Die Elbe, mit 1.091,00 Kilometern Länge der vierzehntlängste Fluss in Europa, entwässert ein Einzugsgebiet von etwa 148.000 Quadratkilometern. Auf Grund der Tatsache, dass die Elbe nicht in einen anderen Fluss, sondern ins Meer – Nordsee – mündet und eine gewisse Größe hat, gilt sie als Strom.
Entlang der Elbe befinden sich zahlreiche arten- und strukturreiche Auenlandschaften, wovon ein großer Teil naturnahe Strukturen besitzen.
Daher sind große Teile der Elbe u.a. als Biosphärenreservate, Landschaftsschutz- und Naturschutzgebiete, Gebiete nach der europäischen Natura 2000-Richtlinie, Europäische Vogelschutzgebiete sowie örtlich als flächenhafte Naturdenkmale ausgewiesen. Andrerseits gibt es immer wieder Ausbaupläne und -aktivitäten, wozu die Uferschotterungen und Buhnenertüchtigungen gehören. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. verurteilt daher das im Juli 2021 geschlossene „Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Tschechischen Republik über die Unterhaltung und Entwicklung der internationalen Binnenwasserstraße Elbe“. In diesem entgegen jeglicher ökologischen Vernunft geprägten Abkommen sind im „Artikel 3Fahrrinnenparameter der internationalen Binnenwasserstraße Elbe auf dem Gebiet der Tschechischen Republik“ unter den Absätzen 2 und 3 folgende Festlegung enthalten, Zitat:

(2) Die Regierung der Tschechischen Republik erhält im Abschnitt zwischen Ústí nad
Labem und Týnec nad Labem die bestehenden Wasserstraßenparameter mit einer
Fahrrinnentiefe von 230 cm aufrecht.

(3) Die Regierung der Tschechischen Republik wird im Abschnitt zwischen Týnec nad
Labem und Pardubice Maßnahmen mit dem Ziel durchführen, eine Fahrrinnentiefe von
230 cm bis zum Zielhafen in Pardubice zu ermöglichen.
“, Zitat Ende

Dazu plant die tschechische Regierung schon seit Jahren Děčín eine Staustufe zu bauen. Diese unverantwortlichen und sehr umstrittenen Planungen erhalten nun mit dem von den beiden damaligen Verkehrsministern Karel Havlíček (parteilos) und Andreas Scheuer (CSU) unterzeichneten Regierungsabkommen bilaterale Rückendeckung.

Aber auch die Bundesrepublik möchte nicht nachstehen in der Bedrohung der Elbe. So ist im „Artikel 4 Fahrrinnenparameter der internationalen Binnenwasserstraße Elbe auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland von der deutsch-tschechischen Grenze bis zum Rückstaubereich Wehr Geesthacht“ unter Absatz geregelt, Zitat:

(2) Derzeitiges Unterhaltungsziel auf der internationalen Binnenwasserstraße Elbe ist eine Fahrrinnentiefe von 140 cm unter dem aktuellen Bezugswasserstand (GlW 2010) bei variabler Fahrrinnenbreite.“, Zitat Ende

Laut „Artikel 1 Gegenstand des Abkommens“, Absatz 2 ist zum Zeitraum der Umsetzung folgendes vereinbart, Zitat:

(2) Das Ziel ist es, die in Absatz 1 dieses Artikels genannten Bedingungen und
Maßnahmen möglichst bis 2030 zu schaffen
.“, Zitat Ende

https://www.gesamtkonzept-elbe.bund.de/Webs/Projektseite/GkElbe2020/SharedDocs/Downloads/20210723_AbkommenBinnenwasserstrasseElbeOriginal.html?nn=2964300

Solche Abkommen zu schließen zeugt von der vollständigen Ignoranz der damaligen Regierungen beider Länder zu den Schutz- und Erhaltungsnotwendigkeiten der Elbe und ihrer Aue sowie der immer weiter zunehmenden Trockenheit und Sommerhitzesituationen.
Dabei muss doch den Verantwortlichen in der Politik Deutschlands und Tschechiens bewusst sein, dass das Aufstauen von Elbwasser bzw. die Eintiefung des Fließgewässers mehr Wasser in der Elbe zur Folge hat. Neben der Zerstörung von Auen- und Flusslandschaften und der dazugehörigen Natur durch bauliche Aktivitäten, ist mit massivem Entzug von Grund- und Schichtwasser aus den Auen zu rechnen. Die ohnehin unter den Trockenstress leidende Natur nimmt dabei immer mehr Schaden. Nicht nur das Absterben von Gehölzen ist die Folge, sondern auch das Austrocknen von dauerhaften und temporären Feuchtgebieten mit ihrer sehr hohen Arten- und Strukturvielfalt ist zu befürchten. Außerdem ist eine Nutzung zur Wassergewinnung für Anliegerortschaften und für die Landwirtschaft noch weniger möglich.
Daher fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. die Parlamente und die aktuellen Regierungen der BRD und der Tschechischen Republik auf das Abkommen und damit verbundene Pläne sofort und unwiderruflich zu stoppen.
In dem Zusammenhang ruft der AHA zum vielfältigen und umfassenden Widerstand aus der Gesellschaft in beiden Ländern auf.
Bei all der notwendigen und dringenden Betrachtung der Gefahren in der Zukunft haben bereits bisherige und noch laufende wasserbauliche Einschränkungen durch Deichbaumaßnahmen, Zersiedlung und Verkehrstrassenbau massiv die Aue beeinträchtigt.
Ferner gilt es eine wissenschaftlich fundierte Schutz- und Entwicklungskonzeption auch für die Elbe und ihre Nebengewässer zu erstellen, welche als Beratungs-, Diskussions- und letztendlich als Beschlussgrundlagen für einen nachhaltigen Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz, einem der Umwelt, der Natur und der Landschaft angepassten Tourismus sowie eines ordnungs- und zeitgemäßen Umgangs mit Hochwasser dienen muss. Besorgniserregend ist dabei aus Sicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA -, dass noch immer weiträumig Altauen vom Hochwasserregime der Elbe und ihrer Nebengewässer abgeschnitten sind. Hier sind nach Auffassung des AHA umfassende Aktionen zur Zurückverlegung oder gar kompletten Beseitigung von Deichen zu prüfen. Dafür dürfen schon aus infrastrukturellen Gründen, finanziell und materiell unterstützte Umsiedlungen aus den Auen heraus kein Tabu mehr sein.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – setzt sich nunmehr seit mehreren Jahrzehnten länderübergreifend für den Schutz, Erhalt, Entwicklung und Betreuung von Auenlandschaften.
Die Stadt Torgau ist von einer großen Vielfalt aus Umwelt, Natur, Landschaft sowie historischer Bausubstanz geprägt.
Dabei bildet die Elbe einen ganz besonderen Schwerpunkt und ergänzt u.a. durch den mehr oder minder vom Schwarzen Graben – später Schwarzer Bach bzw. Weinske – geprägten Stadtpark, welcher das Stadtgebiet durchzieht und somit als Naherholungsgebiet sowie als vielfältigen Biotop- und Grünverbund dient. Entlang der Elbe angekommen, lässt sich eine in östlicher Richtung weitläufigere Aue erkennen, welche Bestandteil des 8.500,00 ha großen Landschaftsschutzgebietes Elbaue Torgau ist.

Im Rahmen von Rundexkursionen am 23.05.2018, 08.08.2019, 22.08.2020, 14.08.2021, 12.08.2023 sowie nun auch am 10.08.2024 im Raum Torgau-Belgern-Mühlberg (Elbe) und Arzberg sieht der AHA ein umfassendes Entwicklungspotenzial in der Elbaue bis hin zur Aue der Schwarzen Elster sowie zu Dahlener Heide und zur Dübener Heide. Das Bundesamt für Naturschutz hat den Raum der Elbe und der Schwarzen Elster als Landschaft „88100 Elbe-Elster-Tiefland“ beschrieben und mit einer Größe von 1.970,00 km² beziffert.
Das Bundesamt für Naturschutz beschreibt das Gesamtgebiet folgendermaßen, Zitat:
Dieser Flussabschnitt der Elbe zwischen Riesa und Magdeburg zeichnet sich durch eine breite Aue mit wald- und wiesenreichen Überschwemmungsgebieten aus. Die Elbe besitzt in diesem Bereich mit Höhenlagen zwischen 115 bis 50 m ü. NN ausgeprägten Tieflandcharakter. Die damit verbundene Neigung zu Mäanderbildung und damit auch zur Entstehung von Altwasserarmen wurde durch Eindeichung des Flusses, Laufbegradigung, Befestigung der Flussufer und Buhnenausbau zunehmend eingeschränkt bzw. unterbunden.
Die ackerbauliche Nutzung dominiert. Daneben wird insbesondere im Auenbereich eine intensive Grünlandnutzung betrieben. Schließlich kommt der Aue auch eine große Bedeutung als Trinkwassergewinnungsgebiet zu.
Teile dieser Flusslandschaft können heute noch als weitgehend naturnahe Landschaft gelten und weisen daher eine hohe naturschutzfachliche Bedeutung auf. Auf Sachsen-Anhaltiner Seite steht fast die gesamte Landschaft Elbe-Elster-Tiefland als Biosphärenreservat „Mittlere Elbe“ unter Schutz. Auf sächsischer Seite ist das NSG „Alte Elbe Kathewitz“ zu nennen. Mehrere große FFH-Gebiete und Vogelschutzgebiete unterstreichen die naturschutzfachliche Bedeutung der Landschaft. Besonders bedeutend sind die großen zusammenhängenden Auwaldreste (v.a. nahe Dessau), die den ausgedehntesten Auwaldkomplex Mitteleuropas darstellen. Diese Auwaldreste sind geophytenreich und beheimaten u.a. seltene Brutvogelarten wie Schreiadler oder Seeadler. Neben den Auwäldern machen v.a. die verlandenden Altwässer den hohen naturschutzfachlichen Wert der Landschaft aus.“, Zitat Ende

https://www.bfn.de/landschaftssteckbriefe/elbe-elster-tiefland

Darin eingebettet in einen großräumigen Verbund mit den Landschaftsschutzgebieten Dahlener Heide und Dübener Heide sowie großräumiger gesehen bis zur Aue der Schwarzen Elster gilt es das Entwicklungs- und Gestaltungspotenzial in dem sehr vielfältigen Landschafts- und Naturraum weiterhin zu nutzen. Dazu kann auch die Unterschutzstellung einiger Gebiete nach der Fauna-Flora (FFH)-Richtlinie dienen, wozu „Großer Teich Torgau und benachbarte Teiche“ und „Elbtal zwischen Mühlberg und Greudnitz“ eindeutig dazugehören.

https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/11975-VO-Bestimmung-des-Gebietes-von-gemeinschaftlicher-Bedeutung-Elbtal-zwischen-Muehlberg-und-Greudnitz-

https://www.natura2000.sachsen.de/59e-grosser-teich-torgau-und-benachbarte-teiche-34823.html

https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/11935-VO-Bestimmung-des-Gebietes-von-gemeinschaftlicher-Bedeutung-Grosser-Teich-Torgau-und-benachbarte-Teiche-

Allein im ca. 12.175,00 ha großen FFH-Gebiet „Großer Teich Torgau und benachbarte Teiche“ und im etwa 4 905,00 ha großen FFH-Gebiet „Elbtal zwischen Mühlberg und Greudnitz“ sind das Vogelschutzgebiet (VSG) Elbaue und Teichgebiete bei Torgau, Naturschutzgebiet (NSG) Großer Teich Torgau, NSG Alte Elbe Kathewitz, NSG Prudel Döhlen, Landschaftsschutzgebiet (LSG) Elbaue Torgau und LSG Dahlener Heide eingebettet.

https://www.natura2000.sachsen.de/25-elbaue-und-teichgebiete-bei-torgau-36489.html

https://www.natura2000.sachsen.de/download/spa/25_Elbaue-u-Teichgebiete-bei-Torgau.pdf

https://cardo.landkreis-nordsachsen.de/project/VmaNOS/Dokumente/naturschutz/nsg/nso205/VO_Gro%C3%9Fer_Teich_Torgau.pdf

https://cardo.landkreis-nordsachsen.de/project/VmaNOS/Dokumente/naturschutz/nsg/nso206/VO_Prudel_D%C3%B6hlen.pdf

https://cardo.landkreis-nordsachsen.de/project/VmaNOS/Dokumente/Naturschutz/lsg/nso213/VO_Elbaue_Torgau.pdf

https://cardo.landkreis-nordsachsen.de/project/VmaNOS/Dokumente/naturschutz/lsg/nso208/VO%20LSG%20Dahlener%20Heide%20mit%20Unterschrift.pdf

Weiterhin grenzt das zirka 4 235,00 ha große Europäische Vogelschutzgebiet „Dahlener Heide“ an, welches sich ebenfalls u.a. mit dem LSG Dahlener Heide überschneidet.

https://www.natura2000.sachsen.de/21-dahlener-heide-36545.html

https://www.natura2000.sachsen.de/download/spa/21_Dahlener-Heide.pdf

https://www.bfn.de/landschaftssteckbriefe/dahlen-duebener-heiden

Das Integriertes Stadtentwicklungskonzept INSEK 2035+, welches der Stadtrat am 24.04.2024 beschlossen hat, bildet unter Punkt 4.7 Umwelt und Klimaschutz, Brand- und Katastrophenschutz dafür durchaus eine gute, aber noch sehr ausbaufähige Ausgangsbasis.

https://www.torgau.eu/wir-stellen-uns-vor/stadtentwicklung/stadtentwicklungskonzept-insek

https://www.torgau.eu/fileadmin/Gemeinde/Dateien/Stadtplanung/INSEK_2010/INSEK_Teil_2_klein_072024.pdf

https://www.torgau.eu/fileadmin/Gemeinde/Dateien/Stadtplanung/INSEK_2010/Teil_1_klein.pdf

In diesen Gesamtraum lässt sich jedoch keinesfalls der verstärkte Betrieb eines Wasserrastplatzes einordnen, welcher erheblich das Landschafts- und Stadtbild stört, massiv in Umwelt, Natur und Landschaft eingreift sowie Aue und damit Hochwasserraum einschränkt. Zudem beeinträchtigt eine Zunahme des Motorbootverkehrs die Umwelt durch zusätzliche Verlärmung und Abgasbelastung. Nach Auffassung des AHA widerspricht das auch den nationalen, europäischen und internationalen Verpflichtungen Deutschlands zum Schutz von Umwelt, Natur, Landschaft und Klima.
Insofern ist es unverständlich, dass der Bund, der Freistaat Sachsen und die Große Kreisstadt Torgau Steuergelder aufwenden, um derartige Eingriffe zu finanzieren.
Daher fordert der AHA einen Stopp dieser Baumaßnahmen.
Auf brandenburgischer Seite haben zudem insbesondere das rund 2.408,00 ha große Landschaftsschutzgebiet „Elbaue Mühlberg“ und das 204,83,00 ha große FFH-Gebiet „“Elbe bei Mühlberg“ die Funktion Biotopverbundräume zu erhalten, zu schützen und auszuweiten, Lebens- und Rückzugsräume für Tiere und Pflanzen zu schützen, die Entwicklung von verschiedenen Natur- und Landschaftsräumen zuzulassen.

https://bravors.brandenburg.de/de/verordnungen-212846

https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/elbdeichvorland-muehlberg-stehla

https://bravors.brandenburg.de/de/verordnungen-212846

Diese Grundlage bildete auch die Basis einer länderübergreifenden Fahrradrundexkursion am Samstag, den 10.08.2024 in die Elbaue im Freistaat Sachsen und im Land Brandenburg im Raum zwischen der Großen Kreisstadt Torgau sowie der Städte Belgern-Schildau und Mühlberg sowie der Gemeinde Arzberg.
Am Bahnhof Torgau begannen die anwesenden AHA-Mitglieder mit der Fahrradexkursion, welche sie zuerst an die Elbe in Torgau führte. Bereits da war auffällig, dass die langjährige Trockenheit zu massiven Beeinträchtigungen an Natur und Landschaft geführt hat. Ferner zeigte sich, dass die stark begradigte Elbe schnell das Wasser fließend abführt und somit nicht nur eine nachhaltige Neudurchfeuchtung der Aue verhindert, sondern noch verstärkt entwässernd wirkt. Das zeigt sich beispielsweise auch in der weitgehenden Austrocknung von Elbaltverläufen in den Stadtteilen von Belgern-Schildau Döbelitz und Dröschkau, welche jetzt Zittelbach bzw. Staritzer Bach als Verläufe dienen.
Im Verlauf der gesamten Fahrradrundexkursion mussten die anwesenden AHA-Mitglieder immer wieder feststellen, dass auch vielfältige andere Aktivitäten der Menschen zu massiven Schädigungen führen. Darunter zählen in den zur Zeit von Hitze und Dürre massiv geprägten Auenlandschaften in Sachsen und Brandenburg im Raum Torgau, Belgern-Schildau, Mühlberg (Elbe) und Arzberg intensive Rinderbeweidungen, der voranschreitende Kiesabbau, flächendeckende Wiesenmahden sowie fortgesetzte Uferversiegelungen und -verschotterungen entlang der Elbe. Die Intensivbeweidungen mit Rindern haben häufig zu massiven Zerstörungen und Schädigungen von Gehölzbeständen geführt. Dazu tragen insbesondere Einkopplungen von Baum- und Strauchbeständen in die Weideflächen bei. Hinzu kommen Abholzungen und Gehölzbeschädigungen durch die Bewirtschaftung von Wiesen- und Agrarflächen. Ebenso besorgniserregend ist das Ausbringen von Gülle im direkten Einzugsbereich der Elbe. Neben der Tatsache, dass Auenlandschaften ohnehin hohe Nährstoffanteile aufweisen, führen derartige Einträge von Gülle zur Verschärfung der Belastung von Boden und Gewässern mit Nährstoffen wie Nitraten und Phosphaten.
Das flächendeckende Mähen von Wiesen lassen Bodenbrütern sowie Säugetieren wie Feldhase und Reh kaum die Möglichkeit Junge zur Welt zu bringen und großzuziehen. Ferner haben zahlreiche Pflanzen nicht die Möglichkeit auf- bzw. auszublühen, was zur Verringerung der Nahrungsgrundlagen für Insekten und der Möglichkeiten der Vermehrung der Wiesenpflanzen führt.

In der Stadt Belgern-Schildau, Stadtteil Ammelgoßwitz verfolgt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – mit sehr großer Sorge den Verfall des Herrenhauses Ammelgoßwitz, dessen Neubau im Jahr 1910 für Max Schlenker erfolgte.
Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – gilt es auf Grund der historischen und denkmalschützerischen Bedeutung des Herrenhauses und der Familie Schlenker das Gebäude zu sichern und zu restaurieren. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – kann sich eine kombinierte Nutzung als Museum, Herberge sowie als Naturschutzstation für alle Interessenten vorstellen. Dazu ist eine Einbeziehung der unsanierten Gebäude dringend erforderlich. Dabei sieht der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – eine entscheidende Verantwortung beim Bund, beim Freistaat Sachsen, beim Landkreis Nordsachsen, bei der Stadt Belgern-Schildau und nicht zuletzt bei den Eigentümern/dem Eigentümer.

https://www.alleburgen.de/bd.php?id=9217

Ein massiver Eingriff stellt weiterhin das von der Hülskens Liebersee GmbH & Co. KG betriebene Kieswerk Liebersee dar, welche u.a. folgende Eckdaten des Unternehmens aufweist:

Größe des Abbaufeldes: 206,00 ha
Gewinnbare Vorräte: 50 Millionen Tonnen
Laufzeit des Tagebaus: bis 2028
Abbautiefe: bis 44,00 m

Angesichts der Tatsache, dass offene Standgewässer mit Neueinpegelung zu anderen hydrologischen Bodenverhältnissen führen, bedeutet dies auch eine verstärkte Verdunstung. In der Regel geht man von etwa 700,00 mm im Jahr aus. Dem stehen folgende Niederschlagsmengen in der Region gegenüber:

https://www.wetterkontor.de/wetter-rueckblick/monats-und-jahreswerte.asp?id=O057&jr0=2014&jr1=2024&mo0=1&mo1=12

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – hält daher eine schnellstmögliche Beendigung, am besten noch vor dem geplanten Ende der Laufzeit im Jahr 2028, für dringend geboten. Ebenso gilt es eine Erweiterung bzw. Neuaufschluss in unmittelbarer Umgebung auszuschließen.
Den nunmehr entstandenen Kiessee gilt es von allen Abbaugeräten, -maschinen und -materialien zu beräumen, ständig die Wasserqualität zu überprüfen und weitgehend einer naturnahen Entwicklung zu überlassen. Eine Neubesiedlung mit standortgerechter Fauna und Flora hat bereits begonnen und ist entsprechend zu schützen. Beobachtungen zum Beispiel von Graugänsen und Bienenfresser zeigen auf, dass ein umfassender Schutz notwendig ist. Dies ist eine gewisse Entschädigung für die Zerstörung bzw. Störung der ursprünglichen Auenlandschaft.

Mit Sorge betrachtet der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Entwicklung des Gebietes der Alten Elbe in der zur Verbandsgemeinde Liebenwerda gehörenden Stadt Mühlberg (Elster), wo auf eine Vollversiegelung erfolgte, was das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) des Landes Brandenburg folgendermaßen darstellt, Zitat:

Ebenfalls im dritten Quartal 2023 soll die Verstärkung der Hochwasserschutzdeiche im Stadtgebiet Mühlberg an der Elbe abgeschlossen sein. Diese Verstärkung erfolgt durch den Einbau einer Spundwand und die Sicherung der wasserseitigen Böschung mit Deckwerk auf 565 Metern zwischen Hafen und der Landesstraße 67 sowie auf weiteren 650 Metern entlang der L67. Insgesamt beträgt der Investitionsrahmen voraussichtlich etwa 7,6 Millionen Euro aus Landes-, Bundes- und EU-Mitteln.“, Zitat Ende

https://mluk.brandenburg.de/mluk/de/aktuelles/presseinformationen/detail/~28-12-2022-hochwasserschutz-in-brandenburg

Die Darstellungen der Stadt Mühlberg (Elbe) sind nicht weniger gravierend.

https://www.muehlberg-elbe.de/seite/349961/deichsanierung.html

Nicht minder sind die Folgen der Neugestaltung Straßenraum „Am Hafen“ und „Hafenstraße“ zu sehen, welche ein Teil ihrer Erläuterung in einem Schaukasten mit verblichenen Schriftstücken und Fotos findet. Letztere zeigen auf, was seit dem ersten Spatenstich am 08.04.2011 an ursprünglicher Landschaft entlang der Elbe verloren ging und nun vorrangig von Beton, Stahl und Asphalt geprägt ist.

https://www.muehlberg-elbe.de/news/1/134095/nachrichten/134095.html

https://www.muehlberg-elbe.de/news/1/201873/nachrichten/201873.html

Für den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – eine sehr bedenkliche und nicht nachahmenswerte Entwicklung in der Elbaue.
Ferner gibt die vom Umweltbundesamt auf der Basis des § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – UmwRG im Juni 2019 anerkannte, ehrenamtliche und gemeinnützige Umwelt- und Naturschutzvereinigung Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – zu bedenken, dass das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes angibt, Zitat: „Ausweislich der amtlichen Flächenstatistik des Bundes wurden in Deutschland im Vierjahresmittel 2019 bis 2022 jeden Tag rund 52 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Fläche von circa 72 Fußballfeldern täglich. Damit nahm der Flächenverbrauch nach einem Anstieg im Vorjahreszeitraum (55 Hektar) nun wieder geringfügig ab. 37 Hektar der Flächenneuinanspruchnahme entfielen auf den Bereich Wohnungsbau, Industrie und Gewerbe sowie öffentliche Einrichtungen, 12 Hektar auf Sport-, Freizeit- und Erholungs- sowie Friedhofsflächen. Insgesamt machten Flächen für Siedlung und Verkehr in Deutschland im Jahr 2022 14,5 Prozent, das heißt etwa ein Siebtel der Gesamtfläche aus.
Die Siedlungs- und Verkehrsfläche darf nicht mit „versiegelter Fläche“ gleichgesetzt werden, da sie auch unversiegelte Frei- und Grünflächen enthält. Nach Schätzungen des Statistischen Bundesamtes sind etwa 45 Prozent der Siedlungs- und Verkehrsfläche versiegelt.“, Zitat Ende
Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat:
In der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, den täglichen Zuwachs an Siedlungs- und Verkehrsfläche in Deutschland von heute rund 52 Hektar pro Tag bis zum Jahr 2030 auf unter 30 Hektar pro Tag zu reduzieren, um bis zum Jahr 2050 einen Flächenverbrauch von netto Null im Sinne einer Flächenkreislaufwirtschaft zu erreichen. Dabei geht es auch um den Schutz und die Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen.“, Zitat Ende

https://www.bmuv.de/themen/nachhaltigkeit-digitalisierung/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/flaechenverbrauch-worum-geht-es

Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 18.980,00 ha. Im Vergleich dazu hat die Stadt Wanzleben-Börde eine Fläche von 18.150,00 ha = 188,15 km².

https://www.destatis.de/DE/Themen/Laender-Regionen/Regionales/Gemeindeverzeichnis/Administrativ/05-staedte.html

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – hält es für dringend geboten, dass es ebenfalls in der brandenburgischen Stadt Mühlberg (Elbe) einer anderen Entwicklung bedarf und der Schutz und Erhalt von Umwelt, Natur und Landschaften einen anderen, wesentlich besseren Stellenwert erhält. Daher darf u.a. für die Elbaue im Bereich der Alten Elbe noch nicht das letzte Wort gesprochen sein.
Gleiches gilt für die Entwicklung von Streuobstwiesen und eines Elbealtverlaufes in den Ortsteilen Brottewitz und Martinskirchen.
Im Bereich der Ortsteile Brottewitz und Martinskirchen der Stadt Mühlberg (Elbe) nahmen die AHA-Mitglieder westlich der Hauptstraße ein sehr vielfältiges Mischgebiet aus Auenwaldresten in der Altaue der Elbe entlang eines Altverlaufes der Elbe und verschiedenen Streuobstwiesen in Augenschein. Die Streuobstwiesen bestehend aus Apfel, Birne, Süßkirsche und Pflaumenweisen ein sehr großes Entwicklungspotential auf, lässt aber eine verstärkt umfassende Pflegenotwendigkeiten erkennen. Dazu zählen Schnitt- und Mahdarbeiten sowie Nachpflanzungen mindestens im zweistelligen Bereich. Wie alle Streuobstwiesen, benötigen derartige arten- und strukturreiche Kulturanlagen umfassende Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen. Zahlenmarken an vereinzelten Obstbäumen lassen Sortenbestimmungen vermuten. Außerdem gilt es Streuobstwiesen nicht von Rindern beweiden zu lassen, wie es in der Vergangenheit bei den Süßkirschen geschehen ist. Eine Beweidung mit Rindern führt zu massiven Tritt- und Fraßschäden am Boden und an den Bäumen. Daher gilt es die Beweidung nur mit Schafen vorzunehmen. Mit Besorgnis stellten die Mitglieder der Exkursionsgruppe das immer weiter voranschreitende vielfältige Absterben von Obstbäumen fest, welches auf der massiven Trockenheit und der fehlenden Pflege beruht. Somit ist einzuschätzen, dass ein unverzügliches Handeln erforderlich ist, um ein Totalverlust der Streuobstwiesenbestände zu vermeiden. Die gegenwärtige Entwicklung, wonach immer mehr Obstgehölze abgängig sind, erscheint sehr bedrohlich und erfordert sehr schnelles Handeln.

Weitgehend eingesäumt von den verschiedenen Streuobstbeständen zieht sich entlang eines Altverlaufes der Elbe ein sehr schützenswerter Hartholzauenwald entlang, welcher u.a. Altbestände von Stieleiche, Gemeiner Esche, Flatterulme und Hainbuche aufweist. Erfreulicherweise haben sich in den Saumbereichen größere Jungbestände von Stieleichen entwickelt, welche einen besonderen und intensiven Schutz bedürfen.
Nach Auffassung der anwesenden AHA-Mitglieder ist ein umfassender und flächendeckender Schutz- und Erhalt dieser Auenlandschaft mit Restauenwald, Elbealtverlauf und Streuobstwiese dringend geboten. Dazu gehört aber großflächig und vor Ort gesehen endlich großflächige Deichrückverlegungen vorzunehmen, um Altauen wieder an das Flusssystem der Elbe anzubinden. Dies trägt zur besseren Ausbreitung von Hochwasser mit Senkung von Hochwasserscheiteln und Verringerung der Strömungsgeschwindigkeit sowie nicht zuletzt zur Einbindung bestehender Auenwälder und -wiesen in das Hochwasserregime der Elbe. Neben der flächendeckenden Aufnahme von Wasser in den Auen „entledigt“ sich das Hochwasser auch von Schwemmgut und Schwebstoffen.
Der AHA verbindet damit die dringende Aufforderung an den Freistaat Sachsen und an das Land Brandenburg derartige massive Deichrückverlegungen zu prüfen und nach umfassender öffentlicher Diskussion umzusetzen. Dabei können als Datengrundlagen die Ergebnisse der Befliegungen, Auswertungen der Hochwasser zwischen den Jahren 2002 bis 2013 sowie zum Jahreswechsel der Jahre 2023/2024 und Anfang des Jahres 2024 mit darauf aufbauenden Flächenberechnungen sowie Feldbeobachtungen dienen. Ferner gilt es nach Auffassung des AHA die Schaffung neuer und Ertüchtigung bestehender Ringdeiche um die Ortslagen herum ernsthaft in Erwägung zu ziehen.
Im Bereich des ca. 465,00 ha großen Naturschutzgebietes „Alte Elbe Kathewitz“ stellten die anwesenden AHA-Mitglieder mit sehr großer Sorge fest, dass die umfassende Angeltätigkeit zu einem vermehrten Verkehr mit Kraftfahrzeugen und Trittschäden an den Ufern führt. Zudem waren am Exkursionstag an der Ortslage Kathewitz zu beobachten, dass ganze Familien am Ufer der Alten Elbe campieren. Angesichts der sehr großen Bedeutung als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreichen Tier- und Pflanzenarten sowie der Strukturvielfalt ist hier noch mehr Schutz dringend erforderlich. In einer Veröffentlichung der Ergebnisse einer Exkursion am Samstag, den 6. September 2014 führt das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie aus, Zitat:

„…Im Gebiet leben Biber und Fischotter, Laubfrosch und Wechselkröte. Zu den 86 Brutvogelarten gehören Baumfalke und Bekassine, Eisvogel, Raubwürger, Rohrweihe und Rotmilan. Alljährlich versammeln sich zahlreiche Sumpf- und Wasservögel zum Rasten oder Überwintern. Seltene Insektenarten sind Heldbock und Eremit, Grüne Keiljungfer und Blauflügelige Ödlandschrecke. Botanisch bemerkenswert sind u. a. mehrere alte Flatter-Ulmen, Pappel-Seide, Taubenkropf, Kleine Wiesenraute und Liegendes Büchsenkraut…..

Der alte Elbebogen bei Kathewitz wurde bis 1872 vom Hauptstrom der Elbe durchflossen. Damals wurde bei Döbeltitz ein fast 1,5 km langer Durchstich angelegt, der den Elbebogen abtrennte. Auch die Flutdeiche stammen aus dieser Zeit. 1997 wurde das Feuchtgebiet mit ca. 465 ha Fläche als Naturschutzgebiet ausgewiesen.

Auentypische Rest- und Einzelgehölze prägen das Bild der ansonsten offenen Landschaft. Das Gebiet wird überwiegend vom Lehr- und Versuchsgut Köllitsch als Grünland genutzt. Bei Elbefluten wie zuletzt 2013 steht es jedoch komplett unter Wasser. Bei normalem Wasserstand sind nur die tiefsten Stellen des ehemaligen Elbmäanders mit Wasser gefüllt.

Der Schutzzweck umfasst die Erhaltung und Entwicklung dieses Abschnittes der Auenlandschaft mit ihren typischen Pflanzen- und Tierarten sowie die möglichst ungestörte Entwicklung des Altarmes. In das Schutzgebiet einbezogen wurde auch ein längerer Abschnitt des Elbufers, das teilweise noch naturnah ausgeprägt ist.“, Zitat Ende

Alleine aus diesem Exkursionsbericht leitet sich ein umfassender Schutzbedarf ab. Dazu soll auch beitragen, dass das Naturschutzgebiet „Alte Elbe Kathewitz“ als Bestandteil des ca. 4.905,00 ha großen Gebietes von gemeinschaftlicher Bedeutung „Elbtal

zwischen Mühlberg und Greudnitz“ als FFH-Gebiet europäischen Schutz genießt.

https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/11975-VO-Bestimmung-des-Gebietes-von-gemeinschaftlicher-Bedeutung-Elbtal-zwischen-Muehlberg-und-Greudnitz-

https://cardo.landkreis-nordsachsen.de/project/VmaNOS/Dokumente/naturschutz/nsg/nso207/VO_Alte_Elbe_Kathewitz.pdf

Im Raum Torgau grenzt zudem das ca. 12.175,00 ha großen FFH-Gebiet „Großer Teich Torgau und benachbarte Teiche“, welches ebenfalls europäischen Schutz besitzt.

https://www.natura2000.sachsen.de/59e-grosser-teich-torgau-und-benachbarte-teiche-34823.html

https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/11935-VO-Bestimmung-des-Gebietes-von-gemeinschaftlicher-Bedeutung-Grosser-Teich-Torgau-und-benachbarte-Teiche-

Stattdessen mehren sich die Inanspruchnahme der Elbufer von Campern, Anglern und Bootsfahrern, welche ohne Rücksicht auf die Uferregionen der Elbe Zelte aufbauen und dabei auch Feuer machen. Besonders auffällig war dies im Bereich der Städte Torgau und Belgern-Schildau sowie der Gemeinde Arzberg zu erkennen. Besonders in Anspruch genommen waren in der Stadt Torgau der Mündungsbereich des Koßdorfer Landgrabens sowie in der Stadt Belgern-Schildau der Mündungsbereich des Staritzer Baches. Selbst im Naturschutzgebiet „Alte Elbe Kathewitz“ war eine derartige Zeltsiedlung am Ufer der Alten Elbe zu erkennen. Dies gilt es nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – sofort und endgültig zu unterbinden.
Ebenfalls gilt es bei der Beweidung mit Rindern und Pferden endlich ausreichend und vollumfänglich die Gehölzbestände vor Verbiss zu schützen.

Auf jeden Fall waren sich die anwesenden AHA-Mitglieder einig, dass auch die Erstellung einer länderübergreifenden wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption für Elbauenlandschaft zwischen den Städten Torgau, Belgern-Schildau und Mühlberg (Elbe) sowie der Gemeinde Arzberg dringend erforderlich ist.
Hier sind ganz besonders der Bund, der Freistaat Sachsen und das Land Brandenburg, aber auch die Landkreise Nordsachsen und Elbe-Elster sowie die jeweils zugeordneten Gemeinden gefordert.

Der AHA erklärt sich bereit im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten an der Entwicklung und Erstellung einer wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption für die Elbaue zwischen den Städten Torgau, Belgern-Schildau und Mühlberg (Elbe) sowie der Gemeinde Arzberg sowie darauf abgestimmter Möglichkeiten für die Landwirtschaft, die Naherholung und den Tourismus mitzuwirken.
Auf Grund der vielfältigen Aufgaben beabsichtigt der vom Umweltbundesamt gemäß § 3 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz anerkannte AHA verstärkt im Rahmen seiner ehrenamtlichen Möglichkeiten seine räumlich, fachlich-inhaltlichen und organisatorischen Tätigkeiten und Aktivitäten im Bereich der Elbe zwischen den zwischen den Städten Torgau, Belgern-Schildau und Mühlberg (Elbe) sowie der Gemeinde Arzberg zu intensivieren.
In dem Zusammenhang möchte der AHA eine länderübergreifende ehrenamtliche Regionalgruppe zwischen den Städten Torgau, Belgern-Schildau und Mühlberg (Elbe) sowie der Gemeinde Arzberg aufbauen. In dieser AHA-Gruppe können ehrenamtliche Interessenten unabhängig von Alter, Geschlecht, Bildung und Beruf mitwirken. Wer Interesse hat, wende sich bitte an folgende Kontaktmöglichkeit:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA
Regionalgruppe Leipzig und Umland

Otto-Adam-Straße 14

04157 Leipzig

E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 11.08.2024

Fotos & Video: Andreas Liste