Jahr: 2020 (Seite 17 von 34)

AHA fordert nachhaltigen Schutz, Erhalt und Betreuung sowie Umgang mit dem Harz, der Selke und ihrer Aue

Selketal – die Selke zwischen Selkemühle und Meisdorf

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) hat sich am 01.08.2020 zum wiederholten Mal ab Stiege Teile des insgesamt ca. 70 km langen Laufes der Selke angeschaut.
Zu Beginn der Fahrradexkursion am 01.08.2020 berieten die Mitglieder der Exkursionsgruppe folgende Themen:

Nachhaltiger Schutz des Harzes – Hängebrücke „Titan RT“

Mit großer Sorge verfolgt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) verschiedene Vorhaben im 2.226 km² großen Mittelgebirge Harz, welche an verschiedenen Stellen den Bestand und die Entwicklung von Umwelt, Natur und Landschaft des bedeutsamen und vielseitigen Natur- und Landschaftsraum bedrohen. Dazu zählen insbesondere Pläne im Selketal zwei Hochwasserrückhaltebecken bei Straßberg und Meisdorf zu errichten, das geplante Vorhaben Steintagebau „Harzer Grauwacke Ballenstedt“ sowie Pläne der Stadt Wernigerode Teile des ihr anvertrauten Harzraumes mit einem ganzjährigen Erlebnisbereich inklusive Skipiste zu überziehen.
Als ob derartige Überlegungen und Planungen nicht ausreichen, beabsichtigen nun ein Bündnis aus dem Betreiber der Hängebrücke „Titan RT“ an der Rappodetalsperre Harzdrenalin und Forstbetrieb Oberharz, ca. 9.700 Quadratmeter = 0,9 ha Wald zu roden, um 430 Parkplätze errichten zu können.
Für den AHA ist es unverantwortlich und skandalös, dass ein öffentlicher Waldbesitzer Sachsen-Anhalts so leichtfertig Wald opfert, um weitere Flächen neu versiegeln zu lassen und den Anstieg des Autoverkehrs im Bereich des Trinkwasserspeichers zu befördern. Schon alleine die Genehmigung des Vorhabens des rein auf privaten Gewinn des Unternehmens Harzdrenalin ausgerichtet ist, erscheint schon an sich nicht nachvollziehbar. Offenbar haben die verantwortlichen Behörden mit gönnerhafter Großzügigkeit ein unnötiges Tourismusprojekt genehmigt, welches entweder ein zu erwartendes vermehrtes Autoaufkommen nicht berücksichtigt hat oder nach nicht unüblicher Salamitaktik von Behörden im Harz, eine spätere Abholzung von ca. 9.700 m² Wald bewusst mit einkalkuliert hat, um einen zusätzlichen Parkplatz errichten zu lassen.
Der AHA sieht hier einen eklatanten Verstoß gegen einfachste Grundsätze des Schutzes von Umwelt, Natur und Landschaft, indem man Lebens- und Rückzugsräume für Tier- und Pflanzenarten, sauerstoffproduzierende und kohlendioxidspeichernde Bäume für weiteren Beton und Asphalt sowie Produzenten von Lärm, Abgasen und Feinstaub opfert. Neben europäischen Richtlinien nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinien und der Wasserrahmenrichtlinie, scheinen zudem die Verantwortlichen in Politik und Verwaltung in Sachsen-Anhalt, Deutschlands Verpflichtungen aus dem Klimaschutzabkommen wenig bzw. gar nicht zu interessieren.
Ein derartiges Vorhaben bringt ferner klar zum Ausdruck, dass man für rückwärtsgewandten Tourismus- und Bauvorhaben im Interesse privaten Profites, weiterhin rücksichtslos Teile von Umwelt, Landschaft und Natur zu vernichten gedenkt. Ferner scheinen öffentliche, steuerfinanzierte öffentliche Einrichtungen ohne Rücksicht auf Verluste öffentliches Eigentum derartig misszuverwalten. Nach Auffassung des AHA gilt es daher seitens der zuständigen Staatsanwaltschaft und des Landesrechnungshofes Sachsen-Anhalts die strafrechtliche Relevanz sowie die Vergeudung von öffentlichen Mitteln und Eigentum zu prüfen.
Darüber hinaus fordert der AHA den Landtag Sachsen-Anhalts und die schwarz-rot-grüne Landesregierung auf, unverzüglich dieses skandalöse Raubbauvorhaben zu stoppen.

Die offensichtliche Genehmigung des Landkreises Harzes, des nunmehrigen Beschluss des Stadtrates der Stadt Oberharz, welcher beiden Entwürfen zuzustimmen stellt eine verantwortungslose Entscheidung dar, welche die zahlreichen und tiefgreifenden Bedenken ignoriert.
Gerade in einer Zeit, wo auch im Harz der Klimawandel sich u.a. in Form der trockenen und heißen Frühjahre und Sommer in den Jahren 2018 und 2019 sehr tiefgreifend und nachhaltig bemerkbar macht. Insbesondere das Absterben ganzer Fichten- und Rotbuchenbestände sind besorgniserregend. In dem Zusammenhang ist es gerade wichtig zum Beispiel sukzessive Waldbestände, welche weitgehend die standorttypischen Arten beinhalten, zu befördern und nicht für solche unzeitgemäßen Vorhaben von Harzdrenalin zu opfern. Gerade diese sukzessiven Waldbestände zeichnen sich durch Arten- und Strukturvielfalt sowie besseren Anpassung an die sich klimawandelnden Entwicklungen und Zustände aus.
Das offenbar ignorieren nicht nur die Natur- und Landschaftszerstörer von Harzdrenalin, sondern auch die Verantwortlichen in Politik und Verwaltung des Landkreises Harz und der Stadt Oberharz. Einseitige, fachlich unqualifizierte und unverantwortliche Berichterstattungen in Medien zu den angedachten Vorhaben verschärfen diese Situationen. Die nunmehr sehr weit fortgeschrittenen Abholzungen und die damit einhergehende Zerstörung eines mindestens 0,97 ha großen, sich einst sukzessiv und somit naturnaher entwickelnden Waldstückes, verstößt nach Ansicht des AHA gegen § 39 Absatz 5 Nummer 2 Bundesnaturschutzgesetz, welcher festlegt, dass es verboten ist „Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen“. „Zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen“, wovon ja im konkreten Fall kaum die Rede sein kann.
Daher fordert der AHA die zuständige Staatsanwaltschaft auf die strafrechtliche Relevanz zu prüfen und dazu Ermittlungen gegen den Landkreis Harz, die Stadt Oberharz sowie nicht zuletzt gegen das Unternehmen Harzdrenalin aufzunehmen.
Auf Grund dessen appelliert der AHA, aber auch an Politik und Verwaltung des Landes Sachsen-Anhalt die Planungen und Maßnahmen sofort und unwiderruflich zu stoppen.

Der AHA regt erneut mit Nachdruck die Erstellung eines länderübergreifenden Tourismuskonzeptes zwischen Sachsen-Anhalt, Thüringen und Niedersachsen an, welches den Schutz, den Erhalt und die darauf beruhende Entwicklung des Harzes und des Harzvorlandes berücksichtigt sowie zudem den Besucherinnen und Besuchern in vielfältiger Form ökologische, geologische, archäologische und historische Aspekte nahebringt. Nur ein Tourismus, welcher sich den Belangen des Schutzes von Umwelt, Natur, Landschaft und Klima unterordnet, kann den Harz als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten, als hydrologische Quelle für zahlreiche Fließgewässer sowie damit eng verbunden als Ort der Erholung und des Tourismus in der Naturschatzkammer bewahren.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) hat dazu mit Datum vom 27.01.2019 eine Stellungnahme zu den Entwürfen für die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes, Ortsteil Rübeland (Harz) sowie zum Bebauungsplan Nr. 02/17 „Freizeitanlage Rappbodetalsperre“ der Stadt Oberharz am Brocken, Ortsteil Rübeland (Harz), Bebauungsplan Nr. 02/17 abgegeben. Die mit Schreiben vom 15.07.2019 zugesandten Abwägungsbeschlüsse der Stadt Oberharz am Brocken lassen deutlich erkennen, dass diese Kommune in keiner Weise ihrer Verantwortung zum Schutz und Erhalt von Umwelt, Natur und Landschaft nachkommt bzw. nachkommen möchte, indem sie die zu befürchtenden Schäden nicht nur relativiert, sondern auch noch abstreitet. Nach Auffassung des AHA kommen Politik und Verwaltung ihrer diesbezüglichen, auch gesetzlich vorgeschriebenen Verantwortung in keiner Weise nach. Daher fordert der AHA die EU, den Bund, das Land Sachsen-Anhalt und den Landkreis Harz auf, hier entsprechende Zustände zu schaffen. Weitere Aktionen, wie Aufruf zu Protestveranstaltungen und zum Tourismusboykott, gilt es zu prüfen.

Nachhaltiger Schutz des Harzes – ganzjährigen Erlebnisbereich inklusive Skipiste in Schierke

Mit großer Sorge hat der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) das Vorhaben der Stadt Wernigerode aufgenommen, Teile des ihr anvertrauten Harzes mit einem ganzjährigen Erlebnisbereich inklusive Skipiste zu überziehen.
Dazu sei aus dem Bericht des Ausschusses für Umwelt und Energie des Landtages Sachsen-Anhalt und Vertretern der Stadt Wernigerode am 09.09.2016 zitiert:

„Vor Ort diskutierten sie über einen möglichen Ganzjahreserlebnisbereich am Berg inklusive Skipiste, die sich daraus ergebenden wirtschaftlichen Chancen für die Region sowie mögliche Gefahren für die Natur.
Skilanglauf und Wandern haben in Schierke eine jahrzehntelange Tradition. Und wenn es nach der Stadt Wernigerode und vieler ihrer Bürger geht, dann könnten Einheimische und Gäste ab Dezember 2017 auch die Skipisten runtersausen. Denn die Stadt plant für ihren seit 2009 eingemeindeten Ortsteil Schierke den „ganz großen Wurf“: Seilbahn auf den Winterberg mit Beschneiungsanlage, Vernetzung des Skigebietes mit Braunlage, Bau einer Fußgängerzone mit Promenadencharakter durch den Ort, Neubau einer Arena mit vielfältiger Winter- und Sommernutzung sowie die Errichtung eines echten Ortszentrums auf dem Gebiet der ehemaligen Grund- und Sekundarschule mit neuen Hotels, Haus des Gastes und alles, was das Herz eines Touristen begehrt. Langfristiges Ziel ist es, „Schierke am Brocken“ als attraktiven Freizeit- und Erholungsort mit überregionaler Bedeutung deutlich zu stärken.

Investitionen in Höhe von 25 Millionen Euro

Das Gesamtinvestitionsvolumen liege bei etwa 25 Millionen Euro, erklärte Andreas Meling, Sprecher der Stadt Wernigerode in seiner Präsentation vor den Abgeordneten. Davon würden etwa 7 Millionen Euro von der Stadt Wernigerode übernommen, die entsprechende Fördermittel beim Land beantragt habe. Die übrigen knapp 18 Millionen übernehme ein privater Investor. „Wenn der Investor im Januar 2017 weiß, dass er bauen kann, fängt er im März an und will am 15. Dezember 2017 das erste Mal Skifahren“ – ein ambitionierter Zeitplan, der aber durchaus realisierbar sei, so Meling.
Christiane Hopstock, Ortsbürgermeisterin von Schierke, erinnerte daran, dass Schierke in den letzten 25 Jahren wegen des angrenzenden Nationalparks Harz kaum Entwicklungsmöglichkeiten gehabt habe. Mit dem privaten Investor gebe es nun eine einmalige Chance, die nie wieder kommen werde. Außerdem sei man bereits mittendrin in der Entwicklung, die bisher vom Land Sachsen-Anhalt unterstützt worden sei. In den vergangenen Jahren wurde beispielsweise eine Ortsumfahrung mit großem Parkhaus gebaut, ein Konzertpavillon im Kurpark errichtet und mit der Umgestaltung der Schierker Feuerstein Arena begonnen. Die Mehrheit der Schierker stehe vorbehaltlos hinter dem Projekt und fügte sie hinzu: „Wir Schierker lieben unsere Natur und würden einen Teufel tun und sie zerstören.“

Umweltverträglichkeitsprüfung läuft

Knackpunkt bei dem Großprojekt dürfte dennoch der Eingriff in die Natur werden, schließlich sollen laut Planung 20 Hektar Wald- und Moorgebiet aus einem geschützten Gebiet des Naturparks entnommen werden – eine Fläche etwa so groß wie 28 Fußballfelder, in unmittelbarer Nähe des Nationalparks Harz. Als Träger der Planung hat die Stadt Wernigerode im Sommer 2016 bei der obersten Landesentwicklungsbehörde Sachsen-Anhalts ein Raumordnungsverfahren beantragt, bei dem unter anderem eine Umweltverträglichkeits- und FFH-Verträglichkeitsprüfung erfolgt. Bis November 2016 soll das Verfahren abgeschlossen sein. Danach erhoffen sich Stadt und Investor Klarheit, ob es „unüberbrückbare Hürden für das Projekt gibt“ oder „Genehmigungsfähigkeit“, erklärte Stadtsprecher Meling.

Skepsis seitens des Umweltministeriums

In der anschließenden Diskussionsrunde im Rathaus Schierke gab es neben vielen positiven Stimmen auch kritische Fragen einzelner Abgeordneten. Zum Beispiel zum geplanten Naturspeichersee für die Beschneiungsanlage und die Auswirkungen auf die Kalte Bode, aus dem das Wasser entnommen werden soll. Ebenfalls kritisch hinterfragt wurden die Auswirkungen durch die Fragmentierung der Landschaft auf Flora und Fauna sowie die anvisierten Auslastungszahlen der Skianlage vor dem Hintergrund des Klimawandels.
Und natürlich wurde auch die Frage diskutiert, ob es der richtige Weg sei, für das Projekt 20 Hektar Wald und Moorgebiete zu opfern. Eher skeptisch äußerte sich auch ein Vertreter des Umweltministeriums. Dort werde das Projekt nicht als prioritär angesehen, es müssten eine ganze Reihe an Fragen gelöst werden, bis sich das Ministerium damit anfreunden könnte.“, Zitat Ende
Nunmehr hat das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie, mit ihrer Ministerin Prof. Dr. Claudia Dalbert an der Spitze, ihre berechtigten Einwände gegen die geplanten massiven Eingriffe am Rand des Nationalparks Harz dargelegt, welche zusammengefasst sich insbesondere auf die besonders schützenswerten 20 Hektar Wald- und Moorgebiet sowie der anderen Auswirkungen auf Kalte Bode und einen Schlag gegen den Klimaschutz beziehen. Das dabei der Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff (CDU), der Minister für Landesentwicklung und Verkehr Thomas Webel (CDU) und der Minister für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung Prof. Dr. Armin Willingmann (SPD) Belange des Umwelt-, Natur-, Landschafts- und Klimaschutzes als unbeachtlich ansehen, ist dabei nicht verwunderlich, sondern zeugen von verheerender Kontinuität in der Landesregierung. So wie sich diese Mitglieder der Landesregierung Sachsen-Anhalt u.a. zum Verbau des Landes mit Autobahnen und Straßen sowie dem Ausbau von Elbe und Saale verhalten, verherrlichen diese Leute auch die Vorhaben in Schierke. Dabei spielen offenbar EU-Regelungen zum Umgang mit Natur und Gewässern sowie das Klimaschutzabkommen von Paris keine oder maximal eine untergeordnete Rolle.
Die Stadt Wernigerode stellt sich zudem ein Armutszeugnis aus, indem sie aufzeigt mit Umwelt-, Natur- und Landschaftszerstörungen an touristische Attraktivität gewinnen zu wollen. Anstatt mit den bestehenden Schön- und Besonderheiten der Natur und Landschaft des Harzes zu locken und darauf einen vielfältigen und sanften Tourismus abzustimmen und zu entwickeln, möchte man stattdessen landschafts- und naturfremde Verbauungen vornehmen.
Dabei müsste auch bei der überwiegenden Zahl der Abgeordneten des Landtages des Landes Sachsen-Anhalt, der Landesregierung und der Stadt Wernigerode sowie anderer Befürworter des Vorhabens ferner angekommen sein, dass die Schneewahrscheinlichkeit auf Grund des Klimawandels sinkt. Dem dann mit Schneekanonen gegensteuern zu wollen ist ein weiterer Beitrag zum Klimawandel. Somit verstößt dieses Vorhaben nicht nur gegen jegliche rechtliche Grundlagen auf internationaler und europäischer Ebene und in Verantwortung von Bund und Land Sachsen-Anhalt, sondern auch gegen wissenschaftlich-fachliches Verständnis sowie einem Mindestgebot von Vernunft und Anstand.
Der AHA regt stattdessen ein länderübergreifendes Tourismuskonzept zwischen Sachsen-Anhalt, Thüringen und Niedersachsen an, welche den Schutz, den Erhalt und die darauf beruhende Entwicklung des Harzes und des Harzvorlandes berücksichtigt sowie zudem den Besucherinnen und Besuchern in vielfältiger Form ökologische, geologische, archäologische und historische Aspekte nahebringt. Nur ein Tourismus, welcher sich den Belangen des Schutzes von Umwelt, Natur, Landschaft und Klima unterordnet kann den Harz als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten, als hydrologische Quelle für zahlreiche Fließgewässer sowie damit eng verbunden als Ort der Erholung und des Tourismus in der Naturschatzkammer bewahren.
Der AHA gab mit Datum vom 10.02.2019 Stellungnahmen zum Raumordnungsverfahren Raumverträglichkeitsuntersuchung „Natürlich. Schierke Wander- und Skigebiet Winterberg“ – im Auftrag der Stadt Wernigerode ab.

Fahrradexkursion durch das Selketal

Im ersten Abschnitt nahm die Exkursionsgruppe das Tal der Hassel in Augenschein. Das insgesamt ca. 10 km lange Fließgewässer, welches südlich von Stiege, unweit des Haltepunktes Birkenmoor der Selketalbahn entspringt und letztendlich in das System der Rappbodetalsperre mündet, lässt in dem Bereich deutliche Eutrophierungserscheinungen erkennen. Die Auswirkungen der Nährstoffeinträge aus der intensiveren landwirtschaftlichen Nutzung im Bereich der Wasserscheide zwischen Hassel und Selke sind auch in den angrenzenden Trocken- und Halbtrockenrasenbereichen zu erkennen. Nach Auffassung der Exkursionsgruppe gilt es unbedingt zu prüfen, inwieweit in dem Teil des Harzes eine intensivere landwirtschaftliche Nutzung ökologisch und ökonomisch sinnvoll erscheint. Immerhin scheinen die Nährstoffe das gesamte Umfeld zu beeinflussen und sich die entsprechenden Einträge über Selke und Hassel talabwärts
Bekanntlich gehört das Selketal zu den arten- und strukturreichsten Flusstälern Mitteldeutschlands, wo zahlreiche bedrohte Tier- und Pflanzenarten vorkommen. Um diesen sehr bedeutsamen Lebensraum nachhaltig und umfassend zu schützen, sind sehr große Teile des Selketals als Naturschutzgebiet ausgewiesen und nach europäischer Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie zu schützen. Mit dem Status ist ein Verschlechterungsverbot unweigerlich verbunden, was auch nach nationalem Recht so zu handhaben und umzusetzen ist. Dem stehen eindeutig die Vorhaben des Landes Sachsen-Anhalt entgegen, was gedenkt oberhalb von Straßberg und Meisdorf jeweils mindestens 15 m hohe und ca. 100 m breite Hochwasserdämme zu errichten. Dabei sind nach Auffassung des AHA alle vorbeugenden und nachhaltigen Maßnahmen im Umgang mit dem Hochwasser für die Ortslagen bei weitem nicht ausgeschöpft. Dazu gehören der Erhalt geschlossener Waldbestände sowie die Sicherung bestehender und Schaffung weiterer umfassender Überflutungsräume. So gilt es außerdem nach Auffassung des AHA, in Abstimmung mit dem meteorologischen Dienst und in Anlehnung an die entsprechende Arbeits- und Handlungsweise großer Talsperren, ein umfassendes Hochwassermanagement für die 28 Teiche im näheren und weiteren Einzugsgebiet der Selke zu entwickeln und umzusetzen. Alleine der Bergsee Güntersberge besitzt auf einer Fläche von 7 ha ein ausgewiesenes Fassungsvermögen im Umfang von 150.000 m³. Weiter flussabwärts hat der Elbingstalteich ein weiteres Fassungsvermögen von ca. 36.000 m³. Nach immer wieder geäußerten Auffassungen der Exkursionsgruppe können elektronisch und mechanisch gesteuerte und ablesbare Pegelsysteme diese wichtigen Regel- und Steuerungsaufgaben wahrnehmen, welche eng mit der Arbeit von bestehenden Regelstauwerken zum Beispiel an den Teichen bei Güntersberge bis Alexisbad funktionieren müssen. Das bedeutet, dass vor zu erwartenden starken langanhaltenden Niederschlägen bzw. eintretenden Schneeschmelzen die Pegel der Teiche umfassend zu senken sind, um zum u.a. ein Abpuffern plötzlich auftretender Hochwasserwellen zu ermöglichen. Dies funktioniere jedoch nur, wenn der zuständige Landesbetrieb für Hochwasserschutz verstärkt bzw. vorrangig seine Aktivitäten auf diese Formen eines nachhaltigen Umganges mit Hochwasser richtet und nicht seine Kapazitäten für die Planung von Hochwasserdämmen bei Straßberg und Meisdorf bindet. Ferner gehört auch zu einem nachhaltigen Umgang mit Hochwasser, dass endlich begonnen wird Pläne und Konzeptionen zu erstellen, welche Beseitigungen von Verbauungen im Hochwasserbereich beinhaltet. Dazu zählen u.a. auch längst nicht mehr genutzte und bereits vollkommen zerfallene Fabrikanlagen zwischen Silberhütte und Alexisbad. Gleiches gilt für die im Jahr 2006 errichtete Kläranlage bei Straßberg, welche unverantwortlicher Weise, rechtswidrig und gegen jegliche Vernunft in das unmittelbare Hochwassereinzugsgebiet der Selke gebaut wurde.
Ferner ist es dringend geboten der Selke auch naturnahe Entwicklungsmöglichkeiten im Teil des Unterlaufs ab Hoym verstärkt zu gewährleisten. Dazu gehören die Sicherung und Gewährleistung eines beidseitigen Gewässerschonstreifens von 10 m ab Gewässeroberkante, den Schutz und die Sicherung stattfindender Mäandrierungen sowie die Prüfung und Umsetzung der Wiederherstellung von Altverläufen.
Beispielhaft sei dazu die Wiederbelebung der Mäander in der Selkeaue südöstlich des Elbingstalteiches und im Unterlauf zwischen Hoym und Gatersleben genannt. Darüber hinaus regt der AHA an verstärkt die sukzessive Entwicklung von Auenwäldern entlang der Selke zu ermöglichen. Dies führt nicht nur zur Erweiterung der Arten- und Strukturvielfalt, sondern ermöglicht eine zeitweise Speicherung und Reduzierung der Fließgeschwindigkeit von Hochwasser.
Die nunmehr bestehende Staustufe in Gatersleben führt nicht nur zur Behinderung der Durchlässigkeit der Selke, sondern stoppt empfindlich die Fließgeschwindigkeit. Dies hat gerade in Dürrezeiten wie in den Jahren 2018 und 2019 zu Sauerstoffverlusten geführt, was zum Absterben der Fischbestände in der Selke führen kann.
Die Dürren der letzten Jahre – insbesondere in den Jahren 2018 und 2019 – haben nicht nur massive Spuren in den Fließ- und Standgewässern hinterlassen, sondern zeigt auch massive Schäden in den Waldbeständen in den Hanglagen. Somit verstärken sich die Folgen des Orkantiefs der Jahre 2018 und 2019. Aber auch im Jahr 2020 ist deutliche Wasserarmut erkennbar, welche auf fortgesetzt mangelnde Niederschläge beruhen.
Ganze Bereiche der Wälder sind verschwunden. Insbesondere die Gemeine Fichte, aber auch die Gemeine Kiefer und die Rotbuche sind stark geschädigt bzw. abgängig. Die Reaktion wie Abholzungen mit schwerer Technik an den Hängen verschärfen durch Erweiterung der Kahlflächen, Bodenverdichtungen und Schaffung von Fließrinnen die Erosion durch Wind und Wasser.
Erfreulicherweise sind beispielsweise in den Waldbeständen bei Straßberg deutliche Sukzessionen erkennbar. Diese Sukzession lässt eine standortgerechtere und breitere Artenzusammensetzung z.B. aus Trauben- und Stieleiche, Rotbuche sowie Hängebirke, aber auch aus Gemeiner Fichte und Gemeiner Kiefer erkennen. Auch wenn hier massive Trockenschäden erkennbar sind, ist auf der Basis dieser besseren Arten- und Strukturvielfalt ist davon auszugehen, dass sich das Potenzial als Lebens- und Rückzugsraum für Tier- und Pflanzenarten erhöht sowie Pflanzen sich entwickeln, welche sich den neuen Klimabedingungen besser anpassen können. Der AHA geht ferner davon aus, dass sich hier eine stabilere Basis künftiger Hangwälder entwickelt, welche es zu befördern, zu schützen und zu bewahren gilt.
Der AHA bekräftigt daher seine Forderung, dass eine Erstellung einer wissenschaftlich begründeten Schutz- und Entwicklungskonzeption für die Selke, ihrer Aue und Nebengewässer, ihres Einzugsgebietes und angrenzender Biotope sowie zum Schutz, Erhalt, Wiederherstellung und Neuschaffung von Grün- und Biotopverbünden dringend notwendig erscheint. Dazu gilt es wissenschaftliche Einrichtungen einzubeziehen und mit dieser Aufgabe zu beauftragen.
In einer Presseerklärung vom 30.03.2008 drückte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) seine große Sorge aus, als die Mitteldeutsche Baustoffe GmbH weitere 60 ha als Vorranggebiet für die Rohstoffgewinnung in das Regionale Entwicklungsprogramm Harz einbringen wollte.
Weiter führte der AHA aus, Zitat:

„Das Vorhaben einen Grauwacketagebau in das Waldgebiet zwischen Ballenstedt und dem Selketal einrichten zu dürfen, würde das größte zusammenhängende Waldgebiet im Unterharz nachhaltig schädigen, welches noch frei von Siedlungen und Verkehrstrassen ist. Derartige Gebiete sind wichtige Lebens- und Rückzugsräume für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten, tragen zur Klimaverbesserung bei, stellen einen wichtigen Biotopverbundraum zwischen Selketal und Umland dar sowie bieten auf Grund ihrer landschaftlichen Schönheit Möglichkeiten für einen vielgefragten Tourismus.
Daher gilt es nach Auffassung des AHA auf jeden Fall keiner Ausweisung als Vorranggebiet für die Rohstoffgewinnung zuzustimmen. In dem Zusammenhang verweist der AHA auf die zunehmende landesweite bedrohliche Tendenz immer mehr Rohstoffe abzubauen. Dazu zählen die angedachten Braunkohlenabbaugebiete Egelner Südmulde und Lützen, ebenso im Saalekreis am Burgstetten.
Der AHA sieht es als dringend notwendig an, dass sparsam mit den begrenzt vorhandenen Rohstoffen sowie Landschafts- und Naturräumen umzugehen ist. Das erfordert aber auch zahlreiche Bauprojekte auf den Prüfstand zu stellen.“ Zitat Ende

Nunmehr hat die vielfältige Bedrohung des Waldgebietes zwischen Ballenstedt und Selketal durch das geplante Vorhaben Steintagebau „Harzer Grauwacke Ballenstedt“ sehr reale und gefährliche Formen angenommen. Der AHA hat sich daher in einer „Stellungnahme zum Raumordnungsverfahren mit integrierter Umweltverträglichkeitsprüfung für das geplante Vorhaben Steintagebau „Harzer Grauwacke Ballenstedt“ vom 16.10.2016 wie folgt geäußert, Zitat:

„Nach den vorliegenden Dokumenten und Unterlagen beabsichtigt der Vorhabenträger auf einer Gewinnungsfläche von ca. 55,5 ha einen Steintagebau bei Ballenstedt zu errichten. Hinzu sind Lager- und Stellflächen im Umfang von 10,8 ha sowie Fördertrassen im Umfang von bis zu 3,74 ha und ca. 3,6 km Länge vorgesehen. Allein für die Stelzen der Seilbahnanlage geht man von einer Flächeninanspruchnahme im Umfang von 200 m² pro Stelze und der Rodung eines 8 m breiten Waldstreifens aus.
Das bedeutet, dass der Vorhabenträger insgesamt mindestens 70,04 ha in Anspruch nehmen möchte.
Ferner plant der Vorhabenträger bei der offenbar bevorzugten Variante Seilbahn eine dort ca. 46 Millionen Tonnen Gestein bis zu einer Tiefe von 50 m im Zeitraum von ca. 41 Jahren abzubauen. Dabei unterteilt man in drei Zonen Abraum, 1. Zone und 3. Zone. Dabei umfasst der geplante Abraum 10 m sowie die jeweiligen Zonen eine Mächtigkeit von jeweils 20 m.
Das Arbeitszeitregime soll dem Steintagebau Rieder Rieder entsprechen, also Förderung, Aufbereitung in Rieder und Abfrachtung der Produkte werktags in der Zeit von 06:00 bis 22:00 Uhr.
Abfrachtung mittels SLKW und LKW über Eulenbachtal zur L 242.

Folgende Schutzgebiete sind von dem angedachten Abbauvorhaben direkt bzw. indirekt betroffen:

  • das 620 ha große FFH-Gebiet „Burgesroth und Laubwälder bei Ballenstedt“. 700 m vom geplanten Tagebau entfernt, von dem Bau und Querung einer Transportstrecke bedroht
  • das 16.998 ha große SPA-Gebiet „Nordöstlicher Unterharz“ ist ferner von dem Bau und Querung einer Transportstrecke bedroht
  • das 4.522 ha groß FFH-Gebiet „Selketal und Bergwiesen bei Stiege“ 600 m entfernt vom geplanten Tagebau
  • FFH-Gebiet Gegensteine und Schierberge bei Ballenstedt
  • 2 Landschaftsschutzgebiete: LSG Harz und nördliches Harzvorland, LSG Harz
  • 4 Naturschutzgebiete: NSG Gegensteine-Schierberg, NSG Alte Burg, NSG Burgesroth-Bruchholz, NSG Selketal
  • 5 flächenhafte Naturdenkmale und 12 Naturdenkmale

Alleine die bestehenden Schutzgebiete weisen die herausgehobene Schutzwürdigkeit und -bedürftigkeit aus, welche im Übrigen ganz gut in den entsprechenden Unterlagen der Umweltverträglichkeitsprüfung herausgearbeitet sind. Ein Eingriff in Form des geplanten Steintagebau „Harzer Grauwacke Ballenstedt“ manifestiert sich u.a. mit an erster Stelle mit der angedachten Fällung von Bäumen im Mindestgesamtumfang von 70,04 ha Inanspruchnahme für den Tagebau und ca. 3,74 ha für die Fördertrasse nach Rieder. Somit ist von einer Fällung von Bäumen im Gesamtumfang von mindestens 73,78 ha auszugehen. Schon alleine diese Fällungen stellen einen massiven Eingriff in einen arten- und strukturreichen Raum dar, welcher eine sehr wichtige Nahtstelle im übergreifenden Biotop- und Grünverbund dieses Teils des Nordharzes darstellt. Dabei spielen die Verbindungsachsen zum Selketal und zu dem Gebiet um die Gegensteine eine sehr wichtige Rolle. Der angedachte neue Steintagebau bildet im Falle der Umsetzung ein neues Hindernis, wo die vollumfänglichen Folgen nicht absehbar sind. Ferner gehört dieser Raum zu einem sehr wichtigen Raum für Naherholung und Tourismus im näheren Sinne für die Stadt Ballenstedt sowie im ferneren Sinn für die Städte Quedlinburg und Falkenstein.
Die teilweise temporär vorhandenen Fließgewässer Uhlenbach, Siebersteinsbach, Amtmannstal, Margeretenschlucht, Rotkehlchenschlucht, Getel, Markstal und Gamwinde sowie Sauerbach dienen zudem noch als Entstehungsgebiete und Ventilationsbahnen für Kalt- und Frischluft. Bei einer durchschnittlichen jährlichen Niederschlagsmenge zwischen 550 bis 570 mm lässt sich deutlich erkennen, dass Wasser eine große Rolle zur Entwicklung des Gesamtgebietes bildet. Jegliche Veränderungen können zu unvorhersehbaren Entwicklungen im Gesamtraum führen. Insbesondere ist bei den angedachten bergbaulichen Eingriffen mit einer dauerhaften Unterbrechung der Wasserzufuhr zum Markstal und Gamwinde sowie dem Sauerbach zu rechnen. Ein dauerhafter Entzug von Wasser aus Fließ- und Standgewässern eröffnet die Gefahr einer umfassenden Veränderung von Struktur, Fauna und Flora.
Ähnlich ist es mit der Entstehung von Lärm bei Sprengung, Abbau und Abtransport des Gesteins zu sehen. Nicht nur eine massive Veränderung von Struktur und Zusammensetzung von Umwelt, Natur und Landschaft führen zu Beeinträchtigungen in der Bedeutung als Lebens- und Rückzugsraum zahlreicher Tier- und Pflanzenarten, sondern auch Lärm- und Staubentwicklung.
Die Schlussfolgerungen, dass ein Tagebau in dem angedachten Umfang und Entfernung zu den FFH-Gebieten „Burgesroth und Laubwälder bei Ballenstedt“ und „Selketal und Bergwiesen bei Stiege“ bei Entfernungen von 600 bzw. 700 m keine erheblichen Beeinträchtigungen haben sollen, ist eine sehr gewagte Feststellung und entspricht auch nicht den bisherigen Ausführungen in der Umweltverträglichkeitsprüfung, welche u.a. eine Fülle an sensiblen Tierarten wie z.B. Luchs, Wildkatze und Fledermäuse aufweisen. Ebenso ist häufig von einem Prozess auszugehen, welcher sich von kurz- bis langfristig entsteht und entwickelt.
Somit ist zudem deutlich zu erkennen, dass das angedachte Vorhaben Steintagebau „Harzer Grauwacke Ballenstedt“ gegen jede Form eines sehr notwendigen, wissenschaftlich-fachlich fundierten Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz gerichtet ist. Zudem verstößt das Vorhaben gegen die Grundansinnen der nach europäischen Recht verabschiedeten „RICHTLINIE 92/43/EWG DES RATES vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen“, „RICHTLINIE 2000/60/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik“ sowie RICHTLINIE 2009/147/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 30. November 2009 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten. Diese rechtlichen Rahmen gehen von einer notwendigen Verbesserung der ökologischen Situation aus und lassen einer Verschlechterung der Zustände keinen Raum.
Daraus ist zu schlussfolgern, dass eine Genehmigung des Vorhabens Steintagebau „Harzer Grauwacke Ballenstedt“ weder fachlich, noch rechtlich in Frage kommen kann.
Darüber hinaus gilt es sparsam mit den Bodenschätzen und Rohstoffen umzugehen. Das setzt u.a. voraus, dass laufende und geplante Bau- und Verkehrsprojekte auf den Prüfstand gehören.“
Die Mitglieder der Exkursionsgruppe schlossen sich der Forderung des AHA an die Verantwortlichen des Landes Sachsen-Anhalt und der Mitteldeutschen Baustoffe GmbH an, das Vorhaben zu stoppen bzw. nicht weiter zu verfolgen! Ferner ruft der AHA die Kommunen sowie die Bevölkerung vor Ort auf, gemeinsam, bestimmt und kräftig Widerstand gegen den geplanten, großflächigen Frevel an Umwelt, Landschaft, Natur, Lebens- und Wohnqualität zu leisten und dabei sehr deutlich die Stimme zum Schutz und Erhalt des Waldgebietes zwischen Ballenstedt und Selketal zu erheben!

Mit großer Sorge nahmen die Mitglieder der Exkursionsgruppe den stark voranschreitenden Verfall der ca. 3,9 km = 3.900 m langen und durchschnittlich ca. 10 m breiten und somit ca. 39.000 m² = 3,9 ha großen Streuobstwiesenbestände an der Geländekarte in der Stadt Falkenstein (Harz) zwischen den Ortsteilen Meisdorf und Ermsleben zur Kenntnis. Immer mehr ältere Obstbäume sterben ab bzw. brechen auseinander. Dabei sind bereits flächendeckend Streuobstbestände komplett zerstört, größere Baumbestände stark geschädigt sowie kleinere Restbestände, bestehend aus Süßkirsche, Apfel, Hauspflaume, Birne, Mirabelle und Walnuss, noch intakt.
Die Mitglieder der Exkursionsgruppe unterstützen mit Nachdruck die Forderung des AHA, dass es dringend der Erstellung einer wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption bedarf, um den Zustand zu analysieren, Sorten zu bestimmen sowie Vorschläge zur Wiederherstellung der Streuobstwiese zu erarbeiten.
Dazu sind aber auch der Landkreis Harz und die Stadt Falkenstein (Harz) sowie der Eigentümer der Fläche gefordert.

Nunmehr liegt eine „Gemeinsame Erklärung des Runden Tisches im Rahmen des Selke-Dialogs für einen nachhaltigen Hochwasserschutz an der Selke“ vom 25.06.2018 vor. Der AHA begrüßt grundsätzlich und eindeutig, dass es nunmehr gelungen ist, dass man miteinander, statt nur übereinander geredet hat. Jedoch schleierhaft bleiben die Kriterien zur Auswahl der Mitglieder des Runden Tisches durch die Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt, Frau Prof. Dr. Claudia Dalbert. Auffällig ist dabei, dass von den 20 Mitgliedern des Runden Tisches, mit dem BUND nur ein Umweltverein anwesend war. Der AHA begrüßt durchaus auch, dass es zu einer Gemeinsamen Erklärung gekommen ist. Jedoch kann der AHA den Inhalt dieser Gemeinsamen Erklärung bei weitem nicht im vollen Umfang teilen. Dazu gehören folgende Aspekte:

  • Zu Ursachen eines schnellen und starken Hochwasseraufbaus fehlen komplette Aussagen. So sind zum Beispiel noch immer Folgen größerer Fällungen im Waldgebiet unweit von Straßberg zu nennen. Das Wälder massiv Wasser in der Fläche halten, gehört nach Auffassung des AHA zum Allgemeinwissen
  • Noch immer finden enge Einbauungen der Selke zum Beispiel in Güntersberge und Straßberg keine Erwähnung. Dazu zählt ebenfalls die im Jahr 2006 in die Selkeaue bei Straßberg gebaute Gemeinschaftskläranlage des Zweckverbandes Ostharz für die Orte Straßberg, Güntersberge und Siptenfelde. Auch die Einengung durch Bauwerke der Nordharzautobahn B 6n zwischen Hoym und Gatersleben ignorierten die Planer bereits in der Phase der Stellungnahmen. Hier möchte man offenbar am gegenwärtigen Zustand festhalten.
  • Es fehlen ferner Angaben zu möglichen Rückgaben von Altauen an die Selke. Dazu gehört die Prüfung des baulichen Rückbaus von Fabrikanlagen im Bereich Silberhütte. Der AHA unterbreitet nunmehr seit fast 10 Jahren diesen Vorschlag. Reaktion bisher gleich Null.
  • Grundsätzlich begrüßenswert sind Planungen zur Wiederbelebung von Altverläufen der Selke zwischen Hoym und Gatersleben. Der AHA hält jedoch die Überprüfung von entsprechenden Möglichkeiten und Aktivitäten zwischen Meisdorf und Hoym nicht nur für sehr sinnvoll, sondern auch für dringend geboten.
  • Vollkommen inakzeptabel für den AHA ist der „Blankocheck“ für das „Hochwassrerrückhaltebecken Straßberg“. Damit verbunden ist akute Gefahr der Zerstörung der kompletten Selkeaue zwischen Güntersberge und Straßberg. Dazu zählen nicht nur das Dammbauwerk mit seinen bekannten Folgen für das Landschaftsbild und den Kaltluftabfluss, sondern auch die angedachten baulichen Befestigungen von Ufer und Sohle mit einhergehender Vernichtung der Mäander, der Ufervegation und der damit verbundenen Lebens- und Rückzugsräumen für Tier- und Pflanzenarten und -gesellschaften. Abgesehen davon, dass neben der Tatsache, dass offensichtlich nicht nur ein Hochwasserrückhaltebecken bei Meisdorf doch noch in der Planung bleibt, sondern man noch zusätzliche Hochwasserrückhaltebecken wie Uhlenbach, Lange Wiese und Ermsleben mit in die rechtlichen und fachlichen Planungen aufnehmen möchte. Wo da jetzt nun die bauliche Entlastungen für das Selketal und ihren Nebengewässern liegen sollen, bleibt für den AHA schleierhaft. Von einst zwei Bauwerken möchte man nun erst einmal planerisch die Zahl auf insgesamt fünf Hochwasserrückhaltebecken erhöhen. Der AHA kann solche Überlegungen und Vorstellungen in keiner Weise mittragen.

Der AHA sieht sich daher voll und ganz bestätigt, seinen Einsatz für den Schutz, den Erhalt und die Entwicklung der Selke, ihrer Aue und der angrenzenden Natur- und Landschaftsräume nicht nur fortzusetzen, sondern gar zu verstärken.

Wer in der im Aufbau begriffenen ehrenamtlichen AHA-Arbeitsgruppe Selke mitwirken möchte, um sich ebenfalls für den Schutz, den Erhalt und einer nachhaltigen Entwicklung des Selketals als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten, Biotop- und Grünverbundraum, als Raum für Kalt- und Frischluftluftkorridoren sowie für den dem Erhalt eines bedeutsamen Naherholungsgebietes einsetzen zu können, wende sich bitte an folgende zentrale Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. (AHA)
Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 – 200 27 46
E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 02.08.2020

Fotos: Sabine Schauer

Zweiter Ernteeinsatz in Dessau

Am Mittwoch, dem 29.7. 2020, fuhren 2 Mitglieder des AHA nach Dessau-Roßlau, um auf der Streuobstwiese am Landhaus erneut Klaräpfel zu ernten. In zwei Stunden konnten wieder ca 100kg Früchte gepflückt werden.
Blühende Gräser und reifes Obst lockten eine Vielzahl von Insekten an- z.B. Hornissen, Schachbrettfalter und Ochsenaugen ( Foto).
Eine Stieleiche scheint sich zwischen den Apfelbäumen wohl zu fühlen.
Noch immer sind die Klarapfelbäume nicht restlos abgeerntet, dieses Jahr ist sehr ertragreich.

Fotos & Text: Isabell Schneider

Apfelernte auf der Streuobstwiese Dessau

Wenn der Monat Juli dem Ende entgegen geht, wird die erste Apfelsorte im Jahr erntereif – der Klarapfel.
Auf der vom AHA gepachteten und betreuten Streuobstwiese in Dessau/Roßlau am Landhaus, stehen etliche Bäume dieser Apfelsorte, die in diesem Jahr reichlich Früchte tragen. Die Erntezeit ist relativ kurz, da die Äpfel schnell reifen und nicht gelagert werden können, also zum sofortigen Verzehr bestimmt sind. Am Sonntag, dem 26.07.2020, wurden deshalb ca. 100 kg Äpfel gepflückt und am darauf folgenden Montag in 2 hallesche Geschäfte mit biologischem Obst- und Gemüseangebot gebracht.
Ein weiterer Einsatz ist in kürzerer Zeit geplant.

Die Äpfel eignen sich hervorragend als Belag für Kuchen und zur Musherstellung.

Im Herbst werden dann die Saftäpfel reif.

Ein Blick auf die Streuobstwiese Braunsche Lache mahnt dringend zum sofortigen Handeln, um gute Obstbäume doch noch zu retten, das Areal zu pflegen und so Insekten und Vögel Nahrung zu geben.

Fotos & Text: Isabell Schneider

Streuobstwiese „Am Landhaus“

Situation Braunsche Lache

Arbeitseinsatz auf der Streuobstwiese am „Landhaus“ in Dessau-Roßlau

Am 18.07.2020 fand der 16. Arbeitseinsatz auf der Streuobstwiese am „Landhaus“ in Dessau-Roßlau statt. Es galt, die am 20.06.2020 begonnenen Mahdarbeiten fortzusetzen. Wie im Juni fanden sich AHA-Mitglieder und Gäste ein, um mit Motor- und Handsensen auch diesmal demhohen Gras mit all seinen Verkrautungen Herr zu werden. Dies forderte aufgrund der hochsommerlichen Temperaturen den Teilnehmerinnen und Teilnehmern Einiges ab. Neben Erdwespen, die sich durch die Arbeiten gestört fühlten und ensprechend reagierten, war auch diesmal wieder eine große Anzahl von Schmetterlingen und kleinen Grasbewohnernzu beobachten, die sich auf und in der Streuobstwiese tummelten. An einigen Apfelbäumen waren reichlich Äpfel zu sehen, die auf eine gute Ernte hoffen lassen.

Bei einem stärkenden Picknick fanden sich alle noch einmal zusammen und zogen eine positive Bilanz des Arbeitseinsatzes.

Der nächste Arbeitseinsatz auf der Streuobstwiese „Am Landhaus“ in Dessau-Roßlau findet am 17.10.2020 statt.

Fotos: Esther Zalm
Text: Christine Fröhlich

Der AHA fordert sofortige Einstellung der Planungen zur Errichtung und zum Betrieb einer weiteren Deponie im Bereich Halle-Ammendorf

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) verfolgt mit großer Sorge die fortgesetzten Pläne der Firma Papenburg eine Deponie für Bauschutt im Bereich des halleschen Stadtteiles Ammendorf zu errichten und dabei zudem noch ein 3,7 ha großes Waldstück zu zerstören. Neben des Unverständnisses, dass eine Aufarbeitung von Bauschutt nicht möglich sein soll, besteht die dauerhafte Gefahr, dass Schadstoffe in den Untergrund und somit auch in das Grundwasser gelangen können.
Für den AHA stellt sich schon die Frage, welche Rolle die Verantwortlichen in Politik und Verwaltung der Stadt Halle (Saale) im Verhältnis zu dem Unternehmenskonstrukt der Papenburgs spielen. Dabei hat man den Eindruck gewonnen, dass man auf Kosten der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler gerne den Handlanger und Goldesel spielt. In dem Blickfeld betrachtet sind auch die natur- und umweltzerstörenden Baumaßnahmen u.a. am Gimritzer Damm und in der Heideallee zu betrachten. Schließlich schließt sich der Bogen beim vermehrten Aufkommen von Bauschutt.
Nicht zum ersten Mal zeigt die Verwaltung der Stadt Halle (Saale) keine Transparenz bei den Genehmigungsverfahren für eine neuerliche Deponie in Ammendorf. Dazu zählt, dass bisher keine ordnungsgemäße Beteiligung der Öffentlichkeit, wozu auch Umwelt- und Naturschutzorganisationen gehören, stattgefunden hat.
Der AHA fordert daher wiederholt und mit Nachdruck einen sofortigen Stopp aller Planungs- und Genehmigungsaktivitäten.
Ferner möchte der AHA im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten eine Plattform für ein Engagement für eine umwelt-, natur- und landschaftsvernünftige Entwicklung des Deponiegeländes bieten.

Wer Interesse hat ehrenamtlich daran mitzuarbeiten, wende sich bitte an folgende Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V.
Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345/2002746
Fax.: 01805-684 308 363

E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 26.07.2020

AHA setzt sich für Schutz, Erhalt und Entwicklung der Elbe ein

Sonnenblume am Radweg zwischen Elsnig und Polbitz

Die Elbe, mit 1.091 Kilometern Länge der vierzehntlängste Fluss in Europa, entwässert ein Einzugsgebiet von etwa 148.000 Quadratkilometern. Auf Grund der Tatsache, dass die Elbe nicht in einen anderen Fluss, sondern ins Meer – Nordsee – mündet und eine gewisse Größe hat, gilt sie als Strom.
Entlang der Elbe befinden sich zahlreiche arten- und strukturreiche Auenlandschaften, wovon ein großer Teil naturnahe Strukturen besitzen.
Daher sind große Teile der Elbe u.a. als Biosphärenreservate, Landschaftsschutz- und Naturschutzgebiete, Gebiete nach der europäischen Natura 2000-Richtlinie, Europäische Vogelschutzgebiete sowie örtlich als flächenhafte Naturdenkmale ausgewiesen. Andrerseits gibt es immer wieder Ausbaupläne und -aktivitäten, wozu die Uferschotterungen und Buhnenertüchtigungen gehören. Ferner haben wasserbauliche Einschränkungen durch Deichbaumaßnahmen, Zersiedlung und Verkehrstrassenbau massiv die Aue beeinträchtigt.
Ferner gilt es eine wissenschaftlich fundierte Schutz- und Entwicklungskonzeption auch für die Elbe und ihre Nebengewässer zu erstellen, welche als Beratungs-, Diskussions- und letztendlich als Beschlussgrundlagen für einen nachhaltigen Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz sowie eines ordnungs- und zeitgemäßen Umgang mit Hochwasser dienen muss. Besorgniserregend ist dabei aus Sicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA), dass noch immer weiträumig Altauen vom Hochwasserregime der Elbe und ihrer Nebengewässer abgeschnitten sind. Hier sind nach Auffassung des AHA umfassende Aktionen zur Zurückverlegung oder gar kompletten Beseitigung von Deichen zu prüfen. Dafür dürfen schon aus infrastrukturellen Gründen, finanziell und materiell unterstützte Umsiedlungen aus den Auen heraus kein Tabu mehr sein.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) setzt sich nunmehr seit mehreren Jahrzehnten länderübergreifend für den Schutz, Erhalt, Entwicklung und Betreuung von Auenlandschaften. Im Rahmen einer Fahrradexkursion am 25.07.2020 nahm sich der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. schwerpunktmäßig dem Schutz, Erhalt und Entwicklung der Elbe und ihrer Aue zwischen der Großen Kreisstadt Torgau und der Lutherstadt Wittenberg sowie im Mündungsgebiet der Schwarzen Elster und ihrer Auenlandschaft an.
Die Fahrradexkursion startete am Bahnhof Torgau und führte als Erstes durch den mehr oder minder vom Schwarzen Graben – später Schwarzer Bach bzw. Weinske – geprägten Stadtpark, welcher das Stadtgebiet durchzieht und somit als Naherholungsgebiet sowie als vielfältigen Biotop- und Grünverbund dient. An der Elbe angekommen, lässt sich eine in östlicher Richtung weitläufigere Aue erkennen, welche Bestandteil des 8.500 ha großen Landschaftsschutzgebietes Elbaue Torgau ist.
Im Rahmen der Fahrradexkursion lässt der Blick von Torgau-Repitz in die Elbaue ein umfassendes naturnahes Entwicklungspotential in der Elbaue der Stadt erkennen.
Mit sehr großer Sorge ist jedoch im zunehmenden Maßnahme zu beobachten, dass im Bereich der Großen Kreisstadt Torgau sowie auf dem gegenüberliegenden Elbufer, verstärkt Wohnmobile mitten in der Elbaue abgeparkt sind. Hier erscheint es dringend geboten, sofort Abhilfe zu verschaffen. Gleiches fordert der AHA für Angler, welche mit ihren Kraftfahrzeugen ebenfalls die Elbwiesen und Uferbereiche befahren.
Eingebettet in einen großräumigen Verbund mit den Landschaftsschutzgebieten Dahlener Heide und Dübener Heide sowie großräumiger gesehen bis zur Aue der Schwarzen Elster gilt es das Entwicklungs- und Gestaltungspotenzial in dem sehr vielfältigen Landschafts- und Naturraum weiterhin zu nutzen. Dazu kann auch die Unterschutzstellung einiger Gebiete nach der Fauna-Flora (FFH)-Richtlinie dienen, wozu „Großer Teich Torgau und benachbarte Teiche“ und „Elbtal zwischen Müllberg und Greudnitz“ eindeutig dazugehören. Das Integrierte Stadtentwicklungskonzept (INSEK) der Großen Kreisstadt Torgau aus dem Jahr 2010 bildet dafür durchaus eine gute Ausgangsbasis.
Die ca. 14,8 ha große Alte Elbe im Ort Döbern in der Gemeinde Elsnig, bildet einen sehr wichtigen Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten.
Eingebettet in einen umfassenden Weichholzauengürtel und Röhricht lässt sich unschwer eine starke Eutrophierung erkennen, welche zur Beeinträchtigung des Fischbestandes sowie langfristig zur Verlandung des Elbealtarmes führen kann. Damit ginge jedoch auch ein sehr wichtiges Zeugnis einer einst mit zahlreichen Armen versehenen Elbe verlaufen. Eine im Ort Mockritz der Gemeinde Elsnig aufgeführte Darstellung zur Schaffung eines Mockritzer Elbdurchstiches im Jahr 1745 lässt vermuten, dass dies auch Auswirkungen auf den Altarm in Döbern hatte.
Die Hitze und die damit einhergehende flächendeckende Dürre insbesondere in den Sommern in den Jahren 2018 und 2019, aber auch die gegenwärtige Niederschlagsarmut haben zudem zur starken Austrocknung des Elbealtverlaufes geführt.
Nach Auffassung des AHA gilt es unverzüglich eine wissenschaftliche Untersuchung mit darauf aufbauender Schutz- und Entwicklungskonzeption zu erstellen. Nur so lassen sich fundierte Schritte und Maßnahmen zum Schutz, Erhalt, Entwicklung und Betreuung der Alten Elbe in Döbern ableiten.
Für die Exkursionsgruppe deutlich erkennbar ein abgezäunter roter Backsteinbau in unmittelbarer Nähe zum Ortseingang Mockritz. Nach Ansicht des AHA ließe sich das Gebäude so umbauen, dass Säugetiere wie Fledermäuse, Vogelarten und Insekten hier Unterschlupf und Rückzugsraum finden können. Ferner eignet sich der Ort für die Aufzucht von Jungen bzw. Brutstandort.
Mit Sorge, großem Interesse und Wille das Anliegen zu unterstützen ist der Aufruf zum Schutz und Erhalt des Flächennaturdenkmals Lerchenspornhohlweg an der Weinske beim AHA angekommen. Neben der Aufforderung zum Stopp der Beweidung des Auenwaldrestes erscheint es sinnvoll zu sein, Räume zur sukzessiven Erweiterung des kleinen Auenwaldes zu finden, um so den Raum stabiler entwickeln zu lassen, um somit ebenfalls die Möglichkeiten eines Auenwaldes als Lebens- und Rückzugsraumes zu verbessern. Ferner gilt es den gegenwärtig starken Verkehr mit landwirtschaftlicher Großtechnik auf den Prüfstand zu stellen. Gerade in der Sommerzeit und zur Ferienzeit ist eine massive Zunahme von Fahrrad- und Fußgängerverkehr festzustellen. Da bilden schnellfahrende Großtraktoren mit Anhängern eine sehr große Gefahr für Gesundheit und Leben der Menschen, welche den asphaltierten Weg zu Fuß oder mit dem Fahrrad benutzen. Außerdem bedroht dieser landwirtschaftliche Kraftfahrzeugverkehr den wegbegleitenden Gehölzbestand, welcher zu großen Teilen aus Stieleichen besteht. Nach der Auffassung des AHA ist eine wissenschaftlich fundierte Schutz- und Entwicklungskonzeption für das Flächennaturdenkmals Lerchenspornhohlweg unter Einbeziehung der Weinske dringend geboten. Immerhin zeigt sich auch hier, dass die Nährstoffeinträge z.B. aus Landwirtschaft und Einträgen aus der Luft das Auengebiet stark negativ prägen.
Der Neubau eines Deiches am östlichen Rand des flächenhaften Naturdenkmals führt zudem zum verstärkten Abschnitt von der Hochwasserdynamik der Elbe. Hinzu kommt, dass keine Anstalten einer Deichrückverlegung zu erwarten ist. Dabei besteht zwischen Torgau bis Wittenberg ein deutlich erkennbarer Raum an Altaue, welchen es gilt der Elbe und ihrer Nebengewässer als Entwicklungs- und Hochwasserraum zurückzugeben gilt.
Im Nordbereich der Gemeinde Elsnig, welche stark von der Weinske und ihrer Aue geprägt ist, entdeckte die Exkursionsgruppe ein ca. 3,9 ha großes Feld, welches wie im Jahr 2017 mit einem Gemisch von Sonnenblume, Phacelia, Echten Buchweizen etc. bestanden war. Dies trägt zur Belebung der Agrarlandschaft bei, indem z.B. Hasen und Insekten Nahrung finden können sowie Maßnahmen der Bodenverbesserung damit verbunden sind.
Erfreulicherweise waren auch andernorts Felder mit Luzerne bestanden. Diesen Prozess gilt es verstärkt zu befördern. Hinsichtlich der Weinske sei angemerkt, dass der 44,4 km lange Fluss mit einem Einzugsgebiet von 356 km², als Schwarzer Graben bei Böhlitz entspringt, dann im Oberlauf den Namen Schwarzer Bach trägt und im Unterlauf sich Weinske nennt und so im Gemeindegebiet von Elsnig in die Elbe mündet. Das Fließgewässer prägt somit nicht unerheblich Teile der Elbaue mit, hat Funktionen als Lebensraum für Tier- und Pflanzenarten sowie hat Bedeutung als Biotop- und Grünverbundraum. Wie alle Gewässer benötigen auch Schwarzer Graben/Schwarzer Bach/Weinske ausreichend Gewässerschonstreifen, um sich naturnah entwickeln zu können sowie die Abdrift von Nährstoffen und Pestiziden abzumildern. Besorgniserregend weist auch dieses Gewässer Folgen starker Nährstoffeinträge auf, welche sich in Algenwuchs und Verlandungstendenzen zeigen. Nicht minder alarmierend sind Austrocknungserscheinungen im Bereich des Flächennaturdenkmals Lerchenspornhohlweg in Elsnig.
So wie im Elbabschnitt zwischen Elsnig und Dommitzsch war in dem Exkursionsgebiet zwischen Torgau immer wieder zu erkennen, dass Kraftfahrzeuge bis direkt an das Ufer der Elbe heranfahren. Hier gilt es im Interesse des Schutzes und Erhaltes von Umwelt, Natur und Landschaft Einhalt zu gebieten.
In Dommitzsch entdeckte die Exkursionsgruppe an der Ecke Pretzscher Straße/Sandstraße eine erfreulicherweise eingerichtete Schmetterlingswiese. Beispielhaft kann dabei u.a. die Wiese am Bienengraben dienen, wo sich auch Weißstörche auf Nahrungssuche befanden.
Dagegen benötigt der Dommitzscher Grenzbach mehr naturnahere Entwicklungsmöglichkeiten, welche es wissenschaftlich fundiert zu erarbeiten gilt.
Dazu lassen sich gute Ansätze am Schahmühlenbach im Grenzgebiet zwischen dem Freistaat Sachsen und dem Land Sachsen-Anhalt bzw. der Städte Dommitzsch und Bad Schmiedeberg zu erkennen. In dem Gebiet suchte die Exkursionsgruppe vergebens einen errichteten Biberdamm mit Aufstauung des Schahmühlenbaches, welchen man zur Fahrradexkursion am 28.07.2018 noch beobachten konnte. Nun stellt sich der AHA die Frage, wer die Beseitigung des Biberdammes veranlasst und umgesetzt hatte. Neben der der erfreulichen offensichtlichen Ansiedlung des Bibers, trägt so ein Wasseraufstau zur hydrologischen Versorgung des von Hitze und Dürre geprägten Umlandes bei. Jedoch andernorts – z.B. im Bereich Sachau – sind Verbauungen und Begradigungen erkennbar, welche es wissenschaftlich konzeptionell vorbereitet, zu beseitigen gilt. Ferner lässt sich flächendeckend ableiten, dass der Nährstoffeintrag unbedingt einer massiven Reduzierung bedarf. Das trifft auch auf den Elbealtverlauf in Priesitz zu.
Im Ort Klöden der Stadt Jessen (Elster) nahm man den Klödener Riss in Augenschein, welcher auf 96 ha als Naturschutzgebiet und FFH-Gebiet ausgewiesen ist. Auch hier haben Eutrophierung z.B. durch Landwirtschaft und Einleitung von Siedlungsabwässer massive Spuren hinterlassen. Absichten das sehr wertvolle, arten- und strukturreiche Gebiet in der Elbaue zu sanieren bedarf nach Auffassung des AHA eine wissenschaftlich fundierte Bearbeitung, um die Arbeiten weitere oder gar größere Schäden herbeizuführen. Das es vorhandene Bauwerke zu entfernen gilt dürfte genauso unumstritten sein, wie die massive Reduzierung von Nährstoffeinträgen aller Art.
Darüber hinaus bedarf es einer massiven Durchsetzung des Verbotes des Angelns sowie des Befahrens der Uferzonen.
Eine Streuobstwiese östlich des Schutzgebietes Klödener Riss, in unmittelbarer Ortsnähe zu Klöden weist Obstbäume auf, wo unbedingt Pflegemaßnahmen durchzuführen sind.
Entlang der Verbindungsstraße zwischen den beiden Ortsteilen Schützberg und Gorsdorf der Stadt Jessen, im Abschnitt zwischen Schützberg und dem Schöpfwerk an der Landlache entdeckte die Exkursionsgruppe am Straßenrand einen toten Weißstorch. Offensichtlich fiel er einer Kollision mit einem Kraftfahrzeug zum Opfer. Für den AHA ist das ein schwerer Verlust für den Bestand an Weißstörchen. Hier gilt es unverzüglich die Todesursache zu klären.
Im Ort Gorsdorf der Stadt Jessen (Elster) erreichte man den Mündungsbereich der Schwarzen Elster.
Die 198,5 km lange Schwarze Elster, welche bei Kindisch im Lausitzer Hügelland im Freistaat Sachsen entspringt, dann das Oberlausitzer Heide- und Teichgebiet, das Senftenberger-Finsterwalder Becken, dabei den Freistaat Sachsen und die Länder Brandenburg und Sachsen-Anhalt sowie u.a. die Ortschaften Elstra, Kamenz, Milstrich, Wittichenau, Hoyerswerda, Elsterheide, Senftenberg, Ruhland, Lauchhammer, Elsterwerda, Bad Liebenwerda, München in Uebigau-Wahrenbrück, Herzberg und Jessen durchfließt und letztendlich südlich von Elster (Elbe) in die Elbe mündet, bildet trotz massiver wasser- und bergbaulicher Eingriffe ein sehr vielfältiges, bedeutsames entwicklungsfähiges und schützenswertes Fluss- und Auensystem.
Bereits die Ausbaumaßnahmen in den Jahren 1852 bis 1861 haben, welche im Abschnitt 8 km oberhalb von Senftenberg bis 6 km oberhalb der Kremitzmündung in Folge von Durchstichen zum Wegfall von Mäandern, massiven Begradigungen und zu einer Wasserlaufverkürzung um etwa 30 km sowie Flussnahen Eindeichungen führten, zu massiven Störungen im Fluss- und Auenbereich der Schwarzen Elster beigetragen.
Ferner fanden im Zeitraum der Jahre 1945 bis 1969 weitere massive Ausbaumaßnahmen im Bereich 6 km oberhalb der Kremitzmündung bis zur Mündung in die Elbe statt, welche einen stark begradigten und vollständig eingedeichten Fluss hinterließen.
Somit verlor der einst stark mäandrierende Unterlauf seine besondere Strukturvielfalt.
Des Weiteren führten großflächige Erschließungen von Braunkohlefeldern zwischen Hoyerswerda und Lauchhammer sowie 13 Talsperren zu weiteren massiven, flächendeckenden und raumübergreifenden anthropogenen Einflüssen im Einzugsgebiet der Schwarzen Elster.
Das im Unterlauf der Schwarzen Elster mit Anordnung vom 11.09.1967 ausgewiesene 442 ha große Naturschutzgebiet „Untere Schwarze Elster“ ist von umfassenden vielfältigen Auenlandschaften geprägt und lässt deutlich die Altmäander erkennen.
Offenbar basierend auf den im Jahr 1997 entstandenen wissenschaftlichen Artikeln der Goethe-Universität Frankfurt am Main „Vegetationskundliche und faunistische Untersuchungen im NSG „Untere Schwarze Elster“: 1. Vegetation“ (Guido Warthemann, Birgit Krummhaar) und „Vegetationskundliche und faunistische Untersuchungen im NSG „Untere Schwarze Elster“: 2. Fauna“ (Klaus-Jürgen Seelig, Bernd Simon, Uwe Zuppke) veröffentlichte Sachsen-Anhalt Natura 2000 folgende Gebietsbeschreibung zum EU SPA Mündungsgebiet der Schwarzen Elster (SPA0016), Zitat:

„Das EU SPA Mündungsgebiet der Schwarzen Elster befindet sich ca. 10 km südöstlich von Lutherstadt Wittenberg und umfasst den Mündungsbereich der Schwarzen Elster in die Elbe. Das 3.921 ha große Gebiet umfasst die weitläufigen Flussauen von Elbe und Schwarzer Elster sowie die Altarme und Altwasser der Naturschutzgebiete Großer Streng, Untere Schwarze Elster und Alte Elbe Bösewig. Die West-Ost-Ausdehnung des EU SPA beträgt zwischen Dabrun und Jessen ca. 14 km. Die südlichen Elbewiesen erstrecken sich bis an die Ortschaften Kleinzerbst und Klöden heran. Innerhalb des EU SPA befinden sich keine Siedlungen, jedoch grenzen zahlreiche Ortschaften an das Schutzgebiet an.
Das EU SPA wurde im Jahr 2000 bereits mit einer Fläche von mehr als 3.300 ha an die EU-Kommission gemeldet und bei der Überarbeitung der Gebietsvorschläge im Jahr 2003 auf die heutige Ausdehnung erweitert. Es ist vollständig in der FFH-Gebietskulisse enthalten, in wesentlichen Teilen als NSG gesichert und zu großen Teilen auch Landschaftsschutzgebiet. Bis auf die Ackerflächen zwischen Bleddin und Wartenburg ist das EU SPA außerdem im Bundesländer übergreifenden Biosphärenreservat Mittelelbe enthalten.
Naturräumlich gehört das Gebiet zum Elbe-Elster-Tiefland innerhalb des Elbe-Mulde-Tieflandes. Als Landschaftseinheiten sind in den auf die Elbeauen entfallenden Flächenanteilen das Dessauer Elbetal und im Ostteil entlang der Schwarzen Elster die Einheiten Annaburger Heide und Schwarze-Elster-Tal vertreten. Große Teile des EU SPA liegen in den natürlichen Überflutungsbereichen von Elbe und Elster. In den Überflutungsauen sind zahlreiche Altarme und Altwasser der beiden Flüsse erhalten. Hochwasserschutzdeiche umgeben nahezu das gesamte EU SPA, wobei die Deichanlagen überwiegend auch die Gebietsgrenze darstellen. Innerhalb der Deichlinie wird Grünlandnutzung in unterschiedlicher Intensität betrieben. Manche Bereiche sind landwirtschaftlich nicht oder nur extensiv nutzbar, jedoch ist auch Intensivgrünland vorhanden (SIMON & SIMON 2007). Die intensive Nutzung führte zu artenarmen Pflanzengesellschaften, nur in unzugänglichen nassen Senken finden sich noch Seggen- und Wasserschwadengesellschaften. In einigen Feuchtwiesen sind auch bemerkenswerte und gefährdete Arten, wie Gottes-Gnadenkraut oder Langblättriger Ehrenpreis, vertreten. Ackerflächen befinden sich innerhalb des Vogelschutzgebietes nur im Bereich südlich von Wartenburg. Die Uferbereiche von Elbe und Schwarzer Elster sowie der Altarme werden von charakteristischen Pflanzengesellschaften der Ufer- und Verlandungszonen oder Schlickflächen eingenommen. Laichkraut- und Wasserschlauchbestände, Igelkolben und Pfeilkraut sind nur einige Beispiele für die Mannigfaltigkeit der Ufervegetation. Die weitläufige, mit ausgedehnten Grünländern, Altwassern, versumpften Flächen, Röhrichten und Hochstaudenfluren durchsetzte Auenlandschaft wird weiterhin durch Weichholzauenreste und Einzelbäume, darunter alte Stieleichen und Ulmen als Reste einer Hartholzaue, strukturiert (SIMON & SIMON 2007).“ Zitat Ende

Eigentlich müssten diese Erkenntnisse und deren Darstellung zu einem massiven Umdenken beim Schutz, Entwicklung und Betreuung der Schwarzen Elster führen. Leider hält das Land Sachsen-Anhalt an den zerschneidenden Deichausbaumaßnahmen fest. So hat das Land Sachsen-Anhalt entlang der Dorfstraße in der Stadt Jessen, Ortsteil Gorsdorf direkt an der Nahtstelle zu dem NSG „Untere Schwarze Elster“ eine massive Spundwand errichtet. Somit verdeutlicht das Land Sachsen-Anhalt das Festhalten an dem massiven Einbau der Aue der Schwarzen Elster und missachtet den Schutzstatus, die Schutzwürdigkeit und die Entwicklungsmöglichkeit der Schwarzen Elster und ihrer Aue. Dazu zählt nach Auffassung des AHA eine mögliche Wiederanbindung der Altverläufe sowie umfassende Deichrückverlegungen bis hin zu Aufhebungen von Deichen zu prüfen. Nur so lässt sich ein nachhaltiger Umgang mit Hochwasser in der Wechselbeziehung zwischen Fluss und Aue, einhergehend mit dem Schutz, Erhalt und Weiterentwicklung als flächendeckender, arten- und strukturreicher Lebens- und Rückzugsraum realisieren.
Das Resümee der gesamten Fahrradexkursion, welche in der Lutherstadt Wittenberg endete, lautet, dass sich auch die Elbe und ihre Aue ab Torgau vielfältig, arten- und strukturreich darstellt. Als Beispiel können u.a. auch die belegten Storchennester in Döbern, Schützberg, und Gallin, zahlreich belebte Elbaltarme sowie die vielfältige Aue dienen. Jedoch bewirken Deiche nah am Fluss, starke Nährstoffeinträge und Verbauungen in der Landschaft, dass noch ein massiveres Umsteuern erforderlich ist. Nur weitläufige, arten- und strukturreiche Auen können ihre ökologischen und hydrologischen Aufgaben und Funktionen wahrnehmen.
Der gemeinnützige und ehrenamtliche Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) beabsichtigt daher sich sehr intensiv für den Schutz, Erhalt und naturnahe Entwicklung der Elbe zwischen Torgau und Wittenberg sowie der Schwarzen Elster, ihrer Fluss- und Auenlandschaften, ihrer Nebengewässer sowie angrenzender Natur- und Kulturlandschaften einzusetzen.
Dies soll in Form von Stellungnahmen, Vorschlägen, Exkursionen sowie Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit geschehen.
Auf Grund der vielfältigen Aufgaben beabsichtigt der AHA verstärkt im Rahmen seiner ehrenamtlichen Möglichkeiten seine räumlich, fachlich-inhaltlichen und organisatorischen Tätigkeiten und Aktivitäten im Bereich der Elbe und der Schwarzen Elster zu intensivieren.
In dem Zusammenhang möchte der AHA ehrenamtliche Regional-, Orts- und Arbeitsgruppen in der Region der Elbe und der Schwarzen Elster bilden. In diesen AHA-Gruppen können ehrenamtliche Interessenten unabhängig von Alter, Geschlecht, Bildung und Beruf mitwirken. Wer Interesse hat, wende sich bitte an folgende Kontaktmöglichkeiten:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Ortsgruppe Dessau-Roßlau

E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Regionalgruppe Leipzig und Umland
Otto-Adam-Straße 14
04157 Leipzig

E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 26.07.2020

Fotos: Sabine Schauer

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