Mit sehr großer Sorge hat der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) die Information aufgenommen, dass eine Überschreitung des Grenzwertes von Sulfat in der Spree an 35 bzw. 38 Tagen erfolgte.
Nach Kenntnisstand des AHA ist dabei grundsätzlich festzuhalten, dass seit dem Jahr 2007 die Verockerung der Spree bei Spremberg und seit dem Jahr 2010 ebenfalls massiv auch an ihren südlichen Zuflüsse zum Spreewald festzustellen ist. Diese Gewässerbelastung ist als Spätfolge des Braunkohlenbergbaus im Lausitzer Revier zu betrachten. Über Jahrzehnte hat hier eine 2.500 km² große und tiefgründige Grundwasserabsenkung zur Förderung der Braunkohle stattgefunden. Diese hat dazu geführt, dass im Boden gelagertes Pyrit verwittert ist. Die Verwitterungsprodukte gelangen nun mit dem Wiederanstieg des Grundwassers in Form von Eisenhydroxid und Sulfat in die Fließgewässer und Seen der Lausitz.
Dabei ist flächendeckender Sauerstoffeintrag notwendig, um der Verockerung entge-genwirken zu können. Im Rahmen der Oxidation von Eisen bei Kontakt zu Wasser zu Eisenhydroxid kommt es zu einer umfassenden Sauerstoffzehrung und Versauerung durch Abgabe eines Protons. Darüber hinaus sorgen Bakterien beim Abbau von Ei-sensulfid, auch als Pyrit bekannt, zum weiteren Sauerstoffabbau und Bildung von Schwefelsäure. Neben dem fehlenden Sauerstoff im Gewässer beeinträchtigen geringer Lichteintrag und Verklebungen den Wasserpflanzenbestand, was wiederum zu einer Erschwerung der Laichmöglichkeiten für Fische beitragen könnte. Bei Auftreten von Sauerstoffmangel besteht die Möglichkeit, das durch Reduktionen des Eisenhydroxids, die Mikroorganismen sich Sauerstoff zum Leben abspalten, das reduzierte Eisen, wenn es in die Kiemen der Fische gelangt zur Erstickung der Tiere führen kann. Darüber hinaus besteht mit der Versauerung der Böden die vermehrte Gefahr der Freisetzung von Schwermetallen.
Der AHA verweist auf die gegenwärtige weitgehende Wasserarmut der Spree in Folge der mehrjährigen niederschlagsarmen Jahre mit Austrocknungen der Böden und Zehrung an den Grundwasserbeständen sowie der einst erfolgten, nunmehr aber ausbleibenden Abpumpungen von Grundwässern der jetzt endlich stillgelegten Braunkohletagebauen aus dem 2.500 km² großem Lausitzer Gebiet und der noch anhalternden, langwierigen Wiedereinpegelung der jahrzehntelangen abgesenkten Grundwasserspiegel, was aber nach Abschluss des hydrologischen Veränderungsprozesses in einigen Jahrzehnten, eine nachhaltige Veränderung des Wasserregimes zur Folge haben kann. Damit verbunden besteht die Möglichkeit der erfreulichen Mehrung der Wassermengen der Spree, was perspektivisch auch die Möglichkeit der besseren Wiederdurchnässung der Aue des Flusses und seiner Nebengewässer eröffnet. Die durchaus damit verbundene Verbesserung der hydrologischen Situation in der Spree und ihrer kann zur Veränderung der Hochwassersituationen führen. Dafür benötigt man dann jedoch auch Retentionsflächen in der gesamten Spreeaue, insbesondere auch im nunmehr verbauten innerstädtischen Bereich der Berliner Spreeaue.
Eine mögliche starke Sulfatbelastung von Trinkwasser ist als sehr besorgniserregend anzusehen. Die Anlage 3 zu § 7 der Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung – TrinkwV) weist unter der laufenden Nummer 17 einen Grenzwert für Sulfat im Umfang von 250 mg/l aus. Auf Grundlage des § 7 Absatz 1 TrinkwV müssen die in obengenannter Anlage 3 aufgeführten „festgelegten Grenzwerte und Anforderungen für Indikatorparameter eingehalten sein“. Überschreitungen des Grenzwertes können vor allem bei empfindlichen Menschen zu Magen-Darmstörungen führen und abführend (laxierend) wirken. Diese Krankheitsbeschreibungen gibt es vor allem bei Konzentrationen über 1.000 mg/l. Bei der Überschreitung des Grenzwertes im Trinkwasser muss durch das jeweilige Gesundheitsamt eine Prüfung erfolgen, ob eine Gefährdung der menschlichen Gesundheit zu besorgen ist. In Abhängigkeit davon gilt es dann die notwendigen Anordnungen zu treffen.
Der AHA weist immer darauf hin, dass alle Entwicklungen und Maßnahmen im Bereich der Spree und ihrer Aue einer länderübergreifende Angelegenheit darstellt, bei der insbesondere der Freistaat Sachsen sowie die Länder Brandenburg und Berlin die Verantwortung zu tragen und dabei die Braunkohlentagebaubetreiber bzw. die Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH (LMBV) in die Pflicht zu nehmen haben. Dabei ist unbedingt die Gesamtentwicklung im 148.268 km² großem Elbeeinzugsgebiet zu sehen. Die insgesamt ca. 400 km lange Spree, mit ihrem Einzugsgebiet von ca. 10.000 km², ist als Nebengewässer der ca. 325 km langen Havel somit Bestandteil dieses gesamten Gebietes.

Der heutige AHA ist bereit, seine nunmehr über 40 Jahre gesammelten Erfahrungen einzubringen und im Rahmen seiner ehrenamtlichen Möglichkeiten an einer ökologisch orientierten Entwicklung der Spree, ihrer Auen und Nebengewässer sowie ihres Umfeldes mitzuwirken.
Daher beabsichtigt der AHA eine ehrenamtliche Arbeitsgruppe Spree zu bilden, welche sich der ebengenannten Thematik annehmen soll.
Wer Interesse hat daran mitzuwirken, wende sich bitte an folgende zentrale Anschrift des AHA:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. (AHA)
Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 06.09.2020