Nach weiter gültiger Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – weist die Stadt Köthen einen wertvollen Grün- und Biotopverbund auf, welcher von der Ziethe, vom ca. 37,5 ha großen Ziethebusch, dem Schlosspark, dem Friedenspark und nicht zuletzt von der Fasanerie Köthen mit seinem 32,7645 ha großen geschützten Landschaftsbestandteil „Fasanerie Köthen“ geprägt ist. Die jeweiligen Landschafts- und Naturbestandteile haben einzeln gesehen und im Verbund eine sehr wichtige Funktion als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten, dienen der Verbesserung des Klimas sowie tragen zur Belebung von Landschafts- und Stadtbild bei.
Ebenfalls im Ergebnis der Informationsveranstaltung zur Fasanerie am 18.08.2016 gilt es daher nach Meinung des AHA verstärkt und konsequenter alles zu unternehmen diese Landschafts- und Naturbestandteile sowie deren Grün- und Biotopverbund nicht nur zu schützen und zu erhalten, sondern Möglichkeiten zu suchen und zu finden sukzessiv ausweiten zu lassen.
Dazu bedarf es jedoch klar und deutlich sowie alternativlos einer grundsätzlichen, wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption, welche u.a. die Ziethe und ihre Gesamtaue, den Ziethebusch, den Schlosspark, den Friedenspark und die Fasanerie im Einzelnen und in der Gesamtheit umfassen sollte. Ebenfalls erscheint es weiterhin sinnvoll zu sein, die 1884/85 erbaute Wittgsche Villa und ihr Park mit einzubeziehen.
In dem Blickwinkel betrachtet ist es für den AHA auch weiterhin überhaupt nicht nachvollziehbar, dass die Stadt Köthen, basierend auf ein Forsteinrichtungswerk mit Stichtag zum 01.01.2012 und Gültigkeit vom 01.01.2012 bis 31.12.2021 für 62,6 ha Stadtwald Köthen und dem darauf beruhenden Beschluss des Stadtrates vom 12.06.2012 sowie nachfolgender Beschlüsse des Bau-, Sanierungs- und Umweltausschusses vom 29.06.2016 und 27.07.2016, massive Abholzungen in der Fasanerie vorgenommen hat und weiterhin daran festhält. Dabei hat man nachweisbar massive Schädigungen an dem auenwaldähnlichen Gehölz verursacht und umfassend in einen sehr wichtigen Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten eingegriffen, welcher u.a. von zahlreichen xylobionter Käfer- und Fledermausarten geprägt ist. Laut Landkreis Anhalt-Bitterfeld, als unterer Naturschutzbehörde haben Untersuchungen ergeben, dass alleine 87 Käferarten in dem Gebiet vorkommen, wozu besonders schützenswerte Arten wie Heldbock, Hirschkäfer und Eremit gehören. Alles Käferarten, welche altes und totes Holz zum Leben und zur Eiablage benötigen.
Die Basis derartiger Fällarbeiten bildet eine alleinige forstwirtschaftliche Betrachtung, welche offenkundig die Gesichtspunkte des Umwelt-, Natur-, Landschafts- und Denkmalschutzes ausblendet, was sich u.a. auch in der Vorstellung ausdrückt den Restauenwald Ziethebusch als „Wirtschaftswald“ einzustufen. Ferner bleiben u.a. die Entwicklung beider Gebiete in Folge von Klima und Wetter mit deren Auswirkung auf Fauna und Flora, die Ein- und Auswirkung durch Naherholung und Tourismus, die artentypische vorrangig punktuelle Entwicklung der Eiche und deren Aufkommen durch natürlich entstandene Kleinauflichtungen sowie die Einspannung der Chancen und Möglichkeiten der sehr vielfältigen und nachhaltigen Einwirkungen der Kräfte der Natur, vollkommen unberücksichtigt. Nach Auffassung des AHA gilt es ganz besonders für den Ziethebusch, aber auch in der heutigen Fasanerie eher eine naturnahe Entwicklung zu favorisieren.
Auf Grund der vielfältig zu betrachtenden Einflüsse und Entwicklungsmöglichkeiten begrüßt der AHA vom Grundsatz her, dass der frühere Landrat des Landkreises AnhaltBitterfeld Uwe Schulze die Initiative in die Hand genommen hatte und in dem Zusammenhang die Erstellung einer Pflege- und Entwicklungskonzeption einleiten wollte. Ferner hielt es der AHA für richtig, dass dazu eine projektbegleitende Arbeitsgruppe aus Verantwortlichen und Interessenten entstanden ist. Der AHA mahnt jedoch weiter an, dass es zu einer unverzüglichen Veranlassung der wissenschaftlichen Erstellung einer Schutz- und Entwicklungskonzeption u.a. für die ebengenannten Natur- und Landschaftsbestandteile kommen muss, um weitere Schädigungen der Fasanerie ausschließen zu können. Als Partner kämen u.a. die Fachhochschule Anhalt in Bernburg und die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg in Frage. Der AHA erklärt erneut seine Bereitschaft, im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten, fachlich-inhaltlich daran mitwirken zu möchten.
Ferner weist der AHA darauf hin, dass der gemeinnützige und ehrenamtliche Verein Mitwirkungsrechte als vom Umweltbundesamt gemäß § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) anerkannter Umwelt- und Naturschutzvereinigung besitzt.
Im Rahmen einer Neujahreswanderung am 10.02.2024 nahmen die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer das schon deutlich frühlingshaft geprägte Waldgebiet in Augenschein. Dabei stellten sie fest, dass erfreulicherweise noch sehr große Bereiche der Fasanerie eine strukturreiche Zusammensetzung aufweisen, welche sich durch eine vielfältige Artenzusammensetzung und dem Verbleib von Alt- und Totholz und von Wurzeltellern auszeichnet. Leider reduzieren die fortgesetzten massiven und zerstörerischen forstwirtschaftlichen Eingriffe diese Waldgebiete immer mehr. Daher war erneut und fortgesetzt Thema der Exkursion die einst bzw. voranschreitenden vorgenommenen umfassenden Totalabholzungen und die Einkürzungen von Stämmen zum Beispiel von Stieleichen und Eschen. Während die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer für diese massiven Einkürzungen im Wegebereich noch ein gewisses Verständnis aufbrachten, um Gefährdungen zu minimieren und dabei aber ebenfalls einen großen Anteil an Alt- und Totholz als Lebens- und Rückzugsraum für Tiere und Pilze zu erhalten, hatten sie überhaupt kein Verständnis dafür im inneren Waldbereich erfolgten Einschnitte.
Im östlichen Zentralbereich und südlichen Bereich der Fasanerie waren weiterhin die fortgesetzten Folgen massiver Massenabholzungen zu erkennen. Im ersteren Bereich fielen 8 und im zweiten Gebiet 11 Großbäume den Massenabholzungen zum Opfer. In südwestlicher Richtung in weitläufiger, nordwestlicher Angrenzung zur Siebenbrünnenpromenade tut sich eine weitere ca. 35,04 m x 26,41 m = 925,41 m² große Fläche erkennbar, welche abgeholzt und nunmehr aufgeforstet ist. Dabei zerstörte man nicht nur den Baumbestand, sondern beseitigte ebenfalls die Strauchschicht und den sukzessiven Gehölzaufwuchs sowie sorgte für Bodenverdichtungen durch den Einsatz von schwerer Forsttechnik. Somit hat man einen weiteren wertvollen Teil der Fasanerie, welcher durch Arten- und Strukturreichtum geprägt war mehr oder minder komplett zerstört. Im ersteren Bereich gingen diesen skandalösen Massenfällungen bis zu einem Jungwuchs von Stieleichen heran, welchem womöglich bei den weiteren Massenfällungen der Garaus droht. Nicht nur, dass man Waldbestände mit seinen vielfältigen Altbeständen und natürlichen Verjüngungen zerstört hat, schafft man nun Waldbereiche geschaffen, welche in kommenden Sommern massiver Einwirkungen von Hitze und Austrocknung sowie verstärkter Sturmeinwirkungen ausgesetzt ist. Die Verursacher dieser fortgesetzten Naturmassaker haben offensichtlich das nicht verstanden und begreifen zudem nicht, dass Wälder als Gesamtorganismus zu betrachten sind und daher sich solche schweren Eingriffe verbieten. Offensichtlich ist vorgesehen die Fasanerie in eine monotone Holzplantage innerhalb der Bachstadt Köthen umzuwandeln, um womöglich neben der Holzernteerwartungen, auch noch den gegenwärtigen Schutzstatus als geschützten Landschaftsbestandteil kippen zu können. Nachhaltiger Umgang mit einem Waldgebiet als Teil eines sach- und fachorientierten Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutzes sieht anders aus. Offenbar haben die Verantwortlichen derartiger Waldvernichtungsaktionen noch immer nicht begriffen, welche vielfältigen Funktionen ein Wald wie die Fasanerie in Köthen wahrnimmt. Dazu zählen Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten, die Produktion von Sauerstoff und Frischluft, das hohe Speichervermögen von Kohlendioxid, die positive Wirkung auf das Stadtbild sowie nicht zuletzt die Funktion als Ort der Naherholung und Entspannung für die stressgeplagte Bevölkerung.
Die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer diskutierten umfassend den Sinn der massiven Eingriffe. In dem Zusammenhang bekräftigt der AHA erneut und mit Nachdruck die dringende Notwendigkeit sämtliche Abholzungen und Stammeinkürzungen künftig zu unterlassen. Im Falle einer fortgesetzten fehlenden Einsicht in Teilen des Stadtrates sowie in der Verwaltung der Stadt Köthen unter Leitung der nunmehrigen Bürgermeisterin Christina Buchheim, fordern die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer daher den Landrat des Landkreises Anhalt-Bitterfeld Andy Grabner und seine Verwaltung in ihrer Eigenschaft als Kommunalaufsicht sowie untere Naturschutz- und Forstbehörde auf, per Anweisung diese massiven Eingriffe zu stoppen.
Dazu gehört ebenfalls das Sammeln von Holz im in der vom Landkreis Anhalt-Bitterfeld im Stadtgebiet von Köthen per Verordnung vom 17.11.2009 als geschützten Landschaftsbestandteil „Fasanerie Köthen“ unverzüglich zu beenden, um weitere Eingriffe in den Restauenwald in Form von Betreten und Beunruhigung des Waldgebietes sowie das Entfernen von für den Standort sehr bedeutsamen Holz auszuschließen.
In Bezug auf den Tierpark bekräftigten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer das Unverständnis zu den Abholzungen und das Verbleiben der Damhirsche in einem Feuchtgebiet. Nach Auffassung der Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer zeugt das nicht von Sach- und Fachgerechtigkeit bei der tierhygienischen Haltung der Tiere, im Umgang mit dem anvertrauten Gehölzbestand und mit einem eigentlichen schützenswerten Feuchtbiotop, welches von starker Eutrophierung geprägt ist. Daher empfehlen die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer die Rückgabe des Nordteiles des Tierparks an den Waldbestand der Fasanerie und Beseitigung der Ursachen der Eutrophierung, was zudem der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie entspricht. Ferner gilt es die offensichtlich nicht genehmigte bauliche Erweiterung des Tierparks im Westbereich in Richtung eines Feucht- und Quellgebietes unverzüglich zurückzunehmen und über Konsequenzen gegenüber den Verantwortlichen zu beraten und letztendlich entsprechende Festlegungen zu treffen.
Um die Bevölkerung noch mehr mit der umfassenden Bedeutung der Fasanerie als Ort des Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutzes, der Geschichte, der Erholung sowie Wissenschaft und Bildung vertraut zu machen, regten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer die konzeptionelle Erarbeitung eines Heimatkunde- und Naturerkenntnispfades durch die Fasanerie an. Hier bietet sich u.a. die Einbindung von Wissenschafts- und Bildungseinrichtungen wie die benachbarte Hochschule Anhalt, Schulen in der Stadt Köthen sowie die Kreisvolkshochschule Anhalt-Bitterfeld an.
Die herausragende Bedeutung der Fasanerie als arten- und strukturreicher Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten, das erhebliche bestehende naturnahe Entwicklungspotenzial, das Angebot als Naherholungs- und Erholungsraum für die Bevölkerung sowie als Stätte der Wissenschaft und Bildung erfordern die Erstellung einer umfassenden wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption. Als wissenschaftliche Partner können hier u.a. die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg und die Hochschule Anhalt fungieren.
Nach Ansicht der Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer lässt sich nur so eine wissenschaftlich fundierte Schutz- und Entwicklungskonzeption eine Diskussions- und Handlungsgrundlage erarbeiten, welche momentan in der Tiefe fehlt. In dem Zusammenhang gilt es auch einen Runden Tisch zur Fasanerie zu beleben, an dem die Verantwortlichen aus Politik und Verwaltung des Landkreises Anhalt-Bitterfeld und der Stadt Köthen, Umweltorganisationen, Vereine und Bürgerinitiativen sowie Vertreterinnen und Vertreter von Wissenschaft und Bildung vertreten sind.
In dem Zusammenhang hält es der ehrenamtliche, gemeinnützige und gemäß § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) vom Umweltbundesamt anerkannte Umwelt- und Naturschutzverein Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – für dringend geboten, dass die laut Landkreis Anhalt-Bitterfeld im Zeitraum vom 01.05.2017 bis 30.09.2019 für 50.000 Euro aus öffentlichen Finanzmitteln erstellte Pflege- und Entwicklungskonzept „Fasanerie Köthen“ öffentlich zugänglich sein muss. Dazu gehört ebenfalls die öffentliche Bereitstellung des Verordnungstextes samt Karte.
Der AHA bekräftigt erneut seine Bereitschaft sich im Rahmen ihrer ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten fachlich-inhaltlich und organisatorisch einzubringen.
Wer noch mehr zu der Veranstaltung und den Vorstellungen des Bürgerbündnisses für Köthen (Anhalt) e.V. und des AHA zum Schutz, Erhalt und Entwicklung von Fasanerie, Ziethebusch, Zehringer Busch und Ziethe mit ihrer Aue erfahren möchte, ist recht herzlich zu folgender Fahrradexkursion eingeladen:
Samstag, den 01.06., um 10.00 Uhr
Fahrradexkursion anlässlich des Tages der Umwelt (05.06.)
zur Fuhne-Mündung in die Saale in Bernburg
über den Ziethebusch, zur Ziethe und zum Mündungsbereich in die Fuhne bei Plömnitz sowie entlang der Fuhne
Treffpunkt: Bahnhof Köthen
Dauer: ca. 5 Stunden
Ferner kann sich jede Interessentin bzw. jeder Interessent an folgende Anschriften wenden:
I. Sitz des Vereins:
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA
Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)
Tel.: 0345 – 2002746
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
II. Ortsgruppe Bitterfeld-Wolfen
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA
über Evangelisches Kirchspiel Wolfen
Leipziger Straße 81
06766 Bitterfeld-Wolfen
Tel.: 0176-56879631
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
III. Regionalgruppe Wettin-Könnern-Bernburg
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA
Tel.: 0176 – 64362367
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
Andreas Liste
Vorsitzender
Halle (Saale), den 10.02.2024
Fotos: Dietmar Hörner
Fotos: Andreas Liste
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