Jahr: 2022 (Seite 11 von 18)

Arbeitseinsatz auf der Streuobstwiese

Am Samstag, dem 18.06.2022, fand ein weiterer Arbeitseinsatz auf der Streuobstwiese „Am Landhaus“ in Dessau, statt.


Diesmal standen Mahdarbeiten an. Mit Hand- und Motorsense ausgestattet, rückten die AHA-Mitglieder den ca. 1 m hohen Gräsern zu Leibe. Wie schweißtreibend diese Arbeit bei Temperaturen um 35°C ist, wurde bald bewusst und zu einer echten Herausforderung. Bis zur Mittagsstunde konnte ein Teil der Fläche gemäht werden. Mehr war bei diesen Temperaturen nicht möglich.


Die Begutachtung der Apfelbäume allerdings lässt eine gute Ernte erwarten, da schon viele kleine Äpfel an den Zweigen hängen.


Der Arbeitseinsatz fand seinen Abschluss bei einem entspannenden Zusammensein im, vom AHA gepachteten, Garten.


Der nächsten Arbeitseinsatz findet am Samstag, dem 23.07.2022. Treffpunkt ist, wie immer 10 Uhr an der Streuobstwiese, Am Landhaus 1. Wer dabei Unterstützung leisten möchte, ist herzlich willkommen.

Fotos: Esther van Zalm

Fotos: Dietmar Hörner

Einladung zum Orchideenspaziergang in Wimmelburg

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA –
lädt am Sonnabend, dem 25.06.2022, zu einem Orchideenspaziergang in Wimmelburg ein.
Treffpunkt ist 10.00 Uhr in Wimmelburg an der Gaststätte „Zur Hüneburg“, Unterdorf 3.
Geplant sind bis zu zwei Stunden Spaziergang.
Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr.
Festes Schuhwerk und Trittsicherheit sind notwendig.
Es ist ein kleiner Anstieg zu bewältigen.

Stellungnahme zum Entwurf des Bebauungsplans Nr.23 „Solarpark Hans-Seidel-Schacht“ 1.Ausgangslage

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle/Saale e.V. Große Klausstraße 11
06108 Halle(Saale)

                          Stellungnahme

zum Entwurf des Bebauungsplans Nr.23 „Solarpark Hans-Seidel-Schacht“

1.Ausgangslage:

Die Reste der Halde des ehemaligen Hans-Seidel-Schachtes, früher Hohenthal-Schacht,befinden sich anteilig
im Gebiet der Lutherstadt Eisleben und der Gemeinde Helbra.
Die Halde ist Teil der 3. Schachtreihe der Kupferschieferschächte der Mansfelder Mulde mit dem Zirkelschacht nördlich und dem Max-Lademann-Schacht südlich davon.
Der zu Helbra gehörige Teil der Halde ist bereits mit einem Solarpark bebaut.
Das Gebiet befindet sich südlich der L 160, inmitten von intensiv genutzten Landwirtschaftsflächen.

                         Luftbild 1999
  1. Vorbemerkungen:

Um einen möglichst lückenlosen Überblick über die in einem Gebiet vorhandenen Biotoptypen, Tiere und Pflanzen zu erhalten ist es zwingend notwendig,die Kartierungsarbeiten
mindestens über eine ganze Vegetationsperiode, besser noch über ein ganzes Jahr durchzuführen.

  1. Ergebnisse:

Am 08.01.2022 erfolgte eine Begehung des Gebietes mit selektiver Kartierung.
Das Gebiet war großflächig mit einer leichten Schneedecke bedeckt.
Die folgenden Ergebnisse beziehen sich auf die Begründung des B-Planes Nr.23, Entwurf v. September 21 und den Eingriffs-Ausgleichs-Plan (EAP) sowie Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag v.15.09.21

  1. zu EAP 2.8

Dort heißt es „Geschützte Biotope befinden sich innerhalb des Plangebietes nicht“

Als ein Ergebnis der Begehung am 8.1.2022
ist der Nachweis des Taubenkropf-Leimkraut oder Kupfer Leimkraut ( Silene vulgaris Moench (Garcke) var.humilis Schub.)
zu nennen. Diese Pflanze wurde an der NO Seite des Plangebietes südlich der Baracken und an der Zufahrt (S.17,Abb 14 EAP) festgestellt.
Dabei handelt es sich um mehrere gut entwickelte Pflanzen im Winterstadium.
Mit weiteren Nachweisen ist zu rechnen.

            Kupfer-Leimkraut (Silene Vulgaris var. humilis)

Das Taubenkropf- oder Kupfer-Leimkraut ist eine der drei kennzeichnenden Arten der Schwermetallrasen- Vegetation (Violetta calaminaria)
Das Vorhandensein der Schwermetallrasen-Vegetation bedeutet, daß
es sich im Planungsgebiet um die Existenz
eines „Geschützten Biotopes“ handelt und dieses auch zu schützen ist.
Die Schwermetallrasen-Vegetation ist nach Paragraf 30 BNatSchG und nach Paragraf 21 u.22 NatSchG LSA geschützt.
Gemäß der Roten Liste der Biotoptypen ist dieser Biotoptyp in die Kategorie 2, stark gefährdet,eingeordnet.
Es besteht die Gefährdung besonders durch Flächenverlust und durch quantitative Veränderungen.

In der FFH Richtlinie Anhang I ist die Schwermetallrasen-Vegetation mit dem Code 6130 ebenfalls als schutzbedürftig eingestuft.
Die Schwermetallrasen-Vegetation ist in Mitteleuropa als endemisch zu bezeichnen.

Es ist zukünftig damit zu rechnen, daß sich die beiden anderen kennzeichnenden Arten der Schwermetallrasen-Vergetation,besonders das Kupferblümchen oder Frühlingsmiere(Minuartia caespitosa = M.verna subsp. herzynia)
sowie weitere Begleitarten,wenn nicht schon vorhanden, sukzessiv ansiedeln.
Das Kupferblümchen ist bereits auf der Max-Lademann-Halde, welche sich in Sichtweite zum Planobjekt befindet, festgestellt worden.
(vgl.Mitteilung Dr.Henryk Baumbach,2017)

Aus der Existenz der Schwermetall-Vegetation ergeben sich folgende Notwendigkeiten.

  1. der naturschutzfachliche Wert der Flächen mit Haldenmaterial( Berge–oder
    Ausschlägehalde,horizontal bzw. Flächenmit Hangneigung) ist wesentlich höher einzuschätzen.
  2. Die Haldenflächen sind von jeglicherÜberdeckung mit Erdmaterial freizuhalten. Die vorgeschlagenen Maßnahmen sind aufdiesen Flächen nicht durchzuführen d.h. keine Entwicklung von mesophilen Grünlandauf den Kupferschieferböden. Die offenen Rohböden sind für die natürliche Sukzession zu erhalten.
  3. .Es sind weitere Kartierungen durchzuführen.
                       Rohbodenfläche mit Hang                                              

zu Pkt. 2.5 Schutzgut Wasser

Dort heißt es.“ Oberflächengewässer kommen im Plangebiet nicht vor“

Diese Feststellung kann nicht bestätigt werden.

Bei der Begehung am 8.1.2022 wurden mehrere Oberflächengewässer festgestellt. Die Feststellungen sind wohl darauf zurückzuführen, daß es sich bei den Jahren 2018 bis 2020 um extreme Trockenjahre handelte und es sich jetzt wieder eine Art Normalzustand eingestellt hat.

                       Oberflächengewässer

Deshalb ist auch zukünftig von Oberflächengewässern im Plangebiet auszugehen.

Schlußfolgernd aus dieser Tatsache
müssen die Passagen in Pkt. 7.2.3.Artenschutz im B-Plan und 3.4. im EAP
S.35, Relevanzprüfung neu bewertet werden.

“ Das Vorkommen folgender europarechtlich geschützter Arten/Artengruppen kann im Plangebiet augenscheinlich ausgeschlossen werden.

  • Amphibienarten…….da keine geeigneten
    Habitat vorhanden –
    Mit den Gewässern sind geeignete Habitate vorhanden
  • wassergebundene Insektenarten, da keine
    geeigneten Habitat vorhanden –
    Mit den Gewässern sind geeignete Habitat
    vorhanden.

Es kann eingeschätzt werden,das für viele Arten/Artengruppen das Plangebiet ein Rückzugsgebiet innerhalb der großen intensiv landwirtschaftlich genutzten Fläche darstellt.

Ein Vorkommen der Blauflügligen Ödlandschrecke ( Aedipodea caerulescens ) ist auf den Schiefer-und Schlackehalden durchaus zu erwarten.
Sie ist anspruchslos und bevorzugt magere Standorte mit wenig Bewuchs.
Die adulten Exemplare sind im August und September in Habitaten auch mit sehr hohen Temperaturen anzutreffen, mesophiles Grünland ist eher ungeeignet.


Eine Referenzfläche sind die Halden der Ottoschächte in Wimmelburg.
Auch das in der Nähe des Planungsgebietes befindliche FFH Gebiet 107 „Kupferschieferhalden bei Klostermansfeld ist zu nennen“.
Die Rote Liste Sachsen-Anhalt 2020 führt die Schrecken auf der Vorwarnliste.
Die Bestände gehen in den letzten Jahren zurück Der Biotoptyp ZOG Bergbauabraumfläche ist der Ideale Lebensraum im Plangebiet und ist ohne Erdabdeckung zu erhalten.

Zum Vorkommen der Zauneidechse ( Lacerta agilis) im Gebiet wurde festgestellt, daß dieses artenarm ist.
Es sollte eine solche Lösung gefunden werden, welche eine Umsiedlung vermeidet. Eine Umsiedlung wird kritisch gesehen und garantiert nicht den Fortbestand der Population.

Quellenverzeichnis:

1. Dr.Henryk Baumbach, Foto 1 und Mitteilung
M.verna ssp. hercynia
2.Rote Listen LSA 2020
3.Mansfeld Museum,Schriftenreihe,
Neue Folge Nr.5
4.Begehung des Plangebietes
5.Internet
6.Eigene Recherchen

Halle (Saale), 02.02.2022. Werner Zabel

                                                                                                        Andreas Liste
                                                                                                                    Vorsitzender 

AHA warnt weiterhin und mit Nachdruck vor einer weiteren Ausweitung des Fahrradstraßenbaus

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) gehört zu den Organisationen, welche sich immer für eine Förderung des Fahrradverkehrs einsetzt. So lassen sich Alternativen zum Motorisierten Individualverkehr schaffen, befördern und entwickeln. Dazu gehört aber auch, endlich ernsthaft die Prüfung eines fahrscheinloses Öffentlichen und Schienen-Personennahverkehrs, wozu auch die bundesweite kostenfreie Mitnahme von Fahrrädern in Bahnen, Straßenbahnen und Bussen zu gehören hat, welche mit der Bereitstellung entsprechender Transportkapazitäten einhergehen muss.
Hinsichtlich des kostenlosen Transportes von Fahrrädern z.B. in Zügen der Deutschen Bahn hat das Land Sachsen-Anhalt durchaus eine Vorreiterrolle. Dagegen verlangt die HAVAG seit dem Jahr 2009 Geld für den Transport von Fahrrädern in Straßenbahnen. Hier gilt es schnellstens positive Veränderungen zu schaffen.

Jedoch mit großer Sorge betrachtet der AHA die gegenwärtige Art und Weise des Ausbaus des Radwegenetzes. Das heißt im konkreten Fall, dass neben dem bestehenden umfassenden Bandes aus Fahrradstraßen bestehend aus Beton, Asphalt, Schotter und Splitt, weitere derartige Trassen hinzufügen. Dabei haben beispielsweise die Verantwortlichen in Politik und Verwaltung entgegen jeglicher ökologischer Vernunft ein flächendeckendes Zerschneiden wertvoller Landschaften mit Asphalttrassen zu verantworten.
Derartige als Radwanderwegbau deklarierte steuerfinanzierte Vorhaben tragen weiter dazu bei einst unversiegelten Boden komplett zu versiegeln. Somit entstehen immer wieder aus Steuermitteln finanzierte, für Klein- und Kleinstlebewesen fast unüberwindbare Hindernisse, welche sich im Sommer aufheizen und keine Tarnung gegenüber Fraßfeinden bieten. Darüber hinaus haben Beispiele mit derartigen Kleinstraßen gezeigt, dass verstärkt Motorräder und Mopeds die Wege nutzen. Solche Missbräuche gefährden nicht nur Fuß- und Radwanderer, sondern beeinträchtigen Umwelt und Natur. Dabei schreckt man noch nicht einmal vor Naturschutzgebieten zurück.
In dem Zusammenhang machten sich ausgiebige Bepollerungen der Wege notwendig, um das ungehinderte Befahren mit Kraftfahrzeugen aller Art zu verhindern, aber die Nutzung durch landwirtschaftliche Fahrzeuge, Maschinen und Geräte zu ermöglichen. Nur so war bzw. ist eine Senkung der Gefahr für Fahrradfahrer und Fußwanderer möglich.
Ferner tragen derartige Baumaßnahmen kräftig zum deutschlandweiten Trend der fortgesetzten umfassenden Bodenversiegelung bei.
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) gibt zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes an, Zitat: „Täglich werden in Deutschland rund 54 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Flächenneuinanspruchnahme – kurz Flächenverbrauch – von circa 76 Fußballfeldern.“, Zitat Ende
Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat:
Bis zum Jahr 2030 will die Bundesregierung den Flächenverbrauch auf unter 30 Hektar pro Tag verringern. Diese gegenüber der Nachhaltigkeitsstrategie von 2002 verschärfte Festlegung wurde vom Bundeskabinett bereits im Januar 2017 in der „Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie – Neuauflage 2016“ festgelegt. Seit dem Klimaschutzplan vom November 2016, der die Leitplanken für ein grundsätzliches Umsteuern in Wirtschaft und Gesellschaft auf dem Weg zu einem treibhausgasneutralen Deutschland beschreibt, strebt die Bundesregierung bis 2050 sogar das Flächenverbrauchsziel Netto-Null (Flächenkreislaufwirtschaft) an, womit sie eine Zielsetzung der Europäischen Kommission aufgegriffen hatte. Diese Zielsetzung hat während der deutschen Ratspräsidentschaft 2020 Eingang in die Erwägungen für eine EU-Biodiversitätsstrategie gefunden und wurde im März 2021 nun auch in die weiterentwickelte Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie aufgenommen.“, Zitat Ende

https://www.bmu.de/themen/nachhaltigkeit-digitalisierung/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/flaechenverbrauch-worum-geht-es

Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 19.224 ha. Im Vergleich dazu hat die niedersächsische Großstadt Braunschweig – mit Stand vom 31.12.2020- eine Fläche von 19.270,00 ha = 192,70 km².
In dem Blickwinkel betrachtet sieht der AHA mit sehr großer Sorge flächendeckend und länderübergreifend eine Fahrradstraße zwischen den Städten Leuna und Leipzig zu bauen. Neben der zu befürchtenden Verstärkung der flächendeckenden Versiegelung von Bodenflächen, entstehen nun Begehrlichkeiten weitere Landschafts- und Naturbestandteile mit weiteren Fahrradstraßen zu verbauen bzw. zu zerschneiden.

Die geplanten Asphaltierungen mit entsprechenden Unterbauten führen zu möglichen folgenden Mindestneuversiegelungen:

Länge der Gesamtstrecke: ca. 20 km = 20.000 m
Mindestbreite: ca. 4 m

20.000 m x 4 m = 80.000 m² = 8,0 ha.

Laut Medienberichten schätzt man die Gesamtkosten auf ca. 1,4 Millionen Euro, welche offensichtlich zu 100 {742476d910061147bacb9f2d1e63afebae5c969212eff52eb4ea03554537fa31} aus Mitteln der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler stammen sollen.

Dabei sind noch gar nicht die in den letzten Jahrzehnten asphaltierten sowie betonierten Feld- und Waldwege mitgezählt, welche nunmehr zur Vollversiegelung geführt haben.

Nicht nur die bereits durchgeführten und geplanten Versiegelungen stellen ein Problem dar, sondern die weitere Verschärfung und Ausweitung der massiven Zerschneidung von Natur und Landschaft. Insofern ist es mindestens grob fahrlässig Machbarkeitsstudien ohne die Betrachtung von Belangen des Schutzes von Umwelt, Natur, Landschaft und Klima zu erstellen. Das zeugt wieder davon, welchen Stellenwert der Schutz und Erhalt von Umwelt, Natur, Landschaft und Klima bei den Auftraggebern und Finanzgebern tatsächlich haben. Solche Betrachtungen muss man aber erst Recht in mit Steuermitteln erstellten Studien erwarten können.

Offenbar geht es bei diesen Planungen vorrangig um das Vorantreiben des Vorhabens des Weiterbaus des Saale-Elster-Kanals zwischen den Städten Leipzig und Leuna. Der AHA weist darauf hin, dass hier massive bauliche Maßnahmen an dem 8 km langen nicht gebauten Teil erforderlich wären. Als Beispiel sei die Notwendigkeit erwähnt, dass ein 22 m Höhenunterschied zwischen Saale und dem Kanal zu überwinden wäre. Dazu plante man da-mals in Wüsteneutzsch bei Kreypau eine große Schleuse, welche als Doppelschleuse ausgelegt war und der Hub der beiden Schleusenkammern jeweils 10 Meter betragen sollte. Auch wenn die obere Schleusenkammer noch zu ca. 75{742476d910061147bacb9f2d1e63afebae5c969212eff52eb4ea03554537fa31} fertiggestellt wurde, begann man bei der unteren Schleusenkammer lediglich mit den Erdarbeiten für die Fundamente. Trotz alledem müsste womöglich ein kompletter Neubau erfolgen. Dar-über hinaus ist man zwar heute ohne weiteres in der Lage Schleusen mit 30 m Hubhöhe zu errichten und zu betreiben, aber im konkreten Fall stellt sich die Frage nach dem Aufwand-Nutzen-Verhältnis. Die bisher vorliegenden Potenzialanalysen gehen selbst von Problemen in der Kostendeckung aus. Nicht umsonst setzt man auch auf Einnahmen aus Vignetten, Parkgebühren und nicht zuletzt auf die Entstehung neuer Wohn- und Gewerbegebiete entlang des Kanals. Angesichts der Tatsache, dass das Gesamtgebiet im Landschaftsschutzgebiet, Europäischem Vogelschutzgebiet, FFH-Gebiet sowie im Überschwemmungsgebiet bzw. im Einzugsgebiet von Hochwasser liegt, sind das angesichts des allseits bekannten Arten- und Strukturreichtums an Fauna und Flora sowie des jüngsten Hochwassers im Juni 2013 die falschen Signale.
Nicht unbeachtet bleiben darf, dass sich in dem bereits existierenden Kanalteil eine eigene Fauna und Flora entwickelt hat, welche im Falle eines weiteren Ausbaus, Scha-den -bis zur Totalvernichtung- davontragen könnte. Das trifft im Übrigen auf die gesamte Saale-Elster-Luppe-Aue zu. Des Weiteren befindet sich der Raum zwischen Halle und Leipzig im Regenschatten des Harzes und ist daher von Niederschlagsarmut gekennzeichnet. In naher Zukunft ist von einer Reduzierung der jährlichen Nieder-schlagsmengen von derzeit ca. 450 mm auf 300 mm auszugehen. Dagegen liegt die Verdunstung bei offenen Wasserflächen erst einmal weiterhin bei ca. 700 mm im Jahr. Auf Grund des voranschreitenden Klimawandels ist somit mit einer umfassenden Verschärfung dieser Situation und somit mit einer weiteren Wasserverknappung zu rechnen. Andrerseits lässt sich durchaus von verstärkten Hochwassersituationen auszugehen, wie zum Beispiel das Junihochwasser 2013 aufzeigte.
Derartige Entwicklungen und Tatsachen finden in den bestehenden Potenzialanalysen nicht umfassend genug Berücksichtigung.
Ebenso bedenklich erscheint das Bestreben den individuellen und wirtschaftlichen motorisierten Bootsverkehr zu befördern. Dies hat sich am deutlichsten in der jüngsten Novellierung des Sächsischen Wassergesetzes manifestiert. Dabei hatte man alle massiven und nachvollziehbaren Gründe dies nicht zu tun gröblich vernachlässigt.
Somit erhöht ein Saale-Elster-Kanal mit massiver Nutzung durch motorisierte Schiffe und Boote erheblich die Gefahr des Ausbaus der Fließgewässer im Stadtgebiet von Leipzig an Pleiße und Floßgraben sowie in der Neuseenlandschaft im Süden der Stadt. Ferner ist bei Eintreten des prognostizierten Bootsverkehrs mit einer massiven Zunahme der Abgas- und Lärmbelastungen sowie durch den Betrieb der Motorschrauben mit starken Auf- und Verwirbelungen im Gewässerbett zu rechnen. Dies führt zu massiven Beeinträchtigungen an der Gewässerfauna und -flora
Ebenfalls besteht die Gefahr, dass weitere Verbauungen im Uferbereich der Saale z.B. für Bootsanlegestellen entstehen könnten. Das man sich da wenig um Bau- und Um-weltrecht schert, haben z.B. die illegal errichteten Bootsanlegestellen in den Saalekrei-sortschaften Brachwitz und Salzmünde klar verdeutlicht.
In dem Blickfeld betrachtet, stimmen die Teilnehmer mit der Auffassung des AHA überein. dieses Vorhaben aus ökologischen und ökonomischen Gesichtspunkten sehr skeptisch zu beurteilen. Die 90.000,00 Euro teure, aus Steuermitteln finanzierte Machbarkeitsstudie geht bewusst von einer sehr vielfältig zu betrachtenden sehr hohen Er-wartung aus, wenn man 500.000 Touristen im Jahr zu Grunde legt. Das wären 1.369,87 Touristen pro Tag. Dies gilt es jedoch mit großer Skepsis zu betrachten. Entweder es tritt nicht ein und die Steuermittel in Höhe der bisher veranschlagten Gesamt-kosten in Höhe von 106.004.035 Euro -u.a. für Kanal und Schiffshebewerk- wären verpulvert oder es tritt ein und es entstehen zahlreiche zusätzliche Straßen, Parkplätze und Gebäude. Verheerend, wenn man an beide Vorstellungen denkt.

Der AHA weist erneut darauf hin, dass es gilt das bereits umfassende Fahrradwegenetz in der Region zu nutzen und durch Hinweisschilder besser auffindbar zu gestalten und somit besser zu bewerben.
Aus diesen Gründen hat der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) von Anfang an die Verantwortlichen aufgefordert, die knappen öffentlichen Mittel nicht noch zur flächendeckenden Zerschneidung wertvoller arten- und strukturreicher Landschaften zu verwenden und daher den asphaltierten bzw. betonierten Wegebau sofort zu stoppen. Stattdessen gilt es dafür Sorge zu tragen, dass der motorisierte Individualverkehr die unbefestigten Wege nicht weiter nutzen und zerfahren kann. Außerdem sind ordnungsgemäße Beschilderungen und Kontrollen vonnöten.
Ferner ist es notwendig mögliche Stätten der Gastronomie und Übernachtung zu befördern sowie kulturelle, wirtschaftliche und ökologische Angebote vor Ort besser darzustellen und zu kommunizieren.
Abgesehen davon hält es der AHA für dringend geboten, innerhalb der Ortschaften die Bedingungen des Radwegenetzes zu verbessern. Dazu gehören die Beseitigung baulicher Schäden, Regelmäßiges Reinigen der Fahrradwege mit einhergehender Entfernung von Schmutz, Glassplittern und anderem Unrat, Beendigung der häufigen Degradierung zu Parkstreifen für Kraftfahrzeuge, Abstell- und Lagerplatz für Materialien sowie eine umfassende Winterberäumung.
Nunmehr fordert der AHA die Verantwortlichen in Politik und Verwaltung auf, unverzüglich ein umfassendes öffentliches Beteiligungsverfahren zu eröffnen.

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 25.05.2022

AHA fordert Nachtflugverbot und Stopp der geplanten Erweiterung des Frachtflughafens Leipzig-Halle!

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. hält weiterhin die Ausbaupläne des Flughafens Halle-Leipzig für unverantwortlich und gegen die hier lebende Bevölkerung gerichtet sowie schädlich für Umwelt, Natur, Landschaft und Klima in einem sehr großen Einzugsgebiet im Land Sachsen-Anhalt und im Freistaat Sachsen. Dazu möchte man 500 Millionen Euro investieren. Zu den angedachten Maßnahmen der DHL gehören die Erhöhung von 60 auf 95 Stellplätzen und der Flugbewegungen im Jahr von 100.000 auf mögliche 118.000 Starts. Ferner möchte die Wolga-Dnepr-Gruppe an dem Standort ihr Wartungsgeschäft ausbauen sowie ein Cargo-Zentrum errichten. Ferner beabsichtigt das Unternehmen Dornier am Standort Schkeuditz Flugzeuge montieren. Das ist wiederum womöglich damit gekoppelt Flugzeuge oder Teile davon – wie Triebwerke – zu testen.
Darüber hinaus beabsichtigt der Flughafen Leipzig/Halle im Zeitraum bis zum Jahr 2032 die Starts und Landungen von Flugzeugen von heute rund 80.000 Flügen auf bis zu 120.000 Flüge zu erhöhen.
Der AHA gewinnt immer mehr den Eindruck, dass der Teil des mitteldeutschen Raums Anziehungspunkt für alle Umweltunverantwortlichkeiten und Missachtung von Gesundheit und Lebensqualität darstellt, wo anderswo berechtigterweise andere Standards zur Anwendung gelangen bzw. die Bevölkerung erfolgreich und richtigerweise diese rücksichtslosen, rein profitorientierten Unternehmen davon gejagt hat.
Dank der menschen- und umweltverachtenden Herangehensweise von Politik und Verwaltung des Bundes, des Freistaates Sachsen und des Landes Sachsen-Anhalt, aber auch der Städte Leipzig und Halle (Saale), kann so ein skandalöser Umgang mit der Gesundheit und dem Wohlbefinden der Menschen sowie mit Umwelt, Natur, Landschaft und Klima stattfinden. Diese steuerfinanzierten öffentlichen Körperschaften kommen in keiner Weise ihrer diesbezüglichen Fürsorgepflicht nach.
Statt eines Endes der Lärmbelastungen in der Nacht, der umfassenden Belastungen mit Abgasen, Kerosin, Kohlendioxid-Ausstoß und Feinstäuben aller Art, möchte man rücksichtslos diese Beeinträchtigungen noch weiter ausweiten. Noch mehr kann man die Interessen der Menschen vor Ort nicht ignorieren und mit Füssen treten.
Hier bedarf es nach Ansicht des AHA eines noch härteren und konsequenteren Widerstandes, um diesen üblen Handlungen und Praktiken ein Ende zu setzen.

Der durch Starts und Landeanflüge verursachte Fluglärm birgt erhebliche Gesundheitsrisiken für Anwohner. Ursache dafür ist insbesondere die Störung des Hormonhaushalts der Stresshormone, vor allem Cortisol, wie dies auch als Langzeitfolge bei allgemeinen Schlafstörungen oder auch bei Schichtarbeit zu beobachten ist. Am Beispiel des Flughafens Köln-Bonn wurde in einer epidemiologischen Studie nachgewiesen, wie sich Nachtfluglärm bei einigen Personen in erhöhtem Arzneimittelverbrauch niederschlägt. Allerdings ist eine gesundheitliche Beeinträchtigung von der Höhe und der Häufigkeit von Schallereignissen abhängig.
Aus der Zusammenfassung der noch immer sehr aktuellen Studie „Beeinträchtigung durch Fluglärm:
Arzneimittelverbrauch als Indikator für gesundheitliche Beeinträchtigung“ vom November 2006, in überarbeitetet Fassung vom März 2007 sei folgende Zusammenfassung zitiert:
Ziel der Studie war es, anhand von Routinedaten gesetzlicher Krankenkassen den Einfluss von Fluglärm des Flughafens Köln-Bonn auf das Verordnungsverhalten niedergelassener Ärzte zu untersuchen. Die Daten von 809.379 Versicherten von 7 gesetzlichen Krankenkassen mit Hauptwohnsitz in der Stadt Köln, im Rhein-Sieg-Kreis und im Rheinisch-Bergischen Kreis wurden mit adressgenauen Lärmdaten (Flugverkehr, Strassenverkehr, Schienenverkehr) zusammengeführt. Analysiert wurde für vier Zeitfenster des Fluglärms am Tage und in der Nacht der Zusammenhang zwischen Lärmintensität und Arzneiverordnungen für relevante Arzneimittelgruppen.
Es zeigten sich von der Lärmintensität abhängige Erhöhungen der Verordnungshäufigkeit und der Verordnungsmenge für Arzneimittel zur Behandlung erhöhten Blutdrucks, Arzneimittel zur Behandlung von Herz- und Kreislauferkrankungen, Tranquillizern, Beruhigungs- und Schlafmitteln. Die Effekte waren bei Frauen deutlich stärker ausgeprägt als bei Männern. Eine Kombination verschiedener Arzneimittelgruppen, die ein Indikator für schwerer erkrankte Patienten ist, wurde in Abhängigkeit von der Fluglärmintensität deutlich häufiger verordnet als Arzneimittel der einzelnen Arzneimittelgruppen für sich allein. Die stärksten Effekte waren durch Fluglärm in der zweiten Nachthälfte (3.00 – 5.00 Uhr) zu beobachten.
Alle Effekte waren für nächtlichen Strassenlärm, nächtlichen Schienenlärm, Sozialhilfe-Häufigkeit des Stadt- bzw. Ortsteils, die Dichte von Alten- und Pflegeheimplätzen der Gemeinden, sowie die Möglichkeit zur Beantragung von Schallschutzmassnahmen beim Flughafen Köln-Bonn kontrolliert“, Zitat Ende

Bereits der 115. Deutsche Ärztetag forderte zudem in einer Presseerklärung vom 03.06.2012 Bund und Länder auf, einen umfassenden Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm, insbesondere den Schutz der Nachtruhe zu gewährleisten. In dem Beschluss des 115. Deutsche Ärztetags ist zudem die Forderung enthalten, dass die Lärmgrenzwerte der Gesetze aus Sicht der Ärzte deutlich nach unten korrigiert werden müssten. Die Ärzte betonen ferner, dass durch Fluglärm vermeidbare Gesundheitsstörungen und Krankheiten ausgelöst werden. Für durch Fluglärm ausgelöste Krankheiten käme es zu zusätzlichen Krankheitskosten.

Die Flughafen Leipzig/Halle GmbH hatte einst mit Schreiben vom 11. Juli 2019 für das Vorhaben „Flughafen Leipzig/Halle, Start- und Landebahn Süd mit Vorfeld, 13. Änderung“ einen Planfeststellungsbeschluss beantragt und offenbar bereits unmittelbar vor dem 19. Juli 2019 erhalten, was die Genehmigungsbehörde – die Landesdirektion Sachsen – erst am 05.08.2019 der Öffentlichkeit mitteilte.

Dem Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) war und ist es unverständlich wie zu dem damaligen Zeitpunkt die Landesdirektion Sachsen innerhalb einer Woche alle relevanten Fakten für die Prüfung einer Umweltverträglichkeitsprüfung zusammentragen und prüfen konnte.
Dazu zählen nach Auffassung des AHA nicht nur die zusätzlichen Bauten und mögliche Erweiterungen bzw. Intensivierungen von Flächenversiegelungen, sondern die damit beabsichtigten weiteren Ausweitungen des Frachtverkehrs und der damit verbundenen zu erwartenden zusätzlichen Belastungen von Umwelt, Natur, Landschaft und Klima mit Lärm, Abgasen und Feinstaub. Laut Umweltbundesamt belasten Flüge das Klima und die Umwelt folgendermaßen, Zitat:

Die Klimawirksamkeit von Flugreisen beruht nicht nur auf dem Ausstoß von CO2, auch andere bei der Verbrennung von Kerosin entstehenden Substanzen wie Stickoxide, Aerosole und Wasserdampf tragen zur Erwärmung der Erdatmosphäre bei. Diese Stoffe wirken sich in luftiger Höhe durch den nur langsamen Abbau stärker aus als am Boden und vergrößern den Treibhauseffekt entsprechend:

  • Stickoxide bauen unter der Sonneneinstrahlung Ozon auf, das in Reiseflughöhe als starkes Treibhausgas wirkt.
  • Der Ausstoß von Aerosolen (Partikeln) und von Wasserdampf führt zu einer Veränderung der natürlichen Wolkenbildung.
  • Diese verschiedenen Effekte summieren sich derart, dass die Treibhauswirkung des Fliegens im Durchschnitt etwa zwei- bis fünfmal höher ist als die alleinige Wirkung des ausgestoßenen CO2.

Der Luftverkehr belastet jedoch nicht nur das globale Klima, er hat auch lokale Auswirkungen. So leiden fast 40 Prozent der deutschen Bevölkerung unter Fluglärm. Dauernder Fluglärm erhöht das Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Herzinfarkt. Bei Kindern im Umkreis von Flughäfen wurden Konzentrations- und Lernschwierigkeiten festgestellt. Auch verschlechtert sich die lokale Luftqualität durch den Ausstoß von z.B. Stickoxiden. Weitere Umweltbelastungen ergeben sich durch den Flächenverbrauch beim Bau und Betrieb von Flughäfen.“, Zitat Ende

https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/mobilitaet/flugreisen#textpart-1

Im Rahmen seiner „Stellungnahme zum Planfeststellungsverfahren für das Vorhaben „Ausbau des Verkehrsflughafens Leipzig/Halle, Start- und Landebahn Süd mit Vorfeld“ – 15. Planänderung“ vom 14.02.2021 verwies der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) umfassend auf die bereits bestehenden und zusätzlich drohenden Gefahren, Schäden und Beeinträchtigungen für Umwelt, Natur, Landschaft und Gesundheit der hier lebenden Menschen durch Lärm, Flächenversiegelungen, Abgas- und Feinstaubbelastung hin.
Gerade in dem Ballungsraum Halle-Leipzig leben eigenen Recherchen zu Folge in 24 Städten und Gemeinden Sachsen-Anhalts und Sachsens schätzungsweise 1.012.100 Menschen, welche mehr oder minder von den obengenannten Belastungen betroffen sind. Im Bereich des Flughafens Leipzig/Halle sind nach Markus Kopp, damaliger Vorstand der Mitteldeutschen Flughafen AG in einer Anhörung vor dem Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr Sachsen-Anhalt im September 2011, sogar 1,5 Millionen Menschen vom Fluglärm betroffen.
Zudem befinden sich insbesondere in den Flussgebieten und Auen von Saale und Weißer Elster zahlreiche Schutzgebiete nach europäischem und nationalem Recht, welche sehr bedeutsame Lebens- und Rückzugsräume für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten darstellen, als Sauerstoff- und Kaltluftproduzenten zur Verbesserung des Klimas beitragen sowie auf Grund ihrer städte- und landschaftsprägenden Bedeutung ebenso den Menschen als Erholungsraum dienen.
Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) haben die hier lebenden ca. 1.012.100 bzw. ca. 1.500.000 betroffenen Menschen ein Anspruch auf eine öffentlich und transparent durchgeführte Umweltverträglichkeit, wo sie ordnungsgemäße Informationen erhalten können sowie ihre Bedenken und Hinweise schriftlich und mündlich vortragen können.
Das ist zudem ein Zeugnis ernsthafter Demokratie, welche keinen Platz für Kungeleien und Mauscheleien zu Lasten der Menschen sowie von Umwelt, Natur, Landschaft und Klima zulassen darf.

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) gibt zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes an, Zitat: „Täglich werden in Deutschland rund 54 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Flächenneuinanspruchnahme – kurz Flächenverbrauch – von circa 76 Fußballfeldern.“, Zitat Ende
Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat:
Bis zum Jahr 2030 will die Bundesregierung den Flächenverbrauch auf unter 30 Hektar pro Tag verringern. Diese gegenüber der Nachhaltigkeitsstrategie von 2002 verschärfte Festlegung wurde vom Bundeskabinett bereits im Januar 2017 in der „Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie – Neuauflage 2016“ festgelegt. Seit dem Klimaschutzplan vom November 2016, der die Leitplanken für ein grundsätzliches Umsteuern in Wirtschaft und Gesellschaft auf dem Weg zu einem treibhausgasneutralen Deutschland beschreibt, strebt die Bundesregierung bis 2050 sogar das Flächenverbrauchsziel Netto-Null (Flächenkreislaufwirtschaft) an, womit sie eine Zielsetzung der Europäischen Kommission aufgegriffen hatte. Diese Zielsetzung hat während der deutschen Ratspräsidentschaft 2020 Eingang in die Erwägungen für eine EU-Biodiversitätsstrategie gefunden und wurde im März 2021 nun auch in die weiterentwickelte Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie aufgenommen.“, Zitat Ende

https://www.bmu.de/themen/nachhaltigkeit-digitalisierung/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/flaechenverbrauch-worum-geht-es

Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 19.224 ha. Im Vergleich dazu hat die niedersächsische Großstadt Braunschweig – mit Stand vom 31.12.2020 – eine Fläche von 19.270,00 ha = 192,70 km².

Nach Auffassung des AHA, ist bereits diese Anzahl, angesichts des fortgeschrittenen Versiegelungsgrades, viel zu hoch.

Neben den zahlreichen Wohngebebieten in Sachsen-Anhalt und Sachsen sind zudem auf sächsischer Seite die Naturschutzgebiete „Werbeliner See“, „Luppeaue“ und „Burgaue“, welche teilweise bzw. vollständig Bestandteile des etwa 2.525,00 ha großen Gebietes nach Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie „Leipziger Auensystem“ sowie des ca. 4.952,00 ha großen Europäischen Vogelschutzgebietes „Leipziger Auwald“ sind betroffen. Im Land Sachsen-Anhalt sind insbesondere die Naturschutzgebiete „Saale-Elster-Aue bei Halle“ und „Elsteraue bei Ermlitz“ zu benennen.
Alle Wohnstandorte im Ballungsraum Halle-Leipzig sowie die ebengenannten Schutzgebiete sind von massiven Verstärkungen der ohnehin unerträglichen Belastungen durch Lärm, Feinstaub, Verwirbelungen und Ablassen von Kerosin bedroht.
Diese Tatsachen gilt es endlich von den Verantwortlichen in Politik und Verwaltungen des Bundes, des Freistaates Sachsen und des Landes Sachsen-Anhalt ernstzunehmend und zu berücksichtigen.
Alle Einwendungen prallen bisher nicht nur bei der DHL und bei der Mitteldeutschen Flughafen AG ab, sondern ganz besonders auch bei den Verantwortlichen in Politik und Verwaltung des Bundes, des Freistaates Sachsen und des Landes Sachsen-Anhalt ab. Dabei weist insbesondere der nunmehrige AHA-Mitgliedsverein IG Nachtflugverbot Leipzig/Halle e.V. seit Beginn der Verkündung der Deutschen Post World Net vom 09.11.2004 am Flughafen Leipzig/Halle ein DHL-Luftfrachtdrehkreuz fachlich fundiert auf die Gefahren bzw. Gefährdungen für Umwelt, Landschaft und Natur durch Lärm, Flächenversiegelungen, Abgas- und Feinstaubbelastungen. Dazu bedient man sich umfassender Stellungnahmen, Unterschriftaktionen, Protestveranstaltungen und der Teilnahme an öffentlichen Bürgerversammlungen, aber auch Klagen vor den Obersten Gerichten der BRD.
Die obengenannten Einrichtungen aus Politik, Verwaltung und Wirtschaft antworteten bisher mit Ignoranz, Arroganz und unqualifizierten Äußerungen.
Dabei hat der Eid gemäß Artikel 56 Grundgesetz folgenden Inhalt, Zitat:
Ich schwöre, daß ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.“, Zitat Ende
Die Eidesformeln im Land Sachsen-Anhalt und Freistaat Sachsen haben sehr ähnlichen Inhalt.
Nach Ansicht Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) verstoßen jedoch die Verantwortlichen in der Politik des Bundes, des Freistaates Sachsen und des Landes Sachsen-Anhalt gegen den nunmehr seit 2004 mehrfach geleisteten Eid.
Nun haben die Proteste für den Erhalt von Umwelt, Natur und Landschaft sowie Gesundheit und Lebensqualität der Menschen in der Region verständlicherweise eine neue Qualität erreicht. Das hat die friedliche Blockade einer Einfahrt des DHL-Frachtzentrums durch 54 Klimaaktivisten am 09.07.2021 eindrucksvoll gezeigt.
Offensichtlich hat diese Aktion schmerzhaft nicht nur DHL, sondern auch der Staatsregierung Sachsens aufgezeigt, dass ihr Verhalten und ihr Umgang mit den berechtigten Sorgen und Nöten der in der Region lebenden Menschen immer mehr Widerstand erzeugt. Dies zeigen die unqualifizierten und bösartigen von Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) sowie seines Stellvertreters, dem Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr und Vorsitzenden der SPD Sachsen Martin Dulig getätigten Äußerungen zu der Protestaktion.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) hält eine Ausweitung der Vielfalt und Häufigkeit friedlicher Protestaktionen für dringend geboten und fordert in dem Zusammenhang die sofortige und vollständige Einstellung des Ermittlungsverfahrens der Staatsanwaltschaft gegen die 54 Klimaaktivisten wegen Nötigung und Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz.

Ebenfalls fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) weiterhin und mit Nachdruck die sofortige Umsetzung eines Nachtflugverbotes für den Flughafen Leipzig/Halle sowie das Ende der völkerrechtswidrigen militärischen Nutzung der Anlagen. Nur so lassen sich die unverantwortlichen Lärmbeeinträchtigungen, Belastungen mit Abgasen, Feinstaub und Verwirbelungen sowie die damit verbundenen Gefahren für Gesundheit, Leben und Lebensqualität sowie Umwelt und Natur erheblich reduzieren. Es gehört zu den verfassungsrechtlichen Pflichten der Verantwortlichen in Politik und Verwaltungen Gefahren für Leben und Gesundheit von der Bevölkerung abzuwenden.
Ferner ruft der AHA die Bevölkerung auf, sich verstärkt gegen Fluglärm und militärische Nutzung zu wehren und sich den bestehenden Organisationen anzuschließen, um die Region Halle/Leipzig vor Nachtfluglärm zu schützen, um so ein entscheidendes Stück Lebensqualität zurückzuholen.

Nähere und mehr Informationen sind unter folgendem Link einholbar:

https://www.nachtflugverbot-leipzig.de/

Der AHA sieht sich ferner als zentralen diesbezüglicher Anlaufpunkt an, so auch für seinen Mitgliedsverein Interessengemeinschaft Nachtflugverbot Leipzig/Halle e.V.

Folgende AHA-Kontaktadressen stehen zur Verfügung:

Sitz des Vereins:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA
Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 – 200 27 46
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Ortsgruppe Merseburg/
Umweltbibliothek Merseburg „Jürgen Bernt-Bärtl“ (UBM):

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA
Weiße Mauer 33

06217 Merseburg

E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
E-Mail UBM: ubm2021@yahoo.com

Regionalgruppe Leipzig und Umland

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA
Otto-Adam-Straße 14

04157 Leipzig

Tel.: 0176 – 840 019 24 (Handytarife aus allen Netzen)
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 25.05.2022

AHA hält Schutz und Erhalt der Dübener Heide und der Mulde für dringend geboten!

Samstag, den 21.05., um 10.00 Uhr
Fahrradexkursion durch die Dübener Aue und Muldeaue
zwischen Radis und Eilenburg
Treffpunkt: Bahnhof Radis
Dauer: ca. 7 Stunden

Weiterhin mit sehr großem Interesse und zugleich mit ebenso zunehmender großer Sorge verfolgt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) die die Entwicklung der Dübener Heide, mit ihren Wald- und Wiesengebieten, Fließgewässern und ihren Auen sowie der darin lebenden Fauna und Flora. Gleiches trifft für die Mulde und ihre Aue zu.

Dazu führt der der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) am Samstag, dem 21.05.2022, eine ca. siebenstündige Fahrradexkursion durch die Dübener Heide und die Muldeaue zwischen Radis und Eilenburg durch.
Treffpunkt: Bahnhof Radis
Endpunkt: Bahnhof Eilenburg

Im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten ist der AHA bereit daran mitzuwirken, dass lösungsorientierte wissenschaftlich-fachlich
korrekte Herangehensweisen endlich zum Tragen kommen.
Ferner sieht der AHA die Notwendigkeit den vielfältigen Raum der Dübener Heide sowie übergreifend die Auen von Elbe und Mulde mit seiner Arten- und Strukturvielfalt, als Lebens- und Rückzugsraum von Mensch, Tier und Pflanze, als Biotop- und Grünverbundraum sowie im Interesse eines angepassten Tourismus im Zuge der Erholung und Bildung, zu schützen, zu erhalten und sich naturnah weiterentwickeln zu lassen.
Dies möchte der AHA im Rahmen der Fahrradexkursion erläutern und darstellen.

Wer Interesse hat, daran im Rahmen einer zu bildenden, ehrenamtlichen länderüber-greifenden AHA-Regionalgruppe Dübener Heide-Mulde-Elbe mitzuwirken, wende sich bitte an folgende zentrale Kontaktmöglichkeit:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Halle (Saale), den 17.05.2021 Andreas Liste

Vorsitzender

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