Die Elbe, mit 1.091 Kilometern Länge der vierzehntlängste Fluss in Europa, entwässert ein Einzugsgebiet von etwa 148.000 Quadratkilometern. Auf Grund der Tatsache, dass die Elbe nicht in einen anderen Fluss, sondern ins Meer – Nordsee – mündet und eine gewisse Größe hat, gilt sie als Strom.
Entlang der Elbe befinden sich zahlreiche arten- und strukturreiche Auenlandschaften, wovon ein großer Teil naturnahe Strukturen besitzen.
Daher sind große Teile der Elbe u.a. als Biosphärenreservate, Landschaftsschutz- und Naturschutzgebiete, Gebiete nach der europäischen Natura 2000-Richtlinie, Europäische Vogelschutzgebiete sowie örtlich als flächenhafte Naturdenkmale ausgewiesen. Andrerseits gibt es immer wieder Ausbaupläne und -aktivitäten, wozu die Uferschotterungen und Buhnenertüchtigungen gehören. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. verurteilt daher das im Juli 2021 geschlossene „Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Tschechischen Republik über die Unterhaltung und Entwicklung der internationalen Binnenwasserstraße Elbe“. In diesem entgegen jeglicher ökologischer Vernunft geprägten Abkommen sind im „Artikel 3 Fahrrinnenparameter der internationalen Binnenwasserstraße Elbe auf dem Gebiet der Tschechischen Republik“ unter den Absätzen 2 und 3 folgende Festlegung enthalten, Zitat:
(2) Die Regierung der Tschechischen Republik erhält im Abschnitt zwischen Ústí nad Labem und Týnec nad Labem die bestehenden Wasserstraßenparameter mit einer Fahrrinnentiefe von 230 cm aufrecht.
(3) Die Regierung der Tschechischen Republik wird im Abschnitt zwischen Týnec nad Labem und Pardubice Maßnahmen mit dem Ziel durchführen, eine Fahrrinnentiefe von 230 cm bis zum Zielhafen in Pardubice zu ermöglichen.“, Zitat Ende
Dazu plant die tschechische Regierung schon seit Jahren Děčín eine Staustufe zu bauen. Diese unverantwortlichen und sehr umstrittenen Planungen erhalten nun mit dem von den beiden Verkehrsministern Karel Havlíček (parteilos) und Andreas Scheuer (CSU) unterzeichneten Regierungsabkommen bilaterale Rückendeckung.
Aber auch die Bundesrepublik möchte nicht nachstehen in der Bedrohung der Elbe. So ist im „Artikel 4 Fahrrinnenparameter der internationalen Binnenwasserstraße Elbe auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland von der deutsch-tschechischen Grenze bis zum Rückstaubereich Wehr Geesthacht“ unter Absatz 2 geregelt, Zitat:
„(2) Derzeitiges Unterhaltungsziel auf der internationalen Binnenwasserstraße Elbe ist eine Fahrrinnentiefe von 140 cm unter dem aktuellen Bezugswasserstand (GlW 2010) bei variabler Fahrrinnenbreite.“, Zitat Ende
Laut „Artikel 1 Gegenstand des Abkommens“, Absatz 2 ist zum Zeitraum der Umsetzung folgendes vereinbart, Zitat:
„(2) Das Ziel ist es, die in Absatz 1 dieses Artikels genannten Bedingungen und Maßnahmen möglichst bis 2030 zu schaffen.“, Zitat Ende
https://www.gesamtkonzept-elbe.bund.de/Webs/GkElbe/DE/Presse/20210723_DeutschTschechischesAbkommen.html
Solche Abkommen zu schließen zeugt von der vollständigen Ignoranz der Regierungen beider Länder zu den Schutz- und Erhaltungsnotwendigkeiten der Elbe und ihrer Aue sowie der immer weiter zunehmenden Trockenheit und Sommerhitzesituationen
Dabei muss doch den Verantwortlichen in der Politik Deutschlands und Tschechiens bewusst sein, dass das Aufstauen von Elbwasser bzw. die Eintiefung des Fließgewässers mehr Wasser in der Elbe zur Folge hat. Neben der Zerstörung von Auen- und Flusslandschaften und der dazugehörigen Natur durch bauliche Aktivitäten, ist mit massivem Entzug von Grund- und Schichtwasser aus den Auen zu rechnen. Die ohnehin unter den Trockenstress leidende Natur nimmt dabei immer mehr Schaden. Nicht nur das Absterben von Gehölzen ist die Folge, sondern auch das Austrocknen von dauerhaften und temporären Feuchtgebieten mit ihrer sehr hohen Arten- und Strukturvielfalt ist zu befürchten. Außerdem ist eine Nutzung zur Wassergewinnung für Anliegerortschaften und für die Landwirtschaft noch weniger möglich.
Daher fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. die Parlamente der BRD und der Tschechischen Republik auf das Abkommen und damit verbundene Pläne sofort und unwiderruflich zu stoppen.
In dem Zusammenhang ruft der AHA zum vielfältigen und umfassenden Widerstand aus der Gesellschaft in beiden Ländern auf.
Bei all der notwendigen und dringenden Betrachtung der Gefahren in der Zukunft haben bereits bisherige und noch laufende wasserbauliche Einschränkungen durch Deichbaumaßnahmen, Zersiedlung und Verkehrstrassenbau massiv die Aue beeinträchtigt.
Ferner gilt es eine wissenschaftlich fundierte Schutz- und Entwicklungskonzeption auch für die Elbe und ihre Nebengewässer zu erstellen, welche als Beratungs-, Diskussions- und letztendlich als Beschlussgrundlagen für einen nachhaltigen Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz, einem der Umwelt, der Natur und der Landschaft angepassten Tourismus sowie eines ordnungs- und zeitgemäßen Umgang mit Hochwasser dienen muss. Besorgniserregend ist dabei aus Sicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA), dass noch immer weiträumig Altauen vom Hochwasserregime der Elbe und ihrer Nebengewässer abgeschnitten sind. Hier sind nach Auffassung des AHA umfassende Aktionen zur Zurückverlegung oder gar kompletten Beseitigung von Deichen zu prüfen. Dafür dürfen schon aus infrastrukturellen Gründen, finanziell und materiell unterstützte Umsiedlungen aus den Auen heraus kein Tabu mehr sein.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) setzt sich nunmehr seit mehreren Jahrzehnten länderübergreifend für den Schutz, Erhalt, Entwicklung und Betreuung von Auenlandschaften.
Die Stadt Torgau ist von einer großen Vielfalt aus Umwelt, Natur, Landschaft sowie historischer Bausubstanz geprägt.
Dabei bildet die Elbe einen ganz besonderen Schwerpunkt und ergänzt u.a. durch den mehr oder minder vom Schwarzen Graben – später Schwarzer Bach bzw. Weinske – geprägten Stadtpark, welcher das Stadtgebiet durchzieht und somit als Naherholungsgebiet sowie als vielfältigen Biotop- und Grünverbund dient. Entlang der Elbe angekommen, lässt sich eine in östlicher Richtung weitläufigere Aue erkennen, welche Bestandteil des 8.500 ha großen Landschaftsschutzgebietes Elbaue Torgau ist.
Im Rahmen von Rundexkursionen am 23.05.2018, am 08.08.2019 und am 22.08.2020 sowie nun auch am 14.08.2021 im Raum Torgau-Belgern-Mühlberg (Elbe) und Arzberg sieht der AHA ein umfassendes Entwicklungspotenzial in der Elbaue bis hin zur Aue der Schwarzen Elster sowie zu Dahlener Heide und zur Dübener Heide. Das Bundesamt für Naturschutz hat den Raum der Elbe und der Schwarzen Elster als Landschaft „88100 Elbe-Elster-Tiefland“ beschrieben und mit einer Größe von 1.970 km² beziffert.
Das Bundesamt für Naturschutz beschreibt das Gesamtgebiet folgendermaßen, Zitat:
„Dieser Flussabschnitt der Elbe zwischen Riesa und Magdeburg zeichnet sich durch eine breite Aue mit wald- und wiesenreichen Überschwemmungsgebieten aus. Die Elbe besitzt in diesem Bereich mit Höhenlagen zwischen 115 bis 50 m ü. NN ausgeprägten Tieflandcharakter. Die damit verbundene Neigung zu Mäanderbildung und damit auch zur Entstehung von Altwasserarmen wurde durch Eindeichung des Flusses, Laufbegradigung, Befestigung der Flussufer und Buhnenausbau zunehmend eingeschränkt bzw. unterbunden.
Die ackerbauliche Nutzung dominiert. Daneben wird insbesondere im Auenbereich eine intensive Grünlandnutzung betrieben. Schließlich kommt der Aue auch eine große Bedeutung als Trinkwassergewinnungsgebiet zu.
Teile dieser Flusslandschaft können heute noch als weitgehend naturnahe Landschaft gelten und weisen daher eine hohe naturschutzfachliche Bedeutung auf. Auf Sachsen-Anhaltiner Seite steht fast die gesamte Landschaft Elbe-Elster-Tiefland als Biosphärenreservat „Mittlere Elbe“ unter Schutz. Auf sächsischer Seite ist das NSG „Alte Elbe Kathewitz“ zu nennen. Mehrere große FFH-Gebiete und Vogelschutzgebiete unterstreichen die naturschutzfachliche Bedeutung der Landschaft. Besonders bedeutend sind die großen zusammenhängenden Auwaldreste (v.a. nahe Dessau), die den ausgedehntesten Auwaldkomplex Mitteleuropas darstellen. Diese Auwaldreste sind geophytenreich und beheimaten u.a. seltene Brutvogelarten wie Schreiadler oder Seeadler. Neben den Auwäldern machen v.a. die verlandenden Altwässer den hohen naturschutzfachlichen Wert der Landschaft aus.“, Zitat Ende
Darin eingebettet in einen großräumigen Verbund mit den Landschaftsschutzgebieten Dahlener Heide und Dübener Heide sowie großräumiger gesehen bis zur Aue der Schwarzen Elster gilt es das Entwicklungs- und Gestaltungspotenzial in dem sehr vielfältigen Landschafts- und Naturraum weiterhin zu nutzen. Dazu kann auch die Unterschutzstellung einiger Gebiete nach der Fauna-Flora (FFH)-Richtlinie dienen, wozu „Großer Teich Torgau und benachbarte Teiche“ und „Elbtal zwischen Mühlberg und Greudnitz“ eindeutig dazugehören.
Allein im ca. 12.175 ha großen FFH-Gebiet „Großer Teich Torgau und benachbarte Teiche“ sind das Vogelschutzgebiet (VSG) Elbaue und Teichgebiete bei Torgau, Naturschutzgebiet (NSG) Großer Teich Torgau, NSG Alte Elbe Kathewitz, NSG Prudel Döhlen, Landschaftsschutzgebiet (LSG) Elbaue Torgau und LSG Dahlener Heide eingebettet.
Das Integrierte Stadtentwicklungskonzept (INSEK) der Großen Kreisstadt Torgau aus dem Jahr 2010 bildet dafür durchaus eine gute Ausgangsbasis.
In diesen Gesamtraum lässt sich jedoch keinesfalls der Bau eines Wasserrastplatzes einordnen, welcher erheblich das Landschafts- und Stadtbild stört, massiv in Umwelt, Natur und Landschaft eingreift sowie Aue und damit Hochwasserraum einschränkt. Zudem beeinträchtigt eine Zunahme des Motorbootverkehrs die Umwelt durch zusätzliche Verlärmung und Abgasbelastung. Nach Auffassung des AHA widerspricht das auch den nationalen, europäischen und internationalen Verpflichtungen Deutschlands zum Schutz von Umwelt, Natur, Landschaft und Klima.
Insofern ist es unverständlich, dass der Bund, der Freistaat Sachsen und die Große Kreisstadt Torgau Steuergelder aufwenden, um derartige Eingriffe zu finanzieren.
Daher fordert der AHA einen Stopp dieser Baumaßnahmen.
Auf brandenburgischer Seite haben zudem insbesondere das rund 2.408 ha große Landschaftsschutzgebiet „Elbaue Mühlberg“ und das 204,83 ha große FFH-Gebiet „Elbdeichvorland Mühlberg-Stehla“ die Funktion Biotopverbundräume zu erhalten, zu schützen und auszuweiten, Lebens- und Rückzugsräume für Tiere und Pflanzen zu schützen, die Entwicklung von verschiedenen Natur- und Landschaftsräumen zuzulassen.
Diese Grundlage bildete auch die Basis einer länderübergreifenden Fahrradrundexkursion am Samstag, den 14.08.2021 in die Elbaue im Freistaat Sachsen und im Land Brandenburg im Raum zwischen der Großen Kreisstadt Torgau sowie der Städte Belgern-Schildau und Mühlberg sowie der Gemeinde Arzberg.
Am Bahnhof Torgau begannen die anwesenden AHA-Mitglieder mit der Fahrradexkursion, welche sie zuerst an die Elbe in Torgau führte. Bereits da war auffällig, dass die langjährige Trockenheit zu massiven Beeinträchtigungen an Natur und Landschaft geführt hat. Ferner zeigte sich, dass die stark begradigte Elbe schnell das Wasser fließend abführt und somit nicht nur eine nachhaltige Neudurchfeuchtung der Aue verhindert, sondern noch verstärkt entwässernd wirkt. Das zeigt sich beispielsweise auch in der weitgehenden Austrocknung von Elbaltverläufen in den Stadtteilen von Belgern-Schildau Döbelitz und Dröschkau, welche jetzt Zittelbach bzw. Staritzer Bach als Verläufe dienen.
Im Verlauf der gesamten Fahrradrundexkursion mussten die anwesenden AHA-Mitglieder immer wieder feststellen, dass auch vielfältige andere Aktivitäten der Menschen zu massiven Schädigungen führen. Darunter zählen in den zur Zeit von Hitze und Dürre massiv geprägten Auenlandschaften in Sachsen und Brandenburg im Raum Torgau, Belgern-Schildau, Mühlberg (Elbe) und Arzberg intensive Rinderbeweidungen, der voranschreitende Kiesabbau, flächendeckende Wiesenmahden sowie fortgesetzte Uferversiegelungen und -verschotterungen entlang der Elbe. Die Intensivbeweidungen mit Rindern haben häufig zu massiven Zerstörungen und Schädigungen von Gehölzbeständen geführt. Dazu tragen insbesondere Einkopplungen von Baum- und Strauchbeständen in die Weideflächen bei. Hinzu kommen Abholzungen und Gehölzbeschädigungen durch die Bewirtschaftung von Wiesen- und Agrarflächen. Ebenso besorgniserregend ist das Ausbringen von Gülle im direkten Einzugsbereich der Elbe. Neben der Tatsache, dass Auenlandschaften ohnehin hohe Nährstoffanteile aufweisen, führen derartige Einträge von Gülle zur Verschärfung der Belastung von Boden und Gewässern mit Nährstoffen wie Nitraten und Phosphaten.
Das flächendeckende Mähen von Wiesen lassen Bodenbrütern sowie Säugetieren wie Feldhase und Reh kaum die Möglichkeit Junge zur Welt zu bringen und großzuziehen. Ferner haben zahlreiche Pflanzen nicht die Möglichkeit auf- bzw. auszublühen, was zur Verringerung der Nahrungsgrundlagen für Insekten und der Möglichkeiten der Vermehrung der Wiesenpflanzen führt.
Im Bereich der Ortsteile Brottewitz und Martinskirchen der Stadt Mühlberg (Elbe) nahmen die AHA-Mitglieder westlich der Hauptstraße ein sehr vielfältiges Mischgebiet aus Auenwaldresten in der Altaue der Elbe entlang eines Altverlaufes der Elbe und verschiedenen Streuobstwiesen in Augenschein. Die Streuobstwiesen bestehend aus Apfel, Birne und Süßkirsche weisen ein sehr Entwicklungspotential auf, lässt aber umfassende Pflegenotwendigkeiten erkennen. Dazu zählen Schnitt- und Mahdarbeiten sowie Nachpflanzungen mindestens im zweistelligen Bereich. Wie alle Streuobstwiesen, benötigen derartige arten- und strukturreiche Kulturanlagen umfassende Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen. Zahlenmarken an vereinzelten Obstbäumen lassen Sortenbestimmungen vermuten. Außerdem gilt es Streuobstwiesen nicht von Rindern beweiden zu lassen, wie es bei den Süßkirschen geschehen ist. Eine Beweidung mit Rindern führt zu massiven Tritt- und Fraßschäden am Boden und an den Bäumen. Daher gilt es die Beweidung nur mit Schafen vorzunehmen. Mit Besorgnis stellten die Mitglieder der Exkursionsgruppe das vielfältige Absterben von Obstbäumen fest, welches auf der massiven Trockenheit und der fehlenden Pflege beruht. Somit ist einzuschätzen, dass ein unverzügliches Handeln erforderlich ist, um ein Totalverlust der Streuobstwiesenbestände zu vermeiden.
Weitgehend eingesäumt von den verschiedenen Streuobstbeständen zieht sich entlang eines Altverlaufes der Elbe ein sehr schützenswerter Hartholzauenwald entlang, welcher u.a. Altbestände von Stieleiche, Gemeiner Esche, Flatterulme und Hainbuche aufweist. Erfreulicherweise haben sich in den Saumbereichen größere Jungbestände von Stieleichen entwickelt, welche einen besonderen und intensiven Schutz bedürfen.
Nach Auffassung der anwesenden AHA-Mitglieder ist ein umfassender und flächendeckender Schutz- und Erhalt dieser Auenlandschaft mit Restauenwald, Elbealtverlauf und Streuobstwiese dringend geboten. Dazu gehört aber großflächig und vor Ort gesehen endlich großflächige Deichrückverlegungen vorzunehmen, um Altauen wieder an das Flusssystem der Elbe anzubinden. Dies trägt zur besseren Ausbreitung von Hochwasser mit Senkung von Hochwasserscheiteln und Verringerung der Strömungsgeschwindigkeit sowie nicht zuletzt zur Einbindung bestehender Auenwälder und -wiesen in das Hochwasserregime der Elbe. Neben der flächendeckenden Aufnahme von Wasser in den Auen „entledigt“ sich das Hochwasser auch von Schwemmgut und Schwebstoffen.
Der AHA verbindet damit die dringende Aufforderung an den Freistaat Sachsen und an das Land Brandenburg derartige massive Deichrückverlegungen zu prüfen und nach umfassender öffentlicher Diskussion umzusetzen. Dabei können als Datengrundlagen die Ergebnisse der Befliegungen, Auswertungen der Hochwasser zwischen den Jahren 2002 bis 2013 mit darauf aufbauenden Flächenberechnungen sowie Feldbeobachtungen dienen. Ferner gilt es nach Auffassung des AHA die Schaffung neuer und Ertüchtigung bestehender Ringdeiche um die Ortslagen herum ernsthaft in Erwägung zu ziehen.
Im Bereich des ca. 465 ha großen Naturschutzgebietes „Alte Elbe Kathewitz“ stellten die anwesenden AHA-Mitglieder mit sehr großer Sorge fest, dass die umfassende Angeltätigkeit zu einem vermehrten Verkehr mit Kraftfahrzeugen und Trittschäden an den Ufern führt. Zudem waren am Exkursionstag an der Ortslage Kathewitz zu beobachten, dass ganze Familien am Ufer der Alten Elbe campieren. Angesichts der sehr großen Bedeutung als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreichen Tier- und Pflanzenarten sowie der Strukturvielfalt ist hier noch mehr Schutz dringend erforderlich. In einer Veröffentlichung der Ergebnisse einer Exkursion am Samstag, den 6. September 2014 führt das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie aus, Zitat:
„…Im Gebiet leben Biber und Fischotter, Laubfrosch und Wechselkröte. Zu den 86 Brutvogelarten gehören Baumfalke und Bekassine, Eisvogel, Raubwürger, Rohrweihe und Rotmilan. Alljährlich versammeln sich zahlreiche Sumpf- und Wasservögel zum Rasten oder Überwintern. Seltene Insektenarten sind Heldbock und Eremit, Grüne Keiljungfer und Blauflügelige Ödlandschrecke. Botanisch bemerkenswert sind u. a. mehrere alte Flatter-Ulmen, Pappel-Seide, Taubenkropf, Kleine Wiesenraute und Liegendes Büchsenkraut…..
…Der alte Elbebogen bei Kathewitz wurde bis 1872 vom Hauptstrom der Elbe durchflossen. Damals wurde bei Döbeltitz ein fast 1,5 km langer Durchstich angelegt, der den Elbebogen abtrennte. Auch die Flutdeiche stammen aus dieser Zeit. 1997 wurde das Feuchtgebiet mit ca. 465 ha Fläche als Naturschutzgebiet ausgewiesen.
Auentypische Rest- und Einzelgehölze prägen das Bild der ansonsten offenen Landschaft. Das Gebiet wird überwiegend vom Lehr- und Versuchsgut Köllitsch als Grünland genutzt. Bei Elbefluten wie zuletzt 2013 steht es jedoch komplett unter Wasser. Bei normalem Wasserstand sind nur die tiefsten Stellen des ehemaligen Elbmäanders mit Wasser gefüllt.
Der Schutzzweck umfasst die Erhaltung und Entwicklung dieses Abschnittes der Auenlandschaft mit ihren typischen Pflanzen- und Tierarten sowie die möglichst ungestörte Entwicklung des Altarmes. In das Schutzgebiet einbezogen wurde auch ein längerer Abschnitt des Elbufers, das teilweise noch naturnah ausgeprägt ist.“, Zitat Ende
Alleine aus diesem Exkursionsbericht leitet sich ein umfassender Schutzbedarf ab. Dazu soll auch beitragen, dass das Naturschutzgebiet „Alte Elbe Kathewitz“ als Bestandteil des ca. 12.175 ha großen FFH-Gebiet „Großer Teich Torgau und benachbarte Teiche“ auch europäischen Schutz genießt.
Stattdessen mehren sich die Inanspruchnahme der Elbufer von Campern, Anglern und Bootsfahrern, welche ohne Rücksicht auf die Uferregionen der Elbe Zelte aufbauen und dabei auch Feuer machen. Besonders auffällig war dies im Bereich der Städte Torgau und Belgern-Schildau sowie der Gemeinde Arzberg zu erkennen. Besonders in Anspruch genommen waren in der Stadt Torgau der Mündungsbereich des Koßdorfer Landgrabens sowie in der Stadt Belgern-Schildau der Mündungsbereich des Staritzer Baches. Selbst im Naturschutzgebiet „Alte Elbe Kathewitz“ war eine derartige Zeltsiedlung am Ufer der Alten Elbe zu erkennen. Dies gilt es nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) sofort und endgültig zu unterbinden.
Auf jeden Fall waren sich die anwesenden AHA-Mitglieder einig, dass auch die Erstellung einer länderübergreifenden wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption für Elbauenlandschaft zwischen den Städten Torgau, Belgern-Schildau und Mühlberg (Elbe) sowie der Gemeinde Arzberg dringend erforderlich ist.
Hier sind ganz besonders der Bund, der Freistaat Sachsen und das Land Brandenburg, aber auch die Landkreise Nordsachsen und Elbe-Elster sowie die jeweils zugeordneten Gemeinden gefordert.
Der AHA erklärt sich bereit im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten an der Entwicklung und Erstellung einer wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption für die Elbaue zwischen den Städten Torgau, Belgern-Schildau und Mühlberg (Elbe) sowie der Gemeinde Arzberg sowie darauf abgestimmter Möglichkeiten für die Landwirtschaft, die Naherholung und den Tourismus mitzuwirken.
Auf Grund der vielfältigen Aufgaben beabsichtigt der vom Umweltbundesamt gemäß § 3 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz anerkannte AHA verstärkt im Rahmen seiner ehrenamtlichen Möglichkeiten seine räumlich, fachlich-inhaltlichen und organisatorischen Tätigkeiten und Aktivitäten im Bereich der Elbe zwischen den zwischen den Städten Torgau, Belgern-Schildau und Mühlberg (Elbe) sowie der Gemeinde Arzberg zu intensivieren.
In dem Zusammenhang möchte der AHA eine länderübergreifende ehrenamtliche Regionalgruppe zwischen den Städten Torgau, Belgern-Schildau und Mühlberg (Elbe) sowie der Gemeinde Arzberg aufbauen. In dieser AHA-Gruppe können ehrenamtliche Interessenten unabhängig von Alter, Geschlecht, Bildung und Beruf mitwirken. Wer Interesse hat, wende sich bitte an folgende Kontaktmöglichkeit:
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Regionalgruppe Leipzig und Umland
Otto-Adam-Straße 14
04157 Leipzig
E-Mail: aha_halle@yahoo.de
Andreas Liste
Vorsitzender
Halle (Saale), den 15.08.2021
Fotos: Andreas Liste