Grundsätzliches
Um grundsätzlich die Position des Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) zur Entwicklung des Gesamtgebietes einordnen zu können, sei auf folgende Presserklärungen verwiesen:
- AHA und Initiative „Pro Baum“ fordern ökologisch orientierte Stadtplanung in der Stadt Halle (Saale) vom 11.01.2021
- AHA fordert mehr naturnahere Entwicklung und Schutz der Saaleaue im Zentrum bis Süden Halles vom 06.02.2021
Aus diesen beiden Presseerklärungen sei nachfolgend zitiert:
AHA fordert mehr naturnahere Entwicklung und Schutz der Saaleaue im Zentrum bis Süden Halles
Der heutige Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) begrüßt schon seit dem Jahre 1980 wissenschaftlich-fachlich fundierte Schritte, welche dem Schutz, der Entwicklung, dem Erhalt und der Betreuung der halleschen Auenlandschaft dienen. Bekanntlich prägen die Auenlandschaften von Saale, Weißer Elster, Reide, Hechtgraben, Götsche, Saugraben, Roßgraben und ihrer Nebengewässer umfassend Natur, Landschaft, Umwelt, Klima, Stadtbild sowie Naherholung und Tourismus der Stadt Halle (Saale). Neben der Tatsache, dass diese Fluss- und Auenlandschaften in ein sehr großes Netz bundesweit bzw. länderübergreifend derartiger sehr bedeutsamer, arten- und strukturreicher Landschaften eingebettet ist und somit Teil einer Gesamtverantwortung darstellt, ist eine sehr gut überlegte Herangehensweise dringend geboten. Dazu gehören aber solche Erkenntnisse, dass eine enge Korrelation zwischen Fließgewässern und Auen bestehen, Auenlandschaften zu den arten- und strukturreichsten Landschaften der gemäßigten Zonen gehören, als Lebens- und Rückzugsraum zahlreicher Tier- und Pflanzenarten, natürliche Retentionsflächen der Fließgewässer und Wasserspeicherraum dienen sowie daher unbedingt einer naturnaheren, naturnahen bis natürlichen Entwicklung bedürfen.
Dazu gehört nach Ansicht des AHA, dass es sehr bedeutsam ist nicht nur den Gehölzbestand in der Stadt Halle (Saale) zu schützen und sichern, sondern besser noch zu erhöhen. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Stadt Halle (Saale) eher mit Massenfällungen von Gehölzen sowie Verwässerungen von entsprechenden Schutzsatzungen auffällt.
Im Rahmen einer vom Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) organisierten und durchgeführten vierstündigen Exkursion in die Saaleauenlandschaft im Zentrum bis Süden Halles am 06.02.2021, nahmen die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer die Gebiete im Bereich des Holzplatzes, die Pulverweiden sowie die zum 90,7 ha großem Naturschutzgebiet „Rabeninsel und Saaleaue bei Böllberg“ gehörenden Gebiete Untere Aue und Rabeninsel in Augenschein, berieten und diskutierten über die gegenwärtigen Zustände sowie Möglichkeiten der künftigen Entwicklung und des Schutzes des Gesamtgebietes.
Vor Beginn der Exkursion stellte der AHA der Exkursionsgruppe seine Sichtweise zum gegenwärtigen Zustand des Gebietes Hafenstraße/Sophienhafen. Dabei ging es vorrangig um die Entwicklung dieses Gebietet. Der AHA erläuterte der Exkursionsgruppe umfassend seine Sichtweise. Dazu gehört die Feststellung, dass die Entwicklung der Saale und ihrer Aue im engen Verhältnis stehen und im Jahr 2013 das letzte Hochwasserreignis im Sommer eigentlich zur Erkenntnis geführt haben müsste, dass es gilt nicht nur Flächenversiegelungen zu stoppen, sondern zurückzubauen sind, um noch mehr Hochwasser zu produzieren. Angesichts des möglicherweise sich anbahnenden Hochwassers in diesem Februar 2021 bekommt das Thema eine neue Aktualität.
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit gibt zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes an, Zitat: „Täglich werden in Deutschland rund 58 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Flächenneuinanspruchnahme – kurz Flächenverbrauch – von circa 82 Fußballfeldern.“, Zitat Ende
Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 21.170 ha. Im Vergleich dazu liegt diese Zahl zwischen der Fläche der Stadt Essen (21.034 ha) und der Stadt Lübeck (21.419 ha).
Ferner ist es erforderlich, dass die Landwirtschaft durch Fruchtfolge und Anbau von einer großen Kulturvielfalt mit Humusmehrern nicht zur Verbesserung der Arten- und Strukturvielfalt, sondern auch zur Wiederherstellung gesunderer Böden beiträgt und somit Wasser mehr in der Fläche verbleibt.
Ferner ist eine Wiederausweitung der Retentionsflächen und eine naturnahere bis naturnahe Entwicklung der Auenlandschaft dringend geboten. Dazu gehören Struktur, Artenzusammensetzung und Entwicklungszeiträume.
Eine intakte, arten- und strukturreiche Auenlandschaft hat nicht nur eine sehr bedeutsame Funktion für den Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz, sondern prägt im positiven Sinne das Landschafts- und Stadtbild sowie eine Nutzung als Naherholungsraum für die stress geplagte Bevölkerung und ihrer Gäste. Dazu ist es aber erforderlich nicht nur jegliche Bebauungen in den Auenlandschaften von Saale und Weißer Elster zu unterlassen, sondern eher noch umfassende Rückbaumaßnahmen vorzunehmen, um ebengenannte, erforderliche Ziele schnell bzw. unverzüglich erreichen zu können.
Aus dem Grund betrachtet der AHA mit sehr großer Sorge den angedachten Beschluss des halleschen Stadtrates auf seiner Sitzung am 18.12.2019 zum „Baubeschluss GRW-Maßnahme Salinebrücke“ sowie zum „Baubeschluss GRW-Maßnahme Neubau Sandangerbrücke“.
Diese beiden Vorhaben beschädigen nicht nur die Vegetation und weitgehend unverbaute Teile der Saaleaue in der Stadt Halle (Saale), sondern schränken Retentionsräume ein und schädigt das Landschafts- und Stadtbild im Einzugsbereich der Saale.
Dabei befinden sich bei beiden Vorhaben jeweils einige Meter weiter in der Mansfelder Straße zwei umfassende Brücken. Schon daraus kann keine Rechtfertigung der angedachten beiden Baumaßnahmen erwachsen.
Hinzu kommt, dass die Verwaltung der Stadt Halle (Saale) deutlich beabsichtigt das Vorhaben der „Baubeschluss GRW-Maßnahme Neubau Sandangerbrücke“ mit dem flächendeckenden Neubau einer Slipanlage und einer dazugehörigen Zufahrt ausweiten zu verknüpfen. Dabei nimmt man wissentlich eine weitere Zerstörung des Saaleufers und bauliche Eingriffe in die Saaleaue in Kauf. Eng damit verbunden sind flächendeckende Zerstörungen der Gehölz-, Wiesen- und Staudenbestände im Bereich des Sandangers sowie flächendeckende Versiegelungen in der von Hochwasser geprägten Saaleaue. Dabei lässt man deutlich erkennen, dass man noch immer nicht zu einem wissenschaftlich-fachlichen Umgang mit Umwelt, Natur, Landschaft und Hochwasser gefunden hat. Ebenso verstärken solche Planungen die Unaufrichtigkeit und Sinnlosigkeit von Deichbaumaßnahmen am Gimritzer Damm, wenn man selbst in dessen näherer Umgebung nicht vor weiteren Flächenversiegelungen in Halles Saaleaue zurückschreckt.
Aus Sicht des AHA besteht überhaupt keine Notwendigkeit derartige landschafts- und naturzerstörenden Baumaßnahmen vorzunehmen und dazu auch noch öffentliche Mittel zu verwenden. Der AHA sieht hier die Gefahr weiterer Eingriffe in Hochwasser-, Natur- und Landschaftsräumen entlang der Saale, welche mit den Asphaltierungen und Abholzungen in der Saaleaue zwischen Holzplatz und Sophienhafen, auf der Würfelwiese sowie in den Bereichen Ziegelwiese und Peißnitz, mit der zusätzlichen Verbauungen im Bereich Hafenstraße/Sophienhafen sowie den geplanten bzw. begonnenen Wegebaumaßnahmen in den Naturschutzgebieten Rabeninsel und Peißnitznordspitze, der Öffnung der Wilden Saale sowie des angedachten Ausbaus des Mühlgrabens zusammen massive Schädigungen für Umwelt, Natur und Landschaft darstellen. So fordert der AHA derartige Aktivitäten in und an der Saaleaue zu stoppen, wozu auch bauliche Aktivitäten am Pfälzer Ufer, im NSG Rabeninsel, im NSG Peißnitznordspitze, für Brücken zwischen Franz-Schubert-Straße und Salinehalbinsel bzw. zwischen Hafenstraße/Hafenbahntrasse und Sandanger sowie Bootsanlegern gehören sowie bestehende Asphaltwege in der Saaleaue sofort zurückzubauen.
Bereits die Neubebauung des Gebietes Hafenstraße/Sophienhafen hat zu unzulässigen Einschränkungen im mit kontanimierten Aufschüttungen Bereich der Saaleaue geführt. Der AHA begründete damit das dringende Erfordernis sämtliche Neubebauung einzustellen und zurückzubauen sowie den in Folge der langjährigen Nutzung als Gaswerk kontaminierten Boden fachgerecht zu entsorgen.
Im Anschluss daran führte der Weg der Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer in das Gebiet des Holzplatzes. Dabei betrachteten und werteten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer den asphaltierten Saaleradwanderweg zwischen Hafentrasse am Holzplatz durch Aue der Elisabethsaale bis zum Sophienhafen.
Der AHA erläuterte den anwesenden Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer seine Überlegungen zur Belebung und Verbesserung des Biotop- und Grünverbundes zur Peißnitzinsel, zum Sandanger und weitläufig betrachtet zur Ziegelwiese und zur Salinehalbinsel. Ferner bekräftigt der AHA seine Vorschläge zur Wiederbelebung des in den Jahren 1968 bis 1978 bzw. bis 1987 verschütteten Verlaufs der Wilden Saale auf dem Holzplatz und auf dem Sandanger. So besteht die Möglichkeit Natur, Landschaft und Stadtbild von Halle zu beleben sowie den Abfluss der Saale auszuweiten. Ferner erhöht sich die Aufnahmekapazität von Hochwasser. In Anbetracht des sich anbahnenden Hochwassers ist das ein sehr aktuelles Thema.
Die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer teilten die massiven Bedenken des AHA den Saaleradwanderweg bezüglich des asphaltierten Ausbaugrades. Neben der Vernichtung und Störung der sukzessiven Wiederentstehung eines Auenwaldes führen diese Versiegelungen der Fläche zur weiteren Zerschneidung von Natur und Landschaft, lassen für Klein- und Kleinsttiere unüberwindbare Hindernisse entstehen und befördern zudem die unerlaubte Nutzung durch Kraftfahrzeuge. Stattdessen gilt es die Hafenstraße dafür besser herzurichten.
Ferner mahnten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer einen besseren Schutz und Erhalt des Roßgrabens an. Dazu zählt auch, dass die Erarbeitung einer umfassenden wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption für den Roßgraben entsteht, welche Maßnahmen zur Beseitigung von Sohl- und Uferbefestigungen sowie der Aufhebung von Begradigungen und Verrohrungen beinhalten muss. Dies entspricht beispielsweise auch der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie der EU.
Im Bereich des Holzplatzes kamen ferner die umfassenden Vorschläge des AHA zur Entwicklung und Gestaltung des Gebietes zur Sprache. Die Anwesenden begrüßten die bereits im Jahr 1996 vorgelegten Vorschläge, wonach im Bereich des einstigen Saalebogens der Wilden Saale, welche über den Sandanger zur Peißnitzinsel führte, eine Wiederbelebung des einst in den Jahren von 1968 bis 1978 bzw. bis 1987 verschütteten Saalearms erfolgt. Dazu ist der Abtrag einer bis 5 bis 8 m mächtigen Aufschüttung, welche aus Bodenaushub, Bauschutt und Abfällen besteht, erforderlich. Dies trägt zur Wiederherstellung eines größeren Überflutungsraumes der Saale bei, erhöht die Vielfalt der landschaftlichen Struktur und eröffnet zudem die sukzessive Erweiterungsmöglichkeit des bestehenden, angrenzenden Auenwaldrestes.
Im Anschluss daran stellten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer mit Unverständnis und Entsetzen flächendeckende – insbesondere am Holzplatz und in den Pulverweiden – massive Ausweitung der Abholzungen fest. Diese Abholzungen der Stadt Halle (Saale) haben nicht nur zur Zerstörung von wichtigem Lebens- und Rückzugsraum von zahlreichen Tierarten geführt, sondern massiv in die sukzessive, naturnahe Entwicklung der jeweiligen Gehölzbestände eingegriffen. In dem Zusammenhang besprachen die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer die zur Exkursion am 20.02.2016 beobachteten Holzbergungen im Ergebnis der Massenabholzungen durch Mitarbeiter der Elektro Bohnefeld GmbH aus Wettin-Löbejün. Vielerorts entdeckten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer zudem fest- und zerfahrene Bodenstrukturen, was die Zerstörungen dieses Teils der Saaleaue noch verschärften. Daher halten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer die sofortige Beendigung aller Abholzungsmaßnahmen in der gesamten Saaleaue für dringend geboten. Ferner fordern sie die Strafverfolgungsbehörden und die Kommunalaufsicht des Landes Sachsen-Anhalt auf, die strafrechtliche Relevanz der in Kumpanei von Stadtverwaltung Halle (Saale) und der
Elektro Bohnefeld GmbH durchgeführten flächendeckenden, massiven Zerstörungen und Verwüstungen in der Saaleaue der Pulverweiden zu prüfen und ggf. zu ahnden. Die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer waren sich mit dem AHA einig, dass hier wieder ein Beispiel verfehlter Natur-, Landschafts- und Umweltschutzpoltik zu erkennen ist. Dieser Zerstörungs- und Vernichtungspolitik der Administration des halleschen Oberbürgermeisters Dr. Bernd Wiegand an Natur, Landschaft und Umwelt muss mit aller Konsequenz nun unwiderruflich ihr sofortiges Ende finden!
Die nunmehrigen Baumpflanzungen können diesen Frevel nicht aus der Welt schaffen.
Ebenso gilt es die Ringelungen des Eschenahorns einzustellen, welche man selbst im Naturschutzgebiet „Rabeninsel und Saaleaue bei Böllberg“ vornahm. Der Sinn und Zweck derartiger Maßnahmen sind für die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer nicht nachvollziehbar. Insbesondere aus dem Blickwinkel, dass ein Zurückdrängen des Eschenahorns kaum umsetzbar erscheint und somit der Aufwand den Nutzen eindeutig überschreitet. Ferner stellten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer fest, dass einzelne Bäume neue Rindenbrücken gebildet hatten, was den Sinn und Zweck dieser vollkommen inakzeptablen Ringelungen auch aus dieser Sicht in Frage stellen. Unter den Aspekten forderten Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer das Land Sachsen-Anhalt und die Stadt Halle (Saale) auf, dass der Landesrechnungshof und das hallesche Rechnungsprüfungsamt die Möglichkeit der unsachgemäßen Verwendung von Steuergeldern prüfen und transparent in der Öffentlichkeit darstellen.
Mit Unverständnis nahmen die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer die Folgen der im Jahr 2020 durchgeführten Abholzungen im zum 90,7 ha großen Naturschutzgebiet „Rabeninsel und Saaleaue bei Böllberg“ gehörenden Gebiet Untere Aue, welche vom ca. 15 bis 20 m breiten Randbereich vom Norden nach Süden von einer Auenwaldsukzession geprägt ist. Zumeist sind dort seit dem Jahr 1991 Silberweiden, Silberpappeln, Eschen, Feldahorn, Blutroter Hartriegel und Pfaffenhütchen herangewachsen bzw. im Heranwachsen begriffen. Nunmehr erfolgten in einer Teilfläche umfassende Abholzungen sowie Reih-und-Glied-Aufforstungen mit Einzäunung. Der Sinn und Zweck der Maßnahme ist überhaupt nicht erkennbar. Die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer forderten daher mit Nachdruck die Sukzession zu schützen sowie Abholzungen und in Aufforstungen im Anschluss zu unterlassen!
Mit Sorge nahmen ferner die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer die Information des AHA auf, Rahmen eines neuen Verkehrsentwicklungsplanes (VEP) einen weiteren Saaleübergang zu planen. Die nunmehr drei sogenannten Vorzugsvarianten im halleschen Norden unweit des Hafens sowie südlich der Rennbahn erscheinen für den AHA aus mehreren Gründen sehr problematisch.
Das Planungsgebiet südlich der Rennbahn gehört mit seinen Restauenwäldern und Sukzessionsgebieten aus Hart- und Weichholz, Wiesen- und Schilfflächen sowie Feuchtgebieten zu den wertvollsten und schützenswerten Landschaften und Naturgebieten im halleschen Raum. Nicht umsonst gehört das Gebiet weitgehend zum Naturschutzgebiet „Rabeninsel und Saaleaue bei Böllberg“, welches zudem einen Schutzstatus nach der europäischen Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie besitzt.
Die beiden Planungsgebiete bilden ferner einen sehr bedeutsamen Raum für Hochwasser, Biotop- und Grünverbund sowie fungieren als Kaltluftentstehungsgebiete und Kaltluftkorridore. Ebenso nutzt die Bevölkerung diese Gebiete zur Erholung und Entspannung.
Offensichtlich halten Halles Verkehrsplaner noch immer an dem extensiven Verkehrsentwicklungsdenken der 60er und 70er Jahre des zwanzigsten Jahrhunderts fest. Genau aber ein derartiges Herangehen hat zum derzeitigen Klimawandel, rasanten Flächenfrass, zur verstärkten Verlärmung sowie zu ansteigenden Belastungen mit Abgasen und Feinstaub beigetragen. Alternativ verstärkt u.a. auf Bahnverkehr, Öffentlichen Personennahverkehr und Radfahren zu setzen scheint noch nicht im erforderlichen Umfang bei den halleschen Stadtplanern angekommen zu sein.
Der AHA hat die Vermutung, dass die hallesche Stadtplanung offenbar u.a. von einem vermehrten Zustrom von Autoverkehr im Falle des Weiterbaus der BAB 143 ausgeht. Ferner möchte man offenkundig schnellstmöglich der massiven Lobbyarbeit der Bürgerinitiative „Hochstraße“ nachgeben.
Für den AHA steht jedoch fest, dass die Prüfung neuer Saalebrücken in Halle (Saale) sofort zu stoppen gilt, um den zusammenhängenden Schutz, Erhalt und Entwicklung von Natur, Landschaft, Umwelt, Klima und Hochwassereinzugsgebieten sowie die Sicherung von Räumen für eine umwelt- und naturverträgliche Naherholung für die Bevölkerung gewährleisten zu können.
Alternativ hält der AHA es für dringend erforderlich, dass die Stadt Halle (Saale) ihr verstärktes Augenmerk auf Verkehrsvermeidung sowie Beförderung des Öffentlichen Personen- und Schienennahverkehrs, des Fortbewegens mit dem Fahrrad und zu Fuß lenkt. Darüber hinaus sollte sich die Stadt Halle (Saale) für eine Förderung und Stärkung des regionalen und überregionalen Bahnverkehrs einsetzen.
Die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer drückten massiv die Forderung aus, derartige Planungen sofort einzustellen.
Wie bereits ebenfalls in der AHA-Konzeption aus dem Jahre 1996 enthalten, schlugen die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer für das Gelände des Holzplatzes 7 am Gasometer eine Mischung aus Entwicklung eines umfassenden Parks, Gastronomie und kulturellen Veranstaltungsort vor.
Im Bereich des Saaleufers zwischen Genzmerbrücke und Karl-Meseberg-Brücke drückten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer erneut und umfassend ihr Unverständnis zu den Massenabholzungen Anfang des Jahres 2011 aus, welchen mindestens 75 Pappeln sowie zahlreiche andere Gehölze, z.B. Sukzessionsflächen von auentypischen Gehölzen u.a. bestehend aus Stieleiche, Gemeiner Esche, Feldulme, Feldahorn, Blutrotem Hartriegel, Schwarzem Holunder und Europäischem Pfaffenhütchen, zum Opfer fielen. Ebenso erklärten die ExkursionsteilnehmerInnen, dass sie ein Festhalten an der Asphaltierung des Weges im Landschafts- und Überschwemmungsgebiet für ökologisch, landschaftlich und hydrologisch unverantwortlich halten. Von daher fordern sie mit Nachdruck, dass derartige Pläne endgültig einzustellen sind. Dabei verwies der AHA auf seinen offenen Brief vom 07.07.2011 an den halleschen Stadtrat und der damaligen Oberbürgermeisterin der Stadt Halle (Saale).
Jedoch mussten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer feststellen, dass man die Fällungen in dem Bereich fortsetzt. So fielen eine Gemeine Esche sowie mehrere Silberweiden der Säge zum Opfer.
Mit Genugtuung nahmen die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer die voranschreitende sukzessive Entwicklung in der Unteren Aue zur Kenntnis. Gleiches gilt es für den ca. 41 ha großen Restauenwald Rabeninsel zu sehen. Hier ist aus Sicht der ExkursionsteilnehmerInnen der Natur die Hauptregie für die Entwicklung des Auenwaldes zu überlassen. Dazu zählen auch die einst in den siebziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts angepflanzten Pappelbestände. Hier zeigt sich erfreulicherweise eine schrittweise Umentwicklung zu einem naturnahen, standortgerechten Auenwald. Die alten Pappeln dienen zurzeit noch mit ihren hohen Bäumen und Höhlen als Nistplatz sowie Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tierarten. Von daher ist von einer Fällung abzuraten, welche zudem die sukzessive Wiederentstehung besagten Auenwaldes empfindlich stören könnte.
Nunmehr plant die Stadt Halle (Saale) die Abholzung von zwei mit Hybridpappeln bewachsenen Flächen im Nordteil der Rabeninsel. Laut des von der Stadt Halle (Saale) beauftragten Planungsbüros „RANA“, umfassen die Fläche 1 eine Größe zwischen 6.800 bis 7.000 m² und die Fläche 2 eine Größe zwischen 2.400 bis 2.500 m². Im Anschluss daran beabsichtigt man Monokulturen von Stieleichen anzulegen.
Mit Genugtuung hatten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Exkursion die voranschreitende Sukzession in den von der Abholzung bedrohten beiden Hybridpappelbeständen im Norden der Rabeninsel in Augenschein genommen. Insbesondere Gemeine Esche, Feld- und Flatterulme, Feldahorn, Winterlinde, Bergahorn, Frühblühende Traubenkirsche und Schwarzer Holunder sind hier prägende Gehölze, welche auen- und standorttypisch sind. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Exkursion gaben zu bedenken, dass die Entwicklung und der Bestand der Stieleiche im Zuge des Klimawandels und der damit verbundenen Zunahme an sommerlicher Hitze und Trockenheit sowie weitgehend ausbleibender Winter stark gefährdet ist. An diesen Ausgangsbedingungen können auch plantagenartig gepflanzte Stieleichenmonokulturen nichts ändern. Abgesehen davon, dass in der Regel Baumschulware mit gekappten Pfahlwurzeln zur Pflanzung kommen. Diese gekappten Pfahlwurzeln wachsen in der Regel nicht weiter und führen dazu, dass die Wassererschließung in tieferen Schichten nicht mehr möglich und die Standsicherheit gefährdeter ist.
Die angedachten Abholzungen mit Einsatz von schwerer Technik können zudem zu massiven Schäden des angrenzenden Pflanzenbestandes führen sowie starke Verdichtungen des Bodens hervorrufen. Ferner ist es vollkommen normal in einem Wald, dass einzelne Bäume umbrechen, kleinere Lichtungen schaffen und das Holz im Rahmen der Wiedereingliederung in den Stoffkreislauf Insekten, Spinnen, Pilzen und Mikroorganismen als Lebensraum bzw. als Nahrung dienen. Ferner dienen diese kleineren Lichtungen u.a. als Sukzessions- und Entwicklungsraum für neue Gehölze. Das befördert nicht nur den Arten, sondern auch den Strukturreichtum.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Exkursion sind sich daher einig, dass eine Aufforstung von Stieleichen nicht zielführend ist und zu massiven Eingriffen in Umwelt, Natur und Landschaft führen.
Alternativ haben die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Exkursion den Vorschlag der Initiative „Pro Baum“ und des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) vom 26.08.2020 aufgegriffen, zum richtigen Zeitpunkt auf den Wegen der Rabeninsel Eicheln zu sammeln und in das Gebiet der Hybridpappeln einzubringen oder zu stecken. Eine Erfolgsgarantie gibt es zwar nicht, da Stieleichen nicht zur Massenvermehrung neigen, aber eine gewisse Chance naturnah diese Art zu verbreiten. Derartige Einsätze lassen sich sehr gut mit Kindern und Jugendlichen umsetzen und tragen so noch zur Umweltbildung bei.
Bereits mit dem Betreten der Rabeninsel gingen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Exkursion auf die durchgeführte Aufschüttung des Weges mit Porphyrbrechsand und einer einhergehenden Verbreiterung der Wege ein. Diese Wege stellen sich nunmehr als naturfern und nicht standortgerecht dar. Es ist davon auszugehen, dass das in einem Steinbruch gewonnene Material bei einem Hochwasser wegspült sich im Auenwald verteilt. So dass diese steuerlich finanzierten Baumaßnahmen nicht nur Umwelt, Natur und Landschaft schaden, sondern als Verschwendung öffentlicher Mittel zu betrachten ist.
Darüber hinaus sind die Folgen der beidseitigen Mahdarbeiten vom Frühjahr bis Herbst 2020 mit einer jeweiligen Breite von ca. 1 m deutlich sichtbar. Nicht nur sehr wichtige Kraut- und Staudensaumen hat man abgemäht, sondern auch Sukzessivbestände der Stieleiche zerstört. Dabei haben die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) immer wieder auf die Bedeutung dieser Randstreifen beispielsweise für Insekten und als Sukzessionsbereich für Stieleiche hingewiesen.
Im Bereich der „Märchenwiese“ im Nordteil der Rabeninsel, wo Kopfweiden stehen, nahmen die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer mit Genugtuung zur Kenntnis, dass Maßnahmen zum Schutz und Erhalt des Standortes erkennbar waren. Jedoch halten es Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer für sinnvoll das Schnittgut als Steckhölzer zur weiteren Verjüngung der Kopfweidenbestände in dem Bereich der Rabeninsel zu verwenden. Der AHA legte dazu zum 01.11.2000 eine „Konzeption zur Pflege und Entwicklung der Wiese und des dort wachsenden Kopfweidenbestandes im Nordostteil der Rabeninsel“ vor. Im Rahmen der Exkursion bekräftigte der AHA sein Interesse die Betreuung und Pflege der „Märchenwiese“ zu übernehmen.
Mit großem Unverständnis nahmen die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer den Ausbau von Schlenkerweg und Forstmeisterweg mit Porphyrsplitt in Augenschein. Gleiches gilt es für mögliche Pläne die Zuwegung zur Schleusenanlage zu asphaltieren sowie ggf. Ausholzungen im Wegebereich vorzunehmen. Die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer verwiesen darauf, dass die Rabeninsel ein klassischer Auenwald im Einzugsbereich der Saale darstellt und somit hochwasserbeeinflusst ist. So rechnen die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer damit, dass einhergehend mit den Abspülungen derartig ausgebauter Wege der Splitt im gesamten Naturschutz- und FFH-Gebiet verteilt und somit den Boden sowie Fauna und Flora beeinträchtigen könnte. Ferner schätzen Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer ein, dass der Weg ausreichend befestigt ist und zudem besser zum Natur- und Landschaftsbild passt. Möglicherweise dafür veranschlagte Flutgelder sollten eher in Entsiegelungs- und Rückbaumaßnahmen in den Auenlandschaften Einsatz finden. Dazu gehören z.B. die komplette bauliche Umverlegung des Multimediazentrums an einen hochwasserfernen Standort, der Rückbau der großzügigen Asphaltflächen im Mittelteil der Peißnitzinsel sowie eines Betonpodestes am Ufer der Wilden Saale im Nordteil der Rabeninsel.
Die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer begrüßten erneut die Aufstellung von Hinweisschildern, welches offensichtlich gemeinsam die Stadt Halle (Saale) und Dow Chemical ermöglichten. Sie wiesen aber darauf hin, dass Hochwasser und Vandalismus beschädigen bzw. zerstören könnten. Von daher gilt es im Rahmen der Entstehung eines neuen Naturerkenntnispfades „Hallesches Saaletal“ auf Steine mit Nummern und Begleitbroschüren zurückzugreifen. Der AHA hat dazu erste Routen- und Standortvorschläge erstellt.
Hinsichtlich des grundsätzlich, begrüßenswerten Wiederaufbaus der Böllberger Mühle zur Gewinnung von Strom aus Wasser, schlossen sich die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer den Forderungen des AHA an, alles zu unternehmen, um die naturnahe Entwicklung des Auenwaldes Mühlwerder nicht zu beschädigen und eine Befestigung des Mühlgrabens auszuschließen. Ferner sind die Rechen vor den Turbinen so zu gestalten, dass ein Töten von Fischen und Amphibien ausgeschlossen ist. Darüber hinaus ist die Fischtreppe so zu platzieren, dass ein Eingriff in den Mühlwerder ausgeschlossen bleibt. Außerdem appellieren die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer an den nunmehrigen Mühleneigentümer den Schornstein am einstigen Heizhaus zu erhalten und zu stabilisieren, dass er künftig Nistmöglichkeiten z.B. für Weißstörche aufnehmen kann. In dem Zusammenhang erläuterte der AHA seine am 03. Juli 1996 vorgelegte „Konzeption zum Schutz, Erhalt, Pflege und Betreuung des Mühlwerders in Böllberg“, welche neben einer umfassenden Zustandsanalyse und weitreichenden Vorschlägen zum Schutz, Erhalt und Entwicklung des 1,8 ha große Mühlwerders, den Vorschlag beinhaltet diese sehr arten- und strukturreiche Saaleauenlandschaft in das Naturschutzgebiet „Rabeninsel und Saaleaue bei Böllberg“ einzugliedern.
Eng damit verbunden verwiesen die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer auf das dringende Erfordernis, die naturnahere Entwicklung der Wilden Saale umfassend zu schützen und zu sichern. Neben der erfreulichen freizügigen Entwicklungsmöglichkeit der Wilden Saale dient dieser Teil der Saaleaue u.a. auch als Lebens- und Rückzugsraum von Biber, Eisvogel und Gänsesäger. Daher verbietet sich nach Ansicht der Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer eine touristische und sportliche Nutzung zum Beispiel in Form der Befahrung der Wilden Saale mit Wasserfahrzeugen aller Art. An der Stelle sei zudem erwähnt, dass eine derartige Entwicklung den Bedingungen eines europäischen Schutzgebietes nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie und eines Naturschutzgebietes sowie der europäischen Wasserrahmenrichtlinie entspricht.
Auffällig war ebenfalls, dass zwar weitgehend der Leinenzwang für Hunde Beachtung fand, aber es immer noch genügend Hundebesitzer gibt, welche ihre Vierbeiner unangeleint, selbst im Naturschutzgebiet, laufen lassen. Neben Appellen an die Bevölkerung und Gäste, das einzuhalten, geht die Aufforderung an die zuständigen Behörden verstärkt die Schutzgebiete zu kontrollieren.
Im Bereich der einstigen Gaststätte auf der Rabeninsel wiesen Zettel darauf hin, dass die Deutsche Bahn Holzungsarbeiten vornimmt. Offensichtlich handelt es sich um ein Teil des Paketes sogenannter „Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen“, welche auch zu den Massenringelungen und -abholzungen im „Trothaer Wäldchen“ führen. Die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer drückten ihre Empörung aus und forderten das sofortige Ende dieser unverantwortlichen Eingriffe in einem Naturschutzgebiet.
Im östlichen Bereich des Pulverweidengebietes zwischen Genzmerbrücke und Hafenbahnbrücke erinnerte der AHA an die Massenabholzung und bekräftigte die Inakzeptanz der erfolgten Asphaltierung des Weges. Eine Maßnahme, die es gilt vollständig zurückzubauen.
Im Bereich des langjährigen Neubaus der Sportanlage zwischen Böllberger Weg und Saale nahmen die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer ein Bauwerk in Augenschein, welches offensichtlich mit einer Einleitungsanlage von ungefilterten Regenwasser zusammenhängt. Die verantwortungslosen großflächigen Abholzungen im des unseligen umwelt- und naturzerstörenden öffentlich geförderten Projektes des Holm Lischewskis haben einen weiteren bedeutsamen Teil des Hangwaldes in unmittelbarer Nachbarschaft zu den Kellerräumen, welche dem Rückzug von Fledermäusen dient, zerstört. Neben der Zerstörung von wichtigem Lebens- und Rückzugsraum von Tieren und Pflanzen besteht nun massive Erosionsgefahr. Hier gilt es endlich diese skandalösen Bauarbeiten zu stoppen, den Rückbau auf Kosten von Holm Lischewski einzuleiten und das Gebiet einer sukzessiven Entwicklung zu überlassen.
Die nunmehrige Planung eines gigantischen Wohnkomplexes im Bereich des Böllberger Weges mit dem irreführenden Namen „Saalegärten“ ist keine zielführende Alternative zu Holm Lischewskis massiv steuerlich subventionierter Investruine. Seit nunmehr fast 16 Jahren fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) für dieses Gebiet eine Mischung aus Erhalt der historischen Bausubstanz der früheren Schokoladenfabrik Most und der Saaleaue mit ihrem Hangwald. Stattdessen zerstörte man mit dem Abriss der früheren Schokoladenfabrik Most im Mai 2008 einen historischen Gebäudekomplex und begann mit dem darauffolgenden stark öffentlich subventionierten Bauvorhaben eines Holm Lischewski, welches sich als Desaster in finanzieller und stadtgestalterischer Hinsicht herausstellte. Das nunmehrige Vorhaben der CityDomizil GmbH, welches laut Medienberichten mit 150 Millionen Euro Investitionsmitteln Umsetzung finden soll, nimmt keinerlei Rücksicht auf Aspekte des Stadt- und Landschaftsbildes und stellt eine massive Beeinträchtigung einer dringend gebotenen Erweiterung von Grün im Bereich des Hochufers der Saale dar. Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz findet hier offenkundig keine Berücksichtigung. Besonders verschärfend wirkt, dass man im südlichen Anschluss der blauen Rohrbrücke auf längerer Strecke den Saalehangwald komplett zerstört hat. Hier gilt es einen sofortigen Stopp festzulegen und eine sukzessive Neuentwicklung zuzulassen.
Zum Abschluss der Exkursion stellten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer fest, dass das Gelände der neuen Schule am Holzplatz stark von hellen Betonsteinen und wenig unversiegelten Flächen geprägt ist. Ferner ist nicht erkennbar, dass zu mindestens an den Stirnseiten Fassadenbegrünungen vorgesehen sind. Stattdessen prägen vereinzelte Bäume und ebenso separierte Staudenflächen von einer mehr oder minder unglücklichen Anordnung im Gelände. Auf Grund der ungehinderten Einstrahlungsmöglichkeiten der Sonne, bedeutet dies Hitze- und Wasserstress für die auf dem Schulgelände angeordneten Pflanzen in einem Meer aus hellem Betonsteinen. Dabei ist mit massiver Reflektion des Sonnenlichtes zu rechnen, was ebenfalls die Aufenthaltsqualität der Menschen vor beeinträchtigen kann. Ähnliche Standortsituationen wie am Steintorcampus zeigen genau diese Blendwirkungen auf.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Exkursion regen daher u.a. eine umfassendere Ersetzung der Betonsteine durch Wiesen- und Rasenflächen und Anordnung von Strauch- und Staudengruppen sowie die Pflanzung von Fassadengrün an. Als selbstklimmende Pflanzen kommen dafür beispielsweise Parthenocissus quinquefolia ‚Engelmannii‘ und Parthenocissus tricuspidata ‚Veitchii‘ in Frage. Diese Pflanzen kennzeichnen nicht nur ökologische Faktoren wie Verbesserung der Luft mit Sauerstoff und Feuchtigkeit, sondern grüne Blattfärbung im Frühjahr/Sommer und bunte Laubfärbung im Herbst. Somit bieten beide Weinarten auch für einen sehr positiven Anblick. Die Blüten bilden eine sehr wichtige Insektenweide.
Die Exkursion zeigte wieder deutlich auf, dass ein massives und vielfältiges Engagement zum Schutz, Entwicklung und Erhalt der Saaleaue im Zentrum und Süden Halles dringend erforderlich ist. Daher ruft der AHA Interessenten auf in einer im Aufbau begriffenen ehrenamtlichen Arbeitsgruppe zum Schutz, Entwicklung und Erhalt dieses ökologisch, landschaftlich und touristisch sehr bedeutsamen Teils der halleschen Saaleaue mitzuwirken.
Wer daran mitwirken möchte, wende sich bitte an folgende Anschrift:
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)
E-Mail: aha_halle@yahoo.de
AHA und Initiative „Pro Baum“ fordern ökologisch orientierte Stadtplanung in der Stadt Halle (Saale)
Mit sehr großer Sorge verfolgen der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) und die Initiative „Pro Baum“ die Stadtplanung in der Stadt Halle (Saale). Eigenen Feststellungen und Medienberichten zur Folge beruht die hallesche Stadtplanung im zunehmenden Maße nicht öffentlichem Interesse, sondern vorrangig Partikularinteressen einzelner Unternehmen und Personen. Dabei seien insbesondere die Privatisierung von Teilen des jüngst in den Jahren 2005/2006 baulich umgestalteten halleschen Riebeckplatzes sowie der im Jahr 2011 der steuerlich subventionierten und sinnlosem Abrisse der Hochhäuser an dem Platz zu erwähnen. Schon diese Baumaßnahmen haben zu keiner umfassenden Vermehrung des Grüns beigetragen. Das schlimmste Beispiel für vollständige Bodenversiegelung und Vermeidung von Grün in einer Stadtplanung ist der runde Platz zwischen Riebeckplatz und Hauptbahnhof. Nunmehr haben die Neubaumaßnahmen für Gebäude am Riebeckplatz zur Fällung der einzigen Bäume auf dem Platz geführt. Somit erfolgte eine unverantwortliche Reduzierung von Grün in dem ohnehin stark verbauten Bereich. Die faktische Privatisierung des Umfeldes des Riebeckplatzes gipfelt in Planungen zur Errichtung von 2 Parkhäusern, eines Bürogebäudes und eines CAR-Sharing-Platzes auf dem bisherigen Parkplatz an der Volkmannstraße 2 sowie auf der südöstlichen Fläche im Bereich des Busbahnhofes eines Hotel- und Bürogebäude.
Ein weiteres jüngstes Beispiel bildet die Planung eines gigantischen Wohnkomplexes im Bereich des Böllberger Weges mit dem irreführenden Namen „Saalegärten“. Seit nunmehr fast 15 Jahren fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) für dieses Gebiet eine Mischung aus Erhalt der historischen Bausubstanz der früheren Schokoladenfabrik Most und der Saaleaue mit ihrem Hangwald. Stattdessen zerstörte man mit dem Abriss der früheren Schokoladenfabrik Most im Mai 2008 einen historischen Gebäudekomplex und begann mit dem darauffolgenden stark öffentlich subventionierten Bauvorhaben eines Holm Lischewski, welches sich als Desaster in finanzieller und stadtgestalterischer Hinsicht herausstellte. Das nunmehrige Vorhaben der CityDomizil GmbH, welches laut Medienberichten mit 150 Millionen Euro Investitionsmitteln Umsetzung finden soll, nimmt keinerlei Rücksicht auf Aspekte des Stadt- und Landschaftsbildes und stellt eine massive Beeinträchtigung einer dringend gebotenen Erweiterung von Grün im Bereich des Hochufers der Saale dar. Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz findet hier offenkundig keine Berücksichtigung.
Ein weiteres Beispiel angedachter monströser Bautätigkeit ist am einstigen Standort der Gaststätte Thomas in der Dessauer Straße, gegenüber der Einmündung bzw. Ausfahrt Berliner Chaussee/B 100 vorgesehen. An der Stelle, wo einst auch mehrere Rosskastanien standen und sich eine interessante Gehölzsukzession entwickelt hat sowie eine sanierungsbedürftige Altbauvilla steht, möchte laut Medienberichten das Immobilienunternehmen Norsk aus Frankfurt/Main einen gigantischen Wohn- und Bürohauskomplex errichten. Dabei soll nicht nur entstehendes neues Stadtgrün verschwinden, sondern wohl auch der Abriss der Villa erfolgen. An einem markanten Punkt in Halles Nordosten beabsichtigt man ein Monstrum aus Stahl, Beton, Glas etc., zu errichten, was städtebaulich überhaupt nicht an den Standort passt.
Norsk hat bekanntlich ebenfalls das Gelände von GRAVO-Druck im Bereich Ludwig-Wucherer-Straße/Reileck/Adolf-von-Harnack-Straße erworben und lässt daher nichts Gutes für den Standort erahnen, welcher von historischer Bausubstanz und vielfältigem Gehölzbestand geprägt ist.
Nach Auffassung von Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) und Initiative „Pro Baum“ betreiben die Verantwortlichen in Politik und Verwaltung der Stadt Halle (Saale) keine Planungs- und Baupolitik, welche den notwendigen Aspekten des Umwelt-, Landschafts-, Natur- und Klimaschutzes entsprechen. Beispielhaft sind da die zerstörerischen Aktivitäten zum Umbau des Stadions, am Gimritzer Damm, in der Delitzscher Straße, im Zusammenhang mit der Osttangente und mit dem Hufeisensee zu nennen. Selbst vor Naturschutzgebieten wie Rabeninsel und Peißnitznordspitze schreckt man nicht zurück. Zerstörung und Beeinträchtigung von Natur- und Grünflächen sind ständig an der Tagesordnung.
Die angeführten drei Bauprojekte und Vorhaben, welche vorrangig im privaten Interesse liegen, sind hauptsächlich von Beton, Glas, Stahl und Beibehaltung bzw. Erweiterung von Bodenversiegelungen geprägt.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) und die Initiative „Pro Baum“ fordern daher endlich ein vollständiges Umdenken in der Stadtplanung, was nicht nur den Schutz und Erhalt bestehender Natur und vorhandenem Stadtgrün bedeuten, sondern auch die Beseitigung von Bodenversiegelungen, Erweiterung von Natur und Stadtgrün sowie den Erhalt und die Ausweitung von Grün- und Biotopverbünden und Frischluft- und Kaltluftbahnen und -entstehungsgebieten zur Folge haben muss. Ebenfalls gilt es Hochwasserräume von jeglicher Bebauung freizuhalten bzw. Möglichkeiten des Rückbaus von Bauten und Bodenversiegelungen zu prüfen.
Die gegenwärtige besorgniserregende Klimaentwicklung, der dringend notwendige Schutz und der Erhalt von Umwelt, Natur und Landschaft sowie die Verbesserung der Lebensbedingungen erfordern derartiges Vorgehen.
In dem Zusammenhang bekunden Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) und Initiative „Pro Baum“ weiter und verstärkt für den Schutz, Erhalt, Betreuung und Erweiterung der Gehölzbestände aktiv zu sein. Daher sind interessierte Bürgerinnen und Bürger, Firmen, Verbände, Vereine und weitere Organisationen aufgerufen im AHA und in der Initiative „Pro Baum“ mit- und zusammenzuarbeiten. Wer Interesse hat daran mitzuwirken, wende sich bitte an folgende Anschrift:
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. (AHA)
Initiative „Pro Baum“
Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)
Tel.: 0345/200 27 46
Internet: http://www.aha-halle.de
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
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Diese Zitate zeigen nach Auffassung des AHA deutlich die großräumige Schutzwürdigkeit und -notwendigkeit der Saaleaue und angrenzender Gebiete sowie anderer Teile in der Stadt Halle (Saale) auf und verdeutlichen die Notwendigkeit in Räumen und Verbünden zu planen und zu handeln.
Zu den Planungsunterlagen
Zu 1. Anlass, Ziele und Zweck der Planung (§ 1 BauGB)
Die wesentlichen Planungsziele berücksichtigen in keiner Weise folgende Aspekte:
- Im konkreten Fall beabsichtigt man 23.953 m² = 2,39 ha Fläche für Wohn- und Gewerbebebauung zu verbauen.
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit gibt zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes an, Zitat: „Täglich werden in Deutschland rund 58 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Flächenneuinanspruchnahme – kurz Flächenverbrauch – von circa 82 Fußballfeldern.“, Zitat Ende
Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 21.170 ha. Im Vergleich dazu liegt diese Zahl zwischen der Fläche der Stadt Essen (21.034 ha) und der Stadt Lübeck (21.419 ha).
Diese besorgniserregende Entwicklung erfordert auch schon im Hinblick auf die rasante sehr problematische Klimaentwicklung, welche sich gerade in den Wetterentwicklungen der Jahre 2018 – 2019 aufzeigte, dass eine massive Beseitigung von Bodenversiegelungen voranzutreiben. Beispielsweise ermittelte man im Rahmen des Gemeinschaftsprojektes des Institutes Geowissenschaften mit dem Institut für Informatik „Automatisierte Datenabfrage und Analyse von Klimamesswerten“ (ADAK) eine Niederschlagsmenge im Jahr 2020 am Geologischen Park im Umfang von 398 mm. Bei versiegelten, womöglich im Sommer aufgeheizten versiegelten Flächen gelangt dieses Wasser nicht in den Boden, sondern fließt oberflächlich ab. Die abkühlende Wirkung von Böden kommt nicht zum Tragen, sondern weitere Erhitzungen sind die Folge. Begrünte Dachflächen können keinesfalls als Ersatz für natürliche Bodenfunktionen herhalten, da sie nicht die gleiche Wasserspeicherkapazität besitzen, keinesfalls die Funktion des Gasaustausches erfüllen und als Lebensraum für ein vielfältiges Edaphon dienen können. Ebenso besitzen sie nicht den Raum für eine umfassende Ausbreitung von Wurzelwerk mit der der verbundenen Standfestigkeits- und Versorgungsfunktion. - Im Wohnungsmarktbericht der Stadt Halle (Saale) 2020, unter dem Punkt 5.2 Wohnungsleerstand auf Seite 41 ist folgendes vermerkt, Zitat: „Die 12.170 leerstehenden Wohnungen in Halle verteilen sich je zur Hälfte auf Altbauten und auf Gebäude in Plattenbauweise, wobei letztere sich größtenteils in den Großwohnsiedlungen, teilweise auch in innerstädtischen Lagen befinden. Lagen).“, Zitat Ende. Die Stadt Halle (Saale) hat sich um den Abbau von Wohnungsleerstand zu kümmern. Der Bedarf am Wohnungsneubau ist somit nicht erkennbar.
- Die Pulverweiden bilden einen sehr wichtigen Bestandteil im Bereich der Saaleaue. Das Gebiet gehört zur Retentionsfläche der Saale und ist trotz skandalöser Massenabholzungen von sukzessiver Entwicklung von standortgerechten Auenwäldern geprägt. Ein Bau eines Kinderspielplatzes in diesem Teil der Stadt Halle (Saale) ist daher vollkommen fehlgeplant und gilt es zu unterlassen. Stattdessen ließe sich ein Spielplatz u.a. in einem sukzessiven Grünstandort einbetten, welches es statt des bisher stark öffentlich subventionierten und nunmehr als gescheitert zu betrachtenden Sporthallenneubau und der nunmehrigen Bauplanung zu prüfen gilt.
- Das Planungsgebiet stellt nach eigenen Beobachtungen ein sehr wichtiges Überfluggebiet von zahlreichen Vogelarten dar. Mit der angedachten Bebauung ist mit einer Erhöhung von Kollisionen zu rechnen.
- In dem Raum bzw. näheren Umfeld des Böllberger Weg existieren mindestens 9 gastronomische Einrichtungen. Die Notwendigkeit des Neubaus von gastronomischen Einrichtungen ist nicht erforderlich.
Zu 5. Städtebauliche Bestandssituation
Zu 5.2. Vorhandene Nutzung und Bebauung, soziale Infrastruktur
Die Darlegungen zum Umfang und Fläche von Spielplätzen rechtfertigen keinesfalls die angedachte Neubebauung. Eine derartige Gestaltung lässt sich besser in ein sich sukzessiv entwickelten Grünbereich einbetten, als die Flächen mit klobigen Neubauten zu verbauen.
Zu 5.5. Natur und Landschaft/natürliche Gegebenheiten
Zu Umweltbericht, Teil B
Zu Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
Dass Planungsgebiet befindet sich weitgehend betrachtet im direkten bzw. indirekten Einzugsgebiet der Saaleaue. Die Saaleaue und ihre Naturlandschaften korrelieren direkt mit dem schützenswerten Hangwald, welcher zwar in Folge zweifelhafter und baulicher Eingriffe in der Vergangenheit massiv an Gehölzbestand verloren hat, aber weiterhin als sehr wichtiger sowie arten- und strukturreicher Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten zu betrachten ist. Zudem fungiert der Waldbestand als Frischluftentstehungsgebiet und stabilisiert die Hanglage. Diesen Waldbestand gilt es sukzessiven Erweiterungsraum zu gewähren, um ihn räumlich und standortgerecht zu stabilisieren, besser vor Austrocknung und Windbruch zu schützen sowie die Frischluftproduktion zu verbessern. Ferner ist das bestehende Waldstück als Teil eines weiter zu entwickelnden Biotop- und Grünverbundes entlang der Saale und in das bebaute Gebiet der Stadt Halle (Saale) zu betrachten. Ferner dienen Grünbereiche zur Entspannung und Erholung der Bevölkerung. Jegliche bauliche Eingriffe in das Waldgebiet sind daher zu unterlassen bzw. künftig auszuschließen.
Die räumliche Nähe des Naturschutzgebietes „Rabeninsel und Saaleaue bei Böllberg“ und dessen Einbettung in das EU SPA „Saale-Elster-Aue südlich Halle“ und in das FFH-Gebiet „Saale-, Elster-, Luppe-Aue zwischen Merseburg und Halle“ ist eine FFH-Verträglichkeitsüberprüfung vorzunehmen. Ferner gilt zu beachten, dass die Uferlinie zum Landschaftsschutzgebiet „Saaletal“ gehört und die Verordnung unter § 4 unter Nummer 1 u.a. die Beseitigung und Beeinträchtigung von Waldflächen und Waldrändern verbietet. Die Errichtung eines Anlegestegs ist ein klarer Verstoß gegen diese Verordnung.
Der Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag bleibt vage, da offensichtlich keine Betrachtung über einen Mindestzeitraum von 12 Monaten erfolgte. Somit konnten keine ordnungsgemäßen Erfassungen von Fauna und Flora erfolgen. Die Artenangaben gehen von Vermutungen, aber keinesfalls von Tatsachen aus und somit lassen sich daraus überhaupt keine Wertungen zum Bestand geschützter Tier- und Pflanzenarten ableiten, geschweige denn Gefährdungslagen ermitteln, werten und beurteilen. Die Qualität einer FFH-Verträglichkeitsüberprüfung hat das Dokument auf keinen Fall. Insofern hat dieser Artenschutzrechtliche Fachbeitrag keine Aussagekraft und ist fachlich-inhaltlich betrachtet nutzlos. Daraus lässt sich ableiten, dass es bei diesen Planungen keinesfalls um Sorgfalt in der Sache Schutz und Erhalt von Umwelt, Natur und Landschaft beinhaltet.
Zu 6. Planungskonzept
Wie bereits zuvor geschildert, können die Ausführungen für eine Bebauung dieses Gebietes in keiner Weise überzeugen. Eingangspforten in die Saaleaue sind nicht mit Monsterbauten mit Geschosshöhen bis 11 und einer angedachten Maximalhöhe der Gebäude zu gewährleisten, welche zudem das Landschafts- und Stadtbild massiv beeinträchtigt. Hier gilt es durch massive Flächenentsiegelung und Schaffung von sukzessiver Begrünung zeitgerechtere Aspekte zu schaffen, welche den heutigen Erkenntnissen des Schutzes und Erhaltes von Umwelt, Umwelt und Natur sowie den Erfordernissen eines Entgegenwirkens der Verschärfung des Klimawandels entspricht. Diese Kriterien erfüllt das rückwärtsgewandte und von Klobigkeit geprägte Bauvorhaben nicht. Das öffentliche Interesse ist nicht zu erkennen, da es nicht von erforderlicher Nachhaltigkeit geprägt ist. Dieser Eindruck verschärft sich, wenn man laut Angaben unter Punkt 7.3. von einer angebenden bisherigen durchschnittlichen täglichen Verkehrsstärke im Umfang von 9.889 – 10.775 Fahrzeugen mit einer Steigerung um 1.324 – 1.942 erhöhter Fahrzeugbewegungen auf 11.213 – 12.717 Fahrzeugbewegungen rechnet. Die zugegebenen Steigerungen liegen somit bei 11,8 bis 15,27 %. Eng damit sind laut Lärmtechnischem Gutachten auch die Verschärfung der Lärmsituation mit Verschärfungen der Lautstärken zu rechnen. Während Einzelwerte auf Überschreitungen von Lärmschwellenwerten hinweisen, enthalten die Angaben in den Tabellen 5-6 unbedenkliche Werte. Dies erscheint nicht nachvollziehbar.
Angaben zur erwartungsgemäßen Zunahme von Abgas- und Feinstaubbelastung fehlen vollständig.
Zu 10. Auswirkungen der Planung
Auf Grund der Flächenversiegelung im Umfang von mindestens 23.953 m² = 2,39 ha für Wohn- und Gewerbebebauung bei gleichzeitigen massiven Eingriffen in einen Restwaldbestand am Saaleufer bei einem Leerstand von 12.170 Wohnungen, gebündelt mit zusätzlichen Lärm-, Abgas- und Feinstaubbelastungen kann man nicht von einer positiven Wirkung für die Bevölkerung ausgehen. Die immer wieder genannte Einrichtung eines Spielplatzes ist unter den ebengenannten Gesichtspunkten als problematisch anzusehen.
Aus den vorliegenden Unterlagen und Gutachten lassen sich weder Notwendigkeit des Vorhabens sowie eine ordnungsgemäße fachliche Betrachtung des faunistischen und floristischen Ist-Zustandes und daraus abzuleitende Gefahrenanalyse erkennen.
Daher hält der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) einen vollständigen Abriss der Holm-Lischewski-Sporthallen, einhergehend mit einer vollständigen Beseitigung sämtlicher Versiegelungen und Rückstände der Baumaßnahmen und anderweitiger Nutzung für dringend geboten. Ferner regt der AHA an, nach vollständiger Beräumung standortfremder Verbauungen und Materialien, eine sukzessive Waldentwicklung mit integrierten Erholungsmöglichkeiten und Waldspielplatz an. Eine Bebauung der Fläche ist aus ökologischen und städtebaulichen Gründen auszuschließen.
Andreas Liste
Vorsitzender
Halle (Saale), den 10.05.2021
Hier wollten wir ein Link zu den Planungsunterlagen einstellen. Leider ist dieser Link auf der Homepage der Stadt Halle (Saale) abgelaufen.
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