Jahr: 2020 (Seite 29 von 34)

AHA hält verstärkte Maßnahmen zum Schutz und Entwicklung der Helme für erforderlich

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) hält eine wissenschaftlich fundierte Auseinandersetzung zur Schutz und Entwicklung der Helme und ihrer Aue, die Auenlandschaften ihrer mindestens 26 Nebengewässer, wozu u.a. die Salza, die Zorge, die Thyra, die Leine, die Gonna und die Rohne gehören, sowie nicht zuletzt der Helmestausee zählen. Dazu führt der AHA u.a. immer wieder Fahrradexkursionen in diesen Gebiet durch, um sich vor Ort ein jeweils aktuelles Bild verschaffen zu können und letztendlich mit der Bevölkerung ins Gespräch zu kommen.
Dabei gilt es folgende grundsätzlichen Ausgangsbedingungen heranzuziehen:
Einst gehörte die ca. 74 km lange Helme zu den arten- und strukturreichsten Flüssen Mitteldeutschlands. Insbesondere prägend waren die umfassenden Mäander und der durchaus damit verbundene Fischreichtum. In Folge eines starken Sommerhochwassers im Jahre 1956 nahm man massive Begradigungen vor sowie errichtete in den Jahren 1962 bis 1965 ein Stausee mit einem Fassungsvermögen von 35,6 Millionen Kubikmeter, welcher offiziell im Jahre 1969 seine Eröffnung erfuhr.
Nunmehr befindet sich der Helmestausee Berga-Kelbra in zwei aneinandergrenzenden EU-Vogelschutzgebieten. Im Freistaat Thüringen im EU-SPA Kyffhäuser – Badraer Schweiz -Helmestausee und im Land Sachsen-Anhalt im 784 ha großen EU-SPA Helmestausee Berga-Kelbra. Insbesondere die Funktion als Kranichrastplatz hat zu den Ausweisungen geführt und erfordert daher eine Verordnung zum Ablassen des Stausees. Dabei gilt es natürlich ebenfalls auf den Eintrag von Wasser mit niedrigerem Sauerstoffanteil und höheren Temperaturen sowie von Raubfischen in die Helme zu achten. Der AHA vertritt daher die Auffassung, dass so etwas genau in einer Verordnung oder noch besser in einem Staatsvertrag zwischen dem Land Sachsen-Anhalt und dem Freistaat Thüringen zu regeln ist.
Bekanntlich führen Begradigungen bzw. Kanalisierungen zu massiven Erhöhungen der Fließgeschwindigkeiten, was man versuchte mit 6 neu- bzw. ausgebauten Wehren zu begegnen. Diese Begradigungsmaßnahmen führten nicht nur zum Verlust der Vielfältigkeit, sondern sorgten mit der Erhöhung der Fließgeschwindigkeit und dem Ausbleiben der mit der Prall- und Gleithangwechselwirkung verbundenen Verfrachtung und Umlagerung der Sedimente zur fortschreitenden Eintiefung des Flusses. Neben der Gefahr der zunehmenden Austrocknung des Umfeldes, geht somit dem Fluss auch die dringend benötigte Aue, als Lebens- und Überflutungsraum verloren.
Die Wehre bescherten dem Fluss zudem für die Fische schwer bzw. nicht überwindbare Hindernisse. Somit büßte die Helme einen großen Teil ihrer ökologischen Durchlässigkeit, Vielfältigkeit und Funktionen ein. Zudem bleiben riesige Mengen an Sedimenten im Helmestausee Kelbra im Land Sachsen-Anhalt zurück, welche dem Fluss abwärts fehlen.
In den Jahren 1998 bis 2008 errichtete man bereits 10 Umgehungsrinnen an Wehren zwischen dem Quellgebiet im Thüringer Landkreis Eichsfeld bei Stöckey bis zur Mündung in die Unstrut bei Kalbsrieth, südöstlich von Artern in Thüringen.
Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) bedarf die Helme, welche den Südharz, die Goldene Aue, das Randgebiet des Kyffhäuser Gebirge und der Sangerhäuser Mulde durchfließt, die Gewährung der Möglichkeit wieder Mäander sowie im Rahmen der Schaffung von beidseitig mindestens 10 m Gewässerschutzstreifen einen gewässerbegleitenden Biotopverbund entwickeln zu lassen. Diesen Biotopverbund gilt es bis zur Unstrut zu ermöglichen und dabei alle Nebengewässer einzubeziehen. Insbesondere seien hier u.a. Zorge, Thyra, Leine, Gonna und Rohne zu nennen.
Ferner gilt es die Anknüpfungen über den Uferwald am Helmestausee Berga-Kelbra, unweit der Numburg an das Umland zu betrachten und zu beachten. Dieser sehr entwicklungsfähige Wald, welcher ein sehr wichtiger Lebens- und Rückzugsraum an der Nahtstelle zwischen der Badraer Schweiz und des Helmestausees Berga-Kelbra darstellt sowie Bestandsteil des 546,8 ha großen Naturschutzgebietes (NSG) „Schlossberg-Solwiesen“ ist.
Laut Ausführungen der Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie zu den Naturschutzgebieten (Stand: 9/2009) stellt dieses Naturschutzgebiet, welches zudem den Status als europäisches Schutzgebiet nach der Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie besitzt, ein sehr arten- und strukturreichen Teil der Region dar, Zitat:

„In den Naturräumen 7.2 (Zechsteingürtel am Südharz) und 6.1 (Goldene Aue) liegt das NSG 4 „Schlossberg-Solwiesen“. Es umfasst Ausschnitte aus dem Zechsteingürtel des Kyffhäusers und der Goldenen Aue und repräsentiert charakteristische Oberflächen- und Gewässerformen dieser Naturräume. Das NSG dient der Erhaltung der Gipskarstlandschaft mit Trockenbiotopen, der Binnensalzstellen, von Auenwiesen, Röhrichten und Teilen des Stausees als Lebensraum insbesondere für Blütenpflanzen, Vögel und Insekten. Das große und sehr vielfältige Gebiet besitzt eine ausgesprochen breite Palette schutzwürdiger Biotope. Die Wälder sind vor allem dem Waldlabkraut-Eichen-Hainbuchenwald und dem Eschen-Ahorn-Schlucht- und -Schatthangwald zuzurechnen. Besonders wertvoll sind die Salzboden-Gesellschaften der Solwiesen wie Strandsoden-Queller-Flur, Schuppenmieren-Salzschwaden-Rasen und Salzbinsen-Rasen. Bundesweite Bedeutung hat das Vorkommen der Heideschnecke Helicopsis striata am Südosthang des Mittelbergs. Die Salzstelle an der Numburg ist aus botanischer und zoologischer Sicht immer noch eine der bedeutendsten naturnahen Binnensalzstellen Thüringens, die unbedingt erhalten werden muss.“, Zitat Ende

Ferner zählen die Solquelle und die Solwiesen im Bereich des Naturschutzgebietes „Schlossberg-Solwiesen“ dazu, welche eines umfassenden Schutzes vor weiteren Nährstoffeinträgen und einer unregelmäßigen Mahd bedürfen. Vorstellbar wäre nach Ansicht des AHA die Erweiterung der salzbeeinflussten Wiesen, indem dem Bach mehr Einströmungsraum in sein Umland erhält.
Für den Bereich der Helme bekräftigt der AHA immer wieder seine Auffassung, dass zahlreiche Maßnahmen erforderlich sind, um der Helme ihre Naturnähe zurückzugeben. Dazu zählt neben den obengenannten Aktivitäten, die Zulassung und Förderung sukzessiver Gehölzentwicklung sowie u.a. im Bereich der Aumühle die Vornahme von Rückverlegungen von Deichanlagen bis zur Nebenhelme heran. Beide Maßnahmen tragen zur Wiederherstellung einer arten- und strukturreichen Helme bei, indem sich Auengehölze und Prall- und Gleithänge wieder entwickeln können sowie der Fluss verstärkt Kontakt zur Aue als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten sowie als Überschwemmungsgebiet zurück erhält.
Im Zusammenhang des notwendigen dringenden Schutzes der Graukraniche und ihrer länder- und landkreisübergreifenden Rastplätze im Bereich des Helmestausees und -rückhaltebeckens Kelbra sowie der Helme begrüßen die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer den Erlass und Bestand entsprechender Allgemeinverfügungen der Landkreise Mansfeld-Südharz und Nordhausen.
Im Zusammenhang mit den dringend erforderlichen Schutz- und Entwicklungsmaßnahmen und der gegenwärtig sehr massiven Auseinandersetzung zum Wasserregime des Helmestausees, hält es der AHA für sehr sinnvoll bzw. dringend notwendig, eine sehr komplexe, wissenschaftlich fundierte länderübergreifende Schutz- und Entwicklungskonzeption für die ca. 74 km lange Helme, die zum Beispiel die etwa 38 km lange Zorge und die ca. 20 km lange Thyra, der weiteren 24 Helmenebengewässer und ihrer Einzugsgebiete sowie direkt angrenzender Räume entwickeln zu lassen. Dabei sollte auch die Wirkung und perspektivische Entwicklung des Helmerückhaltebeckens Bestandteil und Inhalt der Untersuchungen sein.
Als Verantwortliche in Politik und Verwaltung sind der Freistaat Thüringen und das Land Sachsen-Anhalt sowie die jeweiligen Landkreise, Städte und Gemeinden zu sehen und als wissenschaftliche Partner können dazu u.a. die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, die Hochschule Anhalt in Bernburg und die Fachhochschule Nordhausen dienen.
Schwerpunktaufgaben einer wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption müssen u.a. die Prüfung des Ist-Zustandes des Flusssystems der Helme, der aktuelle Bestand von Fauna, Flora und Pilzen, der aktuelle Zustand von Biotop- und Grünverbundräumen, die Benennung von Konfliktmöglichkeiten und aktuellen Beeinträchtigungen sowie Vorschläge zur künftigen Entwicklung enthalten. Im Rahmen der Betrachtung der künftigen Entwicklung gilt es u.a. Möglichkeiten der naturnahen Wiederherstellungen der Struktur und Rückgabe der Auenlandschaften und Überflutungsräume der Helme, Notwendigkeiten der Einrichtung und Benennung von Schutzzielen neuer Schutzgebiete sowie die Nutzung des Gebietes als Wohn- und Lebensraum für zahlreiche Menschen, für Landwirtschaft, Forst, Tourismus, Wissenschaft und Bildung unter dem Aspekt des Umwelt-, Natur-, Landschafts- und Klimaschutzes.
Der AHA bekräftigt immer wieder seine Bereitschaft im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten diese wissenschaftliche Bearbeitung zu initiieren und zu begleiten. Dazu ist es aber auch erforderlich, dass der AHA alle Unterlagen erhält, wozu auch die Entscheidungsgrundlagen des Landes Sachsen-Anhalt zur vollständigen Entleerung des Helmestausees von Wasser gehören. An der Stelle sei darauf hingewiesen, dass der AHA auf Antrag im Juni 2019 vom Umweltbundesamt die Anerkennung die Mitwirkungs- und Klagerechte einer anerkannten Umwelt- und Naturschutzvereinigung erhalten hat.
Perspektivisch kann sich der AHA vorstellen, dass in Kelbra eine Helme-Konferenz stattfindet, wo Politik, Verwaltung, Wissenschaft sowie die Bevölkerung und Interessenten und ihre Initiativen und Vereine gemeinsam über die Entwicklung des ca. 74 km langen Flusses und seines Einzugsgebietes beraten können. Ziel muss es dabei sein, alle Interessen und Notwendigkeiten ökologisch nachhaltig zusammenzuführen.
Auf Grund der vielfältigen, sehr bedeutsamen Aufgaben zum Schutz, Erhalt und Entwicklung der Helme, ihrer Aue, ihres Einzugsgebietes, Nebengewässer und angrenzenden Gebiete beabsichtigt der AHA eine länderübergreifende Arbeitsgruppe Helme bzw. Regionalgruppe Nordhausen-Sangerhausen zu bilden, welche ehrenamtlich Interessierten die Möglichkeit eröffnet, sich im Interesse des Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutzes einbringen zu können.
In dem Zusammenhang möchte der AHA auf folgende zwei Fahrradexkursionen im Jahr 2020 hinweisen:

Samstag, den 08.08., um 10.00 Uhr
Fahrradrundexkursion entlang bzw. durch die Aue der Zorge
in der Stadt Nordhausen sowie entlang der Helme bis Bahnhof Ber­ga-Kelbra mit Aufenthalt am Mündungsbereich der Thyra
Treffpunkt: Bahnhof Nordhausen
Dauer: ca. 5 Stunden

Samstag, den 31.10., um 10.00 Uhr
Fahrradrundexkursion zur Helme und zum Helmestausee bei Ber­ga-Kelbra

Treffpunkt: Bahnhof Berga-Kelbra
Dauer: ca. 4 Stunden

Wer Interesse an einer Mitwirkung im AHA hat und diesbezüglich mit dem Verein Kontakt aufnehmen möchte, wende sich bitte an folgende zentrale Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 – 200 27 46
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 24.02.2020

Mitteldeutsche Zeitung:

AHA für mehr Helmeschutz

Thüringer Allgemeine:

Naturschützer fordern eine Helme-Konferenz

NNZ-Online:

AHA: Helme, Zorge und Thyra schützen

kyffhäuser-Nachrichten:

Die Helme braucht mehr Schutz

Initiative „Pro Baum“ und AHA halten nachhaltige Konzepte zum Umgang mit Hochwasser entlang der Saale für erforderlich!

Mit fortgesetztem großem Interesse verfolgen die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) weiter die Medienberichte zu Plänen des Landes Sachsen-Anhalt zur Errichtung einer „Schutzwand“ an der Ostseite des Gimritzer Damms aufgenommen.
Auf der Basis des klaren und eindeutigen Beschlusses des 2. Senats des Oberverwaltungsgerichtes des Landes Sachsen-Anhalt vom 18.05.2015, Aktenzeichen: 2 M 33/15, welcher den Beschluss des Verwaltungsgerichtes Halle vom 03.03.2015, Aktenzeichen: 4 B 14/15 HAL zur Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage der Antragstellerin gegen die Plangenehmigung des Landesverwaltungsamtes des Landes Sachsen-Anhalt vom 19.11.2014 für den Bau einer als Hochwasserschutzanlage Gimritzer Damm (Saale) deklarierten gesamt 1.500 m langen, drei Meter hohen und 30 m breiten Deiches im Bereich des Sandangers und der Halle-Saale-Schleife, aufhob, waren neue Planungen erforderlich.
Die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) bekräftigen erneut und mit Nachdruck, dass sie die Entscheidungen der Verwaltungsgerichtsbarkeit begrüßen, da ansonsten der einst am 12.07.2013 illegal begonnene skandalöse Deichbau seine ungehinderte Fortsetzung gefunden hätte. Vom Grundsatz her begrüßen Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA), dass man offenbar beabsichtigt nun die alten Planungen aufzugeben. Nach Auffassung von Initiative „Pro Baum“ und AHA gilt es jedoch alles zu stoppen, was entgegen jeglicher fachlichen und moralischen Vernunft an Retentionsflächen weiter einschränkt und so zur Verstärkung der Bedrohung der Altstadt östlich und nordöstlich der Saale führt sowie vermehrte Eingriffe in den Gehölzbestand und in Wiesenbereiche zur Folge haben. Ferner basieren diese Planungen auf mehreren weiteren falschen Ansätzen vor Ort. So ist bei der Errichtung von „Schutzwänden“ davon auszugehen, dass im Falle des Vortriebs von Spundwänden in den Boden im Bereich des Deiches, auch mit Rückstau von Wasser zu rechnen, welches aus Richtung Halle-Neustadt der Saale zuströmt. Deswegen sind sowohl die Altstadt, als auch die Neustadt von Halle (Saale) negativ von einer Umsetzung eines derartigen Deichbauprojektes betroffen. Unverständlich ist für Initiative „Pro Baum“ und AHA weiterhin, dass mit dem Abriss der Eissporthalle im Jahre 2016 keine vollständige Beseitigung der Kellerräume und der Aufschüttungen erfolgte. Somit besteht die Gefahr einer Behinderung des freieren Abflusses und des Rückstaus von Hochwasser, welches dann gezielt verstärkt auf den Gimritzer Damm zuströmt.

Mit großem Unverständnis haben die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) immer wieder die verheerenden Massenabholzungen entlang des Gimritzer Dammes zwischen Zur Saaleaue und Heideallee angeprangert. Diese Zerstörung des standorttypischen Gehölzbestandes, welcher u.a. aus Stieleiche, Gemeiner Esche, Pappel, Robinie, Feldahorn, Blutroten Hartriegel und Hundsrose bestand bzw. noch in Resten besteht, bildete einen sehr wichtigen Rückzugsraum von zahlreichen Tier- und Pflanzenarten, trug zur Entstehung von Frischluft und zum Lärmschutz bei, wertete das Stadtbild auf sowie stellte einen sehr wichtigen Biotop- und Grünverbund dar. Beide Organisationen forderten immer wieder den sofortigen Stopp dieser umwelt- und naturfeindlichen zerstörerischen Aktivitäten. Seit Anfang an betrachten die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) mit sehr großer Sorge die Umsetzung der Pläne zum Umbau des Gimritzer Dammes zwischen Rennbahnkreuz und Heideallee, des Abschnittes der Heideallee bis zur Kreuzung mit der Walter-Hülse-Straße und dem Weinbergweg sowie deren Umbau zum Kreisel aufgenommen. Mit den der Öffentlichkeit vorliegenden großzügigen Verkehrsplanungen, gehen mit der Umsetzung der Baumaßnahmen, massive Zerstörungen und Beschädigungen von sehr wichtigen Gehölz- und Wiesenbeständen einher. So hatte man massiv den Gehölzbestand südlich bzw. südwestlich des gesamten Gimritzer Dammes, insbesondere zwischen Zur Saaleaue und Übergang zur Heideallee, fast komplett zerstört. Der Gehölzbestand nördlich bzw. nordöstlich des Gimritzer Damm im Übergangsbereich zur Heideallee und im Bereich der Einmündung der Halle-Saale-Schleife sind Massenfällungen zum Opfer gefallen. Dabei hat man schätzungsweise mindestens 150 Bäume und Sträucher vernichtet und dabei sehr wichtige Lebens- und Rückzugsräume für Tiere und Pflanzen und einen wichtige Basis für Frisch- und Kaltluft zerstört. Gegenwärtig zeichnet sich ab, dass dafür Beton, Schotter, Stahl und Asphalt für umfassende Bodenversiegelungen sorgen. Der weitere Knackpunkt bildet der geplante Kreisel im Kreuzungsbereich von Heideallee, Walter-Hülse-Straße und dem Weinbergweg. Hier sehen die Planungen alleine für den Umbau und im direkten Anschlussbereich in Heideallee und Brandbergweg die Vernichtung von mindestens 70 Bäumen vor. Derartige Planungen, wofür der Steuerzahler alleine im Abschnitt zwischen Rennbahnkreuz und Anschluss Heideallee etwa 13,5 Millionen Euro aus dem Fluthilfefond für den Abschnitt zwischen Rennbahnkreuz und Anschluss Heideallee beisteuern soll, ist ein weiterer skandalöser Ausdruck verfehlter Verkehrs- und Umweltpolitik nicht nur in der Stadt Halle (Saale), sondern auch im Land Sachsen-Anhalt. Es ist auch aus dem Gesichtspunkt unverständlich, dass man ein Straßensystem massiv ver- und bestärkt, welches sich zu großen Teilen im Hochwassereinzugsgebiet der Saale befindet und man genau weiß, dass trotz Deiche oder „Schutzwände“ mit umfassenden Überflutungen und Einwirkungen von Qualmwasser sowie umfassenden Rückstau aus Richtung Halle-Neustadt zu rechnen ist.
Zwischenzeitlich behauptete der hallesche Beigeordnete für Stadtentwicklung und Umwelt René Rebenstorf, als „Ersatz….39 Platanen“ mehrreihig entlang des Gimritzer Dammes pflanzen zu wollen und hatte damit die Genehmigung der Fortsetzung der Massenfällungen begründet. Diese 39 „Ersatz“-Pflanzungen können jedoch die erheblichen und flächendeckenden Gehölzverluste durch die Massenabholzungen und Flächenversiegelungen niemals ersetzen. Ferner haben Trockenheit und Hitze zum Absterben zahlreicher gepflanzter Bäume geführt.
Daher fordern die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) sofort weitere Massenabholzungen im Bereich Gimritzer Damm und Heideallee/Weinbergweg/Walter-Hülse-Straße zu stoppen und endlich moderne, umweltgerechte Verkehrsplanungen vorzunehmen!
Ferner regen die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) erneut sowie mit Nachdruck an, das frühere Gebäude des Finanzamtes und das angrenzende Gelände komplett zurückzubauen und einer sukzessiven Entwicklung im Anschluss zu den Auen von Saale und Saugraben entwickeln zu lassen. In dem Zusammenhang ist es ratsam die Außenstelle Halle des Beauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik andernorts unterzubringen und deren Gebäude und Nebengelände baulich komplett zu beräumen und ebenfalls in eine sukzessive Entwicklung im Anschluss zu den Auen von Saale und Saugraben einzubeziehen. Neben der dringend notwendigen Ausweitung von Grünbereichen und der Stärkung des Grün- und Biotopverbundes zwischen Saale, Saugrabental und Dölauer Heide an der Nahtstelle zwischen Halle-Neustadt und Heide-Süd, kann das Gebiet wieder als Retentionsfläche sowie gestärkt als Kaltluftentstehungsgebiet und -korridor dienen.
Im Rahmen einer gemeinsamen Stellungnahme von Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) und Initiative „Pro Baum“ zum Planfeststellungsverfahren „Neubau Hochwasserschutzanlage Gimritzer Damm“ Aktenzeichen: 404.6-62211-0202 vom 11.03.2018 haben beide Organisationen u.a. unter Punkt Zu 100 und 100_TZ bis 200 folgendes vermerkt, Zitat:

„Die Planungen beinhalten nicht im erforderlichen Umfang Möglichkeiten eines länderübergreifenden Umgangs mit Hochwasser nach Flusssystemen orientiert. Erste positive Ansätze aus den neunziger Jahre zum Beispiel von Deichrückverlegungen in der Saaleaue zwischen Halle (Saale) am Pfingstanger sowie der Ortschaften Angersdorf, Holleben und Hohenweiden fanden bisher keine ordnungsgemäße Fortsetzung. Saaleaufwärts liegen seitens des AHA immer wieder Vorschläge zu Deichrückverlegungen am Göhlitzscher Holz in Leuna sowie an der Fasanerie in Merseburg vor, welche bisher keine öffentliche Erörterung gefunden haben. Ähnliche Aktivitäten liegen Flussaufwärts entlang der Weißen Elster vor. Ernsthafte Aktivitäten in die Richtung sind im Freistaat Thüringen im Großraum Gera in der Planung. Diese dort bisher formulierten Ansätze gilt es auch in Sachsen und Sachsen-Anhalt anzugehen. Nach Ansicht der Autoren der Stellungnahmen sind nur flächendeckende Deichrückverlegungen sinnvoll, welche ein unnötiges Aufbauen von Hochwasserwellen hemmt oder gar ausschließt. Die Polderwirtschaft reagiert dagegen erst auf hohe Hochwasserwellen und verhindert diese nicht. Alles diese Überlegungen und Faktoren finden im konkreten Planungsvorhaben keine Berücksichtigung. Gleiches gilt hinsichtlich der Betrachtung der Zunahme von stark ausgeprägten Hochwassersituationen. Das Umweltbundesamt und das Statistische Bundesamt in Deutschland weisen eine tagtägliche Neuversiegelung von Boden im Umfang von 69 ha Boden aus. Das entspricht in etwa einer Fläche von ca. 100 Fußballfeldern und im Jahr in etwa einer Fläche von 25.185 ha -69 ha/Tag x 365 Tage/Jahr = 25.185 ha/Jahr. Im Vergleich dazu die Fläche der Stadt Leipzig, welche 29.760 ha beträgt. Der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD enthält den Wunsch einer Reduzierung der Neuversiegelung von Flächen auf maximal 30 ha/Tag zu senken. Selbst diese Zielstellung ist schon inakzeptabel, angesichts der jahrzehntelangen Verluste an unversiegelter Bodenflächen. Natürlich zählen auch Bodenverfestigungen in Folge von zunehmender Verarmung des Anbaus von Feldkulturen sowie eng damit verbundener Bodenerosionen ebenfalls als Ursache dazu. Die ausbleibenden Korrekturen haben durchaus Auswirkungen auf den konkreten Standort. Versinnbildlichen aber den fehlen nachhaltigen und räumlichen Gedanken im Umgang mit Hochwasser. Gleiches gilt für die Vorschläge der Autoren der Stellungnahmen hinsichtlich der Entwicklungen in und an den Auen von Saale, Weißer Elster und derer Nebengewässer. Dazu zählt auch der hochwasserbezogene Rückbau in Halle-Neustadt, wozu auch der Komplex des früheren Finanzamtes und der Stasi-Unterlagenbehörde. Insofern geht das geplante Vorhaben nicht von einem nachhaltigen Umgang mit Hochwasser aus.“, Zitat Ende

Leider haben der Freistaat Sachsen und das Land Sachsen-Anhalt bisher immer wieder zum Ausdruck gebracht, dass sie nicht gewillt sind, eine nachhaltige, zukunftsfähige, landesweite und länderübergreifende nach Fließgewässern orientierte Konzeption zum Umgang mit Hochwasser anzugehen.

Zuvor führten beide Organisationen in ihrer Stellungnahme aus, Zitat:

Zu 1.1.4. Wasser

Wie bereits Zu 1.1.1. Realnutzung angegeben, fehlen hier komplett Angaben zur Fließbewegung von Grund- und Schichtwasser im Raum von Halle-Neustadt. Ebenso ist der Verlauf des südlichen Kolonistengrabens nicht erkennbar. Diese unvollständigen Angaben lassen ein vollständiges und korrektes Bild zu den hydrologischen Zusammenhängen in dem Untersuchungsgebiet nicht zu.

Zu 1.2.9.2., 1.2.9.3., 1.2.9.4. und 1.2.10.4.

Unerwähnt bleiben die flächendeckenden Störungen bzw. Zerstörung der kompletten Vegetation entlang des Gimritzer Dammes sowie angrenzender Gebiete. Ebenso fehlen Angaben zu den bereits erfolgten Beeinträchtigungen im Zusammenhang mit den eigenmächtigen und illegalen Bau- und Abholzungsmaßnahmen der Stadt Halle (Saale) ab dem 12.07.2013. Ebenso führen die angedachten Baumaßnahmen zu massiven und dauerhaften Beeinträchtigungen im Landschafts- und Stadtbild. Nicht nachvollziehbar erscheinen Anmerkungen zum „Hochwasserschutz des Festplatzes und der Halle-Saale-Schleife“. Perspektivisch gilt es die Möglichkeiten eines Alternativen des derzeitigen Festplatzes und einer damit verbundenen Renaturierung des Standortes zu prüfen. Die Befahrung der Halle-Saale-Schleife gilt es auf einen eng bestimmten Anliegerverkehr zu beschränken. Dazu erscheint es sinnvoll zu sein, die im Jahr 2013 begonnene Reduzierung auf eine Fahrspur, konsequent fortzusetzen. Ebenso erscheint es sinnvoll zu sein die Sportanlage Sandanger komplett aufzugeben und zurückzubauen, dem Landesanglerverband Sachsen-Anhalt e.V. und dem Halleschen Anglerverein e.V. einen alternativen Standort anzubieten sowie den Altverlauf der Wilden Saale wiederherzustellen. Darüber hinaus gilt es für das Gelände des Sandangers eine gezielte und wissenschaftlich fundierte Schutz- und Entwicklungskonzeption zu erstellen. Vorstellbar wäre aber eine umfassende sukzessive Entwicklung des Geländes. Darüber hinaus ist es unverständlich, dass bei der so vielfach populistisch beschriebenen Hochwassergefahren für Gimritzer Damm und Halle-Neustadt eine bauliche Ausweitung und verkehrliche „Aufwertung“ des vorhandenen Straßenverkehrs erfolgt. Derartige Baumaßnahmen sind offenbar fachlich unqualifiziert und rechtlich fragwürdig ohne entsprechenden Prüfungen erfolgt.“, Zitat Ende

Diese Stellungnahme und die darin geäußerten Bedenken und Vorschläge hat das planungsführende Land Sachsen-Anhalt offenbar mehr oder minder komplett ignoriert.

Ebenso unbeirrt hat man bisher folgendes nicht berücksichtigt, Bebauungen und neue Flächenversiegelungen vorgenommen bzw. plant diese neu:

Bekanntlich ergaben sich mit dem Abzug der GUS-Streitkräfte bis zum Juli 1991 aus der Stadt Halle (Saale) auch für die einstige Garnison im heutigen Stadtteil Heide-Süd neue Entwicklungschancen. Dazu zählte nach Auffassung der Initiative „Pro Baum“ und des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) die Wiederherstellung eines offenen, landschaftlich und ökologisch sehr vielfältigen Tals des Saugrabens bzw. Nördlichen Kolonistengrabens. Nach zahlreichen und zähen Debatten nahm die hallesche Stadtpolitik im Frühjahr 1995 den Anlauf diesen sehr wichtigen Biotop- und Grünverbund sowie Kaltluft- bzw. Frischluftkorridor wiederentstehen zu lassen und von Bebauung freizuhalten. Mit dem Straßenkorridor der Blücherstraße besteht jedoch eine nicht zu unter-schätzende Zerschneidungsfunktion. Ferner konnten es sich die Verantwortlichen der Stadt Halle (Saale) nicht verkneifen immer wieder massiv in das Fließgewässer und sein Tal mit Verschotterungen sowie übermäßiger Mahd der Wiesen und Schilfbestände einzugreifen. Darüber hinaus fand eine schrittweise weitere Heranführung weiterer Wohnbebauung von Heide-Süd immer weiter an das Tal statt. Ebenso zerstörte man im September 2015 im Bereich der Kreuzung Blücherstraße/Begonienstraße eine wertvolle Wiese, um dort einen neuen Parkplatz für die nunmehrige Eissporthalle zu errichten. Diese Wiese grenzte nicht nur an Gehölzstrukturen und somit an das sich entwickelnde Gefüge des Saugrabens, sondern stellte bisher in der Blühphase Insekten zahlreich Nahrung zur Verfügung und bot Hasen Nahrung und Trocknungsfläche nach Niederschlägen. Diese Kriterien spielten offensichtlich bei den dafür Verantwortlichen keine Rolle. Die Initiative „Pro Baum“ und der AHA müssen daher feststellen, dass wieder eine Wiese Bulldozern, Schotter und nunmehr abgestellten Autos zum Opfer gefallen ist. Neben den weiteren Verlust eines Lebens- und Rückzugsraum, weisen Initiative „Pro Baum“ und AHA darauf hin, dass es sich hier durchaus um Überflutungsaum der Saale handelt. In dem Blickwinkel betrachtet, halten Initiative „Pro Baum“ und AHA weiterhin einen Rückbau für dringend geboten.
Nunmehr vermelden immer wieder Medienberichte, dass es Pläne gibt ab Frühjahr 2021 bis 2023/2024 eine neue Eisporthalle in der Blücherstraße sowie nördlich davon weitere Parkplätze zu errichten. Dafür stellt die Landesinvestitionsbank zu 100 {742476d910061147bacb9f2d1e63afebae5c969212eff52eb4ea03554537fa31} öffentliche Gelder aus dem Fluthilfefond im Umfang von 22 Millionen Euro zur Verfügung.
Nach Ansicht der Initiative „Pro Baum“ und des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) gilt es nunmehr diese Planungen zu veröffentlichen und die Öffentlichkeit um Stellungnahmen zu bitten. Die Initiative „Pro Baum“ und der AHA befürchten weitere massive bauliche Einschränkungen im Saugrabental, welche offensichtlich von einem von der von der evangelischen Schulstiftung in Mitteldeutschland auf einer Fläche im Umfang von 16.000 m² = 1,6 ha Fläche auf den Weinbergwiesen in Heide-Süd geplanten Neubau einer Grundschule mit einer Kapazität für 300 Schülerinnen und Schüler ausgeht. Hier plant man eine Fertigstellung im Jahr 2023. Diese geplante betrifft den Unterlauf des Saugrabens, welcher ein sehr wichtiger Überflutungsraum der Saale darstellt.
Jedoch führen alle Baumaßnahmen im Saugrabental und auf den Weinbergwiesen zu weiteren räumlichen Einschränkungen dieses sehr wichtigen Verbindungskorridors zwischen Dölauer Heide und Saaleaue mit seinen angrenzenden Gehölz-, Wiesen- Stau-den-und Wasserflächen mit Feuchtgebieten. Dieses Gebiet hat nicht nur eine sehr wichtige Funktion als Lebens- und Rückzugsraum für eine sehr vielfältige Fauna und Flora sowie Erholungsraum insbesondere für die Menschen aus Halle-Neustadt und Heide-Süd, sondern dient zudem als Kalt- und Frischluftentstehungsgebiet und -korridor. Angesichts der zunehmenden Aufheizung von Natur, Landschaft und urbanisierten Gebieten eine sehr wichtige Funktion.
An der Stelle möchten Initiative „Pro Baum“ und AHA darauf hinweisen, dass das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes angibt, Zitat: „“Täglich werden in Deutschland rund 58 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Flächenneuinanspruchnahme – kurz Flächenverbrauch – von circa 82 Fußballfeldern.“, Zitat Ende
Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 21.170 ha. Im Vergleich dazu liegt diese Zahl zwischen der Fläche der Stadt Essen (21.034 ha) und der Stadt Lübeck (21.419 ha).
Daher fordern die Initiative „Pro Baum“ und der AHA den halleschen Stadtrat sowie den Oberbürgermeister der Stadt Halle (Saale), seine Beigeordneten und seine Verwaltung auf den Schutz und Erhalt der Saugrabenaue und Weinbergwiesen mit Gehölz-, Wiesen- Stauden-und Wasserflächen mit Feuchtgebieten sowie ihrer sehr wichtigen Bedeutung als Biotop- und Grünverbund sowie Kalt- und Frischluftentstehungsgebiet und -korridor zu orientieren und daher eine weitere Verbauung nicht zuzulassen.

Ebenfalls mit sehr großer Sorge betrachten Initiative „Pro Baum“ und AHA die auf seiner Sitzung am 18.12.2019 gefassten Entscheidungen des halleschen Stadtrates zum „Baubeschluss GRW-Maßnahme Salinebrücke“ sowie zum „Baubeschluss GRW-Maßnahme Neubau Sandangerbrücke“.
Diese beiden Vorhaben beschädigen nicht nur die Vegetation und weitgehend unverbaute Teile der Saaleaue in der Stadt Halle (Saale), sondern schränken Retentionsräume ein und schädigen das Landschafts- und Stadtbild im Einzugsbereich der Saale.
Dabei befinden sich bei beiden Vorhaben jeweils einige Meter weiter in der Mansfelder Straße zwei umfassende Brücken. Schon daraus kann keine Rechtfertigung der angedachten beiden Baumaßnahmen erwachsen.
Hinzu kommt, dass die Verwaltung der Stadt Halle (Saale) deutlich beabsichtigt das Vorhaben der „Baubeschluss GRW-Maßnahme Neubau Sandangerbrücke“ mit dem flächendeckenden Neubau einer Slipanlage und einer dazugehörigen Zufahrt auszuweiten und zu verknüpfen. Dabei nimmt man wissentlich eine weitere Zerstörung des Saaleufers und bauliche Eingriffe in die Saaleaue in Kauf. Eng damit verbunden sind großräumige Zerstörungen der Gehölz-, Wiesen- und Staudenbestände im Bereich des Sandangers sowie flächendeckende Versiegelungen in der von Hochwasser geprägten Saaleaue. Dabei lässt man deutlich erkennen, dass man noch immer nicht zu einem wissenschaftlich-fachlichen Umgang mit Umwelt, Natur, Landschaft und Hochwasser gefunden hat. Ebenso verstärken solche Planungen die Unaufrichtigkeit und Sinnlosigkeit von Deichbaumaßnahmen am Gimritzer Damm, wenn man selbst in dessen näherer Umgebung nicht vor weiteren Flächenversiegelungen in Halles Saaleaue zurückschreckt.
Ebenfalls Besorgniserregend sind Pläne der Stadt Halle (Saale) Uferzonen der Saale mit weiteren Ufertreppen zu versiegeln und zu verschandeln sowie womöglich Einfamilienhäuser in die Stadtteile Seeben, Bruckdorf, Reideburg, Dautzsch und Dölau bauen zu lassen. Alles Maßnahmen, welche weiter zur Versiegelung von Flächen beiträgt und durch weiteren Rückgang der Speicherungsfunktion häufiger und schneller Hochwasssersituationen auszulösen. Die Verantwortlichen in Politik und Verwaltung Stadt Halle (Saale) knüpfen so an die massiven Fehler der neunziger Jahr des vergangenen Jahrhunderts an.

Beide Organisationen fordern daher wiederholt und mit Nachdruck endlich die Erstellung einer nachhaltigen, zukunftsfähigen, landesweiten und länderübergreifenden nach Fließgewässern orientierte Konzeption zum Umgang mit Hochwasser ein, welche u.a. die Erweiterung von Retentionsflächen und die Verringerung von Versiegelungsflächen beinhalten sollte und es auf breiter Basis öffentlich zu diskutieren gilt. Die gegenwärtigen Planungen an Saale und Weißer Elster bieten dahingehend die Möglichkeit den Umgang mit den Fließgewässern, ihrer Auen und den damit verbundenen Umgang mit Hochwasser auf eine vollkommen neue Basis zu stellen.
Dazu gehört auch, weitere Verbauungen – wie die Baupläne der evangelischen Schulstiftung in Mitteldeutschland im Saugrabental sowie den „Baubeschluss GRW-Maßnahme Salinebrücke“ und den „Baubeschluss GRW-Maßnahme Neubau Sandangerbrücke“ – endlich zu unterbinden.
Ferner fordern beide Organisationen endlich eine nachhaltige Verkehrskonzeption für die Stadt Halle (Saale) zu entwickeln und dabei endlich das Primat des Öffentlichen Personennahverkehrs und des Schienenpersonennahverkehrs sowie des Fahrradverkehrs herauszuarbeiten. Ferner gilt es bessere Schutzmöglichkeiten und Perspektiven für die Fußgänger zu schaffen.

Die nunmehrigen Klagen zeigen erneut auf, dass die bisherige arrogante und ignorante Herangehensweise der Verantwortlichen in Politik und Verwaltung des Landes Sachsen-Anhalt und der Stadt Halle (Saale) auf vermehrten Widerstand stoßen. Dabei ist es erst einmal unerheblich, welche Gründe zu den Klagen führten.
Es ist aber vollkommen inakzeptabel, wenn jetzt das CDU-geführte Landesverwaltungsamt des Landes Sachsen-Anhalt das Rechtsschutzbedürfnis der Kläger gegen den nun vorliegenden Planfeststellungsbeschlusses missachten und den nunmehrigen Baubeginn erlaubt haben.
Dieses Vorgehen einer öffentlichen Behörde bringt eindrucksvoll zum Ausdruck, was die Regierungskoalition aus CDU, SPD und Bündnis 90/Grüne im Land Sachsen-Anhalt von echter Demokratie und Rechtsstaatlichkeit halten. Für die Initiative „Pro Baum“ und dem AHA ist die Vorgehensweise nicht verwunderlich, da die Verantwortlichen in Politik und Verwaltung immer wieder die angebliche Demokratie und Rechtsstaatlichkeit nur zur Durchsetzung der Interessen ihrer Lobbygruppen und zum eigenen Vorteil nutzen möchten.
Daher ist es wichtig und verständlich, wenn die Kläger auch gegen diese skandalöse Entscheidung der Pleye-Behörde rechtlich vorgehen, was letztendlich zur Aufhebung der Bauerlaubnis dieses teuren Placebobaus führt.
Stattdessen gilt es endlich die massiv anhaltenden Versäumnisse und Fehlplanungen im Umgang mit Hochwasser im Land Sachsen-Anhalt, welche hauptsächlich auf höhere und breitere Deiche und Polder setzt, anstatt mit Deichrückverlegungen und -aufhebungen den Flüssen und Bächen umfassende Retentionsflächen vollumfänglich zurückzugeben.

Darüber hinaus halten es beide Organisationen für erforderlich, dass künftig derartige Beratungen auf einer breiteren gesellschaftlichen Basis stattfinden, um so der Frage Umgang mit Flüssen, ihrer Auen und Hochwasser sowie Bebauungen an bzw. in den Retentionsflächen mit den eng damit verbundenen Folgen sowie zukunftsfähige Verkehrsplanungen, mehr Bedeutung und Gewicht zu verleihen. Nur so lassen sich die entsprechenden Themen und Aufgaben breiter und tiefer in der Gesellschaft verankern.
Aus den obengenannten Gründen heraus rufen Initiative „Pro Baum“ und AHA weiter interessierte Bürgerinnen und Bürger in der Stadt Halle (Saale) zur aktiven Mitwirkung auf, sich mit einzubringen. Interessenten können folgendermaßen zum AHA Kontakt aufnehmen:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
Tel.: 0345 – 2002746

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 23.02.2020

Fotos: Andreas Liste

AHA im Gespräch mit dem Hauseigentümer der Umweltbibliothek Merseburg „Jürgen Bernt – Bärtl“

Am 15.02.2020 fand die Fortsetzung des bereits am vergangenen Samstag durchgeführten Arbeitseinsatzes durch Mitglieder des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) in der Umweltbibliothek Merseburg „Jürgen Bernt – Bärtl“ (UBM) statt. Es mussten noch Reste von Leim und Farbe an den Wänden entfernt werden. Des Weiteren war ein Gespräch mit dem Hauseigentümer geplant.
Die Arbeiten gingen gut voran. Wir konnten die Vorbereitung für die Sanierung der Wände und der Decke abschließen.
Das Gespräch mit dem Hauseigentümer war sehr konstruktiv. Es mussten Eckpunkte festgelegt werden, die es dem AHA ermöglichen, die Räumlichkeiten als Bibliothek einem breiterem Publikum zugänglich zu machen und sich überregional zu präsentieren. Dazu sind u.a. noch bauliche Veränderungen erforderlich. Die Anliegen des AHA wurden von dem Hauseigentümer unterstützt. Dem Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. ist es nun möglich, gezielt weitere Planungen durchzuführen.
In diesem Zusammenhang möchten die Mitglieder des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. Interessierte herzlich um Hilfe, sei es in Form einer Spende oder aktives Mitarbeiten bitten.

Die nächsten geplanten Termine sind:

Samstag, den 09.05., um 10.00 Uhr
Arbeitseinsatz in den Räumen der Umweltbibliothek Merseburg „Jürgen Bernt – Bärtl“ (UBM)
Treffpunkt: Umweltbibliothek Merseburg, Weiße Mauer 33

Samstag, den 19.09., um 10.00 Uhr
Arbeitseinsatz in den Räumen der Umwe
ltbibliothek Merseburg „Jürgen Bernt – Bärtl“ (UBM)
Treffpunkt: Umweltbibliothek Merseburg, Weiße Mauer 33

Es werden noch weitere außerplanmäßige Arbeitseinsätze im März und April 2020, u.a. für weitere Vorbereitungsarbeiten für die Renovierung und zur Entrümplung der UBM, stattfinden. Darüber werden wir Sie rechtzeitig informieren.

Neben der praktischen Unterstützung vor Ort, besteht auch die Möglichkeit mit Geld- und Sachspenden hilfreich zu sein.

  • IBAN: DE 14 800 537 62 0380 302 257
    BIC: NOLADE21HAL
    Saalesparkasse
    Verwendungszweck „Umweltbibliothek
  • Oder sicher und einfach Spenden via PayPal: [wpedon id=16487]

Wer Interesse hat in der UBM mitzuwirken, kann sich an folgende Anschriften wenden:

Sitz des AHA

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 – 2002746
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Umweltbibliothek Merseburg „Jürgen Bernt-Bärtl“

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Regionalgruppe Merseburg-Leuna-Bad Dürrenberg/
Umweltbibliothek Merseburg „Jürgen Bernt-Bärtl“ (UBM)
Weiße Mauer 33

06217 Merseburg

E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Fotos: Sabine Schauer

AHA hält Schutz des Burgstetten für dringend geboten!

Samstag, den 29.02., um 10.00 Uhr
Rundexkursion um Niemberg
über Burgstetten und Abatassinenberg
Gemeinsam mit dem Burgstetten e.V.
Treffpunkt: Bahnhof Niemberg
Dauer: ca. 4 Stunden

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) betrachtet weiterhin mit großer Sorge den noch immer existenten Plan zum Aufschluss eines „Hartsteintagebaues Niemberg-Brachstedt“. Ein Neuaufschluss eines ca. 90 ha großen „Hartsteintagebaues Niemberg-Brachstedt“ führt unweigerlich zu nachteiligen Veränderungen im Grundwasserregime, zur Vernichtung wertvollen Bodens und eines Kaltluftentstehungsgebietes. Noch dazu, wenn man bedenkt, dass das Landschaftsprogramm des Landes Sachsen-Anhalt sowie der Landschaftsrahmenplan das beplante Gebiet als Vorranggebiet für Landwirtschaft, aber auch für Umwelt- und Naturschutz ausweisen. Jegliche Beeinträchtigungen ökologisch wertvoller Standorte – wie z.B. der Burgstetten – gilt es jedoch zu vermeiden. Dazu zählen der vollständige Erhalt der Gehölz-, Halbtrocken- und Trockenrasenbestände, die Vermeidung der Verlärmung, der Belastung mit Stäuben und Abgasen sowie der Total- bzw. Teilvernichtung von Flächen. Daher unterstützt der AHA ganz massiv das unermüdliche, fachlich fundierte Wirken des Burgstettenvereins.
Der geplante Gesteinsabbau zeigt aber noch ein anderes grundsätzliches Problem auf. In Folge der verfehlten Bau- und Verkehrspolitik wird neben den vielfältigen Schädigungen von Natur, Umwelt und Landschaft, ein massiver, rücksichtsloser Verbrauch von Rohstoffen und Bodenschätzen betrieben. Dazu zählen eben nicht nur fossile Brennstoffe, Erze und Kiese, sondern auch Gesteine aller Art. Gegenwärtig ist eine unverantwortliche Gier nach derartigen Rohstoffen zu erkennen, welche beispielsweise in dem massenhaften Straßen-, Autobahn- und Gewässerausbau ihre Ursache haben.
Deshalb fordert der AHA weiterhin ein sofortiges Umdenken u.a. in der Bau-, Verkehrs- und Wirtschaftspolitik, um einen sparsamen und sorgsamen Umgang mit unseren nicht unendlichen Rohstoff-, Umwelt-, Natur- und Landschaftsressourcen zu erreichen. Das würde auch zum Erhalt des Burgstettens und seines Umfeldes, des Gebietes um den Petersberg sowie der Auenlandschaften der Rieda und des Zörbiger Strengbaches beitragen.
Hinzu kommen die archäologisch bedeutsamen Stätten beispielsweise im näheren und ferneren Bereich des Burgstetten, welcher zahlreiche Hinweise auf frühe bzw. frühere Besiedlungen aufweist. In dem Zusammenhang gilt es der Vermutung, dass sich im Gebiet des Burgstetten ein Römerlager befand, wissenschaftlich fundiert nachzugehen. Der AHA fordert daher erneut mit Nachdruck die Gesteinsabbaupläne endlich einzustellen.
Bisher ist leider eine mehr gesamtgesellschaftliche Herangehensweise nicht erkennbar. Dazu gehören u.a. sparsamer Umgang mit den Rohstoffressourcen und von Natur, Umwelt und Landschaft.
Im Rahmen einer gemeinsamen ca. vierstündigen Rundexkursion am Samstag, den 29.02.2020 Niemberg – Burgstetten – Abatassinenberg – Niemberg möchten AHA und Burgstetten e.V. die Bedeutung und Schutzwürdigkeit des Gebietes sowie die Bedrohungen darlegen. Ferner beabsichtigen beide Organisationen darzulegen, wie Interessierte zum Schutz und Erhalt des Burgstetten und der angrenzenden Regionen mitwirken können.
Der Treff ist 10.00 Uhr am Bahnhof Niemberg, wo die Exkursion dann auch wieder endet.

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 22.02.2020

Stellungnahme zum UVP-Bericht für das Vorhaben „Gigafactory Berlin“, Tesla Manufacturing Brandenburg SE

Grundsätzliches

Bekanntlich haben Bäume und Sträucher (Gehölze) sehr wichtige Funktionen bei der Versorgung der Atmosphäre mit Sauerstoff, bei der Aufnahme und Verarbeitung von Kohlendioxid, beim Wasserkreislauf und -haushalt, bei der Entstehung von Kalt- und Frischluft sowie als Lebens- und Rückzugsraum von zahlreichen Tier- und Pflanzenarten. Ferner dienen Gehölze der Erholung sowie der Aufwertung von Siedlungen und Landschaften.
Dabei üben sie diese lebensnotwendigen Funktionen als Einzelgehölze sowie im Verbund in Wäldern, in Gehölzstreifen und –gruppen aus. Der Mensch nutzte bzw. nutzt Wälder u.a. ebenfalls zur Holzgewinnung. Insbesondere der Mensch hat jedoch umfassend Wald- und Gehölzflächen rapide reduziert, indem eher Rodungen für die massenhafte Holzgewinnung, zur Gewinnung von Acker-, Siedlungs-, Industrie- und Verkehrsflächen sowie zum Abbau von Bodenschätzen vornahm bzw. vornimmt.
Zudem hat die noch immer weitgehend praktizierte Forstwirtschaft seit der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts Wälder immer mehr zu monokulturellen Holzplantagen umgewandelt. Insbesondere Monokulturen bestehend aus Waldkiefer, Gemeiner Fichte und Pappelhybriden verdrängten arten- und strukturreiche Waldgebiete. Nicht nur die die Vielfalt und Vielzahl der Flora hat darunter gelitten, sondern auch die Artenvielfalt der Fauna. Noch immer kann man diese unverantwortliche Entwicklung zum Beispiel in den Auenlandschaften der Städte Leipzig, Schkopau, Markkleeberg und Taucha in den Saaleauenwäldern bei Plötzkau, Bernburg und Nienburg, den Auenwäldern zwischen Elbe und Mulde zwischen den Städten Bitterfeld-Wolfen und Dessau-Roßlau, in den Wäldern des Hakels, der Dölauer Heide und am Ettersberg sowie in den Waldgebieten des Harzes, des Flämings und in Brandenburg beobachten.
Dabei begründet man Kahlschläge, Beseitigung von sukzessiven Gehölzaufwuchs und die anschließende Reih- und Gliedaufforstungen mit unterschiedlichsten nicht nachvollziehbaren Maßnahmen zum angeblichen Schutz bestimmter Gehölzarten. Diese Forstmaßnahmen haben immer wieder das von fein ausgelotete, aber sehr wichtige Gleichgewicht im Gefüge der betroffenen Wälder ins Wanken oder gar zum Zusammenbruch gebracht. Der voranschreitende Klimawandel mit seiner langwierigen und umfassenden Hitze und Trockenheit sowie vermehrten und verstärkten Auftreten von Orkanen insbesondere im Herbst und Frühjahr haben auch den Gehölzen zugesetzt und somit die Waldstrukturen weiter geschwächt. Die vorhandenen Monokulturen und das damit verbundene Fehlen von tierischen Gegenspielern bieten zum Beispiel für den Borkenkäfer verbesserte Vermehrungsmöglichkeiten, welcher sich im Massenbefall der stark geschwächten Bäume zeigt. Dass dabei insbesondere Kiefer- und Fichtenbestände betroffen sind, dürfte eigentlich nicht wundern.
Neben vielen mahnenden Stimmen aus Wissenschaft und Forschung sowie fortschrittlich denkender Forstleute haben auch die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) seit Jahrzehnten eine naturnahe Entwicklung von arten- und strukturreichen Wäldern angemahnt und darauf abgestimmte Schutzmaßnahmen und Nutzungsformen eingefordert.
Nach Ansicht ist die gegenwärtige forstwirtschaftliche Nutzung verantwortlich für eine fortschreitende Ausplünderung und Degradierung zu Holzplantagen verantwortlich. Das weitgehende Fehlen von Stoff- und Entwicklungskreisläufen, von arten- und strukturreicher Fauna und Flora mit intakten Nahrungsketten sowie die zunehmend ausbleibenden Niederschläge sehen beide Organisationen als Ursache für die Kalamitäten des Borkenkäfers.
Nach Ansicht von Initiative „Pro Baum“ und Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) haben die politischen Verantwortlichen, Verwaltungen und Forsteinrichtungen sowie die Waldeigentümer diese Ursachen und Folgen noch immer nicht korrekt eingeordnet. Anders kann man den mit Steuermitteln finanzierten Einsatz von Einheiten der Bundeswehr zur Beräumung von mit dem Borkenkäfer befallener Baumstämme und des Einsatzes von Insektiziden nicht werten.
Anstatt die Baumstämme vor Ort zu belassen, um nunmehr eine Sukzession zu befördern sowie Wasser- und Winderosionen sowie die Ausbreitung der Borkenkäfer durch Abtransport der Baumstämme zu verhindern, verteilen Laien auch noch Insektizide, um letztendlich der gesamten Insektenfauna noch einen weiteren, womöglich vernichtenden Schlag zu versetzen.
Daher fordern Initiative „Pro Baum“ und Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) den sofortigen Stopp des mechanischen und chemischen Einsatzes der Bundeswehr und der damit verbundenen steuerlichen Subvention privater Waldeigentümer ein. Stattdessen gilt es naturnahere Entwicklungen der Waldgebiete zu befördern und dabei sukzessiven Aufwuchs zu schützen und zu sichern. Hier tragen Politik, Verwaltungen und Eigentümer die Hauptverantwortung.
Die Sukzessionen dienen nach Ansicht von Initiative „Pro Baum“ und Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) der Entwicklung von arten- und strukturreicher Gehölzbestände, welche sich wesentlich besser den Standortbedingungen anpassen können, als Aufforstungen. Abgesehen davon, dass solche Aufforstungen umfassender Bewässerungsmaßnahmen, um eine Chance zum Anwachsen zu erhalten.
Beide Organisationen verbinden damit die dringende Forderung die Zerstörung naturnaherer bis naturnaher sowie arten- und strukturreicher Waldgebiete zum Beispiel in den Auenwäldern zwischen den Städten Städte Leipzig, Schkopau, Markkleeberg und Taucha, entlang von Elbe, Saale und Mulde sowie in den Wäldern des Hakels, der Dölauer Heide und am Ettersberg durch fortgesetzte punktuelle und flächendeckende Abholzungen.
Darüber hinaus gilt es beispielsweise in den Waldgebieten des Harzes, des Flämings und in Brandenburg die sukzessive Entwicklung von Gehölzen aller Art zu befördern, um die monostrukturellen Waldstrukturen aufbrechen zu können.
Nach Ansicht von Initiative „Pro Baum“ und Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) erfordern der nachhaltige Schutz von Umwelt, Natur. Landschaft und Klima sowie die bereits bestehenden klimatischen Realitäten nicht nur sofortiges ein Umdenken, sondern eine vollkommen andere praktische Herangehensweise. Ziel muss es sein, arten- und strukturreiche Waldgebiete zu entwickeln sowie eine umfassende sukzessive Wiederausdehnung von Wäldern anzugehen. Als ideale Räume bieten sich u.a. die Auen, die Gebirge sowie der Hakel an.
Die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) sind bereit im Rahmen ihrer gemeinnützigen und ehrenamtlichen Möglichkeiten an der Erstellung von wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeptionen sowie an deren Umsetzung mitzuwirken.

Aus den obengenannten Gründen heraus rufen Initiative „Pro Baum“ und AHA weiterhin interessierte Personen und Organisationen zur aktiven Mitwirkung auf und sich mit einzubringen. Interessenten können folgendermaßen zur Initiative „Pro Baum“ und zum AHA Kontakt aufnehmen:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

E-Mail: aha_halle@yahoo.de
Tel.: 0345 – 2002746

Zu 1 Veranlassung und Aufgabenstellung

Zu 3 Beschreibung des Vorhabens

Mit folgender zitierter Planung „Der Standort soll auf dem Gelände des Bebauungsplanes der Gemeinde Grünheide Nr. 13 „Freienbrink Nord“ errichtet werden[1]. Das Gelände insgesamt hat eine Fläche von 3.038.620m² und ist als Industriegebiet (GI) ausgewiesen. In der ersten Baustufe soll eine Fläche von 1.522.300m² genutzt, davon 891.920 m² versiegelt und 587.721m²überbaut werden“, Zitat Ende setzt man nicht nur im Land Brandenburg einen vollkommen falschen Ansatz. So gibt das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit gibt zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes an, Zitat: „“Täglich werden in Deutschland rund 58 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Flächenneuinanspruchnahme – kurz Flächenverbrauch – von circa 82 Fußballfeldern.“, Zitat Ende
Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 21.170 ha. Im Vergleich dazu liegt diese Zahl zwischen der Fläche der Stadt Essen (21.034 ha) und der Stadt Lübeck (21.419 ha).
Laut nunmehr vorgelegter Änderung vom 03.01.2020 beabsichtigt man zudem folgende Änderungen vorzunehmen, Zitat:
„Die gesamte Fläche der Waldumwandlung erhöht sich von 1.522.300 m² auf 1.545.600 m². In Phase 1 (Gegenstand des Antrags nach § 8a BImSchG) ändert sich die Fläche von 893.200 m² auf 915.600 m².
Damit ändern sich die erforderlichen Kompensationsflächen für die Erstaufforstung von:
152,3 auf 154,4 ha.“, Zitat Ende Zu letzterem sei angemerkt, dass 1.522.300 m² und 1.545.600 m², umgerechnet 152,23 ha bzw. 154,56 ha bedeuten. Ferner rechnen sich 893.200 m² auf 915.600 m² folgendermaßen in Hektar (ha) um: 89,3 und 91,6.
Das sind umfassende Waldflächen, welche man für den Anlass opfern möchte.
An der Stelle sei der Grünen Liga Brandenburg gedankt, welche offensichtlich beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg einen vorläufigen Fällstopp erreicht hat, nachdem der Verein zusammen mit dem Verein für Landschaftspflege und Artenschutz in Bayern (VLAB) noch bei dem Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) damit gescheitert waren.
Die sogenannten Kompensationsflächen umfassen gerade einmal in etwa die angedachten Rodungsflächen und sind als Erstaufforstung vorgesehen. Eine naturnahere bis naturnahe Entwicklung eines Waldgebietes ist nur durch Sukzession möglich. Das trifft auch auf bestehende Waldgebiete zu, welche bisher einer intensiven Forstnutzung unterliegen. Mit der angedachten Rodung eines derartigen Flächenumfanges, welcher die tagtägliche Flächenversiegelung von rund 58 ha in Deutschland um das 2,66 fache übertrifft, zerstört man diese dringend notwendige Entwicklungsmöglichkeit sowie bestehende Lebens- und Rückzugsräume für Tier- und Pflanzenarten. Ferner fungieren Wälder als Sauerstoff- und Frischluftproduzenten. Wenn man bedenkt, dass man 891.920 m² versiegeln und 587.721m² überbauen möchte, was umgerechnet ein Flächenumfang von 89,2 bzw. 58,8 ha bedeutet, erreicht überschreitet man somit die tagtägliche Neuausweisungsfläche von ca. 58 ha um das 1,54 bis 1,01 fache.
Eine derartige Entwicklung ist sehr besorgniserregend.
Wie unter 3.2.1 Energiebedarf und Energieverbrauch beschrieben beabsichtigt man den energetischen Einsatz in Form von Erdgas und elektrischen Strom. Dabei ist geplant ca. 16.000 Normkubikmeter (Nm³/h) Erdgas einzusetzen. Dabei sei angemerkt, dass es sich um Normkubikmeter, die sich auf einen Druck von 1,01325 bar, eine Temperatur von 0 °C handeln. Zum vernachlässigen diese Angaben, ob diese genormten Verhältnisangaben eingehalten bleiben oder Druckerhöhungen im ersten Augenblick zu Mengenreduzierungen führen, aber womöglich sich längerfristig der Verbrauch erhöht.
Somit ist man bestrebt umfassend fossile Energieträger einzusetzen. Auskünfte zur Herkunft des elektrischen Stroms fehlen.
Hinsichtlich des angezeigten Wasserbedarfes in Höhe von 372 m³/h und eines entstehenden Anfalls von Abwasser im Umfang von 252 m³/h, was auf das Jahr mit 356 Tagen einen jährlichen Verbrauch bzw. Entsorgung im Umfang von 3.178.369 m³ bzw. 2.207.520 m³ bedeutet, dass der Wasserverband Strausberg-Erkner (WSE) am Donnerstag, 16. Januar 2020 die Trinkwasserversorgung und die Abwasserentsorgung nicht als gesichert ansehen. Ferner gilt es darauf hinzuweisen, dass die Grundwasserneubildung sich immer schwieriger gestaltet. So führen Petra Lasch, Felicitas Suckow, Martin Gutsch, Christopher Reyer vom Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung (PIK) unter der Überschrift „Waldumbau in Brandenburg: Grundwasserneubildung unter Klimawandel“ (Wasserbezogene Anpassungsmaßnahmen an den Landschafts- und Klimawandel, 272–279, Stuttgart, Juli 2012) unter Einführung an, Zitat: „Die Forstwirtschaft in Brandenburg steht vor der Herausforderung, sich im Rahmen des Waldumbauprogramms durch eine geeignete Baumartenwahl auf den zu erwartenden Klimawandel einzustellen. Neben den für die Forstwirtschaft wichtigen Aspekten wie Produktivität und Stabilität der Bestände spielt die Grundwasserneubildung unter Wald im Rahmen des Landschaftswasserhaushalts eine wesentliche Rolle. Brandenburg ist durch ein recht trockenes und kontinental geprägtes Klima gekennzeichnet, verbunden mit einer geringen Grundwasserneubildung (Liedtke 2004). Diese ist vor allem durch niedrige Niederschlagsmengen (557 mm im langjährigen Mittel für 1961–1990, DWD 2011) bedingt. Im Zeitraum 1881 bis 2010 gingen die Nieder-schläge in den Sommermonaten um 7,3 {742476d910061147bacb9f2d1e63afebae5c969212eff52eb4ea03554537fa31} zu-rück, dagegen nahmen die Winterniederschläge um 20,8 {742476d910061147bacb9f2d1e63afebae5c969212eff52eb4ea03554537fa31} zu (DWD 2011). Der gleich-zeitig beobachtete Temperaturanstieg von ca. 0,9 K und der damit verbundene höhere Transpirationsanspruch führen zum Rückgang der Tiefenversickerung im Sommer. Unter diesem Aspekt wird der Anteil des Niederschlags, der im Winter für die Versickerung zur Verfügung steht, von immer größerer Bedeutung für den Landschaftswasserhaushalt.“, Zitat Ende.
Dabei sei darauf hingewiesen, dass die Niederschlagsmengen im Land Brandenburg im Jahr 2018 bei ca. 400 mm und im Jahr 2019 bei ca. 500 mm betrugen.
Die Frage des geringen Grundwasserneubildung hat notwendigerweise auch Eingang in die Verordnung, § 3 Schutzzweck, Absatz Absatz 1, Buchstabe c des zum rund 24 023 Hektar großen Landschaftsschutzgebiet „Müggelspree-Löcknitzer Wald- und Seengebiet“ gefunden. Daran ändert auch die unverantwortliche Herausnahme des gesamten Vorhabengebietes im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens aus dem Land-schaftsschutzgebiet „Müggelspree-Löcknitzer Wald-und Seengebiet“ nichts.
Daher ist es unverantwortlich einen Betrieb mit einem derartigen Wasserverbrauch zu errichten.

Zu 5.3.1 Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt

Schon die Einschätzung, Zitat: „Es wurde eine Vielzahl an Potentialquartieren für Fledermäuse gefunden. Weiterhin kann nicht ausgeschlossen werden, dass das Untersuchungsgebiet bzw. Vorhabengebiet ein Teilhabitat des Wolfes ist.“, Zitat Ende gibt die notwendige Rechtfertigung zum Erhalt des Waldbestandes und seiner naturnaheren bis naturnahen Weiterentwicklung. An der Stelle ist daher zu kritisieren, dass keine ordnungsgemäße Kartierung stattfand, um einen tatsächlichen Bestand an Fauna und Flora zu ermitteln. Somit ist eine konkrete Einschätzung der tatsächlichen Schutzwürdigkeit nicht möglich.
Es erfolgte zudem im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens eine Herausnahme des gesamten Vorhabengebietes aus dem Landschaftsschutzgebiet Müggelspree-Löcknitzer Wald-und Seengebiet ausgenommen. Eine Einschätzung zu einer fehlenden landschaftsbezogenen Schutzwürdigkeit, welche eine solche Maßnahme rechtfertigen könnte liegt nicht vor. Insofern ist davon auszugehen, dass alleine das Interesse der Verbauung des Landschaftsbestandteiles der Grund der Maßnahme war. Hier erfolgte daher offensichtlich eine unzulässige Vermengung baurechtlicher Aktivitäten mit naturschutzrechtlichen und –fachlichen Aspekten.

Zu 5.6 Voraussichtliche Entwicklung der Umwelt bei Nichtdurchführung des Vorhabens

Das bedrohte Waldgebiet stellt einen sehr wichtigen, sich potentiell weiter entwickelnden Berstandteil eines Biotop- und Grünverbundes mit der direkt angrenzenden Spreeaue mit seinen Überschwemmungsflächen sowie des in einer Entfernung von 1.000 m befindliche und im Nordosten angrenzende FFH-Gebiet und NSG Löcknitztal dar.
Dies ist sehr wichtig, um in größeren Natur- und Landschaftsräumen unterschiedlich strukturierte und entwickelte Natur- und Landschaftsbestandteile einbetten zu können, um so für stabile und vielfältige Arten- und Strukturvielfalt sorgen zu können. Ein bestehendes 100 km² großes Waldgebiet gilt es da in seinem Gesamtumfang einzuordnen.

Zu 6 Beschreibung der möglichen erheblichen Umweltauswirkungen des Vorhabens

Neben den bereits genannten Gefährdungen ist alleine das prognostizierte zusätzliche Verkehrsaufkommen im Normalbetrieb im Umfang ca. 463 LKW/d = 168.995 LKW/Jahr zu sehen. Das bedeutet zusätzliche Belastungen mit Abgasen, Feinstäuben und Lärm. Ferner führt dies zur Schaffung neuer Verkehrsverbindungen mit entsprechenden Flächenversiegelungen.

Abschließendes

Nach vorliegenden UVP-Unterlagen ist folgendes geplant, Zitat: „Tesla plant den Bau der Gigafactory Berlin, die Elektrofahrzeuge der Modelle 3 und Y so-wie künftige Modelle für den europäischen Markt mit einer geschätzten jährlichen Produktion von 500.000 Elektrofahrzeugen herstellen wird.“, Zitat Ende.
Politische Kräfte aller Richtungen sehen hier einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung von Umwelt und Klima. Abgesehen davon, dass auch in diesem Ansatz ein flächendeckender Ausbau bzw. Wiederherstellung des Öffentlichen Personen- und Schienennahverkehr und eine damit verbundene Fahrkartenfreiheit sowie Verkehrsvermeidung eine zu stark untergeordnete Rolle spielt, führt das Vorhaben zur Vernichtung von 154,56 ha Wald, einer Flächenversiegelung von 89,2 ha sowie einen sehr hohen Wasserverbrauch im Umfang von 3.178.369 m³/Jahr und einen Abwasseranfall in Höhe von 2.207.520 m³. Ferner ist ein massiver Einsatz von Erdgas vorgesehen.
Alles Eckwerte, welche die Umweltfreundlichkeit der Produkte eindeutig in Frage stellen muss. Zerstörte bzw. gestörte Waldstandorte und einhergehende gestörte Biotop- und Grünverbünde und beseitigte Lebens- und Rückzugsräume im Verbund mit vermehrtem Verkehrsaufkommen einhergehend mit Belastungen durch Abgase, Lärm und Feinstaub detaillieren diese unzumutbaren Belastungen für Umwelt, Natur, Landschaft und Klima.
Daher können Initiative „Pro Baum“ und Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) in der von Tesla geplanten Errichtung der Gigafactory Berlin keine Vorteile für Umwelt, Natur, Landschaft und Klima erkennen, dafür aber eine Großzahl von Nachteilen ableiten. Aus dem Grund halten beide Organisationen einen vollständigen Stopp des Vorhabens für dringend geboten.

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 17.02.2020

UVP-Bericht Tesla Manufacturing Brandenburg SE_V1_20-12-202
Ergänzung der Antragsunterlagen Stand 03.01.2020
GVBl_II_31_2006_LSG_Müggelspree_LöcknitzerWald_Seengebiet GVBl_II_05_2014_ÄnderungLSG_Müggelspree_LöcknitzerWald_Seengebiet
Reprint_Wasserbezogene_Anpassung_Lasch_272-279_wm

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