Monat: Mai 2021 (Seite 1 von 4)

AHA setzt sich für den Schutz, den Erhalt und die Entwicklung der Auenlandschaften in Erfurt und Umland ein

Wasseramsel am Gera-Flutgraben

Die mit 214.174 (Stand: 31.12.2020) Menschen bewohnte, 26.988 ha große Hauptstadt des Freistaates Thüringen Erfurt ist sehr stark durch den Fluss Gera geprägt. Die Gera, welche aus der Vereinigung der Wilden und Zahmen Gera in Plaue entsteht, zählt mit Saale, Werra, Unstrut und Ilm zu den bedeutsamsten Fließgewässern des Freistaates Thüringen. Die Länge des Flusses gibt man z.B. mit 67,00, 72,00 und 85,00 km an. Die Größe des Einzugsgebietes umfasst ca. 1.092,00 km². Zur Geraaue gehört durchaus auch der 5,4 km lange Flutgraben, welcher in den Jahren 1890 bis 1898 entstand und als Aufnahmegewässer für Hochwasser der Gera dient.
Im Rahmen einer vom Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) organisierten und am Samstag, den 28.05.2021 durchgeführten Fahrradexkursion betrachteten die Mitglieder der Exkursionsgruppe die Gera und ihre Aue zwischen den Städten Erfurt und Gebesee.
Zu Beginn nahmen die Mitglieder der Exkursionsgruppe den Flutgraben in Augenschein, welcher zum Exkursionszeitpunkt recht gut mit Wasser gefüllt war. Nachdem in den Jahren 2018 bis 2020 die Wasserstände wie auch generell in der Gera sehr stark im Sinken begriffen waren, hatten die bisherigen Niederschläge zu einer gewissen Entspannung beigetragen. Positiv nahmen die Mitglieder der Exkursionsgruppe den weitgehend gut ausgeprägten Grünbereich entlang des Flutgrabens und der Gera zwischen Hauptbahnhof und Brücke Motzstraße in Augenschein. Man war übereinstimmend der Auffassung, dass der von Gehölzen, Wiesen, Rasen, Blumenrabatten sowie Kräutern und Stauden geprägte Bereich vermehrt Fortsetzung in die Wohngebiete erhalten sollte, um den Biotop- und Grünverbund sowie die garantiert klimatisch positiven Auswirkungen nicht nur zu stabilisieren, sondern noch auszuweiten. Ferner gilt es die naturnaheren Entwicklungen im Flutgraben zu sichern, um noch besser als Lebens- und Rückzugsraum für Fauna und Flora fungieren zu können.
Auffällig ist jedoch der hohe Versiegelungsgrad von Gera und Flutgraben im Uferbereich. Die Mitglieder der Exkursionsgruppe waren sich einig, dass es einer wissenschaftlich fundierten Konzeption bedarf, um zu prüfen inwieweit Entsiegelungen im Ufer-, aber auch Sohlbereich möglich ist, um so die Möglichkeit als Lebens- und Rückzugsraum für Fauna und Flora zu verbessern sowie die Gewässerdynamik zu erhöhen. Gleiches trifft für die zahlreichen Wehranlagen im Stadtgebiet zu, welche nicht nur als Rückstau fungieren, sondern eine Wanderung von Fischen von unten und nach oben ausschließen. Womöglich besteht nur die Möglich mit Sohlgleiten die Höhenunterschiede der weitgehend stark begradigten Gera zu überwinden. Trotzdem empfiehlt es sich nach Auffassung der Mitglieder der Exkursionsgruppe auch, zu prüfen, inwieweit die Wiederanbindung von weiteren Altverläufen möglich ist.
Die Mitglieder der Exkursionsgruppe schätzten ein, dass der Abschnitt der Gera zwischen dem größeren Umfeld des Nordparkes und der Brücke Riethstraße durchaus eine interessante Mischung aus naturnaherer Entwicklung und wasserrbaulicher Maßnahmen darstellt. Jedoch bedarf es einer Verstetigung der ansatzweise erkennbaren Mäandrierung der Gera durch Störsteine und -hölzer sowie eines Erhaltes der Kies- und Schotterbereiche als Brutraum für Vogelarten wie Flussregenpfeifer sowie als Laichraum für Amphibien und Fische. Ferner gilt es den Gehölz- und Krautbestand entlang der Gera zu schützen und sukzessive Erweiterungsmöglichkeiten zuzulassen. Auch hiervon profitieren Fauna und Flora. Blühende Gehölze und Kräuter sind zudem nicht nur eine optische Aufwertung für die Bevölkerung, sondern bieten zahlreichen Insekten Nahrung. Dementsprechend gilt es das Mahdregime in den Parkanlagen Erfurts zu entwickeln. Während es im Südwesten Erfurts sehr positive Ansätze gibt, ist eine minimierte, unregelmäßige und parzellisierte Mahd u.a. auch im Nordpark zu empfehlen.
Im Bereich der Straße der Nationen nahmen die Mitglieder der Exkursionsgruppe die Umverlegung des Marbaches vom Grundsatz her positiv auf. Sie waren sich aber auch einig, dass für die künftige Entwicklung des Marbaches im Mündungsgebiet in die Gera mehr Naturnähe und Möglichkeit der Sukzession benötigt und eigentlich keiner Bepflanzung bedarf. Neben der Tatsache, dass eine sukzessive Entwicklung die Ansiedlung einer standortgerechten Fauna und Flora befördert, besteht so die Möglichkeit eine wissenschaftliche Begleitung des Fließgewässers und seiner Aue vorzunehmen.
Vom Grundsatz her begrüßten die Mitglieder der Exkursionsgruppe ebenfalls die Veränderungen in der Geraaue im Bereich von Teichmanns Hof. Nach Auffassung der Mitglieder der Exkursionsgruppe wäre jedoch eine Bereitstellung eines Raumes zur Entwicklung einer naturnahen Mäandrierung sinnvoller gewesen. Diesen Prozess kann man durch Störsteine und -hölzer umfassend befördern. Die gegenwärtige Variante ist zudem mit massiven Verbau von Steinen verbunden, welche wiederum als immer rarer werdender Rohstoff aus Steinbrüchen stammt, welche massiv Umwelt, Natur und Landschaft beim Abbau, bei der Aufbereitung und beim Abtransport beeinträchtigen.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) bekräftigte an dieser Stelle seine immer wieder vorgetragene Auffassung, dass Eingriffe in und Fließgewässern so gering wie möglich und nötig zu halten sind und mehr Raum zur naturnahen Entwicklung gegeben sein muss. Die baulichen Eingriffe sind auf Beseitigung von Sohl- und Uferbefestigungen, Unrat und Müll sowie auf die Initierung der Mäandrierung mit Störhölzern und -steinen beschränkt bleiben. Nur an Stellen, wo eine Wiedererntwicklung von Mäandrierungen und Furkationen ausgeschlossen bleiben muss, sollte die Herstellung von Sohlgleiten erfolgen.

Je weiter nördlicher der Fluss Gera die Stadt Erfurt quert, desto deutlicher lässt sich die Notwendigkeit erkennen den Hochwasser- und Entwicklungsraum dringend auszuweiten und dabei das bestehende Potential des Fließgewässers zu nutzen bzw. einzubeziehen. Einzelne Maßnahmen des Freistaates Thüringen zur Herstellung der Barrierefreiheit haben durchaus sehr positive Spuren hinterlassen. Für den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) erscheint es jedoch hilfreicher zu sein, die natürlichen Entwicklungsmöglichkeiten und -kapazitäten der Gera und ihrer Aue besser zu nutzen bzw. einzubeziehen. Ansatzweise beispielhaft gilt es die Maßnahmen zur Herstellung einer Mäandrierung in Erfurt-Gispersleben zu nennen. Nach Auffassung des AHA erscheint es nachhaltiger zu sein, Uferzonen nicht mit Steinpackungen zu befestigen, sondern durch Störsteine und -hölzer die naturnahe Mäandrierung zu befördern. Dies ist auch dem Gesichtspunkt der Gefahr der weiteren Eintiefung der Gera zu sehen.
Die Aue der Gera ist von einer gewissen Vielfalt an Landschaft und Natur geprägt. Jedoch auffällig sind der stark gerade Verlauf und die Flussnahe hohe Eindeichung, welche sich bis zur Einmündung in die Unstrut erstreckt. Nach Auffassung des AHA sind hier umfassende Veränderungen erforderlich. Dazu zählen Möglichkeiten der Rückverlegungen der Deiche bis an die Ortslagen heran zu prüfen und ggf. umzusetzen. Somit besteht die Möglichkeit der Gera wieder mehr Retentionsraum zurückzugeben. Zumeist geht das mit Schaffung und Schutz von bestehenden vielfältigen Natur- und Landschaftsbestandteilen einher. Es ist nach Ansicht der Mitglieder der Exkursionsgruppe davon auszugehen, dass Teile von Mahlgera und Mühlgera einst Altverläufe einer bestimmt von vielfältiger Furkation geprägter Gera waren. Gerade im Abschnitt zwischen den Orten Andisleben und Ringleben, wo Gera und Mahlgera eng beieinander fließen, drängt sich massiv der Eindruck auf. Sehr wichtig ist es dabei bestehende Gehölzbestände nicht nur zu schützen und zu erhalten, sondern deren sukzessive Entwicklung und Ausweitung massiv zu sichern.
Ansonsten steht die weitläufige Gehölzarmut in dem Raum einer Landschafts- und Naturstrukturvielfalt entgegen und befördert gerade bei Hitze- und Dürrephasen wie in diesem Sommer die Winderosion. Eng damit verbunden ist eine Beförderung der Mäandrierung der Gera durch Eintrag von Störhölzern.
So steigen die Möglichkeit der Entwicklung und Ausweitung von Lebens- und Rückzugsräumen für Tier- und Pflanzenarten. Ebenso erfolgt eine Abpufferung der Einträge von Nährstoffen und Pestiziden aus der Landwirtschaft.
Somit ließe sich zum Beispiel auch die Biotop- und Grünverbundfunktion der Gera zwischen Erfurt und Umland zur Unstrut optimieren.
Am Ende der Fahrradexkursion hielten sich die teilnehmenden Mitglieder der Exkursionsgruppe an der Unstrut im Bereich der Einmündung der Gera auf. Dabei drückten die Mitglieder der Exkursionsgruppe ihre Genugtuung darüber aus, dass der Mündungsbereich der Gera in die Unstrut frei von Verbauungen ist. Ferner erwähnten sie, dass die letzten Abschnitte der Gera vor der Einmündung in die Unstrut Ansätze von Mäandrierungen mit Prall- und Gleithängen bilden. Diesen Prozess gilt es zu schützen und zu erhalten. Das bedeutet im konkreten Fall u.a. ein Verzicht auf irgendwelche Verbauungen mit Steinschüttungen. Ferner ist es dringend sowohl Unstrut als auch Gera natürliche Retentionsflächen zurückzugeben, indem man Deichschlitzungen und -rückverlegungen bis hin zu kompletten Deichentfernungen vornimmt.
An der Stelle sei ferner erwähnt, dass die ca. 192,00 km lange Unstrut als ein sehr bedeutsamer Nebenfluss der Saale fungiert und in seinem über 6.000 km² großen Einzugsgebiet Flüsse wie die Wipper (Einzugsgebiet: 647,00 km²), Helbe (414,00 km²) und Helme (1.318,00 km²) aufnimmt; rechtsseitig sind neben der Gera (1.092,00 km²) die Gramme (357,00 km²) und die Lossa (394,00 km²) zu nennen. In dem Zusammenhang regt der AHA an, u.a. Möglichkeiten länderübergreifend wissenschaftlich zu untersuchen, wie eine Wiederanbindung von Altmäandern der Unstrut erfolgen kann.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) sieht in der Konstellation die dringende Notwendigkeit sich verstärkt für den Schutz, den Erhalt und Entwicklung der Auenlandschaften in Thüringens Landeshauptstadt Erfurt und deren Umland einzusetzen bzw. einzubringen. Dabei ist sich der AHA der Entwicklungspotentiale sehr bewusst, welche es nun gilt verstärkt zu nutzen. Dazu zählen zum Beispiel die Wiederanbindung von Altauen an das Hochwasserregime des Flusssystems der Gera, weitere Beendigung und Rückbau von Verbauungen, Aufschüttungen, Bodenversiegelungen, Ufer- und Sohlbefestigungen, Prüfung der besseren Wiederanbindung von Altverläufen an das Gesamtflusssystem sowie nicht zuletzt der Erhalt und die Ausweitung von Biotop- und Grünverbundräumen. Dazu können nach Ansicht des AHA ganz besonders die Fließgewässersysteme von Gera bis Unstrut beitragen.
Der ehrenamtliche und gemeinnützige AHA beabsichtigt zum Schutz, zum Erhalt und zur Entwicklung der sehr bedeutsamen und ebenso vielfältigen Auenlandschaft Erfurts und des Umlandes seine Kenntnisse und Erfahrungen einzubringen. In dem Zusammenhang möchte der AHA Interessenten einen Raum geben sich für diese Ziele einzusetzen. Dazu strebt der AHA die Bildung einer Regionalgruppe Erfurt und Umland an.
Wer sich ebenfalls für den Schutz, Erhalt und Entwicklung dieser sehr arten- und strukturreichen sowie vielfältigen Auenlandschaft einsetzen möchte, wende sich bitte an folgende zentrale Kontaktmöglichkeit:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 30.05.2021

Fotos: Dietmar Hörner

AHA hält verstärkten Schutz der Auenlandschaft zwischen Gera und Zeitz für dringend geboten

Der gemeinnützige und ehrenamtliche Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) setzt sich bekanntlich sehr intensiv für den Schutz, Erhalt und naturnahe Entwicklung der Weißen Elster, ihrer Fluss- und Auenlandschaften, ihrer Nebengewässer sowie angrenzender Natur- und Kulturlandschaften ein. Dies geschieht in Form von Stellungnahmen, Vorschlägen, Exkursionen sowie Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit.
Im Rahmen dieser räumlich, fachlich-inhaltlich und organisatorisch umfassenden ehrenamtlichen Tätigkeit beabsichtigt der AHA nunmehr auch seine Aktivitäten auf die ca. 30 km lange Weiße Elster zwischen den Städten Gera und Zeitz zu intensivieren.
Dabei bilden der Erhalt, der Schutz und die Entwicklung weiterer Abschnitte zu naturnahen Natur- und Landschaftsräumen, die Erweiterung von Hochwasserräumen, die mögliche Wiederanbindung von Altarmen und eines umwelt- und naturverträglichen Tourismuskonzeptes, die Entwicklung eines breitgefächerten Umweltbildungskonzeptes sowie die Unterstützung des Vorhabens der Ausweisung großer Teile des Gebietes der Weißen Elster ab Gera, über Markkleeberg, Leipzig, den angrenzenden Landkreisen bis nach Halle (Saale) zur Ausweisung zum UNESCO-Weltkulturerbe, die ersten Arbeitshauptschwerpunkte. So lassen sich ökologische, geologische, archäologische, historische, kulturelle, wissenschaftliche, ökonomische, soziale und kulturelle Aspekte umfassender und günstiger ins Verhältnis bringen, um so angemessen zukunftsfähig länderübergreifend eine nachhaltige Entwicklung zu ermöglichen. Perspektivisch erscheint es in dem Zusammenhang sinnvoll zu sein, die Gebiete über Gera, Greiz und Plauen bis ins Erzgebirge nach Tschechien ins Quellgebiet auszuweiten.
Im Rahmen einer Fahrradexkursion am 26.05.2021 nahmen nunmehr Mitglieder des AHA die Weiße Elster und ihre Aue zwischen der Stadt Bad Köstritz und der Gemeinde Köstritz in Augenschein. Ein besonderer Schwerpunkt bildete neben der Beobachtung von Fauna und Flora sowie Landschaft, Natur und Umwelt, die Vor-Ort-Einschätzung von Möglichkeiten der Wiederausweitung von Überflutungsgebieten, welche u.a. durch Deichrückverlegungen und -beseitigungen sowie Wiederbelebungen der Altverläufe der Weißen Elster in Betracht zu ziehen sind.
In der Aue zwischen Bad Köstritz und Caaschwitz, wo im Zuge des letzten Hochwassers im Juni 2013 die Weißer Elster kraftvoll ihren ca. 1 km langen Altverlauf zuströmte, verschafften sich die beiden AHA-Mitglieder einen aktuellen Überblick zu den im 48,00 ha großen FFH-Gebietes 134/5038-302 Elsteraue bei Bad Köstritz befindlichen Altverlauf der Weißen Elster mit seinen Randgebiet. Laut dem AHA vorliegendem „Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet 134 „Elsteraue bei Bad Köstritz“ (DE 5038-302) Abschlussbericht“ vom November 2017, 4.2 Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie, 4.2.1 Einleitung und Übersicht sind folgende geschützte Tierarten vorhanden bzw. haben hier einen potientiellen Lebensraum, Zitat:
Bei den Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie handelt es sich um Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse, für deren Erhalt besondere Schutzgebiete ausgewiesen werden müssen. Nach dem SDB ist für das FFH-Gebiet die Bechsteinfledermaus (Myotis bechsteinii) gemeldet. Untersuchungen zu Fledermausarten des Anh. II der FFH-RL wurden nicht beauftragt. Hierbei sind ausschließlich vorhandene Daten der Koordinationsstelle für Fledermausschutz in Thüringen (FMKOO) sowie Daten des FIS Naturschutz zu nutzen. Das untersuchte Artspektrum der Arten des Anhang II der FFH-RL erfolgte auf Grundlage vorliegender Daten (siehe Tab. 4.9 Datengrundlage Fauna). Daraus resultierend wurden in der Kartiersaison 2016/ 2017 Erfassungen des Fischotters (Lutra lutra) sowie des Kammmolches (Triturus cristatus) durchgeführt….
Die Arten und ihre Bewertung
Vorliegende Daten belegen ein Vorkommen von fünf Arten des Anhang II der FFH-RL im FFH-Gebiet. Innerhalb des FFH-Gebietes erfolgte die Ausweisung von einer potenziellen Habitatfläche (Fischotter) und einer aktuellen Habitatfläche (Kammmolch). Eine Ausweisung von Habitaten für Fledermäuse war im Leistungsbild nicht gefordert. Des Weiteren sind im Fachbeitrag Wald die Arten des Anhang II der FFH-RL Hirschkäfer (Lucanus cervus) und Eremit (Osmoderma eremita) dokumentiert. Daten im FIS Naturschutz belegen ein Vorkommen der Arten in ca. 500 m Entfernung im Uferbereich der Saale. Eine Überprüfung auf Präsenz der Art im FFH-Gebiet ergab 2017 keine Nachweise. Die Arten werden im Rahmen des vorliegenden FB Offenland nicht weiter thematisiert. In der nachfolgenden Tab. 4.10 werden diese Arten nicht gelistet….
Fazit
Aktuell ist für das FFH-Gebiet nur die Bechsteinfledermaus (Myotis bechsteinii) als Anhang II-Art der FFH-RL gemeldet. Auf Grundlage vorliegender Daten wird fachgutachterlich eine Aufnahme der Arten Großes Mausohr (Myotis myotis) und Mopsfledermaus (Barbastella barbastellus) sowie Fischotter (Lutra lutra) und Kammmolch (Triturus cristatus) in den SDB empfohlen. Aufgrund der geringen Datenlage zu Hirschkäfer (Lucanus cervus) und Eremit (Osmoderma eremita) ist eine Aufnahme derzeit nicht anzuraten.

Zitat Ende
Unter Punkt 4.4 Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie oder besonders wertgebende Arten sind folgende Angaben, enthalten, Zitat:
Für Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie besteht aufgrund ihrer Bestandssituation bzw. ihrer hohen Schutzwürdigkeit europaweit ein besonderes Schutzbedürfnis. Dieses gilt auf ganzer Fläche und damit auch außerhalb der Natura 2000-Gebietskulisse. Mittels Datenrecherchen konnten Vorkommen von 17 Arten im FFH-Gebiet ermittelt werden. Nach SDB sind der Kleine Wasserfrosch (Rana lessonae), die Breitflügelfledermaus (Eptesicus serotinus), die Große Bartfledermaus (Myotis brandtii), dieWasserfledermaus (Myotis daubentonii), die Fransenfledermaus (Myotis nattereri), das Braune Langohr (Plecotus auritus)und die Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus) gemeldet.“, Zitat Ende
U.a. die Angaben zum Kleinen Wasserfrosch – Rana lessonae (CAMERANO, 1882) und zum Europäischer Laubfrosch – Hyla arborea (LINNAEUS, 1758) gelten als sehr wichtiger Hinweis für einen guten Wasserstand in dem Altverlauf der Weißen Elster, welcher in Folge von Wassermangel und starker Eutrophierung, mit Verlandungstendenzen zu kämpfen hat. Eine wie ursprünglich geplante Parallelverlegung eines Bogens der Weißen Elster, welcher zudem zur Wiederherstellung einer Gewässerverlängerung führt, gibt eher Gewähr, dass bei Hochwassersituationen verstärkt wieder Wassereinströmungen erfolgen. Die nunmehr favorisierte abgespeckte Variante erfüllt diese Bedingungen keinesfalls.
Auf der Basis der Angaben unter den Punkten 4.2.2.2 Mopsfledermaus – Barbastella barbastellus (SCHREBER, 1774); 4.2.2.3 Bechsteinfledermaus – Myotis bechsteinii (KUHL, 1817); 4.2.2.4 Mausohr – Myotis myotis (BORKHAUSEN, 1797); 4.3.2.1 Schwarzstorch – Ciconia nigra (LINNAEUS, 1758); 4.3.2.2 Schwarzspecht – Dryocopus martius (LINNAEUS, 1758) und 4.3.2.6 Grauspecht – Picus canus (GMELIN,1788) sieht sich der AHA bestärkt großräumig eine sukzessive Wiederentstehung eines Auenwaldes zuzulassen. Dies dient zudem als verstärkter Stau- und Speicherraum für Hochwasser, sorgt für eine Reduzierung der Fließgeschwindigkeit sowie fungiert als Reinigungsraum für das Hochwasser, Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten.
Der AHA verweist natürlich auch auf die weiteren Angaben zu Fauna und Flora, welche die Basis für einen arten- und strukturreichen Natur- und Landschaftsraum bietet, welchen es umfassend zu schützen gilt. Insofern regt der AHA an, die unter Punkt 6.1 Vorschläge zur Überwachung des Gebietes und der Schutzobjekte aufgeführte und hier zitierte Anregung „Eine Neuausweisung des FFH-Gebietes als NSG unter Berücksichtigung der Erhaltungs- und Entwicklungsziele ist zur nationalrechtlichen Sicherung der europäischen Schutzgebietskulisse zu empfehlen.“ Zu folgen. Nach Auffassung des AHA ist jeglicher Publikumsverkehr aus dem FFH-Gebiet herauszuhalten. Der nordöstlich und nördlich vorbei geführte, leider mit Asphalt vollständig versiegelte Weg reicht aus, um die Natur und Landschaft vollumfänglich genießen zu können.
Die unter Punkt 2.3 Geschützte Gebiete Überschwemmungsgebiete aufgeführten, hier zitierten Rechtsgrundlagen „Das FFH-Gebiet Nr. 134 befindet sich fast ausnahmslos (abzgl. ca. 1,4 ha) gemäß der am 10.01.2006 in Kraft getretenen Rechtsverordnung im Überschwemmungsgebiet „Weiße Elster I“ (Thüringer Verordnung über die Feststellung des Überschwemmungsgebietes der Weißen Elster im Landkreis Greiz, in der kreisfreien Stadt Gera und im Saale-Holzland-Kreis zwischen der Straßenbrücke Meilitz und der Landesgrenze Thüringen/Sachsen-Anhalt vom 25. November 2005 (StAnz Nr. 2/2006, S. 39-40), zuletzt geändert durch Verordnung vom 22. Juni 2006 (StAnz Nr. 30/2006, S. 1176)).“ sowie die Darstellungen unter der Abb. 2.1 Lage der Überschwemmungsgebiete im FFH-Gebiet „Elsteraue bei Bad Köstritz“ bedürfen nach Meinung des AHA einer umfassenden Überarbeitung, da die Angaben und Erkenntnisse zu den Hochwassersituationen zu den Jahren 2011 und 2013 keine Berücksichtigung finden konnten.
Ferner erscheint es sinnvoll zu sein, in die Entwicklungsmaßnahmen Möglichkeiten einer naturnaheren Entwicklung des Gleinabaches einzuplanen. Das Ingenieurbüro für Planung und Umwelt (IPU) hat die Gewässerstrukturklassen des Fließgewässers, welches in den Altverlauf der Weißen Elster mündet, von vollständig und mäßig verändert eingestuft. Hier gilt es Abhilfe zu schaffen, wozu u.a. Möglichkeiten einer verbesserten Wasserführung, die Einhaltung von Gewässerschonstreifen von jeweils mindestens 10 m, der Verbleib von Altholz sowie die Ermittlung von Einträgen aus Haushalten, Gewerbe und Landwirtschaft gehören. Ggf. ist das Einbringen von Störsteinen notwendig, um die Mäandrierung zu befördern.
Ähnlich sieht es der AHA für den Schutz und Entwicklung des Seifartsdorfer Baches. Hier regt der AHA zudem an, die bestehenden Restbestände eines Obstbestandes im Bereich der Verbindungsstraße zwischen Caaschwitz und Silbitz zu erneuern und mindestens nach südlicher Richtung auf mindestens 1 ha zu erweitern.
In der Gemeinde Crossen bekräftigte der AHA seine Unterstützung der bereits zur Fahrradexkursion am 23.06.2018 von den beiden Mitarbeiter der Thüringer Landgesellschaft mbH Frank Schirmer und Jan Berling erläuterten Überlegungen die Weiße Elster im Bereich ihres Altverlaufes im Bereich der Ochsenwiese wiederzubeleben. Somit erreicht man wieder eine Laufverlängerung, schafft neue Entwicklungsräume und ermöglicht somit einen barrierefreien Verlauf des Flusses, ohne die Bespannung des Floßgrabens in Gefahr zu bringen.
Der in den Jahren von 1578 bis 1580 im Auftrag von Kurfürst August I. nach Plänen von Martin Planer und unter Bauleitung von Christian Kohlreiber errichtete Floßgraben Ebenfalls prägte bzw. prägt immer noch die Region. Der hauptsächlich vom Wasser der Weißen Elster gespeiste Floßgraben, diente der Flößerei von Holz, welches man im Kurfürstentum Sachsen zum Sieden von Sole verwendete. Mit der Weißen Elster, der Rippach, der Pleiße und Luppe verknüpft, verlor der jedoch der Floßgraben durch den zunehmenden Ersatz von Brennholz durch Braunkohle immer mehr an Bedeutung. Im Jahre 1864 ereilte der Elsterflößerei die endgültige Einstellung. Während Teile verlandeten, andere Abschnitte dem Bergbau zum Opfer fielen, bestehen u.a. in Crossen, bei Lützen und in Leipzig noch deutlich erkennbare Abschnitte. Dies manifestiert sich z.B. im Abschnitt zwischen dem Zwenkauer See und der Einmündung in der Pleiße sowie in dem wiederbelebten Elstermühlengraben.
Die Überlegungen und Planungen des Fördervereins Elsterfloßgraben e.V. den Elsterfloßgraben wiederzubeleben, verbindet der AHA mit der dringenden Vorstellung, dass keine massive Veränderung des Landschaftsraumes durch Wegeneubau z.B. mit Asphalt und Beton erfolgt. Auf jeden Fall gehört das begrüßenswerte Vorhaben des Freistaates Thüringen zu den Aktivitäten, die Weiße Elster wieder durchlässiger zu gestalten und entwickeln zu lassen. Diese biologische Durchlässigkeit findet eine rechtliche Basis in der Wasserrahmenrichtlinie der EU.
Der AHA weist zudem erneut auf die bedrohlichen Pläne in der Aue zwischen Weißer Elster und Floßgraben sowie nordöstlich von Crossen, Ortsteil Ahlendorf den Aufschluss eines Kiesabbaus zu beginnen. Ein Abbau von Kies in der Aue der Weißen Elster führt zur Zerstörung von Landschaft und Natur, beraubt der Weißen Elster Entwicklungs- und Retentionstraum, beeinträchtigt das Potenzial als Lebens- und Rückzugsraum für Fauna und Flora sowie führt zu umfassenden Störungen im Wasserhaushalt in der Aue und dem Umland. Gerade wenn man bedenkt, dass mit der jährlichen Niederschlagsmenge im Umfang von 549 mm eine umfassende Unterschreitung der Jahresniederschlagswerte von Thüringen im Umfang von 795 mm bzw. l/m² und im Durchschnitt von Deutschland im Umfang von 850 mm bzw. l/m². Die Verdunstung einer offenen Wasserfläche dagegen bemisst man häufig auf ca. 600 bis 700 mm im Jahr. Somit ist von massiven Wasserverlusten auszugehen. Ferner besteht die Gefahr bei Eindringen von Hochwasser, dass Schmierstoffe und Chemikalien in den Fluss, in das Grundwasser und in die Aue gelangen können. Nicht zu unterschätzen ist zudem die Schaffung von baulichen Strukturen wie der Bau von Transportstraßen für den Abtransport der Abbauprodukte mit Hilfe von schweren LKW. Einhergehend damit ist mit vermehrter Abgas- und Lärmbeeinträchtigung zu rechnen, was zudem die Wohn- und Lebensqualität in Crossen und anderen Orten an der Transportstrecke massiv reduzieren lässt. Daher war man sich schnell einig, dass der Erhalt, der Schutz und die Entwicklung der Auen- und Flusslandschaft der Weißen Elster als Lebens- und Rückzugsraum für Tiere und Pflanzen, Ausbreitungsraum für Hochwasser und nicht zuletzt als Erholungsraum für die zumeist stressgeplagte Menschheit Vorrang vor Abbau von Kies und den damit verbundenen Beeinträchtigungen, Zerstörungen und Störungen haben muss. Daher gilt es die Aktivitäten zum Schutz der Weißen Elster auch im Raum Crossen zu intensivieren und zu koordinieren. Noch dazu es ist ein offenes Geheimnis ist, dass der Bergwerksbetreiber Ausweitungen in der Aue der Weißen Elster und in Richtung des 421 ha großen FFH- und Vogelschutzgebietes Zeitzer Forst plant.
Der AHA regt stattdessen an, auf diesen Flächen eine Mischentwicklung aus sukzessiv entstehenden Auenwäldern, Wiesen und nachhaltiger Landwirtschaft zu ermöglichen. Somit erhöht sich unweigerlich die Arten- und Strukturvielfalt erheblich und erfahren Biotop- und Grünverbund entlang der Weißen Elster noch mehr Bedeutung. In dem Zusammenhang verweist der AHA auf seine „Stellungnahme zum Raumordnungsverfahren Kiessandtagebau Ahlendorf“ vom 14.04.2019.
In Bezug auf Crossen weist der AHA darauf hin, dass der ehrenamtliche und gemeinnützige Verein am 23.02.2021 auf 30 Jahre seiner Gründung als eingetragener Verein zurückblickt und dies am Samstag, den 27.02.2021 im Rahmen einer Exkursion gewürdigt hatte und seine ursprünglich an dem Tag geplante Veranstaltung im Klubhausen Crossen am Samstag, den 26.02.2022 nachholen möchte. Dazu sind Vorträge und Diskussionen sowie eine Exkursion zur Weißen Elster, zum Flossgrabenwehr und in die dazugehörige Auenlandschaft zwischen Crossen und Ahlendorf geplant. Die genaueren Planungen gehen nunmehr in die fortgeschrittene Phase.
Neben den dargestellten ökologischen Realitäten, Problemen, Schutzwürdigkeiten und -erfordernissen sowie unterbreiteten Vorschlägen, zeigt sich für den AHA, dass sich Landes-, Regional- und Kommunalplanungen häufig keine Abstimmung zueinander aufweisen, sondern auch konträr stattfinden.
Darüber hinaus ist dringende und zügige wissenschaftlich fundierte Neuausrichtung der Landes-, Regional- und Kommunalplanungen erforderlich, um den Erfordernissen des Schutzes und Erhaltes von Umwelt, Landschaft und Natur sowie des voranschreitenden Klimawandels Rechnung tragen zu können. Bei fortgesetzter Ignoranz der Entwicklungen und Notwendigkeit der massiven Änderungen der Planungen kann es zu verstärkten negativen Folgen für Mensch, Natur, Umwelt, Landschaft und Klima kommen. Die langjährige Trockenheit ist neben der Zunahme von Stürmen und möglicher Entwicklung hin zu kurzzeitigen monsunartigen Regenfällen, als deutliches Zeichen der Veränderungen zu werten.
Dazu bedarf es jedoch einer massiven Mitwirkung der interessierten und betroffenen Bevölkerung, um nachhaltige politische und gesellschaftliche Entscheidungs- und Rahmenbedingungen zu schaffen. Die fachlich sehr fundierten Diskussionen im Rahmen der Fahrradexkursionen haben einen sehr wichtigen Beitrag dazu geleistet.
Der AHA bekräftigte seinen Wunsch sich verstärkt für den Schutz, Erhalt und Entwicklung des gesamten Flussgebietes der Weißen Elster von Quelle bis zur Mündung einzusetzen. Dazu zählt selbstverständlich auch der Abschnitt zwischen den Städten Gera und Zeitz. Dazu dient die begonnene Bildung einer länderübergreifenden AHA-Regionalgruppe Gera-Zeitz. In dieser AHA-Gruppe können sich ehrenamtliche Interessenten unabhängig von Alter, Geschlecht, Bildung und Beruf einbringen. Wer Interesse hat, wende sich bitte an folgende Kontaktmöglichkeit:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Regionalgruppe Leipzig und Umland
Otto-Adam-Straße 14

04157 Leipzig

E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 27.05.2021

FFH-Gebiet Nr. 134 „Elsteraue bei Bad Köstritz“ – Fachbeitrag Offenland zum Managementplan

Fotos: Andreas Liste

Fotos: Isabell Schneider

AHA hält Schutz und Erhalt der Dübener Heide und der Mulde für dringend geboten!

Weiterhin mit sehr großem Interesse und zugleich mit ebenso zunehmender großer Sorge verfolgt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) die die Entwicklung der Dübener Heide, mit ihren Wald- und Wiesengebieten, Fließgewässern und ihren Auen sowie der darin lebenden Fauna und Flora.
Dies führte dazu, dass einzelne Mitglieder des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) am Pfingstmontag, den 24.05.2021 zu einer ca. neunstündigen und länderübergreifenden Fahrradexkursion vom Kemberger Stadtteil Radis durch die Dübener Heide sowie entlang der Mulde und ihrer Aue bis nach Eilenburg aufbrachen.
Der Einstieg in das 31.679 ha große Landschaftsschutzgebiet „Dübener Heide“ war im Försterweg in Richtung Ochsenkopf. Dabei fiel erfreulicherweise die stark ausgeprägte Sukzession innerhalb der Forsten bestehend aus Gemeiner Kiefer auf. Vorrangig ist die Rotbuche vertreten. Ferner kommen u.a. Traubeneiche, Hängebirke, Bergahorn und Spätblühende Traubenkirsche vor. Daraus lässt sich ableiten, dass die Natur somit für eine standortgerechte, arten- und strukturreichere sukzessive Verjüngung sorgt. Insofern sind Aufforstungen unter Hinzunahme der aus Nordamerika stammenden Douglasie als nicht zielführend anzusehen. Noch bedenklicher ist der offensichtliche Plantagenbestand von Weißtanne zum Selbsternten unweit des Kemberger Stadtteiles Ochsenkopf zu sehen. Solche Flächen sind von monokulturellen Strukturen geprägt und gehören nicht in einen in Entwicklung befindlichen arten- und strukturreichen Wald.
Neben den noch festzustellenden Schäden aus den Jahren 2018 – 2020, welche von starker Trockenheit und Sommerhitze geprägt waren, haben die jüngsten Niederschläge offensichtlich und erfreulicherweise zu einer gewissen Stabilisierung von Feuchtgebieten und Weihern geführt. Damit sind aber keinesfalls die Defizite im Grund- und Schichtwasserbereich ausgeglichen. Ganz besonders zu schützen sind da zahlreiche Feuchtgebieteb und Weiher, welche vorrangig als aus Niederschlägen gespeiste Himmelsgewässer in Tonlinsen eingebettet sind. Dazu zählt es eine gewisse Beschattung durch Großbäume zu belassen und mechanische Eingriffe und Verschmutzungen aller Art zu unterlassen.
Bedauerlicherweise waren häufig überfahrene Blindschleichen auf den erfreulicherweise nicht komplett versiegelten, aber zumeist schlecht ausgeschilderten Wegen zu finden. Hier bedarf es mehr Aufmerksamkeit und eines strikten Verbots des Befahrens mit Kraftfahrzeugen.

Im Bereich des Hammerbaches beginnend ab Quellgebiet, ist erfreulicherweise eine umfassende Naturnähe, häufig eingebettet in einen Weichholzauenwald, vorrangig bestehend aus Schwarzerle. Offensichtlich haben der streckenweise schneereichere Winter 2020/2021 und die jüngsten Niederschläge auch hier zu einer gewissen hydrologischen Entspannung beigetragen. Beispielsweise im Bereich Eisenhammer im Anschluss an die Einmündung des Forstgrabens Gabels-/Schwedenwiesen bestehen gut ausgeprägte Mäander und Gewässerschlingen. Das gilt es unbedingt zu schützen und zu erhalten.
Ferner haben weiterhin die Auseinandersetzungen zum Schutz und Erhalt des Bibers in der Dübener Heide eine besonders herausgehobene Bedeutung.
Mit der vom Landkreis Wittenberg sanktionierten Beseitigung von drei Nahrungsdämmen und der Schlitzung eines Wohndammes sind nach Auffassung des AHA bereits sehr massive und bestandsbedrohende starke Eingriffe in das FFH-Gebiet und Bibereinzugsgebiet erfolgt. Andere bzw. weitere Eingriffe sind nicht akzeptabel, da sie auf die endgültige Bestandszerstörung beim Biber hinauslaufen.
In dem Blickwinkel betrachtet ist ferner die Genehmigung der Beseitigung von 13 von 19 Biberdämmen als skandalös und unverantwortlich anzusehen.
Jedoch gilt es fortgesetzt nicht nur festzuhalten, dass der Biber eine sehr streng geschützte Art ist, sondern das Gesamtgebiet Bestandteil des 958 ha großen Schutzgebiet nach der europäischen Natura 2000-Richtlinie „Buchenwaldgebiet und Hammerbachtal in der Dübener Heide (FFH0133)“ ist. Dieses Gebiet durchquert u.a. der ca. 9 km lange Hammerbach, welcher ein Teil des Namens des Schutzgebietes darstellt. Laut dem Landesamt für Umweltschutz des Landes Sachsen-Anhalt ergibt sich folgende Gebietsbeschreibung, Zitat:

Das FFH-Gebiet erstreckt sich im zentralen Buchen-Gebiet der „Dübener Heide“ nördlich von Tornau und Söllichau in ost-westlicher Ausdehnung. Neben großflächigen Buchen- treten auch Eichen-Hainbuchen- und Eichen-Wälder als forstlich bedingte Waldgesellschaften auf Buchen-Waldstandorten auf. Verbreitet sind ebene Hochflächen ausgebildet, die von markanten Talungen zerschnitten werden. Das Hammerbachtal verlässt als kleines Wiesentälchen das Waldgebiet zwischen Eisenhammer und Tornau nach Süden.“, Zitat Ende

Zur Fauna führt das Landesamt für Umweltschutz des Landes Sachsen-Anhalt aus, Zitat:

Am Hammerbach wurden Biber (Castor fiber) und Fischotter (Lutra lutra) nachgewiesen. Vom Biber existieren zwei Ansiedlungen. Durch Biberdämme entstandene Aufstauungen des Baches führen zum örtlichen Absterben der Bachauenwälder. Auf Grund der vorhandenen Strukturvielfalt hat das Gebiet eine große Bedeutung als Quartier- und Jagdgebiet für waldbewohnende Fledermäuse. Zu nennen wären hier die Mopsfledermaus (Barbastella barbastellus) und der Kleinabendsegler (Nyctalus leisleri), von denen regelmäßig besetzte Wochenstubenquartiere bekannt sind. Brandtfledermaus (Myotis brandtii) und Braunes Langohr (Plecotus auritus) reproduzieren sehr wahrscheinlich ebenfalls im Gebiet. Großes Mausohr, Fransen- und Bartfledermaus (Myotis myotis, M. nattereri, M. mystacinus) nutzen das Gebiet als Jagdlebensraum.
Vereinzelte Zufallsbeobachtungen von Kriechtieren deuten auf ein regelmäßiges Vorkommen der Schlingnatter (Coronella austriaca) in den Buchenwäldern mit Heidelbeer-Unterwuchs hin. In feuchten Waldbereichen am Bachufer lebt der Moorfrosch (Rana arvalis), der vermutlich in den Stau- und Mühlteichen am Eisenhammer reproduziert. Während der Hammerbach von Tornau an abwärts sogar von Bachneunauge (Lampetra planeri) und dem Steinbeißer (Cobitis taenia) besiedelt wird, kommen im Verlauf des Baches innerhalb des FFH-Gebietes gar keine Fischarten vor. Vom Hirschkäfer (Lucanus cervus) gibt es Nachweise für die Bereiche Tornau-Eisenhammer, Tornau und Söllichau aus den Jahren 2000 bis 2009. Die Art hat hier wahrscheinlich eine geringe Reproduktionsrate.
“, Zitat Ende

Ferner gehört das Gesamtgebiet zum 31.679 ha großen Landschaftsschutzgebiet „Dübener Heide“

Der AHA fordert weiterhin mit aller Deutlichkeit und Nachdruck nun endlich ordentliche belastbare Fakten zu liefern und daher stattdessen nunmehr die hydrologischen Verhältnisse zu untersuchen, welche womöglich nicht nur auf einer „spezifischen geologischen Situation in der Stauchungszone der Endmoräne“ beruht, sondern ggf. auch mit generellen hydrologischen Veränderungen in Folge des Bergbaus und seiner Einstellung zu tun haben kann.

Weiterhin verfolgt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) mit sehr großer Sorge die einst geplante Veräußerung einer ca. 1.400 m² großen Wiese im Eigentum des Landes Sachsen-Anhalt im Bereich Eisenhammer im Ortsteil Tornau der Stadt Gräfenhainichen. Die Landgesellschaft Sachsen-Anhalt mbH hatte diesen Landschaftsbestandteil als „bebaubare Fläche“ eingestuft. Bisher hat der AHA keine belastbare Rückreaktion, ob diese Vorhaben und Einschätzungen eine positive Wendung gefunden hat.
Für den AHA war und ist diese Vorgehensweise vollkommen unverständlich und genauso inakzeptabel. Bekanntlich gehören Wiesen mit ihrer Fauna und Flora mit zu den bedeutsamsten Natur- und Landschaftsbestandteilen, sie dienen sehr vielen Tier- und Pflanzenarten als Lebens-, Nahrungs- und Rückzugsraum und erhöhen somit zudem die Arten- und Strukturvielfalt. Insbesondere Insekten aller Art profitieren von dem sehr hohen Teil an Blühpflanzen. Neben der sehr großen Bedeutung des Schutzes und Erhaltes der Vielzahl und Anzahl von verschiedenen Insektenarten an sich, sind sie ein sehr wichtiger Bestandteil der Nahrungskette für Lurchen, Kriechtieren, Vögeln und Säugetieren. Diese Bedeutung manifestiert sich vor Ort zum Beispiel durch ein ausgeprägtes Vorkommen von Zauneidechsen und womöglich noch zu bestimmenden weiteren Eidechsenarten.
Zudem dient die Wiese, umfassenden Beobachtungen zur Folge, als Nahrungsgebiet für diverse, noch zu bestimmende Fledermausarten.
Diese sehr entwicklungsfähige Wiese befindet sich in direkter Nachbarschaft zum bereits erwähnten 958 ha großen Schutzgebiet nach der europäischen Natura 2000-Richtlinie „Buchenwaldgebiet und Hammerbachtal in der Dübener Heide (FFH0133)“. Neben der Tatsache, dass es für den AHA unverständlich erscheint, dass die erfreulicherweise unbebaute und bisher im Eigentum des Landes Sachsen-Anhalt befindliche Wiese sich nicht innerhalb der Grenzen des ebengenannten FFH-Gebietes befindet, bedürfen alle Veränderungsmaßnahmen in unmittelbarem Anschluss an das Schutzgebiet nach EU-Recht einer Überprüfung der FFH-Verträglichkeit. Dem AHA sind solche Maßnahmen und Aktivitäten nicht bekannt.
Zudem dient die Wiese als Kalt- und Frischluftentstehungsgebiet, welche in Zeiten der voranschreitenden Klimaerwärmung, eine dringende Versorgung angrenzender Wohngebiete und des benachbarten FFH-Gebietes mit Frisch- und Kaltluft garantiert bzw. garantieren kann.
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit gibt zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes an, Zitat: „Täglich werden in Deutschland rund 58 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Flächenneuinanspruchnahme – kurz Flächenverbrauch – von circa 82 Fußballfeldern.“, Zitat Ende
Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 21.170 ha. Im Vergleich dazu liegt diese Zahl zwischen der Fläche der Stadt Essen (21.034 ha) und der Stadt Lübeck (21.419 ha).
Auch aus diesem Grund heraus betrachtet, verbietet sich eine Verbauung der Wiese und der damit einhergehenden Zersiedlung am Randbereich von Tornau.
Daher fordert der AHA die Verantwortlichen in Politik und Verwaltung des Landes Sachsen-Anhalt auf, das Verkaufsverfahren der Landgesellschaft Sachsen-Anhalt mbH unverzüglich zu stoppen bzw. rückgängig zu machen bzw. Auskunft über den gegenwärtigen Sachstand abzugeben.
Zudem empfiehlt der AHA eine ordnungsgemäße und vollständige Erfassung der Artenzusammensetzung von Fauna und Flora der Wiese sowie eine damit verbundene Überprüfung der Eingliederung in das 958 ha große Schutzgebiet nach der europäischen Natura 2000-Richtlinie „Buchenwaldgebiet und Hammerbachtal in der Dübener Heide (FFH0133)“.
Mit dem Übertritt der Grenze vom Land Sachsen-Anhalt zum Freistaat Sachsen im Bereich der Stadt Bad Düben rückte die Betrachtung der Exkursionsgruppe auf den Schutz, den Erhalt und die Entwicklung der 147,00 km langen Vereinten Mulde mit einem Einzugsgebiet von 7.400 km². Dabei möchte der AHA an seine im Rahmen einer Presseerklärung vom 16.09.2020 dargelegten Sichtweise zu dem angedachten Polder Löbnitz nordwestlich von Bad Düben erinnern.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) fordert nach wie vor angesichts der letzten wiederholt starken Hochwasser u.a. in den Jahren 1994, 2002, 2002/2003, 2011 und 2013 in Folge der Schneemelze in den Gebirgen und Hochlagen sowie starker bzw. stärkerer Regenfälle z.B. an Elbe, Saale, Mulde, Unstrut, Schwarzer Elster, Weißer Elster und Ilm sowie ihrer jeweiligen großen, größeren, kleineren und kleinen Nebengewässer erneut endlich einen nachhaltigen Umgang mit Hochwasser umzusetzen. Nach der Auffassung des AHA nutzten bisher die Verantwortlichen im Bund und in den Ländern, aber auch in Kommunen noch immer nicht umfassend und ausreichend genug die Zeiten seit den letzten Hochwassern, um entsprechende Bedingungen zu schaffen. Stattdessen betreibt man vorrangig rein wasserbaulichen „Hochwasserschutz“, welcher noch immer hauptsächlich auf höhere, breitere und stärkere Deich- und Dammanlagen beruht.
Nunmehr beabsichtigt der Freistaat Sachsen im Rahmen der Umsetzung des Projektes zum Bau und Gestaltung des ca. 1.500 ha großen Polder Löbnitz, welcher gezielt Hochwasserspitzen der Vereinigten Mulde auffangen sowie eine Einströmung von Hochwasser über die Goitzsche und den Lober-Leine-Kanal in das Land Sachsen-Anhalt verhindern soll, auf 500 m bei Wellaune einen Teilstück des Deiches bzw. Wirtschaftsweges abzusenken. Nordwestlich davon errichtet das Land Sachsen-Anhalt den ca. 250 ha großen Polder Rösa.
Mit der Absenkung des Deiches bei Wellaune nimmt der Freistaat Sachsen die Fällung von 250 Bäumen in Kauf. Medienberichten zu Folge hat man auf einer Länge von 750 m bereits 327 Bäume gekennzeichnet.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) sieht hier eine verheerende Vernichtung von Gehölzen, welche keine sogenannten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen ersetzen oder ausgleichen können. Baumfällungen sind nicht nur ein falsches Signal in Sachen Schutz, Erhalt und Entwicklung einer weitgehend naturnahen Landschaft, Umwelt und Natur, sondern senden ebenfalls die vollkommen falschen Signale im Zuge des Klimawandels und -schutzes aus. Offenbar haben die Verantwortlichen in Politik und Verwaltung des Freistaates Sachsen noch immer nicht begriffen, dass insbesondere die Trocken- und Hitzejahre 2018 bis 2020 klare Anzeichen des sich verschärfenden weltweiten Klimawandels darstellen. Neben dem dringenden Ausstieg aus der Nutzung der fossilen Energieträger, der Änderung der Verkehrs-, Bau- und Ansiedlungspolitik, gilt es anstatt von Abholzungen, von einer dringend notwendigen Mehrung von Gehölzen anzugehen. Im Zuge einer wissenschaftlich fundierten Erstellung einer Schutz- und Entwicklungskonzeption des gesamten Fluss- und Auenraums der gesamten Muldeverläufe sind dabei u.a. die Ausweisung von Sukzessionsräumen zur Wiederherstellung von standortgerechten Auenwäldern und -wiesen zu untersuchen und vorzunehmen. Solche Maßnahmen müssen einhergehen müssen einhergehen mit der Erstellung einer wissenschaftlich fundierten Konzeption zum Umgang mit dem Hochwasser.
Insbesondere die Vereinte Mulde, welcher ein linkselbisch gelegener, nicht schiffbarer Nebenfluss der Elbe ist, bedarf einer entsprechenden Betrachtung. Der 124 km lange Fluss entsteht in Sachsen südöstlich von Leipzig durch die Vereinigung der Zwickauer Mulde und der Freiberger Mulde nördlich von Colditz bei Sermuth. Der Name Mulde bedeutet „Die Mahlende“ und soll auf die Vielzahl der früher am Fluss betriebenen Mühlen hinweisen.
Jedoch ebenfalls sind auch die Fluss- und Auenlandschaften von Zwickauer Mulde und von Freiberger Mulde einzubeziehen.
Dabei müssen insbesondere die Höhen und Abflussmengen sowie die Dauer der Hochwasser der Jahre 1994, 2002, 2002/2003, 2011 und 2013 Berücksichtigung finden, um das Mindestmaß an Rückgabe von Altaue an das Hochwasserregime der Mulde ermitteln zu können. Ferner ist allgemein bekannt, dass gerade Auenwälder Hochwasserspitzen brechen, Hochwassermengen aufnehmen und Wasserspeichern sowie wie ein Rechen für Sedimente und Schwemmgut fungieren. Darüber hinaus hält es der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) für dringend geboten den Umfang der gesamten Altaue zu erfassen und auszuloten, inwieweit eine Rückgabe an das Flusssystem der Mulde möglich ist. Dazu ist es zudem wichtig Rückbaumaßnahmen in der Aue sowie im Ufer- und Sohlbereich der Mulde möglich ist.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) hat immer wieder das Thema zu seinen Muldekonferenzen in den Jahren 1997 und 2007 in Raguhn sowie im Jahr 2017 in Muldenstein aufgegriffen. Vertreterinnen und Vertreter von Politik und Verwaltungen des Freistaates Sachsen haben bisher leider nicht daran teilgenommen.
Hochwasser gehören zum Flussregime dazu und sind Ursache dafür, dass Auen zu den arten- und strukturreichsten Landschaften der gemäßigten Zonen gehören. Begradigungen, Deichbaumaßnahmen bis an die Flüsse heran, Flächenversiegelungen, massiver Verlust von Wäldern sowie Bodenverdichtungen in der Landwirtschaft in Folge des Einsatzes von schwerer Technik und zunehmender Anbau von Monokulturen beeinträchtigen die Speicher- und Pufferfunktion der Böden und führen zu schnelleren Hochwassersituationen bei stärkeren Niederschlagsphasen. Oft einhergehend mit Bodenerosionen hat der Mensch somit Hochwasser erst zu Katastrophen gemacht.
Die mit umfassenden Steuermitteln finanzierten Baumaßnahmen zur Errichtung von Poldern und als sogenannten „Hochwasserschutz“ verkauften Aktivitäten führen dagegen zu keinem Millimeter Rückgabe von Altaue an den Fluss. Das angedachte und zumeist sehr schnelle Einströmen von Hochwasser bei entsprechender Hochwasserhöhe führt stattdessen zu katastrophalen Bedingungen für Fauna und Flora in den Poldergebieten, da insbesondere Wucht und Schnelligkeit des Vordringens der Wassermassen Tieren nicht ausreichend die Möglichkeit der Flucht bieten. In Sachsen konnte man das zum Beispiel bei den Hochwassersituationen in den Jahren 2011 und 2013 in Leipzig bei der Betätigung des Auslaufwerkes der Nahle zur plötzlichen Flutung der Burgaue feststellen.
Somit ist unschwer erkennbar, dass die offiziell angedachte Fällung von 250 Bäumen, aber potenziell bedrohten 327 Bäumen im Zuge der Absenkung des Deiches bei Wellaune, ein weiterer Ausdruck des verfehlten Umganges mit Hochwasser sowie dem Schutz, Erhalt und Entwicklung von Fluss- und Auenlandschaften, aber auch beim schützenden und erhaltenden Umgang mit Umwelt, Natur und Landschaft – auch im Zuge des hauptsächlich vom Menschen verursachten Klimawandels – darstellt.
Auf Grund der der akuten Bedrohung von 250 bzw. 327 Bäumen fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) nicht nur den Erhalt der Gehölze ein, sondern ein generelles anderes Denken, Planen und Handeln beim Umgang mit Hochwasser als einen Teil des Schutzes und Erhaltes von Umwelt, Natur und Landschaft ein. Nur so ist ein nachhaltiger Erhalt und Schutz der Lebens- und Rückzugsräume von Mensch, Fauna und Flora möglich.
Dazu sind die Erstellungen von wissenschaftlich fundierten Konzeptionen und breite öffentliche Beratungen und Diskussionen erforderlich.

Im Rahmen der Fahrradexkursion am 24.05.2021 stellte die Exkursionsgruppe immer wieder fest, dass die Mulde weitgehend unverbaut durch ihre Aue fließen kann. Wichtig ist es dabei, dass dies keine Veränderung erfährt sowie die Aue wieder Retentionsflächen zurückerhält und die Verbindung zu den Altverläufen erhalten bleibt. Ein richtiger Schritt zum Schutz des Gebietes der Mulde zwischen den Städten Bad Düben und Eilenburg war die Verordnung des Regierungspräsidiums Leipzig zur Festsetzung des Naturschutzgebietes „Vereinigte Mulde Eilenburg-Bad Düben“ vom 20.12.2001. Das etwa 1.453,00 ha große Naturschutzgebiet umfasst Flächen im engeren Raum der Muldeaue zwischen den Städten Bad Düben und Eilenburg.
Mit Sorge jedoch nahm die Exkursiongruppe den stark ausgebauten und ebenso eingetieften Schwarzbaches in Augenschein. Nach Auffassung des AHA erscheint es hier sehr sinnvoll zu sein im Rahmen einer wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption naturnahe Alternativen aufzuzeigen, öffentlich zu beraten und letztendlich umzusetzen.

Im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten ist der AHA bereit daran mitzuwirken, dass lösungsorientierte wissenschaftlich-fachlich korrekte Herangehensweisen endlich zum Tragen kommen.
Ferner sieht der AHA die Notwendigkeit den vielfältigen Raum der Dübener Heide sowie übergreifend die Auen von Elbe und Mulde mit seiner Arten- und Strukturvielfalt, als Lebens- und Rückzugsraum von Mensch, Tier und Pflanze, als Biotop- und Grünverbundraum sowie im Interesse eines angepassten Tourismus im Zuge der Erholung und Bildung, zu schützen, zu erhalten und sich naturnah weiterentwickeln zu lassen.
Wer Interesse hat, daran im Rahmen einer zu bildenden, ehrenamtlichen länderübergreifenden AHA-Regionalgruppe Dübener Heide-Mulde-Elbe mitzuwirken, wende sich bitte an folgende zentrale Kontaktmöglichkeit:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 11.05.2020

Fotos: Andreas Liste

Fotos: Isabell Schneider

AHA fordert nachhaltigen Schutz von Dölauer Heide und Lindbusch!

Das 740 ha großen Landschaftsschutzgebiet „Dölauer Heide“ bildet eines der größten zusammenhängenden Waldgebiete in der näheren Umgebung der Stadt Halle (Saale) darstellt. Zusammen mit der Saaleaue stellt die Dölauer Heide ein wichtiges Vernetzungswerk für die Entwicklung von Biotop-Verbundsystemen dar. Sie erfüllt vielfältige ökologische Funktionen, zum Beispiel die Lufthygiene, und schafft günstige Lebensräume für Pflanzen und Tiere. Dies drückt sich u.a. auch in dem 62 ha großen Naturschutzgebiet Bischofswiese und in dem an die Dölauer Heide angrenzenden ca. 20,6 ha großem Naturschutzgebiet Lindbusch aus. Ferner ist die Dölauer Heide ein sehr bedeutsames Naherholungsgebiet für die Menschen der Region.
Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) sollte die Vegetation der Dölauer Heide eine naturnahere Entwicklung in Richtung eines standorttypischen winterlindenreichen Traubeneichen-Hainbuchenwaldes erfahren. Dies ist möglich, wenn die Dölauer Heide immer mehr einer sukzessiven Entwicklung überlassen wird und Bewirtschaftungsmaßnahmen sich immer mehr auf die Freihaltung von Wegen und Plätzen sowie der damit verbundenen Gefahrenabwehr beschränken. Der AHA verweist in dem Zusammenhang auf seine im Sommer 2007 der Stadt Halle (Saale) vorgelegte Konzeption zur Entwicklung des einst im Jahre 1932 angelegten, ca. 5 km langen Naturlehrpfades in der Dölauer Heide. Ferner bekräftigt der seinen Vorschlag des AHA zur Erstellung eines entsprechenden Schutz- und Entwicklungskonzeptes mit integriertem Tourismuskonzept und neuem Wegeplan.
Insbesondere die Dölauer Heide zeigt an einigen Stellen noch immer Folgen des stürmisch geprägten Gewitters vom 07.07.2015 auf, was sich in punktuellen oder flächendeckenden Windbruch manifestierte. Ferner haben die besonders starken Trockenjahre 2018, 2019 und 2020 massive Spuren hinterlassen. Erkennbar durch zahlreich abgestorbene Bestände der Waldkiefer. Nach Auffassung des AHA ermöglichen nur sukzessive Entwicklungen die Gestaltung stabiler, arten- und strukturreicher Waldbestände, welche eine Chance haben, den massiven Klimaveränderungen etwas entgegenzusetzen. Die bisherige Forstwirtschaft ist mit ihren Massenabholzungen und ihren weitgehenden monokulturellen und strukturarmen Aufforstungen zum Scheitern verurteilt. Dazu tragen u.a. die Kappungen der Pfahlwurzeln in Folge von Unterschneidungen und Rodungen in der jeweiligen Forstbaumschule bei. Auf Grund der Verschärfung der Trockenphasen und Zunahme der Stürme an Häufigkeit und Stärke brauchen Bäume intakte, weiter wachsende Pfahlwurzeln mehr denn je.
Für den Heidesee hatte der AHA im Rahmen seiner Stellungnahme zum Planfeststellungsverfahren „Sanierung Tagebaurestloch Heidesee in Halle (Saale) vom 06.08.2001 u.a. einen umfassenden Schutz und Erhalt der Gehölz- und Röhrichtbereiche eingefordert und hat sich recht ausführlich in seinen Ausführungen zum Teil Überlauf zum Saugraben geäußert.
Sorgen bereitet der momentane Zustand der Streuobstwiesen nördlich und nordwestlich des Heidesees. Hier sind zunehmender Abgang von Süßkirschen und große Lücken im Obstgehölzbestand erkennbar. Hier gilt es neben Schnittarbeiten umfassende Nachpflanzungen vorzunehmen. Andernfalls droht der schleichende Verlust der Streuobstwiese.
Im Bereich zwischen dem ca. 20,6 ha großen Naturschutzgebietes „Lindbusch“, dem 0,84 ha großen flächenhaften Naturdenkmal „Lößhohlweg bei Granau“, dem 1,5 ha großen flächenhaften Naturdenkmal „Feldgehölz südöstlich des Lindbusches“ und der Dölauer Heide gilt es verstärkt auf extensivere Landschaftsformen mit der Möglichkeit der Entwicklung von sukzessiven Gehölzbrücken zwischen den vier Schutzgebieten zu orientieren. Erste Ansätze sind bereits im Umfeld des NSG „Lindbusch“ zu erkennen, wo u.a. Bestände von Sonnenblumen und Luzerne wachsen.

Mit sehr großer Sorge erfüllt den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA), dass seit dem Jahre 2019 die Mountainbikeszene intensiv den westlichen Teil des Nordhanges Lindbusch für ihre illegalen Fahrten nutzt. Dabei sind serpentinenartige Strecken am Hang mit mehreren Kehren im Westen und Osten entstanden. Dadurch ist das Gebiet massiv in verschiedenen Höhenlagen durchschnitten und dementsprechend auch die Pflanzenteppiche. Diese sind durch die Fahrwege erheblich geschädigt. Die Spurenlage und aktuelle Beobachtungen zeigen, dass aktuell eine massive Befahrung der Strecke stattfindet. Die Hindernisse am nördlichen Rand sind unzureichend.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) weist in dem Zusammenhang darauf hin, dass Lindbusch und Dölauer Heide zum ca. 705,00 ha großen Dölauer Heide und Lindbusch bei Halle ((EU-Code: DE 4437-308, Landescode: FFH0122)) gehört. Laut § 1 Absätze 3 und 4 der „ANLAGE NR. 3.128 GEBIETSBEZOGENE ANLAGE FÜR DAS FFH-GEBIET “DÖLAUER HEIDE UND LINDBUSCH BEI HALLE“ (EU-CODE: DE 4437-308, LANDESCODE: FFH0122)“ gehören folgende Natur- und Landschaftsbestandteile dazu, Zitat: „Das Gebiet umfasst einen Waldkomplex am nordwestlichen Stadtrand von Halle, dessen Grenze im Norden die Bebauung Heide-Nord, Dölau und Lieskau bildet, dabei den Kuhberg, den Langen Berg und den Kellerberg einschließt, im Osten von dem Brandbergweg entlang des Krankenbergs und im Süden von dem Siedlungsbereich Heide-Süd und Nietleben begrenzt wird, wobei der Kröllwitzer Berg, der Kirschberg und die Große Sandbreite aus dem Gebiet ausgeschlossen sind. Im äußersten Südwesten liegt das Naturschutzgebiet Lindbusch entlang Über dem Lindbusch im Gebiet und wird von dort im Westen von der südlichen Bebauung Lieskaus und dem Waldheil begrenzt.“, Zitat Ende
Hinsichtlich der der im FFH-Gebiet enthaltenen Schutzgebiete beinhaltet das Dokument folgende Angaben, Zitat: „Das Gebiet umfasst die Naturschutzgebiete „Bischofswiese“ (NSG0117) und „Lindbusch“ (NSG0116) sowie das Landschaftsschutzgebiet „Dölauer Heide“ (LSG0037SK), überschneidet sich mit dem Landschaftsschutzgebiet „Dölauer Heide“ (LSG0037HAL), ist eingeschlossen von dem Naturpark „Unteres Saaletal“ (NUP0006LSA), umfasst die Flächennaturdenkmale „Waldohreulenschlafplatz Dölauer Heide“ (FND0002HAL) und „Diptamstandort Dölauer Heide“ (FND0003HAL).“, Zitat Ende.
Auf der Internetseite des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt zu „Natura 2000 in Sachsen-Anhalt“ sind zur faunistischen und floristischen Ausstattung des FFH-Gebietes „Dölauer Heide und Lindbusch bei Halle“ (FFH0122) folgende Angaben enthalten, Zitat:

Lebensraumtypen und Flora

Bestimmend für die Wälder des Gebietes sind die Bestände des FFH-LRT 9170 Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald (106 ha). Ihre Baumschicht prägen Trauben-Eiche (Quercus petraea), Winter-Linde (Tilia cordata), Gemeine Esche (Fraxinus excelsior), Hainbuche (Carpinus betulus), Flatter-Ulme (Ulmus laevis) und Wild-Birne (Pyrus pyraster). In der unteren Baum- und der Strauchschicht treten Feld-Ulme (Ulmus minor), Hasel (Corylus avellana), Blutroter Hartriegel (Cornus sanguinea), Liguster (Ligustrum vulgare), Eingriffliger Weißdorn (Crataegus monogyna) oder Pfaffenhütchen (Euonymus europaeus) hinzu. Die artenreiche Feldschicht prägen im Frühjahr u. a. Maiglöckchen (Convallaria majalis), Schattenblümchen (Maianthemum bifolium), Vielblütige Weißwurz (Polygonatum multiflorum), Echtes Lungenkraut (Pulmonaria officinalis), Echte Sternmiere (Stellaria holostea) sowie Wald- und Wunder-Veilchen (Viola reichenbachiana, V. mirabilis). Im Sommer erscheinen Wald-Zwenke (Brachypodium sylvaticum), Wald-Reitgras (Calamagrostis arundinacea), Wald-Knaulgras (Dactylis polygama), Verschiedenblättriger Schwingel (Festuca heterophylla), Nickendes und Einblütiges Perlgras (Melica nutans, M. uniflora), Ausdauerndes Bingelkraut (Mercurialis perennis), Berg-Segge (Carex montana) und vereinzelt Türkenbund-Lilie (Lilium martagon).
Auf frischeren Standorten weisen diese Wälder Übergänge zum FFH-LRT 9160 Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwald (108 ha) auf. In Bereichen ärmerer Standorte bilden sich bodensaure Eichenwälder heraus, in denen auch Stiel-Eiche (Quercus robur) sowie Hänge- und Moor-Birke (Betula pendula, B. pubescens) in der Baumschicht Anteile gewinnen. Da diese jedoch nur auf Sandebenen FFH-relevant sind, können sie nicht dem LRT 9190 zugeordnet werden.
Einziger Offenland-Lebensraumtyp ist ein Halbtrockenrasen südlich des Lindbusches, der dem FFH-LRT 6210 Kalk-Trockenrasen (2 ha) zugerechnet werden kann. Aufgrund der fortgeschrittenen Ruderalisierung wird er als Minimalausprägung des LRT bewertet. Weitere typische Arten sind Wiesenhafer (Helictotrichon pratense), Knack-Erdbeere (Fragaria viridis), Echtes Labkraut (Galium verum), Knolliger Hahnenfuß (Ranunculus bulbosus), Wiesen-Salbei (Salvia pratensis) und Gelbe Scabiose (Scabiosa ochroleuca).

Fauna

Die Strukturvielfalt sowie die ortsnahe Lage des Gebietes sind Gründe dafür, dass hier eine artenreiche Fledermausfauna anzutreffen ist. Nach Hahn (mdl. Mitt.) sind besonders das individuenreiche Vorkommen der Mopsfledermaus (Barbastella barbastellus), aber auch das Auftreten des Großen Mausohrs (Myotis myotis) von Bedeutung. Daneben nutzt eine Vielzahl weiterer Arten wie Brandt-, Bart-, und Fransenfledermaus (Myotis brandtii, M. mystacinus, M. nattereri), Großer und Kleinabendsegler (Nyctalus noctula, N. leisleri), Zwerg-, Mücken- und Rauhautfledermaus (Pipistrellus pipistrellus, P. pygmaeus, P. nathusii) sowie Breitflügelfledermaus und Braunes Langohr (Eptesicus serotinus, Plecotus auritus) das Gebiet als Nahrungshabitat bzw. findet hier seine Fortpflanzungsstätten.
Auf trockenen und offenen Bereichen des Waldgebietes, besonders an den Waldrändern, leben Zauneidechsen (Lacerta agilis). In den Kleingewässern der Dölauer Heide wurde der Kammmolch (Triturus cristatus) nachgewiesen, der aber ebenso wie der Moorfrosch (Rana arvalis) nur kleine Bestände bildet. Für einzelne Bereiche der Heide gibt es zahlreiche Altnachweise vom Eremit (Osmoderma eremita). Ein ausgewiesenes Habitat mit aktuellem Vorkommen der Art besteht in den Alteichen im Umfeld des „Harzklubstieges“., Zitat Ende

In der „Verordnung des Regierungspräsidiums Halle über die Festsetzung desmNaturschutzgebietes „Lindbusch“, Landkreis Saalkreis“ vom 20.04.1995 ist im Schutzzweck § 3 folgendes festgelegt, Zitat:

(2) In weiten Bereichen ist ein durch Eichen geprägter Mischwald (Galio-Carpinetum) ausgebildet. Hier findet man typische kontinentale Florenelemente, wie z.B. die Türkenbundlilie. Trockenwarme Standorte werden durch vereinzelt auftretende Exemplare des Weißen Diptam charakterisieri. Weiterhin kommen im Gebiet seltene Pilzarten, wie z.B. der Blumenerdstern, vor. Außerdem leben in dem Gebiet seltene und schützenswerte Tierarten, wie z.B. Rotmilan, Schwarzmilan, Mittelspecht, Spitzmausarten, Waldohreule sowie verschiedene Insektenarten, wie der seltene Prachtkäfer Agrilus aurichalceus oder der Bockkäfer Rhopalopus femoratus. Der durch Eichen geprägte Mischwald soll im Rahmen weitgehend unbeeinflußter Sukzessionsprozesse erhalten bleiben, wobei die Duldung der natürlichen Verjüngung im Mittelpunkt stehen wird. Der in Teilen naturnah ausgeprägte Waldrand ist ebenfalls von hohem ökologischen Wert, wobei jedoch der ständige, auch in das Waldinnere hineinreichende Nährstoffeintrag zurückgedrängt werden muß. Dem Wald südwestlich vorgelagert befinden sich Halbtrockenrasen mit unterschiedlichen Stadien der Verbuschung, die dem Cirsio-Brachypodietum zuzuordnen sind. Hier findet man z.B.Neuntöter, Raubwürger, Wachtel, Goldammer und Sperbergrasmücke als Brutvögel. Außerdem dienen die blütenreichen, u.a. mit Alant und Purpurfetthenne bestandene Flächen zahlreichen Insektenarten als Weide.

(3) Der naturraumtypische Charakter dieses Gebietes mit seinen vorgenannten geologischen Geländeformen, Biotoptypen, Pflanzen- und Tierarten sowie deren Lebensgemeinschaften sollen erhalten, gepflegt und entwickelt werden.“, Zitat Ende

Aktuell ist bemerkenswert,dass die erwachsenen Raupen des Weißfleckwidderchens geeignete Plätze für ihre Verpuppung aufsuchen und der Türkenbund Blütenstände ausbildet.
Die Aktivitäten der Mountainbiker führen eindeutig zur Störung wildlebender Tiere oder ihren Entwicklungsformen sowie zur Beschädigung und Zerstörung von Pflanzen oder Teile von ihnen, was nach § 3 Nummern 2 und 3 der Verordnung verboten ist. Je nach Anzahl der teilnehmenden Mountainbiker sind nach § 3 Nummer 12 der Verordnung trifft auch das Verbot zu, „sportliche, touristische und sonstige Massenveranstaltungen durchzuführen“.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) fordert alle Verantwortlichen in Politik und Verwaltung des Landes Sachsen-Anhalt, des Landkreises Saalkreises, der Stadt Halle (Saale) und der Gemeinde Salzatal auf alles zu tun, um den Schutz und den Erhalt von Dölauer Heide und Lindbusch zu gewährleisten. Dazu gehören der Stopp aller Massenabholzungen und die Beförderung der sukzessiven Entwicklung beider Schutzgebiete.
Speziell zum NSG „Lindbusch“ haben das Land Sachsen-Anhalt, der Landkreis Saalekreis und die Gemeinde Salzatal alles zu unternehmen, um die zerstörerischen Aktivitäten der Mountainbiker sofort zu beenden sowie durch geeignete Absperrmaßnahmen und Kontrollen derartige und andere Störungen bzw. Zerstörungen in der Zukunft auszuschließen.
Die zerstörerischen Aktivitäten in der Dölauer Heide zeigen nach Ansicht des AHA die Notwendigkeit auf, sich verstärkt für den Schutz, Erhalt und Entwicklung von Natur, Landschaft und Umwelt einzusetzen. Wer Interesse hat daran mitzuwirken, kann sich dazu an folgende Anschrift des AHA wenden:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 24.05.2021

VO_NSG_Lindbusch20.04.1995
VO_NSG_Lindbusch20.04.1995Karte
EHM_FFH0122_AC
FFH0122
NSG Lintbusch ist großer GefahrNEU
Eine aktuelle Bestandsaufnahme am 23.05.2021

Dölauer Heide und Lindbusch bei Halle (FFH0122)

Fotos: Werner Zabel

Wanderexkursion entlang der Fuhne bis zur Brödelgraben-Einmündung

Blick in den Brödelgraben

Bezogen auf die Beschreibung des Fuhnetals von Siegmar von Schultze-Gallera in seinem Buch „Wanderungen durch den Saalkreis“, war das Fuhnetal ein „gewaltiges Sumpfgebiet, das die Fuhne ehemals mit der Saale bildete“. Der westliche Teil, ausgehend von der Ortschaft Wieskau, war trockener und damit auch urbarer, während der östliche Teil bis zur Mulde von großflächigen feuchten Wiesen geprägt war. Der östliche Verlauf der Fuhne ab Wieskau ist ein künstlich geschaffener Graben, der sogenannte „Landgraben“. Dieses ehemalige Sumpfgebiet wurde in den vergangenen Jahrhunderten durch zahlreiche Gräben entwässert.
Die Wanderexkursion am 22.05.2021 entlang der Fuhne bis zur Einmündung des Brödelgrabens in die Fuhne von Mitgliedern des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA), begann am Bahnhof Wolfen-Bitterfeld. Der Weg führte uns zuerst zur Fuhnebrücke in Wolfen, einem ehemaligen Grenzpunkt zwischen Kursachsen und Anhalt. Anschließend ging es weiter in das Naherholungsgebiet „Fuhneaue“ Wolfen zum Gondelteich.
Was war das Besondere in diesem Jahr ? Durch die reichlichen Niederschläge der vergangenen Wochen wirkte der Gondelteich, mit den Fontänen seines Springbrunnens, einladend. Wegen der Trockenheit im vergangenen Jahr war, die Vermüllung des Gondelteiches durch den niedrigen Wasserstand gut sichtbar. Dieses Jahr war der Teich gut mit Wasser gefüllt und kein Müll zu erkennen.
Auf dem „Fuhnetalwanderweg“ bis zum Erlen-Eschenwald „Reudener Busch“ beeindruckten uns die üppig blühenden großflächigen Wiesen. Ursache eines kleinen Abstechers von unserem Weg war ein sichtbarer Rückstau der Fuhne. Wir entdeckten zwei Biberburgen unweit voneinander. Bei näherer Betrachtung der Umgegend konnten wir die Aktivitäten der Biber der vergangenen Jahre bestaunen. Bemerkenswert waren am Ufer die ausgeprägten Biberrutschen.
Den „Reudener Busch“ durchquerten wir, entlang eines Grabens, über einen kleinen Pfad. Wir erlebten das Krachen der Bäume vom Wind über uns und nahmen ein Dickicht vieler abgebrochener Äste und umgestürzter Bäume neben uns wie eine Wildnis wahr. Der Wiesenweg entlang der Fuhne bis zur Einmündung des Brödelgrabens in die Fuhne war ein Erlebnis. Das reichliche Wasser der Fuhne und das frische Grün am Ufer, zwei große Biberburgen, eine davon in unmittelbarer Nähe der Einmündung des Brödelgrabens mit einem deutliche Rückstau des Wassers, die Farben der großflächigen Wiesen mit scharfem Hahnenfuß, unterschiedlichster Segge-Gräser, Wiesen-Fuchsschwanz und Federgras wirkten beeindruckend. Der Wind bewegte alles in rhythmischen Wellen. Es war ein Naturschauspiel. Auf unserem Weg erlebten wir den Wind auf freien Strecken mit fast orkanartigen Böen.
Unser Rückweg auf dem Fuhnetalwanderweg führte uns vorbei an Feldern mit Raps, Gerste und Luzerne sowie dem Kiesabbaugebiet Reuden-West.

Was bleibt. Die Spuren der Trockenheit der vergangenen Jahre waren an den Bäumen gut zu erkennen. Die reichlichen Niederschläge der letzten Wochen hatten die Fuhne und Gräben gut mit Wasser gefüllt. Üppiges Grün überall. Unzähliges Blühen am Wegesrand u.a. mit Wiesen-Labkraut, Weiße und Purpurrote Taubnessel, Große Sternmiere, Gras-Sternmiere, Hirtentäschelkraut, Wiesenkümmel, Phacelia, Lavendel, Echter Kamille, Storchschnabelgewächsen, Sauerampfer und Scharfem und Kriechendem Hahnenfuß.
Unsere ständigen Begleiter waren das Brausen des Windes und der Gesang der Vögel. Es war eine Exkursion für die Sinne.

Text: Sabine Schauer
Fotos: Dietmar Hörner

AHA fordert Freihaltung der Flächen des ehemaligen Textima-Geländes von jeglicher Bebauung!

Der gemeinnützige und ehrenamtliche Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) setzt sich bekanntlich sehr intensiv für den Schutz, Erhalt und naturnahe Entwicklung der Weißen Elster, ihrer Fluss- und Auenlandschaften, ihrer Nebengewässer sowie angrenzender Natur- und Kulturlandschaften ein. Dies geschieht in Form von Stellungnahmen, Vorschlägen, Exkursionen sowie Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit.
Im Rahmen dieser räumlich, fachlich-inhaltlich und organisatorisch umfassenden ehrenamtlichen Tätigkeit beabsichtigt der AHA nunmehr auch seine Aktivitäten auf die ca. 30 km lange Weiße Elster zwischen den Städten Gera und Zeitz zu intensivieren.
Dabei bilden der Erhalt, der Schutz und die Entwicklung weiterer Abschnitte zu naturnahen Natur- und Landschaftsräumen, die Erweiterung von Hochwasserräumen, die mögliche Wiederanbindung von Altarmen und eines umwelt- und naturverträglichen Tourismuskonzeptes, die Entwicklung eines breitgefächerten Umweltbildungskonzeptes sowie die Unterstützung des Vorhabens der Ausweisung großer Teile des Gebietes der Weißen Elster ab Gera, über Markkleeberg, Leipzig, den angrenzenden Landkreisen bis nach Halle (Saale) zur Ausweisung zum UNESCO-Weltkulturerbe, die ersten Arbeitshauptschwerpunkte. So lassen sich ökologische, geologische, archäologische, historische, kulturelle, wissenschaftliche, ökonomische, soziale und kulturelle Aspekte umfassender und günstiger ins Verhältnis bringen, um so angemessen zukunftsfähig länderübergreifend eine nachhaltige Entwicklung zu ermöglichen. Perspektivisch erscheint es in dem Zusammenhang sinnvoll zu sein, die Gebiete über Gera, Greiz und Plauen bis ins Erzgebirge nach Tschechien ins Quellgebiet auszuweiten.
Dazu ist es jedoch notwendig, dass die Stadt Gera diesen dringenden Schutzanspruch verstärkter in die eigene Stadtplanung aufnimmt.
Laut eines dem Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) vorliegenden, undatierten Entwurfes einer „Begründung zum Bebauungsplan B/151/18 ‚Wohnpark Mozartstraße‘“ beabsichtigt die Stadt Gera auf einer Fläche von 8.212,00 m² = 0,82 ha eine Bebauung mit Wohnhäusern vorzunehmen. Dazu ist auf Seite 12 des ebengenannten Dokumentes, unter „Bauweise (§ 22 Bau NVO)“ folgendes vermerkt, Zitat:
Begründung: Die Bauweise ergibt sich aus dem Planungswillen der Stadt zur Bebauung des Quartiers. Im Nordosten ist eine geschlossene Bauweise für zwei aneinandergrenzende Wohnhäuser (dreigeschossige Mehrfamilienhäuser) geplant. Daran schließen sich südlich zwei Doppelhäuser an, die zur bestehenden Bebauung an der Franz-Liszt-Straße überleiten. Westlich der verlängerten Mozartstraße sind drei Einzel-bzw. Doppelhäuser) geplant, die mit ihrer offenen Anordnung den Übergang zum westlich anschließenden Stadtwald bilden. Das geplante Wohnquartier hebt sich somit einerseits von der südlich angrenzenden Bebauung ab, bildet jedoch zugleich den Übergang von dieser Bebauung zu den nördlich anschließenden Sportanlagen.“, Zitat Ende
Unter Punkt „2.1 Regionalplan Ostthüringen“ ist folgendes im Bezug des Hochwassereinzugsgebietes vermerkt, Zitat: „Der Standort des geplanten Wohngebietes ist im Regionalplan Ostthüringen (2012) als Siedlungsfläche übernommen worden, der in diesem Bereich mit dem Vorranggebiet Hochwasserschutz Weiße Elster / Gera bis Landesgrenze Sachsen-Anhalt (HW 10) überlagert ist. „Mit der Integration von stärker überschwemmungsgefährdeten Siedlungsbereichen in die Vorranggebiete Hochwasserschutz wird das erhebliche Risiko einer möglichen Überflutung dieser Siedlungsbereiche und die Notwendigkeit der Planung und Realisierung funktionsfähiger Hochwasserschutzmaßnahmen und -anlagen zum Schutz dieser Siedlungsbereiche vor Hochwasser schon auf regionalplanerischer Ebene sehr deutlich gemacht“ (Begründung zum Z 4-2 RP-OT 2012). Mit der Realisierung der Hochwasserschutzmaßnahme westlich der Weißen Elster in Gera wurde ein funktionsfähiger Hochwasserschutz hergestellt, der auf ein Hochwasserereignis HQ100 ausgelegt ist. Damit wurden der westlich gelegene Siedlungsbereich und damit auch das Plangebiet vor Hochwasser geschützt. Diese Flächen stehen zugleich als Retentionsräume nicht mehr zur Verfügung. Eine Bebauung ist daher mit dem Ziel 4-2 des Regionalplanes Ostthüringen vereinbar.“, Zitat Ende
Unter dem Punkt „2.3 Rechtliche Festsetzungen und Regelungen nach Fachgesetzen“ ergänzt man noch folgende Vorstellung, Zitat: „Thüringer Wassergesetz (ThürWG) / Wasserhaushaltsgesetz (WHG): Der Standort befindet sich formell noch im Überschwemmungsgebiet der Weißen Elster, obwohl die Hochwasserschutzmaßnahmen des Freistaates Thüringen im Bereich Tschaikowskistraße im sogenannten Bauraum 1 bereits abgeschlossen sind. Es wird davon ausgegangen, dass die Obere Wasserbehörde im Seite 10 TLUBN das Aufhebungsverfahren erst durchführen wird, wenn alle Hochwasserschutzmaßnahmen an der Weißen Elster abgeschlossen sind. Da die Maßnahmen für den Bereich Tschaikowskistraße und damit für das Plangebiet bereits umgesetzt sind und somit für das Plangebiet keine Hochwassergefährdung mehr besteht, wird von der Genehmigungsfähigkeit des Bebauungsplanes ausgegangen.“, Zitat Ende
Diese Aussagen zeugen deutlich davon, dass man selbst aus den Hochwasserereignissen der Jahre 2011 und 2013 nichts gelernt hat. Nicht Einschränkungen von Retentionsflächen der Weißen Elster sind die aktuellen Aufgaben, sondern die Rückgabe von überflutungsfähigen Altauen an den Fluss gehört zu den aktuellen Aufgaben. Hochwassersituationen richten sich im zeitlichen Auftreten nicht an menschliche Festlegungen. Zudem haben vermehrte Hochwasser ihre Ursache in der unvermindert fortgesetzten Bodenversiegelung, einer von wenig Nachhaltigkeit geprägten Landwirtschaft, welche zunehmend zu Bodenverdichtungen führt sowie der zunehmende Verlust an Waldgebieten in Folge von Trockenheit und starker Sommerhitze -insbesondere in den Jahren 2018 bis 2020. Abgesehen davon, dass Deiche nicht vollständig Hochwasser abhalten, sondern Qualmwasser ebenfalls zu Überflutungen führen können, aber ein Abfluss sich schwieriger gestalten kann, da ein Deich den Abfluss während eines sinkenden Hochwassers behindert.
An der Stelle möchte der AHA ferner darauf hinweisen, dass das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes angibt, Zitat: „Täglich werden in Deutschland rund 58 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Flächenneuinanspruchnahme – kurz Flächenverbrauch – von circa 82 Fußballfeldern.“, Zitat Ende
Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 21.170 ha. Im Vergleich dazu liegt diese Zahl zwischen der Fläche der Stadt Essen (21.034 ha) und der Stadt Lübeck (21.419 ha).
Da ist folgende Aussage unter dem Punkt „Bebauungspläne (verbindliche Bauleitpläne)“, Seite 8 der aktuellen Bebauungsplanung überhaupt nicht hilfreich, Zitat: „Das Plangebiet des Bebauungsplanes „Wohnpark Mozartstraße“ liegt vollständig im Bereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. B/87/99 „BUGA 2007 – Hofwiesenpark“ der Stadt Gera (Bekanntgemacht am 27.01.2006).“, Zitat Ende
Derartige Pläne entstanden vor den Hochwasserereignissen der Jahre 2011 und 2013, obwohl schon zu dem Zeitpunkt bekannt gewesen sein muss, dass es sich um eine Retentionsfläche der Weißen Elster handelt.
Selbst die folgende eigene Einschätzung in den ersten beiden Absätzen auf Seite 15 schreckt nicht vor einer Bebauung ab, Zitat: „Bei den Flächen des Plangebietes handelt es sind infolge von Gipsauslaugungen um ein aktives Erdfallgebiet mit einem hohen Gefährdungsrisiko. Das Gebiet wird der Gefährdungsklasse B-b-I-3 gem. Subrosionskataster der TLUG zugeordnet. Im Ergebnis konkreter Baugrunduntersuchungen werden ggf. konstruktive Anpassungen von Bauvorhaben erforderlich.
Erläuterung: Das Plangebiet liegt im Bereich natürlicher Gipsvorkommen. In Folge von Auslaugungsprozessen kann es zu Erdfallerscheinungen kommen, die zu Anpassungen in der statischen Sicherheit führen können.
“, Zitat Ende
Man rechnet durchaus mit Erdfällen, als Kriterium für eine Nichtbebauung lässt es die planende Stadt Gera nicht zu.
Vollkommen unbeachtet bleibt die Bedeutung des Standortes als Biotop- und Grünverbundes zwischen Weißer Elster und Stadtwald, welches zudem dem Frischluftaustausch dienen kann.
Es besteht zudem auch keine Wohnungsnot in der Stadt Gera, was einen derartigen Schritt vielleicht rechtfertigen könnte.
Laut Stadtverwaltung Gera hatte die Stadt mit Stand vom 31.03.2021 eine Einwohnerzahl von 93.167 Einwohner. Mit Stand vom 31.09.2020 lag die Einwohnerzahl noch bei 93 833 Personen. Das bedeutet für diesen Zeitraum einen Rückgang von 666 Einwohnerinnen und Einwohnern.
Zudem weist die „Sozialstatistik der Stadt Gera“, Stand: 28. Februar 2020, auf Seite 16, unter den Punkten 3.1. für das Jahr 2018 einen Wohnungsbestand für Wohnzwecke im Umfang von 60.508 Wohnungen und davon einen marktaktiven Leerstand von 10,2 {742476d910061147bacb9f2d1e63afebae5c969212eff52eb4ea03554537fa31} = 6.171,82 Wohnungen aus.
Neben der Tatsache, dass u.a. soziale Verbesserungen dringend geboten sind, um die Abwanderungen zu mindestens zu stoppen, gilt es zuerst den hohen Wohnungsleerstand zu beseitigen, ehe man erneut Flächenverbrauch für neue Mehrfamilienhäuser zulässt. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) erkennt in dem Entwurfes einer „Begründung zum Bebauungsplan B/151/18 `Wohnpark Mozartstraße`“ der Stadt Gera eine grobe Missachtung ökologischer, klimatischer und hydrologischer Erkenntnisse, Vernunft und Erfordernisse, da man eine Altaue der Weißen Elster sowie ein potentiellen Biotop- und Grünverbund zwischen Stadtwald und Weißer Elster verbaut und dabei noch die Gefahr von Erdfällen missachtet.
Alles Gründe, was eine derartige Bebauungsplanung ausschließen muss. Daher fordert der AHA die Verantwortlichen in Politik und Verwaltung des Freistaates Thüringen und der Stadt Gera auf, den Fortgang des Bebauungsplans B/151/18 „Wohnpark Mozartstraße“ sofort und unwiderruflich zu stoppen.
In dem Zusammenhang bekräftigt der AHA wiederholt und mit Nachdruck seinen Wunsch und Bereitschaft sich im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten verstärkt für den Schutz, Erhalt und Entwicklung des gesamten Flussgebietes der Weißen Elster von Quelle bis zur Mündung einzusetzen. Dazu zählen selbstverständlich auch das Stadtgebiet Gera sowie der Abschnitt der Weißen Elster zwischen den Städten Gera und Zeitz. Daher hatte die Mitgliederversammlung des AHA vom 07.12.2020 beschlossen eine länderübergreifende Regionalgruppe Gera-Zeitz zu bilden. In dieser AHA-Gruppe können sich ehrenamtliche Interessenten unabhängig von Alter, Geschlecht, Bildung und Beruf einbringen. Wer Interesse hat, wende sich bitte an folgende Kontaktmöglichkeit:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Regionalgruppe Leipzig und Umland
Otto-Adam-Straße 14

04157 Leipzig

E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 22.05.2021

Fotos: Karolin Zinkeisen

« Ältere Beiträge