Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – hatte erst im Rahmen einer ca. fünfstündigen Exkursion am Samstag, dem04.12.2023, zu Beginn des Winters in Halles Nordwesten und Norden zum Amselgrund/Kreuzer Teiche, zu den Brandbergen, zum Hechtgraben, zur Kiesgrube Kröllwitz, zum Saalwerder, zum Ochsenberg und zum Park der früheren Papierfabrik Kröllwitz seine Positionen zum Schutz, Erhalt und Entwicklung dieser vielfältigen, bedeutsamen und besonders schützenswerten Natur- und Landschaftsbestandteile im Nordwesten und Norden der Stadt Halle (Saale) vorgestellt und zu erläutert.
Im Rahmen einer Begehung am Mittwoch, dem24.01.2024, nahm der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – den Saaleabschnitt im Bereich der Saale und der Wilden Saale mit Blick auf das ca. 10 ha große Naturschutzgebiet (NSG) Peißnitznordspitze und den 15,2 ha großen Geschützten Landschaftsbestandteil Amselgrund/Kreuzer Teiche in Augenschein.
Das NSG Peißnitznordspitze befindet sich in enger Korrelation mit dem Naturschutzgebiet ”Forstwerder“ zusammen das FFH-Gebiet „Nordspitze der Peißnitz und Forstwerder in Halle“ sowie mit dem geschützten Landschaftsbestandteil Amselgrund und Kreuzer Teichen, dem geschützten Landschaftsbestandteil Amtsgarten und dem flächenhaften Naturdenkmal Klausberge im Grün- und Biotopverbund steht. Außerdem bildet die Wilde Saale den Verbindungsraum zum Sandanger, zu den Hangwäldern an den Weinbergen sowie zum Saugrabental bis hin zur Dölauer Heide.
Wie immer wieder dargelegt und bekräftigt besteht bekanntlich die dringende Notwendigkeit Natur und innerstädtisches Grün so unberührt wie möglich entwickeln zu lassen. Dazu zählt nach Ansicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – insbesondere auch die Fluss- und Auenlandschaft der Saale im zentralen Stadtgebiet von Halle (Saale). Diese Natur- und Landschaftsbestandteile fungieren als Rückzugs- und Lebensräume für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten, Biotop- und Grünverbund, als Kalt- und Frischluftkorridore sowie nicht zuletzt als Retentionsfläche des Flusses. Moderne und nachhaltige Stadtplanung berücksichtigt genau diese Herangehensweise und beinhaltet richtigerweise eher die Erweiterung und Vernetzung von verschiedenen und gleichartigen Natur- und Grünräumen.
Dazu zählen ganz besonders Landschaft und Natur im Bereich des Amselgrundes und des ca. 10 ha große Naturschutzgebiet (NSG) Peißnitznordspitze sowie die angrenzenden Bereiche von Saale/Wilder Saale. Das NSG Peißnitznordspitze befindet sich in enger Korrelation mit dem Naturschutzgebiet ”Forstwerder“ zusammen das FFH-Gebiet „Nordspitze der Peißnitz und Forstwerder in Halle“ sowie mit dem geschützten Landschaftsbestandteil Amselgrund und Kreuzer Teichen, dem geschützten Landschaftsbestandteil Amtsgarten und dem flächenhaften Naturdenkmal Klausberge im Grün- und Biotopverbund steht. Außerdem bildet die Wilde Saale den Verbindungsraum zum Sandanger, zu den Hangwäldern an den Weinbergen sowie zum Saugrabental bis hin zur Dölauer Heide.
So ist es aus Sicht des AHA bereits unverantwortlich, den von seiner Vorgängerorganisation Arbeitskreis Umweltschutz Halle in der Gesellschaft für Natur und Umwelt im Kulturbund der DDR im Jahr 1983 massiv mit erwirktem Verbot des Befahrens der Wilden Saale wieder zu kippen. Die Wilde Saale hat sich im Rahmen der Schutzmaßnahmen seit dem Jahr 1983 zu einem sehr wichtigen, arten- und strukturreichen Lebens- und Rückzugsraum entwickelt. Hier brüten z.B. Eisvögel, vereinzelt auch Beutelmeise und überwintern Gänsesäger und zahlreiche Entenarten. In letzter Zeit taucht auch der besonders geschützte Biber auf und lebt bekanntlich der Eremit. Ferner tangiert die fast unverbaut gebliebene und sich streckenweise sehr naturnah entwickelte Wilde Saale das ca. 10 ha große Naturschutzgebiet (NSG) Peißnitznordspitze.
Alles Gründe, welche die Öffnung der Wilden Saale für Bootsverkehr aller Art, somit auch für Paddler, ausschließen muss, wenn man sich fachlich korrekt verhält und zudem nach Recht und Gesetz handelt!
Die bereits durchgeführten Asphaltierungen von Wegen bis an das NSG Peißnitznordspitze heran und die durchgeführten Holzungsarbeiten an den Ufern der gesamten Peißnitzinsel haben zu unverantwortlichen Eingriffen geführt. Mit der unverantwortlichen Freigabe der Wilden Saale im Sommer 2018 für den Bootsverkehr, besteht die Gefahr weiterer baulicher und forstlicher Eingriffe in das äußerst vielfältige und sensible, arten- und strukturreiche Auengebiet. Die Gefahr massiver Holzungen und der Beseitigung einer sehr wichtigen Kies- und Sandbank in Höhe des Gimritzer Parks und des Sandangers sind keinesfalls gebannt. Diese Maßnahmen fänden dann jedes Jahr Neuauflage, um die Wilde Saale schiffbar zu halten. Dann ist es nur die Frage der Zeit, wann das erste Motorboot den Flussteil befährt.
Nach Auffassung des AHA sieht das Ganze ferner danach aus, die Paddler in die Nebenarme „abzuschieben“, um den schnellen und langsamen Motorbooten auf den Saalehauptarmen den freien Raum zu überlassen. Die gegenwärtigen Abgas- und Lärmbelästigungen, einhergehend mit massivem Wellenschlag, tragen schon jetzt zu massiven Störungen im Landschaftsschutzgebiet und an dem NSG bei.
Alles zusammen genommen führt unweigerlich zu massiven Störungen bis Zerstörungen von wertvollen Natur- und Landschaftsräumen. Darüber hinaus haben sie massive Beeinträchtigungen des Landschafts- und Stadtbildes zur Folge.
Daher fordert der AHA eine wissenschaftlich fundierte Tourismuskonzeption in und für Halle (Saale), welche Naherholung und Tourismus dem Schutz und Erhalt von Natur, Landschaft und Umwelt unterordnet. Was nützt es uns Natur und Landschaft für Naherholung und Tourismus zu nutzen, wenn diese massiv geschädigt oder gar Zerstörung erfahren soll und somit ihre Arten- und Strukturvielfalt verliert, welche aber u.a. die anziehende Wirkung für die Bevölkerung ausmacht. Daher gilt es die Flusslandschaft der Saale in Halle nicht zu „vermarkten“, sondern zu schützen, zu erhalten und zu bewahren, damit sich auch künftige Generationen in ihr erholen und entspannen können.
Ferner betrachtet der AHA seine Presseerklärung vom 15.10.2017 als Anzeige gegen die Verantwortlichen der Stadt Halle (Saale) in Politik und Verwaltung gegenüber der EU-Kommission und der zuständigen Staatsanwaltschaft, da die bisherigen Asphaltierungen und der zu erwartenden massiven Zerstörungen im Gehölz- und Flussbereich der Wilden Saale in und am FFH-Gebiet „Nordspitze der Peißnitz und Forstwerder in Halle“ im Zuge der geplanten Schiffbarmachung seit dem Jahr 2018 zu flächendeckenden und umfassenden Beeinträchtigungen und Verschlechterungen des Schutzgebietes führten bzw. führen. Bisher haben die Verantwortlichen der Stadt Halle (Saale) in Politik und Verwaltung auf die massiven öffentlichen Mahnungen des AHA mit kompletter Ignoranz reagiert. Von daher gilt es unverzüglich dem frevelhaften Agieren in der Stadt Halle (Saale) Einhalt zu gebieten! Dazu gehört auch der vollständige Rückbau der Asphaltierungen auf den Wegen der Peißnitzinsel und Stopp weiterer Wegeausbaumaßnahmen in den Naturschutzgebieten Rabeninsel und Peißnitznordspitze und somit auch im FFH-Gebiet „Nordspitze der Peißnitz und Forstwerder in Halle“. Ferner gilt es die Sperrung der Wilden Saale sofort wiederherzustellen.
Nunmehr hat die die Verwaltung der Stadt Halle (Saale) entgegen jeglicher fachlichen und grundsätzlichen Vernunft sowie unter Ignoranz vielfältiger Proteste aus der Bevölkerung heraus, den Wegebau und die damit verbundene Schotterung durchgeführt. Zuvor hat man massiv 40 Jahre alte Sukzession zerstört, indem man offenbar einen vom Landschaftsarchitekturbüro Haselbach entwickelten Maßnahme-Übersichtsplan vom 15.06.2020 zu Grund legt, welcher auf den gesamten Restauenwald verteilt sechs „Aufforstungsflächen zur Kompensation von Eingriffen gemäß Genehmigung“ beinhaltet. Dabei hat man insgesamt eine Fläche von 1.200 m² = 0,12 ha veranschlagt. Im Verhältnis auf die Gesamtfläche des Naturschutzgebietes im Umfang von 10 ha sind somit alleine diesen Zerstörungen von sukzessiven Auenwaldbereichen 12 % der Gesamtfläche des Naturschutzgebietes zum Opfer gefallen. Die Schädigungen bzw. Zerstörungen der Strauch- und Feldschicht sind deutlich erkennbar. Die Herangehensweise erinnert sehr stark an den Vernichtungsfeldzug im „Trothaer Wäldchen“ und die noch existenten Pläne für die naturgeschützte Rabeninsel.
Schon die Überschrift des Wegebauvorhabens Fluthilfemaßnahme – „FHM Nr. 190 Nordspitze Peißnitz Wiederherstellung Rundweg“ ist vollkommen irreführend und überhaupt nicht zutreffend. So entsteht der falsche Eindruck als gäbe es keinen Rundweg mehr. Das ist eine vollkommen falsche Darstellung. Der Rundweg ist bestens existent und findet reichlich Anklang. Medienberichten zu Folge nimmt die Stadt Halle (Saale) für diese zerstörerischen Eingriffe im ca. 10 ha große Naturschutzgebiet (NSG) Peißnitznordspitze und Bestandteil des FFH-Gebietes „Nordspitze der Peißnitz und Forstwerder in Halle“ rund 230.000 Euro in die Hand, um standortfremdes Material zu verbauen und so insbesondere die Wurzelbereiche der ohnehin von der jahrelangen Trockenheit und Sommerhitze gebeutelten wegnahen Großbäume wie bis ca. 300 Jahre Stieleichen zu schädigen. Ferner gehen mit den Bauarbeiten u.a. die Beseitigung von mehrjährigen sukzessiven Beständen von Stieleichen sowie von Kraut- und Staudensaumen einher. Darüber hinaus erschweren solche Wege die Querung durch Klein- und Kleinsttiere. Worin da ein naturnaher Ausbau zu sehen sein soll, bleibt das Geheimnis des zuständigen Beigeordneten Halles für Stadtentwicklung und Umwelt René Rebenstorf. Offenbar haben ein Teil der halleschen Stadträte und der Verwaltung noch immer nicht begriffen, dass es sich um einen der arten- und strukturreichsten Auenwälder im Stadtgebiet von Halle (Saale) handelt und nicht um eine Parkanlage. Außerdem sorgen insbesondere Hochwasser für eine Beseitigung dieser standortfremden Wege und zur Verteilung des Schottermaterials im Auenwald.
Zu der Vorgehens- und Herangehensweise passt, dass die Verwaltung der Stadt Halle (Saale) die Anfang Juni 2019 vom Umweltbundesamt gemäß § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz anerkannten Umwelt- und Naturschutzvereinigung Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA -, welche somit die damit verbundenen Mitwirkungs- und Klagerechte erhalten hat, überhaupt nicht beteiligt hat.
Auf Grund der obengenannten Darlegungen fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – den sofortigen und unwiderruflichen Stopp der begonnen ökologisch katastrophalen Baumaßnahmen, welche mit einer unsachgemäßen Verwendung von Steuermitteln einhergehen würde. Ferner hatte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – einst bei der zuständigen Staatsanwaltschaft Strafanzeige erstattet.
Der AHA bekräftigt immer wieder sein absolutes Unverständnis aus, dass man den massiven, teilweise für die Ufervegetation zur Wilden Saale zerstörerischen Um- und Ausbau der Talstraße nicht nutzte, um entweder die Straße leicht anzuheben und Durchlässe für Amphibien und Hochwasser zuzulassen oder dies zu mindestens für Amphibien mit Röhren zu ermöglichen. Dabei ist den Verantwortlichen in Politik und Verwaltung der Stadt Halle (Saale), aber auch den Aufsichtsbehörden, bekannt, welche ökologische und hydrologische Bedeutung dieser Teil der Saaleaue besitzt. Abgesehen davon, dass man diesen Umbau ohne öffentliche Beteiligung begonnen hatte.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – legt immer wieder dar, dass bekanntlich Auenlandschaften zu den arten- und strukturreichsten Natur- und Landschaftsräumen der gemäßigten Zonen gehören. Sie bieten zahlreichen Tier- und Pflanzenarten Lebens- und Rückzugsräume, Hochwasser der Flüsse und Bäche den notwendigen Ausbreitungsraum, tragen zur Steuerung des Wasserhaushaltes bei sowie ermöglichen den Menschen Erholung und Entspannung.
Diese vielfältigen Funktionen von Auen entlang von Flüssen und Bächen bedürfen nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – besonderer und umfassender Maßnahmen zum Schutz und Erhalt sowie zur Betreuung und Entwicklung. Dafür sich einsetzen sieht der ehrenamtliche und gemeinnützige AHA als seine vorrangige Aufgabe an.
Aus dem Grund verfolgt der AHA weiterhin und verstärkt mit großer Sorge, die seit Anfang August 2021 erfolgten Abholzungen und darauf folgenden Verschotterungen mit Porphyrsteinen. Bereits die wiederholten Massenabholzungen von sukzessiven Gehölzbeständen entlang der Saale haben massiven Schaden angerichtet. Dabei greift man massiv in einen sich naturnaher entwickelnden Saumstreifen aus Gehölzen, Gräsern und Stauden ein. Der Säge fielen bisher u.a. Flatterulmen, Silberweiden, Mirabellen und Eschenahorn zum Opfer. In seinen Presseerklärungen vom 05.08.2021, 31.08.2021 und 30.09.2021 forderte der AHA, diese skandalösen, naturzerstörenden Abholzungen sofort und unwiderruflich einzustellen bzw. zu beenden. Nun ist seit dem 27.08.2021 festzustellen, dass man das Saaleufer an Peißnitzinsel und Ziegelwiese mit Porphyrsteinen zuschüttet, um entgegen jeglicher Vernunft den Fluss an einer möglichen naturnaheren Entwicklung zu behindern. Dazu gehört u.a. die sukzessive, arten- und strukturreiche Gehölz- und Staudenentwicklung an den Ufern.
Offenbar liegt dem Frevel zuletzt entscheidend in dem im Rahmen des einstimmig gefassten Beschluss des halleschen Stadtrates vom 29.05.2019 zum „Verzicht auf Variantenbeschluss für Fluthilfemaßnahme Nr. 198 Uferbefestigung der Saale, Anteil Böschungsbefestigung“ sowie der im nichtöffentlichen Teil des halleschen Ausschuss für städtische Bauangelegenheiten und Vergaben am 20.11.2020 gefasste „Vergabebeschluss: FB 66-B-2020-019 – Stadt Halle (Saale) – 198 HW Uferbefestigung – Uferbefestigung der Saale“
Diese Beschlüsse beinhalten keine Begutachtung der Tatsache, dass Teile des Verbauungsgebietes Bestandteil zu den Naturschutzgebieten „Rabeninsel und Saaleaue und Saaleaue bei Böllberg“ sowie „Nordspitze Peißnitz“ gehören. Darüber hinaus sind die FFH-Gebiete „Saale-, Elster-, Luppe-Aue zwischen Merseburg und Halle“ und „Nordspitze der Peißnitz und Forstwerder in Halle“ sowie das EU SPA „Saale-Elster-Aue südlich Halle“ davon betroffen. Ferner hat man in das Landschaftsschutzgebiet „Saale“ eingegriffen.
In der Beschlussvorlage für den halleschen Stadtrat vom 04.03.2019 ist unter Punkt 1.4 folgendes vermerkt, Zitat: „Die Ergebnisse der Gewässermessungen zeigen, dass entlang der erfassten Messbereiche ca. 18.000 m2 schadhafte Schüttung vorhanden sind.“, Zitat Ende. Die Anlage „Regelquerschnitt“ beziffert die Breite der Schüttung auf 2,00 m und die Breite auf 0,4 m Dicke. Offensichtlich möchten die Verantwortlichen der Stadt Halle (Saale) 1,8 ha Saaleufer verbauen.
Den halleschen Stadträten sowie der Verwaltung der Stadt Halle (Saale) kommt überhaupt nicht der Gedanke, dass Steinschüttungen in keiner Weise dem Naturell des Flusses Saale und ihrer Aue entsprechen. Die immer wieder dargestellte Behauptung, dass es sich nur um Unterhaltungsmaßnahme handelt ist fachlich und sachlich daher nicht haltbar. Noch dazu der damalige Arbeitskreis Umweltschutz Halle in der Gesellschaft für Natur und Umwelt im Kulturbund der DDR nach langen und zähen Beratungen mit der Wasserwirtschaftsdirektion Saale-Werra und dem Rat des Bezirkes Halle in den achtziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts erreicht hatte, dass solche Abholzungen und Steinschüttungen stattfinden. Zudem erfordern die obengenannten Schutzkategorien, dass neue Prüfungen nach EU- und Nationalrecht zu erfolgen haben.
Die nunmehrigen Maßnahmen haben zur Beschädigung bis Zerstörung auentypischer Ufervegetation mit Unterschlüpfen und Brutmöglichkeiten für Wasservögel, dem Eisvogel, Amphibien, Spinnen und Insekten geführt.
Nicht nur Teile der Auen mit ihren Tier- und Pflanzenbeständen hat man zerstört bzw. beeinträchtigt, sondern wertvolles, in umwelt- landschafts- und naturzerstörenden Steinbrüchen gebrochenes Gestein für solchen Frevel vergeudet. Ein sparsamer und verantwortungsvoller Umgang mit Ressourcen und Rohstoffen sieht deutlich anders aus.
Ferner schreckt die umwelt-, landschafts- und naturfeindlich agierenden Verantwortlichen in Politik und Verwaltung der Stadt Halle (Saale) nicht dafür zurück, damit zudem Biotop- und Grünverbünde unter Einbeziehung der Naturschutzgebiete „Rabeninsel und Saaleaue und Saaleaue bei Böllberg“ sowie „Nordspitze Peißnitz“ sind. Darüber hinaus sind die FFH-Gebiete „Saale-, Elster-, Luppe-Aue zwischen Merseburg und Halle“ und „Nordspitze der Peißnitz und Forstwerder in Halle“ sowie das EU SPA „Saale-Elster-Aue südlich Halle“ , welche sich in enger Korrelation mit geschützten Landschaftsbestandteil Amselgrund und Kreuzer Teichen, dem geschützten Landschaftsbestandteil Amtsgarten und dem flächenhaften Naturdenkmal Klausberge befinden, zu stören.
Unverständlich für den AHA erscheint auch, dass sich das Wasserstraßen-Neubauamt Magdeburg, welches in die Behördenstruktur der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für digitale Infrastruktur eingebunden ist, bisher nicht zum Thema geäußert hat.
Nach Auffassung des AHA zeugt die Presseerklärung der Stadt Halle (Saale) vom 04.11.2021 von fortgesetzter fachlicher Inkompetenz und bekräftigt eindeutig die umwelt- und naturfeindliche Politik der Verantwortlichen der Stadt Halle (Saale). Diese von Uneinsichtigkeit geprägte Presseerklärung lässt mit keiner Silbe erkennen, dass man nun offensiv die Bevölkerung mit ihren Vereinen und Initiativen in die Lösung des massiven Problems einbezieht. Wie so oft, bemängelt der AHA auch im konkreten Fall, dass demokratische Beteiligungskultur in der Stadt Halle (Saale) überhaupt nicht stattfindet. Stattdessen betreibt man Hinterzimmerberatungen und Geheimniskrämerei, wie die selektiven Einladungen des halleschen Beigeordnete für Stadtentwicklung und Umwelt, René Rebenstorf zu einer Beratung am 05.11.2021 belegen.
Daher fordert der AHA den Deutschen Bundestag, den Bundesrat sowie die Bundesregierung auf solche Störungen und Zerstörungen von Landschaft, Umwelt und Natur sofort und unwiderruflich einzustellen. Dazu gehört es, dass man endlich Flüsse nicht als Bundeswassserstraße betrachtet, sondern endlich ihre Funktion als sehr bedeutsamen, arten- und strukturreichen Lebens- und Rückzugsraum von zahlreichen Tier- und Pflanzenarten sowie als Biotop- und Grünverbundraum und somit als sehr wichtigen Bestandteil von Umwelt, Natur und Landschaft anerkennt und das Handeln daran ausrichtet. Dazu bedarf es der Zulassung naturnaher Entwicklungsmöglichkeiten und keiner Abholzungen und Verbauungen.
Darüber hinaus mahnt der AHA erneut und mit Nachdruck bei den Verantwortlichen in Politik und Verwaltung von Bund, Land Sachsen-Anhalt und der Stadt Halle (Saale) an, den Schutz von Umwelt, Natur und Landschaft sowie die Befriedigung des Bedürfnisses der Naherholung für alle Bevölkerungsgruppen endlich ernst zu nehmen, ihren gesetzlichen Verpflichtungen und Aufgaben nachzukommen sowie unverzüglich diese Zustände zu ändern. Nach Auffassung des AHA ist eine Fortsetzung dieser Entwicklung nicht mehr tolerierbar und bedarf eines entsprechenden Handelns.
In dem Zusammenhang fordert der AHA nicht nur den sofortigen Stopp der Zerstörungsarbeiten auf Kosten der Steuerzahler, sondern den unverzüglichen Rückbau der Steinschüttungen. Ferner gilt es ernsthaft Regressforderungen gegenüber den Verantwortlichen in Politik und Verwaltung zu prüfen. Außerdem hält es der AHA für dringend erforderlich, dass die zuständige Staatsanwaltschaft Halle die strafrechtliche Relevanz untersucht und ggf. Anklage gegen die Verantwortlichen erhebt.
Im Anschluss daran führte der Weg zum 15,2 ha großen Geschützten Landschaftsbestandteil Amselgrund/Kreuzer Teiche. Dieses ökologisch sehr wertvolle Gebiet nördlich der Saale und der halleschen Talstraße ist von einer Wiese mit Feuchtgebiet, von Schluchtwäldern, von Porphyrhängen mit Trocken- und Halbtrockenrasengesellschaften sowie den drei Kreuzer Teichen geprägt. Seit dem Jahre 1984 vom Arbeitskreis Umweltschutz (AKUS) Halle in der Gesellschaft für Natur und Umwelt im Kulturbund der DDR betreut, legte dieser Ende 1986/Anfang 1987 eine wissenschaftlich fundierte Konzeption zum Schutz und zur Entwicklung des Amselgrundes und der Kreuzer Teiche vor. Darauf aufbauend führte der AKUS ab 1987 bis zu seiner Auflösung im Januar 1990 zahlreiche Arbeitseinsätze zur Entschlammung der oberen beiden Kreuzer Teiche durch. Dem waren auch Studentensommer der früheren Pädagogischen Hochschule gewidmet. Die Konzeption und die darauf aufbauenden Arbeitseinsätze fanden mit der Ausweisung des Gebietes als Geschützter Landschaftsbestandteil, der Entschlammung des unteren und größten Kreuzer Teichs, der weitgehenden Wiederbelebung des alten Abflusses über einen kleinen Bach und der damit verbundenen Wiederentstehung eines Feuchtgebietes am Nordrand im Westteil der Wiese im Auftrage der Stadt Halle (Saale) eine würdige Fortsetzung. Auf Grund der Hochwassersituation zum Jahreswechsel 2023/2024 erfolgte auch eine Überflutung des Amselgrundes. Zum Zeitpunkt der Begehung stand noch immer zum Teil mit Eis bedecktes Wasser auf der Wiese. Erfreulicherweise ist damit eine Durchfeuchtung nach Jahren massiver Austrocknung von 2018 bis 2023 erfolgt. Somit besteht die Möglichkeit, dass sich die Wiese bei unregelmäßiger und partieller Mahd weiter arten- und strukturreich entwickeln kann.
Der AHA drückt in dem Zusammenhang seinen dringenden Wunsch aus, dass die Wiese aus Veranstaltungen aller Art herausgehalten bleibt. Zum halleschen Laternenfest 2014 sorgte die sehr große Bühne des MDR mit sehr lautem Konzert am 30.08.2014 zu massiven Schädigungen der Wiese in Folge von Schäden durch Befahren und Massenbetreten der Wiese sowie umfassender Vermüllung aller Art. Derartige Schädigungen und Beeinträchtigungen müssen unbedingt der Vergangenheit angehören.
Ebenfalls sind noch die Folgen der massiven Ausholzungen der vergangenen Jahre im Unterholz des geschützten Landschaftsbestandteils sehr sichtbar. Den umfassenden Schnittmaßnahmen fielen u.a. Blutroter Hartriegel, Schwarzer Holunder und Brombeere zum Opfer. Als wichtige und bedeutsame Brut- und Rückzugsgebiete für verschiedene Vogelarten sowie Winterquartiere für Säugetiere wie Igel haben derartige Gehölzbestände eine sehr wichtige Funktion. Daher erwartet der AHA derartige Aus- und Abholzungen künftig zu unterlassen und unter Einbeziehung des AHA ggf. eine aktuelle, wissenschaftlich fundierte Schutz- und Entwicklungskonzeption zu erarbeiten, einer breiten öffentlichen Diskussion zuzuführen und letztendlich umzusetzen. Dazu muss auch ggf. eine neuerliche Beräumung des unteren Kreuzer Teich gehören.
Im Ergebnis der Begehung bekräftigt der AHA die dringende Notwendigkeit sich verstärkt für den Schutz von Umwelt, Natur und Landschaft einzubringen.
Zudem ruft der AHA dazu auf, nur den Kandidatinnen und Kandidaten zur Kommunalwahl am 09.06.2024 zu geben, welche sich ernst- und glaubhaft für den Schutz und Erhalt von Umwelt, Natur und Landschaften einsetzen.
Der ehrenamtliche und gemeinnützige AHA bietet für Aktivitäten zum Schutz und Erhalt von Umwelt, Natur und Landschaft eine sehr gute Plattform an.
Wer dazu Interesse hat, wende sich bitte an folgende Anschrift:
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA
Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)
Tel.: 0345 – 200 27 46
E-Mail: aha_halle@yahoo.de
Andreas Liste
Vorsitzender
Halle (Saale), den 24.01.2024
Fotos: Andreas Liste
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