Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – verfolgt seit nunmehr Jahrzehnten mit sehr großer Sorge und Abscheu das verstärkte Streben in der gesamten Bundesrepublik Deutschland, Wildtiere auf der Basis fadenscheiniger Begründungen zu verfolgen und zu töten.
In einer sehr seltsamen, aber nicht verwunderlichen Eintracht haben Politik, Lobbyverbände der Landwirte, Jäger und Waldeigentümer sowie zahlreicher angeblich unabhängiger Medien zum Halali auf alle möglichen Tierarten gerufen. Man verunglimpft sie u.a. als Problemtiere und Plagen. Dabei lässt man jeglichen Respekt gegenüber Leben vermissen.
An erster Stelle ist der Wolf zu nennen, welcher angeblich alles bedroht und tötet, was vier oder zwei Beine hat. Dem folgt nunmehr mit angedachten Massentötungen – das Wildschwein, von dem es nach Medienberichten angeblich ca. 900.000 Tiere geben sollen und es mutmaßlich hauptsächlich die Afrikanische Schweinepest verbreitet. Reh- und Rotwild stehen auch auf der Abschussliste, weil man ihnen ohne Beweise, die Zerstörung der Wälder zu Last legt. Hinzu kommen nun Kegelrobbe und Kormoran, weil sie unter Verdacht stehen, massenhaft Fischen den Garaus zu machen.
Nicht zu vergessen der Biber, welcher nichts Besseres zu tun hat, als den Menschen die Deiche zu zerstören, eigene Dämme zu bauen, um die Landschaften zu überfluten.
Man könnte ja glatt vermuten, dass sich immer mehr Tiere gegen den Menschen verschworen haben. Nein, das ist es aber nicht. Es ist eine Mischung aus alten Mythen und Märchenbüchern, Profittreiberei in Land- und Forstwirtschaft und bei der Jagd sowie haltlosen, zumeist kaum oder gar nicht wissenschaftlich untermauerten Theorien, welche das Leben der Wildtiere bedrohen.
Um das Schwarzwild nunmehr ganzjährig massakrieren zu können hatte das bisherige Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft nunmehr eine „Verordnung zur Änderung der Schweinepest-Verordnung und der Verordnung über die Jagdzeiten“ erlassen, worin es als Kernbotschaft heißt, Zitat:
„Artikel 2: Die Änderung der Verordnung über die Jagdzeiten sieht eine Aufhebung der Schonzeit vor. Durch die dadurch ermöglichte ganzjährige Bejagung soll eine erhebliche Ausdünnung der Schwarzwildpopulation erreicht werden, wodurch insbesondere das Risiko der Verschleppung der Afrikanischen Schweinepest vermindert werden soll.“, Zitat Ende
Nach Kenntnisstand des AHA gilt die Verordnung noch immer.
Tiere zu quälen und zu massakrieren, ob in zu engen Ställen, auf dem Weg zu den Schlachthöfen, beim Schlachten oder in freier Natur scheint parteiübergreifend mehr oder minder viel positiven und produktiven Widerhall und Anklang zu finden. Medien sekundieren das Ganze noch, indem sie von Tierplagen und Problemtieren fabulieren. Bessere Werbung für Rechtfertigung von Gewalt gegenüber Leben geht bald gar nicht mehr.
Entweder weiß man es wirklich nicht oder man stellt sich bewusst unwissend, weil man ignoriert, dass das Schwarzwild nicht zur schnellen Massenverbreitung der Afrikanischen Schweinepest beiträgt. Das zur Hauptverbreitung des Virus insbesondere die tierquälerischen Lebendtransporte quer durch Europa, Asien und Afrika, die katastrophalen, unhygienischen Verhältnisse in zahlreichen Massentierställen sowie das unachtsame Wegwerfen entlang der sprunghaft angestiegenen Autobahn- und Straßentrassen beitragen, verschweigt man noch immer in der Politik von Bund und Ländern.
Darüber hinaus führte die Art und Weise des Betreibens der Landwirtschaft auch im Gebiet der einstigen DDR nach 1990 zur Verarmung des Anbaus von Feldkulturen. Von einst 25 verschiedenen Kulturen, sind nur 7 übriggeblieben. Eng mit den Monokulturanbau und der unmittelbar damit verbundenen Verringerung der Feldkulturenvielfalt sind die vermehrten Gaben von mineralischen Düngemitteln, das Ausbringen von Gülle aus den Massentieranlagen sowie nicht zuletzt das Festhalten an dem umfassenden Verteilen von Pestiziden gekoppelt. Das schädigt nachweislich die Bestände an Fauna und Flora in der offenen Fläche, behindert Biotop- und Grünverbünde und reduzierte bzw. reduziert Lebens- und Rückzugsräume für Tiere und Pflanzen. Das hat vermehrte Konzentrationen von Tieren auf verringerte geeignete Lebens- und Rückzugsräume und eine Fehleinschätzung zu den tatsächlichen Wildbeständen, Verringerung von Humusanteilen, einhergehender Verdichtung von Böden und Erosionen durch Wind und Wasser sowie verstärkte Einträge von Bodenbestandteilen, Nähr- und Giftstoffen in Fließ- und Standgewässer zur Folge. Diese Störungen von Umwelt, Natur und Landschaft einhergehend mit Begradigungen, Sohl- und Uferbefestigungen sowie zu geringen oder gar nicht vorhandenen Gewässerschonstreifen, haben zur massiven Verarmung der Struktur und Artenvielfalt an Fauna und Flora sowie anhaltenden Verschmutzung der Gewässer beigetragen. Ergänzung findet das Ganze durch vielerorts erfolgende Einleitungen von ungereinigten Abwässern und Niederschlagswasser von Straßen und Grundstücken.
Gekoppelt mit in Fließgewässern eingebauten Querbauwerken wie Wehren, haben insbesondere Fischarten schwere Lebensbedingungen und führen somit zu Stagnationen oder fortgesetzten Rückgängen an Bestandszahlen.
Also auch hier ist der Mensch für die massiven Beeinträchtigungen an Umwelt, Natur und Landschaft sowie Fauna und Flora verantwortlich und nicht der Kormoran.
Ähnlich ist es mit der Überfischung in den Meeren und Ozeanen zu sehen, wo man u.a. die Kegelrobbe verantwortlich zeichnen möchte.
Für den AHA gehört es eher zur gesamtgesellschaftlichen Aufgabe arten- und strukturreiche Natur- und Lebensräume zu erhalten, zu schützen und zu entwickeln sowie Raum zur sukzessiven Ausdehnung zu geben. Ferner gilt es Biotop- und Grünverbundräume zu schützen, zu erhalten, zu stabilisieren und räumlich auszuweiten. Dazu können die Randstreifen von bestehenden und wiederherzustellenden Wegen sowie nicht zuletzt mindestens 10 m breite Gewässerschonstreifen entlang von Fließgewässern aller Größen und Längen dienen.
Für den AHA ist es erschreckend, dass bei dieser Lobbyschaft und den ihnen zugewandten Politikern kein Aufschrei ertönt, wenn es um Fortsetzung des Flächenfrasses für Verkehrs-, Wohn- und Gewerbeflächen und -bauten, damit verbundener Zerschneidung und Einschränkung von Landschafts-, Überflutungs- und Naturräumen sowie einer Verarmung der Agrarlandschaft durch Verringerung der Ackerkulturen, der Arten- und Strukturvielfalt durch Verlust bzw. Fehlen von Gehölz- und Grüninseln und -streifen und von Feuchtgebieten und Stauden-, Trocken- und Halbtrockenrasengesellschaften geht. Ziemlich leise geht es auch zu, bei fehlender artgerechter Tierhaltung im Zuge der zunehmenden Industrialisierung der Landwirtschaft sowie den zunehmenden Missbrauch von Landwirtschaft und Böden für Spekulanten aller Art.
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)gibt zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes an, Zitat: „Täglich werden in Deutschland rund 54 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Flächenneuinanspruchnahme – kurz Flächenverbrauch – von circa 76 Fußballfeldern.“, Zitat Ende
Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat:
„Bis zum Jahr 2030 will die Bundesregierung den Flächenverbrauch auf unter 30 Hektar pro Tag verringern. Diese gegenüber der Nachhaltigkeitsstrategie von 2002 verschärfte Festlegung wurde vom Bundeskabinett bereits im Januar 2017 in der „Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie – Neuauflage 2016“ festgelegt. Seit dem Klimaschutzplan vom November 2016, der die Leitplanken für ein grundsätzliches Umsteuern in Wirtschaft und Gesellschaft auf dem Weg zu einem treibhausgasneutralen Deutschland beschreibt, strebt die Bundesregierung bis 2050 sogar das Flächenverbrauchsziel Netto-Null (Flächenkreislaufwirtschaft) an, womit sie eine Zielsetzung der Europäischen Kommission aufgegriffen hatte. Diese Zielsetzung hat während der deutschen Ratspräsidentschaft 2020 Eingang in die Erwägungen für eine EU-Biodiversitätsstrategie gefunden und wurde im März 2021 nun auch in die weiterentwickelte Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie aufgenommen.“, Zitat Ende
Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 19.224 ha. Im Vergleich dazu hat die niedersächsische Großstadt Braunschweig – mit Stand vom 31.12.2020 – eine Fläche von 19.270,00 ha = 192,70 km².
Der bisherige Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD hatte zu Flächenverbrauch folgendes vermerkt, Zitat:
„Flächenschutz
Unser Ziel ist, den Flächenverbrauch bis zum Jahr 2030 auf maximal 30 Hektar/Tag zu halbieren. Wir prüfen, mit welchen zusätzlichen planungsrechtlichen und ökonomischen Instrumenten das Ziel erreicht werden kann.“, Zitat Ende
Im nunmehrigen Koalitionsvertrag von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP steht dazu unter „Bodenschutz“ auf den Seiten 41 und 42 folgendes, Zitat:
„Um den Flächenverbrauch für Siedlungs- und Verkehrszwecke auf das 30-ha-Ziel bis spätestens 2030 zu reduzieren, werden wir Anreize setzen, Fehlanreize vermeiden und durch wirksame Initiativen Versiegelung reduzieren.“, Zitat Ende
Unter „Städtebau“ ist dazu auf der Seite 93 folgendes vermerkt, Zitat:
„Wir werden das Nachhaltigkeitsziel der Bundesrepublik beim Flächenverbrauch mit konkreten Maßnahmen hinterlegen. Die Regelung des § 13b BauGB wird nicht verlängert.“, Zitat Ende
Nach Auffassung des AHA sind bereits 30 ha/Tag, angesichts des fortgeschrittenen Flächenverbrauches, viel zu hoch. Noch dazu die drei Parteien eine deutliche Gegensteuerung vermissen lassen.
Nunmehr ist es offenkundig, was der AHA schon seit Jahrzehnten weiß: Laut Beitrag des „Neuen Deutschland“ vom 04.01.2023 existieren unterschiedliche Angaben zu Beständen an Wildtieren in Brandenburgs Wäldern. Eine Tatsache, welche bundesweit zutreffen dürfte. So finden keine wissenschaftlich fundierten Zählungen der Wildbestände und Auswertungen der Erfassungen sowie entsprechende Handlungsableitungen statt. Derartige Aktivitäten aus der DDR-Zeit hat man unverantwortlicher Weise nicht fortgesetzt. Dies ist jedoch notwendig, um annährend seriöse bzw. wissenschaftlich fundierte Angaben zu den Wildbeständen zu haben und nicht Einschätzungen auf der Basis von Abschüssen und Verkehrsunfällen zu treffen. Abgesehen davon, dass diese statististischen Erfassung des Wildbestandes nicht wissenschaftlich fundiert sind, birgt sie einen sehr unangenehmen Beigeschmack in sich. Das Flächen- und Bestandszerstörungen die fehlende Arten- und Strukturvielfalt in Wäldern und auf Feldern, die noch immer betriebene Jagd, Nichtbeachtung natürlicher Nahrungsketten, zunehmende Flächenversiegelungen und -verbräuche für Verkehrs-, Siedlungs- und Gewerbebauten und -flächen, zunehmende Sommerhitzen und fehlende Niederschläge sowie fehlende Biotop- und Grünverbünde Fauna und Flora massiv schädigen und zerstören findet keinen bzw. zu mindestens keinen ausreichenden Eingang in die Betrachtungen von Politik und Gesellschaft. Die jahrzehntelangen Ausdünnungen in der bundesrepublikanischen Wissenschafts-, Forschungs- und Bildungswelt tun ihr Übriges. Genauso die zunehmenden Projektfinanzierungen, welche an der Unabhängigkeit von Wissenschaft, Forschung und Lehre zweifeln lassen.
Der AHA fordert und erwartet mehr Handeln der Politik und Gesellschaft im Bund und in den Ländern zum Schutz, Erhalt und einer damit verbundenen Entwicklung von Umwelt, Natur und Landschaft und einen sofortigen Stopp der vermehrten Tötung von Wildtieren und einer vermehrten und massiven Hass- und Drohkulisse zum Beispiel gegenüber dem Wolf, dem Schwarz-, Rot-, Dam- und Rehwild, dem Biber, der Kegelrobbe sowie dem Kormoran und womöglich irgendwann in dem Umfang auch gegen den Luchs.
Dazu gehört auch eine ordnungsgemäße wissenschaftliche Erfassung der Wildbestände mit dazugehörigen Auswertzungen und darauf beruhenden Handlungsrichtlinien.
Nach Ansicht des AHA müssen ebenfalls erst einmal absolut vorrangig der ungehemmte Flächenfrass sowie ausgeräumte, monokulturell genutzte Agrarlandschaften, aber auch unwürdige Tierhaltungsbedingungen sowie die Ausplünderung von Wäldern schnellstmöglich der Vergangenheit angehören.
Daran mitzuwirken sollte Auftrag an die Bevölkerung sowie politische Gremien und Behörden sein.
Der ehrenamtliche und gemeinnützige AHA bietet dahingehend Interessenten Raum im Rahmen von territorialen Regional- und Ortsgruppen bzw. thematischen Arbeits- und Interessengruppen – wie z.B. die Arbeitsgruppe Feldökologie – mitzuwirken.
Wer noch mehr zu den diesbezüglichen Aktivitäten des AHA erfahren möchte, wende sich bitte an folgende zentrale Anschrift:
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA
Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
Andreas Liste
Vorsitzender
Halle (Saale), den 29.01.2023
Ich finde es toll, wie ihr euch für unsere Wildtiere und Umwelt einsetzt. Es muss mehr in die Medien getragen werden…die Gesellschaft muss mehr von dem Frevel erfahren, an dem zum Großteil auch Politiker beteiligt sind, da sie einfach NICHTS tun!!!