Fließgewässer und ihre Auen gehören zu den bedeutsamsten Landschaftsbestandteilen. Sie bieten zahlreichen Tieren und Pflanzen Lebens-, Nahrungs- und Rückzugsraum sowie geben zudem der stressgeplagten Menschheit die Möglichkeit der Entspannung und Erholung. Jedoch ist der Anteil naturnaher oder gar natürlicher Gewässer- und Auenstrukturen immer mehr verloren gegangen.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – kann es nicht oft genug erklären, dass der Schutz, der Erhalt, die Betreuung und die Entwicklung von Auenlandschaften eine sehr bedeutsame Erkenntnis beim Planen und Handeln sein muss. So gehören Auenlandschaften in ihrer natürlichen Verbundenheit mit den jeweiligen Fließgewässern und deren Hochwasser als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier-, Pflanzen- und Pilzarten, als Überflutungsraum, als Biotop- und Grünverbundraum, als Korridore und Entstehungsgebiete von Frisch- und Kaltluft, in ihrer Arten- und Strukturvielfalt sowie daraus erwachsenen Bedeutung als Erholungsraum für den Menschen. Dass die Realität leider häufig anders aussieht, muss der AHA oft genug und immer wieder feststellen.
Seine Vorstellungen darzulegen dienen zum Beispiel immer wieder vom Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – durchgeführte Exkursionen u.a. im Saaletal im Landkreis Saalekreis.
Die Schutzwürdigkeit in der Saaleaue drückt sich u.a. durch folgende nationale und europäische Schutzgebiete aus, welche räumlich gesehen eine Direktanbindung an die Saale haben:

I. Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung gemäß Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL)

► „Saale-, Elster-, Luppe-Aue zwischen Merseburg und Halle (FFH0141)“
► „Porphyrkuppenlandschaft nordwestlich Halle (FFH0118)“
► „Zaschwitz bei Wettin (FFH0246)“

https://www.natura2000-lsa.de/schutzgebiete/natura2000-gebiete/?para=stadt_land&sort=desc#search

II. Europäisches Vogelschutzgebiet gemäß Vogelschutz-Richtlinie

► „Saale-Elster-Aue südlich Halle (SPA0021)“

https://www.natura2000-lsa.de/front_content.php?idart=359&idcat=33&lang=1

III. Naturschutzgebiete

► „Saale-Elster-Aue bei Halle“
► „Abtei und Saaleaue bei Planena“
► „Pfingstanger bei Wörmlitz“
► „Porphyrlandschaft bei Brachwitz“
► „Porphyrlandschaft bei Gimritz“
► „Saalehänge bei Dobis“
► „Saaledurchbruch bei Rothenburg“

https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/landwirtschaft-umwelt/naturschutz-landschaftspflege-bildung-fuer-nachhaltige-entwicklung/naturschutzgebiete-in-sachsen-anhalt

IV. Landschaftsschutzgebiet

► „Saale“

https://lau.sachsen-anhalt.de/naturschutz/schutzgebiete-nach-landesrecht/landschaftsschutzgebiet-lsg

Fließgewässer und ihre Auen gehören zu den bedeutsamsten Landschaftsbestandteilen. Sie bieten zahlreichen Tieren und Pflanzen Lebens-, Nahrungs- und Rückzugsraum sowie geben zudem der stressgeplagten Menschheit die Möglichkeit der Entspannung und Erholung. Jedoch ist der Anteil naturnaher oder gar natürlicher Gewässer- und Auenstrukturen immer mehr verloren gegangen.
Die obengenannten nationalen und europäischen Schutzgebiete bringen diese Bedeutung klar und deutlich zum Ausdruck.

Mit großer Sorge beobachtet der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – den voranschreitenden flächendeckenden Verbau von Uferzonen der Saale für wassertouristische Anlagen aller Art. Dazu zählen insbesondere die Steganlagen in Merseburg, Schkopau, Halle (Saale), Salzmünde und Brachwitz. Gerade die Steganlagen in Salzmünde und Brachwitz sind besonders umstritten, da deren Errichtung einst illegal erfolgte. Unter Missachtung des Schutzes und Erhaltes von Umwelt, Natur und Landschaften sowie im Rahmen eines ordnungsgemäßen Umganges mit Hochwasser besteht die Gefahr der massiven Neuerrichtung und Erweiterung bestehender Anlegestellen. Der AHA fordert deshalb nunmehr eine wissenschaftlich fundierte natur-, landschafts- und umweltfreundliches Wassertourismuskonzeption zu entwickeln, welches der landschaftlichen und natürlichen Vielfalt der Saale und ihrer Aue sowie dem ordnungsgemäßen Umgang mit Hochwasser Rechnung trägt, nicht nur vordergründig dem Profit Einzelner dient und dem baulichen Wildwuchs an Steganlagen aller Art endlich Einhalt gebietet. Dazu gehört aber auch die bestehenden Steganlagen nach rechtlichen und ökologischen Gesichtspunkten zu überprüfen. Insbesondere die Steganlage in Brachwitz mit dem Aufenthaltsplatz und der Krananlage im Mündungsbereich des Brachwitzer Baches ist zur Disposition zu stellen.
Aber auch solche Standortschwerpunkte wie die Städte Bernburg, Könnern, Halle (Saale), Merseburg, Leuna, Bad Dürrenberg, Weißenfels und Naumburg sowie die Gemeinde Schkopau sind einer kritischen und umweltverträglichen Prüfung bzw. Betrachtung zu unterziehen.
Dieses Wassertourismuskonzept gilt es unter Einbeziehung aller Verantwortlichen und Interessenten zu entwickeln und rechtlich verbindlich zu erklären.

In dem Zusammenhang sei erwähnt, dass das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes angibt, Zitat: „Täglich werden in Deutschland rund 55 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Flächenneuinanspruchnahme – kurz Flächenverbrauch – von circa 78 Fußballfeldern.“, Zitat Ende
Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat:
Bis zum Jahr 2030 will die Bundesregierung den Flächenverbrauch auf unter 30 Hektar pro Tag verringern. Diese gegenüber der Nachhaltigkeitsstrategie von 2002 verschärfte Festlegung wurde vom Bundeskabinett bereits im Januar 2017 in der „Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie – Neuauflage 2016“ festgelegt. Seit dem Klimaschutzplan vom November 2016, der die Leitplanken für ein grundsätzliches Umsteuern in Wirtschaft und Gesellschaft auf dem Weg zu einem treibhausgasneutralen Deutschland beschreibt, strebt die Bundesregierung bis 2050 sogar das Flächenverbrauchsziel Netto-Null (Flächenkreislaufwirtschaft) an, womit sie eine Zielsetzung der Europäischen Kommission aufgegriffen hatte. Diese Zielsetzung hat während der deutschen Ratspräsidentschaft 2020 Eingang in die Erwägungen für eine EU-Biodiversitätsstrategie gefunden und wurde im März 2021 nun auch in die weiterentwickelte Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie aufgenommen.“, Zitat Ende

https://www.bmuv.de/themen/nachhaltigkeit-digitalisierung/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/flaechenverbrauch-worum-geht-es

Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 20.075 ha. Im Vergleich dazu hat die Landeshauptstadt von Sachsen-Anhalt Magdeburg eine Fläche von 20.103 ha = 201,03 km².

https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1233769/umfrage/flaeche-der-grossstaedte-deutschlands/

Medienberichten folgend beabsichtigen Politik und Verwaltung des Landkreises Saalkreises nunmehr den Wassertourismus, gekoppelt mit baulichen Maßnahmen am Fluss und in der Aue der Saale voranzutreiben.
Angesichts der bisherigen, obengenannten negativen Erfahrungen mit derartigen Aktivitäten, verfolgt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – dies mit sehr großer Aufmerksamkeit und Skepsis.
Daher fordert der AHA eine wissenschaftlich fundierte Tourismuskonzeption in und für den Saalekreis, welche Naherholung und Tourismus dem Schutz und Erhalt von Natur, Landschaft und Umwelt unterordnet. Was nützt es uns Natur und Landschaft für Naherholung und Tourismus zu nutzen, wenn diese massiv geschädigt oder gar Zerstörung erfahren soll und somit ihre Arten- und Strukturvielfalt verliert, welche aber u.a. die anziehende Wirkung für die Bevölkerung ausmacht. Daher gilt es die Flusslandschaft der Saale im Saalekreis nicht bedingungslos dem Tourismus auszuliefern, sondern zu schützen, zu erhalten und zu bewahren, damit sich auch künftige Generationen in ihr erholen und entspannen können.
Daher ruft der AHA die Bevölkerung auf, sich für ein natur-, landschafts- und umweltverträgliches Tourismuskonzept einzusetzen, welches weitläufig zur Abstimmung mit derartigen Aktivitäten, im Land Sachsen-Anhalt sowie den Freistaaten Sachsen und Thüringen beiträgt.
Wer dazu Interesse hat, wende sich bitte an folgende zentrale Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 – 200 27 46
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 28.02.2024