Jahr: 2020 (Seite 25 von 34)

AHA hält Schutz, Erhalt und nachhaltige Entwicklung des Landschafts- und Naturraumes zwischen Halle und der Gemeinde Kabelsketal für dringend geboten!

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) hält einen umfassenden Schutz und Erhalt sowie eine nachhaltige Entwicklung des Landschafts- und Naturraumes zwischen der Stadt Halle (Saale) und der Gemeinde Kabelsketal für dringend geboten. Aus dem Grund führt der AHA immer wieder Exkursionen durch, erstellt Stellungnahmen und gibt öffentliche Erklärungen dazu ab.
Für den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) sowie für die Initiative „Pro Baum“ gehören dazu auch die nachhaltigen, ökologisch orientierten Entwicklungen im Bereich Landsberger Straße und Schlachthof in Halles Osten dazu.
Insbesondere zu den Exkursionen am Tag des Baumes am 25.04.2018 und am 25.04.2019 griff man in dem vom Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V., der Initiative „Pro Baum“ und der Bürgerinitiative gemeinsam organisierten Veranstaltungen diese Themen umfassend auf.
Zu Beginn der Exkursion besichtigten dabei an beiden Exkursionstagen am 25.04.2018 und am 25.04.2019 die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer den Bereich der Landsberger Straße. Für die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer bedeutet das weiterhin eine umfassende Umgestaltung der Landsberger Straße mit der Pflanzung von Straßenbäumen anzugehen. Laut einer Erfassung der die Initiative „Pro Baum“ vom 24.08.2013 könnte einreihig 22 und beidseitig eine Pflanzung bis zu 44 Bäumen erfolgen. Hinzu gilt es Nebenbereiche in offene, grüne Bereiche umzugestalten, um die Umwelt in dem Wohngebiet und Aufenthaltsräume für die Anwohnerinnen und Anwohner sowie ihren Gästen in vielfältiger Form zu verbessern. Unmittelbar danach nahmen die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer von außen den Komplex des früheren Schlachthofes an der Freiimfelder Straße in Augenschein. Die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer stellten fest, dass es in der Stadt Halle (Saale) zahlreiche Industrieruinen gibt, wozu u.a. die alte Brauerei, die einstigen Gelände von GRAVO-Druck und letztendlich der frühere Schlachthof gehören. Nach der Wende durch zum Teil eigenartige Machenschaften von Treuhand und Glücksrittern in den endgültigen Ruin getrieben, manifestieren diese Objekte doch einen sehr großen Teil Geschichte der Stadt Halle (Saale). Somit sehen die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer eine große Verantwortung der politischen Verantwortlichen von Stadtrat bis Oberbürgermeister und seine Verwaltung, hier initiative Wirksamkeit zu entfalten. Das trifft auch für den 1893 ins Leben gerufenen Schlachthof mit seinen zahlreichen, auf einer ca. 56 ha großen Fläche befindlichen historischen Gebäude zu. Alle Versuche privater „Investoren“ haben weder den Verfall gestoppt, noch einen tragfähigen Betrieb ermöglicht. Nun sollte man die Chance ergreifen diesen Komplex einer vielfältigen Planung zur künftigen Nutzung zu unterziehen. So könnten dort eine Markthalle, Werkstätten und Ateliers bis hin zu Wohnstandorten entstehen. Die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer sehen eng damit verbunden eine umfassende Umgestaltung des Viertels zwischen Freiimfelder Straße, Landsberger Straße und Gelände der Deutschen Bahn anzugehen. Dabei bilden die gegenwärtigen Kunstprojekte in der Landsberger Straße eine sehr wichtige Ausgangsbasis.
Somit sehen die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer eine große Verantwortung der politischen Verantwortlichen von Stadtrat bis Oberbürgermeister und seine Verwaltung, hier initiative Wirksamkeit zu entfalten. Das trifft auch für den 1893 ins Leben gerufenen Schlachthof mit seinen zahlreichen, auf einer ca. 56 ha großen Fläche befindlichen historischen Gebäude zu. Alle Versuche privater „Investoren“ haben weder den Verfall gestoppt, noch einen tragfähigen Betrieb ermöglicht. Nun sollte man die Chance ergreifen diesen Komplex einer vielfältigen Planung zur künftigen Nutzung zu unterziehen. So könnten dort eine Markthalle, Werkstätten und Ateliers bis hin zu Wohnstandorten entstehen. Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer sehen eng damit verbunden eine umfassende Umgestaltung des Viertels zwischen Freiimfelder Straße, Landsberger Straße und Gelände der Deutschen Bahn anzugehen. Dabei bilden die gegenwärtigen Kunstprojekte in der Landsberger Straße eine sehr wichtige Ausgangsbasis.
In der weiteren Betrachtung gilt es das Thema der nunmehrigen Osttangente aufzugreifen, welche mit der baulich umgesetzten Erweiterung der Osttangente jetzt von der Delitzscher Straße über Reideburger Straße, Reideburger Landstraße, Hobergerweg, Berliner Straße bis zur Berliner Chaussee – B 100 reicht. Mit dem Bau der Osttangente ist von eine weitere Versiegelung weiterer, bisher offener Ackerflächen, die Zerschneidung des potentiellen Entwicklungsraumes im Bereich des Diemitzer Grabens erfolgt sowie eine deutliche Mehrbelastung des Raumes mit Lärm, Abgasen und Feinstaub eingetreten. Das führt zur weiteren Verschlechterung der Umwelt, Natur und Landschaft sowie zur starken Beeinträchtigung der Lebensqualität der hier lebenden Menschen. Das diese Osttangente nicht zur Entlastung der halleschen Innenstadt beitragen soll, entgegen der immer gebetsmühlenartig verkündeten Rechtfertigungsversuche für diese zusätzliche Verkehrstrasse, zeugen u.a. die nicht vorliegenden Konzepte für Verkehrseinschränkungen und die geforderte Beibehaltung der Vierspurigkeit der Merseburger Straße.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) betonte in dem Zusammenhang erneut die Notwendigkeit einer naturnaheren Entwicklung in Halles Osten.
Dazu zählen als räumliche Schwerpunkte die Reide und der Hufeisensee, aber auch u.a. die Nebengewässer Kabelske und Diemitzer Graben.
Im Rahmen einer naturnaheren Entwicklung gilt es erst einmal alle Abwassereinleitungen in die Fließgewässer zu beenden, beidseitig der Uferkanten einen Gewässerschonstreifen von 10 m einzuhalten, landwirtschaftliche Nutzungen zu extensivieren sowie weitere Bebauungen nicht zuzulassen. Neben ihrer standörtlichen Bedeutung gilt es die Fließgewässer als Biotop- und Grünverbundzonen anzusehen und dabei auch u.a. in der Stadt Halle (Saale) das flächenhafte Naturdenkmal Resttümpel Kanena, die Geschützten Landschaftsbestandteile Gehölz bei Büschdorf und Park Sagisdorf sowie im Landkreis Saalekreis den Dieskauer Park einzubeziehen.
Von daher hat der AHA ferner immer wieder angeregt ein Landschaftsschutzgebiet Reidetal in der Stadt Halle (Saale) und im Landkreis Saalekreis einzurichten. Darüber hinaus legte der AHA am 05.10.2010 ein Konzept zur Entwicklung der Kabelske vor, welches auf einer Ursachenforschung zum Hochwasser beruht.
Von daher beobachtet der AHA nicht nur mit Sorge die Bebauungspläne für den Hufeisensee mit Golfplatz, Ausbau der Wasserskianlage, Asphaltierung von Wanderwegen und Schaffung neuer Parkplätze sowie den Weiterbau der Osttangente, sondern ebenfalls die im Bebauungsplan 70.3. angedachte Neubebauung auf einer Fläche von 4,7 bis 5 ha, wo eine Neuverbauung für 42 neue Eigenheime auf einer Bebauungsfläche von 2,1 ha vorgesehen ist. Die bisher ackerbaulich genutzte Schwarzerdefläche grenzt unmittelbar an den Diemitzer Graben und das Geschützte Landschaftsbestandteil Gehölz bei Büschdorf an. Neben der Neuversiegelung wertvollen Ackerbodens, führt dies zur weiteren Einschränkung des Biotop- und Grünverbundraumes entlang der Diemitzer Grabens und im unmittelbaren Bereich des Geschützten Landschaftsbestandteils Gehölz bei Büschdorf. Ferner missachten die Planer die steigenden Grund- und Schichtwasserstände. Selbst die Planungsunterlagen gehen von Grundwasserständen zwischen 1 bis 1,5 m unter der Bodenoberfläche aus. Während Bewohner in Halles Osten über hohe Grundwasserstände klagen, beabsichtigt die Stadt Halle (Saale) eine weitere Bebauung in solchen Gebieten zuzulassen. Hier sieht der AHA neben dem ramponierten Ansehen der halleschen Verantwortlichen in Sachen Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz, des Weiteren die geschworene Verpflichtung Schaden von der Stadt Halle (Saale) fernzuhalten bzw. abzuwenden, zum unendlich wiederholten Male verletzt.
Auf Grund der ökologischen und hydrologischen Bedenken fordert der AHA die Bebauungsplanung ersatzlos zu streichen und stattdessen eher etwas gegen die Leerstände von bestehender Bausubstanz zu tun.
Darüber hinaus schlägt der AHA vor, die ackerbaulichen Flächen verstärkt extensiv zu nutzen, Maßnahmen zur Renaturierung des Diemitzer Grabens im Rahmen der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie zu konzipieren und anzugehen, dem Diemitzer Graben ebenfalls einen Gewässerschonstreifen von beidseitig mindestens 10 m einzuräumen sowie das Geschützte Landschaftsbestandteil Gehölz bei Büschdorf in allen Richtungen Raum für eine sukzessive Ausdehnung um mindestens das doppelte der bisherigen Fläche von 1,2 ha zu geben.
Die bereits erfolgten massiven Abholzungen am Diemitzer Graben im Bereich nordöstlich der Abbiegung Reideburger Straße und Bierrain drücken wieder einmal fachliche Inkompetenz und Missachtung von Natur, Umwelt und Landschaft aus. Der AHA hatte jahrzehntelang immer wieder Vorschläge zur Entwicklung des Diemitzer Grabens vorgelegt. Mit den Abholzungen vernichtete man mindestens 5 Bäume der Art Bergahorn und mehrere Hundsrosen. Neben der Vernichtung dieses Gehölzbestandes, welcher auch u.a. als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tierarten fungierte, als Beschattung des von Eutrophierung und von häufiger Wasserarmut gekennzeichneten Diemitzer Grabens sowie zur landschaftlichen Auflockerung des eher gehölzarmen Osten Halles beitrug, besteht nun die Gefahr, dass nunmehr Landwirte näher an den Gewässerrand heranpflügen. Daran ändert auch die eingezäunte Anpflanzung am Westufer nichts. Der AHA sieht hier, dass die mit den sogenannten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen einhergehende Vernichtung bestehender Gehölzbestände klare Parallelen zu den Massengehölzvernichtungen der Deutschen Bahn im Trothaer Wäldchen aufzeigen. Daher fordert der AHA weiterhin die Ermittlung und Bestrafung der Verantwortlichen sowie die Zulassung der Sukzession am Ostufer, um eine Wiederherstellung des Gehölzbestandes zu ermöglichen.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) bekräftigt immer wieder u.a. im Rahmen seiner häufigen Exkursionen und Begehungen in den Gebieten seine Auffassung, dass eine naturnahere Entwicklung der Reide dringend geboten ist. Als einen ersten Schritt in die Richtung ist in der Verbesserung der Wasserqualität seit Anfang der neunziger Jahre des vergangenen Jahrhunderts zu sehen. Zudem hat die Reide durch ihre sich immer weiter entwickelnde Fließgewässerstruktur, hervorgerufen durch im Gewässer vorhandene Holz- und Steinbarrieren, wechselnde Schlamm- und Kiesbereiche, an ökologischer Bedeutung und Vielfalt zugenommen. So beginnt das Fließgewässer verstärkt zu mäandrieren, es entstehen gewässerbegleitende Gehölz- und Krautbestände sowie unterschiedlich schnell strömende Gewässerabschnitte. Mit den schnellfließenden Bereichen ist der lebensnotwendige Eintrag von Sauerstoff verbunden.
Die Reide bildet zudem ein sehr wichtiges Rückgrat für einen sehr wichtigen und entwicklungsfähigen Biotop- und Grünverbundraum zwischen dem Naturschutzgebiet Saale-Elster-Luppe-Aue, dem Landschaftsschutzgebiet Dieskauer Park und zum Sagisdorfer Park sowie über die Zuflüsse und Mündungsbereiche zur Kabelske, Diemitzer Graben und zum Hufeisensee. Weitläufiger betrachtet gilt es diesen Biotop und Grünverbundraum über die nach Norden abfließende Rieda einschließlich des Parks in Ostrau und des flächenhaften Naturdenkmals bei Werderthau bis zur Fuhneaue zu schützen, zu erhalten sowie sukzessiv räumlich auszuweiten. Hier tragen insbesondere die Stadt Halle (Saale) sowie die Landkreise Saalekreis und Anhalt-Bitterfeld, aber auch die Städte Landsberg und Zörbig sowie die Gemeinden Kabelsketal und Petersberg eine besondere und große Verantwortung.
In dem Blickfeld betrachtet sieht der AHA nicht nur den Schutz, Erhalt und die behutsame Betreuung bestehender Inseln und Streifen von Gehölzen, Wiesen- und Hochstaudenflächen sowie Feuchtgebieten als dringend erforderlich an, sondern auch die dringende Notwendigkeit diese räumliche Vernetzung entlang des gesamten Gebietes von Reide und Rieda vorzunehmen.
Im Ergebnis seiner zahlreichen Begehungen und Exkursionen hatte der AHA bereits am 09.04.2016 eine beidseitige Bepflanzung des in Halle-Schonnewitz, ca. 1 km langen und zwischen Zwintschönaer Straße und Delitzscher Straße verlaufenden Feldwegs Laukenweg mit Obstbäumen vorgeschlagen. Bei einem Pflanzabstand von 10 m könnten beidseitig insgesamt ca. 200 Obstbäume aller Arten und Sorten einen Standort erhalten. Diese Pflanzungen ließen sich in Form von Arbeitseinsätzen umsetzen. Der AHA bittet daher erneut dringend die hallesche Stadtverwaltung auf, diesen Vorschlag ernsthaft zu prüfen.
Im Gegensatz dazu stellen die umfassenden Bauarbeiten im Bereich des Hufeisensee u.a. für den Golfplatz, den asphaltierten Rundweg sowie der Errichtung einer Rettungswacht und von Badestränden im Schilf-, Röhricht- und Sukzessionsbereichen als schweren, inakzeptablen Eingriff in den Biotop- und Grünverbund der Reide dar.
Mit Sorge betrachtet der AHA ferner die mit der Entstehung des Gewerbegebietes Braschwitz/Peißen in den neunziger Jahren des vergangenen Jahrhundert vorgenommenen Umverlegungen des Fließgewässers, die zunehmende Tendenz des Verbaus von Überflutungsräumen der Reide z.B. im Bereich von Sagisdorf- sowie die häufig nicht vorhandenen, aber dringend erforderlichen und auch gesetzlich vorgeschriebenen Gewässerschonstreifen von beidseitig 10 m ab der Uferkante. Somit fehlt der Reide insbesondere im Ober- und Mittellauf ökologischer und hydrologischer Entwicklungsraum, welcher zum Einem als Rückzugs- und Lebensraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten fungieren kann und zum anderen umfassenden Überflutungsraum zulässt.
Alle Beratungen, konzeptionellen Überlegungen und Aufforderungen seitens des im Jahre 1995 ins Leben gerufenen Runden Tisch Reide und des AHA blieben leider bisher unberücksichtigt. Stattdessen verbaute man zum Beispiel im Bereich des halleschen Sagisdorf wertvolle Reideaue und schränkte dabei Raum zur Entwicklung naturnaher Aue als Lebens- und Rückzugsraum zahlreicher Tier- und Pflanzenarten in Anknüpfung an des Park Sagisdorf und für Überflutungen ein. Andernorts reagierte man vollkommen überzogen, indem einhergehend mit der zeitweisen Sperrung der Straße Am Tagebau, massive Ausbaggerungen in der Reide vornahm. In dem Zusammenhang verdeutlicht sich die falsche Herangehensweise in den Überflutungsraum hineinzubauen. Die Reide bedarf keiner Ausräumung eines sich strukturreicher entwickelten Gewässerbettes, sondern sich perspektivisch Gedanken zu machen, inwieweit im Ober- und Mittellauf eine Erschließung weiterer Überflutungsräume ermöglich ist. Dazu zählen keine weiteren Verbauungen zuzulassen, die Breite der Gewässerschonstreifen auf beidseitig 10 m ab Uferoberkante endlich zu gewährleisten sowie Mäandrierungen durch Belassen von Holz- und Steinhindernissen zu befördern. Somit wird eine weitere Eintiefung der Reide verhindert und der Fluss kann schon rechtzeitig im Ober- und Mittellauf in seine Aue Hochwasser abgeben. Eine Eintiefung sorgt auch zur Senkung des Grund- und Schichtwassers, was sich negativ auf den Wasserhaushalt des Gesamtgebietes, insbesondere in trockneren Jahreszeiten, auswirkt. Zudem kann der Überlauf in den Dieskauer Park regulierend auf den Wasserspiegel der Reide einwirken.

Am 4,98 ha großen flächenhaften Naturdenkmal „Resttümpel nördlich Kanena“ stellt der AHA immer wieder die deutliche Strukturvielfalt, aber auch besorgniserregende Störungen durch Vermüllungen und Feuerstellen fest. Nach Ansicht des AHA besteht die dringende Notwendigkeit des verstärkten Schutzes des flächenhaften Naturdenkmals „Resttümpel nördlich Kanena“.

An der Einmündung der Kabelske in die Reide an der Grenze zwischen Halle (Saale) und Saalekreis nimmt der AHA immer wieder die unangebrachten zusätzlichen Befestigungen am Ufer im Bereich der rekonstruierten Brücke in Augenschein.
Man war sich schnell einig, dass weitere Uferversiegelungen die Gewässerstrukturen schwer schädigen und zudem gegen die Wasserrahmenrichtlinie der EU verstoßen.
Darüber hinaus drückten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer die Notwendigkeit der Erstellung einer Schutz- und Entwicklungskonzeption für die nunmehr beräumte Kleingartenanlage südlich der Reideburger Straße des Kabelsketalortsteiles Zwintschöna in der Reideaue aus. Nachdem man nun nach jahrelanger Aufforderungen des AHA offensichtlich richtigerweise eine Komplettberäumung aller ober- und unterirdischen Bebauungen vorgenommen hatte, erfolgte jedoch leider keine wissenschaftliche Betrachtung des Umgangs mit den Gehölzen und Wiesen im Blick auf der Lage in der Reideaue. Daher schlagen die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer eine sukzessive Entwicklung zu befördern sowie Feuchtgebiete wiederherzustellen. So besteht die Möglichkeit zur Entwicklung einer naturnaheren Entwicklung der einstigen Sumpf- und Moorlandschaft im Einzugsgebiet der nunmehrigen Reide.
In Halle-Kanena nahmen die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer das vom starken Verfall geprägte Gelände vom früheren Rittergut in Kanena in Augenschein. Der seit den 1990er Jahren leerstehende Dreiseitenhof mit großen Stallgebäuden, an der nördlichen Seite befindlichen Gutshaus und mit östlich angrenzendem Gesindehaus bedarf schneller und fachgerechter umfassender baulicher Erhaltungsmaßnahmen. Am 24.09.2003 beschloss der hallesche Stadtrat die „Satzung der Stadt Halle (Saale) zur Erhaltung der städtebaulichen Gestalt „Gut Kanena“ (Erhaltungssatzung Nr. 30)“. Zu den Eigentums- und Nutzungsverhältnissen beinhaltet die Begründung der Satzung folgende Ausführungen, Zitat:

„Die Gutsanlage gehörte zum ehemaligen Stadtgut Halle und die Stadt Halle ist seit 1996, nach erfolgter Vermögenszuordnung, wieder Eigentümer des Grundstücks. Die Gutsanlage steht unter Denkmalschutz, eine landwirtschaftliche Nutzung erfolgt nicht mehr.“, Zitat Ende

Der AHA erneuert und bekräftigt daher seine Forderung, dass die Stadt Halle (Saale) als Eigentümerin für die Erhaltung dieses bedeutsamen Teils des Stadtteiles Kanena unverzüglich Maßnahmen zur Sicherung und Entwicklung des Gutshofes Kanena ergreifen muss. Dabei gilt es Aspekte des Schutzes des Denkmales, von Umwelt, Natur und Landschaft zusammenzuführen. Dazu gehört es beispielsweise die baulichen Maßnahmen so zu gestalten, dass u.a. auch Fledermäuse, Rauch- und Mehlschwalben, Mauersegler, Singvögel sowie Insekten Unterschlupf finden können. Ebenso ist der Erhalt von Grün zu sichern und der Bestand zu erweitern.
Der AHA ist durchaus bereit im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Aktivitäten in der Reideaue daran mitzuwirken.

Mit großer Aufmerksamkeit verfolgt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) die sich immer heftiger gestaltende Diskussion zur Ortsumfahrung Halle-Bruckdorf. Es ist durchaus verständlich, dass die Bewohnerinnen und Bewohner des halleschen Stadtteils von dem starken Autoverkehr auf der B 6 genervt sind. Die „Mitteldeutsche Zeitung“ spricht in ihrem Beitrag vom 07.01.2020 von 770 LKW, welche sich an Werktagen durch die Ortslage wälzt. Nur ist es zeitgemäß, auf derartige Fehlentwicklungen in der Verkehrspolitik mit neuen Straßen, wie Ortsumgehungen, zu reagieren? Nach Ansicht des AHA ist das die Fortsetzung und Verstärkung dieser nun schon seit Jahrzehnten zu Recht kritisierten Verkehrspolitik. Auch die angedachte Ortsumfahrung Halle-Bruckdorf vermindert keinen einzigen Verkehrsstrom. Im Gegenteil, es ist mit einer Mehrung des Verkehrsaufkommens zu rechnen. Hier möchte man aber gerne das Prinzip aus den Augen aus dem Sinn anwenden. Lärm, Abgas und Feinstaubbelastung finden dann eben nicht mehr direkt vor der eigenen Haustür, sondern paar Meter in bisher unversiegelter Landschaft und Natur statt. Genau das geschieht bei Umsetzung des Bau- und Verkehrsvorhabens. Während die offensichtliche Vorzugsvariante nördlich von Halle-Bruckdorf eine Kleingartenanlage und die Aue der Reide zerschneidet und verdächtig nahe an das 7 ha große, nach der europäischen Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie geschützte FFH-GEBIET “ENGELWURZWIESE BEI ZWINTSCHÖNA“ (EU-CODE: DE 4538-301, LANDESCODE: FFH0142) heranrückt, bedeuten die Varianten 1 und 2 im Süden der Ortschaft, ein massives Zerschneiden der Reide und ihrer Aue. Abgesehen von der Beeinträchtigung des Biotop- und Grünverbundes, greift man so baulich in ein Kalt und Frischluftentstehungsgebiet sowie einer damit verbundenen Ventilationsbahn ein. Hinzu kommt, dass eine Tangierung von Bergbaufolgelandschaft zu erwarten ist.
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit gibt zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes an, Zitat: „“Täglich werden in Deutschland rund 58 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Flächenneuinanspruchnahme – kurz Flächenverbrauch – von circa 82 Fußballfeldern.“, Zitat Ende
Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 21.170 ha. Im Vergleich dazu liegt diese Zahl zwischen der Fläche der Stadt Essen (21.034 ha) und der Stadt Lübeck (21.419 ha).
Diese Zahlen sollten uns zu denken geben und dazu führen, dass wir endlich weg kommen von der autobestimmten Verkehrs- und Planungspoltik.
Für den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) ist es daher vollkommen unverständlich, dass man angesichts der deutlich erkennbaren negativen Veränderungen des Klimas, welche sich hier in der Region u.a. in den sehr heißen Sommern der Jahre 2018 und 2019 sowie der darüber hinaus gehenden Wasserdefizite, der sich nicht reduzierenden Beeinträchtigungen für Mensch, Tier und Pflanze sowie der zerstörerischen Gefahren für Klima, Umwelt, Landschaft und Natur, an so einem Verkehrsprojekt festhält. Dabei müssen Verkehrsvermeidung, Nutzung des wahrlich sehr gut ausgebauten Schienennetzes zwischen den Städten Halle (Saale) und Leipzig sowie Flächenentsiegelungen endlich das Rückgrat einer modernen Umwelt- Verkehrs- und Planungspolitik bilden.
Zudem bemängelt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA), dass er als anerkannter Umwelt- und Naturschutzverband bisher nicht offiziell an dem Verfahren beteiligt wurde. Daher fordert der AHA die zuständige Planungsbehörde auf, das endlich und unverzüglich nachzuholen.

Im Bereich des Dieskauer Parks stellt der AHA immer wieder fest, dass eine massive Lärmbelastung durch den umfassenden Luftfrachtverkehr durch die DHL erkennbar ist. Diese unzumutbaren Lärmbelastungszustände gilt es unverzüglich und ersatzlos zu beenden. Hinsichtlich des umfassenden Luftfrachtverkehrs durch die DHL, welcher flächendeckend die Kernregion zwischen den Städten Halle (Saale) und Leipzig sowie darüber hinaus in Mitleidenschaft zieht, lässt sich anhand der schon am Tag deutlich erkennbaren Lärmbelastungen, eine dringende und sofortige Einführung eines Nachtflugverbotes zwischen 22:00 und 06:00 Uhr ableiten. Der AHA sieht das, trotz anderslautender Sichten z.B. des Bundesverfassungsgerichtes, des Bundesverwaltungsgerichtes, des Bundes, des Freistaates Sachsen, des Landes Sachsen-Anhalt, der Städte Halle (Saale) und Leipzig sowie des Flughafenbetreibers und der DHL, als weitere dringliche Aufgabe an, um die Umwelt zu schützen, Lärm sowie Abgase zu senken und somit die hier lebenden Menschen vor weiteren unerträglichen Belastungen zu schützen. Von daher forderten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer den Verzicht auf Triebwerktests im Freien.
Aus der Sicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) führen bekanntlich Lärmsituationen insbesondere in den Nachtstunden zu einem verstärkten Gesundheitsrisiko. Dies stellte u.a. der 115. Deutscher Ärztetag Nürnberg, 22.05. – 25.05.2012 in seiner Beschlussfassung unter TOP VI Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer auf den Seiten 353 und 355 eindeutig fest.
Seitdem sind fast vier Jahre vergangen und man hat immer noch nicht die notwendigen Konsequenzen daraus gezogen.
Darüber hinaus sei auf das Forschungsprojekt im Auftrag des Umweltbundesamtes FuE-Vorhaben Förderkennzeichen 205 51 100 vom November 2006 „Beeinträchtigung durch Fluglärm: Arzneimittelverbrauch als Indikator für gesundheitliche Beeinträchtigungen“ verwiesen, welche weiterhin besorgniserregend die Gesundheitsprobleme durch Fluglärm thematisiert.

Im Dieskauer Park gilt es nach Ansicht des AHA die weitere Entwicklung des sehr wertvollen Natur-, Landschafts- und Kulturraumes im Spannungsfeld zwischen Natur- und Denkmalschutz und damit verbundener Forst- und Bauarbeiten weiter zu beobachten und immer wieder neu zu überprüfen. Dabei bekräftigt der AHA seine Vorstellungen, dass sehr schützenswerte Biotope und Landschaftsräume wie die Reideaue, die Bruchwaldgebiete, der Gehölz- und Röhrichtbestand sowie die Saum- und Randbereiche eines umfassenden Schutzes bedürfen und somit weitere Eingriffe auszuschließen. Bei aller Notwendigkeit und damit verbundenen Verständnis zur Entwicklung des Parks nach alten Plänen, dürfen die jahrzehntelangen Entwicklungen von Natur und Landschaft nicht unberücksichtigt bleiben. Immerhin dient der Dieskauer Park als Landschaftsschutzgebiet mit Naturdenkmalen und schützenswerten Biotopen ausgestattet, als Lebens- und Rückzugsraum von zahlreichen Tier- und Pflanzenarten, als Biotop- und Grünverbundraum entlang der Reide und ihrer Nebengewässer zwischen den weitgehend ausgeräumten Landschaften in Halles Osten und angrenzenden Bereichen des Saalekreises, dem Hufeisensee, dem Osendorfer See mit angrenzender Kippenlandschaften sowie der Elster-Luppe-Aue.
Bereits die am 09.12.2015 eröffnete 123 km lange und 2,8 Millionen Euro teure ICE-Neubaustrecke Erfurt-Leipzig/Halle lässt noch deutlicher als einst vorgestellt erkennen, welche Zerschneidung u.a. der Saale-Elster-Luppe momentan stattfindet und somit Zementierung erfährt.
Das erste entscheidende Ergebnis zeigte sich am 09.12.2015 – eine 8,5 km lange, auf 216 Pfeilern aufgeständerte Brücke, wovon ein 2,1 km langer Abzweig nach Halle (Saale) existiert, Flächendeckende Stilllegungen von zahlreichen Nebenstrecken der Bahn, keine Verringerung von Auto- und Flugverkehr sowie jährliche Fahrpreiserhöhungen bei der DB. Im konkreten Fall führt die erst einmal angekündigte verkürzte Fahrzeit zwischen Erfurt und Halle (Saale) von etwa einer Stunde und 20 Minuten um 45 Minuten auf 35 Minuten zu einer Preiserhöhung von 22,10 um 8,90 auf 31,00 Euro. Das ist eine Preissteigerung um ca. 40,29 {742476d910061147bacb9f2d1e63afebae5c969212eff52eb4ea03554537fa31}.
Für den AHA stellt der nunmehr über 29jährige Planungs- und Bauprozess ein Beispiel von verfehlter Umwelt,- Verkehrs-, Planungs- und Finanzpolitik dar. Eine Ignoranz der massiv vorgetragenen, fachlich und wissenschaftlich begründeten Einwendungen und Hinweise zeugen zudem von massiven Demokratiedefiziten in Deutschland.
Der AHA fordert hier massive und ehrliche Veränderungen ein.
Der Mündungsbereich der Reide in die Weiße Elster in Halle-Osendorf ist erfreulicherweise von ausgedehnten Schilf- und Wiesenflächen sowie Weichholzauenwaldgesellschaften geprägt. Andrerseits sind besorgniserregende Tendenzen von Vermüllungen und Trampelpfadbildungen zu erkennen. Daher mahnt der AHA auch den massiven Schutz des Mündungsgebietes der Reide in die Weiße Elster an.
Daher hält es der AHA für dringend erforderlich sich verstärkt für den Schutz, den Erhalt und für eine zu mindestens naturnahe Entwicklung der Auenlandschaft von Reide und Rieda, ihrer Nebengewässer und Auen sowie im Biotop- und Grünverbund zwischen der Saale-Elster-Luppe-Aue sowie der Fuhneaue einzusetzen.
Daher appelliert der AHA an die Bevölkerung sich aktiv mit einzubringen.
Wer Interesse hat im AHA mitzuwirken, kann sich an folgenden zentralen Kontakt wenden:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 – 2002746
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 12.04.2020

Fotos von Andreas Liste und Isabell Schneider

AHA hält besonderen Schutz der Landschaften im Nordwesten und Norden Halles sowie in Salzmünde, Brachwitz, Morl und Sennewitz für dringend notwendig!

„Bäume pflanzen statt abholzen!“ – das ist das Motto unter dem die Initiative „Pro Baum“ (IPB) und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) zum zwölftem Mal auch am Karfreitag, den 10.04.2020 aufgerufen hatten, um Bäume auf die Ziegelwiese in Halle (Saale) zu pflanzen. Als Treff war 10.00 Uhr an der Ochsenbrücke zwischen Riveufer und Ziegelwiese in Halle (Saale) geplant.
Mit der Aktion möchten beide Organisationen immer wieder ein deutliches Zeichen für ein umfassendes mehr, statt weniger Gehölze setzen, welche eine große ökologische und landschaftsgestaltende Funktion besitzen.
Bäume und Sträucher dienen als Sauerstoffspender, verbessern den Gehalt an Luftfeuchtigkeit, bieten zahlreichen Tieren Lebensraum und Nahrung, filtern Kohlendioxid, Feinstaub, Ruß und Ozonsmog aus der Luft sowie spenden Schatten. Sie tragen somit entscheidend zur Verbesserung des Klimas bei.
Jedoch die Stadt Halle (Saale) geht rechtlich und praktisch einen anderen Weg. Die nunmehrige hallesche Baumschutzsatzung trägt keinesfalls zum angemessenen Schutz und Erhalt von Bäumen und Sträuchern bei. In der Praxis zeigt sich das mangelnde Schutzverständnis u.a. in den Massenfällungen am Saaleufer am Holzplatz/Pulverweiden, zwischen Genzmerbrücke und Karl-Meseberg-Straße, in der Beesener Straße, im und am Gelände des früheren Gesundbrunnenbades, in der Delitzscher Straße, im Gelände des Sitzes der Leopoldina, in der Berliner Straße, in der Otto-Stomps-Straße, Fiete-Schulze-Straße, am Steintor, am Gimritzer Damm, in der Heideallee, auf der Peißnitzinsel, in der Dölauer Heide und im „Trothaer Wäldchen“ sowie nicht zuletzt auch auf der Ziegelwiese. Nunmehr sind z.B. weitere Baumbestände in anderen Teilen der Heideallee, am Riveufer, in der Bernburger Straße und am Universitätsring massiv bedroht.
Angesichts des Beschlusses der Besprechung der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 22. März 2020 zum Tagesordnungspunkt Coronavirus-Infektionen sahen sich jedoch der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) und die Initiative „Pro Baum“ veranlasst, alle Veranstaltungen bis zum 30.04.2020 abzusagen. Dazu zählen Exkursionen und Arbeitseinsätze. So also auch die zum zwölfte Aktion „Bäume pflanzen statt abholzen!“. Eine Nachholung im kommenden Jahr am Karfreitag, den 02.04.2021 beabsichtigen beide Organisationen alsbald zu prüfen.

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) hält es ferner für dringend geboten Landschaft und Natur zwischen der Stadt Halle (Saale), der Gemeinde Salzatal, der zur Stadt Wettin-Löbejün gehörenden Ortschaft Brachwitz sowie der zur der Gemeinde Petersberg gehörenden Ortschaften Morl und Sennewitz einen besonderen Schutz anzugedeihen. Insbesondere das Großgebiet der Saale und ihrer Aue und Nebengewässer Hechtgraben, Brachwitzer Bach, Morler Bach und Götsche sowie die Naturschutzgebiete Peißnitznordspitze, Brandberge, Lunzberge und Porphyrlandschaft bei Brachwitz, die geschützten Landschaftsbestandteile Amselgrund und Kreuzer Teiche und Mündungsgebiet der Götsche sowie das Landschaftsschutzgebiet Dölauer Heide bilden hier besondere Schwerpunkte.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) und die Initiative „Pro Baum“ sehen es für dringend erforderlich an, die hallesche Saaleaue zwischen den Naturschutzgebieten „Nordspitze Peißnitz“ und ”Forstwerder“ wieder verstärkt naturnaher entwickeln zu lassen. Dieser Teil der Saaleaue, welches einst weitgehend unverbaut geblieben war sowie in enger Korrelation mit dem Naturschutzgebieten „Nordspitze Peißnitz“ und ”Forstwerder“, welche zusammen das FFH-Gebiet „Nordspitze der Peißnitz und Forstwerder in Halle“ ergeben, dem geschützten Landschaftsbestandteil Amselgrund und Kreuzer Teichen, dem geschützten Landschaftsbestandteil Amtsgarten und dem flächenhaften Naturdenkmal Klausberge steht, gehört zu den wichtigsten Biotop- und Grünverbundräumen im halleschen Saaletal. Ferner bilden diese Saaleauenlandschaften ein zentrales Element des 2.314 ha großen Landschaftsschutzgebiets „Saaletal in der kreisfreien Stadt Halle (Saale)“. Seit mehreren Jahren müssen AHA und die Initiative „Pro Baum“ vermehrt feststellen, dass immer wieder massive Fällungen von Gehölzen u.a. auf der ca. 60 ha großen Peißnitzinsel stattfinden. Alle seitens des AHA gegebenen zahlreichen Bedenken und Hinweise blieben bisher unbeantwortet und unberücksichtigt. Stattdessen mussten AHA-Mitglieder beispielsweise am Freitag, den 04.03.2016 beobachten, dass umfassende Wegebauarbeiten bis an das Naturschutzgebiet „Nordspitze Peißnitz“ heran erfolgen. Diese aus dem Fluthilfefond vom Steuerzahler finanzierten und der Querfurter Bauhütte GmbH ausgeführten Bauarbeiten haben zu massiven Eingriffen in Umwelt, Landschaft und Natur geführt. Ungehindert der Tatsache, dass im März die Brutzeit voranschreitet, Säugetierarten – wie Igel – sich noch im Winterschlaf befinden, realisierte man erhebliche Boden-, Fäll- und Ausholzungsarbeiten. Die gegenwärtigen massiven zerstörerischen Eingriffe im Überflutungsgebiet der Saale, als „Hochwasserschadensbeseitigung“ deklarierten Arbeiten sind nach Auffassung des AHA und der Initiative „Pro Baum“ vollkommen inakzeptabel, zeugen erneut deutlich und unübersehbar von einem weiteren Beispiel schwerster Missachtungen naturschutzfachlicher und -rechtlicher Mindestnormen durch die Verantwortlichen der Stadt Halle (Saale).
Nunmehr möchte die Stadt Halle (Saale) Pläne umsetzen, den Weg im Naturschutzgebiet „Nordspitze Peißnitz“ komplett neu auszubauen und zu schottern. Abgesehen davon, dass das unzulässige und unnötige bauliche Eingriffe darstellen, ist mit massiven Schädigungen der Wurzelbereiche der Altbäume zu rechnen. Bereits Probegrabungen können nachhaltige Schädigungen z.B. an den ca. 200 bis 300 Jahre alten Stieleichen und Platanen hervorrufen. Neben der Beschädigung der Wurzeln, welche dann Pilzen als Eintrittspforten dienen, ist mit Einschränkungen in der Nahrungs- und Wasseraufnahme sowie der Standfestigkeit zu rechnen. Ferner führen derartige Wegebaumaßnahmen zur Zerstörung der wegsäumenden Vegetation, welche zum Beispiel aus Junggehölzen wie z.B. Stieleiche, Gemeine Esche, Vogelkirsche, Feldahorn, Feldulme und Winterlinde sowie krautige Pflanzen wie Aronstab, Frühjahrsblühern, Hohlen Lerchensporn, Wiesenstorchschnabel, Echte Nelkenwurz und diversen Lichtnelkenarten bestehen. Die asphaltierten neuen Straßen auf der Peißnitz haben erst jüngst die Zerstörungen bestätigt. Zu keinem bisher durchgeführten bzw. geplanten Eingriff am bzw. im Naturschutzgebiet „Nordspitze Peißnitz“ sowie FFH-Gebiet „Nordspitze der Peißnitz und Forstwerder in Halle“ fand eine ordnungsgemäße Beteiligung gemäß § 29 des Naturschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (NatSchG LSA) statt.
Der AHA und die Initiative „Pro Baum“ forderten bzw. fordern daher immer wieder mit Nachdruck die Verantwortlichen in Politik und Verwaltung der Stadt Halle (Saale) auf, die Arbeiten und Planungen unverzüglich zu stoppen. An die Verantwortlichen im Bund und im Land Sachsen-Anhalt appellierten bzw. appellieren beide Organisationen die zur Zerstörung von Umwelt, Natur und Landschaft missbrauchten Steuergelder vollumfänglich zurückzufordern. Derartige Vorkommnisse und Ereignisse führen nach Auffassung des AHA dazu, dass sein seit dem Jahr 1980 bestehendes Engagement zum Schutz, Erhalt, Betreuung und Entwicklung der Saaleaue zwischen den Naturschutzgebieten „Nordspitze Peißnitz“ und ”Forstwerder“ dringend geboten ist und sogar eher einer umfassenden Verstärkung bedarf.

Auf Grund der fortgesetzten und geplanten Störungen und Zerstörungen am bzw. im Naturschutzgebiet „Nordspitze Peißnitz“ sowie FFH-Gebiet „Nordspitze der Peißnitz und Forstwerder in Halle“ hatten daher Initiative „Pro Baum“ und AHA Vertreter/-innen von Politik und Verwaltung des Landes Sachsen-Anhalt und der Stadt Halle (Saale) zu öffentlichen Begehungen am Dienstag, den 06.09.2016 und am Freitag, den 07.10.2016 eingeladen.

Im Ergebnis der öffentlichen Begehung am Freitag, den 07.10.2016 bekräftigten die teilnehmenden Mitglieder des AHA und der Initiative „Pro Baum“ u.a. gegenüber der anwesenden Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes SachsenAnhalt Prof. Dr. Claudia Dalbert, dass die asphaltierten Neustraßen auf der Peißnitz unverzüglich zurückzubauen, Planungen zu Wegeausbaumaßnahmen im Naturschutzgebiet „Nordspitze Peißnitz“ sowie FFH-Gebiet „Nordspitze der Peißnitz und Forstwerder in Halle“ sofort einzustellen sind.

Ferner diskutierten die damals anwesenden Vertreter des halleschen Umweltamtes sowie die teilnehmenden Mitglieder des AHA und der Initiative „Pro Baum“ über die Zukunft des Raumflugplanetariums auf der Peißnitzinsel. Der AHA und die Initiative „Pro Baum“ vertreten schon länger die Auffassung, dass eine Beräumung des Gebäudes aus dem Hochwassergebiet dringend erforderlich ist. Bereits zu DDR-Zeiten war der Standort sehr umstritten gewesen. Nunmehr besteht die Möglichkeit eine Veränderung vorzunehmen und die Chance mit dem nunmehr offensichtlich beendeten grundhaften Abriss des Raumflugplanetariums Maßnahmen der Renaturierung zu verbinden. Im Zuge der Begehung am 07.10.2016 verständigte man sich auf den Vorschlag an der Stelle eine ausgebaggerte Senke zu schaffen, welche als temporäres Feuchtgebiet Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten bilden kann. Somit erfährt die Saaleaue auf der Peißnitzinsel eine Bereicherung an Arten- und Strukturvielfalt und kann zudem Teil umfassender Umweltbildung sein.

Zwischenzeitlich haben nunmehr auch wieder massive Abholzungen im Bereich des Amphibienlaichgewässers im Nordteil der Peißnitzinsel und in südlicher Angrenzung zum ca. 10 ha großen Naturschutzgebiet „Nordspitze Peißnitz stattgefunden. Diese Zerstörungen in dem Gehölzbestand haben zu umfassenden Eingriffen in einen sich entwickelnden Auenwaldbestand mit seinen Rückzugs- und Lebensräumen für zahlreiche Tier-, Pflanzen- und Pilzarten geführt.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) und die Initiative „Pro Baum“ fordern die Verantwortlichen von Politik und Verwaltung der Stadt Halle (Saale) auf endlich solche zerstörerischen Eingriffe zu unterlassen.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) und die Initiative „Pro Baum“ stellen in dem Zusammenhang immer fest, dass insbesondere die Abholzungen, Asphaltierungen und weitere Pläne zur Befestigung der Wege und nicht zuletzt die am 08.06.2018 erfolgte Öffnung der Wilden Saale für den Bootsverkehr davon zeugen, dass den Verantwortlichen in Politik und Verwaltung der Stadt Halle (Saale) wenig an einem nachhaltigen Schutz und Erhalt von Umwelt, Natur und Landschaft gelegen ist.
Dabei ist es unverständlich, dass auch der Weg zwischen Schwanenbrücke und Talstraße komplett einer Versiegelung mit Asphalt zum Opfer fiel. An dieser Misere ändern auch sinnfreie Baumpflanzungen mitten in die Saaleaue nichts. Anstatt der sukzessiven Entwicklung den Vorrang zu überlassen, nahm man wieder Baumpflanzungen am falschen Ort vor.
Der AHA hält die Forderung auf Rückbau aller Asphaltwege in der Saaleaue für dringend erforderlich.
Im Bereich des Amselgrundes ist ein Blick auf den Saaleabschnitt im Bereich der Saale und der Wilden Saale mit Blick auf das ca. 10 ha große Naturschutzgebiet (NSG) Peißnitznordspitze unvermeidlich. Das NSG Peißnitznordspitze befindet sich in enger Korrelation mit dem Naturschutzgebiet ”Forstwerder“ zusammen das FFH-Gebiet „Nordspitze der Peißnitz und Forstwerder in Halle“ sowie mit dem geschützten Landschaftsbestandteil Amselgrund und Kreuzer Teichen, dem geschützten Landschaftsbestandteil Amtsgarten und dem flächenhaften Naturdenkmal Klausberge im Grün- und Biotopverbund steht. Außerdem bildet die Wilde Saale den Verbindungsraum zum Sandanger, zu den Hangwäldern an den Weinbergen sowie zum Saugrabental bis hin zur Dölauer Heide.
So ist es aus Sicht des AHA unverantwortlich, den von seiner Vorgängerorganisation Arbeitskreis Umweltschutz Halle in der Gesellschaft für Natur und Umwelt im Kulturbund der DDR im Jahr 1983 massiv mit erwirktem Verbot des Befahrens der Wilden Saale wieder zu kippen. Die Wilde Saale hat sich im Rahmen der Schutzmaßnahmen seit dem Jahr 1983 zu einem sehr wichtigen, arten- und strukturreichen Lebens- und Rückzugsraum entwickelt. Hier brüten z.B. Eisvögel, vereinzelt auch Beutelmeise und überwintern Gänsesäger und zahlreiche Entenarten. In letzter Zeit taucht auch der besonders geschützte Biber auf und lebt bekanntlich der Eremit. Ferner tangiert die fast unverbaut gebliebene und sich streckenweise sehr naturnah entwickelte Wilde Saale das ca. 10 ha große Naturschutzgebiet (NSG) Peißnitznordspitze.
Alles Gründe, welche die Öffnung der Wilden Saale für Bootsverkehr aller Art, somit auch für Paddler, ausschließen muss, wenn man sich fachlich korrekt verhält und zudem nach Recht und Gesetz handelt!
Die bereits durchgeführten Asphaltierungen von Wegen bis an das NSG Peißnitznordspitze und durchgeführten Holzungsarbeiten an den Ufern der gesamten Peißnitzinsel lassen erahnen, fanden unverantwortlicher Weise seit dem Sommer in der Freigabe der Wilden Saale für den Bootsverkehr ihre Fortsetzung. Die Gefahr massiver Holzungen und der Beseitigung einer sehr wichtigen Kies- und Sandbank in Höhe des Gimritzer Parks und des Sandangers sind keinesfalls gebannt. Diese Maßnahmen fänden dann jedes Jahr Neuauflage, um die Wilde Saale schiffbar zu halten. Dann ist es nur die Frage der Zeit, wann das erste Motorboot den Flussteil befährt.
Nach Auffassung des AHA sieht das Ganze ferner danach aus, die Paddler in die Nebenarme „abzuschieben“, um den schnellen und langsamen Motorbooten auf den Saalehauptarmen den freien Raum zu überlassen. Die gegenwärtigen Abgas- und Lärmbelästigungen, einhergehend mit massivem Wellenschlag, tragen schon jetzt zu massiven Störungen im Landschaftsschutzgebiet und an den NSG bei.
Alles zusammen genommen führt unweigerlich zu massiven Störungen bis Zerstörungen von wertvollen Natur- und Landschaftsräumen. Darüber hinaus haben sie massive Beeinträchtigungen des Landschafts- und Stadtbildes zur Folge.
Daher fordert der AHA eine wissenschaftlich fundierte Tourismuskonzeption in und für Halle (Saale), welche Naherholung und Tourismus dem Schutz und Erhalt von Natur, Landschaft und Umwelt unterordnet. Was nützt es uns Natur und Landschaft für Naherholung und Tourismus zu nutzen, wenn diese massiv geschädigt oder gar Zerstörung erfahren soll und somit ihre Arten- und Strukturvielfalt verliert, welche aber u.a. die anziehende Wirkung für die Bevölkerung ausmacht. Daher gilt es die Flusslandschaft der Saale in Halle nicht zu „vermarkten“, sondern zu schützen, zu erhalten und zu bewahren, damit sich auch künftige Generationen in ihr erholen und entspannen können.
Ferner betrachtet der AHA seine Presseerklärung vom 15.10.2017 als Anzeige gegen die Verantwortlichen der Stadt Halle (Saale) in Politik und Verwaltung gegenüber der EU-Kommission und der zuständigen Staatsanwaltschaft, da die bisherigen Asphaltierungen und der zu erwartenden massiven Zerstörungen im Gehölz- und Flussbereich der Wilden Saale in und am FFH-Gebiet „Nordspitze der Peißnitz und Forstwerder in Halle“ im Zuge der geplanten Schiffbarmachung ab dem Jahr 2018 zu flächendeckenden und umfassenden Beeinträchtigungen und Verschlechterungen des Schutzgebietes führten bzw. führen. Bisher haben die Verantwortlichen der Stadt Halle (Saale) in Politik und Verwaltung auf die massiven öffentlichen Mahnungen des AHA mit kompletter Ignoranz reagiert. Von daher gilt es unverzüglich dem frevelhaften Agieren in der Stadt Halle (Saale) Einhalt zu gebieten ! Dazu gehört auch der vollständige Rückbau der Asphaltierungen auf den Wegen der Peißnitzinsel und Stopp weiterer Wegeausbaumaßnahmen in den Naturschutzgebieten Rabeninsel und Peißnitznordspitze und somit auch im FFH-Gebiet „Nordspitze der Peißnitz und Forstwerder in Halle“. Ferner gilt es die Sperrung der Wilden Saale sofort wiederherzustellen.
Es ist mit absoluten Unverständnis immer wieder festzustellen, dass man den massiven, teilweise für die Ufervegetation zur Wilden Saale zerstörerischen Um- und Ausbau der Talstraße nicht nutzte, um entweder die Straße leicht anzuheben und Durchlässe für Amphibien und Hochwasser zuzulassen oder dies zu mindestens für Amphibien mit Röhren zu ermöglichen. Dabei ist den Verantwortlichen in Politik und Verwaltung der Stadt Halle (Saale), aber auch den Aufsichtsbehörden, bekannt, welche ökologische und hydrologische Bedeutung dieser Teil der Saaleaue besitzt. Abgesehen davon, dass man diesen Umbau ohne öffentliche Beteiligung begonnen hatte.
In enger Korrelation zum FFH-Gebiet „Nordspitze der Peißnitz und Forstwerder in Halle“ ist der 15,2 ha große Geschützte Landschaftsbestandteil Amselgrund/Kreuzer Teiche zu sehen. Dieses ökologisch sehr wertvolle Gebiet nördlich der Saale und der halleschen Talstraße ist von einer Wiese mit Feuchtgebiet, von Schluchtwäldern, von Porphyrhängen mit Trocken- und Halbtrockenrasengesellschaften sowie den drei Kreuzer Teichen geprägt. Seit dem Jahre 1984 vom Arbeitskreis Umweltschutz (AKUS) Halle in der Gesellschaft für Natur und Umwelt im Kulturbund der DDR betreut, legte dieser Ende 1986/Anfang 1987 eine wissenschaftlich fundierte Konzeption zum Schutz und zur Entwicklung des Amselgrundes und der Kreuzer Teiche vor. Darauf aufbauend führte der AKUS ab 1987 bis zu seiner Auflösung im Januar 1990 zahlreiche Arbeitseinsätze zur Entschlammung der oberen beiden Kreuzer Teiche durch. Dem waren auch Studentensommer der früheren Pädagogischen Hochschule gewidmet. Die Konzeption und die darauf aufbauenden Arbeitseinsätze fanden mit der Ausweisung des Gebietes als Geschützter Landschaftsbestandteil, der Entschlammung des unteren und größten Kreuzer Teichs, der weitgehenden Wiederbelebung des alten Abflusses über einen kleinen Bach und der damit verbundenen Wiederentstehung eines Feuchtgebietes am Nordrand im Westteil der Wiese im Auftrage der Stadt Halle (Saale) eine würdige Fortsetzung.
Dabei ist es zudem nur folgerichtig die Wiese aus Veranstaltungen aller Art herauszuhalten. Zum halleschen Laternenfest am 30.08.2014 sorgte die sehr große Bühne des MDR mit sehr lautem Konzert zu massiven Schädigungen der Wiese in Folge von Schäden durch Befahren und Massenbetreten der Wiese sowie umfassender Vermüllung aller Art. Derartige Schädigungen und Beeinträchtigungen müssen unbedingt der Vergangenheit angehören.
Im Zusammenhang mit der nunmehrigen Entwicklung der Kreuzer Teiche und des Amselgrundes ist die Leichtathletikhalle am Kreuzvorwerk zu sehen. In einer gemeinsamen Stellungnahme hatten im Jahr 1994 der damalige Heideverein e.V. und der AHA vielfältige Bedenken zu dem Bauvorhaben geäußert. Dazu zählen z.B. Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes, des Kaltluftkorridors, der Entwicklungsmöglichkeiten für Fauna und Flora, Störungen hydrologischer Bewegungen, massive Einschränkungen des sehr vielfältigen Verbindungsraumes zwischen Dölauer Heide, Brandberge, Amselgrund und Kreuzer Teiche sowie Saaleaue.
Jedoch in der auch schon damals vorhandenen Ignoranz gegenüber fachlich-inhaltlichen Einwendungen gegenüber Prestigeobjekten, beschloss der hallesche Stadtrat im Oktober 1994 den Bau der Sporthalle, welcher mit der Schlüsselübergabe am 20.12.1997 endete. Der AHA bekräftigte gegenüber der Öffentlichkeit immer wieder seine vor 26 Jahren geäußerten Bedenken.
Die noch vorhandene Aue des Veithbaches im Bereich zwischen der Leichtathletikhalle und dem Eibenweg verdeutlicht immer wieder, dass eine Wiederbelebung dringend geboten ist. Insbesondere mit dem Bau des Wohnheimkomplexes an den Weinbergen Anfang der sechziger Jahre und des Klinikkomplexes in den siebziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts verlor der Bach einen Großteil des offenen Verlaufs. Erst der Mündungsbereich in die Saale am Weg unterhalb des Wohnheimkomplexes an den Weinbergen ermöglicht dem Bach wieder frei abzufließen. Das sich nordwestlich anschließende, vornehmlich aus Linden bestehende Waldgebiet sollte nach Auffassung des AHA unbedingt einer naturnahen, sukzessiven Entwicklung überlassen bleiben.
Am Zugang von der Dölauer Straße zum ca. 92 ha großen Naturschutzgebiet „Brandberge“ kann aus der Sicht des AHA, angesichts des Betriebes einer Tankstelle direkt an der Grenze zum Schutzgebiet, der Widerspruch zwischen Umwelt-, Landschafts- und Naturschutz sowie deren Beeinträchtigung, nicht deutlicher ausfallen. Der AHA bekräftigt immer wieder seinen Standpunkt, dass der Standort der Tankstelle vollkommen ungeeignet erscheint. Für den AHA fungiert das Naturschutzgebiet „Brandberge“ als sehr wertvoller Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier und Pflanzenarten, als Teil eines sehr wichtigen Biotop- und Grünverbundraum von Dölauer Heide bis zur Saaleaue sowie als einen nach Norden und Nordosten gerichteten Kaltluftkorridors. Die Pflegemaßnahmen zur Freilegung von Porphyrkuppen zur Wiederherstellung von Magerstandorten fanden vollste Zustimmung. Jedoch mahnten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer an, auch Gehölzbestände zu erhalten, um die Arten- und Strukturvielfalt zu wahren sowie Lebens- und Rückzugsräume für darauf orientierte Tierarten zu sichern. Nach Ansicht der Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer gilt es jedoch unverzüglich und nachhaltig gegen freiherumlaufende Hunde sowie das Befahren mit schwerer Technik vorzugehen.
Hinsichtlich der Straßenbahnendhaltestelle Kröllwitz erinnert der AHA immer wieder daran, dass trotz deutlich und klar aufgeführter Bedenken die Vernichtung eines Teils eines Bruchwaldes und eine weitgehender Abfluss des Wassers nach Norden stattfand. Darüber hinaus erfolgte ein massiver Eingriff in den Waldrand des 740 großen Landschaftsschutzgebiet „Dölauer Heide“, welches eines der größten zusammenhängenden Waldgebiete in der näheren Umgebung der Stadt Halle (Saale) darstellt.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) weist immer wieder darauf hin, dass der Bruchwald im Bereich der Straßenbahnendhaltestelle Kröllwitz, das 740 große Landschaftsschutzgebiet „Dölauer Heide“, welches eines der größten zusammenhängenden Waldgebiete in der näheren Umgebung der Stadt Halle (Saale) darstellt, das Naturschutzgebiet „Brandberge“ sowie der Hechtgraben und seine Aue eines umfassenden Schutzes bedürfen. Bereits jetzt beeinträchtigen Dölauer Straße, Brandbergweg, Nordstraße und Waldstraße einen dringenden und ungehinderten Biotop- und Grünverbund der obengenannten Gebiete untereinander und mit der Saaleaue.
Jedoch führt eine Ausweitung der Nordstraße für eine Straßenbahnstrecke nach Halle-Lettin zu weiteren massiven Schädigungen des Bruchwaldes im Bereich der Straßen-bahnendhaltestelle Kröllwitz, des Landschaftsschutzgebietes „Dölauer Heide“, des Naturschutzgebietes „Brandberge“ sowie des Hechtgrabens und seiner Aue.
Daher hält der AHA die gegenwärtigen Planungen für die Straßenbahn für sehr problematisch. Bereits jetzt zeigen die Markierungen an Bäumen in den Saumstreifen des NSG Brandberge und des LSG Dölauer Heide entlang der Nordstraße zwischen den Abzweigen zu Dölauer Straße und Waldstraße den bedrohlichen Umfang der angedachten Bauarbeiten auf, welche u.a. wieder einmal auf Massenfällungen hindeuten. Derartige Aktivitäten bedeuten unverantwortliche Eingriffe in Waldsaumstreifen sowie in ein NSG und Schutzgebiet nach der europäischen Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie. Ebenso gilt es endlich den Hechtgraben und seine Aue von Bebauungen freizuhalten und von negativen Eingriffen aller Art zu verschonen. Hier gilt es der sukzessiven Entwicklung den absoluten Vorrang einzuräumen.
Daher fordert der AHA die Verantwortlichen in Politik und Verwaltung der Stadt Halle (Saale) auf, Planungen zur Errichtung einer Straßenbahn nach Halle-Lettin sowie die damit verbundenen Massenfällungen und Zerstörungen sofort zu beenden.
Im Bereich der ca. 13 ha Fläche, wo sich einst eine Kaserne befand und der hallesche Stadtrat mit Satzungsbeschluss vom 20.02.2012 den Bebauungsplan Nr. 145.1. „Kaserne Lettin“ beschloss und den Neubau von Ein- und Zweifamilienhäusern zuließ. Zu dem Bebauungsplan, welcher mit den nunmehr zur Stadt Halle (Saale) gehörigen Sportablagen eine Gesamtfläche von ca. 16,77 ha umfasst, legte der AHA mit Stellungnahme vom 11.12.2011 u.a. folgende Vorschläge vor:

Zu 5.1. Städtebauliches Zielkonzept und 5.2. Grünordnerisches Zielkonzept

  • Die Ausweisung für Einfamilienhäuserbebauung ist unter den Vorbehalt der Wohnbauflächenbedarfsberechnung zu sehen
  • Die Erweiterung des Raumes für den Hechtgraben durch Beseitigung von Verbauungen und Aufschüttungen gilt es zu ergänzen.
  • Prüfung der Möglichkeit der Wiederoffenlegung bisher überbauter Gräben.
  • Entwicklung umfassender Grünbereiche in Form von Sukzession – im Bereich des Hechtgrabens und der Gräben – und durch Pflanzungen an Wegen und Straßen
  • Prüfung eines Rad- und Wanderweges unter Einbeziehung des Geländes des Bebauungsplanes 145.2., aber ohne Verbauungen und Einschränkungen bestehender Grünflächen und Gewässerräume.

Leider fanden diese Vorschläge – außer Prüfung der Möglichkeit der Wiederoffenlegung bisher überbauter Gräben – keinen Eingang in die Planungen. Somit haben Stadtrat und Verwaltung der Stadt Halle (Saale) die Möglichkeit eines sinnvollen Kompromisses zwischen Baunutzung und Renaturierung nicht im vollen Umfang genutzt.
Ab der Brücke am Ende der Dachstraße über den Hechtgraben unweit der Einmündung in die Saale begrüßten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer zwar die Beseitigung der Betoneinfassungen sowie der Betonstufen, jedoch versperren die Steinpackungen im Ufer- und Sohlbereich eine naturnahere Entwicklung. Dies entspräche auch der Wasserrahmenrichtlinie der EU (WRRL). Auf Grund der Höhe und Dauer des Sommerhochwassers im Jahre 2013 gilt es auch über die Zukunft der Kleingärten entlang der Dachstraße zu beraten.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) sieht in den Landschafts- und Naturräumen in Halles Nordwesten sowie in Fortsetzung in der Stadt Wettin-Löbejün und der Gemeinde Salzatal eine sehr schützenswerte Region, welche sich sehr vielfältig darstellt. Als Kernstückt fungiert das Saaletal, welches von den Lunzbergen und den Brachwitzer Alpen sowie dem Waldgebiet in den Hanglagen von Neuragoczy eingerahmt ist. Die Lunzberge sind als ca. 64 ha großes Naturschutzgebiet „Lunzberge“ ausgewiesen, während die nördlich gegenüberliegenden Brachwitzer Alpen den Status eines ca. 152 ha großen Naturschutzgebietes ”Porphyrlandschaft bei Brachwitz“ besitzen. Beide Naturschutzgebiete sind insbesondere von Trocken- und Halbtrockenrasengesellschaften, Hangwäldern, Gehölzgruppen und temporären Feuchtgebieten geprägt.
Entlang der Saale besteht am Fuße der Lunzberge und des Waldgebietes in den Hanglagen von Neuragoczy eine ca. 125 ha große Aue, welche den Namen Roitzschwerder im Landkreis Saalekreis trägt und im Stadtgebiet von Halle (Saale) die Bezeichnung „Die Aue“ führt. Hier hält der AHA die Erstellung einer wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption für dringend geboten. Dieser Teil der Saaleaue, welcher momentan einer intensiven landwirtschaftlichen Nutzung unterliegt und im Ostteil großräumig als Kleingartenanlage dient, war einst mit Saalealtarmen durchzogen und bis zur Abholzung Anfang des 19. Jahrhunderts waldbewachsen. In engster Bindung zur Saale sowie in Anknüpfung zum NSG Lunzberge und mit wechselseitiger Wirkung zum NSG Porphyrlandschaft bei Brachwitz, bedarf es einer massiven Veränderung, dieses Teils der Saaleaue, wozu eine streckenweise Sukzession eines Auenwaldes, extensive landwirtschaftliche Nutzung und die Wiederherstellung von Feuchtgebieten gehören könnten.
Die nunmehr erfolgte Beräumung der bisherigen, im Jahre 1932 gegründeten Anlage des Kleingartenvereins „Saaletal Lettin“ e.V. in der Uferstraße in Halle-Lettin mit Mitteln aus dem Fluthilfe-Fond im Umfang von insgesamt 4,2 Millionen Euro fand immer grundsätzlich die Zustimmung des AHA. Jedoch hatte der AHA immer wieder bekräftigt die Nachnutzung der 173 Gärten mit einer Fläche von 86.224 m² = 8,6 ha einer differenzierten Betrachtung zu unterziehen. So könnte sich der AHA vorstellen, dass z.B. die Obstbäume und Wiesen gemeinsam oder in Angrenzung zueinander die Basis einer neuen und umfassenden Streuobstwiese bilden könnte. So erscheint es notwendig und sinnvoll zu sein die Finanzen für eine vollständige Beseitigung der Bauten, Versorgungsleitungen, Verkehrstrassen und anderen Bauten zu nutzen sowie für die Einrichtung und Erhalt ebengenannter Streuobstwiese, standortgerechter Gehölzflächen und von Auenwiesen zu verwenden. Jedoch bedarf der Abriss der Bauten einer umfassenden Vorabuntersuchung, ob z.B. Fledermäuse und verschiedene Vogelarten hier Unterschlupf gefunden haben.
Für die weitere Entwicklung der Flächen des bisherigen Kleingartenvereins „Saaletal Lettin“ e.V. schlägt der AHA noch immer auch hier die Erstellung einer wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption vor, welche eine Abstimmung zu einer Gesamtentwicklung der Saaleaue Roitzschwerder/Die Aue in Einbettung zu den Naturschutzgebieten „Lunzberge“ und ”Porphyrlandschaft bei Brachwitz“ enthalten sollte.
In dem Zusammenhang betont der AHA das Erfordernis eines sorgsamen Umgangs mit der bestehenden Naturausstattung nicht nur in den Naturschutzgebieten, sondern auch mit allen angrenzenden Gebieten mit ihren sehr wichtigen Funktionen als Lebens-, Nahrungs- und Rückzugsraum.
Dazu zählt ganz besonders ebenfalls das Waldgebiet in den Hanglagen von Neuragoczy. Der vielfältige Gehölzbestand mit seinen mehr oder minder stark ausgeprägten Unterholzbestand aus Sträuchern und Jungbäumen bietet zahlreichen Tierarten Unterschlupf und Nahrung. Eine losgelöste Betrachtung von den beiden Naturschutzgebieten und der Saaleaue ist somit nicht möglich.
Die nunmehr angedachte Nutzung der Flächen für den Ausbilder für Pferd und Reiter Christian Schurig ist aus Sicht des AHA ungeeignet, um eine nachhaltige Entwicklung dieses Teils der Saaleaue zuzulassen.
Die in Folge des Orkans von Anfang Juli 2015 praktizierten Abholzungen im Waldgebiet in den Hanglagen von Neuragoczy haben unverantwortlicher Weise zu größeren und kleineren Kahlschlägen geführt. Somit erleidet der Gehölzbestand vorrangig durch die ebengenannten Abholzungen umfassenden Schaden. Dabei hätte es genügt Gehölze zu entfernen, welche sich direkt an Wegen, Straßen und Gebäuden befinden, um Schaden von den Menschen abzuhalten.
Jedoch mit großer Sorge betrachtet der AHA die gegenwärtige Art und Weise des Ausbaus des Saaleradwanderweges zwischen Halle-Lettin und Neuragoczy zu einer Asphaltstraße. Dabei haben beispielsweise die Verantwortlichen in Politik und Verwaltung entgegen jeglicher ökologischer Vernunft eine Fortsetzung der flächendeckenden Zerschneidung wertvoller Landschaften im unteren Saaletal mit Asphalttrassen zu verantworten.
Derartige als Radwanderwegbau deklarierte steuerfinanzierte Vorhaben tragen weiter dazu bei einst unversiegelten Boden komplett zu versiegeln. Somit entstanden weitere fast unüberwindbare Hindernisse für Klein- und Kleinstlebewesen, welche sich im Sommer aufheizen und keine Tarnung gegenüber Fraßfeinden bieten. Darüber hinaus haben Beispiele mit derartigen Kleinstraßen gezeigt, dass verstärkt Motorräder und Mopeds die Wege nutzen. Solche Missbräuche gefährden nicht nur Fuß- und Radwanderer, sondern beeinträchtigen Landschaft, Umwelt und Natur. Dabei schreckt man noch nicht einmal vor Naturschutzgebieten zurück.
In dem Zusammenhang machten sich ausgiebige Bepollerungen der Wege notwendig, um das ungehinderte Befahren mit Kraftfahrzeugen aller Art zu verhindern, aber die Nutzung durch landwirtschaftliche Fahrzeuge, Maschinen und Geräte zu ermöglichen. Nur so konnte auch die Gefahr für die Fahrradfahrer und Fußwanderer gesenkt werden.
Der AHA weist darauf hin, dass derartige Baumaßnahmen zur weiteren Zerschneidung von Landschaft und Natur sowie Aufheizung der offenen Landschaft beitragen. Dabei tragen im zunehmenden Maße nicht nur Politik und Verwaltungen die Verantwortung, sondern auch die Befürworter einer Beförderung des Fahrradverkehrs mit umwelt- und naturfeindlichen Mitteln und Methoden. Somit haben diese Kräfte vereint, auf Kosten der Steuerzahler, den Fahrradtourismus im Widerspruch zum Schutz von Umwelt, Natur und Landschaft gesetzt. Eine sehr verhängnisvolle Entwicklung, welche es schnell, konsequent und unverzüglich zu stoppen gilt.
Im Bereich der Saaleaue bei Brachwitz erläutert der AHA immer wieder seine Positionen zu in den Jahren 2000 und 2005 errichteten Steganlagen in Salzmünde und in Brachwitz. Einst illegal, mit nachträglicher Genehmigung errichtet, wirken sich derartige Anlagen nachteilig auf das Landschaftsbild und den Entwicklungsraum der Fließgewässer aus sowie bilden Hindernisse bei Hochwasserereignissen. Eng damit verbunden zeigt sich besorgniserregend die Zunahme des Motorbootverkehrs auf der Saale, welche neben der Uferverbauungen zu verstärkter Belastung mit Abgasen, Lärm und Wellenschlag sowie eine Zunahme des illegalen Campierens am Ufer der Saale führt. Häufig bleibt zudem eine Unzahl von Müll zurück. Infolgedessen sind deutliche Beeinträchtigungen der Ufervegetation erkennbar, welche u.a. auch als Brutrevier und Rückzugsgebiet für Wasservögel dient. Dazu tragen aber auch die massenhaft vorhandenen Steganlagen bei, welche zudem ganz deutlich zur Beeinträchtigungen von Landschafts- und Stadtbild beitragen. Der AHA fordert hier immer wieder massive Veränderungen ein. Zudem waren sich die Exkursionsteilnehmer einig, dass die Errichtung des Saaleseitenkanals und die Forstsetzung des Baus des Saale-Elster-Kanals diesen Prozess nur verschärfen können.
Ferner hält es der AHA für dringend geboten dem Brachwitzer Bach in der Ortslage Brachwitz wieder mehr Raum zu geben und dazu Verrohrungen sowie Ufer- und Sohlbefestigungen zu entfernen.
Darüber hinaus waren auch hier die Folgen des stürmisch geprägten Gewitters vom 07.07.2015 erkennbar, was sich in punktuellen oder flächendeckenden Windbruch manifestierte.
Im Bereich der naturgeschützten Brachwitzer Alpen stellt der AHA immer mit Sorge fest, dass Brandstellen, zertretene und vermüllte Saaleufer- und Felsenbereiche das sehr wertvolle Natur- und Landschaftsgebiet stark beeinträchtigen. Ferner bedarf der mäandrierende Morler Bach Schutz vor weiter zunehmenden Trampelpfaden und weiteren Ufer- und Sohlbefestigungen.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) widmet sich seit Jahren der 15,14 km langen Götsche und deren direkten Einzugsgebiet. Dazu zählen neben der Auenlandschaft, Wiesen, Streuobstwiesen sowie nicht zuletzt Ackerflächen. In mehreren Konzeptionen aus den Jahren 2003 und 2004 hebt der AHA das ökologische und landschaftliche Potenzial, das naturnahe Entwicklungspotenzial und nicht zuletzt die Notwendigkeit der Freihaltung von Bebauungen aller Art im Einzugsbereich des Fließgewässers hervor. Nur so lässt sich das Götschegebiet als Lebens-, Rückzugs-, Biotopverbund- und Frischluftzufuhrraum sichern und weiterentwickeln. Das entspricht zudem der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie, welche bis Ende 2009 in nationales Recht umzusetzen ist.
Ferner befasst sich der AHA weiterhin mit der sehr kontrovers geführten Diskussion zur Entwicklung der früheren Kaserne an der Grenze zwischen der Stadt Halle (Saale) und der Gemeinde Petersberg, Ortsteil Sennewitz. Nach Auffassung des AHA gilt es eine Gestaltungs- und Nutzungskonzeption für das einst militärisch genutzte Gelände im Einzugsgebiet der 15,14 km langen Götsche zu erarbeiten, welche alle Befindlichkeiten und Interessen aufgreift.
Der AHA hält es in dem Zusammenhang für dringend geboten, das Einzugsgebiet der Götsche nicht zu verbauen bzw. einzuschränken. Darüber hinaus schlägt der AHA vor der Götsche die Grünbereiche im nordöstlichen Bereich der einstigen Kaserne als Teil seiner Aue zurückzugeben.
Die Bebauung ist daher nach Meinung des AHA auf die bereits verbaute Fläche zu beschränken.
Nach Auffassung des AHA bestehen ggf. zudem Altlasten auf dem Gesamtgelände der Kaserne, welche es zu untersuchen und bei Vorkommen unverzüglich und vollständig zu beseitigen gilt.
Ferner besteht die Gefahr, dass bei Umsetzung der Pläne zur Errichtung eines Gewerbegebietes vermehrte Ziel- und Quellverkehre entstehen.
Angesichts der kontroversen Diskussionen ist es nach Meinung des AHA wenig hilfreich, wenn der Flächeneigentümer Finsterwalder Transport und Logistik GmbH nun Unterlassungsschreiben versendet und somit den Konflikt noch weiter anheizt. Das Unternehmen muss sich bewusst sein, dass Eigentum verpflichtet und es dazu gehört, dass weitere Verbauungen im Einzugsbereich der Götsche inakzeptabel sind.
Daher sind die Stadt Halle (Saale) und die Gemeinde Petersberg als Planungsbehördenden gefordert einer weiteren Flächenversieglung unverbauten Landes Einhalt zu gebieten. Ferner müssen die Stadt Halle (Saale) und der Landkreis Saalekreis als untere Umwelt- und Wasserbehörden agieren.
Dazu gehört auch, dass transparent und unter Einbeziehung aller Verantwortlichen, Betroffenen und Interessenten die Vorbereitung und Erstellung einer Gestaltungs- und Nutzungskonzeption stattfindet. Ggf. kann das nach Meinung des AHA auch in Form einer gemeinsamen Arbeitsgruppe bestehend aus Flächeneigentümer, der Stadt Halle (Saale), dem Landkreis Saalekreis, der Gemeinde Petersberg, Anwohnern sowie Organisationen vorbereitet, begleitet und ausgewertet werden. Der AHA ist bereit im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten daran mitzuwirken.
Darüber hinaus bekräftigt der AHA sein Interesse an der Bildung einer Arbeitsgruppe.
Zum Schutz, zum Erhalt und naturnahen Entwicklung der Götsche. Als Handlungsgrundlagen können dazu der „Rahmenplan zur Erstellung einer Pflege- und Entwicklungskonzeption für die Götsche unter Einbeziehung des Nehlitzer und des Gutenberger Baches“ vom 08.01.2001, die „Konzeption zur naturnahen Gestaltung und Entwicklung der Götsche im Abschnitt zwischen den Gemeinden Teicha und Sennewitz (beide Landkreis Saalkreis)“ vom 01.12.2003 sowie die „Konzeption zur naturnahen Gestaltung und Entwicklung der Götsche im Abschnitt zwischen den Gemeinden Wallwitz und Sennewitz (Landkreis Saalkreis)“ vom 02.08.2004 dienen.
Daher verfolgt der AHA ferner mit großer Sorge, dass die Stadt Halle (Saale) und die Gemeinde Petersberg im Bereich Magdeburger Chaussee, Binnenhafenstraße und Brachwitzer Straße eine bisher unversiegelte Ackerfläche als Gewerbefläche neuverbauen möchte.
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit gibt zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes an, Zitat: „“Täglich werden in Deutschland rund 58 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Flächenneuinanspruchnahme – kurz Flächenverbrauch – von circa 82 Fußballfeldern.“, Zitat Ende
Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 21.170 ha. Im Vergleich dazu liegt diese Zahl zwischen der Fläche der Stadt Essen (21.034 ha) und der Stadt Lübeck (21.419 ha).
Angesichts der deutschlandweiten, besorgniserregend voranschreitenden Bodenversiegelung hält der AHA für sehr bedenklich. Anstatt bereits versiegelte Flächen für solche Vorhaben und erst einmal die tatsächliche Auslastung vorhandener Gewerbegebiete zu überprüfen, beabsichtigt man im Widerspruch zur Agenda 21 und jeglichen umweltpolitischer Vernunft Bodenfläche neu zu versiegeln. Daher fordert der AHA die Stadt Halle (Saale) und die Gemeinde Petersberg dringend auf, von diesem Vorhaben Abstand zu nehmen. Im Falle einer nicht mehr angestrebten landwirtschaftlichen Nutzung der über 7 ha großen Flächen in Halle (Saale) und der ca. 21 ha großen Flächen in der Gemeinde Petersberg, hat der AHA immer wieder seine Bereitschaft erklärt, eine Konzeption zur weiteren Entwicklung der Flächen zu erstellen und vorzulegen.
Im Mündungsbereich der Götsche in die Saale hält der AHA die erfolgten Baumaßnahmen für vollkommen ungeeignet. Der begradigte und befestigte Gewässerverlauf erfüllt zudem keinesfalls das Kriterium der ökologischen Durchlässigkeit. Somit entspricht der gegenwärtige Zustand keinesfalls den Kriterien der Wasserrahmenrichtlinie der EU sowie eines angemessenen Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutzes.
Stattdessen schlägt der AHA die Beförderung der Mäandrierung anzugehen bzw. maximal mit einer Sohlgleite den Mündungsbereich zu gestalten.
Der AHA sieht die dringende Notwendigkeit sich verstärkt für den Schutz von Umwelt, Natur und Landschaft einzubringen.
Der ehrenamtliche und gemeinnützige AHA bietet hierfür eine sehr gute Plattform an.
Wer dazu Interesse hat, wende sich bitte an folgende Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 – 2002746
Internet: http://www.aha-halle.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 11.04.2020

Fotos: Andreas Liste

AHA fordert mehr Schutz für den Biber!

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) hat mit Entsetzen und Unverständnis Medienmeldungen aufgenommen, dass inmitten der Stadt Halle (Saale) ein streng geschützter Biber von einem Jäger erschossen worden ist. Diese Herangehensweise verurteilt der AHA auf das Schärfste. Ebenso das Verhalten des zuständigen Umweltamtes der Stadt Halle (Saale), welches es offenbar nicht für nötig, hielt sich paar Meter weiter vor Ort zu begeben, um sich selbst einen Überblick zur Lage zu verschaffen. Nach Ansicht des Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) ist zu mindestens ein grob fahrlässiges Handeln zu vermuten.
Daher fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) die zuständige Staatsanwaltschaft Halle auf, ernsthaft und gründlich die strafrechtliche Relevanz der Tötung eines streng geschützten Bibers zu prüfen und dazu ein Ermittlungsverfahren gegen die Verantwortlichen in der Verwaltung der Stadt Halle (Saale), die anwesenden Mitglieder der Berufsfeuerwehr und natürlich gegen den Jäger einzuleiten.
In dem Zusammenhang weist der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) auf folgende Fakten hin:

Bereits seit dem frühesten Mittelalter verfolgte der Mensch den Biber. Zum einen diente das Fleisch, des irrtümlicherweise zum Fisch erklärten Säugetiers, sowie das Fell als Grund der massiven Bejagung. Das führte dazu, dass der Biber bereits im 12. Jahrhundert in England und im 16. Jahrhundert in Italien vollständig sowie zum Ende des 19. Jahrhunderts in Deutschland nahezu ausgerottet war. Nur eine Restpopulation Elbebiber hatte zum Anfang des 20. Jahrhunderts in Deutschland überlebt. Zurzeit leben in der Bundesrepublik Deutschland etwa 6.000 Tiere, welche sich auf Grund massiver Schutzmaßnahmen selbstständig wieder ausbreiten konnten bzw. durch Umsiedlungen einst verlorengegangene Räume erneut bevölkern.
Die Lebensweise des Bibers, wozu der markante Biberdamm für seine Biberburgen gehört, hat eine sehr wichtige ökologische und hydrologische Bedeutung in den Fluss- und Bachlandschaften mit ihren Auen. Mit dem Anstauen von Wasser entstehen neue Landschafts- und Naturräume, verbunden mit sehr günstigen Nahrungs- und Lebensbedingungen für Säugetiere, Wasservögel, Amphibien, Fischen und Insekten sowie wassergebundenen Pflanzen. Darüber hinaus trägt der Biber durch seine Fällungen von Bäumen zur Verjüngung von Auenwäldern sowie den Transport und Verbau von Weidenästen und -zweigen zur Vermehrung der Weide bei. Somit erfahren Fluss- und Bachlandschaften mit ihren Auen eine umfassende Ausweitung ihrer ohnehin schon hohen Arten- und Strukturvielfalt.
Zudem sorgen derartige Anstauungen für ein geregeltes Grund- und Schichtwassersystem, wovon auch angrenzende Flächen profitieren. Somit zählen durchaus Land- und Forstwirtschaft auch zu den Profiteuren des Bibers.
Nur nehmen die Bedrohungen des Bibers durch die zunehmende Zerschneidung und Versiegelung der Landschaft – u.a. durch Verkehrs- und Versorgungstrassen – sowie die Zerstörung von Feuchtgebieten, Gewässerausbau und intensive Gewässerunterhaltung stark zu. Zum Beispiel sind im Land Brandenburg etwa die Hälfte der aufgefundenen Biber laut Auskunft des hiesigen Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz, dem Straßenverkehr zum Opfer gefallen.
Diese besorgniserregenden Entwicklungen bedürfen nach Auffassung des AHA nicht nur eines umfassenden Einhalts, sondern einer umfassenden, unverzüglichen Gegensteuerung. Dazu gehört der Stopp weiterer Landschaftszerschneidungen aller Art, Rückbau nicht benötigter Versiegelungen auf dem Lande und in den Gewässern, Zulassung von eigenständigen Renaturierungen in Fließ- und Standgewässern, Beseitigung von baulichen Hindernissen und damit Wiederherstellung der Durchlässigkeit der Fließgewässer, Schaffung von mindestens 10 m breiten Gewässerschonstreifen beidseitig der Gewässeroberkante, Rückkehr zu einer größeren Arten- und Sortenvielfalt in der Landwirtschaft mit einhergehender wissenschaftlich fundierter Fruchtfolge, Anbaukultur und Wiedererhöhung eines miteinander verknüpftem Flurholzsystems bestehend aus Achsen und Inseln im Grün- und Biotopverbund, Schaffung ausreichender Möglichkeiten zur Renaturierung einer brutal ausgekohlten Landschaft, Beförderung und Umsetzung der wissenschaftlicher fundierter Maßnahmen im Kampf gegen die fortschreitende Verockerung der Fließgewässer in Folge jahrhundertlanger brachialer Bergbaumaßnahmen sowie einer eng damit verknüpften vielfältigen, wissenschaftlich fundierten Umweltbildungsarbeit.
Darüber hinaus gilt es auch an der Stelle auf die enge Verknüpfung zum nachhaltigen Umgang mit dem Hochwasser hinzuweisen. So dürfte den politisch Verantwortlichen in Bund, Ländern und Kommunen die Forderungen zahlreicher Wissenschaftler und Organisationen nicht entgangen sein, dass flächendeckend und länderübergreifend bzw. bundesweit den Flüssen und Bächen verstärkt ihre Auen zurückzugeben sind, um zum einen wieder Hochwasserräume zurückzuerhalten und zum anderen Auenlandschaften wieder mehr Entwicklungsraum zu ermöglichen. Hierzu gehört unabdingbar der Biber als ein grundlegender natürlicher „Landschaftsgestalter“ mit dazu. Nicht der Biber ist das Problem, sondern das mehr oder minder weit vorgerückte Eindringen des Menschen in die Fluss-, Bach- und Auenlandschaften, um sie zu nutzen, zu „regulieren“ und nicht selten umfassend zu verbauen.
Daher darf es aus Sicht des AHA weder in Europa, noch in der Bundesrepublik und ihren Bundesländern, keinen einzigen Abstrich am strengen Schutz des Bibers geben!
Allein in den Ländern Brandenburg und Sachsen-Anhalt sowie im Freistaat Sachsen bedarf es entsprechender, länderübergreifend bzw. bundesweit abgestimmter und koordinierter Maßnahmen in Sachen Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutzes, der Umsetzung eines gemeinsam erstellten Konzeptes zum nachhaltigen Umgang mit Hochwasser sowie einer arten- und strukturreicheren, ökologisch orientierten Land- und Forstwirtschaft . Insbesondere zu nennen sind dabei u.a. die Elbe, Saale, Mulde, Oder, Neiße, Havel, Spree sowie Weiße und Schwarze Elster sowie deren Nebengewässer.
Von daher ergeht seitens des AHA erneut die dringende Aufforderung an die Mitglieder der Landtages und der Landesregierung Sachsen-Anhalts, Sachsens und Brandenburgs den Schutz des Bibers weiterhin zu sichern, unverzüglich mit der flächendeckenden Rückgabe von Auen u.a. Lebensräume für den Biber und Überflutungsräume den Flüssen und Bächen zu beginnen. Ferner gilt es u.a. mit der ungezügelten Zunahme von Bundesautobahnen und Straßen zahlreiche landwirtschaftliche Flächen zu stoppen.
So gibt das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes an, Zitat: „“Täglich werden in Deutschland rund 58 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Flächenneuinanspruchnahme – kurz Flächenverbrauch – von circa 82 Fußballfeldern.“, Zitat Ende
Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 21.170 ha. Im Vergleich dazu liegt diese Zahl zwischen der Fläche der Stadt Essen (21.034 ha) und der Stadt Lübeck (21.419 ha).
Zudem engen diese Trassen zusätzlich den Bewegungsraum der Tiere ein und erhalten ihre öffentliche Resonanz bei Berichten über zunehmende Wildunfälle. Ferner sorgen fortschreitende Verarmungen der landschaftlichen Kulturen von einst in der DDR 25 auf nunmehr 7 Anbaukulturen für eine unverantwortliche Einengung der landschaftlichen und ökologischen Vielfalt. Der zunehmend fehlende Anbau von Humusmehrern wie Luzerne, Phacelia und Klee-Gras-Gemischen zerstören zudem durch fehlende Auflockerung der Boden zur Verfestigung dieser bei. Dies hat zur Folge, dass u.a. Wasser nicht mehr in den Boden eindringen kann und somit entweder die Bodenerosion oder Staunässe oder beides verursacht bzw. befördert. Zudem findet mit der Bodenerosion auch ein Abtrag von mit Mineraldüngern ausgebrachter Nährstoffe und mit Pestiziden belasteter Bodenbestandteile statt, welche letztendlich in Gräben, Bächen und Flüssen landen.
Für diese massiven Fehler, welche sich rasant immer mehr zu einem gesamtgesellschaftlichen Problem entwickeln, trägt allein der Mensch die Verantwortung und nicht der Biber.

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 05.04.2020

Biber im Hinterhof abgeschossen

AHA und Initiative „Pro Baum“ fordern Stopp aller Fällungen in Grünheide

Nach einer stark politisch motivierten Abweisung von Klagen gegen die Abholzung von umfassenden Waldgebieten in Grünheide im Land Brandenburg durch das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat nun Tesla die beantragten 91,6 ha Wald abgeholzt. Somit hat das Unternehmen einen katastrophalen Einstand im Land Brandenburg hingelegt. Mit Umweltengagement hat diese gigantische Zerstörung von Wald nun wahrlich nichts zu tun. Umwelt- und Naturzerstörung trifft es eher. Besonders wenn man bedenkt, dass das Unternehmen insgesamt 154,56 ha Wald zerstören und 89,2 ha Fläche neu versiegeln möchte sowie plant gigantische Massen an Wasser zu verbrauchen sowie davon ausgeht, dass die angedachten 10.000 Beschäftigten individuell mit dem Auto an- und abreisen und somit den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) ausblendet.
Angesichts der Zeiten des massiven Klimawandels sowie des zunehmenden rasanten Rückgangs an Arten sowie Arten- und Strukturvielfalt ein verheerendes Signal und Handeln. Es beweist aber auch, dass Politik, Wirtschaft, Verwaltungen und Justiz diese Zeichen noch immer nicht verstanden haben bzw. nicht verstehen möchten.
In Zeiten der faktischen Ausgangssperren und massiven Beschneidung der Freiheiten der Bürgerinnen und Bürger unterbindet man auch öffentliche Proteste und Demonstrationen und ermöglicht solchen Unternehmen wie Tesla ihr Vernichtungswerk ungehindert angehen, fortsetzen und umsetzen zu können. Hier muss schnellstmöglich eine Änderung geschehen, welche mit der Wiederherstellung der Freiheit von mündigen Bürgerinnen und Bürgern einhergehen muss.
Die nachfolgende gemeinsame Stellungnahme zum UVP-Bericht für das Vorhaben „Gigafactory Berlin“, Tesla Manufacturing Brandenburg SE von Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. und Initiative „Pro Baum“ vom 17.02.2020 geht fachlich und inhaltlich auf die Bedenken ein.

Stellungnahme zum UVP-Bericht für das Vorhaben „Gigafactory Berlin“, Tesla Manufacturing Brandenburg SE

Grundsätzliches

Bekanntlich haben Bäume und Sträucher (Gehölze) sehr wichtige Funktionen bei der Versorgung der Atmosphäre mit Sauerstoff, bei der Aufnahme und Verarbeitung von Kohlendioxid, beim Wasserkreislauf und -haushalt, bei der Entstehung von Kalt- und Frischluft sowie als Lebens- und Rückzugsraum von zahlreichen Tier- und Pflanzenarten. Ferner dienen Gehölze der Erholung sowie der Aufwertung von Siedlungen und Landschaften.
Dabei üben sie diese lebensnotwendigen Funktionen als Einzelgehölze sowie im Verbund in Wäldern, in Gehölzstreifen und -gruppen aus. Der Mensch nutzte bzw. nutzt Wälder u.a. ebenfalls zur Holzgewinnung. Insbesondere der Mensch hat jedoch umfassend Wald- und Gehölzflächen rapide reduziert, indem eher Rodungen für die massenhafte Holzgewinnung, zur Gewinnung von Acker-, Siedlungs-, Industrie- und Verkehrsflächen sowie zum Abbau von Bodenschätzen vornahm bzw. vornimmt.
Zudem hat die noch immer weitgehend praktizierte Forstwirtschaft seit der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts Wälder immer mehr zu monokulturellen Holzplantagen umgewandelt. Insbesondere Monokulturen bestehend aus Waldkiefer, Gemeiner Fichte und Pappelhybriden verdrängten arten- und strukturreiche Waldgebiete. Nicht nur die die Vielfalt und Vielzahl der Flora hat darunter gelitten, sondern auch die Artenvielfalt der Fauna. Noch immer kann man diese unverantwortliche Entwicklung zum Beispiel in den Auenlandschaften der Städte Leipzig, Schkopau, Markkleeberg und Taucha in den Saaleauenwäldern bei Plötzkau, Bernburg und Nienburg, den Auenwäldern zwischen Elbe und Mulde zwischen den Städten Bitterfeld-Wolfen und Dessau-Roßlau, in den Wäldern des Hakels, der Dölauer Heide und am Ettersberg sowie in den Waldgebieten des Harzes, des Flämings und in Brandenburg beobachten.
Dabei begründet man Kahlschläge, Beseitigung von sukzessiven Gehölzaufwuchs und die anschließende Reih- und Gliedaufforstungen mit unterschiedlichsten nicht nachvollziehbaren Maßnahmen zum angeblichen Schutz bestimmter Gehölzarten. Diese Forstmaßnahmen haben immer wieder das von fein ausgelotete, aber sehr wichtige Gleichgewicht im Gefüge der betroffenen Wälder ins Wanken oder gar zum Zusammenbruch gebracht. Der voranschreitende Klimawandel mit seiner langwierigen und umfassenden Hitze und Trockenheit sowie vermehrten und verstärkten Auftreten von Orkanen insbesondere im Herbst und Frühjahr haben auch den Gehölzen zugesetzt und somit die Waldstrukturen weiter geschwächt. Die vorhandenen Monokulturen und das damit verbundene Fehlen von tierischen Gegenspielern bieten zum Beispiel für den Borkenkäfer verbesserte Vermehrungsmöglichkeiten, welcher sich im Massenbefall der stark geschwächten Bäume zeigt. Dass dabei insbesondere Kiefer- und Fichtenbestände betroffen sind, dürfte eigentlich nicht wundern.
Neben vielen mahnenden Stimmen aus Wissenschaft und Forschung sowie fortschrittlich denkender Forstleute haben auch die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) seit Jahrzehnten eine naturnahe Entwicklung von arten- und strukturreichen Wäldern angemahnt und darauf abgestimmte Schutzmaßnahmen und Nutzungsformen eingefordert.
Nach Ansicht ist die gegenwärtige forstwirtschaftliche Nutzung verantwortlich für eine fortschreitende Ausplünderung und Degradierung zu Holzplantagen verantwortlich. Das weitgehende Fehlen von Stoff- und Entwicklungskreisläufen, von arten- und strukturreicher Fauna und Flora mit intakten Nahrungsketten sowie die zunehmend ausbleibenden Niederschläge sehen beide Organisationen als Ursache für die Kalamitäten des Borkenkäfers.
Nach Ansicht von Initiative „Pro Baum“ und Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) haben die politischen Verantwortlichen, Verwaltungen und Forsteinrichtungen sowie die Waldeigentümer diese Ursachen und Folgen noch immer nicht korrekt eingeordnet. Anders kann man den mit Steuermitteln finanzierten Einsatz von Einheiten der Bundeswehr zur Beräumung von mit dem Borkenkäfer befallener Baumstämme und des Einsatzes von Insektiziden nicht werten.
Anstatt die Baumstämme vor Ort zu belassen, um nunmehr eine Sukzession zu befördern sowie Wasser- und Winderosionen sowie die Ausbreitung der Borkenkäfer durch Abtransport der Baumstämme zu verhindern, verteilen Laien auch noch Insektizide, um letztendlich der gesamten Insektenfauna noch einen weiteren, womöglich vernichtenden Schlag zu versetzen.
Daher fordern Initiative „Pro Baum“ und Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) den sofortigen Stopp des mechanischen und chemischen Einsatzes der Bundeswehr und der damit verbundenen steuerlichen Subvention privater Waldeigentümer ein. Stattdessen gilt es naturnahere Entwicklungen der Waldgebiete zu befördern und dabei sukzessiven Aufwuchs zu schützen und zu sichern. Hier tragen Politik, Verwaltungen und Eigentümer die Hauptverantwortung.
Die Sukzessionen dienen nach Ansicht von Initiative „Pro Baum“ und Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) der Entwicklung von arten- und strukturreicher Gehölzbestände, welche sich wesentlich besser den Standortbedingungen anpassen können, als Aufforstungen. Abgesehen davon, dass solche Aufforstungen umfassender Bewässerungsmaßnahmen, um eine Chance zum Anwachsen zu erhalten.
Beide Organisationen verbinden damit die dringende Forderung die Zerstörung naturnaherer bis naturnaher sowie arten- und strukturreicher Waldgebiete zum Beispiel in den Auenwäldern zwischen den Städten Städte Leipzig, Schkopau, Markkleeberg und Taucha, entlang von Elbe, Saale und Mulde sowie in den Wäldern des Hakels, der Dölauer Heide und am Ettersberg durch fortgesetzte punktuelle und flächendeckende Abholzungen.
Darüber hinaus gilt es beispielsweise in den Waldgebieten des Harzes, des Flämings und in Brandenburg die sukzessive Entwicklung von Gehölzen aller Art zu befördern, um die monostrukturellen Waldstrukturen aufbrechen zu können.
Nach Ansicht von Initiative „Pro Baum“ und Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) erfordern der nachhaltige Schutz von Umwelt, Natur. Landschaft und Klima sowie die bereits bestehenden klimatischen Realitäten nicht nur sofortiges ein Umdenken, sondern eine vollkommen andere praktische Herangehensweise. Ziel muss es sein, arten- und strukturreiche Waldgebiete zu entwickeln sowie eine umfassende sukzessive Wiederausdehnung von Wäldern anzugehen. Als ideale Räume bieten sich u.a. die Auen, die Gebirge sowie der Hakel an.
Die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) sind bereit im Rahmen ihrer gemeinnützigen und ehrenamtlichen Möglichkeiten an der Erstellung von wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeptionen sowie an deren Umsetzung mitzuwirken.
Aus den obengenannten Gründen heraus rufen Initiative „Pro Baum“ und AHA weiterhin interessierte Personen und Organisationen zur aktiven Mitwirkung auf und sich mit einzubringen. Interessenten können folgendermaßen zur Initiative „Pro Baum“ und zum AHA Kontakt aufnehmen:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

E-Mail: aha_halle@yahoo.de
Tel.: 0345 – 2002746

Zu 1 Veranlassung und Aufgabenstellung
Zu 3 Beschreibung des Vorhabens

Mit folgender zitierter Planung „Der Standort soll auf dem Gelände des Bebauungsplanes der Gemeinde Grünheide Nr. 13 „Freienbrink Nord“ errichtet werden[1]. Das Gelände insgesamt hat eine Fläche von 3.038.620m² und ist als Industriegebiet (GI) ausgewiesen. In der ersten Baustufe soll eine Fläche von 1.522.300m² genutzt, davon 891.920 m² versiegelt und 587.721m² überbaut werden“, Zitat Ende setzt man nicht nur im Land Brandenburg einen vollkommen falschen Ansatz. So gibt das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit gibt zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes an, Zitat: „“Täglich werden in Deutschland rund 58 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Flächenneuinanspruchnahme – kurz Flächenverbrauch – von circa 82 Fußballfeldern.“, Zitat Ende Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 21.170 ha. Im Vergleich dazu liegt diese Zahl zwischen der Fläche der Stadt Essen (21.034 ha) und der Stadt Lübeck (21.419 ha).
Laut nunmehr vorgelegter Änderung vom 03.01.2020 beabsichtigt man zudem folgende Änderungen vorzunehmen, Zitat:
„Die gesamte Fläche der Waldumwandlung erhöht sich von 1.522.300 m² auf 1.545.600 m². In Phase 1 (Gegenstand des Antrags nach § 8a BImSchG) ändert sich die Fläche von 893.200 m² auf 915.600 m².
Damit ändern sich die erforderlichen Kompensationsflächen für die Erstaufforstung von: 152,3 auf 154,4 ha.“, Zitat Ende Zu letzterem sei angemerkt, dass 1.522.300 m² und 1.545.600 m², umgerechnet 152,23 ha bzw. 154,56 ha bedeuten. Ferner rechnen sich 893.200 m² auf 915.600 m² folgendermaßen in Hektar (ha) um: 89,3 und 91,6. Das sind umfassende Waldflächen, welche man für den Anlass opfern möchte.
An der Stelle sei der Grünen Liga Brandenburg gedankt, welche offensichtlich beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg einen vorläufigen Fällstopp erreicht hat, nachdem der Verein zusammen mit dem Verein für Landschaftspflege und Artenschutz in Bayern (VLAB) noch bei dem Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) damit gescheitert waren.
Die sogenannten Kompensationsflächen umfassen gerade einmal in etwa die angedachten Rodungsflächen und sind als Erstaufforstung vorgesehen. Eine naturnahere bis naturnahe Entwicklung eines Waldgebietes ist nur durch Sukzession möglich. Das trifft auch auf bestehende Waldgebiete zu, welche bisher einer intensiven Forstnutzung unterliegen. Mit der angedachten Rodung eines derartigen Flächenumfanges, welcher die tagtägliche Flächenversiegelung von rund 58 ha in Deutschland um das 2,66 fache übertrifft, zerstört man diese dringend notwendige Entwicklungsmöglichkeit sowie bestehende Lebens- und Rückzugsräume für Tier- und Pflanzenarten. Ferner fungieren Wälder als Sauerstoff- und Frischluftproduzenten. Wenn man bedenkt, dass man 891.920 m² versiegeln und 587.721m² überbauen möchte, was umgerechnet ein Flächenumfang von 89,2 bzw. 58,8 ha bedeutet, erreicht überschreitet man somit die tagtägliche Neuausweisungsfläche von ca. 58 ha um das 1,54 bis 1,01 fache.
Eine derartige Entwicklung ist sehr besorgniserregend.
Wie unter 3.2.1 Energiebedarf und Energieverbrauch beschrieben beabsichtigt man den energetischen Einsatz in Form von Erdgas und elektrischen Strom. Dabei ist geplant ca. 16.000 Normkubikmeter (Nm³/h) Erdgas einzusetzen. Dabei sei angemerkt, dass es sich um Normkubikmeter, die sich auf einen Druck von 1,01325 bar, eine Temperatur von 0 °C handeln. Zum vernachlässigen diese Angaben, ob diese genormten Verhältnisangaben eingehalten bleiben oder Druckerhöhungen im ersten Augenblick zu Mengenreduzierungen führen, aber womöglich sich längerfristig der Verbrauch erhöht. Somit ist man bestrebt umfassend fossile Energieträger einzusetzen. Auskünfte zur Herkunft des elektrischen Stroms fehlen.
Hinsichtlich des angezeigten Wasserbedarfes in Höhe von 372 m³/h und eines entstehenden Anfalls von Abwasser im Umfang von 252 m³/h, was auf das Jahr mit 356 Tagen einen jährlichen Verbrauch bzw. Entsorgung im Umfang von 3.178.369 m³ bzw. 2.207.520 m³ bedeutet, dass der Wasserverband Strausberg-Erkner (WSE) am Donnerstag, 16. Januar 2020 die Trinkwasserversorgung und die Abwasserentsorgung nicht als gesichert ansehen. Ferner gilt es darauf hinzuweisen, dass die Grundwasserneubildung sich immer schwieriger gestaltet. So führen Petra Lasch, Felicitas Suckow, Martin Gutsch, Christopher Reyer vom Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung (PIK) unter der Überschrift „Waldumbau in Brandenburg: Grundwasserneubildung unter Klimawandel“ (Wasserbezogene Anpassungsmaßnahmen an den Landschafts- und Klimawandel, 272 – 279, Stuttgart, Juli 2012) unter Einführung an, Zitat: „Die Forstwirtschaft in Brandenburg steht vor der Herausforderung, sich im Rahmen des Waldumbauprogramms durch eine geeignete Baumartenwahl auf den zu erwartenden Klimawandel einzustellen. Neben den für die Forstwirtschaft wichtigen Aspekten wie Produktivität und Stabilität der Bestände spielt die Grundwasserneubildung unter Wald im Rahmen des Landschaftswasserhaushalts eine wesentliche Rolle. Brandenburg ist durch ein recht trockenes und kontinental geprägtes Klima gekennzeichnet, verbunden mit einer geringen Grundwasserneubildung (Liedtke 2004). Diese ist vor allem durch niedrige Niederschlagsmengen (557 mm im langjährigen Mittel für 1961–1990, DWD 2011) bedingt. Im Zeitraum 1881 bis 2010 gingen die Niederschläge in den Sommermonaten um 7,3 {742476d910061147bacb9f2d1e63afebae5c969212eff52eb4ea03554537fa31} zurück, dagegen nahmen die Winterniederschläge um 20,8 {742476d910061147bacb9f2d1e63afebae5c969212eff52eb4ea03554537fa31} zu (DWD 2011). Der gleichzeitig beobachtete Temperaturanstieg von ca. 0,9 K und der damit verbundene höhere Transpirationsanspruch führen zum Rückgang der Tiefenversickerung im Sommer. Unter diesem Aspekt wird der Anteil des Niederschlags, der im Winter für die Versickerung zur Verfügung steht, von immer größerer Bedeutung für den Landschaftswasserhaushalt.“, Zitat Ende.
Dabei sei darauf hingewiesen, dass die Niederschlagsmengen im Land Brandenburg im Jahr 2018 bei ca. 400 mm und im Jahr 2019 bei ca. 500 mm betrugen.
Die Frage des geringen Grundwasserneubildung hat notwendigerweise auch Eingang in die Verordnung, § 3 Schutzzweck, Absatz Absatz 1, Buchstabe c des zum rund 24 023 Hektar großen Landschaftsschutzgebiet „Müggelspree-Löcknitzer Wald- und Seengebiet“ gefunden. Daran ändert auch die unverantwortliche Herausnahme des gesamten Vorhabengebietes im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens aus dem Landschaftsschutzgebiet „Müggelspree-Löcknitzer Wald-und Seengebiet“ nichts.
Daher ist es unverantwortlich einen Betrieb mit einem derartigen Wasserverbrauch zu errichten.

Zu 5.3.1 Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt

Schon die Einschätzung, Zitat: „Es wurde eine Vielzahl an Potentialquartieren für Fledermäuse gefunden. Weiterhin kann nicht ausgeschlossen werden, dass das Untersuchungsgebiet bzw. Vorhabengebiet ein Teilhabitat des Wolfes ist.“, Zitat Ende gibt die notwendige Rechtfertigung zum Erhalt des Waldbestandes und seiner naturnaheren bis naturnahen Weiterentwicklung. An der Stelle ist daher zu kritisieren, dass keine ordnungsgemäße Kartierung stattfand, um einen tatsächlichen Bestand an Fauna und Flora zu ermitteln. Somit ist eine konkrete Einschätzung der tatsächlichen Schutzwürdigkeit nicht möglich.
Es erfolgte zudem im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens eine Herausnahme des gesamten Vorhabengebietes aus dem Landschaftsschutzgebiet Müggelspree-Löcknitzer Wald- und Seengebiet ausgenommen. Eine Einschätzung zu einer fehlenden landschaftsbezogenen Schutzwürdigkeit, welche eine solche Maßnahme rechtfertigen könnte liegt nicht vor. Insofern ist davon auszugehen, dass alleine das Interesse der Verbauung des Landschaftsbestandteiles der Grund der Maßnahme war. Hier erfolgte daher offensichtlich eine unzulässige Vermengung baurechtlicher Aktivitäten mit naturschutzrechtlichen und -fachlichen Aspekten.

Zu 5.6 Voraussichtliche Entwicklung der Umwelt bei Nichtdurchführung des Vorhabens

Das bedrohte Waldgebiet stellt einen sehr wichtigen, sich potentiell weiter entwickelnden Berstandteil eines Biotop- und Grünverbundes mit der direkt angrenzenden Spreeaue mit seinen Überschwemmungsflächen sowie des in einer Entfernung von 1.000 m befindliche und im Nordosten angrenzende FFH-Gebiet und NSG Löcknitztal dar.
Dies ist sehr wichtig, um in größeren Natur- und Landschaftsräumen unterschiedlich strukturierte und entwickelte Natur- und Landschaftsbestandteile einbetten zu können, um so für stabile und vielfältige Arten- und Strukturvielfalt sorgen zu können. Ein bestehendes 100 km² großes Waldgebiet gilt es da in seinem Gesamtumfang einzuordnen.

Zu 6 Beschreibung der möglichen erheblichen Umweltauswirkungen des Vorhabens

Neben den bereits genannten Gefährdungen ist alleine das prognostizierte zusätzliche Verkehrsaufkommen im Normalbetrieb im Umfang ca. 463 LKW/d = 168.995 LKW/Jahr zu sehen. Das bedeutet zusätzliche Belastungen mit Abgasen, Feinstäuben und Lärm. Ferner führt dies zur Schaffung neuer Verkehrsverbindungen mit entsprechenden Flächenversiegelungen.

Abschließendes

Nach vorliegenden UVP-Unterlagen ist folgendes geplant, Zitat: „Tesla plant den Bau der Gigafactory Berlin, die Elektrofahrzeuge der Modelle 3 und Y sowie künftige Modelle für den europäischen Markt mit einer geschätzten jährlichen Produktion von 500.000 Elektrofahrzeugen herstellen wird.“, Zitat Ende.
Politische Kräfte aller Richtungen sehen hier einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung von Umwelt und Klima. Abgesehen davon, dass auch in diesem Ansatz ein flächendeckender Ausbau bzw. Wiederherstellung des Öffentlichen Personen- und Schienennahverkehr und eine damit verbundene Fahrkartenfreiheit sowie Verkehrsvermeidung eine zu stark untergeordnete Rolle spielt, führt das Vorhaben zur Vernichtung von 154,56 ha Wald, einer Flächenversiegelung von 89,2 ha sowie einen sehr hohen Wasserverbrauch im Umfang von 3.178.369 m³/Jahr und einen Abwasseranfall in Höhe von 2.207.520 m³. Ferner ist ein massiver Einsatz von Erdgas vorgesehen.
Alles Eckwerte, welche die Umweltfreundlichkeit der Produkte eindeutig in Frage stellen muss. Zerstörte bzw. gestörte Waldstandorte und einhergehende gestörte Biotop- und Grünverbünde und beseitigte Lebens- und Rückzugsräume im Verbund mit vermehrtem Verkehrsaufkommen einhergehend mit Belastungen durch Abgase, Lärm und Feinstaub detaillieren diese unzumutbaren Belastungen für Umwelt, Natur, Landschaft und Klima.
Daher können Initiative „Pro Baum“ und Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) in der von Tesla geplanten Errichtung der Gigafactory Berlin keine Vorteile für Umwelt, Natur, Landschaft und Klima erkennen, dafür aber eine Großzahl von Nachteilen ableiten. Aus dem Grund halten beide Organisationen einen vollständigen Stopp des Vorhabens für dringend geboten.

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 17.02.2020

Nunmehr fordern Initiative „Pro Baum“ und Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) mit Nachdruck das Gesamtvorhaben endgültig zu stoppen, alternative Varianten zu erarbeiten und dabei die Aspekte des Schutzes von Umwelt, Natur, Landschaft und Klima zu berücksichtigen sowie eine Verbesserung sozialer Bedingungen zu ermöglichen.

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 04.04.2020

AHA fordert nachhaltigen Schutz des Harzes – Stellungnahme zur Freizeitanlage Rappbodetalsperre

Stellungnahme vom 27.01.2019 zum Entwurf des Bebauungsplan Nr. 02/17
„Freizeitanlage Rappbodetalsperre“ der Stadt Oberharz am Brocken, Ortsteil Rübeland (Harz)
Bebauungsplan Nr. 02/17, Stand: 1. November 2018

A Grundsätzliches

Dazu sei aus einer Presseerklärung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) vom 20.12.2018 zitiert:

AHA fordert nachhaltigen Schutz des Harzes

Mit großer Sorge verfolgt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) verschiedene Vorhaben im 2.226 km² großen Mittelgebirge Harz, welche an verschiedenen Stellen den Bestand und die Entwicklung von Umwelt, Natur und Landschaft des bedeutsamen und vielseitigen Natur- und Landschaftsraum bedrohen. Dazu zählen insbesondere Pläne im Selketal zwei Hochwasserrückhaltebecken bei Straßberg und Meisdorf zu errichten, das geplante Vorhaben Steintagebau „Harzer Grauwacke Ballenstedt“ sowie Pläne der Stadt Wernigerode Teile des ihr anvertrauten Harzraumes mit einem ganzjährigen Erlebnisbereich inklusive Skipiste zu überziehen.
Als ob derartige Überlegungen und Planungen nicht ausreichen, beabsichtigen einst ein Bündnis aus dem Betreiber der Hängebrücke „Titan RT“ an der Rappodetalsperre Harzdrenalin und Forstbetrieb Oberharz, 8.000 m² = 0,8 ha Wald zu roden, um 240 Parkplätze errichten zu können.
Nunmehr verdeutlicht das nicht erfolgte Dementi in der Antwort der Landesregierung vom 17.12.2018 auf eine Kleine Anfrage der Abgeordneten Monika Hohmann (DIE LINKE) und Hendrik Lange (DIE LINKE) und der damit verbundenen „Vorbemerkung des Fragestellenden“, dass man nunmehr ca. 9.700 Quadratmeter = 0,9 ha Wald fällen möchte, um Medienberichten zu Folge, nunmehr 430 Parkplätze errichten zu wollen.
Für den AHA ist es schon erstaunlich, dass die Antwort der Landesregierung vom Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr stammt, welches für seine geradezu feindselige Haltung zu Belangen des Umwelt-, Natur und Landschaftsschutzes bekannt sind. Als Beispiele seien das Agieren des vom CDU-Mann Thomas Webel geführten Ministeriums beim Aufbau eines ganzjährigen Erlebnisbereiches inklusive Skipiste in der Stadt Wernigerode sowie das skandalöse Agieren bei der Planung der Bundesautobahn 143, Westumfahrung Halle und des Ausbaus von Elbe und Saale.
Unter Punkt 5 auf Seite 3 führt die Antwort der Landesregierung vom 17.12.2018 auf eine Kleine Anfrage der Abgeordneten Monika Hohmann (DIE LINKE) und Hendrik Lange (DIE LINKE) aus, Zitat:

„5. In welchem Rahmen wurde das Umweltgutachten in Auftrag gegeben und wann ist mit abschließenden Ergebnissen zu rechnen?

Folgende Untersuchungen wurden durchgeführt:

– Erfassung geschützter Arten (Flora) im Frühjahrsaspekt,
– Erfassung von Habitatbäumen und anderen Lebensstätten im gesamten Geltungsbereich,
– Erfassung von Brutvogelarten unter besonderer Berücksichtigung von Arten der Wälder und Waldränder,
– Weitere Berücksichtigung von Wanderfalke und Schwarzstorch, sowie Zug- und Wasservögeln (Literatur),
– Erfassung von Amphibien- und Fledermausarten sowie des Vorkommens der Spanischen Flagge (Euplagia quadripunctaria) im Vorhabengebiet,
– Durchführung einer Eingangsbeurteilung der SPA-Verträglichkeit im Bereich des Gebietes DE 4233-303 „Nordöstlicher Unterharz“,
– Umweltbericht mit integrierter Berücksichtigung der naturschutzfachlichen Eingriffsregelung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Baugesetzbuch (BauGB) aufgelisteten Umweltbelangen und der in § 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) genannten Schutzgüter.

Die abschließenden Ergebnisse werden im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB im Zusammenhang mit dem Umweltbericht vorgelegt.“, Zitat Ende

Insofern sind die Ausführungen unter Punkt 6 zur „Braunfleckige Beißschrecke“ (Tessellana tessellata) und unter Punkt 7 zur Frage „In näherer Umgebung befindet sich ein Vogelschutzgebiet und ein Trinkwasserschutz- und Einzugsgebiet. In welcher Verhältnismäßigkeit steht eine Flächenversiegelung für rund 240 Parkplätze zu den ausgewiesenen Schutzgebieten?“ in keiner Weise nachvollziehbar. Zum Einen liegen nach eigenen Angaben der Landesregierung Sachsen-Anhalts noch immer keiner abschließenden Ergebnisse zu den selbst aufgeführten Erfassungen und Untersuchungen vor und zum Anderen bezweifelt der AHA die fachliche Kompetenz der Gemeinde Oberharz am Brocken fachlich fundierte Aussagen, Einschätzungen und Schlussfolgerungen zum westlichen Ausläufer des 30 km langen EU-Vogelschutzgebietes „Nordöstlicher Unterharz“ (SPA 0019 LSA, DE 4232 401) und Wasserschutzgebiet Rappbode-Talsperre treffen zu können.
Der laxe Umgang mit den Schutzgebieten passt zu den mehr oder minder vorgetragenen Forderungen der eher rechtskonservativen CDU in Sachsen-Anhalt entgegen jeglicher naturschutzfachlicher Vernunft und gegen geltendes EU-Recht den Natura 2000-Prozess zu verzögern bzw. gar zum Erliegen zu bringen. Dieses unverantwortliche Verhalten der Partei von Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff und des Ministers für Landesentwicklung und Verkehr Thomas Webel ist nicht akzeptabel und zeigt auch Wirkung im konkreten Umgang mit den Vorhaben an der Rappbodetalsperre.

Für den AHA ist es weiterhin unverantwortlich und skandalös, dass ein öffentlicher Waldbesitzer Sachsen-Anhalts so leichtfertig Wald opfert, um weitere Flächen neu versiegeln zu lassen und den Anstieg des Autoverkehrs im Bereich des Trinkwasserspeichers zu befördern. Schon alleine die Genehmigung des Vorhabens des rein auf privaten Gewinn des Unternehmens Harzdrenalin ausgerichtet ist, erscheint schon an sich nicht nachvollziehbar. Offenbar haben die verantwortlichen Behörden mit gönnerhafter Großzügigkeit ein unnötiges Tourismusprojekt genehmigt, welches entweder ein zu erwartendes vermehrtes Autoaufkommen nicht berücksichtigt hat oder nach nicht unüblicher Salamitaktik von Behörden im Harz, eine spätere Abholzung von nunmehr ca. 9.700 Quadratmeter = 0,9 ha Wald bewusst mit einkalkuliert hat, um einen zusätzlichen Parkplatz errichten zu lassen.
Ferner beabsichtigt man im Rahmen von diversen Bebauungsplänen weitere Gebäude wie ein zusätzliches Restaurant zu errichten. Damit eng verbunden plant man auch baulich interessante Flächen aus dem Landschaftsschutzgebiet auszugliedern. Dabei ist auch der Schutzstatus für diese Flächen weiterhin zu rechtfertigen. Daher befürchtet der AHA eine unzulässige Vermischung baulicher Interessen mit Belangen des Natur- und Landschaftsschutzes.
Der AHA sieht hier einen eklatanten Verstoß gegen einfachste Grundsätze des Schutzes von Umwelt, Natur und Landschaft, indem man Lebens- und Rückzugsräume für Tier- und Pflanzenarten, sauerstoffproduzierende und kohlendioxidspeichernde Bäume für weiteren Beton und Asphalt sowie Produzenten von Lärm, Abgasen und Feinstaub opfert. Neben europäischen Richtlinien nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinien und der Wasserrahmenrichtlinie, scheinen zudem die Verantwortlichen in Politik und Verwaltung in Sachsen-Anhalt, Deutschlands Verpflichtungen aus dem Klimaschutzabkommen wenig bzw. gar nicht zu interessieren. In dem Zusammenhang sieht der AHA mit großer Sorge, dass die angedachten Maßnahmen auch zur Beeinträchtigung der Trinkwasserqualität in der Rappbodetalsperre führen und somit ggf. eine Bedrohung der Trinkwasserversorgung im mitteldeutschen Raum besteht. Damit eng verbunden haben Hitze und Trockenheit seit April 2018 bis Oktober 2018 zu umfassenden Stresssituationen in Natur, Landschaft sowie Umwelt und somit auch im Wasserhaushalt geführt. Eine Entwicklung, welche nicht nur beschränkt auf das Jahr 2018 zu sehen ist und ebenfalls zum Umdenken im Umgang mit Umwelt, Natur und Umwelt führen müssen.
Ein derartiges Vorhaben bringt ferner klar zum Ausdruck, dass man für rückwärtsgewandten Tourismus- und Bauvorhaben im Interesse privaten Profites, weiterhin rücksichtslos Teile von Umwelt, Landschaft und Natur zu vernichten gedenkt. Ferner scheinen öffentliche, steuerfinanzierte öffentliche Einrichtungen ohne Rücksicht auf Verluste öffentliches Eigentum derartig misszuverwalten. Nach Auffassung des AHA gilt es daher seitens der zuständigen Staatsanwaltschaft und des Landesrechnungshofes Sachsen-Anhalts die strafrechtliche Relevanz sowie die Vergeudung von öffentlichen Mitteln und Eigentum zu prüfen.
Darüber hinaus fordert der AHA den Landtag Sachsen-Anhalts und die schwarz-rot-grüne Landesregierung auf, unverzüglich dieses skandalöse Raubbauvorhaben endlich und endgültig zu stoppen.

Der AHA regt erneut und mit Nachdruck die Erstellung einer länderübergreifenden Tourismuskonzeption zwischen Sachsen-Anhalt, Thüringen und Niedersachsen an, welches den Schutz, den Erhalt und die darauf beruhende Entwicklung des Harzes und des Harzvorlandes berücksichtigt sowie zudem den Besucherinnen und Besuchern in vielfältiger Form ökologische, geologische, archäologische und historische Aspekte nahebringt. Nur ein Tourismus, welcher sich den Belangen des Schutzes von Umwelt, Natur, Landschaft und Klima unterordnet, kann den Harz als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten, als hydrologische Quelle für zahlreiche Fließgewässer sowie damit eng verbunden als Ort der Erholung und des Tourismus in der Naturschatzkammer bewahren.
Auf jeden Fall ist der ehrenamtliche und gemeinnützige AHA bereit daran mitzuwirken sowie Interessenten zu gewinnen, welche sich für den Schutz, Erhalt und Entwicklung des Landschafts- und Naturraumes Harz einsetzen möchten.
Der AHA ist unter folgender zentralen Anschrift zu erreichen:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 20.12.2018“

Zitat Ende

B Zu den Planungsunterlagen
B.1 Begründung des Entwurfes

Zu 2. ANLASS, ZIELE UND ZWECKE DER PLANUNG

Bereits aus diesen Teil der Planungen ist erkennbar, dass das Vorhaben keine Pflichtaufgabe der Stadt Oberharz am Brocken darstellt, sondern um eine freiwillige Aufgabe. Ferner handelt es sich bei den Flächeneigentümern um öffentliche Einrichtungen, welche ihre Tätigkeit auf das öffentliche Wohl zu orientieren hat.
Der Anlass, die Ziele und der Zweck der Planung lassen jedoch eine ganz Blickrichtung erkennen und verstoßen so mit der angedachten Parkplatzerweiterung und Errichtung weiterer Bauten sowie mit der einhergehenden Zerstörung eines Waldstückes und umfassenden Eingriff in das Landschaftsschutzgebietes „Harz und Harzvorländer“ im vorrangigen Profitinteresse der Harzdrenalin GmbH, Königshütter Straße 08 in 38875
Stadt Oberharz am Brocken OT Elbingerode gegen den Grundsatz Schaden von öffentlichem Eigentum abzuwenden. Die Stadt Oberharz am Brocken nimmt unzulässigerweise die Position der Sach- und Interessenverwalterin der Interessen der Harzdrenalin GmbH, also einzelner Privatinteressen ein.
Nach Auffassung des Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – (AHA) bedarf dies zumindestens einer kommunalaufsichtlichen, wenn nicht gar strafrechtlichen Überprüfung. Daher erfolgt die Zuleitung der Stellungnahme auch an die zuständige Staatsanwaltschaft Magdeburg.

Zu 4.1 Bisherige Entwicklung

Zur öffentlichen und gesetzlichen Verantwortung von Land und Kommunen gehört es das öffentliche Gut zu schützen und zu bewahren. Dazu gehört auch ein verantwortungsvolles Herangehen beim Schutz und Erhalt von Umwelt, Natur und Landschaft. Der Tourismus ist dem unterzuordnen. Schon die Planungen und Genehmigungen des Projektes Hängeseilbrücke Titan RT lassen verantwortungsbewusstes Handeln vermissen. Offensichtlich hat man einen möglichen Besucheranstieg nicht korrekt betrachtet bzw. nicht betrachten wollen und entsprechende Auflagen erteilt oder gar dem Vorhaben die Zustimmung verweigert. Unverantwortlicherweise hat man zudem das Tourismusprojekt vorrangig auf den Motorisierten Individualverkehr ausgerichtet, was auf Grund der starken Belastung mit Lärm, Abgasen und Feinstäuben, starke Beeinträchtigungen des Klimas zur Folge hat.

Zu 4.3 Konzeption zur Standortentwicklung

Unverantwortlicherweise nimmt die Stadt Oberharz am Brocken lieber Beeinträchtigungen bzw. Zerstörungen von Umwelt, Landschaft und Natur in Kauf, um die vorrangigen Profitinteressen der Harzdrenalin GmbH nicht zu schmälern. Das ist hochgradig unverantwortlich und stellt einen klaren Verstoß gegen die vertraglichen Verpflichtungen der Bundesrepublik im Rahmen des Klimabkommens von Paris dar. Nicht bauliche Erweiterungen dürfen die Alternative sein, sondern Beförderung des öffentlichen Nahverkehrs und bei Auslastung der bestehenden Parkplatzangebotes die Anfahrt mit Kraftfahrzeugen aller Art sofort zu untersagen. Dies ließe sich durch intelligente Verkehrsleitsystemen, vergleichbar mit Parkhäusern sehr gut regeln. Die Bezahlung der dafür zusätzlichen Aufwendungen sind den Hauptprofiteuren des Publikumsverkehrs aufzuerlegen. Für die Nutzung des Öffentlichen Nahverkehrs ist eine finanzielle Kopplung mit Eintrittskarten zum Beispiel zum Betreten der Hängeseilbrücke Titan RT und die Einführung eines Rabattsystems vergleichbar für Nutzer von Parkflächen großer Einkaufsmärkte ernsthaft zu prüfen. Eine Erweiterung von Parkplatzflächen führt nicht nur zur Zerstörung von Umwelt, Natur und Landschaft, Beeinträchtigung des Klimas vor Ort und der weiteren Störung des Landschafts- und Stadtbildes, sondern birgt die akute Gefahr einer verkehrlichen Sogwirkung in sich. So ist zu erwarten, dass im Falle einer positiven Umsetzung der Parkplatzerweiterung bald wieder mit vollständiger Ausschöpfung der Parkplatzkapazitäten zu rechnen ist. Daher muss neben Verkehrseinschränkungen eine verstärkte Nutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs die Alternative sein.
Falschparken ist entsprechend konsequent zu verfolgen. Es ist nachvollziehbar, warum im Bereich der Stadt Oberharz am Brocken eine ordnungs- oder gar strafrechtliche Auskraftsetzung erfolgen soll. Dies ist schon aus dem Gleichheitsgrundsatz in Bezug auf andere Ortsteile nicht zu rechtfertigen. Ein Gewohnheitsrecht auf Falschparken gibt es nicht und Ausnahmeregelungen sind an harte Kriterien gebunden. Die eigene Gefährdungsbeurteilung lässt deutlich erkennen, dass es diesbezüglich keinen Handlungsspielraum geben darf.
Ferner sind die Aussagen zum Parkplatz P 2 überhaupt nicht nachvollziehbar. Es nicht genau erkennbar, wo der Standort sein soll.
Daraus abzuleiten, dass die Zerstörung eines Teiles des Waldes, Eingriffe in ein Landschaftsschutzgebiet sowie die Mehrung des Motorisierten Individualverkehrs mit der Landesentwicklungsplanung und der Regionalen Entwicklungsplanung vereinbar ist, interpretiert diese Planung falsch. Abgesehen davon gilt das Landschaftsschutzgebiet „Harz und Harzvorländer“ als bedeutsamer Raum für den Biotopverbund.

Zu 5.4 Flächennutzungsplan
Zu 5.6 Waldumwandlung

Es ist nicht erkennbar, dass das Planungsgebiet nicht mehr Kriterien eines Landschaftsschutzgebietes aufweist. Daher ist nicht nachvollziehbar, warum eine Herauslösung aus dem Landschaftsschutzgebiet erfolgen soll. Da die Stadt Oberharz am Brocken offenbar rechtswidrig vorrangig private Profitinteressen vertritt und somit die Zerstörung eines mindestens 0,97 ha großen Waldstückes zur Bebauung als Parkplatzes vorantreibt sind unzulässige Vermengungen naturschutzrechtlicher und baurechtlicher Aspekte sowie Unterordnung öffentlicher unter privater Interessen erkennbar. Daher ist schon aus diesem Grund das Gesamtverfahren ersatzlos einzustellen.

Zu 6.2 Umweltbericht

Aus einer Verstärkung des Motorisierten Individualverkehrs und massiver baulicher Eingriffe in der Region keine Beeinträchtigungen für den Menschen abzuleiten ist nicht nachvollziehbar und unverantwortlich. Ebenso ist die Wertung zum Verlust von mindestens 0,97 ha großen Waldfläche zu werten.

Zu 6.7. Immissionsschutz
Zu 6.8. Verkehrserschließung

Mit den angedachten Baumaßnahmen und der ungebremsten Ausweitung des Tourismus ist mit verstärkten verkehrlichen Belastungen zu rechnen. Zudem ist die zu befürchtende Zunahme der Verkehrsbelastungen sehr wohl vermeidbar. Nur liegt das offensichtlich nicht im Interesse der Stadt Oberharz am Brocken und der touristischen Betreiber.
Es ist vollkommen unverständlich von einer Zunahme des Motorisierten Individualverkehrs zu schreiben und damit die baulichen Parkplatzerweiterungen zu begründen, aber dagegen zu erklären, Zitat: „Die Anbindung an den ÖPNV wird somit als ausreichend eingeschätzt“, Zitat Ende

Zu 7.1 Analyse regionalökonomischer Effekte und Bedarfsanalyse Infrastruktur

Besucherschwankungen gehören zum unternehmerischen Risiko und können nicht dominierend die Planungen der öffentlichen Hand bestimmen. Besonders dann nicht, wenn damit massive Beeinträchtigungen, Schädigungen und Zerstörungen von Teilen der Umwelt, der Natur und Landschaft verbunden sind. Offenbar haben die politisch Verantwortlichen der Stadt Oberharz am Brocken ihre Aufgaben im öffentlichen Interesse nicht verstanden und ihre damit verbundenen Verantwortlichkeiten für Umwelt, Natur, Landschaft und Klima. Dies ist jedoch auch erforderlich, um die Wohnqualität und Gesundheit der Bevölkerung zu sichern. Somit hat die die Stadt Oberharz am Brocken eine Fürsorgepflicht zu erfüllen, welche sie mit der Planung nicht erkennen lässt. Ebenfalls betonen die Planer immer wieder die Bedeutung von Natur und Landschaft für den Tourismus, möchten aber gleichzeitig massive Eingriffe im Interesse einzelner Unternehmer vornehmen.
Daher legt der AHA eine umfassende Überprüfung von Interessenkonflikten von Politik und Verwaltung der Stadt Oberharz am Brocken nahe, um ggf. Korruptionsverdachtsmomente ausschließen zu können.
Die regionalökonomischen Effekte sind mutmaßlich und enthalten u.a. auch keine Auskünfte zur Qualität der Arbeitsplätze, wozu Aussagen zu Lohnhöhen, Arbeitszeiten, Befristungen und öffentliche Förderungen gehören.
Eine Annahme, dass 80 {742476d910061147bacb9f2d1e63afebae5c969212eff52eb4ea03554537fa31} mit dem PKW und 10 {742476d910061147bacb9f2d1e63afebae5c969212eff52eb4ea03554537fa31} mit dem Motorrad anreist ist umweltpolitisch hochgradig unverantwortlich. Die Umweltbelastungen ergeben sich daher durch Lärm. Abgase, Feinstaub, Flächenversiegelung und Zerstörung von mindestens 0,97 ha Wald. Bei anvisierter Anreisen von 5 {742476d910061147bacb9f2d1e63afebae5c969212eff52eb4ea03554537fa31} mit Reisebus und zum Beispiel mit Fahrrad, ÖPNV und Fußgänger mit 5 {742476d910061147bacb9f2d1e63afebae5c969212eff52eb4ea03554537fa31} bestätigt sich die umweltfeindliche Tourismus- und Verkehrsplanung. Die Einstufung von Radfahrern, ÖPNV und Fußgänger unter Sonstige bestätigt diese katastrophale Politik.
Eine Erhöhung der Anreisen mit Fahrrad und ÖPNV, aber auch Reisebussen gilt es daher von bisher gesamt angegeben 10 {742476d910061147bacb9f2d1e63afebae5c969212eff52eb4ea03554537fa31} um 40 {742476d910061147bacb9f2d1e63afebae5c969212eff52eb4ea03554537fa31} auf mindestens 50 {742476d910061147bacb9f2d1e63afebae5c969212eff52eb4ea03554537fa31} zu erhöhen. Das bedeutet umgekehrt eine Reduzierung des Motorisierten Individualverkehrs von 90 {742476d910061147bacb9f2d1e63afebae5c969212eff52eb4ea03554537fa31} um 40 {742476d910061147bacb9f2d1e63afebae5c969212eff52eb4ea03554537fa31} auf maximal 50 {742476d910061147bacb9f2d1e63afebae5c969212eff52eb4ea03554537fa31}.
Eine geplante Erweiterung des vorhandenen Parkplatzes nahe der Talsperre um 303 auf 428 PKW-Stellplätze ist somit keinesfalls gerechtfertigt.

B 2 UMWELTBERICHT Bebauungsplan Nr. 02/17 „Freizeitanlage Rappbodetalsperre

Zu 2.2.2 Schutzgut Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt

Die Erfassungen haben offenbar acht Biotopformen in und am Wald festgestellt. Daraus leitet sich zudem ein umfassendes Entwicklungspotential, welches bei einer Überbauung verloren ginge. Gleiches ist aus den Ausführungen zum Bestand der Fauna erkennbar.

Ähnlich sieht die Stellungnahme des AHA vom 27.01.2019 zum Entwurf des Stadt Oberharz am Brocken, 2. Änderung des Flächennutzungsplanes, Ortsteil Rübeland (Harz) – Begründung Entwurf Stand: November 2018 aus.

Der nunmehrige Beschluss des Stadtrates der Stadt Oberharz beiden Entwürfen zuzustimmen stellt eine verantwortungslose Entscheidung dar, welche die zahlreichen und tiefgreifenden Bedenken ignoriert.
Gerade in einer Zeit, wo auch im Harz der Klimawandel sich u.a. in Form der trockenen und heißen Frühjahre und Sommer in den Jahren 2018 und 2019 sehr tiefgreifend und nachhaltig bemerkbar macht. Insbesondere das Absterben ganzer Fichten- und Rotbuchenbestände sind besorgniserregend. In dem Zusammenhang ist es gerade wichtig zum Beispiel sukzessive Waldbestände, welche weitgehend die standorttypischen Arten beinhalten, zu befördern und nicht für solche unzeitgemäßen Vorhaben von Harzdrenalin zu opfern. Gerade diese sukzessiven Waldbestände zeichnen sich durch Arten- und Strukturvielfalt sowie besseren Anpassung an die sich klimawandelnden Entwicklungen und Zustände aus.
Das offenbar ignorieren nicht nur die Natur- und Landschaftszerstörer von Harzdrenalin, sondern auch die verantwortliche Stadt Oberharz. Einseitige, fachlich unqualifizierte und unverantwortliche Berichterstattungen in Medien zu den angedachten Vorhaben verschärfen diese Situationen.
Auf Grund dessen appelliert der AHA an den Landkreis Harz, aber auch an das Land Sachsen-Anhalt die Planungen sofort und unwiderruflich zu stoppen.

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 03.04.2020

AHA hält Schutz der Landschaft zwischen Gutenberg, Oppin und Halle (Saale) für dringend geboten!

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) hält es für dringend geboten Landschaft und Natur zwischen der zur Gemeinde Petersberg gehörenden Ortschaft Gutenberg, der Stadt Landsberg, Ortschaft Oppin und der Stadt Halle (Saale) einen besonderen Schutz anzugedeihen. Insbesondere das flächenhafte Naturdenkmal (FND) „Erlen-Eschen-Wald“ (Rätsch) in Gutenberg, der ca. 3,66 km lange Gutenberger Bach und das geschützte Landschaftsbestandteil „Park Seeben“ bilden hier besondere Schwerpunkte.
Im Bereich der Stadt Halle (Saale) hat der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) zahlreiche Vorschläge zum Schutz, zur Erhaltung und der Entwicklung des Seebener Busches unterbreitet. Das ca. 9,5 ha große geschützte Landschaftsbestandteil „Park Seeben“ ist von einem arten- und strukturreichen Waldbestand zum Beispiel aus Stieleiche, Rotbuche, Gemeine Esche, Birke, Berg- und Spitzahorn geprägt, welche Bestandteil der Baum- und Strauchschicht sind. In der Krautschicht kommen Frühjahrsblüher wie Goldsternchen, Scharbockskraut, Gelbes Windröschen und Veilchenarten vor. Ferner gedeihen u.a. Aronstab und Purpurtaubnessel in dem Bereich. Erfreulicherweise ist ein großer Teil von Totholz am Standort verblieben, was Lebensraum für zahlreiche Spinnen, Insekten sowie Pilze bietet. Brutvorkommen zum Beispiel von Kolkrabe, Rotmilan und verschiedenen Spechtarten hat man vor Ort feststellen können. Daher dient der Seebener Busch als sehr wichtiger Lebens- und Rückzugsraum von zahlreichen Tier-, Pflanzen- und Pilzarten. Daraus resultiert seine besondere Schutzwürdigkeit. In dem Zusammenhang ist es besorgniserregend, dass immer wieder unangeleinte Hunde zu beobachten sind, zahlreiche Trampelpfade das Waldgebiet durchschneiden und tiefe Ausschachtungen der Gräben zur verstärkten Entwässerung des Gebietes führen. Hier sind massive Änderungen erforderlich, wozu das Ende der Ausschachtungen, die Absperrung der Trampelpfade sowie die gezielte Unterstützung der sukzessiven Entwicklungen der einstigen Stallanlage in südwestlicher Angrenzung gehören. Die gegenwärtige sukzessive Entwicklung erfährt Bedrohung durch eine intensive Nutzung für Tiere. Dabei hat man u.a. in Bäume Halterungen für Absperrungen hineingedreht. Diese massiven Schädigungen gilt es sofort zu entfernen, um die Beschädigung der Bäume zu unterbinden.
Unweit in nordöstlicher Richtung vom Seebener Busch ist eine besorgniserregende Entwicklung der Streuobstwiesenbestände am Hagelsberg zu erkennen, Die hauptsächlich aus Pflaumen und Süßkirschen bestehenden Obstgehölzbestände erscheinen sehr ausgedünnt und bedürfen der Pflege. Der AHA hält ebenfalls Nachpflanzungen und umfassende Schnittarbeiten für dringend geboten. Ferner ist ein Erhalt der umfassenden Weißdornbestände zu empfehlen. Eine Ein- und Anbindung an bestehende Gehölzbestände und -streifen erscheint im Interesse des Biotop- und Grünverbundes zwischen Rätsch und Seebener Busch sinnvoll zu sein.
Der AHA weist erneut auf die im Rahmen seiner Mitgliederversammlung des AHA am 03.03.2008 beschlossene „Konzeption zur Entwicklung einer Streuobstwiese auf dem Gelände der früheren Fasanerie östlich des Seebener Busches“ hin, welche im unmittelbaren Anschluss daran die Stadt Halle (Saale) zugeleitet bekam. Leider tun sich die Flächeneigentümer Stadt Halle (Saale) und der Pächter „Ökohof Seeben“ schwer damit sich ernsthaft und zielführend mit den konzeptionellen Vorschlägen auseinanderzusetzen. Dabei ist schnelles Handeln geboten, um letztendlich die bestehende Streuobstwiese im nordöstlichen Anschluss an den Seebener Busch großräumig zu erweitern und sie in dem Zusammenhang zu „verjüngen“. Der AHA hatte mehrfach beide Einrichtungen um ernsthafte Beratungen zu seinen Vorschlägen gebeten.
Mit Sorge erfüllt den AHA zudem die Existenz einer Feuerstelle im Nordostbereich der Streuobstwiese am Seebener Busch, welche selbst in trockenen Zeiten im Betrieb ist. Neben der bestehenden Vermüllung und Vandalismus, sammelt man offensichtlich Holz aus den umliegenden Gehölzbeständen zum Verfeuern.
Dieses Gebiet bildet ein sehr wichtiges Bindeglied an der Wasserscheide zwischen Saale und Reide auch zur Götsche und zu dem Alttagebaugebiet Mötzlicher Teiche. Beide Gebiete sind sehr wichtige Lebens- und Rückzugsräume für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten
Daher betrachtet hat der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) auch fortgesetzte Medienberichte mit großer Sorge, welche noch immer besagen, dass die Stadt Halle (Saale) im Rahmen eines neuen Verkehrsentwicklungsplanes (VEP) einen weiteren Saaleübergang plant. Die sogenannten Vorzugsvarianten im Planungsgebiet südlich der Rennbahn und im halleschen Norden unweit des Hafens über Götschemündungsgebiet und Seebener Busch bis zu den Mötzlicher Teichen erscheinen daher für den AHA aus mehreren obengenannten Gründen sehr problematisch.
Das Planungsgebiet südlich der Rennbahn gehört mit seinen Restauenwäldern und Sukzessionsgebieten aus Hart- und Weichholz, Wiesen- und Schilfflächen sowie Feuchtgebieten zu den wertvollsten und schützenswerten Landschaften und Naturgebieten im halleschen Raum. Nicht umsonst gehört das Gebiet weitgehend zum Naturschutzgebiet „Rabeninsel und Saaleaue bei Böllberg“, welches zudem einen Schutzstatus nach der europäischen Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie besitzt.
Die beiden Planungsgebiete bilden ferner einen sehr bedeutsamen Raum für Hochwasser, Biotop- und Grünverbund sowie fungieren als Kaltluftentstehungsgebiete und Kaltluftkorridore. Ebenso nutzt die Bevölkerung diese Gebiete zur Erholung und Entspannung.
Offensichtlich halten Halles Verkehrsplaner noch immer an dem extensiven Verkehrsentwicklungsdenken der 60er- und 70er Jahre des zwanzigsten Jahrhunderts fest. Genau aber ein derartiges Herangehen hat zum derzeitigen Klimawandel, rasanten Flächenfrass, zur verstärkten Verlärmung sowie zu ansteigenden Belastungen mit Abgasen und Feinstaub beigetragen. Alternativ verstärkt u.a. auf Bahnverkehr, Öffentlichen Personennahverkehr und Radfahren zu setzen scheint noch nicht im erforderlichen Umfang bei den halleschen Stadtplanern angekommen zu sein.
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit gibt zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes an, Zitat: „“Täglich werden in Deutschland rund 58 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Flächenneuinanspruchnahme – kurz Flächenverbrauch – von circa 82 Fußballfeldern.“, Zitat Ende
Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 21.170 ha. Im Vergleich dazu liegt diese Zahl zwischen der Fläche der Stadt Essen (21.034 ha) und der Stadt Lübeck (21.419 ha).
Für den AHA steht jedoch fest, dass die Prüfung neuer Saalebrücken in Halle (Saale) sofort zu stoppen gilt, um den zusammenhängenden Schutz, Erhalt und Entwicklung von Natur, Landschaft, Umwelt, Klima und Hochwassereinzugsgebieten, Biotop- und Grünverbundräumen, Kaltluftentstehungsgebieten und -korridoren sowie die Sicherung von Räumen für eine umwelt- und naturverträgliche Naherholung für die Bevölkerung gewährleisten zu können.
Insofern kann für den AHA keinesfalls eine Alternativplanung für die BAB 143 in Form von Nord- oder Südtangenten akzeptabel sein. Alternativ gilt es endlich eine moderne, umweltfreundliche Verkehrspolitik zu orientieren, welche auf Verkehrsvermeidung bzw. auf verstärkte Nutzung des Schienenverkehrs orientiert. Gerade der mitteldeutsche Raum ist traditionell von einem dichten Schienennetz geprägt, welches nicht nur zu erhalten, sondern wieder auszuweiten gilt.
Ferner hält der AHA es für dringend erforderlich, dass auch die Stadt Halle (Saale) und der Saalekreis ihr verstärktes Augenmerk auf Verkehrsvermeidung sowie Beförderung des Öffentlichen Personen- und Schienennahverkehrs, des Fortbewegens mit dem Fahrrad und zu Fuß lenkt. Darüber hinaus sollten sich die Stadt Halle (Saale) und der Saalekreis für eine Förderung und Stärkung des regionalen und überregionalen Bahnverkehrs einsetzen.
Die gegenwärtigen Gefahren für Umwelt, Natur und Landschaft auf Grund einer fortgesetzten veralteten Verkehrspolitik erfordern auch ein massives Engagement zum Schutz, Entwicklung und Erhalt der Auen von Saale und Götsche im Stadtgebiet von Halle (Saale) und dem angrenzenden Saalekreis sowie des Gebietes von Aschedeponie Sennewitz über Seebener Busch bis Mötzlicher Teiche.
Darüber begrüßt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) das momentane Ende der Planungen zu einem Gewerbegebiet Tornau/Oppin. In dem Zusammenhang beabsichtigte man offenbar eine 175 ha große Ackerfläche komplett neu zu versiegeln. Der AHA bleibt jedoch auch in der Zukunft wachsam.
Diese wertvollen Ackerflächen mit Bodenwertzahlen zwischen 75 und 80 gehörten zu DDR-Zeiten zum Obstanbaugebiet des Volkseigenen Gutes (VEG) Tornau-Prussendorf und waren fast ausschließlich mit Äpfeln bestanden.
An der Stelle bekräftigt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) erneut, dass es hier Agrarflächen zu entwickeln gilt, welche von einer sehr großen Vielfalt von Ackerkulturen mit einhergehender Fruchtfolge sowie Feldgehölzstreifen und -inseln geprägt sind.
Im Bereich des Verbindungsweges zwischen der Gemeinde Petersberg, der Stadt Landsberg, Stadtteil Oppin und der Stadt Halle (Saale) steht nunmehr seit mehreren Jahren ein Trafohäuschen leer. Hier hatte der AHA bereits mehrfach angeregt einen Umbau vorzunehmen, um Unterschlupfmöglichkeiten von Insekten, über Vögeln, bis hin zu Kleinsäugern zu lassen. Leider haben weder der Landkreis Saalekreis, noch die Stadt Landsberg zu dem Vorschlag Stellung bezogen. Der AHA fordert daher beide kommunalen Körperschaften auf, nun endlich zu reagieren.
Hinsichtlich der fortgesetzten Baumvernichtungsarbeiten im ca. 85.000 m² = ca. 8,5 ha großen Waldgebiet im Nordosten von Halle-Trotha zwischen Karl-Ernst-Weg, Verlängerter Mötzlicher Straße und Am Hang sowie östlich der Bahnstrecke Halle-Hannover bekräftigten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Exkursion die Forderung von Initiative „Pro Baum“ und AHA die Baumzerstörungen sofort und unwiderruflich zu beenden, eine wissenschaftlich fundierte Schutz- und Entwicklungskonzeption erstellen zu lassen sowie eine Beräumung des Waldgebietes von Müll und Unrat vorzunehmen. in Augenschein genommen. Mit Entsetzen nahm die Exkursionsgruppe die mit tiefen Furchen zerfahrenen Flächen zwischen Verlängerter Mötzlicher Straße in Augenschein.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Exkursion unterstützen den Vorschlag von Initiative „Pro Baum“ und Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) an die Deutsche Bahn als Fläche und Maßnahme zur Umsetzung der sogenannten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen alternativ die Pflanzung und mindestens fünfjährige vollständige Pflege einer Streuobstwiese auf der früheren, ca. 2,36 ha großen Fasanerie östlich des Seebener Busches vorzunehmen. Die bisher intensiv vom Ökohof Seeben genutzte Ackerfläche grenzt nördlich an eine bestehende Streuobstwiese an.
Der AHA informierte, dass am 14.02.2020 die Weiterleitung der Petition Initiative „Pro Baum“ und AHA fordern eine naturnahe Entwicklung des „Trothaer Wäldchens“ mit 105 Unterschriften an den Petitionsausschuss sowie an alle Fraktionen des Deutschen Bundestags erfolgte.
Es gilt zusammenfassend festzustellen, dass ein umfassender und flächendeckender Schutz von Umwelt, Natur und Landschaft zwischen den Städten Halle (Saale) und Landsberg und der Gemeinde Petersberg dringend geboten ist. Dabei gilt es ferner sukzessive Entwicklungsflächen und -räume zu ermitteln und zu sichern. In dem Zusammenhang gehören zu den Schwerpunkten der Rätsch in Gutenberg, die Auenlandschaften von Fuhne, Rieda und Zörbiger Strengbach, die Felsenlandschaften des Burgstetten, des Abatassinenberges und des Peterberges, die Streuobstwiesen in Brachstedt am Westenteich und an der Küttener Straße und in Halle-Seeben, der Obstwiese im Nordostbereich des Abatassinenberges sowie der Waldgebiete nordwestlich des Abatassinenberges, des Bergholzes am Petersberg, des Seebener Busches und im Norden von Halle-Trotha sowie die jeweils angrenzenden Regionen.
Nunmehr gilt es dazu Interessenten gewinnen, welche bereit sind dazu im AHA mitzuwirken. Dazu besteht für Interessenten die Möglichkeit sich an folgende Anschrift zu wenden:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 – 2002746
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 29.03.2020

Fotos: Andreas Liste

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