Jahr: 2019 (Seite 6 von 41)

Pressemitteilung zum Unglücksereignis der Grube Teutschenthal (GTS) vom 08.11.2019

Pressemitteilung der
Bürgerinitiative gegen eine Giftmüllregion Halle (Saale) e.V.

Nach der „Verpuffung“, die sich unter Tage bei der Versatztätigkeit der Firma GTS Grube Teutschenthal Sicherungs GmbH & Co. KG (GTS) in Teutschenthal am Freitagvormittag, dem 8. November 2019, ereignete, konnten alle Bergleute gerettet werden. Das ist eine gute Nachricht. Die Bürger von Teutschenthal und Angersdorf und den umliegenden Gemeinden wünschen den beiden Verletzten gute Genesung.

Durch die für die GTS profitable Versatztechnologie, bei der Giftmüll in die alten Kali- und Steinsalzabbaue eingebracht wird, sind aber nach wie vor die Menschen und die Umwelt der Region durch Ausgasungen und Filterstäube belastet. Wir wissen bis heute nicht vollumfänglich, welche Stoffe wieder an die Tagesoberfläche gelangen. Unsere Bemühungen, belastbare und glaubwürdige Belege für die Ungefährlichkeit der Ausgasungen zu erhalten, scheiterten bisher. Das gegenwärtige Problem wird lediglich auf die Geruchssituation reduziert. Nicht die Gerüche sind das vordergründige Problem, sondern die vielen Giftstoffe, die für sich und/oder durch neu entstandene chemische Verbindungen bei den ablaufenden Reaktionen unter Tage so gefährlich sind. GTS, LAGB (Landesamt für Geologie und Bergwesen) und Wirtschaftsministerium erwecken den Eindruck des Hinhaltens und Beschwichtigens. Die nun eingeleitete Rasterbegehung nach GIRL wird ein weiteres Jahr dauern, ohne dass sich für die Menschen und die Umwelt der Region etwas verändert.

Die Tatsache, dass auch viele überregionale Medien das Teutschenthaler Unglück meldeten und vor Ort nachfragten, deutet auf eine Sensibilisierung der Öffentlichkeit bezüglich der Unvernünftigkeit des Giftmüllversatzes in Salzbergwerken hin. Alte Salzbergwerke eignen sich wegen der Gefahr von Wassereinbrüchen nicht für die Einlagerung von Giftstoffen, da künftig die Biosphäre kontaminiert werden kann. „Langzeitsicherheitsnachweise“ sind daher nur Langzeitsicherheitswünsche.

Den laut Langzeitsicherheitsnachweis ausgeschlossenen Kontakt mit der Biosphäre belegen schon jetzt die nicht endenden Ausgasungen und Feinstaubfreisetzungen sowie das „Verpuffungs“-Unglück vom 08.11.2019 selbst, bei dem zum Unglückszeitpunkt von Anwohnern „verbrannte Gerüche“ über Tage wahrgenommen wurden.

Der geplante Bau eines Schornsteins, der die „Geruchsbelästigung im Umfeld“ senken soll („Mitteldeutsche Zeitung“ vom 09.11.2019), hat nach Auffassung der Bürgerinitiatve die Aufgabe, Proteste der Angersdorfer Bürger zu verhindern. Die dann weiträumiger verbreiteten und somit verdünnten Ausgasungen und Stäube, die damit die Stadt Halle erreichen werden, sollen die Belastungen für die Angersdorfer Anwohner minimieren – so haben das LAGB und Wirtschaftsministerium es genehmigt. Dies steht in Widerspruch zur Festlegung, dass Angersdorf das Frischlufteinzugsgebiet für die Stadt Halle bildet, was recherchiert werden kann.

Aus Vorsorgegründen sind für die Gesundheit der Anwohner, wie bei jeder industriellen Anlage, Filter einzusetzen. Der Begründung, dass Vorsorgemaßnahmen bei einem Bergwerksbetrieb nicht notwendig seien, widerspricht der Versatztätigkeit und das Ablaufen chemischer Reaktionen der giftigen Abfallstoffe. In diesem Bergwerk erfolgt kein bergmännischer Abbau eines Rohstoffs, sondern die Deponierung von giftigen Stoffen, die ohne spezielle Absicherung nicht an der Oberfläche gelagert werden können, ohne eine Umweltbelastung hervorzurufen. Offensichtlich wird der Giftstoffversatz technologisch nicht beherrscht, weshalb es zu der sogenannten „Verpuffung“ kam, bei der laut Pressekonferenz der Polizei und der GTS ein Bergmann durch „herumfliegendes Gestein im Gesicht“ verletzt wurde.

„Giftmülllager gegen Gebirgsschlag“ war eine Überschrift in der „Mitteldeutschen Zeitung“ vom Tag nach der „Verpuffung“ (09.11.2019). Die Diktion auch vieler Veröffentlichungen anderer Medien ist, dass der Versatz mit Giftmüll alternativlos sei: Nur mit den Stoffen, die die GTS derzeit einlagert, könne man einen Gebirgsschlag verhindern. Dem widerspricht die Bürgerinitiative und Anwohnerschaft nachdrücklich.

Die Mitglieder der Bürgerinitiative fordern erstens einen sofortigen Stopp des Giftmüllversatzes, auch weil eine benannte Ungefährlichkeit der Ausgasungen bis heute von unabhängigen Gutachtern nicht nachgewiesen wurde!

Die zweite Forderung lautet deshalb, die umgehende Entwicklung einer Technologie für den Versatz mit ungefährlichen Stoffen (Haldenmaterial, Bauschutt) zu beginnen! Es stimmt auch nicht, dass der Versatz mit ungefährlichen Stoffen Arbeitsplätze vernichte, wie die GTS behauptet. Er ist nur bei weitem nicht so profitabel.

Noch schlimmer scheint es zu werden, wenn die GTS künftig „freigemessene“ Abfälle als Bergversatz einbringt, ebenso sogenannte „ASSE-Abwässer“ aus den alten Salzstöcken der ASSE aus Niedersachsen, wo eingelagerter Atommüll das Grundwasser im angeblich trockenen Bergwerk kontaminiert hat. „Freigemessene“ Abfälle sind „Rückbaumassen kerntechnischer Anlagen“, also radioaktive Abfälle von AKW- und KKW-Abrissmaßnahmen, die solange konditioniert (verdünnt) werden, bis sie einen sogenannten Schwellenwert von höchstens 10 Mikrosievert pro Jahr als „zulässigen“ Grenzwert ausweisen. „Freigemessen“ bedeutet aber nicht, frei von Radioaktivität. Diese verschwindet nicht, indem man sie per Gesetz unkenntlich macht. Wissenschaftlicher Konsens ist inzwischen, dass es keine für den menschlichen Organismus unschädliche Radioaktivität unterhalb eines Schwellenwertes gibt.

Die GTS plant den Versatz „freigemessener“ Abfälle. Dazu hat sie aktiv an der Gesetzesänderung der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) mitgewirkt. Die Anwaltskanzlei Versteyl (avr) hat im Auftrag der GTS eine Stellungnahme zum Referentenentwurf und einen Vorschlag zur Formulierung für eine Novelle der Strahlenschutzverordnung „Entsorgung von spezifisch freigegebenen Rückbaumassen kerntechnischer Anlagen-Verwertung im Versatzbergwerk als langzeitsichere, gleichwertige Alternative zur Deponierung“ erarbeitet und Formulierungsvorschläge zur Novelle der Strahlenschutzverordnung erarbeitet.

Das Umweltbundesamt hat die Strahlenschutzverordnung mit Wirkung zum 31.12.2018 neu gefasst. Demnach ist nun eine Freigabe von radioaktiv kontaminierten Stoffen im Einzelfall auch für den Einsatz in Grubenbauen nach der Versatzverordnung möglich.

Wir fordern somit drittens den sofortigen Stopp des Versatzes mit „freigemessenen“ Abfällen und „ASSE-Abwässern“!

Die genannten drei Forderungen richten die Mitglieder der Bürgerinitiative an die verantwortlichen Entscheidungsträger im Land Sachsen-Anhalt, die für die Genehmigung zuständig sind. Die Gesundheit der Menschen ist nicht verhandelbar. Das müssen die Verantwortlichen endlich akzeptieren.

Der 8. November 2019 sollte nicht nur Anstoß zur Verhinderung weiterer Unglücksereignisse sein, bei denen Menschen unmittelbar zu Schaden kommen. Über die Sicherheit der Einlagerungstechnologie ist vielmehr ernsthaft nachzudenken. Leider wurde der Versatzbetrieb bereits am 11.11.2019 mit Genehmigung des LAGB wieder aufgenommen, obwohl die Ermittlungen zum Unglück noch laufen. Die Unglücksursache ist daher viertens lückenlos aufzuklären und es sind sofortige Konsequenzen bezüglich der Genehmigungen zu ziehen.

Der Vorstand der BI

Kontakt:
Bürgerinitiative gegen eine
Giftmüllregion Halle (Saale) e.V.

www.giftmuellregion-halle.de

info@giftmuellregion-halle.de

Initiative „Pro Baum“ und AHA fordern eine naturnahe Entwicklung eines Waldgebietes im Nordosten von Halle-Trotha!

Der hallesche Stadtteil Trotha ist bekanntlich von zahlreichen sehr bedeutsamen Natur- und Landschaftsbestandteilen geprägt, welche enge Bindungen zu den Stadtteilen Seeben, Mötzlich und Tornau sowie zur Gemeinde Petersberg, Ortsteilen Morl und Sennewitz besitzen.
Als erstes sei hier die Saaleaue mit dem ca. 7 ha großen Naturschutzgebiet Forstwerder in Halle-Trotha erwähnt, welches zusammen mit dem 10 ha großen Naturschutzgebiet (NSG) Peißnitznordspitze das Schutzgebiet nach der europäischen Fauna-Flora-Habitat (FFH)- Richtlinie „Nordspitze der Peißnitz und Forstwerder in Halle“ bildet und einen sehr wertvollen Bestandteil in der halleschen Saaleaue darstellt. Darin eingebettet befindet sich das ca. 4,9 ha große flächenhafte Naturdenkmal (FND) Klausberge.
Nach Nordwesten und Norden knüpfen sich das Einzugs- und Mündungsgebiet der 15,14 km langen Götsche sowie im Landschaftsraum zwischen der Stadt Halle (Saale) und der Gemeinde Petersberg, Ortsteil Sennewitz die ca. 14 ha große frühere Aschedeponie des früheren Kohlekraftwerkes Halle-Trotha an, welche ökologisch sehr bedeutsame Natur- und Landschaftsräume bilden.
In nordöstlicher Richtung schließen sich der ca. 9,5 ha große geschützte Landschaftsbestandteil „Park Seeben“ sowie nach Osten das Gebiet der Posthornteiche an.
Nach Süden seien das Gebiet des Großen und Kleinen Galgenberges erwähnt.

In dem Zusammenhang betrachtet haben Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) mit sehr großem Unverständnis die Auffassungen der Leiterin des Fachbereiches Umwelt im Geschäftsbereich Stadtentwicklung und Umwelt der Stadt Halle (Saale) Kerstin Ruhl-Herpertz und des Revierförsters Torsten Nieth aufgenommen, dass sie nicht nur die bisherigen massiven forstwirtschaftlichen Eingriffe gutheißen, sondern auch noch die Fortsetzung der Baumvernichtung einfordern und planen. Nicht „der Wald in Trotha ist am Ende“, sondern offensichtlich jeglicher Respekt gegenüber Bäumen und das Verständnis für naturnahere Entwicklungen von Waldgebiet. Ein Revierförster Nieth ist beispielsweise für die umfassenden Abholzungen im Landschaftsschutzgebiet Dölauer Heide (Stadt Halle (Saale), im Naturschutzgebiet Bergholz am Petersberg (Gemeinde Petersberg) und im Geschützten Landschaftsbestandteil Park Dammendorf (Stadt Landsberg) mitverantwortlich.
Der bisher erfolgte und weiter angedachte Vernichtungsfeldzug gegenüber der laut Schütt et al. (2006) vom Hofgärtner am französischen Königshof Jean Robin im Jahr 1601 aus Virginia USA nach Paris eingeführten Robinie (Robinia pseudoacacia L.) richtet sich gegen eine gefragte und wichtige Bienenweide und Pionierbaum. Die nach Jean Robin benannte Baumart ist ein Schmetterlingsblütler und kann auf Grund seiner Symbiose mit Knöllchenbakterien im Wurzelbereich Stickstoff aus der Luft binden und dem Boden zuführen. Ferner hält ein dichtes und umfassendes Wurzelwerk den Boden fest.
Gerade der Standort der Bergbaufolgelandschaft Trothaer Wäldchen ist ein typischer Standort für die Robinie. Zudem scheinen die Robinien die mehrmonatige Trockenheit und starke Sommerhitze im Jahr 2018 recht gut überstanden zu haben. Schon aus dem Grund sind diese massiven Zerstörungen an dem Gehölzbestand inakzeptabel.

Nunmehr hat die Baum des Jahres – Dr. Silvius Wodarz Stiftung am 24.10.2019 im Zoologischen Garten Berlin die Robinie zum Baum des Jahres 2020 ausgerufen und dabei durchaus auf die beiden Seiten der Medaille der Bedeutung der Baumart hingewiesen. Angesichts ihrer Bedeutung als Bienenweide und robustes Pioniergehölz, ihrer bekannten Resistenz gegenüber Immissionen und Salz sowie der vielfältigen Nutzungsmöglichkeiten ihres wasserbeständigen zähen Holzes ist die Robinie gerade in städtischen Räumen nicht mehr wegzudenken.
Bereits aus dem Blickwinkel betrachtet ist die Ringelung von etwa 2.500 Robinien seit Anfang 2019 als ein skandalöser Vorgang zu betrachten, wofür die Deutsche Bahn und die Verantwortlichen in Politik und Verwaltung der Stadt Halle (Saale) gleichermaßen die Verantwortung tragen.

Im Rahmen einer Begehung haben Mitglieder und Freunde der Initiative „Pro Baum“ und des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) am 29.01.2019 das ca. 85.000 m² = ca. 8,5 ha große Waldgebiet im Nordosten von Halle-Trotha zwischen Karl-Ernst-Weg, Verlängerter Mötzlicher Straße und Am Hang sowie östlich der Bahnstrecke Halle-Hannover in Augenschein genommen.
Beim Betreten des Waldgebietes aus Richtung Osten von der Verlängerten Mötzlicher Straße aus, fiel auf, dass eine umfassende sukzessive Verjüngung des Gehölzbestandes vonstattengeht. Ebenso deutlich ist eine flächendeckende nitrophile Stauden- und Krautflora erkennbar. Der Gehölzbestand ist besonders von Feldahorn, Gemeiner Esche, Hybridpappel, Robinie und Weißdorn geprägt. Ebenfalls kommen Berg- und Eschenahorn sowie Flatterulme vor. Diese sukzessive Entwicklung kennzeichnet das Waldgebiet ganz besonders im östlichen, nördlichen und teilweise im südlichen Bereich. Im mittleren und westlichen Bereich des Waldes haben die Aktivitäten von Mountainbikern zu starken Einschränkungen in der Sukzession und zu einer massiven Ausprägung von Pfaden geführt. Im Waldgebiet gelagerte Planen und Sofas einhergehend mit einer gewissen Vermüllung beeinflussen diesen Teil des Waldgebietes negativ und tragen zur Einschränkung der Naturverjüngung bei. Besonders besorgniserregend ist, dass diese Nutzung im Bereich eines dringend erforderlichen Schutzgebietes für den Rotmilan stattfindet. Insbesondere im westlichen Teil des Waldes ist zudem deutlich erkennbar, dass einst eine Anpflanzung von Bäumen – zum Beispiel Robinie – erfolgte.
Am Westrand des Waldgebietes befinden sich Reste einer Kleingartenanlage, welche noch u.a. mit Ruinen, Müll und Bodenplatten belastet sind.
Größere und kleinere Trichter durchziehen das gesamte Waldgebiet und rufen die einstige bergbauliche Nutzung in Erinnerung.
Das von Bergbaufolgen geprägte und einst u.a. mit schnellwachsenden Pioniergehölzen wie Robinien, Pappelhybriden und Eschenahorn bepflanzte Waldgebiet, hat begonnen sich sukzessiv standortgerecht zu entwickeln, wozu der Aufwuchs von Feldahorn, Weißdorn und Flatterulme gehört. Vogelstimmen u.a. von Kohl- und Blaumeise, Kleiber und Buntspecht sowie früheren Sichtfeststellungen vom Rotmilan und vom Rotkehlchen verdeutlichen zusammen mit der sich standortgerecht entwickelnden Flora die Funktion als sehr wichtiges Rückzugsgebiet für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten. Auf jeden Fall beeinflusst der Wald das Stadt- und Landschaftsbild positiv und hat sehr positiven Einfluss auf das Klima der Stadt Halle (Saale).
Nach Auffassung der Initiative „Pro Baum“ und des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) gilt es nun die sukzessive Verjüngung des Waldgebietes zu befördern und nicht durch die derzeitigen forstwirtschaftlichen Eingriffe im Auftrag der Deutschen Bahn zu gefährden. Dies noch als Teil von sogenannten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für die umfassenden Eingriffe beim Um- und Neubau des halleschen Güterbahnhofes einzuordnen, halten die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) für nicht angebracht. Dabei gilt es gerade zurzeit unbedingt zu berücksichtigen, dass insbesondere die Dürrezeit in den Monaten April bis Oktober 2018 und der sehr heiße Sommer im gleichen Jahr sowie die Trockenheit im Sommer 2019 Fauna und Flora ohnehin schon stark gestresst haben.
Daher fordern beide Organisationen nunmehr die Erstellung einer wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption und damit eng verbunden, die sofortige Einstellung aller Ringelungs- und Abholzungsarbeiten in und an dem Waldgebiet ein. Die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) knüpfen mit ihren Überlegungen an alte Forderungen des früheren Arbeitskreises Umweltschutz Halle in der Gesellschaft für Natur und Umwelt im Kulturbund der DDR an, welche bereits in den Jahren 1987 bis 1989 die Erstellung einer derartigen Konzeption anmahnten.
Dabei gilt es u.a. vollständig den Artenbestand von Fauna und Flora zu erfassen, die geologischen Grundlagen wie Bodenqualität, Hydrologie und Untergrund unter Beachtung der bergbaulichen Nutzung und deren Einflüsse zu ermitteln, die Bedeutung für den Biotop- und Grünverbund, das Stadtklima, das Stadt- und Landschaftsbild und die Naherholung festzustellen sowie letztendlich daraus Vorschläge zum Schutz und zur Entwicklung des Waldgebietes zu entwickeln. Aus Sicht der Initiative „Pro Baum“ und des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) gilt es unbedingt die Sukzession zu sichern, forstwirtschaftliche Eingriffe auszuschließen, die Reste der Kleingartenanlagen, Vermüllungen zu entfernen und künftige Vermüllungen zu unterbinden, Möglichkeiten einer sehr begrenzten Nutzung durch Mountainbiker zu prüfen sowie eine sukzessive Ausweitung der Waldfläche nach Nordwesten, Norden, Westen und Südwesten auf angrenzende intensiv genutzte Ackerflächen zu untersuchen.
Als Fläche und Maßnahme zur Umsetzung der sogenannten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen durch die Deutsche Bahn schlagen Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) alternativ die Pflanzung und mindestens fünfjährige vollständige Pflege einer Streuobstwiese auf der früheren, ca. 2,36 ha großen Fasanerie östlich des Seebener Busches vor. Die bisher intensiv vom Ökohof Seeben genutzte Ackerfläche grenzt nördlich an eine bestehende Streuobstwiese an.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) hatte im Rahmen seiner Mitgliederversammlung vom 03.03.2008 eine „Konzeption zur Entwicklung einer Streuobstwiese auf dem Gelände der früheren Fasanerie östlich des Seebener Busches“ beschlossen und dem Flächeneigentümer Stadt Halle (Saale) vorgelegt. In der Konzeption ist u.a. vermerkt, dass eine Pflanzung von 24 Bäumen je Reihe Länge x 10 Baumreihen = 240 Bäume erfolgen kann.
Die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) fordern nun die Deutsche Bahn sowie die Verantwortlichen in Politik und Verwaltung der Stadt Halle (Saale) auf, diesen Vorschlag ernst zu nehmen und unverzüglich für das Trothaer Wäldchen eine wissenschaftlich fundierte Schutz- und Entwicklungskonzeption erstellen zu lassen. In dem Zusammenhang gilt es nun endlich alle Ringelungs- und Abholzungsmaßnahmen sofort und unwiderruflich einzustellen.
Auf dieser Basis besteht dann die Möglichkeit öffentlich mit den Flächeneigentümern, Verantwortlichen aus Politik und Verwaltung sowie Interessenten über die Ergebnisse der Untersuchungen und Auswertungen zu informieren sowie zu den sich daraus abgeleiteten Vorschlägen zum Schutz, zum Erhalt und zur Entwicklung zu beraten.
Die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) sind bereit im Rahmen ihrer ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten daran mitzuwirken.

Ferner schlagen Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) vor eine naturnahe und sukzessive Entwicklung der 175 ha großen Agrarfläche zwischen Halle-Tornau und Landsberg-Oppin mit der gezielten Pflanzung von Streuobstwiesen und Gehölzstreifen sowie der unregelmäßigen Pflege von Wiesen zu koppeln.
Diese wertvollen Ackerflächen mit Bodenwertzahlen zwischen 75 und 80 gehörten zu DDR-Zeiten zum Obstanbaugebiet des Volkseigenen Gutes (VEG) Tornau-Prussendorf und waren fast ausschließlich mit Äpfeln bestanden. Auf der nunmehrig, zumeist mit Getreide bestellte Ackerfläche waren häufig die Rufe der Wachtel (Coturnix coturnix) zu vernehmen gewesen. Die Stadt Halle (Saale) plante hier einst unverantwortlicher Weise die Errichtung eines Gewerbegebietes. Dieses Vorhaben haben nunmehr Stadtrat und Verwaltung der Stadt Halle (Saale) erfreulicherweise gestoppt.
Nunmehr besteht die Möglichkeit hier arten- und strukturreiche Agrarflächen entwickeln zu lassen und zu gestalten.

Angesichts der Tatsache, dass die Verwaltung der Stadt Halle (Saale) und die Deutsche Bahn an dem Vernichtungsfeldzug gegen das Waldgebiet im Nordwesten festhalten möchten, fordern die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) den Stopp aller zerstörerischen Aktivitäten im Trothaer Wäldchen und wieder eine naturnahe Entwicklung zuzulassen! Alternativ schlagen die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) vor, mit den sogenannten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen die Entwicklung einer 2,36 ha großen Streuobstwiese auf dem Gelände der früheren Fasanerie östlich des Seebener Busches zu ermöglichen sowie eine naturnahe und sukzessive Entwicklung der 175 ha großen Agrarfläche zwischen Halle-Tornau und Landsberg-Oppin mit der gezielten Pflanzung von Streuobstwiesen und Gehölzstreifen sowie der unregelmäßigen Pflege von Wiesen zu koppeln.

Nunmehr haben die Initiative „Pro Baum“ und der der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) eine Online-Petition gestartet, um die Aktivitäten zum Schutz, zum Erhalt und zur naturnahen Entwicklung des „Trothaer Wäldchens“ zu verstärken.
Diese Petition ist unter folgendem Link zu erreichen:

https://www.openpetition.de/petition/online/initiative-pro-baum-und-aha-fordern-eine-naturnahe-entwicklung-des-trothaer-waeldchens

Aus den obengenannten Gründen heraus rufen Initiative „Pro Baum“ und AHA weiterhin interessierte Bürgerinnen und Bürger in der Stadt Halle (Saale) zur aktiven Mitwirkung auf, sich mit einzubringen. Interessenten können folgendermaßen zur Initiative „Pro Baum“ und zum AHA Kontakt aufnehmen:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

E-Mail: aha_halle@yahoo.de
Tel.: 0345 – 2002746

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 08.11.2019

Fotos: Isabell Schneider
Titel: Ringelungen der Robinien und Vermüllung im Trothaer Wäldchen

AHA führt Arbeitseinsatz auf Streuobstwiese am Landhaus in Dessau-Roßlau durch

Samstag, den 16.11., um 10.00 Uhr
Arbeitseinsatz in der Streuobstwiese „Am Landhaus“
Treffpunkt: Pension „Landhaus“ Dessau

Am 08.12.2015 haben erfreulicherweise die Stadt Dessau-Roßlau und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) eine Pflege- und Nutzungsvereinbarung ab 01.01.2016 für die Streuobstwiese am Landhaus am Naturschutzgebiet Untere Mulde abgeschlossen. In Folge dessen hatte der AHA mit großer Freude und großem Dank einen Zuschuss der Stiftung Umwelt, Natur- und Klimaschutz des Landes Sachsen-Anhalt zur Förderung von Maßnahmen zum Schutz, Pflege und Betreuung der Streuobstwiese Am Landhaus in der Stadt Dessau-Roßlau beantragt und erhalten. Mit der Förderung durch die Stiftung Umwelt, Natur- und Klimaschutz des Landes Sachsen-Anhalt besteht nun die Basis, in Absprache mit der unteren Naturschutzbehörde der Stadt Dessau-Roßlau, konkret die Pflege- und Betreuungsmaßnahmen durchzuführen.
Somit bildet nunmehr die vollständige praktische Umsetzung der Pflege- und Nutzungsvereinbarung zwischen Stadt Dessau-Roßlau und AHA für die ca. 1,8 ha große Streuobstwiese „Am Landhaus“ in der Unteren Muldeaue einen besonderen Arbeitsschwerpunkt des AHA.
Nunmehr ist der nächste und elfte öffentliche Arbeitseinsatz auf der Streuobstwiese am Landhaus am Samstag, dem 16.11.2019, geplant. Dabei ist vorgesehen zwei Apfelbäume zu pflanzen und die am 12.10.2019 begonnenen Schnittarbeiten auf der Streuobstwiese fortzusetzen.
Interessenten sind selbstverständlich gerne und recht herzlich willkommen. Der AHA bittet dabei um wetterfeste Arbeitskleidung, wozu unbedingt festes Schuhwerk und Arbeitshandschuhe gehören.
Treff ist 10.00 Uhr am Eingang Landhaus, Am Landhaus 1 in Dessau-Roßlau.
Wer noch mehr zu dem Arbeitseinsatz, zur Betreuung der Streuobstwiese am Landhaus am Naturschutzgebiet Untere Mulde sowie zu den generellen Aktivitäten des AHA erfahren möchte, wende sich bitte an folgende Kontaktmöglichkeit:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Ortsgruppe Dessau-Roßlau

E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 08.11.2019

Möchten Sie unseren Pflegemaßnahmen auf der Streuobstwiese durch Spenden unterstützen? Ihre Sprenden möchten wir gerne u.a. für den Kauf von weiteren Obstbäumen verwenden.

IBAN: DE 14 800 537 62 0380 302 257
BIC: NOLADE21HAL
Verwendungszweck: Streuobstwiese

Oder Sicher und einfach Spenden via PayPal: [wpedon id=16487]

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

Feldarbeit zur Erfassung des Arteninventars an Tieren und Pflanzen in ausgewählten Biotopen im Jahr 2019

Im Rahmen der Veranstaltungsplanung für das Jahr 2019 ist die Fortsetzung eines Projektes aus den Jahren 2014 bis 2018 unter der Überschrift „Feldarbeit zur Erfassung des Arteninventars an Tieren und Pflanzen in ausgewählten Biotopen im Jahr 2019“ im Stadtgebiet von Bitterfeld-Wolfen vorgesehen. An 13 Tagen, jeweils aufgeteilt im Frühjahr, Sommer, Herbst und Winter beabsichtigt der AHA die Fauna und Flora im Erlen-Eschen-Wald „Reudener Busch“, im Salegaster Forst und im Auenwaldrest „Wolfener Busch“ zu untersuchen und zu erfassen. Hier kann jeder Interessierte daran mitwirken. Ganz besonders sind jedoch Schulen, die Kreisvolkshochschule Anhalt-Bitterfeld sowie Jugend- und Kinderinitiativen aufgerufen daran mitzuwirken.
Im Monat November 2019 sind folgende ca. vierstündige Erfassung der Avifauna geplant:

Samstag, den 16.11., um 10.00 Uhr
Erfassung der Avifauna des Erlen-Eschenwaldes „Reudener Busch“
Beobachtung der im Gebiet vorkommenden Vogelarten mit dem Fernglas und schriftliche Erfassung der gesichteten Tiere in Listen
Treffpunkt: Bahnhof Wolfen

Samstag, den 23.11., um 10.00 Uhr
Erfassung der Avifauna des Salegaster Forsts
Beobachtung der im Gebiet vorkommenden Vogelarten mit dem Fernglas und schriftliche Erfassung der gesichteten Tiere in Listen
Treffpunkt: Bahnhof Wolfen

Samstag, den 30.11., um 10.00 Uhr
Erfassung der Avifauna des Auenrestwaldes „Wolfener Busch“
Beobachtung der im Gebiet vorkommenden Vogelarten mit dem Fernglas und schriftliche Erfassung der gesichteten Tiere in Listen
Treffpunkt: Bahnhof Wolfen

Wer noch mehr zu dem Projekt „Feldarbeit zur Erfassung des Arteninventars an Tieren und Pflanzen in ausgewählten Biotopen im Jahr 2019“ sowie allen anderen Aktivitäten des AHA im Raum Bitterfeld-Wolfen erfahren möchte, wende sich bitte an folgende Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Ortsgruppe Bitterfeld-Wolfen
c/o Evangelisches Kirchspiel Wolfen im OT Wolfen
Leipziger Straße 81

06766 Bitterfeld-Wolfen

Tel.: 0173 – 9917836

E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 08.11.2019

Für eine gesunde und lebendige Fluss- und Auenlandschaft der Weißen Elster – ohne Kiestagebau

Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) muss sich das mittlere Elstertal in Thüringen und Sachsen-Anhalt wieder zu einer gesunden Fluss- und Auenlandschaft entwickeln. Dieser Akt der Nachhaltigkeit ist ein wissenschaftlich begleiteter Prozess zum Erhalt der Region als lebenswerter Raum für Mensch und Natur.

Die aktuellen Planungen zur Auskiesung der Aue der Weißen Elster zwischen Crossen, Ahlendorf und der Grenze zwischen dem Freistaat Thüringen und dem Land Sachsen-Anhalt führt zur massiven Behinderungen dieses Prozesses. Daher muss jeglicher Kiestagebau in der Aue der Weißen Elster unterbleiben!

Der aktuelle „kleine“ Antrag zum Kiesabbau sieht der AHA als Einfallstor zur länderübergreifenden Auskiesung im gesamten mittleren Elstertal an. Die regionale Planung, die erst nach dem Kiesantrag entscheidet, würde zwangsläufig die Gegend als Rohstoffabbaufläche deklarieren und dann gibt es kein Halten mehr.

Bisher intensiv landwirtschaftlich genutzte Flächen bedürfen wieder des Anbaus einer größeren Vielfalt von Ackerkulturen und einer damit verbundenen umfassenden Fruchtfolge. Auf keinen Fall können Kiessabbauflächen und –seen die Alternative sein. Am konkreten Planungsstandort in der Aue der Weißen Elster zwischen Crossen, Ahlendorf und der Grenze Thüringen/Sachsen-Anhalt gilt es langfristig sukzessive und vielfältige Entwicklungsräumen für Gehölze, Wiesen, Hochstauden und Kräuter zu ermöglichen.

Bitte unterstützen Sie unsere Bemühungen für eine arten- und strukturreiche Auen- und Flusslandschaft der Weißen Elster mit seinen Auenwäldern, Auenwiesen und Feuchtgebieten als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten, Ausbreitungsraum für Hochwasser, Standort für Wohnen und Erholung sowie Ort einer von vielfältiger Anbaukulturen und Fruchtfolge geprägten Landwirtschaft.

Helfen Sie uns bitte mit ihrem Votum, den Abbau von Kies und Sand in der Aue der Weißen Elster zwischen Crossen, Ahlendorf und der Grenze Thüringen/Sachsen-Anhalt abzuwenden!

https://www.web-conzept-mn.de/

https://www.web-conzept-mn.de/stellungnahme-zum-raumordnungsverfahren-kiessandtagebau-ahlendorf-2/

http://pro-elsteraue.de/

In der Stellungnahme des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) vom 14.04.2019 zum Raumordnungsverfahren Kiessandtagebau Ahlendorf heißt es dazu:

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Zu 1.2.

Die dargelegten Begründungen des Bedarfes begründen vordergründig unternehmerische Gründe und stellen somit vorrangig private Interessen des Unternehmens über die Bedürfnisse des Schutzes und Erhalts der Fluss- und Auenlandschaft der Weißen Elster und angrenzender Natur, Landschaften und Wohngebiete.

Zu 2.1.3

Das Abbaugebiet befindet sich in der Tat in keinem ausgewiesenen Schutzgebiet, bildet aber einen sehr bedeutsamen Entwicklungs- und Hochwasserraum des Auen- und Flusssystems der Weißen Elster. Die grundsätzlich begrüßenswerten Bestrebungen des Freistaates Thüringen, große Teile der Altaue der Weißen Elster wieder an das Hoch-wasserregime des Flusses anzuschließen, gilt es dringend mit naturnaher bis naturnahen Entwicklungsräumen zu koppeln. In dem Zusammenhang gilt es zudem, dem Fluss auch umfassenden Raum zur Mäandrierung und zur Entstehung sukzessiver Gehölz-, Stauden-, Wiesen- und Krautfloren zu geben. Das geplante Abbaugebiet bietet sich dazu insbesondere aus folgenden Gründen an:

Der Teil der Weißen Elster zwischen Crossen, Ahlendorf und der Landesgrenze Thüringen/Sachsen-Anhalt ist eingebettet in zwei noch vorhandene Flussschlingen, welche ein schnelles Überströmen des Gebietes mit Hochwasser ermöglichen.

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Die räumliche Nähe zum länderübergreifenden Naturschutzgebiet Zeitzer Forst, welcher auch als Europäisches Vogelschutzgebiet und Schutzgebiet nach der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie ausgewiesen ist, rechtfertigt eine besondere Bedeutung als Biotop- und Grünverbundraum. Diese Bedeutung besitzt die Weiße Elster bereits länderübergreifend vom Quellgebiert in Tschechien bis zur Einmündung in die Saale in Halle (Saale).

Berechtigte Bestrebungen, die gesamte Weiße Elster als UNESCO-Weltkultur-erbe auszuweisen und die umfassende geologische, landschaftliche und historische Bedeutung dieses Fluss- und Auengebietes rechtfertigen eine Unterschutz-stellung als länderübergreifendes Landschaftsschutzgebiet.

Der in den Jahren von 1578 bis 1580 im Auftrag von Kurfürst August I. nach Plänen von Martin Planer und unter Bauleitung von Christian Kohlreiber errichtete Floßgraben prägte ebenfalls bzw. prägt immer noch die Region. Der haupt-sächlich vom Wasser der Weißen Elster gespeiste Floßgraben diente der Flößerei von Holz, welches man im Kurfürstentum Sachsen zum Sieden von Sole verwendete. Dieses länderübergreifende Kulturdenkmal gilt es dringend zu erhalten und umwelt-, natur- und landschaftsverträglich wiederherzustellen. Dabei spielt der Anschluss an die Weiße Elster in Crossen eine besondere Bedeutung.

Zu 2.1.5

Im Falle eines 6,45 ha großen Kiessabbaus und des damit verbundenen Abtrags von Deckschichten ist eine Zerstörung der natürlich gewachsenen Bodenstruktur verbunden. Ebenso besteht die Gefahr, dass durch mögliches Anschneiden der Zechsteinschichten eine schrittweise Versalzung des Grund- und Schichtwassers eintritt. Die Folgen auf das Umfeld können sich negativ auf die Böden, die Vegetation und Bausubstanz auswirken.

Zudem kann auf Grund des Verlustes der kapillaren Wirkung der Böden ein Einpegeln des Wassers eines möglichen ca. 5,8 ha großen Restsees in der Waagerechten erfolgen, so dass womöglich das Wasser in Richtung Weiße Elster ansteigt und vom Fluss abgewandt der Wasserspiegel sinkt. Zudem verstärkt sich die Verdunstung von Grundwasser, was zu nicht unerheblichen Wasserverlusten in der Region führen kann.

Ferner ist von einer Verschärfung der hydrologischen Situation im Floßgraben auszu-gehen, da während des Abbaus und erst recht nach der Einrichtung des Kiessees durch waagerechte Einpegelung und Verdunstung erheblich weniger Wasser zur Verfügung steht.

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Zu 2.2

Mit einem möglichen Abbau ist nicht nur mit Beeinträchtigungen an Landschaft und Natur, sondern auch mit zusätzlichen Belastungen durch LKW-Verkehr zu rechnen.

Zu 2.2.1

An der Stelle sei darauf hingewiesen, dass laut Umweltbundesamt und Statistischem Bun-desamt gegenwärtig eine tagtägliche Neuversiegelung von Boden im Um-fang von 69 ha Boden erfolgt. Dies geht zumeist zu Lasten von fruchtbaren Böden und der Landwirtschaft. Das entspricht in etwa einer Fläche von ca. 100 Fußballfeldern und im Jahr in etwa einer Fläche von 25.185 ha -69 ha/Tag x 365 Tage/Jahr = 25.185 ha/Jahr. Im Vergleich dazu die Fläche der Stadt Leipzig, welche 29.760 ha beträgt.

Der Bau einer Transportstraße führt zu weiteren Bodenversiegelungen.

Zu 4.5.6

Die Schilderungen zu den Altlastenverdachtsflächen lassen nur die Schlussfolgerung zu, dass eine unverzügliche und vollständige Beräumung erfolgt. Dazu ist aber keine Um-setzung des Vorhabens Kiessandtagebau Ahlendorf erforderlich. Hier liegen klare Verantwortungen bei den Verursachern, den Eigentümern der Flächen sowie bei den zuständigen Umwelt- und Abfallbehörden.

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Diese vielfältigen Funktionen erfordern jedoch eine naturnahere bis naturnahe Entwick-lung. Die Errichtung eines Kiessandtagebaus behindert bzw. zerstört das flächenhafte sukzessive Entwicklungspotential, entzieht den Auen ihre sehr wichtige hydrologische und geologische Basis aus Kies und Sand, welche für eine weitgehend ungestörte Entwicklung unabdingbar ist.

Daran ändert auch in eine in Aussicht gestellte Entwicklung und Entstehung verschiedener Stillgewässer- und Feuchtgebiets wenig. Dafür mindestens 6,45 ha Aue vollkommen zu zerstören ist ein zu hoher und nicht verantwortbarer Preis. Noch dazu, dass die bisherigen Planungsunterlagen wenig belastbare ökologische, geologische und hydrologische Daten und Prognosen enthalten bzw. enthalten können. Zudem besteht die sehr große Gefahr, dass nach bzw. während der veranschlagten 8,5 Jahren langen Abbau- und Nutzungsphase eine Erweiterung des Aufschlusses nach Süden in die Planung geht.

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. schlägt alternativ die Erstellung einer wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption u. a. für das Gebiet der Weißen Elster zwischen Crossen, seines Ortsteiles Ahlendorf und der Landesgrenze Thüringen/Sachsen-Anhalt vor.

Somit besteht die Möglichkeit auf deren Basis den Schutz, den Erhalt und die Entwicklung dieses bedeutsamen Teils der Auen- und Flusslandschaft der Weißen Elster zu organisieren.

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder hatte dazu eine Online-Petition unter der Überschrift „Für eine gesunde und lebendige Fluss- und Auenlandschaft der Weißen Elster– ohne Kiestagebau“ gestartet, welche an den Landtag und die Regierung des Freistaates Thüringen gerichtet ist.

Die Online-Petition ist unter folgendem Link zu erreichen: https://www.openpetition.de/petition/online/fuer-eine-gesunde-und-lebendige-fluss-und-auenlandschaft-der-weissen-elster-ohne-kiestagebau

Dazu bedarf es jedoch auch einer generellen massiven Mitwirkung der interessierten und betroffenen Bevölkerung, um nachhaltige politische und gesellschaftliche Entscheidungs- und Rahmenbedingungen zu schaffen. Die fachlich sehr fundierten Diskussionen im Rahmen der bisherigen Fahrradexkursionen haben einen sehr wichtigen Beitrag dazu geleistet.

Der AHA bekräftigte seinen Wunsch sich verstärkt für den Schutz, Erhalt und Entwicklung des gesamten Flussgebietes der Weißen Elster von Quelle bis zur Mündung einzusetzen. Dazu zählt selbstverständlich auch der Abschnitt zwischen den Städten Gera und Zeitz.

Nun möchte der AHA Interessenten gewinnen, welche daran ehrenamtlich mitwirken möchten, was letztendlich zur Bildung von Regional- und Ortsgruppen in den Städten Gera und Zeitz sowie in angrenzenden Gebieten führen soll. In diesen AHA-Gruppen können sich ehrenamtliche Interessenten unabhängig von Alter, Geschlecht, Bildung und Beruf einbringen. Wer Interesse hat, wende sich bitte an folgende Kontaktmöglichkeit:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Regionalgruppe Leipzig und Umland
Otto-Adam-Straße 14

04157 Leipzig

E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender des AHA

Halle (Saale), den 08.11.2019

Naturschutzkonferenz des Landes Sachsen-Anhalt am 02.11.2019 in Halle

Frau Prof. Dr. Claudia Dalbert, Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt hatte lokale, regionale und überregionale Naturschutzakteure zur einer Naturschutzkonferenz des Landes Sachsen-Anhalt für den 02.11.2019 nach Halle in das Landesinstitut für Schulqualität und Lehrerbildung Sachsen-Anhalt, Riebeckplatz 9, eingeladen. Beginn war 10.00 Uhr.
In ihrer Einführung nahm Frau Prof.Dr.Claudia Dalbert Bezug auf das Grüne Band als Naturschutzvorhaben mehrerer Bundesländer, den Geländestreife der ehemaligen Innerdeutschen Grenze zu einem Grüngürtel zu gestalten.
Frau Prof.Dr. Claudia Dalbert erwähnte in ihren Ausführungen:

  • die Biosphärenreservate des Landes Sachsen-Anhalt Mittelelbe, Karstlandschaft Südharz und Drömling als länderübergreifendes Schutzgebiet,
  • die länderspezifischen Förderprogramme wie z.B. den Schutz, die Wiederherstellung und Pflege wertvoller Splitterflächen in Sachsen-Anhalt, das Umweltsofortprogramm von 2017 zum Gewässer- und Naturschutz und die Förderung des Waldumbaus hier besonders benannt mehrschichtige Mischwälder,
  • den „Leitfaden Artenschutz an Windenergieanlagen in Sachsen-Anhalt“
  • Handlungsempfehlungen für den Biber in Sachsen-Anhalt
  • das Wolfskompetenzzentrum in Iden (Altmark) und
  • das Hochwasserschutzkonzept mit dem Programm: „Mehr Raum für unsere Flüsse“.

Inhaltlich war die Konferenz in vier Themenblöcke untergliedert.

Im ersten Themenblock „Schutzgebietsausweisung“ berichtete Herr Gert Zender, Abteilungsleiter Landwirtschaft und Umwelt, Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, von der Umsetzung des Beschlusses der Landesregierung vom 29.07.2014 eine landesweit gültige Verordnung zu erarbeiten, um die noch nicht nationalrechtlich gesicherten Natura 2000-Gebiete unter Schutz zu stellen.
Die Natura 2000 – Verordnung trat am 21.12.2018 in Kraft.
Herr Fred Braumann, Leiter Biosphärenreservatsverwaltung Drömling Sachsen-Anhalt und Herr Martin Zenk, Landkreis Gifhorn, stellten das länderübergreifende Schutzgebiet Drömling vor, welches sich vom Altmarkkreis Salzwedel, Landkreis Börse und Gifhorn bis zum Landkreis Helmstedt erstreckt. Dieses Gebiet wird auch „Land der 1000 Gräben“ genannt. Der Drömling ist seit 2019 ein nationales Biosphärenreservat. Beide Bundesländer, Sachsen-Anhalt und Niedersachsen, haben gemeinsam einen Antrag auf Anerkennung bei der UNESCO als anerkanntes Biosphärenreservat gestellt.

Das Thema des zweiten Themenblockes war „Fördermittel“. Es werden Fördermittel der EU, des BUNDES und des LANDES unterschieden.
Hier eine kurze Übersicht:

  • die EU- Förderprogramme LIFE-Verordnung – Verordnung (EU) Nr.1293/2013 des europäischen Parlaments und des Rates vom 11.Dezember 2013 und der Europäische Landwirtschaftsfond für die Entwicklung des ländlichen Raumes, kurz ELER genannt
  • die Bundesprogramme GAK (Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz), Biologische Vielfalt und die Bundesförderung chance.natur
  • die Länderförderprogramme ELER 6301- Biodiversität, Schutzgebietssystem Natura 2000 – Projektförderung, Artensofortförderung, FP 7506 – Nicht-produktiver investiver Naturschutz (GAK) und FP 7508 – Pflege wertvoller Splitterflächen – Vertragsnaturschutz (GAK)

Eine Förderberatungsstelle des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt unterstützt die Antragsteller.

Im Themenblock Diversität berichtete im ersten Vortag der Naturschutzbeauftragte mit besonderen Aufgaben des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, Herr Dr. Peer Hajo Schnitter, vom Stand der Neubearbeitung der Roten Listen von Sachsen-Anhalt. Die Fragestellung lautete: welche Arten sollen erfaßt werden und welchem Gefährdungsgrad sind diese Arten zuzuordnen. Bedenkenswert ist dabei, dass man absoluten Populationsgrößen nicht kennt, man aber zu immer neuen Erkenntnissen durch die Kontinuität der Erfassungen gelangt. Die Roten Listen für Sachsen – Anhalt stehen voraussichtlich Ende 2019 zur Verfügung.
Die Erhaltung der Artenvielfalt wurde aus drei unterschiedlichen Ansätzen entwickelt.
Frau Prof. Dr. Annett Bausch, Hochschule Anhalt, stellte die Entwicklung und Diversifizierungen von Grünlandbeständen in Auen (Elbaue Vockerode und untere Schwarze Elster) vor.
Anhand der Ermittlung der Voraussetzungen für den Erhalt der Lebensbedingungen für die Libellenart Helm-Azurjungfer und Vogel-Azurjungfer erläuterte Herr Martin Schulze, RANA-Büro für Ökologie und Naturschutz Frank Meyer, die Bedeutung von Gräben, insbesondere von Fließgräben, am Grünen Band, im nördlichen Altmarkkreis Salzwedel, für den faunistischen Artenschutz.
In Vertretung für Frau Birgit Krummhaar, stellte ein Mitglied des Förder- und Landschaftspflegevereins Biosphärenreservat „Mittelelbe“ e.V. die Erfassung gebietseigener Gehölze in der Region Mittelelbe und die Erarbeitung von Vermehrungsstrategien zur Diskussion. Bezug wurde auf den §40(4) des ab dem 01.03.2020 geltenden Bundesnaturschutzgesetzes genommen, welches die Ausbringung gebietsfremden Saatgutes und Pflanzmaterials in der freien Natur untersagt. Hier hat Sachsen-Anhalt in der Bereitstellung von entsprechendem Saatgut und Pflanzmaterial erheblichen Nachholebedarf.

Management war die Überschrift des letzten Themenblockes.
Herr Dr.Heiko Schumacher von der Heinz-Sielmann-Stiftung stellte das Naturschutzgroßprojekt „Mittelelbe-Schwarze Elster“ vor.
Die Projektziele sind:

  • Eindämmung der Sohlenerosion
  • Verbesserung des Wasserrückhalts
  • Wiedervernetzung von Fluss und Aue
  • Erhalt auentypischer Lebensräume.

Die Altelbe Booser Riss, Daruner Riss, Großer Streng, Bleddiner Riß, Klödener Riß, die Alte Elbe bei Bösewig und der Kleinröbener Riß sollen an den bestehenden Elbeverlauf angebunden werden. Die Planung und Vorbereitung dieses Projektes beginnt im April 2020 und soll im März 2023 abgeschlossen sein. Die Umsetzung ist mit einer Laufzeit von 2023-2032 geplant. Die Finanzierung erfolgt mit Hilfe der Bundesförderung chance.natur und setzt sich zusammen aus Mittel des Bundes zu 75{742476d910061147bacb9f2d1e63afebae5c969212eff52eb4ea03554537fa31}, des Landes zu 15{742476d910061147bacb9f2d1e63afebae5c969212eff52eb4ea03554537fa31} und der Heinz-Sielmann-Stiftung zu 10{742476d910061147bacb9f2d1e63afebae5c969212eff52eb4ea03554537fa31}.
Frau Dr. Kirsten Lott, Stadt Dessau-Rosslau, erläuterte das sich in der Realisierung befindende Projekt „Städte wagen Wildnis- Dessau-Rosslau wird wild“. Durch den kontinuierlichen Rückgang der Einwohnerzahl von Dessau-Rosslau hat sich der städtische Grundriss durch Leerstand und dem damit verbundenen Rückbau immer mehr in Schollen zerlegt. Diese Leerflächen galt es zu füllen. In einer über Jahre dauernden Planung und Vorbereitung wurde unter Einbeziehung aller öffentlichen Institutionen und der Bevölkerung ein Grünflächenkonzept entwickelt. In den Wohngebieten sind die nun entstandenen Grünflächen stark strukturiert, gehen über in großflächige Wiesen um schließlich an den Randgebieten zu verwildern. Ziel ist es, eine ökologische Vielfalt zu erreichen. Die Wissenspatenschaft hat die Hochschule Anhalt als Verbundpartner übernommen.
Im letzten Referat wurde anhand des Goldenen Scheckenfalters von Frau Kerstin Rieche, Landschaftspflegeverband Harz e.V., der Habitatverbund für den Goldenen Scheckenfalter im Harz vorgestellt. Er gilt als Bioindikator für intakte Wiesen. „Wo es dem Scheckenfalter gut geht, geht es auch anderen Insekten gut.“ Die Bergwiesen im Harz werden nach historischen Erfahrungen bewirtschaftet. Das bedeutet, dass die Mahd nach einem Baukastensystem räumlich und zeitlich gestaffelt erfolgt. Sowohl die Mahd, als auch die Entbuschung und Grabenpflege erfolgen unter fachlicher Anleitung.

Jedem Themenblock schloss sich eine Diskussion an.

Die Moderation erfolgte durch Herrn Dr. Ekkehard Wallbaum, Abteilungsleiter Naturschutz, Wasserwirtschaft des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft und Energie Sachsen-Anhalt.
Herr Dr. Ekkehard Wallbaum kündigte eine weitere Naturschutzkonferenz des Landes Sachsen-Anhalt an.

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