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AHA hält besonderen Schutz der Landschaften im Nordwesten und Norden Halles für dringend notwendig!

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) führte am Samstag, dem 03.12.2022, eine ca. fünfstündige Exkursion zu Beginn des Winters in Halles Nordwesten und Norden zum Amselgrund/Kreuzer Teiche, zu den Brandbergen, zum Hechtgraben, zur Kiesgrube Kröllwitz, zum Saalwerder, zum Ochsenberg und zum Park der früheren Papierfabrik Kröllwitz durch. Im Rahmen der Exkursion beabsichtigt der AHA seine Positionen zum Schutz, Erhalt und Entwicklung dieser vielfältigen, bedeutsamen und besonders schützenswerten Natur- und Landschaftsbestandteile im Nordwesten und Norden der Stadt Halle (Saale) vorzustellen und zu erläutern.

Bereits zu Beginn nahmen die die Anwesenden den Saaleabschnitt im Bereich der Saale und der Wilden Saale mit Blick auf das ca. 10 ha große Naturschutzgebiet (NSG) Peißnitznordspitze. Das NSG Peißnitznordspitze befindet sich in enger Korrelation mit dem Naturschutzgebiet ”Forstwerder“ zusammen das FFH-Gebiet „Nordspitze der Peißnitz und Forstwerder in Halle“ sowie mit dem geschützten Landschaftsbestandteil Amselgrund und Kreuzer Teichen, dem geschützten Landschaftsbestandteil Amtsgarten und dem flächenhaften Naturdenkmal Klausberge im Grün- und Biotopverbund steht. Außerdem bildet die Wilde Saale den Verbindungsraum zum Sandanger, zu den Hangwäldern an den Weinbergen sowie zum Saugrabental bis hin zur Dölauer Heide.

Wie immer wieder dargelegt und bekräftigt besteht bekanntlich die dringende Notwendigkeit Natur und innerstädtisches Grün so unberührt wie möglich entwickeln zu lassen. Dazu zählt nach Ansicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) insbesondere auch die Fluss- und Auenlandschaft der Saale im zentralen Stadtgebiet von Halle (Saale). Diese Natur- und Landschaftsbestandteile fungieren als Rückzugs- und Lebensräume für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten, Biotop- und Grünverbund, als Kalt- und Frischluftkorridore sowie nicht zuletzt als Retentionsfläche des Flusses. Moderne und nachhaltige Stadtplanung berücksichtigt genau diese Herangehensweise und beinhaltet richtigerweise eher die Erweiterung und Vernetzung von verschiedenen und gleichartigen Natur- und Grünräumen.

Dazu zählen ganz besonders Landschaft und Natur im Bereich des Amselgrundes und des ca. 10 ha große Naturschutzgebiet (NSG) Peißnitznordspitze sowie die angrenzenden Bereiche von Saale/Wilder Saale. Das NSG Peißnitznordspitze befindet sich in enger Korrelation mit dem Naturschutzgebiet ”Forstwerder“ zusammen das FFH-Gebiet „Nordspitze der Peißnitz und Forstwerder in Halle“ sowie mit dem geschützten Landschaftsbestandteil Amselgrund und Kreuzer Teichen, dem geschützten Landschaftsbestandteil Amtsgarten und dem flächenhaften Naturdenkmal Klausberge im Grün- und Biotopverbund steht. Außerdem bildet die Wilde Saale den Verbindungsraum zum Sandanger, zu den Hangwäldern an den Weinbergen sowie zum Saugrabental bis hin zur Dölauer Heide.

So ist es aus Sicht des AHA bereits unverantwortlich, den von seiner Vorgängerorganisation Arbeitskreis Umweltschutz Halle in der Gesellschaft für Natur und Umwelt im Kulturbund der DDR im Jahr 1983 massiv mit erwirktem Verbot des Befahrens der Wilden Saale wieder zu kippen. Die Wilde Saale hat sich im Rahmen der Schutzmaßnahmen seit dem Jahr 1983 zu einem sehr wichtigen, arten- und strukturreichen Lebens- und Rückzugsraum entwickelt. Hier brüten z.B. Eisvögel, vereinzelt auch Beutelmeise und überwintern Gänsesäger und zahlreiche Entenarten. In letzter Zeit taucht auch der besonders geschützte Biber auf und lebt bekanntlich der Eremit. Ferner tangiert die fast unverbaut gebliebene und sich streckenweise sehr naturnah entwickelte Wilde Saale das ca. 10 ha große Naturschutzgebiet (NSG) Peißnitznordspitze.

Alles Gründe, welche die Öffnung der Wilden Saale für Bootsverkehr aller Art, somit auch für Paddler, ausschließen muss, wenn man sich fachlich korrekt verhält und zudem nach Recht und Gesetz handelt!

Die bereits durchgeführten Asphaltierungen von Wegen bis an das NSG Peißnitznordspitze heran und die durchgeführten Holzungsarbeiten an den Ufern der gesamten Peißnitzinsel haben zu unverantwortlichen Eingriffen geführt. Mit der unverantwortlichen Freigabe der Wilden Saale im Sommer 2018 für den Bootsverkehr, besteht die Gefahr weiterer baulicher und forstlicher Eingriffe in das äußerst vielfältige und sensible, arten- und strukturreiche Auengebiet. Die Gefahr massiver Holzungen und der Beseitigung einer sehr wichtigen Kies- und Sandbank in Höhe des Gimritzer Parks und des Sandangers sind keinesfalls gebannt. Diese Maßnahmen fänden dann jedes Jahr Neuauflage, um die Wilde Saale schiffbar zu halten. Dann ist es nur die Frage der Zeit, wann das erste Motorboot den Flussteil befährt.

Nach Auffassung des AHA sieht das Ganze ferner danach aus, die Paddler in die Nebenarme „abzuschieben“, um den schnellen und langsamen Motorbooten auf den Saalehauptarmen den freien Raum zu überlassen. Die gegenwärtigen Abgas- und Lärmbelästigungen, einhergehend mit massivem Wellenschlag, tragen schon jetzt zu massiven Störungen im Landschaftsschutzgebiet und an dem NSG bei.

Alles zusammen genommen führt unweigerlich zu massiven Störungen bis Zerstörungen von wertvollen Natur- und Landschaftsräumen. Darüber hinaus haben sie massive Beeinträchtigungen des Landschafts- und Stadtbildes zur Folge.

Daher fordert der AHA eine wissenschaftlich fundierte Tourismuskonzeption in und für Halle (Saale), welche Naherholung und Tourismus dem Schutz und Erhalt von Natur, Landschaft und Umwelt unterordnet. Was nützt es uns Natur und Landschaft für Naherholung und Tourismus zu nutzen, wenn diese massiv geschädigt oder gar Zerstörung erfahren soll und somit ihre Arten- und Strukturvielfalt verliert, welche aber u.a. die anziehende Wirkung für die Bevölkerung ausmacht. Daher gilt es die Flusslandschaft der Saale in Halle nicht zu „vermarkten“, sondern zu schützen, zu erhalten und zu bewahren, damit sich auch künftige Generationen in ihr erholen und entspannen können.

Ferner betrachtet der AHA seine Presseerklärung vom 15.10.2017 als Anzeige gegen die Verantwortlichen der Stadt Halle (Saale) in Politik und Verwaltung gegenüber der EU-Kommission und der zuständigen Staatsanwaltschaft, da die bisherigen Asphaltierungen und der zu erwartenden massiven Zerstörungen im Gehölz- und Flussbereich der Wilden Saale in und am FFH-Gebiet „Nordspitze der Peißnitz und Forstwerder in Halle“ im Zuge der geplanten Schiffbarmachung seit dem Jahr 2018 zu flächendeckenden und umfassenden Beeinträchtigungen und Verschlechterungen des Schutzgebietes führten bzw. führen. Bisher haben die Verantwortlichen der Stadt Halle (Saale) in Politik und Verwaltung auf die massiven öffentlichen Mahnungen des AHA mit kompletter Ignoranz reagiert. Von daher gilt es unverzüglich dem frevelhaften Agieren in der Stadt Halle (Saale) Einhalt zu gebieten! Dazu gehört auch der vollständige Rückbau der Asphaltierungen auf den Wegen der Peißnitzinsel und Stopp weiterer Wegeausbaumaßnahmen in den Naturschutzgebieten Rabeninsel und Peißnitznordspitze und somit auch im FFH-Gebiet „Nordspitze der Peißnitz und Forstwerder in Halle“. Ferner gilt es die Sperrung der Wilden Saale sofort wiederherzustellen.

Nunmehr hat die die Verwaltung der Stadt Halle (Saale) entgegen jeglicher fachlichen und grundsätzlichen Vernunft sowie unter Ignoranz vielfältiger Proteste aus der Bevölkerung heraus, den Wegebau und die damit verbundene Schotterung durchgeführt. Zuvor hat man massiv 40 Jahre alte Sukzession zerstört, indem man offenbar einen vom Landschaftsarchitekturbüro Haselbach entwickelten Maßnahme-Übersichtsplan vom 15.06.2020 zu Grund legt, welcher auf den gesamten Restauenwald verteilt sechs „Aufforstungsflächen zur Kompensation von Eingriffen gemäß Genehmigung“ beinhaltet. Dabei hat man insgesamt eine Fläche von 1.200 m² = 0,12 ha veranschlagt. Im Verhältnis auf die Gesamtfläche des Naturschutzgebietes im Umfang von 10 ha sind somit alleine diesen Zerstörungen von sukzessiven Auenwaldbereichen 12 {742476d910061147bacb9f2d1e63afebae5c969212eff52eb4ea03554537fa31} der Gesamtfläche des Naturschutzgebietes zum Opfer gefallen. Die Schädigungen bzw. Zerstörungen der Strauch- und Feldschicht sind deutlich erkennbar. Die Herangehensweise erinnert sehr stark an den Vernichtungsfeldzug im „Trothaer Wäldchen“ und die noch existenten Pläne für die naturgeschützte Rabeninsel.

Schon die Überschrift des Wegebauvorhabens Fluthilfemaßnahme – „FHM Nr. 190 Nordspitze Peißnitz Wiederherstellung Rundweg“ ist vollkommen irreführend und überhaupt nichtzutreffend. So entsteht der falsche Eindruck als gäbe es keinen Rundweg mehr. Das ist eine vollkommen falsche Darstellung. Der Rundweg ist bestens existent und findet reichlich Anklang. Medienberichten zu Folge nimmt die Stadt Halle (Saale) für diese zerstörerischen Eingriffe im ca. 10 ha große Naturschutzgebiet (NSG) Peißnitz Nordspitze und Bestandteil des FFH-Gebietes „Nordspitze der Peißnitz und Forstwerder in Halle“ rund 230.000 Euro in die Hand, um standortfremdes Material zu verbauen und so insbesondere die Wurzelbereiche der ohnehin von der jahrelangen Trockenheit und Sommerhitze gebeutelten wegnahen Großbäume wie bis ca. 300 Jahre Stieleichen zu schädigen. Ferner gehen mit den Bauarbeiten u.a. die Beseitigung von mehrjährigen sukzessiven Beständen von Stieleichen sowie von Kraut- und Staudensaumen einher. Darüber hinaus erschweren solche Wege die Querung durch Klein- und Kleinsttiere. Worin da ein naturnaher Ausbau zu sehen sein soll, bleibt das Geheimnis des zuständigen Beigeordneten Halles für Stadtentwicklung und Umwelt René Rebenstorf. Offenbar haben ein Teil der halleschen Stadträte und der Verwaltung noch immer nicht begriffen, dass es sich um einen der arten- und strukturreichsten Auenwälder im Stadtgebiet von Halle (Saale) handelt und nicht um eine Parkanlage. Außerdem sorgen insbesondere Hochwasser für eine Beseitigung dieser standortfremden Wege und zur Verteilung des Schottermaterials im Auenwald.

Zu der Vorgehens- und Herangehensweise passt, dass die Verwaltung der Stadt Halle (Saale) die Anfang Juni 2019 vom Umweltbundesamt gemäß § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz anerkannten Umwelt- und Naturschutzvereinigung Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA), welche somit die damit verbundenen Mitwirkungs- und Klagerechte erhalten hat, überhaupt nicht beteiligt hat.

Auf Grund der obengenannten Darlegungen fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) den sofortigen und unwiderruflichen Stopp der begonnen ökologisch katastrophalen Baumaßnahmen, welche mit einer unsachgemäßen Verwendung von Steuermitteln einhergehen würde. Ferner hatte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) einst bei der zuständigen Staatsanwaltschaft Strafanzeige erstattet.

Der AHA bekräftigt immer wieder sein absolutes Unverständnis aus, dass man den massiven, teilweise für die Ufervegetation zur Wilden Saale zerstörerischen Um- und Ausbau der Talstraße nicht nutzte, um entweder die Straße leicht anzuheben und Durchlässe für Amphibien und Hochwasser zuzulassen oder dies zu mindestens für Amphibien mit Röhren zu ermöglichen. Dabei ist den Verantwortlichen in Politik und Verwaltung der Stadt Halle (Saale), aber auch den Aufsichtsbehörden, bekannt, welche ökologische und hydrologische Bedeutung dieser Teil der Saaleaue besitzt. Abgesehen davon, dass man diesen Umbau ohne öffentliche Beteiligung begonnen hatte.

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) legt immer wieder dar, dass bekanntlich Auenlandschaften zu den arten- und strukturreichsten Natur- und Landschaftsräumen der gemäßigten Zonen gehören. Sie bieten zahlreichen Tier- und Pflanzenarten Lebens- und Rückzugsräume, Hochwasser der Flüsse und Bäche den notwendigen Ausbreitungsraum, tragen zur Steuerung des Wasserhaushaltes bei sowie ermöglichen den Menschen Erholung und Entspannung.

Diese vielfältigen Funktionen von Auen entlang von Flüssen und Bächen bedürfen nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) besonderer und umfassender Maßnahmen zum Schutz und Erhalt sowie zur Betreuung und Entwicklung. Dafür sich einsetzen sieht der ehrenamtliche und gemeinnützige AHA als seine vorrangige Aufgabe an.

Aus dem Grund verfolgt der AHA weiterhin und verstärkt mit großer Sorge, die seit Anfang August 2021 erfolgten Abholzungen und darauffolgenden Verschotterungen mit Porphyrsteinen. Bereits die wiederholten Massenabholzungen von sukzessiven Gehölzbeständen entlang der Saale haben massiven Schaden angerichtet. Dabei greift man massiv in einen sich naturnaher entwickelnden Saumstreifen aus Gehölzen, Gräsern und Stauden ein. Der Säge fielen bisher u.a. Flatterulmen, Silberweiden, Mirabellen und Eschenahorn zum Opfer. In seinen Presseerklärungen vom 05.08.2021, 31.08.2021 und 30.09.2021 forderte der AHA, diese skandalösen, naturzerstörenden Abholzungen sofort und unwiderruflich einzustellen bzw. zu beenden. Nun ist seit dem 27.08.2021 festzustellen, dass man das Saaleufer an Peißnitzinsel und Ziegelwiese mit Porphyrsteinen zuschüttet, um entgegen jeglicher Vernunft den Fluss an einer möglichen naturnaheren Entwicklung zu behindern. Dazu gehört u.a. die sukzessive, arten- und strukturreiche Gehölz- und Staudenentwicklung an den Ufern.

Offenbar liegt dem Frevel zuletzt entscheidend in dem im Rahmen des einstimmig gefassten Beschluss des halleschen Stadtrates vom 29.05.2019 zum „Verzicht auf Variantenbeschluss für Fluthilfemaßnahme Nr. 198 Uferbefestigung der Saale, Anteil Böschungsbefestigung“ sowie der im nichtöffentlichen Teil des halleschen Ausschuss für städtische Bauangelegenheiten und Vergaben am 20.11.2020 gefasste „Vergabebeschluss: FB 66-B-2020-019 – Stadt Halle (Saale) – 198 HW Uferbefestigung – Uferbefestigung der Saale“

Diese Beschlüsse beinhalten keine Begutachtung der Tatsache, dass Teile des Verbauungsgebietes Bestandteil zu den Naturschutzgebieten „Rabeninsel und Saaleaue und Saaleaue bei Böllberg“ sowie „Nordspitze Peißnitz“ gehören. Darüber hinaus sind die FFH-Gebiete „Saale-, Elster-, Luppe-Aue zwischen Merseburg und Halle“ und „Nordspitze der Peißnitz und Forstwerder in Halle“ sowie das EU SPA „Saale-Elster-Aue südlich Halle“ davon betroffen. Ferner hat man in das Landschaftsschutzgebiet „Saale“ eingegriffen.

In der Beschlussvorlage für den halleschen Stadtrat vom 04.03.2019 ist unter Punkt 1.4 folgendes vermerkt, Zitat: „Die Ergebnisse der Gewässermessungen zeigen, dass entlang der erfassten Messbereiche ca. 18.000 m2 schadhafte Schüttung vorhanden sind.“, Zitat Ende. Die Anlage „Regelquerschnitt“ beziffert die Breite der Schüttung auf 2,00 m und die Breite auf 0,4 m Dicke. Offensichtlich möchten die Verantwortlichen der Stadt Halle (Saale) 1,8 ha Saaleufer verbauen.

Den halleschen Stadträten sowie der Verwaltung der Stadt Halle (Saale) kommt überhaupt nicht der Gedanke, dass Steinschüttungen in keiner Weise dem Naturell des Flusses Saale und ihrer Aue entsprechen. Die immer wieder dargestellte Behauptung, dass es sich nur um Unterhaltungsmaßnahme handelt ist fachlich und sachlich daher nicht haltbar. Noch dazu der damalige Arbeitskreis Umweltschutz Halle in der Gesellschaft für Natur und Umwelt im Kulturbund der DDR nach langen und zähen Beratungen mit der Wasserwirtschaftsdirektion Saale-Werra und dem Rat des Bezirkes Halle in den achtziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts erreicht hatte, dass solche Abholzungen und Steinschüttungen stattfinden. Zudem erfordern die obengenannten Schutzkategorien, dass neue Prüfungen nach EU- und Nationalrecht zu erfolgen haben.

Die nunmehrigen Maßnahmen haben zur Beschädigung bis Zerstörung auentypischer Ufervegetation mit Unterschlüpfen und Brutmöglichkeiten für Wasservögel, dem Eisvogel, Amphibien, Spinnen und Insekten geführt.

Nicht nur Teile der Auen mit ihren Tier- und Pflanzenbeständen hat man zerstört bzw. beeinträchtigt, sondern wertvolles, in umwelt- landschafts- und naturzerstörenden Steinbrüchen gebrochenes Gestein für solchen Frevel vergeudet. Ein sparsamer und verantwortungsvoller Umgang mit Ressourcen und Rohstoffen sieht deutlich anders aus.

Ferner schreckt die umwelt-, landschafts- und naturfeindlich agierenden Verantwortlichen in Politik und Verwaltung der Stadt Halle (Saale) nicht dafür zurück, damit zudem Biotop- und Grünverbünde unter Einbeziehung der Naturschutzgebiete „Rabeninsel und Saaleaue und Saaleaue bei Böllberg“ sowie „Nordspitze Peißnitz“ sind. Darüber hinaus sind die FFH-Gebiete „Saale-, Elster-, Luppe-Aue zwischen Merseburg und Halle“ und „Nordspitze der Peißnitz und Forstwerder in Halle“ sowie das EU SPA „Saale-Elster-Aue südlich Halle“, welche sich in enger Korrelation mit geschützten Landschaftsbestandteil Amselgrund und Kreuzer Teichen, dem geschützten Landschaftsbestandteil Amtsgarten und dem flächenhaften Naturdenkmal Klausberge befinden, zu stören.

Unverständlich für den AHA erscheint auch, dass sich das Wasserstraßen-Neubauamt Magdeburg, welches in die Behördenstruktur der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für digitale Infrastruktur eingebunden ist, bisher nicht zum Thema geäußert hat.

Nach Auffassung des AHA zeugt die Presseerklärung der Stadt Halle (Saale) vom 04.11.2021 von fortgesetzter fachlicher Inkompetenz und bekräftigt eindeutig die umwelt- und naturfeindliche Politik der Verantwortlichen der Stadt Halle (Saale). Diese von Uneinsichtigkeit geprägte Presseerklärung lässt mit keiner Silbe erkennen, dass man nun offensiv die Bevölkerung mit ihren Vereinen und Initiativen in die Lösung des massiven Problems einbezieht. Wie so oft, bemängelt der AHA auch im konkreten Fall, dass demokratische Beteiligungskultur in der Stadt Halle (Saale) überhaupt nicht stattfindet. Stattdessen betreibt man Hinterzimmerberatungen und Geheimniskrämerei, wie die selektiven Einladungen der halleschen Beigeordneten für Stadtentwicklung und Umwelt, René Rebenstorf zu einer Beratung am 05.11.2021 belegen.

Daher fordert der AHA den Deutschen Bundestag, den Bundesrat sowie die Bundesregierung auf solche Störungen und Zerstörungen von Landschaft, Umwelt und Natur sofort und unwiderruflich einzustellen. Dazu gehört es, dass man endlich Flüsse nicht als Bundeswassserstraße betrachtet, sondern endlich ihre Funktion als sehr bedeutsamen, arten- und strukturreichen Lebens- und Rückzugsraum von zahlreichen Tier- und Pflanzenarten sowie als Biotop- und Grünverbundraum und somit als sehr wichtigen Bestandteil von Umwelt, Natur und Landschaft anerkennt und das Handeln daran ausrichtet. Dazu bedarf es der Zulassung naturnaher Entwicklungsmöglichkeiten und keiner Abholzungen und Verbauungen.

Darüber hinaus mahnt der AHA erneut und mit Nachdruck bei den Verantwortlichen in Politik und Verwaltung von Bund, Land Sachsen-Anhalt und der Stadt Halle (Saale) an, den Schutz von Umwelt, Natur und Landschaft sowie die Befriedigung des Bedürfnisses der Naherholung für alle Bevölkerungsgruppen endlich ernst zu nehmen, ihren gesetzlichen Verpflichtungen und Aufgaben nachzukommen sowie unverzüglich diese Zustände zu ändern. Nach Auffassung des AHA ist eine Fortsetzung dieser Entwicklung nicht mehr tolerierbar und bedarf eines entsprechenden Handelns.

In dem Zusammenhang fordert der AHA nicht nur den sofortigen Stopp der Zerstörungsarbeiten auf Kosten der Steuerzahler, sondern den unverzüglichen Rückbau der Steinschüttungen. Ferner gilt es ernsthaft Regressforderungen gegenüber den Verantwortlichen in Politik und Verwaltung zu prüfen. Außerdem hält es der AHA für dringend erforderlich, dass die zuständige Staatsanwaltschaft Halle die strafrechtliche Relevanz untersucht und ggf. Anklage gegen die Verantwortlichen erhebt.

Als nächste Station der Rundexkursion zu Fuß nahmen die Anwesenden den 15,2 ha großen Geschützten Landschaftsbestandteil Amselgrund/Kreuzer Teiche in Augenschein. Dieses ökologisch sehr wertvolle Gebiet nördlich der Saale und der halleschen Talstraße ist von einer Wiese mit Feuchtgebiet, von Schluchtwäldern, von Porphyrhängen mit Trocken- und Halbtrockenrasengesellschaften sowie den drei Kreuzer Teichen geprägt. Seit dem Jahre 1984 vom Arbeitskreis Umweltschutz (AKUS) Halle in der Gesellschaft für Natur und Umwelt im Kulturbund der DDR betreut, legte dieser Ende 1986/Anfang 1987 eine wissenschaftlich fundierte Konzeption zum Schutz und zur Entwicklung des Amselgrundes und der Kreuzer Teiche vor. Darauf aufbauend führte der AKUS ab 1987 bis zu seiner Auflösung im Januar 1990 zahlreiche Arbeitseinsätze zur Entschlammung der oberen beiden Kreuzer Teiche durch. Dem waren auch Studentensommer der früheren Pädagogischen Hochschule gewidmet. Die Konzeption und die darauf aufbauenden Arbeitseinsätze fanden mit der Ausweisung des Gebietes als Geschützter Landschaftsbestandteil, der Entschlammung des unteren und größten Kreuzer Teichs, der weitgehenden Wiederbelebung des alten Abflusses über einen kleinen Bach und der damit verbundenen Wiederentstehung eines Feuchtgebietes am Nordrand im Westteil der Wiese im Auftrage der Stadt Halle (Saale) eine würdige Fortsetzung.

Der AHA drückt immer seinen dringenden Wunsch aus, dass die Wiese aus Veranstaltungen aller Art herausgehalten bleibt. Zum letzten halleschen Laternenfest sorgte die sehr große Bühne des MDR mit sehr lautem Konzert am 30.08.2014 zu massiven Schädigungen der Wiese in Folge von Schäden durch Befahren und Massenbetreten der Wiese sowie umfassender Vermüllung aller Art. Derartige Schädigungen und Beeinträchtigungen müssen unbedingt der Vergangenheit angehören.

Ebenfalls nahmen die Anwesenden die massiven Ausholzungen der vergangenen Jahre im Unterholz des geschützten Landschaftsbestandteils auf. Den umfassenden Schnittmaßnahmen fielen u.a. Blutroter Hartriegel, Schwarzer Holunder und Brombeere zum Opfer. Als wichtige und bedeutsame Brut- und Rückzugsgebiete für verschiedene Vogelarten sowie Winterquartiere für Säugetiere wie Igel haben derartige Gehölzbestände eine sehr wichtige Funktion. Die Folgen sind noch immer sichtbar. Daher erwartet der AHA derartige Aus- und Abholzungen künftig zu unterlassen und unter Einbeziehung des AHA ggf. eine aktuelle, wissenschaftlich fundierte Schutz- und Entwicklungskonzeption zu erarbeiten, einer breiten öffentlichen Diskussion zuzuführen und letztendlich umzusetzen. Dazu muss auch ggf. eine neuerliche Beräumung des unteren Kreuzer Teich gehören.

Im Anschluss daran führte der Weg zur Leichtathletikhalle am Kreuzvorwerk. In einer gemeinsamen Stellungnahme hatten im Jahr 1994 der damalige Heideverein e.V. und der AHA vielfältige Bedenken zu dem Bauvorhaben geäußert. Dazu zählen z.B. Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes, des Kaltluftkorridors, der Entwicklungsmöglichkeiten für Fauna und Flora, Störungen hydrologischer Bewegungen, massive Einschränkungen des sehr vielfältigen Verbindungsraumes zwischen Dölauer Heide, Brandberge, Amselgrund und Kreuzer Teiche sowie Saaleaue.

Jedoch in der auch schon damals vorhandenen Ignoranz gegenüber fachlich-inhaltlichen Einwendungen gegenüber Prestigeobjekten, beschloss der hallesche Stadtrat im Oktober 1994 den Bau der Sporthalle, welcher mit der Schlüsselübergabe am 20.12.1997 endete. Der AHA bekräftigt seine vor nunmehr 28 Jahren geäußerten Bedenken.

Der nächste Ort bildete die noch vorhandene Aue des Veithbaches im Bereich zwischen der Leichtathletikhalle und dem Eibenweg. Insbesondere mit dem Bau des Wohnheimkomplexes an den Weinbergen Anfang der sechziger Jahre und des Klinikkomplexes in den siebziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts verlor der Bach einen Großteil des offenen Verlaufs. Erst der Mündungsbereich in die Saale am Weg unterhalb des Wohnheimkomplexes an den Weinbergen ermöglicht dem Bach wieder frei abzufließen. Eine verheerende Entwicklung, worüber sich die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer schnell einig waren.

Das sich nordwestlich anschließende, vornehmlich aus Linden bestehende Waldgebiet sollte nach Auffassung des AHA unbedingt einer naturnahen, sukzessiven Entwicklung überlassen bleiben.

Am Zugang von der Dölauer Straße zum ca. 92 ha großen Naturschutzgebiet „Brandberge“ kann aus der Sicht der Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer, angesichts des Betriebes einer Tankstelle direkt an der Grenze zum Schutzgebiet, der Widerspruch zwischen Umwelt-, Landschafts- und Naturschutz sowie deren Beeinträchtigung, nicht deutlicher ausfallen. Die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer waren sich einig, dass der Standort der Tankstelle vollkommen ungeeignet erscheint. Nach dem Betreten des Naturschutzgebietes waren die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer von dem Zustand des ökologisch sehr bedeutsamen Landschaftsbestandteiles beeindruckt. In den gemeinsamen Gesprächen verdeutlichte sich die Funktion und Bedeutung als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier und Pflanzenarten, als Teil eines sehr wichtigen Biotop- und Grünverbundraum von Dölauer Heide bis zur Saaleaue sowie als einen nach Norden und Nordosten gerichteten Kaltluftkorridors. Die Pflegemaßnahmen zur Freilegung von Porphyrkuppen zur Wiederherstellung von Magerstandorten fanden vollste Zustimmung. Jedoch mahnt der AHA immer wieder an, auch Gehölzbestände zu erhalten, um die Arten- und Strukturvielfalt zu wahren sowie Lebens- und Rückzugsräume für darauf orientierte Tierarten zu sichern. Nach Ansicht des AHA gilt es jedoch unverzüglich und nachhaltig gegen freiherumlaufende Hunde sowie das Befahren mit schwerer Technik vorzugehen.

Beim Blick auf die Straßenbahnendhaltestelle Kröllwitz legte der AHA den Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmern dar, dass trotz deutlich und klar aufgeführter Bedenken die Vernichtung eines Teils eines Bruchwaldes und einen weitgehenden Abfluss des Wassers nach Norden stattfand. Darüber hinaus erfolgte ein massiver Eingriff in den Waldrand des 740 großen Landschaftsschutzgebiet „Dölauer Heide“, welches eines der größten zusammenhängenden Waldgebiete in der näheren Umgebung der Stadt Halle (Saale) darstellt.

Am Westrand des Naturschutzgebietes „Brandberge“ waren sich die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer einig, dass eine Ausweitung der Nordstraße zur massiven Schädigung dieses Schutzgebietes und des westlich angrenzenden Landschaftsschutzgebietes „Dölauer Heide“ führt.

Beim Weg entlang des Landschaftsschutzgebietes „Dölauer Heide“ legte der AHA wiederholt seine Ansichten zum Schutz und Entwicklung des vielfältigen Waldgebietes dar. Dazu zählt der Übergang zur sukzessiven Entwicklung und Beendigung sämtlicher Abholzungsarbeiten. Ferner gilt es die Dölauer Heide als Ort eines sanften, umwelt- und naturverträglichen Tourismus mit Elementen der Bildung zu Umwelt, Landschaft, Natur, Geologie, Archäologie und Geschichte zu entwickeln. Ferner hält es der AHA für dringend geboten ein neues Wegekonzept zu erstellen, um Trampelpfade sowie aus der Sicht des Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutzes bedenkliche Wege zu schließen. Die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer begrüßten daher den Vorschlag des AHA zur Erstellung eines entsprechenden Schutz- und Entwicklungskonzeptes mit integriertem Tourismuskonzept und neuem Wegeplan. Bereits in der Vorbereitungsphase ist es aus Sicht des AHA erforderlich die Bevölkerung einzubeziehen.

Mit wiederholt sehr großem Unverständnis und ebenso großer Sorge nahmen die Anwesenden die Markierungen an Bäumen in den Saumstreifen des NSG Brandberge und des LSG Dölauer Heide entlang der Nordstraße zwischen den Abzweigen zu Dölauer Straße und Waldstraße, welche auf Massenfällungen hindeuten. Derartige Aktivitäten bedeuten unverantwortliche Eingriffe in Waldsaumstreifen sowie in ein NSG und Schutzgebiet nach der europäischen Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie. Daher fordern die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer die Verantwortlichen in Politik und Verwaltung der Stadt Halle (Saale) auf, Planungen zur Fällungen der markierten Eschen, Robinien – Baum des Jahres 2020 -, Bergahorne, Eschenahorne etc. sofort zu beenden.

Im Bereich der ca. 13 ha Fläche, wo sich einst eine Kaserne befand und der hallesche Stadtrat mit Satzungsbeschluss vom 20.02.2012 den Bebauungsplan Nr. 145.1. „Kaserne Lettin“ beschloss und den Neubau von Ein- und Zweifamilienhäusern zuließ. Zu dem Bebauungsplan, welcher mit den nunmehr zur Stadt Halle (Saale) gehörigen Sportablagen eine Gesamtfläche von ca. 16,77 ha umfasst, legte der AHA mit Stellungnahme vom 11.12.2011 u.a. folgende Vorschläge vor:

Zu 5.1. Städtebauliches Zielkonzept und 5.2. Grünordnerisches Zielkonzept

  • Die Ausweisung für Einfamilienhäuserbebauung ist unter den Vorbehalt der Wohnbauflächenbedarfsberechnung zu sehen
  • Die Erweiterung des Raumes für den Hechtgraben durch Beseitigung von Verbauungen und Aufschüttungen gilt es zu ergänzen.
  • Prüfung der Möglichkeit der Wiederoffenlegung bisher überbauter Gräben.
  • Entwicklung umfassender Grünbereiche in Form von Sukzession – im Bereich des Hechtgrabens und der Gräben – und durch Pflanzungen an Wegen und Straßen
  • Prüfung eines Rad- und Wanderweges unter Einbeziehung des Geländes des Bebauungsplanes 145.2., aber ohne Verbauungen und Einschränkungen bestehender Grünflächen und Gewässerräume.

Leider fanden diese Vorschläge – außer Prüfung der Möglichkeit der Wiederoffenlegung bisher überbauter Gräben – keinen Eingang in die Planungen. Somit haben Stadtrat und Verwaltung der Stadt Halle (Saale) die Möglichkeit eines sinnvollen Kompromisses zwischen Baunutzung und Renaturierung nicht im vollen Umfang genutzt.

Ab der Brücke am Ende der Dachstraße über den Hechtgraben unweit der Einmündung in die Saale begrüßten die Anwesenden zwar die Beseitigung der Betoneinfassungen sowie der Betonstufen, jedoch versperren die Steinpackungen im Ufer- und Sohlbereich eine naturnahere Entwicklung. Dies entspräche auch der Wasserrahmenrichtlinie der EU (WRRL). Auf Grund der Höhe und Dauer des Sommerhochwassers im Jahre 2013 gilt es auch über die Zukunft der Kleingärten entlang der Dachstraße zu beraten.

Ferner nahmen die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer mit Unverständnis den weiter massiv fortgesetzten Ausbau einer Pferdeanlage „Riverland Ranch“ im Mündungsbereich des Hechtgrabens in die Saale in Augenschein. Diese Entwicklung sieht der AHA nunmehr seit mehreren Jahren mit sehr großer Sorge, weil immer mehr Holzbauten auf der Fläche entstehen, die Abholzungen und Einzäunungen flächendeckend erfolgten sowie der Kraftfahrzeugverkehr massiv zugenommen hat. Ferner beschädigen die Nutzer der Anlage Gehölze als Pfeiler für Einzäunungen, indem man Halterungen in die Stämme geschraubt hat. Außerdem dringt die Pferdebewirtschaftung immer weiter in den einst sukzessiven entwickelten Strauchbestand, welcher hauptsächlich aus Weißdorn besteht, als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten, die potentielle Basis der Entwicklung für einen Hartholzauenwald dienen kann sowie ein sehr bedeutsamer Bestandteil des Biotop- und Grünverbundes entlang der Saale bis in Götsche und Hechtgraben hinein dienen kann. Bedroht sieht der AHA auch die erfreulicherweise voranschreitende sukzessive Entwicklung eines ausgedehnten Bestandes an Stieleichen in westlicher Angrenzung zu der früheren Schweinemastanlage im Nordwesten von Halle-Kröllwitz. Daher fordert der AHA die Verantwortlichen in Politik und Verwaltung der Stadt Halle (Saale) wiederholt und mit Nachdruck auf, dass nun endlich und unverzüglich eine vollständige Beseitigung der Pferdeanlage im Landschaftsschutzgebiet und Hochwassereinzugsgebiet von Saale und Hechtgraben stattfindet.

Nach fortgesetzter Auffassung des AHA ist auch die Erstellung einer wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption für die einstige Schweinemastanlage im Nordwestbereich von Halle-Kröllwitz erforderlich. Dem nunmehr erfolgten Abriss der Stallanlagen und Nebengebäude gilt es darauf hinzuweisen, dass die Baureste, die Kontaminierungen im umfassend aufgeschütteten Boden, die nicht ordnungsgemäß abgesicherten Gruben und Speicher sowie die massive Belastung mit Müll, Unrat und Asbest eine massive Gefahr für Umwelt, Natur und Landschaft sowie für Leben und Gesundheit für Mensch und Tier darstellen. Hier ist eine unverzügliche, tiefgreifende, flächendeckende und nachhaltige Veränderung dringend geboten. Der AHA mahnt schon seit Jahrzehnten eine tiefschürfende Beräumung der Umweltbelastungen sowie die Wiederherstellung einer umfassenden Retentionsfläche und eines sukzessiven Entwicklungsraum für eine naturnahe Auenlandschaft an.

Daher betrachtet hat der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) auch Medienberichte mit großer Sorge, welche besagen, dass die Stadt Halle (Saale) im Rahmen eines neuen Verkehrsentwicklungsplanes (VEP) einen weiteren Saaleübergang plant. Beide sogenannten Vorzugsvarianten u.a. im halleschen Norden unweit des Hafens erscheinen daher für den AHA aus mehreren obengenannten Gründen sehr problematisch.

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) sieht in der ca. 14 ha großen früheren Aschedeponie des früheren Kohlekraftwerkes Halle-Trotha ein sehr sensibles Teil des Landschaftsraumes zwischen der Stadt Halle (Saale) und der Gemeinde Petersberg, Ortsteil Sennewitz. Nach Auffassung des AHA ist diese einstige Aschedeponie einerseits als Belastung für die Umwelt zu betrachten. Dies ist insbesondere in der Auswaschung durch Niederschlagswasser und Eintrag in angrenzende oder tiefliegende Bodenschichten sowie Grund- und Schichtwasserbereichen zu sehen. Der nunmehrige fortgeschrittene Pflanzenbewuchs hat zu einer gewissen Stabilisierung geführt und verhindert u.a. eine Abdrift durch Wind und verringert möglicherweise die Auswaschung von Schadstoffen in den Untergrund.

Andrerseits dient das Gebiet, gerne als Brachland bezeichnet, als Lebens- und Rückzugsraum sowie Durchgangsbereich für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten.

Auf Grund der obengenannten Ausgangsbedingungen gilt es nach Auffassung des AHA alles zu unterlassen, um bauliche Eingriffe jeglicher Art in den bzw. auf dem Deponiekörper vorzunehmen. Neben der Störung bzw. der Zerstörung der faunistischen und floristischen Funktionen, besteht die Gefahr der Erhöhung vermehrter Auswaschungen von belasteten Stoffen und Verbindungen. Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie beinhaltet eine Pflicht zur Verbesserung von Grund- und Oberflächenwasser. Im konkreten Fall ist eher mit einer Verschlechterung in so einem Fall zu rechnen.

Diese Gefahren drohen nun für Natur und Landschaft des geplanten „Solar- und Biodiversitätsparks Phönix III“.

Im Bereich der Stadt Halle (Saale), Stadtteil Seeben verweist der AHA auf seine Vorschläge zum Schutz, zur Erhaltung und der Entwicklung des Seebener Busches, welcher auf 9,5 ha als geschützter Landschaftsbestandteil „Park Seeben“ ausgewiesen ist. Ferner sei auf die im Rahmen der Mitgliederversammlung des AHA am 03.03.2008 beschlossene „Konzeption zur Entwicklung einer Streuobstwiese auf dem Gelände der früheren Fasanerie östlich des Seebener Busches“. Dieses Gebiet bildet ein sehr wichtiges Bindeglied an der Wasserscheide zwischen Saale und Reide auch zur Götsche und zu dem Alttagebaugebiet Mötzlicher Teiche. Beide Gebiete sind sehr wichtige Lebens- und Rückzugsräume für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten

Daher betrachtet hat der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) auch Medienberichte mit großer Sorge, welche besagen, dass die Stadt Halle (Saale) im Rahmen eines neuen Verkehrsentwicklungsplanes (VEP) einen weiteren Saaleübergang plant. Die sogenannten Vorzugsvarianten im Planungsgebiet südlich der Rennbahn und im halleschen Norden unweit des Hafens über Götschemündungsgebiet und Seebener Busch bis zu den Mötzlicher Teichen erscheinen daher für den AHA aus mehreren obengenannten Gründen sehr problematisch.

Das Planungsgebiet südlich der Rennbahn gehört mit seinen Restauenwäldern und Sukzessionsgebieten aus Hart- und Weichholz, Wiesen- und Schilfflächen sowie Feuchtgebieten zu den wertvollsten und schützenswerten Landschaften und Naturgebieten im halleschen Raum. Nicht umsonst gehört das Gebiet weitgehend zum Naturschutzgebiet „Rabeninsel und Saaleaue bei Böllberg“, welches zudem einen Schutzstatus nach der europäischen Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie besitzt.

Die beiden Planungsgebiete bilden ferner einen sehr bedeutsamen Raum für Hochwasser, Biotop- und Grünverbund sowie fungieren als Kaltluftentstehungsgebiete und Kaltluftkorridore. Ebenso nutzt die Bevölkerung diese Gebiete zur Erholung und Entspannung.

Offensichtlich halten Halles Verkehrsplaner noch immer an dem extensiven Verkehrsentwicklungsdenken der 60er- und 70er Jahre des zwanzigsten Jahrhunderts fest. Genau aber ein derartiges Herangehen hat zum derzeitigen Klimawandel, rasanten Flächenfrass, zur verstärkten Verlärmung sowie zu ansteigenden Belastungen mit Abgasen und Feinstaub beigetragen. Alternativ verstärkt u.a. auf Bahnverkehr, Öffentlichen Personennahverkehr und Radfahren zu setzen scheint noch nicht im erforderlichen Umfang bei den halleschen Stadtplanern angekommen zu sein. Dabei müsste eigentlich schon zu bedenken gegeben, dass Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) gibt zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes an, Zitat: „Täglich werden in Deutschland rund 54 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Flächenneuinanspruchnahme – kurz Flächenverbrauch – von circa 76 Fußballfeldern.„, Zitat Ende

Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat:

Bis zum Jahr 2030 will die Bundesregierung den Flächenverbrauch auf unter 30 Hektar pro Tag verringern. Diese gegenüber der Nachhaltigkeitsstrategie von 2002 verschärfte Festlegung wurde vom Bundeskabinett bereits im Januar 2017 in der „Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie – Neuauflage 2016“ festgelegt. Seit dem Klimaschutzplan vom November 2016, der die Leitplanken für ein grundsätzliches Umsteuern in Wirtschaft und Gesellschaft auf dem Weg zu einem treibhausgasneutralen Deutschland beschreibt, strebt die Bundesregierung bis 2050 sogar das Flächenverbrauchsziel Netto-Null (Flächenkreislaufwirtschaft) an, womit sie eine Zielsetzung der Europäischen Kommission aufgegriffen hatte. Diese Zielsetzung hat während der deutschen Ratspräsidentschaft 2020 Eingang in die Erwägungen für eine EU-Biodiversitätsstrategie gefunden und wurde im März 2021 nun auch in die weiterentwickelte Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie aufgenommen.“, Zitat Ende

https://www.bmuv.de/themen/nachhaltigkeit-digitalisierung/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/flaechenverbrauch-worum-geht-es

Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 19.224 ha. Im Vergleich dazu hat die niedersächsische Großstadt Braunschweig – mit Stand vom Herbst 2022 – eine Fläche von 19.200,00 ha = 192,00 km².

Der AHA hat die Vermutung, dass die hallesche Stadtplanung offenbar u.a. von einem vermehrten Zustrom von Autoverkehr im Falle des Weiterbaus der BAB 143 ausgeht. Ferner möchte man offenkundig schnellstmöglich der massiven Lobbyarbeit der Bürgerinitiative „Hochstraße“ nachgeben.

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) sieht weiterhin auch in dem gegenwärtig geplanten Bauvorhaben Westumfahrung Halle/BAB 143 sowie L159n eine riesige ökologische, landschaftliche und siedlungspolitische, aber auch rechtliche Mogelpackung. An dieser Stelle sei noch einmal darauf hingewiesen, dass der betroffene Raum sich in einem erdgeschichtlich sehr langen Zeitraum entwickelt hat. Heute manifestiert sich dieser langwierige Prozess in einem ökologisch und landschaftlich arten- und strukturreichen Raum. In dem Zusammenhang sei noch einmal erwähnt, dass sich im unmittelbaren Umfeld im 2 km Umkreis 2 Landschaftsschutzgebiete, 5 Naturschutzgebiete, 23 flächenhafte Naturdenkmale und 4 geschützte Landschaftsbestandteile befinden, 2 Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Gebiete, ein Naturschutzgebiet, 1 flächenhaftes Naturdenkmal, 2 Geschützte Landschaftsbestandteile und 2 Landschaftsschutzgebiete durchschnitten werden würden. Namentlich seien z.B. als betroffene Schwerpunkte das FFH-Gebiet Muschelkalkhänge westlich Halle zwischen Lieskau, Zappendorf/Köllme und Bennstedt, die Saaleauenlandschaft zwischen Brachwitz und Salzmünde, das Salzatal sowie das FFH-Gebiet Porphyrkuppenlandschaft nordwestlich Halle zwischen Gimritz, Brachwitz und Döblitz genannt.

Für den AHA steht jedoch fest, dass die Prüfung neuer Saalebrücken in Halle (Saale) sofort zu stoppen gilt, um den zusammenhängenden Schutz, Erhalt und Entwicklung von Natur, Landschaft, Umwelt, Klima und Hochwassereinzugsgebieten, Biotop- und Grünverbundräumen, Kaltluftentstehungsgebieten und -korridoren sowie die Sicherung von Räumen für eine umwelt- und naturverträgliche Naherholung für die Bevölkerung gewährleisten zu können.

Insofern kann für den AHA keinesfalls eine Alternativplanung für die BAB 143 in Form von Nord- oder Südtangenten akzeptabel sein. Alternativ gilt es endlich eine moderne, umweltfreundliche Verkehrspolitik zu orientieren, welche auf Verkehrsvermeidung bzw. auf verstärkte Nutzung des Schienenverkehrs orientiert. Gerade der mitteldeutsche Raum ist traditionell von einem dichten Schienennetz geprägt, welches nicht nur zu erhalten, sondern wieder auszuweiten gilt.

Ferner hält der AHA es für dringend erforderlich, dass auch die Stadt Halle (Saale) und der Saalekreis ihr verstärktes Augenmerk auf Verkehrsvermeidung sowie Beförderung des Öffentlichen Personen- und Schienennahverkehrs, des Fortbewegens mit dem Fahrrad und zu Fuß lenkt. Darüber hinaus sollten sich die Stadt Halle (Saale) und der Saalekreis für eine Förderung und Stärkung des regionalen und überregionalen Bahnverkehrs einsetzen.

Hinsichtlich der nunmehr genehmigten, aber zu Recht umstrittenen Altreifenverwertungsanlage am Hafen Halle-Trotha, bekräftigt der AHA erneut seine diesbezügliche ablehnende Position. Schon der geringste Verdacht auf mögliche Gesundheitsschädigungen der Bevölkerung muss eine Umweltverträglichkeitsprüfung hervorrufen, da die Pyrolych GmbH die Anlage im näheren Umfeld von Wohn- und Arbeitsstätten zahlreicher Menschen errichten möchte. Zudem hat erst jüngst das Sommerhochwasser 2013 klar und deutlich aufgezeigt, dass Hochwassersituationen zu jeder Zeit sowie in jeglicher Höhe, Dauer und Heftigkeit auftreten können. Somit erhöht sich zudem die Havariegefahr, welche so noch niemand mit praktischen Erfahrungen untermauern kann. Der AHA hält es von daher für notwendig keine derartigen Freilandversuche für dieses ökologisch und auch ökonomisch – auch auf Grund der gegenwärtig sinkenden Erdölpreise – umstrittenen Verfahren vorzunehmen. Stattdessen gilt es verstärkt mit kohlewasserstoffverwertendem Bakterium zu arbeiten, um Altreifenbestände aufzuarbeiten.

Der heutige Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) bringt seit dem Jahr 1980 immer wieder die zusammenhängende ökologische Bedeutung der Umwelt, Natur und Landschaften in Halles Nordwesten und Norden zum Ausdruck. Dazu zählen die Saaleaue mit ihren angrenzenden Fließgewässern wie Hechtgraben, Hassgraben und Götsche sowie Naturbestandteile und Landschaften wie Amselgrund/Kreuzer Teiche, die Brandberge, die Dölauer Heide, die Kiesgrube Kröllwitz, der Saalwerder, der Fuchsberg, der Ochsenberg und der Park der früheren Papierfabrik Kröllwitz sowie nicht zuletzt das Gebiet zwischen An der Kiesgrube, Äußere Lettiner Straße und Wildentenweg. Im Rahmen von zahlreichen Exkursionen hat der AHA immer wieder seine Positionen zum Schutz, Erhalt und Entwicklung dieser vielfältigen, bedeutsamen und besonders schützenswerten Natur- und Landschaftsbestandteile im Nordwesten und Norden der Stadt Halle (Saale) vorgestellt und erläutert.

Im Norden der Stadt Halle (Saale) befinden sich eingebettet zwischen dem Landschaftsschutzgebiet Dölauer Heide, den Naturschutzgebieten „Brandberge“,”Porphyrlandschaft bei Brachwitz“ und „Forstwerder“ sowie dem Geschützten Landschaftsbestandteil im Bereich der Götschemündung der Saalwerder mit seiner ausgedehnten und vielfältigen Saaleauenlandschaft, wozu das flächenhafte Naturdenkmal „Saaleuferstreifen nördlich Kröllwitz“ gehört. Ebenso bedeutsame Entwicklungsräume bilden der Kröllwitzer Graben, ein Restbestand einer kleineren Streuobstwiese im Westteil des Gebietes die Gehölzbestände bestehend z.B. aus Stiel- und Traubeneiche sowie Feld- und Flatterulme am Westrand des Gebietes, wo der Obere Hallesche Porphyr zu Tage tritt. Der angrenzende Raum bis zur Kiesgrube mit seinen Feucht- und Sukzessionsgebieten, die Kiesgrube selbst sowie die Feuchtgebiete südlich der Kiesgrube zählen ebenso dazu. Diese arten- und strukturreichen Landschafts- und Naturbestandteile, zudem im Landschaftsschutzgebiet „Saaletal“ gelegen, besitzen noch umfassende weitere potenzielle Entwicklungsräume, wozu das umfassende Gelände der früheren Schweinemastanlage am Ende der Äußeren Lettiner Straße sowie die landwirtschaftlich intensiv genutzten Flächen nördlich des Naturschutzgebietes „Brandberge“ und im Saalwerder gehören.

An dieser Stelle sei nochmals dringlich auf das im Jahre 1998 von Stefanie Klose im Rahmen einer Diplomarbeit am Lehrgebiet Landschaftsplanung und Landschaftsökologie an der Universität – Gesamthochschule Paderborn, Abteilung Höxter erstellte „Pflege- und Entwicklungskonzept für den Saalwerder in Halle/Saale“ hingewiesen, welches auch dem Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) vorliegt.

Das Einzugsgebiet der 15,14 km langen Götsche zählt zu einem der bedeutsamsten Lebens- und Rückzugsräume für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten. Insbesondere der Mündungsbereich in die Saale ist besonders arten- und strukturreich geprägt. In dem weiterem Verlauf besteht ein umfassendes Entwicklungspotential und dient die Götsche als Biotop- und Grünverbundraum sowie als Kaltluftkorridor. Der AHA hat als Handlungsgrundlagen den „Rahmenplan zur Erstellung einer Pflege- und Entwicklungskonzeption für die Götsche unter Einbeziehung des Nehlitzer und des Gutenberger Baches“ vom 08.01.2001, die „Konzeption zur naturnahen Gestaltung und Entwicklung der Götsche im Abschnitt zwischen den Gemeinden Teicha und Sennewitz (beide Landkreis Saalkreis)“ vom 01.12.2003 sowie die „Konzeption zur naturnahen Gestaltung und Entwicklung der Götsche im Abschnitt zwischen den Gemeinden Wallwitz und Sennewitz (Landkreis Saalkreis)“ vom 02.08.2004 zu erarbeitet.

Daher hält es der AHA in dem Zusammenhang für dringend geboten, das Einzugsgebiet der Götsche nicht zu verbauen bzw. einzuschränken.

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) hat ferner immer wieder sein Unverständnis über Planungen von Neubebauungen im Bereich Lettiner Straße/Äußere Lettiner Straße/Am Donnersberg/Tannenweg/Blesshuhnweg Bebauungen zum Ausdruck gebracht. Dieses südlich an den Saalwerder angrenzende Gebiet ist trotz bereits bestehender Bebauung von einer Vielfalt von Natur und Landschaft geprägt, welche sich aus Wald-, Wiesen- und Gartenflächen zusammensetzt. Insbesondere das Waldgebiet im Dreieck Wildentenweg/Äußere Lettiner Straße ist für den Stadtteil Kröllwitz prägend und ein bedeutsamer Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tierarten, wozu u.a. immer wieder Waldkäuze und Waldohreulen gehören. Zudem fungieren der Wald und die nordöstlich angrenzenden Hänge als Kaltluftentstehungsgebiet und Kaltluftkorridor sowie Wasserspeicher. Das an das Landschaftsschutzgebiet „Saaletal“ angrenzende Gebiet bildet außerdem einen wichtigen Bestandteil eines umfassenden und vielfältigen Biotop- und Grünverbund, welcher eng mit der Saaleaue und ihren am Standort geschützten Bereichen wie Saalwerder und Forstwerder in Halle-Trotha verknüpft ist. Diesen Zustand gilt es zu schützen und zu erhalten und nicht der baulichen Zerstörung zu opfern. Gleiches trifft im Übrigen auch für das Gebiet am Sandbirkenweg zu, wo jedoch bereits die Beräumung der Kleingartenanlage und man nun mit der Bebauung begonnen hat.

Erfreulicherweise lehnte der hallesche Stadtrat im Rahmen seiner Sitzung am 28.10.2020 den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 188 Kröllwitz, Wohnbebauung Wildentenweg mit einem Abstimmungsverhältnis von 22 x Ja, 25 x Nein und 3 Enthaltungen ab. Bereits damals plante die Verwaltung der Stadt Halle (Saale) dem Bebauungsvorschlag des Investors zu folgen und in einem Plangebiet von 3,69 ha für 35 Einfamilienhäuser Planungs- und Baurecht zu schaffen. Dabei bringen selbst die Planungsunterlagen massive Bedenken in Bezug des Schutzes von Umwelt, Natur und Landschaft zum Ausdruck. Diesen Erfolg hat man vorrangig der unermüdlichen Aktivitäten der entsprechenden ehrenamtlichen Bürgerinitiative zu verdanken.

In dem Blickwinkel betrachtet sieht der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) mit massivem Unverständnis das Bestreben der Saalesparkasse als nunmehrigen Eigentümer der Flächen des einstigen Planungsgebietes den Inhalt und das Ziel der einstigen Bebauungsplanung erneut aufzugreifen und durchzusetzen.

Skandalös ist in dem Zusammenhang, dass die Verwaltung der Stadt Halle (Saale) mit Datum vom 20.08.2021 eine wortgleiche Vorlage Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 188 Kröllwitz, Wohnbebauung Wildentenweg für die Sitzungen des Ausschusses für Planungsangelegenheit am 14.09.2021 und des halleschen Stadtrates am 29.09.2021 vorgelegt hat.

Offensichtlich haben weder die Saalesparkasse, noch die Verwaltung der Stadt Halle (Saale) begriffen, dass auch sie eine ökologische Verantwortung besitzen und nicht einfach immer mehr Flächen in Halle (Saale) verbauen können. Dabei gilt es zu bedenken, dass laut Wohnungsmarktbericht der Stadt Halle (Saale) 2020, Punkte 5.2 und 5.3, Seiten 39 bis 42 der Wohnungsleerstand noch immer 12.510,00 Währungseinheiten, inklusive 340,00 stillgelegten Wohnungseinheiten beträgt. Somit führt diese angedachte Hausbebauung keinesfalls zur Reduzierung bzw. gar Beseitigung dieses Missstandes. Es ist eher noch mit einer erneuten Verschärfung zu rechnen.

All diese obengenannten Aspekte führen den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) zu der Aufforderung an alle Verantwortlichen in Politik und Verwaltung der Stadt Halle (Saale) eine Wohnbebauung Wildentenweg endlich und widerruflich auszuschließen und somit das Gebiet von jeglicher Neubebauung freizuhalten.

Auf dem Ochsenberg, welcher zu einem ca. 3,5 ha großen flächenhaften Naturdenkmal gehört, stellt der AHA immer wieder mit sehr großer Sorge fest, dass Vermüllung sowie die Zunahme von Trampelpfaden den Zustand des Schutzgebietes massiv beeinträchtigen. Von daher fordert der AHA verstärkt gegen Spontanpartys und anderen Beeinträchtigungen vorzugehen.

Im angrenzenden 2,48 Hektar großen Landschaftsbestandteil „Park der ehemaligen Papierfabrik Kröllwitz“ bekräftigte der AHA seine Positionen zum Erhalt dieses arten- und strukturreichen Parks dar. Hierzu gehören die Zulassung einer weitgehend sukzessiven Entwicklung sowie der Erhalt und die Pflege der sich entwickelnden Wiese im Südteil des Schutzgebietes, entlang der Unteren Papiermühlenstraße. Mit Erschrecken und Entsetzen registrierte der AHA die noch immer deutlich erkennbaren Folgen der Abholzungen aus den Vorjahren in Form von Entfernen von Unterholz zu massiven Zerstörungen am Gehölzbestand geführt haben. Der AHA fordert daher die Verantwortlichen in Politik und Verwaltung der Stadt Halle (Saale auf, dem Treiben ein sofortiges Ende zu setzen, die Verantwortlichen zu ermitteln und zur Verantwortung zu ziehen sowie einen störungsfreien Zustand des Parks mit seinem Gehölz- und Wiesenbestand wiederherzustellen.

Beim Blick über die Saale zum 4,9 Hektar großen flächenhaften Naturdenkmal „Klausberge“ drückte der AHA erneut sein Unverständnis zu den Abholzungsarbeiten im Wegbereich entlang der Saale aus. Neben der Vernichtung sehr wichtiger Lebens- und Rückzugsräume für zahlreicher Tierarten, ging eine Abschirmung von Steinschlägen verloren. Somit hat sich auch die Steinschlaggefahr für Spaziergänger und Wanderer erheblich erhöht.

Bezüglich des wiederhergestellten bzw. ausgebauten Kinderspielplatzes an der Ecke Talstraße/ Untere Papiermühlenstraße bekräftigt der AHA seine vielfach dargelegten Bedenken zu der Maßnahme. Dazu zählen die die nicht unerheblichen Belastungen durch Schwermetalle und aromatische Kohlenwasserstoffe sowie die massiven Eingriffe in einen sukzessiv entstandenen Gehölzbestand am Rande der Anlage.

Im Bereich der einst 1848 errichteten Kefersteinschen Villa in der Talstraße, welche nun eine Galerie beherbergt bekräftigte der AHA sein Unverständnis, wie es möglich sein kann, an einem derartigen Hochwasserstandort den Anbau zu genehmigen und letztendlich zu bauen. Gleiches trifft für die benachbarte Bebauung durch Familie Wenzel zu.

Im Bereich der nunmehr von der Familie Papenburg bewohnten Villa und des angrenzenden Grundstücks in der Talstraße verwies der AHA auf den massiven Eingriff in den Gehölzbestand während der Bauphase sowie die noch immer ausstehende Antwort der Stadt Halle (Saale) zur Genehmigung des Anlegestegs an der Saale.

Kurz vor Vollendung der Rundexkursion verwies der AHA in der Talstraße auf einen weitgehend freistehenden Efeu, welcher einen Schutzstatus als Naturdenkmal genießt. Hier gilt es alles zu unternehmen, um das geschützte Gehölz zu erhalten und zu schützen.

Zum Abschluss der Rundexkursion bekräftigte der AHA die dringende Notwendigkeit sich verstärkt für den Schutz von Umwelt, Natur und Landschaft einzubringen.

Der ehrenamtliche und gemeinnützige AHA bietet hierfür eine sehr gute Plattform an.

Wer dazu Interesse hat, wende sich bitte an folgende Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 – 2002746

E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Internet: https://www.web-conzept-mn.de/

Halle (Saale), den 06.12.2021 Andreas Liste, Vorsitzender

Fotos: Andreas Liste

AHA fordert ökologisch orientierte Kommunale Strukturwandelprojekte im Saalekreis

Laut vorliegenden Medienberichten sind im Landkreis Saalekreis acht kommunale Strukturwandelprojekte vorgesehen, welche im Rahmen des Ausstieges „aus der Kohleverstromung und der damit einhergehende Strukturwandel“ Umsetzung finden sollen.
Für das Land Sachsen-Anhalt ist folgendes vorgesehen, Zitat:

Der Strukturwandel im sachsen-anhaltischen Braunkohlerevier ist langfristig angelegt. Zur Bewältigung dieser Herausforderung stellt der Bund bis zum Jahr 2038 insgesamt 4,8 Milliarden Euro für das Land Sachsen-Anhalt zur Verfügung. Die Akteure im Revier haben verschiedene Möglichkeiten, den Strukturwandel (mit-) zu gestalten. Sie können sich ganz grundsätzlich auf Bürger-Dialogen und unserer Online-Plattform einbringen. Und sie können ihre konkreten Vorhaben über Förderprogramme von Bund und Land bezuschussen lassen….

Dabei leistet der Bund finanzielle Hilfe – in Höhe von bis zu 40 Milliarden Euro bis 2038. Zwölf Prozent dieser Gelder fließen nach Sachsen-Anhalt. Mit dem „Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen“ hat die Bundesregierung einen inhaltlichen und finanziellen Rahmen geschaffen für den Einsatz der Strukturhilfen in den betroffenen Regionen. Die Finanzhilfen gelten insbesondere der Bewältigung des Strukturwandels und der Sicherung der Beschäftigung im Zuge des Ausstiegs aus der Verstromung von Braunkohle.“, Zitat Ende

https://strukturwandel.sachsen-anhalt.de/foerderung/

Im Landkreis Saalekreis lassen die geplanten acht Vorhaben leider nicht im erforderlichen Umfang erkennen, dass man aus den Folgen des Abbaus und der Nutzung fossiler Brennstoffe sowie der ökologischen, sozialen, kulturellen und ökonomischen Folgeerscheinungen gelernt hat.
Dabei erscheinen ansatzweise zum Beispiel Vorhaben wie die Errichtung eines Forschungs- und Entwicklungszentrums mit Wasserstoff als Brennstoff, zur regenerativen Energieerzeugung, nachhaltigen Pflanzenanbau und der Entwicklung ökologischer Baustoffe in Müchelns Ortsteil Stöbnitz in Zusammenarbeit zum Beispiel mit der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg und der Hochschule Merseburg sinnvoll zu sein.
Hier gilt es sich jedoch zu Standort, wissenschaftlich-fachlich-inhaltlichen Fragen sowie zur Umsetzung zu verständigen.
Dagegen hält man bei Planungen zum Strandneubau in Braunsbedra, zu einem ca., 62,00 ha großen Gewerbegebiet Querfurt-Nord nördlich des Bahnhofs und einem ca., 150,00 ha großen Innovationsparks Mitteldeutschland in Teutschenthal entlang der Landesstraße L164 und westlich der Bundesautobahn (BAB) 143.
Dabei hat der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) immer mit fortgesetzter und zunehmender sehr großer Sorge die Aktivitäten zur Errichtung eines weiteren sogenannten Industrie- und Gewerbegebietes mit der Bezeichnung Star Park II betrachtet, welche auf 200,00 ha Ackerfläche entstehen soll. Zusammen mit dem bereits erschlossenen 230,00 ha großen sogenannten Industrie- und Gewerbegebietes Star Park I wären somit auf engsten Raum 430,00 ha Ackerboden verbaut. Abgesehen von der Zunahme von Ziel- und Quellverkehr durch Kraftfahrzeuge aller Art, sind weitere wertvolle Ackerflächen mit Bodenwertzahlen zwischen 75 und 80 bedroht. Bereits die Reduzierung der Vielfalt der Ackerbaukulturen von einst 25,00 verschiedenen Ackerkulturen auf etwa 6 – 7 Ackerkulturen haben zu erheblichen Verlusten an Arten- und Strukturvielfalt, Humusneubildung somit Verarmung des Landschaftsbildes geführt. Gut strukturierter, humusreicher Boden dient als Lebensraum eines regen Bodenlebens sowie zudem des Gasaustausches, der Speicherung von Wasser und Nährstoffen. Verbau, falscher Einsatz von Landtechnik, monokultureller Anbau von Humuszehrern und eng damit verbundener übermäßiger Einsatz von mineralischem Dünger, Pestiziden und Gülle sorgen für eine Schädigung bis hin zum Totalverlust seiner dringend notwendigen, vielfältigen Funktionen zur Ernährung der Bevölkerung und Versorgung mit weiter zu verarbeitenden Rohstoffen sowie in Landschaft, Natur und Umwelt. Zudem erfolgt eine massive Schädigung bzw. Verluste von Schicht- und
Grundwasser.
Laut Medienberichten vom 28.11.2022 plant nunmehr die Goethestadt Bad Lauchstädt südlich von Milzau in der Nähe der Bundesautobahn 38 auf eine mindestens 150,00 ha große Ackerfläche für ein Autobatteriewerk zu verplanen. Offensichtlich geht man noch von einer weiteren Flächenerweiterung aus.
Von den laut Medienberichten veranschlagten Kosten von knapp 150 Millionen Euro ist vorgesehen, dass davon 90,00 {742476d910061147bacb9f2d1e63afebae5c969212eff52eb4ea03554537fa31} = 22,5 Millionen die Steuerzahlenden über Bund und Land Sachsen-Anhalt die Zerstörung von Umwelt, Natur und Landschaft mittragen sollen.
An der Stelle bekräftigt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) erneut, dass es hier Agrarflächen zu entwickeln gilt, welche von einer sehr großen Vielfalt von Ackerkulturen mit einhergehender Fruchtfolge sowie Feldgehölzstreifen und -inseln geprägt sind.

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) gibt zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes an, Zitat: „Täglich werden in Deutschland rund 54 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Flächenneuinanspruchnahme – kurz Flächenverbrauch – von circa 76 Fußballfeldern.“, Zitat Ende

Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat:

Bis zum Jahr 2030 will die Bundesregierung den Flächenverbrauch auf unter 30 Hektar pro Tag verringern. Diese gegenüber der Nachhaltigkeitsstrategie von 2002 verschärfte Festlegung wurde vom Bundeskabinett bereits im Januar 2017 in der „Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie – Neuauflage 2016“ festgelegt. Seit dem Klimaschutzplan vom November 2016, der die Leitplanken für ein grundsätzliches Umsteuern in Wirtschaft und Gesellschaft auf dem Weg zu einem treibhausgasneutralen Deutschland beschreibt, strebt die Bundesregierung bis 2050 sogar das Flächenverbrauchsziel Netto-Null (Flächenkreislaufwirtschaft) an, womit sie eine Zielsetzung der Europäischen Kommission aufgegriffen hatte. Diese Zielsetzung hat während der deutschen Ratspräsidentschaft 2020 Eingang in die Erwägungen für eine EU-Biodiversitätsstrategie gefunden und wurde im März 2021 nun auch in die weiterentwickelte Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie aufgenommen.“, Zitat Ende

https://www.bmuv.de/themen/nachhaltigkeit-digitalisierung/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/flaechenverbrauch-worum-geht-es

Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 19.224 ha. Im Vergleich dazu hat die niedersächsische Großstadt Braunschweig – mit Stand vom Oktober 2022 – eine Fläche von 19.200,00 ha = 192,00 km².

Die gegenwärtige Planungsphase lässt nicht erkennen, dass insbesondere das Land Sachsen-Anhalt und der Landkreis Saalekreis das Problem eines weiteren Flächenverbrauchs von wertvollem Ackerboden richtig erkannt haben und von der Planung einer massiven Zerstörung und Verbau von offenen und ökologisch entwicklungsfähigen Agrarlandschaften und somit für eine weitere Zerstörung von Umwelt, Natur und Landschaft Abstand nehmen. Dabei ist allgemein bekannt, dass angesichts der mit dem Raubbau an Umwelt, Natur und Landschaften verbundenen negativen Entwicklungen wie Klimawandel, Artenschwund, Minderung von Lebensqualität und Verlust an Agrarflächen für Nahrungs-, Futter und Rohstoffproduktion sowie Verlust von Arten- und Strukturvielfalt eine sofortige unwiderrufliche Umkehr in der Planungs-, Bau-, Umwelt-, Sozial- und Wirtschaftspolitik dringend geboten ist.

Daher gilt es von weiteren Flächenverbrauch wie bei dem Gewerbegebiet Querfurt-Nord und dem Innovationspark Mitteldeutschland in Teutschenthal Abstand zu nehmen, um nicht weiter landwirtschaftliche Nutzfläche zu verbauen und somit Boden seiner natürlichen Funktion als Puffer, Wasser- und Luftspeicher sowie Lebensraum für zahlreiche Organismen zu berauben. Nachhaltiger Umgang mit Umwelt, Natur und Landschaft sieht anders aus.

Für den AHA ist es wichtig aus vergangenen und gegenwärtigen Fehlern des Raubbaus an Umwelt, Natur und Landschaften zu lernen. Das bedeutet ein vollkommenes und grundsätzliches Umsteuern, besonders wenn man bundesweit mehrere Milliarden Euro Steuermittel aufwenden möchte.
Daher hält es der AHA für dringend geboten mit der Bevölkerung sowie ihren Vereinen und Initiativen in den gedanklichen Austausch zu treten, um Vorhaben zu entwickeln und letztendlich umzusetzen, welche ökologisch, ökonomisch, kulturell und sozial tragbar sind sowie nicht zuletzt auf einer breiten gesellschaftlichen Akzeptanz beruhen.
Nach Ansicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) erfordert das ein verantwortungsvolles und nachhaltiges Handeln auf allen Ebenen.

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) ist im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten bereit daran mitzuwirken und bietet sich für Interessierte als Plattform einer umfassenden Mitarbeit an.
Wer daran Interesse hat, wende sich bitte sich an folgende Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 – 2002746
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 04.12.2022

AHA fordert nachhaltigen Schutz des Harzes

Mit großer Sorge verfolgt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) verschiedene Vorhaben im 2.226 km² großen Mittelgebirge Harz, welche an verschiedenen Stellen den Bestand und die Entwicklung von Umwelt, Natur und Landschaft des bedeutsamen und vielseitigen Natur- und Landschaftsraum bedrohen. Dazu zählen insbesondere Pläne im Selketal zwei Hochwasserrückhaltebecken bei Straßberg und Meisdorf zu errichten, das geplante Vorhaben Steintagebau „Harzer Grauwacke Ballenstedt“, der fehlende flächendeckende nachhaltige Umgang mit den Wäldern sowie Pläne der Stadt Wernigerode Teile des ihr anvertrauten Harzraumes mit einem ganzjährigen Erlebnisbereich inklusive Skipiste zu überziehen.

Als ob derartige Überlegungen und Planungen nicht ausreichen, beabsichtigen einst ein Bündnis aus dem Betreiber der Hängebrücke „Titan RT“ an der Rappodetalsperre Harzdrenalin und Forstbetrieb Oberharz, 8.000 m² = 0,8 ha Wald zu roden, um 240 Parkplätze errichten zu können.
Nunmehr verdeutlicht das nicht erfolgte Dementi in der Antwort der Landesregierung vom 17.12.2018 auf eine Kleine Anfrage der Abgeordneten Monika Hohmann (DIE LINKE) und Hendrik Lange (DIE LINKE) und der damit verbundenen „Vorbemerkung des Fragestellenden“, dass man nunmehr ca. 9.700 Quadratmeter = 0,9 ha Wald fällen möchte, um Medienberichten zu Folge, nunmehr 430 Parkplätze errichten zu wollen.
Für den AHA ist es schon erstaunlich, dass die Antwort der Landesregierung vom damaligen Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr stammt, welches für seine geradezu feindselige Haltung zu Belangen des Umwelt-, Natur und Landschaftsschutzes bekannt sind. Als Beispiele seien das Agieren des einst vom CDU-Mann Thomas Webel geführten Ministeriums beim Aufbau eines ganzjährigen Erlebnisbereiches inklusive Skipiste in der Stadt Wernigerode sowie das skandalöse Agieren bei der Planung der Bundesautobahn 143, Westumfahrung Halle und des Ausbaus von Elbe und Saale.
Unter Punkt 5 auf Seite 3 führt die Antwort der Landesregierung vom 17.12.2018 auf eine Kleine Anfrage der Abgeordneten Monika Hohmann (DIE LINKE) und Hendrik Lange (DIE LINKE) aus, Zitat:
5. In welchem Rahmen wurde das Umweltgutachten in Auftraggegeben und wann ist mit abschließenden Ergebnissen zu rechnen?
Folgende Untersuchungen wurden durchgeführt:
Erfassung geschützter Arten (Flora) im Frühjahrsaspekt, Erfassung von Habitatbäumen und anderen Lebensstätten im gesamten Geltungsbereich, Erfassung von Brutvogelarten unter besonderer Berücksichtigung von Arten der Wälder und Waldränder, Weitere Berücksichtigung von Wanderfalke und Schwarzstorch , sowieZug- und Wasservögeln (Literatur), Erfassung von Amphibien- und Fledermausarten sowie des Vorkommens der Spanischen Flagge (Euplagia quadripunctaria) im Vorhabengebiet, Durchführung einer Eingangsbeurteilung der SPA-Verträglichkeit im Bereich des Gebietes DE 4233-303 „Nordöstlicher Unterharz“,
Umweltbericht mit integrierter Berücksichtigung der naturschutzfachlichen Eingriffsregelung der in §1 Abs. 6 Nr. 7 Baugesetzbuch (BauGB) aufgelisteten Umweltbelangen und der in §2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) genannten Schutzgüter.
Die abschließenden Ergebnisse werden im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß §§3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB im Zusammenhang mit dem Umweltbericht vorgelegt.“, Zitat Ende
Insofern sind die Ausführungen unter Punkt 6 zur „Braunfleckige Beißschrecke“ (Tessellana tessellata) und unter Punkt 7 zur Frage „In näherer Umgebung befindet sich ein Vogelschutzgebiet und ein Trinkwasserschutz- und Einzugsgebiet. In welcher Verhältnismäßigkeit steht eine Flächenversiegelung für rund 240 Parkplätze zu den ausgewiesenen Schutzgebieten?“ in keiner Weise nachvollziehbar. Zum Einen liegen nach eigenen Angaben der Landesregierung Sachsen-Anhalts noch immer keiner abschließenden Ergebnisse zu den selbst aufgeführten Erfassungen und Untersuchungen vor und zum Anderen bezweifelt der AHA die fachliche Kompetenz der Gemeinde Oberharz am Brocken fachlich fundierte Aussagen, Einschätzungen und Schlussfolgerungen zum westlichen Ausläufer des 30 km langen EU-Vogelschutzgebietes „Nordöstlicher Unterharz“ (SPA 0019 LSA, DE 4232 401) und Wasserschutzgebiet Rappbode-Talsperre treffen zu können.
Der laxe Umgang mit den Schutzgebieten passt zu den mehr oder minder vorgetragenen Forderungen der eher rechtskonservativen CDU in Sachsen-Anhalt entgegen jeglicher naturschutzfachlichen Vernunft und gegen geltendes EU-Recht den Natura 2000-Prozess zu verzögern bzw. gar zum Erliegen zu bringen. Dieses unverantwortliche Verhalten der Partei von Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff ist nicht akzeptabel und zeigt auch Wirkung im konkreten Umgang mit den Vorhaben an der Rappbodetalsperre.
Für den AHA ist es weiterhin unverantwortlich und skandalös, dass ein öffentlicher Waldbesitzer Sachsen-Anhalts so leichtfertig Wald opfert, um weitere Flächen neu versiegeln zu lassen und den Anstieg des Autoverkehrs im Bereich des Trinkwasserspeichers zu befördern. Schon alleine die Genehmigung des Vorhabens des rein auf privaten Gewinn des Unternehmens Harzdrenalin ausgerichtet ist, erscheint schon an sich nicht nachvollziehbar. Offenbar haben die verantwortlichen Behörden mit gönnerhafter Großzügigkeit ein unnötiges Tourismusprojekt genehmigt, welches entweder ein zu erwartendes vermehrtes Autoaufkommen nicht berücksichtigt hat oder nach nicht unüblicher Salamitaktik von Behörden im Harz, eine spätere Abholzung von nunmehr ca. 9.700 Quadratmeter = 0,9 ha Wald bewusst mit einkalkuliert hat, um einen zusätzlichen Parkplatz errichten zu lassen.
Ferner beabsichtigt man im Rahmen von diversen Bebauungsplänen weitere Gebäude wie ein zusätzliches Restaurant zu errichten. Damit eng verbunden plant man auch baulich interessante Flächen aus dem Landschaftsschutzgebiet auszugliedern. Dabei ist auch der Schutzstatus für diese Flächen weiterhin zu rechtfertigen. Daher befürchtet der AHA eine unzulässige Vermischung baulicher Interessen mit Belangen des Natur- und Landschaftsschutzes.
Der AHA sieht hier einen eklatanten Verstoß gegen einfachste Grundsätze des Schutzes von Umwelt, Natur und Landschaft, indem man Lebens- und Rückzugsräume für Tier- und Pflanzenarten, sauerstoffproduzierende und kohlendioxidspeichernde Bäume für weiteren Beton und Asphalt sowie Produzenten von Lärm, Abgasen und Feinstaub opfert. Neben europäischen Richtlinien nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinien und der Wasserrahmenrichtlinie, scheinen zudem die Verantwortlichen in Politik und Verwaltung in Sachsen-Anhalt, Deutschlands Verpflichtungen aus dem Klimaschutzabkommen wenig bzw. gar nicht zu interessieren. In dem Zusammenhang sieht der AHA mit großer Sorge, dass die angedachten Maßnahmen auch zur Beeinträchtigung der Trinkwasserqualität in der Rappbodetalsperre führen und somit ggf. eine Bedrohung der Trinkwasserversorgung im mitteldeutschen Raum besteht. Damit eng verbunden haben Hitze und Trockenheit insbesondere in den Jahren 2018 bis 2022 zu umfassenden Stresssituationen in Natur, Landschaft sowie Umwelt und somit auch im Wasserhaushalt geführt. Eine Entwicklung, welche nicht nur beschränkt auf die Jahre 2018 – 2022 zu sehen sind und ebenfalls zum Umdenken im Umgang mit Umwelt, Natur und Umwelt führen müssen.
Ein derartiges Vorhaben bringt ferner klar zum Ausdruck, dass man für rückwärtsgewandten Tourismus- und Bauvorhaben im Interesse privaten Profites, weiterhin rücksichtslos Teile von Umwelt, Landschaft und Natur zu vernichten gedenkt. Ferner scheinen öffentliche, steuerfinanzierte öffentliche Einrichtungen ohne Rücksicht auf Verluste öffentliches Eigentum derartig misszuverwalten. Nach Auffassung des AHA gilt es daher seitens der zuständigen Staatsanwaltschaft und des Landesrechnungshofes Sachsen-Anhalts die strafrechtliche Relevanz sowie die Vergeudung von öffentlichen Mitteln und Eigentum zu prüfen.
Gleiches gilt für das skandalöse Verhalten des Landes Sachsen-Anhalt, des Landkreises Harz und der Stadt Wernigerode im Umgang mit den Wäldern im Oberharz. Nicht genug, dass diese sehr bedeutsamen Landschafts- und Naturbestandteile massiven Stress durch Hitze und Trockenheit sowie der damit verbundenen Waldbrände ausgesetzt sind, haben diese drei Akteure unter großer Druckausübung gemeinsam mit dem Land Niedersachsen auf die Nationalparkverwaltung Harz begonnen massiv Trockenholz aus den Waldgebieten zu räumen. Als Begründung soll die Brandbeschleunigungsfunktion dieses Holzes herhalten. Dabei gilt es andere Maßnahmen zum Brandschutz in und an den Wäldern umzusetzen, wozu während hoher Waldbrandgefahrstufen der Stopp der Fahrten von Dampflokomotiven der Harzer Schmalspurbahnen sowie des Betretens und Befahrens mit Kraftfahrzeugen aller Art gehören muss. Bereits die widersprüchlichen Angaben zur Brandfläche, welche man zuerst mit 160,00 ha bezifferte und nun mittlerweile mit 12,00 bis 16,00 ha angibt, zeugt davon, dass man kein klares Konzept im Umgang mit den Wäldern, ihrer Entwicklung und ihren Schutz hat.
Zu einem ordnungsgemäßen Umgang und Schutz der Wälder und seiner Bestandteile – wie zum Beispiel Trockenholz – gehört, zu begreifen, dass er ein sehr wichtiger Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten ist, als Sauerstoff- und Frischluftproduzent und Kohlendioxidspeicher dient. Um eine dafür erforderliche Arten- und Strukturvielfalt zu ermöglichen gilt es die sukzessive Verjüngung zuzulassen und dazu u.a. Trockenholz in allen Größen und Umfang in den Wäldern zu belassen. Dieses Trockenholz dient als Lebensraum und Deckung für zahlreiche Tierarten wie zum Beispiel Wildkatze, Baummarder, Insekten, Spinnen und Pilzen. Ferner befördern sie die Sukzession., indem sie als Ruheplatz und Versteck für Tiere fungiert und somit Saatgut vor Ort belässt bzw. heranträgt. Gleiches gilt für Wind. Zudem verhindert Trockenholz – besonders in Hanglagen – jegliche Form von Erosion. Angesichts der Zunahme von Stürmen und plötzlichen Starkniederschlägen eine sehr wichtige Eigenschaft.
Alles Fakten, welche dem Land Sachsen-Anhalt, dem Landkreis Harz und der Stadt Wernigerode schon seit Langem bekannt sein muss.
Es zeugt von fehlendem Verständnis für einen ernsthaften sowie wissenschaftlich fundierten Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz, wenn man derartig rabiat in Wälder eingreift und mit schwerer, bodenverdichtender und Jungwuchs zerstörender Technik Waldbestandteile entfernen möchte bzw. entfernt.
Es ist skandalös, dass sich am 02.11.2022 der Naturschutzbund Deutschland (NABU), Landesverband Sachsen-Anhalt gezwungen sehen musste, einen Antrag beim Verwaltungsgericht Magdeburg zu stellen, um die Entnahme des „Totholzes“ und die Baumfällungen zu stoppen. Der nunmehrig vom Verwaltungsgericht Magdeburg verfügte vorläufige Stopp dieser zerstörerischen Arbeiten ist ein sehr wichtiger Schritt, um im Zuge des Hauptsacheverfahrens das Rechtsschutzbedürfnis nicht durch Schaffung vollendeter Tatsachen zu beseitigen. Auf jeden Fall begrüßt und unterstützt der AHA diesen Schritt, welcher bei fachlich und rechtlich korrektem Handeln der Verantwortlichen in Politik und Verwaltungen nicht notwendig wäre.
Die ersten Reaktionen aus Politik und Verwaltungen zeugen von fehlendem Verständnis im Umgang mit gerichtlichen Entscheidungen, wenn es ihnen nicht in ihr unökologisches Denken und Handeln passt. Daher fordert der AHA die Verantwortlichen in Politik und Verwaltungen auf, diese vorläufige Entscheidung zu respektieren und zu beachten sowie die Gelegenheit zu nutzen in einen breiten gesellschaftlichen Dialog mit der Bevölkerung und ihren Vereinen und Initiativen sowie mit Wissenschaft, Lehre und Forschung zu treten, um nachhaltige und akzeptable Lösungen zu finden.
Darüber hinaus fordert der AHA den Landtag Sachsen-Anhalts und die schwarz-rot-gelbe Landesregierung auf, unverzüglich wissenschaftlich und fachlich fundiert mit dem Harz als besonderen Natur- und Landschaftsraum umzugehen und dazu alle skandalösen Raubbauvorhaben endlich und endgültig zu stoppen.
Der AHA regt erneut und mit Nachdruck die Erstellung einer länderübergreifenden Schutz- und Entwicklungskonzeption, in welcher ein entsprechende Tourismuskonzeption einzubetten ist, zwischen den Ländern Sachsen-Anhalt und Niedersachsen sowie dem Freistaat Thüringen an, welches den Schutz, den Erhalt und die darauf beruhende Entwicklung des Harzes und des Harzvorlandes berücksichtigt sowie zudem den Besucherinnen und Besuchern in vielfältiger Form ökologische, geologische, archäologische und historische Aspekte nahebringt. Nur ein Tourismus, welcher sich den Belangen des Schutzes von Umwelt, Natur, Landschaft und Klima unterordnet, kann den Harz als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten, als hydrologische Quelle für zahlreiche Fließgewässer sowie damit eng verbunden als Ort der Erholung und des Tourismus in der Naturschatzkammer bewahren.
Auf jeden Fall ist der ehrenamtliche und gemeinnützige AHA bereit daran mitzuwirken sowie Interessenten zu gewinnen, welche sich für den Schutz, Erhalt und Entwicklung des Landschafts- und Naturraumes Harz einsetzen möchten.
Der AHA ist unter folgender zentralen Anschrift zu erreichen:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 28.11.2022

AHA führte Herbstexkursion in Leipzigs Burgaue durch

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – hält es für dringend nötig sich verstärkt für den Schutz, den Erhalt und die Entwicklung von Auenlandschaften einzusetzen. In dem Zusammenhang möchte der AHA seine diesbezüglichen Aktivitäten auch in den Auenlandschaften von Leipzig und Umgebung verstärken.
Auf Grund der weiterhin angedachten und bereits durchgeführten Abholzungen im Rahmen einer teilweisen Wiedereinführung der Mittelwaldwirtschaft und einer damit verbundenen weiteren Bedrohung der Auenwälder in Leipzig, hatte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) zu einer Herbstexkursion am Samstag, dem 26.11.2022, in die ca. 277 ha große Burgaue eingeladen. Das sonnige Spätherbstwetter mit seinen kühlen Temperaturen ließen die Natur und Landschaft schnell ein spätherbstliches Aussehen mit interessantem und farbenfrohem Charakter annehmen. Zu Beginn der Herbstexkursion drückt der AHA sein Unverständnis aus, dass das Gebäude nordwestlich des Haus Auensee weiter einem massiven Verfall ausgesetzt ist. Brandeinwirkungen verstärken und beschleunigen den Verfallprozess. Nach Ansicht des AHA böte sich dort ein kleiner Bildungsstandort an, welcher Belange des Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutzes, gekoppelt mit Umweltbildung, Ortshistorie und der Möglichkeit der Durchführung von kleineren Ausstellungen sinnvoll verbindet. Der AHA ist bereit im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten daran mitzuwirken.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) sieht bereits im näheren Umfeld umfassende alternative Möglichkeiten im Umgang mit Hochwasser. In dem Zusammenhang stellt der AHA nunmehr schon seit Jahrzehnten beim Blick von der Brücke Gustav-Esche-Straße auf Neue Luppe und Möckernschen Winkel fest, dass neben dem unnatürlichen geraden Verlauf des Flusses ein Deichsystem den Auenwald von Hochwasser trennt und zwar ohne erkennbaren Zweck. Bei der Durchquerung des ca. 17,7 ha großen Auenwaldes Der Möckernsche Winkel besteht weiterhin Unverständnis über den Sinn des eingedeichten Auenwaldrestes zwischen Luppe sowie Nahle fort und da ganz besonders, was und wer hier vor dem Hochwasser Schutz bedürfen. Der AHA bekräftigt dabei, dass hier eine vollständige Deichrückverlegung erfolgen muss, um a) den Auenwald wieder an das Hochwasserregime der umgebenden Fließgewässer anzuschließen und b) somit u.a. eine naturnahere Entwicklung des Auenwaldes als Lebens- und Rückzugsraum und naturnaheren Hochwasserraum zu ermöglichen bzw. zu befördern. Die Teilnehmenden an der Exkursion stellten mit Genugtuung fest, dass im Deich im Nord- und im Westteil des Auengebietes erste Schlitzungen erfolgten. Nach Ansicht des AHA kann das jedoch nur der Anfang sein, da eine Beräumung des Deiches für Umwelt, Natur und Landschaft sowie für die Ausbreitung des Hochwassers sinnvoller erscheint. Im Westteil des Auenwaldes, welcher an das Mündungsgebiet der Nahle in die Neue Luppe angrenzt, fällt immer wieder eine Abholzungsfläche auf, wo nach eigener Zählung im Jahr 2015 25 Bäume der Säge und schwerer Technik zum Opfer fielen. Der AHA sieht ebenfalls an diesem Standort die dringende Notwendigkeit, dass hier die Natur den Auenwald entwickeln sollte und nicht die Säge des Menschen. Da helfen auch keine eingezäunten Forstplantagen mit Stieleichen.
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt stand der Eindruck der Brückenbaustelle im Vordergrund, welcher mit massiven Eingriffen in den Auenwald verbunden ist. Dazu gehören Massenabholzungen ebenso wie Bodenverdichtungen durch Baumaschinen.
Nach der Überquerung der Wahmer-Leutzscher-Brücke über die Nahle regt eine schätzungsweise 200 Jahre alte Stieleiche Gedanken an Zeiten an, als noch kein Deich dieses Flusssystem von der Aue trennte.
Einige Schritte weiter, eröffnete sich weiterhin der Blick zur Burgaue, zur Einmündung der Nahle in die Luppe, zu dem eng an beiden Fließgewässern anliegenden Deichsystemen und nicht zuletzt zu dem sehr umstrittenen Nahleauslassbauwerk, welches 2011 und 2013 geöffnet, die angrenzende Aue zu einem Polder umfunktionierte. Trotz sehr vielfältiger Mahnungen hatte man den sehr umstrittenen Neubau des Nahleauslassbauwerkes umgesetzt. Jegliche Bedenken und Alternativvorschläge schlugen die Verantwortlichen der Talsperrenverwaltung – als Vertreter des Freistaates Sachsen – und die Stadt Leipzig – als zuständige Genehmigungsbehörde – in den Wind. Dies hat nunmehr folgerichtig zu einer Beschwerde vom Naturschutz und Kunst Leipziger Auwald e.V. (NuKLA) bei der EU-Kommission, wegen der fortgesetzten und unverminderten Verstöße gegen europäisches Recht, geführt.
Auf drei Informationstafeln hat die Talsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen interessante Daten zu „Nahle/Neue Luppe-Nahle-Luppe-Polder“, „Gewässerknoten Leipzig Stadtgebiet“ sowie „Nahle – Nahleauslassbauwerk“ aufgeführt. Insbesondere die Daten zum Nahle-Luppe-Polder bedürfen besonderer Aufmerksamkeit, Zitat: „Die Polderfläche erstreckt sich über die südliche Luppeaue und die Burgaue bis Kleinliebenau auf ca. 12 km Länge. Das flache Auengebiet wird unmittelbar vor der Ortslage Kleinliebenau und der Bundesautobahn A 9 entlang des 3,50 km langen Polderdeiches Kleinliebenau bis zu 3,00 m aufgestaut.“, Zitat Ende
Ferner beinhaltet diese Informationstafel folgende „Technische Daten“, Zitat:
Flutungsfläche: ca. 10 km²
Stauvolumen: ca. 15 Mio m³“, Zitat Ende
Für den AHA ist immer wieder sehr auffällig, dass man sich neben den korrekten historischen und technischen Darstellungen eine massive Rechtfertigung gegenwärtigen Handelns aus sehr alten Dokumenten und Konzepten holt, aber eigene moderne wissenschaftlich fundierte Konzeptionen fehlen. Ferner ist unverständlich, wieso ein Auenwald wie die Burgaue keinen direkten Anschluss an das Hochwasserregime von Nahle und Luppe erhält. Neben der unumstrittenen Tatsache, dass Auenwälder sich als Teil eines Hochwasserregimes von Flüssen und Bächen definiert, Hochwasser zu seiner arten- und strukturreichen Entwicklung benötigt, als idealer und nachhaltiger Hochwasserspeicher und -reiniger fungiert sowie den Wasserhaushalt reguliert, kann mit ca. 10 km² zurückgewonnener Retentionsfläche eine massive Brechung der Hochwasserwelle erfolgen. Als wasserbauliche Maßnahme muss daher ein vollständiger Rückbau des Deiches entlang von Nahle und Luppe von Burgaue bis mindestens Bundesautobahn 9 erfolgen. Eine Fortsetzung der Deichrückverlegungen bzw. Deichaufgaben entlang der Weißen Elster gilt es im Land Sachsen-Anhalt fortzusetzen. Ferner ist der vollständige Rückbau des Nahleauslassbauwerkes und der angrenzen Nahledeiche erforderlich. Daher bedarf es einer engen Zusammenarbeit der Freistaaten Thüringen und Sachsen sowie mit dem Land Sachsen-Anhalt.
Mit dem Betreten der Burgaue sieht sich der AHA immer wieder bestärkt sich massiv für den Schutz, den Erhalt und die naturnahe Entwicklung des sehr bedeutsamen Auenwaldes einzusetzen. Der AHA bekräftigte noch einmal das absolute Erfordernis, generell Auenwälder als eine der arten- und strukturreichsten Biotope in den gemäßigten Zonen zu erhalten, zu sichern und zu schützen. In dem Zusammenhang betonte der AHA, dass er es für dringend geboten hält, dass bereits jetzt naturschutzrechtlich gesehen Auenwälder einen besonderen Schutz genießen müssen. In der Burgaue kommt noch hinzu, dass dort ca. 270 ha als Naturschutzgebiet und Teil des europäischen Schutzgebietes Natura 2000 nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie ausgewiesen sind und daher hier besonders auf naturnahere bzw. naturnahe Entwicklungen zu orientieren sind. Ferner gilt es derartige Auenwälder als bedeutsame Lebens- und Rückzugsräume für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten, als potenziellen Hochwasserraum sowie als Ort der sanften Naherholung für die Menschen der Region zu betrachten. In dem Sinne ist eine rein forstwirtschaftliche Nutzung zu kommerziellen Zwecken nicht zu akzeptieren.
Der AHA verschaffte sich auch bei dieser Exkursion ein Bild von Auenwaldbereichen, wo noch keine massiven forstwirtschaftlichen Eingriffe stattgefunden hatten und die Struktur des Auenwaldes stimmte. Man nahm die vielfältige Artenvielfalt an Gehölzen jedes Alters – Stieleiche, Gemeine Esche, Hainbuche, Feldulme, Feldahorn, Spitzahorn, Bergahorn u.a. – wahr.
Am Tag der Exkursion war das Naturschutzgebiet und FFH-Gebiet durch einen massiven Lärm von Motorsägen erfüllt. Flächendeckend holten sich mit Privatkraftfahrzeugen und Anhängern sowie mit Motorsägen, Beilen und Äxten angereiste und ausgerüstete Personen Unterholz aus den geschützten Flächen. Schon das Befahren mit Kraftfahrzeugen ist eine enorme Belastung aus Abgasen, Feinstäuben, Bodenbelastung und Lärm. Diese Belastungen verstärken sich, wenn man mit brachialer Gewalt aus Motorsägen, Äxten und Beilen Lebens- und Nahrungsräume aus dem Auenwald zerrt und dabei eine Schneise der Verwüstung hinterlässt. Zu einer Zeit der Suche des Unterschlupfes für den Winterschlaf oder der Winterruhe derartige Eingriffe vorzunehmen verschärft die Eingriffssituation und ist daher verstärkt unverantwortlich. Befragungen betroffener Personen hatte ergeben, dass dafür behördliche Genehmigungen vorliegen. Der AHA fordert daher die Stadt Leipzig auf sich öffentlich dazu zu erklären und dafür Sorge zu tragen, dass diese zerstörerische Praxis sofort ihr Ende findet. Konkret bedeutet das, die Ausstellung der Genehmigungen sofort zu beenden sowie im gleichen Atemzug bestehende Genehmigungen einzuziehen. Ein derartiger räuberischer und zerstörerischer Umgang mit Umwelt, Natur und Landschaft treibt die Störung bzw. Zerstörung des Auenwaldes voran sowie verstößt rechtlich und fachlich gegen das Ansinnen bzw. die Grundlagen eines Naturschutzgebietes und FFH-Gebietes. Daher bittet der AHA die zuständige Staatsanwaltschaft die Prüfung der strafrechtlichen Relevanz aufzunehmen.
Am Bauerngraben wirft der AHA immer wieder das Thema Möglichkeiten der Entwicklung des Fließgewässers auf. Dabei bekräftigte der AHA auch diesmal, dass begradigte Fließgewässer die Möglichkeit und den Raum zur Mäandrierung erhalten sollten.
Dieses Thema greift der AHA immer wieder im Bereich der Alten Luppe nordwestlich Hübners Wiese in der Ortslage Böhlitz-Ehrenberg auf. Hinzu kommt die dringende Notwendigkeit länderübergreifender wissenschaftlicher Untersuchungen in den Freistaaten Thüringen und Sachsen sowie im Land Sachsen-Anhalt zu Möglichkeiten der Wiederanbindungen von Altverläufen der Weißen Elster. Dies dient der Stärkung der strukturellen Vielfalt von Landschaft und Natur sowie der Rückgabe von Retentionsflächen.
Im Bereich der Kreuzung zum Reitweg, wo ein nunmehr abgestorbener Rest, einer einst abgeholzten Stieleiche wie ein Mahnmal steht und paar Meter westwärts ein Naturschutzgebiet verdeutlicht, was eigentlich ein großer Teil der Burgaue darstellt.
Der AHA verdeutlichte in dem Zusammenhang des weiteren Verlaufs der Exkursion noch einmal, dass der ehrenamtliche und gemeinnützige Umwelt- und Naturschutzverein es zum Beispiel für zukunftsbedeutsamer hält, die Eintiefung der Neuen Luppe und der Nahle zu stoppen und Renaturierungen des Gewässerlaufes zu prüfen, weiterhin Möglichkeiten der länderübergreifenden Reaktivierung der abgeschnittenen Altverläufe der Weißen Elster und der Luppe ökologisch, hydrologisch und ökonomisch zu untersuchen sowie eine Ausweitung der Retentionsflächen anzugehen. Somit wäre beispielsweise bessere Einbeziehung der Auenwälder in das Überflutungsregime von Weißer Elster und Luppe möglich. Zudem könnte neben der Wirkung eines nachhaltigen Umgangs mit Hochwasser ein zurückdrängen weniger wassertoleranter Gehölzarten wie Spitzahorn einhergehen. Daher favorisiert der AHA statt des Fortbestandes des neugebauten des Nahleauslassbauwerks sowie der mehr als umstrittenen, im Jahre 1998 festgelegten Mittelwaldwirtschaft, umfassende Deichrückverlegungen zu untersuchen und letztendlich umzusetzen. Ferner hält es der AHA nicht für angebracht eine Wiederbelebung von Gewässeraltverläufen nach wasserbaulichen Gesichtspunkten vorzunehmen, was zum Verlust naturnaherer Entwicklungsmöglichkeiten und -strukturen führen kann und diese Altgewässer eine Degradierung zu reinen Abflussrinnen in bzw. an Polderflächen oder gar wassertouristischen Motorbootstrecken erfahren könnten. Zusammengefasst bedeutet dies, dass eine Wiederbelebung von Altverläufen kurz-, mittel- und langfristig nur über eine Beachtung bisheriger Entwicklungen von Fauna, Flora und Struktur, der Stabilisierung der Grund- und Schichtwasserhöhen, dem Rückbau der Deichanlagen außerhalb von berechtigten Siedlungsanlagen sowie letztendlich über die Aufhebung und Beseitigung der ab 1934 endgültig geschaffenen naturfernen Fließgewässerstrukturen möglich und sinnvoll erscheint.
Im Bereich der Frischwiese zwischen Reitweg, Der Polenz und Am Hundewasser bekräftigt der AHA seine Überlegungen eine Entwicklung hin zu einer partiell zu mähenden Wiese, wo die räumlich parzellierte Landschaft zu unterschiedlichen Zeitpunkten wechselvolle Mahden erfährt. Somit verspricht sich der AHA die Erhöhung der Chancen zur Mehrung der Arten- und Strukturvielfalt, da auch nicht so robust und schnell wachsende Pflanzen die Möglichkeit der Blüte und des Aussamens bekommen. Der AHA schlug in dem Zusammenhang die Vorbereitungen, Umsetzung, Überwachung und die Kartierungen gemeinsam mit der Bevölkerung und da insbesondere mit Schülerinnen und Schülern sowie Studierenden anzugehen und zu realisieren.
Der AHA legte mit Datum vom 11.01.2016 „Konzeptionelle Vorschläge zur Entwicklung einer Frischwiese im Norden des Naturschutzgebietes Burgaue, Stadt Leipzig“ vor, welche sie der unteren Naturschutzbehörde der Stadt Leipzig zuleitete. Der AHA hält im Interesse einer höheren Arten- und Strukturvielfalt eine Umsetzung der konzeptionellen Vorschläge dringend geboten ist.
Nach einer ausgedehnten Wanderung auf dem Reitweg deutliche Spuren der weiter fortgesetzten Massenabholzungen erkennen. Ältere Abholzungsflächen lassen einen deutlich verstärkten Aufwuchs des Spitzahorns als Stockausschlag und Sämlingen erkennen. Die einstige Ausgangsfläche dieses skandalösen Vorhabens ist komplett z.B. von Spitzahorn, Bergahorn, Gemeiner Hasel und Winterlinde überwuchert. Die gepflanzten Stieleichen sind entweder komplett verschwunden oder arbeiten sich mühsam durch den ebengenannten Gehölzaufwuchs durch. Einige Meter sind deutlich verdichtete Fahrrinnen in den Rückegassen zu erkennen, welche nun Wanderer und Radfahrer als Trampelpfad dienen und zum Betreten des eigentlich zu schützenden Auenwaldes einladen. Der AHA drückt daher fortgesetzt und mit Nachdruck sein Unverständnis aus, dass die Fällungen im Waldgebiet Am Wahrener Weg ihre massive Fortsetzung findet. Dabei sind bereits zahlreiche Gehölze – darunter mit Höhlen und Totholz – der Säge zum Opfer gefallen sind. Ferner sind in dem Waldgebiet und im Waldgebiet Am Hundewasser sind die tiefen Fahrspuren von schwerer Technik aus dem Herbst 2017 noch deutlich erkennbar. Das hat massive Bodenverdichtungen und Zerstörungen der Bodenflora zur Folge.
Vor etwa zwei Jahren hatten auch im angrenzenden Leutzscher Holz umfassende Abholzungen stattgefunden. Dabei fällte man auch Bäume mit Hohlräumen, welche als Unterschlupf, Kinderstube bzw. Bruthöhle für zahlreiche Tierarten dienen.
Die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer waren sich daher schnell einig, dass die sogenannte Mittelwaldwirtschaft flächendeckend in den Auenwäldern der Städte Leipzig und Schkeuditz unverzüglich einzustellen und der naturnahen Entwicklung der Vorrang einzuräumen ist. Die Schutzgebietsverordnungen sind dem entsprechend anzupassen und z.B. bei der Burgaue zudem noch FFH-RL-konform auszugestalten. Zusammen mit den unbedingt vorzunehmenden Deichrückverlegungen, entspricht das einem nachhaltigen Schutz und Erhalt der Auenlandschaften an Weißer Elster, Luppe und Nahle sowie ihrer Nebengewässer und eines darauf abgestimmten Umganges mit Hochwasser. Die grundlose, skandalöse Fällung einer gesunden, ca. 100-jährigen Stieleiche im Bereich des gegenwärtigen Nahleauslassbauwerkes verdeutlicht, dass ein massives Umdenken in Sachen Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutzes sowie Umgang mit Hochwasser dringend geboten ist.
In dem Blickfeld betrachtet, begrüßt der AHA noch immer zu sehr großen Teilen den gemeinsamen Antrag der Fraktionen von CDU und SPD im Stadtrat von Leipzig vom 13.11.2013 und der damit verbundenen Begründung. Nach Auffassung des AHA eröffnen sich mit der Ausrichtung und Durchführung von Auenwaldsymposien und der damit verbundenen Untersuchungen von Möglichkeiten der Deichrückverlegungen, die Möglichkeit Fragen zum Schutz, Erhalt und Entwicklung der Auenlandschaften im Stadtgebiet von Leipzig und des damit verbundenen Umgangs mit Hochwasser und Retentionsflächen auf den Prüfstand zu stellen. Die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer waren sich in dem Zusammenhang, dass eine Erarbeitung von Konzeptionen zum Schutz, Erhalt und Entwicklung der Auenlandschaften und eines eng damit verbundenen Umgangs mit Hochwasser nur länderübergreifend, nach Flusssystemen orientiert erfolgen kann. Damit verbunden sehen sie die dringende Notwendigkeit der Schaffung von länderübergreifenden Fachbehörden, welche entsprechend der Flusssysteme ihre Aufgabenfelder entfalten müssen.

Der AHA sieht auch Veränderungen im Umgang mit Gehölzen in der bebauten Ortslage von Leipzig-Wahren als dringend geboten an. So hat der ehrenamtliche und gemeinnützige sowie vom Umweltbundesamt nach § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) anerkannte AHA in dem ca. 193,38 m langen Abschnitt der Linkelstraße zwischen Georg-Schumann-Straße und Stammerstraße ermittelt, dass auf der östlichen Straßenseite zugepflasterte, frühere Baumscheiben Zeugnis von einst 18 Bäumen ablegen. Nach Ansicht des AHA gilt es eine Wiederbepflanzung von mindestens 18 Bäumen vorzunehmen. Somit bekommt die Linkelstraße eine zweireihige Baumreihe. Dies trägt nicht nur zur Aufwertung des Stadt- und Straßenbildes bei, sondern schafft wieder Lebens-, Nahrungs- und Rückzugsräume für zahlreiche Tierarten und trägt zur Stabilisierung bis Verbesserung des Klimas bei. Der AHA ist bereit im Rahmen seiner Möglichkeit entsprechende ehrenamtliche Arbeitseinsätze zur Pflanzung zu organisieren, wenn die Stadt Leipzig dem Anliegen zustimmt, die Wiederherstellung der Baumscheiben und die Beschaffung von Bäumen organisiert. Als Baumarten schlägt der AHA Feldahorn oder bzw. und Wildbirne vor.

Der AHA ist jedenfalls bereit im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten an der Prüfung und Erarbeitung einer aktuellen und nachhaltigen Auenschutz-, Hoch- und Grundwasserkonzeption mitzuwirken. Das Gleiche trifft für die Erweiterung des Baumbestandes in den Straßen der Stadt Leipzig und der Beförderung von Fassaden- und Dachbegrünung zu.
Darüber hinaus ruft der AHA zur aktiven Mitwirkung interessierter Bürgerinnen und Bürger in den Städten Leipzig, Markkleeberg und Schkeuditz auf, sich mit einzubringen. Interessenten können folgendermaßen zum AHA Kontakt aufnehmen:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Regionalgruppe Leipzig und Umland
Otto-Adam-Straße 14

04157 Leipzig

E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 27.11.2022

Fotos & Videos: AHA

AHA setzt sich für den Schutz, den Erhalt und die Entwicklung der Weißen Elster und ihrer Aue in Gera ein!

Der gemeinnützige und ehrenamtliche Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) setzt sich bekanntlich sehr intensiv für den Schutz, Erhalt und naturnahe Entwicklung der Weißen Elster, ihrer Fluss- und Auenlandschaften, ihrer Nebengewässer sowie angrenzender Natur- und Kulturlandschaften ein. Dies geschieht in Form von Stellungnahmen, Vorschlägen, Exkursionen sowie Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit.
Im Rahmen dieser räumlich, fachlich-inhaltlich und organisatorisch umfassenden ehrenamtlichen Tätigkeit beabsichtigt der AHA nunmehr auch seine Aktivitäten auf die ca. 30 km lange Weiße Elster zwischen den Städten Gera und Zeitz zu intensivieren.
Dabei bilden der Erhalt, der Schutz und die Entwicklung weiterer Abschnitte zu naturnahen Natur- und Landschaftsräumen, die Erweiterung von Hochwasserräumen, die mögliche Wiederanbindung von Altarmen und eines umwelt- und naturverträglichen Tourismuskonzeptes, die Entwicklung eines breitgefächerten Umweltbildungskonzeptes sowie die Unterstützung des Vorhabens der Ausweisung großer Teile des Gebietes der Weißen Elster ab Gera, über Markkleeberg, Leipzig, den angrenzenden Landkreisen bis nach Halle (Saale) zur Ausweisung zum UNESCO-Weltkulturerbe, die ersten Arbeitshauptschwerpunkte. So lassen sich ökologische, geologische, archäologische, historische, kulturelle, wissenschaftliche, ökonomische, soziale und kulturelle Aspekte umfassender und günstiger ins Verhältnis bringen, um so angemessen zukunftsfähig länderübergreifend eine nachhaltige Entwicklung zu ermöglichen. Perspektivisch erscheint es in dem Zusammenhang sinnvoll zu sein, die Gebiete über Gera, Greiz und Plauen bis ins Erzgebirge nach Tschechien ins Quellgebiet auszuweiten.
Dazu ist es jedoch notwendig, dass die Stadt Gera diesen dringenden Schutzanspruch verstärkter in die eigene Stadtplanung aufnimmt.
In dem Rahmen hatte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) wiederholt zu einer Fahrradexkursion entlang der Weißen Elster eingeladen. Nachdem die erste Exkursion im Mai des Jahres 2022 flussabwärts bis nach Milbitz/Franzosenweg führte, folgten am 03.09.2022 Interessierte der zweiten Exkursion in diesem Jahr flussaufwärts nach Zwötzen. Auf der Basis des Aufrufes von Initiative „Pro Baum“ und AHA zum Gießen von Bäumen und Sträuchern vom 29.07.2022, waren der Exkursion intensive Bemühungen der AHA-Regionalgruppe Gera-Zeitz vorausgegangen, die von der monatelangen Trockenheit standortgefährdeten Jungbäume zu wässern und öffentlich auf deren Bedrohung durch die extreme Hitze aufmerksam zu machen. Die Aktion selbst beinhaltete das Anbringen von Flugblättern an die entsprechenden Jungbäume mit dem allgemeinen Aufruf zur Mithilfe beim Wässern der Bäume und Sträucher, das Bereitstellen von Schöpfeimern im Stadtteil Untermhaus und die Veröffentlichung des Gießaufrufs im digitalen Köstritzer Amtsblatt. 
Zum Abschluss der Gießaktion fand Anfang September eine Fahrradexkursion entlang der Strecke statt, wo Jungbäume mit Stützpfeilern gepflanzt wurden und von der Stadt Gera gepflegt werden. Die Strecke führte die Exkursionsteilnehmer vom Geraer Hbf. über den Küchengarten und die Kastanienallee direkt zum Elsterufer im Bereich Untermhäuser Brücke, um einerseits die Jungbäume auf dem Biermannplatz/Mühlgraben hinter der Schutzmauer zu begutachten, andererseits den Baumbestand flussaufwärts sowohl vor- und hinter der Mauer, als auch ohne Mauer zu dokumentieren.
Zum Abschluss der Radexkursion wurde ein Treffen vor Ort in Zwötzen mit Betroffenen arrangiert.
Ablauf:

  • Bestimmung der Bäume mittels der App „flora inkognito“ – bevor es mit der Exkursion los ging, gab mir Herr Lorenz (Baumsachverständiger und Treeworker) eine umfassende Auskunft über den Zustand der Jungbaumbepflanzung. Baum- und Landschaftspfleger Lorenz berichtete, dass junge Bäume in den Monaten Juni, Juli, August 2022 ausschließlich dem Stress ausgesetzt gewesen sind. So sind die wenigsten Jungbäume kaum bis gar nicht vor extremer Sonneneinstrahlung geschützt; Beschattung durch größere Bäume mit ausladender Baumkrone sind nicht vorhanden.
  • Uferstraße – Biermannplatz: 6 Buchen, eine Weide, 1 Buche tot vermutlich vertrocknet
  • Gries: keine gefährdeten Jungbäume
  • Gries/Wasserstraße:
  • Mühlgraben: 3 Eichen, 2 Weiden, 1 Buche – 2 Eichen gefährdet
  • Textimasteg/Tschaikowskistraße in Heinrichsgrün – 54 Winterlinden, 3 gefährdet; alle Bäume sind standortgefährdet, da Sie nur 2,00 – 2,50 Meter neben der Hochwasserschutzmauer gepflanzt wurden, welche massiv und 2015/16 bis zu 4 Meter tief neuerrichtet wurde, welche dadurch eine horizontale Sperre im Wurzelraum darstellen. Trotz der Anpassungsfähigkeit gibt es eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass diese neu gepflanzten Bäume ab dem zwanzigsten Lebensjahr entfernt werden müssen aufgrund zu extremer Standortbedingungen. Die an dieser Stelle des Ufers gepflanzten Jungbäume werden nach bisherigem Erkenntnisstand keine Normalgröße eines ausgewachsenen Baumes erreichen.
  • Stadion am Steg bis Zwötzener Wehr: 52 Bäume (Eiche, Hainbuche), 1 Baum tot

Durch Bodentrockenheit und Dürre sind insbesondere städtischen Jungbaumbepflanzungen den besonderen Belastungen erlegen, da der zur Verfügung stehende Boden höchstwahrscheinlich nicht genug Nährstoffe bietet.
Junge Bäume brauchen mindestens zweihundert Liter täglich, insbesondere bei den Neubepflanzung entlang der Hochwasserschutzmauer müssen Jungbäume oftmals ohne zusätzlichen Schatten auskommen, vor allem in der Tschaikowskistraße und im Bereich Gera-Zwötzen entlang des Elsteradweges ist dies der Fall. Aber auch im Bereich am Gries zwischen Wasserstraße und Otto-Dix Brücke zeigt sich der erhöhte Wässerungsbedarf.

  • Ein Schutzanstrich ist generell zu empfehlen, da an problematischen sonnenexponierten

Standorten sich unter der Rinde im Kambium mit Temperaturen bis zu achtzig Grad bilden und die Rinde reißen kann, bis zum Alter von zehn Jahren.

Dabei fällt auf, dass Neupflanzungen von städtischer Seite nur dort vorgenommen wurden, wo der technische „Hochwasserschutz“ in Form einer Schutzmauer vor der unmittelbaren Fertigstellung steht oder bereits fertiggestellt wurde. Hier seien u.a. der Bereich Textimasteg bis Heinrichbrücke auf westlicher Uferseite genannt. Dort, wo von städtischer Seite keine technischen Schutzvorrichtungen geplant wurden oder werden, befinden sich keine Neupflanzungen, wie z.B. zwischen Untermhäuser Brücke und Textimasteg an beiden Uferseiten.

Auffallend ist zudem, dass die Jungbäume hinter der Mauer sehr standortgefährdet sind (z.B. entlang der Tschaikowskistraße), da zum einen der Abstand zur Mauer nicht annähernd ausreichend ist, damit die Jungpflanzen ihr Wurzelwerk in gewohnter Weise gleichmäßig unterirdisch ausbreiten können. Zum anderen setzt der hohe Versiegelungsgrad des Bodens und die Wahl des Standortes direkt an der westlichen Schutzmauer erheblich zu: junge Pflanzen benötigen ausreichend Schutz durch ihre „Mutterbäume“, indem diese Schatten spenden bei extremer Sonneneinstrahlung und Hitzeeineinwirkung, und sie außerdem den Jungbaumbestand vor starken Orkanböen, Sturm und Hagel schützen. Die neugepflanzten und durch Stützpfosten gestützten Jungbäume entlang der Tschaikowskistraße sind allesamt als standortgefährdet einzustufen, da sie ohne Schutz allen Wetterextremen ausgesetzt sind, was dazu führt, dass diese Bäume nur durch intensive Pflege von Menschenhand Überlebenschancen besitzen. Die hohe Versiegelungsdichte in diesem Bereich der Stadt dient zusätzlich als Katalysator für das vorzeitige Absterben der Bäume, bevor diese ihre maximale Höhe und Baumkronenvolumen erreicht haben werden. Beton und Asphalt auf Straßen, Mauer und Gebäuden lassen die Umgebungstemperatur um mehrere Grad zusätzlich ansteigen, indem die Wärme durch intensive Sonneneinstrahlung gespeichert und nur langsam wieder abgegeben wird. Somit ist auch nachts nicht mehr von einer notwendigen Kühlungsfunktion für Mensch und Tier auszugehen, weil die Wärmespeicherung und -abstrahlung die funktionale Abkühlungsfähigkeit von jungen Laubbäumen um ein Vielfaches übersteigt.

Die Exkursion führte weiter in Richtung Debschwitz bis zum Zwötzener Wehr am östlichen Ufer der Weißen Elster entlang. Auch dort ist festzustellen, dass vorrangig „Ausgleichspflanzungen“ entlang der schon vorhandenen Schutzmauer vorgenommen wurden, anstatt präventiv dort zu pflanzen, wo bisher keine Mauer gebaut oder geplant wurde.
Die Jungbäume zwischen Stadion am Steg und Zwötzener Wehr sind als weniger standortgefährdet einzustufen, da hier insbesondere der barrierefreie Zugang zum Wasser ins Gewicht fällt. Wurzeln können sich – wenngleich die Bildung eines weitverzweigten Wurzelgeflechts auch hier infrage gestellt werden muss – ungehindert Richtung Flussbett unterirdisch ausbreiten. Gerade in sehr langanhaltenden Trockenphasen sehen wir darin einen Standortvorteil gegenüber Jungbäumen hinter der Mauer. Nichtsdestotrotz bleibt abzuwarten, welche maximale Höhe diese Bäume erreichen werden. Es ist davon auszugehen, dass nur mit intensiver Unterstützung des Menschen die Bäume überleben können, da Jungbäume über noch kein ausreichend tiefes Wurzelsystem verfügen und auf zusätzliche Wässerungen während der trockenen Sommermonate angewiesen sind.

Blicken wir weiter südlich flussaufwärts, so befindet sich in unmittelbarer Nähe zur Gartenanlage Huth – welche nach dem Willen von der Stadt Gera und des Freistaates Thüringen konsequent beräumt und abgetragen werden soll – ein natürliches Reservoir an Auenwald, welches mit einer Mischung aus Alt – und Jungbaumbestand als natürliche Retentionsfläche gerade für den Bereich Zwötzen und die anderen direkt an der Elster gelegenen Stadtteile dienlich sein kann. Zwischen dem Ortsteil Liebschwitz und dem Liebschwitzer Bahnhof in Höhe der Zoitzbergmühle befindet sich noch immer ein scheinbar unbeachteter Nebenarm der Weißen Elster auf östlicher Flussuferseite, der über die letzten Jahrzehnte in Vergessenheit geraten ist. Gerade mit Blick auf Schutz von Auenlandschaften und dem Schutz der Weißen Elster als „Flusslandschaft des Jahres“ regt der AHA an, diesen Restbestand von Altaue auch vor dem Hintergrund des natürlichen, präventiven Überflutungsschutzes systematisch zu renaturieren und seiner natürlichen Funktion zu überführen. Gemeinsam mit dem Freistaat Thüringen und der Stadt Gera möchte der AHA in Arbeitseinsätzen diese Fläche im Geraer Oberlauf der Weißen Elster von Schrott und anderen baulichen Hindernissen befreien, den Nebenarm durchlässig für Fließgewässer machen und somit zu effektiven Natur- und Artenschutz beitragen, indem effektive Hochwasserfläche geschaffen wird. Ungefähr in Höhe des stillgelegten Liebschwitzer Bahnhofs mündet der Seitenarm wieder in das Flussbett der Weißen Elster. Volumen und Geschwindigkeit möglicher zukünftiger Hochwasser können damit flussabwärts bereits viele hundert Meter vor der Flussbiegung im Bereich Zwötzener Brücke minimiert werden. Damit ist es nicht erforderlich, großflächig Erde im Bereich der Gartenanlage Huth abzutragen. Den Abschluss der Exkursion am 03.09.2022 machte eine Ortsbegehung mit einer besorgten Gartenbesitzerin, deren Lebensinhalt sich – wie bei vielen anderen betroffenen Pächtern ebenfalls – gerade seit der Corona-Pandemie verstärkt auf die Pflege ihres Gartens konzentriert. 

Kleingartenanlagen sind natürliche Refugien vieler Tier- und Pflanzenarten. Kleingärten tragen sehr effektiv zum Artenschutz gerade innerhalb von Städten bei. Gerade Insekten als Bestäuber sind unverzichtbar für den Artbestand und Bienenweiden braucht es nicht nur in städtischer Obhut, sondern mehr und mehr auch durch die Förderung und Pflege im Privatsektor. Kleingärten sind daher unverzichtbarer Bestandteil, wenn es darum geht, Bienen und andere Insekten langfristig zu schützen. Die relativ große Gartenanlage „Huth e.V.“ bietet dafür alle Voraussetzungen.
Dieses Areal kann als zusätzliche Retentions- u/o Hochwasserfläche dienen, ohne dass Pächter ihre Parzelle beräumen müssen.

Der AHA denkt ganzheitlich und nachhaltig und fordert daher einen tragfähigen Kompromiss zwischen Stadt Gera, Freistaat Thüringen sowie Anwohnern und Nutzern. Bisher nützt die Vorgehensweise von Stadt und Land niemandem – am wenigsten dem Natur- und Artenschutz an der „Flusslandschaft des Jahres“. Der AHA sieht die dringende Notwendigkeit über die offizielle Titelvergabe bis 2023 hinaus, die Weiße Elster als Flusssystem zu schützen und zu bewahren. Bisher spricht vieles dagegen, dass der Freistaat Thüringen und die Stadt Gera das auch wollen. Der AHA bekräftigt erneut und mit Nachdruck im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten unter Einbeziehung der Bevölkerung und der Wissenschaft mit der Politik und den Verwaltungen des Freistaates Thüringen und der Stadt Gera gemeinsame Lösungen zu suchen und zu finden.
In dem Zusammenhang bekräftigt der AHA wiederholt und mit Nachdruck seinen Wunsch und Bereitschaft verstärkt für den Schutz, Erhalt und Entwicklung des gesamten Flussgebietes der Weißen Elster von Quelle bis zur Mündung einzusetzen. Dazu zählen selbstverständlich auch das Stadtgebiet Gera sowie der Abschnitt der Weißen Elster zwischen den Städten Gera und Zeitz. Daher hatte die Mitgliederversammlung des AHA vom 07.12.2020 beschlossen eine länderübergreifende Regionalgruppe Gera-Zeitz zu bilden. In dieser AHA-Gruppe können sich ehrenamtliche Interessenten unabhängig von Alter, Geschlecht, Bildung und Beruf einbringen. Wer Interesse hat, wende sich bitte an folgende Kontaktmöglichkeit:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Regionalgruppe Leipzig und Umland
Otto-Adam-Straße 14

04157 Leipzig

E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 20.11.2022

AHA führt Herbstexkursion in die Burgaue durch

Samstag, den 26.11., um 10.00 Uhr
Herbstexkursion zur Burgaue in der Stadt Leipzig
Treffpunkt: Haus „Auensee“, Leipzig-Wahren
Dauer: ca. 3,5 Stunden

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) hält es für dringend nötig sich verstärkt für den Schutz und Erhalt von Auenlandschaften einzusetzen. In dem Zusammenhang möchte der AHA seine diesbezüglichen Aktivitäten auch in den Auenlandschaften von Leipzig und Umgebung verstärken.
Auf Grund der weiterhin angedachten Abholzungen im Rahmen einer teilweisen Wiedereinführung der Mittelwaldwirtschaft und einer damit verbundenen weiteren Bedrohung der Auenwälder in Leipzig, lädt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) zu einer Herbstexkursion am Samstag, dem 26.11.2022, Treff: 10.00 Uhr am Haus „Auensee“ in die ca. 277 ha große Burgaue ein.
Der AHA sieht es als absolut erforderlich an, generell Auenwälder als eine der arten- und strukturreichsten Biotope in den gemäßigten Zonen zu erhalten, zu sichern und zu schützen. In dem Zusammenhang hält es der AHA für dringend geboten ist, dass bereits jetzt naturschutzrechtlich gesehen Auenwälder einen besonderen Schutz genießen müssen. In der Burgaue kommt noch hinzu, dass dort ca. 270 ha als Naturschutzgebiet ausgewiesen sind sowie den europäischen Schutzstatus nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie besitzen und daher hier besonders auf naturnahere bzw. naturnahe Entwicklungen zu orientieren sind. Ferner gilt es derartige Auenwälder als bedeutsame Lebens- und Rückzugsräume für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten, als potenziellen Hochwasserraum sowie als Ort der sanften Naherholung für die Menschen der Region zu betrachten. In dem Sinne ist eine Fortsetzung der gegenwärtigen forstwirtschaftlichen Nutzung nicht zu akzeptieren.
Der AHA hält es zum Beispiel stattdessen zukunftsbedeutsamer die Eintiefung der Neuen Luppe zu stoppen und Renaturierungen des Gewässerlaufes zu prüfen, weiterhin Möglichkeiten der länderübergreifenden Reaktivierung der abgeschnittenen Altarme der Weißen Elster und der Luppe ökologisch, hydrologisch und ökonomisch zu untersuchen sowie eine Rückgabe und damit verbundenen Ausweitung der Retentionsflächen anzugehen. Somit wäre beispielsweise bessere Einbeziehung der Auenwälder in das Überflutungsregime von Weißer Elster und Luppe möglich. Zudem könnte ein ordnungsgemäßer Umgang mit dem Hochwasser ein zurückdrängen weniger wassertoleranter Gehölzarten wie Spitzahorn erfolgen. Daher favorisiert der AHA statt des Neubaus des Nahleauslassbauwerks umfassende Deichrückverlegungen zu untersuchen und letztendlich umzusetzen.
Im Zusammenhang mit den bereits durchgeführten und weiter angedachten Abholzungen in der Burgaue sowie des nunmehr realisierten Neubaus des Nahleauslassbauwerks hält es der AHA für dringend geboten in Form einer Herbstexkursion auf das Problem hinzuweisen sowie den Schutz und Erhalt bzw. die Gewährung einer naturnahen Entwicklung der bestehenden Auenwälder einzufordern.
In dem Zusammenhang möchte der AHA seine Unterstützung zu den Überlegungen von Naturschutz und Kunst Leipziger Auwald e.V. darlegen, welche eine Beantragung des Leipziger Auengebietes als UNESCO-Weltkulturerbe beinhalten.
Ferner beabsichtigt der AHA Möglichkeiten aufzeigen, wie ehrenamtliche Interessenten für den Schutz und Erhalt der Auenlandschaft mitwirken können und in dem Blickfeld seine im Aufbau begriffene Regionalgruppe Leipzig und Umland vorstellen.
Darüber hinaus erhofft sich der AHA ausdrücklich auch einen umfassenden, fachlich-inhaltlich-interdisziplinären und einen weniger emotionalen Dialog aller Verantwortlichen und Interessenten vor Ort.
Auf jeden Fall wünscht sich der AHA eine rege Beteiligung.
Weitere Kontaktmöglichkeiten bestehen unter folgendem Kontakt.

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Regionalgruppe Leipzig und Umland
Otto-Adam-Straße 14

04157 Leipzig

E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 18.11.2022

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