Mit großer Aufmerksamkeit nimmt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – immer wieder die zahlreichen Medienmeldungen aus allen Teilen des Bundesgebiet, dass Rinder, Schafe, Ziegen und Pferde Angriffen des Wolfes zum Opfer gefallen seien. Ohne überhaupt klare fachliche Bestätigungen vorliegen zu haben, stellen Medien und betroffene Landwirte dies als Tatsache fest.
Es ist unbestritten immer ärgerlich und tragisch zugleich, wenn Tiere sterben. Jedoch kann der AHA noch nicht vollumfänglich Beweise erkennen, welche Wölfe als Verursacher des Tötens identifiziert. Ferner stellt sich die sehr ernste Frage, inwieweit das Tiergehege ordnungsgemäß zum Beispiel mit stabilen Zäunen und speziellen Hütehunden gesichert war. Darüber geben häufig die gegenwärtig vorliegenden Angaben leider keine Auskunft. Was jedoch aber schnell auf der Tagesordnung steht ist, dass vereint Bundes- und Landespolitiker vorwiegend aus CDU, CSU, SPD, FDP und AfD im Einklang mit Lobbyverbänden von Waldeigentümern, Jägern und Bauern den Abschuss der Wölfe fordern. Dabei wäre es nach Ansicht des AHA auch sehr wünschenswert, wenn diese Leute ebenfalls mal beispielsweise die unmöglichen Haltungsbedingungen von Tieren in Hochleistungsställen, ausgeräumte Agrarlandschaften und die voranschreitende Verbauung offener Landschaft in Augenschein nehmen sowie sich mal kritisch mit den unvermindert anhaltenden Bestrebungen von Forstbetrieben und Waldeigentümern auseinandersetzen, weiter selbst innerhalb von Schutzgebieten, welche als Lebensraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten fungieren, zahlreiche Bäume zu fällen.
Nunmehr gab die „Mitteldeutsche Zeitung“ vom 03.04.2024, Seite 13 unter der Überschrift „Jäger warnt vor Wölfen“ von Tanja Goldbecher einem Jäger und Landwirt sowie in der gleichen Zeitung am 04.04.2024. Seite 16, von Luisa König der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt ausgiebig öffentlich Raum die populistische Mär von der notwendigen Bejagung des Wolfes Raum. Dabei gibt selbst das Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt folgendes zum Bestand des Wolfes an, Zitat:
„Der Wolf breitet sich in Sachsen-Anhalt weiter aus, seine Population wächst allerdings nur noch moderat an. Die Zahl der Tiere ist im Monitorjahr 2022/23 um 14 auf 201 gestiegen. Hinzu kommen 36 Tiere, die sich in grenzübergreifenden Territorien bewegen. Die Zahl der im Land lebenden Wolfsrudel nahm von 24 auf 27 zu, die Zahl der Welpen pro Rudel stagnierte bei 3,5.
Bis auf wenige Ausnahmen befindet sich der Großteil der Wolfsreviere im Norden und Osten Sachsen-Anhalts. Sieben Reviere verlaufen grenzübergreifend mit Sachsen, Thüringen, Brandenburg und Niedersachsen. Die meisten Wolfsterritorien gibt es im Landkreis Wittenberg.“, Zitat Ende
https://mwu.sachsen-anhalt.de/umwelt/naturschutz/wolf
Ferner führt Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt zur Auswirkung der Ausbreitung des Wolfes auf die „Nutztiere“ aus, Zitat:
„Trotz moderatem Populationswachstum gingen die Übergriffe auf Nutztiere um 21,3 Prozent auf 59 zurück; im Vorjahreszeitraum wurden 75 Übergriffe registriert. Rückläufig war dabei auch die Zahl getöteter Tiere; sie nahm um 40,1 Prozent auf 176 ab. Im Vorjahreszeitraum wurden bei 294 getöteten Nutztieren Wölfe als Verursacher nachgewiesen oder waren nicht auszuschließen. Die Anzahl durch Wölfe getöteter Nutztiere sank damit auf den niedrigsten Wert seit 2018. Eine Übersicht zu Nutztierrissen in Sachsen-Anhalt finden Sie hier.
Die meisten Nutztierrisse ereigneten sich dort, wo wolfsabweisender Herdenschutz fehlte oder der wolfsabweisende Mindestschutz der Zäunung nicht eingehalten wurde. Die meisten registrierten Übergriffe gab es im Jerichower Land (22%) und Salzwedel (20%). Das Monitoringjahr 2022/23 macht deutlich: Nicht die Anzahl der Wölfe ist für die Übergriffe auf Nutztiere entscheidend, sondern ob wolfsabweisender Herdenschutz vorhanden ist.“, Zitat Ende
https://mwu.sachsen-anhalt.de/umwelt/naturschutz/wolf
Also selbst diese Aussagen verhindern leider nicht, dass immer wieder die Mär vom bösen Wolf die Runde macht. Die obengenannten Fakten ignorieren immer wieder Funktionäre von Landwirtschaft und Sachsen-Anhalt so wie in dem Beitrag „Mitteldeutsche Zeitung“ vom 03.04.2024 geschehen.
Stattdessen verbreitet man Falschdarstellungen zum Thema Wolf und schürt Ängste vor dem Tier. Ferner fehlt aktives Handeln zur Wiederbelebung ausgeräumter und von Monokulturen geprägter Agrarlandschaften.
Vollkommen unberücksichtigt bleibt auch, dass das jahrhundertlange gnadenlose Vordringen menschlichen Wirkens in Form von Zersiedelung, Verkehrstrassenbau, Bergbau sowie immer weiterer voranschreitender Intensivierung von Land- und Forstwirtschaft ein Zurückdrängen und eine Zerstörung von angestammten, arten- und strukturreichen Lebensräumen zahlreicher Tier- und Pflanzenarten zur Folge hatten bzw. haben. Tiere wie Wolf, Luchs und Biber sah bzw. sieht man als „Problemtiere“ an. Das führte u.a. dazu, dass in Folge intensiver Jagd das Gebiet des Deutschen Bundes 1850 weitgehend wolfsfrei war. Im Unterschied zum Luchs, gab es immer wieder Zuwanderungen aus dem Osten. Jedoch tötete man sie immer wieder, was mit dem Beitritt der DDR zur BRD im Jahre 1990 und mit der damit verbundenen Unterschutzstellung auch im Osten Deutschlands sein Ende gefunden hatte.
Der Wolf genießt zurzeit folgenden internationalen, europäischen und nationalen Schutz:
- Washingtoner Artenschutzübereinkommen (WA) – Anhang II
https://cites.org/sites/default/files/eng/app/2023/E-Appendices-2023-11-25.pdf
- EG-Verordnung 338/97 – AnhangA
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:01997R0338-20130810&from=LT
- FFH-Richtlinie 92/43/EWG – AnhangII; prioritäre Art
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX%3A52021XC1209%2802%29
- FFH-Richtlinie 92/43/EWG – AnhangIV
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX%3A52021XC1209%2802%29
- –FFH Richtlinie 92/43/EWG – Anhang V
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX%3A52021XC1209%2802%29
- BernerKonvention – Anhang II
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:21979A0919(01)
Auch auf Grund der populistisch-vulgären Bedrohung durch permanent bestehende Hasspredigen aus Politik, Verwaltungen, Lobbyverbänden der Jäger, Waldeigentümer und Landwirte, gilt es den Wolf weiter massiv zu schützen.
Dabei müssen endlich obengenannte Kräfte begreifen, dass mit der Rückkehr von Wolf und Luchs in Deutschland zwei Tiere zurückkehren, welche wieder ihren Platz im obersten Teil der Nahrungspyramide einnehmen. Ein Platz, welchen „ersatzweise“ die Jägerschaft über Jahrzehnte für sich beanspruchte. Die Unruhe der Jägerschaft und Waldeigentümer ist daher nicht nachvollziehbar. Noch dazu man immer wieder, gebetsmühlenartig, nie wissenschaftlich begründet von steigenden Beständen an Reh-, Rot-, Dam- und Schwarzwild sprach bzw. spricht.
Der AHA sieht in dem Zusammenhang die fortgesetzte und zunehmende Gefahr, dass im Interesse der Lobbyverbände der Jäger, Waldeigentümer und Landwirte auch die einfachere Tötung von Luchs, Biber, Fischotter u.a. anderer streng geschützter Tierarten droht. Abgesehen davon, dass es eine fortgesetzte und durchaus verstärkte Anmaßung des Menschen darstellt, über Leben und Tod von Tieren zu entscheiden.
Für den AHA gehört es eher zur gesamtgesellschaftlichen Aufgabe arten- und strukturreiche Natur- und Lebensräume zu erhalten und zu schützen sowie Raum zur sukzessiven Ausdehnung zu geben. Ferner gilt es Biotop- und Grünverbundräume zu schützen, zu erhalten, zu stabilisieren und räumlich auszuweiten. Dazu können u.a. die Randstreifen von bestehenden und wiederherzustellenden Wegen und Feldern sowie nicht zuletzt mindestens 10 m breite Gewässerschonstreifen entlang von Fließgewässern aller Größen und Längen dienen. So bestehen auch für Tierarten wie Wolf, Luchs, Biber und Fischotter eher die Möglichkeit artgerechte Lebensräume zu besiedeln und somit sich besser von menschlichen Siedlungen fernzuhalten.
Für den AHA ist es zudem erschreckend, dass bei diesem Bündnis aus Politik, Verwaltungen, Lobbyverbänden der Jagd, Waldeigentümer und Landwirte kein Aufschrei ertönt, wenn es um Fortsetzung des Flächenfrasses für Verkehrs-, Wohn- und Gewerbeflächen und -bauten, damit verbundener Zerschneidung und Einschränkung von Landschafts-, Überflutungs- und Naturräumen sowie einer Verarmung der Agrarlandschaft durch Verringerung der Ackerkulturen, der Arten- und Strukturvielfalt durch Verlust bzw. Fehlen von Gehölz- und Grüninseln und -streifen und von Feuchtgebieten und Stauden-, Trocken- und Halbtrockenrasengesellschaften geht. Ziemlich leise geht es auch zu, bei fehlender artgerechter Tierhaltung im Zuge der zunehmenden Industrialisierung der Landwirtschaft sowie des zunehmenden Missbrauch von Landwirtschaft und Böden für Spekulanten aller Art.
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes angibt, Zitat: „Täglich werden in Deutschland rund 55 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Flächenneuinanspruchnahme – kurz Flächenverbrauch – von circa 78 Fußballfeldern.“, Zitat Ende
Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat:
„Bis zum Jahr 2030 will die Bundesregierung den Flächenverbrauch auf unter 30 Hektar pro Tag verringern. Diese gegenüber der Nachhaltigkeitsstrategie von 2002 verschärfte Festlegung wurde vom Bundeskabinett bereits im Januar 2017 in der „Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie – Neuauflage 2016“ festgelegt. Seit dem Klimaschutzplan vom November 2016, der die Leitplanken für ein grundsätzliches Umsteuern in Wirtschaft und Gesellschaft auf dem Weg zu einem treibhausgasneutralen Deutschland beschreibt, strebt die Bundesregierung bis 2050 sogar das Flächenverbrauchsziel Netto-Null (Flächenkreislaufwirtschaft) an, womit sie eine Zielsetzung der Europäischen Kommission aufgegriffen hatte. Diese Zielsetzung hat während der deutschen Ratspräsidentschaft 2020 Eingang in die Erwägungen für eine EU-Biodiversitätsstrategie gefunden und wurde im März 2021 nun auch in die weiterentwickelte Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie aufgenommen.“, Zitat Ende
Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 20.075 ha. Im Vergleich dazu hat die Landeshauptstadt von Sachsen-Anhalt Magdeburg eine Fläche von 20.103 ha = 201,03 km².
Eine vollkommen inakzeptable Situation, welche es nicht zur stoppen, sondern rückgängig zu machen gilt.
Darüber hinaus führte die Art und Weise des Betreibens der Landwirtschaft auch im Gebiet der einstigen DDR nach 1990 zur Verarmung des Anbaus von Feldkulturen. Von einst 25 verschiedenen Kulturen, sind nur 7 übriggeblieben.
Hier erwartet der AHA auch mehr Handeln der Politik und Verwaltungen im Bund, in den Ländern und in den Kommunen, anstatt eine massive Hass- und Drohkulisse gegen den Wolf und womöglich irgendwann in dem Umfang auch gegen den Luchs aufzubauen.
Nach Ansicht des AHA müssen erst einmal absolut vorrangig der ungehemmte Flächenfrass, ausgeräumte, monokulturell genutzte Agrarlandschaften, aber auch unwürdige Tierhaltungsbedingungen sowie die Ausplünderung von Wäldern schnellstmöglich der Vergangenheit angehören. Ferner gilt es endlich den Abbau und das Verbrennen fossiler Brennstoffe zu beenden, dies zum Beispiel durch dezentrale Wind- und Sonnenkraftanlagen zu ersetzen sowie eine andere Verkehrspolitik anzugehen.
Nunmehr gilt es alles zu unternehmen, dass der Wolf und die Wolfshybriden ihren angemessenen Schutzstatus behalten.
Alle diese Aspekte fehlen immer wieder mehr oder minder in den Mediendarstellungen. So auch in den Beiträgen in der Mitteldeutschen Zeitung vom 03.04.2024, auf Seite 13 unter der Überschrift „Jäger warnt vor Wölfen“ von Tanja Goldbecher sowie vom 04.04.2024. Seite 16, von Luisa König Während auch hier wieder einmal Vertreter der Jagd und Landwirtschaft sowie für ihre Affinität zu Jagd, Agrarindustrie, Umwelt-, Natur- und Landschaftszerstörung bekannten Vertreter der CDU ausgiebig Raum für ihre wolfsfeindlichen Äußerungen erhalten, bleiben auffällig und signifikant anderen Sichtweisen kaum Entfaltungsmöglichkeiten. Das hat nichts mit angemessener journalistischer Sorgfaltspflicht und damit verbundener ausgewogener Berichterstattung zu tun und ist angesichts der vielfältigen Hasspredigen in Richtung des Lebewesens Wolf, seiner Wichtigkeit für die Entwicklung von Umwelt, Natur und Landschaften sowie der erneuten massiven Bedrohung der Tierart, hochgradig unverantwortlich. Dabei führt zum Beispiel das dichte Verkehrsnetz in Deutschland, immer wieder zu schweren bis tödlichen Verletzungen bei von Verkehrsunfällen betroffenen Wölfen. Gleiches trifft leider auch für andere Tierarten zu. Hier trägt insbesondere die in dem Beitrag der Mitteldeutschen Zeit vom 04.04.2024 einseitig und privilegiert erwähnte CDU und ihre wolfsfeindlichen Meinungen eine entscheidende Mitverantwortung.
Der AHA ruft daher die Öffentlichkeit auf sich für einen umfassenden Schutz und Erhalt unserer Umwelt, Natur und Landschaft einzusetzen. Dazu gehört auch der ökologisch korrekte Umgang mit Wildtieren und die gezielte Tötung – insbesondere geschützter Tiere – auszuschließen. Daran mitzuwirken sollte Auftrag an die Bevölkerung sowie politische Gremien und Behörden sein.
Der ehrenamtliche und gemeinnützige AHA bietet zudem dahingehend Interessenten Raum im Rahmen von territorialen Regional- und Ortsgruppen bzw. thematischen Arbeits- und Interessengruppen – wie z.B. die Arbeitsgruppe Feldökologie – mitzuwirken. Wer noch mehr zu den diesbezüglichen Aktivitäten des AHA erfahren möchte, wende sich bitte an folgende zentrale Anschrift:
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA
Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
Andreas Liste
Vorsitzender
Halle (Saale), den 05.04.2024
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