Bekanntlich bilden Fluss- und Auenlandschaften eine wichtige Einheit. Beide stehen in einer engen und sehr vielfältigen Wechselbeziehung zueinander. Die Auenlandschaften dienen den Flüssen als Ausbreitungsraum für Hochwasser und versorgen sie somit mit Wasser, Sedimenten und z.B. als Schwemmgut herangetragenes neues genetisches Material aus Tieren und Pflanzen. Im Umkehrschluss fungieren die Auenlandschaften als „Reinigungskraft“ für die Flüsse, indem beispielsweise Auenwälder das abgebremste Wasser von Sedimenten „befreien“ sowie Schwemmgut „herauskämmt“.
Diese langzeitige Wechselbeziehung hat somit eine der arten- und strukturreichsten Naturlandschaften der gemäßigten Zonen hervorgebracht, welche zahlreichen Tier- und Pflanzenarten Lebens- und Rückzugsraum bietet. Darüber hinaus trägt diese intensive Wechselbeziehung zur Verbesserung des Landschafts- und Ortsbildes urbaner Gebiete bei und sorgt als Kalt- und Frischluftentstehungsgebiet und -korridor für eine nachhaltige Verbesserung des Klimas.
Verständlicherweise haben daher Fluss- und Auenlandschaften eine magische Anziehungskraft für die stressgeplagte Bevölkerung um die Natur zu genießen und sich in ihr ausgiebig zu erholen. Nur in welchem Umfang kann diese besondere, sensible Natur und Landschaft menschlichen Tourismus verkraften? Ab welcher Intensität fängt der Mensch an Fluss und Aue zu schädigen? Kann ich die Saale in Halle (Saale) überhaupt „vermarkten“?
Wie Medienmeldungen seit März 2015 zu entnehmen sind, hat die Stadt Halle (Saale) ein Wassertourismuskonzept erarbeitet. Offenbar eingebettet in das im Dezember 2014 vorgelegte Tourismuswirtschaftliche Gesamtkonzept für die Gewässerlandschaft im Mitteldeutschen Raum, fehlt komplett die Berücksichtigung der Bedeutsamkeit des Planungsraumes als vielfältiger Natur- und Landschaftsraum, welcher Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten bietet. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) sieht in dem Planungspapier die klare und deutliche Zielrichtung, Umwelt, Landschaft und Natur den Bedürfnissen des Tourismus unterzuordnen. Derweil ist es erforderlich den Tourismus in die Schutzbedürfnisse dieser sehr bedeutsamen, arten- und strukturreichen Natur- und Landschaftsräume einzuordnen.
Nicht unerwähnt bleiben sollten auch beispielhaft nachfolgend einseitig festgelegte und realisierte Baumaßnahmen im Namen des Tourismus an und in der Saale: Der Neubau der Brücke vom Böllberger Weg zum Naturschutzgebiet Rabeninsel, Biwak- und Zeltplatz für Wasserwandernde auf der Jungfernwiese mit Anlegesteg , eine Umtragemöglichkeit Elisabethsaale am Pulverweidenwehr, Die Anlegestegs unterhalb der Burg Giebichenstein, der asphaltierte Radweg zwischen Holzplatz und Jungfernwiese, die neue Brücke zwischen Salinehalbinsel und Sophienhafen sowie die massenhaften Abholzungen an und in den Klausbergen. Nicht zu vergessen zum Beispiel die verheerenden Pläne des Neubaus von Brücken zwischen Jungfernwiese und Gimritzer Park sowie zwischen Salinehalbinsel und Klausvorstadt.
Ebenso unverantwortlich sind Pläne der Stadt Halle (Saale) ab dem Jahr 2022 den Mühlgraben für den Bootsverkehr zu öffnen sowie an Neumühle und Steinmühle Bootsumtragestellen zu errichten. Die Verantwortlichen in Politik und Verwaltung ignorieren dabei, dass der weitgehend unberührte Mühlgraben mit seinen mehr oder minder stark ausgeprägten gewässerbegleitenden Gehölzsaumen nicht zur Aufwertung des Stadtbildes beiträgt, sondern das städtische Klima positiv beeinflusst, zahlreichen Tier- und Pflanzenarten als Lebens- und Rückzugsraum dient und nicht zuletzt als Biotop- und Grünverbund fungiert. So dient der Mühlgraben zum Beispiel im Winter als Überwinterungsplatz für Wassergeflügel und man kann auch den Eisvogel beobachten. Zu erwartende zerstörerische Eingriffe in Gehölzbestand und bauliche Uferversiegelungen für Anlegestege und Bootsumtragestellen führen zu weiteren zerstörerischen Eingriffen in Umwelt, Natur und Landschaft.
Die Tourismuspläne im Bereich der halleschen Saaleaue zeugen wieder einmal davon, dass es den Verantwortlichen in Politik und Verwaltung der Stadt Halle (Saale) vollkommen egal ist, ob Naturschutzgebiete oder Schutzgebiete der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH) davon betroffen sind.
Wenn man sich diese und weiteren öffentlich vorgestellten Pläne anschaut, dann ist nach Auffassung des AHA berechtigte Skepsis angebracht. Da ist z.B. ebenfalls zu lesen, dass neue Anlegestegs und Stellplätze entstehen sollen, vorgesehen ist, die Wilde Saale wieder für manuelle Paddler zu öffnen, der intensive Wunsch nach Mehrung des Motorbootverkehrs besteht und die Verlegung von garantiert asphaltierten Saaleradwanderwegen an die Saale zwischen Wörmlitz und Böllberg.
Schon daraus lässt sich ein Umkehrprozess ableiten, indem man Natur und Landschaft dem Wassertourismus unterordnen zu beabsichtigen denkt. Was jahrzehntelange Verschmutzung von Luft und Wasser nicht geschafft haben, scheint so nun greifbar nah zu sein und zwar drohende nachhaltige Schädigungen in der Saaleaue.
So ist es aus Sicht des AHA unverantwortlich, dass man den von seiner Vorgängerorganisation Arbeitskreis Umweltschutz Halle in der Gesellschaft für Natur und Umwelt im Kulturbund der DDR im Jahr 1983 massiv mit erwirktem Verbot des Befahrens der Wilden Saale wieder gekippt hat. Die Wilde Saale hat sich im Rahmen der Schutzmaßnahmen seit dem Jahr 1983 zu einem sehr wichtigen, arten- und strukturreichen Lebens- und Rückzugsraum entwickelt. Hier brüten z.B. Eisvögel, vereinzelt auch Beutelmeise und überwintern Gänsesäger und zahlreiche Entenarten. In letzter Zeit taucht auch der besonders geschützte Biber auf und lebt bekanntlich der Eremit. Ferner tangiert die fast unverbaut gebliebene und sich streckenweise sehr naturnah entwickelte Wilde Saale das ca. 10 ha große Naturschutzgebiet (NSG) Peißnitznordspitze, welches in enger Korrelation mit dem Naturschutzgebiet ”Forstwerder“ zusammen das FFH-Gebiet „Nordspitze der Peißnitz und Forstwerder in Halle“ ergeben sowie mit dem geschützten Landschaftsbestandteil Amselgrund und Kreuzer Teichen, dem geschützten Landschaftsbestandteil Amtsgarten und dem flächenhaften Naturdenkmal Klausberge im Grün- und Biotopverbund steht. Außerdem bildet die Wilde Saale den Verbindungsraum zum Sandanger, zu den Hangwäldern an den Weinbergen sowie zum Saugrabental bis hin zur Dölauer Heide.
Alles Gründe, welche die Öffnung der Wilden Saale für Bootsverkehr ab 08.06.2019 beenden muss, wenn man sich fachlich korrekt verhält und zudem nach Recht und Gesetz handelt!
Im Vorfeld der rechtswidrigen und skandalösen Öffnung der Wilden Saale für den Bootsverkehr am 08.06.2018, hatte das Wasser- und Schifffahrtsamt des Bundes im Auftrag der Stadt Halle (Saale) massive Aus- und Abholzungen in der Wilden Saale vorgenommen. Nach Ansicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA)verletzten somit Wasser- und Schifffahrtsamt des Bundes und Stadt Halle (Saale) mit diesen Eingriffen massiv die Schutzziele des ca. 10 ha großen Naturschutzgebiet (NSG) Peißnitznordspitze, welches in enger Korrelation mit dem Naturschutzgebiet ”Forstwerder“ zusammen das FFH-Gebiet „Nordspitze der Peißnitz und Forstwerder in Halle“ bildet, gegen geltendes Naturschutzrecht der EU, der Bundesrepublik Deutsch-land und des Landes Sachsen-Anhalt. Diese Eingriffe führten zu unzulässigen Verschlechterungen im und am NSG und FFH-Gebiet.
Die bereits durchgeführten Asphaltierungen von Wegen bis an das NSG Peißnitznordspitze und die im Vorfeld der Öffnung der Wilden Saale durchgeführten Holzungsarbeiten an den Ufern der gesamten Peißnitzinsel zeigen die verantwortungslose Umwelt- und Naturschutzpolitik der Stadt Halle (Saale) erkennen. lassen erahnen, was einer Freigabe der Wilden Saale für den Bootsverkehr, vorangehen könnte. Dazu zählt neben massiven Holzungen die Beseitigung einer sehr wichtigen Kies- und Sandbank in Höhe des Gimritzer Parks und des Sandangers. Diese Maßnahmen fänden dann jedes Jahr Neuauflage, um die Wilde Saale schiffbar zu halten. Dann ist es nur die Frage der Zeit, wann das erste Motorboot den Flussteil befährt.
Nach Auffassung des AHA sieht das Ganze ferner danach aus, die Paddler in die Nebenarme „abzuschieben“, um den schnellen und langsamen Motorbooten auf den Saalehauptarmen den freien Raum zu überlassen. Die gegenwärtigen Abgas- und Lärmbelästigungen, einhergehend mit massivem Wellenschlag, tragen schon jetzt zu massiven Störungen im Landschaftsschutzgebiet und an den NSG bei.
Alles zusammen genommen führt unweigerlich zu massiven Störungen bis Zerstörungen von wertvollen Natur- und Landschaftsräumen. Darüber hinaus haben sie massive Beeinträchtigungen des Landschafts- und Stadtbildes zur Folge.
Daher fordert der AHA eine wissenschaftlich fundierte Tourismuskonzeption in und für Halle (Saale), welche Naherholung und Tourismus dem Schutz und Erhalt von Natur, Landschaft und Umwelt unterordnet. Was nützt es uns Natur und Landschaft für Naherholung und Tourismus zu nutzen, wenn diese massiv geschädigt oder gar Zerstörung erfahren soll und somit ihre Arten- und Strukturvielfalt verliert, welche aber u.a. die anziehende Wirkung für die Bevölkerung ausmacht. Daher gilt es die Flusslandschaft der Saale in Halle nicht zu „vermarkten“, sondern zu schützen, zu erhalten und zu bewahren, damit sich auch künftige Generationen in ihr erholen und entspannen können.
Ferner hatte der AHA bereits die Presseerklärung vom 15.10.2017 als Anzeige gegen die Verantwortlichen der Stadt Halle (Saale) in Politik und Verwaltung gegenüber der EU-Kommission und der zuständigen Staatsanwaltschaft betrachtet, da die bisherigen Asphaltierungen und der bereits stattfindenden massiven Störungen im Gehölz- und Flussbereich der Wilden Saale in und am FFH-Gebiet „Nordspitze der Peißnitz und Forstwerder in Halle“ im Zuge der Schiffbarmachung seit dem 08.06.2018 zu flächendeckenden und umfassenden Beeinträchtigungen und Verschlechterungen des Schutzgebietes führten bzw. führen. Bisher haben die Verantwortlichen der Stadt Halle (Saale) in Politik und Verwaltung auf die massiven öffentlichen Mahnungen des AHA mit kompletter Ignoranz reagiert. Von daher gilt es unverzüglich dem frevelhaften Agieren in der Stadt Halle (Saale) Einhalt zu gebieten! Dazu gehört auch der vollständige Rückbau der Asphaltierungen auf den Wegen der Peißnitzinsel und Stopp weiterer Wegeausbaumaßnahmen in den Naturschutzgebieten Rabeninsel und Peißnitznordspitze und somit auch im FFH-Gebiet „Nordspitze der Peißnitz und Forstwerder in Halle“.
Angesichts der bereits erfolgten Ausholzungen in der Wilden Saale sowie des immer wieder zu beobachtenden Anlegen am und des Betretens der Uferzonen des Naturschutzgebietes Nordspitze Peißnitz fordert der AHA die EU-Kommission, den Bund, das Land Sachsen-Anhalt und auch die Staatsanwaltschaft Halle auf, endlich diesen Frevel von Politik und Verwaltung der Stadt Halle (Saale) zu stoppen sowie die strafrechtliche Relevanz dieser Handlungen zu prüfen.
Darüber hinaus ruft der AHA die Bevölkerung auf, sich für ein natur-, landschafts- und umweltverträgliches Tourismuskonzept einzusetzen, welches weitläufig zur Abstimmung mit derartigen Aktivitäten, im Land Sachsen-Anhalt sowie den Freistaaten Sachsen und Thüringen beiträgt.
Wer dazu Interesse hat, wende sich bitte an folgende Anschrift:
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)
Tel.: 0345 – 2002746
E-Mail: aha_halle@yahoo.de
Andreas Liste
Vorsitzender
Halle (Saale), den 17.09.2019
Schreibe einen Kommentar