Monat: Februar 2023 (Seite 1 von 3)

Stellungnahme zum Vorhaben Planfeststellungsverfahren „Neubau Deich Uichteritz“

I. Grundsätzliches

Bekanntlich bilden Fluss- und Auenlandschaften eine wichtige Einheit. Beide stehen in einer engen und sehr vielfältigen Wechselbeziehung zueinander. Die Auenlandschaften dienen den Flüssen als Ausbreitungsraum für Hochwasser und versorgen sie somit mit Wasser, Sedimenten und z.B. als Schwemmgut herangetragenes neues genetisches Material aus Tieren und Pflanzen. Im Umkehrschluss fungieren die Auenlandschaften als „Reinigungskraft“ für die Flüsse, indem beispielsweise Auenwälder das abgebremste Wasser von Sedimenten „befreien“ sowie Schwemmgut „herauskämmt“.
Diese langzeitige Wechselbeziehung hat somit eine der arten- und strukturreichsten Naturlandschaften der gemäßigten Zonen hervorgebracht, welche zahlreichen Tier- und Pflanzenarten Lebens- und Rückzugsraum bietet. Darüber hinaus trägt diese intensive Wechselbeziehung zur Verbesserung des Landschafts- und Ortsbildes urbaner Gebiete bei und sorgt als Kalt- und Frischluftentstehungsgebiet und -korridor für eine nachhaltige Verbesserung des Klimas.
Auf dieser Basis bezieht der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – folgendermaßen Stellung:
Hierzu sei zum Einstieg aus mehreren Presseerklärungen des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – zitiert:

AHA hält Schutz der Auen zwischen den Städten Naumburg, Weißenfels, Bad Dürrenberg, Leuna, Merseburg und Halle (Saale) für dringend geboten

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – kann es nicht oft genug erklären, dass der Schutz, der Erhalt, die Betreuung und die Entwicklung von Auenlandschaften eine sehr bedeutsame Erkenntnis beim Planen und Handeln sein muss. So gehören Auenlandschaften in ihrer natürlichen Verbundenheit mit den jeweiligen Fließgewässern und deren Hochwasser als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten, als Überflutungsraum, in ihrer Arten- und Strukturvielfalt sowie daraus erwachsenen Bedeutung als Erholungsraum für den Menschen. Dass die Realität leider oft anders aussieht, muss der AHA oft genug und immer wieder feststellen.
Um sich immer wieder ein aktuelles Bild der Auenlandschaften zwischen den Städten Naumburg, Weißenfels, Bad Dürrenberg, Leuna, Merseburg und Halle (Saale) zu verschaffen, dienen immer wieder Fahrradexkursionen in diesem Landschaftsraum.
So unterbreitete der AHA im Rahmen der Vorlage von Anfragen und Vorschlägen an den Burgenlandkreis und die Stadt Weißenfels im Januar 2008 Vorschläge zur Entwicklung der Auenlandschaft der Stadt Weißenfels. In den darauffolgenden Jahren erweiterte der AHA auch räumlich seine Sichtweise und legte in Form von Presseerklärungen seine Vorschläge vor. Leider kann der nach § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) vom Umweltbundesamt anerkannte, gemeinnützige und ehrenamtliche, insbesondere in den Freistaaten Thüringen und Sachsen sowie im Land Sachsen-Anhalt aktive Umwelt- und Naturschutzverein keine Reaktion von den jeweils Verantwortlichen in Politik und Verwaltungen feststellen. Angesichts der Dringlichkeit der umfassenden Themenfelder ein skandalöser Vorgang.
Laut Medienberichten sind Planungen zu neuen Deichen in den Stadtteilen Uichteritz und Markwerben erheblich fortgeschritten. So möchte man bereits im Jahr 2023 Baurecht haben und im Jahr 2024 mit dem Bau beginnen.
Nach Ansicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – möchte das Land Sachsen-Anhalt, des Burgenlandkreises und der Stadt Weißenfels an der Methode des rein wasserbaulichen Umganges mit Hochwasser festhalten.
Der Beginn der Fahrradexkursion führte den Weg in Weißenfels in den Auenwaldrest westlich der Großen Brücke und südlich der Eisenbahnstrecke. Im Rahmen der Vorlage von Anfragen und Vorschlägen an den Burgenlandkreis und die Stadt Weißenfels im Januar 2008, bildete dieser Restauenwald eine sehr wichtige Rolle. In nachfolgenden Gesprächen und Beratungen im Umweltausschuss des Stadtrates der Stadt Weißenfels, thematisierte man umfassend das sehr wichtige Thema. Immerhin hat auch dieser Teil der Saaleaue eine ökologisch und hydrologisch sehr wichtige Funktion, wobei dabei insbesondere die Funktionen als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten sowie Überflutungsraum zu nennen sind. Damals spielten auch die Möglichkeiten der Entwicklung dieses Teils der Saaleaue in Folge des Abrisses der einstigen Getreidewirtschaft eine sehr wichtige Rolle. Der südlich angrenzende Restauenwald gestaltet sich erfreulicherweise weitgehend standortgerecht sukzessiv. Jedoch erfüllte die Exkursionsteilnehmer mit Sorge, dass der Restauenwald weiter umfassend und verstärkt mit Vermüllung belastet ist und offenbar häufig als Partyplatz mit Feuerstellen fungiert. Hier waren sich die Exkursionsteilnehmer schnell einig, dass hier dringend Abhilfe erforderlich ist. Ferner lassen Spuren vermuten, dass offenbar Lastkraftwagen den Auenwald befahren haben müssen. Ein zerfahrener Weg legt diese Tatsache nah. Neben einer umfassenden Beräumung und Unterbindung des Befahrens mit Kraftfahrzeugen, sind verschärfte Kontrollen vor Ort, dringend geboten.
Nach Auffassung der Exkursionsteilnehmer gilt es im Bereich der einstigen Getreidewirtschaft entstandenen Park an der Saale mehr naturnahe Entwicklungsmöglichkeiten zuzulassen. Insbesondere der Uferstreifen entlang der Saale bietet dafür sehr guten Raum. Störungen geführt haben, während der Errichtungsphase des Parks stattfand. Daher waren sich die Teilnehmer einig, dass die Arbeiten schnell ihr Ende finden müssen, um der Natur den Raum wieder zurückgeben zu können.
Aus dem linksseitigen Fahrradweg entlang der Saale zwischen Weißenfels und Großkorbetha heraus, stellten die Exkursionsteilnehmer immer wieder fest, dass der gesetzlich fixierte mindestens 10 m breite Gewässerschonstreifen sehr häufig bisher keine Berücksichtigung gefunden hat. Die Ackerflächen reichen da bis zum Ufer heran. Die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer unterstützten dabei die immer wieder vom AHA geforderte Einhaltung der Gewässerschonstreifen von mindestens 10 m. Daher sei noch einmal auf die vielfältige Bedeutung der Gewässerschonstreifen als hydrologischen und ökologischen Entwicklungsraum hingewiesen, da hier die Möglichkeit der Auslebung der Wechselwirkungen zwischen Prall- und Gleithängen sowie des Schutzes, Erhaltes und der weiteren Entwicklung als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten sowie als Teil eines umfassenden Grün- und Biotopverbundes unter Einschluss der Nebengewässer und anderer angrenzender Landschaften und Biotope besteht.
So konnten die Exkursionsteilnehmer zum Beispiel feststellen, dass sich wohl zurzeit keine Biber mehr in dem Teil der Saaleaue aufhalten.
Auffällig für die Teilnehmer waren auch, die landschaftszerschneidenden und -prägenden Wirkungen der Brücken von B 91 bei Weißenfels und der BAB 38 bei Großkorbetha. Ferner nahmen die Exkursionsteilnehmer den Aufbau und die Gestaltung einer Zuwegung zum Klärwerk in Weißenfels zur Kenntnis. Diese stellt mit ihren zu kleinen Durchlässen eine Barrierewirkung für abfließendes Hochwasser dar. So können Rückstauwirkungen ein. Darüber hinaus gilt es perspektivisch zu prüfen, inwieweit ein Standort für das Klärwerk außerhalb des Hochwasserraumes der Saale möglich ist.
Ein Blick über die Saale zur Mündung des Rippachs in die Saale in Dehlitz führte zur Sorge der Exkursionsteilnehmer, dass ein weiteres Heranrücken von Bauten, den verhältnismäßig naturnaheren Mündungsbereich, bedrohen könnte. Daher geht der dringende Appell diesen naturnaheren Mündungsbereich unbedingt zu schützen und zu erhalten.
Ferner riefen die Bauarbeiten am Ufer der Stadt Weißenfels, Ortsteil Kriechau große Sorge hervor. Die Exkursionsteilnehmer mahnten an, dass nicht nur eine weitere Verbauung am Ufer von Flüssen erfolgen darf, sondern dass auch massive Rückbaumaßnahmen bei Ufer- und Sohlbefestigungen erfolgen müssen. Dies ist wichtig, um natürliche Lebensräume von Tier- und Pflanzenarten zu erhalten bzw. zu erweitern. Ferner benötigen Fließgewässer – so auch die Saale – naturnahe Entwicklungsmöglichkeiten, welche sich in Mäandrierung und Furkation ausdrücken. Außerdem entspricht das der Wasserrahmenrichtlinie der EU, welcher auch die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet ist.
Der Schkortelbach, welcher seine Quelle in Tagewerben haben muss und den Ostteil von Schkortleben prägt, birgt ein umfassendes Potential einer naturnahen Entwicklung in sich. Dies ist daran zu erkennen, dass vereinzelte Tendenzen von Mäandrierungen erkennbar sind, welche es durch Störhölzer oder -steine zu unterstützen gilt. Im Mündungsbereich in die Saale sind jedoch zwei Kleinwehre erkennbar, welche die biologische Durchlässigkeit massiv einschränken. Im Zuge der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie der EU (WRRL) sind hier entsprechende Maßnahmen erforderlich. Dazu zählt auch die Überprüfung der Gewässerqualität, da offenbar Zuleitungen von Abwasser in den Bach erfolgen.
Im Bereich der Aue zwischen Schkortleben und Großkorbetha war deutlich zu erkennen, dass große Teile der Auenlandschaften ausgedeicht und damit keiner standortgerechten Wechselwirkung zwischen Fluss und Aue bei Hochwasser unterliegt. Neben dem allgemeinen Verlust an Hochwasserausbreitungsräumen, fehlen den Restauenwäldern und -wiesen die unregelmäßig hohen, langen und häufigen Überflutungen, welche sie aber für eine standortgerechte Entwicklung lebensnotwendig benötigen. Von daher mahnen die Exkursionsteilnehmer eine umfassende, länderübergreifende, wissenschaftlich fundierte Konzeption zum Umgang mit Hochwasser an, welches für die Auen als Schutz- und Erhaltungsmaßnahmen und benötigten Wohnstätten als Ort außerhalb der Hochwasser dienen muss.
Ein besonderes Augenmerk gilt es nach Auffassung der Exkursionsteilnehmer einem ca. 7 ha großen Restauenwald östlich von Gniebendorf zuzuwenden. Im Südwesten und Nordosten von Streuobstwiesenresten eingerahmt, weist der Auenwald einen offenbar hochwasserbeeinflussten Hartholzauenwaldbestand mit Stieleiche, Gemeiner Esche und Feldulme sowie vereinzelten Hybridpappeln und Silberweiden auf. Der verhältnismäßig junge Gehölzbestand ist zudem von Saalealtverlaufresten, Saaleschlenken und Auskolkungen geprägt, welche den Strukturreichtum eindeutig erhöhen. Die wechselvolle Gehölzdichte des Auenwaldes ermöglicht eine schrittweise Naturverjüngung durch Sukzession und einen gewissen Bestand an nitrophilen Staudenkulturen. In den dichteren Gehölzbeständen ist eine deutliche Strukturierung in Baum-, Strauch- und Feldschicht erkennbar. Zum Zeitpunkt der Fahrradexkursion konnten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer die anfängliche Entfaltung der Frühjahrsflora z.B. bestehend aus Scharbockskraut, Gelben Windröschen, Veilchen und Goldsternchen sowie vereinzelte Bestände von Schneeglöckchen und Osterglocken erkennen.
Im nordöstlichen Teil befindet sich vom Auenwald eingeschlossen auf einem höheren Plateau eine Streuobstwiese. Nach Auffassung der Exkursionsteilnehmer ist es dringend erforderlich die Reste von angeschwemmtem Müll, aber auch herangeschaffte Altreifen in einem Altarmrest zu beräumen. Ansonsten ist eine ungestörte sukzessive Weiter- und Neuentwicklung innerhalb, aber auch eine diesbezügliche räumliche Weiterentwicklung des Auenwaldes nach außen möglich sein. Insbesondere nach Norden und Nordosten besteht hier noch umfassender Raum. Nach Ansicht der Exkursionsteilnehmer bedürfen die Streuobstwiesen einer umfassenden Pflege und Neubepflanzung. Der gegenwärtige Zustand der Streuobstwiese ist sehr besorgniserregend bedarf schnellen Handelns. Darüber hinaus weisen Obstbäume viele Hohlräume aus, welche als Schlaf- und Brutplätze dienen können.
Südlich von Großkorbetha nahmen die Exkursionsteilnehmer eine, auf einer Fläche von ca. 15 ha, eine weitere, fast vollständig beseitigte, einstige Streuobstwiese in Augenschein. Nach Meinung der Exkursionsteilnehmer gilt es unbedingt endlich Maßnahmen zum Erhalt der Restbestände und die Wiederherstellung der gesamten Streuobstwiese anzugehen. Inwieweit bereits alte, regionale Obstsorten verloren gegangen, war zu dem Zeitpunkt nicht einzuschätzen gewesen, was aber nicht bedeutet, dass dies bereits geschehen ist. Von daher der dringende Appell an die oder den Flächeneigentümer sowie die Behörden in Landkreis und Gemeinde, das Vorhaben schnellstmöglich anzugehen. Nicht nur ökologische, landschaftliche und kulturhistorische Aspekte sind hier zu betrachten, sondern z.B. ebenfalls der Zusammenhang mit den wieder anlaufenden Schulobstprogrammen der Europäischen Union.
Der Saalealtarm Tepnitz zwischen Großkorbetha und Wengelsdorf, welcher offenbar keinen Status als Naturschutzgebiet mehr besitzt, hat ebenso mit zu geringen Gewässerschonstreifen und Ansätzen der Verlandung zu kämpfen, welche vermutlich dem massiven Eintrag von Nährstoffen der umliegenden, intensiv genutzten, Äcker geschuldet sind. Derartige Altarme bilden wichtige Lebens- und Rückzugsräume, wozu u.a. der Eisvogel gehört. Neben der Einhaltung eines mindestens 10 m breiten Gewässerschonstreifens und der Extensivierung der angrenzenden Landwirtschaft, gehört nach Auffassung der Teilnehmer, eine umfassende wissenschaftliche Untersuchung dazu, inwieweit ein Wiederanschluss der Saalealtarme an den Rest des Flusses möglich ist.
Im Bereich der Fährstraße der Stadt Weißenfels, Ortsteil Kleinkorbetha ist ein riesiges Schild aufgestellt, welches auf „Maßnahmen zur Beseitigung und Minderung von sowie Vorbeugung gegen klimawandelbedingte Vernässung oder Erosion mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (ERFE) – Vorhaben: Maßnahmen gegen Vernässungsprobleme in Weißenfels (OT Kleinkorbetha)“ Für den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist das steuerfinanzierte Vorhaben in keiner Weise nachvollziehbar. Anstatt nicht standortgerechte wasserbauliche Anlagen in die Landschaft zu bauen gilt es Flächenversiegelung nicht nur zu vermeiden, sondern rückzubauen, Böden von Agrarflächen mit einer vielfältigen Fruchtfolgen zu verbessern sowie mehr Gehölz-, Wiesen- und Staudenflächen zuzulassen. Somit besteht nicht nur die Möglichkeit der Wiederherstellung einer arten- und strukturreichen Agrarlandschaft, sondern somit ist der Rückhalt von Wasser in der Fläche besser gewährleistet. Insbesondere Trocken- und Hitzejahre 2018 bis 2020 müssen doch ausreichend Lehre sein, dass Wasser vor Ort zu belassen. Das Vorhaben erfüllt keinesfalls nachhaltige Kriterien. Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – fordert eine umfassende Aufklärung zu Planung und öffentliche Beteiligung.
Mit Entsetzen und Unverständnis haben die Exkursionsteilnehmer die nunmehr umgesetzte Asphaltierung des Radwanderweges zwischen Kleinkorbetha und Bad Dürrenberg aufgenommen. Dieser Teil einer immer weiter voranschreitenden Versiegelung in offene Natur- und Landschaftsräume stellt, insbesondere im Sommer, eine unüberwindliche Barriere für Klein- und Kleinsttiere dar, befördert die vermehrte Nutzung mit Kraftfahrzeugen aller Art und das Fahren mit unangemessener Geschwindigkeit sowie beschädigt das Landschaftsbild. Dafür Steuergelder zu verschwenden sehen die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer als Skandal an und fordern den sofortigen Stopp solcher Baumaßnahmen. Inwieweit ein Rückbau vorhandener Versiegelungen, in finanzieller Verantwortung der Verantwortlichen für Planung und Umsetzung, erfolgen kann, bedarf einer ernsthaften Prüfung. Besonders aus dem Blickwinkel, dass derartige Baumaßnahmen flächendeckend auf zahlreichen Fahrradwegen stattfinden.
Bekanntlich gehören Auenlandschaften zu den arten- und strukturreichsten Landschaften der gemäßigten Zonen der Erde. Sie sind eng mit Flüssen und Bächen verbunden und fungieren als Ausgleichsraum für Wasserschwankungen aller Art. Bei auftretendem Hochwasser nehmen sie die zusätzlichen Wassermassen auf und reduzieren somit die Höhe der Hochwasserflutwelle und die damit verbundene Wucht geballter Wasserkraft. Dabei fungieren insbesondere Auenwälder als Abbremser der Wasserkraft. Zudem kann sich das nun langsamer fließende Wasser von Schlickbestandteilen sowie Treibgut aller Art befreien. Auenlandschaften dienen ferner als Lebens- und Rückzugsraum zahlreicher Tier- und Pflanzenarten. Diese landschaftliche und ökologische Vielfalt lockt zahlreiche stressgeplagte Erholungssuchende an, welche sich an der Natur und Landschaft erfreuen möchten. Als Bestandteil des 36.754 ha großen Landschaftsschutzgebietes „Saaletal“ bildet die Auenlandschaft einen sehr wichtigen Bestandteil der Saaleaue entlang der 413 km langen Saale. Gerade im Raum der Stadt Bad Dürrenberg sind einige Restauenwälder erhalten geblieben. Ferner sorgt der in Bad Dürrenberg einmündende Ellerbach eine weitere ökologische und landschaftliche Belebung der Landschaften in den Landkreisen Saalekreis und Burgenlandkreis. Seit dem Jahr 2000 haben im Rahmen eines von der Stiftung Umwelt, Natur- und Klimaschutz des Landes Sachsen-Anhalt unterstütztem Projekt des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – Schülerinnen und Schüler aus Bad Dürrenberg den Ellerbach untersucht und Vorschläge für die Verbesserung der Wasserqualität unterbreitet. Jedoch fanden auch in dieser Region menschliche Eingriffe in das Flusssystem der Saale statt. Somit erfolgte in den Jahren 1817 – 1822 eine Regulierung der Saale von Halle (Saale), oberhalb Schieferbrücke bis Weißenfels, was zum Bau von 10 Steinschleusen führte. Zahlreiche Flussbegradigungen und Saalealtarme zeugen noch von diesen Eingriffen. Einen derartigen Teil der Saaleaue bildet eine Mischlandschaft aus Saalealtarm mit begleitenden Auenwaldresten sowie einer Streuobstwiese in der Stadt Bad Dürrenberg, unweit des Ortsteils Kirchfährendorf. Laut Bodenverwaltungs- und verwaltungs GmbH (BVVG) handelt es sich um eine Fläche mit einem Gesamtumfang von 17,0338 ha. Die Gesamtfläche setzt sich aus 10,2618 ha Streuobstwiese, 6,3820 ha Forsten und Holzungen und aus 0,3900 ha Wasserfläche zusammen.
Auf der nunmehr für 115.000,00 Euro veräußerten Fläche erfolgte im 6,3820 ha großen Wehrichtwald Kirchfährendorf umfassende Abholzungen, welche starke strukturelle Störungen und Schädigungen in dem Wald zur Folge hatten. Im Rahmen dieser Abholzungen warf man den bereits gut vorangeschrittenen sukzessiven Prozess der Wiederentstehung eines Hartholzauenwaldes z.B. bestehend aus Gemeiner Esche, Stieleiche und Feldulme entscheidend zurück. Hier gilt es nach Auffassung des AHA sämtliche Abholzungen zu stoppen und den Weg zur sukzessiven Auenwaldentwicklung zu öffnen und zu sichern. Die 10,2618 ha große Streuobstwiese bedarf einer nachhaltigen Pflege, um sie zu erhalten. Neben den Pflegemaßnahmen erscheint es nach Meinung des AHA sinnvoll zu sein, eine Sortenbestimmung der Bäume vorzunehmen und eine umfassende Pflege-, Schutz- und Entwicklungskonzeption zu erarbeiten. Ferner hält es der AHA für dringend geboten die Umsetzung der Auflagen der BVVG für die ohne Pacht- und Nutzungsvertrag genutzten Bauten und Nebenanlagen der Motorradsportgemeinschaft Bad Dürrenberg e.V. restlos zu beräumen. Ebenso verweist der AHA darauf, dass laut Darstellungen der BVVG, der Kanu-Club Bad Dürrenberg e.V. eine Teilfläche von ca. 1.500 m² als Vereinsfläche ebenfalls ohne Pacht- bzw. Nutzungsvertrag nutzt. Dabei ist eine Teilfläche mit einem Bootshaus und Blechgaragen für Boote überbaut. Auch hier sieht der AHA massiven Handlungsbedarf innerhalb eines Landschaftsschutzgebietes und Hochwassereinzugsgebietes.
Nunmehr verfolgt der AHA mit großer Aufmerksamkeit die Vorbereitungen der Stadt Bad Dürrenberg zur 5. Sachsen-Anhaltinischen Landesgartenschau, welche ursprünglich im Jahr 2022 geplant war und nunmehr im Zeitraum vom 21.04.2023 bis 15.10.2023 auf einer Fläche von 15,00 ha stattfinden soll. Leider ist mit massiven Eingriffen in den Gehölzbestand im Kurpark sowie an den Hängen zu Saale und Ellerbach zu rechnen. Diese massiven Eingriffe in den Gehölzbereichen lassen umfassende Gehölzverluste erwarten, welche negative Auswirkungen auf Fauna und Flora, aber auch eine erosionsbedingte Gefährdung der Hanglagen bewirken können. Daher hält es der AHA für dringend geboten, diese Eingriffe in die Gehölzbestände im Kurpark und an den Hängen zu den Auen von Saale und Ellerbach auszuschließen.
Laut Medienberichten beabsichtigt man ab Februar 230 Bäume zu fällen und begründet dies damit, dass viele von diesen Bäumen bereits abgestorben seien. Diese Behauptungen finden jedoch keine fachlich-fundierte Nachweise. Daran ändert auch nichts, wenn man behauptet 320 Bäume nachpflanzen sowie als „Ersatz“ 100 Vogel- und Fledermauskästen aufhängen zu wollen. Der AHA fordert ein Erhalt und Schutz der Bäume ein. In abgelegeneren Bereichen gilt es auch abgestorbene Bäume zu erhalten, da diesen zahlreichen Vögeln, Insekten und Spinnen als Lebens- und Rückzugsraum dienen.
Der AHA regt stattdessen erneut und mit Nachdruck an, im Kurpark Rasen zu Wiesen zu entwickeln, um neben der optischen Aufwertung durch Blühpflanzen in der gesamten Vegetationsperiode, mehr Nahrungsmöglichkeiten für Insekten anzubieten. Ferner gilt es die Erweiterung von Straßenbaumbeständen und Fassadenbegrünungen im Stadtgebiet in den Blickpunkt zu rücken. Darüber hinaus gilt es zu prüfen, inwieweit eine Umwandlung der intensiv genutzten Ackerfläche in der Saaleaue östlich des Lämmerwiesenweges in eine Mischfläche aus Wiese, Streuobstwiese und sukzessive Auenwaldbereiche möglich ist. In dem Zusammenhang scheint die Pflanzung einer Obstallee bzw. Schaffung einer Kopfweidenallee am östlichen Rand des Lämmerwiesenweges in Richtung Feld sinnvoll zu sein.
Die angedachten Maßnahmen entsprechen eher den Grundsätzen für die Durchführung von Landesgartenschauen vom 19.03.2013 sowie der Ausschreibung für die Durchführung einer Landesgartenschau in Sachsen-Anhalt im Jahr 2022 vom 30.10.2015, welche u.a. den Landschafts-, Natur- und Umweltschutz, das Stadtklima sowie die Entwicklung neuer Grün- und Freiräume im Konzept enthalten soll.

https://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/bsst/document/VVST-VVST000006783

Das frühere Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt stellte eine Förderung in Höhe von bis zu 5 Millionen Euro zur Verfügung zu zur Verfügung. Auf Grund der Verwendung umfassender öffentlicher Mittel erwartet der AHA nun eine transparente und fachlich-fundierte Planung der Landesgartenschau in Bad Dürrenberg im Jahr 2023. Dazu muss ebenfalls garantiert sein, dass der Schutz von Umwelt, Natur und Landschaft keine Verschlechterung, sondern einen spürbaren Fortschritt erfährt.
Medienberichten vom 31.01.2022 zu Folge ist die Gefahrenabwehr einer Erosion des Saalehanges Realität geworden. Es ist unverantwortlich, warum die Verantwortlichen der Landesgartenschau die jahrelangen Mahnungen des AHA vorsätzlich ignorierten und rücksichtslos die Fällungen offensichtlich umsetzten.
Die Deichrückverlegungen in der Saaleaue im südlichen Teil der Stadt Bad Dürrenberg ist nach Meinung der Exkursionsteilnehmer ein richtiger und wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Jedoch ergeht die Anregung den Deichverlauf in nordöstlicher Richtung so zurückzuverlegen, dass der unmittelbar angrenzende Auenwald wieder in das Hochwasserregime der Saale zurückkehren kann.
Im Bereich der Mündung des Ellerbaches erörterten die Teilnehmer, dass seit dem Jahr 2000 im Rahmen eines von der Stiftung Umwelt, Natur- und Klimaschutz des Landes Sachsen-Anhalt unterstützten Projekts des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – mit Schülerinnen und Schüler aus Bad Dürrenberg den Ellerbach zu untersuchen und Vorschläge für die Verbesserung der Wasserqualität zu unterbreiten.
Die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer waren sich einig, dass die Fortsetzung des Projektes unbedingt gesichert sein muss. Jedoch nahmen die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer mit sehr großem Unverständnis die Befestigung der Ufer von Saale und Ellerbach in Augenschein. Nach Auffassung der Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer verstoßen diese Baumaßnahmen gegen die WRRL der EU. Daher fordern die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer den unverzüglichen Rückbau dieser Uferbefestigungen.
Hinsichtlich des Bauvorhabens zur Errichtung des Wasserkraftwerkes Bad Dürrenberg. In Stellungnahmen vom 05.11.2007 und 11.01.2008 hatte der AHA angemahnt, die Gefahren für den Fischbestand akut zu minimieren, die Durchlässigkeit der Saale mit in Angriff zu nehmen sowie die Ufervegetation nicht zu schädigen bzw. alles zu unternehmen um eine Weiterentwicklung zu ermöglichen. Dies ist wichtig, um die Gewinnung von regenerierbarer Energie aus Wasser nicht dadurch nachhaltig einzutrüben, ebengenannte Aspekte nicht bzw. vollumfänglich zu berücksichtigen.
Im Saaleauengebiet zwischen Wölkau und der Stadt Leuna, Ortsteil Kreypau wies der AHA auf seine „Konzeption zur Errichtung eines Feuchtgebietes in der Saaleaue in der Gemeinde Kreypau, unweit des Ortsteiles Wölkau (Landkreis Merseburg-Querfurt)“ vom 02.10.2006 hin. Leider gibt es bis heute keine Reaktion des heutigen Landkreises Saalekreis. Der AHA fordert nunmehr mit Nachdruck, dass sich der Landkreis Saalekreis nun endlich Konzeption annimmt und somit die fortgesetzte unverantwortliche Ignoranz beendet.
Ferner halten die Exkursionsteilnehmer eine umfassende Deichrückverlegung erforderlich, um dem Fluss mit seiner Aue wieder zu verbinden, um die Retentionsfläche wieder auszuweiten und eine naturnahere Entwicklung zu ermöglichen. In dem Blickwinkel betrachtet kritisierten die Exkursionsteilnehmer die Ertüchtigungen der Deiche an den vorhandenen Stellen. Somit ignoriert das Land Sachsen-Anhalt jahrzehntelang vom heutigen Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – gegebene Hinweise in Form von Deichrückverlegungen der Saale wieder mehr Überflutungsräume zurückzugeben.
Darüber hinaus gilt es die zunehmende Schädigung von Bäumen in Folge des Verbisses von Pferden zu unterbinden.
Mit unvermindert sehr großer Skepsis und ebenso umfassenden Unverständnis diskutierten die Teilnehmer die Fortsetzung der Überlegungen zu einem Weiterbau des Saale-Elster-Kanals bis zur Saale bei Kreypau. Die Frage stellt sich schon nach dem Sinn des Vorhabens, welches auf einer Länge von 12 km ab Hafen Leipzig-Lindenau in den Jahren 1933 bis 1943 gebaut wurde und insgesamt 20 km betragen soll. Einst für 1.000 Tonnen-Schiffe konzipiert, wäre das Vorhaben womöglich zuerst ein teureres, steuerfinanziertes Vorhaben, wobei schon auf der Saale zwischen Halle-Trotha und der Elbe kein derartiges Wasserfahrzeug fährt. Auch die Gefahr des weiteren Ausbaus der Saale zwischen Merseburg und Halle nähme erheblich zu. Das hätte massive Eingriffe in weitgehend unverbaute und somit arten- und strukturreiche Abschnitte der Saale in dem Bereich zur Folge.
Ferner wären auch massive bauliche Maßnahmen an dem 8 km langen nicht gebauten Teil erforderlich. Als Beispiel sei die Notwendigkeit erwähnt, dass ein 22 m Höhenunterschied zwischen Saale und dem Kanal zu überwinden wäre. Dazu plante man damals in Wüsteneutzsch bei Kreypau eine große Schleuse, welche als Doppelschleuse ausgelegt war und der Hub der beiden Schleusenkammern jeweils 10 Meter betragen sollte. Auch wenn die obere Schleusenkammer noch zu ca. 75{742476d910061147bacb9f2d1e63afebae5c969212eff52eb4ea03554537fa31} fertiggestellt wurde, begann man bei der unteren Schleusenkammer lediglich mit den Erdarbeiten für die Fundamente. Trotz alledem müsste womöglich ein kompletter Neubau erfolgen. Darüber hinaus ist man zwar heute ohne weiteres in der Lage Schleusen mit 30 m Hubhöhe zu errichten und zu betreiben, aber im konkreten Fall stellt sich die Frage nach dem Aufwand-Nutzen-Verhältnis. Die bisher vorliegenden Potenzialanalysen gehen selbst von Problemen in der Kostendeckung aus. Nicht umsonst setzt man auch auf Einnahmen aus Vignetten, Parkgebühren und nicht zuletzt auf die Entstehung neuer Wohn- und Gewerbegebiete entlang des Kanals. Angesichts der Tatsache, dass das Gesamtgebiet im Landschaftsschutzgebiet, Europäischem Vogelschutzgebiet, FFH-Gebiet sowie im Überschwemmungsgebiet bzw. im Einzugsgebiet von Hochwasser liegt, sind das angesichts des allseits bekannten Arten- und Strukturreichtums an Fauna und Flora sowie des jüngsten Hochwassers im Juni 2013 die falschen Signale.
Nicht unbeachtet bleiben darf, dass sich in dem bereits existierenden Kanalteil eine eigene Fauna und Flora entwickelt hat, welche im Falle eines weiteren Ausbaus, Schaden – bis zur Totalvernichtung – davontragen könnte. Das trifft im Übrigen auf die gesamte Saale-Elster-Luppe-Aue zu. Des Weiteren befindet sich der Raum zwischen Halle und Leipzig im Regenschatten des Harzes und ist daher von Niederschlagsarmut gekennzeichnet. In naher Zukunft ist von einer Reduzierung der jährlichen Niederschlagsmengen von derzeit ca. 450 mm auf 300 mm auszugehen. Dagegen liegt die Verdunstung bei offenen Wasserflächen erst einmal weiterhin bei ca. 700 mm im Jahr. Auf Grund des voranschreitenden Klimawandels ist somit mit einer umfassenden Verschärfung dieser Situation und somit mit einer weiteren Wasserverknappung zu rechnen. Andrerseits lässt sich durchaus von verstärkten Hochwassersituationen auszugehen, wie erst jüngst das Junihochwasser 2013 aufzeigte.
Derartige Entwicklungen und Tatsachen finden in den bestehenden Potenzialanalysen nicht umfassend genug Berücksichtigung.
Ebenso bedenklich erscheint das Bestreben den individuellen und wirtschaftlichen motorisierten Bootsverkehr zu befördern. Dies hat sich am deutlichsten in der jüngsten Novellierung des Sächsischen Wassergesetzes manifestiert. Dabei hatte man alle massiven und nachvollziehbaren Gründe dies nicht zu tun gröblich vernachlässigt.
Somit erhöht ein Saale-Elster-Kanal mit massiver Nutzung durch motorisierte Schiffe und Boote erheblich die Gefahr des Ausbaus der Fließgewässer im Stadtgebiet von Leipzig an Pleiße und Floßgraben sowie in der Neuseenlandschaft im Süden der Stadt. Ferner ist bei Eintreten des prognostizierten Bootsverkehrs mit einer massiven Zunahme der Abgas- und Lärmbelastungen sowie durch den Betrieb der Motorschrauben mit starken Auf- und Verwirbelungen im Gewässerbett zu rechnen. Dies führt zu massiven Beeinträchtigungen an der Gewässerfauna und -flora.
Ebenfalls besteht die Gefahr, dass weitere Verbauungen im Uferbereich der Saale z.B. für Bootsanlegestellen entstehen könnten. Das man sich da wenig um Bau- und Umweltrecht schert, haben z.B. die illegal errichteten Bootsanlegestellen in den Saalekreisortschaften Brachwitz und Salzmünde klar verdeutlicht.
In dem Blickfeld betrachtet, stimmen die Teilnehmer mit der Auffassung des AHA überein. dieses Vorhaben aus ökologischen und ökonomischen Gesichtspunkten sehr skeptisch zu beurteilen. Die 90.000,00 Euro teure, aus Steuermitteln finanzierte Machbarkeitsstudie geht bewusst von einer sehr vielfältig zu betrachtenden sehr hohen Erwartung aus, wenn man 500.000 Touristen im Jahr zu Grunde legt. Das wären 1.369,87 Touristen pro Tag. Dies gilt es jedoch mit großer Skepsis zu betrachten. Entweder es tritt nicht ein und die Steuermittel in Höhe der bisher veranschlagten Gesamtkosten in Höhe von 106.004.035 Euro – u.a. für Kanal und Schiffshebewerk – wären verpulvert oder es tritt ein und es entstehen zahlreiche zusätzliche Straßen, Parkplätze und Gebäude. Verheerend, wenn man an beide Vorstellungen denkt. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes angibt, Zitat: „Täglich werden in Deutschland rund 52 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Flächenneuinanspruchnahme – kurz Flächenverbrauch – von circa 73 Fußballfeldern.“, Zitat Ende

https://www.bmu.de/themen/nachhaltigkeit-digitalisierung/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/flaechenverbrauch-worum-geht-es

Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 18.980 ha. Im Vergleich dazu hat die brandenburgische Landeshauptstadt Potsdam – mit Stand vom 31.12.2020 – eine Fläche von 18.824,00 ha = 188,24 km².
Angesichts dieser Tatsachen, stellen derartige Pläne ein verheerendes Signal dar. Mit dem Entzug des Bodens und ist eine Beendigung seiner natürlichen Speicher-, Rückhalte-, Puffer- und Lebensraumfunktion verbunden.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – gehört zu den Organisationen, welche sich immer für eine Förderung des Fahrradverkehrs einsetzt. So lassen sich Alternativen zum Motorisierten Individualverkehr schaffen, befördern und entwickeln.
Jedoch mit großer Sorge betrachtet der AHA die gegenwärtige Art und Weise des Ausbaus des Radwegenetzes. Das heißt im konkreten Fall, dass neben dem bestehenden umfassenden Band aus Fahrradstraßen bestehend aus Beton, Asphalt, Schotter und Splitt, weitere derartige Trassen hinzufügen. Dabei haben beispielsweise die Verantwortlichen in Politik und Verwaltung entgegen jeglicher ökologischen Vernunft ein flächendeckendes Zerschneiden wertvoller Landschaften mit Asphalttrassen zu verantworten.
Derartige als Radwanderwegbau deklarierte steuerfinanzierte Vorhaben tragen weiter dazu bei einst unversiegeltem Boden komplett zu versiegeln. Somit entstehen immer wieder aus Steuermitteln finanzierte, für Klein- und Kleinstlebewesen fast unüberwindbare Hindernisse, welche sich im Sommer aufheizen und keine Tarnung gegenüber Fraßfeinden bieten. Darüber hinaus haben Beispiele mit derartigen Kleinstraßen gezeigt, dass verstärkt Motorräder und Mopeds die Wege nutzen. Solche Missbräuche gefährden nicht nur Fuß- und Radwanderer, sondern beeinträchtigen Umwelt und Natur. Dabei schreckt man noch nicht einmal vor Naturschutzgebieten zurück.
In dem Zusammenhang machten sich ausgiebige Bepollerungen der Wege notwendig, um das ungehinderte Befahren mit Kraftfahrzeugen aller Art zu verhindern, aber die Nutzung durch landwirtschaftliche Fahrzeuge, Maschinen und Geräte zu ermöglichen. Nur so war bzw. ist eine Senkung der Gefahr für Fahrradfahrer und Fußwanderer möglich.
In dem Blickwinkel betrachtet sieht der AHA mit sehr großer Sorge flächendeckend und länderübergreifend Radschnellstraßen zu bauen. Neben der zu befürchtenden Verstärkung der flächendeckenden Versiegelung von Bodenflächen, entstehen nun Begehrlichkeiten Landschafts- und Naturschutzgebiete mit neuen Brückenbauwerken zu zerschneiden.
Gleiches gilt für den entlang des nicht vollendeten Saale-Elster-Kanals zwischen den Städten Leipzig und Leuna geplanten Fahrradweg. Der AHA weist darauf hin, dass es gilt das bereits umfassende Fahrradwegenetz in der Region zu nutzen und durch Hinweisschilder besser auffindbar zu gestalten und somit besser zu bewerben. Dies gilt auch für das bestehende Wegenetz zwischen beiden Städten im Bereich des Saale-Elster-Kanals. Hier beabsichtigt man aber offensichtlich den Druck auf den Ausbau des Saale-Elster-Kanal zu erhöhen und dazu öffentliche Mittel einzusetzen.
Aus diesen Gründen hat der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – von Anfang an die Verantwortlichen aufgefordert, die knappen öffentlichen Mittel nicht noch zur flächendeckenden Zerschneidung wertvoller arten- und strukturreicher Landschaften zu verwenden und daher den asphaltierten bzw. betonierten Wegebau sofort zu stoppen. Stattdessen gilt es dafür Sorge zu tragen, dass der motorisierte Individualverkehr die unbefestigten Wege nicht weiter nutzen und zerfahren kann. Außerdem sind ordnungsgemäße Beschilderungen und Kontrollen vonnöten.
Ferner ist es notwendig mögliche Stätten der Gastronomie und Übernachtung zu befördern sowie kulturelle, wirtschaftliche und ökologische Angebote vor Ort besser darzustellen und zu kommunizieren.
Im Bereich des ca. 17 ha großen Göhlitzscher oder Kreypauer Holzes stellte der AHA den Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer seine „Vorschläge zur Pflege, Entwicklung und Betreuung des Kreypauer Holzes und des Waldes am Waldbad Leuna“ vom 13.08.2001 sowie darauf aufbauende Überlegungen vor. Dazu zählen insbesondere die Erstellung eines wissenschaftlich fundiertem Schutz- und Entwicklungskonzeptes, welches unbedingt eine vollständige Erfassung von Fauna und Flora, die Möglichkeiten und Notwendigkeit einer sukzessiven Verjüngung des Auenwaldes, der unversiegelte Erhalt der Wege sowie die Zukunft der Hundesportanlage beinhalten sollte. Mit großer Sorge nahmen die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer die voranschreitende Verfüllung von Bombentrichtern und Saalealtverläufen mit Siedlungsabfällen. Hier ist nicht nur eine vollständige Beräumung, sondern auch eine strenge Kontrolle zur Vermeidung einer erneuten Vermüllung dringend erforderlich. Ferner unterstützten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer die Prüfung einer umfassenden Rückverlegung der Deiche sowie die sukzessive Ausweitung des Auenwaldes auf die nordwestlich angrenzenden Ackerflächen, welche im Nordwesten durch eine Eisenbahnstrecke, im Nordosten durch den Verbindungsweg zwischen Kreypau und Trebnitz, im Südosten durch Auenwald und Saalealtarm sowie im Südwesten durch die Saale abgegrenzt ist. Eine sukzessive Erweiterung des Restauenwaldes Göhlitzscher oder Kreypauer Holz hätte eine Erweiterung um eine Fläche von ca. 15,78 ha zur Folge, was zur Beförderung des Arten- und Strukturreichtums sowie zur besseren Filterung des Hochwassers beitragen kann. Gleiches gilt für eine ca. 3.90 ha große Ackerfläche zwischen dem Restauenwald Göhlitzscher oder Kreypauer Holz und der Ortslage Kreypau zu. Hier ist nach Ansicht des AHA auch eine entsprechende Deichrückverlegung erforderlich.
An dieser Stelle war auch die Entwicklung des Saalealtverlaufes unterhalb der Ortslage der Stadt Leuna Thema bei Gesprächen der Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer. Dabei betonten sie die dringende Notwendigkeit einer naturnahen Entwicklung, wozu das Unterlassen von baulichen Eingriffen gehört. Dazu zählt die ungestörte Entwicklung von ungestörten Röhrichtbereichen als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tierarten. Der starke Nährstoffeintrag – insbesondere aus der Luft und umliegender Bodenflächen – lassen Befürchtungen eines Umkippens des Gewässers befürchten. Der starke Algenbewuchs – selbst in der Wintermonaten – bekräftigen diese Befürchtungen.
Auf Anregung des AHA führten am 13.07.2016 Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Gewässerökologie der Johann-Gottfried-Borlach-Sekundarschule Bad Dürrenberg umfassende Untersuchungen der Wasserqualität durch, was zu folgender zusammenfassenden Beurteilung des Gewässers führte, Zitat:
Die Beurteilung der Wassergüte erfolgte mittels biologischer Untersuchungsmethoden auf Phyto- und Zooplankton einschließlich der Individuendichte sowie chemische Analysen auf bestimmte chemische Inhaltsstoffe des Wassers. Die biologische Gewässeruntersuchung beschreibt und beurteilt das Gewässer aus biologischer Sicht nach dem Saprobiensystem. Das System basiert auf ökologisch angepassten Organismen (Leitorganismen), die im Wasser leben und fäulnisfähige Stoffe – Saprobier – anzeigen (sapros = Zersetzung, bios = Leben). Die chemische Gewässeruntersuchung hingegen beschreibt und beurteilt das Wasser aus chemischer Sicht nach dem Trophiegrad, der die organische Belastung des Wassers anzeigt, womit man auf die Qualitätsmerkmale des Gewässers schließen kann.
Als ehemaliger Saalealtarm ist dieses Gewässer völlig von der Saale abgeriegelt. Die Speisung des Wasserkörpers erfolgt durch Grundwasser und durch diffuses und einfließendes Oberflächenwasser bei Niederschlägen. Ein oberirdischer Abfluss fehlt.
Auffallend bei den chemischen Analysen ist der hohe Sulfatgehalt von 780 mg pro Liter, der weit über dem Grenzwert liegt. Das Gewässer ist sehr reich an pflanzlicher Biomasse. Insbesondere den submersen (untergetauchten) Wasserpflanzen kommt hier eine besondere Bedeutung zu. Beim Eiweißabbau dieser abgestorbenen pflanzlichen und tierischen Substanz im Wasser wird zunächst Schwefelwasserstoff freigesetzt. Bei genügend Sauerstoff im Wasser wird dieser jedoch rasch zum Sulfat oxydiert (Sulfurikation). Bei Sauerstoffmangel, und dieser trat bei einer Wassertemperatur von über 26°C mit nur 5,45 mg/l ein, reichert sich weiter Schwefelwasserstoff an, der noch zusätzlich aus dem vorhandenen gerade erst gebildeten Sulfat kommt (Desulfurikation). Sulfurikation und Desulfurikation werden von verschiedenen Schwefelbakterien besorgt, die dabei die lebensnotwendige Energie gewinnen. Die milchig, trübe Färbung des Wassers stammt von diesen Bakterien. Entnommene Wasserproben rochen eindeutig nach Schwefelwasserstoff.
Bei der biologischen Wasseranalyse konnten fadenförmige Blaualgen der Ordnung Oscillatoria (Schwingalgen) ermittelt werden, die in Massen auftraten. Auch verschiedene Arten Wimpertierchen die massenweise, stellenweise auch häufig vorkamen. Blaualgen und Wimpertierchen dieser Art sind Anzeiger-Organismen eines stark belasteten Gewässers.
Die Wassergüteklasse dieses Gewässers ergab auf Grund der chemischen und biologischen Analysen die Wassergüteklasse 3 mit der Tendenz zur Wassergüte 3,5 alpha-mesosaprob/polysaprob. In dieser Zone finden Prozesse des Abbaus organischer Stoffe im überwiegenden Maße unter reduktivem Milieu statt. Je nach Wassertemperatur ist Sauerstoff nur noch knapp vorhanden. Dafür kann sich Schwefelwasserstoff mit Geruchsbelästigungen oder auch Methangas bilden. Der Grund ist mit Faulschlamm angereichert.
Biologisch wird diese Wassergüte durch Massenentwicklung von Bakterien gekennzeichnet. Neben den massenhaften Bakterien finden sich relativ nur wenige Arten anderer Lebewesen. Diese wenigen besonders angepassten Arten können allerdings in riesiger Individuenzahl auftreten. Kennzeichnend sind Blaualgen, Wimpertiere und einige Geißeltierchen. “, Zitat Ende
Diese Ergebnisse mahnen ein unverzügliches Handeln an. Die Einstufung in Güteklasse III-IV = sehr stark verschmutzt ist als sehr besorgniserregend anzusehen. Die Wasserrahmenrichtlinie der EU (WRRL) vom 22.12.2000 hat dazu u.a. folgendes geregelt, Zitat:

„(33) Das Ziel eines guten Gewässerzustands sollte für jedes Einzugsgebiet verfolgt werden, so dass eine Koordinierung der Maßnahmen für Grundwässer und Oberflächengewässer ein und desselben ökologischen, hydrologischen und hydrogeologischen Systems erreicht wird.“, Zitat Ende

Der Artikel 1 der WRRL beinhaltet zudem das Gebot der Verbesserung und des Schutzes von Gewässern und ein damit verbundenes Verschlechterungsverbot.

Daher regt der AHA an, Beeinträchtigungsquellen zu suchen und zu prüfen, inwieweit ein Stopp der Negativeinflüsse möglich ist. Ferner ist alles auszuschließen, was ein künstliches Absenken des Wasserstandes begünstigt. Gerade die Abzweigungen von Wasser aus dem Saalebogen zur Bewässerung der öffentlichen Gärten in Leuna gilt es auf den Prüfstand zu stellen. Ebenso bedarf es nach Meinung des AHA einer wissenschaftlichen Überprüfung, inwieweit ein Wiederanschluss des Saalealtarmes ökologisch-hydrologisch sinnvoll erscheint und letztendlich, unter Berücksichtigung der Belange des Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutzes, baulich möglich ist.

Nach Auffassung der Exkursionsteilnehmer gilt es die Wasserqualität des Saalealtarms weiter zu untersuchen, Beeinträchtigungsquellen zu suchen und zu prüfen, inwieweit ein Stopp der Negativeinflüsse möglich ist. Ferner ist alles auszuschließen, was ein künstliches Absenken des Wasserstandes begünstigt. Gerade die die Abzweigungen zur Bewässerung der öffentlichen Gärten in Leuna gilt es auf den Prüfstand zu stellen. Ebenso bedarf es nach Meinung der Exkursionsteilnehmer der wissenschaftlichen Überprüfung, inwieweit ein Wiederanschluss des Saalealtarmes ökologisch-hydrologisch sinnvoll erscheint und letztendlich, unter Berücksichtigung der Belange des Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutzes, baulich möglich ist.
Plänen der Stadt Leuna, den Saalealtarm ggf. als Hafen zu nutzen und auszubauen erteilten die Exkursionsteilnehmer eine klare Absage, da dies zur Zerstörung bzw. Störung eines Lebens- und Rückzugsraumes zahlreicher Tier- und Pflanzenarten und des Landschafts- und Stadtbildes darstellt sowie eine Beeinträchtigung der Wasserqualität zu befürchten ist. Dies stünde eindeutig dem Anliegen und Zielstellungen der WRRL entgegen.
Darüber hinaus äußerten die Exkursionsteilnehmer ihre schweren Bedenken zu Plänen der Stadt Leuna eine Brücke und Straßentrasse für Kraftfahrzeuge parallel zur bestehenden Bahnbrücke und -damm zu errichten. Von derartigen Plänen geht grundsätzlich das deutliche Signal in die gegensätzliche Richtung zum Abbau von Belastungen der Umwelt mit Abgasen, Feinstaub, Lärm und fortgesetzte Bodenversiegelung aus. Ferner hätten derartige Baumaßnahmen weitere räumliche Einschränkungen der Aue und damit u.a. von Hochwasserräumen zur Folge.
Zudem wäre die Botschaft deutlich – während eine fortgesetzte Einschränkung des bahnverkehrs erfolgt, befördert man den Motorisierten Individualverkehr und den Lasttransport mit seinen Folgen für Umwelt, Natur und Landschaft.
In dem Zusammenhang erörterten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer die Vorschläge des AHA die derzeitige Ackerfläche nordwestlich, nördlich und nordöstlich des Göhlitzscher Holzes diesem Auenwald zur sukzessiven Erweiterung zur Verfügung zu stellen. Dies hätte nicht nur eine wert- und sinnvolle Erweiterung von Lebens- und Rückzugsräumen für Fauna und Flora zur Folge, sondern nimmt dem Hochwasser Kraft und Schwemmgut.
Für die Exkursionsteilnehmer ist nicht schlüssig, wozu in der Saaleaue und Hochwassereinzugsgebiet eine derartig ausgebaute Slipanlage erforderlich ist. Zudem beeinträchtigt der Bestand das Landschafts- und Stadtbild. Die asphaltierte Zuwegung stellt zudem eine unnötige Versiegelung von Bodenflächen dar. Auf Grund dessen halten es die Exkursionsteilnehmer für dringend geboten zu prüfen, wer die Planung, die Genehmigung und den Bau veranlasst hat und woher die Finanzierung stammt.
In der ca. 10 ha großen Fasanerie erläuterte der AHA seine im „Rahmenplan zur Erstellung einer Schutz- und Entwicklungskonzeption für die Fasanerie in der Stadt Merseburg, Landkreis Saalekreis“ vom 10.10.2011 niedergeschriebenen Vorschläge zur wissenschaftlichen Bearbeitung des Anliegens, der Beförderung der sukzessiven Verjüngung und nicht zuletzt die Rückverlegung des Deiches, um eine ungehinderte Korrelation zwischen Saale und Fasanerie wiederherzustellen. Im Rahmen der Exkursion berieten die Exkursionsteilnehmer über die Darstellungen des AHA zu den am 21.12.2016 festgestellten Massenabholzungen. Die Exkursionsteilnehmer bekräftigten, dass der Restauenwald die Fasanerie in der Saaleaue zum Schutzgebiet nach der Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie FFH0143 „Elster-Luppe-Aue“, zum europäischen Vogelschutzgebiet EU SPA „Saale-Elster-Aue südlich Halle“ und ist ein Gesetzlich geschütztes Biotope gemäß § 30 Abs. 2 Satz 2 des Bundesnaturschutzgesetzes in Verbindung mit § 22 Absatz 1 Nummer 1, temporäre Flutrinnen in Überschwemmungsgebieten und Auen des Naturschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (NatSchG LSA) gehört und alle Forstmaßnahmen zu unterlassen sind.
Im Bereich des Zusammenflusses von Alter Saale, welche von einer umfassenden Entwicklung der Weichholzaue geprägt ist, stellten die Exkursionsteilnehmer eine umfassende Vermüllung fest. Hier gilt es neben einer unverzüglichen Beseitigung des vermehrten Unrates und Mülls, durch verstärkte Kontrollen eine weitere Vermüllung zu verhindern. Neben der Gefährdung für Mensch und Tier vor Ort, besteht die dringende Gefahr, dass bei Hochwasser eine ungehinderte Weiterverbreitung in der Saaleaue erfolgt.
Auf dem Gelände der früheren Papierfabrik in Merseburg erörterten die Teilnehmer den „Rahmenplan zur Erstellung einer Konzeption zur Renaturierung des Geländes der ehemaligen Papierfabrik in Merseburg, Mühlberg 07 – 15“ vom 02.12.1998 und seine darin dargelegten Anliegen. Die Teilnehmer stellten dabei fest, dass zwar die baulichen Anlagen nunmehr beseitigt sind, aber die z.B. mit Kraftstoffen, Öl, Schwefel und Säure kontaminierten Böden sich noch vor Ort befinden. Dabei bekräftigten die Teilnehmer die noch immer aktuelle Forderung des AHA, die zum Teil bis 5 m mächtigen Aufschüttungen zu entfernen, um so die gesundheits- und umweltgefährdenden Bestandteile ordnungsgemäß entsorgen zu können. Im Anschluss daran, erhält die Saale Aue zurück, wo sich ein arten- und strukturreicher Auenwald entwickeln kann. Ferner wäre der Aufwand zur Sanierung des Mühlgrabens wesentlich geringer, welcher momentan sich eher durch die Beseitigung von Gehölzen und einhergehenden Verlust von Lebensräumen des Eisvogels artikuliert hat. Die gegenwärtigen Baumaßnahmen haben keinen naturnahen, sondern einen vollständig naturfernen Zustand mit befestigten Ufer- und Sohlbereichen zur Folge. Da eine derartige Entwicklung nicht den Anliegen der WRRL entspricht ist ein unverzüglicher Rückbau der Befestigungen vorzunehmen. Ferner ist die Bereitstellung eines weitaus größeren Raums erforderlich, um eine tatsächliche naturnahe Entwicklung mit Mäandern zu ermöglichen.
Im unteren Abschnitt der Klia erörterten die Exkursionsteilnehmer den naturfernen Verlauf des Fließgewässers, welcher vollkommen unbefriedigend ist und zudem der europäischen Wasserrahmenrichtlinie widerspricht. Der AHA legte dabei dar, dass seine Vorschläge und Überlegungen, welche er im „Rahmenplan zur Erstellung einer Konzeption zur Renaturierung, Pflege und Entwicklung der Klia in der Stadt Merseburg, Landkreis Merseburg-Querfurt“ vom 07.01.2002 eingearbeitet hatte. Die Teilnehmer mahnen daher eine schnellstmögliche, wissenschaftlich-konzeptionelle Erstellung einer Konzeption zur Renaturierung, Pflege und Entwicklung der Klia in der Stadt Merseburg an.
Im Mündungsgebiet der ca. 20 km langen Laucha in Schkopau mussten man mit Entsetzen und Unverständnis feststellen, dass die Folgen eines massiven Eingriffs in den Gehölzbestand aus dem Jahr 2015 noch deutlich erkennbar waren. Die Fällungen zerstörten nicht nur größere Teile des Gehölzbestandes, sondern beseitigten flächendeckend die sukzessive Entwicklung im Einzugsbereich der Laucha. Daher halten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer eine Unterstützung einer ungestörten sukzessiven Entwicklung für dringend geboten.
Ferner verweist der AHA in dem Zusammenhang darauf, dass eine Sanierung der Hochhalde Schkopau grundsätzlich Zustimmung findet. Inwieweit es Umverlegung der Laucha auf einer Länge von 1,5 km dazu erforderlich ist und eine dosierte Einleitung von kontaminiertem Regenwasser der Laucha weiter Schaden zufügt, gilt es nach Vorlage der Planungsunterlagen zu prüfen.
Die Exkursionsteilnehmer regten an zu prüfen, inwieweit in der ca. 19,83 ha Saaleaue westlich des Mündungsgebietes der Laucha eine Wiederherstellung des einstigen Saalebogens sinnvoll erscheint. Dafür spräche die Wiederverlängerung des Saaleverlaufs mit einhergehender Möglichkeit der Aufnahme erhöhter Wassermengen mit einhergehender verbesserter Aufnahme von Hochwasser in Fluss und Aue, die Schaffung weiterer Feuchtgebiete als Lebens- und Rückzugsraum für Tiere und Pflanzen, Verbesserung des Klimas in Folge der Erhöhung der Luftfeuchtigkeit sowie Aufwertung des Landschafts- und Ortsbildes in Schkopau.
Im Saaleabschnitt unterhalb Merseburger Straße/Planenaer Landstraße haben wieder einmal aufgezeigt, dass die ökologische Notwendigkeit des Bestandes von Gehölzen entlang von Fließgewässern noch immer nicht begriffen worden ist. Hier nahmen die die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer mit Entsetzen umfassende Abholzungen am Saaleufer in Augenschein. Offenbar selbst die begonnene Brutzeit hat von diesen sinnlosen Abholzungen abhalten können.
Im Stadtgebiet von Halle (Saale) erinnerte der AHA an die vereins- und verbandsübergreifenden Aktivitäten seit dem Jahr 1992 an, welche den unzerschnittenen Erhalt der Saale-Elster-Luppe-Aue zum Ziel haben. Der nunmehrige Bau der ICE-Trasse Nürnberg-Erfurt-Halle/Leipzig-Berlin veranschaulicht eindeutig die immer wieder fachlich fundierten dargelegten umfassenden Bedenken. Man war sich vor Ort einig, dass die heutigen Bahntechniken einen derartigen baulichen, landschafts- und naturzerstörerischen baulichen Gigantismus zu keiner Zeit nötig hatten und haben.
Den Abschluss der Fahrradexkursion bildete der Blick auf die Weiße Elster, welche alsbald nach insgesamt 257 km und einem Einzugsgebiet von 5.154 km², in die Saale mündet. Der AHA erläuterte dabei die Notwendigkeit zum Erhalt, Schutz und zur Entwicklung weiterer Abschnitte zu naturnahen Natur- und Landschaftsräumen, die Erweiterung von Hochwasserräumen, die mögliche Wiederanbindung von Altarmen und eines umwelt- und naturverträglichen Tourismuskonzeptes, die Entwicklung eines breitgefächerten Umweltbildungskonzeptes sowie die Unterstützung des Vorhabens der Ausweisung großer Teile des Gebietes der Weißen Elster ab Gera, über Markkleeberg, Leipzig, den angrenzenden Landkreisen bis nach Halle (Saale) zur Ausweisung zum UNESCO-Weltkulturerbe, die ersten Arbeitshauptschwerpunkte. So lassen sich ökologische, geologische, archäologische, historische, kulturelle, wissenschaftliche, ökonomische, soziale und kulturelle Aspekte umfassender und günstiger ins Verhältnis bringen, um so angemessen zukunftsfähig länderübergreifend eine nachhaltige Entwicklung zu ermöglichen. Perspektivisch erscheint es in dem Zusammenhang sinnvoll zu sein, die Gebiete über Gera, Greiz und Plauen bis ins Erzgebirge nach Tschechien ins Quellgebiet auszuweiten.


AHA hält Schutz der Auen zwischen den Städten Bad Sulza, Naumburg, Weißenfels, Bad Dürrenberg, Leuna, Merseburg und Halle (Saale) für dringend geboten

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – kann es nicht oft genug erklären, dass der Schutz, der Erhalt, die Betreuung und die Entwicklung von Auenlandschaften eine sehr bedeutsame Erkenntnis beim Planen und Handeln sein muss. So gehören Auenlandschaften in ihrer natürlichen Verbundenheit mit den jeweiligen Fließgewässern und deren Hochwasser als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten, als Überflutungsraum, in ihrer Arten- und Strukturvielfalt sowie daraus erwachsenen Bedeutung als Erholungsraum für den Menschen. Dass die Realität leider oft anders aussieht, muss der AHA oft genug und immer wieder feststellen.
Um sich immer wieder ein aktuelles Bild der Auenlandschaften zwischen den Städten Bad Sulza, Naumburg, Weißenfels, Bad Dürrenberg, Leuna, Merseburg und Halle (Saale) zu verschaffen, dienen immer wieder Fahrradexkursionen in diesem Landschaftsraum.
So unterbreitete der AHA im Rahmen der Vorlage von Anfragen und Vorschlägen an den Burgenlandkreis und der Stadt Weißenfels im Januar 2008 Vorschläge zur Entwicklung der Auenlandschaft der Stadt Weißenfels. In den darauffolgenden Jahren erweiterte der AHA auch räumlich seine Sichtweise und legte in Form von Presseerklärungen seine Vorschläge vor. Leider kann der seit dem Jahr 2019 nach § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) vom Umweltbundesamt anerkannte, gemeinnützige und ehrenamtliche, insbesondere in den Freistaaten Thüringen und Sachsen sowie im Land Sachsen-Anhalt aktive Umwelt- und Naturschutzverein keine Reaktion von den jeweils Verantwortlichen in Politik und Verwaltungen feststellen. Angesichts der Dringlichkeit der umfassenden Themenfelder ein skandalöser Vorgang.
Laut Medienberichten sind Planungen zu neuen Deichen in den Stadtteilen Uichteritz und Markwerben erheblich weit fortgeschritten. So möchte man bereits im Jahr 2023 Baurecht schaffen und im Jahr 2024 mit dem Bau beginnen.
Nach Ansicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – möchte das Land Sachsen-Anhalt, der Burgenlandkreis und die Stadt Weißenfels an der Methode des rein wasserbaulichen Umganges mit Hochwasser festhalten.
Dabei ist allgemein bekannt, dass ein ganz anderer Umgang mit Hochwasser bei Ausbreitung und Abfluss von Hochwasser dringend erforderlich ist.
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) gibt zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes an, Zitat: „Täglich werden in Deutschland rund 54 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Flächenneuinanspruchnahme – kurz Flächenverbrauch – von circa 76 Fußballfeldern.“, Zitat Ende
Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat:
Bis zum Jahr 2030 will die Bundesregierung den Flächenverbrauch auf unter 30 Hektar pro Tag verringern. Diese gegenüber der Nachhaltigkeitsstrategie von 2002 verschärfte Festlegung wurde vom Bundeskabinett bereits im Januar 2017 in der „Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie – Neuauflage 2016“ festgelegt. Seit dem Klimaschutzplan vom November 2016, der die Leitplanken für ein grundsätzliches Umsteuern in Wirtschaft und Gesellschaft auf dem Weg zu einem treibhausgasneutralen Deutschland beschreibt, strebt die Bundesregierung bis 2050 sogar das Flächenverbrauchsziel Netto-Null (Flächenkreislaufwirtschaft) an, womit sie eine Zielsetzung der Europäischen Kommission aufgegriffen hatte. Diese Zielsetzung hat während der deutschen Ratspräsidentschaft 2020 Eingang in die Erwägungen für eine EU-Biodiversitätsstrategie gefunden und wurde im März 2021 nun auch in die weiterentwickelte Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie aufgenommen.“, Zitat Ende

https://www.bmu.de/themen/nachhaltigkeit-digitalisierung/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/flaechenverbrauch-worum-geht-es

Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 19.224 ha. Im Vergleich dazu hat die niedersächsische Großstadt Braunschweig – mit Stand vom 31.12.2020 – eine Fläche von 19.270,00 ha = 192,70 km².

Der unnatürliche Flächenverbrauch mit eingebundenen Flächenversiegelungen führen unweigerlich zum oberflächigen Abfluss von Niederschlagswasser. Gleiches gilt für Agrarlandschaften, welche im zunehmenden Maße von Monokulturen und fehlender Arten- und Strukturvielfalt in der Fläche geprägt sind.
Während noch zu DDR-Zeiten ca. 25 Ackerkulturen für Anbauvielfalt und Fruchtfolge zwischen Humusmehrern und Humuszehrern sorgten, kommen heutzutage ca. 5 – 6 Ackerkulturen auf den Feldern zum Anbau. Nicht nur der Verlust an Arten- und Strukturvielfalt mit nachteiligen Folgen für Fauna und Flora kommen so zum Tragen, sondern Humusverluste und der Einsatz schwerer Technik führen zu massiven Bodenverdichtungen, welche u.a. die zunehmenden Starkniederschläge nicht versickern lassen, sondern zum oberflächigen Abfluss mit Bodenerosionen führen. Dabei gelangen nicht nur Boden, sondern auch ausgebrachte Mineraldünger und Pestizide in die Vorfluter und Fließgewässer mit den bekannten Umweltfolgen und -schäden. Ähnliches trifft bei Winderosionen zu.
Ebenfalls problematisch ist die Vernichtung von Wäldern in Folge von Hitze, Trockenheit, Massenabholzungen und nicht zuletzt durch Waldbrände. Dabei gehen nicht nur Lebens- und Rückzugsräume für Fauna und Flora, Produzenten von Sauerstoff und Frischluft, Speicher von Kohlendioxid sowie Erholungsraum, sondern auch nachhaltige Wasserspeicher verloren.

Alles Fakten und Ereignisse, wo nach Ansicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA -, keine umfassenden und nachhaltigen, wissenschaftlich begründete Antworten in Form von Schutz- und Entwicklungskonzeptionen vorliegen.
So erscheint es nach Überlegungen des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – dringend geboten, unverzüglich zu prüfen, wo Rückbaumaßnahmen von Flächenversiegelungen erfolgen können. Gleiches gilt für Rückverlegung des Deiches an der Saale und ihrer Nebengewässer – zum Beispiel im Nordostteil des Naumburger Stadtteiles Bad Kösen sowie im Bereich der Saaleaue zwischen den Weißenfelser Stadtteilen Schkortleben und Großkorbetha.
Außerdem ist nach Auffassung des AHA der Wiederanschluss von Altverläufen der Saale sowie die sukzessive Wiederentstehung von Auenwäldern zu prüfen.
Darüber hinaus setzt sich der AHA weiterhin und verstärkt für länderübergreifende, wissenschaftlich-konzeptionelle Arbeit sowie die Einbeziehung der Nebengewässer – zum Beispiel im Raum Stadt Bad Sulza bis Weißenfels – ein. Hier seien insbesondere Ilm, Unstrut und Wethau genannt.
Ferner gilt es beidseitig mindestens 10 m breite Gewässerschutztreifen zu bewahren, um so naturnahere bis naturnahe Entwicklungen zu ermöglichen. Dies entspricht zudem dem Anliegen der Wasserrahmenrichtlinie der EU (WRRL), welche u.a. auf Verbesserung und Überprüfung der Wasserqualität sowie biologische Durchlässigkeit orientiert.

AHA hält Schutz der Auen zwischen den Städten Bad Sulza und Naumburg für dringend geboten

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – kann es nicht oft genug erklären, dass der Schutz, der Erhalt, die Betreuung und die Entwicklung von Auenlandschaften eine sehr bedeutsame Erkenntnis beim Planen und Handeln sein muss. So gehören Auenlandschaften in ihrer natürlichen Verbundenheit mit den jeweiligen Fließgewässern und deren Hochwasser als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten, als Überflutungsraum, in ihrer Arten- und Strukturvielfalt sowie daraus erwachsenen Bedeutung als Erholungsraum für den Menschen. Dass die Realität leider oft anders aussieht, muss der AHA oft genug und immer wieder feststellen.
Um sich immer wieder ein aktuelles Bild der Auenlandschaften zwischen den Städten Bad Sulza, Naumburg, Weißenfels, Bad Dürrenberg, Leuna, Merseburg und Halle (Saale) zu verschaffen, dienen immer wieder Fahrradexkursionen in diesem Landschaftsraum.
Einen sehr bedeutsamen Teil des Raumes bildet die Auenlandschaft zwischen den Städten Bad Sulza und Naumburg (Saale) bzw. zwischen den Mündungsgebieten von Ilm und Unstrut.
Dabei setzt sich der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bereits seit mehreren Jahren im Rahmen seines ehrenamtlichen Engagements für den Schutz, den Erhalt und die Entwicklung des 128,7 km langen Flusses Ilm, welcher nach Saale, Werra und Unstrut der viertlängste Fluss Thüringens und viert-längste Nebenfluss der Saale ist. Es gilt die Ilm und ihre Aue als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten, Überflutungsraum sowie Biotopverbund- und Naherholungsraum zu schützen, zu erhalten und womöglich umfassend zu erweitern. Dies erfordert einen umfassenden gesamtgesellschaftlichen Einsatz und eine Einbindung in die Schutzaktivitäten in der Saaleaue.
Der Ilm-Abschnitt zwischen Bad Sulza und Großheringen war in der Vergangenheit durch massive Mäandrierungen mit der dafür typischen Wechselwirkung von Prall- und Gleithängen, Schnell- und Langsamfließstrecken sowie einer sehr vielfältigen Struktur an begleitenden Pflanzen geprägt. Das Umsortieren der Sedimente, was das Eintiefen ausschließt und die Schaffung von Schotter- und Kiesflächen ermöglicht, bietet ebenfalls zahlreichen Tierarten Lebensraum. Abrechende Uferkanten befördern diesen Prozess. Ein längerer Flusslauf, welcher mehr Wasser aufnehmen kann und die Freihaltung der Aue von baulichen Einschränkungen, schaffen ferner mehr Ausbreitungsräume für Hochwasser. Außerdem binden diese natürlichen Fließprozesse im Rahmen der Mäandrierung Wasserkraft.
Jedoch ist nunmehr seit Jahren festzustellen, dass massive bauliche Eingriffe stattgefunden haben, welche offensichtlich die unnatürliche Behinderung bzw. Einstellung der Mäandrierung zum Ziel haben. Neben massiven Baumfällungen und Schotterungen sollen dazu Uferabbaggerungen und Verschotterungen in den Prallhangbereichen beitragen. Anpflanzungen, welche der Gefahr unterliegen bei einem Hochwasser eine Abspülung zu erfahren, sollen entweder ein „grünes Alibi“ darstellen oder die Uferbefestigungen biologisch verfestigen.
Nach Auffassung langjähriger Auffassung des AHA stellen die Arbeiten entlang der Ilm, wo man selbst Bauschutt zur Verschotterung verwendete, einen massiven und unverantwortlichen Eingriff in die Fluss- und Auenlandschaft der Ilm dar und gilt es nicht nur zu stoppen, sondern wieder baulich rückgängig zu machen. Zudem stellen sie einen klaren Verstoß gegen die Wasserrahmenrichtlinie der EU (WRRL) dar. Ferner geht der AHA von Zusammenhängen zur baulichen Ausweitung des seit 1992 in Großheringen angesiedelten Zweigs des Familienunternehmens Viega mit seinem Seminarcenter und Werk in die Ilmaue aus. Die lobenswerte Schaffung von zahlreichen Arbeitsplätzen und Zahlungen von Gewerbesteuern rechtfertigen jedoch nicht derartige bauliche Aktivitäten.
Im Bereich der Einmündung der Ilm in die Saale in Großheringen, welche auch ein Teil des Verlaufes der Grenze zwischen dem Freistaat Thüringen und dem Land Sachsen-Anhalt bildet, lässt sich deutlich erkennen, welche Potenziale beide Flüsse als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten sowie als Biotop- und Grünverbundraum in sich bergen.
Dabei würdigten sie den weitläufigen naturnaheren Verlauf der Ilm mit den angrenzenden vielfältigen, strukturreichen Begleitlandschaften und -biotopen. Jedoch gibt es z.B. in Zottelstedt, Eberstedt und Bad Sulza auch stark verbaute Flussabschnitte. Besonders erschütternd sind die massiven baulichen Eingriffe im Ilmabschnitt zwischen Bad Sulza und des Stadtteiles Großheringen zu werten. Gleiches gilt für die Fahrradwege an Saale, Ilm, und Unstrut welche asphaltiert bzw. betoniert massiv zur Flächenversiegelung beitragen sowie schwer oder gar nicht überwindbare Hindernisse für Klein- und Kleinsttiere darstellen.
Dabei ist allgemein bekannt, dass ein ganz anderer Umgang mit Hochwasser bei Ausbreitung und Abfluss von Hochwasser dringend erforderlich ist.
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) gibt zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes an, Zitat: „Täglich werden in Deutschland rund 54 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Flächenneuinanspruchnahme – kurz Flächenverbrauch – von circa 76 Fußballfeldern.“, Zitat Ende
Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat:
Bis zum Jahr 2030 will die Bundesregierung den Flächenverbrauch auf unter 30 Hektar pro Tag verringern. Diese gegenüber der Nachhaltigkeitsstrategie von 2002 verschärfte Festlegung wurde vom Bundeskabinett bereits im Januar 2017 in der „Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie – Neuauflage 2016“ festgelegt. Seit dem Klimaschutzplan vom November 2016, der die Leitplanken für ein grundsätzliches Umsteuern in Wirtschaft und Gesellschaft auf dem Weg zu einem treibhausgasneutralen Deutschland beschreibt, strebt die Bundesregierung bis 2050 sogar das Flächenverbrauchsziel Netto-Null (Flächenkreislaufwirtschaft) an, womit sie eine Zielsetzung der Europäischen Kommission aufgegriffen hatte. Diese Zielsetzung hat während der deutschen Ratspräsidentschaft 2020 Eingang in die Erwägungen für eine EU-Biodiversitätsstrategie gefunden und wurde im März 2021 nun auch in die weiterentwickelte Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie aufgenommen.“, Zitat Ende

https://www.bmu.de/themen/nachhaltigkeit-digitalisierung/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/flaechenverbrauch-worum-geht-es

Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 19.224 ha. Im Vergleich dazu hat die niedersächsische Großstadt Braunschweig – mit Stand vom 31.12.2020 – eine Fläche von 19.270,00 ha = 192,70 km².
Der unnatürliche Flächenverbrauch mit eingebundenen Flächenversiegelungen führen unweigerlich zum oberflächigen Abfluss von Niederschlagswasser. Gleiches gilt für Agrarlandschaften, welche im zunehmenden Maße von Monokulturen und fehlender Arten- und Strukturvielfalt in der Fläche geprägt sind.
Während noch zu DDR-Zeiten ca. 25 Ackerkulturen für Anbauvielfalt und Fruchtfolge zwischen Humusmehrern und Humuszehrern sorgten, kommen heutzutage ca. 5 – 6 Ackerkulturen auf den Feldern zum Anbau. Nicht nur der Verlust an Arten- und Strukturvielfalt mit nachteiligen Folgen für Fauna und Flora kommen so zum Tragen, sondern Humusverluste und der Einsatz schwerer Technik führen zu massiven Bodenverdichtungen, welche u.a. die zunehmenden Starkniederschläge nicht versickern lassen, sondern zum oberflächigen Abfluss mit Bodenerosionen führen. Dabei gelangen nicht nur Boden, sondern auch ausgebrachte Mineraldünger und Pestizide in die Vorfluter und Fließgewässer mit den bekannten Umweltfolgen und -schäden. Ähnliches trifft bei Winderosionen zu.
Ebenfalls problematisch ist die Vernichtung von Wäldern in Folge von Hitze, Trockenheit, Massenabholzungen und nicht zuletzt durch Waldbrände. Dabei gehen nicht nur Lebens- und Rückzugsräume für Fauna und Flora, Produzenten von Sauerstoff und Frischluft, Speicher von Kohlendioxid sowie Erholungsraum, sondern auch nachhaltige Wasserspeicher verloren.
Gerade der Natur- und Landschaftsraum im Stadtgebiet von Naumburg bietet viele Möglichkeiten zum Schutz, zum Erhalt und zur Entwicklung großflächiger Natur und Landschaft. Die Saale und ihre Aue ist dabei in einen aus Muschelkalkformationen und Lößablagerungen Natur- und Landschaftsraum eingebettet, welche durch Hang- und Schluchtenwälder, Sukzessionsflächen, Hochstaudenbereichen sowie Standorten von Halbtrocken- und Trockenrasenbeständen geprägt sind. Die Naturschutzgebiete „Saale-Ilm-Platten bei Bad Kösen“ (640,00 ha) und „Göttersitz“ (142,00 ha), eingebettet in das ca. 711,00 ha große FFH-Gebiet „Ilm-Saale-Muschelkalkplatten““ (EU-Code: DE 4836-304, Landescode: FFH0153) und in das ca. 152,00 ha FFH-Gebiet „Göttersitz und Schenkenholz nördlich Bad Kösen“ (EU-Code: DE 4836-303, Landescode: FFH0152) sowie in das 36.755,50 ha große Landschaftsschutzgebiet „Saale“ bieten dazu sehr gute rechtliche Rahmenbedingungen, um wissenschaftlich-fachlich fundierten Schutz und Erhalt zu betreiben.
Diese Arten- und Strukturvielfalt gilt es in den Auen der insgesamt 413,00 km langen Saale, der Ilm und der 190,00 km langen Unstrut nicht nur zu schützen und zu erhalten, sondern wieder sukzessiv zu erweitern. Dazu zählen die Wiederentstehung von Auenwäldern und -wiesen, die Wiederentstehung von Altverläufen, die Freihaltung von beidseitig mindestens 10,00 m Uferschutzzonen, eine von umfassender Fruchtfolge und Kulturvielfalt geprägten Landwirtschaft sowie die umfassende Rückgabe von Retentionsflächen durch Deichrückverlegungen bzw. Deichrückbaumaßnahmen. Letztere Maßnahmen ermöglichen den Fließgewässern wieder mehr Auen als Ausbreitungsraum für Hochwasser zu nutzen.
Das dient nicht nur als Stauraum für Hochwasser, sondern ermöglicht u.a. die Durchfeuchtung der Böden mit Entspannung der Grund- und Schichtwassersituation sowie der „Befreiung“ der Fließgewässer von Schlick und anderem Schwemmgut. Gerade die hydrologische Einwirkung hat eine riesige Bedeutung angesichts der zunehmenden Niederschlagsarmut, Trockenheit und Sommerhitze.
Ebenfalls problematisch ist die Vernichtung von Wäldern in Folge von Hitze, Trockenheit, Massenabholzungen und nicht zuletzt durch Waldbrände. Dabei gehen nicht nur Lebens- und Rückzugsräume für Fauna und Flora, Produzenten von Sauerstoff und Frischluft, Speicher von Kohlendioxid sowie Erholungsraum, sondern auch nachhaltige Wasserspeicher verloren. Hier gilt es die Sukzession zu befördern und zu schützen, um die Entwicklung standortgerechter, arten- und strukturreicher Wälder zu ermöglichen, welche womöglich besser mit den Veränderungen in unserer Umwelt umgehen können.

Alles Fakten und Ereignisse, wo nach Ansicht des der seit dem Jahr 2019 nach § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) vom Umweltbundesamt anerkannten, gemeinnützigen und ehrenamtlichen, insbesondere in den Freistaaten Thüringen und Sachsen sowie im Land Sachsen-Anhalt aktiven Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA -, keine umfassenden und nachhaltigen, wissenschaftlich begründete Antworten in Form von Schutz- und Entwicklungskonzeptionen vorliegen.
So erscheint es nach Überlegungen des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – dringend geboten, unverzüglich zu prüfen, wo Rückbaumaßnahmen von Flächenversiegelungen erfolgen können. Gleiches gilt für Rückverlegung des Deiches an der Saale und ihrer Nebengewässer – zum Beispiel im Nordostteil des Naumburger Stadtteiles Bad Kösen sowie im Bereich der Saaleaue zwischen den Weißenfelser Stadtteilen Schkortleben und Großkorbetha.
Außerdem ist nach Auffassung des AHA der Wiederanschluss von Altverläufen der Saale sowie die sukzessive Wiederentstehung von Auenwäldern zu prüfen.
Darüber hinaus setzt sich der AHA weiterhin und verstärkt für länderübergreifende, wissenschaftlich-konzeptionelle Arbeit sowie die Einbeziehung der Nebengewässer – zum Beispiel im Raum Stadt Bad Sulza bis Weißenfels – ein. Hier seien insbesondere Ilm, Unstrut und Wethau genannt.
Ferner gilt es beidseitig mindestens 10 m breite Gewässerschutztreifen zu bewahren, um so naturnahere bis naturnahe Entwicklungen zu ermöglichen. Dies entspricht zudem dem Anliegen der Wasserrahmenrichtlinie der EU (WRRL), welche u.a. auf Verbesserung und Überprüfung der Wasserqualität sowie biologische Durchlässigkeit orientiert.“
Zitat Ende

II. Zu den Planungsunterlagen

Zu 2.4. Ergebnisse der hydraulischen 2D-Modellrechnungen

Die Anwendung der Ergebnisse der hydraulischen 2D-Modellrechnungen erscheinen im konkreten Fall zu ungenau. Angesichts der Tatsache, dass mit massiven Auswirkungen auf die reduzierten Retentionsflächen und das Kernstadtgebiet von Weißenfels zu rechnen ist, kann dies nur in Form der 3D-Modellberechnung erfolgen. Hierzu sei aus der Dissertation „Topographische Modelle für Anwendungen in Hydraulik und Hydrologie“ eingereicht von Dipl.-Ing. Gottfried Mandlburger an der Technischen Universität Wien Fakultät für Mathematik und Geoinformation im Oktober 2006, Punkt 2.3.3 Dimensionalität, Seiten 33 – 35 folgendermaßen zitiert:

Beim 2D-Modell wird die Geometrie in einzelne kleine Flächenstücke (Dreiecke, Vierecke) diskretisiert. Für jedes Flächenelement erfolgt die Integration der Impuls- und Kontinuitätsgleichung über die Wasseriefe h. Als Ergebnis der Modellierung erhält man dadurch auch ggf. geneigte Wasserspiegel sowie horizontale Fließvektoren. Vertikale Gradienten liefern die tiefengemittelten 2D-Modelle allerdings nicht. Anwendung finden die zweidimensionalen Abflussmodelle vor allem dort, wo nicht-parallele Strömungen vorliegen, bei kleineren und mittleren Gewässern mit variierender Gewässerbreite (Laufaufweitung bzw. -einengung) sowie bei der Modellierung des Sedimenttransportes….
Dreidimensionale Abflussmodelle berücksichtigen zusätzlich auch noch die variable vertikale Geschwindigkeitsverteilung durch eine zusätzliche horizontale Schichtung. Die realen Strömungsvorgänge können dadurch am besten simuliert werden…..Die Bezeichnung 3D-Modell bezieht sich dabei darauf, dass die Komponenten der Fließgeschwindigkeit in alle drei Raumrichtungen erfasst werden.“, Zitat Ende
Im konkreten Fall befinden sich u.a. Gehölze und Bauten im Einzugsbereich, welche es zu berücksichtigen gilt.

Zu 3.1 Gewässerkundliche Grundlagen
Zu 3.2 Hochwassergefahr und Hochwasserschäden für die Ortslage Uichteritz
Zu 3.3 Retentionsflächen der Saale
Zu 3.4 Zusammenfassungen der Untersuchungen zum Retentionsraumverlust

Neben dem Zufluss der genannten vier kleineren Nebengewässer der Saale, welche niederschlagsbedingt mehr oder minder Wasser heranführen ist davon auszugehen, dass Grund- und Schichtwasser aus den höheren Schichten heranführen. Dies finden sich in den Planungsunterlagen keine Angaben. Ferner gilt es zu bedenken, dass Qualmwasserrsituationen auftreten können, welche sich nach Höhe und Dauer des Hochwassers, Höhenlagen sowie Grund- und Schichtwassersituation richtet. Eigene Beobachtungen haben immer wieder aufgezeigt, dass Deiche deren Abflüsse behindern. Bei ordnungsgemäßem Anschluss der Auen an das Flusssystem kann dies nicht auftreten, da der Abfluss des Hochwassers mit dem Sinken der Wasserpegel im Fluss selbst korreliert. Das Gleiche trifft für die länder- und raumübergreifende Betrachtung von Retentionsflächen im Bereich der Saale zu. Die so getroffenen Feststellungen sind unvollständig und nur sehr bedingt brauchbar.
Bei dem Planungsgebiet handelt es sich um natürliche Retentionsflächen, welche man so vom Flussgebiet abschneidet. Dazu sei aus Punkt 3.4 Zusammenfassungen der Untersuchungen zum Retentionsraumverlust, Seite 17 zitiert: „Für die Ermittlung des unmittelbaren Verlusts an natürlichen Retentionsraumes binnenseitig der geplanten HWSA wurde zunächst die Gesamtfläche ermittelt, die von der geplanten HWSA vom Überschwemmungsgebiet der Saale abgetrennt wird. Diese Fläche beträgt ca. 332.072 m². Anschließend wurde die nun geschützte Siedlungsfläche mit ca. 190.982 m² ermittelt und von der Gesamtfläche abgezogen. Die Differenz stellt von ca. 141.090 m² den unmittelbaren Verlust an Retentionsfläche (u. a. Landwirtschaft, Grünflächen) dar.“, Zitat Ende
Somit ist von einem Verlust von ca. 14,11 ha Retentionsfläche auszugehen. Die Angaben von möglicherweise 5 cm Wasseranstieg und -reduzierungen beruhen auf den Berechnungen nach dem 2D-HN-Modell, welche die Basis für „die zu erwartenden HQ100-Wasserspiegellagen für den Ist- und Planzustand entlang des geplanten Deiches“ bilden soll.
Wie bereits erwähnt sind die Angaben auf Grund der Vielfältigkeit das Stadt- und Landschaftsgebietes zu ungenau, weil es einer Berechnung auf der Basis des 3D-Modells bedarf.
Zudem fehlen die Ermittlung weiterer Altauen, welche wieder einen vollständigen bzw. teilweisen Anschluss an das Hochwasserregime der Saale erfahren müssen. Als Beispiele seien hier folgende Gebiete zwischen Bad Kösen und Merseburg genannt:

Bad Kösen: Aue zwischen Kleingartenanlage des Gartenvereins „Saaleaue“ e.V., Gaststätte Fischhaus und Bahnstrecke: ca. 365.620,00 m² = 36,56 ha

Naumburg:

► Aue zwischen Gaststätte Fischhaus, Weinberge und Gästehaus Steinmeister: ca. 216.249,96 m² = 21,62 ha
► Aue zwischen Blütengrund und L 205: ca. 915.999,12 m² = 91,60 ha
► Auendreieck zwischen und L 205 und Bahnstrecke: ca. 65.019.86 m² = 6,50 ha
Schkortleben bis Großkorbetha: ca. 744.363 m² = 74,44 ha
Bad Dürrenberg bis Kreypau: bis mindestens Merseburger Straße: ca. 1.055.022,50 m² = 105,50 ha
Kreypau/ Göhlitzscher Holz – Fasanerie Merseburg: ca.2.614.801,60 m² = 261,48 ha
Gesamt: 5.977.076,04= 597,70 ha

Das entbindet nicht davon länder- und regionalübergreifend weitere Retentionsräume zu ermitteln, um sie dem Flusssystem zurückzugeben.
Darüber hinaus gilt es umfassend zu prüfen inwieweit ein Wiederanschluss von Altverläufen der Saale möglich ist, um so u.a. den Flussverlauf und somit auch den Wasserspeicherraum des Flusses zu erweitern.
Neben der dringend erforderlichen ökologischen Wiederanbindung der Auen an das Flusssystem besteht somit die Möglichkeit, dass sich die Hochwasserwellen entsprechend geringer aufbauen. Zudem reduzieren Auenwälder die Fließgeschwindigkeit und somit die Wucht des Wassers. Ferner dienen sie der Filterung und Säuberung des Wassers sowie ermöglichen eine langfristige Aufnahme des Wassers. Zum Abklingen des Hochwassers geben diese Waldgebiete sukzessive das Hochwasser ab bzw. haben für die Auffüllung der Grund- und Schichtwasserleiter. Angesichts der zunehmenden Niederschlagsarmut und der zunehmenden Sommerhitzesituation eine sehr wichtige hydrologische Funktion. Aus diesem Grund gilt es Standorte zu ermitteln, welche eine sukzessive Wiederentstehung von Auenwäldern zulassen.

III. Zusammenfassung

Der vorliegende Plan zum „Neubau Deich Uichteritz“ berücksichtigt in keiner Weise die dringend zu schützende Direktverbindung zwischen Fluss und Aue. Eine damit verbundene Einschränkung des Überflutungsraumes im konkreten Umfang von ca. 14,11 ha ist angesichts der vorhandenen Erkenntnis der Korrelation zwischen Umfang von Retentionsflächen und Höhe des Hochwassers vollkommen inakzeptabel. Anstatt über Möglichkeiten der Entsiegelung von Flächen und der Wiedererweiterung von Retentionsflächen wissenschaftlich nachzudenken, hält man an wasserbaulichen Fehlentwicklungen vergangener Jahrzehnte fest.
Daher gilt es das angedachte Deichbauvorhaben sofort und unwiderruflich einzustellen.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA ist jedenfalls bereit im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten daran mitzuarbeiten.

Zentraler Kontakt:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 – 200 27 46
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 26.02.2023

Planfeststellungverfahren „Neubau Deich Uichteritz“ (Planungsunterlagen):

https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/landwirtschaft-umwelt/wasser/planfeststellungsverfahren/neubau-deich-uichteritz/planungsunterlagen

AHA hält Schutz des Burgstetten sowie der Landschaft zwischen Landsberg, Petersberg und Halle (Saale) für dringend geboten!

Der Burgstettenverein e.V. und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – betrachten weiterhin mit großer Sorge den noch immer existenten Plan zum Aufschluss eines „Hartsteintagebaues Niemberg-Brachstedt“. Ein Neuaufschluss eines ca. 90 ha großen „Hartsteintagebaues Niemberg-Brachstedt“ führt unweigerlich zu nachteiligen Veränderungen im Grundwasserregime, zur Vernichtung wertvollen Bodens und eines Kaltluftentstehungsgebietes. Noch dazu, wenn man bedenkt, dass das Landschaftsprogramm des Landes Sachsen-Anhalt sowie der Landschaftsrahmenplan das beplante Gebiet als Vorranggebiet für Landwirtschaft, aber auch für Umwelt- und Naturschutz ausweisen. Jegliche Beeinträchtigungen ökologisch wertvoller Standorte – wie z.B. des 139,5 m hohen Burgstetten – gilt es jedoch zu vermeiden. Dazu zählen der vollständige Erhalt der Gehölz-, Halbtrocken- und Trockenrasenbestände, die Vermeidung der Verlärmung, der Belastung mit Stäuben und Abgasen sowie der Total- bzw. Teilvernichtung von Flächen. Diese Schutzwürdigkeit drückt sich dahingehend aus, dass der Burgstetten Bestandteil des 51 ha großen Schutzgebietes nach der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie „Porphyrkuppen Burgstetten bei Niemberg“ ist. Daher unterstützt der AHA ganz massiv das unermüdliche, fachlich fundierte Wirken des Burgstettenvereins.
Der geplante Gesteinsabbau zeigt aber noch ein anderes grundsätzliches Problem auf. In Folge der verfehlten Bau- und Verkehrspolitik wird neben den vielfältigen Schädigungen von Natur, Umwelt und Landschaft, ein massiver, rücksichtsloser Verbrauch von Rohstoffen und Bodenschätzen betrieben. Dazu zählen eben nicht nur fossile Brennstoffe, Erze und Kiese, sondern auch Gesteine aller Art. Gegenwärtig ist eine unverantwortliche Gier nach derartigen Rohstoffen zu erkennen, welche beispielsweise in dem massenhaften Straßen-, Autobahn- und Gewässerausbau ihre Ursache haben.
Deshalb fordert der AHA weiterhin ein sofortiges Umdenken u.a. in der Bau-, Verkehrs- und Wirtschaftspolitik, um einen sparsamen und sorgsamen Umgang mit unseren nicht unendlichen Rohstoff-, Umwelt-, Natur- und Landschaftsressourcen zu erreichen. Das würde auch zum Erhalt des Burgstettens und seines Umfeldes, des Gebietes um den Petersberg sowie der Auenlandschaften der Rieda und des Zörbiger Strengbaches beitragen.
Hinzu kommen die archäologisch bedeutsamen Stätten beispielsweise im näheren und ferneren Bereich des Burgstetten, welcher zahlreiche Hinweise auf frühe bzw. frühere Besiedlungen aufweist. In dem Zusammenhang gilt es der Vermutung, dass sich im Gebiet des Burgstetten ein Römerlager befand, wissenschaftlich fundiert nachzugehen. Der AHA fordert daher erneut mit Nachdruck die Gesteinsabbaupläne endlich einzustellen.
Bisher ist leider eine mehr gesamtgesellschaftliche Herangehensweise nicht erkennbar. Dazu gehören u.a. sparsamer Umgang mit den Rohstoffressourcen und von Natur, Umwelt und Landschaft.
Im Rahmen einer wetterbedingten verkürzten gemeinsamen ca. zweistündigen Exkursion am Samstag, dem 25.02.2023, in Niemberg und Brachstedt zum Burgstetten und zum Gehölz im nordwestlichen Anschluss dazu erläuterten der Burgstettenverein e.V. und der AHA den Teilnehmern der Exkursion die Bedeutung und Schutzwürdigkeit des Gebietes sowie die Bedrohungen. Ferner besprachen die Exkursionsteilnehmer die Notwendigkeit des verbesserten Schutzes und Erhaltes der Rieda, welche häufig begradigt und von fehlenden bzw. zu geringen Gewässerschonstreifen gekennzeichnet ist. Hier legte der AHA dar, dass optimal beidseitig ein Gewässerschonstreifen von mindestens 10 m, recht gute Entwicklungsmöglichkeiten zur Beförderung einer Mäandrierung sowie eines Bereiches zur naturnahen und sukzessiven Entwicklung von Gehölz- und Staudenflächen bietet. Damit dienen Gewässerschonstreifen als Biotopverbundraum sowie als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten. Diese Gewässerschonstreifen fungieren zudem als gewisser Puffer gegenüber Abdriften von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln aus der konventionellen Landwirtschaft.
Ferner forderten die Teilnehmer der Exkursion den endgültigen Stopp der Planungen zum Abbau von Grauwacke in der Region zwischen der Stadt Ballenstedt und der Stadt Falkenstein (Harz), Ortsteil Meisdorf. Die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer brachten zum Ausdruck, dass sie es hier auch mit der Mitteldeutsche Baustoffe GmbH zu tun haben und insofern eine regionalübergreifende Zusammenarbeit sehr sinnvoll erscheint.
Am Burgstetten nahmen die Teilnehmer der Exkursion zur Kenntnis, dass vom Burgstetten e.V. ausgelegte Gehölzteile, um das Befahren des Burgstetten zu verhindern, beiseite geräumt sind. Ferner war festzustellen, dass die Vermüllung entlang der Brachstedter Straße aus der Ortslage Niemberg heraus bis zum Burgstetten zugenommen hat. Ferner ist auch das ca. 9 ha große Gehölzstück nordwestlich des Burgstetten in der Ortslage Brachstedt der Gemeinde Petersberg davon betroffen.
Bei der Begehung am Rand des Feldgehölzes zwischen Burgstetten, Wurp und Hohen mit den angrenzenden Feldern und Wiesen stellten die Teilnehmer der Exkursion fest, dass auch nach dem 15.02.2023 freiherumlaufende Hunde unterwegs sind. Am 25.02.2023 konnte man das wieder beobachten und hören. Dabei drohen Bodenbrutvogelarten wie der Feldlerche umfassende Gefahren. Ebenso die im Jahr 2019 erfolgten umfassenden Eingriffe in den Waldsaumenstreifen des Feldgehölzes sind noch deutlich zu erkennen.
Die Teilnehmer der Exkursion forderten ein massives Eingreifen und umfassendere Kontrollen des Umweltamtes des Landkreises Saalkreises sowie der Ordnungsämter der Stadt Landsberg und der Gemeinde Petersberg. Gleiches gilt für das immer weiter voranschreitende Abpflügen der Saumstreifen entlang der Wege, welche als Standort für Gehölze, Stauden, Gräser und Kräuter dien und somit sehr bedeutsame Lebens- und Nahrungsräume von Tier- und Pflanzenarten. Ferner tragen sie zur Arten- und Strukturvielfalt der erschreckend ausgeräumten Agrarlandschaft vor Ort dienen. Das Abpflügen hat beispielsweise am Weg zwischen Niemberger Straße und Wurp zu massiven Schäden am Wurzelbereich von Eschen geführt.

Ferner stellten die Teilnehmenden der Exkursion fest, dass die Altsteinbrüche im Südostteil und Nordostteil des Gehölzes nordwestlich des Burgstetten mit sinkenden Wasserständen zu kämpfen haben. Nach Einschätzung der Anwesenden beträgt die Senkung des Wasserspiegels einen Umfang von 1 m. Bei weiteren Senkungen des Wasserstandes oder gar Austrocknung ist mit massiven Einflüssen auf Fauna, Flora und Klima zu rechnen. Die Folge könnten Einbußen der Arten- und Strukturvielfalt sowie der ausgleichende Klimaausgleich durch Verringerung der Luftfeuchtigkeit sein.
Die Teilnehmer der Exkursion regten zudem an, den Weg zwischen Burgstetten und Wurp wieder beidseitig mit Obstgehölzen zu bepflanzen.
Im Rahmen der Exkursion zählten die Teilnehmer am nördlichen Wegesrand 11 und am südlichen Wegesrand 7 Obstbäume. Somit sind insgesamt 18 Obstgehölze, vorrangig Pflaumen, übriggeblieben. Dabei kann man feststellen, dass bei einer Gesamtlänge des Weges im Umfang von 1.376,62 m eine Wiederbepflanzung auf einer Länge von 922,87 m möglich erscheint. Daraus ergibt sich bei einer zweireihigen Bepflanzung und einem Pflanzabstand von 10 m ein Bedarf von ca. 185 Obstgehölzen. Dabei gilt es nicht nur Pflaumen-, sondern auch Apfel-, Birnen- sowie Süßkirschensorten und nicht zuletzt Hasel- und Walnuss zu pflanzen. Nun gilt es, dass sich die jeweiligen Flächeneigentümer sowie die Verantwortlichen im Landkreis Saalekreis sowie in der Gemeinde Petersberg dazu bekennen. Auf jeden Fall haben Burgstettenverein und Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bereits mehrfach bekräftigt, dass sie die öffentlichen Pflanzaktion nach Zustimmung der Flächeneigentümer und zuständigen Behörden sowie auf der Basis von öffentlicher und privater finanzieller Unterstützung im Rahmen von Freiwilligentagen umsetzen möchten. Gleiches ist bei der anschließenden Pflege zu sehen.

Zum Abschluss der Exkursion am 25.02.2023 gingen die Teilnehmer auf die Situation der Streuobstwiese in Brachstedt am Westengarten ein. In Anknüpfung vergangener Begehungen des 149,4 m hohen Abatassinenberges und der damit verbundenen in Augenscheinnahmen der insgesamt 38.400 m² = 3,84 ha großen, vorrangig aus Äpfeln und Süsskirschen bestehenden Streuobstwiesen in Brachstedt gilt folgendes festzuhalten:

1. Streuobstwiese am Westenteich

Eigentümer: Gemeinde Petersberg, Ortsteil Brachstedt
Fläche: 30.160 m² = 3,016 ha (davon ca. 40{742476d910061147bacb9f2d1e63afebae5c969212eff52eb4ea03554537fa31} Laubbäume)
Zeitpunkt: nach 1990 als Streuobstwiese erklärt und mit Fördergeldern saniert und bepflanzt.

2. Streuobstwiese Küttener Straße

Eigentümer: Gemeinde Petersberg, Ortsteil Brachstedt
Fläche: 8.240 m² = 0,824 ha
Zeitpunkt: nach 1990 als Streuobstwiese erklärt und mit Fördergeldern saniert und bepflanzt.

3. Obstsorten – Apfel
(Sortenbestimmung 1996 durch den Landschaftspflegeverband Östliches Harzvorland e.V.):

  • Albrechtsapfel
  • Kanadarenette
  • Ontario
  • Herberts Renette
  • Minister von Hammerstein
  • Boskoop
  • Halberstädter Jungfernapfel
  • Landsberger Renette
  • Kaiser Wilhelm
  • Gelber Edelapfel
  • Goldparmene
  • Roter Eiserapfel
  • Rheinischer Bohnapfel

Offenbar findet eine Beweidung durch Schafe statt, welche jedoch unbedingt kontinuierlich fortzusetzen ist. Nach Ansicht des AHA ist es erforderlich, dass eine ständige Obstgehölzpflege und Nachpflanzungen dringend geboten sind. Der Zustand der Streuobstwiese verschlechtert sich zusehend. Zudem mussten Mitglieder der Exkursionsgruppen immer wieder vom Küttener Weg aus feststellen, dass im Westzipfel der Streuobstwiese umfassende Ausholzungen stattfanden, welche unqualifiziert und zerstörerisch erfolgten.
Der Burgstettenverein e.V. und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – beabsichtigen Möglichkeiten zu prüfen, inwieweit in Absprache mit dem Landkreis Saalekreis sowie der Gemeinde Petersberg und ihres Ortsteils Brachstedt, eine Übernahme der Betreuung und Pflege der Streuobstwiesen in Brachstedt in Betracht kommen könnte. Dazu bedarf es jedoch einer umfassenden Beteiligung von Interessenten sowie finanzieller und materieller Unterstützung.
Im Rahmen der zahlreichen Begehungen des 149,4 m hohen Abatassinenberges nahmen die jeweiligen Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Exkursion immer wieder neben den Trocken- und Halbtrockenrasengesellschaften und Gehölzflächen einen Obstgehölzbestand aus Süßkirschen in Augenschein. Dieser Obstgehölzbestand zeigt eine starke Überalterung auf und ist von Zerfallserscheinungen geprägt. Nach Auffassung der Exkursionsgruppe bedarf es umfassender Pflegemaßnahmen, wozu Schnittmaßnahmen sowie partielle und unregelmäßige Mahdarbeiten gehören müssen.
Im Anschluss danach suchten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Exkursion mit gleicher Sorge nahmen die Exkursionsteilnehmer die zunehmende Vermüllung der Landschaft und massiven ackerseitigen Beschädigungen von Begleitgrün entlang von Straßen und Wegen – so zum Beispiel entlang der westlichen Verlängerung der Küttener Straße in Brachstedt.
Zudem sehen der Burgstettenverein und der AHA umfassende Entwicklungsmöglichkeiten im Entstehungsgebiet der Rieda. Der temporär mit Wasser gefüllte Verlauf der Rieda ist von einzelnen sehr lückenhaften Gehölzbeständen, bestehend zum Beispiel aus Mirabellen, Silberweiden und Hybridpappeln, sowie kaum vorhandenen Gewässerschonstreifen geprägt. Nach Auffassung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Exkursion gilt es den „Quellbereich“ umfassend zu renaturieren sowie in einer Mindestbreite von 10 m einen Gewässerschonstreifen zu sichern und damit verbunden eine sukzessive Entwicklung zuzulassen. Dies trägt zu einer verbesserten strukturellen Entwicklung bzw. Entwicklungsmöglichkeiten von Natur, Landschaft und Umwelt bei. Von einer Renaturierung des „Quellgebietes“ versprechen sich die Exkursionsteilnehmer die Entstehung eines Feuchtgebietes bis hin zur verbesserten Befüllung der Rieda in dem Abschnitt mit Wasser. Zudem widersprechen andere Herangehensweisen der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) der EU.

Zum Abschluss der Exkursion galt es zusammenfassend festzustellen, dass ein umfassender und flächendeckender Schutz von Umwelt, Natur und Landschaft zwischen den Städten Halle (Saale) und Landsberg und der Gemeinde Petersberg dringend geboten ist. Dabei gilt es ferner sukzessive Entwicklungsflächen und -räume zu ermitteln und zu sichern. In dem Zusammenhang gehören zu den Schwerpunkten die Auenlandschaften von Fuhne, Rieda und Zörbiger Strengbach, die Felsenlandschaften des Burgstetten, des Abatassinenberges und des Peterberges, die Streuobstwiesen in Brachstedt am Westenteich und an der Küttener Straße und in Halle-Seeben, der Obstwiese im Nordostbereich des Abatassinenberges sowie der Waldgebiete nordwestlich des Abatassinenberges, des Bergholzes am Petersberg, des Seebener Busches und im Norden von Halle-Trotha sowie die jeweils angrenzenden Regionen.
Nunmehr gilt es dazu Interessenten gewinnen, welche bereit sind dazu im AHA und im Burgstettenverein mitzuwirken. Dazu besteht für Interessenten die Möglichkeit sich an folgende Anschrift zu wenden:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 – 200 27 46
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 25.02.2023

Fotos: Andreas Liste

AHA führt Exkursion in die untere Geiselaue durch

Samstag, den 04.03., um 10.00 Uhr
Winterexkursion zum NSG „Untere Geiselniederung“
zwischen Merseburg (Gotthardteich, Südpark, Fachhochschule Merse­burg) und Geusa, Ortsteil Zscherben (Solequellen), mit Abschluss und anschließende Auswertung in der Umweltbibliothek Merseburg „Jürgen Bernt-Bärtl“, inklusive Bestimmungen mit Hilfe Fachliteratur und Mikroskop
Treffpunkt: Bahnhof Merseburg
Dauer: ca. 4 Stunden

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – führt am Samstag, dem 04.03.2023, eine ca. vierstündige Winterexkursion zum Naturschutzgebiet „Untere Geiselniederung“ zwischen Merseburg und Geusa, Ortsteil Zscherben mit Abschluss und Auswertung in der Umweltbibliothek Merseburg „Jürgen Bernt-Bärtl“ – UBM – durch.
Route: Vom Gotthardteich geht es durch den Südpark entlang der Klia zwischen Fachhochschule und Naturschutzgebiet zum Klyegraben und über die Solequellen bei Zscherben wieder zurück. Ende ist in der UBM, wo mit Hilfe der Fachliteratur und dem Mikroskop Bestimmungen durchgeführt werden können.
Im Rahmen dieser Exkursion beabsichtigt der AHA die Bedeutung und Schutzwürdigkeit dieser Auenlandschaften mit ihren Fließgewässern, Wiesen, Gehölzen, Hochstaudenflächen und Streuobstbeständen sowie als bedeutsamer Lebens- und Rückzugsraum zahlreicher Tier- und Pflanzenarten und als Biotopverbundraum zwischen Saale und dem Geiseltalsee und zu Natur- und Landschaftsbestandteilen innerhalb der Stadt Merseburg zu erläutern. Ferner möchte der AHA eigene konzeptionelle Überlegungen zu Schutz und Entwicklung der Auenlandschaften von Geisel und Klyegraben darlegen sowie für eine diesbezügliche ehrenamtliche Mitwirkung in der Regionalgruppe Merseburg-Leuna-Bad Dürrenberg und in der Umweltbibliothek Merseburg „Jürgen Bernt.Bärtl“ werben.
Treff ist 10.00 Uhr am Bahnhof Merseburg
Wer noch mehr zu der Exkursion sowie Möglichkeiten der ehrenamtlichen Mitwirkung in der Regionalgruppe Merseburg-Leuna-Bad Dürrenberg und in der Umweltbibliothek Merseburg „Jürgen Bernt-Bärtl“ erfahren möchte, wende sich bitte an folgende Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA
Regionalgruppe Merseburg-Leuna-Bad Dürrenberg/
Umweltbibliothek Merseburg „Jürgen Bernt-Bärtl“

Weiße Mauer 33

06217 Merseburg

Tel.: 03461 – 821 98 25 oder 0157 – 835 42 790
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
E-Mail UBM: ubm2021@yahoo.com

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 24.02.2023

AHA hat Stellungnahme zum Vorentwurf zum Bebauungsplan Nr. 152 „Wohngebiet am Sophienhafen, Südseite“ abgegeben

Bekanntlich bilden Fluss- und Auenlandschaften eine wichtige Einheit. Beide stehen in einer engen und sehr vielfältigen Wechselbeziehung zueinander. Die Auenlandschaften dienen den Flüssen als Ausbreitungsraum für Hochwasser und versorgen sie somit mit Wasser, Sedimenten und z.B. als Schwemmgut herangetragenes neues genetisches Material aus Tieren und Pflanzen. Im Umkehrschluss fungieren die Auenlandschaften als „Reinigungskraft“ für die Flüsse, indem beispielsweise Auenwälder das abgebremste Wasser von Sedimenten „befreien“ sowie Schwemmgut „herauskämmt“.
Diese langzeitige Wechselbeziehung hat somit eine der arten- und strukturreichsten Naturlandschaften der gemäßigten Zonen hervorgebracht, welche zahlreichen Tier- und Pflanzenarten Lebens- und Rückzugsraum bietet. Darüber hinaus trägt diese intensive Wechselbeziehung zur Verbesserung des Landschafts- und Ortsbildes urbaner Gebiete bei und sorgt als Kalt- und Frischluftentstehungsgebiet und -korridor für eine nachhaltige Verbesserung des Klimas.

Der heutige, am 23.02.1991 gegründete Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) begrüßt schon seit dem Jahre 1980 wissenschaftlich-fachlich fundierte Schritte, welche dem Schutz, der Entwicklung, dem Erhalt und der Betreuung der halleschen Auenlandschaft dienen. Bekanntlich prägen die Auenlandschaften von Saale, Weißer Elster, Reide, Hechtgraben, Götsche, Saugraben, Roßgraben und ihrer Nebengewässer umfassend Natur, Landschaft, Umwelt, Klima, Stadtbild sowie Naherholung und Tourismus der Stadt Halle (Saale). Neben der Tatsache, dass diese Fluss- und Auenlandschaften in ein sehr großes Netz bundesweit bzw. länderübergreifend derartiger sehr bedeutsamer, arten- und strukturreicher Landschaften eingebettet ist und somit Teil einer Gesamtverantwortung darstellt, ist eine sehr gut überlegte Herangehensweise dringend geboten. Dazu gehören aber solche Erkenntnisse, dass eine enge Korrelation zwischen Fließgewässern und Auen bestehen, Auenlandschaften zu den arten- und strukturreichsten Landschaften der gemäßigten Zonen gehören, als Lebens- und Rückzugsraum zahlreicher Tier- und Pflanzenarten, natürliche Retentionsflächen der Fließgewässer und Wasserspeicherraum dienen sowie daher unbedingt einer naturnaheren, naturnahen bis natürlichen Entwicklung bedürfen.
Dazu gehört nach Ansicht des AHA, dass es sehr bedeutsam ist nicht nur den Gehölzbestand in der Stadt Halle (Saale) zu schützen und sichern, sondern besser noch zu erhöhen. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Stadt Halle (Saale) eher mit Massenfällungen von Gehölzen sowie Verwässerungen von entsprechenden Schutzsatzungen auffällt.
Ferner ist eine Wiederausweitung der Retentionsflächen und eine naturnahere bis naturnahe Entwicklung der Auenlandschaft dringend geboten. Dazu gehören Struktur, Artenzusammensetzung und Entwicklungszeiträume.
Eine intakte, arten- und strukturreiche Auenlandschaft hat nicht nur eine sehr bedeutsame Funktion für den Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz, sondern prägt im positiven Sinne das Landschafts- und Stadtbild sowie eine Nutzung als Naherholungsraum für die stress geplagte Bevölkerung und ihrer Gäste. Dazu ist es aber erforderlich nicht nur jegliche Bebauungen in den Auenlandschaften von Saale und Weißer Elster zu unterlassen, sondern eher noch umfassende Rückbaumaßnahmen vorzunehmen, um ebengenannte, erforderliche Ziele schnell bzw. unverzüglich erreichen zu können.
Aus dem Grund betrachtet der AHA mit sehr großer Sorge den angedachten Beschluss des halleschen Stadtrates auf seiner Sitzung am 18.12.2019 zum „Baubeschluss GRW-Maßnahme Salinebrücke“ sowie zum „Baubeschluss GRW-Maßnahme Neubau Sandangerbrücke“.
Diese beiden Vorhaben beschädigen nicht nur die Vegetation und weitgehend unverbaute Teile der Saaleaue in der Stadt Halle (Saale), sondern schränken Retentionsräume ein und schädigt das Landschafts- und Stadtbild im Einzugsbereich der Saale.
Dabei befinden sich bei beiden Vorhaben jeweils einige Meter weiter in der Mansfelder Straße zwei umfassende Brücken. Schon daraus kann keine Rechtfertigung der angedachten beiden Baumaßnahmen erwachsen.
Hinzu kommt, dass die Verwaltung der Stadt Halle (Saale) deutlich beabsichtigt das Vorhaben der „Baubeschluss GRW-Maßnahme Neubau Sandangerbrücke“ mit dem flächendeckenden Neubau einer Slipanlage und einer dazugehörigen Zufahrt ausweiten zu verknüpfen. Dabei nimmt man wissentlich eine weitere Zerstörung des Saaleufers und bauliche Eingriffe in die Saaleaue in Kauf. Eng damit verbunden sind flächendeckende Zerstörungen der Gehölz-, Wiesen- und Staudenbestände im Bereich des Sandangers sowie flächendeckende Versiegelungen in der von Hochwasser geprägten Saaleaue. Dabei lässt man deutlich erkennen, dass man noch immer nicht zu einem wissenschaftlich-fachlichen Umgang mit Umwelt, Natur, Landschaft und Hochwasser gefunden hat. Ebenso verstärken solche Planungen die Unaufrichtigkeit und Sinnlosigkeit von Deichbaumaßnahmen am Gimritzer Damm, wenn man selbst in dessen näherer Umgebung nicht vor weiteren Flächenversiegelungen in Halles Saaleaue zurückschreckt.
Aus Sicht des AHA besteht überhaupt keine Notwendigkeit derartige landschafts- und naturzerstörenden Baumaßnahmen vorzunehmen und dazu auch noch öffentliche Mittel zu verwenden. Der AHA sieht hier die Gefahr weiterer Eingriffe in Hochwasser-, Natur- und Landschaftsräumen entlang der Saale, welche mit den Asphaltierungen und Abholzungen in der Saaleaue zwischen Holzplatz und Sophienhafen, auf der Würfelwiese sowie in den Bereichen Ziegelwiese und Peißnitz, mit der zusätzlichen Verbauungen im Bereich Hafenstraße/Sophienhafen sowie den durchgeführten Wegebaumaßnahmen in den Naturschutzgebieten Rabeninsel und Peißnitznordspitze, der Öffnung der Wilden Saale sowie des angedachten Ausbaus des Mühlgrabens zusammen massive Schädigungen für Umwelt, Natur und Landschaft darstellen. So fordert der AHA derartige Aktivitäten in und an der Saaleaue zu stoppen, wozu auch bauliche Aktivitäten am Pfälzer Ufer, im NSG Rabeninsel, im NSG Peißnitznordspitze, für Brücken zwischen Franz-Schubert-Straße und Salinehalbinsel bzw. zwischen Hafenstraße/Hafenbahntrasse und Sandanger sowie Bootsanlegern gehören sowie bestehende Asphaltwege in der Saaleaue sofort zurückzubauen.
Bereits die Neubebauung des Gebietes Hafenstraße/Sophienhafen hat zu unzulässigen Einschränkungen im mit kontaminierten Aufschüttungen Bereich der Saaleaue geführt. Der AHA begründete damit das dringende Erfordernis sämtliche Neubebauung einzustellen und zurückzubauen sowie den in Folge der langjährigen Nutzung als Gaswerk kontaminierten Boden fachgerecht zu entsorgen.
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)gibt zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes an, Zitat: „Täglich werden in Deutschland rund 54 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Flächenneuinanspruchnahme – kurz Flächenverbrauch – von circa 76 Fußballfeldern.“, Zitat Ende
Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat:
Bis zum Jahr 2030 will die Bundesregierung den Flächenverbrauch auf unter 30 Hektar pro Tag verringern. Diese gegenüber der Nachhaltigkeitsstrategie von 2002 verschärfte Festlegung wurde vom Bundeskabinett bereits im Januar 2017 in der „Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie – Neuauflage 2016“ festgelegt. Seit dem Klimaschutzplan vom November 2016, der die Leitplanken für ein grundsätzliches Umsteuern in Wirtschaft und Gesellschaft auf dem Weg zu einem treibhausgasneutralen Deutschland beschreibt, strebt die Bundesregierung bis 2050 sogar das Flächenverbrauchsziel Netto-Null (Flächenkreislaufwirtschaft) an, womit sie eine Zielsetzung der Europäischen Kommission aufgegriffen hatte. Diese Zielsetzung hat während der deutschen Ratspräsidentschaft 2020 Eingang in die Erwägungen für eine EU-Biodiversitätsstrategie gefunden und wurde im März 2021 nun auch in die weiterentwickelte Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie aufgenommen.“, Zitat Ende

https://www.bmuv.de/themen/nachhaltigkeit-digitalisierung/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/flaechenverbrauch-worum-geht-es

Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 19.224 ha. Im Vergleich dazu hat die niedersächsische Großstadt Braunschweig eine Fläche von 19.200,00 ha = 192,00 km².

https://www.braunschweig.de/politik_verwaltung/statistik/statistische_angaben.php

Laut der vorliegenden Planungsunterlagen ist nun vorgesehen eine Fläche südlich des Sophienhafens zur Bebauung mit „neun Mehrfamilienhäusern mit insgesamt rund 135 Wohneinheiten und ca. 11.575 m² Wohnfläche“ zu bebauen. Die Fläche hat eine Größe von ca. 1,68 ha. In der Tat handelt es sich um eine mit Gebäuden und versiegelten Flächen überbauter Raum, indem jedoch vereinzelt Bäume und Sträucher sowie krautige Pflanzenstandorte eingebettet sind. Entlang des Kotgrabens befindet sich ein 1 – 18,86 m breiter Gehölzstreifen, welcher auf der östlichen Seite auf der Salinehalbinsel seine Fortsetzung findet. Laut „Karte der Wasserspiegeldifferenzen zwischen Ist-Zustand mit Bruch und Planzustand mit Neubau des Gimritzer Dammes – Wasserspiegeldifferenz bei HQ100 (m) geht man von einem Anstieg von 0,02 – 0,04 m aus. Dabei sei vermerkt, dass die Messungen auf der Basis der 2-D-Methode und nicht auf der wesentlich genaueren 3-D-Methode beruhen. Ferner kann niemand vorhersagen, ob künftige Hochwasser das Niveau des Sommerhochwasser überschreiten und in zeitlich enger gesteckten Zeiträumen als 100 Jahre in Erscheinung treten können. Wie bereits die jüngsten Hochwasser im Januar 2011 und Sommer 2013 aufzeigten gehört das Plangebiet eindeutig zum Überschwemmungsgebiet der Saale. Somit ist das Gebiet als Neubaugebiet nicht nur fachlich gesehen auszuschließen, sondern auch aus rechtlicher Sicht. Der § 78 Absatz 1 Wasserhaushaltsgesetz nicht ohne Grund, dass „In festgesetzten Überschwemmungsgebieten ist die Ausweisung neuer Baugebiete im Außenbereich in Bauleitplänen oder in sonstigen Satzungen nach dem Baugesetzbuch untersagt“ ist. Die Ausnahmetatbestände gemäß § 78 Absatz 2 Wasserhaushaltsgesetz treffen hier keinesfalls zu. Der Wohnungsmarktbericht der Stadt Halle (Saale) 2020 geht unter Punkt 5.2 Wohnungsleerstand auf den Seiten 39 – 41 von 12.170 leerstehenden Wohnungen in Halle aus. Desweiteren haben die jüngsten Hochwasser der Jahre 2011 und 2013 zu massiven Schäden in der Wohnbausubstanz im Bereich der Hafenstraße geführt. Die Klausvorstadt ist ein weiteres beredtes Beispiel dafür.
Die im „Baugrundgutachten“, unter „Altlasten“ sowie unter „Nutzungs- und schutzgutbezogene Gefährdungsabschätzung gemäß BBodSchV“ aufgeführten Füllstoffe und Schadstoffe schließen eine Wohnungsbebauung komplett aus. Neben der Gefahr für Leib und Leben der Bauarbeiter sowie möglicher späterer Bewohner führen bauliche Aktivitäten zur mechanischen Aktivität der Schadstoffe im Boden. Das findet Verstärkung durch die schwankenden Wasserstände des offensichtlich kontaminierten Grund- und Schichtwassers, was zudem die Gefahr in sich birgt, dass verstärkt Schadstoffe über den Kotgraben in die Saale gelangt und die bestehende Kontaminierung des Saaleschlamms durch eine Belastung des Wassers verstärkt. Gleiches gilt bei Ausspülungen durch Hochwasser und Starkniederschläge.
Die giftige- und umweltgefährdende Wirkung von Arsen, Blei und Cadmium sowie polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) ist als sehr gefährlich für Mensch, Tier und Umwelt einzustufen. Das Umweltbundesamt gibt folgende Gesundheitsrisiken zu Arsen, Blei und Cadmium sowie polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) an:

► Arsen

Zitat:
Arsen kann sowohl über die Lunge als auch über den Magen- und Darmtrakt aufgenommen werden. Nach chronischer Aufnahme über die Luft werden die Schleimhäute und Atemwege geschädigt und es kann Lungenkrebs entstehen.“, Zitat Ende

https://www.umweltbundesamt.de/themen/luft/luftschadstoffe-im-ueberblick/metalle-im-feinstaub/arsen-im-feinstaub#belastung-der-luft

► Blei

Zitat:
Blei und seine Verbindungen werden über die menschliche Lunge gut resorbiert. Dennoch nimmt die Allgemeinbevölkerung Blei hauptsächlich über die Nahrung auf. Besonders bei Kindern schädigen schon geringe Mengen das Nervensystem, so dass sie hinsichtlich ihrer mentalen Entwicklung gefährdet sind. Bei Erwachsenen zeigen sich bei chronischer Vergiftung Wirkungen auf das blutbildende System, Bluthochdruck und weitere unspezifische Symptome. Blei und seine anorganischen Verbindungen sind bei der Internationalen Agentur für Krebsforschung (IARC) als möglicherweise/wahrscheinlich krebserregend eingestuft.“, Zitat Ende

https://www.umweltbundesamt.de/themen/luft/luftschadstoffe-im-ueberblick/metalle-im-feinstaub/blei-im-feinstaub#belastung-der-luft

► Cadmium

Zitat:
Cadmium wird hauptsächlich über die Nahrung aufgenommen. Bei chronischer inhalativer Aufnahme kann sich ein sogenannter Cd-Schnupfen entwickeln. Cadmium ist vor allem nierentoxisch und führt zu Störungen des Knochenstoffwechsels. Cadmium und seine anorganischen Verbindungen sind als krebserregend eingestuft.“, Zitat Ende

https://www.umweltbundesamt.de/themen/luft/luftschadstoffe-im-ueberblick/metalle-im-feinstaub/cadmium-im-feinstaub#belastung-der-luft

► polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK)

Zitat:
„⁠PAK⁠ können staubgebunden eingeatmet oder mit der Nahrung aufgenommen werden. Sie lagern sich dann im Fettgewebe ab. Viele der ⁠PAK⁠, so auch deren bekanntester Vertreter das Benzo(a)pyren, sind krebserregend, wobei die eigentlich schädlichen Substanzen die im Körper gebildeten Stoffwechselprodukte (⁠Metabolite⁠) sind. Bei Aufnahme durch die Atmung wird vor allem die Lunge geschädigt.“, Zitat Ende

https://www.umweltbundesamt.de/themen/luft/luftschadstoffe-im-ueberblick/benzoapyren-im-feinstaub#belastung-der-luft

Eine fortgesetzte, dauerhafte Belastung mit diesen Schadstoffen verschärft sich, wenn Menschen an derartigen Standorten dauerhaft leben. Daher gilt es eine Bebauung auch schon aus diesen Gründen auszuschließen.
Die selbst unter dem Punkt 2.1.2.4. Wasser angegebenen Wasserbedingungen und damit verbundenen Veränderungen in der Erscheinung des Bodens lassen keine Stabilität durch Pfähle bewirken. Somit ist mit dauerhaften Instabilitäten des Bodens zu rechnen, was somit eine Eignung des Baugrundes auch aus diesem Grund ausschließt.

Daher gilt es den gesamten Standort und benachbarte Areale komplett von fremden Aufschüttungen bis in den Auenlehm hinein zu beräumen und fachgerecht als schweres Gift zu entsorgen. Im Anschluss daran erscheint es sinnvoll zu sein das nunmehr beräumte Gelände einer naturnahen Entwicklung zu überlassen. Dabei ist es vielseitig sehr hilfreich, dass weitere ca. 1,68 ha wieder in das Überflutungssystem der Saale zurückkehrt. Zudem besteht die Möglichkeit, dass mindestens ein temporäres Feuchtgebiet mit Gehölz-, Wiesen- und Staudenbeständen den Teil der Saaleaue bestimmt. Das bedeutet eine sehr vielfältige ökologische und hydrologische Aufwertung des Standortes. Zudem findet eine Aufwertung des Stadt- und Landschaftsbildes statt.

Die Saale, ihre Nebengewässer und ihre jeweiligen Auen haben über Jahrhunderte massive Eingriffe erfahren müssen. Dazu gehören Begradigungen, Rodungen von Auenwäldern, Flächenversiegelungen, Bodenaufschüttungen, Einschränkungen von Überflutungsräumen sowie Kontaminierungen des Wassers und des Bodens mit Schad- und Giftstoffen aller Art. Dies gilt es zu korrigieren und nicht noch durch weitere Verbauungen und damit verbundene Verkehrszunahmen zu verschärfen.
An dem ca. 1,68 ha großen Planungsstandort kann zum Beispiel der Start einer langfristigen, aber dringend notwendigen Sanierung des Gebietes der Saaleaue von Jungfernwiese bis Holzplatz/Pulverweiden erfolgen.

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) ist im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten bereit daran mitzuwirken und bietet sich für Interessierte als Plattform einer umfassenden Mitarbeit an.
Wer daran Interesse hat, wende sich bitte sich an folgende zentrale Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA
Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 – 2002746
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 23.02.2023

Initiative „Pro Baum“ trifft sich

Montag, den 27.02., um 19.00 Uhr
Versammlung der Initiative „Pro Baum“
Treffpunkt: Versammlungsraum Reformhaus, Große Klausstraße 11

Am Montag, dem 27.02.2023, findet mit dem 105., das zweite Treffen der Initiative „Pro Baum“ im Jahr 2023 statt. Bei dem Treffen gilt es über Maßnahmen und Aktivitäten zum Schutz und Erhalt der Gehölze zu beraten. Dazu zählt ganz akut, die vom nunmehr suspendierten Oberbürgermeister der Stadt Halle (Saale) Dr. Bernd Wiegand am 12.07.2013 veranlassten, vom Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, genehmigten und nunmehr im Eilverfahren erst einmal vom Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen- Anhalt in Magdeburg gestoppten Abholzungs- und Baumaßnahmen für einen neuen Deich zwischen Gimritzer Damm und Wilder Saale zu thematisieren. Dabei gilt es mit Sorge die vom Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt vorangetriebenen rechtswidrigen Abholzungen und begonnenen Bauarbeiten für den obengenannten Deich zu betrachten. Ferner ist vorgesehen, in Anknüpfung an die gemeinsamen Protestexkursionen von Initiative „Pro Baum“ und Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) am 29.09.2015 und der Exkursion am 02.02.2019 zum Hufeisensee sowie am 21.10.2015 und 31.10.2016 zum Gimritzer Damm und der Heideallee weitere Aktivitäten auszuloten. Insbesondere im Hinblick auf die nunmehr umgesetzten Massenabholzungen und abgeschlossenen Straßenbauarbeiten zur Ausweitung des Gimritzer Dammes und von Teilen der Heideallee. Ebenso zählt die umgesetzte überdimensionale Wohnbebauung der GWG im Bereich des Geländes des nunmehr beseitigten Heideschlösschens in Halle – Dölau und der massiven Zerstörungen des Gehölzbestandes vor Ort sowie des Biotop- und Grünverbundes zwischen Dölauer Heide, Hechtgrabenaue und Umland dazu. Hier gilt es mit der Bürgerinitiative zusammen zu wirken. Auch hier erfolgten massive Abholzungen und Bauarbeiten. Darüber hinaus stellt einen weiteren Beratungsschwerpunkt die Entwicklung und Gestaltung der Landsberger Straße nach ökologischen sowie kulturell-künstlerischen Aspekten dar. In dem Blickwinkel betrachtet trifft das auch auf das angrenzende Gelände des früheren Schlachthofes zu. Die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) hatten bereits mehrfach ihre sehr große Sorge bezüglich der abgeschlossenen Umsetzung der Pläne zum Umbau des Gimritzer Dammes sowie der bereits erfolgten massiven Bauarbeiten zwischen Rennbahnkreuz und Heideallee, des Abschnittes der Heideallee bis zur Kreuzung mit der Walter-Hülse-Straße und dem Weinbergweg sowie deren Umbau zum Kreisel ausgedrückt. Mit den Baumaßnahmen gingen massive Zerstörungen und Beschädigungen von sehr wichtigen Gehölz- und Wiesenbeständen einher. So hat man den Gehölzbestand südlich bzw. südwestlich des gesamten Gimritzer Dammes, insbesondere zwischen Zur Saaleaue und Übergang zur Heideallee, komplett zerstört. Der Gehölzbestand nördlich bzw. nordöstlich des Gimritzer Damm im Übergangsbereich zur Heideallee und im Bereich der Einmündung der Halle-Saale-Schleife ist ebenfalls massiv der Säge zum Opfer gefallen.
Ebenso akut ist das Thema der flächendeckenden, massiven Massenabholzungen im Gesamtgebiet der Stadt Halle (Saale), z.B. in den Klausbergen, am Steintor, in Halle-Neustadt, in der Kirchnerstraße und im Bereich der Freiimfelder Straße. Weitere Themenschwerpunkte bilden u.a. die Folgen der Abholzungen und Bauarbeiten am Steintor und im Böllberger Weg sowie die Entwicklungen in der Gartenstadt Gesundbrunnen und im Pestalozzipark, die Aktivitäten zum Solbad und Park Wittekind, Aktivitäten im Medizinerviertel, in der Landsberger Straße, zur Zukunft des Geländes vom einstigen GRAVO-Druck am Reileck und im Gelände des früheren Schlachthofes, Möglichkeiten der Optimierung der Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit, die weitere Erfassung von möglichen Standorten von Straßenbäumen sowie die allgemeine Entwicklung des Gehölzschutzes in der Stadt Halle (Saale).
Als Thema steht ebenfalls der zerstörerische Umgang der Deutschen Bahn und der Stadt Halle (Saale) mit dem Trothaer Wäldchen, wo bereits zahlreiche Ringelungen von Robinien und Abholzungen sowie plantageartige Aufforstungen stattgefunden haben. Hierzu ist folgende gemeinsame Exkursion mit dem Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) zum Tag des Baumes geplant:

Dienstag, den 25.04., um 17.00 Uhr
Exkursion zum Tag des Baumes
zum „Trothaer Wäldchen“ in Halle (Saale)
Eine gemeinsame Exkursion mit dem Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V.
Treffpunkt: Ecke Mötzlicher Straße/Verlängerte Mötzlicher Straße
Dauer: ca. 3,5 Stunden

Ebenfalls im Fokus stehen die Massenabholzungen im ca. 91 ha großen Naturschutzgebiet „Rabeninsel und Saaleaue bei Böllberg“, welches zudem Bestandteil des EU SPA „Saale-Elster-Aue südlich Halle“ und des nach der europäischen Fauna-Flora- Habitat (FFH) – Richtlinie geschützten Gebietes „Saale-, Elster-, Luppe-Aue zwischen Merseburg und Halle“ ist. Hier gilt es schnellstmöglich eine Position zur naturnahen Entwicklung des Gebietes und zur Unterlassung dieser massiven Eingriffe zu erarbeiten.
In dem Zusammenhang gilt es weiter die gemeinsam mit dem Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) am Mittwoch, den 26.08.2020 durchgeführte Fahrradprotestexkursion zur Rabeninsel auszuwerten sowie die Schlussfolgerungen aus der Exkursion des ehrenamtlichen und gemeinnützigen Umwelt- und Naturschutzvereins am Samstag, den 04.02.2023 zu beraten.

Darüber hinaus ist vorgesehen, die Bedrohung der großen Rosskastanie auf dem Grundstück zwischen Mansfelder Straße, Tuchrähmen und Packhofgasse zu thematisieren. Mit fortgesetzter sehr großer Sorge verfolgen die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) die weitgehend bisher der Öffentlichkeit entzogenen Planungen zur Umsetzung der Stufe 3 des Straßenbahnbahnprogramms in Halle-Giebichenstein. Diese Planungen, welche offensichtlich schon seit dem Jahr 2011 überwiegend in Hinterzimmern der Stadt Halle (Saale) und der Stadtwerke Halle GmbH ablaufen, bezwecken umfassende Veränderungen in der Straßenbahnführung in der Bernburger Straße, am Reileck, in der Richard-Wagner-Straße, am bzw. durch den Rosa- Luxemburg-Platz, in der Triftstraße, in der Großen Brunnenstraße sowie im Kreuzungsbereich Burgstraße, Seebener Straße und Fährstraße. Dabei drohen offensichtlich massive Umbauten, welche mit Zerstörungen in den Grünbereichen und Gehölzbeständen sowie in der Bausubstanz Giebichensteins einhergehen sollen.
Diese Planungen gilt es zu werten und über geeignete Aktionen zu planen, um den Erhalt und Schutz des Gehölz- und Parkbestandes in den Bereichen einzufordern.
Als Beratungsthema ist ferner der geplante „Baubeschluss Freiflächengestaltung Universitätsring“ vorgesehen, welcher die Fällung von mindestens 17 Bäumen beinhaltet und eine Fällung von mindestens 11 Bäumen umgesetzt hat.
Ferner gilt es die Folgen der massiven Wegebauarbeiten im Naturschutzgebiet Peißnitznordspitze und an der Halle-Saale-Schleife zu thematisieren, welche mit umfassenden Beschädigungen und Zerstörungen am Auenwald einhergingen.
Dieses Thema hat der AHA vorgesehen, im Rahmen folgender Exkursion ebenfalls aufzugreifen:

Dienstag, den 30.05., um 17.00 Uhr
40. Jahrestag der Gründung der Patenschaftsgruppe Peißnitz
des Ar­beitskreises Umweltschutz Halle in der Gesellschaft für Natur und Um­welt im Kulturbund der DDR am 29.05.1983
Exkursion durch das Naturschutzgebiet „Nordspitze Peißnitz“
Treffpunkt: Peißnitzhaus
Dauer: ca. 3 Stunden

Auf der Tagesordnung stehen zudem die skandalösen Überlegungen zu einer massiven Bebauung des ca. 1 ha großen Rossplatzes in Halle (Saale). Dabei nimmt ein angedachter 39,00 Meter langer x 26,00 Meter breiter = 1.014 m² = 0,101 ha großer Turnhallenneubau bereits etwa 1 {742476d910061147bacb9f2d1e63afebae5c969212eff52eb4ea03554537fa31} des grünen Bereiches ein. Da sind die Angaben für einen gewünschten Zirkusbau gar nicht enthalten.
Dazu passt ebenfalls der erneute Versuch der Stadt Halle (Saale) am Riveufer Massenabholzungen vorzunehmen. Ein nunmehriger Baubeschluss soll die Fällung von 29 Bäumen beinhalten. Die gegenwärtigen Baumaßnahmen sind entsprechend kritisch zu begleiten.
Ebenso skandalös und unverantwortlich ist der von Evangelischem Kirchenkreis und der evangelischen Schulstiftung in Mitteldeutschland finanzierte und so zu verantwortende begonnene Neubau einer Grundschule mit einer Kapazität für 300 Schülerinnen und Schüler, welche im Jahr 2023 fertiggestellt sein soll. Nach der Fällung von 8 großen, landschaftsbestimmenden Silberweiden hatte man dazu Baugelände für den von der evangelischen Schulstiftung in Mitteldeutschland beabsichtigten Schulneubau abgesteckt. Dafür stellte die Stadt Halle (Saale) 16.000 m² = 1,6 ha Fläche auf den Weinbergwiesen in Heide-Süd im Hochwassergebiet der Saale, Biotop- und Grünverbund Saale-Dölauer Heide sowie im Frischluftkorridor des Saugrabens zur Verfügung.
Ebenfalls Thema ist die skandalöse erneute Vorlage der Verwaltung der Stadt Halle (Saale) mit Datum vom 20.08.2021 einer wortgleichen Variante der am 28.10.2020 abgelehnten Vorlage eines Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 188 Kröllwitz, Wohnbebauung für die Sitzung des halleschen Stadtrates am 29.09.2021.
Ferner gilt es die Massenabholzungen und Schotterungen an den Saaleufern von Peißnitz, Ziegelwiese und Amselgrund zu thematisieren.
In dem Zusammenhang ist vorgesehen, folgende gemeinsame Veranstaltung mit dem AHA vorzubereiten:

Karfreitag, den 07.04., um 10.00 Uhr
„Bäume pflanzen statt abholzen“
Eine gemeinsame Aktion mit der Initiative „Pro Baum“
Treffpunkt: Ochsenbrücke am Riveufer, Halle (Saale)

Eng damit verbunden steht ebenso die Schaffung von territorialen und thematischen Arbeitsstrukturen der Initiative „Pro Baum“ sowie die Umsetzung der Veranstaltungsplanung für das Jahr 2023 auf der Tagesordnung.
Darüber hinaus ist die angedachte Förderung der Fassadenbegrünung in der Stadt Halle (Saale) durch Politik und Verwaltung ein sehr wichtiges Beratungsthema.
Das Treffen der Initiative „Pro Baum“ am 27.02.2023 beginnt 19.00 Uhr und der Veranstaltungsort ist der Versammlungsraum des Reformhauses Halle in der Großen Klausstraße 11 in 06108 Halle (Saale).

Andreas Liste
vorsitzendes Mitglied des Sprecherrates

Halle (Saale), den 23.02.2023

Vorranggebiet Braunkohle vs. Gewerbegebiet? – AHA fordert ökologisch orientierten Umgang mit Flächen

Medienberichten vom 14.02.2023 zur Folge existiert in der Stadt Bad Dürrenberg ein Widerstreit zwischen der noch bestehenden Ausweisung als Vorranggebiet „Braunkohle Lützen“ und der Erschließung von Agrarflächen als Gewerbegebiet.
Dieser Raum zwischen den Städten Bad Dürrenberg und Lützen ist von verschiedenen Agrarlandschaften zwischen den Fließgewässern Saale, Ellerbach und Rippach geprägt und findet seine Angrenzung im Freistaat Sachsen zum Landkreis Leipzig mit den Städten Böhlen, Pegau, Zwenkau und Markkleeberg sowie zur Stadt Leipzig mit ihren Bergbaufolgeseen und der Aue der Weißen Elster.
Eine Landschaft, welches der Mensch insbesondere mit Bergbau, Chemieindustrie sowie Siedlungs-, Gewerbe- und Verkehrsbau massiv beeinflusst und geschädigt hat. Die intensive Nutzung als Agrarlandschaft führte bzw. führt zu oft zu Verlusten an Naturbestandstandteilen sowie Vielfalt an Agrarkulturen.
Andrerseits sieht der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – umfassende länderübergreifende ökologische Entwicklungsmöglichkeiten zwischen dem Land Sachsen-Anhalt und dem Freistaat Sachsen, welche sich eng angebunden an die Auenlandschaften von Saale, Ellerbach, Rippach und Weißer Elster gestalten können. Neben der Bedeutung als Lebens- und Rückzugsraum zahlreicher Tier- und Pflanzenarten können die ebengenannten Fließgewässer und ihre Auen als Anker und Verlauf von Biotop- und Grünverbünden fungieren. In sie gilt es die Agrarräume mit mehr Ackerkulturen, umfassender Fruchtfolge, Wiederentstehung von Gehölzstreifen und -inseln sowie Saumstreifen aus Wiesen- und Staudenbeständen einzubetten. Nur so lassen sich Umwelt, Natur und Landschaften als Lebens- und Rückzugsraum von Fauna und Flora sowie gesunder Lebens- und Erholungsraum des Menschen schützen, erhalten und entwickeln.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – fordert dabei auch die Stadt Bad Dürrenberg auf endlich ökologische Verantwortung zu übernehmen und nicht statt des Abbaus von Braunkohle mit neuen Gewerbegebieten weitere Agrarflächen zu verbauen und somit zu zerstören. Weder Abbau von Braunkohle, noch Gewerbegebiete tun dem Gebiet gut. Offensichtlich hat man noch immer nicht begriffen, dass Agrarflächen der Gewinnung von Nahrung und Rohstoffen dienen, aber auch eine ökologische Verbindungs- und Versorgungsfunktion für die Fauna darstellen sowie wichtig für die Entstehung von Kalt- und Frischluft sind. Zudem fungiert ein gut strukturreicher, humoser Boden als Wasserspeicher.
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) gibt zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes an, Zitat: „Täglich werden in Deutschland rund 54 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Flächenneuinanspruchnahme – kurz Flächenverbrauch – von circa 76 Fußballfeldern.“, Zitat Ende
Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat:
Bis zum Jahr 2030 will die Bundesregierung den Flächenverbrauch auf unter 30 Hektar pro Tag verringern. Diese gegenüber der Nachhaltigkeitsstrategie von 2002 verschärfte Festlegung wurde vom Bundeskabinett bereits im Januar 2017 in der „Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie – Neuauflage 2016“ festgelegt. Seit dem Klimaschutzplan vom November 2016, der die Leitplanken für ein grundsätzliches Umsteuern in Wirtschaft und Gesellschaft auf dem Weg zu einem treibhausgasneutralen Deutschland beschreibt, strebt die Bundesregierung bis 2050 sogar das Flächenverbrauchsziel Netto-Null (Flächenkreislaufwirtschaft) an, womit sie eine Zielsetzung der Europäischen Kommission aufgegriffen hatte. Diese Zielsetzung hat während der deutschen Ratspräsidentschaft 2020 Eingang in die Erwägungen für eine EU-Biodiversitätsstrategie gefunden und wurde im März 2021 nun auch in die weiterentwickelte Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie aufgenommen.“, Zitat Ende

https://www.bmuv.de/themen/nachhaltigkeit-digitalisierung/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/flaechenverbrauch-worum-geht-es

Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 19.224 ha. Im Vergleich dazu hat die niedersächsische Großstadt Braunschweig eine Fläche von 19.200,00 ha = 192,00 km².

https://www.braunschweig.de/politik_verwaltung/statistik/statistische_angaben.php

Daher hält es der AHA für dringend geboten mit der Bevölkerung sowie ihren Vereinen und Initiativen in den gedanklichen Austausch zu treten, um Vorhaben zu entwickeln und letztendlich umzusetzen, welche ökologisch, ökonomisch, kulturell und sozial tragbar sind sowie nicht zuletzt auf einer breiten gesellschaftlichen Akzeptanz beruhen.
Nach Ansicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – erfordert das ein verantwortungsvolles und nachhaltiges Handeln auf allen Ebenen.

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten bereit daran mitzuwirken und bietet sich für Interessierte als Plattform einer umfassenden Mitarbeit an.
Wer daran Interesse hat, wende sich bitte sich an folgende zentrale Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA
Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 – 2002746
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 17.02.2023

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