Monat: Oktober 2020 (Seite 4 von 6)

NSG Peißnitznordspitze am 15.10.2020

Am Donnserstag, dem 15.10.2020, war ich wieder auf der Peißnitz unterwegs. Die Baumaßnahmen haben begonnen. Bei meiner Fototour habe ich weitere Flächen entdeckt, die beräumt wurden. Auf dem Maßnahmen-Übersichtsplan ist zu erkennen, was mit diesen Flächen bezweckt wird. 40 Jahre Sukzession wurde zerstört, damit sog. Kompensationsmaßnahmen durchgeführt werden. Da fragt man sich, wer dies überhaupt genehmigt. Hier liegen dann wieder mehrere Verstöße gegen die Festlegung für das NSG:
1. Zerstören und Entfernen von Pflanzen
2. Einbringung von ortsfremden Pflanzen, weiterhin:
3. Verlassen des offiziellen Weges
4. Befahren des Gebietes mit motorisierten Fahrzeugen.
Insgesamt gibt es fünf beräumte Flächen. Laut Plan muss es noch eine sechste Fläche geben, und zwar an der Wilden Saale, Nähe Peißnitznordspitze.

Fotos: Dietmar Hörner

Rundgang über die Nordspitze der Peißnitz

Die Peißnitznordspitze – gelb markiert sind die Standorte der beräumten Flächen Quelle: Google Maps/Adobe Lightroom

Am Sonntag, dem 11.10.2020, war ich auf der Peißnitz, um mir die Stellen anzusehen, die unser Mitglied Werner Zabel am Vortag fotografiert hat. Mitglieder des AHA haben an der Protestaktion „Joggen gegen Schotter“ teilgenommen und dazu den Bericht „Der Wegebau ist ein inakzeptabler menschlicher Eingriff in das FFH und NSG Peißnitznordspitze“ verfasst.

Es sind drei Flächen beräumt wurden. Ich habe eine Karte erstellt, um zu zeigen, wo sie sich befinden. Mit 1 – die Peißnitznordspitze, 2 – Flächen etwa 30 bis 40 m südlich der Peißnitznordspitze und 3 – Fläche Nähe Westeingang des NSG Peißnitznordspitze.
An der Peißnitznordspitze haben sie großflächig beräumt. Die Fläche 2 besteht aus zwei Flächen. Wie von Werner Zabel beschrieben einmal eine Flächen von 20 x 20 m und 10 x 10 m in etwa. Die dritte Fläche liegt etwa 40 m vom Westeingang des NSG am Wegesrand, etwa 5 m dahinter. Diese Fläche hat etwa den Ausmaß von 20 x 20 m. Auf diesen beräumten Flächen  sollen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen erfolgen. Diese Flächen erfuhren 40 Jahre lang Sukzession. Es entwickelte eine gewachsenen Struktur, die zerstört wurde, nur um Strukturen nachzubauen. Wie diese Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen aussehen sollen, ist dem AHA nicht bekannt. Doch die Erfahrung der vergangenen Jahren zeigte, dass gerne Eichen gesetzt werden. Man hat bereits vor einigen Jahren in das NSG Eichen und andere Gehölze gepflanzt. Keine dieser Bäume steht heute. 2019 kündigte Herr Hirtz, Untere Naturschutzbehörde der Stadt Halle (Saale), für dieses Jahr eine neue Pflanzaktion an. Der AHA hält solche Aktionen für Verschwendung von Steuermitteln.

Ebenfalls bin ich einen anderen Fotografen begegnet, der Fotos von der Natur machen wollte. Er war gerade auf dem Weg zur Nordspitze. Der hat überhaupt nichts von den Plänen des Umbaus mitbekommen. Er beschwerte sich nur, dass durch die stachlige Absperrung auf der Nordspitze man nicht ans Ufer käme, um von dort aus die Saale und Giebichenstein fotografieren zu können. Ich erklärte ihm, dass wir nicht ohne Grund diese errichtet haben – damit niemand die Wege verlässt und dort das Ufer zertritt.

Am Montag, dem 12.10.2020, ist unser Mitglied Isabell Schneider ebenfalls die Strecke abgegangen. Dabei trafen sie Arbeiter an, die die Baumaßnahmen vorbereiteten. Die Stadt Halle (Saale) will unbedingt diesen Wegebau durchsetzen und dabei die Zerstörung der Natur in Kauf nehmen. Das Prädikat „Grüne Stadt“ wurde ihr nicht verliehen, sondern so bezeichnet sich die Stadt Halle (Saale) selbst. Anhand dieses Projekts und anderer zerstörischer Maßnahmen, siehe Abholzungen in der Dölauer Heide, der Wegebau auf der Rabeninsel, die Zerstörung des Trothaer Wäldchen etc., kann jeder sehen, wie Ernst die Stadt Halle (Saale) es mit der „Grünen Stadt“ meint.

Fotos und Text: Dietmar Hörner

Über das Jahr 2020 ist unser Mitglied Dietmar Hörner über die Peißnitz gewandert und hat interessante Fotos gemacht. Werden diese der Vergangenheit angehören, wenn die Baumaßnahmen beendet sind? Feststeht, dass es erhebliche Störungen darstellen, die in der Festlegung des Naturschutzgebiet Nordspitze der Peißnitz 1993 ausdrücklich verboten sind und dem Ziel des Naturschutzgebiets entgegenwirken werden. Lesen Sie dazu den gehörigen Beitrag: „AHA hält besonderen Schutz des NSG Peißnitznordspitze in Halle für dringend notwendig!“ von Andreas Liste.
Ein weiterer Beitrag von Andreas Liste mit Fotos von Dietmar Hörner ist: „AHA beging 36 Jahre Peißnitzgruppe“ von Mai 2019.

Fotos: Isabell Schneider

AHA hält den Schutz, den Erhalt und eine naturnahere Entwicklung des Unterluches in Dessau-Roßlau für dringend geboten!

Roßlau – Weidengruppe im Unterluch

Im Rahmen mehrerer Begehungen des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) des Unterluches in Roßlau, welche von einer Schlinge der Elbe umrahmt ist, können sich die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer immer wieder von der Vielfältigkeit von Landschaft und Natur sowie ihrer Schutzbedürftigkeit und naturnahen Entwicklungsfähigkeit überzeugen.
In dem Blickwinkel betrachtet führte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) am Samstag, dem 10.10.2020, eine ca. fünfstündige Rundexkursion in das Unterluch in Dessau-Roßlau mit Aufenthalt an der Mündung der Rossel in die Elbe sowie Blick zum Naturschutzgebiet „Saalberghau“ und zur Mündung der Mulde in die Elbe durch.
Die erste Station bildete der Mündungsbereich der Rossel in die Elbe. Hier gilt es nach Auffassung der Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer den entwickelten naturnaheren Charakter des Gebietes mit seiner ausgeprägten Weichholzaue, nitrophilen Staudenflächen und vereinzelten Hartholzaue unbedingt zu erhalten. Die voranschreitende Sukzession führt zur Entstehung eines arten- und strukturreichen Auenwaldes, welcher vielen Tier- und Pflanzen Lebens- und Rückzugsraum sowie dem Hochwasser von Elbe und Rossel Ausbreitungsraum bieten kann. Jedoch ist es dringend geboten, die Kopfweiden am Nordrand des Gebietet zu schneiden, um sie erhalten zu können.
Im Abschnitt der Rossel zwischen Wasserburg und Oberluch erachten es die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer für wichtig die Bestrebungen der Rossel zu befördern, Mäandrierungen zu entwickeln, welche den deutlich wasserbaulich begradigten Charakter des Fließgewässers aufhebt, zu einem strukturell vielfältigen Fließgewässer und einem Stopp der weiteren Eintiefung des Flussbettes beiträgt. Mit Skepsis nahmen die ExkursionsteilnehmerInnen den Nutzen des im Bau befindlichen Schöpfwerkes Roßlau auf. Nach ihrer Auffassung sind eher die Beseitigung der Hauptursachen für vermehrtes Hochwasser wie u.a. Flächenversiegelung sowie das Fehlen einer nachhaltigen Forst- und Landwirtschaft anzugehen. Ebenso sind umfassende Reserven bei Deichrückverlegungen
vorhanden. Die Deichrückverlegungsmaßnahme im Oberluch gehört eindeutig zu den Schritten in die richtige Richtung.
Das ca. 270,00 ha große Auengebiet ist großflächig von einer gehölzoffenen, nährstoffenreichen, landwirtschaftlich genutzten Wiesenlandschaft geprägt. Im Uferbereich gedeihen im größeren bzw. kleineren Umfang hartholz- und weichholzauenwaldtypische Gehölze, wozu Stieleiche, Gemeine Esche, Feld- und Flatterulme, Feldahorn, Silberweide, Korbweide, Purpurweide sowie diverse Pappelarten gehören. Zu nennen seien auch Bestände von schwarzem Holunder, Blutrotem Hartriegel, Schlehe, Kratzbeere, diverse Weißdornarten und Europäischem Pfaffenhütchen, welche vorrangig im Uferbereich der Elbe gedeihen und sich zumeist sukzessiv vermehren. Prägend dabei sind zum Beispiel 2 deutlich erkennbare Solitärstieleichen im Westteil des Luches. Besonders gut ausgeprägt sind Gehölzabschnitte im West-, Süd- und Ostteil des Gebietes. Ein vermutlich angepflanztes, aber nunmehr sukzessiv untersetztes ca. 1 bis 2 ha großes Gehölzstück prägt den Nordteil des Luches im östlichen Bereich. Offene Bereiche zwischen den Gehölzen sind durch nitrophile Hochstauden wie Großer Brennnessel, Rübenkälberkropf, Ackerkratzdistel, Weißer Taubnessel und gefleckter Taubnessel bewachsen. Im Wiesenbereich sind Feuchtsenken und Kolke von Gehölzen umstanden.
Besonders ausgeprägt sind im westlichen Teil des Luches die weitläufigen Kies- und Sanduferbereiche der Elbe. Diese Strandbereiche sind zum Teil mit Schilf und an gepflasterten Abschnitten mit Wiesenalant bestanden.
Im Nordwestteil des Luches im Bereich des Industriehafenbeckens, aber auch in anderen Bereichen breiten sich deutlich Bestände der Rotesche aus. Weiter westlich unmittelbar im Einmündungsbereich zur Elbe waren am 11.10.2008 eine Biberburg sowie ein schwimmender Elbbiber sowie ein Eisvogelpärchen zu beobachten. Ebenso wechselte mehrfach ein Fischadler zwischen dem Naturschutzgebiet „Saalberghau“ und dem Unterluch Roßlau hin und her.
Besorgniserregend ist die intensive Angeltätigkeit, welche mit massiven Trittschäden und Vermüllungen im Uferbereich sowie unkontrollierten Autoverkehr verbunden ist. Ferner befinden sich besonders im südlichen Bereich des Luches etwa alle 100 m Hochstände, welche in Bäume eingebaut worden. Damit verknüpft sind deutlich massive Schädigungen der betroffenen Bäume zu erkennen. Im Südteil ist zudem eine Art Unterstand aus Beton erkennbar, welcher nunmehr von Gehölzen eingewachsen ist.
Ein Wegesystem ist nur im nördlichen Bereich des Luches erkennbar. Ansonsten bestimmen Fahrrinnen, welche von maschineller landwirtschaftlicher Nutzung zeugen, das infrastrukturelle Bild. Das Unterluch ist unausgewiesen nur von der Straße Industriehafen aus erreichbar. Somit ist ein massenhaftes touristisches Aufkommen nicht erkennbar und auch nicht zu erwarten bzw. nicht wünschenswert, was im konkreten Fall ideale Ausgangsbedingungen für eine verstärkte naturnahe Entwicklung bietet.
Auenlandschaften gehören bekanntlich zu den arten- und strukturreichsten Landschaften der gemäßigten Zonen der Erde. Im dem Blickfeld ist auch die Auenlandschaft des Unterluches Roßlau im Einflussbereich der Elbe zu sehen. Besonders prägend ist die landwirtschaftlich genutzte Wiesenfläche, so dass sich auentypische Gehölze vorrangig und sukzessiv in den Randbereichen entwickelt. Die arten- und strukturreichen sowie hart- und weichholzauenartigen Pflanzenarten bieten ein umfassendes Potenzial, um eine sukzessive Entwicklung von Auenwaldbeständen zu ermöglichen. Auch eine verringerte Wiesenfläche bietet ausreichend Jagdraum für Greifvögel und potenziellen Brutraum für den Wachtelkönig. Die fast nicht vorhandene Nutzung für Sport, Freizeit und Erholung bietet durchaus die Chance für naturnahe Entwicklungen, vorausgesetzt man stellt entsprechende Räume zur Verfügung. Das Gebiet ist touristisch interessant, sollte aber keinesfalls gefördert werden. Das Luch sollte ein „Insidertip“ bleiben und vorrangig der Umweltbildung in Form von Exkursionen und Erfassungen bzw. Kartierungen zur Verfügung stehen. Wichtig ist, dass keine Verbauungen erfolgen, die Fischerei und die Jagd eingeschränkt oder gar untersagt werden. Der Teilflächennutzungsplan Roßlau der Stadt Dessau-Roßlau bietet dazu den planerischen Möglichkeiten. Die Fischerei sollte ganz untersagt und die Jagd nur auf Anforderung beschränkt werden. Nur so kann sich das Unterluch zu einem weitgehend ungestörten Lebens- und Rückzugsraum von Fauna und Flora entwickeln. Die räumliche Lage und das umfassend vorhandene ökologische Entwicklungspotenzial sowie die Einbindung in das umfassende, bereits bestehende Schutzgebiets- und Biotopsverbundssystem bilden dafür entscheidende und optimale Vorrausetzungen.
Das Unterluch Roßlau befindet sich im Überschwemmungsgebiet der Elbe sowie ist Bestandteil des Biosphärenreservates „Mittlere Elbe“. Innerhalb des Biosphärenreservates „Mittlere Elbe“ gehört das Gelände zur Schutzzone III (Landschaftsschutzgebiet). Darüber hinaus ist das „Unterluch Roßlau“ Teil des FFH-Gebietes „Kühnauer Heide und Elbaue zwischen Aken und Dessau“ sowie des Europäischen Vogelschutzgebiet es „Mittlere Elbe einschließlich Steckby-Lödderitzer Forst“. Diese vielfältigen Schutzausweisungen sind Verpflichtung und Chance zugleich und verdeutlichen die Bedeutung der Aue im großen Maßstab und im Unterluch Roßlau im speziellen.
Für die Mitglieder der Exkursionsgruppe war es immer wichtig auf den Biotop- und Grünverbund über die Elbe zu den Naturschutzgebieten „Saalberghau“ und „Untere Mulde“ hinzuweisen und dafür zu werben diesen nicht nur zu erhalten, sondern auch noch auszuweiten, wozu zum Beispiel das Gebiet der „Kleinen Mückenberge“ nördlich der Einmündung der Vereinigten Mulde gehören. Dabei verwiesen die anwesenden Mitglieder auf den „Rahmenplan zur Erstellung einer Schutz- und Entwicklungskonzeption für die „Kleinen Mückenberge“ nördlich des Mündungsbereiches der Mulde in die Elbe (Stadt Dessau-Roßlau)“ vom 01.10.2007.
In dem Zusammenhang ist es ebenfalls ganz wichtig, die Elbe von weiteren Ufer- und Sohlbefestigungen aller Art freizuhalten und zu prüfen, wo bestehende Verbauungen aus dem Bereich des Flusses zu entfernen.
Einen sehr wichtigen Schwerpunkt der Exkursion bildete der Blick auf das Mündungsgebiet der Mulde in die Elbe, welche sich im ca. 1.191 ha großen Naturschutzgebiet „Untere Mulde“ befindet. Begrüßenswert ist, dass die Mulde sich hier weitgehend naturnaher entfalten kann und nicht mit Schiffbarmachungsbaumaßnahmen am Flusssystem konfrontiert ist. Eine vielfältige Struktur mit tieferen und flacheren Bereichen, Schotter-, Kies- und Sandbänken sowie weitgehend unverbauten Ufern lassen viel Naturnähe und Gestaltungskraft der Natur erkennen. Jedoch hat die bauliche Ausweitung der B 184 einiges an landschaftlichen Schaden und räumliche Einengung des Flussraumes erkennen. Dabei bildet der Wechsel von Prall- und Gleithängen mit mehr oder minder Bewuchs Brutmöglichkeiten z.B. für Eisvögel, Uferseeschwalben und Beutelmeisen.
Die Schotter-, Kies- und Sandbänke bieten dem Flussregenpfeifer idealen Brutraum.
Von daher dürfen diese Bereiche weder Aufenthaltsraum für Angler, noch für Badenden sein. Ebenso bedeutsam ist der flussbegleitende Bestand von Hart- und Weichholzauenwäldern, welche es gilt nicht nur im Bestand zu schützen, sondern sukzessive Ausbreitungsräume zu sichern. Daher gilt es Pläne und Überlegungen Fahrrad- und Wanderwege bis zur Mündung der Mulde in die Elbe eine klare Absage zu erteilen, um bauliche Eingriffe in diesem sehr bedeutsamen Teil der Elbe-Mulde-Aue zu vermeiden.
Mit Blick auf das 316,00 ha große einstige Naturschutzgebiet „Saalberghau“ weisen die anwesenden Mitglieder des AHA auf die sehr große Bedeutung und Schutzwürdigkeit dieses Auenwaldes und seiner angrenzenden Gebiete hin. Dieses Naturschutzgebiet ist nunmehr mit Verordnung vom 18.12.2018 in das ca. 8.507 ha große Naturschutzgebiet „Mittelelbe zwischen Mulde und Saale“ aufgegangen.
In seiner Stellungnahme vom 24.09.2018 zum Entwurf der Verordnung des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt über das Naturschutzgebiet „Mittelelbe zwischen Mulde und Saale“ vom 13.06.2018 äußerte sich der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) folgendermaßen, Zitat:

I. Grundsätzliches

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) begrüßt grundsätzlich die Ausweisung eines Naturschutzgebietes „Mittelelbe zwischen Mulde und Saale“. Somit besteht die Möglichkeit eine vielfältige Auenlandschaft der Mittelelbe zwischen den Mündungsgebieten von Mulde und Elbe zu schützen, zu erhalten und sich weiter entwickeln zu lassen. Das erfordert jedoch einen konsequenten Schutz und keine Zugeständnisse an Interessengruppen, welche sich nicht unbedingt als ehrliche Verfechter des Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutzes hervorgetan haben bzw. hervortun. Dazu zählen auf jeden Fall die Durchführung von Land- und Forstwirtschaft, das Ausüben von Jagd, Fischerei und Angeltätigkeit sowie das öffentliche Auftreten derer Lobbyverbände zu den Thema Schutzgebiete, Umgang mit geschützten Tierarten wie Wolf und Elbebiber sowie die daraus erwachsenen Gefahren für den nachhaltigen Schutz und Entwicklung des geplanten neuen Naturschutzgebietes. Die jüngsten verbal sehr aggressiven Auftritte von Jägern und Anglern in Jerichow bestätigen die Befürchtungen, dass nur klare Schutzregelungen im Interesse von Fauna und Flora sowie Landschaft und Biotopverbund deren stark von Eigeninteresse geprägten Anliegen in die Schranken weisen und in so einem bedeutsamen Naturschutzgebiet keinen Platz finden.
Ferner bedarf es einer flächendeckenden, wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption, welche u.a. beinhalten muss, in welchem Umfang Landwirtschaft möglich ist sowie ob Forstwirtschaft auszuschließen bzw. unter welchen Bedingungen sie stattfinden kann.

II. Zum Inhalt

Zu § 5 Zulässige Handlungen:

Zu 7.: Der Elbe-Kilometer 280 ist auf den Schutzgebietskarten nicht ausgewiesen. Somit lässt sich keine ordnungsgemäße Einschätzung über den Sinn dieser angedachten zulässigen Handlung geben.

Zu § 6 Landwirtschaft:
Zu 3 und 4:
Es sind grundsätzlich Monokulturen auszuschließen und ein umfassender Kulturanbau mit eng damit verbundener Fruchtfolge verbindlich festzulegen. Eine derartige Festlegung soll dafür Sorge tragen, dass eine Beförderung der Humusbildung der Böden mit einhergehendem gutem Bodenzustand erfolgt, ausreichend Nahrung und Unterschlupf für Tiere existieren sowie Bodenerosionen durch Wind und Niederschläge ausbleiben. Ebenfalls gilt es die ausgeräumten Agrarlandschaften mit Gehölz-, Stauden- und Krautstreifen ökologisch weiter aufzuwerten. Dies kann durch Anpflanzungen – Obstgehölze und Weiden – oder Sukzession erfolgen. Dem biologisch-dynamischen und biologisch-alternativen Landbau ist Vorrang einzuräumen und das Einbringen von mineralischen Düngemitteln auszuschließen, weil Auenböden ausreichend Nährstoffe enthalten und eine weitere Nitrat- und Phosphatbelastung der Böden, Schicht- und Grundwasser unterbleiben muss.

Zu § 7 Forstwirtschaft:

Die gegenwärtigen sehr negativen Erfahrungen bezüglich der forstwirtschaftlichen Nutzungen und Eingriffe zum Beispiel in den Naturschutzgebieten Hakel, Auwald bei Plötzkau und Sprohne lassen nur den Schluss diese in dem geplanten Naturschutzgebiet auszuschließen. Nur so ist eine sukzessive naturnahe Entwicklung der Waldgebiete im künftigen Naturschutzgebiete möglich. Ansonsten belasten nicht nur massenhafte Holzeinschläge das angedachte Naturschutzgebiet, sondern auch die damit verbundenen Belastungen wie Bodenverdichtungen, durch Lärm, Abgase, Feinstaub und Transportverkehre sowie der Ausbreitung sehr lichtbedürftiger Baumarten wie dem Spitzahorn und Behinderung des sukzessiven Aufwuchses der Stieleiche in halbschattigen Bereichen.
Eine flächendeckende, wissenschaftlich fundierte Schutz- und Entwicklungskonzeption muss klären, unter welchen Bedingungen forstwirtschaftliche Maßnahmen außer der Beseitigung von Gefahren möglich sein können.

Zu § 8 Jagd

Die angedachte Größe des Naturschutzgebietes im Umfang von ca. 8.509 ha lässt die Entwicklung einer weitgehenden ausgewogenen Nahrungskette zu. Dazu ist es jedoch erforderlich alles zu unternehmen, dass Fleischfresser wie zum Beispiel Wolf, Luchs, Wildkatze, Fuchs, Greifvögel, Eulen und auch Schlangen Einzug halten können und ihr Lebensraum geschützt ist. Nur so kann sich eine naturnahe Nahrungskette entwickeln und halten. Eine ordnungsgemäße wissenschaftliche Begleitung und Beobachtung ermöglicht eine fachlich-fundierte Kontrolle und Aufzeichnung von Entwicklungen.
Eine flächendeckende, wissenschaftlich fundierte Schutz- und Entwicklungskonzeption muss klären, unter welchen Bedingungen eine Jagd möglich oder erforderlich erscheint.
Eine generelle Freistellung von Verboten nach § 4 ist nicht akzeptabel. Diese Ansicht findet ihre Verstärkung in der zunehmenden Radikalisierung in der Jägerschaft, woraus sich unzulässige jagdliche Eingriffe erwachsen können.

§ 9 Gewässerunterhaltung

Im und am Naturschutzgebiet gilt es eine naturnahe bis natürliche Gewässerentwicklung zu befördern. Dazu gehört der Erhalt von Mäandrierungen und Furkationen sowie der damit verbundenen Arte- und Strukturvielfalt in den Gewässern. Aus dem Grund sind Begradigungen, der Zuschnitt in Trapezformen auszuschließen bzw. aufzulösen, den Verbleib von hereinragenden Ästen und Zweigen. Bruchholz und Steinen zu sichern sowie das permanente Beräumen der Gewässer auszuschließen. Hereinragende Äste und Zweige, Bruchholz sowie Steine befördern nicht nur die Strukturvielfalt am und im Gewässer, sondern bieten vielen Tieren und Pflanzen Lebens- und Rückzugsraum. Dazu zählen Biber, Eisvogel, Beutelmeise, Amphibien und Fische.
Ferner sind Gewässerschonstreifen von mindestens 10 m zu belassen, um naturnahe und sukzessive Entwicklungen zu ermöglichen.

Zu § 10 Angel- und Berufsfischerei

Innerhalb und an den Außenbereichen Naturschutzgebietes gilt es umfassend Fauna und Flora zu schützen sowie eine artenangemessene Mehrung zuzulassen. Die langjährigen Erfahrungen haben immer aufgezeigt, dass hier Angel- und Berufsfischerei dem entgegenstehen. Dazu zählen Störungen und Zerstörungen in den Uferzonen, Vermüllungen, Campieren, das Befahren mit Kfz. An die Gewässer heran, das Einrichten von Feuerstellen etc. Es ist nicht einleuchtend warum ausgerechnet Angel- und Berufsfischerei in einem Naturschutzgebiet möglich sein soll. Angel- und Berufsfischerei sind Beschäftigungen, welche vorrangig dem privaten Interesse einzelner Personen dient und auf Grund schon bestehender Beeinträchtigungen dem gesamten Schutzanliegen des Naturschutzgebietes entgegensteht.
Der AHA hat ohnehin schon mehrfach eine flächendeckende, länderübergreifende Regelung zur Durchführung und zu Standorten der Angel- und Berufsfischerei angeregt.
Eine generelle Freistellung von Verboten nach § 4 ist nicht akzeptabel. Diese Ansicht findet ihre Verstärkung in der zunehmenden Radikalisierung in dem Personenkreis der Angler, woraus sich unzulässige Eingriffe, Beeinträchtigungen und Schäden erwachsen können.„ Zitat Ende

Leider haben diese Vorschläge nicht im erforderlichen Umfang Eingang in die nunmehrige Verordnung gefunden. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) sieht in dem nunmehrigen Naturschutzgebiet die sehr große Möglichkeit die Aue der Elbe zwischen den Mündungsgebieten von Mulde und Saale umfassend zu schützen, weiter als Biotop- und Grünverbund entwickeln zu lassen sowie Anknüpfungen an andere bestehende und potentielle Schutzgebiete zu schaffen.

Der Auenwald Saalberghau ist erfreulicherweise von Auskolkungen, Senken und Altverläufen der Elbe geprägt. Dieser Hartholzauenwald bestehend aus Bäumen wie Stieleiche, Feld- und Flatterulme, Gemeiner Esche und Feldahorn etc., aus Sträuchern wie schwarzem Holunder, Blutrotem Hartriegel, Schlehe, Kratzbeere, diverse Weißdornarten und Europäischem Pfaffenhütchen etc. und krautigen Arten in der Feldschicht wie Buschwindröschen, Scharbockskraut, Lungenkraut, Großer Brennnessel und Purpurtaubnessel, bildet einen recht bedeutsamen Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten. Zu hören und zu sehen waren an dem Tag u.a. Klappergrasmücke, Zilpzalp, Schwarz-, Grün- und Buntspecht, Rotmilan sowie Goldammer und Zaunkönig. Über dem östlich angrenzenden Unterluch drehten Schwarzmilane ihre Runden. Zum Elbufer hin ist die Landschaft von einer von Auskolkungen sowie u.a. von Hochstauden und Fettwiesen geprägten Weichholzaue mit Schwarzpappeln, Pappelhybriden und Silberweiden bestanden, gekennzeichnet.

Auf Grund der Bedeutsamkeit und Vielfältigkeit sowie der damit verbundenen Schutzwürdigkeit gilt es entsprechende Anstrengungen zum Schutz, zum Erhalt und zur Entwicklung zu intensivieren. Dazu bedarf es einer wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption für das Unterluch Roßlau in der Stadt Dessau-Roßlau.
Als Basis dazu kann der vom AHA am 04.05.2009 beschlossene „Rahmenplan zur Erstellung einer Schutz- und Entwicklungskonzeption für das „Unterluch Roßlau“ in der Stadt Dessau-Roßlau“ dienen.
Wer noch mehr zu den Überlegungen und Aktivitäten der ehrenamtlichen AHA-Ortsgruppe Dessau-Roßlau erfahren möchte, kann sich an folgende Adresse wenden:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Ortsgruppe Dessau – Roßlau

E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 11.10.2020

Fotos: Sabine Schauer

Fotos: Esther Zalm

Fotos: Dietmar Hörner

AHA hält weiterhin Erhalt, Schutz, Weiterentwicklung und räumliche Ausdehnung des Stadtgrüns in Berlin für dringend geboten!

Berlin – Rotes Rathaus und Fernsehturm

Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) gehört auch im Land Berlin ein umfassender Erhalt und Schutz sowie eine Weiterentwicklung und räumliche Ausdehnung von Stadtgrün zu einer sehr notwendigen Aufgabe. Bekanntlich bedeutet Stadtgrün eine Verbesserung der Luftqualität durch Sauerstoffproduktion und Erhöhung der Luftfeuchtigkeit sowie Absorbierung z.B. von Stick- und Kohlenoxiden sowie Feinstaub. Ferner dienen sie den Menschen als Erholungsraum, tragen zur Verbesserung des Stadtbildes sowie fungieren als Lebens- und Rückzugsräume für verschiedene Tier- und Pflanzenarten. Stadtgrün stellt sich u.a. als Parkanlagen, Begleitgrün an Wegen und Straßen sowie als Gärten dar.
Eng damit verbunden die Oberflächengewässer Berlins, welche laut Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz eine Fläche von 58,9 km² bzw. 6,6 {742476d910061147bacb9f2d1e63afebae5c969212eff52eb4ea03554537fa31} der Berliner Gesamtfläche umfasst.
Die ökologische und stadtgestalterische Bedeutung erhöht sich, wenn neben Schutz, Erhalt und Weiterentwicklung einzelner Bereiche des Stadtgrüns und der Oberflächengewässer, Biotop- und Grünverbünde erhalten bleiben und eine umfassende Erweiterung erfahren sowie neue Verbindungen entstehen bzw. sich entwickeln können. Nach Angaben der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz des Landes Berlin durchfließen die Flüsse Spree, Dahme und Havel auf einer Strecke von 89 km die Bundeshauptstadt. Hinzukommen noch kleinere Nebenwasserläufe wie Panke, Fredersdorfer Fließ, Tegeler Fließ, Wuhle und Nordgraben mit einer Länge von ca. 75 km. Bei den Fließgewässern ist es u.a. dringend geboten, Sohl- und Uferbefestigungen zu erfassen und zu entfernen sowie damit Möglichkeiten für naturnahere, strukturreichere Entwicklungen zu schaffen.
Dagegen erfüllt den AHA die Wiederzunahme der Flächenversiegelung mit großer Sorge. Laut Umweltatlas Berlin 01.02 Versiegelung (Ausgabe 2017) ergeben sich folgende diesbezügliche Angaben.

Jahr Versiegelung in ha {742476d910061147bacb9f2d1e63afebae5c969212eff52eb4ea03554537fa31}
1990 31.173 35,3
2001 31.021 34,7
2005 28.408 31,9
2011 29.190 32,8
2016 30.192 33,9

Als Beispiel einer falschen baulichen Entwicklung ist der Beschluss des Abgeordnetenhaus Berlin vom 07.08.2019 zum „Bebauungsplan 8-66gemäß § 9 Abs. 8 BauGBfür das Gelände zwischen Gerlinger Straße, Buckower Damm, der Landesgrenze Berlin – Brandenburg und der östlichen Grenze des Grundstücks Gerlinger Straße 25/29im Bezirk Neukölln, Ortsteil Buckow“ zu sehen.

https://www.berlin.de/ba-neukoelln/politik-und-verwaltung/aemter/stadtentwicklungsamt/stadtplanung/bebauungsplaene/bebauungsplan-festgesetzt/artikel.844944.php

https://www.buckowerfelder.de/

Das Land Berlin äußert sich unter dem Link https://www.stadtentwicklung.berlin.de/wohnen/wohnungsbau/buckower-felder/index.shtml folgendermaßen, Zitat:

Das Gebiet Buckower Felder liegt im Bezirk Neukölln unmittelbar am südlichen Stadtrand Berlins im Ortsteil Buckow westlich der Gropiusstadt. Die etwa 16 Hektar große Fläche, die bis zum Beginn der Baumaßnahmen vorrangig landwirtschaftlich genutzt wird, gehört zu den wenigen landeseigenen Flächen mit großem Wohnungsbaupotential. Damit kommt dem Gebiet – das vom Buckower Damm, der Gerlinger Straße sowie dem Berliner Mauerweg umschlossen wird – eine besondere stadtentwicklungspolitische Bedeutung zu.

Das östliche Teilgebiet ist im Flächennutzungsplan (FNP) seit 1994 als Wohnbaufläche mit landschaftlicher Prägung dargestellt. Landschaftliche Prägung bedeutet, dass das Plangebiet in der Übergangszone zur freien Landschaft liegt. Die landschaftliche Prägung soll durch den Erhalt bzw. der Entwicklung von Freiräumen und Vegetationsstrukturen erreicht werden.

Festgesetzt durch den Bebauungsplan 8-66 ist eine drei- bis fünfgeschossige Wohnbebauung, die etwa 850 bis 900 Wohnungen ermöglichen. Mindestens 30 Prozent der Wohnungen werden öffentlich gefördert sein und einen Mietpreis von 6,50 EUR/m² haben. Das Vorhaben wird überwiegend durch das städtische Wohnungsunternehmen STADT UND LAND Wohnbauten-Gesellschaft mbH umgesetzt. 20 Prozent der zulässigen Geschossfläche Wohnen werden von gemeinwohlorientierten Dritten (u.a. Genossenschaften) errichtet. Die Grundstücke werden hierbei von der STADT UND LAND in Erbpacht langfristig zur Verfügung gestellt.“, Zitat

Offenbar haben Abgeordnetenhaus und Senat des Landes Berlin noch immer nicht begriffen, dass nicht weitere Flächenversiegelung, sondern Flächenentsiegelungen notwendig sind. Im konkreten Fall zerstört man eine entwicklungsfähige Agrarfläche, welche u.a. zahlreichen Vogelarten Lebensraum bietet. In der Begründung des Bebauungsplans heißt es auf Seite 49, unter „Avifauna“, Zitat: Im Jahr 2013 wurde eine faunistische Standortuntersuchung im Plangebiet durchgeführt (ÖKOPLAN2013). Bei der Erfassung der Avifauna (Brutvögel) wurden im Plangebiet und seinem Umfeld insgesamt 17 Vogelarten nachgewiesen, davon vier Arten als Brutvögel mit Brutverdacht (Dorngrasmücke, Feldlerche, Feldschwirl und Grauammer). Alle vier Arten gelten als wertgebend, Zitat Ende

Diese Darstellung ist beispielhaft zu betrachten für die Schutzwürdigkeit und ökologische Entwicklungsfähigkeit dieser Agrarlandschaft an der Grenze zum Land Brandenburg. Ferner sind Gehölzstrukturen mit angrenzenden Kraut- und Staudenfluren als bedeutsam anzusehen. Eine entsprechende Entwicklung der intensiver genutzten Agrarfläche hat dann eine fortgesetzte und sich weiter gestaltende bedeutsame Funktion als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten, Kaltluftentstehungsgebiet, Raum des Biotop- und Grünverbundes sowie damit verbundenen Erholungs- und Wohnraumfunktion für bestehende Wohngebiete. Darüber hinaus bleiben dem Gesamtgebiet verstärkte Ziel- und Quellverkehre durch Kraftfahrzeuge erspart.
Bei der Planung und angesetzten Umsetzung auf einen Flächennutzungsplan des Jahres 1994 zeugt davon, dass offensichtlich eine Mehrheit im Abgeordnetenhaus und der rot-rot-grüne Senat noch immer nicht die dringende Notwendigkeit eines noch viel strengeren Schutzes von Umwelt, Natur, Landschaft und Klima erkannt haben.
Daher fordert der AHA diesen und ähnliche geplante bzw. beschlossene Bebauungspläne erneut auf den Prüfstand zu stellen und bestenfalls sofort zu stoppen bzw. zu beenden.
Ferner leitet sich für den AHA daraus ab, dass ein verstärkter Erhalt, Schutz, Weiterentwicklung und räumliche Ausdehnung des Stadtgrüns und der Oberflächengewässer dringend geboten sind. Ebenso gilt es dringend zu prüfen, wo nicht nur ein Stopp der Neuversiegelung erfolgen kann, sondern noch besser Rückbau und Flächenentsiegelungen möglich sein können.

Der AHA ist bereit im Rahmen seiner ehrenamtlichen und fachlichen Möglichkeiten bereit daran mitzuwirken. Ferner bietet sich der AHA als Sammelbecken für Interessierte an, welche sich ehrenamtlich für den Erhalt, Schutz, Weiterentwicklung und räumliche Ausdehnung des Stadtgrüns und der Oberflächengewässer einsetzen möchten.
Wer Interesse daran hat, wende sich bitte an folgende zentrale Anschrift des ehrenamtlichen und gemeinnützigen AHA:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA
)
Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

E-Mail: aha_halle@yahoo.de
Telefon & WhatsApp: 0176 643 623 67

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 11.10.2020

AHA fordert umweltverträgliche Nutzung des Geiseltalsees

Bereits im Dezember 2014 erfolgte die Vorlage eines Tourismuswirtschaftlichen Gesamtkonzeptes für die Gewässerlandschaft im Mitteldeutschen Raum. Das hauptsächlich auf die Gebiete des Freistaates Sachsen und Land Sachsen-Anhalt bezogene Konzept umfasst den Großraum zwischen den großen und mittleren Städten Leipzig, Halle (Saale), Dessau-Rosslau, Naumburg, Weißenfels, Köthen und Wittenberg. Betroffen sind davon die Fluss- und Seenlandschaften an Elbe, Mulde, Saale, Weißer Elster, Unstrut, Pleiße, Parthe und Floßgraben sowie des Geiseltalsees, der Neuseenlandschaft bei Leipzig, Goitzsche und der Seen im Dübener Park. Es erstreckt sich aber auch bis zum Altenburger Land im Freistaat Thüringen.
Das Konzept ist nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) vorrangig von einer umfassenden und intensiven Nutzung der Gewässer des Planungsgebietes geprägt. Dazu zählen die Beförderung des motorisierten Bootsverkehrs, die Errichtung von baulichen Anlagen an und in den Gewässern sowie der gezielte Aus- und Neubau von Kanalbauten aller Art. Es fehlt komplett die Berücksichtigung der Bedeutsamkeit des Planungsraumes als vielfältiger Natur- und Landschaftsraum, welcher Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten bietet. Der AHA sieht in dem Planungspapier die klare und deutliche Zielrichtung, Umwelt, Landschaft und Natur den Bedürfnissen des Tourismus unterzuordnen. Derweil ist es erforderlich den Tourismus in die Schutzbedürfnisse dieser sehr bedeutsamen, arten- und strukturreichen Natur- und Landschaftsräume einzuordnen. Für den AHA haben jahrhundertlanger Bergbau sowie jahrzehntelange Verschmutzungen von Umwelt, Natur und Landschaft genug Schaden angerichtet. Von daher ist ein rasantes und sofortiges Umdenken hin zu einem verantwortungsvollen Denken dringend geboten.
Mit großer Sorge beobachtet der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) dabei beispielsweise das fortgesetzte und intensive Bestreben insbesondere des Freistaates Sachsen und des Landes Sachsen-Anhalt, der Landkreise Nordsachsen, Leipzig und Saalekreis sowie der Städte Leipzig, Halle (Saale), Merseburg und Leuna auf Kosten des Steuerzahlers Wassertourismus zu nutzen, um massiv den Motorbootverkehr zu befördern.
Ähnlich sieht der AHA die Gefahren für den Geiseltalsee in Sachsen-Anhalt, wo man bereits mit einer Allgemeinverfügung des Landkreises Saalekreises vom 10.08.2012 u.a. das von Motorbooten mit 10 m Länge und 20 PS-Motoren zugelassen hatte. Auch hier ist mit zunehmender Verlärmung und Luftverschmutzung, aber ebenso mit verstärktem Wellenschlag zu rechnen, was zur Störung bzw. Zerstörung ganzer Uferzonen führen kann. Es ist unverständlich, warum nicht endlich die dringend notwendige Zeit aufbringen kann, um der Natur die Möglichkeit einer stabilisierenden Entwicklung aufbringen zu lassen. Innerhalb eines Zeitraums von ca. 300 Jahre hat der Mensch diesem Gebiet gewaltige Schäden zugefügt. Nun gilt es der Natur wenigstens 100 Jahre Zeit zu lassen, um eine Neuentwicklung zu ermöglichen. Was kann die Natur dafür, wenn der Mensch nicht in der Lage ist die Kommunen ordnungsgemäß finanziell und materiell auszustatten?
Der AHA fordert daher die Lausitzer- und Mitteldeutsche Bergbauverwaltungsgesellschaft (LMBV) als zuständiger „Bergbausanierer“, den Landkreis Saalekreis, als zuständige untere Behörde, sowie die Anrainerkommunen auf, endlich die voranschreitende, zumeist umwelt- und naturfeindliche Entwicklung im Geiseltalseengebiet zu stoppen. Ferner gilt es im und am Naturschutzgebiet alle Bauarbeiten zu unterlassen und schon alle diesbezüglichen Planungen zu stoppen. Ferner fordert der AHA die Medien auf, verantwortungsvoll zu handeln und nicht ständig auf eine verstärkte touristische Nutzung zu drängen und diese als Allheilmittel für kommunale Probleme darzustellen.

Im Interesse einer sauberen Umwelt, Landschaft und Natur sowie eines umwelt- und naturverträglichen Tourismus fordert der AHA die Verantwortlichen in Politik und Verwaltung des Landes Sachsen-Anhalt, des Landkreises Saalekreises und der Anliegergemeinden auf weitere Ausweitungen und Lockerungen für die touristische Nutzung des Geiseltalsees einhergehend u.a. mit der Aufhebung der Einschränkungen im Motorbootverkehr zu unterlassen und stattdessen das Gewässer von jeglicher Motorisierung freizuhalten.
Dies ist auch im Blick auf den voranschreitenden Klimawandel zu betrachten. den Landtag und die Staatsregierung Sachsens auf, diese Änderung des Wassergesetzes wieder aufzuheben. Ferner appelliert der AHA an den Freistaat Sachsen, an das Land Sachsen-Anhalt und den Landkreis Saalekreis und die Stadt Halle (Saale) die Neuseenlandschaft und den Geiseltalsee sowie die Weiße Elster und die Pleiße von jeglicher Motorisierung freizuhalten.
Nach Auffassung des AHA bedarf es endlich einer wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption für die mitteldeutsche Seen- und Flusslandschaft. Dabei ist es dringend notwendig, den dringenden Erfordernissen der globalen, regionalen und örtlichen Entwicklung von Umwelt, Natur, Landschaft und Klima Rechnung zu tragen und darauf entsprechende Antworten zu suchen und zu finden.
Hierzu gilt es nach Meinung des AHA unverzüglich die wissenschaftlichen Potenziale u.a. an den Universitäten und Hochschulen in Leipzig, Halle (Saale), Erfurt, Jena, Dessau-Roßlau, Merseburg und Bernburg zu nutzen.
Um diesen umfassenden Forderungen Nachdruck zu verleihen, beabsichtigt der AHA eine ehrenamtliche Arbeitsgruppe zur Beförderung eines umwelt- und naturverträglichen Wassertourismus zu bilden.
Wer Interesse hat für einen nachhaltigen Schutz und Erhalt sowie an einer naturnahen Entwicklung der Auenlandschaften an Elbe, Saale, Mulde, Unstrut, Weißer Elster, Luppe, Nahle, Pleiße und Parthe sowie der Seenlandschaft Mitteldeutschlands mitwirken möchte, wende sich bitte an folgende Kontakte:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

E-Mail: aha_halle@yahoo.de
Telefon & WhatsApp: 0176 643 623 67

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Regionalgruppe Merseburg-Leuna-Bad Dürrenberg
Umweltbibliothek Merseburg „Jürgen Bernt-Bärtl“
Weiße Mauer 33

06217 Merseburg

Tel.: 0176 – 52562945
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 10.10.2020

AHA führt Arbeitseinsatz auf Streuobstwiese am Landhaus in Dessau-Roßlau durch

Dessau – die vom AHA betreute Streuobstwiese „Am Landhaus“

Samstag, den 17.10., um 10.00 Uhr
Arbeitseinsatz in der Streuobstwiese „Am Landhaus“
Treffpunkt: Pension „Landhaus“ Dessau

Am 08.12.2015 haben erfreulicherweise die Stadt Dessau-Roßlau und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) eine Pflege- und Nutzungsvereinbarung ab 01.01.2016 für die Streuobstwiese am Landhaus am Naturschutzgebiet Untere Mulde abgeschlossen. In Folge dessen hatte der AHA mit großer Freude und großem Dank einen Zuschuss der Stiftung Umwelt, Natur- und Klimaschutz des Landes Sachsen-Anhalt zur Förderung von Maßnahmen zum Schutz, Pflege und Betreuung der Streuobstwiese Am Landhaus in der Stadt Dessau-Roßlau beantragt und erhalten. Mit der Förderung durch die Stiftung Umwelt, Natur- und Klimaschutz des Landes Sachsen-Anhalt besteht nun die Basis, in Absprache mit der unteren Naturschutzbehörde der Stadt Dessau-Roßlau, konkret die Pflege- und Betreuungsmaßnahmen durchzuführen.
Somit bildet nunmehr die vollständige praktische Umsetzung der Pflege- und Nutzungsvereinbarung zwischen Stadt Dessau-Roßlau und AHA für die ca. 1,8 ha große Streuobstwiese „Am Landhaus“ in der Unteren Muldeaue einen besonderen Arbeitsschwerpunkt des AHA.
Nunmehr ist der nächste und siebzehnte öffentliche Arbeitseinsatz auf der Streuobstwiese am Landhaus am Samstag, dem 17.10.2020, geplant.
Dabei ist vorgesehen die am 20.06.2020 begonnenen Mahdarbeiten auf der Streuobstwiese fortzusetzen sowie die Apfelernte abzuschließen.
Interessenten sind selbstverständlich gerne und recht herzlich willkommen.
Der AHA bittet dabei um wetterfeste Arbeitskleidung, wozu unbedingt festes Schuhwerk und Arbeitshandschuhe gehören.
Treff ist 10:00 Uhr am Eingang Landhaus, Am Landhaus 01 in Dessau-Roßlau.
Wer noch mehr zu dem Arbeitseinsatz, zur Betreuung der Streuobstwiese am Landhaus am Naturschutzgebiet Untere Mulde sowie zu den generellen Aktivitäten des AHA erfahren möchte, wende sich bitte an folgende Kontaktmöglichkeit:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Ortsgruppe Dessau-Roßlau

E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 09.10.2020

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