Dresden – Blick zur Frauenkirche

Bekanntlich ist Dresden ohne Elbe und ihre Nebengewässer unvorstellbar. Der insgesamt 1.094 Kilometer lange Strom Elbe durchfließt in einer Länge von ca. 30 km das Stadtgebiet von Dresden und stellt zusammen mit ihrer Aue einen bedeutsamen Landschafts-, Natur- und Kulturraum dar sowie dient als Naherholungsgebiet für Einwohner und Gäste der sächsischen Landeshauptstadt. Ebenso ist die Aue als Hochwasserüberflutungsraum unerlässlich. Abgesehen davon benötigen Auen diese Überflutungen, um einer arten- und strukturreichen Fauna und Flora Lebens-, Nahrungs- und Rückzugsraum zu bieten. Nicht umsonst zählen Auen zu den arten- und strukturreichsten Landschaften der gemäßigten Zonen der Erde.
Alles Gründe, warum – nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) – auch die Elbe und ihre Aue von jeglicher Bebauung freizuhalten ist, wie vom Ansatz her z.B. in der Verordnung der Landeshauptstadt Dresden zur Festsetzung des Überschwemmungsgebietes der Elbe in Dresden vom 11. Mai 2000, festgehalten.
Ein Beispiel des Negativhandelns ist, laut AHA, in der Errichtung der 636 m langen Waldschlösschenbrücke seit dem Ende des Jahres 2007 zu sehen, was u.a. zur Beeinträchtigung des Landschafts- und Stadtbildes sowie zur räumlichen Einschränkung der Elbaue führte und die Aberkennung des Titels UNESCO-Weltkulturerbes im Jahr 2010 zur Folge hatte. Hinzu kommt, dass laut Medienberichten die ursprünglichen Baukosten in Höhe von 157 Millionen Euro für die nach wie vor klar umstrittene Brücke, auf sich nunmehr aktuell rund 182 Millionen Euro verteuerten.
Das sich einst ein Elbebiber auf der Brückenbaustelle eingefunden hatte, verdeutlicht zudem zum einen die Bedeutsamkeit dieses Elbabschnittes für diese streng geschützte Tierart und zum anderen, dass es notwendig ist, dass sich die Elbe verstärkt wieder naturnaher entwickeln muss. Das bedeutet im konkreten Fall, dass an den Elbufern eine vermehrte sukzessive Gehölzentwicklung möglich zu sein hat. Somit können sich, neben einer umfassenden Bereicherung an Arten und Strukturen in der Elbaue, Elbebiber ausreichend mit „Baumaterial“ versorgen.
Diese Fakten sind, nach Meinung des AHA, unbedingt in der angedachten Elbschutzsatzung zu verankern. In der Elbschutzsatzung gehören zudem der Schutz und Erhalt der nicht betretbaren 10,5 ha großen Pillnitzer Elbinsel als Bestandteil des Naturschutzgebietes Pillnitzer Elbinseln und Gauernitz, des Landschaftsschutzgebietes „Dresdner Elbwiesen und -altarme“ sowie des FFH-Gebietes „Elbtal zwischen Schöna und Mühlberg“ (EU-Meldenummer DE4545-301) und des gleichnamigen Vogelschutzgebietes (DE4545-452) im europäischen Schutzgebiets- und Biotopverbundsystem Natura 2000. Ebenso gilt es dort zum Beispiel den Schutz und den Erhalt der Nebengewässer, wie zum Beispiel der Weißeritz, des Zschonerbaches, der Prießnitz und des Lockwitzbaches, angrenzender Naturschutzgebiete – wie die 195 ha großen Elbtalhänge – sowie die kleineren und größeren Fließgewässer und ihrer Täler beiderseits der Elbe zu beinhalten. Nur somit lässt sich der notwendige zusammenhängende Charakter als Biotop- und Grünverbund darstellen und würdigen. Dazu gehört ebenfalls die vielfältig lebensnotwendige Bedeutung als Retentionsflächen, wie das Junihochwasser 2013 wieder einmal deutlich aufzeigte.
Darüber hinaus sind durch eine Elbschutzsatzung künftig solche Maßnahmen auszuschließen wie z.B. die bereits erfolgten Fällungen von 32 Bäumen in der Böcklin- und Kötzschenbroder Straße im Stadtteil Pieschen.
Der gemeinnützige, ehrenamtliche und gemäß § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) vom Umweltbundesamt anerkannte AHA erklärt sich ausdrücklich bereit, im Rahmen seiner ehrenamtlichen Möglichkeiten an der Erstellung einer Elbschutzsatzung im Stadtgebiet von Dresden mit den Auswirkungen auf das Umland mitzuwirken.
Nunmehr beabsichtigt der AHA im Jahr 2021 seine Aktivitäten in Dresden und seiner Umgebung zu verstärken. Dazu soll u.a. folgende Fahrradexkursion dienen:

Samstag, den 26.06., um 10.00 Uhr
Fahrradrundexkursion durch die Elbaue in Dresden und Pirna
u.a. mit Aufenthalt an den Mündungen der Weißeritz, des Zschorner­bach, der Prießnitz und des Mordgrundbaches in die Elbe, Blick zum NSG Pillnitzer Elbinsel, Aufenthalt an der Wesenitz sowie an den Einmün­dungen von Gottleuba, Muglitz und Lockwitzbach in die Elbe
Mit den Wendepunkten elbabwärts Mündung der Weißeritz in die Elbe und elbaufwärts Mündung der Gottleuba in die Elbe in der Großen Kreis­stadt Pirna.
Treffpunkt: Ecke Hasenberg/Terrassenufer, Dresden
Dauer: ca. 7 Stunden

Ferner zählt dazu ganz besonders die Bildung einer ehrenamtlichen AHA-Regionalgruppe Dresden und Umland. In dem Rahmen möchte der AHA Interessenten gewinnen, welche sich aktiv für den Schutz, Erhalt und die Entwicklung der vielfältigen Fluss-, Bach- und Auenlandschaft in Dresden und seiner näheren Umgebung widmen und einsetzen wollen. Hierzu bringt der AHA u.a. seine vielfältigen und jahrzehntelangen Erfahrungen z.B. in den Fluss- und Auenlandschaften der Elbe, der Saale und der Mulde ein.
Wer sich mit dem AHA in Verbindung setzen möchte, kann dies unter folgender zentraler Anschrift tun:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 200 27 46

E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 18.06.2021