Mit großer Aufmerksamkeit hat der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) die zahlreichen Medienmeldungen aus allen Teilen des Bundesgebiet, dass Rinder, Schafe, Ziegen und Pferde Angriffen des Wolfes zum Opfer gefallen seien. Ohne überhaupt klare fachliche Bestätigungen vorliegen zu haben, stellen Medien und betroffene Landwirte dies als Tatsache fest.
Es ist unbestritten immer ärgerlich und tragisch zugleich, wenn Tiere sterben. Jedoch kann der AHA noch nicht vollumfänglich Beweise erkennen, welche Wölfe als Verursacher des Tötens identifiziert. Ferner stellt sich die sehr ernste Frage, inwieweit das Tiergehege ordnungsgemäß zum Beispiel mit stabilen Zäunen und speziellen Hütehunden gesichert war. Darüber geben häufig die gegenwärtig vorliegenden Angaben leider keine Auskunft. Was jedoch aber schnell auf der Tagesordnung steht ist, dass vereint Bundes- und Landespolitiker vorwiegend aus CDU, CSU, SPD, FDP und AfD im Einklang mit Lobbyverbänden von Waldeigentümern, Jägern und Bauern den Abschuss der Wölfe fordern. Dazu eilen sogar die Ministerpräsidenten und Fachminister in den Bundesländern in die jeweiligen Gebiete, um Duftmarken eigener Art zu setzen. Es wäre auch wünschenswert, wenn diese Leute ebenfalls mal beispielsweise die unmöglichen Haltungsbedingungen von Tieren in Hochleistungsställen, ausgeräumte Agrarlandschaften und die voranschreitende Verbauung offener Landschaft in Augenschein nehmen sowie sich mal kritisch mit den unvermindert anhaltenden Bestrebungen von Forstbetrieben und Waldeigentümern auseinandersetzen, weiter innerhalb von Schutzgebieten, welche als Lebensraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten fungieren, zahlreiche Bäume zu fällen.
Nun zu guter Letzt haben die Länder Niedersachsen und Brandenburg sowie der Freistaat Sachsen nichts Besseres zu tun, als zu versuchen den Bundesrat dafür zu gewinnen die Schutzbedingungen für den Wolf zu lockern und letztendlich den Abschuss der streng geschützten Tierart zu legalisieren. Der Jäger und FDP-Bundestagsabgeordnete Karlheinz Busen ist da wenigstens ehrlich und benennt die klare Zielrichtung in dem er erklärte „Schutz vor dem Wolf bringt nur der Abschuss….“
Diese Leute mimen mit Krokodilstränen den großen Bewahrer der Tierhaltung in der Landwirtschaft. Dabei lassen sie Tatendrang missen, indem sie in Kumpanei mit Agrarindustriellen merkliche Verbesserung der Haltungsbedingungen der Tiere verhindern, die Missstände ermittelnden, dokumentierenden und veröffentlichenden Tierschützer kriminalisieren möchten sowie nun nicht gerade mit aktiven Handeln zur Wiederbelebung ausgeräumter und von Monokulturen geprägter Agrarlandschaften in Erscheinung treten.
Abgesehen davon, dass insbesondere Schafhalter seit Jahrzehnten u.a. ganz andere wirtschaftliche Probleme in Form von schlechten Absatz von Wolle haben. Hier sind Hilfen der unehrlichen Tierfreunde nicht in Sicht.
Vollkommen unberücksichtigt bleibt auch, dass das jahrhundertlange gnadenlose Vordringen menschlichen Wirkens in Form von Zersiedelung, Verkehrstrassenbau, Bergbau sowie immer weiterer voranschreitender Intensivierung von Land- und Forstwirtschaft ein Zurückdrängen und eine Zerstörung von angestammten, arten- und strukturreichen Lebensräumen zahlreicher Tier- und Pflanzenarten zur Folge hatten bzw. haben. Tiere wie Wolf, Luchs und Biber sah bzw. sieht man als „Problemtiere“ an. Das führte u.a. dazu, dass in Folge intensiver Jagd das Gebiet des Deutschen Bundes 1850 weitgehend wolfsfrei war. Im Unterschied zum Luchs, gab es immer wieder Zuwanderungen aus dem Osten. Jedoch tötete man sie immer wieder, was mit dem Beitritt der DDR zur BRD im Jahre 1990 und mit der damit verbundenen Unterschutzstellung auch im Osten Deutschlands sein Ende gefunden hatte.
Der Wolf genießt zurzeit folgenden internationalen, europäischen und nationalen Schutz:
– Washingtoner Artenschutzübereinkommen (WA) Anhang II
– EG Verordnung 338/97 Anhang A
– FFH Richtlinie 92/43/EWG Anhang II; prioritäre Art
– FFH Richtlinie 92/43/EWG Anhang IV
– Berner Konvention Anhang II
Auch auf Grund der populistisch-vulgären Bedrohung durch permanent bestehende Hasspredigen aus Politik, Verwaltungen, Lobbyverbänden der Jäger, Waldeigentümer und Landwirte, gilt es den Wolf weiter massiv zu schützen.
Dabei müssen endlich obengenannte Kräfte begreifen, dass mit der Rückkehr von Wolf und Luchs in Deutschland zwei Tiere zurückkehren, welche wieder ihren Platz im obersten Teil der Nahrungspyramide einnehmen. Ein Platz, welchen „ersatzweise“ die Jägerschaft über Jahrzehnte für sich beanspruchte. Die Unruhe der Jägerschaft und Waldeigentümer ist daher nicht nachvollziehbar. Noch dazu man immer wieder, gebetsmühlenartig, nie wissenschaftlich begründet von steigenden Beständen an Reh-, Rot-, Dam- und Schwarzwild sprach bzw. spricht.
Nunmehr hat die Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit Svenja Schulze (SPD) den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes vorgelegt, welches das Bundeskabinett am 22.05.2019 beschlossen hat. Dieser Gesetzesentwurf soll unter dem Deckmantel des Schutzes der Menschen und der Nutztiere den Abschuss des streng geschützten Wolf zu erleichtern. In dem Schlepptau beabsichtigt man auch noch die Tötung von Wolfshybriden durchzuziehen. Diese Herangehensweise ist sehr besorgniserregend und ist als klarer Kniefall vor den Lobbyisten von Jagd, Bauern und Waldeigentümern sowie deren politischen Freunde in CDU, CSU, SPD, FDP und AfD einzuordnen. Die gegenwärtige Erklärung der Bundesministerin vom 22.05.2019 kann da nicht beruhigen. Damit hat die umwelt- und naturfeindliche Koalition aus CDU, CSU und SPD die Tür zur vermehrten und voranschreitenden Tötung von Wölfen und Wolfshybriden geöffnet. Es ist davon auszugehen, dass die Wolfshasser nicht locker lassen bis der der letzte Wolf und Wolfshybrid getötet ist.
Diese Bundesregierung lässt Tatendrang bei der Erreichung der Klimaziele missen, tritt bei dem Ausstieg aus dem Abbau und der Verwendung fossiler Brennstoffe auf die Bremse und lässt Dieselbetrüger in der Automobilindustrie vollkommen ungeschoren, aber bei der Tötung von geschützten Tieren zeigen diese Feinde des Schutzes von Umwelt, Natur, Landschaft und Klima Aktivität.
Der AHA sieht zudem die Gefahr, dass im Interesse der Lobbyverbände der Jäger, Waldeigentümer und Landwirte auch die einfachere Tötung von Luchs, Biber, Fischotter u.a. anderer streng geschützter Tierarten droht.
Für den AHA gehört es eher zur gesamtgesellschaftlichen Aufgabe arten- und strukturreiche Natur- und Lebensräume zu erhalten und zu schützen sowie Raum zur sukzessiven Ausdehnung zu geben. Ferner gilt es Biotop- und Grünverbundräume zu schützen, zu erhalten, zu stabilisieren und räumlich auszuweiten. Dazu können u.a. die Randstreifen von bestehenden und wiederherzustellenden Wegen und Feldern sowie nicht zuletzt mindestens 10 m breite Gewässerschonstreifen entlang von Fließgewässern aller Größen und Längen dienen. So bestehen auch für Tierarten wie Wolf, Luchs, Biber und Fischotter eher die Möglichkeit artgerechte Lebensräume zu besiedeln und somit sich besser von menschlichen Siedlungen fernzuhalten.
Für den AHA ist es zudem erschreckend, dass bei diesem Bündnis aus Politik, Verwaltungen, Lobbyverbänden der Jagd, Waldeigentümer und Landwirte kein Aufschrei ertönt, wenn es um Fortsetzung des Flächenfrasses für Verkehrs-, Wohn- und Gewerbeflächen und –bauten, damit verbundener Zerschneidung und Einschränkung von Landschafts- Überflutungs- und Naturräumen sowie einer Verarmung der Agrarlandschaft durch Verringerung der Ackerkulturen, der Arten- und Strukturvielfalt durch Verlust bzw. Fehlen von Gehölz- und Grüninseln und –streifen und von Feuchtgebieten und Stauden-, Trocken- und Halbtrockenrasengesellschaften geht. Ziemlich leise geht es auch zu, bei fehlender artgerechter Tierhaltung im Zuge der zunehmenden Industrialisierung der Landwirtschaft sowie des zunehmenden Missbrauch von Landwirtschaft und Böden für Spekulanten aller Art.
Ferner weisen das Umweltbundesamt und das Statistische Bundesamt in Deutschland gegenwärtig eine tagtägliche Neuversiegelung von Boden im Umfang im Umfang von 69 ha Boden aus. Dies geht zumeist zu Lasten von fruchtbaren Böden und der Landwirt-schaft. Das entspricht in etwa einer Fläche von ca. 100 Fußballfeldern und im Jahr in etwa einer Fläche von 25.185 ha -69 ha/Tag x 365 Tage/Jahr = 25.185 ha/Jahr. Im Vergleich dazu die Fläche der Stadt Leipzig, welche 29.760 ha beträgt.
Darüber hinaus führte die Art und Weise des Betreibens der Landwirtschaft auch im Gebiet der einstigen DDR nach 1990 zur Verarmung des Anbaus von Feldkulturen. Von einst 25 verschiedenen Kulturen, sind nur 7 übrig geblieben.
Hier erwartet der AHA auch mehr Handeln der Politik im Bund, in den Ländern und in den Kommunen, anstatt eine massive Hass- und Drohkulisse gegen den Wolf und womöglich irgendwann in dem Umfang auch gegen den Luchs aufzubauen.
Nach Ansicht des AHA müssen erst einmal absolut vorrangig der ungehemmte Flächenfrass, ausgeräumte, monokulturell genutzte Agrarlandschaften, aber auch unwürdige Tierhaltungsbedingungen sowie die Ausplünderung von Wäldern schnellstmöglich der Vergangenheit angehören. Ferner gilt es endlich den Abbau und das Verbrennen fossiler Brennstoffe zu beenden sowie eine andere Verkehrspolitik anzugehen.
Nunmehr gilt es alles zu unternehmen, dass der Wolf und die Wolfshybriden ihren angemessenen Schutzstatus behalten, die Tötung dieser Tiere unterbleibt und somit dieser Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes nicht zum Tragen kommt. Ggf. gilt es die Bundesregierung bei der EU-Kommission anzuzeigen.
Der AHA ruft daher die Öffentlichkeit auf sich für einen umfassenden Schutz und Erhalt unserer Umwelt, Natur und Landschaft einzusetzen. Dazu gehört auch die gezielte Tötung –insbesondere geschützter Tiere- auszuschließen. Daran mitzuwirken sollte Auftrag an die Bevölkerung sowie politische Gremien und Behörden sein.
Ferner ruft der AHA die Wählerinnen und Wähler auf am Wahlsonntag, den 26.05.2019 nur den Kandidatinnen und Kandidaten für das Europäische Parlament, für die Bürgerschaft in Bremen sowie für die Kommunalwahlen in Bremen, Baden Württemberg, Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen die Stimme zu geben, welche sich für Humanismus, Bildung, kulturelle Vielfalt, soziale Gerechtigkeit sowie nicht zuletzt für den Schutz, den Erhalt und die nachhaltige Entwicklung von Umwelt, Natur und Landschaft einsetzen.
Der ehrenamtliche und gemeinnützige AHA bietet zudem dahingehend Interessenten Raum im Rahmen von territorialen Regional- und Ortsgruppen bzw. thematischen Arbeits- und Interessengruppen –wie z.B. die Arbeitsgruppe Feldökologie- mitzuwirken.
Wer noch mehr zu den diesbezüglichen Aktivitäten des AHA erfahren möchte, wende sich bitte an folgende zentrale Anschrift:
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
Andreas Liste
Vorsitzender
Halle (Saale), den 24.05.2019
Links und Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes:
https://www.web-conzept-mn.de/wp-content/uploads/2019/05/bnatschg_2_aenderung_gesetzentwurf_bf-1.pdf
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