I. Grundsätzliches
Bekanntlich bilden Fluss- und Auenlandschaften eine wichtige Einheit. Beide stehen in einer engen und sehr vielfältigen Wechselbeziehung zueinander. Die Auenlandschaften dienen den Flüssen als Ausbreitungsraum für Hochwasser und versorgen sie somit mit Wasser, Sedimenten und z.B. als Schwemmgut herangetragenes neues genetisches Material aus Tieren und Pflanzen. Im Umkehrschluss fungieren die Auenlandschaften als „Reinigungskraft“ für die Flüsse, indem beispielsweise Auenwälder das abgebremste Wasser von Sedimenten „befreien“ sowie Schwemmgut „herauskämmt“.
Diese langzeitige Wechselbeziehung hat somit eine der arten- und strukturreichsten Naturlandschaften der gemäßigten Zonen hervorgebracht, welche zahlreichen Tier- und Pflanzenarten Lebens- und Rückzugsraum bietet. Darüber hinaus trägt diese intensive Wechselbeziehung zur Verbesserung des Landschafts- und Ortsbildes urbaner Gebiete bei und sorgt als Kalt- und Frischluftentstehungsgebiet und -korridor für eine nachhaltige Verbesserung des Klimas.
Auf dieser Basis bezieht der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) folgendermaßen Stellung:
II. Zu Planungsunterlagen – Erläuterungsbericht
Zu 2 Notwendigkeit des Vorhabens
Zu 3.1 Lage des Vorhabens
Zu 3.6 Landschaftsbild
Zu 3.7 Schutzgebiete
Zu 4. Art und Umfang des Vorhabens
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) begrüßt grundsätzlich Aktivitäten zur Durchlässigkeit von Fließgewässern und somit auch in der Zorge. Dazu gilt es vorrangig zu prüfen, inwieweit eine Wiederherstellung von Mäandrierungen möglich ist. Im genannten Planungsbereich befindet sich jedoch bereits eine umfassende Sohlgleite, welche sich umfassend in das Gewässersystem eingebettet hat. Diese Lösung ist nicht das Optimum zur Entwicklung der Zorge, aber eine am Standort akzeptable Alternative. Die vorhandene verrostete Spundwand und die Betoneinbettung bedürfen in der Tat einer Beseitigung. Nach Auffassung des AHA ist es jedoch nicht zielführend die bestehende, eingebettete Sohlgleite zu entfernen und durch die angedachten Maßnahmen zu ersetzen, da diese Steine bereits durchaus als Störsteine fungieren. Stattdessen empfiehlt es sich zu prüfen, inwieweit eine durch eine Erweiterung der Sohlgleite flussaufwärts Abhilfe schaffen kann. Zudem weist der AHA darauf hin, dass sich in großen Teilen der Stadt Nordhausen entlang der Zorge ein mehr oder minder umfassender Gehölzsaum entwickelt hat, welcher sehr schützenswert und sukzessiv erweiterungsfähig ist. Daher verbietet sich ein Eingriff in den Uferbereichen und den dazugehörigen Gehölz-, Wiesen und Staudengürtel von selbst, um den vielfältigen Pflanzenbestand sowie der dazugehörigen Uferzonen sowie deren vielfältigen ökologischen Funktionen erhalten zu können. Dazu zählt neben der strukturellen Vielfalt auch die entsprechende bestehende Artenvielfalt. Ein Großteil der in der Unterlage 3, Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung aufgeführten Arten benötigen die bestehende Strukturvielfalt. Dies gilt es zu erhalten und weiter zu befördern.
III. Schlussbemerkungen
Grundsätzlich ist eine Befreiung der Zorge von standortfremden Bestandteilen wie Sohl- und Uferbefestigungen sowie die Beförderung einer naturnaheren Entwicklung zu begrüßen. Gleiches trifft für die Beseitigung von Restbauten im Gewässerbett der Zorge. Ansonsten sind jedoch weitere bauliche Eingriffe aller Art zu vermeiden. Ferner bedarf es eines Bestandsschutzes sowie fortgesetzter Rückgabe von Retentionsflächen an entlang der gesamten Zorge.
Ferner lässt man der Zorge zu wenig Raum und Möglichkeit zur naturnahen Entwicklung. Dazu zählen Rodungen, angedachte Gehölzneupflanzungen und Aufweitungen des Fließraumes. Als einzige bauliche Maßnahmen sind die Entfernung der Sohl- und Uferbefestigungen, Deichrückverlegung sowie Beseitigungen von Bebauungen und Bodenversiegelungen erforderlich. Hier gilt es aber Verfahren anzuwenden und Standorte zu suchen und zu finden, welche die Abholzung von Gehölzen und unnötige Bodenbeanspruchungen ausschließt.
Ansonsten gilt es der Eigendynamik des Fließgewässers und der sukzessiven Entwicklung des Fließgewässers zu überlassen. Dazu bedarf es jedoch beidseitig eines mindestens jeweilig 10 m breiten Gewässerschutzstreifens.
Daher bedarf es nach Ansicht des AHA einer alternativen Herangehensweise und Planung.
Ferner regt der AHA die Einrichtung eines länderübergreifendenden Landschaftsschutzgebietes Zorge an.
Der ehrenamtliche und gemeinnützige Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. bietet gerne seine Erfahrungen und fachlichen Kenntnisse an.
Der Kontakt lautet:
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)
E-Mail: aha_halle@yahoo.de
Andreas Liste
Vorsitzender
Halle (Saale), den 18.10.2021
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