Im Naturschutzgebiet Peißnitz Nordspitze sind gemäß § 4 der Verordnung über die Festsetzung des Naturschutzgebietes alle Handlungen verboten, die das Naturschutzgebiet oder einzelne seiner Bestandteile zerstören, beschädigen, verändern oder nachhaltig beeinträchtigen. Zur Vermeidung von Gefährdungen und Störungen ist es im Naturschutzgebiet untersagt sportliche Veranstaltungen durchzuführen.
Auf der Internetseite zum 15. Mitteldeutschen Marathon am 9. Oktober 2016 ist die Strecke des Halbmarathons veröffentlicht. Die Strecke führt demnach direkt durch das Naturschutzgebiet Peißnitz Nordspitze.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) drückt sein Unverständnis aus, dass die Möglichkeit bestehen soll, tausende Sportler durch das Naturschutzgebiet laufen zu lassen.
Diese Absicht ist offenbar begünstigt durch die Asphaltierungen der Wege, welche schon unverantwortlicher Weise auf der Peißnitz vorgenommen worden ist.
Der AHA ist der Auffassung, dass bei einer ernsthaften Suche, alternative Routen der Veranstaltung zur Verfügung stehen können.
Nunmehr fordert der AHA den Oberbürgermeister der Stadt Halle (Saale) und seine Verwaltung in ihrer Eigenschaft als zuständige Untere Naturschutzbehörde auf, im Sinne des Naturschutzes zu handeln und keine Befreiung von dem Verbot sportlicher Veranstaltungen im Naturschutzgebiet Peißnitz Nordspitze zu gewähren.
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