Berlin – Rotes Rathaus und Fernsehturm

Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) gehört auch im Land Berlin ein umfassender Erhalt und Schutz sowie eine Weiterentwicklung und räumliche Ausdehnung von Stadtgrün zu einer sehr notwendigen Aufgabe. Bekanntlich bedeutet Stadtgrün eine Verbesserung der Luftqualität durch Sauerstoffproduktion und Erhöhung der Luftfeuchtigkeit sowie Absorbierung z.B. von Stick- und Kohlenoxiden sowie Feinstaub. Ferner dienen sie den Menschen als Erholungsraum, tragen zur Verbesserung des Stadtbildes sowie fungieren als Lebens- und Rückzugsräume für verschiedene Tier- und Pflanzenarten. Stadtgrün stellt sich u.a. als Parkanlagen, Begleitgrün an Wegen und Straßen sowie als Gärten dar.
Eng damit verbunden die Oberflächengewässer Berlins, welche laut Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz eine Fläche von 58,9 km² bzw. 6,6 % der Berliner Gesamtfläche umfasst.
Die ökologische und stadtgestalterische Bedeutung erhöht sich, wenn neben Schutz, Erhalt und Weiterentwicklung einzelner Bereiche des Stadtgrüns und der Oberflächengewässer, Biotop- und Grünverbünde erhalten bleiben und eine umfassende Erweiterung erfahren sowie neue Verbindungen entstehen bzw. sich entwickeln können. Nach Angaben der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz des Landes Berlin durchfließen die Flüsse Spree, Dahme und Havel auf einer Strecke von 89 km die Bundeshauptstadt. Hinzukommen noch kleinere Nebenwasserläufe wie Panke, Fredersdorfer Fließ, Tegeler Fließ, Wuhle und Nordgraben mit einer Länge von ca. 75 km. Bei den Fließgewässern ist es u.a. dringend geboten, Sohl- und Uferbefestigungen zu erfassen und zu entfernen sowie damit Möglichkeiten für naturnahere, strukturreichere Entwicklungen zu schaffen.
Dagegen erfüllt den AHA die Wiederzunahme der Flächenversiegelung mit großer Sorge. Laut Umweltatlas Berlin 01.02 Versiegelung (Ausgabe 2017) ergeben sich folgende diesbezügliche Angaben.

Jahr Versiegelung in ha %
1990 31.173 35,3
2001 31.021 34,7
2005 28.408 31,9
2011 29.190 32,8
2016 30.192 33,9

Als Beispiel einer falschen baulichen Entwicklung ist der Beschluss des Abgeordnetenhaus Berlin vom 07.08.2019 zum „Bebauungsplan 8-66gemäß § 9 Abs. 8 BauGBfür das Gelände zwischen Gerlinger Straße, Buckower Damm, der Landesgrenze Berlin – Brandenburg und der östlichen Grenze des Grundstücks Gerlinger Straße 25/29im Bezirk Neukölln, Ortsteil Buckow“ zu sehen.

https://www.berlin.de/ba-neukoelln/politik-und-verwaltung/aemter/stadtentwicklungsamt/stadtplanung/bebauungsplaene/bebauungsplan-festgesetzt/artikel.844944.php

https://www.buckowerfelder.de/

Das Land Berlin äußert sich unter dem Link https://www.stadtentwicklung.berlin.de/wohnen/wohnungsbau/buckower-felder/index.shtml folgendermaßen, Zitat:

Das Gebiet Buckower Felder liegt im Bezirk Neukölln unmittelbar am südlichen Stadtrand Berlins im Ortsteil Buckow westlich der Gropiusstadt. Die etwa 16 Hektar große Fläche, die bis zum Beginn der Baumaßnahmen vorrangig landwirtschaftlich genutzt wird, gehört zu den wenigen landeseigenen Flächen mit großem Wohnungsbaupotential. Damit kommt dem Gebiet – das vom Buckower Damm, der Gerlinger Straße sowie dem Berliner Mauerweg umschlossen wird – eine besondere stadtentwicklungspolitische Bedeutung zu.

Das östliche Teilgebiet ist im Flächennutzungsplan (FNP) seit 1994 als Wohnbaufläche mit landschaftlicher Prägung dargestellt. Landschaftliche Prägung bedeutet, dass das Plangebiet in der Übergangszone zur freien Landschaft liegt. Die landschaftliche Prägung soll durch den Erhalt bzw. der Entwicklung von Freiräumen und Vegetationsstrukturen erreicht werden.

Festgesetzt durch den Bebauungsplan 8-66 ist eine drei- bis fünfgeschossige Wohnbebauung, die etwa 850 bis 900 Wohnungen ermöglichen. Mindestens 30 Prozent der Wohnungen werden öffentlich gefördert sein und einen Mietpreis von 6,50 EUR/m² haben. Das Vorhaben wird überwiegend durch das städtische Wohnungsunternehmen STADT UND LAND Wohnbauten-Gesellschaft mbH umgesetzt. 20 Prozent der zulässigen Geschossfläche Wohnen werden von gemeinwohlorientierten Dritten (u.a. Genossenschaften) errichtet. Die Grundstücke werden hierbei von der STADT UND LAND in Erbpacht langfristig zur Verfügung gestellt.“, Zitat

Offenbar haben Abgeordnetenhaus und Senat des Landes Berlin noch immer nicht begriffen, dass nicht weitere Flächenversiegelung, sondern Flächenentsiegelungen notwendig sind. Im konkreten Fall zerstört man eine entwicklungsfähige Agrarfläche, welche u.a. zahlreichen Vogelarten Lebensraum bietet. In der Begründung des Bebauungsplans heißt es auf Seite 49, unter „Avifauna“, Zitat: Im Jahr 2013 wurde eine faunistische Standortuntersuchung im Plangebiet durchgeführt (ÖKOPLAN2013). Bei der Erfassung der Avifauna (Brutvögel) wurden im Plangebiet und seinem Umfeld insgesamt 17 Vogelarten nachgewiesen, davon vier Arten als Brutvögel mit Brutverdacht (Dorngrasmücke, Feldlerche, Feldschwirl und Grauammer). Alle vier Arten gelten als wertgebend, Zitat Ende

Diese Darstellung ist beispielhaft zu betrachten für die Schutzwürdigkeit und ökologische Entwicklungsfähigkeit dieser Agrarlandschaft an der Grenze zum Land Brandenburg. Ferner sind Gehölzstrukturen mit angrenzenden Kraut- und Staudenfluren als bedeutsam anzusehen. Eine entsprechende Entwicklung der intensiver genutzten Agrarfläche hat dann eine fortgesetzte und sich weiter gestaltende bedeutsame Funktion als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten, Kaltluftentstehungsgebiet, Raum des Biotop- und Grünverbundes sowie damit verbundenen Erholungs- und Wohnraumfunktion für bestehende Wohngebiete. Darüber hinaus bleiben dem Gesamtgebiet verstärkte Ziel- und Quellverkehre durch Kraftfahrzeuge erspart.
Bei der Planung und angesetzten Umsetzung auf einen Flächennutzungsplan des Jahres 1994 zeugt davon, dass offensichtlich eine Mehrheit im Abgeordnetenhaus und der rot-rot-grüne Senat noch immer nicht die dringende Notwendigkeit eines noch viel strengeren Schutzes von Umwelt, Natur, Landschaft und Klima erkannt haben.
Daher fordert der AHA diesen und ähnliche geplante bzw. beschlossene Bebauungspläne erneut auf den Prüfstand zu stellen und bestenfalls sofort zu stoppen bzw. zu beenden.
Ferner leitet sich für den AHA daraus ab, dass ein verstärkter Erhalt, Schutz, Weiterentwicklung und räumliche Ausdehnung des Stadtgrüns und der Oberflächengewässer dringend geboten sind. Ebenso gilt es dringend zu prüfen, wo nicht nur ein Stopp der Neuversiegelung erfolgen kann, sondern noch besser Rückbau und Flächenentsiegelungen möglich sein können.

Der AHA ist bereit im Rahmen seiner ehrenamtlichen und fachlichen Möglichkeiten bereit daran mitzuwirken. Ferner bietet sich der AHA als Sammelbecken für Interessierte an, welche sich ehrenamtlich für den Erhalt, Schutz, Weiterentwicklung und räumliche Ausdehnung des Stadtgrüns und der Oberflächengewässer einsetzen möchten.
Wer Interesse daran hat, wende sich bitte an folgende zentrale Anschrift des ehrenamtlichen und gemeinnützigen AHA:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA
)
Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

E-Mail: aha_halle@yahoo.de
Telefon & WhatsApp: 0176 643 623 67

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 11.10.2020