I. Grundsätzliches

Eine Behörde wie das Landesverwaltungsamt in Sachsen-Anhalt, welche sich als Fach- und Dienstaufsichtsbehörde des Landes Sachsen-Anhalt definiert ist muss ausreichend personelle und finanzielle Ressourcen haben, um seine umfassenden Aufgaben am Scharnier zwischen Kommunen und dem Land Sachsen-Anhalt wahrnehmen zu können. Dabei gilt es die Belange der Bevölkerung sowie ihrer Vereine und Initiativen nicht aus dem Auge zu verlieren. Zeitliche Straffungen von Verwaltungsverfahren sind grundsätzlich zu begrüßen, dürfen aber nicht zu qualitativen Verlusten führen. Eine sehr wichtige Vereinfachung ist dabei die elektronischen Zugangsmöglichkeiten zu verbessern, wozu zum Beispiel die Zustellung von Anliegen, Stellungnahmen und anderen Verfahren per E-Mail gehört.
Auf dieser Basis bezieht der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – folgendermaßen Stellung:

II. Zu den Verfahrensunterlagen

Mit besonderer Sorge nimmt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – folgende Aussage im Entwurf mit Stand vom Stand: 11.10.2023 der Begründung des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung und des Bundesdisziplinargesetzes auf Seite 5 auf, Zitat:

Ein weiteres Ziel neben der Entlastung des LVwA ist die Straffung von Verwaltungsverfahren. In Zeiten immer knapper werdender Ressourcen und der Notwendigkeit, rechtsverbindliche Entscheidungen so schnell wie möglich zu erhalten, ist insbesondere in den für die Wirtschaft bedeutsamen Genehmigungsverfahren, wie im Abfallbeseitigungs-, Bau-, Wasser- und Immissionsschutzrecht durch den Wegfall des Widerspruchsverfahrens eine Stärkung des Wirtschaftsstandortes Sachsen-Anhalt zu erwarten.“, Zitat Ende

Hier ist schnell im Zusammenhang mit der Politik der gegenwärtigen regierenden Koalition von CDU, SPD und FDP zu vermuten, dass eine Einschränkung der Beteiligungsrechte der Bevölkerung sowie ihrer Vereine und Initiativen erkennen lässt, welche sich zumeist fachlich fundiert und ehrenamtlich organisiert für den Erhalt von Umwelt, Natur, Landschaften und der Qualität ihrer Wohn- und Lebenseigenschaften einsetzen.
Eine Einschränkung außergerichtlicher Einspruchsmöglichkeiten bis hin zu dem ausgiebigen Recht der Widerspruchsmöglichkeit beim Landesverwaltungsamt des Landes Sachsen-Anhalt zeugt nicht nur von der Einschränkung demokratischer Möglichkeiten der Bevölkerung sowie ihrer Organisationen in Sachen Erhalt von Umwelt, Natur, Landschaften sowie Wohn- und Lebensqualitäten im Land Sachsen-Anhalt, sondern ist ein Ausdruck der immer weiter voranschreitenden und sehr bedenklichen Verquickung von Vertreterinnen und Vertretern aus Politik und Verwaltung mit Wirtschaftsbossen aus aller Welt. Als Beispiel dient die Verquickung der INTEL-Führung mit Vertretern der Landesregierung und den Kommunen, wo dieses mit Steuergeldern unterstützte umwelt-, natur- und landschaftszerstörerische Vorhaben der Ansiedlung im Großraum Magdeburg stattfinden soll. Gleiches ist im jüngst u.a. von der Bürgerinitiative Saaletal e.V. an das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt vorgetragenen Widerspruchs- und Beschwerdeverfahren zum katastrophalen Vorhaben Westumfahrung Bundesautobahn (BAB) 143 mit den damit verbundenen Bauaktivitäten zu sehen.
Eine Einschränkung eines ordnungsgemäßen außergerichtlichen Einspruchs- und Widerspruchsverfahren bevorteilt zu Unrecht das vorrangige Profitinteresse einzelner oder mehrerer zumeist sehr vermögender Personen und Personengruppen und birgt die Verstetigung, Mehrung und verstärkte Fortsetzung der Gefahr in sich Privatinteressen vor öffentliches Interesse zu stellen. Hier seien u.a. auf die Artikel 1 und 20a des Grundgesetzes sowie Präambel und Artikel 35 der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt hingewiesen.
Im Falle der Umsetzung der Einschränkung der bürgerlichen und demokratischen Rechte der Bevölkerung reduzieren sich mögliche außergerichtliche Einsprüche immer mehr auf kosten- und zeitintensive Gerichtsverfahren, welche zum Einem vorrangig finanzstarken Personen und Organisationen offenstehen und immer größere Teile der Bevölkerung und ihre Organisationen von Einspruchs- und Widerspruchsmöglichkeiten ausschließt sowie zum anderen zur verstärkten Überlastung der Justiz beiträgt. Darüber hinaus birgt das angedachte Vorhaben die Gefahr massiver Qualitätseinbußen in sich, da zum Beispiel die Beurteilung von Ereignissen in der Umwelt, Natur und Landschaften die Betrachtung im Zeitraum mindestens einer Vegetationsperiode erfordert. Zudem sind bei ordnungsgemäßen und fachlich fundierten Einspruchs- und Widerspruchsverfahren Anhörungs- und Beratungsteile dringend geboten.
Ferner sei aus der Sicht der Bewahrung von Umwelt, Natur und Landschaften an der Stelle darauf hingewiesen, dass das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) gibt zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes an, Zitat: „Täglich werden in Deutschland rund 55 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Flächenneuinanspruchnahme – kurz Flächenverbrauch – von circa 78 Fußballfeldern.“, Zitat Ende
Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat:
Bis zum Jahr 2030 will die Bundesregierung den Flächenverbrauch auf unter 30 Hektar pro Tag verringern. Diese gegenüber der Nachhaltigkeitsstrategie von 2002 verschärfte Festlegung wurde vom Bundeskabinett bereits im Januar 2017 in der „Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie – Neuauflage 2016“ festgelegt. Seit dem Klimaschutzplan vom November 2016, der die Leitplanken für ein grundsätzliches Umsteuern in Wirtschaft und Gesellschaft auf dem Weg zu einem treibhausgasneutralen Deutschland beschreibt, strebt die Bundesregierung bis 2050 sogar das Flächenverbrauchsziel Netto-Null (Flächenkreislaufwirtschaft) an, womit sie eine Zielsetzung der Europäischen Kommission aufgegriffen hatte. Diese Zielsetzung hat während der deutschen Ratspräsidentschaft 2020 Eingang in die Erwägungen für eine EU-Biodiversitätsstrategie gefunden und wurde im März 2021 nun auch in die weiterentwickelte Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie aufgenommen.“, Zitat Ende

https://www.bmuv.de/themen/nachhaltigkeit-digitalisierung/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/flaechenverbrauch-worum-geht-es

Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 20.075 ha. Im Vergleich dazu hat die Landeshauptstadt von Sachsen-Anhalt Magdeburg eine Fläche von 20.103 ha = 201,03 km².

https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1233769/umfrage/flaeche-der-grossstaedte-deutschlands/

Auf Grund der obengenannten Tatsachen sieht der AHA die angedachte Gesetzesänderung sehr kritisch an und lehnt daher das Vorhaben ab.

III. Schlussbemerkungen

Der AHA vertritt immer die Auffassung, dass die Entwicklung einer echten demokratischen Ordnung mehr Einfluss- und Beteiligungsmöglichkeiten der Bevölkerung sowie ihrer Vereine und Initiativen beinhalten muss. Eine Beförderung von profitorientierten Lobbyinteressen einzelner Personen und damit verbundener zweifelhafter Verquickungen mit Vertreterinnen und Vertretern in Politik und Verwaltungen bewirken das reine Gegenteil und gilt es zu unterbinden. Ein Schritt dahin ist, alle Aktivitäten zur Einschränkung von Wider- und Einspruchsmöglichkeiten beim Landesveraltungsamt Sachsen-Anhalt zu unterlassen. Besser sind sogar die Möglichkeiten zu erweitern und transparenter zu gestalten.
Auf jeden Fall bietet der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. gerne seine Erfahrungen und fachlichen Kenntnisse an.
Der Kontakt lautet:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 22.11.2023

https://www.web-conzept-mn.de/wp-content/uploads/2023/11/Anhoerungsschreiben.pdf

https://www.web-conzept-mn.de/wp-content/uploads/2023/11/GE-mit-Begruendung-Stand-111023.pdf