Mit großem Unverständnis und Entsetzen hat der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) die Mitteilung aufgenommen, dass ein Flugzeug der US-Fluggesellschaft „North American“ ohne vorherige Warnung tieffliegend mehrfach die Städte Eisleben und Sangerhausen überflogen hat. Das dabei zudem noch 25 Tonnen Kerosin abgelassen wurde, erhöht den Skandal. Weder die Verantwortlichen der Deutschen Flugsicherung, noch die des Flughafens Leipzig-Halle hatten es für notwendig gehalten unaufgefordert die Bevölkerung über den noch immer nicht aufgeklärten Vorgang zu informieren.
Es ist zudem bekannt, dass die US-Fluggesellschaft „North American“ USA-Soldaten transportiert und womöglich sich auch noch Waffen, Munition und andere Kampfmittel an Bord befanden. Neben der allgemeinen akuten Gefahr für Mensch und Gesundheit, welche sich aus einer möglichen Absturzgefahr ergeben hat, der Verschmutzung und verstärkten Explosionsgefahr durch das konzentrierte Ablassen von Kerosin, hat womöglich noch eine weitere verschärfende Gefahr durch besagte Ausrüstungsgegenstände der USA-Armee bestanden.
Daher verweist der AHA in dem Zusammenhang erneut und eindringlich auf den Verstoß gegen das Völkerrecht, da der Flughafen Leipzig – Halle noch immer zur Verlegung von USA-Truppen in von bzw. nach Irak und Afghanistan genutzt wird. Nach allgemeinem Kenntnisstand haben am 12.09.1990 die Außenminister der UdSSR, der USA, Großbritanniens und Frankreichs sowie der BRD und der DDR den „Vertrag über die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland (2 + 4 Vertrag) unterzeichnet, welcher im Artikel 2 besagt (Zitat): „Die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik bekräftigen ihre Erklärungen, dass von deutschem Boden nur Frieden ausgehen wird. Nach der Verfassung des vereinten Deutschlands sind Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, verfassungswidrig und strafbar“ (Zitat Ende). Ferner enthält der 2 + 4 Vertrag Artikel 5, Absatz 3 u.a. nachfolgende Festlegung (Zitat): „Ausländische Streitkräfte und Atomwaffen oder deren Träger werden in diesem Teil Deutschlands weder stationiert noch dorthin verlegt“ (Zitat Ende). Für den AHA ergibt sich in dieser ernstzunehmenden Lage, welche klar gegen die genannten Teile des 2 + 4 Vertrages sowie gegen die Erklärung des damaligen Bundeskanzlers Schröder aus dem Jahre 2002 nicht am völkerrechtswidrigem Krieg im Irak teilzunehmen verstoßen, die klare Forderung unbedingt und sofortig alle militärischen Aktivitäten auf dem Flughafen Leipzig – Halle einzustellen. Dazu gehören auch alle baulichen Aktivitäten an der dazugehörigen Infrastruktur. Der AHA fordert in dem Zusammenhang die Bevölkerung auf schriftlich beim Deutschen Bundestag, bei der Bundesregierung, bei den Landtagen und Landesregierungen von Sachsen-Anhalt und Sachsen sowie bei den Stadträten und Oberbürgermeistern der Städte Halle (Saale) und Leipzig für ein Ende der militärischen Nutzung des Flughafens zu protestieren.
Im konkreten Fall hat sich nun leider gezeigt, dass die offenbar kaum kontrollierte und völkerrechtswidrige militärische Nutzung der Lufträume über Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen zur Verlegung von US-Truppen, zu einer Katastrophe großen Stils hätte führen können.
Der AHA fordert daher nun, dass die Verantwortlichen der Deutschen Flugsicherung und des Flughafens Leipzig-Halle die Öffentlichkeit vollumfänglich über die Ursachen einer möglichen Beinahflugzeugkatastrophe mit möglicherweise zahlreichen Menschenopfern und die sich aus dem Ablassen von 25 Tonnen Kerosin für ergebenen Gefahren für die Umwelt, Auskunft geben sowie nicht zuletzt Rechenschaft darüber ablegen, ob es sich um einen Transport von USA-Soldaten handelte und was das Flugzeug in dem Zusammenhang geladen hatte.
Zudem hält es der AHA für dringend geboten, dass sich der Landtage und die Regierungen von Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen sowie die Gremien der betroffenen Land- und Stadtkreise sowie Gemeinden damit unverzüglich beschäftigen und eine öffentliche Stellungnahme dazu abgeben, wie sie die Gefahren für Umwelt und Mensch bewerten, zu der völkerrechtswidrigen militärischen Nutzung des Flughafens Leipzig-Halle stehen und künftig ihrer Fürsorgepflicht für Bevölkerung und Umwelt nachkommen wollen.
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