Monat: Dezember 2024 (Seite 3 von 3)

Initiative „Pro Baum“ und AHA fordern Schutz und Erhalt aller Rosskastanien in der Bahnhofstraße in Löbejün!

Bekanntlich haben Bäume und Sträucher (Gehölze) sehr wichtige Funktionen bei der Versorgung der Atmosphäre mit Sauerstoff, bei der Aufnahme und Verarbeitung von Kohlendioxid, beim Wasserkreislauf und -haushalt, bei der Entstehung von Kalt- und Frischluft sowie als Lebens- und Rückzugsraum von zahlreichen Tier-, Pflanzen und Pilzarten. Ferner dienen Gehölze der Erholung sowie der Aufwertung von Siedlungen und Landschaften.
Dabei üben Bäume und Sträucher diese lebensnotwendigen Funktionen als Einzelgehölze sowie im Verbund in Wäldern, in Gehölzstreifen und -gruppen aus. Der Mensch nutzte bzw. nutzt Wälder u.a. ebenfalls zur Holzgewinnung. Insbesondere der Mensch hat jedoch umfassend Wald- und Gehölzflächen rapide reduziert, indem eher Rodungen für die massenhafte Holzgewinnung, zur Gewinnung von Acker-, Siedlungs-, Industrie- und Verkehrsflächen sowie zum Abbau von Bodenschätzen vornahm bzw. vornimmt.
Innerhalb von Siedlungsgebieten aller Art verschärft sich die Situation der Gehölze durch unbegründete Fällungen, unsachgemäßen und respektlosen Umgang, Beschädigungen und Verletzungen aller Art, chemische Belastungen durch Auftaumittel etc. sowie nicht zuletzt durch Stress, welcher sich in Folge von Hitze, Niederschlagsarmut und Austrocknung entwickelt und verschärft. Hier gilt es nicht nur massiv Einhalt zu gebieten, sondern zudem den Schutz, den Erhalt und die Entwicklung von Gehölzen auf neue fachliche, ökologische, städtegestalterische, moralische und nicht zuletzt rechtliche Grundlagen zu stellen.

In dem Blickwinkel betrachtet, sehen die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die nachfolgend zitierte, von der amtierenden Bürgermeisterin der Stadt Wettin-Löbejün Antje Klecar erlassene „Information der Anlieger der Bahnhofstraße in Löbejün“ vom 27.11.2024 zur „Fällung und Ersatzpflanzung der Kastanienbaumreihe in der Bahnhofstraße in Löbejün“, als vollkommen inakzeptabel an:

Zitat Ende

Die Bürgermeisterin der Stadt Wettin-Löbejün Antje Klecar möchte mit dieser Information vom 27.11.2024 und einer angedachten Fällung der 12 Bäumen der Art Gewöhnliche Rosskastanie (Aesculus hippocastanum) im Zeitraum vom 12. Bis 18.12.2024 schnell vollendete Tatsachen schaffen. Dabei genießen Alleen gemäß § 29 Absätze 1 und 2 Bundesnaturschutzgesetz – BnatSchG in Verbindung mit § 21 Naturschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (NatSchG LSA) einen besonderen Schutz. Eine Anhörung bzw. Beteiligung der Bevölkerung sowie von nach § 3 Absatz 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – UmwRG und § 63 Absatz 2 Bundesnaturschutzgesetz – BnatSchG in Verbindung mit § 29 Naturschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (NatSchG LSA) anerkannten Naturschutzvereinigungen hat offensichtlich nicht stattgefunden. Dabei handelt es sich mit der geplanten Fällung von 12 Bäumen um einen schwerwiegenden Eingriff in den Baumbestand.
Nach Ansicht von Initiative „Pro Baum“ und Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – sind die angegebenen Begründungen wie „dass die Wurzeln der Bäume den Gehweg bereits in der Art geschädigt haben, dass dieser eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellt“, die Bäume sich „in Richtung Fahrbahn neigen und damit eine Gefahr für den fließenden Verkehr darstellen“, „die im Herbst herabfallenden Kastanien, die den Straßenkörper rutschig machen“. Des Weiteren stellt die Bürgermeisterin folgendes fest, Zitat: „Aufgrund des teilweise bereits sehr maroden Zustandes ist davon auszugehen, dass diese Bäume mehr als 30 Jahre alt sind“., Zitat Ende. Dabei ist vollkommen unverständlich, worin die fachliche Begründung liegt, dass sich Bäume, welche älter als 30 Jahre sind, automatisch im maroden Zustand befinden.
Ferner führt sie vollkommen intransparent an, dass irgendwelche sachkundigen Mitarbeiter des Landkreises den Baumbestand zweimalig begutachtet haben sollen. Zudem erwähnt sie eine „Begutachtung der geschützten Baumreihe von einem unabhängigen, zertifizierten Baumgutachter“. Möglichkeiten der Einsichtnahmen und Stellungnahmen, zu mindestens konkrete Angaben: Fehlanzeige. Wenigstens erfährt die Bevölkerung mit der Firma Hoenow Baumservice GbR, das mit der Fällung beauftragte Unternehmen.
An fehlender ordnungsgemäßer Transparenz und Einräumung von demokratischen Beteiligungsrechten sowie fachlicher Inkompetenz ist das Ganze kaum zu überbieten. Stattdessen erklärt die Bürgermeisterin der Bevölkerung, Zitat: „…ich möchte Sie bitten, dieses Schreiben als offizielle Information über die von Seiten der zuständigen Behörden genehmigten und von den städtischen Gremiem bewilligten zwingend notwendigen Fällungen der Kastanienbäume zu betrachten. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass es im Zeitraum der Fällung ggf. zu Einschränkungen, insbesondere beim Parken, geben kann.“, Zitat Ende.
Gnädigerweise bietet die Bürgermeisterin der Bevölkerung folgendes an, Zitat: „Für Fragen stehen Ihnen Mitarbeiterinnen der Ordnungsverwaltung zur Verfügung.“, Zitat Ende.
Nach Ansicht Initiative „Pro Baum“ und Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – sieht eine ernstgemeinte Einladung einer vorzuschaltenden Beteiligung der Bevölkerung anders aus.
Eigene Inaugenscheinnahmen können das eingangs geschilderte Gefahrenszenario im Bezug zum Gehweg und zur Straße in keiner Weise bestätigen. Ein permanent mehr oder weniger auf dem Fußweg stehendes rotes Kraftfahrzeug stellt da wohl eher eine Behinderung und Gefahr für den Fußgängerverkehr und Fußweg dar.
Die Behauptung, dass herabfallende Kastanien den Straßenkörper rutschig machen, sieht nach einer an den Haaren herangezogene Scheinbegründung in einer richtigerweise mit 30 km/h geschwindigkeitsbegrenzten Straße aus. Abgesehen davon, dass eine häufigere Straßenreinigung im Herbst diese herbeigeredete Rutschgefahr schnell und vollständig beseitigen kann.
Für Initiative „Pro Baum“ und Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – zeichnet sich hier eine zutiefst reaktionäre, umwelt- und naturschutzfeindliche Herangehensweise an eine in vielfältiger Form wertvolle Baumallee ab. Der Bestand der Rosskastanie (Aesculus hippocastanum) bildet Lebens- und Nahrungsraum für zahlreiche Tierarten, spendet Schatten, trägt zur Sauerstoff- und Frischluftproduktion und optisch zur Verbesserung des Stadtbildes bei.
Daher fordern Initiative „Pro Baum“ und Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – den Stadtrat und die Bürgermeisterin der Stadt Wettin-Löbejün Antje Klecar auf alle Dokumente, Gutachten, weiteren Entscheidungsgrundlagen und Beschlüsse offenzulegen sowie vollumfänglich und ordnungsgemäß die Bevölkerung sowie Umwelt- und Naturschutzvereinigungen zu beteiligen.
Für die Initiative „Pro Baum“ und den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – sind keine Gründe der Fällungen erkennbar, sehen aber Schutzmaßnahmen – wie die Aufstellungen von Bügeln- für dringend erforderlich an, um das Befahren und Parken auf dem Baumstreifen und -scheiben zu unterbinden. So besteht die dringende Abwendung der Gefahren der Bodenverdichtungen und -verschmutzungen sowie Beschädigungen der Wurzeln und Stammbereiche.
Ferner schlagen die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – vor zu prüfen, inwieweit die Pflanzung von 10 Bäumen der Art Amerikanischer Amberbaum (Liquidambar styraciflua) oder bzw. und zum Beispiel der Art Feldahorn (Acer campestre) auf der gegenüberliegenden Seite möglich ist, wo sich ausschließlich Parkstreifen für Kraftfahrzeuge befinden. In einem Mindestabstand von 10,00 m gepflanzt, verbessern sie den ökologischen Zustand und das Stadtbild der Bahnhofstraße. Zudem besteht – zwar räumlich eingeschränkt -, aber dafür etwas beschatteter, weiterhin die Möglichkeit Kraftfahrzeuge zu parken.
Auf jeden Fall bieten die ehrenamtlichen und gemeinnützigen Umwelt- und Naturschutzorganisationen Initiative „Pro Baum“ und Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – im Rahmen ihrer zeitlichen Möglichkeiten fachliche Hilfe und Unterstützung an.
Die Initiative „Pro Baum“ und die nach § 3 Absatz 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – UmwRG im Juni 2019 vom Umweltbundesamt anerkannte Umwelt- und Naturschutzvereinigung Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – erklären aber auch, im Falle der Durchführung der Fällarbeiten, eine Anzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft zu prüfen.

Darüber hinaus stehen Initiative „Pro Baum“ und Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – gerne als Plattform zur Verfügung, welche sich ehrenamtlich für den Schutz, den Erhalt und die Entwicklung von Umwelt, Natur und Landschaften einbringen möchte.
Interessenten können folgendermaßen Kontakt aufnehmen:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 – 200 27 46
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender
Gartenbauingenieur

Halle (Saale), den 07.12.2024

Fotos: AHA/IPB
Copyright: Google (3x)

Initiative Tierschutz – Tiere in Not e.V. ist selbst in Not!

Das Credo der Initiative Tierschutz – Tiere in Not e.V. lautet: Wir helfen denen die keine Lobby haben, herrenlosen alten, behinderten und chronisch kranken Katzen, durch gewissenlose Menschen dazu geworden. Aber auch allen anderen Tieren geben wir eine Stimme, jedes Tier hat das Recht auf Unversehrtheit, auf sein Leben, ohne ein Nutztier zu sein.
Die Initiative Tierschutz – Tiere in Not e.V., gegründet am 29.11.2002, hatte zunächst dem dringlichsten Anliegen Rechnung getragen, die Situation von „Streunermiezen“, damals wie manchmal auch heute noch verstärkt „Wildkatzen“ genannt, zu verbessern.
Dabei ist die ehrenamtlich und gemeinnützige Initiative Tierschutz – Tiere in Not e.V. als Vorreiter im Aufbau, der Unterbringung, der Fürsorge und der Kastration dieser Tiere zu sehen.
Auf einem im Eigentum des Vereins befindlichen Grundstück mit einer Fläche von ca. 7.000,00 m² beherbergt und betreut der sehr aktive Tierschutzverein in zehn gedämmten Blockhäusern, jedes mit einem Freigehege und Infrarotheizung versehen, in einem massiven Bungalow, in einem Hundezwinger und in einem Wohnhaus die aufgenommenen Tiere.
Die momentan 12 Mitglieder betreuen liebevoll und mit sehr großer Aufopferung die dort untergebrachten Tiere.
Sämtliche Gebäude sind baulich auf die Bedürfnisse der Katzen angepasst und besitzen Freigehege. In einem Massivhaus befinden sich abgetrennte Räume, wo sich zum Beispiel frisch kastrierte Katzen und Neuankömmlinge aufhalten können.
Alle die rund 50 dort lebenden Katzen eint eine gemeinsame Vorgeschichte: Sie sind durch ihre Krankheit von ihren Besitzern nicht mehr gewollt, setzte man dann aus oder überließ sie sich ihrem eigenen Schicksal.
In den letzten Jahren hat die Initiative Tierschutz – Tiere in Not e.V. für vorwiegend alte Haustiere einen Gnadenhof eingerichtet.
Bei der Initiative Tierschutz – Tiere in Not e.V. sind ausschließlich kranke und alte Kätzchen untergebracht, die keine Chance mehr auf Vermittlung haben. Dieser Umstand führt jeden Monat zu zahlreichen Rechnungen für Tierarztkosten und Spezialfutter.
Zudem gilt es den Garten mit eingebetteten Obstgehölzen zu betreuen und zu pflegen. Die Aktivitäten beruhen zudem zum absoluten Teil auf einer massiven Eigenfinanzierung. Daher ist die Initiative Tierschutz – Tiere in Not e.V. für eine personelle Mitarbeit sowie finanzielle und materielle Unterstützung sehr dankbar.
Nun drängen die massiv gestiegenen Energiekosten die Initiative Tierschutz – Tiere in Not e.V. immer verstärkter an seine finanziellen Grenzen. Dabei brauchen die betreuten Tiere gerade in den kommenden Wintermonaten verstärkt Stromversorgung beispielsweise für Wärme und Beleuchtung.
Somit ist die Initiative Tierschutz – Tiere in Not e.V. vollkommen unverschuldet in finanzielle Not geraten. Die finanzielle Notlage spitzt sich Tag für Tag immer mehr zu.

Daher bittet die Initiative Tierschutz – Tiere in Not e.V. nunmehr im Interesse ihrer vierbeinigen Schützlinge um finanzielle Unterstützung in Form von Geldspenden.

Das Spendenkonto lautet:

IBAN: DE57 8005 5008 3311 0053 16
BIC: NOLADE21EIL
Sparkasse Mansfeld – Südharz
Verwendungszweck: Tiere in Not

Für jede Spende kann die gemeinnützige Initiative Tierschutz – Tiere in Not e.V. selbstverständlich eine Spendenquittung ausstellen.
Darüber hinaus sind auch neue Mitglieder recht herzlich willkommen, welche sich mit Hingabe und liebevoll dem Wohl der Tiere widmen möchten.

Wer also Interesse an der Arbeit der Initiative Tierschutz – Tiere in Not e.V. hat, wende sich bitte an folgende Anschriften:

Initiative Tierschutz – Tiere in Not e.V.

Telefon: 03475 – 667 84 29
Telefax: 03475 – 748 050

Internet: http://www.initiativetierschutz-tiereinnot.de/
E-Mail: info@initiativetierschutz-tiereinnot.de

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V.

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 – 2002746
E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 06.12.2024

Fotos: Initiative Tierschutz – Tiere in Not e.V.

AHA fordert fortgesetzt und verstärkt uneingeschränkten Schutz und Erhalt der Karstlandschaft Südharz

Samstag, dem 21.12.2024, um 10.30 Uhr
Kombinierte Fahrrad- und Fußprotestrundexkursion zum Schutz und Erhalt der Gipskarstlandschaft Südharz
Gemeinsame Exkursion des Bundes für Umwelt und Naturschutz – BUND -, Kreisgruppe Mansfeld-Südharz, der Bürgerinitiative „Pro Südharz – Gegen Gipsabbau – Für Naturschutz“, des Naturschutzbundes Deutschland – NABU -, Kreisverband Mansfeld-Südharz e.V. und des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA
Route: am Bahnhof Bennungen startend mit den Fahrrädern bis Questenberg und dann zu Fuß weiter zur Schönen Aussicht zwischen Questenberg und Hainrode
Treff- und Endpunkt: Bahnhof Bennungen
Beginn:
Dauer: ca. 3,5 Stunden

Auf einer Fläche von über 300 km² erstreckt sich im südwestlichen Sachsen-Anhalt das Biosphärenreservat Karstlandschaft Südharz. Es entspricht einem Anteil von ca. 1,5 Prozent der Landesfläche und zeichnet sich durch einen reichen natürlichen Formenschatz, hohe Biodiversität sowie besondere Vielfalt und Seltenheit vorkommender Arten und Lebensräume aus.“, so ein Zitat aus dem Beginn des Beitrages „Das Biosphärenreservat Karstlandschaft Südharz – Nutzung und Schutz einer Landschaft im Kontext von Natura 2000“ von Christiane Funkel und Steffen Szekely in Naturschutz im Land Sachsen-Anhalt, 48. Jahrgang • 2011 • Sonderheft: 3-23

https://publikationen.ub.uni-frankfurt.de/opus4/frontdoor/deliver/index/docId/34910/file/funkel_szekely_2011_suedharz_nutzung.pdf

Neben ihrer sehr vielfältigen, arten- und strukturreichen, geologischen, klimatischen und hydrologischen Bedeutung besitzt diese Karstlandschaft Südharz eine sehr wichtige länderübergreifende Biotop- und Grünverbundfunktion zwischen den Ländern Sachsen-Anhalt und Niedersachsen sowie mit dem Freistaat Thüringen. Zudem besteht ein sehr bedeutsamer Raum für wissenschaftliche Forschung sowie einen sanften, einem dem Schutzcharakter untergeordneten Tourismus.

Nun droht diesem sehr bedeutsamen und sehr schützenswertem länderübergreifenden Landschafts- und Naturraum im Land Sachsen-Anhalt massive Zerstörungen und Störungen.
So weist die „FFH-Erheblichkeitseinschätzung und Verträglichkeitsprüfung FFH-Gebiet „Buntsandstein- und Gipskarstlandschaft bei Questenberg im Südharz“ (EU-Code: DE 4432-301, Landescode: FFH0101)“ vom August 2024 auf Seite 3, unter dem Punkt 1.1 Anlass folgendes Gefährdungsszenario aus, Zitat:

Die Knauf Gips KG beabsichtigt durch die Durchführung von Probebohrungen neue Gewinnungsfelder zu erschließen. Aus diesem Grund sollen im Landkreis Mansfeld-Südharz 8 Probebohrungen durchgeführt werden. Da die Bohrpunkte teilweise innerhalb des FFH-Gebietes „Buntsandstein- und Gipskarstlandschaft bei Questenberg im Südharz“ liegen, wird zunächst eine Erheblichkeitseinschätzung erforderlich. Kann eine Beeinträchtigung nicht ausgeschlossen wird im Anschluss für die betroffenen Punkte der geplanten Probebohrungen eine Verträglichkeitsprüfung durchgeführt. Entsprechend § 34 BNatSchG sind Projekte vor ihrer Zulassung oder Durchführung auf die Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen eines Natura 2000-Gebietes zu überprüfen, wenn sie einzeln oder im Zusammenwirken mit anderen Projekten geeignet sind, das Gebiet erheblich zu beeinträchtigen.“, Zitat Ende
Deutlicher sieht die Darstellung unter Punkt 3 Beschreibung des Vorhabens aus, Zitat:

„Die nachfolgende Beschreibung des Vorhabens beruht auf den durch den Vorhabenträger übermittelten Angaben:

  • Flächenbedarf ca. 150 – 200 m² je Bohrung
  • Raupenbohrgerät und 2 Beifahrzeuge, Paralleles bohren an zwei Punkten möglich
  • Dauer je Bohrung ca. 2 Wochen

Es sind innerhalb und im Umfeld des FFH-Gebietes 8 Probebohrungen vorgesehen. Diese können in ihrer Lage der Kartendarstellung in Anhang I entnommen werden.
Die Probebohrungen sind durch die Buchstaben A, B, C, D, E, G, H, I bezeichnet. In der nachfolgenden FFH-Verträglichkeitsprüfung wird der Flächenbedarf je Bohrung mit dem Maximalwert 200 m² angenommen. Es wird davon ausgegangen, dass als Zuwegung nur vorhandene ausreichend befestigte Wege genutzt werden, so dass der zu bewertende Eingriff auf die Bohrpunkte selbst sowie ein 200 m² Umfeld beschränkt.
IHU 2024: „Das geologische Ziel der geplanten Bohrungen ist das sog. „Zechstein- oder Transgressionskonglomerat“, welches in Teufen zwischen 72 und 88 m erwartet wird. Darüber werden vorwiegend Gips und Anhydrit, aber auch Kalkstein, Tonstein, Mergel und der Kupferschiefer (bzw. ein Äquivalent) erwartet. Es ist möglich, dass größere Hohlraume auftreten. Die endgültige Festlegung der Bohrteufe wird vor Ort anhand des während der Bohrarbeiten aufgeschlossenen Schichtenaufbaus durch die fachtechnische Begleitung (FTB) festgelegt.“, Zitat Ende

Wenn sich da nicht u.a. ein massives Hintertürchen im Bezug der Bohrteufe eingeschlichen hat.

Auf Seite 6 unter Punkt 2.2 Funktionale Beziehungen zwischen den Schutzgebieten ist im letzten Punkt zudem folgendes ausgeführt, Zitat:

Die Prüfung auf Vereinbarkeit des Vorhabens mit Verordnungen von Schutzgebieten außerhalb des NATURA2000 – Systems ist nicht Gegenstand dieses Gutachtens“, Zitat Ende

Unter Punkt 4.4 Wirkfaktoren und Wirkprozesse auf Seite 8 sind schon, zwar abgemildert dargestellt, folgende Angaben aufgeführt, Zitat:

  • Baubedingte Wirkfaktoren:
  • Flächeninanspruchnahme (Bohrpunkt, Arbeitsstreifen; Abstellflächen)
    • Wirkzone I: Baufeld (Wirkfaktor 1 und 2 nach ffh-vp-info.de)
  • Scheuchwirkungen:Erschütterungen/VibrationenundoptischeReize(z. B. Spiegelnde Oberflächen, Licht, Bewegung)
    • WirkzoneII:BaufeldundunmittelbarangrenzendeFlächenbiszu100 m Entfernung- (Wirkfaktor 5 nach ffh-vp-info.de)
  • Lärm
    • Wirkzone II: Baufeld und Bereiche in bis zu 100 m Entfernung(Flucht- distanzen nach Gassner et al. 2010) (Wirkfaktor 5 nach ffh-vp-info.de)
  • Eintrag von Schadstoffen: durch die Bohrlöcher, Kurzschluss von Grundwas- serleitern etc.
    • WirkzoneII: Baufeld und erweiterte Umgebung (Wirkfaktor 3 und 6 nach ffh-vp-info.de)“, Zitat Ende

Schon die geplanten direkten Eingriffe auf Gesamtflächen im Umfang von 1.200,00 bis 1.600,00 m² sind schon verheerend genug, aber die Gerätschaften bedürfen ja An- und Abtransportwege. Inwieweit in dem genannten Flächenbedarf für die Bohrungen Lagerflächen eingeplant lässt sich anhand dieses Dokumentes nicht feststellen.
Eine zweiwöchige Dauerbelastung durch die Bohraktivitäten sind vollkommen inakzeptabel in Lebens- und Rückzugsräumen für Tiere, Pflanzen und Pilze. Gerade wo jeder derartiger oder ähnlich gearteter Eingriff als störend sowie schädlich einzustufen und somit zu unterlassen ist.
Ebenso platzieren sich in dem grob abgesteckten Plangebiet vorrangig Kern- und Pflegezonen des Biosphärenreservates „Karstlandschaft Südharz“

https://lau.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MLU/LAU/Naturschutz/Schutzgebiete/BR/Dateien/tk_br3.pdf

Auf Seite 6 ist unter dem Punkt „2.2 Funktionale Beziehungen zwischen den Schutzgebieten“, folgendes aufgeführt, Zitat:

Das Gebiet ist eingeschlossen von dem Biosphärenreservat „Karstlandschaft Südharz“ (BR0003LSA), dem Landschaftsschutzgebiet „Harz und südliches Harzvorland“ (LSG0032SGH) und dem Naturpark „Harz/Sachsen-Anhalt“ (NUP0004LSA), umfasst das Naturschutzgebiet „Gipskarstlandschaft Questenberg“ (NSG0166) sowie die Flächennaturdenkmale „Hänge östlich des Dinsterbaches“ (FND0008SGH), „Hänge östlich des Wickeröder Weges“ (FND0018SGH), „Kalkköpfe“ (FND0007SGH) und das „Orchideenvorkommen Spatberge“ (FND0002SGH). Die Prüfung auf Vereinbarkeit des Vorhabens mit Verordnungen von Schutzgebieten außerhalb des NATURA2000 – Systems ist nicht Gegenstand dieses Gutachtens.“, Zitat Ende

Neben der Tatsache der deutlich aufgezeigten rechtlichen Schutzwürdigkeit in Konsequenz des vielfältigen Arten- und Strukturreichstums sowie seiner damit verbundenen umfassenden ökologischen, geologischen und hydrologischen in den gesamten, länderübergreifenden Raum, weist das Dokument darauf hin, dass eine „Prüfung auf Vereinbarkeit des Vorhabens mit Verordnungen von Schutzgebieten außerhalb des NATURA2000 – Systems ist nicht Gegenstand dieses Gutachtens.“ Ist. Das dies aber zur Gesamteinschätzung der Schutzwürdigkeit des Gesamtgebietes dringend geboten ist scheinen die Verfasser des Dokumentes unverantwortlicherweise nicht im Blick zu haben. Das spricht Bände, wie es mit der Würdigung der vielfältig schützenswerten und geschützten Karstlandschaft Südharz bestellt ist.

https://www.vdhk.de/fileadmin/pdf/Schutzgebiete/Gipskarst/05_FFH-VP_Probebohrungen.pdf

Auf Grund der bekannten massiven Schutzwürdigkeit und ebenso dringend notwendigen Schutzbedarfes bestehen nunmehr vielfältige großflächige Schutzgebiete, welche kleinere Schutzgebiete beinhalten. Zu den größeren, flächendeckenden Schutzgebieten im Vorhabengebiet im Land Sachsen-Anhalt gehören, Zitat:

  • Biosphärenreservat „Karstlandschaft Südharz“ – 30.034,00 ha
  • Landschaftsschutzgebiet „Harz und Vorländer“ – 157.596,00 ha
  • FFH-Gebiet „Buntsandstein- und Gipskarstlandschaft bei Questenberg im Südharz (EU-Code: DE 4432-301, Landescode: FFH0101) – ca. 6.022,00 ha
  • Naturschutzgebiet ”Gipskarstlandschaft Questenberg” – ca. 3.891,00 ha

https://lau.sachsen-anhalt.de/naturschutz/schutzgebiete-nach-landesrecht/biosphaerenreservat-br#c305019

https://lau.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MLU/LAU/Naturschutz/Schutzgebiete/BR/Dateien/BR3_Karstlandschaft-Suedharz_Allgemeinverfuegung2009.pdf

https://lau.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MLU/LAU/Naturschutz/Schutzgebiete/BR/Dateien/tk_br3.pdf

https://lau.sachsen-anhalt.de/naturschutz/schutzgebiete-nach-landesrecht/landschaftsschutzgebiet-lsg/lsg32

https://www.natura2000-lsa.de/front_content.php?idart=167&idcat=33&lang=1

https://www.bfn.de/bedeutsame-landschaft/gipskarstlandschaft-suedharz

https://lvwa.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/LVWA/LVwA/Bilder/Landw_Umwelt/407/naturschutzgebiete/verordnungen/gipskarstlandschaft_questenbgvo.pdf

Auf Grund der massiven, flächendeckenden Bedrohung des länderübergreifenden, arten- und strukturreichen, vielfältig schützenswerten und geschützten Landschafts- und Naturraumes Karstlandschaft Südharz fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – weiterhin und verstärkt die Verantwortlichen in Politik und Verwaltungen des Landes Sachsen-Anhalt und des Landkreises Mansfeld-Südharz auf, das Vorhaben sofort und unwiderruflich zu stoppen.
Ferner bleibt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bei seiner Unterstützung für die sehr wichtige „Resolution zum Schutz der Karstlandschaft im Südharz“ des Verbandes der deutschen Höhlen- und Karstforscher e.V. vom 26. September 2024.

https://www.vdhk.de/fileadmin/image/Schutzgebiete/VdHK_Resolution_Gipskarst_240926.pdf

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ruft weiterhin zur Unterstützung dieser Resolution auf.

Darüber hinaus kritisiert die ehrenamtliche, gemeinnützige, vom Umweltbundesamt im Juni 2019 nach Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – UmwRG anerkannte, vorrangig in Mitteldeutschland agierende Umwelt- und Naturschutzvereinigung Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die selektive und kurzfristige Einbindung von anerkannten Umweltverbänden. Bereits mit Schreiben vom 08.10.2024 hat der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – seine Beteiligung an dem Vorhaben eingefordert. Eine Antwort des zuständigen Landkreises Mansfeld-Südharz fehlt noch immer.

Am 05.12.2024 inszenierte nun der Landrat des Landkreises Mansfeld-Südharz André Schröder (CDU) eine Veranstaltung, welche eine Presseinformation am gleichen Tag mit der bezeichnenden Überschrift „Entscheidung zu Erkundungsbohrungen der Firma KNAUF: Keine fachlichen Einwände – Vereinbarkeit mit Schutzstatus besteht“ zusammenfasst.

https://www.mansfeldsuedharz.de/fileadmin/mediamanager/SampleFiles/Dokumente/Presse/Pressemitteilungen_2024/PM_Entscheidung_Erkundungsbohrungen_051224.pdf

Was ihm das fachlich fundierte Ansinnen der Bevölkerung sowie ihrer Vereine und Verbände wert ist, zeigte schon die Verwehrung des Zutrittes von Vertreterinnen und Vertretern des Bundes für Umwelt und Naturschutz e.V. – BUND -, des Naturschutzbundes Deutschland e.V. – NABU – und des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA -. Gnädigerweise hatte der Landrat der Bürgerinitiative „Pro Südharz-Gegen Gipsabbau-Für Naturschutz“ fünf Sitze zugestanden. Was für ein Lehrbeispiel von fehlendem Respekt gegenüber der Bevölkerung, der Umwelt, der Natur und der Landschaften sowie fehlender demokratischer Denk- und Handlungsweisen. Das da der geballte Fach- und Sachverstand des Verbandes der deutschen Höhlen- und Karstforscher e.V. sowie von Bund für Umwelt und Naturschutz e.V. – BUND -, Bürgerinitiative Pro Südharz – Gegen Gipsabbau, der Naturschutzbund Deutschland e.V. – NABU – und des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – nicht gegen die „Fachexpertisen von Landesämtern“ ankommen können, liegt doch da klar auf der Hand.

Die hervorragende Beschreibung dieser Veranstaltung am 05.12.2024 durch die fünf anwesenden Mitglieder der Bürgerinitiative „Pro Südharz-Gegen Gipsabbau-Für Naturschutz“ bedarf daher keiner weiteren Ergänzung.

Die folgende Aussage des Landrates in seiner Presseinformation vom 05.12.2024 sollte uns aufhorchen lassen und unserer aller Wachsamkeit massiv verstärken, Zitat:

Die jetzt zu treffende Entscheidung zu den Erkundungsbohrungen ist ausdrücklich keine Entscheidung über die Rohstoffgewinnung selbst. Die Sicherung heimischer Rohstoffe wurde im Rohstoffsicherungskonzept des Landes Sachsen-Anhalt und im vom Kreistag beschlossenen Masterplan zum Strukturwandel zwar verankert. Zur Abwägung aller gesellschaftlichen Interessen müssen jedoch umfangreiche Informationen beschafft werden, was unter anderem über die beantragten Probebohrungen möglich wird.“, Zitat Ende

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – fordert nunmehr den Landrat des Landkreises Mansfeld-Südharz André Schröder (CDU) auf, den der Firma KNAUF zeitnah offiziell zuzustellenden Bescheid, zu veröffentlichen.

Auf Grund der verheerenden Entwicklungen, müssen wir noch deutlicher und umfassender unsere Stimmen erheben!
Dazu führen am Samstag, dem 21.12.2024, der Bund für Umwelt und Naturschutz – BUND -, Kreisgruppe Mansfeld-Südharz, die Bürgerinitiative „Pro Südharz-Gegen Gipsabbau-Für Naturschutz“, der Naturschutzbund Deutschland – NABU -, Kreisverband Mansfeld-Südharz e.V. und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – eine gemeinsame kombinierte Fahrrad- und Fußprotestrundexkursion zum Schutz und Erhalt der Gipskarstlandschaft Südharz durch.
Alle drei Veranstalter rufen alle Interessenten und Verantwortlichen zur Teilnahme an der Veranstaltung auf.
Route: am Bahnhof Bennungen startend mit den Fahrrädern bis Questenberg und dann zu Fuß weiter zur Schönen Aussicht zwischen Questenberg und Hainrode
Treff- und Endpunkt: Am Bahnhof Bennungen
Beginn: 10.30 Uhr
Dauer: ca. 3,5 Stunden

Die Exkursion soll der Vorstellung des arten- und strukturreichen Landschafts- und Naturraumes, der Darstellung der damit verbundenen Schutzwürdigkeit, der akuten Bedrohungen sowie Aufzeigung von Möglichkeiten zum Schutz, zum Erhalt und zur Weiterentwicklung des Gesamtgebietes dienen.

Die Exkursion findet grundsätzlich bei jedem Wetter statt. Deshalb sind wetterfeste Kleidung und entsprechend angemessenes Schuhwerk angebracht. Ferner empfiehlt es sich Rucksackverpflegung – Essen und Trinken – mitzunehmen.
Die Teilnahme an der Exkursion erfolgt auf eigene Gefahr. Zudem ist das Verlassen der Exkursion zu jeder Zeit und an jedem Ort möglich.

Im Unterschied zu der Veranstaltung des Landrates des Landkreises Mansfeld-Südharz André Schröder (CDU) am 05.12.2024 sind hier alle Verantwortlichen und Interessierten ausdrücklich und recht herzlich eingeladen.

Wer noch mehr zu der kombinierten Fahrrad- und Fußprotestrundexkursion zum Schutz und Erhalt der Gipskarstlandschaft Südharz am 21.12.2024 erfahren möchte, kann sich u.a. an folgende zentrale Anschrift des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – wenden:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 06.12.2024

Stellungnahme zum 7114_22A10006 Rückbau der Talsperre Greiz-Ringelbach Teil 1 – Sedimententnahme

I. Grundsätzliches

Bekanntlich bilden Fluss- und Auenlandschaften eine wichtige Einheit. Beide stehen in einer engen und sehr vielfältigen Wechselbeziehung zueinander. Die Auenlandschaften dienen den Flüssen als Ausbreitungsraum für Hochwasser und versorgen sie somit mit Wasser, Sedimenten und z.B. als Schwemmgut herangetragenes neues genetisches Material aus Tieren und Pflanzen. Im Umkehrschluss fungieren die Auenlandschaften als „Reinigungskraft“ für die Flüsse, indem beispielsweise Auenwälder das abgebremste Wasser von Sedimenten „befreien“ sowie Schwemmgut „herauskämmt“.
Diese langzeitige Wechselbeziehung hat somit eine der arten- und strukturreichsten Naturlandschaften der gemäßigten Zonen hervorgebracht, welche zahlreichen Tier- und Pflanzenarten Lebens- und Rückzugsraum bietet. Darüber hinaus trägt diese intensive Wechselbeziehung zur Verbesserung des Landschafts- und Ortsbildes urbaner Gebiete bei und sorgt als Kalt- und Frischluftentstehungsgebiet und -korridor für eine nachhaltige Verbesserung des Klimas.
Angesichts der Tatsache, dass die meisten Flusssysteme länderübergreifende Verläufe haben ist es auch dringend geboten, anhand vorhandener und zu erarbeitender wissenschaftlicher Daten sowie Schutz- und Entwicklungskonzeption für den Gesamtverlauf der Weißen Elster zu entwickeln. Dazu zählen insbesondere die Einordnung der geologischen, hydrologischen, klimatischen und meteorologischen Verhältnisse, Ermittlung und Wertung der Bestände an Fauna, Flora und Pilze, die Betrachtung der archäologischen, historischen und urbanen Entwicklung und Notwendigkeiten sowie der Belange zum Schutz, zum Erhalt und zur Entwicklung von Umwelt, Natur und Landschaften. Nur daraus lässt sich obengenannte wissenschaftlich fundierte, länderübergreifende Schutz- und Entwicklungskonzeption für die 257,00 km langen Weißen Elster mit einem Einzugsgebiet im Umfang von 5,300,00 km².

https://www.ufz.de/index.php?de=37516

Die Erarbeitung einer derartigen Schutz- und Entwicklungskonzeption können die Universitäten und Hochschulen im Einzugsgebiet der Tschechischen Republik, der Freistaaten Thüringen und Sachsen sowie des Landes Sachsen-Anhalt übernehmen.
Insbesondere das Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung GmbH – UFZ bietet sich an diese Aufgabe zu koordinieren und zusammenzuführen.
Als Beispiel und Ansatz kann das „BMBF-Projekt „Entscheidungshilfen für ein integriertes Flusseinzugsgebietsmanagement – Konfliktbewertung und Lösungsansätze am Beispiel der Weissen Elster“ (FKZ: 0330228); Laufzeit: 2002 bis 2005“ dienen.

https://www.ufz.de/index.php?de=37516

Gleiches gilt für die von der Flussgebietsgemeinschaft Elbe herausgegebenen „Untersuchungen im Rahmen des koordinierten Elbe-Messprogramms 2017“, Redaktionsschluss: Oktober 2020, welches sich im konkreten Fall auf die länderübergreifende Wasserqualität der Weißen Elster bezog.

https://www.fgg-elbe.de/files/Download-Archive/Fachberichte/Schadstoffmonitoring_allgemein/Bericht_WE_2020_10_12.pdf

Daraus leitet sich für den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ab, dass sehr wohl die Möglichkeiten und Kapazitäten bestehen dies durchzuführen. Aus der gesamt zu erarbeitenden, wissenschaftlich fundierten und länderübergreifenden Schutz- und Entwicklungskonzeption gilt es in dem Zusammenhang bzw. dann im Rückschluss Maßnahmen für die einzelnen regionalen und örtlichen Standorte zu erarbeiten, öffentlich zu diskutieren und zu beraten sowie letztendlich konkrete Beschlüsse zu fassen.
Im konkreten Fall zeigt sich erneut, dass der Gesamtblick auf die Weiße Elster, ihrer Aue und Nebengewässer fehlt und daher wissenschaftlich fundierte Konzeptionen zum Schutz, zum Erhalt und der Entwicklung fehlen.

II. Zu Erläuterungsbericht

Zu 2 Notwendigkeit des Vorhabens
Zu 3 Aufgabenstellung
Zu 4.2.6 Geotechnische Verhältnisse
Zu 5 Art und Umfang des Vorhabens

Vom Grundsatz her begrüßt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Beseitigung von Staubauwerken und erhofft sich, dass dies noch häufiger auch im Freistaat Thüringen geschieht.
Jedoch ist das Vorgehen im konkreten Fall sehr kritisch zu betrachten. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – sieht hier einen Mangel darin, dass eine wissenschaftliche Schutz- und Entwicklungskonzeption fehlt, welche u.a. auf mindestens ein Jahr alten Erfassungsdaten von Fauna, Flora und Fungi beruht. Ferner fehlen Angaben zu den Ursachen der Tabelle 1 auf Seite 12 aufgeführten Angaben zu „Stauraumsediment – Analyseergebnisse und Vorsorgewerte für Metalle [1.3]“. In dem Zusammenhang erscheint es dringend geboten zu sein diese Ursachen festzustellen, um darauf aufbauend Maßnahmen zu ergreifen. Die angedachte Entschlammung bildet daher nur eine Maßnahme, was zu keinen positiven Langzeitwirkungen führen kann, da bei weiterer Existenz der Kontaminierungsquellen eine Beseitigung der Schwermetallbelastungen möglich ist. Schwermetalle, wie in der obengenannten Tabelle aufgeführt, stellen eine umfassende Belastung für die Umwelt und somit für die Gesundheit von Mensch und Tier dar. Das Umweltbundesamt verweist hier eindringlich darauf.

https://www.umweltbundesamt.de/themen/luft/wirkungen-von-luftschadstoffen/wirkungen-auf-oekosysteme/critical-loads-fuer-schwermetalle#wofur-werden-critical-loads-fur-schwermetalle-verwendet

In dem Zusammenhang betrachtet ist eine einfache Ablagerung der schwermetallbelasteten Schlämme in der offenen Landschaft unverantwortlich, da Sickerwässer in den Boden eindringen können und bei unzureichendem Bewuchs eine Windverbreitung der Schadstoffe möglich erscheint.
Darüber hinaus ist es unverständlich, dass mit Bekanntgabe vom 07.03.2022 der Präsident des Thüringer Landesamtes für Umwelt, Bergbau und Naturschutz Mario Suckert eine Durchführung einer Umweltverträglichkeit nicht für notwendig erachtet.

https://www.uvp-verbund.de/trefferanzeige?docuuid=38FF2A75-0F74-4738-99C4-382245F98E9C

https://www.uvp-verbund.de/documents-ige-ng/igc_th/38FF2A75-0F74-4738-99C4-382245F98E9C/Bekanntgabe{742476d910061147bacb9f2d1e63afebae5c969212eff52eb4ea03554537fa31}20UVP-VP{742476d910061147bacb9f2d1e63afebae5c969212eff52eb4ea03554537fa31}20TS{742476d910061147bacb9f2d1e63afebae5c969212eff52eb4ea03554537fa31}20Ringelbach{742476d910061147bacb9f2d1e63afebae5c969212eff52eb4ea03554537fa31}20Greiz.pdf

Die nach § 2 Absatz Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung und Anlage 2 aufgeführten Kriterien können nur Bewertung finden, wenn die Folgen des Eingriffes und des Vorhabens vollumfängliche erkennbar sind. Das Verschwinden eines Standgewässers sowie eine Bewegung und Lagerung von schwermetallkontaminierten Schlammes im Freien sollten Anlass genug sein dies durchzuführen.

https://www.gesetze-im-internet.de/uvpg/__2.html

https://www.gesetze-im-internet.de/uvpg/anlage_2.html

https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/lebensmittel/nahrungsergaenzungsmittel/schwer-gefaehrlich-giftige-schwermetalle-13363

https://www.chemie.de/lexikon/Schwermetalle.html

https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/376/publikationen/uba_flyer_dt_schwermetalle_191128.pdf

https://www.labor-und-diagnose.de/k11.html

Angesichts der besorgniserregenden Ausgangssituation, aber andrerseits der Ringelbach und seine Aue offensichtlich das umfassende Potential zur naturnahen Entwicklung sowie Stabilisierung und Verbesserung der Funktion als Lebens- und Rückzugsraum einer arten- und strukturreichen Fauna, Flora und Fungi mit entsprechender Funktion eines Biotop- und Grünverbundraumes besitzt gilt es zuerst umfassend den biotischen und abiotischen Bestand wissenschaftlich zu ermitteln, zu werten und darauf beruhend entsprechende Vorschläge zu entwickeln.
Nach Ansicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist es dringend erforderlich den Teich als vom Ringelbach durchflossenes Standgewässer zu erhalten. Nach einer Grundberäumung und sofortigen ordnungsgemäßen Deponierung und Behandlung der Sedimente ermöglicht der Ringelbach je nach Wassermenge einen Sedimentweitertransport, was zusammen mit Mäandrierungen wichtig ist um eine Eintiefung zu verhindern und stattdessen eine naturnahere Entwicklung zu ermöglichen.
Die früheren, zu beseitigen Staudämme können Ersatz in vereinzelten Steinen und größeren Hölzern finden, welche beim Durchströmen Sauerstoffanreicherung und je nach Dichte Rückstau erzeugen. Das ließe sich in etwa mit der Wirkung von Biberdämmen vergleichen. So ließe sich der Teich als Lebens- und Rückzugsraum zahlreicher Organismen erhalten und entwickeln.
Zudem sei darauf aufmerksam gemacht, dass der Rückbau der Talsperre Greiz-Ringelbach einer Änderung des Verzeichnisses der Talsperren des Landes des Thüringer Wassergesetzes, laufende Nummer 55, Registriernummer 192 sowie des Registers der Thüringer Talsperren, Hochwasserrückhaltebecken und Stauteiche mit einer
Bauwerkshöhe >= 5,0 m oder einem Stauinhalt >= 0,1 Mio m³, laufende Nummer 188 und Registriernummer 192. und jeweils folgender bedarf.

https://www.umwelt-online.de/regelwerk/cgi-bin/suchausgabe.cgi?pfad=/wasser/laender/th/lwg19.htm&such=Gemeindegrenze

https://umwelt.thueringen.de/fileadmin/000_TLUBN/Wasser/Oberflaechengewaesser/Talsperren_und_Anlagen/Dokumente/Talsperrenregister_ThuerWG_2019.pdf

III. Weitere Anmerkungen & Zusammenfassung

Der gemeinnützige und ehrenamtliche Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – setzt sich bekanntlich sehr intensiv für den Schutz, Erhalt und naturnahe Entwicklung der Weißen Elster, ihrer Fluss- und Auenlandschaften, ihrer Nebengewässer sowie angrenzender Natur- und Kulturlandschaften ein. Dies geschieht in Form von Stellungnahmen, Vorschlägen, Exkursionen sowie Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit.
Dazu gehört eine naturnahere bis naturnahe Entwicklung des Ringelbaches und anderer Nebengewässer der Weißen Elster.
Dem ist aber eine wissenschaftlich fundierte Schutz- und Entwicklungskonzeption zu Grunde zu legen.

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist jedenfalls bereit im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten daran mitzuarbeiten.

Zentraler Kontakt:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 – 200 27 46
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 01.12.2024

AHA führte Herbstexkursion in Leipzigs Burgaue durch

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – hält es für dringend nötig sich verstärkt für den Schutz, den Erhalt und die Entwicklung von Auenlandschaften einzusetzen. In dem Zusammenhang möchte der AHA seine diesbezüglichen Aktivitäten auch in den Auenlandschaften von Leipzig und Umgebung verstärken.
Auf Grund der weiterhin angedachten und bereits durchgeführten Abholzungen im Rahmen einer teilweisen Wiedereinführung der Mittelwaldwirtschaft und einer damit verbundenen weiteren Bedrohung der Auenwälder in Leipzig, hatte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – zu einer Herbstexkursion am Samstag, dem 30.11.2024, in die ca. 277,00 ha große Burgaue eingeladen. Das sonnige Wetter mit seinen kühlen Temperaturen ließen die Natur und Landschaft schnell in einer Mischung aus spätherbstlichen und frühwinterlichem Aussehen mit interessantem und farbenfrohem Charakter erscheinen. Zu Beginn der Herbstexkursion drückt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – sein Unverständnis aus, dass das Gebäude nordwestlich des Haus Auensee weiter einem massiven Verfall ausgesetzt ist. Brandeinwirkungen verstärken und beschleunigen den Verfallprozess. Nach Ansicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – böte sich dort ein kleiner Bildungsstandort an, welcher Belange des Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutzes, gekoppelt mit Umweltbildung, Ortshistorie und der Möglichkeit der Durchführung von kleineren Ausstellungen sinnvoll verbindet. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist bereit im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten daran mitzuwirken.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – sieht bereits im näheren Umfeld umfassende alternative Möglichkeiten im Umgang mit Hochwasser. In dem Zusammenhang stellt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – nunmehr schon seit Jahrzehnten beim Blick von der Brücke Gustav-Esche-Straße auf Neue Luppe und auf Der Möckernsche Winkel fest, dass neben dem unnatürlichen geraden Verlauf des Flusses ein Deichsystem den Auenwald von Hochwasser trennt und zwar ohne erkennbaren Zweck. Bei der Durchquerung des ca. 17,7 ha großen Auenwaldes Der Möckernsche Winkel besteht weiterhin Unverständnis über den Sinn des eingedeichten und sehr entwicklungsfähigen Auenwaldrestes zwischen Luppe sowie Nahle fort und da ganz besonders, was und wer hier vor dem Hochwasser Schutz bedürfen. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bekräftigt dabei, dass hier eine vollständige Deichrückverlegung erfolgen muss, um a) den arten- und strukturreichen Auenwald wieder an das Hochwasserregime der umgebenden Fließgewässer anzuschließen und b) somit u.a. eine naturnahere Entwicklung des Auenwaldes als Lebens- und Rückzugsraum und naturnaheren Hochwasserraum zu ermöglichen bzw. zu befördern. Die Teilnehmenden an der Exkursion stellten mit Genugtuung fest, dass im Deich im Nord- und im Westteil des Auengebietes erste Schlitzungen erfolgten. Nach Ansicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – kann das jedoch nur der Anfang sein, da eine Beräumung des Deiches für Umwelt, Natur und Landschaft sowie für die Ausbreitung des Hochwassers sinnvoller erscheint. Im Westteil des Auenwaldes, welcher an das Mündungsgebiet der Nahle in die Neue Luppe angrenzt, fällt immer wieder eine Abholzungsfläche auf, wo nach eigener Zählung im Jahr 2015 25 Bäume der Säge und schwerer Technik zum Opfer fielen. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – sieht ebenfalls an diesem Standort die dringende Notwendigkeit, dass hier die Natur den Auenwald entwickeln sollte und nicht die Säge des Menschen. Da helfen auch keine eingezäunten Forstplantagen mit Stieleichen.

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt stand der Eindruck der Brückenbaustelle im Vordergrund, welcher mit massiven Eingriffen in den Auenwald verbunden ist. Dazu gehören Massenabholzungen ebenso wie Bodenverdichtungen durch Baumaschinen.
Nach der Überquerung der Wahmer-Leutzscher-Brücke über die Nahle regt eine schätzungsweise 200 Jahre alte Stieleiche Gedanken an Zeiten an, als noch kein Deich dieses Flusssystem von der Aue trennte.
Einige Schritte weiter, eröffnete sich weiterhin der Blick zur Burgaue, zur Einmündung der Nahle in die Luppe, zu dem eng an beiden Fließgewässern anliegenden Deichsystemen und nicht zuletzt zu dem sehr umstrittenen Nahleauslassbauwerk, welches 2011 und 2013 geöffnet, die angrenzende Aue zu einem Polder umfunktionierte. Trotz sehr vielfältiger Mahnungen hatte man den sehr umstrittenen Neubau des Nahleauslassbauwerkes umgesetzt. Jegliche Bedenken und Alternativvorschläge schlugen die Verantwortlichen der Talsperrenverwaltung – als Vertreter des Freistaates Sachsen – und die Stadt Leipzig – als zuständige Genehmigungsbehörde – in den Wind. Dies hatte folgerichtig zu einer Beschwerde vom Naturschutz und Kunst Leipziger Auwald e.V. (NuKLA) bei der EU-Kommission, wegen der fortgesetzten und unverminderten Verstöße gegen europäisches Recht, geführt.
Auf drei Informationstafeln hat die Talsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen interessante Daten zu „Nahle/Neue Luppe – Nahle-Luppe-Polder“, „Gewässerknoten Leipzig Stadtgebiet“ sowie „Nahle – Nahleauslassbauwerk“ aufgeführt. Insbesondere die Daten zum Nahle-Luppe-Polder bedürfen besonderer Aufmerksamkeit, Zitat: „Die Polderfläche erstreckt sich über die südliche Luppeaue und die Burgaue bis Kleinliebenau auf ca. 12 km Länge. Das flache Auengebiet wird unmittelbar vor der Ortslage Kleinliebenau und der Bundesautobahn A 9 entlang des 3,50 km langen Polderdeiches Kleinliebenau bis zu 3,00 m aufgestaut.“, Zitat Ende
Ferner beinhaltet diese Informationstafel folgende „Technische Daten“, Zitat:
Flutungsfläche: ca. 10 km²
Stauvolumen: ca. 15 Mio m³“, Zitat Ende
Für den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist immer wieder sehr auffällig, dass man sich neben den korrekten historischen und technischen Darstellungen eine massive Rechtfertigung gegenwärtigen Handelns aus sehr alten Dokumenten und Konzepten holt, aber eigene moderne wissenschaftlich fundierte Konzeptionen fehlen. Ferner ist unverständlich, wieso ein Auenwald wie die Burgaue keinen direkten Anschluss an das Hochwasserregime von Nahle und Luppe erhält. Neben der unumstrittenen Tatsache, dass Auenwälder sich als Teil eines Hochwasserregimes von Flüssen und Bächen definiert, Hochwasser zu seiner arten- und strukturreichen Entwicklung benötigt, als idealer und nachhaltiger Hochwasserspeicher und -reiniger fungiert sowie den Wasserhaushalt reguliert, kann mit ca. 10,00 km² zurückgewonnener Retentionsfläche eine massive Brechung der Hochwasserwelle erfolgen. Als wasserbauliche Maßnahme muss daher ein vollständiger Rückbau des Deiches entlang von Nahle und Luppe von Burgaue bis mindestens Bundesautobahn 9 erfolgen. Eine Fortsetzung der Deichrückverlegungen bzw. Deichaufgaben entlang der Weißen Elster gilt es im Land Sachsen-Anhalt fortzusetzen. Ferner ist der vollständige Rückbau des Nahleauslassbauwerkes und der angrenzen Nahledeiche erforderlich. Daher bedarf es einer engen Zusammenarbeit der Freistaaten Thüringen und Sachsen sowie mit dem Land Sachsen-Anhalt.
Mit dem Betreten der Burgaue sieht sich der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – immer wieder bestärkt sich massiv für den Schutz, den Erhalt und die naturnahe Entwicklung des sehr bedeutsamen Auenwaldes einzusetzen. Der AHA bekräftigte noch einmal das absolute Erfordernis, generell Auenwälder als eine der arten- und strukturreichsten Biotope in den gemäßigten Zonen zu erhalten, zu sichern und zu schützen. In dem Zusammenhang betonte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA -, dass er es für dringend geboten hält, dass bereits jetzt naturschutzrechtlich gesehen Auenwälder einen besonderen Schutz genießen müssen. In der Burgaue kommt noch hinzu, dass dort ca. 270,00 ha als Naturschutzgebiet ausgewiesen sind und das sehr bedeutsame, arten- und strukturreiche Auengebiet einen sehr wichtigen Bestandteil des ca. 5.900,00 ha großen Landschaftsschutzgebietes „Leipziger Auwald“, des ca. 4.925,00 ha großes Europäisches Vogelschutzgebiet „Leipziger Auwald“ und des ca. 2.825 ha großen Fauna-Flora-Habitat (FFH)- Gebiet „Leipziger Auensystem“ geschützten Natur und Landschaft darstellt.

https://static.leipzig.de/fileadmin/mediendatenbank/leipzig-de/Stadt/02.6_Dez6_Stadtentwicklung_Bau/61_Stadtplanungsamt/Stadtentwicklung/Landschaftsplan/Pdfs/Schutzgebietekarte_28.02.2013.pdf

https://www.leipziger-auwald.de/upload/Verordnungen/Verordnung_zur_Festsetzung_des_Naturschutzgebietes_Burgaue_vom_28._Januar_1998.PDF

https://static.leipzig.de/fileadmin/mediendatenbank/leipzig-de/Stadt/02.3_Dez3_Umwelt_Ordnung_Sport/36_Amt_fuer_Umweltschutz/Umwelt_und_Naturschutz/Naturschutz/Landschaftsschutzgebiete_LSG/lsg_auwald.pdf

https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/4916-Festsetzung-LSG-Leipziger-Auwald-

https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift_gesamt/4916/28372.html

https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/5551-VO-Bestimmung-Europaeisches-Vogelschutzgebiet-Leipziger-Auwald-#xanl

https://www.natura2000.sachsen.de/download/spa/05_Leipziger-Auwald.pdf

https://www.natura2000.sachsen.de/5-leipziger-auwald-36727.html

https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/leipziger-auwald

https://www.natura2000.sachsen.de/50e-leipziger-auensystem-34913.html

https://www.natura2000.sachsen.de/download/ffh/050E_MaP_KF_K.PDF

https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/leipziger-auensystem

Die flächendeckenden europäischen Schutzgebiet umfassen Auengebiete der Städte Leipzig, Schkeuditz und Markkleeberg sowie der Landkreise Nordsachsen und Leipzig. Ferner grenzt im Westen im Land Sachsen-Anhalt das FFH-Gebiet „Saale-, Elster-, Luppe-Aue zwischen Merseburg und Halle“ (FFH0141) im Land Sachsen-Anhalt angrenzt, welches aus 8 Teilflächen mit einer Gesamtgröße von ca. 1.758,00 ha und linienhaften Teil mit einer Gesamtlänge von ca. 9,00 km besteht, an.

https://www.natura2000-lsa.de/schutzgebiete/natura2000-gebiete/saale-elster-luppe-aue-zwischen-merseburg-und-halle-.html

https://www.natura2000-lsa.de/upload/3_schutzgebiete/2_ffh_giebte/2_Dokumente/EHM_FFH0141_AC.pdf

Daher gilt es hier besonders auf naturnahere bzw. naturnahe Entwicklungen zu orientieren sind. Ferner gilt es derartige Auenwälder als bedeutsame Lebens- und Rückzugsräume für zahlreiche Tier-, Pflanzen- und Pilzarten, als potenziellen Hochwasserraum sowie als Ort der sanften Naherholung für die Menschen der Region zu betrachten. In dem Sinne ist eine rein forstwirtschaftliche Nutzung zu kommerziellen Zwecken nicht zu akzeptieren und ist daher zu beenden und künftig auszuschließen.
Dem widerspricht ebenfalls die am Exkursionstag fortgesetzt und massiv zu beobachtende Holzaneignung im gesamten Burgauegebiet. Die Motorsägen waren überall zu hören und ihre Abgase zu riechen. Die mit Kraftfahrzeugen mit Anhängern vorgefahrenen Personen räumten massiv Holz aus den mehrfach geschützten Auenwald und entziehen ihm natürlichen Rohstoff, welcher in den Stoffkreislauf des sehr bedeutsamen Natur- und Landschaftsbestandteiles gehört. Ferner beschädigt das massive Betreten und Herumsägen den Auenwald sowie beseitigen diese Leute, welche offensichtlich mit Zustimmung der Stadt Leipzig agieren, sehr wichtige Lebens- und Rückzugsräume für zahlreiche Tier-, Pflanzen und Pilzarten.
Daher fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – nunmehr schon seit Jahrzehnten auch diese Form des unverantwortlichen Plünderns und der damit gekoppelten umfassenden Schädigung und Störung der Leipziger Auenwälder sofort und unwiderruflich zu beenden.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – verschaffte sich auch bei dieser Exkursion ein Bild von Auenwaldbereichen, wo noch keine massiven forstwirtschaftlichen Eingriffe stattgefunden hatten und die Struktur des Auenwaldes stimmte. Man nahm die vielfältige Artenvielfalt an Gehölzen jedes Alters – Stieleiche, Gemeine Esche, Hainbuche, Feldulme, Feldahorn, Spitzahorn, Bergahorn u.a. – wahr.
Am Bauerngraben wirft der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – immer wieder das Thema Möglichkeiten der Entwicklung des Fließgewässers auf. Dabei bekräftigte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – auch diesmal, dass begradigte Fließgewässer die Möglichkeit und den Raum zur Mäandrierung erhalten sollten. Dazu gehört unbedingt das Belassen von Alt- und Trockenholz im Gewässerverlauf.
Dieses Thema greift der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – immer wieder im Bereich der Alten Luppe nordwestlich Hübners Wiese in der Ortslage Böhlitz-Ehrenberg auf. Hinzu kommt die dringende Notwendigkeit länderübergreifender wissenschaftlicher Untersuchungen in den Freistaaten Thüringen und Sachsen sowie im Land Sachsen-Anhalt zu Möglichkeiten der Wiederanbindungen von Altverläufen der Weißen Elster. Dies dient der Stärkung der strukturellen Vielfalt von Landschaft und Natur sowie der Rückgabe von Retentionsflächen.
Im Bereich der Kreuzung zum Reitweg, wo ein nunmehr abgestorbener Rest, einer einst abgeholzten Stieleiche wie ein Mahnmal steht und paar Meter westwärts ein Naturschutzgebiet verdeutlicht, was eigentlich ein großer Teil der Burgaue darstellt.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – verdeutlichte in dem Zusammenhang des weiteren Verlaufs der Exkursion noch einmal, dass der ehrenamtliche und gemeinnützige Umwelt- und Naturschutzverein es zum Beispiel für zukunftsbedeutsamer hält, die Eintiefung der Neuen Luppe und der Nahle zu stoppen und Renaturierungen des Gewässerlaufes zu prüfen, weiterhin Möglichkeiten der länderübergreifenden Reaktivierung der abgeschnittenen Altverläufe der Weißen Elster und der Luppe ökologisch, hydrologisch und ökonomisch zu untersuchen sowie eine Ausweitung der Retentionsflächen anzugehen. Somit wäre beispielsweise bessere Einbeziehung der Auenwälder in das Überflutungsregime von Weißer Elster und Luppe möglich. Zudem könnte neben der Wirkung eines nachhaltigen Umgangs mit Hochwasser ein zurückdrängen weniger wassertoleranter Gehölzarten wie Spitzahorn einhergehen. Daher favorisiert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – statt des Fortbestandes des neugebauten des Nahleauslassbauwerks sowie der mehr als umstrittenen, im Jahre 1998 festgelegten Mittelwaldwirtschaft, umfassende Deichrückverlegungen zu untersuchen und letztendlich umzusetzen. Ferner hält es der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – nicht für angebracht eine Wiederbelebung von Gewässeraltverläufen nach wasserbaulichen Gesichtspunkten vorzunehmen, was zum Verlust naturnaherer Entwicklungsmöglichkeiten und -strukturen führen kann und diese Altgewässer eine Degradierung zu reinen Abflussrinnen in bzw. an Polderflächen oder gar wassertouristischen Motorbootstrecken erfahren könnten. Zusammengefasst bedeutet dies, dass eine Wiederbelebung von Altverläufen kurz-, mittel- und langfristig nur über eine Beachtung bisheriger Entwicklungen von Fauna, Flora und Struktur, der Stabilisierung der Grund- und Schichtwasserhöhen, dem Rückbau der Deichanlagen außerhalb von berechtigten Siedlungsanlagen sowie letztendlich über die Aufhebung und Beseitigung der ab 1934 endgültig geschaffenen naturfernen Fließgewässerstrukturen möglich und sinnvoll erscheint.
Im Bereich der einstigen Flutrinne und nunmehrigen Teil als Frischwiese Am Hundewasser, eingebettet zwischen Reitweg und Auenwald bekräftigt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – seine Überlegungen eine Entwicklung hin zu einer partiell zu mähenden Wiese, wo die räumlich parzellierte Landschaft zu unterschiedlichen Zeitpunkten wechselvolle Mahden erfährt. Somit verspricht sich der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Erhöhung der Chancen zur Mehrung der Arten- und Strukturvielfalt, da auch nicht so robust und schnell wachsende Pflanzen die Möglichkeit der Blüte und des Aussamens bekommen. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – schlug in dem Zusammenhang die Vorbereitungen, Umsetzung, Überwachung und die Kartierungen gemeinsam mit der Bevölkerung und da insbesondere mit Schülerinnen und Schülern sowie Studierenden anzugehen und zu realisieren.
Der AHA legte für die „Lange Wiese“, welche eine Alte Flutrinne darstellt, mit Datum vom 11.01.2016 „Konzeptionelle Vorschläge zur Entwicklung einer Frischwiese im Norden des Naturschutzgebietes Burgaue, Stadt Leipzig“ vor, welche sie der unteren Naturschutzbehörde der Stadt Leipzig zuleitete.

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – hält im Interesse einer höheren Arten- und Strukturvielfalt eine Umsetzung der konzeptionellen Vorschläge dringend geboten ist.
Nach einer ausgedehnten Wanderung auf dem Reitweg deutliche Spuren der weiter fortgesetzten Massenabholzungen erkennen. Ältere Abholzungsflächen lassen einen deutlich verstärkten Aufwuchs des Spitzahorns als Stockausschlag und Sämlingen erkennen. Die einstige Ausgangsfläche dieses skandalösen Vorhabens ist komplett z.B. von Spitzahorn, Bergahorn, Gemeiner Hasel und Winterlinde überwuchert. Die gepflanzten Stieleichen sind entweder komplett verschwunden oder arbeiten sich mühsam durch den ebengenannten Gehölzaufwuchs durch. Einige Meter sind deutlich verdichtete Fahrrinnen in den Rückegassen zu erkennen, welche nun Wanderer und Radfahrer als Trampelpfad dienen und zum Betreten des eigentlich zu schützenden Auenwaldes einladen. Der AHA drückt daher fortgesetzt und mit Nachdruck sein Unverständnis aus, dass die Fällungen im Waldgebiet Am Wahrener Weg ihre massive Fortsetzung findet. Dabei sind bereits zahlreiche Gehölze – darunter mit Höhlen und Trockenholz – der Säge zum Opfer gefallen sind. Ferner sind in dem Waldgebiet und im Waldgebiet Am Hundewasser sind die tiefen Fahrspuren von schwerer Technik aus dem Herbst 2017 noch deutlich erkennbar. Das hat massive Bodenverdichtungen und Zerstörungen der Bodenflora zur Folge.
Vor etwa drei Jahren hatten auch im angrenzenden Leutzscher Holz umfassende Abholzungen stattgefunden. Dabei fällte man auch Bäume mit Hohlräumen, welche als Unterschlupf, Kinderstube bzw. Bruthöhle für zahlreiche Tierarten dienen.
Die Exkursionsteilnehmenden waren sich daher schnell einig, dass die sogenannte Mittelwaldwirtschaft flächendeckend in den Auenwäldern der Städte Leipzig und Schkeuditz unverzüglich einzustellen und der naturnahen Entwicklung der Vorrang einzuräumen ist. Die Schutzgebietsverordnungen sind dem entsprechend anzupassen und z.B. bei der Burgaue zudem noch FFH-RL-konform auszugestalten. Zusammen mit den unbedingt vorzunehmenden Deichrückverlegungen, entspricht das einem nachhaltigen Schutz und Erhalt der Auenlandschaften an Weißer Elster, Luppe und Nahle sowie ihrer Nebengewässer und eines darauf abgestimmten Umganges mit Hochwasser. Die vor Jahren erfolgte grundlose, skandalöse Fällung einer gesunden, ca. 100jährigen Stieleiche im Bereich des gegenwärtigen Nahleauslassbauwerkes verdeutlicht weiterhin, dass ein massives Umdenken in Sachen Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutzes sowie Umgang mit Hochwasser dringend geboten ist.
In dem Blickfeld betrachtet, begrüßt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – noch immer zu sehr großen Teilen den gemeinsamen Antrag der Fraktionen von CDU und SPD im Stadtrat von Leipzig vom 13.11.2013 und der damit verbundenen Begründung. Nach Auffassung des AHA eröffnen sich mit der Ausrichtung und Durchführung von Auenwaldsymposien und der damit verbundenen Untersuchungen von Möglichkeiten der Deichrückverlegungen, die Möglichkeit Fragen zum Schutz, Erhalt und Entwicklung der Auenlandschaften im Stadtgebiet von Leipzig und des damit verbundenen Umgangs mit Hochwasser und Retentionsflächen auf den Prüfstand zu stellen. Die Exkursionsteilnehmenden waren sich in dem Zusammenhang, dass eine Erarbeitung von Konzeptionen zum Schutz, Erhalt und Entwicklung der Auenlandschaften und eines eng damit verbundenen Umgangs mit Hochwasser nur länderübergreifend, nach Flusssystemen orientiert erfolgen kann. Damit verbunden sehen sie die dringende Notwendigkeit der Schaffung von länderübergreifenden Fachbehörden, welche entsprechend der Flusssysteme ihre Aufgabenfelder entfalten müssen.

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – sieht auch Veränderungen im Umgang mit Gehölzen in der bebauten Ortslage von Leipzig-Wahren als dringend geboten an. So hat der ehrenamtliche und gemeinnützige sowie vom Umweltbundesamt im Juni 2019 nach § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) anerkannte Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – in dem ca. 193,38 m langen Abschnitt der Linkelstraße zwischen Georg-Schumann-Straße und Stammerstraße ermittelt, dass auf der östlichen Straßenseite zugepflasterte, frühere Baumscheiben Zeugnis von einst 18 Bäumen ablegen. Nach Ansicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – gilt es eine Wiederbepflanzung von mindestens 18 Bäumen vorzunehmen. Somit bekommt die Linkelstraße eine zweireihige Baumreihe. Dies trägt nicht nur zur Aufwertung des Stadt- und Straßenbildes bei, sondern schafft wieder Lebens-, Nahrungs und Rückzugsräume für zahlreiche Tierarten und trägt zur Stabilisierung bis Verbesserung des Klimas bei. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist bereit im Rahmen seiner Möglichkeit entsprechende ehrenamtliche Arbeitseinsätze zur Pflanzung zu organisieren, wenn die Stadt Leipzig dem Anliegen zustimmt, die Wiederherstellung der Baumscheiben und die Beschaffung von Bäumen organisiert. Als Baumarten schlägt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – Feldahorn oder bzw. und Wildbirne vor.

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist jedenfalls bereit im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten an der Prüfung und Erarbeitung einer aktuellen und nachhaltigen Auenschutz-, Hoch- und Grundwasserkonzeption mitzuwirken. Das Gleiche trifft für die Erweiterung des Baumbestandes in den Straßen der Stadt Leipzig und der Beförderung von Fassaden- und Dachbegrünung zu.
Darüber hinaus ruft der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – zur aktiven Mitwirkung interessierter Bürgerinnen und Bürger in den Städten Leipzig, Markkleeberg und Schkeuditz auf, sich mit einzubringen. Interessenten können folgendermaßen zum AHA Kontakt aufnehmen:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA
Regionalgruppe Leipzig und Umland

Otto-Adam-Straße 14

04157 Leipzig

E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 01.12.2024

Fotos: Andreas Liste

Fotos: Dietmar Hörner

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