Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – verfolgt mit sehr großer Sorge die Berichterstattung und die Aktivitäten um das Gelände der früheren Orgacid Fabrik in Halle (Ammendorf).
Um das ganze Ausmaß der Folgen der Produktion und der damit verbundenen Kontaminationen am Standort der früheren Orgacid Fabrik in Halle (Ammendorf) verstehen zu können sei aus der Kleinen Anfrage der Abgeordneten Ulrike Höfken, Steffi Lemke,
Dr. Jürgen Rochlitz und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 18.09.1995
– Drucksache 13/2348 zitiert:
„Dioxin-Kontaminationen durch die Vernichtung des flüssigen Kampfmittels „Schwefel-Lost“ und arsenhaltiger Kampfstoffe und Rückstände in den ehemaligen Lagerstätten: Löcknitz in Mecklenburg-Vorpommern, Dessau in Sachsen-Anhalt, Munster in Niedersachsen, Lübbecke in Nordrhein-Westfalen, St. Georgen in Bayern und Halle-Ammendorf in Sachsen-Anhalt
Im Zweiten Weltkrieg wurden bis 1945 in Deutschland rund 70 000 Tonnen der Kampfstoffe hergestellt. Über 50 Prozent der produzierten Kampfstoffe entfielen auf den flüssigen Kampfstoff „Schwefel-Lost (S-Lost)“ sowie den arsenhaltigen Kampfstoff „Arsinöl“. Letzterer diente als Vorprodukt für die „Clark-Kampfstoffe“ und gleichzeitig als Verschnittmittel für Schwefel-Lost zur Herstellung des sogenannten „Winterlost“. Schwefel-Lost und arsenhaltige Kampfstoffe zählen zu der Gruppe der Hautkampfstoffe, deren Aufnahme in den menschlichen Organismus nicht über die Atemwege, sondern über Hautkontakt erfolgt.
Schwefel-Lost ist gut fettlöslich und dringt deshalb nach der Berührung innerhalb weniger Minuten in den Organismus ein. Nach wenigen Stunden treten erste schwere Hautentzündungen sowie Schädigungen der Lunge, des Nerven- und Herz-Kreislaufsystems auf, die meist zum Tode führen. Als Spätfolgen können Krebs und Veränderungen des Erbgutes sowie Leber-, Blut- und Nierenschäden auftreten. Alle nicht reversiblen Schädigungen können nicht therapiert werden und es bestehen nur symptomatische Behandlungsmöglichkeiten.
Von den bis zum Kriegsende hergestellten 70 000 Tonnen Kampfstoffen wurden bis Kriegsende etwa 58 000 Tonnen in Bomben und Granaten verfüllt. 12 000 bis 14 000 Tonnen flüssige, chemische Kampfstoffe verblieben bei Kriegsende in sechs großen chemischen Munitionsanstalten und -lagern:
– Löcknitz in Mecklenburg-Vorpommern,
– Dessau in Sachsen-Anhalt,
– Munster in Niedersachsen,
– Lübbecke in Nordrhein-Westfalen, ,
– St. Georgen in Bayern,
– Halle-Ammendorf in Sachsen-Anhalt.
Die nach Kriegsende verbliebenen flüssigen Kampfstoffe wurden in Behältern und Vorratsbunkern, versehen mit mehreren Kampfstoffzellen, gelagert. Die einzelnen Kampfstoffzellen hatten eine durchschnittliche Kapazität von 500 Tonnen und verfügten über eine Spezialauskleidung zum Schutz des Betons gegenüber den aggressiven Chemikalien. Die Entleerung der Kampfstoffzellen wurde über ein Absaugrohr mittels Vakuum bewerkstelligt. Da die Zellen über keinerlei Ablauf oder Sumpf verfügten und die Absaugrohre 1 bis 3 cm über den Boden der Zellen installiert waren, konnten diese nicht vollkommen von den Kampfstoffen entleert werden. Man muß daher davon ausgehen, daß zwischen 80 und 150 Tonnen Kampfstoffe in den Bunkern verblieben.
Die abgepumpten Kampfstoffe wurden durch alliierte Truppen gesichert und vernichtet. Die Vernichtung der flüssigen Kampfstoffe erfolgte durch eine Verbrennung mit Dieselöl oder Benzin und Chlorkalk in Wasser gelöst.
Den in den Bunkerzellen verbleibenden Kampfstoffen wurde zur Neutralisation Chlorkalk zugesetzt. Dabei wurde keine oder nur eine unzureichende Durchmischung der Kampfstoffe vorgenommen, so daß davon auszugehen ist, daß die Zellen mit drei Schichten Ablagerungen besetzt sind:
– die obere Schicht bestehend aus Wasser,
– die mittlere Schicht bestehend aus Chlorkalk und Zersetzungsprodukten der Kampfstoffe und
– die untere Schicht bestehend aus Kampfstoffen…….
Die Kampfstoffabrik in Halle-Ammendorf (Sachsen-Anhalt) hatte die größte Kapazität (26 000 Tonnen der 70 000 Tonnen wurden in Halle produziert) unter den deutschen Kampfstoffabriken. Nach Kriegsende waren hier rund 650 Tonnen flüssige Kampfstoffe verblieben. Ab 1945 wurde die Kampfstoffabrik von der Roten Armee entseucht und ein Großteil der Kampfstoffe vernichtet (verbrannt) und das Gebiet als gereinigt übergeben. Aufgrund der bereits erwähnten schlechten Konstruktion der Zellen blieben in sechs Zellen etwa 150 Tonnen Kampfstoffe zurück. 1952 wurden durch die damalige DDR rund 70 Tonnen Kampfmittel entfernt und nach Dessau zur Verbrennung verbracht. Nach Unterlagen aus dem Jahr 1959 wurde der betreffende Bunker angeblich „leer und besenrein“ übergeben und das Gelände mit etwa drei Meter Erdreich aufgeschüttet und für 100 Jahre gesperrt. Anfang der 70er Jahre wurde das benachbarte Betriebsgelände mit Baracken bebaut.
Im März 1990 wurde der Bunker wieder ausgegraben und festgestellt, daß etwa 80 Tonnen flüssige Kampfstoffe zurückgeblieben waren. Durch eine Spezialeinheit der Nationalen Volksarmee mußten erneut Entgiftungsarbeiten mit dem Ziel der Neutralisation der verbliebenen Kampfstoffe durchgeführt werden.
1990 wurde für Halle-Ammendorf vom Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Dr. Klaus Töpfer, ein Projektvolumen von 4 Mio. DM zur Sofortmaßnahme und Erkundung von Kampfstoffaltlasten bewilligt und zusätzlich durch 2 Mio. DM Landesmittel ergänzt. Mit der Durchführung war der Magistrat von Halle beauftragt. Bis Ende 1993 wurden zwei Gutachten durch eine Tochtergesellschaft der MIBRAG, die auf dem betroffenen Gelände ihren Sitz hat, und ein Unternehmen aus Merseburg erstellt, die zu dem Schluß kamen, daß keine Kampfstoffe vor Ort liegen und somit vom ehemaligen Kampfstofflager keine Gefahren ausgehen. Im Rahmen der Gutachten wurden über 200 Bodenproben analysiert. Die technologischen Wege des Kampfstoffes von der Synthese zum Lager und zur Weiterverarbeitung wurden nicht untersucht, da sie nicht lokalisiert wurden. Es gibt keine Aussagen zur Neutralisation der Kampfstoffrückstände, die sich jetzt noch in den Kampfstoffzellen befinden. Gleichfalls gibt es keine Aussagen darüber, was sich in der Auffangwanne unter den Kampfstoffzellen befindet. Dioxinuntersuchungen wurden nicht durchgeführt. Rund 2,5 Mio. DM aus dieser Sofortmaßnahme zur Erkundung von Kampfstoffaltlasten wurden 1993 zurückgegeben.“, Zitat Ende
Auf der Basis dieser Einschätzung stellte man folgende Fragen an die damalige Bundesregierung, Zitat:
„Halle-Ammendorf (Sachsen-Anhalt)
29. Wie sieht der aktuelle Stand der Sanierung in Halle-Ammendorf aus, und wie sind die Kampfmittelreste gesichert?
30. Welche Maßnahmen sind für die Erfassung der Umwelt- und Bodenbelastungen mit Dioxinen in Halle-Ammendorf vorgesehen?
31. Wie schätzt die Bundesregierung die akukten und potentiellen Gesundheitsgefahren für die Bevölkerung und auf dem Gelände Beschäftigten durch die verbliebenen Kampfstoffreste und möglichen Dioxinbelastungen ein?
32. Warum wurde in Halle nicht bereits vorrangig mit Dioxinuntersuchungen aufgrund der alarmierenden Werte aus Löcknitz und der konkreten Nutzung der Gelände in Halle und damit möglicherweise verbundener Gesundheitsgefährdung der näher gelegenen Bevölkerung begonnen?“, Zitat Ende
https://dserver.bundestag.de/btd/13/023/1302348.pdf
Die Bundesregierung gab mit Drucksache 13/2733 vom 24.10.1995 u.a. folgende Antworten, Zitat:
„Die Zuständigkeit für die Erfassung, Bewertung und Sanierung von Rüstungsaltlasten liegt nach der verfassungsrechtlichen Kompetenzverteilung bei den Ländern.
Die Umweltministerien der betroffenen Länder sind hinsichtlich der Angaben zu den einzelnen Standorten beteiligt worden.“, Zitat Ende
Weiter führt man aus, Zitat:
„Halle-Ammendorf in Sachsen-Anhalt
Im Orgacidgelände Halle-Ammendorf lagerten nach Angaben der Inspektoren der US-Armee am 9. Mai 1945 und bei der Übergabe des Werkes an die sowjetische Besatzungsmacht folgende flüssigen Kampfstoffe:
445 t Sommerlost (Anteil an Schwefel-Lost > 88 %)
174 t Winterlost (Gemisch aus Schwefel-, Propyl- und Sauerstofflost),
6 t Stickstofflost.
Arsenhaltige Kampfmittel wurden im Orgacidwerk Ammendorf nicht produziert“, Zitat Ende
Zur „Vernichtung“ der Kampfstoffe antwortete die Bundesregierung folgendermaßen, Zitat:
Dessau-Kapen und Halle-Ammendorf in Sachsen-Anhalt
Über die Vernichtung der Kampfstoffe in Dessau-Kapen und Halle-Ammendorf liegen keine gesicherten Aufzeichnungen vor.
Angaben von Augenzeugen sind Grundlage der nachstehenden Einschätzung: In Dessau-Kapen gelagerte Kampfstoffe vernichteten die sowjetischen Truppen zwischen 1945 bis 1947 durch Verkippung in die Ostsee, durch Verbrennung im vorhandenen Heizhaus (ca. 1 500 t reines Lost), sowie offene Verbrennung, Vergrabung und Versickerung.
Ab 1952 erfolgte die Verbrennung in der speziell dafür gebauten Verbrennungsanlage (Möglichkeit der Verbrennung von 1 000 bis 1 500 1/h eines Lost-Spiritus-Gemisches; Verhältnis Lost : Spiritus 1 : 2,5 bzw. 1 : 2). Später wurde ein auf Braunkohlebasis hergestelltes Heizöl zugesetzt.
Von 1952 bis 1956 wurde in Kapen Kampfstoff aus allen Teilen der damaligen DDR verbrannt, z. B. – aus Ammendorf: Schwefel-Lost, Stickstoff-Lost……
Darüber hinaus erfolgte eine Neutralisation durch Zusatz von Chlorkalk, Bunakalk und Wasser. Dieses breiige Gemisch wurde verrührt, bis die Analyse einen Zustand der Dekontamination ergab. Der arsenreiche Rückstand (ca. 160 m 3 ) wurde in einen Keller verbracht. Von 226 italienischen Lostbehältern wurden 142 Stück auf diese Weise dekontaminiert.
Mit Lostresten kontaminiertes Erdreich aus der ehemaligen Neutralisationsanlage, das in einem Schutzbunker eingelagert war, wurde 1982 geräumt. Es ist nicht bekannt, wohin diese kontaminierte Erde kam.
In Halle-Ammendorf erfolgte in den Jahren 1945/46 die Abfüllung großer Mengen von Winter-, Sommer- und Stickstofflost in Behälter. Etwa 558 t wurden im Plastwerk Ammendorf im betrieblichen Kohlekraftwerk sowie im Chemiewerk Dessau-Kapen verbrannt.
In den Jahren 1953/54 erfolgte der Abtransport der restlichen Kampfstoffe (etwa 67 t) sowie kampfstoffangereicherten Wassers in das Chemiewerk Dessau-Kapen, wo die Kampfstoffe verbrannt wurden. Die Neutralisation des Bodens und die Entgiftungsarbeiten waren 1958 abgeschlossen. 1990 erfolgte die Neutralisation von ca. 600 m3 Kampfstoffspuren enthaltendem Sickerwasser durch die damalige Nationale Volksarmee mittels Kalziumhypochlorit….
In den Zellen der Lagerbunker in Halle-Ammendorf befinden sich gemäß den vorliegenden Gutachten nach Abtransport und natürlichen chemischen Abspaltungsprozessen in die Bestandteile SO 3 , CO2 , HCl und H2 0 keine flüssigen Kampfstoffe. Es ist jedoch nicht auszuschließen, daß Kampfmittelspuren in den Bunkerwänden vorhanden sind…..
Das bei der Öffnung der Lagerbunker in Halle-Ammendorf im März 1990 festgestellte mit Kampfstoffen angereicherte Sickerwasser (Kampfstoffspuren) wurde durch eine Spezialeinheit der ehemaligen Nationalen Volksarmee neutralisiert und in das kommunale Abwassersystem „entsorgt“.
Entsprechend einem 1993 fertiggestellten Gutachten bestehen im Bereich des ehemaligen Orgacidgeländes keine Boden- und Grundwasserbelastungen durch Kampfstoffe.“, Zitat Ende
Interessant ist die Aussage der Bundesregierung zu den Verantwortlichkeiten, Zitat:
„Für die Beseitigung aller Altlasten einschließlich der aus der Zeit des Zweiten Weltkrieges stammenden Rüstungsaltlasten sind die Länder zuständig (Artikel 30, 83, 104 a Abs. 1 des Grundgesetzes).
Nach derzeitiger Praxis werden Verdachtsflächen von den zuständigen Landesbehörden erfaßt; diese veranlassen eine Erstbewertung. Sofern eine detaillierte Gefährdungsabschätzung Handlungsbedarf ergibt, werden ein Sanierungskonzept entwickelt und die Finanzierungsmöglichkeiten geprüft. Es gilt das Verursacherprinzip. Wenn ein Verursacher nicht feststellbar ist oder nicht haftbar gemacht werden kann, wird geprüft, ob der Bund im Rahmen der mit den Ländern bestehenden Staatspraxis zur Finanzierung verpflichtet ist.
Nach der Staatspraxis, die bei Neufassung des Artikels 120 des Grundgesetzes in den Jahren 1965 und 1969 als fortgeltende Kostenverteilungsregelung zwischen Bund und Ländern zugrunde gelegt worden ist, finanziert der Bund
a) im Rahmen seiner Zustandsverantwortlichkeit alle erforderlichen Maßnahmen zur Beseitigung von Gefahren für das Leben oder die Gesundheit von Menschen, die von Altlasten auf bundeseigenen – auch den von den ausländischen Streitkräften zurückgegebenen – Liegenschaften ausgehen, und
b) im Rahmen seiner Verpflichtungen nach § 19 Abs. 2 Nr. 1 des Allgemeinen Kriegsfolgengesetzes im Beitrittsgebiet nach der darauf beruhenden Staats- und Verwaltungspraxis, Sicherungsmaßnahmen auf nicht bundeseigenen Liegenschaften, soweit die Gefahren von ehemals reichseigenen Kampfmitteln (Munition, Kampfstoff und -gerät) verursacht bzw. mitverursacht worden sind und ein Handlungs- oder Zustandsstörer nicht haftbar gemacht werden kann.“, Zitat
Auf die Frage, Zitat: „Halle-Ammendorf (Sachsen-Anhalt)
29. Wie sieht der aktuelle Stand der Sanierung in Halle-Ammendorf aus, und wie sind die Kampfmittelreste gesichert?“, Zitat Ende, antwortet die Bundesregierung, Zitat:
„Entsprechend den Festlegungen der zuständigen Behörden werden gegenwärtig im Bereich des Kampfstoffbunkers
– die Öffnungen der Zisternen verschlossen,
– eine Zisterne mit einer Probenahmevorrichtung zur gefahrlosen Entnahme von Luftproben ausgestattet und
– der gesamte Bunkerkomplex mit einer 1 m starken Erdschicht mit eingelagertem Geotextil und anschließender Begrünung bedeckt.
Die Erdarbeiten werden voraussichtlich im Dezember 1995 beendet.
Im Bereich der Lostproduktion gelten die Arbeiten als abgeschlossen. Das Gelände ist abgedeckt und umzäunt.
Durch die im Bereich des Kampfstoffbunkers eingeleiteten Maßnahmen werden mögliche, in die Bunkerwände eindiffundierte Kampfstoffreste sicher isoliert und damit Gefahren ausgeschlossen.“, Zitat Ende
Schließlich beantwortet die Bundesregierung die Frage, Zitat: „30. Welche Maßnahmen sind für die Erfassung der Umwelt- und Bodenbelastungen mit Dioxinen in Halle-Ammendorf vorgesehen?, Zitat Ende, folgendermaßen, Zitat:
„Gegenwärtig sind keine derartigen Maßnahmen vorgesehen.“, Zitat Ende
31. Wie schätzt die Bundesregierung die akukten und potentiellen
Auf die Frage, Zitat: „Gesundheitsgefahren für die Bevölkerung und auf dem Gelände
Beschäftigten durch die verbliebenen Kampfstoffreste und möglichen Dioxinbelastungen ein?“, Zitat Ende, antwortet die Bundesregierung, Zitat:
„Es wird eingeschätzt, daß von den verbliebenen Kampfstoffresten auf dem ehemaligen Orgacidgelände Halle-Ammendorf für die Bevölkerung weder auf direktem Wege noch über die Kontaminationspfade Grundwasser oder Luft Gesundheitsgefahren ausgehen. Das Gelände der Lostproduktion und des Kampfstoffbunkers ist für eine Nutzung gesperrt, so daß es keine ständig dort Beschäftigten gibt.“, Zitat Ende
https://dserver.bundestag.de/btd/13/027/1302733.pdf
In der Antwort der Landesregierung Sachsen-Anhalts vom 11.05.2020, Drucksache 7/6056 auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung zur Kleinen Anfrage – KA 7/3604 des Abgeordneten Thomas Keindorf (CDU) teilt man die Ansicht, dass keine Gefahren mehr von dem Gelände ausgehen.
Ferner teilte die Landesregierung mit, dass man im Jahr 2007 zur „Behebung des LHKW-Schadens der ehemaligen Ammendorfer Plastwerke GmbH konzipierte Grundwasserreinigungsanlage“ in Betrieb genommen hatte, der Eigentümer des Bunkerbereiches die Nachsorgekontrollen im Jahr 2005 „auf der Grundlage der Untersuchungsergebnisse und auf Empfehlung des Gutachters der HPC AG eingestellt“ hatte sowie „Die Sicherungsmaßnahmen in den 1990-er Jahren im Bereich des Orgacid-Geländes“ „auf der Grundlage von Untersuchungsergebnissen und den daraus abgeleiteten Handlungsempfehlungen“ erfolgten.
Ferner gab man an, Zitat:
„Die Auswertung aller Untersuchungsergebnisse hinsichtlich der chemischen Kampfstoffe für das ehemalige Orgacid-Gelände in Halle-Ammendorf ergibt folgende Gefährdungseinschätzung:
Aktive Kampfstoffe wurden weder im Boden- noch in Wasserproben gefunden. Dieses Ergebnis befindet sich in Übereinstimmung mit den chemisch-physikalischen Verhalten von Lost.
– Für das Messergebnis eines Bohrpunktes ist jedoch anzunehmen, dass in einzelnen Gebäudefundamenten noch geringe Mengen Kampfstoffe konserviert sein könnten.
– In der Zisterne 6 des ehemaligen Kampfstofflagers (Bunker) wurde Schwefellost in geringen Konzentrationen nahe der Nachweisgrenze des Messgerätes (rd. 200 μg/m3) nachgewiesen. Es wird davon ausgegangen, dass dieser Befund von aus der Zisternenwand herausdiffundiertem Lost stammt.
– Die Untersuchung der in den 60er Jahren aufgebrachten Erdabdeckungen auf dem Gelände hat gezeigt, dass eine Wanderung der im Untergrund vorgefundenen Schadstoffe nach oben nicht erfolgt ist.
Aus den Ergebnissen wird gefolgert, dass von dem ehemaligen Orgacidgelände eine Gefährdung durch chemische Kampfstoffe für das Grundwasser und die Luft auszuschließen ist. Die einzige wirklich erkennbare Gefährdungsmöglichkeit wird bei Grabungsarbeiten für die damit beschäftigten Personen durch direkten Kontakt mit freigelegten kontaminierten Gebäuderesten gesehen. Für freiliegende, der Witterung ausgesetzte Bauteile und Gebäudereste ist diese Gefährdung nicht gegeben. Daraus leiten sich die folgenden Maßnahmen ab:
Kampfstoffbunker
Die Öffnungen der Zisternen werden mit Betonplatten verschlossen. Anschließend ist der gesamte Bunkerkomplex mit einer Erdschicht von ca. 2 m zu bedecken und zu begrünen.
Die Zisterne 6 wird zusätzlich mit einer Probenahmevorrichtung (Luftpegel) ausgestattet, die eine gefahrlose Entnahme von Luftproben gewährleistet.
Durch den Verschluss der Zisternen wird sichergestellt, dass noch in den Wänden eventuell vorhandenes und herausdiffundierendes Lost durch die gesättigte Wasserdampfatmosphäre der geschlossenen Zisterne und durch die Bodenfeuchte des aufgebrachten Materials hydrolytisch zerstört und somit unwirksam ist. Die Errichtung von Bauwerken auf dem gesicherten Bunkergelände ist nicht zu gestatten.
Lostproduktionsbereich
Auf dem übrigen Gelände des Lost-Produktionsbereiches (B-Anlage) ist die vorhandene Abdeckung aus den 60er Jahren und später von ca. 2-3 m über der ehemaligen GOK ausreichend. Sie ist zu erhalten und ggf. zu vervollständigen.
Die für den Chemie- und Industriestandort Ammendorf typischen Belastungen durch Schadstoffe aus Betrieben dieses Gebietes im Boden und Grundwasser müssen durch die Eigentümer des Orgacidgeländes im Detail abgeklärt werden.
Wenn sich Sanierungsbedarf herausstellt, wird später der dafür Verantwortliche festgelegt. In dieser Hinsicht unterscheidet sich das Gelände nicht von den anderen Industriestandorten.“, Zitat Ende
https://padoka.landtag.sachsen-anhalt.de/files/drs/wp7/drs/d6056cak.pdf
Zusammengefasst ergibt sich für den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – aus den Antworten von früherer Bundesregierung vom 24.10.1995 und der Regierung des Landes Sachsen-Anhalt vom 11.05.2020, dass man durch bisherige Beräumungen und Abdeckungen alles Erdenkliche getan habe, um die Gefährdungen abzuwenden sowie die bisherigen Messungen und Gutachten keine weiteren Gefahren sehen, aber man weiter misst und bei möglichen Handlungsbedarfen erst einmal die Verantwortlichkeiten klären möchte.
Angesichts der katastrophalen und supergefährlichen Ausgangssituation, der direkten Angrenzung von Wohngebieten und Arbeitsstätten sowie der Entfernung der Weißen Elster und ihrer Aue in südlicher Richtung – Fließrichtung des Grundwassers – nach eigener Messung im Umfang von nur 2,02 km, sieht der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – jedoch weiteren Handlungsbedarf. Immerhin handelt es sich hier um lebensbedrohliche Giftstoffe, welche Massenvernichtungspotential haben. Neben der direkten Gefahr für die unmittelbare Nachbarschaft, besteht nach Ansicht des AHA ebenfalls eine direkte und auch indirekte Gefahr über Luft, Grund- und Schichtwasser. Davon sind ebenso Böden im Anrainer- und Auenbereich betroffen. Ferner ist die Gefahr der Ausbreitung über die Weiße Elster nicht gebannt.
Auf Grund dessen hält der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die momentane Herangehensweise des Bundes und des Landes Sachsen-Anhalt für nicht ausreichend und keinesfalls zufriedenstellend.
Daher fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die unverzügliche Erarbeitung einer wissenschaftlich fundierten Konzeption, welche die vollständige Sanierung und somit eine entsprechende Gefahrenbeseitigung im Blick hat. Als Partner können zum Beispiel die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, die Hochschule in Merseburg sowie Hochschule Anhalt.
Im Rahmen seiner gemeinnützigen und ehrenamtlichen Möglichkeiten ist der nach § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – UmwRG vom Umweltbundesamt anerkannte Umwelt- und Naturschutzverein Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – daran mitzuwirken.
Ferner möchte der AHA eine Plattform zur ehrenamtlichen Mitwirkung von interessierten Personen und Organisationen bieten.
Wer Interesse hat, wende sich bitte an folgende Anschrift:
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA
Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)
Tel.: 0345 – 2002746
E-Mail: AHA: aha_halle@yahoo.de
Andreas Liste
Vorsitzender
Halle (Saale), den 25.03.2023
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