Zu 1.1 Planungsanlass

Der Werdegang der Fläche ist erst einmal korrekt dargestellt, blendet aber folgende Gesamtentwicklung und –vorschläge komplett aus:

Am 14.11.2001 fasste der Stadtrat der Stadt Halle (Saale) mehrheitlich den Beschluss das Ökologische Schulzentrum in der Käthe-Kollwitz-Straße 14 in Halle – Büschdorf zum 30.11.2001 zu schließen. Das 2,85 ha große Gelände, welches bereits vor dem Jahre 1990 als Schulgarten genutzt wurde, befindet sich im städtischen Besitz und ist im Flächennutzungsplan als Grünfläche dargestellt. Im Zusammenhang mit der Schließung des Schulgartens erfolgte die Herauslösung eines Schulgartenteils für die Grundschule Büschdorf.
Ab der Mitte der neunziger Jahre bestand eine Vereinbarung zwischen der Stadt Halle (Saale) und dem Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) zur Zusammenarbeit bezogen auf das Ökologische Schulzentrum Halle – Büschdorf. Leider fand keine umfassende Umsetzung der Vereinbarung statt. Überlegungen des nunmehr aufgelösten AHA-Mitgliedsvereins Internationalen Erholungs- und Bildungswerkes e.V. (IEWB) zur Nutzung eines Teils des Geländes für Kinder- und Freizeitarbeit mit gärtnerischer Selbstversorgung in der Freizeit und Feriengestaltung, insbesondere für Kinder und Jugendliche, welche auf Grund finanzieller Schwierigkeiten der Eltern nicht verreisen können, blieben bedauerlicherweise in der Anfangsphase stehen.
Nunmehr hat das Berufliche Bildungswerk e.V. Halle – Saalkreis (BBW) große Teile des früheren Schulgartens von Unrat und Verbauungen beräumt. Das verschlossene Gelände wird ansonsten nicht mehr genutzt.
Mit den nunmehrigen vom AHA erstellten konzeptionellen Vorschlägen ist vorgesehen teilweise an alten IEWB-Überlegungen anzuknüpfen, aber auch weitergehende Vorstellungen darzulegen. Dabei soll die Lage inmitten des halleschen Stadtteiles Büschdorf besondere Berücksichtigung finden.

Das Gelände des früheren Ökologischen Schulzentrums Halle – Büschdorf steht seit dem 01.12.2001 leer und wird nicht genutzt.
Jedoch bietet sich das Terrain für eine vielfältige Nutzung in Sachen Bildung, Freizeit, Naherholung, Kultur sowie Umwelt- und Naturschutz an. Hinzu kommt die räumliche Nähe zu Reide und Kabelske und ihren Auen sowie dem Hufeisensee, welche zudem für Exkursionen sehr geeignet ist. Im konkreten Fall ist daher eine Nutzung für alle Altersgruppen möglich bzw. wünschenswert. Der AHA möchte hier mit seinen Erfahrungen und Kenntnissen sowie mit dem Fundus der Umweltbibliothek Merseburg „Jürgen Bernt-Bärtl“ fachlich-inhaltlich begleitend wirksam werden, während man sich mit der Bildungseinrichtung BBW einig war, dass sie die Trägerschaft übernehmen sollte.
Die von der Mitgliederversammlung des AHA am 05.12.2005 beschlossenen Konzeptionellen Vorschläge zur Entstehung eines „Parks der Generationen“ in Halle – Büschdorf bildeten die Basis für einen umfassenden und längeren Abstimmungsprozess mit dem BBW. Schließlich übermittelte der AHA mit Schreiben vom 03.10.2006 mit den Konzeptionellen orschlägen zur Entstehung eines „Parks der Generationen“ in Halle – Büschdorf vom 05.12.2005 an alle Fraktionen des halleschen Stadtrates und Halles damaliger Oberbürgermeisterin Ingrid Häußler. Eine Reaktion blieb bisher aus!

Zu 1.2. Planungserfordernis

Inwieweit bei Berücksichtigung obengenannter Vorschläge dieses Planungserfordernis
besteht gilt es zu prüfen

Zu 3.1. Städtebauliches Zielkonzept

  • Laut einer Präsentation des Leiters des Fachbereichs Planen der Stadt Halle (Saale) vom 27. November 2013, Seite 9 besteht in der Stadt Halle (Saale) ein Wohnungsleerstand für das Jahr 2012 im Umfang von 16.022 Wohnungen. Der Stadtbau Sachsen-Anhalt 2010 geht fast zeitgleich von einem steuerlich finanzierten Wohnungsabriss seit 2001/02 bis 02/2010 im Umfang von 10.500 Wohnungen aus. Daraus lässt sich nicht ableiten, dass ein erweiterter Bedarf von Wohnraum besteht.
  • Laut Statistischem Bundesamt und Umweltbundesamt beträgt in Deutschland gegenwärtig zwischen 70 bis 80 ha pro Tag. Diesem Trend gilt es weiter entgegenzuwirken. Das Bauvorhaben steht dem entgegen.
  • Das Bauvorhaben hat die Vernichtung eines sich seit 2001 naturnah entwickelnden arten- und strukturreichen Landschaftsbestandteils zur Folge, welcher u.a. von einem umfassenden Altbaumbestand geprägt ist. Eine ordnungsgemäße Einschätzung der Schutzwürdigkeit lässt sich nur mit einer umfassenden Erfassung von Fauna und Flora sowie Begutachtung ermitteln.

Zu 3.4. Planungszwecke
Siehe zu 3.1.

Zu 4. Planverfahren und Öffentlichkeitsbeteiligung

* Dem Aufstellungsbeschluss des halleschen Stadtrates vom 22.06.2016 ist kein Zeitraum zur Öffentlichkeitsbeteiligung zu entnehmen. Das gilt es scharf zu kritisieren!
* Eine „faunistische Sonderuntersuchung“ parallel zum Planverfahren durchzuführen ist unverantwortlich und stellt eine ggf. eine sehr große Gefahr für einen arten- und strukturreichen Landschaftsbestandteil dar. Berichte ergaben zum Beispiel, dass das Gebiet Brutraum für den Rotmilan ist.

Zu 5. Übergeordnete Planungen

An den Festlegungen laut Flächennutzungsplan vom Jahr 1998 gilt es festzuhalten.

Zu 8. Pro und Contra

Diese Gegenüberstellung berücksichtigt keinesfalls die tatsächlichen Bedrohungssituationen für ein seit dem Jahre 2001 sukzessiv und naturnahen Landschafts- und Naturraum. Die fehlende ordnungsgemäße Erfassung und Begutachtung von Fauna, Flora, Struktur, Auswirkungen für das Stadtklima und der Folgen einer Bebauung lassen offenbar eine ordnungsgemäße Gegenüberstellung nicht zu.

Fazit

Mit Unverständnis hat der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) die Pläne des Geschäftsführers der gleichnamigen Baufirma Thomas Siewert aufgenommen auf dem Gelände 40 Einfamilienhäuser zu errichten. Damit ist ein weiteres grünes Kleinod mit verschiedenen Baum- und Straucharten sowie Wiesen- und Staudenflächen von Zerstörung und Versiegelung bedroht. Dieses Gebiet hat sich seit dem Jahr 2001 zu einem sehr wichtigen Lebens.- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten entwickelt. Das offenbar der Oberbürgermeister der Stadt Halle (Saale) und eine Mehrheit des halleschen Stadtrates dem wohlwollend gegenüberstehen ist für den AHA nicht verwunderlich. Immerhin haben diese gleichen Leute u.a. Teile der Reide und des Hufeisensee für eine bauliche Zerstörung freigegeben. Im Gegenzug hat man das mit Schreiben vom 03.10.2006 an alle Fraktionen des halleschen Stadtrates und Halles damaliger Oberbürgermeisterin Ingrid Häußler mit den Konzeptionellen Vorschlägen zur Entstehung eines „Parks der Generationen“ in Halle – Büschdorf vom 05.12.2005 komplett ignoriert. Im konkreten Fall fordert der AHA die Stadt Halle (Saale) auf, derartige Pläne einzustellen und die ebengenannten und beiliegenden Konzeptionellen Vorschläge zu berücksichtigen, um so den Schutz, Erhalt und die Weiterentwicklung des Geländes des früheren Schulgartens Halle-Büschdorf als wertvolles Biotop und Grüngebiet zu ermöglichen.