Faulunger Bach Abschnitt 1 Lengenfeld unterm Stein
(Az UWB: 11417-23)
I. Grundsätzliches
Bekanntlich gehören Fluss- und Auenlandschaften zu den arten- und strukturreichsten Landschaften und Naturräumen der gemäßigten Zonen. Sie bieten punktuell und flächendeckend Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten, bil-den Kaltluft- und Frischluftentstehungsgebiete und fungieren als Ventilationsbahnen sowie üben sehr wichtige Funktionen als Hochwasserausbreitungs-, Biotop- und Grün-verbundraum aus. Ferner dienen sie als Erholungsraum für die Menschen.
Diese vielfältigen Funktionen erfordern jedoch eine naturnahere bis naturnahe Entwicklung.
Auf der Basis dieser Ausgangssituation ergibt sich seitens des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – folgende Stellungnahme:
II. Zu den Verfahrensunterlagen
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – begrüßt grundsätzlich die unter Punkt 2.1.1 Vorgesehene Maßnahmen laut Gewässerrahmenplan aufgeführten Ziele.
Für den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – erscheinen die unter den Punkten 2.3.4 Planerische Vorgaben; 2.4 Ermittelte Defizite im Gewässerabschnitt 1 und 2.5 Ausgangssituation Sohlstufe Faulungen 8 (8578) nachvollziehbar, jedoch nicht ausreichend genug um darauf hin Maßnahmen ableiten zu können. Dazu fehlen u.a. Angaben zum früheren Fließgewässerverlauf, einstige Baumaßnahmen zu möglichen Veränderungen des Gewässerverlaufes und wann und warum sie geschahen. Ferner fehlen Angaben zu Gewässereinleitungen.
Die unter den Punkten 3 Beschreibung der Einzelmaßnahmen und 5 Landschaftspflegerische Hinweise dargelegten geplanten Maßnahmen gilt es auf der Basis der vollkommenen Feststellung und Bewertung der Entwicklung des Fließgewässers vorzunehmen. Da diese Angaben fehlen ist eine Heranziehung nicht möglich.
Nach Ansicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – sind alle baulichen Eingriffe auf die Beseitigung von Ufer- und Sohlbefestigungen sowie der Beseitigung von menschlichen Wassereinleitungen wie für Ab- und Schmutzwasser zu beschränken. Das Einbringen von Störsteinen und -hölzern zur Beförderung der Mäandrierung ist ausdrücklich zu begrüßen. Damit verbunden ist jedoch eine wünschenswerte Herausbildung von Prall- und Gleithängen, welche nicht nur die Struktur und Morphologie des Gewässers, die Fließgeschwindigkeit, den Substrattransport etc., sondern auch die Entwicklung von Fauna und Flora beeinflusst. Dafür braucht das Fließgewässer einen entsprechenden räumlichen und standortbedingten Freiraum, wozu die Zubilligung von beidseitig mindestens 10 m Gewässerschonstreifen, aber auch die Unterlassung von Gehölzpflanzungen gehören müssen. Im Zuge einer wünschenswerten naturnahen Entwicklung, wozu auch die Mäandrierung gehört, muss dem Faulunger Bach die „Entscheidung“ unterliegen, festzulegen wo eine Gehölzentwicklung möglich ist und wo nicht. Eine menschenfestgelegte Gehölzpflanzung kann entweder eine biologische Begradigung oder bzw. und Unterspülung mit Absturz von Gehölzen bewirken. Zudem widerstrebt dies dem Ziel eines naturnahen sowie arten- und strukturreichen Gewässers.
Ebenfalls erscheint die Planung einer Umverlegung des Fließgewässers nicht nachvollziehbar. Die Eingriffe können bei einer Beachtung obengenannter Vorschläge für eine naturnahe Entwicklung unterbleiben.
Zudem sind unter dem Blickpunkt der mit dem Klimaveränderungen verbundenen Verknappung die Entwässerung des umliegenden Gebietes zu prüfen.
III. Schlussbemerkungen
Bekanntlich gehören Fluss- und Auenlandschaften zu den arten- und strukturreichsten Landschaften und Naturräumen der gemäßigten Zonen. Sie bieten punktuell und flächendeckend Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten, bilden Kaltluft- und Frischluftentstehungsgebiete und fungieren als Ventilationsbahnen sowie üben sehr wichtige Funktionen als Hochwasserausbreitungs-, Biotop- und Grünverbundraum aus. Ferner dienen sie als Erholungsraum für die Menschen.
Diese vielfältigen Funktionen erfordern jedoch eine naturnahere bis naturnahe Entwicklung.
Der ehrenamtliche und gemeinnützige Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. bietet gerne seine Erfahrungen und fachlichen Kenntnisse an.
Der Kontakt lautet:
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA
Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)
E-Mail: aha_halle@yahoo.de
Andreas Liste
Vorsitzender
Halle (Saale), den 27.08.2023
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