Wolfsmanagement im Freistaat Sachsen(PDF): https://www.umwelt.sachsen.de/umwelt/download/06_ArtikelVO_Wolfsmanagement_Stand_05122018.pdf
A. Grundsätzliches
In einem besonderen Bezug auf den Freistaat Sachsen, möchte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) sich folgendermaßen grundsätzlich äußern und dabei seine Presseerklärung vom 20.10.2018 zitieren:
„Der Wolf gehört zur Fauna in Deutschland !
Mit großer Aufmerksamkeit hat der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) die zahlreichen Meldungen aus Ostsachsen vorgenommen, wo mutmaßlich Wölfe eine Herde aus Schafen und Ziegen im Umfang von 151 Tieren angegriffen und dabei 43 Tiere und 18 verletzt haben soll. 28 Tiere galten nach Kenntnisstand der letzten Woche als vermisst, welche man auch als getötet vermutet. Es ist unbestritten immer ärgerlich und tragisch zugleich, wenn Tiere sterben. Jedoch kann der AHA noch nicht vollumfänglich Beweise erkennen, welche Wölfe als Verursacher des Tötens identifiziert. Ferner stellt sich die sehr ernste Frage, inwieweit das Tiergehege ordnungsgemäß zum Beispiel mit stabilen Zäunen und speziellen Hütehunden gesichert war. Darüber geben die gegenwärtig vorliegenden Angaben leider keine Auskunft. Was jedoch aber schnell auf der Tagesordnung steht ist den Abschuss der Wölfe. Dazu eilt sogar der Ministerpräsident des Freistaates Sachsen Michael Kretschmer (CDU) in das
Gebiet, um Duftmarken eigener Art zu setzen. Es wäre auch wünschenswert, wenn der Mann ebenfalls mal beispielsweise die unmöglichen Haltungsbedingungen von Tieren in Hochleistungsställen, ausgeräumte Agrarlandschaften und die voranschreitende Verbauung offener Landschaft in Augenschein nimmt sowie sich mal kritisch mit den unvermindert anhaltenden Bestrebungen der Stadt Leipzig auseinandersetzt, weiter innerhalb großer Teile seiner Auenwälder als Lebensraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten zahlreiche Bäume zu fällen.
Nun zu guter Letzt haben die Länder Niedersachsen und Brandenburg sowie der Freistaat Sachsen nichts Besseres zu tun, als zu versuchen den Bundesrat dafür zu gewinnen die Schutzbedingungen für den Wolf zu lockern und letztendlich den Abschuss der streng geschützten Tierart zu legalisieren. Der Jäger und FDP-Bundestagsabgeordnete Karlheinz Busen ist da wenigstens ehrlich und benennt die klare Zielrichtung in dem er erklärte „Schutz vor dem Wolf bringt nur der Abschuss….“
Diese Leute mimen mit Krokodilstränen den großen Bewahrer der Tierhaltung in der Landwirtschaft. Dabei lassen sie Tatendrang missen, indem sie in Kumpanei mit Agrarindustriellen merkliche Verbesserung der Haltungsbedingungen der Tiere verhindern, die Missstände ermittelnden, dokumentierenden und veröffentlichenden Tierschützer kriminalisieren möchten sowie nun nicht gerade mit aktiven Handeln zur Wiederbelebung ausgeräumter und von Monokulturen geprägter Agrarlandschaften in Erscheinung treten.
Abgesehen davon, dass insbesondere Schafhalter seit Jahrzehnten u.a. ganz andere wirtschaftliche Probleme in Form von schlechten Absatz von Wolle haben. Hier sind Hilfen der unehrlichen Tierfreunde nicht in Sicht. Vollkommen unberücksichtigt bleibt auch, dass das jahrhundertlange gnadenlose Vordringen menschlichen Wirkens in Form von Zersiedelung, Verkehrstrassenbau, Bergbau sowie immer weiterer voranschreitender Intensivierung von Land- und Forstwirtschaft ein Zurückdrängen und eine Zerstörung von angestammten, arten- und strukturreichen Lebensräumen zahlreicher Tier- und Pflanzenarten zur Folge hatten bzw. haben. Tiere wie Wolf, Luchs und Biber sah bzw. sieht man als „Problemtiere“ an. Das führte u.a. dazu, dass in Folge intensiver Jagd das Gebiet des Deutschen Bundes 1850 weitgehend wolfsfrei war. Im Unterschied zum Luchs, gab es immer wieder Zuwanderungen aus dem Osten. Jedoch tötete man sie immer wieder, was mit dem Beitritt der DDR zur BRD im Jahre 1990 und mit
der damit verbundenen Unterschutzstellung auch im Osten Deutschlands sein Ende gefunden hatte.
Der Wolf genießt zurzeit folgenden internationalen, europäischen und nationalen Schutz:
– Washingtoner Artenschutzübereinkommen (WA) Anhang II
– EG Verordnung 338/97 Anhang A
– FFH Richtlinie 92/43/EWG Anhang II; prioritäre Art
– FFH Richtlinie 92/43/EWG Anhang IV
– Berner Konvention Anhang II
Auch auf Grund der populistisch-vulgären Bedrohung durch permanent
bestehende Hasspredigen aus Politik, Verwaltungen, Lobbyverbänden der Jäger, Waldeigentümer und Landwirte, gilt es den Wolf weiter massiv zu schützen.
Dabei müssen endlich obengenannte Kräfte begreifen, dass mit der Rückkehr von Wolf und Luchs in Deutschland zwei Tiere zurückkehren, welche wieder ihren Platz im obersten Teil der Nahrungspyramide einnehmen. Ein Platz, welchen „ersatzweise“ die Jägerschaft über Jahrzehnte für sich beanspruchte. Die Unruhe der Jägerschaft und Waldeigentümer ist daher nicht nachvollziehbar. Noch dazu man immer wieder, gebetsmühlenartig, nie wissenschaftlich begründet von steigenden Beständen an Reh-, Rot-, Dam- und Schwarzwild sprach bzw. spricht.
Für den AHA gehört es eher zur gesamtgesellschaftlichen Aufgabe arten- und strukturreiche Natur- und Lebensräume zu erhalten und zu schützen sowie Raum zur sukzessiven Ausdehnung zu geben. Ferner gilt es Biotop- und Grünverbundräume zu schützen, zu erhalten, zu stabilisieren und räumlich auszuweiten. Dazu können u.a. die Randstreifen von bestehenden und wiederherzustellenden Wegen und Feldern sowie nicht zuletzt mindestens 10 m breite Gewässerschonstreifen entlang von Fließgewässern aller Größen und Längen dienen. So bestehen auch für Tierarten wie Wolf und Luchs eher die Möglichkeit artgerechte Lebensräume zu besiedeln und somit sich besser von menschlichen Siedlungen fernzuhalten.
Für den AHA ist es zudem erschreckend, dass bei diesem Bündnis aus Politik, Verwaltungen, Lobbyverbänden der Jagd, Waldeigentümer und Landwirte kein Aufschrei ertönt, wenn es um Fortsetzung des Flächenfrasses für Verkehrs-, Wohn- und Gewerbeflächen und –bauten, damit verbundener Zerschneidung und Einschränkung von Landschafts- Überflutungs- und Naturräumen sowie einer Verarmung der Agrarlandschaft durch Verringerung der Ackerkulturen, der Arten-
und Strukturvielfalt durch Verlust bzw. Fehlen von Gehölz- und Grüninseln und –streifen und von Feuchtgebieten und Stauden-, Trocken- und Halbtrockenrasengesellschaften geht. Ziemlich leise geht es auch zu, bei
fehlender artgerechter Tierhaltung im Zuge der zunehmenden Industrialisierung der Landwirtschaft sowie des zunehmenden Missbrauch von Landwirtschaft und Böden für Spekulanten aller Art.
Ferner weisen das Umweltbundesamt und das Statistische Bundesamt in Deutschland gegenwärtig eine tagtägliche Neuversiegelung von Boden im Umfang im Umfang von 69 ha Boden aus. Dies geht zumeist zu Lasten von fruchtbaren Böden und der Landwirt-schaft. Das entspricht in etwa einer Fläche von ca. 100 Fußballfeldern und im Jahr in etwa einer Fläche von 25.185 ha -69 ha/Tag x 365 Tage/Jahr = 25.185 ha/Jahr. Im Vergleich dazu die Fläche der Stadt Leipzig, welche 29.760 ha beträgt.
Darüber hinaus führte die Art und Weise des Betreibens der Landwirtschaft auch im Gebiet der einstigen DDR nach 1990 zur Verarmung des Anbaus von Feldkulturen. Von einst 25 verschiedenen Kulturen, sind nur 7 übrig geblieben. Hier erwartet der AHA auch mehr Handeln der Politik im Bund, in den Ländern und in den Kommunen, anstatt eine massive Hass- und Drohkulisse gegen den Wolf und womöglich irgendwann in dem Umfang auch gegen den Luchs aufzubauen.
Nach Ansicht des AHA müssen erst einmal absolut vorrangig der ungehemmte Flächenfrass sowie ausgeräumte, monokulturell genutzte Agrarlandschaften, aber auch unwürdige Tierhaltungsbedingungen sowie die Ausplünderung von Wäldern schnellstmöglich der Vergangenheit angehören. Daran mitzuwirken sollte Auftrag an die Bevölkerung sowie politische Gremien und Behörden sein.
Der ehrenamtliche und gemeinnützige AHA bietet dahingehend Interessenten Raum im Rahmen von territorialen Regional- und Ortsgruppen bzw. thematischen Arbeits- und Interessengruppen –wie z.B. die Arbeitsgruppe Feldökologie- mitzuwirken.
Wer noch mehr zu den diesbezüglichen Aktivitäten des AHA erfahren möchte, wende sich bitte an folgende zentrale Anschrift:
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
Internet: http://www.aha-halle.de
Halle (Saale), den 20.10.2018 Andreas Liste
Vorsitzender“
Zitat Ende
B. Konkretes
Zu § 4 Umweltbildung und Öffentlichkeitsarbeit
Zu einer ordnungsgemäßen Umweltbildung und Öffentlichkeitsarbeit gehört es dazu, aktuelle wissenschaftliche Forschungsergebnisse zu Grunde zu legen und entsprechend zu fördern. Ein alleiniger Bezug auf den Managementplan Wolf reicht dazu nicht aus. Ferner gilt es gezielt Umwelt- und Naturschutzvereine einzubeziehen.
Zu § 6 – 9
Diese Auflistungen und Darstellungen lassen sehr viel Raum für Willkür und stellen eine faktische Aufnahme des Wolfes ins Jagdrecht dar. Dabei gilt es folgendes zu berücksichtigen und umzusetzen:
- Der Mensch hat u.a. seit der letzten Ausrottung des Wolfes im Gebiet des damaligen Deutschen Bundes im Jahr 1850 massive Einschränkungen des Lebensraumes von Tier und Pflanze sowie zu Zerstörungen und Einschränkungen von Natur-, Landschafts- und Biotopräumen vorgenommen. Dazu zählt neben Siedlungs-, Verkehrsanlagenbau- und Gewerbeansiedlungen die Ausweitung von intensiv landwirtschaftlichen Anlagen mit einhergehender Ausräumung der Agrarlandschaften. Hinzu kommt seit dem Jahr 1990 die Zunahme des monokulturellen Anbaus. Einhergehend damit erfolgte ein massiver Personalabbau, welcher eine ordnungsgemäße Betreuung der Tierbestände nicht mehr zulässt.
- Das Umweltbundesamt und das Statistische Bundesamt in Deutschland weisen gegenwärtig eine tagtägliche Neuversiegelung von Boden im Umfang im Umfang von 69 ha Boden aus. Dies geht zumeist zu Lasten von fruchtbaren Böden und der Landwirtschaft. Das entspricht in etwa einer Fläche von ca. 100 Fußballfeldern und im Jahr in etwa einer Fläche von 25.185 ha -69 ha/Tag x 365 Tage/Jahr = 25.185 ha/Jahr. Im Vergleich dazu die Fläche der Stadt Leipzig, welche 29.760 ha beträgt. Diese Einschränkungen führen zudem, dass sich Beutetiere immer näher an menschlichen Siedlungen und landwirtschaftlichen Einrichtungen aufhalten und somit den Wolf zwingt sich in der Nähe des Menschen und seiner Nutztiere auf Jagd zu begeben. Eine Veränderung dieser Zustände im Einklang zum Beispiel mit Natura 2000 und der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie sind keinesfalls erkennbar. Im Gegenteil, die gegenwärtige politische Führung des Freistaates Sachsens beschreitet den gegenteiligen Weg. Dazu zählen beispielsweise die forstwirtschaftlichen Zerstörungen in den Auenwäldern an Weißer Elster und Pleiße in den Städten Leipzig und Schkeuditz sowie des Flächenverlustes durch Bebauung und Abbau von Braunkohle.
- In keinem der obengenannten Paragrafen ist eine rechtssichere Definition zu „zumutbaren Schutzmaßnahmen für die Schaf- und Ziegenhaltung“ erkennbar. Die in der Anlage Fachliche und technische
Rahmenbedingungen des Wolfsmanagement unter 1. Zumutbare
Schutzmaßnahmen aufgeführten Maßnahmen gilt es zu fördern, aber auch die Umsetzung zu kontrollieren. Ein Ausbleiben dieser Maßnahmen ist unverzüglich zu sanktionieren und mit Nachdruck auf eine Umsetzung zu drängen. - In und an Wohngebieten gilt es darauf zu orientieren das Anfüttern von Tieren nicht nur zu untersagen und sondern auch verstärkt über die ordnungsgemäße Behandlung von Komposthaufen zu informieren. Häufig müssen mutmaßliche Komposthaufen als Abfallplatz für Essensreste herhalten, welche u.a. potentielle Beutetiere des Wolfes bzw. den Wolf anlockt. Hier gilt es ggf. rechtliche Regelungen zu erlassen.
Zu § 11 Entnahme schwer verletzter oder erkrankter Wölfe (Gründe des § 45 Absatz 7 Satz 1 Nummer 5 Bundesnaturschutzgesetz)
Eine Feststellung der hier aufgeführten „Gründe“ zur Tötung eines Wolfes ist unkonkret und aus der Ferne schwer bis gar nicht feststellbar. Ferner hat nur ein Veterinär die fachliche Kompetenz Gesundheitszustände sowie Grad und Schwere einer Verletzung eines Tieres festzustellen. Auf Grund des Schutzstatus des Wolfes und der allgemeinen Achtung von Leben gilt es zudem alles zu unternehmen, um eine Genesung der Tiere zu ermöglichen. Jäger sind auf Grund von möglichen bzw. bestehenden Interessenkonflikten und fehlender veterinärmedizinischen Fachkompetenzen komplett aus solchen Einschätzungen und darauf beruhenden Entscheidungen auszuschließen.
Zu § 14 Beeinträchtigung von Managementmaßnahmen
In und an Wohngebieten gilt es darauf zu orientieren das Anfüttern von Tieren nicht nur zu untersagen und sondern auch verstärkt über die ordnungsgemäße Behandlung von Komposthaufen zu informieren. Häufig müssen mutmaßliche Komposthaufen als Abfallplatz für Essensreste herhalten, welche u.a. potentielle Beutetiere des Wolfes bzw. den Wolf anlockt. Hier gilt es ggf. rechtliche Regelungen zu erlassen.
Zu § 15 Wölfe in Natura – 2000 – Gebieten
Vergrämungen und Entnahmen einzelner Wölfe oder Rudel sind in diesen Gebieten komplett auszuschließen. Maßnahmen zur Entwicklung der Tiere sind mit allen Umwelt- und Naturschutzorganisationen abzustimmen.
Zusammenfassung
Der vorliegende „Referentenentwurf zur Verordnung der Sächsischen Staatsregierung und des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft über das Wolfsmanagement im Freistaat Sachsen und zur Änderung der Sächsischen Jagdverordnung und der Sächsischen Waffenrechtsdurchführungsverordnung, Bearbeitungsstand: 05.12.2018 10:00 Uhr“ und seine Anlagen orientieren zu stark auf Vergrämung oder gar Tötung des Wolfes und würdigt nicht seine ökologische Bedeutung im Gefüge von Natur und Landschaft. Ferner vernachlässigt das Dokument die zu erwartenden Kalamitäten im Zusammenhang mit Nahrungsangeboten, Zustand, Größe, menschlichen Beeinflussungen und Vernetzung von Natur- und Landschaftsräumen.
Selbstverständlich gibt es berechtigte Interessen von Landwirten, aber sie gilt es in das Gesamtbild eines ordnungsgemäßen Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutzes einzuordnen. Hier besteht auch im Freistaat Sachsen ein massiver Nachholbedarf, was jedoch den entsprechenden politischen Willen voraussetzt, welcher auch das Handeln der Verwaltungen auf Ebene des Freistaates und der Kommunen zu bestimmen hat. Das setzt aber auch voraus, dass die offenkundig staatlich geförderte bzw. zumindestens geduldete Meinungsführerschaft der Lobbyisten aus Jagd, Waldeigentümern und Landwirtschaft zu beenden ist und durch eine wissenschaftliche Betreuung, Wertung und darauf beruhende sachliche öffentliche Darstellung zu ersetzen ist.
Eine Tötung von Wölfen ist auszuschließen und maximal auf akute Notwehrsituationen zu beschränken. Letztere gilt es am Strafrecht zu orientieren. Der ehrenamtliche und gemeinnützige AHA bietet dahingehend Interessenten Raum im Rahmen von territorialen Regional- und Ortsgruppen bzw. thematischen Arbeits- und Interessengruppen –wie z.B. die Arbeitsgruppe Feldökologie- mitzuwirken. Ferner ist der AHA bereit u.a. mit politischen Gremien und Einrichtungen des Freistaates Sachsen, der Land- und Stadtkreise sowie der kreisangehörigen Kommunen zusammenzuarbeiten.
Eine Kontaktaufnahme mit dem AHA ist unter folgender zentralen Anschrift möglich:
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
Internet: http://www.aha-halle.de
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