Nach einer stark politisch motivierten Abweisung vergangener Klagen gegen die Abholzung von umfassenden Waldgebieten in Grünheide im Land Brandenburg durch das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hatte nun Tesla die beantragten 91,6 ha Wald abgeholzt. Somit hat das Unternehmen einen katastrophalen Einstand im Land Brandenburg hingelegt. Mit Umweltengagement hat diese gigantische Zerstörung von Wald nun wahrlich nichts zu tun. Umwelt- und Naturzerstörung trifft es eher. Besonders wenn man bedenkt, dass das Unternehmen insgesamt 154,56 ha Wald zerstören und 89,2 ha Fläche neu versiegeln möchte sowie plant gigantische Massen an Wasser zu verbrauchen sowie davon ausgeht, dass die angedachten 10.000 Beschäftigten individuell mit dem Auto an- und abreisen und somit den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) ausblendet.
Zwischenzeitlich hatte Landesamt für Umwelt Abteilung Technischer Umweltschutz 1 des Landes Brandenburg sehr kurzfristig mit Schreiben vom 15. September 2020 zum Erörterungstermin am 23.09.2020 und 24.09.2020 eingeladen. Eine derartige Kurzfristigkeit der Einladung lässt bei Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – und Initiative „Pro Baum“ die Vermutung aufkommen, dass man darauf setzte, dass ehrenamtliche Organisationen es kaum bzw. gar nicht eine Teilnahme an einem der beiden Erörterungstermine ermöglichen können. Wie bereits erwähnt, schaffte man bis dahin bereits zahlreiche vollendete Tatsachen.
Am 18.06.2021 begann eine erneute Öffentlichkeitsbeteiligung. Nunmehr hatte das Landesamt für Umwelt (LfU) Brandenburg am 04.03.2022 einen Genehmigungsbescheid für eine Anlage mit folgenden Eckdaten übergeben, Zitat:
Mit dem Bau der bisher einzigen europäischen Automobilfabrik von Tesla wurde im Frühjahr 2020 auf einem 300,00 Hektar großen Grundstück in Grünheide (Mark) südöstlich von Berlin auf Basis von insgesamt 19 Zulassungen auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn durch das Landesamt für Umwelt auf Risiko des Investors begonnen. Errichtet wird auch eine Fabrik zur Produktion von Batteriezellen. Vorgesehen ist laut Tesla in Ausbaustufe 1 eine Produktionskapazität von bis zu 500.000 Fahrzeugen (Typ Model Y). Der Standort liegt verkehrsgünstig (Straße, Schiene und Flugverkehr) und am Schnittpunkt der transeuropäischen Verkehrsachsen zwischen West- und Osteuropa.“, Zitat Ende

https://mluk.brandenburg.de/mluk/de/aktuelles/presseinformationen/detail/~04-03-2022-staatskanzlei-zum-genehmigungsbescheid-fuer-tesla-autofabrik#

Am 22.03.2022 nahm dann das Werk offiziell seine Arbeit auf.
Alle Bedenken und Sorgen nahmen die Verantwortlichen in Politik und Verwaltung des Bundes, des Landes Brandenburg, des Landkreises Oder-Spree und der Gemeinde Grünheide (Mark) in keiner Weise ernst.
Dabei gilt es zu erwähnen, dass bereits jetzt das Werk eine Fläche von 300,00 ha einnimmt, in der ersten Bauphase fand bereits eine Abholzung von etwa 194,00 Hektar Wald statt und im November verschwanden noch einmal erneut 70 ha Wald.
Nunmehr plant Tesla erneut eine Erweiterung um weitere 110,00 ha, was mit weiteren Abholzungen und Bodenverbrauch verbunden ist. Ferner befindet sich der riesige Skandalbau mitten im Trinkwasserschutzgebiet.
In seiner Stellungnahme vom 10.08.2021 gibt TESLA folgendes an, Zitat: In den Antragsunterlagen ist wie in der zweiten Auslegung ein Trinkwasserbedarf von 233 m3/h angegeben. Der WSE geht von diesem Wert aus, zumal die formalen Maßgaben des Planfeststellungsverfahrens ohnehin die Maßgeblichkeit der dortigen Werte zwingend konstituieren. Der maximale Jahresbedarf ist weiterhin mit 1.423.000 m3/a angegeben. Weitergehende Zusicherungen sind aus heutiger Sicht nicht möglich. Die Spitzenabnahme muss auf die zuvor genannten Werte beschränkt werden.“, Zitat Ende

https://www.w-s-e.de/fileadmin/user_upload/03_service/05_formulare_und_downloads/04_Wissenswertes/20210810_Antwort_Stellungnahme_WSE.pdf

Am 26.09.2023 beichtet die „Märkische Allgemeine Zeitung“ folgendes, Zitat:

Das seenreiche Brandenburg hat ein Trinkwasserproblem: Durch fehlende Niederschläge bildet sich weniger Grundwasser neu. Durch die Tesla-Ansiedlung gibt es noch weniger der kostbaren Ressource zu verteilen. Zahlreiche Gemeinden gehen deshalb auf die Barrikaden…..
Der Wasserverband Strausberg-Erkner (WSE) versorgt den US-Elektroautobauer Tesla durch einen Vertrag jährlich mit 1,8 Millionen Kubikmeter Wasser. Das ist etwa ein Fünftel der aktuellen Trinkwasserförderung des WSE. Nach Unternehmensangaben benötigt der US-Auto-Elektrobauer für die beantragte Erweiterung des Werks durch Wiederaufbereitung kein zusätzliches Wasser.“, Zitat Ende

https://www.maz-online.de/brandenburg/wasserverband-strausberg-erkner-streit-um-tesla-gigafactory-wasserverbrauch-HMGKWVLEG5DKDBW2P7H3SWDTLE.html

In einer Pressemitteilung vom 13. März 2024 stellte die damalige Staatskanzlei des Landes Brandenburg u.a. folgende Behauptung auf, Zitat:

Bei dem Besuch informierte Tesla unter anderem über den Wasserverbrauch der Autofabrik. Demnach verbrauchte Tesla nach eigenen Angaben dank umfangreicher Wasserrecyclinganlagen im Jahr 2023 nur ca. 450.000 Kubikmeter Wasser. Damit ist die Fabrik, so Tesla, eine der wassersparsamsten Automobilfabriken der Welt. Tesla versicherte, dass für die geplante Erweiterung kein zusätzliches Wasser gebraucht wird.“, Zitat Ende

https://brandenburg.de/cms/detail.php/brandenburg_06.c.834447.de

https://brandenburg.de/media_fast/365/240313%20PM%20BB_Berlin_Tesla.pdf

Dann stellt sich die Frage, warum keine umfassendere Reduzierung des Liefervertrages mit dem Wasserverband Strausberg-Erkner (WSE) erfolgt.

https://www.zfk.de/wasser-abwasser/einigung-im-tesla-wse-streit-zeichnet-sich-ab

Zudem weist der Wasserverband Strausberg-Erkner (WSE) in seiner Stellungnahme zum Antrag auf Befreiung nach § 52 WHG (B-Plan 60) vom 30.01.2024 auf den Seiten 3 und 4 auf folgendes hin, Zitat:

Weiterhin wirft der Antrag die Frage auf, wie es um die Trinkwasserversorgung des geplantes B-Plan 60 steht. Mit seiner Stellungnahme hat der WSE bereits deutlich gemacht, dass eine Versorgung nicht möglich ist – an dieser Stelle sei auch erwähnt, dass eine Schmutzwasser­entsorgung nicht möglich ist, wie es auch in der Begründung BP 60 S. 207 dargestellt ist. In diversen Passagen wird die Aussage getroffen, dass der bisher geltende Vertrag zwischen Tesla und dem WSE für das B-Plan-Gebiet ausreichend ist. Trotzdem wird im B-Plan vermerkt, dass „die erforderlichen Wassermengen, die zur Versorgung des Plangebiets benötigt werden, absehbar bereitgestellt werden absehbar bereitgestellt werden [können]“. Diese Aussage ist unzutreffend, denn der Wasserverband Strausberg-Erkner hat bereits jetzt ein Defizit von ca. 2 Mio. m3 im Jahr zwischen dem zu erwartenden Wasserbedarf und den tatsächlich förderbaren Grundwassermengen. Aus diesem Grund ist die Wasserschutzzone für den WSE auch besonders wichtig, da er von dort etwa 1 /3 seiner Entnahmemengen für die Versorgung seines gesamten Versorgungsgebietes bezieht. Jedwehige Beeinträchtigung, sei es quantitativ oder qualitativ, ist für den Wasserversorger, dem Rechteinhaber der Wasserschutzzonenverordnung eine Katastrophe.“, Zitat Ende

https://www.w-s-e.de/fileadmin/user_upload/03_service/05_formulare_und_downloads/04_Wissenswertes/20240130_Stellungnahme_WSE_Antrag_auf_Befreiung_nach____52_WHG_-_B-Plan_60.pdf

Zusammen mit den anderen Stellungnahmen drückt der Wasserverband Strausberg-Erkner (WSE) seine Sorge und Ablehnung zu Freistellungen im Zusammenhang mit den Wasserschutzgebieten aus.

https://www.w-s-e.de/service/formulare-und-downloads

https://www.w-s-e.de/fileadmin/user_upload/03_service/05_formulare_und_downloads/04_Wissenswertes/20240130_Stellungnahme_WSE_Antrag_auf_Befreiung_nach____52_WHG_-_FNP.pdf

https://www.w-s-e.de/fileadmin/user_upload/03_service/05_formulare_und_downloads/04_Wissenswertes/20240327_WSE_Stellungnahme_BP_60_6.AEnd.FNP.pdf

In dem Blickwinkel gilt es die Niederschlagsmenge zu betrachten, welche aus dem Stadtgebiet von Fürstenwalde (Spree) zu Grunde zu legen gilt, Zitat:

https://www.wetterkontor.de/wetter-rueckblick/monats-und-jahreswerte.asp?id=S528&jr0=2015&jr1=2025&mo0=1&mo1=12

Zudem besteht die Gefahr von Un- und Störfällen in der Produktion, wie u.a. am 12.04.2022,

https://www.w-s-e.de/fileadmin/user_upload/03_service/05_formulare_und_downloads/04_Wissenswertes/20220427_AntwortUWB_Stoerfall_Tesla_geschwaerzt.pdf

26. und 27.06.2022 geschehen. Laut Medienberichten trat in einem Außenlager von Tesla, was sich auch im Trinkwasserschutzgebiet befindet, aus einer Palette ein schwarzes Pulver aus. Laut Lieferschein handelte es sich um „Kathoden Material“ aber, eine Kennzeichnung an dem Container oder der Umverpackung war nicht zu erkennen. Es machte sich ein Einsatz der Werksfeuerwehr von Tesla erforderlich. Eine Information der eintreffenden Werksfeuerwehr über den Gefahrenstoff, der hoch giftig und krebserzeugend ist, erfolgte offensichtlich nicht. Die Behörden spielen die Gefährdung herunter. Eine Information der Bevölkerung hatte man unterlassen.
In dem Zusammenhang sei zudem erwähnt, dass das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes angibt, Zitat: „Ausweislich der amtlichen Flächenstatistik des Bundes wurden in Deutschland im Vierjahresmittel 2019 bis 2022 jeden Tag rund 52 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Fläche von circa 72 Fußballfeldern täglich. Damit nahm der Flächenverbrauch nach einem Anstieg im Vorjahreszeitraum (55 Hektar) nun wieder geringfügig ab. 37 Hektar der Flächenneuinanspruchnahme entfielen auf den Bereich Wohnungsbau, Industrie und Gewerbe sowie öffentliche Einrichtungen, 12 Hektar auf Sport-, Freizeit- und Erholungs- sowie Friedhofsflächen. Insgesamt machten Flächen für Siedlung und Verkehr in Deutschland im Jahr 2022 14,5 Prozent, das heißt etwa ein Siebtel der Gesamtfläche aus.
Die Siedlungs- und Verkehrsfläche darf nicht mit „versiegelter Fläche“ gleichgesetzt werden, da sie auch unversiegelte Frei- und Grünflächen enthält. Nach Schätzungen des Statistischen Bundesamtes sind etwa 45 Prozent der Siedlungs- und Verkehrsfläche versiegelt.“, Zitat Ende
Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat:
In der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, den täglichen Zuwachs an Siedlungs- und Verkehrsfläche in Deutschland von heute rund 52 Hektar pro Tag bis zum Jahr 2030 auf unter 30 Hektar pro Tag zu reduzieren, um bis zum Jahr 2050 einen Flächenverbrauch von netto Null im Sinne einer Flächenkreislaufwirtschaft zu erreichen. Dabei geht es auch um den Schutz und die Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen.“, Zitat Ende

https://www.bmuv.de/themen/nachhaltigkeit-digitalisierung/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/flaechenverbrauch-worum-geht-es

Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 18.980,00 ha. Im Vergleich dazu hat die Stadt Wanzleben-Börde eine Fläche von 18.150,00 ha = 188,15 km².

https://www.destatis.de/DE/Themen/Laender-Regionen/Regionales/Gemeindeverzeichnis/Administrativ/05-staedte.html

Angesichts der Zeiten des massiven Klimawandels sowie des zunehmenden rasanten Rückgangs an Arten sowie Arten- und Strukturvielfalt ein verheerendes Signal und Handeln. Es beweist aber auch, dass Politik, Wirtschaft, Verwaltungen und Justiz diese Zeichen noch immer nicht verstanden haben bzw. nicht verstehen möchten.
In dem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass es bereits auch eine gemeinsame Stel lungnahmezumUVP-BerichtfürdasVorhaben„GigafactoryBerlin“,TeslaManufacturingBrandenburgSE von Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. und Initiative „Pro Baum“ vom 17.02.2020 gibt, welche fachlich und inhaltlich auf die Bedenken eingeht.
Die zahlreichen Besuche des Tesla-Chefs Elon Musk in Deutschland und in Grünheide zeigen auf, dass offensichtlich er und nicht die Politik und die Verwaltung des Landes Brandenburg, des Landkreises Oder-Spree und der Gemeinde Grünheide den Takt und Umfang der Bauarbeiten bestimmt. Hier liefert man ein weiteres Beispiel, dass in Deutschland und speziell auch in Brandenburg Demokratie nur eine Worthülse darstellt und Superreiche die Geschicke bestimmen, welche auf keinem Wahlvorschlag verzeichnet waren.
Nunmehr hatten dankenderweise Grüne Liga und Naturschutzbund Brandenburg mehrfach rechtliche Schritte bei der Verwaltungsgerichtsgerichtsbarkeit eingelegt, um das Skandalvorhaben zu stoppen. Ein dauerhafter Stopp der Rodungen muss jedoch das Ziel sein. Angesichts der Einschätzung des Waldzustandsberichtes 2020 des Landes Brandenburg, dass gerade einmal 15 % der Waldbestände keine sichtbaren Schäden aufweisen sowie u.a. Eichen, Rotbuchen und auch Kiefern schwer unter den Folgen der schweren Dürren, insbesondere in den Jahren 2018 – 2022, aber durchaus auch im Jahr 2023 zu leiden haben, erscheinen solche Rodungen vollkommen unverantwortlich. Dazu sei ebenfalls aus der Zusammenfassung des Waldzustandsberichtes des Landes Brandenburg für das Jahr 2023 – einem Jahr mit durchaus besserer Niederschlagsbilanz – folgendes zitiert:
Im Jahr 2023 hat sich der Waldzustand im Vergleich zum extrem schlechten Zustand im Vorjahr wieder verbessert (siehe Infografik in der vorderen Umschlagseite). Der geschätzte Waldflächenanteil mit deutlichen Schäden ging auf nun 16 % leicht zurück, während gleichzeitig der Anteil ohne Schäden von 8 auf 25 % anstieg. Dies ist vor allem auf den guten Nadelaustrieb der Kiefer zurückzuführen. Das Frühjahr war niederschlagsreich und im Verlauf der Vegetationsperiode waren die Waldbäume relativ gut mit Wasser versorgt. Dennoch sind die mit Klimawandel zusammenhängenden Trocken- und Hitzeschäden der vergangenen Jahre weiterhin sichtbar. Insgesamt blieb der Anteil an stark geschädigten Bäumen mit einem Blatt- bzw. Nadelverlust von mehr als 60 % im Vergleich zum Vorjahr mit ca. 2 % in etwa gleich. Auch werden über ein Drittel der Eichen- und Buchenwälder weiterhin als deutlich geschädigt eingestuft. Trotz der günstigen Witterung zeigen insbesondere die stark geschädigten Bäume keine Anzeichen von Erholung, so dass auch weiterhin mit einer erhöhten Sterblichkeit zu rechnen ist. Die Waldzustandserhebung widerspiegelt somit eindrücklich die Folgen des Zusammenwirkens der in den vergangenen Jahren häufiger und intensiver auftretenden abiotischen und biotischen Schadfaktoren.
Auch das Waldschutzmonitoring zeigt mit jedem Jahr deutlicher die Folgen der mit dem Klimawandel verbundenen extremen Witterungsereignisse, die sich bei den Hauptbaumarten zunehmend durch Komplexkrankheiten äußern. Obwohl im Jahr 2023 die Schäden durch Stürme, Hagel, Waldbrände, Dürre und Spätfrost auf einem relativ niedrigen Niveau lagen und auch die zu Massenvermehrungen neigenden blatt- oder nadelfressenden Insekten nur lokal eine Rolle spielen, gibt es insgesamt keinen Trend zur Verbesserung der Waldschutzsituation.“, Zitat Ende

https://forst.brandenburg.de/sixcms/media.php/9/wzb23.pdf

Nunmehr hatte die Gemeinde Grünheide für den Zeitraum vom 22.11.2023 bis einschließlich 21.12.2023 folgende Planungsunterlagen ausgelegt, Zitat:

Bekanntmachung der Offenlage des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 60 „Service- und Logistikzentrum Freienbrink Nord“ gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und Bekanntmachung des Entwurfs der Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Müggelspree, Löcknitzer Wald- und Seengebiet“ durch Ausgliederung von Flächen gemäß § 10 Brandenburgisches Naturschutzausführungsgesetz (BbgNatSchAG)“, Zitat Ende

https://daten2.verwaltungsportal.de/dateien/seitengenerator/ce3b630bbecba079e905bb940e1d2a4423311/BM_BPlan60.pdf

https://www.gruenheide-mark.de/seite/333342/bauleitplanung-beteiligung.html

Damit verbunden ist die Bekanntmachung der Offenlage des Entwurfs der 6. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Grünheide (Mark) gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch

https://daten2.verwaltungsportal.de/dateien/seitengenerator/ce3b630bbecba079e905bb940e1d2a4423311/BM_FNP.pdf

In der Begründung zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 60 „Service- und Logistikzentrum Freienbrink Nord“ ist auf Seite 15 unter Punkt A.2.3 Gebiets- / Bestandssituation im letzten Absatz folgendes vermerkt, Zitat:
Der Geltungsbereich liegt etwa zur Hälfte (55%) im Landschaftsschutzgebiet „Müggelspree Löcknitzer Wald- und Seengebiet“, das sich mit rd. 24.000 ha über die Landkreise Dahme-Spreewald, Oder-Spree und Märkisch-Oderland erstreckt. Der südliche Teil des Plangebietes liegt im Wasserschutzgebiet für das Wasserwerk Erkner, Wassererfassung Neu-Zittauer und Hohenbinder Straße. Aufgrund des Vorrangs der öffentlichen Trinkwasserversorgung der Region und der teilweisen Überlagerung des Plangebietes mit der Trinkwasserschutzzone III B sind die notwendigen Schutzvorkehrungen und nutzungsbezogenen Beschränkungen bei der Planung zu berücksichtigen.“, Zitat Ende

Zur Flächengröße ist ebenfalls auf Seite 15 unter Absatz 1 des Punktes „A.2.4 Planungsrechtliche Ausgangssituation“ folgendes vermerkt, Zitat:
Wie bereits beschrieben, umfasst der Geltungsbereich des Bebauungsplans sowohl Flächen, die bisher unbeplant sind, als auch Flächen, die im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 13, 1. Änderung liegen und dementsprechend überplant werden. Etwa 60 % (ca. 99 ha) des ca. 169 ha großen Plangebietes sind unbeplant. Bei etwa 40 % des Geltungsbereichs (ca. 70 ha) erfolgt eine Überplanung des Bebauungsplans Nr. 13, 1. Änderung“, Zitat Ende

Unter Punkt „A.3.2.2 Landschaftsschutzgebiet Müggelspree-Löcknitzer Wald- und Seengebiet“ sind auf Seite 37 noch folgende Angaben enthalten, Zitat:
Etwa die Hälfte des rd. 169 ha umfassenden Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 60 (ca. 85 ha) liegt in dem rd. 24.000 ha großen Landschaftsschutzgebiet „Müggelspree-Löcknitzer Wald- und Seengebiet“. Damit sind ca. 0,354 % der gesamten Schutzgebietsfläche von der Planung betroffen. Der westlich angrenzende Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 13, 1. Änderung wurde im Jahre 2001 aus dem LSG ausgegliedert.“, Zitat Ende

In den darauffolgenden Seiten 38/39 führt die planführende Gemeinde Grünheide noch folgende angrenzende und somit betroffene Schutzgebiete an:

  • Naturschutzgebiet (NSG) Löcknitztal – Gesamtfläche: rund 500,00 ha
  • FFH-Gebiet „Löcknitztal“ (EU-Nr. DE 3549-301, Landes-Nr. 35) – Gesamtfläche: 488,00 ha
  • FFH-Gebiet „Spree“ (EU-Nr. DE 3651-303, Landes-Nr. 651) – Gesamtfläche: rund 2.306,00 ha

https://bravors.brandenburg.de/de/verordnungen-212852

https://lfu.brandenburg.de/daten/n/natura2000/managementplanung/035/FFH-MP-035.pdf

https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/loecknitztal

https://lfu.brandenburg.de/daten/n/natura2000/managementplanung/559-651/FFH-MP-559-651.pdf

https://forst.brandenburg.de/sixcms/media.php/9/Gruenheider%20Wald-%20und%20Seengebiet.pdf

Im Rahmen der angedachten Erweiterung der Bebauung ist u.a. laut Umweltbericht, Seite 150, Absatz 2 ebenfalls folgendes geplant, Zitat:
Durch die Planung sollen rund 125 ha Wald (davon 118 ha für das Industrie- und Gewerbegebiet) in eine andere Nutzungsform umgewandelt werden. Innerhalb dieser Fläche befinden sich rund 7 ha Bestände, bei denen zu Kompensationszwecken aus anderen Vorhaben Waldumbaumaßnahmen durch den Landesbetrieb Forst durchgeführt wurden (siehe Kapitel C 2.5).“, Zitat Ende

Auf Seite 58 des Planungspapiers hat man folgende „Zusammenfassung der Planungsziele“ zusammengetragen, Zitat:
Zusammenfassend werden dabei folgende konkretisierte Planungsziele verfolgt:
– Ausweisung von Flächen für betriebliche Nutzungen – Nebeneinrichtungen zu Produktionsanlagen
AHA und Initiative„ProBaum“ sehen Betrieb und Genehmigung der Tesla-Gigafactory Berlin-Brandenburg in Grünheide als Schritt zur Zerstörung von Umwelt, Natur und Landschaften an!
o Betriebliche Nutzungen (produktionsnahe Nebeneinrichtungen)
o Unterbringung von Lager-, Logistik-, Vertriebs- und Stellplatzflächen
o Zentralisierung und Optimierung der Gleisanlagen des Schienengüterverkehrs (einschließlich Realisierung eines werkseigenen Güterbahnhofs)
o Ansiedlung eines Reparatur-, Wartungs- und Service-Zentrums
o Ansiedlung von mitarbeiterrelevanten Einrichtungen, wie zum Beispiel Erholungs-/ Schulungsräume und Kinderbetreuung
– Erweiterung des Bahnhofsvorplatzes (Bahnhof Fangschleuse – neu)
– Anpassung und Optimierung der geplanten Straßenführung der Landesstraße L 386 gemäß den aktualisierten Planungen des Landesbetriebs Straßenwesen Brandenburg (LS) sowie der Landesstraße L 23 im Bereich der Querung der Eisenbahnstrecke Berlin – Frankfurt (Oder)“, Zitat Ende
Ausgehend von der Aussage, Zitat: „Für den Industriestandort im Endausbau wird weiterhin von einer maximalen Beschäftigtenzahl von 40.000 und daraus resultierend 52.300 tägliche Arbeitswege der Beschäftigten ausgegangen.“, Zitat Ende sowie der zu erwartende Güterverkehr sind hinsichtlich der Zunahme des Kfz.-Verkehrs unter Punkt B.2.1.2 Verkehrskonzept auf den Seiten 61/62 zusammengefasst folgende Hauptangaben bezüglich des Straßenverkehrs enthalten:

► Gesamt: 2 Mio. Fahrzeuge pro Jahr
► Anliefernder Güterverkehr: ca. 1.450 Lkw je Werktag je Richtung
► Ausliefernder Güterverkehr: ca. 210 Lkw/Werktag je Richtung
► Berufsverkehr: 20.300 Pkw-Fahrten pro Tag

Bei einer Zugrundelegung der Anzahl der Werktage zum Beispiel im Jahr 2024: 252 Arbeitstage + 52 Samstage = 304 Werktage ergibt sich ein zusätzliches Verkehrsaufkommen für Kraftfahrzeugen pro Jahr: 21.960 Kfz.-Fahrten am Werktag x 304 Werktage im Jahr 2024 = 6.675.840 Kfz.-Fahrten/Jahr
Insofern ist die prognostizierte Zahl von 2 Millionen Fahrzeugen pro Jahr nicht nachvollziehbar.
Diese Verkehrsbelastung führt zum vermehrten Kraftfahrzeugverkehr mit den entsprechenden Belastungen für Umwelt, Natur und Landschaften.

https://daten2.verwaltungsportal.de/dateien/seitengenerator/ce3b630bbecba079e905bb940e1d2a4423311/Entwurf_B-Plan_60_Service-_und_Logistikzentrum_Freienbrink-Nord_Begr_ndung.pdf

Die Planungen zeigen auf, dass die ohnehin massiven Zerstörungen in dem Landschaftsraum zwischen Spree und Löcknitz, nicht nur weitere 125,00 ha Wald bedroht sind, sondern zusätzliche Eingriffe in das Landschaftsschutzgebiet „Müggelspree-Löcknitzer Wald- und Seengebiet“, aber auch das Naturschutzgebiet (NSG) „Löcknitztal“ sowie das FFH-Gebiet „Löcknitztal“ und das FFH-Gebiet „Spree“ massiv bedrohen.
Das momentane Bebauungs- und Planungsgebiet stellt eigentlich einen sehr bedeutsamen Biotop- und Grünverbundraum zwischen den Fluss- und Auenlandschaften von Spree und Löcknitz dar, welcher als Schutz-, Entwicklungs-, Lebens-, Wohn- und Rückzugsraum für Menschen, Tiere, Pflanzen und Pilze sowie als Regenerations- und Speicherungsraum für Wasser dienen muss.
Diese Funktionen sind auf Dauer im Bestand und Entwicklung bedroht, was nicht nur die planende Gemeinde Grünheide betrifft, sondern den Gesamtraum zwischen Märkischer Schweiz, Oder, Spreewald und Berlin. Daher lastet auf der Gemeinde Grünheide eine hohe Verantwortung, welche sie jedoch mit ihren Planungen nicht verantwortungsbewusst wahrnimmt. Selbstverständlich sind auch Bund, das Land Brandenburg, der Landkreis Oder-Spree, aber auch das Unternehmen Tesla in der Verantwortung den begonnenen Vernichtungsfeldzug gegen Umwelt, Natur und Landschaften sofort und unwiderruflich zu beenden.
Somit betreiben der Bund, das Land Brandenburg, aber auch der Landkreis Oder-Spree und die Gemeinde Grünheide mit ihrem mehrheitlich zu Gunsten der Tesla-Bebauung beschlossenen und genehmigten sowie neuen Bebauungsplanungen eine gefährliche umwelt-, natur- und klimafeindliche Politik. Bekanntlich leisten stabile Waldbestände nicht nur einen sehr wichtigen Beitrag als Lebens- und Rückzugsraum für Tier- und Pflanzenarten sowie als Versorger mit Sauerstoff, Frischluft und Luftfeuchtigkeit, sondern auch als Speicher für Kohlendioxid und Methan einen sehr wichtigen Beitrag zum Schutz des Klimas. Ferner tragen sie zur Stabilisierung des ohnehin schon sehr angespannten Wasserhaushaltes bei.
Mit Bekanntmachung vom 05.01.2024 teilte der Bürgermeister der Gemeinde Grünheide Arne Christiani u.a. folgendes mit, Zitat:

Betreff: Einwohnerbefragung gemäß § 4 Einwohnerbeteiligungssatzung der Gemeinde Grünheide (Mark)

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Grünheide (Mark) hat in seiner Sitzung am 14.12.2023 mit Beschluss Nr. 75/06/23 die Durchführung einer Einwohnerbefragung gemäß § 4 Einwohnerbeteiligungssatzung, im gesamten Gemeindegebiet, beschlossen.
Das Ergebnis der Befragung ist zwar nicht bindend, wird aber eine wichtige Grundlage für die von der Gemeindevertretung zu treffenden Entscheidungen sein.
Die Abstimmungsfrage hat folgenden Wortlaut:

Sollen weitere 100 ha Wald (im Landschaftsschutzgebiet) in der Gemarkung Grünheide (Bebauungsplan Nr.60) in eine Industriefläche umgewandelt werden, die für Logistik, Lagerhaltung und soziale Gebäude genutzt werden?
JA ○ NEIN

Zitat Ende

https://www.gruenheide-mark.de/news/1/898566/nachrichten/bekanntmachung-einwohnerbefragung-der-gemeinde-gr%C3%BCnheide-(mark)-gem%C3%A4%C3%9F-%C2%A74-einwohnerbeteiligungssatzung.html

https://daten.verwaltungsportal.de/dateien/news/8/9/8/5/6/6/bk_einwbefrag_bplan60.pdf

In der Bekanntmachung vom 21.02.2024 teilte der Bürgermeister der Gemeinde Grünheide Arne Christiani u.a. folgendes mit, Zitat:

Betreff:

Endgültiges Ergebnis der Einwohnerbefragung BPlan Nr. 60 – Tesla
Gemäß § 4 Abs. 6 der Einwohnerbeteiligungssatzung der Gemeinde Grünheide (Mark) wird das Ergebnis der Einwohnerbefragung BPlan Nr. 60 – Tesla öffentlich bekannt gemacht.
Die Zahl der Abstimmungsberechtigten: 7.660

OrtsteilJa-StimmenNein-Stimmen
Grünheide (Mark)9281.474
Kagel355468
Kienbaum46127
Hangelsberg485825
Mönchwinkel82103
Spreeau122315
Summe gültige Stimmen2.0183.312
Ungültige Stimmen430

Gesamtzahl der Abstimmenden: 5.760

Abstimmungsbeteiligung: 75,2 %

Zitat Ende

https://www.gruenheide-mark.de/news/index.php?rubrik=1&news=912534&typ=1

https://daten.verwaltungsportal.de/dateien/news/9/1/2/5/3/4/BK_endergebnis_bplan60_240221.pdf

Trotz der Anmerkung in der Bekanntmachung vom 05.01.2024, Zitat:
Das Ergebnis der Befragung ist zwar nicht bindend wird aber eine wichtige Grundlage für die von der Gemeindevertretung zu treffenden Entscheidungen sein.“, Zitat Ende
halten es Initiative „Pro Baum“ und Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – für dringend geboten das Votum vollumfänglich zu berücksichtigen und sämtliche Aktivitäten zum Bebauungsplan Nr. 60 „Service- und Logistikzentrum Freienbrink Nord“ vollständig und unwiderruflich einzustellen.
Mit Sitzung vom 16.05.2024 hat der Gemeinderat nun folgende Beschlüsse gefasst:

10 Beratung und Beschlussfassung zur Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 60 „Service- und Logistikzentrum Freienbrink Nord“ – 0026/24
11 Beratung und Beschlussfassung über den Städtebaulichen Vertrag im Zusammenhang mit dem sich in Aufstellung befindlichen BP 60 „Service- und Logistikzentrum Freienbrink Nord“ – 0027/24
12 Beratung und Beschlussfassung zum Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 60 „Service- und Logistikzentrum Freienbrink Nord“ – 0028/24
13 Beratung und Beschlussfassung zur Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen zum Entwurf der 6. Änderung Flächennutzungsplans OT Grünheide (Mark) 0030/24 14 Beratung und Beschlussfassung zum Feststellungsbeschluss der 6. Änderung des Flächennutzungsplans OT Grünheide (Mark) – 0029/24

https://www.amt-gruenheide.de/tigenerator/ti-1/listen/Beleg_e2024A21AA916804D212D302A7E868D10D05E.pdf

Solche Äußerungen wie nachfolgend können dabei nicht beruhigen, Zitat:

1. Erhalt von 70,3 ha Wald

Das primäres Planungsziel ist ein weitgehender Walderhalt auf der Fläche des Bebauungsplan Nr. 60. Dafür werden rund 47 ha, die in der ursprünglichen Planung als Industriefläche vorgesehen war, nun als Waldfläche festgesetzt. Zuzüglich weiterer Waldflächen, die über eine Pflanzbindung gesichert werden, bleiben insgesamt nunmehr rund 70,3 ha Wald erhalten. Somit soll mit der angepassten Planung dem Wunsch von Ihnen Rechnung getragen und ein weitestgehender Walderhalt planungsrechtlich gesichert werden.“, Zitat Ende

https://www.gruenheide-mark.de/news/1/920380/nachrichten/mitteilung-des-b%C3%BCrgermeisters-zum-bebauungsplan-nr.-60-service-und-logistikzentrum-freienbrink-nord.html

Der gesamte Planungsprozess, welcher dem erklärtem Willen der Mehrheit der wahlberechtigten Bevölkerung der Gemeinde Grünheide widerspricht, zeugt von ökologischer Unverantwortlichkeit und bringt zum Ausdruck, dass keine funktionierende Demokratie existiert.

https://www.gruenheide-mark.de/news/1/920380/nachrichten/mitteilung-des-b%C3%BCrgermeisters-zum-bebauungsplan-nr.-60-service-und-logistikzentrum-freienbrink-nord.html

https://www.gruenheide-im-blick.de/ausfuehrliche-information-zum-veraenderten-bebauungsplan-60-in-der-mueggelspreehalle

https://daten2.verwaltungsportal.de/dateien/seitengenerator/ce3b630bbecba079e905bb940e1d2a4423311/2024_04_23_GV_Sitzung_Praesentation.pdf

https://www.amt-gruenheide.de/tigenerator/ti-1/listen/Beleg_e20221B52022705C06112C5D58160E8D24F36AN59_g.pdf

https://www.gruenheide-mark.de/suche/index.php?suchbegriff=Einwohnerbefragung

https://www.gruenheide-mark.de/news/1/898566/nachrichten/898566.html

https://www.gruenheide-mark.de/news/1/912534/nachrichten/912534.html

https://daten.verwaltungsportal.de/dateien/news/8/9/8/5/6/6/bk_einwbefrag_bplan60.pdf

https://daten.verwaltungsportal.de/dateien/news/9/1/2/5/3/4/BK_endergebnis_bplan60_240221.pdf

https://daten.verwaltungsportal.de/dateien/news/8/9/8/5/6/6/bk_einwbefrag_unsal.pdf

https://daten.verwaltungsportal.de/dateien/news/9/1/2/5/3/4/BK_endergebnis_unsal_240221.pdf

https://www.gruenheide-mark.de/news/1/920380/nachrichten/920380.html

https://daten.verwaltungsportal.de/dateien/news/9/2/0/3/8/0/Erkl_rung_B_Plan_Gem.Gr_nheide_Mark_.pdf

https://daten.verwaltungsportal.de/dateien/news/9/2/0/3/8/0/Entwurf_BPlan_Gemeinde_Gr_nheide_Mark_.pdf

https://www.amt-gruenheide.de/tigenerator/ti-1/listen/Beleg_e2024A21AA916804D212D302A7E868D10D05E.pdf

https://www.geoportal-gruenheide.de/viewer2.php?sid=0rimr42mgpj9cqlmfm5epti2q3

https://www.amt-gruenheide.de/tigenerator/ti-1/listen/Beleg_p2024291A12C231224135DB6E20BA5827FEF9.pdf#pagemode=bookmark

Zudem sei darauf hingewiesen, dass eine weitere massive Beeinträchtigung der ca. 33,00 km langen Löcknitz mit ihrem Einzugsgebiet von ca. 379,228 km² sowie ihrer Aue, Nebengewässern und Schutzgebieten droht.

https://bravors.brandenburg.de/de/verordnungen-212852

https://lfu.brandenburg.de/daten/n/natura2000/managementplanung/035/FFH-MP-035.pdf

https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/loecknitztal

https://lfu.brandenburg.de/daten/n/natura2000/managementplanung/559-651/FFH-MP-559-651.pdf

https://forst.brandenburg.de/sixcms/media.php/9/Gruenheider%20Wald-%20und%20Seengebiet.pdf

Noch im Jahr 2015 weist der Kurzbericht Gewässerentwicklungskonzept Löcknitz (untere Spree) bedenkliche ökologische Werte aus, welche mit den bereits erfolgten und nunmehr zu befürchtenden Eingriffen, keine Verbesserung erfahren dürften.

https://www.wasserblick.net/servlet/is/134522/GEK_Loecknitz_Broschuere.pdf?command=downloadContent&filename=GEK_Loecknitz_Broschuere.pdf

Daher fordern der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – und die Initiative „Pro Baum“ den Betrieb und Genehmigung der Tesla-Gigafactory Berlin-Brandenburg in Grünheide komplett zu beenden und in dem Zusammenhang eine Erweiterung des Bebauungsgebietes überhaupt nicht zuzulassen.
Insbesondere Letzteres ist klarer Wille der großen Mehrheit der wahlberechtigten Bevölkerung der Gemeinde Grünheide.

Im Interesse von Erhaltung und Schutz von Umwelt, Natur und Landschaft gilt es stattdessen den Wald, die damit verbundenen Schutzgebiete sowie angrenzende Natur- und Landschaftsbestandteile vollständig zu sichern und eine naturnahe und standortgerechte Entwicklung zu ermöglichen.

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 23.02.2025