Bekanntlich bilden Fluss- und Auenlandschaften eine wichtige Einheit. Beide stehen in einer engen und sehr vielfältigen Wechselbeziehung zueinander. Die Auenlandschaften dienen den Flüssen als Ausbreitungsraum für Hochwasser und versorgen sie somit mit Wasser, Sedimenten und z.B. als Schwemmgut herangetragenes neues genetisches Material aus Tieren und Pflanzen. Im Umkehrschluss fungieren die Auenlandschaften als „Reinigungskraft“ für die Flüsse, indem beispielsweise Auenwälder das abgebremste Wasser von Sedimenten „befreien“ sowie Schwemmgut „herauskämmt“.
Diese langzeitige Wechselbeziehung hat somit eine der arten- und strukturreichsten Naturlandschaften der gemäßigten Zonen hervorgebracht, welche zahlreichen Tier-, Pflanzen- und Pilzarten Lebens- und Rückzugsraum bietet. Darüber hinaus trägt diese intensive Wechselbeziehung zur Verbesserung des Landschafts- und Ortsbildes urbaner Gebiete bei und sorgt als Kalt- und Frischluftentstehungsgebiet und -korridor für eine nachhaltige Verbesserung des Klimas.

Der heutige, am 23.02.1991 gegründete Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – begrüßt schon seit dem Jahre 1980 wissenschaftlich-fachlich fundierte Schritte, welche dem Schutz, der Entwicklung, dem Erhalt und der Betreuung der halleschen Auenlandschaft dienen. Bekanntlich prägen die Auenlandschaften von Saale, Weißer Elster, Reide, Hechtgraben, Götsche, Saugraben, Roßgraben und ihrer Nebengewässer umfassend Natur, Landschaft, Umwelt, Klima, Stadtbild sowie Naherholung und Tourismus der Stadt Halle (Saale). Neben der Tatsache, dass diese Fluss- und Auenlandschaften in ein sehr großes Netz bundesweit bzw. länderübergreifend derartiger sehr bedeutsamer, arten- und strukturreicher Landschaften eingebettet ist und somit Teil einer Gesamtverantwortung darstellt, ist eine sehr gut überlegte Herangehensweise dringend geboten. Dazu gehören aber solche Erkenntnisse, dass eine enge Korrelation zwischen Fließgewässern und Auen bestehen, Auenlandschaften zu den arten- und strukturreichsten Landschaften der gemäßigten Zonen gehören, als Lebens- und Rückzugsraum zahlreicher Tier-, Pflanzen- und Pilzarten, natürliche Retentionsflächen der Fließgewässer und Wasserspeicherraum dienen sowie daher unbedingt einer naturnaheren, naturnahen bis natürlichen Entwicklung bedürfen.
Dazu gehört nach Ansicht des AHA, dass es sehr bedeutsam ist nicht nur den Gehölzbestand in der Stadt Halle (Saale) zu schützen und sichern, sondern besser noch zu erhöhen. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Stadt Halle (Saale) eher mit Massenfällungen von Gehölzen sowie Verwässerungen von entsprechenden Schutzsatzungen auffällt.
Ferner ist eine Wiederausweitung der Retentionsflächen und eine naturnahere bis naturnahe Entwicklung der Auenlandschaft dringend geboten. Dazu gehören Struktur, Artenzusammensetzung und Entwicklungszeiträume.
Eine intakte, arten- und strukturreiche Auenlandschaft hat nicht nur eine sehr bedeutsame Funktion für den Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz, sondern prägt im positiven Sinne das Landschafts- und Stadtbild sowie eine Nutzung als Naherholungsraum für die stress geplagte Bevölkerung und ihrer Gäste. Dazu ist es aber erforderlich nicht nur jegliche Bebauungen in den Auenlandschaften von Saale und Weißer Elster zu unterlassen, sondern eher noch umfassende Rückbaumaßnahmen vorzunehmen, um ebengenannte, erforderliche Ziele schnell bzw. unverzüglich erreichen zu können.

Im Rahmen einer vom Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – organisierten und durchgeführten vierstündigen Exkursion in die Saaleauenlandschaft im Zentrum bis Süden Halles am 22.02.2025, nahmen die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer die Gebiete im Bereich des Holzplatzes, die Pulverweiden sowie die zum 90,7 ha großem Naturschutzgebiet „Rabeninsel und Saaleaue bei Böllberg“ gehörenden Gebiete Untere Aue und Rabeninsel in Augenschein, berieten und diskutierten über die gegenwärtigen Zustände sowie Möglichkeiten der künftigen Entwicklung und des Schutzes des Gesamtgebietes.
Vor Beginn der Exkursion stellte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – der Exkursionsgruppe seine Sichtweise zum gegenwärtigen Zustand des Gebietes Hafenstraße/Sophienhafen. Dabei ging es vorrangig um die Entwicklung dieses Gebietet. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – erläuterte der Exkursionsgruppe umfassend seine Sichtweise. Dazu gehört die Feststellung, dass die Entwicklung der Saale und ihrer Aue im engen Verhältnis stehen und im Jahr 2013 das letzte Hochwasserreignis im Sommer eigentlich zur Erkenntnis geführt haben müsste, dass es gilt nicht nur Flächenversiegelungen zu stoppen, sondern zurückzubauen sind, um noch mehr Hochwasser zu produzieren. Angesichts des möglicherweise sich anbahnenden Hochwassers in diesem Februar 2021 bekommt das Thema eine neue Aktualität.
An der Nahtstelle zwischen der Altstadt von Halle (Saale) bilden u.a. die Salinehalbinsel, das Gebiet um den Sophienhafen/Jungfernwiese, Sandanger und die Peißnitzinsel einen sehr wichtigen Bestandteil in der Saaleaue. Über Jahrhunderte nahm der Mensch zum Teil sehr massive Veränderungen am Saaleverlauf in dem Teil der Stadt Halle (Saale) vor. Während Eingriffe zu wasserbautechnischen Einrichtungen mutmaßlich bis zum Jahr 1280 zurückgehen, fanden mit der Verschüttung der Wilden Saale und von Teilen der Elisabethsaale am Holzplatz und am Sandanger in den Jahren 1968 bis 1978 sowie des letzten Teilstückes im Jahr 1987 die letzten größeren Baumaßnahmen statt.
Dies führte unweigerlich zur Verarmung der Natur- und Landschaftsvielfalt sowie reduzierte Retentionsfläche.
Daher betrachtet der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – mit großer Sorge die bereits erfolgten Neubauten im Bereich des Sophienhafens, den erfolgten Neubau der Brücke zwischen Salinehabinsel und der riesigen Anlegestelle an der Nahtstelle zwischen Hafenstraße und Hafenbahntrasse, der angedachten Umsetzungen der vom halleschen Stadtrat im Rahmen seiner Sitzung am 18.12.2019 gefassten Baubeschlüsse „Baubeschluss GRW-Maßnahme Salinebrücke“ und „Baubeschluss GRW-Maßnahme Neubau Sandangerbrücke“, der geplante Brückenneubau zwischen Franz-Schubert-Straße und Salinehalbinsel sowie eine ca. 1,68 ha große Fläche südlich des Sophienhafens zur Bebauung mit „neun Mehrfamilienhäusern mit insgesamt rund 135 Wohneinheiten und ca. 11.575 m² Wohnfläche“ freizugeben.
Hinzu kommt, dass die Verwaltung der Stadt Halle (Saale) deutlich beabsichtigt das Vorhaben der „Baubeschluss GRW-Maßnahme Neubau Sandangerbrücke“ mit dem flächendeckenden Neubau einer Slipanlage und einer dazugehörigen Zufahrt ausweiten zu verknüpfen.
Dabei beträgt der Abstand zwischen dem angedachten Brückenstandort in der Franz-Schubert-Straße und der Brücke in der Mansfelder Straße gerade einmal ca. 296,00 m. Der Abstand zwischen der Brücke Mansfelder Straße über die Elisabeth-Saale und dem Ablauf der Wilden Saale umfasst ca. 413,00 m.
Alles Abstände, welche eine Nutzung der bisherigen und nun umfassend sanierten bzw. neugebauten Saalebrücken vom Abstand her erträglich gestaltet.
Diese beiden Brückenbauvorhaben beschädigen nicht nur die Vegetation und weitgehend unverbaute Teile der Saaleaue in der Stadt Halle (Saale), sondern schränken weiter Retentionsräume ein und beeinträchtigen das Landschafts- und Stadtbild im Einzugsbereich der Saale.

Bei allen geplanten Baumaßnahmen nimmt man wissentlich eine weitere Zerstörung des Saaleufers und bauliche Eingriffe in die Saaleaue in Kauf. Eng damit verbunden sind flächendeckende Zerstörungen der Gehölz-, Wiesen- und Staudenbestände im Bereich des Sandangers und entlang der Elisabethsaale sowie flächendeckende Versiegelungen in der von Hochwasser geprägten Saaleaue. Dabei lässt man deutlich erkennen, dass man noch immer nicht zu einem wissenschaftlich-fachlichen Umgang mit Umwelt, Natur, Landschaft und Hochwasser gefunden hat. Ebenso verstärken solche Planungen die Unaufrichtigkeit und Sinnlosigkeit von Deichbaumaßnahmen am Gimritzer Damm, wenn man selbst in dessen näherer Umgebung nicht vor weiteren Flächeninanspruchnahmen und -versiegelungen in Halles Saaleaue zurückschreckt.
Aus Sicht des AHA besteht überhaupt keine Notwendigkeit derartige landschafts- und naturzerstörenden Baumaßnahmen vorzunehmen und dazu auch noch öffentliche Mittel zu verwenden. Der AHA sieht hier die Gefahr weiterer Eingriffe in Hochwasser-, Natur- und Landschaftsräumen entlang der Saale, welche mit den Asphaltierungen und Abholzungen in der Saaleaue zwischen Holzplatz und Sophienhafen, auf der Würfelwiese sowie in den Bereichen Ziegelwiese und Peißnitz, mit der zusätzlichen Verbauungen im Bereich Hafenstraße/Sophienhafen sowie den durchgeführten Wegebaumaßnahmen in den Naturschutzgebieten Rabeninsel und Peißnitznordspitze, der Öffnung der Wilden Saale sowie des angedachten Ausbaus des Mühlgrabens zusammen massive Schädigungen für Umwelt, Natur und Landschaft darstellen. So fordert der AHA derartige Aktivitäten in und an der Saaleaue zu stoppen, wozu auch bauliche Aktivitäten am Pfälzer Ufer, an bzw. in den Naturschutzgebieten „Rabeninsel und Saaleaue bei Böllberg“ und „Nordspitze Peißnitz“, für Brücken zwischen Franz-Schubert-Straße und Salinehalbinsel bzw. zwischen Hafenstraße/Hafenbahntrasse und Sandanger sowie Bootsanlegern gehören sowie bestehende Asphaltwege in der Saaleaue sofort zurückzubauen.
Der Bund der Steuerzahler Deutschland e.V. hat jedenfalls die beiden Brückenbauvorhaben im Rahmen seines Schwarzbuches 2024/25 unter der Doppelüberschrift „Umstrittene Planung: Neue Brücken kosten fast acht Mio. Euro – Fast acht Mio. Euro für zwei neue zweifelhafte Brücken“ aufgegriffen und heftig kritisiert.

https://www.schwarzbuch.de/aufgedeckt/steuergeldverschwendung-alle-faelle/details/umstrittene-planung-neue-bruecken-kosten-fast-acht-mio-euro

Bereits die bisherige Neubebauung des Gebietes Hafenstraße/Sophienhafen hat zu unzulässigen Einschränkungen im mit kontaminierten Aufschüttungen Bereich der Saaleaue geführt. Der AHA begründete damit das dringende Erfordernis sämtliche Neubebauung einzustellen und zurückzubauen sowie den in Folge der langjährigen Nutzung als Gaswerk kontaminierten Boden fachgerecht zu entsorgen.
In dem Zusammenhang sei zudem erwähnt, dass das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes angibt, Zitat: „Ausweislich der amtlichen Flächenstatistik des Bundes wurden in Deutschland im Vierjahresmittel 2019 bis 2022 jeden Tag rund 52 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Fläche von circa 72 Fußballfeldern täglich. Damit nahm der Flächenverbrauch nach einem Anstieg im Vorjahreszeitraum (55 Hektar) nun wieder geringfügig ab. 37 Hektar der Flächenneuinanspruchnahme entfielen auf den Bereich Wohnungsbau, Industrie und Gewerbe sowie öffentliche Einrichtungen, 12 Hektar auf Sport-, Freizeit- und Erholungs- sowie Friedhofsflächen. Insgesamt machten Flächen für Siedlung und Verkehr in Deutschland im Jahr 2022 14,5 Prozent, das heißt etwa ein Siebtel der Gesamtfläche aus.
Die Siedlungs- und Verkehrsfläche darf nicht mit „versiegelter Fläche“ gleichgesetzt werden, da sie auch unversiegelte Frei- und Grünflächen enthält. Nach Schätzungen des Statistischen Bundesamtes sind etwa 45 Prozent der Siedlungs- und Verkehrsfläche versiegelt.“, Zitat Ende
Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat:
In der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, den täglichen Zuwachs an Siedlungs- und Verkehrsfläche in Deutschland von heute rund 52 Hektar pro Tag bis zum Jahr 2030 auf unter 30 Hektar pro Tag zu reduzieren, um bis zum Jahr 2050 einen Flächenverbrauch von netto Null im Sinne einer Flächenkreislaufwirtschaft zu erreichen. Dabei geht es auch um den Schutz und die Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen.“, Zitat Ende

https://www.bmuv.de/themen/nachhaltigkeit-digitalisierung/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/flaechenverbrauch-worum-geht-es

Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 18.980,00 ha. Im Vergleich dazu hat die Stadt Wanzleben-Börde eine Fläche von 18.150,00 ha = 188,15 km².

https://www.destatis.de/DE/Themen/Laender-Regionen/Regionales/Gemeindeverzeichnis/Administrativ/05-staedte.html

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – hält es nunmehr für dringend geboten, eine wissenschaftliche Schutz- und Entwicklungskonzeption für die Salinehalbinsel, dem Sandanger sowie das Gebiet um den Sophienhafen zu erstellen, welche den Schutz und Erhalt von Umwelt, Natur und Landschaft, die Tatsache der Lage im und an der Saaleaue, die Bedeutung als Biotop- und Grünverbundraum, Retentionsfläche für Hochwasser der Saale, zur Entstehung und Weiterleitung von Kalt- und Frischluft, die gegenwärtigen und geplanten vielfältigen Nutzungen als Wohn- und Verkehrsstandorte sowie für Naherholung und Tourismus im Blick haben muss.
Dabei gilt es die Einbettung in den Landschafts- und Naturraum des gesamten Saaleraumes, wozu angrenzend die Saaleauen von Peißnitzinsel, Ziegelwiese, Würfelwiese, Holzplatz, Roßgraben, Passendorfer Wiesen und zwischen Wilder Saale und Gimritzer Damm ganz besonders dazu gehören.
Die im „Baugrundgutachten“ zur angedachten Bebauung einer ca. 1,68 ha großen Fläche südlich des Sophienhafens, unter „Altlasten“ sowie unter „Nutzungs- und schutzgut-bezogene Gefährdungsabschätzung gemäß BBodSchV“ aufgeführten Füllstoffe und Schadstoffe schließen nicht nur eine Wohnungsbebauung komplett aus, sondern erfordern eine flächendeckende Beräumung. In welchem räumlichen Umfang das zu erfolgen hat, bedarf einer umfassenden wissenschaftlichen Analyse. Neben der Gefahr für Leib und Leben der Bauarbeiter sowie möglicher späterer Bewohner führen bauliche Aktivitäten zur mechanischen Aktivität der Schadstoffe im Boden. Das findet Verstärkung durch die schwankenden Wasserstände des offensichtlich kontaminierten Grund- und Schichtwassers, was zudem die Gefahr in sich birgt, dass verstärkt Schadstoffe über den Kotgraben in die Saale gelangt und die bestehende Kontaminierung des Saaleschlamms durch eine Belastung des Wassers verstärkt. Gleiches gilt bei Ausspülungen durch Hochwasser und Starkniederschläge.
Die giftige- und umweltgefährdende Wirkung von Arsen, Blei und Cadmium sowie polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) ist als sehr gefährlich für Mensch, Tier und Umwelt einzustufen.

Die giftige- und umweltgefährdende Wirkung von Arsen, Blei und Cadmium sowie polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) ist als sehr gefährlich für Mensch, Tier und Umwelt einzustufen. Das Umweltbundesamt gibt folgende Gesundheitsrisiken zu Arsen, Blei und Cadmium sowie polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) an:

► Arsen
Zitat:
Arsen kann sowohl über die Lunge als auch über den Magen- und Darmtrakt aufgenommen werden. Nach chronischer Aufnahme über die Luft werden die Schleimhäute und Atemwege geschädigt und es kann Lungenkrebs entstehen.“, Zitat Ende

https://www.umweltbundesamt.de/themen/luft/luftschadstoffe-im-ueberblick/metalle-im-feinstaub/arsen-im-feinstaub#belastung-der-luft

► Blei
Zitat:
Blei und seine Verbindungen werden über die menschliche Lunge gut resorbiert. Dennoch nimmt die Allgemeinbevölkerung Blei hauptsächlich über die Nahrung auf. Besonders bei Kindern schädigen schon geringe Mengen das Nervensystem, so dass sie hinsichtlich ihrer mentalen Entwicklung gefährdet sind. Bei Erwachsenen zeigen sich bei chronischer Vergiftung Wirkungen auf das blutbildende System, Bluthochdruck und weitere unspezifische Symptome. Blei und seine anorganischen Verbindungen sind bei der Internationalen Agentur für Krebsforschung (IARC) als möglicherweise/wahrscheinlich krebserregend eingestuft.“, Zitat Ende

https://www.umweltbundesamt.de/themen/luft/luftschadstoffe-im-ueberblick/metalle-im-feinstaub/blei-im-feinstaub#belastung-der-luft

► Cadmium
Zitat:
Cadmium wird hauptsächlich über die Nahrung aufgenommen. Bei chronischer inhalativer Aufnahme kann sich ein sogenannter Cd-Schnupfen entwickeln. Cadmium ist vor allem nierentoxisch und führt zu Störungen des Knochenstoffwechsels. Cadmium und seine anorganischen Verbindungen sind als krebserregend eingestuft.“, Zitat Ende

https://www.umweltbundesamt.de/themen/luft/luftschadstoffe-im-ueberblick/metalle-im-feinstaub/cadmium-im-feinstaub#belastung-der-luft

► polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK)
Zitat:
„⁠PAK⁠ können staubgebunden eingeatmet oder mit der Nahrung aufgenommen werden. Sie lagern sich dann im Fettgewebe ab. Viele der ⁠PAK⁠, so auch deren bekanntester Vertreter das Benzo(a)pyren, sind krebserregend, wobei die eigentlich schädlichen Substanzen die im Körper gebildeten Stoffwechselprodukte (⁠Metabolite⁠) sind. Bei Aufnahme durch die Atmung wird vor allem die Lunge geschädigt.“, Zitat Ende

https://www.umweltbundesamt.de/themen/luft/luftschadstoffe-im-ueberblick/benzoapyren-im-feinstaub#belastung-der-luft

Eine fortgesetzte, dauerhafte Belastung mit diesen Schadstoffen verschärft sich, wenn Menschen an derartigen Standorten dauerhaft leben. Daher gilt es eine Bebauung auch schon aus diesen Gründen auszuschließen.
Die selbst unter dem Punkt 2.1.2.4. Wasser angegebenen Wasserbedingungen und damit verbundenen Veränderungen in der Erscheinung des Bodens lassen keine Stabilität durch Pfähle bewirken. Somit ist mit dauerhaften Instabilitäten des Bodens zu rechnen, was somit eine Eignung des Baugrundes auch aus diesem Grund ausschließt.

Daher gilt es den gesamten Standort und benachbarte Areale komplett von fremden Aufschüttungen bis in den Auenlehm hinein zu beräumen und fachgerecht als schweres Gift zu entsorgen. Im Anschluss daran erscheint es sinnvoll zu sein das nunmehr beräumte Gelände einer naturnahen Entwicklung zu überlassen. Dabei ist es vielseitig sehr hilfreich, dass weitere ca. 1,68 ha wieder in das Überflutungssystem der Saale zurückkehrt. Zudem besteht die Möglichkeit, dass mindestens ein temporäres Feuchtgebiet mit Gehölz-, Wiesen- und Staudenbeständen den Teil der Saaleaue bestimmt. Das bedeutet eine sehr vielfältige ökologische und hydrologische Aufwertung des Standortes. Zudem findet eine Aufwertung des Stadt- und Landschaftsbildes statt.

Die Saale, ihre Nebengewässer und ihre jeweiligen Auen haben über Jahrhunderte massive Eingriffe erfahren müssen. Dazu gehören Begradigungen, Rodungen von Auenwäldern, Flächenversiegelungen, Bodenaufschüttungen, Einschränkungen von Überflutungsräumen sowie Kontaminierungen des Wassers und des Bodens mit Schad- und Giftstoffen aller Art. Dies gilt es zu korrigieren und nicht noch durch weitere Verbauungen und damit verbundene Verkehrszunahmen zu verschärfen.
An dem ca. 1,68 ha großen Planungsstandort kann zum Beispiel der Start einer langfristigen, aber dringend notwendigen Sanierung des Gebietes der Saaleaue von Jungfernwiese bis Holzplatz/Pulverweiden erfolgen.
Eine Beräumung dieser sehr gefährlichen Altlasten bedeutet nicht nur eine Verbesserung für Umwelt, Natur und Landschaften und ist ein sehr wichtiger Beitrag für die Gesundheit, sondern gibt wieder Retentionsflächen an die Saale zurück und ermöglicht sukzessive Entwicklungsräume für Fauna, Flora und Pilzwelt. Eng damit verbunden damit sind Verbesserungen des Landschafts- und Stadtbildes sowie des Klimas.
Dazu zählen ebenfalls Maßnahmen wie Rückbau von Bodenversiegelungen zum Beispiel im Bereich der Nordostspitze des Sandangers, welcher einen sich entwickelnden Hartholzauenwald von Elisabethsaale und Wilder Saale trennt. Dieser brüchige Asphaltweg stellt zudem eine umfassende Unfallgefahr dar.
Darüber hinaus hält es der AHA für dringend geboten auch in den Bereichen von Sandanger, Peißnitzinsel, Ziegelwiese, Würfelwiese, Sophienhafen und Salinehalbinsel die Umwandlung der intensiv gemähten, arten- und strukturarmen Rasenflächen in unregelmäßig, partiell gemähte arten- und strukturreiche Wiesen umzuwandeln. So entstehen Blühwiesen, welche zahlreichen Tier-, Pflanzen- und Pilzarten Lebens- und Rückzugsraum bieten. Zudem verbessern Blühwiesen optisch das Landschafts- und Stadtbild und das Erlebnis als Erholungsraum.
Für den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist es zudem wichtig den Schutz, den Erhalt und die Entwicklung des Kotgrabens im Blick zu haben, welcher im unverbauten Bereich naturnahere, sehr schützenswerte Strukturen aufweist. Daher hält es der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – sehr bedeutsam, mindestens die ca. 1,68 ha großen Fläche südlich des Sophienhafens, welche zur Wohnbebauung vorgesehen ist, nach vollständiger Sanierung im unmittelbaren Anschluss an den Kotgraben, als sukzessiven Teil der Saaleaue entwickeln zu lassen. Eine ökologische, hydrologische und optische Aufwertung dieses Teils der halleschen Saaleaue ist zu erwarten. Außerdem bietet sich die Prüfung der Wiederöffnung des Kotgrabens im Bereich der Mansfelder Straße an.
Ferner regt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Umsetzung seines Rahmenplans für eine Schulprojektarbeit zum Thema: „Die Salinehalbinsel in Halle (Saale) im Blickfeld von Ökologie, Saline als Teil der Stadtgeschichte und Tourismus“ vom 05.01.2004 an, welcher sich auf die ca. 40.000 m² = 4 ha große Salinehalbinsel bezieht.

https://www.web-conzept-mn.de/wp-content/uploads/2024/02/RahmenplanProjektarbeitSalinehalbinselHalleUnterschrift.pdf

Für den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist es dringend geboten alles zu tun die bestehende Natur und Umwelt sowie die Landschaften in und an der Saaleaue zum Beispiel im Bereich Salinehalbinsel, Gebiet Sophienhafen/Jungfernwiese, Sandanger und Peißnitzinsel nicht nur zu schützen und zu erhalten, sondern weiter ökologisch aufzuwerten. Dazu zählt unweigerlich die Wiederherstellung des Saalebogens/der Wilden Saale am Holzplatz und am Sandanger.
Im Rahmen einer wissenschaftlichen Schutz- und Entwicklungskonzeption gilt es einen Umgang mit dem neu entstandenen Bauten zu erarbeiten. Auf keinen Fall dürfen weiteren Baumaßnahmen stattfinden. Dabei ist es egal, ob es sich dabei um neue Brücken bzw. neue Wohngebiete etc. handelt.
Dem Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist es zudem sehr wichtig ebenfalls den Schutz, den Erhalt und die künftige Nutzung des denkmalgeschützten Hauses in der Hafenstrasse 07, erbaut im Jahr 1856 als Verwaltungsgebäude der ersten Gasanstalt in Halle (Saale), im Blick zu haben.

https://archlsa.de/bodendenkmalpflege/fund-des-monats/2016/dezember-2016.html

https://staedtische-zeitung.de/2018/11/zeitgeschichtlicher-fund-auf-hasi-gelaende-halles-letzter-weltkriegsbunker

https://hafenstrasse7.noblogs.org/files/2017/06/U%CC%88berblick-der-Entwicklung-Hallescher-Gasanstalten-als-PDF.pdf

https://www.kulturfalter.de/magazin/stadtgeschichte/vom-stadt-zum-erdgas-die-hallesche-gasversorgung

https://digital.bibliothek.uni-halle.de/hd/periodical/pageview/1188396

Ferner ist es erforderlich, dass die Landwirtschaft durch Fruchtfolge und Anbau von einer großen Kulturvielfalt mit Humusmehrern nicht zur Verbesserung der Arten- und Strukturvielfalt, sondern auch zur Wiederherstellung gesunderer Böden beiträgt und somit Wasser mehr in der Fläche verbleibt.
Ferner ist eine Wiederausweitung der Retentionsflächen und eine naturnahere bis naturnahe Entwicklung der Auenlandschaft dringend geboten. Dazu gehören Struktur, Artenzusammensetzung und Entwicklungszeiträume.
Eine intakte, arten- und strukturreiche Auenlandschaft hat nicht nur eine sehr bedeutsame Funktion für den Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz, sondern prägt im positiven Sinne das Landschafts- und Stadtbild sowie eine Nutzung als Naherholungsraum für die stress geplagte Bevölkerung und ihrer Gäste. Dazu ist es aber erforderlich nicht nur jegliche Bebauungen in den Auenlandschaften von Saale und Weißer Elster zu unterlassen, sondern eher noch umfassende Rückbaumaßnahmen vorzunehmen, um ebengenannte, erforderliche Ziele schnell bzw. unverzüglich erreichen zu können.

Laut der vorliegenden Planungsunterlagen ist nun vorgesehen eine Fläche südlich des Sophienhafens zur Bebauung mit „neun Mehrfamilienhäusern mit insgesamt rund 135 Wohneinheiten und ca. 11.575 m² Wohnfläche“ zu bebauen. Die Fläche hat eine Größe von ca. 1,68 ha. In der Tat handelt es sich um eine mit Gebäuden und versiegelten Flächen überbauter Raum, indem jedoch vereinzelt Bäume und Sträucher sowie krautige Pflanzenstandorte eingebettet sind. Entlang des Kotgrabens befindet sich ein 1 – 18,86 m breiter Gehölzstreifen, welcher auf der östlichen Seite auf der Salinehalbinsel seine Fortsetzung findet. Laut „Karte der Wasserspiegeldifferenzen zwischen Ist-Zustand mit Bruch und Planzustand mit Neubau des Gimritzer Dammes – Wasserspiegeldifferenz bei HQ100 (m) geht man von einem Anstieg von 0,02 – 0,04 m aus. Dabei sei vermerkt, dass die Messungen auf der Basis der 2-D-Methode und nicht auf der wesentlich genaueren 3-D-Methode beruhen. Ferner kann niemand vorhersagen, ob künftige Hochwasser das Niveau des Sommerhochwasser überschreiten und in zeitlich enger gesteckten Zeiträumen als 100 Jahre in Erscheinung treten können. Wie bereits die jüngsten Hochwasser im Januar 2011 und Sommer 2013 aufzeigten gehört das Plangebiet eindeutig zum Überschwemmungsgebiet der Saale. Somit ist das Gebiet als Neubaugebiet nicht nur fachlich gesehen auszuschließen, sondern auch aus rechtlicher Sicht. Der § 78 Absatz 1 Wasserhaushaltsgesetz nicht ohne Grund, dass „In festgesetzten Überschwemmungsgebieten ist die Ausweisung neuer Baugebiete im Außenbereich in Bauleitplänen oder in sonstigen Satzungen nach dem Baugesetzbuch untersagt“ ist. Die Ausnahmetatbestände gemäß § 78 Absatz 2 Wasserhaushaltsgesetz treffen hier keinesfalls zu.
Der Wohnungsmarktbericht 2020 vom November 2020, Seite 64 beschreibt unter Punkt 6.3.2 Wohnungsleerstand, Seite 64 den Bestand von leerstehenden Wohnungen in Halle folgendermaßen, Zitat:

6.3.2 Wohnungsleerstand

Der Wohnungsleerstand ist durch die Abrisse im Programm Stadtumbau Ost insbesondere zu Beginn der 2000er Jahre sowie die günstige Einwohnerentwicklung in vielen Stadtbereichen weiter gesunken. In den Großwohnsiedlungen ist der Leerstand von 13.889 Wohnungen um 7.539 auf 6.350 leerstehende WE gesunken. In den innerstädtischen Quartieren ist der Rückgang noch deutlicher, hier ist er von 12.294 leerstehenden WE im Jahr 2002 (um 8.332 WE) auf 3.962 leerstehende WE gesunken.“, Zitat Ende

https://halle.de/fileadmin/Binaries/Publikationen/Stadtentwicklung/Wohnungsmarktberichte/Wohnungsmarktbericht_2020.pdf

Des Weiteren haben die jüngsten größeren Hochwasser der Jahre 2011 und 2013 zu massiven Schäden in der Wohnbausubstanz im Bereich der Hafenstraße geführt. Die Klausvorstadt ist ein weiteres beredtes Beispiel dafür.

Die Saale, ihre Nebengewässer und ihre jeweiligen Auen haben über Jahrhunderte massive Eingriffe erfahren müssen. Dazu gehören Begradigungen, Rodungen von Auenwäldern, Flächenversiegelungen, Bodenaufschüttungen, Einschränkungen von Überflutungsräumen sowie Kontaminierungen des Wassers und des Bodens mit Schad- und Giftstoffen aller Art. Dies gilt es zu korrigieren und nicht noch durch weitere Verbauungen und damit verbundene Verkehrszunahmen zu verschärfen.
An dem ca. 1,68 ha großen Planungsstandort kann zum Beispiel der Start einer langfristigen, aber dringend notwendigen Sanierung des Gebietes der Saaleaue von Jungfernwiese bis Holzplatz/Pulverweiden erfolgen.

Ferner betrachtet der AHA mit sehr großer Sorge den angedachten Beschluss des halleschen Stadtrates auf seiner Sitzung am 18.12.2019 zum „Baubeschluss GRW-Maßnahme Salinebrücke“ sowie zum „Baubeschluss GRW-Maßnahme Neubau Sandangerbrücke“.
Diese beiden Vorhaben beschädigen nicht nur die Vegetation und weitgehend unverbaute Teile der Saaleaue in der Stadt Halle (Saale), sondern schränken Retentionsräume ein und schädigt das Landschafts- und Stadtbild im Einzugsbereich der Saale.
Dabei befinden sich bei beiden Vorhaben jeweils einige Meter weiter in der Mansfelder Straße zwei umfassende Brücken. Schon daraus kann keine Rechtfertigung der angedachten beiden Baumaßnahmen erwachsen.
Hinzu kommt, dass die Verwaltung der Stadt Halle (Saale) deutlich beabsichtigt das Vorhaben der „Baubeschluss GRW-Maßnahme Neubau Sandangerbrücke“ mit dem flächendeckenden Neubau einer Slipanlage und einer dazugehörigen Zufahrt ausweiten zu verknüpfen. Dabei nimmt man wissentlich eine weitere Zerstörung des Saaleufers und bauliche Eingriffe in die Saaleaue in Kauf. Eng damit verbunden sind flächendeckende Zerstörungen der Gehölz-, Wiesen- und Staudenbestände im Bereich des Sandangers sowie flächendeckende Versiegelungen in der von Hochwasser geprägten Saaleaue. Dabei lässt man deutlich erkennen, dass man noch immer nicht zu einem wissenschaftlich-fachlichen Umgang mit Umwelt, Natur, Landschaft und Hochwasser gefunden hat. Ebenso verstärken solche Planungen die Unaufrichtigkeit und Sinnlosigkeit von Deichbaumaßnahmen am Gimritzer Damm, wenn man selbst in dessen näherer Umgebung nicht vor weiteren Flächenversiegelungen in Halles Saaleaue zurückschreckt.
Aus Sicht des AHA besteht überhaupt keine Notwendigkeit derartige landschafts- und naturzerstörenden Baumaßnahmen vorzunehmen und dazu auch noch öffentliche Mittel zu verwenden. Der AHA sieht hier die Gefahr weiterer Eingriffe in Hochwasser-, Natur- und Landschaftsräumen entlang der Saale, welche mit den Asphaltierungen und Abholzungen in der Saaleaue zwischen Holzplatz und Sophienhafen, auf der Würfelwiese sowie in den Bereichen Ziegelwiese und Peißnitz, mit der zusätzlichen Verbauungen im Bereich Hafenstraße/Sophienhafen sowie den durchgeführten Wegebaumaßnahmen in den Naturschutzgebieten Rabeninsel und Peißnitznordspitze, der Öffnung der Wilden Saale sowie des angedachten Ausbaus des Mühlgrabens zusammen massive Schädigungen für Umwelt, Natur und Landschaft darstellen. So fordert der AHA derartige Aktivitäten in und an der Saaleaue zu stoppen, wozu auch bauliche Aktivitäten am Pfälzer Ufer, im NSG Rabeninsel, im NSG Peißnitznordspitze, für Brücken zwischen Franz-Schubert-Straße und Salinehalbinsel bzw. zwischen Hafenstraße/Hafenbahntrasse und Sandanger sowie Bootsanlegern gehören sowie bestehende Asphaltwege in der Saaleaue sofort zurückzubauen.
Bereits die Neubebauung des Gebietes Hafenstraße/Sophienhafen hat zu unzulässigen Einschränkungen im mit kontaminierten Aufschüttungen Bereich der Saaleaue geführt. Der AHA begründete damit das dringende Erfordernis sämtliche Neubebauung einzustellen und zurückzubauen sowie den in Folge der langjährigen Nutzung als Gaswerk kontaminierten Boden fachgerecht zu entsorgen.
Ferner erläuterte der AHA seine „Stellungnahme zur frühzeitigen Beteiligung zum Entwurf des Stadtbahnprogramms Halle – Erläuterung zum Vorhaben Mansfelder Straße West, Abschnitt Elisabethbrücke“ vom 24.12.2021, welche u.a. folgende Angaben beinhaltet, Zitat:

II. Planungsunterlagen
Zu Erläuterung zum Vorhaben Mansfelder Straße West, Abschnitt Elisabethbrücke
Zu 1 Veranlassung

Grundsätzlich ist zu begrüßen, dass eine Modernisierung eines Verkehrsausbaus für den ÖPNV, Fahrrad- und Fußgängerverkehr erfolgt. Jedoch gilt es die Baumaßnahmen unter massiver Schonung des Natur- und Landschaftsraumes der Saale, ihrer Aue und angrenzender Bereiche vorzunehmen. Noch dazu eine Erneuerung der bisherigen Brücke in der Erwägung lag und eine „umfassende Instandsetzung des Bauwerks wurde aus wirtschaftlichen Gründen verworfen.“ Somit gilt es alle Unterlagen wie Bauwerksprüfungen und sich daraus ableitender Abwägungen hinzuzufügen.
Die gegenwärtig angedachten Planungen gehen jedoch von einem Maximaleingriff in den Natur- und Landschaftsraum der Saale, ihrer Aue und angrenzender Bereiche aus. Dazu zählen insbesondere folgende Eingriffe:

  • Die umfassende Zerstörung der Gehölzbestande im unmittelbaren Bereich beider Brückenköpfe.
  • Neue Bootsanleger mit umfassender Verschotterung und Versiegelung der Saaleuferbereiche und Zufahrtswege.
  • Die Neuerrichtung eines asphaltierten Fahrradweges im Bereich des früheren Uferbereiches der einstigen Wilden Saale
  • Die Errichtung eines weiteren Schotterweges parallel zur Zuwegung zu den Sportanlagen am Sandanger sowie zum Anglerheim und mitten durch einen aktuellen Gehölzbestand

Zu 3 Ergebnisse der Vorplanung

Der Ausschluss der Sanierung und qualitativen Verbesserung der vorhandenen Brücke erscheint nicht begründet dargestellt und somit verfrüht. Hier gilt es auch diese Variante mit einzubeziehen, insbesondere im Blick auf die verstärkten und massiven Eingriffe in Natur, Landschaft und Umwelt im Falle der vorgelegten Neubauvariante. Erst mit der Vorlage einer ordnungsgemäßen Begutachtung aller abzuwägenden Aspekte kann eine transparente, öffentliche Abwägung erfolgen. Zum gegebenen Zeitpunkt ist das jedoch nicht möglich.
Ferner fehlen Entwicklungsvorschläge für ein mögliches Rückbaugebiet der gegenwärtigen Brücke.
Die Schaffung zusätzlicher Bootsanleger, Uferverschotterungen sowie Neu- und Ausbau von asphaltierten und verschotterten Wegen stellen im Falle der Umsetzung massive Eingriffe in Umwelt, Natur und Landschaft dar.
Dazu zählen die neben der Vernichtung und Störung der sukzessiven Wiederentstehung und Weiterentwicklung von sukzessiven Wald- und Hochstaudenflächen, führen diese Versiegelungen der Fläche zur weiteren Zerschneidung von Natur und Landschaft, lassen für Klein- und Kleinsttiere unüberwindbare Hindernisse entstehen und befördern zudem die unerlaubte Nutzung durch Kraftfahrzeuge.
Uferverschotterungen beeinträchtigen bzw. zerstören die dringend notwendige Prall- und Gleithangwirkungen, Entwicklungsräume für Gehölze und Stauden sowie Rückzugs- und Lebensräume von zahlreichen Tieren. Die Folgen kann man sich u.a. im Bereich der Peißnitz, der Ziegelwiese und des Amselgrundes anschauen.

III. Zusammenfassung

Grundsätzlich begrüßt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – Maßnahmen zur Verbesserung des ÖPNV sowie des Fahrrad- und Fußgängerverkehrs. Jedoch gilt es auch diese Maßnahmen nach Gesichtspunkten des Schutzes und des Erhaltes von Umwelt, Natur und Landschaft zu prüfen und abzuwägen. Im konkreten Fall ist das offensichtlich nicht oder nicht im vollen Umfang erfolgt. Das gilt es zu ändern.
Der heutige Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – begrüßt schon seit dem Jahre 1980 wissenschaftlich-fachlich fundierte Schritte, welche dem Schutz, der Entwicklung, dem Erhalt und der Betreuung der halleschen Auenlandschaft dienen. Dazu zählt die Erstellung einer wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption, welche unbedingt die Wiederherstellung des Verlaufes der Wilden Saale im Blick haben muss.
Aus diesem Grund hält der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – für dringend erforderlich, die Planungen zum „Stadtbahnprogramm Halle – Vorhaben Mansfelder Straße West, Abschnitt Elisabethbrücke“ in einem wesentlichen komplexeren Kontext zu betrachten.“, Zitat Ende
Wie so oft in der Stadt Halle (Saale), schafft man nun vollendete Tatsachen, ohne sich ernsthaft mit den Hinweisen und Bedenken auseinandergesetzt zu haben.

Im Anschluss daran führte der Weg der Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer in das Gebiet des Holzplatzes. Dabei betrachteten und werteten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer den asphaltierten Saaleradwanderweg zwischen Hafentrasse am Holzplatz durch Aue der Elisabethsaale bis zum Sophienhafen.
Der AHA erläuterte den anwesenden Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer seine Überlegungen zur Belebung und Verbesserung des Biotop- und Grünverbundes zur Peißnitzinsel, zum Sandanger und weitläufig betrachtet zur Ziegelwiese und zur Salinehalbinsel. Ferner bekräftigt der AHA seine Vorschläge zur Wiederbelebung des in den Jahren 1968 bis 1978 bzw. bis 1987 verschütteten Verlaufs der Wilden Saale auf dem Holzplatz und auf dem Sandanger. So besteht die Möglichkeit Natur, Landschaft und Stadtbild von Halle zu beleben sowie den Abfluss der Saale auszuweiten. Ferner erhöht sich die Aufnahmekapazität von Hochwasser. In Anbetracht des sich anbahnenden Hochwassers ist das ein sehr aktuelles Thema.
Die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer teilten die massiven Bedenken des AHA den Saaleradwanderweg bezüglich des asphaltierten Ausbaugrades. Neben der Vernichtung und Störung der sukzessiven Wiederentstehung eines Auenwaldes führen diese Versiegelungen der Fläche zur weiteren Zerschneidung von Natur und Landschaft, lassen für Klein- und Kleinsttiere unüberwindbare Hindernisse entstehen und befördern zudem die unerlaubte Nutzung durch Kraftfahrzeuge. Stattdessen gilt es die Hafenstraße dafür besser herzurichten.
Ferner mahnten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer einen besseren Schutz und Erhalt des Roßgrabens an. Dazu zählt auch, dass die Erarbeitung einer umfassenden wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption für den Roßgraben entsteht, welche Maßnahmen zur Beseitigung von Sohl- und Uferbefestigungen sowie der Aufhebung von Begradigungen und Verrohrungen beinhalten muss. Dies entspricht beispielsweise auch der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie der EU.
Im Bereich des Holzplatzes kamen ferner die umfassenden Vorschläge des AHA zur Entwicklung und Gestaltung des Gebietes zur Sprache. Die Anwesenden begrüßten die bereits im Jahr 1996 vorgelegten Vorschläge, wonach im Bereich des einstigen Saalebogens der Wilden Saale, welche über den Sandanger zur Peißnitzinsel führte, eine Wiederbelebung des einst in den Jahren von 1968 bis 1978 bzw. bis 1987 verschütteten Saalearms erfolgt. Dazu ist der Abtrag einer bis 5 bis 8 m mächtigen Aufschüttung, welche aus Bodenaushub, Bauschutt und Abfällen besteht, erforderlich. Dies trägt zur Wiederherstellung eines größeren Überflutungsraumes der Saale bei, erhöht die Vielfalt der landschaftlichen Struktur und eröffnet zudem die sukzessive Erweiterungsmöglichkeit des bestehenden, angrenzenden Auenwaldrestes.
Wie Medienberichten zu entnehmen ist, beabsichtigt die Verwaltung der Stadt Halle (Saale) zwei neue Campingplätze mit Caravan-Stellplätzen auf dem bisherigen Sportgelände auf dem Sandanger sowie am Nordufer des Hufeisensees zu errichten. An beiden Standorten veranschlagt man insgesamt etwa 180 bis 200 Stellplätze.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) missbilligt diese skandalösen Vorhaben.
Der AHA fordert daher erneut und massiv die Wiederherstellung des Verlaufes der Wilden Saale sowie erst einmal das Ende der Tätigkeit des Nachwuchstrainingszentrums. Über die Zukunft des offensichtlich im Jahr 1908 errichteten Standort des Tennisplatzes sowie einer Verlegung des Anglerheimes gilt es nach einer wissenschaftlichen Expertise und umfassenden öffentlichen Diskussion schnell zu entscheiden. Nach Ansicht des AHA ist das gesamte Gebiet der einstigen Sandangerinsel nach Wiederherstellung der Wilden Saale und der Beräumung von Flächenversiegelungen einer sukzessiven Entwicklung zu überlassen.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – legt immer wieder dar, dass bekanntlich Auenlandschaften zu den arten- und strukturreichsten Natur- und Landschaftsräumen der gemäßigten Zonen gehören. Sie bieten zahlreichen Tier- und Pflanzenarten Lebens- und Rückzugsräume, Hochwasser der Flüsse und Bäche den notwendigen Ausbreitungsraum, tragen zur Steuerung des Wasserhaushaltes bei sowie ermöglichen den Menschen Erholung und Entspannung.
Diese vielfältigen Funktionen von Auen entlang von Flüssen und Bächen bedürfen nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – besonderer und umfassender Maßnahmen zum Schutz und Erhalt sowie zur Betreuung und Entwicklung. Dafür sich einsetzen sieht der ehrenamtliche und gemeinnützige AHA als seine vorrangige Aufgabe an.
Aus dem Grund verfolgt der AHA weiterhin und verstärkt mit großer Sorge, die seit Anfang August 2021 erfolgten Abholzungen und darauffolgenden Verschotterungen mit Porphyrsteinen. Bereits die wiederholten Massenabholzungen von sukzessiven Gehölzbeständen entlang der Saale haben massiven Schaden angerichtet. Dabei greift man massiv in einen sich naturnaher entwickelnden Saumstreifen aus Gehölzen, Gräsern und Stauden ein. Der Säge fielen bisher u.a. Flatterulmen, Silberweiden, Mirabellen und Eschenahorn zum Opfer. In seinen jüngsten Presseerklärungen vom 05.08.2021, 31.08.2021, 30.09.2021, 17.12.2021, 16.01.2022, 05.02.2022 und 04.02.2023 forderte der AHA, diese skandalösen, naturzerstörenden Abholzungen sofort und unwiderruflich einzustellen bzw. zu beenden. Nun ist seit dem 27.08.2021 festzustellen, dass man das Saaleufer an Peißnitzinsel und Ziegelwiese mit Porphyrsteinen zuschüttet, um entgegen jeglicher Vernunft den Fluss an einer möglichen naturnaheren Entwicklung zu behindern. Dazu gehört u.a. die sukzessive, arten- und strukturreiche Gehölz- und Staudenentwicklung an den Ufern.
Offenbar liegt dem Frevel zuletzt entscheidend in dem im Rahmen des einstimmig gefassten Beschluss des halleschen Stadtrates vom 29.05.2019 zum „Verzicht auf Variantenbeschluss für Fluthilfemaßnahme Nr. 198 Uferbefestigung der Saale, Anteil Böschungsbefestigung“ sowie der im nichtöffentlichen Teil des halleschen Ausschuss für städtische Bauangelegenheiten und Vergaben am 20.11.2020 gefasste „Vergabebeschluss: FB 66-B-2020-019 – Stadt Halle (Saale) – 198 HW Uferbefestigung – Uferbefestigung der Saale“
Diese Beschlüsse beinhalten keine Begutachtung der Tatsache, dass Teile des Verbauungsgebietes Bestandteil des Landschaftsschutzgebietes „Saale“ bzw. „Saaletal“, der Naturschutzgebiete „Rabeninsel und Saaleaue und Saaleaue bei Böllberg“ sowie „Nordspitze Peißnitz“, des Fauna-Flora (FFH)-Gebietes „Saale-, Elster-, Luppe-Aue zwischen Merseburg und Halle“ (EU-Code: DE 4537-301, Landescode: FFH0141), des Europäischen Vogelschutzgebietes „Saale-Elster-Aue südlich Halle“ (EU-Code: DE 4638-401, Landescode: SPA0021) sowie des FFH-Gebietes “Nordspitze der Peißnitz und Forstwerder in Halle“ (EU-Code: DE 4437-307, Landescode: FFH0120)

https://lau.sachsen-anhalt.de/naturschutz/schutzgebiete-nach-landesrecht/landschaftsschutzgebiet-lsg/lsg34-lsg56

https://halle.de/fileadmin/Binaries/Verwaltung/Stadtpolitik_und_Ortsrecht/Satzungen_und_Verordnungen/GB_II_Stadtentwicklung_Umwelt/FB_Umwelt/SR_922-1_Landschaftsschutzgebiet_Saaletal.pdf

https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/landwirtschaft-umwelt/naturschutz-landschaftspflege-bildung-fuer-nachhaltige-entwicklung/naturschutzgebiete-in-sachsen-anhalt/rabeninsel-und-saaleaue-bei-boellberg

https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/landwirtschaft-umwelt/naturschutz-landschaftspflege-bildung-fuer-nachhaltige-entwicklung/naturschutzgebiete-in-sachsen-anhalt/nordspitze-peissnitz

https://www.natura2000-lsa.de/schutzgebiete/natura2000-gebiete/saale-elster-luppe-aue-zwischen-merseburg-und-halle-.html

https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/saale-elster-luppe-aue-zwischen-merseburg-und-halle

https://www.natura2000-lsa.de/schutzgebiete/natura2000-gebiete/nordspitze-der-peissnitz-und-forstwerder-in-halle-.html

https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/nordspitze-der-peissnitz-und-forstwerder-halle

https://www.natura2000-lsa.de/schutzgebiete/natura2000-gebiete/saale-elster-aue-suedlich-halle-.html

In der Beschlussvorlage für den halleschen Stadtrat vom 04.03.2019 ist unter Punkt 1.4 folgendes vermerkt, Zitat: „Die Ergebnisse der Gewässermessungen zeigen, dass entlang der erfassten Messbereiche ca. 18.000 m2 schadhafte Schüttung vorhanden sind.“, Zitat Ende. Die Anlage „Regelquerschnitt“ beziffert die Breite der Schüttung auf 2,00 m und die Breite auf 0,4 m Dicke. Offensichtlich möchten die Verantwortlichen der Stadt Halle (Saale) 1,8 ha Saaleufer verbauen.
Den halleschen Stadträten sowie der Verwaltung der Stadt Halle (Saale) kommt überhaupt nicht der Gedanke, dass Steinschüttungen überhaupt nicht dem Naturell des Flusses Saale und ihrer Aue entsprechen. Die immer wieder dargestellte Behauptung, dass es sich nur um Unterhaltungsmaßnahme handelt ist fachlich und sachlich daher nicht haltbar. Noch dazu der damalige Arbeitskreis Umweltschutz Halle in der Gesellschaft für Natur und Umwelt im Kulturbund der DDR nach langen und zähen Beratungen mit der Wasserwirtschaftsdirektion Saale-Werra und dem Rat des Bezirkes Halle in den achtziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts erreicht hatte, dass solche Abholzungen und Steinschüttungen stattfinden. Zudem erfordern die obengenannten Schutzkategorien, dass neue Prüfungen nach EU- und Nationalrecht zu erfolgen haben.
Die nunmehrigen Maßnahmen haben zur Beschädigung bis Zerstörung auentypischer Ufervegetation mit Unterschlüpfen und Brutmöglichkeiten für Wasservögel, dem Eisvogel, Amphibien, Spinnen und Insekten geführt.
Nicht nur Teile der Auen mit ihren Tier- und Pflanzenbeständen hat man zerstört bzw. beeinträchtigt, sondern wertvolles, in umwelt- landschafts- und naturzerstörenden Steinbrüchen gebrochenes Gestein für solchen Frevel vergeudet. Ein sparsamer und verantwortungsvoller Umgang mit Ressourcen und Rohstoffen sieht deutlich anders aus.
Ferner schreckt die umwelt-, landschafts- und naturfeindlich agierenden Verantwortlichen in Politik und Verwaltung der Stadt Halle (Saale) nicht dafür zurück, damit zudem Biotop- und Grünverbünde unter Einbeziehung der Naturschutzgebiete „Rabeninsel und Saaleaue und Saaleaue bei Böllberg“ sowie „Nordspitze Peißnitz“ sind. Darüber hinaus sind die FFH-Gebiete „Saale-, Elster-, Luppe-Aue zwischen Merseburg und Halle“ und „Nordspitze der Peißnitz und Forstwerder in Halle“ sowie das EU SPA „Saale-Elster-Aue südlich Halle“, welche sich in enger Korrelation mit geschützten Landschaftsbestandteil Amselgrund und Kreuzer Teichen, dem geschützten Landschaftsbestandteil Amtsgarten und dem flächenhaften Naturdenkmal Klausberge befinden, zu stören.
Unverständlich für den AHA erscheint auch, dass sich das Wasserstraßen-Neubauamt Magdeburg, welches in die Behördenstruktur der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für digitale Infrastruktur eingebunden ist, bisher nicht zum Thema geäußert hat.
Nach Auffassung des AHA zeugt die Presseerklärung der Stadt Halle (Saale) vom 04.11.2021 von fortgesetzter fachlicher Inkompetenz und bekräftigt eindeutig die umwelt- und naturfeindliche Politik der Verantwortlichen der Stadt Halle (Saale). Diese von Uneinsichtigkeit geprägte Presseerklärung lässt mit keiner Silbe erkennen, dass man nun offensiv die Bevölkerung mit ihren Vereinen und Initiativen in die Lösung des massiven Problems einbezieht. Wie so oft, bemängelt der AHA auch im konkreten Fall, dass demokratische Beteiligungskultur in der Stadt Halle (Saale) überhaupt nicht stattfindet. Stattdessen betreibt man Hinterzimmerberatungen und Geheimniskrämerei, wie die selektiven Einladungen der halleschen Beigeordneten für Stadtentwicklung und Umwelt, René Rebenstorf zu einer Beratung am 05.11.2021 belegen.
Daher fordert der AHA den nunmehr neugewählten Deutschen Bundestag, den Bundesrat sowie die geschäftsführende und spätere neue Bundesregierung auf solche Störungen und Zerstörungen von Landschaft, Umwelt und Natur sofort und unwiderruflich einzustellen. Dazu gehört es, dass man endlich Flüsse nicht als Bundeswassserstraße betrachtet, sondern endlich ihre Funktion als sehr bedeutsamen, arten- und strukturreichen Lebens- und Rückzugsraum von zahlreichen Tier- und Pflanzenarten sowie als Biotop- und Grünverbundraum und somit als sehr wichtigen Bestandteil von Umwelt, Natur und Landschaft anerkennt und das Handeln daran ausrichtet. Dazu bedarf es der Zulassung naturnaher Entwicklungsmöglichkeiten und keiner Abholzungen und Verbauungen.
Darüber hinaus mahnt der AHA erneut und mit Nachdruck bei den Verantwortlichen in Politik und Verwaltung von Bund, Land Sachsen-Anhalt und der Stadt Halle (Saale) an, den Schutz von Umwelt, Natur und Landschaft sowie die Befriedigung des Bedürfnisses der Naherholung für alle Bevölkerungsgruppen endlich ernst zu nehmen, ihren gesetzlichen Verpflichtungen und Aufgaben nachzukommen sowie unverzüglich diese Zustände zu ändern. Nach Auffassung des AHA ist eine Fortsetzung dieser Entwicklung nicht mehr tolerierbar und bedarf eines entsprechenden Handelns.
In dem Zusammenhang fordert der AHA nicht nur den sofortigen Stopp der Zerstörungsarbeiten auf Kosten der Steuerzahler, sondern den unverzüglichen Rückbau der Steinschüttungen. Ferner gilt es ernsthaft Regressforderungen gegenüber den Verantwortlichen in Politik und Verwaltung zu prüfen. Außerdem hält es der AHA für dringend erforderlich, dass die zuständige Staatsanwaltschaft Halle die strafrechtliche Relevanz untersucht und ggf. Anklage gegen die Verantwortlichen erhebt.
Diese Störungen und Zerstörungen von Umwelt, Natur und Landschaft bekräftigt nach Ansicht des AHA die dringende Notwendigkeit sich verstärkt für den Schutz von Umwelt, Natur und Landschaft einzubringen.
Im Anschluss daran stellten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer mit Unverständnis und Entsetzen die Folgen der flächendeckenden – insbesondere am Holzplatz und in den Pulverweiden – massive Ausweitung der Abholzungen fest. Diese Abholzungen der Stadt Halle (Saale) haben nicht nur zur Zerstörung von wichtigem Lebens- und Rückzugsraum von zahlreichen Tierarten geführt, sondern massiv in die sukzessive, naturnahe Entwicklung der jeweiligen Gehölzbestände eingegriffen. In dem Zusammenhang besprachen die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer die zur Exkursion am 20.02.2016 beobachteten Holzbergungen im Ergebnis der Massenabholzungen durch Mitarbeiter der Elektro Bohnefeld GmbH aus Wettin-Löbejün.
Daher hinterlässt die Pflanzaktion am 06.11.2024, welche offensichtlich die Freiwilligenagentur Halle-Saalkreis für den Pestalozzipark zum 25jährigen Bestehen unter der Überschrift „Stadtgrün statt Geschenke“ geplant hatte, bedauerlicherweise einen ziemlich faden Beigeschmack. Es ist ein Hohn, wenn sich der Beigeordnete für Stadtentwicklung und Umwelt der Stadt Halle (Saale) René Rebenstorf als Baumpflanzer genau auf den Flächen präsentiert, wo die einstigen Massenabholzungen stattfanden. Genauso unverständlich ist es, wenn man mitten den Vorbereitungen auf die Pflanzungen am Pestalozzipark feststellt, dass der Standort dafür gar nicht geeignet ist. Das trifft genauso auf die Basis der Entscheidung zu ersatzweise eine einst abgeholzte Gehölzfläche in den Pulverweiden dafür zu nutzen.
Anstatt als gewisse Wiedergutmachung für die Massenabholzungen eine sukzessive, naturnahere Waldneuentwicklung zuzulassen bzw. zu sichern, greift man erneut mit Aufforstungen ein.
Nach Ansicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – haben somit die Verantwortlichen der Stadt Halle (Saale) der sehr gutgemeinten Jubiläumspflanzaktion der Freiwilligenagentur Halle-Saalkreis einen Bärendienst geleistet.
Nunmehr fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – den künftigen Oberbürgermeister der Stadt Halle (Saale) auf, die Vorgänge und Vorbereitungen, welche seine Verwaltung zu verantworten hat, transparent darzustellen.
Zudem schlägt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – vor diese Pflanzfläche in einen sukzessiven, naturnahen Waldneuentwicklungsprozess übergehen zu lassen.

Vielerorts entdeckten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer zudem fest- und zerfahrene Bodenstrukturen, was die Zerstörungen dieses Teils der Saaleaue noch verschärften. Daher halten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer die sofortige Beendigung aller Abholzungsmaßnahmen in der gesamten Saaleaue für dringend geboten. Die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer waren sich mit dem AHA einig, dass hier wieder ein Beispiel verfehlter Natur-, Landschafts- und Umweltschutzpoltik zu erkennen ist. Dieser Zerstörungs- und Vernichtungspolitik der Verantwortlichen in Politik und Verwaltung der Stadt Halle (Saale) an Natur, Landschaft und Umwelt muss mit aller Konsequenz nun unwiderruflich ihr sofortiges Ende finden!
‚Ebenso gilt es die ohnehin erfreulicherweise erfolglosen Ringelungen des Eschenahorns einzustellen, welche man selbst im Naturschutzgebiet „Rabeninsel und Saaleaue bei Böllberg“ vornahm. Der Sinn und Zweck derartiger Maßnahmen sind für die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer nicht nachvollziehbar. Insbesondere aus dem Blickwinkel, dass ein Zurückdrängen des Eschenahorns kaum umsetzbar erscheint und somit der Aufwand den Nutzen eindeutig überschreitet. Ferner stellten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer fest, dass einzelne Bäume neue Rindenbrücken gebildet hatten, was den Sinn und Zweck dieser vollkommen inakzeptablen Ringelungen auch aus dieser Sicht in Frage stellen. Unter den Aspekten forderten Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer das Land Sachsen-Anhalt und die Stadt Halle (Saale) auf, dass der Landesrechnungshof und das hallesche Rechnungsprüfungsamt die Möglichkeit der unsachgemäßen Verwendung von Steuergeldern prüfen und transparent in der Öffentlichkeit darstellen.
Mit Unverständnis nahmen die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer die Folgen der im Jahr 2020 durchgeführten Abholzungen im zum 90,7 ha großen Naturschutzgebiet „Rabeninsel und Saaleaue bei Böllberg“ gehörenden Gebiet Untere Aue, welche vom ca. 15,00 bis 20,00 m breiten Randbereich vom Norden nach Süden von einer Auenwaldsukzession geprägt ist. Zumeist sind dort seit dem Jahr 1991 Silberweiden, Silberpappeln, Eschen, Feldahorn, Blutroter Hartriegel und Pfaffenhütchen herangewachsen bzw. im Heranwachsen begriffen. Nunmehr erfolgten in einer Teilfläche umfassende Abholzungen sowie Reih-und-Glied-Aufforstungen mit Einzäunung. Der Sinn und Zweck der Maßnahme ist überhaupt nicht erkennbar. Die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer forderten daher mit Nachdruck die Sukzession zu schützen sowie Abholzungen und in Aufforstungen im Anschluss zu unterlassen!
Mit Sorge nahmen ferner die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer die Information des AHA auf, Rahmen eines neuen Verkehrsentwicklungsplanes (VEP) einen weiteren Saaleübergang zu planen. Die nunmehr drei sogenannten Vorzugsvarianten im halleschen Norden unweit des Hafens sowie südlich der Rennbahn erscheinen für den AHA aus mehreren Gründen sehr problematisch.
Das Planungsgebiet südlich der Rennbahn gehört mit seinen Restauenwäldern und Sukzessionsgebieten aus Hart- und Weichholz, Wiesen- und Schilfflächen sowie Feuchtgebieten zu den wertvollsten und schützenswerten Landschaften und Naturgebieten im halleschen Raum. Nicht umsonst gehört das Gebiet weitgehend zum Naturschutzgebiet „Rabeninsel und Saaleaue bei Böllberg“, welches zudem einen Schutzstatus nach der europäischen Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie besitzt.
Die beiden Planungsgebiete bilden ferner einen sehr bedeutsamen Raum für Hochwasser, Biotop- und Grünverbund sowie fungieren als Kaltluftentstehungsgebiete und Kaltluftkorridore. Ebenso nutzt die Bevölkerung diese Gebiete zur Erholung und Entspannung.
Offensichtlich halten Halles Verkehrsplaner noch immer an dem extensiven Verkehrsentwicklungsdenken der 60er- und 70er Jahre des zwanzigsten Jahrhunderts fest. Genau aber ein derartiges Herangehen hat zum derzeitigen Klimawandel, rasanten Flächenfrass, zur verstärkten Verlärmung sowie zu ansteigenden Belastungen mit Abgasen und Feinstaub beigetragen. Alternativ verstärkt u.a. auf Bahnverkehr, Öffentlichen Personennahverkehr und Radfahren zu setzen scheint noch nicht im erforderlichen Umfang bei den halleschen Stadtplanern angekommen zu sein.
Der AHA hat die Vermutung, dass die hallesche Stadtplanung offenbar u.a. von einem vermehrten Zustrom von Autoverkehr im Falle des Weiterbaus der BAB 143 ausgeht. Ferner möchte man offenkundig schnellstmöglich der massiven Lobbyarbeit der Bürgerinitiative Hochstraße Halle (Saale) e.V. nachgeben.
Für den AHA steht jedoch fest, dass die Prüfung neuer Saalebrücken in Halle (Saale) sofort zu stoppen gilt, um den zusammenhängenden Schutz, Erhalt und Entwicklung von Natur, Landschaft, Umwelt, Klima und Hochwassereinzugsgebieten sowie die Sicherung von Räumen für eine umwelt- und naturverträgliche Naherholung für die Bevölkerung gewährleisten zu können.
Alternativ hält der AHA es für dringend erforderlich, dass die Stadt Halle (Saale) ihr verstärktes Augenmerk auf Verkehrsvermeidung sowie Beförderung des Öffentlichen Personen- und Schienennahverkehrs, des Fortbewegens mit dem Fahrrad und zu Fuß lenkt. Darüber hinaus sollte sich die Stadt Halle (Saale) für eine Förderung und Stärkung des regionalen und überregionalen Bahnverkehrs einsetzen.
Die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer drückten massiv die Forderung aus, derartige Planungen sofort einzustellen.
In dem Blickfeld betrachtet sind die fortgesetzten und voranschreitenden Pläne der Verwaltung der Stadt Halle (Saale) entlang des bisher weitgehend unberührten Saaleufers für zunächst 8,5 Millionen Euro eine bis zu 3,00 Meter breite, als Fahrradweg getarnte Straße zu errichten. Ferner beabsichtigt man mit zusätzlichen 2,1 Millionen Euro auf etwa 300 m eine großen Spundwand in das Saaleufer zu treiben. Dabei engt man unverantwortlicher Weise den Strömungsraum der Saale ein, zerstört einen sehr wichtigen Landschafts- und Naturraum, welcher als sehr bedeutsamer Lebens- und Rückzugsraum von Tieren und Pflanzen dient sowie als wichtiger Retentionsraum für die Saale dient.
Gleiches gilt für die Errichtung einer Asphaltstraße zwischen Pulverweiden und Rabeninsel.
Beide Pläne berühren mehr oder minder einen sehr wichtigen Teil der halleschen Saaleaue im zentralen und südlichen Teil der Stadt Halle (Saale), welches vom ca. 91 ha großen Naturschutzgebiet „Rabeninsel und Saaleaue bei Böllberg“ geprägt ist, wozu u.a. die Untere Aue und die Rabeninsel gehören. Das Naturschutzgebiet ist zudem Bestandteil des EU SPA „Saale-Elster-Aue südlich Halle“ und des FFH-Gebietes „Saale-, Elster-, Luppe-Aue zwischen Merseburg und Halle“.
Mit neuen Asphaltstraßen versiegelt man nicht nur Boden, sondern zerschneidet auch Lebensräume. Dabei sind insbesondere Klein- und Kleinsttiere betroffen, welche diese Trassen kaum bis gar nicht mehr überwinden können, da sie u.a. schneller Fraßfeinden, Schnellfahrern aller Art sowie im Sommer der Strahlungshitze zum Opfer fallen.
Bereits der asphaltierte Saaleradwanderweg zwischen Hafentrasse am Holzplatz durch Aue der Elisabethsaale bis zum Sophienhafen ist für Zerschneidung und Zerstörung von Natur und Landschaft verantwortlich.
Außerdem entspricht der geplante und offensichtlich bewilligte Einsatz von umfassenden Steuermitteln nicht den Regelungen der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Beseitigung der Hochwasserschäden 2013 (Richtlinie Hochwasserschäden Sachsen-Anhalt 2013) – Gem. RdErl. der StK des MF, MI, MLV, MW, MLU, MK, MS vom 2.8.2013 – Az. WAST-04011-HW 2013 in der Fassung vom 23.8.2013
So heißt es bereits unter dem Punkt „1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlagen“ im letzten Absatz, Zitat:
1.2 Zuwendungszweck ist der nachhaltige Wiederaufbau und die Wiederbeschaffung vonnbaulichen Anlagen, Gebäuden, Gegenständen und öffentlicher Infrastruktur in Sachsen-Anhalt, die durch das Hochwasser im Zeitraum 18.5.2013 bis 4.7.2013 (Hochwasser 2013) beschädigt oder zerstört wurden und sich im Einzugsgebiet der Elbe und ihrer Nebenflüsse befinden.“, Zitat Ende
Weiter heißt es unter dem Punkt „2. Fördergegenstände“, Zitat:
2.1 Gefördert werden Maßnahmen zur Beseitigung von durch Hochwasser sowie durch wild abfließendes Wasser, Sturzflut, aufsteigendes Grundwasser, überlaufende Regenwasser und Mischkanalisation verursachten Schäden sowie Schäden durch die Folgen von Hangrutsch, soweit sie jeweils unmittelbar durch das Hochwasser 2013 verursacht worden sind. Unmittelbare Schäden durch Einsatzkräfte und Einsatzfahrzeuge können berücksichtigt werden
2.2 Förderfähig sind bis zur Höhe des tatsächlich entstandenen Schadens auch Maßnahmen zur Wiederherstellung von baulichen Anlagen, betrieblichen Einrichtungen oder Infrastruktureinrichtungen, die im Hinblick auf ihre Art, ihre Lage oder ihren Umfang von der vom Hochwasser zerstörten oder beschädigten baulichen Anlage oder Infrastruktureinrichtung abweichen, aber der Wiederherstellung der Funktion einer solchen Anlage oder Einrichtung dienen, wenn die Maßnahmen zur Erfüllung der Anforderungen des vorsorgenden Hochwasserschutzes und zur Vermeidung möglicher künftiger Schäden besser geeignet sind als die zerstörten Anlagen oder Einrichtungen.
Nicht förderfähig sind Schäden, die wegen des Verstoßes gegen Vorschriften zum Schutz vor Hochwassergefahren in festgesetzten oder vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebieten eingetreten sind.
2.3 Wertminderungen am Privat- oder Betriebsvermögen sowie Verdienstausfall, entgangener Gewinn und andere mittelbare Schäden sind nicht förderfähig und werden nicht ersetzt.
2.4 Förderfähig sind auch Kosten für Maßnahmen, die unmittelbar vor oder während des Zeitraums des Hochwasser 2013 getroffen wurden, soweit sie unmittelbar der Abwehr von hochwasserbedingten Gefahren und der Begrenzung hochwasserbedingter Schäden gedient haben. Kosten der Beseitigung der Maßnahmen nach Satz 1 sind ebenfalls förderfähig.“, Zitat Ende
Ferner besagt der § 78 Absatz 1 Wasserhaushaltsgesetz nicht ohne Grund, dass „In festgesetzten Überschwemmungsgebieten ist die Ausweisung neuer Baugebiete im Außenbereich in Bauleitplänen oder in sonstigen Satzungen nach dem Baugesetzbuchuntersagt“ ist. Die Ausnahmetatbestände gemäß § 78 Absatz 2 Wasserhaushaltsgesetz treffen hier keinesfalls zu. Neben den massiven Eingriffen in das Überschwemmungsgebiet, gehen von einer hoffentlich nie stattfindenden Umsetzung des Vorhabens, eine massive Beeinträchtigung für Landschaft und Natur aus, welche zudem ein umfassendes Entwicklungsgebiet darstellt. Zudem führte ein Campingplatz mit Caravan-Stellplätzen zu einer massiven Mehrung des Motorisierten Verkehrs.

https://www.gesetze-im-internet.de/whg_2009/__78.html

Nunmehr hat der Planungsausschuss des halleschen Stadtrates mit seinem jüngsten Beschluss zur Asphaltierung des ca. 1,00 km langen Weges auf der Rabeninsel zwischen der Brücke zum Böllberger Weg und dem Pulverweidenwehr in Halle (Saale) eine Entscheidung zur Störung bzw. Zerstörung von Umwelt, Natur und Landschaft hingelegt, welcher die Schutzbedürftigkeit des Teils der Saaleaue im Süden Halles missachtet, eine Ursache von schnellen und starken Hochwassern ausblendet und öffentliche Mittel zweckentfremdet einsetzen möchte. Wie pervertiert muss man eigentlich sein, diese Versiegelung von Boden mit Ausspülungen durch Hochwasser bzw. mit besserem Fahrkomfort zu begründen? Dazu möchte man einen Weg mit 1.000,00 m Länge x mindestens 3,50 m Breite = mindestens 3.500,00 m² Fläche neu versiegeln. Haben diejenigen, welche dem Vorhaben zugestimmt haben, überhaupt die Tragweite ihres skandalösen Handelns im Blick?
Daher appellierten die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – an die Mitglieder von Halles Stadtrat dem Vorhaben die Zustimmung zu verweigern.
Nach Auffassung der Initiative „Pro Baum“ und des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – erfüllen die angedachten Zerstörungsmaßnahmen keinesfalls den obengenannten Kriterien zu Zuwendungen aus der Richtlinie Hochwasserschäden Sachsen-Anhalt 2013. Somit ist das Land Sachsen-Anhalt gefordert einen möglich erstellten Bewilligungsbescheid zurückzunehmen und somit zudem zum sparsamen Umgang mit öffentlichen Mitteln beizutragen.
Daher fordern die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Staatsanwaltschaft Halle und den Landesrechnungshof von Sachsen-Anhalt auf, die strafrechtliche Relevanz gemäß § 264 Strafgesetzbuch sowie Verstöße gegen die Landeshaushaltsordnung des Landes Sachsen-Anhalt (LHO) zu prüfen und wenn erforderlich zu ahnden.
Ferner gilt es alle Planungen zur baulichen Zerstörung und Vernichtung in und an Halles Saaleaue im mittleren und südlichen Bereich sofort und unwiderruflich einzustellen.

Wie bereits ebenfalls in der AHA-Konzeption aus dem Jahre 1996 enthalten, schlugen die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer für das Gelände des Holzplatzes 7 am Gasometer eine Mischung aus Entwicklung eines umfassenden Parks, Gastronomie und kulturellen Veranstaltungsort vor.
Im Bereich des Saaleufers zwischen Genzmerbrücke und Karl-Meseberg-Brücke drückten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer erneut und umfassend ihr Unverständnis zu den Massenabholzungen Anfang des Jahres 2011 aus, welchen mindestens 75 Pappeln sowie zahlreiche andere Gehölze, z.B. Sukzessionsflächen von auentypischen Gehölzen u.a. bestehend aus Stieleiche, Gemeiner Esche, Feldulme, Feldahorn, Blutrotem Hartriegel, Schwarzem Holunder und Europäischem Pfaffenhütchen, zum Opfer fielen. Ebenso erklärten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Exkursion, dass sie ein Festhalten an der Asphaltierung des Weges im Landschafts- und Überschwemmungsgebiet für ökologisch, landschaftlich und hydrologisch unverantwortlich halten. Von daher fordern sie mit Nachdruck, dass derartige Pläne endgültig einzustellen sind. Dabei verwies der AHA auf seinen offenen Brief vom 07.07.2011 an den halleschen Stadtrat und der damaligen Oberbürgermeisterin der Stadt Halle (Saale).
Jedoch mussten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer feststellen, dass man die Fällungen in dem Bereich fortsetzt. So fielen eine Gemeine Esche sowie mehrere Silberweiden der Säge zum Opfer.
Mit Genugtuung nahmen die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer die voranschreitende sukzessive Entwicklung in der Unteren Aue zur Kenntnis. Gleiches gilt es für den ca. 41,00 ha großen Restauenwald Rabeninsel zu sehen. Hier ist aus Sicht der Teilnehmenden an der Exkursion der Natur die Hauptregie für die Entwicklung des Auenwaldes zu überlassen. Dazu zählen auch die einst in den siebziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts angepflanzten Pappelbestände. Hier zeigt sich erfreulicherweise eine schrittweise Umentwicklung zu einem naturnahen, standortgerechten Auenwald. Die alten Pappeln dienen zurzeit noch mit ihren hohen Bäumen und Höhlen als Nistplatz sowie Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tierarten. Der AHA hatte daher immer von einer Fällung abgeraten, welche zudem die sukzessive Wiederentstehung besagten Auenwaldes empfindlich stören könnte.
Im Rahmen der Exkursionen konnten die Anwesenden die Folgen der von Politik und Verwaltung der Stadt Halle (Saale) geplanten und nunmehr umgesetzten Abholzung von zwei mit Hybridpappeln bewachsenen Flächen im Nordteil der Rabeninsel in Augenschein nehmen. Laut des von der Stadt Halle (Saale) beauftragten Planungsbüros „RANA“, umfassen die Fläche 1 eine Größe zwischen 6.800 bis 7.000 m² und die Fläche 2 eine Größe zwischen 2.400 bis 2.500 m². Im Anschluss daran beabsichtigt man Monokulturen von Stieleichen anzulegen.
Dabei war in der Vergangenheit immer wieder die voranschreitende und jetzt weitgehend zerstörte Sukzession in den von der Abholzung betroffenen beiden Hybridpappelbeständen im Norden der Rabeninsel festzustellen gewesen. Insbesondere Gemeine Esche, Feld- und Flatterulme, Feldahorn, Winterlinde, Bergahorn, Frühblühende Traubenkirsche und Schwarzer Holunder waren hier prägende Gehölze, welche auen- und standorttypisch sind. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Exkursion gaben zu bedenken, dass die Entwicklung und der Bestand der Stieleiche im Zuge des Klimawandels und der damit verbundenen Zunahme an sommerlicher Hitze und Trockenheit sowie weitgehend ausbleibender Winter stark gefährdet ist. An diesen Ausgangsbedingungen können auch plantagenartig gepflanzte Stieleichenmonokulturen nichts ändern. Abgesehen davon, dass in der Regel Baumschulware mit gekappten Pfahlwurzeln zur Pflanzung kommen. Diese gekappten Pfahlwurzeln wachsen in der Regel nicht weiter und führen dazu, dass die Wassererschließung in tieferen Schichten nicht mehr möglich und die Standsicherheit gefährdeter ist.
Die nunmehrigen Abholzungen haben den Verdunstungs- und Sonneneinstrahlungsschutz der Baumkronen beseitigt, was nunmehr zur stärkeren Einwirkung von Sonneneinstrahlung und Winden führt und somit verstärkte Aufheizung und Verdunstung von Wasser zur Folge hat. Damit geht die laubmischwaldtypische kühlende und hydrologische Ausgleichswirkung verloren. Darüber hinaus erfolgt eine Beförderung lichtliebender Gehölzarten wie Spitzahorn.
Die durchgeführten Abholzungen mit Einsatz von schwerer Technik haben zudem zu massiven Schäden des angrenzenden Pflanzenbestandes geführt sowie starke Verdichtungen des Bodens hervorgerufen. Ferner ist es vollkommen normal in einem Wald, dass einzelne Bäume umbrechen, kleinere Lichtungen schaffen und das Holz im Rahmen der Wiedereingliederung in den Stoffkreislauf Insekten, Spinnen, Pilzen und Mikroorganismen als Lebensraum bzw. als Nahrung dienen. Ferner dienen diese kleineren Lichtungen u.a. als Sukzessions- und Entwicklungsraum für neue Gehölze. Das befördert nicht nur den Arten – sondern auch den Strukturreichtum.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Exkursion sind sich daher einig, dass eine Aufforstung von Stieleichen nicht zielführend ist und zu massiven Eingriffen in Umwelt, Natur und Landschaft führen. Nach dem Abholzungsfrevel gilt es nun der Sukzession Raum zu geben und sofort die standortfremden Umzäunungen zu entfernen, welche nicht nur das Landschaftsbild stören, sondern eine ernstzunehmende Verletzungsgefahr für Tiere darstellen. Ferner behindern sie den Eintrag von Saatgut und Pflanzenteilen durch Tiere, welche die Sukzession befördern können.
Zudem haben die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Exkursion den Vorschlag der Initiative „Pro Baum“ und des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – vom 26.08.2020 aufgegriffen, zum richtigen Zeitpunkt auf den Wegen der Rabeninsel Eicheln zu sammeln und in das Gebiet der Hybridpappeln einzubringen oder zu stecken. Eine Erfolgsgarantie gibt es zwar nicht, da Stieleichen nicht zur Massenvermehrung neigen, aber eine gewisse Chance naturnah diese Art zu verbreiten. Derartige Einsätze lassen sich sehr gut mit Kindern und Jugendlichen umsetzen und tragen so noch zur Umweltbildung bei.
Bereits mit dem Betreten der Rabeninsel gingen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Exkursion auf die durchgeführte Aufschüttung des Weges mit Porphyrbrechsand und einer einhergehenden Verbreiterung der Wege ein. Diese Wege stellen sich nunmehr als naturfern und nicht standortgerecht dar. Es ist davon auszugehen, dass das in einem Steinbruch gewonnene Material bei einem Hochwasser wegspült sich im Auenwald verteilt. So dass diese steuerlich finanzierten Baumaßnahmen nicht nur Umwelt, Natur und Landschaft schaden, sondern als Verschwendung öffentlicher Mittel zu betrachten ist. Das Hochwasser zum Jahreswechsel 2023/2024 hat schon mal für eine Überlagerung mit Schlamm geführt.
Darüber hinaus sind die Folgen der beidseitigen Mahdarbeiten vom Frühjahr bis Herbst 2020 mit einer jeweiligen Breite von ca. 1 m deutlich sichtbar. Nicht nur sehr wichtige Kraut- und Staudensaumen hat man abgemäht, sondern auch Sukzessivbestände der Stieleiche zerstört. Dabei haben die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – immer wieder auf die Bedeutung dieser Randstreifen beispielsweise für Insekten und als Sukzessionsbereich für Stieleiche hingewiesen.
Im Bereich der „Märchenwiese“ im Nordteil der Rabeninsel, wo Kopfweiden stehen, nahmen die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer mit Genugtuung zur Kenntnis, dass Maßnahmen zum Schutz und Erhalt des Standortes erkennbar waren. Jedoch halten es Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer für sinnvoll das Schnittgut als Steckhölzer zur weiteren Verjüngung der Kopfweidenbestände in dem Bereich der Rabeninsel zu verwenden. Der AHA legte dazu zum 01.11.2000 eine „Konzeption zur Pflege und Entwicklung der Wiese und des dort wachsenden Kopfweidenbestandes im Nordostteil der Rabeninsel“ vor.

https://www.web-conzept-mn.de/wp-content/uploads/2025/02/KonzeptionWieseKopfweidenRabeninselNordost.pdf

Im Rahmen der Exkursion bekräftigte der AHA sein Interesse die Betreuung und Pflege der „Märchenwiese“ zu übernehmen.
Mit großem Unverständnis nahmen die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer den Ausbau von Schlenkerweg und Forstmeisterweg mit Porphyrsplitt in Augenschein. Gleiches gilt es für mögliche Pläne die Zuwegung zur Schleusenanlage zu asphaltieren sowie ggf. Ausholzungen im Wegebereich vorzunehmen. Die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer verwiesen darauf, dass die Rabeninsel ein klassischer Auenwald im Einzugsbereich der Saale darstellt und somit hochwasserbeeinflusst ist. So rechnen die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer damit, dass einhergehend mit den Abspülungen derartig ausgebauter Wege der Splitt im gesamten Naturschutz- und FFH-Gebiet verteilt und somit den Boden sowie Fauna, Flora und Funga beeinträchtigen könnte. Ferner schätzen Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer ein, dass der Weg ausreichend befestigt ist und zudem besser zum Natur- und Landschaftsbild passt. Möglicherweise dafür veranschlagte Flutgelder sollten eher in Entsiegelungs- und Rückbaumaßnahmen in den Auenlandschaften Einsatz finden. Dazu gehören z.B. die komplette bauliche Umverlegung des Multimediazentrums an einen hochwasserfernen Standort, der Rückbau der großzügigen Asphaltflächen im Mittelteil der Peißnitzinsel sowie eines Betonpodestes am Ufer der Wilden Saale im Nordteil der Rabeninsel.
Die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer begrüßten erneut die Aufstellung von Hinweisschildern, welches offensichtlich gemeinsam die Stadt Halle (Saale) und Dow Chemical ermöglichten. Sie wiesen aber darauf hin, dass Hochwasser und Vandalismus beschädigen bzw. zerstören könnten. Von daher gilt es im Rahmen der Entstehung eines neuen Naturerkenntnispfades „Hallesches Saaletal“ auf Steine mit Nummern und Begleitbroschüren zurückzugreifen. Der AHA hat dazu erste Routen- und Standortvorschläge erstellt.
Hinsichtlich des grundsätzlichen, begrüßenswerten Wiederaufbaus der Böllberger Mühle zur Gewinnung von Strom aus Wasser, schlossen sich die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer den Forderungen des AHA an, alles zu unternehmen, um die naturnahe Entwicklung des Auenwaldes Mühlwerder nicht zu beschädigen und eine Befestigung des Mühlgrabens auszuschließen. Ferner sind die Rechen vor den Turbinen so zu gestalten, dass ein Töten von Fischen und Amphibien ausgeschlossen ist. Darüber hinaus ist die Fischtreppe so zu platzieren, dass ein Eingriff in den Mühlwerder ausgeschlossen bleibt. Außerdem appellieren die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer an den nunmehrigen Mühleneigentümer den Schornstein am einstigen Heizhaus zu erhalten und zu stabilisieren, dass er künftig Nistmöglichkeiten z.B. für Weißstörche aufnehmen kann. In dem Zusammenhang erläuterte der AHA seine am 03. Juli 1996 vorgelegte „Konzeption zum Schutz, Erhalt, Pflege und Betreuung des Mühlwerders in Böllberg“, welche neben einer umfassenden Zustandsanalyse und weitreichenden Vorschlägen zum Schutz, Erhalt und Entwicklung des 1,8 ha große Mühlwerders, den Vorschlag beinhaltet diese sehr arten- und strukturreiche Saaleauenlandschaft in das Naturschutzgebiet „Rabeninsel und Saaleaue bei Böllberg“ einzugliedern.
Eng damit verbunden verwiesen die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer auf das dringende Erfordernis, die naturnahere Entwicklung der Wilden Saale umfassend zu schützen und zu sichern. Neben der erfreulichen freizügigen Entwicklungsmöglichkeit der Wilden Saale dient dieser Teil der Saaleaue u.a. auch als Lebens- und Rückzugsraum von Biber, Eisvogel und Gänsesäger. Daher verbietet sich nach Ansicht der Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer eine touristische und sportliche Nutzung zum Beispiel in Form der Befahrung der Wilden Saale mit Wasserfahrzeugen aller Art. An der Stelle sei zudem erwähnt, dass eine derartige Entwicklung den Bedingungen eines europäischen Schutzgebietes nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie und eines Naturschutzgebietes sowie der europäischen Wasserrahmenrichtlinie entspricht.
Auffällig war ebenfalls, dass zwar weitgehend der Leinenzwang für Hunde Beachtung fand, aber es immer noch genügend Hundebesitzer gibt, welche ihre Vierbeiner unangeleint, selbst im Naturschutzgebiet, laufen lassen. Neben Appellen an die Bevölkerung und Gäste, das einzuhalten, geht die Aufforderung an die zuständigen Behörden verstärkt die Schutzgebiete zu kontrollieren.
Im Bereich der einstigen Gaststätte auf der Rabeninsel wiesen Zettel darauf hin, dass die Deutsche Bahn Holzungsarbeiten vornimmt. Offensichtlich handelt es sich um ein Teil des Paketes sogenannter „Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen“, welche auch zu den Massenringelungen und -abholzungen im „Trothaer Wäldchen“ führen. Die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer drückten ihre Empörung aus und forderten das sofortige Ende dieser unverantwortlichen Eingriffe in einem Naturschutzgebiet.
Im östlichen Bereich des Pulverweidengebietes zwischen Genzmerbrücke und Hafenbahnbrücke erinnerte der AHA an die Massenabholzung und bekräftigte die Inakzeptanz der erfolgten Asphaltierung des Weges. Eine Maßnahme, die es gilt vollständig zurückzubauen.
Im Bereich des langjährigen Neubaus der Sportanlage zwischen Böllberger Weg und Saale nahmen die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer ein Bauwerk in Augenschein, welches offensichtlich mit einer Einleitungsanlage von ungefiltertem Regenwasser zusammenhängt. Die verantwortungslosen großflächigen Abholzungen in dem unseligen umwelt- und naturzerstörenden öffentlich geförderten Projekt des Holm Lischewskis haben einen weiteren bedeutsamen Teil des Hangwaldes in unmittelbarer Nachbarschaft zu den Kellerräumen, welche dem Rückzug von Fledermäusen dient, zerstört. Neben der Zerstörung von wichtigem Lebens- und Rückzugsraum von Tieren und Pflanzen besteht nun massive Erosionsgefahr. Hier gilt es endlich diese skandalösen Bauarbeiten zu stoppen, den Rückbau auf Kosten von Holm Lischewski einzuleiten und das Gebiet einer sukzessiven Entwicklung zu überlassen.
Die nunmehrige Planung eines gigantischen Wohnkomplexes im Bereich des Böllberger Weges mit dem irreführenden Namen „Saalegärten“ ist keine zielführende Alternative zu Holm Lischewskis massiv steuerlich subventionierter Investruine. Seit nunmehr fast 18 Jahren fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – für dieses Gebiet eine Mischung aus Erhalt der historischen Bausubstanz der früheren Schokoladenfabrik Most und der Saaleaue mit ihrem Hangwald. Stattdessen zerstörte man mit dem Abriss der früheren Schokoladenfabrik Most im Mai 2008 einen historischen Gebäudekomplex und begann mit dem darauffolgenden stark öffentlich subventionierten Bauvorhaben eines Holm Lischewski, welches sich als Desaster in finanzieller und stadtgestalterischer Hinsicht herausstellte. Das nunmehrige Vorhaben der CityDomizil GmbH, welches laut Medienberichten mit 150 Millionen Euro Investitionsmitteln Umsetzung finden soll, nimmt keinerlei Rücksicht auf Aspekte des Stadt- und Landschaftsbildes und stellt eine massive Beeinträchtigung einer dringend gebotenen Erweiterung von Grün im Bereich des Hochufers der Saale dar. Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz findet hier offenkundig keine Berücksichtigung. Besonders verschärfend wirkt, dass man im südlichen Anschluss der blauen Rohrbrücke auf längerer Strecke den Saalehangwald komplett zerstört hat. Hier gilt es einen sofortigen Stopp festzulegen und eine sukzessive Neuentwicklung zuzulassen.
Zum Abschluss der Exkursion stellten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer fest, dass das Gelände der neuen Schule am Holzplatz stark von hellen Betonsteinen und wenig unversiegelten Flächen geprägt ist. Ferner ist nicht erkennbar, dass zu mindestens an den Stirnseiten Fassadenbegrünungen vorgesehen sind. Stattdessen prägen vereinzelte Bäume und ebenso separierte Staudenflächen von einer mehr oder minder unglücklichen Anordnung im Gelände. Auf Grund der ungehinderten Einstrahlungsmöglichkeiten der Sonne, bedeutet dies Hitze- und Wasserstress für die auf dem Schulgelände angeordneten Pflanzen in einem Meer aus hellem Betonsteinen. Dabei ist mit massiver Reflektion des Sonnenlichtes zu rechnen, was ebenfalls die Aufenthaltsqualität der Menschen vor beeinträchtigen kann. Ähnliche Standortsituationen wie am Steintorcampus zeigen genau diese Blendwirkungen auf.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Exkursion regen daher u.a. eine umfassendere Ersetzung der Betonsteine durch Wiesen- und Rasenflächen und Anordnung von Strauch- und Staudengruppen sowie die Pflanzung von Fassadengrün an. Als selbstklimmende Pflanzen kommen dafür beispielsweise Parthenocissus quinquefolia ‚Engelmannii‘ und Parthenocissus tricuspidata ‚Veitchii‘ in Frage. Diese Pflanzen kennzeichnen nicht nur ökologische Faktoren wie Verbesserung der Luft mit Sauerstoff und Feuchtigkeit, sondern grüne Blattfärbung im Frühjahr/Sommer und bunte Laubfärbung im Herbst. Somit bieten beide Weinarten auch für einen sehr positiven Anblick. Die Blüten bilden eine sehr wichtige Insektenweide.

Die Exkursion zeigte wieder deutlich auf, dass ein massives und vielfältiges Engagement zum Schutz, Entwicklung und Erhalt der Saaleaue im Zentrum und Süden Halles dringend erforderlich ist. Daher ruft der AHA Interessenten auf in einer im Aufbau begriffenen ehrenamtlichen Arbeitsgruppe zum Schutz, Entwicklung und Erhalt dieses ökologisch, landschaftlich und touristisch sehr bedeutsamen Teils der halleschen Saaleaue mitzuwirken.
Wer daran mitwirken möchte, wende sich bitte an folgende Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 – 2002746
E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 22.02.2025

Fotos: Dietmar Hörner

Fotos: Andreas Liste