In der Unterrichtung des Deutschen Bundestages durch die Bundesregierung zu den Eckpunkten zur Einrichtung eines Zukunftszentrums für Deutsche Einheit und Europäische Transformation vom 05.05.2022, Drucksache 20/1764 ist u.a. folgendes vermerkt, Zitat:
„Entstehung des Vorschlags
Das von der Kommission „30 Jahre Friedliche Revolution und Deutsche Einheit“ vorgeschlagene Zukunftszentrum für Deutsche Einheit und Europäische Transformation zielt darauf ab, einen Knotenpunkt für die wissenschaftliche und kulturelle Auseinandersetzung mit der weitreichenden und alle Lebensbereiche umfassenden Transformationserfahrung im Zusammenhang mit der Wiedervereinigung Deutschlands einerseits und der inneren Einheit unseres Landes anderseits zu schaffen. So soll gesellschaftlicher Zusammenhalt gestiftet, der enge Zusammenhang von Deutschlands Einheit und der Demokratie in Europa gesichert sowie im internationalen Austausch thematisiert und Strategien für die Transformationsprozesse der Gegenwart und Zukunft entwickelt werden. Darauf aufbauend, hat eine unabhängige, beratende Arbeitsgruppe im Auftrag der Bundesregierung ein detailliertes Konzept für das Zukunftszentrum erstellt. Die Arbeitsgruppe hat im Rahmen ihrer dreimonatigen Tätigkeit Empfehlungen zu den Aufgaben des Zentrums, zur Organisation, zur Arbeitsweise und den dafür erforderlichen finanziellen und personellen Ressourcen sowie Anforderungen zur Standortwahl und zum Bau vorgelegt. Am 7. Juli 2021 hat die vorherige Bundesregierung das Konzept der Arbeitsgruppe als eine sehr gute Grundlage für die Zielsetzung der Einrichtung des Zukunftszentrums begrüßt.
Die Parteien der Regierungskoalition haben im Koalitionsvertrag 2021 bis 2025 zwischen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP die Absicht festgehalten, das Zukunftszentrum zu realisieren:
„Die Erfahrungen der Ostdeutschen im Wandel und die Bedingungen für gelingende Transformation sollen im neuen ‚Zukunftszentrum für Deutsche Einheit und Europäische Transformation‘ für zukünftige Herausforderungen erforscht und besser vermittelt werden. Die Standortausschreibung soll Anfang 2022 zügig auf den Weg gebracht werden.“
Aufbauend auf dem Konzept der Arbeitsgruppe und der Stellungnahme der Bundesregierung zum Abschlussbericht der Arbeitsgruppe Zukunftszentrum wird die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag rechtzeitig eine Beschlussvorlage zur konkreten Realisierung des Zukunftszentrums für Deutsche Einheit und Europäische Transformation vorlegen. Hierin werden u.a. Aspekte der inhaltlichen Ausrichtung, der Dimensionierung sowie der Wirtschaftlichkeit und Finanzierung enthalten sein.
Zielstellung und Bestandteile des Zukunftszentrums
Mit dem Zentrum soll ein Ort der praxisorientierten Auseinandersetzung mit allen Dimensionen gesellschaftlicher Transformation geschaffen werden. Er soll
– den Diskurs über gesellschaftliche Transformation mit ihren weitreichenden Folgen intensivieren,
– Wissen um Transformation sichtbar und erlebbar machen,
– einen Beitrag zur Stärkung der repräsentativen Demokratie und des Zusammenhalts in Europa leisten.
Das Zentrum soll eine Einrichtung sein, die an der Schnittstelle zwischen Wissenschaft, Kultur und den Bürgerinnen und Bürgern verschränkt und vernetzt agiert und unter einem Dach einen wissenschaftlichen Bereich (Institut),
– einen Kulturbereich (Galerie) einen Dialog- und Begegnungsbereich vereint.
Für das Zentrum ist die Errichtung eines neuen Gebäudes oder die Transformation eines bestehenden Gebäudes mit signifikanter Architektur vorgesehen. Über eine hohe Gestaltungsqualität soll das Zentrum bei Menschen in Transformationsprozessen besondere Aufmerksamkeit erzeugen. Der Standort des zukünftigen Zentrums in den Ländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt oder Thüringen und die bauliche Gestaltung des Zentrums sollen in offenen Verfahren als Standort- bzw. Realisierungswettbewerb ermittelt werden. Der Standortwettbewerb beginnt unmittelbar nach Beschluss des Bundeskabinetts über die Einleitung der Standortsuche. Die weiteren Realisierungsschritte sollen nach Beratung und Beschluss des Deutschen Bundestages auf der Grundlage einer Entscheidungsvorbereitung der Bundesregierung eingeleitet werden.
Mehr als 30 Jahre nach der Wiedervereinigung geht es darum, welches Land Deutschland in Europa sein will – im freundschaftlichen, engen und partnerschaftlichen Austausch mit unseren Nachbarn. Zusammenarbeit, Zusammenhalt und Zustimmung zu Europa sind unverzichtbar. Das Zukunftszentrum kann dafür einen substantiellen Beitrag in Mitteleuropa leisten und sollte deshalb hier breit getragen werden. Nur so kann die Deutsche Einheit, die immer Teil einer europäischen Einigung war und bleibt, weiter gefestigt werden.“, Zitat Ende
In einer der Pressemitteilung „Standortwettbewerb für das Zukunftszentrum für Deutsche Einheit und Europäische Transformation startet“ des Staatsministers beim Bundeskanzler Beauftragter der Bundesregierung für Ostdeutschland Carsten Schneider vom 01. Juli 2022 sind folgende weitere Erläuterungen enthalten, Zitat:
„Die Einrichtung eines ‚Zukunftszentrums für Deutsche Einheit und Europäische Transformation‘ war eine der zentralen Empfehlungen der Kommission ’30 Jahre Friedliche Revolution und Deutsche Einheit‘. Das Zentrum soll in Ostdeutschland errichtet werden und auf rund 15.000 Quadratmetern Fläche in einer herausragenden Architektur interdisziplinär Transformationsprozesse in Deutschland sowie in Mittel- und Osteuropa erforschen und dazu den Austausch mit einer breiten Öffentlichkeit organisieren. Die Baukosten werden derzeit auf rund 200 Millionen Euro kalkuliert. Als Träger des Zentrums wird der Bund im kommenden Jahr eine eigenständige Institution gründen. Das Zentrum soll im Wesentlichen die drei Bereiche Wissenschaft, Dialog und Austausch sowie Kultur umfassen und aus den Umbruchserfahrungen nach 1989 deutsche und europäische Perspektiven für die Transformationsherausforderungen der kommenden Jahrzehnte entwickeln.“, Zitat Ende
Weiterhin führt der Staatsminister aus, Zitat:
„Der Standortwettbewerb wird begleitet vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen und durchgeführt vom Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung in Cottbus. Eine unabhängige Jury aus Vertreterinnen und Vertretern aus Politik, Wissenschaft, Kultur und Zivilgesellschaft wird bis Anfang kommenden Jahres eine Empfehlung für einen Standort abgeben. Die Mitglieder der Jury werden rechtzeitig vor Abschluss der Bewerbungsphase bekanntgegeben. Die Kriterien für die Standortentscheidung sind in der Auslobung transparent gemacht. Der Zeitplan sieht vor, dass sich 2023 der Architekturwettbewerb anschließt und in 2026 mit dem Bau begonnen werden kann. Fertigstellung und Inbetriebnahme sind für 2028 geplant.“, Zitat Ende
Weiterhin ist einer Mitteilung des Deutschen Bundestages zu den Eckpunkten für das Zukunftszentrum folgendes zu entnehmen, Zitat:
„Wie die Bundesregierung mitteilt, ist geplant, für das Zentrum ein neues Gebäude zu errichten oder ein bestehendes „mit signifikanter Architektur“ zu „transformieren“. Der Standort des künftigen Zentrums in den Ländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt oder Thüringen und die bauliche Gestaltung des Zentrums sollen in offenen Verfahren als Standort- und Realisierungswettbewerb ermittelt werden. Der Standortwettbewerb beginne, sobald das Bundeskabinett die Einleitung der Standortsuche beschlossen habe. Die weiteren Schritte sollen nach Beratung und Beschluss des Bundestages auf der Grundlage einer Entscheidungsvorbereitung der Bundesregierung eingeleitet werden.“, Zitat Ende
Bekanntlich hat sich die Stadt Halle (Saale) mit ihrer Bewerbung erfolgreich gegen die Mitbewerberinnen die Städte Frankfurt (Oder), Jena und Eisenach sowie Leipzig und Plauen durchgesetzt.
Nachdem schon keine vollumfängliche Einbeziehung der Bevölkerung in das Bewerbungsverfahren stattgefunden hat, sieht der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – nunmehr dringend geboten die Bevölkerung sowie ihre Vereine und Initiative einzubeziehen, um eine „praxisorientierte Auseinandersetzung mit allen Dimensionen gesellschaftlicher Transformation“ zu gewährleisten sowie das Vorhaben – „Das Zentrum soll eine Einrichtung sein, die an der Schnittstelle zwischen Wissenschaft, Kultur und den Bürgerinnen und Bürgern verschränkt und vernetzt agiert und unter einem Dach“ – mit Leben zu erfüllen.
Die gegenwärtigen Pläne zur Entfernung der Hochstraße und weiterer Zufahrten sind vom Grundsatz her zu begrüßen, wenn sie dazu führen, dass die Rückbaumaßnahmen zu dauerhaften Bodenentsiegelungen mit der Mehrung von Grün- und Gehölzflächen einhergehen. Den angedachten Neubau weiter nach Westen zu verlegen ist dagegen nicht nur inakzeptabel, da die Nutzung von Leerstand haben muss, sondern auch, weil die Gefahr der Zerstörung von mindestens 16 Bäumen im Dreieck Magdeburger Straße, Volkmannstraße und Riebeckplatz besteht. Das Terrain, welches mit Winterlinde, Spitz- und Bergahorn sowie einer Wiese bewachsen ist, stellt einer der wenigen Grünstandorte vor Ort dar, welche es dringend zu erhalten und um die Flächen der bisherigen Hochstraße zu erweitern gilt. Derartige Bereiche dienen als Lebens- und Rückzugsraum von Tier- und Pflanzenarten, fungieren als Ort der Frisch- und Kaltluftversorgung sowie verbessern das Stadtbild. Ferner erscheint es sinnvoll zu sein solche Bereiche in den Grün- und Biotopverbund in der Stadt Halle (Saale) einzugliedern.
Im Interesse der Verhinderung neuer Flächenversiegelung im Umfang von mindestens „15.000 Quadratmetern“ vertritt der AHA weiterhin die Auffassung, dass es statt eines Neubaus ein bestehendes Gebäude umzubauen und zu nutzen gilt.
An der Stelle sei darauf hingewiesen, dass das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) gibt zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes an, Zitat: „Täglich werden in Deutschland rund 55 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Flächenneuinanspruchnahme – kurz Flächenverbrauch – von circa 78 Fußballfeldern.“, Zitat Ende
Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat:
„Bis zum Jahr 2030 will die Bundesregierung den Flächenverbrauch auf unter 30 Hektar pro Tag verringern. Diese gegenüber der Nachhaltigkeitsstrategie von 2002 verschärfte Festlegung wurde vom Bundeskabinett bereits im Januar 2017 in der „Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie – Neuauflage 2016“ festgelegt. Seit dem Klimaschutzplan vom November 2016, der die Leitplanken für ein grundsätzliches Umsteuern in Wirtschaft und Gesellschaft auf dem Weg zu einem treibhausgasneutralen Deutschland beschreibt, strebt die Bundesregierung bis 2050 sogar das Flächenverbrauchsziel Netto-Null (Flächenkreislaufwirtschaft) an, womit sie eine Zielsetzung der Europäischen Kommission aufgegriffen hatte. Diese Zielsetzung hat während der deutschen Ratspräsidentschaft 2020 Eingang in die Erwägungen für eine EU-Biodiversitätsstrategie gefunden und wurde im März 2021 nun auch in die weiterentwickelte Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie aufgenommen.“, Zitat Ende
Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 20.075 ha. Im Vergleich dazu hat die Landeshauptstadt von Sachsen-Anhalt Magdeburg eine Fläche von 20.103 ha = 201,03 km².
Daher ist es wichtig, dass beispielsweise der Riebeckplatz in Halle (Saale) keine weiteren Zerstörungen am Gehölz- und Grünbestand sowie weitere Flächenversiegelungen erfährt.
Zum Themengebiet Umwelt, Natur und Landschaft ist der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bereit sich im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten einzubringen sowie interessierten Menschen, Einrichtungen und Organisationen Raum zur Diskussion, Beratung und zum Austausch zu bieten.
Wer Interesse daran hat ehrenamtlich und aktiv mitzuwirken, wende sich bitte an folgende zentrale Anschrift:
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA
Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)
Tel.: 0345 – 200 27 46
E-Mail: aha_halle@yahoo.de
Andreas Liste
Vorsitzender
Halle (Saale), den 26.06.2023
Fotos: Andreas Liste
Schreibe einen Kommentar