Monat: März 2025

AHA hält Schutz der Auen zwischen den Städten Weißenfels, Bad Dürrenberg, Leuna, Merseburg und Halle (Saale) für dringend geboten!

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bekräftigt immer wieder, dass der Schutz, der Erhalt, die Betreuung und die Entwicklung von Auenlandschaften eine sehr bedeutsame Erkenntnis beim Planen und Handeln sein muss. Dass die Realität leider oft anders aussieht, muss der AHA oft genug und immer wieder feststellen.
Um sich ein aktuelles Bild der Auenlandschaften zwischen den Städten Weißenfels, Bad Dürrenberg, Leuna, Merseburg und Halle (Saale) verschaffen zu können, soll eine am Samstag, dem 08.03.2025, geplante, ca. fünfstündige Fahrradexkursion in diesem Landschaftsraum dienen.
Zu Beginn der Fahrradexkursion ist aus fortgesetztem aktuellem Anlass ein Besuch im Bereich der Saale und ihrer Aue im Ortsteil Uichteritz der Stadt Weißenfels vorgesehen. Im Rahmen der räumlichen Erweiterung der Fahrradexkursion möchte der AHA seine Stellungnahme zum Vorhaben Planfeststellungsverfahren „Neubau Deich Uichteritz“ vom 26.02.2023 erläutern und mit einer interessierten Öffentlichkeit diskutieren.

https://www.web-conzept-mn.de/39514/stellungnahme-zum-vorhaben-planfeststellungsverfahren-neubau-deich-uichteritz

Die Entscheidung, ob diese räumliche Erweiterung der Fahrradexkursion stattfindet, entscheidet sich am Treffpunkt der Veranstaltung.

Die Fahrradexkursion führt ansonsten durch die Saaleaue zwischen den Städten Weißenfels, Bad Dürrenberg, Leuna und Merseburg sowie der Saale-Elster-Luppe-Aue zwischen den Städten Merseburg und Halle (Saale) mit Blick zur Mündung der Rippach in die Saale, Aufenthalt am Saalealtarm bei Großkorbetha, in der Saaleaue bei Bad Dürrenberg, im Mündungsbereich des Ellerbaches in die Saale, im Kreypauer (Göhlitzscher) Holz, die Saalealtarme bei Leuna, in der Fasanerie in Merseburg, im Mündungsbereich der Laucha in die Saale und an der Weißen Elster in Halle-Ammendorf.
Im Rahmen der Fahrradexkursion beabsichtigt der AHA die Bedeutung und Schutzwürdigkeit dieses arten- und strukturreichen Natur- und Landschaftsraumes sowie Möglichkeiten zur Entwicklung, zum Schutz und Erhalt darzulegen.
In dem Zusammenhang möchte der AHA aufzeigen, wie jeder Interessent daran aktiv mitwirken kann.
Die Fahrradexkursion beginnt 10.00 Uhr ab Vorplatz des Bahnhofes Weißenfels und endet in Halle (Saale) an der Straßenbahnendhaltestelle Halle-Ammendorf, Regensburger Straße

Die Fahrradexkursion findet grundsätzlich bei jedem Wetter statt. Deshalb sind wetterfeste Kleidung und entsprechend angemessenes Schuhwerk angebracht. Ferner empfiehlt es sich Rucksackverpflegung – Essen und Trinken – mitzunehmen.
Die Teilnahme an der Fahrradexkursion erfolgt auf eigene Gefahr. Zudem ist das Verlassen der Fahrradexkursion zu jeder Zeit und an jedem Ort möglich.

Wer Interesse hat sich noch mehr über die Aktivitäten der ehrenamtlichen AHA- Regionalgruppe Merseburg-Leuna-Bad Dürrenberg „Horst Zeitz“/Umweltbibliothek Merseburg „Jürgen Bernt-Bärtl“ – UBM – sowie zur geplanten Bildung einer Ortsgruppe Weißenfels zu informieren, wende sich bitte an folgende Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA
Regionalgruppe Merseburg-Leuna-Bad Dürrenberg „Horst Zeitz“
Umweltbibliothek Merseburg „Jürgen Bernt-Bärtl“ – UBM

Weiße Mauer 33

06217 Merseburg

E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
E-Mail UBM: ubm2021@yahoo.com

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 28.02.2025

Initiative „Pro Baum“ und AHA fordern verstärkt und fortgesetzt Schutz und Erhalt von Gehölzen!

Bekanntlich haben Bäume und Sträucher (Gehölze) sehr wichtige Funktionen bei der Versorgung der Atmosphäre mit Sauerstoff, bei der Aufnahme und Verarbeitung von Kohlendioxid, beim Wasserkreislauf und -haushalt, bei der Entstehung von Kalt- und Frischluft sowie als Lebens- und Rückzugsraum von zahlreichen Tier-, Pflanzen und Pilzarten. Ferner dienen Gehölze der Erholung sowie der Aufwertung von Siedlungen und Landschaften.
Dabei üben Bäume und Sträucher diese lebensnotwendigen Funktionen als Einzelgehölze sowie im Verbund in Wäldern, in Gehölzstreifen und -gruppen aus. Der Mensch nutzte bzw. nutzt Wälder u.a. ebenfalls zur Holzgewinnung. Insbesondere der Mensch hat jedoch umfassend Wald- und Gehölzflächen rapide reduziert, indem eher Rodungen für die massenhafte Holzgewinnung, zur Gewinnung von Acker-, Siedlungs-, Industrie- und Verkehrsflächen sowie zum Abbau von Bodenschätzen vornahm bzw. vornimmt.
Innerhalb von Siedlungsgebieten aller Art verschärft sich die Situation der Gehölze durch unbegründete Fällungen, unsachgemäßen und respektlosen Umgang, Beschädigungen und Verletzungen aller Art, chemische Belastungen durch Auftaumittel etc. sowie nicht zuletzt durch Stress, welcher sich in Folge von Hitze, Niederschlagsarmut und Austrocknung entwickelt und verschärft. Hier gilt es nicht nur massiv Einhalt zu gebieten, sondern zudem den Schutz, den Erhalt und die Entwicklung von Gehölzen auf neue fachliche, ökologische, städtegestalterische, moralische und nicht zuletzt rechtliche Grundlagen zu stellen.

Daher unterstützen Initiative „Pro Baum“ und Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – weiterhin und verstärkt den Aufruf der vom gemeinnützigen Trägerverein Vertrauensgesellschaft e.V. getragenen Initiative BaumEntscheid zur Unterschrift für den „VOLKSENTSCHEID BAUM (BaumEntscheid) für das Berliner Klimaanpassungsgesetz (KAnGBln) Für ein wetterfestes und hitzesicheres Berlin“. Dazu müssen bis zum 9. November 2024 mindestens 20.000 Unterschriften für den BaumEntscheid gesammelt sein.
In dem Zusammenhang rufen Initiative „Pro Baum“ und Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – alle „Personen, die am Tage der Unterzeichnung zum Abgeordnetenhaus von Berlin wahlberechtigt sind, d. h. alle Deutschen, die mindestens 16 Jahre alt, mindestens seit drei Monaten vor diesem Tag in Berlin mit alleiniger Wohnung oder mit Hauptwohnung im Melderegister verzeichnet und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind“ auf den Volksentscheid zu unterschreiben.

https://www.baumentscheid.de

https://www.baumentscheid.de/%C3%BCber-uns

https://www.baumentscheid.de/klimaanpassungsgesetz

https://www.baumentscheid.de/_files/ugd/8c8e3b_1b0ff279b0b34843953a70ef9e6f9f3f.pdf

https://www.baumentscheid.de/unterschreiben

https://www.baumentscheid.de/_files/ugd/8c8e3b_6b7274e3a68642ff9d38332b6b685a07.pdf

Wie wichtig und bedeutsam ein verstärkter Kampf für den Schutz und Erhalt von Gehölzen zeugt das Vorhaben der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt des Landes Berlin 60 gesunde Bäume am Tempelhofer Damm zu fällen.
In ihrer Pressemitteilung vom 28.02.2025 führt die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt des Landes Berlin u.a. folgende makabre Begründungen an, Zitat:
In jüngster Zeit gab es Kritik am Vorhaben, Bäume auf der Mittelinsel des Tempelhofer Damms zu fällen, um eine Teilsperrung des Tempelhofer Damms zu vermeiden. Hierzu muss festgestellt werden, dass die bevorstehenden umfassenden Tiefbauarbeiten die Vitalität der betroffenen Bäume weiter verschlechtern könnten.

Zugleich haben Ermittlungen aus unseren beteiligten Abteilungen ergeben, dass die Emissionsbilanz deutlich besser ausfällt, wenn unter Hinnahme der Baumfällungen die Anzahl von zwei Fahrstreifen auf dem Tempelhofer Damm durchgängig erhalten bleibt. Maßgeblich dafür ist, dass andernfalls durch den Umleitungsverkehr erhebliche zusätzliche Emissionen entstehen würden. Dies betrifft Lärmbelastungen der Bevölkerung sowie den Ausstoß von Luftschadstoffen.

Die Einrichtung der bislang ausgearbeiteten Umleitungsstrecke würde jedenfalls gegenüber dem Ist-Zustand bzw. einer Verkehrsführung über zwei Fahrstreifen pro Richtung zu ca. 30.000 t mehr CO2 führen. Durch die Baumfällungen würden dabei dann rechnerisch nur knapp 9 t weniger CO2 gebunden werden.“, Zitat Ende

Es ist erschreckend wie Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt des Landes Berlin massiv auf Fortsetzung des Massenaufkommens des Kraftfahrzeugverkehrs setzt. Dabei gilt es das Ziel der Reduzierung des Straßenverkehrs anzusetzen. Dabei gibt die EU-Umweltagentur beispielsweise an, dass mit Stand 2019 der Straßenverkehr für 71,7 % des CO²-Emissionen verantwortlich ist.

Weiter führt die Europäische Umweltagentur aus, Zitat:

Steigende Verkehrsemissionen
Der Verkehr ist der einzige Bereich, in dem die Treibhausgasemissionen in den letzten drei Jahrzehnten zugenommen haben. Zwischen 1990 und 2019 stiegen sie um 33,5 Prozent.

Es wird nicht einfach sein, die CO₂-Emissionen des Verkehrssektors deutlich zu senken, da sich das Tempo der Emissionsreduzierung verlangsamt hat. Aktuellen Prognosen zufolge werden die verkehrsbedingten Emissionen bis 2050 nur um 22 Prozent sinken und damit weit hinter den derzeitigen Zielen zurückbleiben.“, Zitat Ende

https://www.europarl.europa.eu/topics/de/article/20190313STO31218/co2-emissionen-von-pkw-zahlen-und-fakten-infografik

Das Statistische Bundesamt führt weiter aus, Zitat:

Rund 760 Millionen Tonnen Kohlendioxid (CO2) wurden 2022 in der EU durch die Verbrennung von Kraftstoffen im Straßenverkehr ausgestoßen. Pkw und Motorräder verursachten mit 60 % den größten Teil der Emissionen. Auf Lkw und Busse entfielen 27 %, weitere 12 % auf leichte Nutzfahrzeuge.

Zwischen 1990 und 2022 erhöhte sich der jährliche CO2-Ausstoß im Straßenverkehr EU-weit um 24 %. Am deutlichsten stieg der CO2-Ausstoß bei den leichten Nutzfahrzeugen (+56 %). Die CO2-Emissionen von Lkw und Bussen erhöhten sich um 29 %, die der Pkw um 17 %.“, Zitat Ende

https://www.destatis.de/Europa/DE/Thema/Umwelt-Energie/CO2_Strassenverkehr.html

Das Umweltbundesamt weist zudem auf weitere Belastungen hin wie Lärm, Flächenverbrauch, Belastungen mit Mikropartikeln sowie durch Stickoxide hin.

https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/384/bilder/infografik_verkehr_0.png

Abgesehen davon, dass es nicht nachvollziehbar ist, woher die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt des Landes Berlin in ihrer Pressemitteilung vom 28.02.2025 die CO²-Zahlen her hat, weist das Heidelberg Institute for Geoinformation Technology in seiner Studie Private Vehicles Greenhouse Gas Emission Estimation at Street Level for Berlin Based on Open Data auf folgende Ergebnisse hin, Zitat:

Die Studie ergab, dass sich die gesamten jährlichen Treibhausgasemissionen von motorisierten Privatfahrzeugen in der Stadt Berlin auf schätzungsweise 7,3 Millionen Tonnen CO2-Äquivalent pro Jahr belaufen. Die Emissionen reichten von <10 t/Tag auf den meisten Wohn- und Nebenstraßen bis zu 100 t/Tag auf den Autobahnen. Die höchsten Emissionen wurden für die Autobahnabschnitte und die Hauptverkehrsstraßen, die das Stadtzentrum mit den Außenbezirken verbinden, geschätzt.“, Zitat Ende

https://www.mdpi.com/2220-9964/12/4/138

Das die Belastungen aus dem Straßenverkehr im Land Berlin sehr hoch ist, weiß die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt doch sehr gut.

https://www.berlin.de/sen/uvk/umwelt/luft/schadstoffausstoss-emissionen/emissionskataster-2015/kfz-verkehr

Auch ergehen entsprechende Appelle mit durchaus ansatzweisen richtigen Vorschlägen, Zitat:

16. März 2023 – Zur Erreichung der Klimaziele bis 2030 gilt es die Treibhausgasemissionen des Verkehrssektors deutlich zu reduzieren, denn diese sind seit den 90er-Jahren nahezu unverändert. In Berlin beträgt der Anteil des Verkehrssektors an den verursachten CO2-Emission ca. 25 Prozent.

Deutschlandweit ist der Anteil des Wirtschaftsverkehrs am städtischen Gesamtverkehr gestiegen und liegt aktuell bei 35 Prozent. Damit stellt dieser Sektor eine wichtige Stellschraube dar, um die Verkehrsemissionen zu senken.“, Zitat Ende

Nur die Realität sieht eben anders aus, wie das aktuelle Beispiel Tempelhofer Damm zeigt.

Hier sei zudem auf die allgemeine vielfältige Wirkungen und Funktionen von Gehölzen hingewiesen, welche sich u.a. auf die Versorgung der Atmosphäre mit Sauerstoff, die Aufnahme und Verarbeitung von Kohlendioxid, beim Wasserkreislauf und -haushalt, bei der Entstehung von Kalt- und Frischluft sowie als Lebens- und Rückzugsraum von zahlreichen Tier-, Pflanzen und Pilzarten beziehen.

https://www.zsk.tum.de/fileadmin/w00bqp/www/PDFs/Leitfaeden/Anhang_Leitfaden_Stadtbaeume_komprimiert.pdf

https://media4nature.de/welcher-baum-reduziert-co2-fussabdruck-am-meisten

https://www.fortomorrow.eu/de/blog/co2-baum

Zum Thema Straßenbäume ist unter „Mein Berlin“, herausgegeben von Der Regierende Bürgermeister von Berlin – Senatskanzlei, ein Beitrag vom 29. September 2018 zum Thema „Straßenbäume Tempelhofer Damm (und Wohnstraßen)“ folgendes vermerkt, Zitat:

Der Tempelhofer Damm ist ein stark schadstoff- und lärmbetroffener Straßenzug. Ein Baustein zur Verbesserung der Situation ist die konsequente „Begrünung“ des Straßenzugs mit mindestens zwei, besser drei Baumreihen auf gesamter Länge. Die Bäume spenden Schatten, tragen zur Verbesserung der Luft bei und verbessern maßgeblich das Erscheinungsbild und die Aufenthaltsqualität (auch für Restaurationen) am Tempelhofer Damm. In diesem Zusammenhang sollten auch in den Wohnstraßen – welche in der Regel bereits heute über eine hohe Baumdichte verfügen – die noch bestehenden Baumlücken geschlossen werden.“, Zitat Ende

https://mein.berlin.de/mapideas/2018-03312

Auf Grund eines generellen anderen Umganges mit Umwelt, Natur und Landschaften, wozu u.a. eine andere Bau- und Verkehrspolitik gehören muss, gilt es alles zu tun den Gehölzbestand nicht nur zu schützen, sondern massiv zu erweitern. Das gilt selbstverständlich auch für das Land Berlin und im konkreten Fall ebenfalls für den Tempelhofer Damm.

Daher fordern Initiative „Pro Baum“ und Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA -: Hände weg von allen Bäumen am Tempelhofer Damm!

https://www.baumentscheid.de/aktuelles/60-b%C3%A4ume-am-t-damm-retten

Darüber hinaus bieten sich Initiative „Pro Baum“ und Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – als Plattform an, sich ehrenamtlich für den Schutz, den Erhalt und die Entwicklung von Umwelt, Natur und Landschaften einzubringen.
Dazu strebt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Bildung einer ehrenamtlichen Landesgruppe Berlin an.
Interessenten können folgendermaßen Kontakt aufnehmen:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 – 200 27 46
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 28.02.2025

Stellungnahme zum Antrag auf Ersatzneubau der Brücke über die Werra im Zuge der L2624 in Walldorf

I. Grundsätzliches

Bekanntlich gehören Fluss- und Auenlandschaften zu den arten- und strukturreichsten Landschaften und Naturräumen der gemäßigten Zonen. Sie bieten punktuell und flächendeckend Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten, bilden Kaltluft- und Frischluftentstehungsgebiete und fungieren als Ventilationsbahnen sowie üben sehr wichtige Funktionen als Hochwasserausbreitungs-, Biotop- und Grün-verbundraum aus. Ferner dienen sie als Erholungsraum für die Menschen.
Diese vielfältigen Funktionen erfordern jedoch eine naturnahere bis naturnahe Entwicklung.
Dazu zählt ebenfalls die 299,60 km lange Werra, welche den rechten, östlichen der beiden Hauptquellflüsse der Weser darstellt. Im Südosten Niedersachsens vereinigt sich die Werra in Hannoversch Münden mit dem anderen links westlich fließenden 220,70 km langen Hauptquellfluss Fulda zur Weser, welche dann zur Nordsee fließt.
Trotz der sehr hohen und zerstörerischen Salzbelastung hat die Werra eine sehr wichtige Funktion als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten, für den Biotop- und Grünverbund sowie als Kalt- und Frischluftentstehungsgebiet und -korridor. Zudem ist die Werraaue und angrenzende Natur- und Landschaftsräume von zahlreichen arten- und strukturreichen Natur- und Naturlandschaftsbestandteilen geprägt. Beispielsweise kommt dies mit den Ausweisungen des 2.260,00 ha großen FFH-Gebiet 5328-305 – Werra bis Treffurt mit Zuflüssen sowie 2.578,00 ha großen Vogelschutz-Gebiet 5127-401 – Werra-Aue zwischen Breitungen und Creuzburg zum Tragen.
Dabei gilt es nicht nur die dazugehörigen Landschaften sowie die dazugehörige Natur und Umwelt zu schützen und zu sichern, sondern dem Fluss und seiner Aue wieder naturnahe Entwicklungs- und Hochwasserräume zurückzugeben, wozu u.a. Deichrückverlegungen und -aufhebungen, die Unterlassung neuer Flächenversiegelungen und Baumaßnahmen im Fluss – Ufer und Sohle – und in der Aue sowie Rückbau- und Flächenentsiegelungsmaßnahmen gehören. Das entspricht auch der „RICHTLINIE 2000/60/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik“
Auf der Basis dieser Ausgangssituation ergibt sich seitens des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – folgende Stellungnahme:

II. Zu den Verfahrensunterlagen
Zu Landschaftspflegerischer Begleitplan – Erläuterungsbericht

Die insbesondere unter den Punkten 1 Einleitung geschilderten Planungen sind nicht überzeugend. Es fehlen sachlich und fachlich nachvollziehbare Belege, ob ein Brückenneubau in der Tat kostengünstiger erscheint. In dem Zusammenhang stellt sich zudem die Frage, ob die geplanten massiven Eingriffe in Umwelt, Landschaft und Natur sowie damit verbundenen Folgen mit einberechnet sind.
Die unter Punkt 4.1 Projektbezogene Wirkfaktoren/Umweltauswirkungen aufgezeigten massiven Beeinträchtigungen der Werra und ihrer Aue mit den dazugehörigen schütztenswerten Umwelt, Natur und Landschaften sind in keiner Weise zu rechtfertigen. Dazu gehören insbesondere die Art und Weise des Rückbaus der bisherigen Brücke sowie die vollständig neue Errichtung einer 57,00 m langen Behelfsbrücke, Zitate von den Seite 28 und 29:

Behelfsumfahrung mit Behelfsbrücke
Die bauzeitliche, ca. 57 m lange Behelfsbrücke quert die Werra und das linke Ufer und bindet an die in Dammlage geführte Behelfsumfahrung an. Zur Baufeldfreimachung wird die Rodung von Ufergehölzen (Biotoptyp 2312-712) innerhalb der geschlossenen Ufergehölzgalerie der Werra erforderlich. Es entsteht ein ca. 10 m breiter gehölzfreier Korridor auf beiden Uferseiten. Die vorhandenen Gehölze entsprechen der potenziell natürlichen Vegetation und erreichen Brusthöhendurchmesser bis 0,30 m. Zum Ende des voraussichtlich 18 monatigen Bauzeitraumes erfolgt ein vollständiger Rückbau der Behelfsumfahrung mit Behelfsbrücke. Eine baubedingte Flächeninanspruchnahme erfolgt weiterhin im Bereich baumdominierter Feldhecken. Aus Tabelle 12 ergibt sich ein Wertverlust von insgesamt 4.845 Flächenäquivalenten (FÄ).

Brückenersatzneubau
Der Ersatzneubau der Straßenbrücke wird wieder als 3-Feld-Bauwerk hergestellt, die Gesamtbreite des Brückenüberbaus erhöht sich von 10 auf 12 m. Die Pfeilerstellung bleibt entsprechend dem Bestandsbauwerk erhalten, die natürliche Gewässersohle wird belassen. Überbauungen der Gewässersohle entstehen durch den Brückenpfeiler, Überbauungen am linken und rechten Ufer durch den zweiten Brückenpfeiler bzw. das Widerlager. Die Überbauung entspricht der des bestehenden Bauwerkes. Neuversiegelung im Umfang von 39 m² resultiert aus der Herstellung von Böschungstreppen und Befestigungen am Widerlager.
Der Böschungsbereich vor Pfeiler Achse 20 am linken Gewässerufer und Widerlager Achse 40 am rechten Gewässerufer wird mittels Steinschüttung aus Wasserbausteinen auf einer Länge von ca. 5,00 m oberstrom bis 5,00 m unterstrom gesichert. Unter dem Brückenfeld erfolgt eine Sicherung mit Wasserbausteinen, um Bodenabtrag im Hochwasserfall zu verhindern (Inanspruchnahme Biotoptyp 5400 offene Flächen, natürlicher Rohboden im Umfang von 189 m²). Aus Tabelle 13 ergibt sich ein Wertverlust von 4.270 FÄ. Davon haben versiegelungsbedingte Beeinträchtigungen einen Anteil von 1.510 FÄ“…“, Zitat Ende

Nach gegenwärtiger Sichtweise ist neben der Frage der generellen Verkehrsvermeidung und den damit verbundenen Rückgang des Straßenverkehrs nicht erkennbar, worin die Notwendigkeit der Errichtung einer „Behelfsumfahrung mit Behelfsbrücke“ erforderlich sein soll, wenn die Möglichkeit der zeitweisen Umleitung über die Werrabrücke in Welkershausen eine Alternative darstellen kann. Diese Brücke liegt eigenen Messungen von der neugeplanten Brücke in Walldorf 4,26 km entfernt.

Hier gilt es auch massive Prüfungen in dieser Hinsicht vorzunehmen.

Die gegenwärtigen Planungsunterlagen berechtigen in keiner Weise derartige Eingriffe in die schützenswerte und geschützte Auen- und Flusslandschaft der Werra.

Ferner regt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – an, den Rückbau der alten und der Neubau der neuen Brücke über den bestehenden Raum und Korridor vorzunehmen, um neue Belastungen in bzw. an Umwelt, Natur und Landschaften ausschließen zu können.
Darüber hinaus erscheint es ratsam weitere Erkenntnisse zum Brückenbau zu nutzen, um alternative Aspekte aufgreifen und ggf. beachten zu können.

https://www.inros-lackner.de/de/aktuelles/news/oekobilanzierung-im-brueckenbau

https://www.bast.de/DE/Publikationen/Berichte/unterreihe-b/2020-2019/b-155.html

https://bast.opus.hbz-nrw.de/frontdoor/index/index/docId/2445

https://bast.opus.hbz-nrw.de/opus45-bast/frontdoor/deliver/index/docId/2445/file/B155-barrfeiPDF.pdf

https://bast.opus.hbz-nrw.de/opus45-bast/frontdoor/deliver/index/docId/2445/file/B155-barrfeiPDF+-+Anhang.pdf

https://www.inros-lackner.de/de/aktuelles/news/oekobilanzierung-im-brueckenbau

https://nbruecke.de/wp-content/uploads/2023/02/NEB016822_Vermarktungskonzept_n.Brucke_Dokumentation_Imagebroschure_RZ_WEB_DS.pdf

https://bast.opus.hbz-nrw.de/opus45-bast/frontdoor/deliver/index/docId/586/file/Vortrag_Haardt.pdf

Zudem hält es der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – für dringend geboten neben der Vermeidung von Verlusten an Fauna, Flora und Funga zeitweise bzw. dauerhafte neue Ver- und Bebauungen im Ufer- und Sohlbereich vorzunehmen.
Neben dem Schutz, dem Erhalt und der Weiterentwicklung als Lebens- und Rückzugsraum für Fauna, Flora und Funga sind Biotop- und Grünverbund sowie Beibehaltung und Beförderung von naturnaheren Ufer- und Sohlbereich zu sichern. Zum Beispiel neue Schotterpackungen im Ufer- und Sohlbereichen wirken dem entgegen und sind als massive Verschwendungen von Rohstoffen, welche immer mit natur- und landschaftszerstörendem Abbau verbunden ist, anzusehen. Der Erhalt und Schutz der Ufervegetation ist bessere, naturnahere und standorttypische Alternative.
Die unter den Punkten 5.2.1 Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen (A/E) und 5.2.2 Gestaltungsmaßnahmen (G) vorgeschlagenen Maßnahmen für Wasseramsel und Fledermäuse sind sehr zu begrüßen.
Zudem regt der Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Schaffung von Nistmöglichkeiten unterhalb der Brücke an, welche zum Beispiel der Mehlschwalbe und dem Rotschwänzchen als Brutplatz dienen können.

III. Schlussbemerkungen

Bekanntlich gehören Fluss- und Auenlandschaften zu den arten- und strukturreichsten Landschaften und Naturräumen der gemäßigten Zonen. Sie bieten punktuell und flächendeckend Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten, bilden Kaltluft- und Frischluftentstehungsgebiete und fungieren als Ventilationsbahnen sowie üben sehr wichtige Funktionen als Hochwasserausbreitungs-, Biotop- und Grünverbundraum aus. Ferner dienen sie als Erholungsraum für die Menschen.
Diese vielfältigen Funktionen erfordern jedoch eine naturnahere bis naturnahe Entwicklung.
Der ehrenamtliche und gemeinnützige Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. bietet gerne seine Erfahrungen und fachlichen Kenntnisse an.
Der Kontakt lautet:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 25.02.2025

https://www.web-conzept-mn.de/wp-content/uploads/2025/03/U19-0_Erlaeuterungsbericht_LBP.pdf
https://www.web-conzept-mn.de/wp-content/uploads/2025/03/U19-0_Anlage1_artenschutzrechtlPruefung.pdf
https://www.web-conzept-mn.de/wp-content/uploads/2025/03/U19-1_Bestands-Konfliktplan.pdf
https://www.web-conzept-mn.de/wp-content/uploads/2025/03/U19-2_FFH-VP.pdf
https://www.web-conzept-mn.de/wp-content/uploads/2025/03/U19-2-1_FFH-VP_Plan_Lebensraumtypen_Arten.pdf
https://www.web-conzept-mn.de/wp-content/uploads/2025/03/U19-2-2_FFH-VP_Plan_Massnahmen_Schadensbegrenzung.pdf
https://www.web-conzept-mn.de/wp-content/uploads/2025/03/U9-1-2_Massnahmenplan.pdf
https://www.web-conzept-mn.de/wp-content/uploads/2025/03/U9-1-1_Massnahmenplan.pdf
https://www.web-conzept-mn.de/wp-content/uploads/2025/03/U9-2_Massnahmenblaetter.pdf