Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – kann es nicht oft genug erklären, dass der Schutz, der Erhalt, die Betreuung und die Entwicklung von Auenlandschaften eine sehr bedeutsame Erkenntnis beim Planen und Handeln sein muss. So gehören Auenlandschaften in ihrer natürlichen Verbundenheit mit den jeweiligen Fließgewässern und deren Hochwasser als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten, als Überflutungsraum, in ihrer Arten- und Strukturvielfalt sowie daraus erwachsenen Bedeutung als Erholungsraum für den Menschen. Dass die Realität leider oft anders aussieht, muss der AHA oft genug und immer wieder feststellen.
Um sich immer wieder ein aktuelles Bild der Auenlandschaften zwischen den Städten Naumburg, Weißenfels, Bad Dürrenberg, Leuna, Merseburg und Halle (Saale) zu verschaffen, dienen immer wieder Fahrradexkursionen in diesem Landschaftsraum.
So unterbreitete der AHA im Rahmen der Vorlage von Anfragen und Vorschlägen an den Burgenlandkreis und die Stadt Weißenfels im Januar 2008 Vorschläge zur Entwicklung der Auenlandschaft der Stadt Weißenfels. In den darauffolgenden Jahren erweiterte der AHA auch räumlich seine Sichtweise und legte in Form von Presseerklärungen seine Vorschläge vor. Leider kann der nach § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) vom Umweltbundesamt anerkannte, gemeinnützige und ehrenamtliche, insbesondere in den Freistaaten Thüringen und Sachsen sowie im Land Sachsen-Anhalt aktive Umwelt- und Naturschutzverein keine Reaktion von den jeweils Verantwortlichen in Politik und Verwaltungen feststellen. Angesichts der Dringlichkeit der umfassenden Themenfelder ein skandalöser Vorgang.
Laut Medienberichten sind Planungen zu neuen Deichen in den Stadtteilen Uichteritz und Markwerben erheblich fortgeschritten. So möchte man bereits im Jahr 2023 Baurecht haben und im Jahr 2024 mit dem Bau beginnen.
Nach Ansicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – möchte das Land Sachsen-Anhalt, des Burgenlandkreises und der Stadt Weißenfels an der Methode des rein wasserbaulichen Umganges mit Hochwasser festhalten.
Um sich ein aktuelles Bild der Auenlandschaften zwischen den Städten Weißenfels, Bad Dürrenberg, Leuna, Merseburg und Halle (Saale) zu verschaffen, diente die am 11.03.2022 durchgeführte Fahrradexkursion in diesem Landschaftsraum.
Der Beginn der Fahrradexkursion führte den Weg in Weißenfels in den Auenwaldrest westlich der Großen Brücke und südlich der Eisenbahnstrecke. Im Rahmen der Vorlage von Anfragen und Vorschlägen an den Burgenlandkreis und die Stadt Weißenfels im Januar 2008, bildete dieser Restauenwald eine sehr wichtige Rolle. In nachfolgenden Gesprächen und Beratungen im Umweltausschuss des Stadtrates der Stadt Weißenfels, thematisierte man umfassend das sehr wichtige Thema. Immerhin hat auch dieser Teil der Saaleaue eine ökologisch und hydrologisch sehr wichtige Funktion, wobei dabei insbesondere die Funktionen als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten sowie Überflutungsraum zu nennen sind. Damals spielten auch die Möglichkeiten der Entwicklung dieses Teils der Saaleaue in Folge des Abrisses der einstigen Getreidewirtschaft eine sehr wichtige Rolle.
Der südlich angrenzende Restauenwald gestaltet sich erfreulicherweise weitgehend standortgerecht sukzessiv. Jedoch erfüllte die Exkursionsteilnehmenden mit Sorge, dass der Restauenwald weiter umfassend und verstärkt mit Vermüllung belastet ist und offenbar häufig als Partyplatz mit Feuerstellen fungiert. Hier waren sich die Exkursionsteilnehmenden schnell einig, dass hier dringend Abhilfe erforderlich ist. Ferner lassen Spuren vermuten, dass offenbar Lastkraftwagen den Auenwald befahren haben müssen. Ein zerfahrener Weg legt diese Tatsache nah. Neben einer umfassenden Beräumung und Unterbindung des Befahrens mit Kraftfahrzeugen, sind verschärfte Kontrollen vor Ort, dringend geboten.
Nach Auffassung der Exkursionsteilnehmer gilt es im Bereich der einstigen Getreidewirtschaft entstandenen Park an der Saale mehr naturnahe Entwicklungsmöglichkeiten zuzulassen. Insbesondere der Uferstreifen entlang der Saale bietet dafür sehr guten Raum. Störungen geführt haben, während der Errichtungsphase des Parks stattfand. Daher waren sich die Teilnehmer einig, dass die Arbeiten schnell ihr Ende finden müssen, um der Natur den Raum wieder zurückgeben zu können.
Aus dem linksseitigen Fahrradweg entlang der Saale zwischen Weißenfels und Großkorbetha heraus, stellten die Exkursionsteilnehmer immer wieder fest, dass der gesetzlich fixierte mindestens 10 m breite Gewässerschonstreifen sehr häufig bisher keine Berücksichtigung gefunden hat. Die Ackerflächen reichen da bis zum Ufer heran. Die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer unterstützten dabei die immer wieder vom AHA geforderte Einhaltung der Gewässerschonstreifen von mindestens 10 m. Daher sei noch einmal auf die vielfältige Bedeutung der Gewässerschonstreifen als hydrologischen und ökologischen Entwicklungsraum hingewiesen, da hier die Möglichkeit der Auslebung der Wechselwirkungen zwischen Prall- und Gleithängen sowie des Schutzes, Erhaltes und der weiteren Entwicklung als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten sowie als Teil eines umfassenden Grün- und Biotopverbundes unter Einschluss der Nebengewässer und anderer angrenzender Landschaften und Biotope besteht.
Im Anschluss daran begaben sich die Exkursionsteilnehmer in die Saaleaue im Stadtgebiet von Weißenfels zwischen den Ortslagen Weißenfels, Markwerben und Uichteritz.
Dabei berieten sie über die Stellungnahme des AHA zum Vorhaben Planfeststellungsverfahren „Neubau Deich Uichteritz“ vom 26.02.2023, welche u.a. folgende Aussagen beinhaltet, Zitat:

Zu 2.4. Ergebnisse der hydraulischen 2D-Modellrechnungen

Die Anwendung der Ergebnisse der hydraulischen 2D-Modellrechnungen erscheinen im konkreten Fall zu ungenau. Angesichts der Tatsache, dass mit massiven Auswirkungen auf die reduzierten Retentionsflächen und das Kernstadtgebiet von Weißenfels zu rechnen ist, kann dies nur in Form der 3D-Modellberechnung erfolgen. Hierzu sei aus der Dissertation „Topographische Modelle für Anwendungen in Hydraulik und Hydrologie“ eingereicht von Dipl.-Ing. Gottfried Mandlburger an der Technischen Universität Wien Fakultät für Mathematik und Geoinformation im Oktober 2006, Punkt 2.3.3 Dimensionalität, Seiten 33 – 35 folgendermaßen zitiert:

Beim 2D-Modell wird die Geometrie in einzelne kleine Flächenstücke (Dreiecke, Vierecke) diskretisiert. Für jedes Flächenelement erfolgt die Integration der Impuls- und Kontinuitätsgleichung über die Wasseriefe h. Als Ergebnis der Modellierung erhält man dadurch auch ggf. geneigte Wasserspiegel sowie horizontale Fließvektoren. Vertikale Gradienten liefern die tiefengemittelten 2D-Modelle allerdings nicht. Anwendung finden die zweidimensionalen Abflussmodelle vor allem dort, wo nicht-parallele Strömungen vorliegen, bei kleineren und mittleren Gewässern mit variierender Gewässerbreite (Laufaufweitung bzw. -einengung) sowie bei der Modellierung des Sedimenttransportes….
Dreidimensionale Abflussmodelle berücksichtigen zusätzlich auch noch die variable vertikale Geschwindigkeitsverteilung durch eine zusätzliche horizontale Schichtung. Die realen Strömungsvorgänge können dadurch am besten simuliert werden…..Die Bezeichnung 3D-Modell bezieht sich dabei darauf, dass die Komponenten der Fließgeschwindigkeit in alle drei Raumrichtungen erfasst werden.“, Zitat Ende
Im konkreten Fall befinden sich u.a. Gehölze und Bauten im Einzugsbereich, welche es zu berücksichtigen gilt.

Zu 3.1 Gewässerkundliche Grundlagen
Zu 3.2 Hochwassergefahr und Hochwasserschäden für die Ortslage Uichteritz
Zu 3.3 Retentionsflächen der Saale
Zu 3.4 Zusammenfassungen der Untersuchungen zum Retentionsraumverlust

Neben dem Zufluss der genannten vier kleineren Nebengewässer der Saale, welche niederschlagsbedingt mehr oder minder Wasser heranführen ist davon auszugehen, dass Grund- und Schichtwasser aus den höheren Schichten heranführen. Dies finden sich in den Planungsunterlagen keine Angaben. Ferner gilt es zu bedenken, dass Qualmwasserrsituationen auftreten können, welche sich nach Höhe und Dauer des Hochwassers, Höhenlagen sowie Grund- und Schichtwassersituation richtet. Eigene Beobachtungen haben immer wieder aufgezeigt, dass Deiche deren Abflüsse behindern. Bei ordnungsgemäßem Anschluss der Auen an das Flusssystem kann dies nicht auftreten, da der Abfluss des Hochwassers mit dem Sinken der Wasserpegel im Fluss selbst korreliert. Das Gleiche trifft für die länder- und raumübergreifende Betrachtung von Retentionsflächen im Bereich der Saale zu. Die so getroffenen Feststellungen sind unvollständig und nur sehr bedingt brauchbar.
Bei dem Planungsgebiet handelt es sich um natürliche Retentionsflächen, welche man so vom Flussgebiet abschneidet. Dazu sei aus Punkt 3.4 Zusammenfassungen der Untersuchungen zum Retentionsraumverlust, Seite 17 zitiert: „Für die Ermittlung des unmittelbaren Verlusts an natürlichen Retentionsraumes binnenseitig der geplanten HWSA wurde zunächst die Gesamtfläche ermittelt, die von der geplanten HWSA vom Überschwemmungsgebiet der Saale abgetrennt wird. Diese Fläche beträgt ca. 332.072 m². Anschließend wurde die nun geschützte Siedlungsfläche mit ca. 190.982 m² ermittelt und von der Gesamtfläche abgezogen. Die Differenz stellt von ca. 141.090 m² den unmittelbaren Verlust an Retentionsfläche (u. a. Landwirtschaft, Grünflächen) dar.“, Zitat Ende
Somit ist von einem Verlust von ca. 14,11 ha Retentionsfläche auszugehen. Die Angaben von möglicherweise 5 cm Wasseranstieg und -reduzierungen beruhen auf den Berechnungen nach dem 2D-HN-Modell, welche die Basis für „die zu erwartenden HQ100-Wasserspiegellagen für den Ist- und Planzustand entlang des geplanten Deiches“ bilden soll.
Wie bereits erwähnt sind die Angaben auf Grund der Vielfältigkeit das Stadt- und Landschaftsgebietes zu ungenau, weil es einer Berechnung auf der Basis des 3D-Modells bedarf.
Zudem fehlen die Ermittlung weiterer Altauen, welche wieder einen vollständigen bzw. teilweisen Anschluss an das Hochwasserregime der Saale erfahren müssen. Als Beispiele seien hier folgende Gebiete zwischen Bad Kösen und Merseburg genannt:

Bad Kösen: Aue zwischen Kleingartenanlage des Gartenvereins „Saaleaue“ e.V., Gaststätte Fischhaus und Bahnstrecke: ca. 365.620,00 m² = 36,56 ha

Naumburg:

► Aue zwischen Gaststätte Fischhaus, Weinberge und Gästehaus Steinmeister: ca. 216.249,96 m² = 21,62 ha
► Aue zwischen Blütengrund und L 205: ca. 915.999,12 m² = 91,60 ha
► Auendreieck zwischen und L 205 und Bahnstrecke: ca. 65.019.86 m² = 6,50 ha
Schkortleben bis Großkorbetha: ca. 744.363 m² = 74,44 ha
Bad Dürrenberg bis Kreypau: bis mindestens Merseburger Straße: ca. 1.055.022,50 m² = 105,50 ha
Kreypau/ Göhlitzscher Holz – Fasanerie Merseburg: ca.2.614.801,60 m² = 261,48 ha
Gesamt: 5.977.076,04= 597,70 ha

Das entbindet nicht davon länder- und regionalübergreifend weitere Retentionsräume zu ermitteln, um sie dem Flusssystem zurückzugeben.
Darüber hinaus gilt es umfassend zu prüfen inwieweit ein Wiederanschluss von Altverläufen der Saale möglich ist, um so u.a. den Flussverlauf und somit auch den Wasserspeicherraum des Flusses zu erweitern.
Neben der dringend erforderlichen ökologischen Wiederanbindung der Auen an das Flusssystem besteht somit die Möglichkeit, dass sich die Hochwasserwellen entsprechend geringer aufbauen. Zudem reduzieren Auenwälder die Fließgeschwindigkeit und somit die Wucht des Wassers. Ferner dienen sie der Filterung und Säuberung des Wassers sowie ermöglichen eine langfristige Aufnahme des Wassers. Zum Abklingen des Hochwassers geben diese Waldgebiete sukzessive das Hochwasser ab bzw. haben für die Auffüllung der Grund- und Schichtwasserleiter. Angesichts der zunehmenden Niederschlagsarmut und der zunehmenden Sommerhitzesituation eine sehr wichtige hydrologische Funktion. Aus diesem Grund gilt es Standorte zu ermitteln, welche eine sukzessive Wiederentstehung von Auenwäldern zulassen.

III. Zusammenfassung

Der vorliegende Plan zum „Neubau Deich Uichteritz“ berücksichtigt in keiner Weise die dringend zu schützende Direktverbindung zwischen Fluss und Aue. Eine damit verbundene Einschränkung des Überflutungsraumes im konkreten Umfang von ca. 14,11 ha ist angesichts der vorhandenen Erkenntnis der Korrelation zwischen Umfang von Retentionsflächen und Höhe des Hochwassers vollkommen inakzeptabel. Anstatt über Möglichkeiten der Entsiegelung von Flächen und der Wiedererweiterung von Retentionsflächen wissenschaftlich nachzudenken, hält man an wasserbaulichen Fehlentwicklungen vergangener Jahrzehnte fest.“, Zitat Ende

Im Rahmen der Fahrradexkursion und der damit verbundenen Ortsbesichtigung lässt sich einschätzen, dass eine Deichrückverlegung in der Saaleaue in der Stadt Weißenfels zwischen den Ortslagen Weißenfels, Markwerben und Uichteritz nach Grobmessungen und damit verbundenen Berechnungen eine Rückgabe von 1.520,00 m x 556,17 m = 845.378 m² = 84,54 ha Retentionsfläche möglich ist.

Ferner schätzen die Exkursionsteilnehmer ein, dass sowohl der Kolkegraben, als auch der Wiesenbach umfassendes Entwicklungspotential besitzen. Das trifft auch für den Saalebogen zu. An erster Stelle gilt beidseitig entlang der Uferoberkante einen Geschwässerschutzstreifen von jeweils mindestens 10,00 m einzuräumen, um naturnahe Entwicklungsräume für Gehölze, Stauden und Wiesenpflanzen zu ermöglichen. Diese dienen als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten, beschatten die Gewässer sowie puffern Einträge aller Art ab. Ferner können sie einem umfassenden Biotop- und Grünverbund innerhalb und außerhalb der Aue dienen.
Hier kann zudem hilfreich sein die vorhandenen Wege mit Begleitgehölzen zu bepflanzen. Dafür können Obstgehölze sowie diverse Weidenarten Verwendung finden. Letzteres kann mit Steckhölzern aus Kopfweidenschnittmaßnahmen erfolgen. So haben die Exkursionsteilnehmer durch Grobvermessung und -berechnung folgende Gehölzbedarfe bei üblichen Pflanzabständen im Umfang von 10,00 m ermittelt:

► Weg zwischen Altem Saalebogen und An der Fähre:
Länge 585,74 m : 10,00 m Pflanzabstand/Baum = 58,57 rund 59,00 Bäume für eine Reihe x 2 = 118 Bäume für zwei Reihen

► Weg zwischen An der Fähre und Weißenfelser Straße
Länge: 702,15 m : 10,00 m Pflanzabstand/Baum = 70,22 Bäume für eine Reihe rund 70,00 Bäume für eine Reihe

Die Pflanzungen, Betreuung und Pflegearbeiten können mit Interessenten aus der Bevölkerung erfolgen. Dazu bedarf es aber auch klarer Bekenntnisse des Burgenlandkreises sowie der Stadt Weißenfels und ihrer betreffenden Ortschaften.

Im Saalebereich des Saalesportparkes Uichteritz sind deutliche Fraßspuren des Bibers erkennbar. Ferner kommen an dem Standort Nutrias vor und auf dem gegenüberliegenden Teil der Saaleaue sichteten die Exkursionsteilnehmer zwei Weißstörche, welche jedoch massive Störungen durch eine Person mit unangeleinten Hund erfuhr.
Obwohl der § 28 Absatz 2 des Gesetzes zur Erhaltung und Bewirtschaftung des Waldes, zur Förderung der Forstwirtschaft sowie zum Betreten und Nutzen der freien Landschaft im Land Sachsen-Anhalt (Landeswaldgesetz Sachsen-Anhalt – LWaldG) folgendes regelt, Zitat:
Es ist verboten, Hunde in der freien Landschaft einschließlich angrenzender öffentlicher Straßen unbeaufsichtigt laufen zu lassen. Hunde sind in der Zeit vom 1. März bis 15. Juli anzuleinen. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht für Jagd-, Hüte-, Blinden-, Polizei- oder sonstige Diensthunde während ihres bestimmungsgemäßen Einsatzes. Gemeinden und Verbandsgemeinden können durch Gefahrenabwehrverordnung für Teile ihres Bezirks Ausnahmen von Satz 2 zulassen; die Regelungen des Achten Teils des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt finden entsprechend Anwendung.“, Zitat Ende
waren immer wieder unangeleinte Hunde im gesamten Exkursionsgebiet zu beobachten.
Hier bedarf es massiver Kontrollen, um den bedrohlichen Zustand für die Wildtiere zu beenden.
Im weiteren Exkursionsgebiet konnten die Exkursionsteilnehmer zum Beispiel feststellen, dass sich wohl zurzeit keine Biber mehr in dem Teil der Saaleaue aufhalten.
Auffällig für die Teilnehmer waren auch, die landschaftszerschneidenden und -prägenden Wirkungen der Brücken von B 91 bei Weißenfels und der BAB 38 bei Großkorbetha. Ferner nahmen die Exkursionsteilnehmer den Aufbau und die Gestaltung einer Zuwegung zum Klärwerk in Weißenfels zur Kenntnis. Diese stellt mit ihren zu kleinen Durchlässen eine Barrierewirkung für abfließendes Hochwasser dar. So können Rückstauwirkungen ein. Darüber hinaus gilt es perspektivisch zu prüfen, inwieweit ein Standort für das Klärwerk außerhalb des Hochwasserraumes der Saale möglich ist.
Ein Blick über die Saale zur Mündung des Rippachs in die Saale in Dehlitz führte zur Sorge der Exkursionsteilnehmer, dass ein weiteres Heranrücken von Bauten, den verhältnismäßig naturnaheren Mündungsbereich, bedrohen könnte. Daher geht der dringende Appell diesen naturnaheren Mündungsbereich unbedingt zu schützen und zu erhalten.
Ferner riefen die Bauarbeiten am Ufer der Stadt Weißenfels, Ortsteil Kriechau große Sorge hervor. Die Exkursionsteilnehmer mahnten an, dass nicht nur eine weitere Verbauung am Ufer von Flüssen erfolgen darf, sondern dass auch massive Rückbaumaßnahmen bei Ufer- und Sohlbefestigungen erfolgen müssen. Dies ist wichtig, um natürliche Lebensräume von Tier- und Pflanzenarten zu erhalten bzw. zu erweitern. Ferner benötigen Fließgewässer – so auch die Saale – naturnahe Entwicklungsmöglichkeiten, welche sich in Mäandrierung und Furkation ausdrücken. Außerdem entspricht das der Wasserrahmenrichtlinie der EU, welcher auch die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet ist.
Der Schkortelbach, welcher seine Quelle in Tagewerben haben muss und den Ostteil von Schkortleben prägt, birgt ein umfassendes Potential einer naturnahen Entwicklung in sich. Dies ist daran zu erkennen, dass vereinzelte Tendenzen von Mäandrierungen erkennbar sind, welche es durch Störhölzer oder -steine zu unterstützen gilt. Im Mündungsbereich in die Saale sind jedoch zwei Kleinwehre erkennbar, welche die biologische Durchlässigkeit massiv einschränken. Im Zuge der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie der EU (WRRL) sind hier entsprechende Maßnahmen erforderlich. Dazu zählt auch die Überprüfung der Gewässerqualität, da offenbar Zuleitungen von Abwasser in den Bach erfolgen.
Im Bereich der Aue zwischen Schkortleben und Großkorbetha war deutlich zu erkennen, dass große Teile der Auenlandschaften ausgedeicht und damit keiner standortgerechten Wechselwirkung zwischen Fluss und Aue bei Hochwasser unterliegt. Neben dem allgemeinen Verlust an Hochwasserausbreitungsräumen, fehlen den Restauenwäldern und -wiesen die unregelmäßig hohen, langen und häufigen Überflutungen, welche sie aber für eine standortgerechte Entwicklung lebensnotwendig benötigen. Von daher mahnen die Exkursionsteilnehmer eine umfassende, länderübergreifende, wissenschaftlich fundierte Konzeption zum Umgang mit Hochwasser an, welches für die Auen als Schutz- und Erhaltungsmaßnahmen und benötigten Wohnstätten als Ort außerhalb der Hochwasser dienen muss.
Ein besonderes Augenmerk gilt es nach Auffassung der Exkursionsteilnehmer einem ca. 7 ha großen Restauenwald östlich von Gniebendorf zuzuwenden. Im Südwesten und Nordosten von Streuobstwiesenresten eingerahmt, weist der Auenwald einen offenbar hochwasserbeeinflussten Hartholzauenwaldbestand mit Stieleiche, Gemeiner Esche und Feldulme sowie vereinzelten Hybridpappeln und Silberweiden auf. Der verhältnismäßig junge Gehölzbestand ist zudem von Saalealtverlaufresten, Saaleschlenken und Auskolkungen geprägt, welche den Strukturreichtum eindeutig erhöhen. Die wechselvolle Gehölzdichte des Auenwaldes ermöglicht eine schrittweise Naturverjüngung durch Sukzession und einen gewissen Bestand an nitrophilen Staudenkulturen. In den dichteren Gehölzbeständen ist eine deutliche Strukturierung in Baum-, Strauch- und Feldschicht erkennbar. Zum Zeitpunkt der Fahrradexkursion konnten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer die anfängliche Entfaltung der Frühjahrsflora z.B. bestehend aus Scharbockskraut, Gelben Windröschen, Veilchen und Goldsternchen sowie vereinzelte Bestände von Schneeglöckchen und Osterglocken erkennen.
Im nordöstlichen Teil befindet sich vom Auenwald eingeschlossen auf einem höheren Plateau eine Streuobstwiese. Nach Auffassung der Exkursionsteilnehmer ist es dringend erforderlich die Reste von angeschwemmtem Müll, aber auch herangeschaffte Altreifen in einem Altarmrest zu beräumen. Ansonsten ist eine ungestörte sukzessive Weiter- und Neuentwicklung innerhalb, aber auch eine diesbezügliche räumliche Weiterentwicklung des Auenwaldes nach außen möglich sein. Insbesondere nach Norden und Nordosten besteht hier noch umfassender Raum. Nach Ansicht der Exkursionsteilnehmer bedürfen die Streuobstwiesen einer umfassenden Pflege und Neubepflanzung. Der gegenwärtige Zustand der Streuobstwiese ist sehr besorgniserregend bedarf schnellen Handelns. Darüber hinaus weisen Obstbäume viele Hohlräume aus, welche als Schlaf- und Brutplätze dienen können.
Südlich von Großkorbetha nahmen die Exkursionsteilnehmer eine, auf einer Fläche von ca. 15 ha, eine weitere, fast vollständig beseitigte, einstige Streuobstwiese in Augenschein. Nach Meinung der Exkursionsteilnehmer gilt es unbedingt endlich Maßnahmen zum Erhalt der Restbestände und die Wiederherstellung der gesamten Streuobstwiese anzugehen. Inwieweit bereits alte, regionale Obstsorten verloren gegangen, war zu dem Zeitpunkt nicht einzuschätzen gewesen, was aber nicht bedeutet, dass dies bereits geschehen ist. Von daher der dringende Appell an die oder den Flächeneigentümer sowie die Behörden in Landkreis und Gemeinde, das Vorhaben schnellstmöglich anzugehen. Nicht nur ökologische, landschaftliche und kulturhistorische Aspekte sind hier zu betrachten, sondern z.B. ebenfalls der Zusammenhang mit den wieder anlaufenden Schulobstprogrammen der Europäischen Union.
Der Saalealtarm Tepnitz zwischen Großkorbetha und Wengelsdorf, welcher offenbar keinen Status als Naturschutzgebiet mehr besitzt, hat ebenso mit zu geringen Gewässerschonstreifen und Ansätzen der Verlandung zu kämpfen, welche vermutlich dem massiven Eintrag von Nährstoffen der umliegenden, intensiv genutzten, Äcker geschuldet sind. Derartige Altarme bilden wichtige Lebens- und Rückzugsräume, wozu u.a. der Eisvogel gehört. Neben der Einhaltung eines mindestens 10 m breiten Gewässerschonstreifens und der Extensivierung der angrenzenden Landwirtschaft, gehört nach Auffassung der Teilnehmer, eine umfassende wissenschaftliche Untersuchung dazu, inwieweit ein Wiederanschluss der Saalealtarme an den Rest des Flusses möglich ist.
Im Bereich der Fährstraße der Stadt Weißenfels, Ortsteil Kleinkorbetha ist ein riesiges Schild aufgestellt, welches auf „Maßnahmen zur Beseitigung und Minderung von sowie Vorbeugung gegen klimawandelbedingte Vernässung oder Erosion mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (ERFE) – Vorhaben: Maßnahmen gegen Vernässungsprobleme in Weißenfels (OT Kleinkorbetha)“ Für den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist das steuerfinanzierte Vorhaben in keiner Weise nachvollziehbar. Anstatt nicht standortgerechte wasserbauliche Anlagen in die Landschaft zu bauen gilt es Flächenversiegelung nicht nur zu vermeiden, sondern rückzubauen, Böden von Agrarflächen mit einer vielfältigen Fruchtfolge zu verbessern sowie mehr Gehölz-, Wiesen- und Staudenflächen zuzulassen. Somit besteht nicht nur die Möglichkeit der Wiederherstellung einer arten- und strukturreichen Agrarlandschaft, sondern somit ist der Rückhalt von Wasser in der Fläche besser gewährleistet. Insbesondere Trocken- und Hitzejahre 2018 bis 2020 müssen doch ausreichend Lehre sein, dass Wasser vor Ort zu belassen. Das Vorhaben erfüllt keinesfalls nachhaltige Kriterien. Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – fordert eine umfassende Aufklärung zu Planung und öffentliche Beteiligung.
Fortgesetzt mit Entsetzen und Unverständnis haben die Exkursionsteilnehmer die nunmehr seit mehreren Jahren umgesetzte Asphaltierung des Radwanderweges zwischen Kleinkorbetha und Bad Dürrenberg aufgenommen. Dieser Teil einer immer weiter voranschreitenden Versiegelung in offene Natur- und Landschaftsräume stellt, insbesondere im Sommer, eine unüberwindliche Barriere für Klein- und Kleinsttiere dar, befördert die vermehrte Nutzung mit Kraftfahrzeugen aller Art und das Fahren mit unangemessener Geschwindigkeit sowie beschädigt das Landschaftsbild. Dafür Steuergelder zu verschwenden sehen die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer als Skandal an und fordern den sofortigen Stopp solcher Baumaßnahmen. Inwieweit ein Rückbau vorhandener Versiegelungen, in finanzieller Verantwortung der Verantwortlichen für Planung und Umsetzung, erfolgen kann, bedarf einer ernsthaften Prüfung. Besonders aus dem Blickwinkel, dass derartige Baumaßnahmen flächendeckend auf zahlreichen Fahrradwegen stattfinden.
Bekanntlich gehören Auenlandschaften zu den arten- und strukturreichsten Landschaften der gemäßigten Zonen der Erde. Sie sind eng mit Flüssen und Bächen verbunden und fungieren als Ausgleichsraum für Wasserschwankungen aller Art. Bei auftretendem Hochwasser nehmen sie die zusätzlichen Wassermassen auf und reduzieren somit die Höhe der Hochwasserflutwelle und die damit verbundene Wucht geballter Wasserkraft. Dabei fungieren insbesondere Auenwälder als Abbremser der Wasserkraft. Zudem kann sich das nun langsamer fließende Wasser von Schlickbestandteilen sowie Treibgut aller Art befreien. Auenlandschaften dienen ferner als Lebens- und Rückzugsraum zahlreicher Tier- und Pflanzenarten. Diese landschaftliche und ökologische Vielfalt lockt zahlreiche stressgeplagte Erholungssuchende an, welche sich an der Natur und Landschaft erfreuen möchten. Als Bestandteil des 36.754 ha großen Landschaftsschutzgebietes „Saaletal“ bildet die Auenlandschaft einen sehr wichtigen Bestandteil der Saaleaue entlang der 413 km langen Saale. Gerade im Raum der Stadt Bad Dürrenberg sind einige Restauenwälder erhalten geblieben. Ferner sorgt der in Bad Dürrenberg einmündende Ellerbach eine weitere ökologische und landschaftliche Belebung der Landschaften in den Landkreisen Saalekreis und Burgenlandkreis. Seit dem Jahr 2000 haben im Rahmen eines von der Stiftung Umwelt, Natur- und Klimaschutz des Landes Sachsen-Anhalt unterstütztem Projekt des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – Schülerinnen und Schüler aus Bad Dürrenberg den Ellerbach untersucht und Vorschläge für die Verbesserung der Wasserqualität unterbreitet. Jedoch fanden auch in dieser Region menschliche Eingriffe in das Flusssystem der Saale statt. Somit erfolgte in den Jahren 1817 – 1822 eine Regulierung der Saale von Halle (Saale), oberhalb Schieferbrücke bis Weißenfels, was zum Bau von 10 Steinschleusen führte. Zahlreiche Flussbegradigungen und Saalealtarme zeugen noch von diesen Eingriffen. Einen derartigen Teil der Saaleaue bildet eine Mischlandschaft aus Saalealtarm mit begleitenden Auenwaldresten sowie einer Streuobstwiese in der Stadt Bad Dürrenberg, unweit des Ortsteils Kirchfährendorf. Laut Bodenverwaltungs- und verwaltungs GmbH (BVVG) handelt es sich um eine Fläche mit einem Gesamtumfang von 17,0338 ha. Die Gesamtfläche setzt sich aus 10,2618 ha Streuobstwiese, 6,3820 ha Forsten und Holzungen und aus 0,3900 ha Wasserfläche zusammen.
Auf der nunmehr für 115.000,00 Euro veräußerten Fläche erfolgte im 6,3820 ha großen Wehrichtwald Kirchfährendorf umfassende Abholzungen, welche starke strukturelle Störungen und Schädigungen in dem Wald zur Folge hatten. Im Rahmen dieser Abholzungen warf man den bereits gut vorangeschrittenen sukzessiven Prozess der Wiederentstehung eines Hartholzauenwaldes z.B. bestehend aus Gemeiner Esche, Stieleiche und Feldulme entscheidend zurück. Hier gilt es nach Auffassung des AHA sämtliche Abholzungen zu stoppen und den Weg zur sukzessiven Auenwaldentwicklung zu öffnen und zu sichern. Die 10,2618 ha große Streuobstwiese bedarf einer nachhaltigen Pflege, um sie zu erhalten. Neben den Pflegemaßnahmen erscheint es nach Meinung des AHA sinnvoll zu sein, eine Sortenbestimmung der Bäume vorzunehmen und eine umfassende Pflege-, Schutz- und Entwicklungskonzeption zu erarbeiten. Ferner hält es der AHA für dringend geboten die Umsetzung der Auflagen der BVVG für die ohne Pacht- und Nutzungsvertrag genutzten Bauten und Nebenanlagen der Motorradsportgemeinschaft Bad Dürrenberg e.V. restlos zu beräumen. Ebenso verweist der AHA darauf, dass laut Darstellungen der BVVG, der Kanu-Club Bad Dürrenberg e.V. eine Teilfläche von ca. 1.500 m² als Vereinsfläche ebenfalls ohne Pacht- bzw. Nutzungsvertrag nutzt. Dabei ist eine Teilfläche mit einem Bootshaus und Blechgaragen für Boote überbaut. Auch hier sieht der AHA massiven Handlungsbedarf innerhalb eines Landschaftsschutzgebietes und Hochwassereinzugsgebietes.
Nunmehr verfolgt der AHA mit großer Aufmerksamkeit die Vorbereitungen der Stadt Bad Dürrenberg zur 5. Sachsen-Anhaltinischen Landesgartenschau, welche ursprünglich im Jahr 2022 geplant war und nunmehr im Zeitraum vom 19. April bis 13. Oktober 2024 auf einer Fläche von 15,00 ha stattfinden soll. Leider ist mit massiven Eingriffen in den Gehölzbestand im Kurpark sowie an den Hängen zu Saale und Ellerbach zu rechnen. Diese massiven Eingriffe in den Gehölzbereichen haben zu umfassenden Gehölzverlusten geführt, welche negative Auswirkungen auf Fauna und Flora, aber auch eine erosionsbedingte Gefährdung der Hanglagen bewirken können. Daher hält es der AHA für dringend geboten, diese Eingriffe in die Gehölzbestände im Kurpark und an den Hängen zu den Auen von Saale und Ellerbach auszuschließen.
Ebenfalls erfolgten massive Abholzungen im Bereich der Aue des Ellernbaches im erweiterten Mündungsgebiet in die Saale statt. Neben den Verlust an auentypischen und standortgerechten Gehölzen an sich führte dieser massive Eingriff zu umfassenden Verlusten von Lebens- und Rückzugsräumen von Tier- und Pflanzarten sowie der dringend notwendigen Beschattung des Fließgewässers, welches u.a. der dringenden Verdunstungsminderung dient. Nunmehr gilt es die abholzten Wald- und Gehölzbestände sukzessiv neu entwickeln zu lassen.
Der AHA fordert weiterhin ein Erhalt und Schutz der Bäume ein. In abgelegeneren Bereichen gilt es auch abgestorbene Bäume zu erhalten, da diesen zahlreichen Vögeln, Insekten und Spinnen als Lebens- und Rückzugsraum dienen.
Ferner regt der AHA erneut und mit Nachdruck an, im Kurpark Rasen zu Wiesen zu entwickeln, um neben der optischen Aufwertung durch Blühpflanzen in der gesamten Vegetationsperiode, mehr Nahrungsmöglichkeiten für Insekten anzubieten. Ferner gilt es die Erweiterung von Straßenbaumbeständen und Fassadenbegrünungen im Stadtgebiet in den Blickpunkt zu rücken. Darüber hinaus gilt es zu prüfen, inwieweit eine Umwandlung der intensiv genutzten Ackerfläche in der Saaleaue östlich des Lämmerwiesenweges in eine Mischfläche aus Wiese, Streuobstwiese und sukzessive Auenwaldbereiche möglich ist. In dem Zusammenhang scheint die Pflanzung einer Obstallee bzw. Schaffung einer Kopfweidenallee am östlichen Rand des Lämmerwiesenweges in Richtung Feld sinnvoll zu sein.
Die angedachten Maßnahmen entsprechen eher den Grundsätzen für die Durchführung von Landesgartenschauen vom 19.03.2013 sowie der Ausschreibung für die Durchführung einer Landesgartenschau in Sachsen-Anhalt im Jahr 2022 vom 30.10.2015, welche u.a. den Landschafts-, Natur- und Umweltschutz, das Stadtklima sowie die Entwicklung neuer Grün- und Freiräume im Konzept enthalten soll.

https://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/bsst/document/VVST-VVST000006783

Die Deichrückverlegungen in der Saaleaue im südlichen Teil der Stadt Bad Dürrenberg ist nach Meinung der Exkursionsteilnehmer ein richtiger und wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Jedoch ergeht die Anregung den Deichverlauf in nordöstlicher Richtung so zurückzuverlegen, dass der unmittelbar angrenzende Auenwald wieder in das Hochwasserregime der Saale zurückkehren kann.
Im Bereich der Mündung des Ellerbaches erörterten die Teilnehmer, dass seit dem Jahr 2000 im Rahmen eines von der Stiftung Umwelt, Natur- und Klimaschutz des Landes Sachsen-Anhalt unterstützten Projekts des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – mit Schülerinnen und Schüler aus Bad Dürrenberg den Ellerbach zu untersuchen und Vorschläge für die Verbesserung der Wasserqualität zu unterbreiten.
Die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer waren sich einig, dass die Fortsetzung des Projektes unbedingt gesichert sein muss. Jedoch nahmen die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer mit sehr großem Unverständnis die Befestigung der Ufer von Saale und Ellerbach in Augenschein. Nach Auffassung der Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer verstoßen diese Baumaßnahmen gegen die WRRL der EU. Daher fordern die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer den unverzüglichen Rückbau dieser Uferbefestigungen.
Hinsichtlich des Bauvorhabens zur Errichtung des Wasserkraftwerkes Bad Dürrenberg. In Stellungnahmen vom 05.11.2007 und 11.01.2008 hatte der AHA angemahnt, die Gefahren für den Fischbestand akut zu minimieren, die Durchlässigkeit der Saale mit in Angriff zu nehmen sowie die Ufervegetation nicht zu schädigen bzw. alles zu unternehmen um eine Weiterentwicklung zu ermöglichen. Dies ist wichtig, um die Gewinnung von regenerierbarer Energie aus Wasser nicht dadurch nachhaltig einzutrüben, ebengenannte Aspekte nicht bzw. vollumfänglich zu berücksichtigen.
Im Saaleauengebiet zwischen Wölkau und der Stadt Leuna, Ortsteil Kreypau wies der AHA auf seine „Konzeption zur Errichtung eines Feuchtgebietes in der Saaleaue in der Gemeinde Kreypau, unweit des Ortsteiles Wölkau (Landkreis Merseburg-Querfurt)“ vom 02.10.2006 hin. Leider gibt es bis heute keine Reaktion des heutigen Landkreises Saalekreis. Der AHA fordert nunmehr mit Nachdruck, dass sich der Landkreis Saalekreis nun endlich Konzeption annimmt und somit die fortgesetzte unverantwortliche Ignoranz beendet.
Mit Sorge haben die Exkursionsteilnehmer zwei Aufschüttungen mit Porphyrsteinen in der Saaleaue zwischen Wölkau und Kreypau. Die Exkursionsteilnehmer befürchten einen Verbau der weitgehend naturnahen Saaleufer, welche nicht nur wichtig für eine Mäandrierung sind, sondern auch als Lebens-, Entwicklungs- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten dient. Abgesehen davon ist hier eine drohende Verschwendung von hochgradig wertvollem Material zu sehen, welches aus massiv umwelt- und naturzerstörenden Steinbrüchen stammt.
Ferner halten die Exkursionsteilnehmer eine umfassende Deichrückverlegung erforderlich, um dem Fluss mit seiner Aue wieder zu verbinden, um die Retentionsfläche wieder auszuweiten und eine naturnahere Entwicklung zu ermöglichen. In dem Blickwinkel betrachtet kritisierten die Exkursionsteilnehmer die Ertüchtigungen der Deiche an den vorhandenen Stellen. Somit ignoriert das Land Sachsen-Anhalt jahrzehntelang vom heutigen Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – gegebene Hinweise in Form von Deichrückverlegungen der Saale wieder mehr Überflutungsräume zurückzugeben.
Darüber hinaus gilt es die zunehmende Schädigung von Bäumen in Folge des Verbisses von Pferden zu unterbinden.
Mit unvermindert sehr großer Skepsis und ebenso umfassenden Unverständnis diskutierten die Teilnehmer die Fortsetzung der Überlegungen zu einem Weiterbau des Saale-Elster-Kanals bis zur Saale bei Kreypau. Die Frage stellt sich schon nach dem Sinn des Vorhabens, welches auf einer Länge von 12 km ab Hafen Leipzig-Lindenau in den Jahren 1933 bis 1943 gebaut wurde und insgesamt 20 km betragen soll. Einst für 1.000 Tonnen-Schiffe konzipiert, wäre das Vorhaben womöglich zuerst ein teureres, steuerfinanziertes Vorhaben, wobei schon auf der Saale zwischen Halle – Trotha und der Elbe kein derartiges Wasserfahrzeug fährt. Auch die Gefahr des weiteren Ausbaus der Saale zwischen Merseburg und Halle nähme erheblich zu. Das hätte massive Eingriffe in weitgehend unverbaute und somit arten- und strukturreiche Abschnitte der Saale in dem Bereich zur Folge.
Ferner wären auch massive bauliche Maßnahmen an dem 8 km langen nicht gebauten Teil erforderlich. Als Beispiel sei die Notwendigkeit erwähnt, dass ein 22 m Höhenunterschied zwischen Saale und dem Kanal zu überwinden wäre. Dazu plante man damals in Wüsteneutzsch bei Kreypau eine große Schleuse, welche als Doppelschleuse ausgelegt war und der Hub der beiden Schleusenkammern jeweils 10 Meter betragen sollte. Auch wenn die obere Schleusenkammer noch zu ca. 75% fertiggestellt wurde, begann man bei der unteren Schleusenkammer lediglich mit den Erdarbeiten für die Fundamente. Trotz alledem müsste womöglich ein kompletter Neubau erfolgen. Darüber hinaus ist man zwar heute ohne weiteres in der Lage Schleusen mit 30 m Hubhöhe zu errichten und zu betreiben, aber im konkreten Fall stellt sich die Frage nach dem Aufwand-Nutzen-Verhältnis. Die bisher vorliegenden Potenzialanalysen gehen selbst von Problemen in der Kostendeckung aus. Nicht umsonst setzt man auch auf Einnahmen aus Vignetten, Parkgebühren und nicht zuletzt auf die Entstehung neuer Wohn- und Gewerbegebiete entlang des Kanals. Angesichts der Tatsache, dass das Gesamtgebiet im Landschaftsschutzgebiet, Europäischem Vogelschutzgebiet, FFH-Gebiet sowie im Überschwemmungsgebiet bzw. im Einzugsgebiet von Hochwasser liegt, sind das angesichts des allseits bekannten Arten- und Strukturreichtums an Fauna und Flora sowie des jüngsten Hochwassers im Juni 2013 die falschen Signale.
Nicht unbeachtet bleiben darf, dass sich in dem bereits existierenden Kanalteil eine eigene Fauna und Flora entwickelt hat, welche im Falle eines weiteren Ausbaus, Schaden – bis zur Totalvernichtung – davontragen könnte. Das trifft im Übrigen auf die gesamte Saale-Elster-Luppe-Aue zu. Des Weiteren befindet sich der Raum zwischen Halle und Leipzig im Regenschatten des Harzes und ist daher von Niederschlagsarmut gekennzeichnet. In naher Zukunft ist von einer Reduzierung der jährlichen Niederschlagsmengen von derzeit ca. 450 mm auf 300 mm auszugehen. Dagegen liegt die Verdunstung bei offenen Wasserflächen erst einmal weiterhin bei ca. 700 mm im Jahr. Auf Grund des voranschreitenden Klimawandels ist somit mit einer umfassenden Verschärfung dieser Situation und somit mit einer weiteren Wasserverknappung zu rechnen. Andrerseits lässt sich durchaus von verstärkten Hochwassersituationen auszugehen, wie erst jüngst das Junihochwasser 2013 aufzeigte.
Derartige Entwicklungen und Tatsachen finden in den bestehenden Potenzialanalysen nicht umfassend genug Berücksichtigung.
Ebenso bedenklich erscheint das Bestreben den individuellen und wirtschaftlichen motorisierten Bootsverkehr zu befördern. Dies hat sich am deutlichsten in der jüngsten Novellierung des Sächsischen Wassergesetzes manifestiert. Dabei hatte man alle massiven und nachvollziehbaren Gründe dies nicht zu tun gröblich vernachlässigt.
Somit erhöht ein Saale-Elster-Kanal mit massiver Nutzung durch motorisierte Schiffe und Boote erheblich die Gefahr des Ausbaus der Fließgewässer im Stadtgebiet von Leipzig an Pleiße und Floßgraben sowie in der Neuseenlandschaft im Süden der Stadt. Ferner ist bei Eintreten des prognostizierten Bootsverkehrs mit einer massiven Zunahme der Abgas- und Lärmbelastungen sowie durch den Betrieb der Motorschrauben mit starken Auf- und Verwirbelungen im Gewässerbett zu rechnen. Dies führt zu massiven Beeinträchtigungen an der Gewässerfauna und -flora.
Ebenfalls besteht die Gefahr, dass weitere Verbauungen im Uferbereich der Saale z.B. für Bootsanlegestellen entstehen könnten. Das man sich da wenig um Bau- und Umweltrecht schert, haben z.B. die illegal errichteten Bootsanlegestellen in den Saalekreisortschaften Brachwitz und Salzmünde klar verdeutlicht.
In dem Blickfeld betrachtet, stimmen die Teilnehmer mit der Auffassung des AHA überein. dieses Vorhaben aus ökologischen und ökonomischen Gesichtspunkten sehr skeptisch zu beurteilen. Die 90.000,00 Euro teure, aus Steuermitteln finanzierte Machbarkeitsstudie geht bewusst von einer sehr vielfältig zu betrachtenden sehr hohen Erwartung aus, wenn man 500.000 Touristen im Jahr zu Grunde legt. Das wären 1.369,87 Touristen pro Tag. Dies gilt es jedoch mit großer Skepsis zu betrachten. Entweder es tritt nicht ein und die Steuermittel in Höhe der bisher veranschlagten Gesamtkosten in Höhe von 106.004.035 Euro – u.a. für Kanal und Schiffshebewerk – wären verpulvert oder es tritt ein und es entstehen zahlreiche zusätzliche Straßen, Parkplätze und Gebäude. Verheerend, wenn man an beide Vorstellungen denkt. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) gibt zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes an, Zitat: „Täglich werden in Deutschland rund 54 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Flächenneuinanspruchnahme – kurz Flächenverbrauch – von circa 76 Fußballfeldern.“, Zitat Ende
Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat:
Bis zum Jahr 2030 will die Bundesregierung den Flächenverbrauch auf unter 30 Hektar pro Tag verringern. Diese gegenüber der Nachhaltigkeitsstrategie von 2002 verschärfte Festlegung wurde vom Bundeskabinett bereits im Januar 2017 in der „Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie – Neuauflage 2016“ festgelegt. Seit dem Klimaschutzplan vom November 2016, der die Leitplanken für ein grundsätzliches Umsteuern in Wirtschaft und Gesellschaft auf dem Weg zu einem treibhausgasneutralen Deutschland beschreibt, strebt die Bundesregierung bis 2050 sogar das Flächenverbrauchsziel Netto-Null (Flächenkreislaufwirtschaft) an, womit sie eine Zielsetzung der Europäischen Kommission aufgegriffen hatte. Diese Zielsetzung hat während der deutschen Ratspräsidentschaft 2020 Eingang in die Erwägungen für eine EU-Biodiversitätsstrategie gefunden und wurde im März 2021 nun auch in die weiterentwickelte Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie aufgenommen.“, Zitat Ende

https://www.bmu.de/themen/nachhaltigkeit-digitalisierung/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/flaechenverbrauch-worum-geht-es

Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 19.224 ha. Im Vergleich dazu hat die niedersächsische Großstadt Braunschweig – mit Stand vom 31.12.2020 – eine Fläche von 19.270,00 ha = 192,70 km².
Angesichts dieser Tatsachen, stellen derartige Pläne ein verheerendes Signal dar. Mit dem Entzug des Bodens und ist eine Beendigung seiner natürlichen Speicher-, Rückhalte-, Puffer- und Lebensraumfunktion verbunden.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – gehört zu den Organisationen, welche sich immer für eine Förderung des Fahrradverkehrs einsetzt. So lassen sich Alternativen zum Motorisierten Individualverkehr schaffen, befördern und entwickeln.
Jedoch mit großer Sorge betrachtet der AHA die gegenwärtige Art und Weise des Ausbaus des Radwegenetzes. Das heißt im konkreten Fall, dass neben dem bestehenden umfassenden Band aus Fahrradstraßen bestehend aus Beton, Asphalt, Schotter und Splitt, weitere derartige Trassen hinzufügen. Dabei haben beispielsweise die Verantwortlichen in Politik und Verwaltung entgegen jeglicher ökologischen Vernunft ein flächendeckendes Zerschneiden wertvoller Landschaften mit Asphalttrassen zu verantworten.
Derartige als Radwanderwegbau deklarierte steuerfinanzierte Vorhaben tragen weiter dazu bei einst unversiegeltem Boden komplett zu versiegeln. Somit entstehen immer wieder aus Steuermitteln finanzierte, für Klein- und Kleinstlebewesen fast unüberwindbare Hindernisse, welche sich im Sommer aufheizen und keine Tarnung gegenüber Fraßfeinden bieten. Darüber hinaus haben Beispiele mit derartigen Kleinstraßen gezeigt, dass verstärkt Motorräder und Mopeds die Wege nutzen. Solche Missbräuche gefährden nicht nur Fuß- und Radwanderer, sondern beeinträchtigen Umwelt und Natur. Dabei schreckt man noch nicht einmal vor Naturschutzgebieten zurück.
In dem Zusammenhang machten sich ausgiebige Bepollerungen der Wege notwendig, um das ungehinderte Befahren mit Kraftfahrzeugen aller Art zu verhindern, aber die Nutzung durch landwirtschaftliche Fahrzeuge, Maschinen und Geräte zu ermöglichen. Nur so war bzw. ist eine Senkung der Gefahr für Fahrradfahrer und Fußwanderer möglich.
In dem Blickwinkel betrachtet sieht der AHA mit sehr großer Sorge flächendeckend und länderübergreifend Radschnellstraßen zu bauen. Neben der zu befürchtenden Verstärkung der flächendeckenden Versiegelung von Bodenflächen, entstehen nun Begehrlichkeiten Landschafts- und Naturschutzgebiete mit neuen Brückenbauwerken zu zerschneiden.
Gleiches gilt für den entlang des nicht vollendeten Saale-Elster-Kanals zwischen den Städten Leipzig und Leuna geplanten Fahrradweg. Der AHA weist darauf hin, dass es gilt das bereits umfassende Fahrradwegenetz in der Region zu nutzen und durch Hinweisschilder besser auffindbar zu gestalten und somit besser zu bewerben. Dies gilt auch für das bestehende Wegenetz zwischen beiden Städten im Bereich des Saale-Elster-Kanals. Hier beabsichtigt man aber offensichtlich den Druck auf den Ausbau des Saale-Elster-Kanal zu erhöhen und dazu öffentliche Mittel einzusetzen.
Aus diesen Gründen hat der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – von Anfang an die Verantwortlichen aufgefordert, die knappen öffentlichen Mittel nicht noch zur flächendeckenden Zerschneidung wertvoller arten- und strukturreicher Landschaften zu verwenden und daher den asphaltierten bzw. betonierten Wegebau sofort zu stoppen. Stattdessen gilt es dafür Sorge zu tragen, dass der motorisierte Individualverkehr die unbefestigten Wege nicht weiter nutzen und zerfahren kann. Außerdem sind ordnungsgemäße Beschilderungen und Kontrollen vonnöten.
Ferner ist es notwendig mögliche Stätten der Gastronomie und Übernachtung zu befördern sowie kulturelle, wirtschaftliche und ökologische Angebote vor Ort besser darzustellen und zu kommunizieren.
Im Bereich des ca. 17 ha großen Göhlitzscher oder Kreypauer Holzes stellte der AHA den Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer seine „Vorschläge zur Pflege, Entwicklung und Betreuung des Kreypauer Holzes und des Waldes am Waldbad Leuna“ vom 13.08.2001 sowie darauf aufbauende Überlegungen vor. Dazu zählen insbesondere die Erstellung eines wissenschaftlich fundiertem Schutz- und Entwicklungskonzeptes, welches unbedingt eine vollständige Erfassung von Fauna und Flora, die Möglichkeiten und Notwendigkeit einer sukzessiven Verjüngung des Auenwaldes, der unversiegelte Erhalt der Wege sowie die Zukunft der Hundesportanlage beinhalten sollte. Mit großer Sorge nahmen die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer die voranschreitende Verfüllung von Bombentrichtern und Saalealtverläufen mit Siedlungsabfällen. Hier ist nicht nur eine vollständige Beräumung, sondern auch eine strenge Kontrolle zur Vermeidung einer erneuten Vermüllung dringend erforderlich. Ferner unterstützten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer die Prüfung einer umfassenden Rückverlegung der Deiche sowie die sukzessive Ausweitung des Auenwaldes auf die nordwestlich angrenzenden Ackerflächen, welche im Nordwesten durch eine Eisenbahnstrecke, im Nordosten durch den Verbindungsweg zwischen Kreypau und Trebnitz, im Südosten durch Auenwald und Saalealtarm sowie im Südwesten durch die Saale abgegrenzt ist. Eine sukzessive Erweiterung des Restauenwaldes Göhlitzscher oder Kreypauer Holz hätte eine Erweiterung um eine Fläche von ca. 15,78 ha zur Folge, was zur Beförderung des Arten- und Strukturreichtums sowie zur besseren Filterung des Hochwassers beitragen kann. Gleiches gilt für eine ca. 3.90 ha große Ackerfläche zwischen dem Restauenwald Göhlitzscher oder Kreypauer Holz und der Ortslage Kreypau zu. Hier ist nach Ansicht des AHA auch eine entsprechende Deichrückverlegung erforderlich.
An dieser Stelle war auch die Entwicklung des Saalealtverlaufes unterhalb der Ortslage der Stadt Leuna Thema bei Gesprächen der Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer. Dabei betonten sie die dringende Notwendigkeit einer naturnahen Entwicklung, wozu das Unterlassen von baulichen Eingriffen gehört. Dazu zählt die ungestörte Entwicklung von ungestörten Röhrichtbereichen als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tierarten. Der starke Nährstoffeintrag – insbesondere aus der Luft und umliegender Bodenflächen – lassen Befürchtungen eines Umkippens des Gewässers befürchten. Der starke Algenbewuchs – selbst in der Wintermonaten – bekräftigen diese Befürchtungen.
Auf Anregung des AHA führten am 13.07.2016 Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Gewässerökologie der Johann-Gottfried-Borlach-Sekundarschule Bad Dürrenberg umfassende Untersuchungen der Wasserqualität durch, was zu folgender zusammenfassenden Beurteilung des Gewässers führte, Zitat:
Die Beurteilung der Wassergüte erfolgte mittels biologischer Untersuchungsmethoden auf Phyto- und Zooplankton einschließlich der Individuendichte sowie chemische Analysen auf bestimmte chemische Inhaltsstoffe des Wassers. Die biologische Gewässeruntersuchung beschreibt und beurteilt das Gewässer aus biologischer Sicht nach dem Saprobiensystem. Das System basiert auf ökologisch angepassten Organismen (Leitorganismen), die im Wasser leben und fäulnisfähige Stoffe – Saprobier – anzeigen (sapros = Zersetzung, bios = Leben). Die chemische Gewässeruntersuchung hingegen beschreibt und beurteilt das Wasser aus chemischer Sicht nach dem Trophiegrad, der die organische Belastung des Wassers anzeigt, womit man auf die Qualitätsmerkmale des Gewässers schließen kann.
Als ehemaliger Saalealtarm ist dieses Gewässer völlig von der Saale abgeriegelt. Die Speisung des Wasserkörpers erfolgt durch Grundwasser und durch diffuses und einfließendes Oberflächenwasser bei Niederschlägen. Ein oberirdischer Abfluss fehlt.
Auffallend bei den chemischen Analysen ist der hohe Sulfatgehalt von 780 mg pro Liter, der weit über dem Grenzwert liegt. Das Gewässer ist sehr reich an pflanzlicher Biomasse. Insbesondere den submersen (untergetauchten) Wasserpflanzen kommt hier eine besondere Bedeutung zu. Beim Eiweißabbau dieser abgestorbenen pflanzlichen und tierischen Substanz im Wasser wird zunächst Schwefelwasserstoff freigesetzt. Bei genügend Sauerstoff im Wasser wird dieser jedoch rasch zum Sulfat oxydiert (Sulfurikation). Bei Sauerstoffmangel, und dieser trat bei einer Wassertemperatur von über 26°C mit nur 5,45 mg/l ein, reichert sich weiter Schwefelwasserstoff an, der noch zusätzlich aus dem vorhandenen gerade erst gebildeten Sulfat kommt (Desulfurikation). Sulfurikation und Desulfurikation werden von verschiedenen Schwefelbakterien besorgt, die dabei die lebensnotwendige Energie gewinnen. Die milchig, trübe Färbung des Wassers stammt von diesen Bakterien. Entnommene Wasserproben rochen eindeutig nach Schwefelwasserstoff.
Bei der biologischen Wasseranalyse konnten fadenförmige Blaualgen der Ordnung Oscillatoria (Schwingalgen) ermittelt werden, die in Massen auftraten. Auch verschiedene Arten Wimpertierchen die massenweise, stellenweise auch häufig vorkamen. Blaualgen und Wimpertierchen dieser Art sind Anzeiger-Organismen eines stark belasteten Gewässers.
Die Wassergüteklasse dieses Gewässers ergab auf Grund der chemischen und biologischen Analysen die Wassergüteklasse 3 mit der Tendenz zur Wassergüte 3,5 alpha-mesosaprob/polysaprob. In dieser Zone finden Prozesse des Abbaus organischer Stoffe im überwiegenden Maße unter reduktivem Milieu statt. Je nach Wassertemperatur ist Sauerstoff nur noch knapp vorhanden. Dafür kann sich Schwefelwasserstoff mit Geruchsbelästigungen oder auch Methangas bilden. Der Grund ist mit Faulschlamm angereichert.
Biologisch wird diese Wassergüte durch Massenentwicklung von Bakterien gekennzeichnet. Neben den massenhaften Bakterien finden sich relativ nur wenige Arten anderer Lebewesen. Diese wenigen besonders angepassten Arten können allerdings in riesiger Individuenzahl auftreten. Kennzeichnend sind Blaualgen, Wimpertiere und einige Geißeltierchen. “, Zitat Ende
Diese Ergebnisse mahnen ein unverzügliches Handeln an. Die Einstufung in Güteklasse III-IV = sehr stark verschmutzt ist als sehr besorgniserregend anzusehen. Die Wasserrahmenrichtlinie der EU (WRRL) vom 22.12.2000 hat dazu u.a. folgendes geregelt, Zitat:

(33) Das Ziel eines guten Gewässerzustands sollte für jedes Einzugsgebiet verfolgt werden, so dass eine Koordinierung der Maßnahmen für Grundwässer und Oberflächengewässer ein und desselben ökologischen, hydrologischen und hydrogeologischen Systems erreicht wird.“, Zitat Ende

Der Artikel 1 der WRRL beinhaltet zudem das Gebot der Verbesserung und des Schutzes von Gewässern und ein damit verbundenes Verschlechterungsverbot.

Daher regt der AHA an, Beeinträchtigungsquellen zu suchen und zu prüfen, inwieweit ein Stopp der Negativeinflüsse möglich ist. Ferner ist alles auszuschließen, was ein künstliches Absenken des Wasserstandes begünstigt. Gerade die Abzweigungen von Wasser aus dem Saalebogen zur Bewässerung der öffentlichen Gärten in Leuna gilt es auf den Prüfstand zu stellen. Ebenso bedarf es nach Meinung des AHA einer wissenschaftlichen Überprüfung, inwieweit ein Wiederanschluss des Saalealtarmes ökologisch-hydrologisch sinnvoll erscheint und letztendlich, unter Berücksichtigung der Belange des Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutzes, baulich möglich ist.

Nach Auffassung der Exkursionsteilnehmer gilt es die Wasserqualität des Saalealtarms weiter zu untersuchen, Beeinträchtigungsquellen zu suchen und zu prüfen, inwieweit ein Stopp der Negativeinflüsse möglich ist. Ferner ist alles auszuschließen, was ein künstliches Absenken des Wasserstandes begünstigt. Gerade die die Abzweigungen zur Bewässerung der öffentlichen Gärten in Leuna gilt es auf den Prüfstand zu stellen. Ebenso bedarf es nach Meinung der Exkursionsteilnehmer der wissenschaftlichen Überprüfung, inwieweit ein Wiederanschluss des Saalealtarmes ökologisch-hydrologisch sinnvoll erscheint und letztendlich, unter Berücksichtigung der Belange des Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutzes, baulich möglich ist.
Plänen der Stadt Leuna, den Saalealtarm ggf. als Hafen zu nutzen und auszubauen erteilten die Exkursionsteilnehmer eine klare Absage, da dies zur Zerstörung bzw. Störung eines Lebens- und Rückzugsraumes zahlreicher Tier- und Pflanzenarten und des Landschafts- und Stadtbildes darstellt sowie eine Beeinträchtigung der Wasserqualität zu befürchten ist. Dies stünde eindeutig dem Anliegen und Zielstellungen der WRRL entgegen.
Darüber hinaus äußerten die Exkursionsteilnehmer ihre schweren Bedenken zu Plänen der Stadt Leuna eine Brücke und Straßentrasse für Kraftfahrzeuge parallel zur bestehenden Bahnbrücke und -damm zu errichten. Von derartigen Plänen geht grundsätzlich das deutliche Signal in die gegensätzliche Richtung zum Abbau von Belastungen der Umwelt mit Abgasen, Feinstaub, Lärm und fortgesetzte Bodenversiegelung aus. Ferner hätten derartige Baumaßnahmen weitere räumliche Einschränkungen der Aue und damit u.a. von Hochwasserräumen zur Folge.
Zudem wäre die Botschaft deutlich – während einer fortgesetzten Einschränkung des Eisenbahnverkehrs, befördert man den Motorisierten Individualverkehr und den Lasttransport mit seinen Folgen für Umwelt, Natur und Landschaft.
In dem Zusammenhang erörterten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer die Vorschläge des AHA die derzeitige Ackerfläche nordwestlich, nördlich und nordöstlich des Göhlitzscher Holzes diesem Auenwald zur sukzessiven Erweiterung zur Verfügung zu stellen. Dies hätte nicht nur eine wert- und sinnvolle Erweiterung von Lebens- und Rückzugsräumen für Fauna und Flora zur Folge, sondern nimmt dem Hochwasser Kraft und Schwemmgut.
Für die Exkursionsteilnehmer ist nicht schlüssig, wozu in der Saaleaue und Hochwassereinzugsgebiet eine derartig ausgebaute Slipanlage erforderlich ist. Zudem beeinträchtigt der Bestand das Landschafts- und Stadtbild. Die asphaltierte Zuwegung stellt zudem eine unnötige Versiegelung von Bodenflächen dar. Auf Grund dessen halten es die Exkursionsteilnehmer für dringend geboten zu prüfen, wer die Planung, die Genehmigung und den Bau veranlasst hat und woher die Finanzierung stammt.
In der ca. 10 ha großen Fasanerie erläuterte der AHA seine im „Rahmenplan zur Erstellung einer Schutz- und Entwicklungskonzeption für die Fasanerie in der Stadt Merseburg, Landkreis Saalekreis“ vom 10.10.2011 niedergeschriebenen Vorschläge zur wissenschaftlichen Bearbeitung des Anliegens, der Beförderung der sukzessiven Verjüngung und nicht zuletzt die Rückverlegung des Deiches, um eine ungehinderte Korrelation zwischen Saale und Fasanerie wiederherzustellen. Im Rahmen der Exkursion berieten die Exkursionsteilnehmer über die Darstellungen des AHA zu den am 21.12.2016 festgestellten Massenabholzungen. Die Exkursionsteilnehmer bekräftigten, dass der Restauenwald die Fasanerie in der Saaleaue zum Schutzgebiet nach der Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie FFH0143 „Elster-Luppe-Aue“, zum europäischen Vogelschutzgebiet EU SPA „Saale-Elster-Aue südlich Halle“ und ist ein Gesetzlich geschütztes Biotope gemäß § 30 Abs. 2 Satz 2 des Bundesnaturschutzgesetzes in Verbindung mit § 22 Absatz 1 Nummer 1, temporäre Flutrinnen in Überschwemmungsgebieten und Auen des Naturschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (NatSchG LSA) gehört und alle Forstmaßnahmen zu unterlassen sind.
Im Bereich des Zusammenflusses von Alter Saale, welche von einer umfassenden Entwicklung der Weichholzaue geprägt ist, stellten die Exkursionsteilnehmer eine umfassende Vermüllung fest. Hier gilt es neben einer unverzüglichen Beseitigung des vermehrten Unrates und Mülls, durch verstärkte Kontrollen eine weitere Vermüllung zu verhindern. Neben der Gefährdung für Mensch und Tier vor Ort, besteht die dringende Gefahr, dass bei Hochwasser eine ungehinderte Weiterverbreitung in der Saaleaue erfolgt.
Auf dem Gelände der früheren Papierfabrik in Merseburg erörterten die Teilnehmer den „Rahmenplan zur Erstellung einer Konzeption zur Renaturierung des Geländes der ehemaligen Papierfabrik in Merseburg, Mühlberg 07 – 15“ vom 02.12.1998 und seine darin dargelegten Anliegen. Die Teilnehmer stellten dabei fest, dass zwar die baulichen Anlagen nunmehr beseitigt sind, aber die z.B. mit Kraftstoffen, Öl, Schwefel und Säure kontaminierten Böden sich noch vor Ort befinden. Dabei bekräftigten die Teilnehmer die noch immer aktuelle Forderung des AHA, die zum Teil bis 5 m mächtigen Aufschüttungen zu entfernen, um so die gesundheits- und umweltgefährdenden Bestandteile ordnungsgemäß entsorgen zu können. Im Anschluss daran, erhält die Saale Aue zurück, wo sich ein arten- und strukturreicher Auenwald entwickeln kann. Ferner wäre der Aufwand zur Sanierung des Mühlgrabens wesentlich geringer, welcher momentan sich eher durch die Beseitigung von Gehölzen und einhergehenden Verlust von Lebensräumen des Eisvogels artikuliert hat. Die gegenwärtigen Baumaßnahmen haben keinen naturnahen, sondern einen vollständig naturfernen Zustand mit befestigten Ufer- und Sohlbereichen zur Folge. Da eine derartige Entwicklung nicht den Anliegen der WRRL entspricht ist ein unverzüglicher Rückbau der Befestigungen vorzunehmen. Ferner ist die Bereitstellung eines weitaus größeren Raums erforderlich, um eine tatsächliche naturnahe Entwicklung mit Mäandern zu ermöglichen.
Im unteren Abschnitt der Klia erörterten die Exkursionsteilnehmer den naturfernen Verlauf des Fließgewässers, welcher vollkommen unbefriedigend ist und zudem der europäischen Wasserrahmenrichtlinie widerspricht. Der AHA legte dabei dar, dass seine Vorschläge und Überlegungen, welche er im „Rahmenplan zur Erstellung einer Konzeption zur Renaturierung, Pflege und Entwicklung der Klia in der Stadt Merseburg, Landkreis Merseburg-Querfurt“ vom 07.01.2002 eingearbeitet hatte. Die Teilnehmer mahnen daher eine schnellstmögliche, wissenschaftlich-konzeptionelle Erstellung einer Konzeption zur Renaturierung, Pflege und Entwicklung der Klia in der Stadt Merseburg an.
Im Mündungsgebiet der ca. 20 km langen Laucha in Schkopau mussten man mit Entsetzen und Unverständnis feststellen, dass die Folgen eines massiven Eingriffs in den Gehölzbestand aus dem Jahr 2015 noch deutlich erkennbar waren. Die Fällungen zerstörten nicht nur größere Teile des Gehölzbestandes, sondern beseitigten flächendeckend die sukzessive Entwicklung im Einzugsbereich der Laucha. Daher halten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer eine Unterstützung einer ungestörten sukzessiven Entwicklung für dringend geboten.
Ferner verweist der AHA in dem Zusammenhang darauf, dass eine Sanierung der Hochhalde Schkopau grundsätzlich Zustimmung findet. Inwieweit es Umverlegung der Laucha auf einer Länge von 1,5 km dazu erforderlich ist und eine dosierte Einleitung von kontaminiertem Regenwasser der Laucha weiter Schaden zufügt, gilt es nach Vorlage der Planungsunterlagen zu prüfen.
Die Exkursionsteilnehmer regten an zu prüfen, inwieweit in der ca. 19,83 ha Saaleaue westlich des Mündungsgebietes der Laucha eine Wiederherstellung des einstigen Saalebogens sinnvoll erscheint. Dafür spräche die Wiederverlängerung des Saaleverlaufs mit einhergehender Möglichkeit der Aufnahme erhöhter Wassermengen mit einhergehender verbesserter Aufnahme von Hochwasser in Fluss und Aue, die Schaffung weiterer Feuchtgebiete als Lebens- und Rückzugsraum für Tiere und Pflanzen, Verbesserung des Klimas in Folge der Erhöhung der Luftfeuchtigkeit sowie Aufwertung des Landschafts- und Ortsbildes in Schkopau.
Im Saaleabschnitt unterhalb Merseburger Straße/Planenaer Landstraße haben wieder einmal aufgezeigt, dass die ökologische Notwendigkeit des Bestandes von Gehölzen entlang von Fließgewässern noch immer nicht begriffen worden ist. Hier nahmen die die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer mit Entsetzen umfassende Abholzungen am Saaleufer in Augenschein. Offenbar selbst die begonnene Brutzeit hat von diesen sinnlosen Abholzungen abhalten können.
Im Stadtgebiet von Halle (Saale) erinnerte der AHA an die vereins- und verbandsübergreifenden Aktivitäten seit dem Jahr 1992 an, welche den unzerschnittenen Erhalt der Saale-Elster-Luppe-Aue zum Ziel haben. Der nunmehrige Bau der ICE-Trasse Nürnberg-Erfurt-Halle/Leipzig-Berlin veranschaulicht eindeutig die immer wieder fachlich fundierten dargelegten umfassenden Bedenken. Man war sich vor Ort einig, dass die heutigen Bahntechniken einen derartigen baulichen, landschafts- und naturzerstörerischen baulichen Gigantismus zu keiner Zeit nötig hatten und haben.
Den Abschluss der Fahrradexkursion bildete der Blick auf die Weiße Elster, welche alsbald nach insgesamt 257 km und einem Einzugsgebiet von 5.154 km², in die Saale mündet. Der AHA erläuterte dabei die Notwendigkeit zum Erhalt, Schutz und zur Entwicklung weiterer Abschnitte zu naturnahen Natur- und Landschaftsräumen, die Erweiterung von Hochwasserräumen, die mögliche Wiederanbindung von Altarmen und eines umwelt- und naturverträglichen Tourismuskonzeptes, die Entwicklung eines breitgefächerten Umweltbildungskonzeptes sowie die Unterstützung des Vorhabens der Ausweisung großer Teile des Gebietes der Weißen Elster ab Gera, über Markkleeberg, Leipzig, den angrenzenden Landkreisen bis nach Halle (Saale) zur Ausweisung zum UNESCO-Weltkulturerbe, die ersten Arbeitshauptschwerpunkte. So lassen sich ökologische, geologische, archäologische, historische, kulturelle, wissenschaftliche, ökonomische, soziale und kulturelle Aspekte umfassender und günstiger ins Verhältnis bringen, um so angemessen zukunftsfähig länderübergreifend eine nachhaltige Entwicklung zu ermöglichen. Perspektivisch erscheint es in dem Zusammenhang sinnvoll zu sein, die Gebiete über Gera, Greiz und Plauen bis ins Erzgebirge nach Tschechien ins Quellgebiet auszuweiten.

Auf Grund der Vielzahl der vielfältigen Aufgaben, wo sich der AHA einbringen möchte, was er z.B. mit der ehrenamtlichen Regionalgruppe Merseburg-Leuna-Bad Dürrenberg, und mit der Umweltbibliothek Merseburg „Jürgen Bernt-Bärtl“
fachlich und räumlich umsetzt.
In dem Zusammenhang rufen die Teilnehmer der Fahrradexkursion zur Mitwirkung im AHA auf. Dazu zählt u.a. die Stärkung der Regionalgruppen in Leipzig und Merseburg-Leuna-Bad Dürrenberg sowie die Bildung einer Gruppe in und um Weißenfels.
Wer Interesse hat, wende sich bitte an folgende Anschriften:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 – 2002746

E-Mail: AHA: aha_halle@yahoo.de

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA
Regionalgruppe Merseburg-Leuna-Bad Dürrenberg
Umweltbibliothek Merseburg „Jürgen Bernt-Bärtl“ (UBM)

Weiße Mauer 33

06217 Merseburg

Tel.: 03461-8219825 oder 0157-83542790

E-Mail: AHA: aha_halle@yahoo.de
E-Mail: UBM: ubm2021@yahoo.com

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA
Regionalgruppe Leipzig und Umland

Otto-Adam-Straße 14

04157 Leipzig

E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 12.03.2023

Fotos & Videos: Andreas Liste