In den Auenlandschaften entlang der Saale im Bereich der Städte Merseburg und Leuna haben sich zahlreiche Veränderungen vollzogen. Dazu gehören landwirtschaftliche Nutzung, Gewässerbegradigungsmaßnahmen, Verbauungen, Luftverschmutzungen von Industrie und Autoverkehr sowie nicht zuletzt Naherholung und Tourismus. Einerseits bieten diese Auenlandschaften vielfältige und zumeist artenreiche Strukturen, aber andrerseits sind alle natürlichen und viel zu häufig auch naturnahen Strukturen verloren gegangen. Derartige Spuren sind am Kreypauer Holz und am Wald am Waldbad Leuna ebenfalls sehr deutlich zu erkennen. Jedoch zeigen auch beide Gehölzgebiete Ansätze einer Entwicklung von naturnahen, standortgerechten Strukturen auf. Dies ist auch ganz deutlich in der Fasanerie zu erkennen.
In dem Blickfeld entstand ein „Rahmenplan zur Erstellung einer Schutz- und Entwicklungskonzeption für die Saaleaue zwischen den Städten Merseburg und Leuna, westlich des Mittelkanals (Landkreis Merseburg-Querfurt“, welcher am 02.10.2006 vom Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) beschlossen wurde. Nunmehr liegt seit dem Jahr 2008 eine von der einstigen Studentin der Hochschule Anhalt in Bernburg erstellte fundierte „Schutz- und Entwicklungskonzept für die Saaleaue zwischen Merseburg und Leuna westlich des Mittelkanals“ vor.
Daran soll nun eine Schutz- und Entwicklungskonzeption für die Fasanerie anknüpfen.
Dazu beschloss der AHA am 10.10.2011 einen „Rahmenplan zur Erstellung einer Schutz- und Entwicklungskonzeption für die Fasanerie in der Stadt Merseburg, Landkreis Saalekreis“.
Die ca. 10 ha große Fasanerie befindet sich in der Gemarkung der Stadt Merseburg im Landkreis Saalekreis. Eingebettet zwischen den Stadtteilen Meuschau (nordwestlich) sowie Werder (südlich) und Trebnitz (südöstlich), begrenzen südwestlich der Deich zur Alten Saale und im Norden die B 181 den Auenwald.
Nach letzten Informationen aus dem Jahre 2004 ist das Land Sachsen-Anhalt Eigentümer des Restauenwaldes Fasanerie in der Stadt Merseburg.
Der Restauenwald in der Saaleaue gehört zum Schutzgebiet nach der Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie FFH0143 „Elster-Luppe-Aue“, zum europäischen Vogelschutzgebiet EU SPA „Saale-Elster-Aue südlich Halle“ und ist ein Gesetzlich geschütztes Biotope gemäß § 30 Abs. 2 Satz 2 des Bundesnaturschutzgesetzes in Verbindung mit § 22 Absatz 1 Nummer 1, temporäre Flutrinnen in Überschwemmungsgebieten und Auen des Naturschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (NatSchG LSA). Zudem sind seit dem Jahr 1975 sieben Stieleichen als Naturdenkmal ausgewiesen.
Direkt an der Alten Saale gelegen und von einem Saalealtverlauf, zahlreichen Gräben und Schlenken durchzogen, ist von seinem Standort her von einem ursprünglichen Hartholzauenwald auszugehen. Davon zeugt insbesondere die Zusammensetzung der Baumschicht, welche u.a. mit Gemeiner Esche (Fraxinus excelsior L.), Feldulme (Ulmus minor Mill.), Flatterulme (Ulmus laevis Pall.), Bergahorn (Acer pseudoplatanus), Feldahorn (Acer campestre L.) und Stieleiche (Quercus robur L.), in der Strauchschicht u.a. mit Schwarzem Holunder (Sambucus nigra L.), Rotem Hartriegel (Cornus sanguinea), Europäischem Pfaffenhütchen (Euonymus europaea), Frühblühender Traubenkirsche (Prunus padus) und Jungpflanzen oben genannter Arten sowie in u.a. der Krautschicht mit Geflecktem Aronstab (Arum maculatum L.), Echter Nelkenwurz (Geum urbanum L.), Kanadischer Goldrute (Solidago canadensis), Wald-Ziest (Stachys sylvatica L.), Großer Brennnessel (Urtica dioica L.), Großer Klette (Arctium lappa L.), Acker-Kratzdistel (Cirsium arvense L.), Gefleckter Taubnessel (Lamium maculatum L.), Giersch (Aegopodium podagraria L.) und Bereifter Brombeere oder Kratzbeere (Rubus caesius L.) bewachsen sind.
Auch gibt es zwei Vorkommen von Echtem Seidelbast (Daphne mezereum), welcher aber nicht auentypisch ist. Im Frühjahr ist eine gut ausgeprägte auen- und standorttypische Frühblüherflora erkennbar, wozu Scharbockskraut (Ranunculus ficaria), Waldgoldsternchen (Gagea lutea), Gelbe Windröschen (Anemone ranunculoides), Wald-Veilchen (Viola reichen-bachiana) sowie im zunehmenden Maße auch das Buschwindröschen (Anemone nemorosa) gehören.
Besonders prägend ist zudem das Vorkommen von Bärlauch (Allium ursinum).In den zum größten Teil gut ausgeprägten Waldsaumenbereichen gedeiht auch Schlehe (Prunus spinosa). Aber auch der Spitzahorn (Acer platanoides) findet seine Ausbreitung.
Im Abschnitt des Wegezugangs Leipziger Straße – B 181 sind noch Reste einer kleinen Obstwiese erkennbar.
In den Bereichen des Saalealtverlaufes, der Schlenken und Gräben gedeihen zudem diverse Weidenarten. Im gesamten Auenwald sind teilweise deutliche Naturverjüngungen z.B. mit Gemeiner Esche (Fraxinus excelsior L.), Feldulme (Ulmus minor Mill.) und Schwarzem Holunder (Sambucus nigra L.), aber auch Stieleiche (Quercus robur L.), zu erkennen.
Im südöstlichen Bereich fanden im Jahre 2004 umfassende Abholzungen statt, welche die Struktur des Auenwaldes massiv geschädigt haben. Zwar findet nun eine Naturverjüngung statt, aber die Schädigungen sind noch deutlich zu erkennen. Einzelne Ausweisungen von großen und alten Exemplaren von Stieleiche (Quercus robur L.) als Naturdenkmale weisen deutlich auf den wertvollen Altholzbestand hin.
Einzelne intensiv beackerte Feldflächen grenzen unmittelbar an die Fasanerie an. Die Wege sind erfreulicherweise naturnah bzw. unverbaut. Ein umfassender, sanierter Deich schneidet den Restauenwald komplett vom Hochwasserregime der Saale ab. Dieser Zustand ist im Interesse der Entwicklung des Auenwaldes und des Hochwasserschutzes keinesfalls zufriedenstellend und damit inakzeptabel.
Die Fasanerie stellt einen sehr bedeutsamen, sehr entwicklungsfähigen Auenwald dar. Einzelne Ausweisungen von großen und alten Exemplaren von Stieleiche (Quercus robur L.) als Naturdenkmale lassen deutlich die den wertvollen Altholzbestand erkennen. Eine weitere ökologische Aufwertung ist eng an eine hochwasserbedingte Überflutung und sukzessive Flächenerweiterungen gebunden. Ein erweiterter und überfluteter Auenwald könnte noch mehr Lebens- und Rückzugsraum für Tier- und Pflanzenarten bilden, Rückhalte- und Reinigungsraum für Hochwasser bieten sowie Raum für natur- und umweltschonende Naherholung bieten. Eng damit verbunden ist die Fasanerie sehr gut für die Umweltbildung geeignet. Davon, dass dies bereits so gesehen wird, zeugen die aufgestellten Tafeln. Jedoch bedarf ein Naturerkenntnispfad in der Fasanerie einer anderen Entwicklung und Gestaltung.
Bereits die bestehende Artenzusammensetzung und Struktur, aber auch die Bedeutung als Auenwald an der Nahtstelle von Saaleaue und Elster-Luppe-Aue rechtfertigen eine höhere Schutzeinstufung. Am Günstigsten wären entweder die bereits angedachte Entwicklung eines Naturschutzgebietes Saaleaue bei Merseburg oder die Einordnung in das vielfältige Schutzsystem der Elster-Luppe-Aue.
Dies zu untersuchen, zu prüfen sowie zu sichten und zu werten sollte ein sehr wichtiger Bestandteil einer Schutz- und Entwicklungskonzeption sein. Gleichermaßen bedeutsam ist die Tatsache, dass eine unverzügliche Wiederanbindung des Auenwaldes an das Hochwasserregime der Saale erfolgen muss. Entsprechende Vorschläge zu Strecken der Deichumverlegung sind da unabdingbar. Die Fasanerie könnte somit zudem u.a. zur Hochwasserentlastung der Stadt Merseburg beitragen Im Rahmen einer Exkursion am 21.12.2016 in die Fasanerie mussten die anwesenden AHA-Mitglieder mit Entsetzen feststellen, dass flächendeckend umfassende, bestandsschädigende Massenabholzungen stattgefunden haben. Markierungen an Bäumen lassen eine Fortsetzung dieser zerstörerischen Eingriffe befürchten und angesichts des Abtransportes des geschnittenen Holzes ein fortgesetzter Einsatz von schwerer Räumtechnik erwarten. Den Abholzungen fielen vorrangig jüngere Gehölze der Arten Gemeine Esche, Bergahorn, Weißdorn, Blutroter Hartriegel, Schwarzer Holunder, Europäisches Pfaffenhütchen sowie Totholz der Feldulme zum Opfer. Dabei sind selbst in getätigten Aufforstungen von Gemeiner Esche im Westbereich der Fasanerie Schädigungen zu erkennen und bei Fortsetzung der Abholzungen von Hybridpappeln, ist mit weiteren Beeinträchtigungen zu rechnen.
Bereits am Samstag, den 10.04.2004 stellten AHA-Mitglieder Massenabholzungen im Restauenwald Fasanerie in der Stadt Merseburg fest, was am 10.04.2004 zur Anzeige gegenüber dem Landkreis Merseburg-Querfurt führte und der am 04.08.2004 eine Anzeige gegenüber dem Forstamt Halle folgte.
Der AHA hält es für hochgradig unverantwortlich und skandalös, dass immer wieder forstwirtschaftliche Verwüstungen in arten- und strukturreichen Wäldern an der Tagesordnung sind und man dabei vielfältige Schutzausweisungen ignoriert. Nach Auffassung des AHA gilt es nunmehr seitens der zuständigen Staatsanwaltschaft unverzüglich Ermittlungen aufzunehmen, um die strafrechtliche Relevanz der Massenabholzungen zu prüfen. Dazu ist es jedoch erforderlich die Verantwortlichen zu ermitteln und festzustellen und ob es diesbezügliche Genehmigungen des Landkreises Saalekreis als zuständige Naturschutzbehörde gab.
Offenbar droht aber eine weitere umfassende Gefahr, wenn der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft (LHW) an seinen Plänen festhält, Spundwände entlang des Deiches zwischen Fasanerie und Alter Saale zu setzen. Hier bekräftigt der AHA seine dringende Forderung, dass alternativ umfassende Deichrückverlegungen auch im Bereich der Fasanerie geben muss, um den Restauenwald wieder an das Hochwasserregime der Saale anschließen zu können. Dies dient der naturnahen Entwicklung des Restauenwaldes und führt zur erforderlichen Rückgabe und Ausweitung von Retentionsflächen der Saale.
Der AHA bekräftigt die Notwendigkeit eines umfassenden Schutzes und Erhaltes sowie einer naturnahen Weiterentwicklung des Restauenwaldes als Lebens- und Rückzugsraum zahlreicher Tier- und Pflanzen, als Retentionsfläche der Saale, Teil eines umfassenden Biotop- und Grünverbundes, Ort der Forschung, Wissenschaft und Bildung sowie als Raum eines Ortes mit einem dem Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz untergeordneten sanften Tourismus und einer entsprechenden Naherholung. Im Rahmen seines am 10.10.2011 beschlossenen Rahmenplans zur Erstellung einer Schutz- und Entwicklungskonzeption für die Fasanerie in der Stadt Merseburg, Landkreis Saalekreis, hält der AHA, ausgehend vom gegenwärtigem Zustand und Bedeutung sowie möglicher vorhandener Erfassungsdaten in biologischer, chemischer und physikalischer Hinsicht die Bearbeitung folgender fachlich-inhaltlicher Schwerpunkte für erforderlich:
- Auswertung vorhandener und Durchführung neuer Erfassungen von Fauna und Flora
- Ermittlung bzw. Feststellung der gegenwärtigen Besitz- und ggf. Pachtverhältnisse
- Untersuchung der Boden-, Luft und Wasserqualität
- Ermittlung bzw. Feststellung der tatsächlichen Flächengröße sowie des Ursprungs des Namens des Auenwaldes
- Einschätzung des gegenwärtigen Zustandes und des daraus resultierenden Entwicklungspotenzials
- Bewertung des Biotopverbundes
- Bewertung des Umganges mit nicht standortgerechten Pflanzen
- Bewertung der angrenzenden Gebiete
- Analyse und Vorschläge zur Abwendung von Gefährdungen für das Untersuchungsgebiet
- Vorschläge zum Schutz und Entwicklung unter Einbeziehung vorhandener Fauna und Flora, der gegenwärtigen landwirtschaftlichen Nutzung, der Möglichkeit der sukzessiven Erweiterung des Auenwaldes sowie unter Einbeziehung der einheimischen Bevölkerung sowie der Auswirkungen auf die Umwelt
- Vorschläge zu Möglichkeiten einer künftigen extensiven landwirtschaftlichen Nutzung im näheren Umfeld des Auenwaldes
- Prüfung der Notwendigkeit und der Möglichkeiten einer Rückverlegung des bestehenden Deiches entlang der Alten Saale mit Vorschlägen eines möglichen Strecken-verlaufes
- Prüfung der Nutzung für Bildung, Lehre und Wissenschaft
- Prüfung der Nutzung für den sanften Tourismus und die Naherholung
- Prüfung der Möglichkeit der Schaffung gesonderter Schutzgebiete mit Grenzziehung und inhaltlichen Schwerpunkten
- Möglichkeiten des Erhaltes und der Verbesserung der Struktur bestehender Hartholz- und Weichholzauenwälder unter Einbeziehung vorhandener autochthoner Bestandteile der Pflanzen- und Tierwelt
- Prüfung des Umfanges und der Möglichkeiten des Rückbaus nicht mehr genutzter baulicher Anlagen
- Umgang mit vorhandenem Totholz
- Einflussnahme hydrologischer Faktoren auf das Gebiet
Die dargelegten Punkte zum Restauenwald Fasanerie in Merseburg zeigen die Notwendigkeit eines sensiblen und wissenschaftlich-fachlich fundierten Herangehens auf. Dazu gehört u.a. eine wissenschaftlich erstellte Schutz- und Entwicklungskonzeption, welche das durchaus vorhandene natürliche Entwicklungspotenzial des Gehölzes und seines näheren Umfeldes erkennt, bewertet und fachlich fundiert in die Konzeption einbringt. Darüber hinaus gilt es Maßnahmen zu begutachten und zu prüfen, welche raum- und entwicklungsfördend sind und der ökologischen Bedeutung der Fasanerie auf das nähere und weitere Umfeld verdeutlicht. Dazu zählen ganz besonders eine Deichrückverlegung mit Wiederanbindung an das Hochwasserregime der Saale sowie Möglichkeiten der sukzessiven Erweiterung des Auenwaldes.
Die rasante, sehr oft umweltfeindliche Entwicklung erfordert jedoch ein schnelles und konstruktives Handeln zum Schutz, Erhalt, Pflege und Betreuung einzelner und zusammenhängender Naturlandschaften. Hier im konkreten Fall handelt es sich um den Restauenwald Fasanerie in der Stadt Merseburg. Der ehrenamtlich wirkende AHA möchte die Erstellung einer Schutz- und Entwicklungskonzeption für dieses ca. 10 ha große Auengebiet im Rahmen seiner Möglichkeit begleiten und sich für eine umfassende praktische Umsetzung einsetzen, was strukturell u.a. in der Gründung einer entsprechenden Arbeitsgruppe sein Ausdruck finden soll.
Eine Einbeziehung des und die Anknüpfung an das von Linda Herting im Jahr 2008 fertig gestellte „Schutz- und Entwicklungskonzept zwischen Merseburg und Leuna westlich des Mittelkanals“ sowie des zu Grunde liegenden „Rahmenplans zur Erstellung einer Schutz- und Entwicklungskonzeption für die Saaleaue zwischen den Städten Merseburg und Leuna, westlich des Mittelkanals (Landkreis Merseburg-Querfurt“ vom 02.10.2006 ist sehr empfehlenswert.
Die zu erstellende Arbeit hat daher die dringende Aufgabe dazu eine fundierte Handlungsgrundlage für die zuständigen Behörden, Eigentümer und möglichen Pächter, aber auch für die Bevölkerung und nicht zuletzt für den AHA zu bilden. Im Interesse einer weiteren Beobachtung des Gebietes wird ferner eine weitere, fortlaufende Bearbeitung und Begleitung der Entwicklung empfohlen.
Das Alles setzt aber voraus, dass sämtliche forstwirtschaftliche und bauliche Bedrohungen und Gefährdungen unterbleiben. Hier tragen insbesondere das Land Sachsen-Anhalt, der Landkreis Saalekreis und die Stadt Merseburg, aber auch jede einzelne Person eine sehr große Verantwortung. Das fängt schon damit an, dass die Unterschutzstellungen des Restauenwaldes Fasanerie mit seinen sieben Naturdenkmalen, als Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie FFH0143 „Elster-Luppe-Aue“, europäisches Vogelschutzgebiet EU SPA „Saale-Elster-Aue südlich Halle“ und ist ein Gesetzlich geschütztes Biotope gemäß § 30 Abs. 2 Satz 2 des Bundesnaturschutzgesetzes in Verbindung mit § 22 Absatz 1 Nummer 1, temporäre Flutrinnen in Überschwemmungsgebieten und Auen des Naturschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (NatSchG LSA) konsequent Beachtung findet.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) ist bereit im Rahmen seiner ehrenamtlichen Möglichkeiten daran mitzuwirken. Aus diesem Grund möchte der AHA in Merseburg ein Umweltzentrum schaffen sowie im Rahmen seiner Regionalgruppe Merseburg-Leuna-Bad
Dürrenberg/Umweltbibliothek Merseburg „Jürgen Bernt-Bärtl“ eine Arbeitsgruppe aus interessierten Personen für die Fasanerie bilden.
Wer Interesse hat daran ehrenamtlich mitzuwirken, wende sich bitte an folgende Kontaktmöglichkeiten:
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Regionalgruppe Merseburg-Leuna-Bad Dürrenberg/Umweltbibliothek Merseburg „Jürgen Bernt-Bärtl“
Weiße Mauer 33
06217 Merseburg
Tel.: 0176 – 52562945
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
E-Mail UBM: ubh2004@yahoo.de
Internet: https://www.aha-halle.de
Fotos Andreas Liste
Schreibe einen Kommentar