I. Grundsätzliches
Alle Planungs- und Bauaktivitäten gilt es darauf zu orientieren, dass nicht nur diese Aktivitäten auf bereits versiegelten Bodenflächen stattfindet und neuer Flächenfrass zu unterbinden ist, sondern sogar Flächenentsiegelungen stattfinden.
In dem Zusammenhang sei erwähnt, dass das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes angibt, Zitat: „Ausweislich der amtlichen Flächenstatistik des Bundes wurden in Deutschland im Vierjahresmittel 2019 bis 2022 jeden Tag rund 52 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Fläche von circa 72 Fußballfeldern täglich. Damit nahm der Flächenverbrauch nach einem Anstieg im Vorjahreszeitraum (55 Hektar) nun wieder geringfügig ab. 37 Hektar der Flächenneuinanspruchnahme entfielen auf den Bereich Wohnungsbau, Industrie und Gewerbe sowie öffentliche Einrichtungen, 12 Hektar auf Sport-, Freizeit- und Erholungs- sowie Friedhofsflächen. Insgesamt machten Flächen für Siedlung und Verkehr in Deutschland im Jahr 2022 14,5 Prozent, das heißt etwa ein Siebtel der Gesamtfläche aus.
Die Siedlungs- und Verkehrsfläche darf nicht mit „versiegelter Fläche“ gleichgesetzt werden, da sie auch unversiegelte Frei- und Grünflächen enthält. Nach Schätzungen des Statistischen Bundesamtes sind etwa 45 Prozent der Siedlungs- und Verkehrsfläche versiegelt.“, Zitat Ende
Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat:
„In der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, den täglichen Zuwachs an Siedlungs- und Verkehrsfläche in Deutschland von heute rund 52 Hektar pro Tag bis zum Jahr 2030 auf unter 30 Hektar pro Tag zu reduzieren, um bis zum Jahr 2050 einen Flächenverbrauch von netto Null im Sinne einer Flächenkreislaufwirtschaft zu erreichen. Dabei geht es auch um den Schutz und die Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen.“, Zitat Ende
Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 18.980,00 ha. Im Vergleich dazu hat die Stadt Wanzleben-Börde eine Fläche von 18.150,00 ha = 188,15 km².
II. zu Erläuterungsbericht
In Anknüpfung an die unter I. Grundsätzliches aufgeführten Aspekte sowie der in den Planungsunterlagen genannten Vermeidungsaspekte hält der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) für dringend geboten, dass alle Baumaßnahmen und Aktivitäten der Baustellenlogistik darauf orientiert sind keine zusätzlichen Eingriffe in Umwelt, Natur und Landschaften vorzunehmen.
Im Blickpunkt der Punkte 9.2.3 Schutzgut „Fläche“, 9.2.4 Schutzgut „Boden“, 9.2.5 Schutzgut „Wasser“, 9.2.7 Schutzgut „Landschaft“, 9.3 Bewertung der Umweltauswirkungen und 10.6 Gewässer sei darauf hingewiesen, dass sich das Planungsgebiet im direkten Bereich der 49,00 km langen Müglitz mit einem Einzugsgebiet von 199,00 km² befindet.
Zudem ist die Müglitz Bestandteil des etwa 1 657,00 ha großen FFH-Gebietes Müglitztal, Landesinterne Nr.: 43E, EU-Meldenr.: 5048-302, des circa 28.635,00 ha großen Landschaftsschutzgebietes „Oberes Osterzgebirge“ sowie des 18 632,00 ha großen Hochwasserentstehungsgebietes „Obere Müglitz/Weißeritz“
https://www.natura2000.sachsen.de/43e-muglitztal-35039.html
https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/mueglitztal
https://www.naturschutzstation-osterzgebirge.de/media/lsg_ooe_rvo.pdf
https://www.bfn.de/landschaftssteckbriefe/obere-lagen-des-osterzgebirges
Neben der allgemeinen Schutzwürdigkeit von Fließgewässern und ihrer Auen erfordern die vielfältigen Schutzgebiete ein entsprechendes Planen und Handeln im direkten Einzugs- und Anschlussgebiet. Dazu gehören keine Kontaminierungen von Boden und Wasser, keine baulichen Eingriffe – außer Rückbaumaßnahmen von Bodenversiegelungen aller Art – sowie die Nutzung als Bau- bzw. Lagerfläche. Nur so sind Störungen, Zerstörungen und Schädigungen ausgeschlossen.
Die Darlegungen zu Punkt 10.5 Entsorgung von Aushub- und Abbruchmaterialien beinhalten keine Auflagen zur vollständigen, sachkundigen Beräumung, um Rückstände im Boden und Wasser auszuschließen. Zudem sind die rückgebauten Baustoffe einem vollständigen Recycling zuzuführen.
III. Abschließendes
Vom Grundsatz her ist die Sanierung und Verbesserung am Bahnnetz zu begrüßen. Das muss jedoch schonend bis positiv für Umwelt, Natur und Landschaft erfolgen. Diese Kriterien erfüllt die gegenwärtige Planung in keiner Weise.
Andreas Liste
Vorsitzender
Halle (Saale), den 16.02.2025
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