I. Grundsätzliches

Bekanntlich bilden Fluss- und Auenlandschaften eine wichtige Einheit. Beide stehen in einer engen und sehr vielfältigen Wechselbeziehung zueinander. Die Auenlandschaften dienen den Flüssen als Ausbreitungsraum für Hochwasser und versorgen sie somit mit Wasser, Sedimenten und z.B. als Schwemmgut herangetragenes neues genetisches Material aus Tieren und Pflanzen. Im Umkehrschluss fungieren die Auenlandschaften als „Reinigungskraft“ für die Flüsse, indem beispielsweise Auenwälder das abgebremste Wasser von Sedimenten „befreien“ sowie Schwemmgut „herauskämmt“.
Diese langzeitige Wechselbeziehung hat somit eine der arten- und strukturreichsten Naturlandschaften der gemäßigten Zonen hervorgebracht, welche zahlreichen Tier- und Pflanzenarten Lebens- und Rückzugsraum bietet. Darüber hinaus trägt diese intensive Wechselbeziehung zur Verbesserung des Landschafts- und Ortsbildes urbaner Gebiete bei und sorgt als Kalt- und Frischluftentstehungsgebiet und -korridor für eine nachhaltige Verbesserung des Klimas.
Angesichts der Tatsache, dass die meisten Flusssysteme länderübergreifende Verläufe haben ist es auch dringend geboten, anhand vorhandener und zu erarbeitender wissenschaftlicher Daten sowie Schutz- und Entwicklungskonzeption für den Gesamtverlauf der Weißen Elster zu entwickeln. Dazu zählen insbesondere die Einordnung der geologischen, hydrologischen, klimatischen und meteorologischen Verhältnisse, Ermittlung und Wertung der Bestände an Fauna, Flora und Pilze, die Betrachtung der archäologischen, historischen und urbanen Entwicklung und Notwendigkeiten sowie der Belange zum Schutz, zum Erhalt und zur Entwicklung von Umwelt, Natur und Landschaften. Nur daraus lässt sich obengenannte wissenschaftlich fundierte, länderübergreifende Schutz- und Entwicklungskonzeption für die 257,00 km langen Weißen Elster mit einem Einzugsgebiet im Umfang von 5,300,00 km².

https://www.ufz.de/index.php?de=37516

Die Erarbeitung einer derartigen Schutz- und Entwicklungskonzeption können die Universitäten und Hochschulen im Einzugsgebiet der Tschechischen Republik, der Freistaaten Thüringen und Sachsen sowie des Landes Sachsen-Anhalt übernehmen.
Insbesondere das Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung GmbH – UFZ bietet sich an diese Aufgabe zu koordinieren und zusammenzuführen.
Als Beispiel und Ansatz kann das „BMBF-Projekt „Entscheidungshilfen für ein integriertes Flusseinzugsgebietsmanagement – Konfliktbewertung und Lösungsansätze am Beispiel der Weissen Elster“ (FKZ: 0330228); Laufzeit: 2002 bis 2005“ dienen.

https://www.ufz.de/index.php?de=37516

Gleiches gilt für die von der Flussgebietsgemeinschaft Elbe herausgegebenen „Untersuchungen im Rahmen des koordinierten Elbe-Messprogramms 2017“, Redaktionsschluss: Oktober 2020, welches sich im konkreten Fall auf die länderübergreifende Wasserqualität der Weißen Elster bezog.

https://www.fgg-elbe.de/files/Download-Archive/Fachberichte/Schadstoffmonitoring_allgemein/Bericht_WE_2020_10_12.pdf

Daraus leitet sich für den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ab, dass sehr wohl die Möglichkeiten und Kapazitäten bestehen dies durchzuführen. Aus der gesamt zu erarbeitenden, wissenschaftlich fundierten und länderübergreifenden Schutz- und Entwicklungskonzeption gilt es in dem Zusammenhang bzw. dann im Rückschluss Maßnahmen für die einzelnen regionalen und örtlichen Standorte zu erarbeiten, öffentlich zu diskutieren und zu beraten sowie letztendlich konkrete Beschlüsse zu fassen.
Im konkreten Fall zeigt sich erneut, dass der Gesamtblick auf die Weiße Elster, ihrer Aue und Nebengewässer fehlt und daher wissenschaftlich fundierte Konzeptionen zum Schutz, zum Erhalt und der Entwicklung fehlen.

II. Zu Erläuterungsbericht

Zu 2 Notwendigkeit des Vorhabens
Zu 3 Aufgabenstellung
Zu 4.2.6 Geotechnische Verhältnisse
Zu 5 Art und Umfang des Vorhabens

Vom Grundsatz her begrüßt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Beseitigung von Staubauwerken und erhofft sich, dass dies noch häufiger auch im Freistaat Thüringen geschieht.
Jedoch ist das Vorgehen im konkreten Fall sehr kritisch zu betrachten. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – sieht hier einen Mangel darin, dass eine wissenschaftliche Schutz- und Entwicklungskonzeption fehlt, welche u.a. auf mindestens ein Jahr alten Erfassungsdaten von Fauna, Flora und Fungi beruht. Ferner fehlen Angaben zu den Ursachen der Tabelle 1 auf Seite 12 aufgeführten Angaben zu „Stauraumsediment – Analyseergebnisse und Vorsorgewerte für Metalle [1.3]“. In dem Zusammenhang erscheint es dringend geboten zu sein diese Ursachen festzustellen, um darauf aufbauend Maßnahmen zu ergreifen. Die angedachte Entschlammung bildet daher nur eine Maßnahme, was zu keinen positiven Langzeitwirkungen führen kann, da bei weiterer Existenz der Kontaminierungsquellen eine Beseitigung der Schwermetallbelastungen möglich ist. Schwermetalle, wie in der obengenannten Tabelle aufgeführt, stellen eine umfassende Belastung für die Umwelt und somit für die Gesundheit von Mensch und Tier dar. Das Umweltbundesamt verweist hier eindringlich darauf.

https://www.umweltbundesamt.de/themen/luft/wirkungen-von-luftschadstoffen/wirkungen-auf-oekosysteme/critical-loads-fuer-schwermetalle#wofur-werden-critical-loads-fur-schwermetalle-verwendet

In dem Zusammenhang betrachtet ist eine einfache Ablagerung der schwermetallbelasteten Schlämme in der offenen Landschaft unverantwortlich, da Sickerwässer in den Boden eindringen können und bei unzureichendem Bewuchs eine Windverbreitung der Schadstoffe möglich erscheint.
Darüber hinaus ist es unverständlich, dass mit Bekanntgabe vom 07.03.2022 der Präsident des Thüringer Landesamtes für Umwelt, Bergbau und Naturschutz Mario Suckert eine Durchführung einer Umweltverträglichkeit nicht für notwendig erachtet.

https://www.uvp-verbund.de/trefferanzeige?docuuid=38FF2A75-0F74-4738-99C4-382245F98E9C

https://www.uvp-verbund.de/documents-ige-ng/igc_th/38FF2A75-0F74-4738-99C4-382245F98E9C/Bekanntgabe%20UVP-VP%20TS%20Ringelbach%20Greiz.pdf

Die nach § 2 Absatz Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung und Anlage 2 aufgeführten Kriterien können nur Bewertung finden, wenn die Folgen des Eingriffes und des Vorhabens vollumfängliche erkennbar sind. Das Verschwinden eines Standgewässers sowie eine Bewegung und Lagerung von schwermetallkontaminierten Schlammes im Freien sollten Anlass genug sein dies durchzuführen.

https://www.gesetze-im-internet.de/uvpg/__2.html

https://www.gesetze-im-internet.de/uvpg/anlage_2.html

https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/lebensmittel/nahrungsergaenzungsmittel/schwer-gefaehrlich-giftige-schwermetalle-13363

https://www.chemie.de/lexikon/Schwermetalle.html

https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/376/publikationen/uba_flyer_dt_schwermetalle_191128.pdf

https://www.labor-und-diagnose.de/k11.html

Angesichts der besorgniserregenden Ausgangssituation, aber andrerseits der Ringelbach und seine Aue offensichtlich das umfassende Potential zur naturnahen Entwicklung sowie Stabilisierung und Verbesserung der Funktion als Lebens- und Rückzugsraum einer arten- und strukturreichen Fauna, Flora und Fungi mit entsprechender Funktion eines Biotop- und Grünverbundraumes besitzt gilt es zuerst umfassend den biotischen und abiotischen Bestand wissenschaftlich zu ermitteln, zu werten und darauf beruhend entsprechende Vorschläge zu entwickeln.
Nach Ansicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist es dringend erforderlich den Teich als vom Ringelbach durchflossenes Standgewässer zu erhalten. Nach einer Grundberäumung und sofortigen ordnungsgemäßen Deponierung und Behandlung der Sedimente ermöglicht der Ringelbach je nach Wassermenge einen Sedimentweitertransport, was zusammen mit Mäandrierungen wichtig ist um eine Eintiefung zu verhindern und stattdessen eine naturnahere Entwicklung zu ermöglichen.
Die früheren, zu beseitigen Staudämme können Ersatz in vereinzelten Steinen und größeren Hölzern finden, welche beim Durchströmen Sauerstoffanreicherung und je nach Dichte Rückstau erzeugen. Das ließe sich in etwa mit der Wirkung von Biberdämmen vergleichen. So ließe sich der Teich als Lebens- und Rückzugsraum zahlreicher Organismen erhalten und entwickeln.
Zudem sei darauf aufmerksam gemacht, dass der Rückbau der Talsperre Greiz-Ringelbach einer Änderung des Verzeichnisses der Talsperren des Landes des Thüringer Wassergesetzes, laufende Nummer 55, Registriernummer 192 sowie des Registers der Thüringer Talsperren, Hochwasserrückhaltebecken und Stauteiche mit einer
Bauwerkshöhe >= 5,0 m oder einem Stauinhalt >= 0,1 Mio m³, laufende Nummer 188 und Registriernummer 192. und jeweils folgender bedarf.

https://www.umwelt-online.de/regelwerk/cgi-bin/suchausgabe.cgi?pfad=/wasser/laender/th/lwg19.htm&such=Gemeindegrenze

https://umwelt.thueringen.de/fileadmin/000_TLUBN/Wasser/Oberflaechengewaesser/Talsperren_und_Anlagen/Dokumente/Talsperrenregister_ThuerWG_2019.pdf

III. Weitere Anmerkungen & Zusammenfassung

Der gemeinnützige und ehrenamtliche Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – setzt sich bekanntlich sehr intensiv für den Schutz, Erhalt und naturnahe Entwicklung der Weißen Elster, ihrer Fluss- und Auenlandschaften, ihrer Nebengewässer sowie angrenzender Natur- und Kulturlandschaften ein. Dies geschieht in Form von Stellungnahmen, Vorschlägen, Exkursionen sowie Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit.
Dazu gehört eine naturnahere bis naturnahe Entwicklung des Ringelbaches und anderer Nebengewässer der Weißen Elster.
Dem ist aber eine wissenschaftlich fundierte Schutz- und Entwicklungskonzeption zu Grunde zu legen.

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist jedenfalls bereit im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten daran mitzuarbeiten.

Zentraler Kontakt:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 – 200 27 46
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 01.12.2024