Der heutige Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) begrüßt schon seit dem Jahre 1980 wissenschaftlich-fachlich fundierte Schritte, welche dem Schutz, der Entwicklung, dem Erhalt und der Betreuung der halleschen Auenlandschaft dienen. Bekanntlich prägen die Auenlandschaften von Saale, Weißer Elster, Reide, Hechtgraben, Götsche, Saugraben, Roßgraben und ihrer Nebengewässer umfassend Natur, Landschaft, Umwelt, Klima, Stadtbild sowie Naherholung und Tourismus der Stadt Halle (Saale). Neben der Tatsache, dass diese Fluss- und Auenlandschaften in ein sehr großes Netz bundesweit bzw. länderübergreifend derartiger sehr bedeutsamer, arten- und strukturreicher Landschaften eingebettet ist und somit Teil einer Gesamtverantwortung darstellt, ist eine sehr gut überlegte Herangehensweise dringend geboten. Dazu gehören aber solche Erkenntnisse, dass eine enge Korrelation zwischen Fließgewässern und Auen bestehen, Auenlandschaften zu den arten- und strukturreichsten Landschaften der gemäßigten Zonen gehören, als Lebens- und Rückzugsraum zahlreicher Tier- und Pflanzenarten, natürliche Retentionsflächen der Fließgewässer und Wasserspeicherraum dienen sowie daher unbedingt einer naturnaheren, naturnahen bis natürlichen Entwicklung bedürfen.
Dazu gehört nach Ansicht des AHA, dass es sehr bedeutsam ist nicht nur den Gehölzbestand in der Stadt Halle (Saale) zu schützen und sichern, sondern besser noch zu erhöhen. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Stadt Halle (Saale) eher mit Massenfällungen von Gehölzen sowie Verwässerungen von entsprechenden Schutzsatzungen auffällt.
In dem Blickfeld betrachtet hält es der AHA für dringend geboten, auch in der Auenlandschaft den Gehölzbestand zu sichern und u.a. vor baulichen Eingriffen zu schützen.
Trotz mehr oder minder starker forstwirtschaftlicher Eingriffe in die halleschen Auenwälder ist es unter Mitwirkung des heutigen AHA seit dem Jahr 1983 gelungen, wieder verstärkt naturnahere, sukzessive Entwicklungen zuzulassen bzw. zu ermöglichen. Dies hat zur merklichen arten- und standortgerechten sukzessiven Verbesserung der halleschen Auenwälder beigetragen. Eine derartige Entwicklung wäre aber ohne Hochwasser und deren hydrologischen und gestalterischen Folgen nicht möglich gewesen. Das gilt selbstverständlich auch für die Zukunft. Gesunde, starke sowie arten- und strukturreiche Auenwälder können nur existieren und sich weitere entwickeln, wenn der Mensch sich weitgehend aus seinem natürlichen Aufbau und Gestaltung heraushält. Nährstoffeinträge, das Vordringen von Neophyten, Vermüllungen, Vandalismus und klimatische Einflüsse bilden ohnehin schon umfassende Einflussfaktoren. Die menschlichen Maßnahmen gilt es u.a. auf Beseitigung von baulichen Anlagen, Müll und Unrat sowie der Absperrung von Trampelpfaden und Wegen in besonders sensiblen Schutz- und Entwicklungsbereichen zu beschränken.
Die Entwicklung der Auenwälder nach den Sommerhochwasserereignissen im Jahr 2013 unterscheidet sich da zu vergangenen Hochwassern nur in Höhe, Dauer und mediale Aufmerksamkeit. Bisher fehlen solche richtigen Schlussfolgerungen wie Rückgabe von Altauen an das Wechselregime Fließgewässer – Aue. Das hat nicht nur eine Ausweitung der Retentionsflächen zur Folge, sondern ermöglicht der Natur wieder verstärkt Auenlandschaften nach den Bedingungen der jeweiligen Standorte zu formen. Dazu gehören Struktur, Artenzusammensetzung und Entwicklungszeiträume.
Eine intakte, arten- und strukturreiche Auenlandschaft hat nicht nur eine sehr bedeutsame Funktion für den Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz, sondern prägt im positiven Sinne das Landschafts- und Stadtbild sowie eine Nutzung als Naherholungsraum für die stress geplagte Bevölkerung und ihrer Gäste. Dazu ist es aber erforderlich nicht nur jegliche Bebauungen in den Auenlandschaften von Saale und Weißer Elster zu unterlassen, sondern eher noch umfassende Rückbaumaßnahmen vorzunehmen, um ebengenannte, erforderliche Ziele schnell bzw. unverzüglich erreichen zu können.
Aus dem Grund betrachtet der AHA mit sehr großer Sorge den angedachten Beschluss des halleschen Stadtrates auf seiner Sitzung am 18.12.2019 zum „Baubeschluss GRW-Maßnahme Salinebrücke“ sowie zum „Baubeschluss GRW-Maßnahme Neubau Sandangerbrücke“.
Diese beiden Vorhaben beschädigen nicht nur die Vegetation und weitgehend unverbaute Teile der Saaleaue in der Stadt Halle (Saale), sondern schränken Retentionsräume ein und schädigt das Landschafts- und Stadtbild im Einzugsbereich der Saale.
Dabei befinden sich bei beiden Vorhaben jeweils einige Meter weiter in der Mansfelder Straße zwei umfassende Brücken. Schon daraus kann keine Rechtfertigung der angedachten beiden Baumaßnahmen erwachsen.
Hinzu kommt, dass die Verwaltung der Stadt Halle (Saale) deutlich beabsichtigt das Vorhaben der „Baubeschluss GRW-Maßnahme Neubau Sandangerbrücke“ mit dem flächendeckenden Neubau einer Slipanlage und einer dazugehörigen Zufahrt ausweiten zu verknüpfen. Dabei nimmt man wissentlich eine weitere Zerstörung des Saaleufers und bauliche Eingriffe in die Saaleaue in Kauf. Eng damit verbunden sind flächendeckende Zerstörungen der Gehölz-, Wiesen- und Staudenbestände im Bereich des Sandangers sowie flächendeckende Versiegelungen in der von Hochwasser geprägten Saaleaue. Dabei lässt man deutlich erkennen, dass man noch immer nicht zu einem wissenschaftlich-fachlichen Umgang mit Umwelt, Natur, Landschaft und Hochwasser gefunden hat. Ebenso verstärken solche Planungen die Unaufrichtigkeit und Sinnlosigkeit von Deichbaumaßnahmen am Gimritzer Damm, wenn man selbst in dessen näherer Umgebung nicht vor weiteren Flächenversiegelungen in Halles Saaleaue zurückschreckt.
Aus Sicht des AHA besteht überhaupt keine Notwendigkeit derartige landschafts- und naturzerstörenden Baumaßnahmen vorzunehmen und dazu auch noch öffentliche Mittel zu verwenden. Der AHA sieht hier die Gefahr weiterer Eingriffe in Hochwasser-, Natur- und Landschaftsräumen entlang der Saale, welche mit den Asphaltierungen und Abholzungen in der Saaleaue zwischen Holzplatz und Sophienhafen, auf der Würfelwiese sowie in den Bereichen Ziegelwiese und Peißnitz, mit der zusätzlichen Verbauungen im Bereich Hafenstraße/Sophienhafen sowie den geplanten bzw. begonnenen Wegebaumaßnahmen in den Naturschutzgebieten Rabeninsel und Peißnitznordspitze, der Öffnung der Wilden Saale sowie des angedachten Ausbaus des Mühlgrabens zusammen massive Schädigungen für Umwelt, Natur und Landschaft darstellen. So fordert der AHA derartige Aktivitäten in und an der Saaleaue zu stoppen, wozu auch bauliche Aktivitäten am Pfälzer Ufer, im NSG Rabeninsel, im NSG Peißnitznordspitze, für Brücken zwischen Franz-Schubert-Straße und Salinehalbinsel bzw. zwischen Hafenstraße/Hafenbahntrasse und Sandanger sowie Bootsanlegern gehören sowie bestehende Asphaltwege in der Saaleaue sofort zurückzubauen.
Derartige Vorhaben lassen sich auch nicht mit der Förderung des Tourismus verbinden, besonders wenn „Von 2008 bis 2017 …die Zahl der Übernachtungen deutlich von 293.478 auf 416.503 gestiegen (+41,9 %)“ ist. Eine Kausalität zu den Baumaßnahmen ist daher nicht nur unverantwortlich, sondern ebenfalls nicht als baubegründend heranzuziehen.
Daher appelliert der AHA an alle halleschen Stadträtinnen und Stadträte dem „Baubeschluss GRW-Maßnahme Salinebrücke“ sowie dem „Baubeschluss GRW-Maßnahme Neubau Sandangerbrücke“ im Rahmen der Sitzung von Halles Stadtrat am 18.12.2019, die Zustimmung zu verweigern.
Stattdessen regte bzw. regt der heutige AHA seit dem Jahr 1980 immer wieder und somit auch erneut mit Nachdruck an, lieber der Saale wieder mehr Vielfalt zurückzugeben, indem der Saalealtverlauf im Bereich Holzplatz und Sandanger wieder entsteht, eine Renaturierung von Roßgraben und Sandanger erfolgt sowie ein kompletter Rückbau der Reste der mit Erde aufgefüllten Kellerräume des einstigen Geländes der Eisporthalle und ihrer Nebengebäude Umsetzung findet. So besteht die Möglichkeit innerhalb der Stadt Halle (Saale) der Saale auch wieder mehr Retentionsflächen zurückzugeben. Der AHA hatte bereits im Jahr 1996 den Verantwortlichen der Stadt Halle (Saale) entsprechende Konzeptionen vorgelegt.
Der AHA appelliert daher an die Verantwortlichen in Politik und Verwaltung der Stadt Halle (Saale) diese Gesichtspunkte zu berücksichtigen. Ferner bekräftigt der AHA seine Bereitschaft im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten daran mitzuwirken.
In dem Zusammenhang ruft der AHA die Bevölkerung zur Mitarbeit auf, um sich verstärkt für den Schutz, Erhalt und Entwicklung der Landschaft, Natur und Umwelt der halleschen Auen einsetzen zu können. Wer Interesse hat in der Gruppe mitzuwirken, wende sich bitte an folgende Anschrift:
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA
Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)
Tel.: 0345/200 27 46
E-Mail: aha_halle@yahoo.de
Andreas Liste
Vorsitzender
Halle (Saale), den 17.12.2019
Beschlussvorlage aktuell GRW-Maßnahme Salinebrücke VII-2019-00429
Beschlussvorlage aktuell GRW-Maßnahme Salinebrücke VII-2019-00429 Anlagen
Beschlussvorlage aktuell GRW-Maßnahme Sandangerbrücke VII-2019-00433
Beschlussvorlage aktuell GRW-Maßnahme Sandangerbrücke VII-2019-00433 Anlage
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