Das ca. 52 ha große Naturschutzgebiet (NSG) „Untere Geiselniederung bei Merseburg“ stellt einen sehr wichtigen Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten dar, bildet einen wichtigen Teil eines Grün- und Biotopverbundes entlang der Geisel und des Klyegrabens sowie besitzt als großflächiges Kaltluftentstehungsgebietes mit Abfluss in Richtung Merseburg eine sehr wichtige Klimaschutzfunktion. Aus diesem Grund bedarf dieses arten- und strukturreiche Schutzgebiet entlang eines Teils des Unterlaufes der Geisel und des Mündungsgebietes des Klyegrabens eines umfassenden und unanfechtbaren Schutzes. Als Schutzgebiet nach der Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie besitzt das NSG ebenfalls einen europäischen Schutzstatus.
Im Rahmen von zahlreichen Exkursionen zu Fuß und mit dem Fahrrad des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) müssen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer immer wieder Dinge feststellen, welche das NSG und FFH-Gebiet mehr oder minder beeinträchtigen. Im Rahmen der jüngsten, vom AHA organisierten und durchgeführten Exkursion am Samstag, den 19.02.2022, nahmen die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer das Gesamtgebiet wieder in Augenschein.
Die ersten Stationen bildeten der Überlauf vom vorderen Gotthardteich zur Klia, welcher entgegen der Bestimmungen der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) naturnaher und barrierefrei sein muss.
Der AHA erläuterte an dieser Stelle seinen am 07.01.2002 beschlossenen „Rahmenplan zur Erstellung einer Konzeption zur Renaturierung, Pflege und Entwicklung der Klia in der Stadt Merseburg, Landkreis Merseburg-Querfurt“, welches auf eine fundierte wissenschaftliche und technische Erarbeitung einer Konzeption zur Renaturierung, Pflege und Entwicklung der Klia abzielt. Leider ist weder seitens des Landes Sachsen-Anhalt, noch des Landkreises Saalekreises und der Stadt Merseburg dazu erkennbar. Daher forderten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer endlich eine konstruktive Reaktion dieser drei öffentlichen Einrichtungen ein.
Als nächste Station verweilten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer den früheren Auslauf der Geisel aus dem Vorderen Gotthardteich, welche seit vielen Jahren durch eine starke Vermüllung geprägt ist. Trotz mehrfacher Anmahnung ist es der Stadt Merseburg nicht gelungen dafür Sorge zu tragen zum Einem eine fortgesetzte Vermüllung zu verhindern und zum anderen den bestehenden Müll zu beräumen. Diese Verschmutzung des Gewässers stellt neben der Verschandelung des Stadt- und Landschaftsbildes sowie der Eutrophierung des Wassers, eine Gefahr für Tiere dar. Der AHA bekräftigte hier seine Überlegungen eine wissenschaftliche Prüfung der Möglichkeiten zur Renaturierung des Geiselabflusses vorzunehmen. In diesem Jahr verdeckten Schnee und Eis diese offenbar noch nicht beräumten Verschmutzungen.
In den vergangenen Jahren hatte sich schrittweise in der Geiselaue zwischen Hinteren Gotthardteich und Thomas-Müntzer-Straße bzw. B 91 eine naturnahe Entwicklung des Gehölzbestandes z.B. aus Stieleiche, Gemeiner Esche, Silberweide, Schwarzen Holunder und Blutrotem Hartriegel eingestellt. Bereits die Errichtung des Kinderspielplatzes in einer temporären Feuchtsenke in den neunziger Jahren hatte zu massiven Eingriffen geführt. Nunmehr nahmen die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer die noch deutlich erkennbaren Folgen der grundlosen Abholzungen von gezählten 12 Silberweiden und Hybridpappeln in Augenschein. Dabei zerstörte man große Teile der Strauchschicht. Neben der umfassenden Schädigung der sich sukzessiv entwickelnden standortgerechten Auenwaldstruktur, hat man so Lebens- und Rückzugsgebiete von zahlreichen Tieren, insbesondere Brutstandorte von Vögeln, beseitigt und somit vernichtet.
Mit Sorge stellten die in den vergangenen Jahren Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer die fortgesetzte und zunehmende Vermüllung im Nordostbereich des NSG und FFH-Gebietes, unweit des Ulmenweges, aber auch im Bereich der Rudolf-Bahro-Straße, fest. In diesem Jahr verdeckten Schnee und Eis auch diese offenbar noch nicht beräumten Verschmutzungen. Hier gilt es nicht nur unverzüglich umfassende und vollständige Beräumungen vorzunehmen, sondern Maßnahmen zur Verhinderung einer Neuvermüllung zu ergreifen.
Im Abschnitt des Klyegrabens im Nordbereich des NSG konnten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer eine Erholung des Gewässerverlaufes und der angrenzenden Biotope feststellen. Reste der Folgen der massiven Abholzungen und Ausbaggerungen im Gewässerlauf aus dem Jahr 2016 waren aber immer noch zu sehen. Im Zusammenhang des unerklärlichen und massiven Eingriffs in den Klyegraben und seiner Aue, tragen diese Arbeiten garantiert zur Minderung der Durchfeuchtung des NSG und FFH-Gebietes bei, was die Gefahr der Austrocknung –insbesondere in den Sommermonaten- stark erhöht.
Entlang der Geisel hatte man in den vergangenen Jahren immer wieder massiv das Schilf gemäht, was wiederum zum Betreten des Kernbereiches des Schutzgebietes verlockt sowie zur Beseitigung von Teilen des sehr wichtigen Rückzugsgebietes führte.
Im Rahmen seiner weiter aktuellen Stellungnahme zu den angedachten „Unterhaltungsmaßnahmen“ des Landesbetriebes für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft (LHW), Flussbereich Merseburg im Bereich des NSG „Untere Geiselniederung bei Merseburg“ vom 28.08.2011 erklärte der AHA dazu u.a. folgendes:
Zu den vorliegenden Unterlagen und bestehender Ortskenntnis wird wie folgt Stellung bezogen:
1.) Bekanntlich handelt es sich bei dem ca. 52 ha großen NSG und dem etwa flächengenauen FFH-Gebiet um einen sehr feuchtigkeitsgebundenen Lebens- und Rückzugsraum. Das war auch entscheidender Grund bei der Flutung des Geiseltalsees „Pflichtwassermengen“ in die untere Geiselaue abzuleiten, um eine angemessene Durchfeuchtung des Gebietes zu ermöglichen. Die angedachten Baumaßnahmen mit der einhergehenden Eintiefung mit dem Ziel dem Überflutungsraum zu verringern bewirken womöglich, insbesondere in trockenen Jahren, die Austrocknung von vereinzelten Bereichen. Das widerspricht eindeutig dem Schutzziel und –bedürfnis des NSG und verstößt gegen das Verschlechterungsgebot von FFH-Gebieten.
2.) Das Gebiet der unteren Geiselaue fungiert mit seinen ca. 52 ha wie ein Art „Schwamm“, welche schrittweise höhere Wasserstände der Geisel, aber auch des Umlandes aufnimmt und bei trockeneren Phasen schrittweise wieder abgibt. Eine wichtige sanfte Regulation nimmt insbesondere die Geisel ein. Eine Eintiefung würde eher den Abfluss erhöhen. Diese „Schwammfunktion“, die große Räumlichkeit sowie der vielfältige Bewuchs stellt zudem eine Hochwasserschutzfunktion dar, da das Wasser nicht beschleunigt in das Stadtgebiet von Merseburg abgegeben wird. Die Bauarbeiten mit dem Ziel den Abfluss zu beschleunigen bewirken genau das Gegenteil.
3.) Im Raum westlich des NSG in Richtung des Geiselalsee zwischen Klye und Geisel befinden sich außerhalb beider Fließgewässer weitgehend ausgeräumte Landschaften. Baumaßnahmen für zahlreiche Einfamilienhäuser und im Rahmen des Ländlichen Wegebaus haben zur umfassenden Erhöhung des Versiegelungsgrades des Bodens beigetragen. Hinzu kommen Bodenstrukturbeeinträchtigungen durch zunehmende landwirtschaftliche Monokulturanbau. Damit sinkt einhergehend mit dem gewünschten Anstieg des Wasserspiegels des Geiseltalsees und der Senkung des Grundwassersenkkegels das Speicherungsvermögen des Bodens. Starke Niederschläge und Schneeschmelze haben gerade in diesem Jahr gezeigt, dass häufig das Wasser einhergehend mit Bodenabtrag über die Naumburger Straße in die untere Geiselaue strömt. Daraus resultiert ein bedeutsamer Teil des Eintrages von Bodenteilen. Hier gilt es neben der Prüfung der Rücknahme von Bodenversiegelungen und der Wiederherstellung einer vielfältigen Fruchtfolge die Schaffung umfangreicher Flurgehölzstreifen zu ermöglichen. Diese tragen zudem noch zur Verbesserung der ökologischen Landschaftsstruktur bei. Zudem gilt es mögliche Abwassereinleitungen in Geisel und Klye zu ermitteln und künftig auszuschließen.
4.) Die Baggerarbeiten führen zu massiven Aufwirbelungen von Schwebstoffen, welche dann Gewässerabwärts getragen werden. Es ist in den Anlandungsbereichen mit der Erhöhung von Nährstoffbelastungen zu rechnen.
5.) Richtigerweise geht die WRRL der EU auch von der Entwicklung naturnaher Gewässerstrukturen aus. Die angedachten Baumaßnahmen greifen genau dahingehend ein. Ebenfalls nicht zu erkennen sind, inwieweit Erfassungen der Fauna in der Geisel erfolgten.
6.) Im Zusammenhang der Veränderung der hydrologischen Situation in Mitteldeutschland und der zunehmenden Freihaltung von Hochwassereinzugsgebieten gilt es auch über Kleingartenanlagen im direkten Einzugsbereich der Geisel nachzudenken. Hier gilt es eine schrittweise Umsiedlung der Kleingartenanlage nachzudenken. Dazu gilt es zu allererst den Grad der Parzellennutzung sowie mögliche Alternativflächen zu ermitteln. Ferner sollten leergezogene Gärten nicht mehr vergeben, aber auch die Grundpacht des Gartenvereins an den Eigentümer gemindert werden. Somit ist langfristig ein Leerziehen des Kleingartens möglich und ein weiterer Hochwassereinzugsbereich gewonnen. Derartige Aktivitäten sind aber ausgiebig mit den Bürgerinnen und Bürgern vorzubereiten und zu beraten.
In diesem Jahr konnten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer erfreulicherweise keine diesbezüglichen Aktivitäten entdecken bzw. feststellen. Jedoch haben die obengenannten Vorschläge des AHA keinesfalls an Aktualität verloren.
Ebenso ist zu beobachten, dass besonders im Nord- und Südbereich verstärkt Jäger mit Hochständen in das Schutzgebiet drängen. Selbst im höheren Schnee begeben sich die Waidleute mit Autos bis an ihre Hochstände heran.
Der AHA verurteilt alle derartigen Eingriffe, Störungen und Beeinträchtigungen in bzw. direkt am NSG und FFH-Gebiet, welche durch nichts zu begründen und zu rechtfertigen sind.
Alle diese Aktivitäten stellen somit einen weiteren Meilenstein in der Missachtung sämtlicher Regeln und Notwendigkeiten zum Schutz, Erhalt und Entwicklung eines derartig wichtigen Schutzgebietes dar.
Im Bereich des Klyegrabens zwischen den Merseburger Ortsteilen Atzendorf und Zscherben erläuterte der AHA den Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmern sein am 06.06.2005 verabschiedetes Dokument „Konzeptionelle Vorschläge für den Abschnitt des Klyegrabens zwischen den Ortsteilen Atzendorf und Zscherben in der Gemeinde Geusa (Landkreis Merseburg-Querfurt)“, welches auf eine naturnahe Entwicklung des Klyegrabens und seiner Aue sowie des Erhaltes und Entwicklung des Restbestandes einer kleinen Streuobstwiese abzielt.
Der AHA fordert einen massiven Schutz und Erhalt des NSG und FFH-Gebietes „Untere Geiselniederung bei Merseburg“ und des Gebietes des Klyegrabens sowie eine naturnahere Entwicklung der gesamten Geisel. Das erfordert jedoch u.a. einen sofortigen Stopp aller Eingriffe, Störungen und Beeinträchtigungen sowie deutliche und unmissverständliche Besinnung auf die klaren und eindeutigen Notwendigkeiten zum ungestörten Schutz, Erhalt und Entwicklung des NSG und FFH-Gebietes. Dazu gehören auch alle Mahdarbeiten im Bereich der Geisel zu unterlassen und die Mäandrierung des Fließgewässers zu befördern, um eine weitere Eintiefung auszuschließen und die Uferzonen zu erweitern.
Dies ist wichtig, um eine Austrocknung zu vermeiden und ermöglicht bei eintretenden Hochwassersituationen das NSG und FFH-Gebiet als Hochwasserrückhalteraum zu nutzen sowie durch die Mäandrierung die Strömungsgeschwindigkeit einzudämmen.
Dabei sieht der AHA auch die Notwendigkeit eines besseren Schutzes, Erhalts und einer besseren Entwicklung der Geisel über das Schutzgebiet hinaus. Insbesondere innerhalb Merseburgs der Bereich im Einzugsgebiet des Südparks und des Ulmenweges, des Absetzbeckens, des Verlaufes bis zum Hinteren Gotthardteich – einschließlich der Restauenwälder- und parkähnlichen Wiesenbereiche sowie die künftige Entwicklung des Überlaufes vom Vorderen Gotthardteich zur komplett ausgebauten Klia und die Prüfung einer perspektivischen Wiederbelebung des Altlaufes der Geisel durch die bebaute Stadt Merseburg. Hinsichtlich der wissenschaftlichen Prüfung eines naturnaheren Verlaufs der Klia hatte der AHA mit Datum vom 07.01.2002 einen „Rahmenplan zur Erstellung einer Konzeption zur Renaturierung, Pflege und Entwicklung der Klia in der Stadt Merseburg, Landkreis Merseburg-Querfurt“ beschlossen und vorgelegt. Leider hat die wissenschaftliche Bearbeitung in Verantwortung von Einrichtungen der Wissenschaft und Bildung noch immer nicht begonnen.
Das entspricht auch dem Anliegen der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie, welche es gilt bis zum Jahr 2015 umzusetzen.
Im Bereich der Aue des Klyegrabens in der Stadt Merseburg zwischen den Ortsteilen Zscherben und Atzendorf nahmen die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer die weitgehende naturnahere Entwicklung des Fließgewässers und der angrenzenden Vegetation in Augenschein. Jedoch unverständlich ist die bereits teilweise Beräumung von Windbruch einer Silberweide zu sehen. Anstatt dieses Gehölz als Bereicherung in der Aue zu belassen, entnahm man Teile des Gehölzes und richtete mit Fahrrinnen auch noch Schaden am Boden an. Die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer bekräftigten die Notwendigkeit der weiteren naturnahen Entwicklung der Klyegrabenaue und der Fortsetzung in der südwestlichen Richtung des Fließgewässers. Das muss mit der Eindämmung der Pferdenutzung stehen.
Mit Sorge stellten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer fest, dass von der einst deutlich erkennbaren Streuobstwiese in der Klyegrabenaue südwestlich der Merseburger Straße zwischen Zscherben und unweit Atzendorf nur noch acht Obstgehölze vorhanden sind. Hier gilt es unbedingt und unverzüglich den Eigentümer bzw. die Eigentümerin zu ermitteln, um hier Maßnahmen zum Erhalt der bestehenden Obstgehölze mit Ermittlung der Sorten und Durchführung von Pflegemaßnahmen sowie einer darauf abgestimmten Neupflanzung von Obstgehölzen vornehmen zu können. Hier stehen insbesondere das Umweltamt des Landkreises Saalekreis und die Stadt Merseburg in der Verantwortung. Der AHA erklärte seine Bereitschaft im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten daran mitzuwirken.
Nach Auffassung der Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer gilt es nicht nur den Auengehölzbestand südwestlich und südlich des Klyegrabens zu schützen, sondern die Möglichkeit einer sukzessiven Erweiterung zuzulassen. Nach Ansicht der Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer führen die zunehmende Austrocknung des Gebietes zur Verstärkung der Sukzession. Insbesondere die Trockenjahre 2018-2020 haben dazu beigetragen. In dem Blickfeld betrachtet bedürfen die Feuchtgebiete eines besonderen Schutzes.
Die Exkursion fand ihren thematischen und gedanklichen Abschluss zur Entwicklung der AHA-Regionalgruppe Merseburg-Leuna-Bad Dürrenberg/Umweltbibliothek Merseburg „Jürgen Bernt-Bärtl“. Hier bekräftigten die Anwesenden, dass der umweltbildende Charakter der Umweltbibliothek Merseburg „Jürgen Bernt-Bärtl“ einen weiteren Ausbau erfordert und dazu eine verstärkte Einarbeitung neuer Literaturbestände dringend geboten ist. Hier besteht auch die umfassende Möglichkeit der Mitwirkung von Interessenten.
Für Geldspenden steht folgende Bankverbindung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) zur Verfügung:
IBAN: DE 14 800 537 62 0380 302 257
BIC: NOLADE21HAL
Saalesparkasse
Verwendungszweck: UBM
Treff zum nächsten Arbeitseinsatz am Samstag, dem 19.03.2022, ist 10.00 Uhr am Eingang zur UBM, Weiße Mauer 33 in 06217 Merseburg
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit auf dem Weg zu spenden:
Im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten ruft der AHA ferner die Bevölkerung auf, ebenfalls alles für den Schutz, Erhalt und die Entwicklung des NSG und FFH-Gebietes „Untere Geiselniederung bei Merseburg“ und darüber hinaus zu tun. Ferner bietet der AHA die Möglichkeit sich für den Schutz, den Erhalt und die Entwicklung der Auenlandschaften in den Städten Merseburg, Leuna und Bad Dürrenberg einzusetzen und dabei an der Gestaltung der Umweltbibliothek Merseburg „Jürgen Bernt-Bärtl“ mitzuwirken. Wer dabei besonders aktiv mitwirken möchte, kann sich an folgende Kontaktanschrift wenden:
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA
Regionalgruppe Merseburg-Leuna-Bad Dürrenberg
Umweltbibliothek Merseburg „Jürgen Bernt-Bärtl“
Weiße Mauer 33
06217 Merseburg
Tel.: 0176 – 52562945
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
E-Mail UBM: ubm2021@yahoo.com
Andreas Liste
Vorsitzender
Halle (Saale), den 19.02.2022
Fotos: Dietmar Hörner
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