In seinem ständigen und sehr deutlichen Bestreben dem Schutz, Erhalt und Entwicklung von Umwelt, Natur und Landschaft mehr Gewicht in der Gesellschaft und der politischen Wahrnehmung zu verschaffen, führt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) u.a. regelmäßig Exkursionen zu Fuß oder mit dem Fahrrad durch. So auch am Samstag, den 23.04.2016 in die sehr vielfältige Natur und Landschaft zwischen den Städten Eisleben und Sangerhausen.

Nach dem Start am Bahnhof Eisleben begaben sich die Exkursionsteilnehmer, welche sich aus mehreren AHA-Mitgliedern sowie den sehr fundierten Regionalhistoriker Dieter Vopel zusammensetzten nach Helfta. Hier nahm sie der Heimatforscher Hans Herrmann im Empfang. Mit seiner umfassenden fachlichen Kompetenz und seiner ausgeprägten Ortskenntnis schilderte Hans Herrmann den anwesenden Exkursionsteilnehmern die Entwicklung des Alten Helfta, welche u.a. eng mit der Bedeutung als Knotenpunkt von Handelswegen aus allen Richtungen sowie der Burganlage Helfta zwischen Große Klaus – Altes Dorf- sowie Kleine Klaus -Hohenburg- verbunden ist. Seine Ausführungen veranschaulichten deutlich und einprägsam einen sehr bedeutsamen Teil deutscher Geschichte in einer Region, welche häufig vorrangig mit dem in Eisleben geborenen und gestorbenen bedeutenden Reformator Martin Luther in Verbindung gebracht wird. Den Hüttengrund, welcher den Großen und Kleinen Klaus trennt durchfließt der ca. 5 km lange Hüttengrundbach, welcher in den Jahren 1508 bis vermutlich 1550 von zahlreichen Hütten geprägt war. Die verbliebenen Schlackehalden bilden heute die Basis von zahlreichen Trocken- und Halbtrockenrasenflächen. Weitere angrenzende Flächen zeugen noch von einst vielfältig vorhandenen Streuobstflächen. Somit stellt sich der von einigen Stollen mit Wasser gespeiste Hüttengrundbach und sein Tal als arten- und strukturreiches Refugium dar, welches es aus ökologischen, archäologischen und historischen Gründen besonderen Schutz und Entwicklung bedarf. Dazu gehört u.a. die Wiederherstellung der Streuobstbestände an den Südhängen, welche einst aus hochstämmigen Süßkirschen bestand.

Im Anschluss daran führte die Exkursion durch eine stark bergbaulich geprägte Agrarlandschaften, welche durch Kleinhalden und Erdfälle gekennzeichnet ist. Bei Neckendorf betritt nach der Überquerung des Salzgrabens die Exkursionsgruppe das Bornstedter Holz. Offenbar ist hier der zuständige Forst bestrebt nicht nur viel Holz zu fällen, sondern dieses mittels Holzvergabescheine gewinnbringend unter die Bevölkerung zu bringen. Stark geschotterte Wege sind ein weiterer Ausdruck dafür, dass man offenbar wenig auf einen nachhaltigen Umgang mit dem Wald setzt. In dem Zusammenhang warensich die Exkursionsteilnehmer schnell einig, dass ein schnelles und massives Umsteuern unerlässlich ist. Insbesondere in Bezug auf das eingebettete 36,5 ha große Naturschutzgebiet „Eislebener Stiftsholz“, welches seit dem 01.05.1961 unter Schutz steht und nunmehr ebenfalls den Schutzstatus als europäisches Schutzgebiet nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie genießt. Als Traubeneichen-Hainbuchenwald mit vereinzelten Rotbuchen eingestuft und einer weitgehend gut ausgeprägten Schichtung in Baum-,Strauch- und Krautzone gekennzeichnet, gilt das Naturschutzgebiet als sehr wichtiger Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten. Nach Auffassung der Exkursionsteilnehmer gehören dazu keine Abholzungen vorzunehmen sowie die vereinzelte Vermüllung zu beseitigen und künftig zu verhindern.

Im Anschluss daran führte die Exkursion in die Gemeinde Bornstedt, welche wiederum zur Verbandsgemeinde Mansfelder Grund – Helbra gehört. Nach einem Aufenthalt auf der vermutlich um 800 erbauten Burg Bornstedt, begaben sich die Exkursionsteilnehmer einen Weg in den Ort, welcher am 06.05.2013 zu folgender Presseerklärung des AHA führte, Zitat:

AHA erhebt schwere Bedenken zum Wegebau zur Burg Bornstedt

Die Gemeinde Bornstedt (Verbandsgemeinde Mansfelder Grund – Helbra) hat mit einem Wegebau zur Burg Bornstedt begonnen. Gefördert wird das Projekt durch das europäische LEADER – Förderprogramm – Projekt Nr. 34 mit 170 000,00 Euro.
Irreführend wird der Wegebau auch als Sanierung bzw. Landschaftsarbeiten dargestellt.

In der Anlage 2 – Naturschutz – zum Flächennutzungsplan Verbandsgemeinde Mansfelder Grund – Helbra ist mit dem Namen Burgberg Bornstedt Code Nr. GB_0820ML_ eine Fläche von 35.550 Quadratmetern Trockenrasen (Kalkmagerrasen) nach § 30 BNatSchG sowie § 22 NatSchG LSA als gesetzlich geschütztes Biotop ausgewiesen. Anteilig existiert ein Flächennaturdenkmal. Das Biotop befindet sich am Südhang der Burg.

Dieser Weg, welche sich über eine weite Strecke als Hohlweg darstellt, soll auf einer Länge von 400 Metern auf einer Breite von 3 Metern einen vollen Ausbau mit Asphaltdecke erhalten. Als Grund geben die Planer u.a. die Verbesserung der Erreichbarkeit der Burg mit Transport- und Baufahrzeugen an, welche aus Mitteln des LEA-DER – Förderprogramm Projekt Nr. 35 saniert werden soll.

Es ist festzustellen, dass die Sanierung der Burg wegen ihres maroden Zustandes und der von ihr ausgehenden Gefahren völlig unstrittig ist.
Der Weg zur Burg windet sich serpentinenartig zum Parkplatz der Burg.

Eine Asphaltierung des Weges auf drei Meter erfordert eine Verbreiterung des Weges über weite Strecken, da dieser an der Sohle keine drei Meter breit ist.
Das heißt, dass eine Zurücksetzung der Steilwände des Weges erfolgen müsste.

Die zu erwartenden Folge ist, dass Lebensraum verloren geht und in diesem Bereich verstärkte Erosion zu erwarten ist, da mit den Bauarbeiten eine Entfernung des Oberflächenbewuchses einhergeht.
Das Biotop hat eine große Bedeutung aus herpethologischer, entomologischer, ornithologischer und botanischer Sicht.

Richtigerweise wirbt die Gemeinde Bornstedt damit, dass „die im Frühjahr am Fuße des Burgberges blühenden unter Schutz stehenden Adonisröschen ein wahrer Anziehungspunkt für alle Naturliebhaber aus nah und fern“ sind.
Die negative Beeinflussung des Biotops könnte zum Verschwinden des Vorkommens der Adonisröschen führen und nicht nur dazu.

Gemäß § 30 (1) BNatSchG (2010) sind bestimmte Teile von Natur und Landschaft, die eine besondere Bedeutung als Biotope haben gesetzlich geschützt.

Handlungen, die zu einer Zerstörung oder einer sonstigen erheblichen Beeinträchtigung der in § 30 (2) aufgeführten Biotope führen sind verboten. Zu diesen aufgeführten Biotopen zählt der Trockenrasen. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) sieht durch den geplanten Wegebau eine solche erhebliche Beeinträchtigung für gegeben, durch

  1. die Verbreiterung des Querschnittes des Hohlweges und die Zerstörung der Steilwände,
  2. die Veränderung der Oberflächenstruktur in diesem Bereich,
  3. der Lockerung des Erdmaterials und der folgenden verstärkten Erosion,
  4. die Verinselung des Biotops,
  5. die Versiegelung einer Fläche von über 1.200 Quadratmetern,
  6. den aufgebrachten Asphalt der die Oberflächentemperatur des Weges gegenüber der Umgebung besonders bei intensiver Sonneneinstrahlung in dieser Südlage stark erhöht und den Artenaustausch erschwert bzw. ganz unterbindet,
  7. die Anbringung der neun Laternen ist Lichtverschmutzung zu erwarten, welche negativ auf Tierarten des Biotops auswirkt,
  8. die Vernichtung von spezifischen Lebensraum für Pflanzen und Tiere an den Steilwänden des Hohlweges, die Abholzung eines existierenden Baumbestandes, welcher durch eine Ersatzpflanzung von 50 Laubbäumen am Ortsrand keinen vollwertigen Ersatz finden kann,
  9. den dem Biotop durch die Oberflächenentwässerung entzogenen Niederschlag, was sich besonders in immer häufiger zu erwartenden extremeren Trockenperioden, besonders in diesem schon regenarmen Gebiet negativ niederschlägt,
  10. die Veränderungen in der tiefergelegenen Struktur des Weges durch Oberflächenentwässerung und Laternenbau.

Die sich durch den Wegebau erhofften Verbesserungen des „Erholungswertes“ und der günstigeren Bedingungen für die Durchführung von Veranstaltungen stehen unverhältnismäßig den zu erwartenden und bereits eingetretenen Zerstörungen und Beeinträchtigungen von Natur und Umwelt gegenüber.

Sehr bedenklich ist die Abholzung von Bäumen im April, allein schon aus dem Blickwinkel, dass die Vogelwelt ihre Reviere verteilt und zu brüten begonnen hat.

Bei der Beurteilung der Auswirkungen ist der zu erwartende wohl ansteigende Fahrzeugverkehr mit den zwangsläufig steigenden Emissionen noch unbeachtet geblieben.

Offensichtlich ist in Vorbereitung des Bauvorhabens kein Gutachten erstellt worden und auch eine Einbeziehung von Umweltverbände im Vorfeld fand nicht statt.

Interessant ist im Zusammenhang mit dem Wegebau, dass das Biotop sich in unmittelbarer Nähe zum FFH – Gebiet 0111 LSA „ Eislebener Stiftsholz“ befindet. Eine notwendige Erweiterung, dürfte mindestens wesentlich erschwert werden.

Durch die bisher erfolgten Arbeiten sind bereits erhebliche Beeinträchtigungen und Zerstörungen eingetreten, so z. B.

  1. die Zerstörung der Steilhänge -einschließlich des flächenhaften Naturdenkmals (FND)- und den dadurch entstandenen Verlust wertvollen spezifischer Lebensraumes,
  2. den Wegebau über den Parkplatz der Burgruine hinaus bis zum Sportplatz, so dass auch hier eine starke negative Veränderung von wertvollem Lebensraum festzustellen ist
  3. die Vernichtung der Flora der Hangbereiche
  4. eine in bezug auf die Bauarbeiten völlig überflüssige Beeinträchtigung von Trockenrasen durch eine großflächige Aufbringung von Erde,
  5. die Aufschüttungen auf dem Weg sind die Trennung des Biotops von der Umgebung weit fortgeschritten und die Verinselung mit nicht kalkulierbaren negativen Folgen hat begonnen.

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) fordert aufgrund negativen Auswirkungen auf Natur und Umwelt den Wegebau in der Form einer Asphaltierung zu stoppen.

Bedenklich aus finanzwirtschaftlicher Sicht und nicht nachvollziehbar ist, dass der Wegebau mehr Kosten verursacht, als die Sanierung des historischen Turmes der Burg.

Die Bauarbeiten zeigen die mangelnde Verantwortung der Verantwortlichen verschiedener Ebenen für Natur und Umwelt.

Es ist klar erkennbar. Der Ausbau und die damit eng verbundene Asphaltierung des Weges sowie die damit einhergehende Zerstörung von wertvollen bedeutenden Naturraum unter Verwendung erheblicher Fördermittel erfolgt hier offenbar um Einzelinteressen zu genügen.
So darf keine zukünftige Entwicklung der Region aussehen.“, Zitat Ende

Die Inaugenscheinnahme vor Ort und die blühenden Frühlingsadonisröschen bestätigten die Aktualität und weiterbestehenden Bedenken zu den bereits vollständig durchgeführten Bauvorhaben.

In der Ortslage Bornstedt vermittelt die Rohne, welche eine Gesamtlänge von ca. 19 km umfasst, zwischen Blankenheim und Klosterrode entspringt und südöstlich von Allstedt in die Helme mündet, ein recht unterschiedliches Bild. Teilweise weist das Bett des Fließgewässers naturnahere Elemente aus, während in der direkten Ortslage vollständige Naturferne aus Betoneinfassung das Bild prägt. Nach Auffassung der Exkursionsteilnehmer erscheint es sinnvoll zu sein, wissenschaftlich fundiert Möglichkeiten zu untersuchen, inwieweit wenigstens streckenweise die Naturferne des Rohneverlaufs in Bornstedt ihr Ende finden kann. Der Rohneverlauf in Richtung Klosterrode weist am Ortsausgang Bornstedt massive Einbindung in eine intensive Viehhaltung aus, was sich durch Absperrungen und massive Abweidungen zeigt. Dadurch verliert die Rohne naturnahere Entwicklungsmöglichkeiten und ist mit starken Nährstoffeinträgen konfrontiert. Bis zur Einmündung des Kuhfassbaches besitzt die Rohne noch einen Mindestentwicklungsraum, welcher oberhalb dieses Mündungsbereiches am südwestlichen Ufer fast vollständig verloren gegangen ist. Auch hier gilt es unbedingt Gewässerschonstreifen von mindestens 10 m Breite einzuräumen, um eine naturnahere Entwicklung zu ermöglichen.

Mit dem Betreten von Klosterrode entdeckten im Südostzipfel des Geländes von Gut und Kloster einen stark eutrophierten Teich, welcher teilweise von Silberweiden eingesäumt ist. Nordwestlich schließt sich eine offenbar überweidete Fläche an, wo bereits die Bodenvegetation zerstört ist. Vermutlich führen Niederschläge zu Bodenerosionen mit starkem Nährstoffeintrag. Hier gilt es schnell und unverzüglich Abhilfe zu schaffen. Vorstellbar wäre die Schaffung einer Streuobstwiese, einer unregelmäßig gemähten Wiese oder bzw. und einer Sukzessionsfläche. Neben der Erhöhung der Arten- und Strukturvielfalt ist mit einer Beendigung der Bodenerosion eine Abpufferung der Nährstoffeinträge möglich.

Das Waldgebiet zwischen Blankenheim, Klosterrode, Beyernaumburg, Riestedt und Emseloh ist von starken forstwirtschaftlichen Eingriffen mit schwerer Technik geprägt. Dabei weist das Waldgebiet mit vereinzelten Feuchtgebieten und strukturreichen Bereichen ähnliche bis gleiche Entwicklungsmöglichkeiten wie das Naturschutzgebiet „Eislebener Stiftsholz“ auf. Die Exkursionsteilnehmer sehen daher die dringende Notwendigkeit einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung, welche eine behutsamere Gehölzentnahme sowie Belassung unbewirtschafteter Waldbereiche beinhaltet.

Im Bereich der Obermühle treffen die Exkursionsteilnehmer auf den Rohrbach, welcher fast parallel zum Mühlenbach verläuft, bevor beide Fließgewässer ab nordöstlich von Emseloh einen gemeinsamen, streckenweise sehr naturnahen Lauf haben. Mit dem Rohrbach ist bis zur Trennung in Riestedter Bach und Rohrgraben unweit der Schäferei Kaltenborn eine sehr vielfältige Auenlandschaft mit Gehölzen, Teichen, Wiesen und Röhrichtbereichen verbunden. Der Riestedter Bach ist weitgehend ähnlich ausgeprägt. Für die Exkursionsteilnehmer ist damit der dringende Appell verbunden diese Gewässer- und Auenstruktur nicht nur zu schützen, sondern Möglichkeiten und Raum einer sukzessiven Ausweitung zuzulassen.

Die Exkursion führte entlang des Rohrgrabens, welcher trotz Sohl- und Uferversiegelung. naturnahere Gehölz-, Stauden- und Wiesenstrukturen ausweist. Nach Auffassung der Exkursionsteilnehmer könnte eine wissenschaftliche Prüfung erfolgen, inwieweit der Rohrgraben auch ohne Sohl- und Uferbefestigung Wasser führen könnte. Somit wäre ggf. eine Entwicklung einer, der temporären Wasserführung angepassten Fauna und Flora möglich.

Die Exkursion endet schließlich bei der Einmündung des Riestedter Baches in die ca. 17 km lange Gonna, welche zwischen Grillenberg und Wippra entspringt und südlich von Sangerhausen in die Helme mündet. Das Flüsschen ist innerhalb der Stadt Sangerhausen sehr stark naturfern geprägt. Auch hier gilt es mit Hilfe einer umfassenden wissenschaftlichen Bearbeitung Möglichkeiten der Renaturierung zu prüfen.

Zum Abschluss der ca. 45 km langen Fußexkursion waren sich die Exkursionsteilnehmer einig, dass die Landschaft und Natur zwischen den Städten Eisleben und Sangerhausen sehr arten- und strukturreich in Erscheinung tritt. Prägend sind Fließ- und Standgewässer, ausgedehnte Wald- und Feldflächen, Bergbaufolgelandschaften sowie Wiesen- und Obstbestände.

Für den AHA besteht das sehr große Interesse sich verstärkt für den Schutz, Erhalt und die Entwicklung dieser Region mit ihrer vielfältigen Landschaft und Natur einzusetzen. Daher strebt er die Bildung einer ehrenamtlichen Regionalgruppe Eisleben-Hettstedt-Mansfeld-Sangerhausen an.
Wer Interesse hat daran mitzuwirken, wende sich bitte an folgende Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)
Tel.: 0345 – 2002746
Fax.: 01805-684 308 363
E-Mail: aha_halle@yahoo.de
Internet: https://www.aha-halle.de