Grundsätzliches
Bekanntlich haben Bäume und Sträucher (Gehölze) sehr wichtige Funktionen bei der Versorgung der Atmosphäre mit Sauerstoff, bei der Aufnahme und Verarbeitung von Kohlendioxid, beim Wasserkreislauf und -haushalt, bei der Entstehung von Kalt- und Frischluft sowie als Lebens- und Rückzugsraum von zahlreichen Tier- und Pflanzenarten. Ferner dienen Gehölze der Erholung sowie der Aufwertung von Siedlungen und Landschaften.
Dabei üben sie diese lebensnotwendigen Funktionen als Einzelgehölze sowie im Verbund in Wäldern, in Gehölzstreifen und –gruppen aus. Der Mensch nutzte bzw. nutzt Wälder u.a. ebenfalls zur Holzgewinnung. Insbesondere der Mensch hat jedoch umfassend Wald- und Gehölzflächen rapide reduziert, indem eher Rodungen für die massenhafte Holzgewinnung, zur Gewinnung von Acker-, Siedlungs-, Industrie- und Verkehrsflächen sowie zum Abbau von Bodenschätzen vornahm bzw. vornimmt.
Zudem hat die noch immer weitgehend praktizierte Forstwirtschaft seit der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts Wälder immer mehr zu monokulturellen Holzplantagen umgewandelt. Insbesondere Monokulturen bestehend aus Waldkiefer, Gemeiner Fichte und Pappelhybriden verdrängten arten- und strukturreiche Waldgebiete. Nicht nur die die Vielfalt und Vielzahl der Flora hat darunter gelitten, sondern auch die Artenvielfalt der Fauna. Noch immer kann man diese unverantwortliche Entwicklung zum Beispiel in den Auenlandschaften der Städte Leipzig, Schkopau, Markkleeberg und Taucha in den Saaleauenwäldern bei Plötzkau, Bernburg und Nienburg, den Auenwäldern zwischen Elbe und Mulde zwischen den Städten Bitterfeld-Wolfen und Dessau-Roßlau, in den Wäldern des Hakels, der Dölauer Heide und am Ettersberg sowie in den Waldgebieten des Harzes, des Flämings und in Brandenburg beobachten.
Dabei begründet man Kahlschläge, Beseitigung von sukzessiven Gehölzaufwuchs und die anschließende Reih- und Gliedaufforstungen mit unterschiedlichsten nicht nachvollziehbaren Maßnahmen zum angeblichen Schutz bestimmter Gehölzarten. Diese Forstmaßnahmen haben immer wieder das von fein ausgelotete, aber sehr wichtige Gleichgewicht im Gefüge der betroffenen Wälder ins Wanken oder gar zum Zusammenbruch gebracht. Der voranschreitende Klimawandel mit seiner langwierigen und umfassenden Hitze und Trockenheit sowie vermehrten und verstärkten Auftreten von Orkanen insbesondere im Herbst und Frühjahr haben auch den Gehölzen zugesetzt und somit die Waldstrukturen weiter geschwächt. Die vorhandenen Monokulturen und das damit verbundene Fehlen von tierischen Gegenspielern bieten zum Beispiel für den Borkenkäfer verbesserte Vermehrungsmöglichkeiten, welcher sich im Massenbefall der stark geschwächten Bäume zeigt. Dass dabei insbesondere Kiefer- und Fichtenbestände betroffen sind, dürfte eigentlich nicht wundern.
Neben vielen mahnenden Stimmen aus Wissenschaft und Forschung sowie fortschrittlich denkender Forstleute haben auch die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) seit Jahrzehnten eine naturnahe Entwicklung von arten- und strukturreichen Wäldern angemahnt und darauf abgestimmte Schutzmaßnahmen und Nutzungsformen eingefordert.
Nach Ansicht ist die gegenwärtige forstwirtschaftliche Nutzung verantwortlich für eine fortschreitende Ausplünderung und Degradierung zu Holzplantagen verantwortlich. Das weitgehende Fehlen von Stoff- und Entwicklungskreisläufen, von arten- und strukturreicher Fauna und Flora mit intakten Nahrungsketten sowie die zunehmend ausbleibenden Niederschläge sehen beide Organisationen als Ursache für die Kalamitäten des Borkenkäfers.
Nach Ansicht von Initiative „Pro Baum“ und Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) haben die politischen Verantwortlichen, Verwaltungen und Forsteinrichtungen sowie die Waldeigentümer diese Ursachen und Folgen noch immer nicht korrekt eingeordnet. Anders kann man den mit Steuermitteln finanzierten Einsatz von Einheiten der Bundeswehr zur Beräumung von mit dem Borkenkäfer befallener Baumstämme und des Einsatzes von Insektiziden nicht werten.
Anstatt die Baumstämme vor Ort zu belassen, um nunmehr eine Sukzession zu befördern sowie Wasser- und Winderosionen sowie die Ausbreitung der Borkenkäfer durch Abtransport der Baumstämme zu verhindern, verteilen Laien auch noch Insektizide, um letztendlich der gesamten Insektenfauna noch einen weiteren, womöglich vernichtenden Schlag zu versetzen.
Daher fordern Initiative „Pro Baum“ und Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) den sofortigen Stopp des mechanischen und chemischen Einsatzes der Bundeswehr und der damit verbundenen steuerlichen Subvention privater Waldeigentümer ein. Stattdessen gilt es naturnahere Entwicklungen der Waldgebiete zu befördern und dabei sukzessiven Aufwuchs zu schützen und zu sichern. Hier tragen Politik, Verwaltungen und Eigentümer die Hauptverantwortung.
Die Sukzessionen dienen nach Ansicht von Initiative „Pro Baum“ und Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) der Entwicklung von arten- und strukturreicher Gehölzbestände, welche sich wesentlich besser den Standortbedingungen anpassen können, als Aufforstungen. Abgesehen davon, dass solche Aufforstungen umfassender Bewässerungsmaßnahmen, um eine Chance zum Anwachsen zu erhalten.
Beide Organisationen verbinden damit die dringende Forderung die Zerstörung naturnaherer bis naturnaher sowie arten- und strukturreicher Waldgebiete zum Beispiel in den Auenwäldern zwischen den Städten Städte Leipzig, Schkopau, Markkleeberg und Taucha, entlang von Elbe, Saale und Mulde sowie in den Wäldern des Hakels, der Dölauer Heide und am Ettersberg durch fortgesetzte punktuelle und flächendeckende Abholzungen.
Darüber hinaus gilt es beispielsweise in den Waldgebieten des Harzes, des Flämings und in Brandenburg die sukzessive Entwicklung von Gehölzen aller Art zu befördern, um die monostrukturellen Waldstrukturen aufbrechen zu können.
Nach Ansicht von Initiative „Pro Baum“ und Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) erfordern der nachhaltige Schutz von Umwelt, Natur. Landschaft und Klima sowie die bereits bestehenden klimatischen Realitäten nicht nur sofortiges ein Umdenken, sondern eine vollkommen andere praktische Herangehensweise. Ziel muss es sein, arten- und strukturreiche Waldgebiete zu entwickeln sowie eine umfassende sukzessive Wiederausdehnung von Wäldern anzugehen. Als ideale Räume bieten sich u.a. die Auen, die Gebirge sowie der Hakel an.
Die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) sind bereit im Rahmen ihrer gemeinnützigen und ehrenamtlichen Möglichkeiten an der Erstellung von wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeptionen sowie an deren Umsetzung mitzuwirken.
Aus den obengenannten Gründen heraus rufen Initiative „Pro Baum“ und AHA weiterhin interessierte Personen und Organisationen zur aktiven Mitwirkung auf und sich mit einzubringen. Interessenten können folgendermaßen zur Initiative „Pro Baum“ und zum AHA Kontakt aufnehmen:
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)
E-Mail: aha_halle@yahoo.de
Tel.: 0345 – 2002746
Zu 1 Veranlassung und Aufgabenstellung
Zu 3 Beschreibung des Vorhabens
Mit folgender zitierter Planung „Der Standort soll auf dem Gelände des Bebauungsplanes der Gemeinde Grünheide Nr. 13 „Freienbrink Nord“ errichtet werden[1]. Das Gelände insgesamt hat eine Fläche von 3.038.620m² und ist als Industriegebiet (GI) ausgewiesen. In der ersten Baustufe soll eine Fläche von 1.522.300m² genutzt, davon 891.920 m² versiegelt und 587.721m²überbaut werden“, Zitat Ende setzt man nicht nur im Land Brandenburg einen vollkommen falschen Ansatz. So gibt das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit gibt zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes an, Zitat: „“Täglich werden in Deutschland rund 58 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Flächenneuinanspruchnahme – kurz Flächenverbrauch – von circa 82 Fußballfeldern.“, Zitat Ende
Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 21.170 ha. Im Vergleich dazu liegt diese Zahl zwischen der Fläche der Stadt Essen (21.034 ha) und der Stadt Lübeck (21.419 ha).
Laut nunmehr vorgelegter Änderung vom 03.01.2020 beabsichtigt man zudem folgende Änderungen vorzunehmen, Zitat:
„Die gesamte Fläche der Waldumwandlung erhöht sich von 1.522.300 m² auf 1.545.600 m². In Phase 1 (Gegenstand des Antrags nach § 8a BImSchG) ändert sich die Fläche von 893.200 m² auf 915.600 m².
Damit ändern sich die erforderlichen Kompensationsflächen für die Erstaufforstung von:
152,3 auf 154,4 ha.“, Zitat Ende Zu letzterem sei angemerkt, dass 1.522.300 m² und 1.545.600 m², umgerechnet 152,23 ha bzw. 154,56 ha bedeuten. Ferner rechnen sich 893.200 m² auf 915.600 m² folgendermaßen in Hektar (ha) um: 89,3 und 91,6.
Das sind umfassende Waldflächen, welche man für den Anlass opfern möchte.
An der Stelle sei der Grünen Liga Brandenburg gedankt, welche offensichtlich beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg einen vorläufigen Fällstopp erreicht hat, nachdem der Verein zusammen mit dem Verein für Landschaftspflege und Artenschutz in Bayern (VLAB) noch bei dem Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) damit gescheitert waren.
Die sogenannten Kompensationsflächen umfassen gerade einmal in etwa die angedachten Rodungsflächen und sind als Erstaufforstung vorgesehen. Eine naturnahere bis naturnahe Entwicklung eines Waldgebietes ist nur durch Sukzession möglich. Das trifft auch auf bestehende Waldgebiete zu, welche bisher einer intensiven Forstnutzung unterliegen. Mit der angedachten Rodung eines derartigen Flächenumfanges, welcher die tagtägliche Flächenversiegelung von rund 58 ha in Deutschland um das 2,66 fache übertrifft, zerstört man diese dringend notwendige Entwicklungsmöglichkeit sowie bestehende Lebens- und Rückzugsräume für Tier- und Pflanzenarten. Ferner fungieren Wälder als Sauerstoff- und Frischluftproduzenten. Wenn man bedenkt, dass man 891.920 m² versiegeln und 587.721m² überbauen möchte, was umgerechnet ein Flächenumfang von 89,2 bzw. 58,8 ha bedeutet, erreicht überschreitet man somit die tagtägliche Neuausweisungsfläche von ca. 58 ha um das 1,54 bis 1,01 fache.
Eine derartige Entwicklung ist sehr besorgniserregend.
Wie unter 3.2.1 Energiebedarf und Energieverbrauch beschrieben beabsichtigt man den energetischen Einsatz in Form von Erdgas und elektrischen Strom. Dabei ist geplant ca. 16.000 Normkubikmeter (Nm³/h) Erdgas einzusetzen. Dabei sei angemerkt, dass es sich um Normkubikmeter, die sich auf einen Druck von 1,01325 bar, eine Temperatur von 0 °C handeln. Zum vernachlässigen diese Angaben, ob diese genormten Verhältnisangaben eingehalten bleiben oder Druckerhöhungen im ersten Augenblick zu Mengenreduzierungen führen, aber womöglich sich längerfristig der Verbrauch erhöht.
Somit ist man bestrebt umfassend fossile Energieträger einzusetzen. Auskünfte zur Herkunft des elektrischen Stroms fehlen.
Hinsichtlich des angezeigten Wasserbedarfes in Höhe von 372 m³/h und eines entstehenden Anfalls von Abwasser im Umfang von 252 m³/h, was auf das Jahr mit 356 Tagen einen jährlichen Verbrauch bzw. Entsorgung im Umfang von 3.178.369 m³ bzw. 2.207.520 m³ bedeutet, dass der Wasserverband Strausberg-Erkner (WSE) am Donnerstag, 16. Januar 2020 die Trinkwasserversorgung und die Abwasserentsorgung nicht als gesichert ansehen. Ferner gilt es darauf hinzuweisen, dass die Grundwasserneubildung sich immer schwieriger gestaltet. So führen Petra Lasch, Felicitas Suckow, Martin Gutsch, Christopher Reyer vom Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung (PIK) unter der Überschrift „Waldumbau in Brandenburg: Grundwasserneubildung unter Klimawandel“ (Wasserbezogene Anpassungsmaßnahmen an den Landschafts- und Klimawandel, 272–279, Stuttgart, Juli 2012) unter Einführung an, Zitat: „Die Forstwirtschaft in Brandenburg steht vor der Herausforderung, sich im Rahmen des Waldumbauprogramms durch eine geeignete Baumartenwahl auf den zu erwartenden Klimawandel einzustellen. Neben den für die Forstwirtschaft wichtigen Aspekten wie Produktivität und Stabilität der Bestände spielt die Grundwasserneubildung unter Wald im Rahmen des Landschaftswasserhaushalts eine wesentliche Rolle. Brandenburg ist durch ein recht trockenes und kontinental geprägtes Klima gekennzeichnet, verbunden mit einer geringen Grundwasserneubildung (Liedtke 2004). Diese ist vor allem durch niedrige Niederschlagsmengen (557 mm im langjährigen Mittel für 1961–1990, DWD 2011) bedingt. Im Zeitraum 1881 bis 2010 gingen die Nieder-schläge in den Sommermonaten um 7,3 {742476d910061147bacb9f2d1e63afebae5c969212eff52eb4ea03554537fa31} zu-rück, dagegen nahmen die Winterniederschläge um 20,8 {742476d910061147bacb9f2d1e63afebae5c969212eff52eb4ea03554537fa31} zu (DWD 2011). Der gleich-zeitig beobachtete Temperaturanstieg von ca. 0,9 K und der damit verbundene höhere Transpirationsanspruch führen zum Rückgang der Tiefenversickerung im Sommer. Unter diesem Aspekt wird der Anteil des Niederschlags, der im Winter für die Versickerung zur Verfügung steht, von immer größerer Bedeutung für den Landschaftswasserhaushalt.“, Zitat Ende.
Dabei sei darauf hingewiesen, dass die Niederschlagsmengen im Land Brandenburg im Jahr 2018 bei ca. 400 mm und im Jahr 2019 bei ca. 500 mm betrugen.
Die Frage des geringen Grundwasserneubildung hat notwendigerweise auch Eingang in die Verordnung, § 3 Schutzzweck, Absatz Absatz 1, Buchstabe c des zum rund 24 023 Hektar großen Landschaftsschutzgebiet „Müggelspree-Löcknitzer Wald- und Seengebiet“ gefunden. Daran ändert auch die unverantwortliche Herausnahme des gesamten Vorhabengebietes im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens aus dem Land-schaftsschutzgebiet „Müggelspree-Löcknitzer Wald-und Seengebiet“ nichts.
Daher ist es unverantwortlich einen Betrieb mit einem derartigen Wasserverbrauch zu errichten.
Zu 5.3.1 Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt
Schon die Einschätzung, Zitat: „Es wurde eine Vielzahl an Potentialquartieren für Fledermäuse gefunden. Weiterhin kann nicht ausgeschlossen werden, dass das Untersuchungsgebiet bzw. Vorhabengebiet ein Teilhabitat des Wolfes ist.“, Zitat Ende gibt die notwendige Rechtfertigung zum Erhalt des Waldbestandes und seiner naturnaheren bis naturnahen Weiterentwicklung. An der Stelle ist daher zu kritisieren, dass keine ordnungsgemäße Kartierung stattfand, um einen tatsächlichen Bestand an Fauna und Flora zu ermitteln. Somit ist eine konkrete Einschätzung der tatsächlichen Schutzwürdigkeit nicht möglich.
Es erfolgte zudem im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens eine Herausnahme des gesamten Vorhabengebietes aus dem Landschaftsschutzgebiet Müggelspree-Löcknitzer Wald-und Seengebiet ausgenommen. Eine Einschätzung zu einer fehlenden landschaftsbezogenen Schutzwürdigkeit, welche eine solche Maßnahme rechtfertigen könnte liegt nicht vor. Insofern ist davon auszugehen, dass alleine das Interesse der Verbauung des Landschaftsbestandteiles der Grund der Maßnahme war. Hier erfolgte daher offensichtlich eine unzulässige Vermengung baurechtlicher Aktivitäten mit naturschutzrechtlichen und –fachlichen Aspekten.
Zu 5.6 Voraussichtliche Entwicklung der Umwelt bei Nichtdurchführung des Vorhabens
Das bedrohte Waldgebiet stellt einen sehr wichtigen, sich potentiell weiter entwickelnden Berstandteil eines Biotop- und Grünverbundes mit der direkt angrenzenden Spreeaue mit seinen Überschwemmungsflächen sowie des in einer Entfernung von 1.000 m befindliche und im Nordosten angrenzende FFH-Gebiet und NSG Löcknitztal dar.
Dies ist sehr wichtig, um in größeren Natur- und Landschaftsräumen unterschiedlich strukturierte und entwickelte Natur- und Landschaftsbestandteile einbetten zu können, um so für stabile und vielfältige Arten- und Strukturvielfalt sorgen zu können. Ein bestehendes 100 km² großes Waldgebiet gilt es da in seinem Gesamtumfang einzuordnen.
Zu 6 Beschreibung der möglichen erheblichen Umweltauswirkungen des Vorhabens
Neben den bereits genannten Gefährdungen ist alleine das prognostizierte zusätzliche Verkehrsaufkommen im Normalbetrieb im Umfang ca. 463 LKW/d = 168.995 LKW/Jahr zu sehen. Das bedeutet zusätzliche Belastungen mit Abgasen, Feinstäuben und Lärm. Ferner führt dies zur Schaffung neuer Verkehrsverbindungen mit entsprechenden Flächenversiegelungen.
Abschließendes
Nach vorliegenden UVP-Unterlagen ist folgendes geplant, Zitat: „Tesla plant den Bau der Gigafactory Berlin, die Elektrofahrzeuge der Modelle 3 und Y so-wie künftige Modelle für den europäischen Markt mit einer geschätzten jährlichen Produktion von 500.000 Elektrofahrzeugen herstellen wird.“, Zitat Ende.
Politische Kräfte aller Richtungen sehen hier einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung von Umwelt und Klima. Abgesehen davon, dass auch in diesem Ansatz ein flächendeckender Ausbau bzw. Wiederherstellung des Öffentlichen Personen- und Schienennahverkehr und eine damit verbundene Fahrkartenfreiheit sowie Verkehrsvermeidung eine zu stark untergeordnete Rolle spielt, führt das Vorhaben zur Vernichtung von 154,56 ha Wald, einer Flächenversiegelung von 89,2 ha sowie einen sehr hohen Wasserverbrauch im Umfang von 3.178.369 m³/Jahr und einen Abwasseranfall in Höhe von 2.207.520 m³. Ferner ist ein massiver Einsatz von Erdgas vorgesehen.
Alles Eckwerte, welche die Umweltfreundlichkeit der Produkte eindeutig in Frage stellen muss. Zerstörte bzw. gestörte Waldstandorte und einhergehende gestörte Biotop- und Grünverbünde und beseitigte Lebens- und Rückzugsräume im Verbund mit vermehrtem Verkehrsaufkommen einhergehend mit Belastungen durch Abgase, Lärm und Feinstaub detaillieren diese unzumutbaren Belastungen für Umwelt, Natur, Landschaft und Klima.
Daher können Initiative „Pro Baum“ und Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) in der von Tesla geplanten Errichtung der Gigafactory Berlin keine Vorteile für Umwelt, Natur, Landschaft und Klima erkennen, dafür aber eine Großzahl von Nachteilen ableiten. Aus dem Grund halten beide Organisationen einen vollständigen Stopp des Vorhabens für dringend geboten.
Andreas Liste
Vorsitzender
Halle (Saale), den 17.02.2020
UVP-Bericht Tesla Manufacturing Brandenburg SE_V1_20-12-202
Ergänzung der Antragsunterlagen Stand 03.01.2020
GVBl_II_31_2006_LSG_Müggelspree_LöcknitzerWald_Seengebiet GVBl_II_05_2014_ÄnderungLSG_Müggelspree_LöcknitzerWald_Seengebiet
Reprint_Wasserbezogene_Anpassung_Lasch_272-279_wm