Das Schutzziel, Zitat aus der „Verordnung des Regierungspräsidiums Halle über die Festsetzung des Naturschutzgebietes „Hakel“, Landkreise Aschersleben-Staßfurt und Quedlinburg“ vom 20.09.1995, geändert am 25.04.2002: „SchutzzielderVerordnung istdeshalbdieErhaltungundEntwicklungdesvorgenanntenWaldkomplexesalsLebensraum zahlreicher bestandsbedrohter Tier- und Pflanzengesellschaften und seines agrarischgenutztenUmfeldesalsGrundlagederNahrungsketteunterdembesonderen AspektdesGreifvogelschutzes.“, Zitat Ende, hatten den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – zum vierzehnten Mal veranlasst, zur Exkursion „Das neue Jahr im Hakel begrüßen“ am 04.01.2025 ab Heteborn einzuladen.
Umrahmt von einer leicht schneegeprägten Winterstimmung verwies der Vorsitzende des AHA Andreas Liste zu Beginn der ca. 5 km langen Exkursion auf die Bedeutung des vielfältigen Mischwaldgebietes, welches jeweils als ca. 1.366,00 ha große Landschafts- und Naturschutzgebiete Hakel, ca. 6.438,00 ha große Europäische Vogelschutzgebietes “Hakel“ (EU-Code: DE 4134-401, Landescode: SPA0005) sowie als ca. 1.340,00 ha großes Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Gebietes “Hakel südlich Kroppenstedt“ (EU-Code: DE 4134-301, Landescode: FFH0052) ausgewiesen ist. Den Schutz, den Erhalt und die Entwicklung des Hakels mit seiner großen Artenvielfalt an Fauna, Flora und Funga gilt es nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ein umfassendes Maßnahmepaket anzugehen.
https://www.natura2000-lsa.de/schutzgebiete/naturschutzgebiete/hakel.html
https://www.natura2000-lsa.de/schutzgebiete/natura2000-gebiete/hakel-.html
https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/hakel
https://www.natura2000-lsa.de/schutzgebiete/natura2000-gebiete/hakel-suedlich-kroppenstedt-.html
https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/hakel-suedlich-kroppenstedt
An erster Stelle gehört nach Auffassung des AHA, die Beendigung der forstwirtschaftlichen Aktivitäten in dem Gesamtgebiet, um eine weitgehend ungestörte sukzessive, naturnahe Gehölzentwicklung zu ermöglichen und die Tierwelt nicht zu stören. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – verwies ferner darauf, dass immer wieder Massenabholzungen ganze Wälder bzw. Waldbereiche stören bzw. zerstören sowie mit gezielten reihenweisen Aufforstungen eine Umwandlung in Forstplantagen erfolgt. Als Beispiele führte der AHA dabei die Saaleauenwälder Sprohne, Dröbelschen Busch und Auwald Plötzkau, die Auenwälder in den Städten Halle (Saale), Leipzig und Schkeuditz, den Ettersberg in der Stadt Weimar und im Landkreis Weimarer Land, das Bergholz am Petersberg im Saalekreis sowie die Dölauer Heide und des Lintbusches im Gebiet der Stadt Halle (Saale) und des Saalekreises sowie die zwischen Sachsen-Anhalt und Sachsen länderübergreifende Dübener Heide an.
Hier bedarf es nach Ansicht des gemeinnützigen und ehrenamtlichen Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – eines massiven Umdenkens und darauf aufbauenden Handelns, was eine Hinwendung zu sich naturnah und sukzessiv entwickelnden Wäldern sein muss. Eine Holzentnahme außerhalb von Schutzgebieten aller Art gilt es dem anzupassen.
Auch eine Bereicherung der anzubauenden Feldkulturen im Umfeld des Hakels auf Vor wendeniveau, insbesondere mit Luzerne, Klee und Landsberger Gemenge tragen unweigerlich dazu bei. Die 3 genannten Feldkulturen verbessern nicht nur die Ernährungssituation für Greifvögel und Eulen, sondern auch des Feldhasen und von Insekten.
Ebenso zählen sie zu den Humusmehrern und tragen somit zur Verbesserung der Bodenfruchtbarkeit bei. Nach Vorstellung des AHA gehört ebenfalls dazu, auch die Mäusebekämpfung mit Giftködern einzustellen, um das Nahrungsangebot für Greifvögel und Eulen nicht noch weiter zu vermindern sowie die Vergiftungsgefahr für andere Tiere auszuschließen. Insofern waren die Anwesenden auch sehr positiv angetan, dass Felder in Angrenzung an die Ortslage von Heteborn mit Gründüngungs- und Blühpflanzen wie Phacelia bestanden waren.
Aber auch der angedachte Flugbetrieb von und nach Cochstedt bereitet dem AHA Sorge. Hier gilt es nach den Gesichtspunkten eines angrenzenden Naturschutzgebietes und Europäischen Vogelschutzgebietes unbedingt eine gründliche Überprüfung vorzunehmen. Immerhin leben noch ca. 70 Brutvogelarten, darunter z.B. in den Jahren 2002 bis 2006 insgesamt 9 Greifvogelarten als Brutvögel: Schwarzmilan, Rotmilan, Habicht, Sperber, Mäusebussard, Wiesenweihe, Rohrweihe, Turmfalke und Baumfalke. Alles Vogelarten, welche unteren besonderen Schutz stehen müssen.
Der AHA bekräftigte im Rahmen der Exkursion, dass es endlich in der Frage Schutz und Entwicklung des Hakels voranzukommen gilt. Hinsichtlich einer Nutzung des Flugplatzes Cochstedt, ist von einer Zunahme der Vielfachbelastung für die Avifauna auszugehen. Zu den Vielfachbelastungen gehören aber auch ganz besonders die intensivere forstwirtschaftliche Nutzung sowie die zunehmende landwirtschaftliche Monokultur in Form des flächendeckenden Anbaus von Mais und Raps. Während Ersteres auf die Brutstandorte einwirkt, führt der gegenwärtige Feldbau zu herben Verlusten an Nahrungsräumen.
Die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer stellten mit Bedauern fest, dass in den letzten Jahren eine Verarmung der Anbaustruktur und somit der Agrarlandschaft eingesetzt hat. Während noch zu DDR-Zeiten bis zu 25 Ackerkulturen zum Einsatz kamen, sind es heute noch maximal 5 bis 6 Arten. Neben dem Verlust von Nahrungs- und Lebensraum zahlreicher Tierarten wie z.B. für Greifvögel, Hasen und Insekten, gehen auch Pflanzenarten verloren. Zudem führt der verstärkte Anbau von Humuszehrern wie Mais und Raps zu Verlusten an der Humusbilanz und zur Verfestigung der Böden. Niederschlagswasser kann nicht mehr im Boden einsickern, fließt oberflächlich ab und befördert so die Wassererosion. Der abgetragene Boden gelangt mit dem häufig vermehrt ausgebrachten mineralischen Düngern und Pestiziden in die Graben- und Fließgewässersysteme, welche dann verschlammen und eutrophieren. Ferner fehlen Flur- und Feldgehölze, welche nicht nur das Landschaftsbild verbessern, sondern als Biotopverbundräume, Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten sowie Schutz gegen Winderosion dienen. Ein Verlust wertvoller Waldgebiete und Ackerflächen durch eine derartige Bewirtschaftung bringen nicht nur Umwelt, Natur und Landschaft in Gefahr, sondern sorgen womöglich so auch zu Arbeitsplatzverlusten.
Zur Frage des möglicherweise steigenden Holzbedarfs erneuerte der AHA seinen dringenden Vorschlag diesen in neue Waldflächen umzurechnen. Dem gilt es jedoch ein wissenschaftlich fundiertes Waldkonzept zu Grunde zu legen.
Im Blickpunkt des fortgesetzten massiven privaten Holzerwerbs im Hakelwald sei an die Ausführungen des Leiters des Forstbetriebes Ostharz des Landesforstbetriebes Sachsen-Anhalt Hans Christian Schattenberg sowie des Revierleiters Falko Friedel im Rahmen der Neujahresexkursion am 07.01.2023 erinnert, welche u.a. erklärten, die Holzentnahmen durch Privatpersonen diene der Linderung sozialer Probleme und beruht auf der Genehmigung des Revierleiters Falko Friedel. Als Voraussetzungen dienen folgende zitierte Kriterien:
Als Voraussetzung zur Brennholzwerbung benötigen Sie einen Befähigungsnachweis im Umgang mit der Motorkettensäge und die dazugehörige Schutzausrüstung bestehend aus:
– Helm ( Kombination mit Gehör- und Sichtschutz )
– Schnittschutzhose
– Schnittschutzschuhe
– Schutzhandschuhe
Einen Befähigungsnachweis erhalten Sie unter anderem in den Lehrgängen des Forstlichen Bildungszentrums Sachsen-Anhalts (FBZ)., Zitat Ende
https://www.landesforstbetrieb.de/4-ostharz
Die anwesenden Mitglieder des AHA sowie Teilnehmende der Exkursion teilten auch im Rahmen dieser Exkursion keinesfalls die am 07.01.2023 dargelegten Sichtweisen beider Forstleute und bekräftigten die Notwendigkeit des Schutzes und Erhaltes des nach europäischen und nationalem Recht geschützten Hakels, einer dringend notwendigen naturnahen, sukzessiven Entwicklung des Waldgebietes, des Stopps jeglicher forstwirtschaftlicher Eingriffe durch öffentliche Einrichtungen und Privatpersonen sowie die gründliche Prüfung einer allumfassenden sukzessiven, räumlichen Erweiterung des Hakels. Zudem erfolgte die verstärkte Forderung zur Erstellung einer wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption als Diskussions- und Beratungsgrundlage für eine FFH-verträgliche und dem angepasste Schutzgebietsverordnung sowie Festlegungen von umfassenden Schutz- und Entwicklungsmaßnahmen.
Im Rahmen der Exkursion am 04.01.2025 war deutlich zu erkennen, dass die Holzentnahmen und die damit verbundenen vielfältigen Eingriffe in das Waldgebiet in Form von Entfernung von Holz, Verlärmung und Abgasbelastungen der Kettensägen sowie das permanente Befahren der Wege mit einfacheren PKW bis hin mit Traktoren extrem zugenommen hat. Daher fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – das sofortige und unwiderrufliche Ende von Holzentnahmen im Gesamtgebiet des Hakels, welches jeweils als ca. 1.366,00 ha große Landschafts- und Naturschutzgebiete Hakel, ca. 6.438,00 ha große Europäische Vogelschutzgebietes “Hakel“ (EU-Code: DE 4134-401, Landescode: SPA0005) sowie als ca. 1.340,00 ha großes Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Gebietes “Hakel südlich Kroppenstedt“ (EU-Code: DE 4134-301, Landescode: FFH0052) ausgewiesen ist.
https://www.natura2000-lsa.de/schutzgebiete/naturschutzgebiete/hakel.html
https://www.natura2000-lsa.de/schutzgebiete/natura2000-gebiete/hakel-.html
https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/hakel
https://www.natura2000-lsa.de/schutzgebiete/natura2000-gebiete/hakel-suedlich-kroppenstedt-.html
https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/hakel-suedlich-kroppenstedt
Im Zusammenhang mit den Nutzungen im Umland des Hakels verwies der AHA zudem darauf, dass zurzeit das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes angibt, Zitat: „Ausweislich der amtlichen Flächenstatistik des Bundes wurden in Deutschland im Vierjahresmittel 2019 bis 2022 jeden Tag rund 52 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Fläche von circa 72 Fußballfeldern täglich. Damit nahm der Flächenverbrauch nach einem Anstieg im Vorjahreszeitraum (55 Hektar) nun wieder geringfügig ab. 37 Hektar der Flächenneuinanspruchnahme entfielen auf den Bereich Wohnungsbau, Industrie und Gewerbe sowie öffentliche Einrichtungen, 12 Hektar auf Sport-, Freizeit- und Erholungs- sowie Friedhofsflächen. Insgesamt machten Flächen für Siedlung und Verkehr in Deutschland im Jahr 2022 14,5 Prozent, das heißt etwa ein Siebtel der Gesamtfläche aus.
Die Siedlungs- und Verkehrsfläche darf nicht mit „versiegelter Fläche“ gleichgesetzt werden, da sie auch unversiegelte Frei- und Grünflächen enthält. Nach Schätzungen des Statistischen Bundesamtes sind etwa 45 Prozent der Siedlungs- und Verkehrsfläche versiegelt.“, Zitat Ende
Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat:
„In der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, den täglichen Zuwachs an Siedlungs- und Verkehrsfläche in Deutschland von heute rund 52 Hektar pro Tag bis zum Jahr 2030 auf unter 30 Hektar pro Tag zu reduzieren, um bis zum Jahr 2050 einen Flächenverbrauch von netto Null im Sinne einer Flächenkreislaufwirtschaft zu erreichen. Dabei geht es auch um den Schutz und die Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen.“, Zitat Ende
Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 18.980,00 ha. Im Vergleich dazu hat die Stadt Wanzleben-Börde eine Fläche von 18.150,00 ha = 188,15 km².
Daraus ist eine sehr große Gefahr für die Landwirtschaft sowie Umwelt, Natur und Landschaft abzuleiten.
Im Vorfeld der Domburg, welche auf dem mit 244,00 m über NN höchsten Punkt des Hakels steht, hat man nun ebenfalls mit Aufforstungen von Eichen und anderen Bäumen einen weiteren Grundstein für die Umwandlung des Hakels vom Wald zu Forstplantagen gelegt.
In dem Zusammenhang ist zudem auffällig, dass abgeräumte Maschendrahtzaunelemente am und im Waldgebiet zurückgeblieben ist. Dabei bilden diese Materialien massive Verletzungsgefahren für Menschen und Tiere. Daher gilt es sämtliche Maschendrahtzaunelemente sofort und vollumfänglich zu beräumen.
Auffällig ist immer wieder das Befahren mit Kraftfahrzeugen und neben den Spuren von Massenabholzungen die fortgesetzte Plünderung von Holz durch Privatpersonen. Das Befahren des Hakels hat man durch massive Wegverbreiterungen und Schotteraufschüttungen sowie offenstehende Schranken vereinfacht. Für Fußgänger und Fahrradfahrer haben jedoch diese Aufschüttungen eher zur Verschlechterung der Nutzung der betroffenen Wege geführt.
Daher waren sich Teilnehmende der Exkursion schnell einig, dass der Einsatz zum Schutz und Erhalt sowie einer naturnahen Entwicklung des Hakel dringend und verstärkt weitergehen muss. Die fortgesetzte und tiefgründig ausgeprägte Ignoranz, Arroganz und Inkompetenz der Verantwortlichen in Politik und Verwaltungen zwingen dazu.
Ebenso für Unverständnis sorgte die vermehrte Aufstellung von Hochsitzen, was auf eine verstärkte Jagdtätigkeit schließen lässt.
Die gegenwärtig gültige Naturschutzgebietsverordnung (NSG-VO) zielt darauf ab, den Mischwaldbestand in seiner Vielfalt sowie die dort lebende vielfältige Fauna und Flora zu schützen und zu entwickeln. Ein Holzeinschlag darf nach § 5 NSG-VO u.a. nur außerhalb der Zeit vom 1.3. bis 31.8. eines jeden Jahres und eine Holzrückung in der Zeit vom 15.03. bis 31.08. eines jeden Jahres erfolgen. Die Holzabfuhr darf in der Zeit vom 2.3. bis 31.8. eines jeden Jahres nur entlang des Hauptweges (Cochstedter Weg) und dem Kreuzweg im Kleinen Hakel stattfinden.
Eine Fläche von 33,69 ha ist als Totalreservat der ungestörten natürlichen Entwicklung vorbehalten.
Ebenso besagt der seit 2004 bestehende Forsteinrichtungsplan, dass eine Durchforstung auf den Flächen nur alle 10 Jahre erfolgen darf, um weitere Störungen auf den Flächen zu vermeiden. Beobachtungen von Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmern sowie AHA-Mitgliedern besagen, dass dies bereits häufig nach 5 bis 6 Jahren erfolgt. Zudem ist dem AHA kein neuer Entwurf des Forsteinrichtungsplans bekannt.
Im § 4a der Änderung der NSG-VO vom 25.04.2002 ist nunmehr eine Schutzzone mit einer Größe von ca. 3 707 ha festgeschrieben. Sie erstreckt sich nördlich und südlich um den “Großen Hakel” und den “Kleinen Hakel” in den Gemarkungen der Gemeinden Cochstedt, Schadeleben, Friedrichsaue, Hausneindorf, Hedersleben, Heteborn, Kroppenstedt und Hakeborn. Die Grenze verläuft vom Ortsausgang der Gemeinde Hedersleben in nordöstlicher Richtung entlang der Landesstraße L 66 bis zur Grenze der Gemarkung ca. 500 m südöstlich der Gemeinde Heteborn.
In ihr sind folgende Handlungen verboten:
die Bodengestalt zu verändern oder Böden zu versiegeln, Bodenschätze abzubauen, den Landschaftscharakter zu verändern, die Art oder das Ausmaß der bestehenden Grundstücksnutzung zu ändern, nicht landwirtschaftlich genutzte Flächen oder sonstige Grünlandflächen umzubrechen oder in eine andere Nutzung zu überführen, bauliche Anlagen mit Ausnahme jagdlicher Einrichtungen zu errichten oder wesentlich zu verändern, auch wenn dies keiner öffentlich rechtlichen Genehmigung bedarf Diese dient dazu auch das Umfeld des Schutzgebietes Hakel nachhaltig zu schützen.
Im Rahmen der Exkursion erläuterte der AHA weiterhin, dass der Hakel, eingebettet zwischen Harzvorland und Börde sowie weiträumig gesehen zwischen den Fließgewässern Bode, Selke, Wipper und Eine zur Entwicklung und Stabilisierung von Biotopverbundräumen beitragen kann. Dazu zählen die sukzessive Wiederausdehnung des Hakel in Richtung der Selke, die Entwicklung bzw. Schaffung von Grünverbindungen zum gefluteten Concordia-See sowie die Wieder- und Neuentstehung von Streuobstwiesenbeständen in Richtung Hakeborn, Egeln und Cochstedt. Diese Grünverbindungen sollten aus mindestens 10 m breiten Gehölzstreifen mit einem mindestens 3 m breiten Kraut- und Staudensaumen bestehen. Als Leitlinie könnten u.a. Wege dienen. Diese Gehölzstreifen können sich sukzessiv entwickeln oder bzw. sowie als Pflanzung aus Obstalleen und an feuchteren Stellen aus Kopfweiden bestehen.
Der geflutete Concordia-See bietet die Möglichkeit der Entwicklung zu einem großen Lebens- und Nahrungsraum z.B. für Seevögel, Amphibien, Fische und Insekten. Dies gilt es bei allen neuen Konzepten für das stark bergbaulich geprägte Gewässer mit allen Gefahren und Chancen zu berücksichtigen.
Ferner weist der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – darauf hin, dass in jüngster Geschichte beginnend im Jahr 1830 und letztmalig im Jahr 1919 acht Gebiete am Rand des gesamten Hakelgebietes sowie westlich, nordwestlich und nördlich von Heteborn mit dem Lindholz, dem Westernholz, Der große Findling, Fasanenteich und Der kleine Findling fünf weitere Waldgebiete gerodet hatte. Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – gilt es diese gerodeten Waldgebiete unverzüglich sukzessiv wieder entstehen zu lassen, um so mit der Wiederherstellung der einstigen Waldausdehnung beginnen zu können. Dies ist für den Schutz und Erhalt von Fauna, Flora und Funga, zur Verbesserung des Klimas sowie für einen umwelt- und naturverträglichen sanften Tourismus wichtig und dient letztendlich so auch der Naherholung. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Exkursion legten ebenfalls dar, dass mehrmonatige Trockenphasen gepaart mit heißen Sommern, insbesondere in den Jahren 2018 bis 2022 sowie teilweise auch im Jahr 2023 ohnehin Fauna und Flora in den Wäldern, so auch im Hakel, stressen. Schon aus dem Blickwinkel betrachtet, verbietet es sich, die forstwirtschaftliche Nutzung fortzusetzen.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – beabsichtigt daher sich verstärkt und massiver für den Schutz, Erhalt und Entwicklung des Raumes zwischen Selke, Hakel, Wipper, Eine und Bode bzw. zwischen Harz, Harzvorland und Börde einzusetzen.
Zu diesen Aktivitäten gehören u.a. das Entwickeln einer FFH-tauglichen NSG-Verordnung mit einer aktuellen wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption, die Konzipierung eines Naturerkenntnispfades mit Erweiterungspotenzial zum Harz, zu Bode, Selke, Eine und Wipper sowie regelmäßige Hakelexkursionen.
Ferner bekräftigte die im Juni 2019 vom Umweltbundesamt gemäß § 3 anerkannte, ehrenamtliche und gemeinnützige Umwelt- und Naturschutzvereinigung Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA –
fortgesetzt und wiederholt statt der Verbauung von Wald- und Feldflächen mit Wind- und Solarkraftanlagen endlich zum Beispiel vermehrt Dach- und Fassadenflächen mit Solaranlagen zu bestücken sowie dezentrale und ortsgebundene Windkraftanlagen in die Ortslagen einzubinden.
Zum Abschluss der Exkursion lud der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – zu folgender Fahrradexkursion ein:
Samstag, den 05.07., um 10.00 Uhr
Radexkursion von Gatersleben nach Staßfurt
Route: Parkanlage zum „Oberhof“ der ehemaligen preußischen Staatsdomäne in Gatersleben, NSG Hakel, Bode mit Aufenthalten an den Mündungsbereichen von Ehle und Röthe sowie im Gaensefurther Busch, Staßfurt
Treffpunkt: Bahnhof Gatersleben
Endpunkt: Bahnhof Staßfurt
Dauer: ca. 6 Stunden
Bei Interesse sich für den Schutz und Erhalt des NSG Hakel einzusetzen zu wollen, besteht die Möglichkeit der Kontaktaufnahme über folgende Anschrift:
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA
Ortsgruppe Gatersleben
Tel.: 0176 – 643 623 67
E-Mail: aha_halle@yahoo.de
Andreas Liste
Vorsitzender
Halle (Saale), den 04.01.2025
Fotos: Andreas Liste
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