Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. hält weiterhin die Ausbaupläne des Flughafens Halle-Leipzig für unverantwortlich und gegen die hier lebende Bevölkerung gerichtet sowie schädlich für Umwelt, Natur, Landschaft und Klima in einem sehr großen Einzugsgebiet im Land Sachsen-Anhalt und im Freistaat Sachsen. Dazu möchte man 500 Millionen Euro investieren. Zu den angedachten Maßnahmen der DHL gehören die Erhöhung von 60 auf 95 Stellplätzen und der Flugbewegungen im Jahr von 100.000 auf mögliche 118.000 Starts. Ferner möchte die Wolga-Dnepr-Gruppe an dem Standort ihr Wartungsgeschäft ausbauen sowie ein Cargo-Zentrum errichten. Ferner beabsichtigt das Unternehmen Dornier am Standort Schkeuditz Flugzeuge montieren. Das ist wiederum womöglich damit gekoppelt Flugzeuge oder Teile davon – wie Triebwerke – zu testen.
Darüber hinaus beabsichtigt der Flughafen Leipzig/Halle im Zeitraum bis zum Jahr 2032 die Starts und Landungen von Flugzeugen von heute rund 80.000 Flügen auf bis zu 120.000 Flüge zu erhöhen.
Der AHA gewinnt immer mehr den Eindruck, dass der Teil des mitteldeutschen Raums Anziehungspunkt für alle Umweltunverantwortlichkeiten und Missachtung von Gesundheit und Lebensqualität darstellt, wo anderswo berechtigterweise andere Standards zur Anwendung gelangen bzw. die Bevölkerung erfolgreich und richtigerweise diese rücksichtslosen, rein profitorientierten Unternehmen davon gejagt hat.
Dank der menschen- und umweltverachtenden Herangehensweise von Politik und Verwaltung des Bundes, des Freistaates Sachsen und des Landes Sachsen-Anhalt, aber auch der Städte Leipzig und Halle (Saale), kann so ein skandalöser Umgang mit der Gesundheit und dem Wohlbefinden der Menschen sowie mit Umwelt, Natur, Landschaft und Klima stattfinden. Diese steuerfinanzierten öffentlichen Körperschaften kommen in keiner Weise ihrer diesbezüglichen Fürsorgepflicht nach.
Statt eines Endes der Lärmbelastungen in der Nacht, der umfassenden Belastungen mit Abgasen, Kerosin, Kohlendioxid-Ausstoß und Feinstäuben aller Art, möchte man rücksichtslos diese Beeinträchtigungen noch weiter ausweiten. Noch mehr kann man die Interessen der Menschen vor Ort nicht ignorieren und mit Füssen treten.
Hier bedarf es nach Ansicht des AHA eines noch härteren und konsequenteren Widerstandes, um diesen üblen Handlungen und Praktiken ein Ende zu setzen.

Der durch Starts und Landeanflüge verursachte Fluglärm birgt erhebliche Gesundheitsrisiken für Anwohner. Ursache dafür ist insbesondere die Störung des Hormonhaushalts der Stresshormone, vor allem Cortisol, wie dies auch als Langzeitfolge bei allgemeinen Schlafstörungen oder auch bei Schichtarbeit zu beobachten ist. Am Beispiel des Flughafens Köln-Bonn wurde in einer epidemiologischen Studie nachgewiesen, wie sich Nachtfluglärm bei einigen Personen in erhöhtem Arzneimittelverbrauch niederschlägt. Allerdings ist eine gesundheitliche Beeinträchtigung von der Höhe und der Häufigkeit von Schallereignissen abhängig.
Aus der Zusammenfassung der noch immer sehr aktuellen Studie „Beeinträchtigung durch Fluglärm:
Arzneimittelverbrauch als Indikator für gesundheitliche Beeinträchtigung“ vom November 2006, in überarbeitetet Fassung vom März 2007 sei folgende Zusammenfassung zitiert:
Ziel der Studie war es, anhand von Routinedaten gesetzlicher Krankenkassen den Einfluss von Fluglärm des Flughafens Köln-Bonn auf das Verordnungsverhalten niedergelassener Ärzte zu untersuchen. Die Daten von 809.379 Versicherten von 7 gesetzlichen Krankenkassen mit Hauptwohnsitz in der Stadt Köln, im Rhein-Sieg-Kreis und im Rheinisch-Bergischen Kreis wurden mit adressgenauen Lärmdaten (Flugverkehr, Strassenverkehr, Schienenverkehr) zusammengeführt. Analysiert wurde für vier Zeitfenster des Fluglärms am Tage und in der Nacht der Zusammenhang zwischen Lärmintensität und Arzneiverordnungen für relevante Arzneimittelgruppen.
Es zeigten sich von der Lärmintensität abhängige Erhöhungen der Verordnungshäufigkeit und der Verordnungsmenge für Arzneimittel zur Behandlung erhöhten Blutdrucks, Arzneimittel zur Behandlung von Herz- und Kreislauferkrankungen, Tranquillizern, Beruhigungs- und Schlafmitteln. Die Effekte waren bei Frauen deutlich stärker ausgeprägt als bei Männern. Eine Kombination verschiedener Arzneimittelgruppen, die ein Indikator für schwerer erkrankte Patienten ist, wurde in Abhängigkeit von der Fluglärmintensität deutlich häufiger verordnet als Arzneimittel der einzelnen Arzneimittelgruppen für sich allein. Die stärksten Effekte waren durch Fluglärm in der zweiten Nachthälfte (3.00 – 5.00 Uhr) zu beobachten.
Alle Effekte waren für nächtlichen Strassenlärm, nächtlichen Schienenlärm, Sozialhilfe-Häufigkeit des Stadt- bzw. Ortsteils, die Dichte von Alten- und Pflegeheimplätzen der Gemeinden, sowie die Möglichkeit zur Beantragung von Schallschutzmassnahmen beim Flughafen Köln-Bonn kontrolliert“, Zitat Ende

Bereits der 115. Deutsche Ärztetag forderte zudem in einer Presseerklärung vom 03.06.2012 Bund und Länder auf, einen umfassenden Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm, insbesondere den Schutz der Nachtruhe zu gewährleisten. In dem Beschluss des 115. Deutsche Ärztetags ist zudem die Forderung enthalten, dass die Lärmgrenzwerte der Gesetze aus Sicht der Ärzte deutlich nach unten korrigiert werden müssten. Die Ärzte betonen ferner, dass durch Fluglärm vermeidbare Gesundheitsstörungen und Krankheiten ausgelöst werden. Für durch Fluglärm ausgelöste Krankheiten käme es zu zusätzlichen Krankheitskosten.

Die Flughafen Leipzig/Halle GmbH hatte einst mit Schreiben vom 11. Juli 2019 für das Vorhaben „Flughafen Leipzig/Halle, Start- und Landebahn Süd mit Vorfeld, 13. Änderung“ einen Planfeststellungsbeschluss beantragt und offenbar bereits unmittelbar vor dem 19. Juli 2019 erhalten, was die Genehmigungsbehörde – die Landesdirektion Sachsen – erst am 05.08.2019 der Öffentlichkeit mitteilte.

Dem Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) war und ist es unverständlich wie zu dem damaligen Zeitpunkt die Landesdirektion Sachsen innerhalb einer Woche alle relevanten Fakten für die Prüfung einer Umweltverträglichkeitsprüfung zusammentragen und prüfen konnte.
Dazu zählen nach Auffassung des AHA nicht nur die zusätzlichen Bauten und mögliche Erweiterungen bzw. Intensivierungen von Flächenversiegelungen, sondern die damit beabsichtigten weiteren Ausweitungen des Frachtverkehrs und der damit verbundenen zu erwartenden zusätzlichen Belastungen von Umwelt, Natur, Landschaft und Klima mit Lärm, Abgasen und Feinstaub. Laut Umweltbundesamt belasten Flüge das Klima und die Umwelt folgendermaßen, Zitat:

Die Klimawirksamkeit von Flugreisen beruht nicht nur auf dem Ausstoß von CO2, auch andere bei der Verbrennung von Kerosin entstehenden Substanzen wie Stickoxide, Aerosole und Wasserdampf tragen zur Erwärmung der Erdatmosphäre bei. Diese Stoffe wirken sich in luftiger Höhe durch den nur langsamen Abbau stärker aus als am Boden und vergrößern den Treibhauseffekt entsprechend:

  • Stickoxide bauen unter der Sonneneinstrahlung Ozon auf, das in Reiseflughöhe als starkes Treibhausgas wirkt.
  • Der Ausstoß von Aerosolen (Partikeln) und von Wasserdampf führt zu einer Veränderung der natürlichen Wolkenbildung.
  • Diese verschiedenen Effekte summieren sich derart, dass die Treibhauswirkung des Fliegens im Durchschnitt etwa zwei- bis fünfmal höher ist als die alleinige Wirkung des ausgestoßenen CO2.

Der Luftverkehr belastet jedoch nicht nur das globale Klima, er hat auch lokale Auswirkungen. So leiden fast 40 Prozent der deutschen Bevölkerung unter Fluglärm. Dauernder Fluglärm erhöht das Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Herzinfarkt. Bei Kindern im Umkreis von Flughäfen wurden Konzentrations- und Lernschwierigkeiten festgestellt. Auch verschlechtert sich die lokale Luftqualität durch den Ausstoß von z.B. Stickoxiden. Weitere Umweltbelastungen ergeben sich durch den Flächenverbrauch beim Bau und Betrieb von Flughäfen.“, Zitat Ende

https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/mobilitaet/flugreisen#textpart-1

Im Rahmen seiner „Stellungnahme zum Planfeststellungsverfahren für das Vorhaben „Ausbau des Verkehrsflughafens Leipzig/Halle, Start- und Landebahn Süd mit Vorfeld“ – 15. Planänderung“ vom 14.02.2021 verwies der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) umfassend auf die bereits bestehenden und zusätzlich drohenden Gefahren, Schäden und Beeinträchtigungen für Umwelt, Natur, Landschaft und Gesundheit der hier lebenden Menschen durch Lärm, Flächenversiegelungen, Abgas- und Feinstaubbelastung hin.
Gerade in dem Ballungsraum Halle-Leipzig leben eigenen Recherchen zu Folge in 24 Städten und Gemeinden Sachsen-Anhalts und Sachsens schätzungsweise 1.012.100 Menschen, welche mehr oder minder von den obengenannten Belastungen betroffen sind. Im Bereich des Flughafens Leipzig/Halle sind nach Markus Kopp, damaliger Vorstand der Mitteldeutschen Flughafen AG in einer Anhörung vor dem Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr Sachsen-Anhalt im September 2011, sogar 1,5 Millionen Menschen vom Fluglärm betroffen.
Zudem befinden sich insbesondere in den Flussgebieten und Auen von Saale und Weißer Elster zahlreiche Schutzgebiete nach europäischem und nationalem Recht, welche sehr bedeutsame Lebens- und Rückzugsräume für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten darstellen, als Sauerstoff- und Kaltluftproduzenten zur Verbesserung des Klimas beitragen sowie auf Grund ihrer städte- und landschaftsprägenden Bedeutung ebenso den Menschen als Erholungsraum dienen.
Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) haben die hier lebenden ca. 1.012.100 bzw. ca. 1.500.000 betroffenen Menschen ein Anspruch auf eine öffentlich und transparent durchgeführte Umweltverträglichkeit, wo sie ordnungsgemäße Informationen erhalten können sowie ihre Bedenken und Hinweise schriftlich und mündlich vortragen können.
Das ist zudem ein Zeugnis ernsthafter Demokratie, welche keinen Platz für Kungeleien und Mauscheleien zu Lasten der Menschen sowie von Umwelt, Natur, Landschaft und Klima zulassen darf.

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) gibt zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes an, Zitat: „Täglich werden in Deutschland rund 54 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Flächenneuinanspruchnahme – kurz Flächenverbrauch – von circa 76 Fußballfeldern.“, Zitat Ende
Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat:
Bis zum Jahr 2030 will die Bundesregierung den Flächenverbrauch auf unter 30 Hektar pro Tag verringern. Diese gegenüber der Nachhaltigkeitsstrategie von 2002 verschärfte Festlegung wurde vom Bundeskabinett bereits im Januar 2017 in der „Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie – Neuauflage 2016“ festgelegt. Seit dem Klimaschutzplan vom November 2016, der die Leitplanken für ein grundsätzliches Umsteuern in Wirtschaft und Gesellschaft auf dem Weg zu einem treibhausgasneutralen Deutschland beschreibt, strebt die Bundesregierung bis 2050 sogar das Flächenverbrauchsziel Netto-Null (Flächenkreislaufwirtschaft) an, womit sie eine Zielsetzung der Europäischen Kommission aufgegriffen hatte. Diese Zielsetzung hat während der deutschen Ratspräsidentschaft 2020 Eingang in die Erwägungen für eine EU-Biodiversitätsstrategie gefunden und wurde im März 2021 nun auch in die weiterentwickelte Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie aufgenommen.“, Zitat Ende

https://www.bmu.de/themen/nachhaltigkeit-digitalisierung/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/flaechenverbrauch-worum-geht-es

Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 19.224 ha. Im Vergleich dazu hat die niedersächsische Großstadt Braunschweig – mit Stand vom 31.12.2020 – eine Fläche von 19.270,00 ha = 192,70 km².

Nach Auffassung des AHA, ist bereits diese Anzahl, angesichts des fortgeschrittenen Versiegelungsgrades, viel zu hoch.

Neben den zahlreichen Wohngebebieten in Sachsen-Anhalt und Sachsen sind zudem auf sächsischer Seite die Naturschutzgebiete „Werbeliner See“, „Luppeaue“ und „Burgaue“, welche teilweise bzw. vollständig Bestandteile des etwa 2.525,00 ha großen Gebietes nach Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie „Leipziger Auensystem“ sowie des ca. 4.952,00 ha großen Europäischen Vogelschutzgebietes „Leipziger Auwald“ sind betroffen. Im Land Sachsen-Anhalt sind insbesondere die Naturschutzgebiete „Saale-Elster-Aue bei Halle“ und „Elsteraue bei Ermlitz“ zu benennen.
Alle Wohnstandorte im Ballungsraum Halle-Leipzig sowie die ebengenannten Schutzgebiete sind von massiven Verstärkungen der ohnehin unerträglichen Belastungen durch Lärm, Feinstaub, Verwirbelungen und Ablassen von Kerosin bedroht.
Diese Tatsachen gilt es endlich von den Verantwortlichen in Politik und Verwaltungen des Bundes, des Freistaates Sachsen und des Landes Sachsen-Anhalt ernstzunehmend und zu berücksichtigen.
Alle Einwendungen prallen bisher nicht nur bei der DHL und bei der Mitteldeutschen Flughafen AG ab, sondern ganz besonders auch bei den Verantwortlichen in Politik und Verwaltung des Bundes, des Freistaates Sachsen und des Landes Sachsen-Anhalt ab. Dabei weist insbesondere der nunmehrige AHA-Mitgliedsverein IG Nachtflugverbot Leipzig/Halle e.V. seit Beginn der Verkündung der Deutschen Post World Net vom 09.11.2004 am Flughafen Leipzig/Halle ein DHL-Luftfrachtdrehkreuz fachlich fundiert auf die Gefahren bzw. Gefährdungen für Umwelt, Landschaft und Natur durch Lärm, Flächenversiegelungen, Abgas- und Feinstaubbelastungen. Dazu bedient man sich umfassender Stellungnahmen, Unterschriftaktionen, Protestveranstaltungen und der Teilnahme an öffentlichen Bürgerversammlungen, aber auch Klagen vor den Obersten Gerichten der BRD.
Die obengenannten Einrichtungen aus Politik, Verwaltung und Wirtschaft antworteten bisher mit Ignoranz, Arroganz und unqualifizierten Äußerungen.
Dabei hat der Eid gemäß Artikel 56 Grundgesetz folgenden Inhalt, Zitat:
Ich schwöre, daß ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.“, Zitat Ende
Die Eidesformeln im Land Sachsen-Anhalt und Freistaat Sachsen haben sehr ähnlichen Inhalt.
Nach Ansicht Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) verstoßen jedoch die Verantwortlichen in der Politik des Bundes, des Freistaates Sachsen und des Landes Sachsen-Anhalt gegen den nunmehr seit 2004 mehrfach geleisteten Eid.
Nun haben die Proteste für den Erhalt von Umwelt, Natur und Landschaft sowie Gesundheit und Lebensqualität der Menschen in der Region verständlicherweise eine neue Qualität erreicht. Das hat die friedliche Blockade einer Einfahrt des DHL-Frachtzentrums durch 54 Klimaaktivisten am 09.07.2021 eindrucksvoll gezeigt.
Offensichtlich hat diese Aktion schmerzhaft nicht nur DHL, sondern auch der Staatsregierung Sachsens aufgezeigt, dass ihr Verhalten und ihr Umgang mit den berechtigten Sorgen und Nöten der in der Region lebenden Menschen immer mehr Widerstand erzeugt. Dies zeigen die unqualifizierten und bösartigen von Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) sowie seines Stellvertreters, dem Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr und Vorsitzenden der SPD Sachsen Martin Dulig getätigten Äußerungen zu der Protestaktion.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) hält eine Ausweitung der Vielfalt und Häufigkeit friedlicher Protestaktionen für dringend geboten und fordert in dem Zusammenhang die sofortige und vollständige Einstellung des Ermittlungsverfahrens der Staatsanwaltschaft gegen die 54 Klimaaktivisten wegen Nötigung und Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz.

Ebenfalls fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) weiterhin und mit Nachdruck die sofortige Umsetzung eines Nachtflugverbotes für den Flughafen Leipzig/Halle sowie das Ende der völkerrechtswidrigen militärischen Nutzung der Anlagen. Nur so lassen sich die unverantwortlichen Lärmbeeinträchtigungen, Belastungen mit Abgasen, Feinstaub und Verwirbelungen sowie die damit verbundenen Gefahren für Gesundheit, Leben und Lebensqualität sowie Umwelt und Natur erheblich reduzieren. Es gehört zu den verfassungsrechtlichen Pflichten der Verantwortlichen in Politik und Verwaltungen Gefahren für Leben und Gesundheit von der Bevölkerung abzuwenden.
Ferner ruft der AHA die Bevölkerung auf, sich verstärkt gegen Fluglärm und militärische Nutzung zu wehren und sich den bestehenden Organisationen anzuschließen, um die Region Halle/Leipzig vor Nachtfluglärm zu schützen, um so ein entscheidendes Stück Lebensqualität zurückzuholen.

Nähere und mehr Informationen sind unter folgendem Link einholbar:

https://www.nachtflugverbot-leipzig.de/

Der AHA sieht sich ferner als zentralen diesbezüglicher Anlaufpunkt an, so auch für seinen Mitgliedsverein Interessengemeinschaft Nachtflugverbot Leipzig/Halle e.V.

Folgende AHA-Kontaktadressen stehen zur Verfügung:

Sitz des Vereins:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA
Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 – 200 27 46
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Ortsgruppe Merseburg/
Umweltbibliothek Merseburg „Jürgen Bernt-Bärtl“ (UBM):

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA
Weiße Mauer 33

06217 Merseburg

E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
E-Mail UBM: ubm2021@yahoo.com

Regionalgruppe Leipzig und Umland

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA
Otto-Adam-Straße 14

04157 Leipzig

Tel.: 0176 – 840 019 24 (Handytarife aus allen Netzen)
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 25.05.2022