Bekanntlich bilden Fluss- und Auenlandschaften eine wichtige Einheit. Beide stehen in einer engen und sehr vielfältigen Wechselbeziehung zueinander. Die Auenlandschaften dienen den Flüssen als Ausbreitungsraum für Hochwasser und versorgen sie somit mit Wasser, Sedimenten und z.B. als Schwemmgut herangetragenes neues genetisches Material aus Tieren und Pflanzen. Im Umkehrschluss fungieren die Auenlandschaften als „Reinigungskraft“ für die Flüsse, indem beispielsweise Auenwälder das abgebremste Wasser von Sedimenten „befreien“ sowie Schwemmgut „herauskämmt“.
Diese langzeitige Wechselbeziehung hat somit eine der arten- und strukturreichsten Naturlandschaften der gemäßigten Zonen hervorgebracht, welche zahlreichen Tier-, Pflanzen- und Pilzarten Lebens- und Rückzugsraum bietet. Darüber hinaus trägt diese intensive Wechselbeziehung zur Verbesserung des Landschafts- und Ortsbildes urbaner Gebiete bei und sorgt als Kalt- und Frischluftentstehungsgebiet und -korridor für eine nachhaltige Verbesserung des Klimas.

Der heutige, am 23.02.1991 gegründete Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – begrüßt schon seit dem Jahre 1980 wissenschaftlich-fachlich fundierte Schritte, welche dem Schutz, der Entwicklung, dem Erhalt und der Betreuung von Auenlandschaft dienen. Bekanntlich prägen auch weitläufig die Auenlandschaften von Oder, Spree und Dahme sowie ihrer Nebengewässer umfassend Natur, Landschaft, Umwelt, Klima, Lebens- und Wohnraum sowie Naherholung und Tourismus. Neben der Tatsache, dass diese Fluss- und Auenlandschaften in ein sehr großes Netz bundesweit bzw. länderübergreifend derartiger sehr bedeutsamer, arten- und strukturreicher Landschaften eingebettet ist und somit Teil einer Gesamtverantwortung darstellt, ist eine sehr gut überlegte Herangehensweise dringend geboten. Dazu gehören aber solche Erkenntnisse, dass eine enge Korrelation zwischen Fließgewässern und Auen bestehen, Auenlandschaften zu den arten- und strukturreichsten Landschaften der gemäßigten Zonen gehören, als Lebens- und Rückzugsraum zahlreicher Tier-, Pflanzen- und Pilzarten, natürliche Retentionsflächen der Fließgewässer und Wasserspeicherraum dienen sowie daher unbedingt einer naturnaheren, naturnahen bis natürlichen Entwicklung bedürfen.

Im Rahmen eines Aufenthaltes in der zu dem im Landkreis Oder-Spree befindlichen Amt Odervorland gehörenden Gemeinde Briesen (Mark) am 24.08.2024 erfolgte auch eine Besichtigung des 15,15 km langen Kersdorfer Mühlenfließ, welcher nordwestlich im zum Landkreis Märkisch-Oderland gehörenden Amt Lebus, Gemeinde Zeschdorf, Ortsteil Petershagen entspringt und südwestlich des Kersdorfer Sees in den Oder-Spree-Kanal mündet. Somit ist eine Anbindung an die unter § 21.01 Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (BinSchStrO), Anwendungsbereich definierte Spree-Oder-Wasserstraße (SOW) gegeben.

https://www.gesetze-im-internet.de/binschstro_2012/__21_01.html

Auffällig ist die umfassende Einbettung in ein wechselvolles Landschafts- und Naturgebiet, was von Wiesen-, Stauden-, Schilf- und Gehölzgebieten geprägt ist.
Ferner bilden Seengebiete wie Madlitzer- und Petersdorfer See sowie Kersdorfer See sehr bedeutsame Teile des Einzugsbereichs des Kersdorfer Mühlenfließ, welcher insgesamt mit einer Fläche von 59,02 km² angegeben ist.
Der Kersdorfer See gehört zum ca. 199,00 ha großen Naturschutzgebiet „Kersdorfer See“ sowie zum ca. 199,00 ha großen Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Gebiet Kersdorfer See (EU-Nr. DE 3651-301, Landesnummer: 476).

https://bravors.brandenburg.de/de/verordnungen-212418

https://bravors.brandenburg.de/sixcms/media.php/76/GVBl_II_25_2009.pdf

https://lfu.brandenburg.de/lfu/de/aufgaben/natur/natura-2000/managementplanung/ffh-kersdorfer-see

https://www.natura2000-brandenburg.de/fileadmin/natura2000/MMPIII_offener_Download/2022-08-16_NSF_Los_3_final.pdf

https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/kersdorfer-see

Diese Schutzgebiete sind mit der Einmündung des Kersdorfer Mühlenfließ in den Oder-Spree-Kanal mit dem rund 1 343,00 ha großen Naturschutzgebiet „Spreetal zwischen Neubrück und Fürstenwalde“ sowie mit dem etwa gleichgroßen FFH-Gebiet “Spreetal zwischen Neubrück und Fürstenwalde“ verbunden.

https://bravors.brandenburg.de/verordnungen/nsg_spreetal

https://lfu.brandenburg.de/lfu/de/aufgaben/natur/natura-2000/managementplanung/ffh-drahendorfer-spreeniederung/#

https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/spree

Somit besteht eine sehr wichtige biotop- und grünverbindende Rolle der Fluss- und Auenlandschaft des Kersdorfer Mühlenfließes im Großeinzugsgebiet von Oder, Spree und Dahme.
Das Land Brandenburg hat bereits im Jahr 2000 u.a. den Kersdorfer Mühlenfließ als ein sensibles Fließgewässer des Landes Brandenburg eingestuft.

https://www.ephemeroptera-galactica.com/pubs/pub_s/pubscharfr20000p62.pdf

Daraus leiten sich umfassende Verantwortungen ab, wozu der umfassende Schutz und Erhalt sowie eine nachhaltige Entwicklung des Kersdorfer Mühlenfließes gehören. Am 24.08.2024 zeigte sich insbesondere im direkten Gemeindegebiet von Briesen (Mark), dass das Wasser umfassend getrübt und stark von Schwefelwasserstoffgeruch geprägt war.
Die Dokumente „WRRL-Steckbrief für den Oberflächenwasserkörper Kersdorfer Mühlenfließ-775“ und „WRRL-Steckbrief für den Oberflächenwasserkörper Kersdorfer Mühlenfließ-776“ -beide Stand der Daten: 22.12.2021- gehen als Ursachen für die vielfältigen und schwerwiegenden Belastungen von Boden und Wasser insbesondere von Einträgen durch Kommunalabwässer, aus der Landwirtschaft und atmosphärischen Ablagerungen aus.

https://mluk.brandenburg.de/w/Steckbriefe/WRRL2021/RWBODY/DERW_DEBB582764_775.pdf

https://mluk.brandenburg.de/w/Steckbriefe/WRRL2021/RWBODY/DERW_DEBB582764_776.pdf

Nach Auffassung der im Juni 2019 vom Umweltbundesamt nach § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – UmwRG anerkannten, ehrenamtlichen und gemeinnützigen Umwelt- und Naturschutzvereinigung Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – gilt es unverzüglich bzw. sofort Maßnahmen zu ergreifen, dass diese schädlichen Einträge enden, das Fließgewässer einen beidseitig ab Uferkante gerechneten mindestens jeweils 10,00 m breiten Schutzstreifen erhält, eine Entfernung von Ufer- und Sohlbefestigungen, Müll und Unrat erfolgt sowie die Möglichkeit naturnaher Entwicklungen – wie zum Beispiel Gehölzsukzessionen und Mäandrierungen – be- und erhält.

https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/2378/dokumente/anerkannte_umwelt-_und_naturschutzvereinigungen.pdf

Das erfordert aber auch eine massive Überarbeitung der offensichtlich noch gültigen Richtlinie für die Unterhaltung von Fließgewässern im Land Brandenburg vom 19. Juli 2019, welche in weiten Teilen nicht der „RICHTLINIE 2000/60/EG DES EUROPISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik“ entspricht, welche u.a. zum Ziel hat bis spätestens 2027 alle Flüsse, Seen, Grundwasser und Küstengewässer in einen „guten Zustand“ zu überführen.

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:02000L0060-20141120&from=DE

https://eur-lex.europa.eu/resource.html?uri=cellar:5c835afb-2ec6-4577-bdf8-756d3d694eeb.0003.02/DOC_1&format=PDF

https://www.umweltbundesamt.de/wasserrahmenrichtlinie

Daher erscheint ein Aufschub der Umsetzung der Umweltziele für den Kersdorfer Mühlenfließ auf „nach 2045“ für vollkommen inakzeptabel.
Die von der Gemeinde Briesen (Mark) im Auftrag gegebene und von der ifs. GmbH Institut für Freiraum und Siedlungsentwicklung zum 17.04.2023 erstellte „Machbarkeitsstudie Verbesserung der Wasserqualität im Kersdorfer Mühlenfließ und Petersdorfer/ Madlitzer See“ bietet dazu durchaus eine gute Ausgangslage, welche es nun wissenschaftlich zu untermauern und zu begleiten gilt.

https://www.amt-odervorland.de/fileadmin/Red_Ordner/trailer/Texte_Jahnke_2024/230417_Bericht_Machbarkeitsstudie_Petersdorfer_Muehlenfliess.pdf

Als wissenschaftliche Partner bieten sich die Humboldt-Universität zu Berlin, die Freie Universität Berlin, die Technische Universität Berlin sowie die Brandenburgische Technische Universität Cottbus-Senftenberg an.

Nach Ansicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – gilt es keine Zeit zu verlieren und mit aller Konsequenz die Beeinträchtigungen des Kersdorfer Mühlenfließes zu beseitigen und künftig auszuschließen.

Ferner ruft der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Bevölkerung zur Mitwirkung beim Schutz und Erhalt sowie der Entwicklung von Umwelt, Natur und Landschaft auf.
Der ehrenamtliche und gemeinnützige Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bietet hierfür eine sehr gute Plattform.
Wer dazu Interesse hat, wende sich bitte an folgende zentrale Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 05.01.2025

Fotos: Andreas Liste