Jahr: 2019 (Seite 16 von 41)

AHA fordert nachhaltigen Schutz, Erhalt und Betreuung sowie Umgang mit dem Harz, der Selke und ihrer Aue

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) hat sich am 03.08.2019 zum wiederholten Mal ab Stiege Teile des insgesamt ca. 70 km langen Laufes der Selke angeschaut.
Zu Beginn der Fahrradexkursion am 03.08.2019 berieten die Mitglieder der Exkursionsgruppe folgende Themen:

Nachhaltiger Schutz des Harzes – Hängebrücke „Titan RT“

Mit großer Sorge verfolgt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) verschiedene Vorhaben im 2.226 km² großen Mittelgebirge Harz, welche an verschiedenen Stellen den Bestand und die Entwicklung von Umwelt, Natur und Landschaft des bedeutsamen und vielseitigen Natur- und Landschaftsraum bedrohen. Dazu zählen insbesondere Pläne im Selketal zwei Hochwasserrückhaltebecken bei Straßberg und Meisdorf zu errichten, das geplante Vorhaben Steintagebau „Harzer Grauwacke Ballenstedt“ sowie Pläne der Stadt Wernigerode Teile des ihr anvertrauten Harzraumes mit einem ganzjährigen Erlebnisbereich inklusive Skipiste zu überziehen.
Als ob derartige Überlegungen und Planungen nicht ausreichen, beabsichtigen nun ein Bündnis aus dem Betreiber der Hängebrücke „Titan RT“ an der Rappodetalsperre Harzdrenalin und Forstbetrieb Oberharz, ca. 9.700 Quadratmeter = 0,9 ha Wald zu roden, um 430 Parkplätze errichten zu können.
Für den AHA ist es unverantwortlich und skandalös, dass ein öffentlicher Waldbesitzer Sachsen-Anhalts so leichtfertig Wald opfert, um weitere Flächen neu versiegeln zu lassen und den Anstieg des Autoverkehrs im Bereich des Trinkwasserspeichers zu befördern. Schon alleine die Genehmigung des Vorhabens des rein auf privaten Gewinn des Unternehmens Harzdrenalin ausgerichtet ist, erscheint schon an sich nicht nachvollziehbar. Offenbar haben die verantwortlichen Behörden mit gönnerhafter Großzügigkeit ein unnötiges Tourismusprojekt genehmigt, welches entweder ein zu erwartendes vermehrtes Autoaufkommen nicht berücksichtigt hat oder nach nicht unüblicher Salamitaktik von Behörden im Harz, eine spätere Abholzung von ca. 9.700 m² Wald bewusst mit einkalkuliert hat, um einen zusätzlichen Parkplatz errichten zu lassen.
Der AHA sieht hier einen eklatanten Verstoß gegen einfachste Grundsätze des Schutzes von Umwelt, Natur und Landschaft, indem man Lebens- und Rückzugsräume für Tier- und Pflanzenarten, sauerstoffproduzierende und kohlendioxidspeichernde Bäume für weiteren Beton und Asphalt sowie Produzenten von Lärm, Abgasen und Feinstaub opfert. Neben europäischen Richtlinien nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinien und der Wasserrahmenrichtlinie, scheinen zudem die Verantwortlichen in Politik und Verwaltung in Sachsen-Anhalt, Deutschlands Verpflichtungen aus dem Klimaschutzabkommen wenig bzw. gar nicht zu interessieren.
Ein derartiges Vorhaben bringt ferner klar zum Ausdruck, dass man für rückwärtsgewandten Tourismus- und Bauvorhaben im Interesse privaten Profites, weiterhin rücksichtslos Teile von Umwelt, Landschaft und Natur zu vernichten gedenkt. Ferner scheinen öffentliche, steuerfinanzierte öffentliche Einrichtungen ohne Rücksicht auf Verluste öffentliches Eigentum derartig misszuverwalten. Nach Auffassung des AHA gilt es daher seitens der zuständigen Staatsanwaltschaft und des Landesrechnungshofes Sachsen-Anhalts die strafrechtliche Relevanz sowie die Vergeudung von öffentlichen Mitteln und Eigentum zu prüfen.
Darüber hinaus fordert der AHA den Landtag Sachsen-Anhalts und die schwarz-rot-grüne Landesregierung auf, unverzüglich dieses skandalöse Raubbauvorhaben zu stoppen.

Der AHA regt erneut mit Nachdruck die Erstellung eines länderübergreifenden Tourismuskonzeptes zwischen Sachsen-Anhalt, Thüringen und Niedersachsen an, welches den Schutz, den Erhalt und die darauf beruhende Entwicklung des Harzes und des Harzvorlandes berücksichtigt sowie zudem den Besucherinnen und Besuchern in vielfältiger Form ökologische, geologische, archäologische und historische Aspekte nahebringt. Nur ein Tourismus, welcher sich den Belangen des Schutzes von Umwelt, Natur, Landschaft und Klima unterordnet, kann den Harz als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten, als hydrologische Quelle für zahlreiche Fließgewässer sowie damit eng verbunden als Ort der Erholung und des Tourismus in der Naturschatzkammer bewahren.

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) hat dazu mit Datum vom 27.01.2019 eine Stellungnahme zu den Entwürfen für die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes, Ortsteil Rübeland (Harz) sowie zum Bebauungsplan Nr. 02/17 „Freizeitanlage Rappbodetalsperre“ der Stadt Oberharz am Brocken, Ortsteil Rübeland (Harz), Bebauungsplan Nr. 02/17 abgegeben. Die mit Schreiben vom 15.07.2019 zugesandten Abwägungsbeschlüsse der Stadt Oberharz am Brocken lassen deutlich erkennen, dass diese Kommune in keiner Weise ihrer Verantwortung zum Schutz und Erhalt von Umwelt, Natur und Landschaft nachkommt bzw. nachkommen möchte, indem sie die zu befürchtenden Schäden nicht nur relativiert, sondern auch noch abstreitet. Nach Auffassung des AHA kommen Politik und Verwaltung ihrer diesbezüglichen, auch gesetzlich vorgeschriebenen Verantwortung in keiner Weise nach. Daher fordert der AHA die EU, den Bund, das Land Sachsen-Anhalt und den Landkreis Harz auf, hier entsprechende Zustände zu schaffen. Weitere Aktionen, wie Aufruf zu Protestveranstaltungen und zum Tourismusboykott, gilt es zu prüfen.

Nachhaltiger Schutz des Harzes – ganzjährigen Erlebnisbereich inklusive Skipiste in Schierke

Mit großer Sorge hat der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) das Vorhaben der Stadt Wernigerode aufgenommen, Teile des ihr anvertrauten Harzes mit einem ganzjährigen Erlebnisbereich inklusive Skipiste zu überziehen.
Dazu sei aus dem Bericht des Ausschusses für Umwelt und Energie des Landtages Sachsen-Anhalt und Vertretern der Stadt Wernigerode am 09.09.2016 zitiert:

„Vor Ort diskutierten sie über einen möglichen Ganzjahreserlebnisbereich am Berg inklusive Skipiste, die sich daraus ergebenden wirtschaftlichen Chancen für die Region sowie mögliche Gefahren für die Natur.
Skilanglauf und Wandern haben in Schierke eine jahrzehntelange Tradition. Und wenn es nach der Stadt Wernigerode und vieler ihrer Bürger geht, dann könnten Einheimische und Gäste ab Dezember 2017 auch die Skipisten runtersausen. Denn die Stadt plant für ihren seit 2009 eingemeindeten Ortsteil Schierke den „ganz großen Wurf“: Seilbahn auf den Winterberg mit Beschneiungsanlage, Vernetzung des Skigebietes mit Braunlage, Bau einer Fußgängerzone mit Promenadencharakter durch den Ort, Neubau einer Arena mit vielfältiger Winter- und Sommernutzung sowie die Errichtung eines echten Ortszentrums auf dem Gebiet der ehemaligen Grund- und Sekundarschule mit neuen Hotels, Haus des Gastes und alles, was das Herz eines Touristen begehrt. Langfristiges Ziel ist es, „Schierke am Brocken“ als attraktiven Freizeit- und Erholungsort mit überregionaler Bedeutung deutlich zu stärken.

Investitionen in Höhe von 25 Millionen Euro

Das Gesamtinvestitionsvolumen liege bei etwa 25 Millionen Euro, erklärte Andreas Meling, Sprecher der Stadt Wernigerode in seiner Präsentation vor den Abgeordneten. Davon würden etwa 7 Millionen Euro von der Stadt Wernigerode übernommen, die entsprechende Fördermittel beim Land beantragt habe. Die übrigen knapp 18 Millionen übernehme ein privater Investor. „Wenn der Investor im Januar 2017 weiß, dass er bauen kann, fängt er im März an und will am 15. Dezember 2017 das erste Mal Skifahren“ – ein ambitionierter Zeitplan, der aber durchaus realisierbar sei, so Meling.
Christiane Hopstock, Ortsbürgermeisterin von Schierke, erinnerte daran, dass Schierke in den letzten 25 Jahren wegen des angrenzenden Nationalparks Harz kaum Entwicklungsmöglichkeiten gehabt habe. Mit dem privaten Investor gebe es nun eine einmalige Chance, die nie wieder kommen werde. Außerdem sei man bereits mittendrin in der Entwicklung, die bisher vom Land Sachsen-Anhalt unterstützt worden sei. In den vergangenen Jahren wurde beispielsweise eine Ortsumfahrung mit großem Parkhaus gebaut, ein Konzertpavillon im Kurpark errichtet und mit der Umgestaltung der Schierker Feuerstein Arena begonnen. Die Mehrheit der Schierker stehe vorbehaltlos hinter dem Projekt und fügte sie hinzu: „Wir Schierker lieben unsere Natur und würden einen Teufel tun und sie zerstören.“

Umweltverträglichkeitsprüfung läuft

Knackpunkt bei dem Großprojekt dürfte dennoch der Eingriff in die Natur werden, schließlich sollen laut Planung 20 Hektar Wald- und Moorgebiet aus einem geschützten Gebiet des Naturparks entnommen werden – eine Fläche etwa so groß wie 28 Fußballfelder, in unmittelbarer Nähe des Nationalparks Harz. Als Träger der Planung hat die Stadt Wernigerode im Sommer 2016 bei der obersten Landesentwicklungsbehörde Sachsen-Anhalts ein Raumordnungsverfahren beantragt, bei dem unter anderem eine Umweltverträglichkeits- und FFH-Verträglichkeitsprüfung erfolgt. Bis November 2016 soll das Verfahren abgeschlossen sein. Danach erhoffen sich Stadt und Investor Klarheit, ob es „unüberbrückbare Hürden für das Projekt gibt“ oder „Genehmigungsfähigkeit“, erklärte Stadtsprecher Meling.
Skepsis seitens des Umweltministeriums
In der anschließenden Diskussionsrunde im Rathaus Schierke gab es neben vielen positiven Stimmen auch kritische Fragen einzelner Abgeordneten. Zum Beispiel zum geplanten Naturspeichersee für die Beschneiungsanlage und die Auswirkungen auf die Kalte Bode, aus dem das Wasser entnommen werden soll. Ebenfalls kritisch hinterfragt wurden die Auswirkungen durch die Fragmentierung der Landschaft auf Flora und Fauna sowie die anvisierten Auslastungszahlen der Skianlage vor dem Hintergrund des Klimawandels.
Und natürlich wurde auch die Frage diskutiert, ob es der richtige Weg sei, für das Projekt 20 Hektar Wald und Moorgebiete zu opfern. Eher skeptisch äußerte sich auch ein Vertreter des Umweltministeriums. Dort werde das Projekt nicht als prioritär angesehen, es müssten eine ganze Reihe an Fragen gelöst werden, bis sich das Ministerium damit anfreunden könnte.“, Zitat Ende
Nunmehr hat das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie, mit ihrer Ministerin Prof. Dr. Claudia Dalbert an der Spitze, ihre berechtigten Einwände gegen die geplanten massiven Eingriffe am Rand des Nationalparks Harz dargelegt, welche zusammengefasst sich insbesondere auf die besonders schützenswerten 20 Hektar Wald- und Moorgebiet sowie der anderen Auswirkungen auf Kalte Bode und einen Schlag gegen den Klimaschutz beziehen. Das dabei der Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff (CDU), der Minister für Landesentwicklung und Verkehr Thomas Webel (CDU) und der Minister für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung Prof. Dr. Armin Willingmann (SPD) Belange des Umwelt-, Natur-, Landschafts- und Klimaschutzes als unbeachtlich ansehen, ist dabei nicht verwunderlich, sondern zeugen von verheerender Kontinuität in der Landesregierung. So wie sich diese Mitglieder der Landesregierung Sachsen-Anhalt u.a. zum Verbau des Landes mit Autobahnen und Straßen sowie dem Ausbau von Elbe und Saale verhalten, verherrlichen diese Leute auch die Vorhaben in Schierke. Dabei spielen offenbar EU-Regelungen zum Umgang mit Natur und Gewässern sowie das Klimaschutzabkommen von Paris keine oder maximal eine untergeordnete Rolle.
Die Stadt Wernigerode stellt sich zudem ein Armutszeugnis aus, indem sie aufzeigt mit Umwelt-, Natur- und Landschaftszerstörungen an touristische Attraktivität gewinnen zu wollen. Anstatt mit den bestehenden Schön- und Besonderheiten der Natur und Landschaft des Harzes zu locken und darauf einen vielfältigen und sanften Tourismus abzustimmen und zu entwickeln, möchte man stattdessen landschafts- und naturfremde Verbauungen vornehmen.
Dabei müsste auch bei der überwiegenden Zahl der Abgeordneten des Landtages des Landes Sachsen-Anhalt, der Landesregierung und der Stadt Wernigerode sowie anderer Befürworter des Vorhabens ferner angekommen sein, dass die Schneewahrscheinlichkeit auf Grund des Klimawandels sinkt. Dem dann mit Schneekanonen gegensteuern zu wollen ist ein weiterer Beitrag zum Klimawandel. Somit verstößt dieses Vorhaben nicht nur gegen jegliche rechtliche Grundlagen auf internationaler und europäischer Ebene und in Verantwortung von Bund und Land Sachsen-Anhalt, sondern auch gegen wissenschaftlich-fachliches Verständnis sowie einem Mindestgebot von Vernunft und Anstand.
Der AHA regt stattdessen ein länderübergreifendes Tourismuskonzept zwischen Sachsen-Anhalt, Thüringen und Niedersachsen an, welche den Schutz, den Erhalt und die darauf beruhende Entwicklung des Harzes und des Harzvorlandes berücksichtigt sowie zudem den Besucherinnen und Besuchern in vielfältiger Form ökologische, geologische, archäologische und historische Aspekte nahebringt. Nur ein Tourismus, welcher sich den Belangen des Schutzes von Umwelt, Natur, Landschaft und Klima unterordnet kann den Harz als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten, als hydrologische Quelle für zahlreiche Fließgewässer sowie damit eng verbunden als Ort der Erholung und des Tourismus in der Naturschatzkammer bewahren.
Der AHA gab mit Datum vom 10.02.2019 Stellungnahmen zum Raumordnungsverfahren Raumverträglichkeitsuntersuchung „Natürlich. Schierke Wander- und Skigebiet Winterberg“ – im Auftrag der Stadt Wernigerode ab.

Die Petition „Keine Naturzerstörung – für den Erhalt eines ‚NATÜRLICHEN Schierke’“ von Diana Harnisch weist mit Stand 04.08.2019 einen Eingang von 7.328 Unterschriften auf.

Die Mitglieder der Exkursionsgruppe rufen zu weiteren Unterschriften für die Petition auf, welche unter dem Link

https://weact.campact.de/petitions/keine-naturzerstorung-fur-den-erhalt-eines-naturlichen-schierke-1

zu erreichen ist.

Fahrradexkursion durch das Selketal

Im ersten Abschnitt nahm die Exkursionsgruppe das Tal der Hassel in Augenschein. Das insgesamt ca. 10 km lange Fließgewässer, welches südlich von Stiege, unweit des Haltepunktes Birkenmoor der Selketalbahn entspringt und letztendlich in das System der Rappbodetalsperre mündet, lässt in dem Bereich deutliche Eutrophierungserscheinungen erkennen. Die Auswirkungen der Nährstoffeinträge aus der intensiveren landwirtschaftlichen Nutzung im Bereich der Wasserscheide zwischen Hassel und Selke sind auch in den angrenzenden Trocken- und Halbtrockenrasenbereichen zu erkennen. Nach Auffassung der Exkursionsgruppe gilt es unbedingt zu prüfen, inwieweit in dem Teil des Harzes eine intensivere landwirtschaftliche Nutzung ökologisch und ökonomisch sinnvoll erscheint. Immerhin scheinen die Nährstoffe das gesamte Umfeld zu beeinflussen und sich die entsprechenden Einträge über Selke und Hassel talabwärts.
Bekanntlich gehört das Selketal zu den arten- und strukturreichsten Flusstälern Mitteldeutschlands, wo zahlreiche bedrohte Tier- und Pflanzenarten vorkommen. Um diesen sehr bedeutsamen Lebensraum nachhaltig und umfassend zu schützen, sind sehr große Teile des Selketals als Naturschutzgebiet ausgewiesen und nach europäischer Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie zu schützen. Mit dem Status ist ein Verschlechterungsverbot unweigerlich verbunden, was auch nach nationalem Recht so zu handhaben und umzusetzen ist. Dem stehen eindeutig die Vorhaben des Landes Sachsen-Anhalt entgegen, was gedenkt oberhalb von Straßberg und Meisdorf jeweils mindestens 15 m hohe und ca. 100 m breite Hochwasserdämme zu errichten. Dabei sind nach Auffassung des AHA alle vorbeugenden und nachhaltigen Maßnahmen im Umgang mit dem Hochwasser für die Ortslagen bei weitem nicht ausgeschöpft. Dazu gehören der Erhalt geschlossener Waldbestände sowie die Sicherung bestehender und Schaffung weiterer umfassender Überflutungsräume. So gilt es außerdem nach Auffassung des AHA, in Abstimmung mit dem meteorologischen Dienst und in Anlehnung an die entsprechende Arbeits- und Handlungsweise großer Talsperren, ein umfassendes Hochwassermanagement für die 28 Teiche im näheren und weiteren Einzugsgebiet der Selke zu entwickeln und umzusetzen. Alleine der Bergsee Güntersberge besitzt auf einer Fläche von 7 ha ein ausgewiesenes Fassungsvermögen im Umfang von 150.000 m³. Weiter flussabwärts hat der Elbingstalteich ein weiteres Fassungsvermögen von ca. 36.000 m³. Nach immer wieder geäußerten Auffassungen der Exkursionsgruppe können elektronisch und mechanisch gesteuerte und ablesbare Pegelsysteme diese wichtigen Regel- und Steuerungsaufgaben wahrnehmen, welche eng mit der Arbeit von bestehenden Regelstauwerken zum Beispiel an den Teichen bei Güntersberge bis Alexisbad funktionieren müssen. Das bedeutet, dass vor zu erwartenden starken langanhaltenden Niederschlägen bzw. eintretenden Schneeschmelzen die Pegel der Teiche umfassend zu senken sind, um zum u.a. ein Abpuffern plötzlich auftretender Hochwasserwellen zu ermöglichen. Dies funktioniere jedoch nur, wenn der zuständige Landesbetrieb für Hochwasserschutz verstärkt bzw. vorrangig seine Aktivitäten auf diese Formen eines nachhaltigen Umganges mit Hochwasser richtet und nicht seine Kapazitäten für die Planung von Hochwasserdämmen bei Straßberg und Meisdorf bindet. Ferner gehört auch zu einem nachhaltigen Umgang mit Hochwasser, dass endlich begonnen wird Pläne und Konzeptionen zu erstellen, welche Beseitigungen von Verbauungen im Hochwasserbereich beinhaltet. Dazu zählen u.a. auch längst nicht mehr genutzte und bereits vollkommen zerfallene Fabrikanlagen zwischen Silberhütte und Alexisbad. Gleiches gilt für die im Jahr 2006 errichtete Kläranlage bei Straßberg, welche unverantwortlicher Weise, rechtswidrig und gegen jegliche Vernunft in das unmittelbare Hochwassereinzugsgebiet der Selke gebaut wurde.
Ferner ist es dringend geboten der Selke auch naturnahe Entwicklungsmöglichkeiten im Teil des Unterlaufs ab Hoym verstärkt zu gewährleisten. Dazu gehören die Sicherung und Gewährleistung eines beidseitigen Gewässerschonstreifens von 10 m ab Gewässeroberkante, den Schutz und die Sicherung stattfindender Mäandrierungen sowie die Prüfung und Umsetzung der Wiederherstellung von Altverläufen.
Beispielhaft sei dazu die Wiederbelebung der Mäander in der Selkeaue südöstlich des Elbingstalteiches und im Unterlauf zwischen Hoym und Gatersleben genannt. Darüber hinaus regt der AHA an verstärkt die sukzessive Entwicklung von Auenwäldern entlang der Selke zu ermöglichen. Dies führt nicht nur zur Erweiterung der Arten- und Strukturvielfalt, sondern ermöglicht eine zeitweise Speicherung und Reduzierung der Fließgeschwindigkeit von Hochwasser.
Die nunmehr bestehende Staustufe in Gatersleben führt nicht nur zur Behinderung der Durchlässigkeit der Selke, sondern stoppt empfindlich die Fließgeschwindigkeit. Dies führt gerade in Dürrezeiten wie im Jahr 2018 zu Sauerstoffverlusten, was zum Absterben der Fischbestände in der Selke führen kann.
Die Dürren der letzten Jahre – insbesondere in den Jahren 2018 und 2019 – haben nicht nur massive Spuren in den Fließ- und Standgewässern hinterlassen, sondern zeigt auch massive Schäden in den Waldbeständen in den Hanglagen. Somit verstärken sich die Folgen des Orkantiefs der Jahre 2018 und 2019.
Ganze Bereiche der Wälder sind verschwunden. Insbesondere die Gemeine Fichte, aber auch die Gemeine Kiefer und die Rotbuche sind verschwunden. Die Reaktion wie Abholzungen mit schwerer Technik an den Hängen verschärfen durch Erweiterung der Kahlflächen, Bodenverdichtungen und Schaffung von Fließrinnen die Erosion durch Wind und Wasser.
Erfreulicherweise sind beispielsweise in den Waldbeständen bei Straßberg deutliche Sukzessionen erkennbar. Diese Sukzession lässt eine standortgerechtere und breitere Artenzusammensetzung z.B. aus Trauben- und Stieleiche, Rotbuche sowie Hängebirke, aber auch aus Gemeiner Fichte und Gemeiner Kiefer erkennen. Auch wenn hier massive Trockenschäden erkennbar sind, ist auf der Basis dieser besseren Arten- und Strukturvielfalt ist davon auszugehen, dass sich das Potenzial als Lebens- und Rückzugsraum für Tier- und Pflanzenarten erhöht sowie Pflanzen sich entwickeln, welche sich den neuen Klimabedingungen besser anpassen können. Der AHA geht ferner davon aus, dass sich hier eine stabilere Basis künftiger Hangwälder entwickelt, welche es zu befördern, zu schützen und zu bewahren gilt.
Der AHA bekräftigt daher seine Forderung, dass eine Erstellung einer wissenschaftlich begründeten Schutz- und Entwicklungskonzeption für die Selke, ihrer Aue und Nebengewässer, ihres Einzugsgebietes und angrenzender Biotope sowie zum Schutz, Erhalt, Wiederherstellung und Neuschaffung von Grün- und Biotopverbünden dringend notwendig erscheint. Dazu gilt es wissenschaftliche Einrichtungen einzubeziehen und mit dieser Aufgabe zu beauftragen.

In einer Presseerklärung vom 30.03.2008 drückte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) seine große Sorge aus, als die Mitteldeutsche Baustoffe GmbH weitere 60 ha als Vorranggebiet für die Rohstoffgewinnung in das Regionale Entwicklungsprogramm Harz einbringen wollte.
Weiter führte der AHA aus, Zitat:
„Das Vorhaben einen Grauwacketagebau in das Waldgebiet zwischen Ballenstedt und dem Selketal einrichten zu dürfen, würde das größte zusammenhängende Waldgebiet im Unterharz nachhaltig schädigen, welches noch frei von Siedlungen und Verkehrstrassen ist. Derartige Gebiete sind wichtige Lebens- und Rückzugsräume für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten, tragen zur Klimaverbesserung bei, stellen einen wichtigen Biotopverbundraum zwischen Selketal und Umland dar sowie bieten auf Grund ihrer landschaftlichen Schönheit Möglichkeiten für einen vielgefragten Tourismus.
Daher gilt es nach Auffassung des AHA auf jeden Fall keiner Ausweisung als Vorranggebiet für die Rohstoffgewinnung zuzustimmen. In dem Zusammenhang verweist der AHA auf die zunehmende landesweite bedrohliche Tendenz immer mehr Rohstoffe abzubauen. Dazu zählen die angedachten Braunkohlenabbaugebiete Egelner Südmulde und Lützen, ebenso im Saalekreis am Burgstetten.
Der AHA sieht es als dringend notwendig an, dass sparsam mit den begrenzt vorhandenen Rohstoffen sowie Landschafts- und Naturräumen umzugehen ist. Das erfordert aber auch zahlreiche Bauprojekte auf den Prüfstand zu stellen.“ Zitat Ende
Nunmehr hat die vielfältige Bedrohung des Waldgebietes zwischen Ballenstedt und Selketal durch das geplante Vorhaben Steintagebau „Harzer Grauwacke Ballenstedt“ sehr reale und gefährliche Formen angenommen. Der AHA hat sich daher in einer „Stellungnahme zum Raumordnungsverfahren mit integrierter Umweltverträglichkeitsprüfung für das geplante Vorhaben Steintagebau „Harzer Grauwacke Ballenstedt“ vom 16.10.2016 wie folgt geäußert, Zitat:

„Nach den vorliegenden Dokumenten und Unterlagen beabsichtigt der Vorhabenträger auf einer Gewinnungsfläche von ca. 55,5 ha einen Steintagebau bei Ballenstedt zu errichten. Hinzu sind Lager- und Stellflächen im Umfang von 10,8 ha sowie Fördertrassen im Umfang von bis zu 3,74 ha und ca. 3,6 km Länge vorgesehen. Allein für die Stelzen der Seilbahnanlage geht man von einer Flächeninanspruchnahme im Umfang von 200 m² pro Stelze und der Rodung eines 8 m breiten Waldstreifens aus.
Das bedeutet, dass der Vorhabenträger insgesamt mindestens 70,04 ha in Anspruch nehmen möchte.
Ferner plant der Vorhabenträger bei der offenbar bevorzugten Variante Seilbahn eine dort ca. 46 Millionen Tonnen Gestein bis zu einer Tiefe von 50 m im Zeitraum von ca. 41 Jahren abzubauen. Dabei unterteilt man in drei Zonen Abraum, 1. Zone und 3. Zone. Dabei umfasst der geplante Abraum 10 m sowie die jeweiligen Zonen eine Mächtigkeit von jeweils 20 m.
Das Arbeitszeitregime soll dem Steintagebau Rieder Rieder entsprechen, also Förderung, Aufbereitung in Rieder und Abfrachtung der Produkte werktags in der Zeit von 06.00 bis 22.00 Uhr.
Abfrachtung mittels SLKW und LKW über Eulenbachtal zur L 242.
Folgende Schutzgebiete sind von dem angedachten Abbauvorhaben direkt bzw. indirekt betroffen:

– das 620 ha große FFH-Gebiet „Burgesroth und Laubwälder bei Ballenstedt“. 700 m vom geplanten Tagebau entfernt, von dem Bau und Querung einer Transportstrecke bedroht
– das 16.998 ha große SPA-Gebiet „Nordöstlicher Unterharz“ ist ferner von dem Bau und Querung einer Transportstrecke bedroht.
– das 4.522 ha groß FFH-Gebiet „Selketal und Bergwiesen bei Stiege“ 600 m entfernt vom geplanten Tagebau
FFH-Gebiet Gegensteine und Schierberge bei Ballenstedt
– 2 Landschaftsschutzgebiete: LSG Harz und nördliches Harzvorland, LSG Harz
– 4 Naturschutzgebiete: NSG Gegensteine-Schierberg, NSG Alte Burg, NSG Burgesroth-Bruchholz, NSG Selketal
5 flächenhafte Naturdenkmale und 12 Naturdenkmale

Alleine die bestehenden Schutzgebiete weisen die herausgehobene Schutzwürdigkeit und -bedürftigkeit aus, welche im Übrigen ganz gut in den entsprechenden Unterlagen der Umweltverträglichkeitsprüfung herausgearbeitet sind. Ein Eingriff in Form des geplanten Steintagebau „Harzer Grauwacke Ballenstedt“ manifestiert sich u.a. mit an erster Stelle mit der angedachten Fällung von Bäumen im Mindestgesamtumfang von 70,04 ha Inanspruchnahme für den Tagebau und ca. 3,74 ha für die Fördertrasse nach Rieder. Somit ist von einer Fällung von Bäumen im Gesamtumfang von mindestens 73,78 ha auszugehen. Schon alleine diese Fällungen stellen einen massiven Eingriff in einen arten- und strukturreichen Raum dar, welcher eine sehr wichtige Nahtstelle im übergreifenden Biotop- und Grünverbund dieses Teils des Nordharzes darstellt. Dabei spielen die Verbindungsachsen zum Selketal und zu dem Gebiet um die Gegensteine eine sehr wichtige Rolle. Der angedachte neue Steintagebau bildet im Falle der Umsetzung ein neues Hindernis, wo die vollumfänglichen Folgen nicht absehbar sind. Ferner gehört dieser Raum zu einem sehr wichtigen Raum für Naherholung und Tourismus im näheren Sinne für die Stadt Ballenstedt sowie im ferneren Sinn für die Städte Quedlinburg und Falkenstein.
Die teilweise temporär vorhandenen Fließgewässer Uhlenbach, Siebersteinsbach, Amtmannstal, Margeretenschlucht, Rotkehlchenschlucht, Getel, Markstal und Gamwinde sowie Sauerbach dienen zudem noch als Entstehungsgebiete und Ventilationsbahnen für Kalt- und Frischluft. Bei einer durchschnittlichen jährlichen Niederschlagsmenge zwischen 550 bis 570 mm lässt sich deutlich erkennen, dass Wasser eine große Rolle zur Entwicklung des Gesamtgebietes bildet. Jegliche Veränderungen können zu unvorhersehbaren Entwicklungen im Gesamtraum führen. Insbesondere ist bei den angedachten bergbaulichen Eingriffen mit einer dauerhaften Unterbrechung der Wasserzufuhr zum Markstal und Gamwinde sowie dem Sauerbach zu rechnen. Ein dauerhafter Entzug von Wasser aus Fließ- und Standgewässern eröffnet die Gefahr einer umfassenden Veränderung von Struktur, Fauna und Flora.
Ähnlich ist es mit der Entstehung von Lärm bei Sprengung, Abbau und Abtransport des Gesteins zu sehen. Nicht nur eine massive Veränderung von Struktur und Zusammensetzung von Umwelt, Natur und Landschaft führen zu Beeinträchtigungen in der Bedeutung als Lebens- und Rückzugsraum zahlreicher Tier- und Pflanzenarten, sondern auch Lärm- und Staubentwicklung.
Die Schlussfolgerungen, dass ein Tagebau in dem angedachten Umfang und Entfernung zu den FFH-Gebieten „Burgesroth und Laubwälder bei Ballenstedt“ und „Selketal und Bergwiesen bei Stiege“ bei Entfernungen von 600 bzw. 700 m keine erheblichen Beeinträchtigungen haben sollen, ist eine sehr gewagte Feststellung und entspricht auch nicht den bisherigen Ausführungen in der Umweltverträglichkeitsprüfung, welche u.a. eine Fülle an sensiblen Tierarten wie z.B. Luchs, Wildkatze und Fledermäuse aufweisen. Ebenso ist häufig von einem Prozess auszugehen, welcher sich von kurz- bis langfristig entsteht und entwickelt.
Somit ist zudem deutlich zu erkennen, dass das angedachte Vorhaben Steintagebau „Harzer Grauwacke Ballenstedt“ gegen jede Form eines sehr notwendigen, wissenschaftlich-fachlich fundierten Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz gerichtet ist. Zudem verstößt das Vorhaben gegen die Grundansinnen der nach europäischen Recht verabschiedeten „RICHTLINIE 92/43/EWG DES RATES vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen“, „RICHTLINIE 2000/60/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik“ sowie RICHTLINIE 2009/147/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 30. November 2009 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten. Diese rechtlichen Rahmen gehen von einer notwendigen Verbesserung der ökologischen Situation aus und lassen einer Verschlechterung der Zustände keinen Raum.
Daraus ist zu schlussfolgern, dass eine Genehmigung des Vorhabens Steintagebau „Harzer Grauwacke Ballenstedt“ weder fachlich, noch rechtlich in Frage kommen kann.
Darüber hinaus gilt es sparsam mit den Bodenschätzen und Rohstoffen umzugehen. Das setzt u.a. voraus, dass laufende und geplante Bau- und Verkehrsprojekte auf den Prüfstand gehören.“
Die Mitglieder der Exkursionsgruppe schlossen sich der Forderung des AHA an die Verantwortlichen des Landes Sachsen-Anhalt und der Mitteldeutschen Baustoffe GmbH an, das Vorhaben zu stoppen bzw. nicht weiter zu verfolgen! Ferner ruft der AHA die Kommunen sowie die Bevölkerung vor Ort auf, gemeinsam, bestimmt und kräftig Widerstand gegen den geplanten, großflächigen Frevel an Umwelt, Landschaft, Natur, Lebens- und Wohnqualität zu leisten und dabei sehr deutlich die Stimme zum Schutz und Erhalt des Waldgebietes zwischen Ballenstedt und Selketal zu erheben!

Mit großer Sorge nahmen die Mitglieder der Exkursionsgruppe den stark voranschreitenden Verfall der ca. 3,9 km = 3.900 m langen und durchschnittlich ca. 10 m breiten und somit ca. 39.000 m² = 3,9 ha großen Streuobstwiesenbestände an der Geländekarte in der Stadt Falkenstein (Harz) zwischen den Ortsteilen Meisdorf und Ermsleben zur Kenntnis. Immer mehr ältere Obstbäume sterben ab bzw. brechen auseinander. Dabei sind bereits flächendeckend Streuobstbestände komplett zerstört, größere Baumbestände stark geschädigt sowie kleinere Restbestände, bestehend aus Süßkirsche, Apfel, Hauspflaume, Birne, Mirabelle und Walnuss, noch intakt.
Die Mitglieder der Exkursionsgruppe unterstützen mit Nachdruck die Forderung des AHA, dass es dringend der Erstellung einer wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption bedarf, um den Zustand zu analysieren, Sorten zu bestimmen sowie Vorschläge zur Wiederherstellung der Streuobstwiese zu erarbeiten.
Dazu sind aber auch der Landkreis Harz und die Stadt Falkenstein (Harz) sowie der Eigentümer der Fläche gefordert.

Nunmehr liegt eine „Gemeinsame Erklärung des Runden Tisches im Rahmen des Selke-Dialogs für einen nachhaltigen Hochwasserschutz an der Selke“ vom 25.06.2018 vor. Der AHA begrüßt grundsätzlich und eindeutig, dass es nunmehr gelungen ist, dass man miteinander, statt nur übereinander geredet hat. Jedoch schleierhaft bleiben die Kriterien zur Auswahl der Mitglieder des Runden Tisches durch die Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt, Frau Prof. Dr. Claudia Dalbert. Auffällig ist dabei, dass von den 20 Mitgliedern des Runden Tisches, mit dem BUND nur ein Umweltverein anwesend war. Der AHA begrüßt durchaus auch, dass es zu einer Gemeinsamen Erklärung gekommen ist. Jedoch kann der AHA den Inhalt dieser Gemeinsamen Erklärung bei weitem nicht im vollen Umfang teilen. Dazu gehören folgende Aspekte:

* Zu Ursachen eines schnellen und starken Hochwasseraufbaus fehlen komplette Aussagen. So sind zum Beispiel noch immer Folgen größerer Fällungen im Waldgebiet unweit von Straßberg zu nennen. Das Wälder massiv Wasser in der Fläche halten, gehört nach Auffassung des AHA zum Allgemeinwissen
* Noch immer finden enge Einbauungen der Selke zum Beispiel in Güntersberge und Straßberg keine Erwähnung. Dazu zählt ebenfalls die im Jahr 2006 in die Selkeaue bei Straßberg gebaute Gemeinschaftskläranlage des Zweckverbandes Ostharz für die Orte Straßberg, Güntersberge und Siptenfelde. Auch die Einengung durch Bauwerke der Nordharzautobahn B 6n zwischen Hoym und Gatersleben ignorierten die Planer bereits in der Phase der Stellungnahmen. Hier möchte man offenbar am gegenwärtigen Zustand festhalten.
* Es fehlen ferner Angaben zu möglichen Rückgaben von Altauen an die Selke. Dazu gehört die Prüfung des baulichen Rückbaus von Fabrikanlagen im Bereich Silberhütte. Der AHA unterbreitet nunmehr seit fast 10 Jahren diesen Vorschlag. Reaktion bisher gleich Null.
* Grundsätzlich begrüßenswert sind Planungen zur Wiederbelebung von Altverläufen der Selke zwischen Hoym und Gatersleben. Der AHA hält jedoch die Überprüfung von entsprechenden Möglichkeiten und Aktivitäten zwischen Meisdorf und Hoym nicht nur für sehr sinnvoll, sondern auch für dringend geboten.
* Vollkommen inakzeptabel für den AHA ist der „Blankocheck“ für das „Hochwassrerrückhaltebecken Straßberg“. Damit verbunden ist akute Gefahr der Zerstörung der kompletten Selkeaue zwischen Güntersberge und Straßberg. Dazu zählen nicht nur das Dammbauwerk mit seinen bekannten Folgen für das Landschaftsbild und den Kaltluftabfluss, sondern auch die angedachten baulichen Befestigungen von Ufer und Sohle mit einhergehender Vernichtung der Mäander, der Ufervegation und der damit verbundenen Lebens- und Rückzugsräumen für Tier- und Pflanzenarten und -gesellschaften. Abgesehen davon, dass neben der Tatsache, dass offensichtlich nicht nur ein Hochwasserrückhaltebecken bei Meisdorf doch noch in der Planung bleibt, sondern man noch zusätzliche Hochwasserrückhaltebecken wie Uhlenbach, Lange Wiese und Ermsleben mit in die rechtlichen und fachlichen Planungen aufnehmen möchte. Wo da jetzt nun die bauliche Entlastungen für das Selketal und ihren Nebengewässern liegen sollen, bleibt für den AHA schleierhaft. Von einst zwei Bauwerken möchte man nun erst einmal planerisch die Zahl auf insgesamt fünf Hochwasserrückhaltebecken erhöhen. Der AHA kann solche Überlegungen und Vorstellungen in keiner Weise mittragen.

Der AHA sieht sich daher voll und ganz bestätigt, seinen Einsatz für den Schutz, den Erhalt und die Entwicklung der Selke, ihrer Aue und der angrenzenden Natur- und Landschaftsräume nicht nur fortzusetzen, sondern gar zu verstärken.

Wer in der im Aufbau begriffenen ehrenamtlichen AHA-Arbeitsgruppe Selke mitwirken möchte, um sich ebenfalls für den Schutz, den Erhalt und einer nachhaltigen Entwicklung des Selketals als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten, Biotop- und Grünverbundraum, als Raum für Kalt- und Frischluftluftkorridoren sowie für den dem Erhalt eines bedeutsamen Naherholungsgebietes einsetzen zu können, wende sich bitte an folgende zentrale Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. (AHA)
Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345/200 27 46
E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 04.08.2019

Fotos: Dietmar Hörner

Fotos: Andreas Liste

AHA hält verstärkte Maßnahmen zum Schutz und Entwicklung von Helme, Zorge und Thyra für erforderlich

Heringen -Mündungsgebiet Zorge in Helme – Blick nach Nordosten auf Einmündung Zorge in Helme gewässerabwärts

Samstag, den 10.08., um 10.00 Uhr
Fahrradrundexkursion entlang bzw. durch die Aue der Zorge
in der Stadt Nordhausen sowie entlang der Helme bis Bahnhof Berga-Kelbra mit Aufenthalt am Mündungsbereich der Thyra
Treffpunkt: Bahnhof Nordhausen
Dauer: ca. 5 Stunden

Die ca. 74 km lange Helme gehörte einst zu den arten- und strukturreichsten Fließgewässern der Region. Insbesondere zusammen mit den Nebenflüssen Zorge und Thyra sorgt die Helme für die Entwässerung des Südharzes in Richtung Unstrut.
Ferner sieht der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) hier einen sehr wichtigen Schutz- und Entwicklungsraum in Form von Biotop- und Grünverbünden zwischen Harz und Kyffhäuser sowie innerhalb der Goldenen Aue.
Dazu ist aber eine naturnahere Entwicklung dieser Fließgewässer dringend geboten, wozu der Rückbau von Ufer- und Sohlbefestigungen aller Art, umfassende Deichrückverlegungen, die Zulassung von Mäandrierungen sowie die Sicherung von Gewässerschonstreifen in einer Mindestbreite von beidseitig 10 m gewährleistet.
Nur so lassen sich naturnahere bzw. naturnahe Entwicklungen von Fließgewässern sowie ein nachhaltiger Umgang mit Hochwasser realisieren.
Auf Grund der vielfältigen, sehr bedeutsamen Aufgaben zum Schutz, Erhalt und Entwicklung der Helme, ihrer Aue, ihres Einzugsgebietes, Nebengewässer – wie Zorge und Thyra- und angrenzenden Gebiete beabsichtigt der AHA eine länderübergreifende Arbeitsgruppe Helme sowie einer Regionalgruppe Nordhausen-Sangerhausen zu bilden, welche ehrenamtlich Interessierten die Möglichkeit eröffnet, sich im Interesse des Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutzes einbringen zu können.
Diese Themen sind Inhalt einer ca. vierstündigen Fahrradexkursion am Samstag, dem 10.08.2019, entlang bzw. durch die Auen der Zorge ab der Stadt Nordhausen entlang der Helme bis Bahnhof Berga-Kelbra mit Aufenthalt am Mündungsbereich der Thyra.
Die Fahrradexkursion beginnt 10.00 Uhr am Bahnhof Nordhausen, Ausgang Bahnhofsplatz und endet am Bahnhof Berga-Kelbra.

Wer noch Fragen zur Fahrradexkursion bzw. Interesse an die AHA-Arbeit hat, wende sich bitte an folgende Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 – 2002746

E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 02.08.2019

Wanderung auf dem Karl-Hebener-Weg

Eine Wanderung auf dem Karl-Hebener-Weg in der Lutherstadt Eisleben hat sich einen festen Platz in der Projektarbeit im Förderverein Schmid-Schacht Helbra e.V. erobert. TeilnehmerInnen dieser Wanderungen sind in der Regel Grundschüler aus dem Landkreis Mansfeld-Südharz und auch darüber hinaus. Die TeilnehmerInnen können sich hier vor Ort davon überzeugen wie sich neues Leben an den Bergbauhalden entwickelt. Zugleich erfahren sie auch die 800-jährige Geschichte des Mansfelder Kupferschieferbergbaus. Diese Wanderungen werden vom Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. aktiv unterstützt.

Weitere Informationen zu den Projektangeboten: https://www.helbraerleben.de/projekttag/

AHA fordert weiterhin Schutz des Bibers in der Dübener Heide!

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) verfolgt mit fortgesetzter sehr großer Besorgnis das weiter unermüdlich vorhandene Bestreben der der Familie Austinat und des Ortsbürgermeisters von Tornau den Biber aus der Region zu verbannen. In dem Blickwinkel betrachtet, ist die im Jahre 2018 erteilte Genehmigung der Beseitigung von 13 von 19 Biberdämmen als skandalös und unverantwortlich anzusehen.
Nun möchten die Familie Austinat und der Ortsbürgermeister von Tornau offenbar die anhaltende und schon über Jahre andauernde Trockenheit zum Anlass nehmen den Biber endgültig aus der Region zu vertreiben. Offensichtlich haben die betreffenden Personen nicht verstanden oder verstehen wollen, dass die langjährige Trockenheit nachhaltige Spuren im Boden sowie in Fließ- und Standgewässern hinterlassen. Das trifft sowohl für den Hammerbach, als auch für den Eisenhammerteich zu.
Nach Ansicht des AHA gilt es diese von fehlender Fachlichkeit geprägten Thesen und die darauf beruhenden Forderungen alle Biberdämme aus dem Hammerbachtal zu entfernen endgültig zu stoppen.
Mit Datum vom 29.04.2018 gab der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) eine Stellungnahme zu „Mensch und Biber in der Dübener Heide Positionspapier des Verein Dübener Heide e.V.“ ab, welche nach Ansicht des ehrenamtlichen und gemeinnützigen Umwelt- und Naturschutzvereins weiterhin gültig ist. Die Stellungnahme hat offenbar keinen Eingang in diese Diskussion geführt. Daher sei noch einmal auf den Inhalt hingewiesen:

I. Grundsätzliches

Bereits seit dem frühesten Mittelalter verfolgte der Mensch den Biber. Zum einen diente das Fleisch, des irrtümlicherweise zum Fisch erklärten Säugetiers, sowie das Fell als Grund der massiven Bejagung. Das führte dazu, dass der Biber bereits im 12. Jahrhundert in England und im 16. Jahrhundert in Italien vollständig sowie zum Ende des 19. Jahrhunderts in Deutschland nahezu ausgerottet war. Nur eine Restpopulation Elbebiber hatte zum Anfang des 20. Jahrhunderts in Deutschland überlebt. Zurzeit leben in der Bundesrepublik Deutschland etwa 6.000 Tiere, welche sich auf Grund massiver Schutzmaßnahmen selbstständig wieder ausbreiten konnten bzw. durch Umsiedlungen einst verlorengegangene Räume erneut bevölkern.
Die Lebensweise des Bibers, wozu der markante Biberdamm für seine Biberburgen gehört, hat eine sehr wichtige ökologische und hydrologische Bedeutung in den Fluss- und Bachlandschaften mit ihren Auen. Mit dem Anstauen von Wasser entstehen neue Landschafts- und Naturräume, verbunden mit sehr günstigen Nahrungs- und Lebensbedingungen für Säugetiere, Wasservögel, Amphibien, Fischen und Insekten sowie wassergebundenen Pflanzen. Darüber hinaus trägt der Biber durch seine Fällungen von Bäumen zur Verjüngung von Auenwäldern sowie den Transport und Verbau von Weidenästen und –zweigen zur Vermehrung der Weide bei. Somit erfahren Fluss- und Bachlandschaften mit ihren Auen eine umfassende Ausweitung ihrer ohnehin schon hohen Arten- und Strukturvielfalt.
Zudem sorgen derartige Anstauungen für ein geregeltes Grund- und Schichtwassersystem, wovon auch angrenzende Flächen profitieren. Somit zählen durchaus Land- und Forstwirtschaft auch zu den Profiteuren des Bibers.
Nur nehmen die Bedrohungen des Bibers durch die zunehmende Zerschneidung und Versiegelung der Landschaft -u.a. durch Verkehrs- und Versorgungstrassen- sowie die Zerstörung von Feuchtgebieten, Gewässerausbau und intensive Gewässerunterhaltung stark zu. Zum Beispiel sind im Land Brandenburg etwa die Hälfte der aufgefundenen Biber laut Auskunft des hiesigen Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz, dem Straßenverkehr zum Opfer gefallen.
Diese besorgniserregenden Entwicklungen bedürfen nach Auffassung des AHA nicht nur eines umfassenden Einhalts, sondern einer umfassenden, unverzüglichen Gegensteuerung. Dazu gehört der Stopp weiterer Landschaftszerschneidungen aller Art, Rückbau nicht benötigter Versiegelungen auf dem Lande und in den Gewässern, Zulassung von eigenständigen Renaturierungen in Fließ- und Standgewässern, Beseitigung von baulichen Hindernissen und damit Wiederherstellung der Durchlässigkeit der Fließgewässer, Schaffung von mindestens 10 m breiten Gewässerschonstreifen beidseitig der Gewässeroberkante, Rückkehr zu einer größeren Arten- und Sortenvielfalt in der Landwirtschaft mit einhergehender wissenschaftlich fundierter Fruchtfolge, Anbaukultur und Wiedererhöhung eines miteinander verknüpftem Flurholzsystems bestehend aus Achsen und Inseln im Grün- und Biotopverbund, Schaffung ausreichender Möglichkeiten zur Renaturierung einer brutal ausgekohlten Landschaft, Beförderung und Umsetzung der wissenschaftlicher fundierter Maßnahmen im Kampf gegen die fortschreitende Verockerung der Fließgewässer in Folge jahrhundertlanger brachialer Bergbaumaßnahmen sowie einer eng damit verknüpften vielfältigen, wissenschaftlich fundierten Umweltbildungsarbeit.
Darüber hinaus gilt es auch an der Stelle auf die enge Verknüpfung zum nachhaltigen Umgang mit dem Hochwasser hinzuweisen. So dürfte den politisch Verantwortlichen in Bund, Ländern und Kommunen die Forderungen zahlreicher Wissenschaftler und Organisationen nicht entgangen sein, dass flächendeckend und länderübergreifend bzw. bundesweit den Flüssen und Bächen verstärkt ihre Auen zurückzugeben sind, um zum einen wieder Hochwasserräume zurückzuerhalten und zum anderen Auenlandschaften wieder mehr Entwicklungsraum zu ermöglichen. Hierzu gehört unabdingbar der Biber als ein grundlegender natürlicher „Landschaftsgestalter“ mit dazu. Nicht der Biber ist das Problem, sondern das mehr oder minder weit vorgerückte Eindringen des Menschen in die Fluss-, Bach- und Auenlandschaften, um sie zu nutzen, zu „regulieren“ und nicht selten umfassend zu verbauen.
Daher darf es aus Sicht des AHA weder in Europa, noch in der Bundesrepublik und ihren Bundesländern, keinen einzigen Abstrich am strengen Schutz des Bibers geben!
Allein in den Ländern Brandenburg und Sachsen-Anhalt sowie im Freistaat Sachsen bedarf es entsprechender, länderübergreifend bzw. bundesweit abgestimmter und koordinierter Maßnahmen in Sachen Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutzes, der Umsetzung eines gemeinsam erstellten Konzeptes zum nachhaltigen Umgang mit Hochwasser sowie einer arten- und strukturreicheren, ökologisch orientierten Land- und Forstwirtschaft . Insbesondere zu nennen sind dabei u.a. die Elbe, Saale, Mulde, Oder, Neiße, Havel, Spree sowie Weiße und Schwarze Elster sowie deren Nebengewässer.
Von daher ergeht seitens des AHA erneut die dringende Aufforderung an die Mitglieder der Landtages und der Landesregierung Sachsen-Anhalts, Sachsens und Brandenburgs den Schutz des Bibers weiterhin zu sichern, unverzüglich mit der flächendeckenden Rückgabe von Auen u.a. Lebensräume für den Biber und Überflutungsräume den Flüssen und Bächen zu beginnen. Ferner gilt es u.a. mit der ungezügelten Zunahme von Bundesautobahnen und Straßen zahlreiche landwirtschaftliche Flächen zu stoppen.
Das Umweltbundesamt und das Statistische Bundesamt in Deutschland weisen eine tagtäglich Neuversiegelung von Boden im Umfang von 69 ha Boden aus. Das entspricht in etwa einer Fläche von ca. 100 Fußballfeldern und im Jahr in etwa einer Fläche von 25.185 ha -69 ha/Tag x 365 Tage/Jahr = 25.185 ha/Jahr. Im Vergleich dazu die Fläche der Stadt Leipzig, welche 29.760 ha beträgt.
Zudem engen diese Trassen zusätzlich den Bewegungsraum der Tiere ein und erhalten ihre öffentliche Resonanz bei Berichten über zunehmende Wildunfälle. Ferner sorgen fortschreitende Verarmung der landschaftlichen Kulturen von einst in der DDR 25 auf nunmehr 7 Anbaukulturen für eine unverantwortliche Einengung der landschaftlichen und ökologischen Vielfalt. Der zunehmend fehlende Anbau von Humusmehrern wie Luzerne, Phacelia und Klee-Gras-Gemischen zerstören zudem durch fehlende Auflockerung der Boden zur Verfestigung dieser bei. Dies hat zur Folge, dass u.a. Wasser nicht mehr in den Boden eindringen kann und somit entweder die Bodenerosion oder Staunässe oder beides verursacht bzw. befördert. Zudem findet mit der Bodenerosion auch ein Abtrag von mit Mineraldüngern ausgebrachter Nährstoffe und mit Pestiziden belasteter Bodenbestandteile statt, welche letztendlich in Gräben, Bächen und Flüssen landen.
Für diese massiven Fehler, welche sich rasant immer mehr zu einem gesamtgesellschaftlichen Problem entwickeln, trägt allein der Mensch die Verantwortung und nicht der Biber.

Die nunmehrigen Ereignisse um die Köhlerei Eisenhammer und die fortgesetzte diesbezüglichen sehr einseitigen Berichterstattungen von Medien zur Entwicklung der Biberbestände, sind von vielem fachlich unkorrekten Darstellungen geprägt. Es ist durchaus sehr verständlich, dass die Inhaber der Köhlerei Eisenhammer sehr große Sorgen zu Bestand und Entwicklung ihres Betriebes haben. Dies darf keinesfalls unbeachtet und unberücksichtigt bleiben. Jedoch gilt es nicht nur festzuhalten, dass der Biber eine sehr streng geschützte Art ist, sondern das Gesamtgebiet Bestandteil des 958 ha großen Schutzgebiet nach der europäischen Natura 2000-Richtlinie „Buchenwaldgebiet und Hammerbachtal in der Dübener Heide (FFH0133)“ ist. Dieses Gebiet durchquert u.a. der ca. 9 km lange Hammerbach, welcher ein Teil des Namens des Schutzgebietes darstellt. Laut dem Landesamt für Umweltschutz des Landes Sachsen-Anhalt ergibt sich folgende Gebietsbeschreibung, Zitat:

„Das FFH-Gebiet erstreckt sich im zentralen Buchen-Gebiet der „Dübener Heide“ nördlich von Tornau und Söllichau in ost-westlicher Ausdehnung. Neben großflächigen Buchen- treten auch Eichen-Hainbuchen- und Eichen-Wälder als forstlich bedingte Waldgesellschaften auf Buchen-Waldstandorten auf. Verbreitet sind ebene Hochflächen ausgebildet, die von markanten Talungen zerschnitten werden. Das Hammerbachtal verlässt als kleines Wiesentälchen das Waldgebiet zwischen Eisenhammer und Tornau nach Süden.“, Zitat Ende

Zur Fauna führt das Landesamt für Umweltschutz des Landes Sachsen-Anhalt aus, Zitat:

„Am Hammerbach wurden Biber (Castor fiber) und Fischotter (Lutra lutra) nachgewiesen. Vom Biber existieren zwei Ansiedlungen. Durch Biberdämme entstandene Aufstauungen des Baches führen zum örtlichen Absterben der Bachauenwälder. Auf Grund der vorhandenen Strukturvielfalt hat das Gebiet eine große Bedeutung als Quartier- und Jagdgebiet für waldbewohnende Fledermäuse. Zu nennen wären hier die Mopsfledermaus (Barbastella barbastellus) und der Kleinabendsegler (Nyctalus leisleri), von denen regelmäßig besetzte Wochenstubenquartiere bekannt sind. Brandtfledermaus (Myotis brandtii) und Braunes Langohr (Plecotus auritus) reproduzieren sehr wahrscheinlich ebenfalls im Gebiet. Großes Mausohr, Fransen- und Bartfledermaus (Myotis myotis, M. nattereri, M. mystacinus) nutzen das Gebiet als Jagdlebensraum.
Vereinzelte Zufallsbeobachtungen von Kriechtieren deuten auf ein regelmäßiges Vorkommen der Schlingnatter (Coronella austriaca) in den Buchenwäldern mit Heidelbeer-Unterwuchs hin. In feuchten Waldbereichen am Bachufer lebt der Moorfrosch (Rana arvalis), der vermutlich in den Stau- und Mühlteichen am Eisenhammer reproduziert. Während der Hammerbach von Tornau an abwärts sogar von Bachneunauge (Lampetra planeri) und dem Steinbeißer (Cobitis taenia) besiedelt wird, kommen im Verlauf des Baches innerhalb des FFH-Gebietes gar keine Fischarten vor. Vom Hirschkäfer (Lucanus cervus) gibt es Nachweise für die Bereiche Tornau-Eisenhammer, Tornau und Söllichau aus den Jahren 2000 bis 2009. Die Art hat hier wahrscheinlich eine geringe Reproduktionsrate.“, Zitat Ende

Ferner gehört das Gesamtgebiet zum 31 679 ha großen Landschaftsschutzgebiet „Dübener Heide“

Mit der Beseitigung von drei Nahrungsdämmen und der Schlitzung eines Wohndammes sind nach Auffassung des AHA bereits sehr massive und bestandsbedrohende starke Eingriffe in das FFH-Gebiet und Bibereinzugsgebiet erfolgt. Andere bzw. weitere Eingriffe sind nicht akzeptabel, da sie auf die endgültige Bestandszerstörung beim Biber hinauslaufen.
In dem Blickwinkel betrachtet, ist ferner die Genehmigung der Beseitigung von 13 von 19 Biberdämmen als skandalös und unverantwortlich anzusehen.
Der AHA fordert mit aller Deutlichkeit und Nachdruck nun endlich ordentliche belastbare Fakten zu liefern und daher stattdessen nunmehr die hydrologischen Verhältnisse zu untersuchen, welche womöglich nicht nur auf einer „spezifischen geologischen Situation in der Stauchungszone der Endmoräne“ beruht, sondern ggf. auch mit generellen hydrologischen Veränderungen in Folge des Bergbaus und seiner Einstellung zu tun haben kann.
Eine mögliche Ausbaggerung oder gar Begradigung des Hammerbaches führt zur Zerstörung der vielfältigen Gewässerstruktur durch Verschwinden der Gewässerdynamik und Eintiefung, was wiederum eine Austrocknung der Natur und Landschaft sowie damit verbundener Verarmung an Fauna, Flora und Struktur zur Folge hat.

Der AHA fordert daher eine schnellstmögliche bzw. unverzügliche Versachlichung der Diskussion im Landkreis Wittenberg, direkt vor Ort sowie in bzw. durch die Medien.

Auf Grund der weiteren fortgesetzten Bedrohung sowie bereits erfolgten und ggf. zu erwartenden künftigen Eingriffe in das FFH-Gebiet und Bibereinzugsgebiet sowie der Gefahr der unberechtigten Umsiedlung oder gar Tötung des Biberbestandes sendete der AHA seine Presseerklärungen an die EU-Kommission und die zuständige Staatsanwaltschaft weiter. Der AHA appelliert hiermit an die EU-Kommission und die Staatsanwaltschaft bereits wegen der Zerstörung von drei Nahrungsdämmen und der Schlitzung eines Wohndammes ein Verfahren gegen die BRD bzw. die strafrechtliche Relevanz zu prüfen. Es muss endlich Schluss sein mit der von Hysterie und Unsachlichkeit geprägten Atmosphäre !

II. zu Der Biber gehört zur Dübener Heide

Der erste Teil ist vom Grundsatz zu begrüßen. Diese Entwicklung ist erfreulich und entsprechend zu befördern. Leider ist in dem Beitrag kaum die Verantwortung des Menschen erkennbar. Wie bereits unter I. erwähnt haben massive Baumaßnahmen und Intensivierungsmaßnahmen in Land- und Forstwirtschaft zu menschlich beeinflussten Veränderungen in Umwelt, Natur und Landschaft geführt. Dazu gehören massive Veränderungen an Struktur und Artenzusammensetzung in unseren Wäldern, Aus- und Begradigungsmaßnahmen an Fließgewässern, die Industrialisierung der Landwirtschaft sowie nicht zuletzt die häufig jagdliche Betrachtung unserer Wildbestände. Hinzu kommen die Umbrüche in Folge des Bergbaus und der Zersiedlung ganzer Landschaftsräume, welche auch mit Verschmutzungen von Gewässern und Böden einherging bzw. einhergeht.

III. zu Der Biber verändert unsere Landschaft – Handlungskompetenz statt Ohnmacht

Es ist durchaus korrekt, dass der Biber Landschaften verändert. Ein Prozess, welcher seit Jahrtausenden Landschaft und Natur prägen. Nur blenden diese Ausführungen die massiven, zumeist negativen Veränderungen in Folge menschlichen Handelns aus. Dabei ist unverständlich, dass diese allgemein bekannten Erkenntnisse überhaupt keinen Eingang in das Dokument gefunden haben. Hier erfolgt unwissenschaftliche Schuldzuweisung an den Biber, welcher es sich nun erlaubt in seine alten angestammten Lebensräume zurückzukehren, wo sich der Mensch auf welcher Basis und scheinbaren Anspruchableitungen auch immer beruhend, ausgebreitet hat. Um es klarzustellen: Nicht der Biber ist in die Lebensräume des Menschen ein- bzw. vorgedrungen, sondern der Mensch in die Lebensräume des Bibers. Im Übrigen trifft das auch auf andere Tier- und Pflanzenarten, Landschafts- und Naturräume sowie Biotop- und Grünverbundräume zu. Insofern ist der Ansatz von her falsch und verdreht Ursache und Folge, was in dieser Logik behaftet nur zu falschen Schlussfolgerungen führen kann.

IV. zu Wir schlagen daher vor und fordern:

– Die Landkreise haben gemäß § 1 Absätze 1 und 2 Naturschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt klar festgelegte und umfassende Verantwortlichkeiten in Sachen Naturschutz. Selbst diese Behörden zeigen deutliche Überforderungen in vielfältiger Hinsicht auf, wozu Personalbestand, fachliche Qualifikationen und teilweise massive Beeinflussungen vor Ort gehören. Gerade letzteres hat dazu geführt, dass Schlitzungen und Beseitigungen von Biberdämmen erfolgten, ohne sich ordentlich wissenschaftlich-fachlich das Thema zu bearbeiten. Die Verantwortung für Naturschutzgebiete muss auf Grund ihrer raumübergreifenden Bedeutung eher wieder zur oberen Naturschutzbehörde zurückkehren. Dazu reichen die Regelungen in § 1 Absätze 3 bis 5 und ff. Naturschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt bei weitem nicht aus. Dagegen erscheint es sinnvoll zu sein die ehrenamtlichen Naturschutzhelfer wieder zu beleben. Hier besteht die Möglichkeit der Kreise sein Handlungswissen zu erweitern und somit seine Kompetenz vor Ort wieder entscheidend zu verbessern.
– Offenbar ist mit den Aussagen bezweckt mehr Kompetenzen auf die Gemeinden und kreisangehörigen Städte zu verlagern. Diese besitzen sie schon gemäß 3 2 ff. BauGB entscheidend im Rahmen des Bau- und Planungsrechtes. Dazu gehören das Erstellen und Beschließen von Flächennutzungsplänen, von Bebauungsplänen und die Ausweisung von geschützten Landschaftsbestandteilen gemäß § 15 Absatz 1 Satz 3 Naturschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt. Hier haben es somit die Gemeinden und kreisangehörigen Städte sehr wohl in der Hand durch wissenschaftlich fundiertes und nachhaltiges Agieren Konflikte erst gar nicht entstehen zu lassen, zu mindern oder gar wieder zu beseitigen. Hier sei u.a. an den zumeist leider fehlgeschlagenen Agenda 21-Prozess erinnert. Nur hier fehlen oft angemessene Strukturen, Fachpersonal und Fachkompetenz. Zudem erschweren örtliche Befindlichkeiten häufig eine objektive Entscheidungsfindung
– Wie bereits erwähnt suggerieren die nachfolgenden Ausführungen die praktisch alleinige Verantwortung des Bibers an Konflikten zwischen Mensch und Tier. Mit keiner Silbe erscheinen Forderungen nach wissenschaftlichen Schutz- und Entwicklungskonzeptionen, Stopp der Versiegelungsaktivitäten durch Siedlungs- und Verkehrsbau, Entwicklung einer arten- und strukturreichen Landwirtschaft und Umgangs mit den Wäldern sowie eines sich dahingehend einordnenden Tourismus. Ferner fehlt die Forderung nach Rückbau von Flächenversiegelungen sowie des Erhaltes und Weiterentwicklung von Biotop- und Grünverbünden sowie einer damit eng verbundenen Umweltbildungsarbeit.

V. zu Wege zur praktischen Umsetzung – Regionales Bibermanagement und Bibereingreiftruppe

Die aufgeführten Punkte verwundern schon am Anfang dahingehend, dass man der Landesreferenzstelle Biber eine örtliche Mitsprache absprechen möchte. Der Sinn dieser Forderung erschließt sich nicht, besonders wenn man sich eine größere Mitsprache von Gemeinden und kreisangehörigen Städten einfordert. Letztere Forderung ist, wie bereits dargestellt, vollkommen unberechtigt, da diese Mitgestaltung bereits gesetzlich abgesichert ist.
Die nachfolgenden Forderungen beinhalten die Gefahr von Handlungsweisen, welche von Emotionen und einzelnen Partikularinteressen geprägt sind. Der großräumige Blick ist dabei sehr wenig bis gar nicht ausgeprägt, so dass im Rahmen von Salami-Denken und Handeln schnell mit einer sich weiter verschärfenden umfassenden Gefahrensituationen für Fauna und Flora bzw. für Umwelt, Landschaft und Natur zu rechnen ist.
Letzterer Punkt lässt deutlich den Wunsch erkennen, dass künftig Land- und Forstwirtschaftsbetriebe selbst über den Umgang mit dem Biber und naheliegend auch mit anderen Bestandteilen von Fauna und Flora entscheiden können. Selbst das Agieren der unteren Naturschutzbehörde erscheint da störend zu sein. Die Aussage, Zitat: „Die Ausnahmen müssen damit nicht mehr Gegenstand der tagtäglichen Befassung der unteren Naturschutzbehörden, Bibermanager und Biberberater sein. „ erscheinen in dem Blickwinkel sehr bedenklich und verdeutlichen die Zielrichtung des Anliegens dieser „Vorschläge und Forderungen“ des Verein Dübener Heide e.V.

VI. Abschlussbemerkungen

Eine Umsetzung dieser „Vorschläge und Forderungen“ des Vereins Dübener Heide e.V. sind als sehr gefährlich anzusehen, da sie die Beseitigung der Konflikte zwischen Mensch und Tier vorrangig zu zuungunsten von Fauna und Flora beantwortet, das Verursacher- und Folgenprinzip praktisch komplett ausblendet, den Forst- und Landwirtschaftsbetrieben mehr bis alleinige Entscheidungskompetenzen übertragen möchte, aber im Gegenzug z.B. Naturschutzbehörden die entsprechenden Kompetenzen entziehen möchte. Ferner verschleiert das Dokument die bereits bestehenden umfassenden Planungs- und Gestaltungsmöglichkeiten von Gemeinden und kreisangehörigen Städten mit den verbundenen fachlichen, strukturellen und personellen Problemen.
Darüber hinaus gilt es die Funktion des Verein Dübener Heide e.V. als Trägerverein des gleichnamigen Naturparks Dübener Heide im Freistaat Sachsen und im Land Sachsen-Anhalt alsbald zu evaluieren. Als ein entscheidender Grund zählt die offensichtlich deutlichen personellen Verquickungen im Vorstand des Verein – Bürgermeister Enrico Schilling verantwortlich für den sehr wichtigen Part Finanzen – sowie mit der Übernahme der ehrenamtlichen Funktion als Köhlerliesel durch Frau Norma Austinat im Juli 2016.

https://naturpark-duebener-heide.de/koehlerliesel/

Die am 05.05.2018 auf der Homepage des Verein Dübener Heide e.V. veröffentlichte Presserklärung zur Köhlerei Eisenhammer und der angeblichen Vernässungsverursachung durch Biber hinterlässt einen bitteren Beigeschmack. Der dort zitierte Naturparkleiter Thomas Klepel ist ebenfalls Mitglied im Vorstand.

https://naturpark-duebener-heide.de/2018/03/05/naturparktraegerverein-zur-biber-problematik-an-der-koehlerei-eisenhammer-der-mensch-steht-im-mittelpunkt/

https://naturpark-duebener-heide.de/verein-duebener-heide/

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) fordert erneut und mit Nachdruck, dass der Naturpark Dübener Heide eine wissenschaftlich fundierte Schutz- und Entwicklungskonzeption erhält. Diese gilt es in breiten und umfassend geführten Diskussion zu diskutieren und letztendlich einer endgültigen Entscheidung zu Grunde zu legen.
Im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten ist der AHA weiterhin bereit daran mitzuwirken, dass lösungsorientierte wissenschaftlich-fachlich korrekte Herangehensweisen endlich zum Tragen kommen.
Ferner sieht der AHA die Notwendigkeit den vielfältigen Raum der Dübener Heide sowie übergreifend die Auen von Elbe und Mulde mit seiner Arten- und Strukturvielfalt, als Lebens- und Rückzugsraum von Mensch, Tier und Pflanze, als Biotop- und Grünverbundraum sowie im Interesse eines angepassten Tourismus im Zuge der Erholung und Bildung, zu schützen, zu erhalten und sich naturnah weiterentwickeln zu lassen.
Wer Interesse hat, daran im Rahmen einer zu bildenden, ehrenamtlichen länderübergreifenden AHA-Regionalgruppe Dübener Heide mitzuwirken, wende sich bitte an folgende zentrale Kontaktmöglichkeit:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 29.04.2018

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) hält weiterhin und verstärkt an der Position fest, dass zur Dübener Heide sowie den Auenlandschaften der Biber gehört und unvermindert an seinem Schutz festzuhalten ist. Dazu gehören auch keine weiteren Biberdämme zu beschädigen oder gar zu beseitigen.
Der AHA fordert daher weiterhin und in verstärkter Form endlich das Thema zu versachlichen und das öffentlich und massiv betriebene Sündenbockmanagement gegenüber dem Biber endlich einzustellen.

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 28.07.2019

AHA setzt sich für Schutz, Erhalt und Entwicklung der Schwarzen Elster ein

Im Rahmen einer Fahrradexkursion am 27.07.2019 nahm sich der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. schwerpunktmäßig dem Schutz, Erhalt und Entwicklung der Schwarzen Elster und ihrer Auenlandschaft an.
Den Einstieg der Fahrradexkursion bildete die Besichtigung eines im Rahmen von Ausgleichsmaßnahmen in den Jahren 2014/2015 in einer gemeinsamen Aktion der Agrargenossenschaft Beyern e.G. und des Naturschutzvereins „Elsteraue“ Falkenberg/Elster e.V. errichteten Feuchtgebietes in unmittelbarer Nähe zur Scheidelache. Trotz der deutlich erkennbaren Auswirkungen der Trockenheit, zeichnete sich eine deutliche standortgerechte Entwicklung ab. Eine derartige Bereicherung von Natur und Landschaft mit ihrer Funktion als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten kann zudem als Ort der Umweltbildung und wissenschaftlichen Beobachtung und Betreuung dienen.
Ebenfalls deutlich gekennzeichnet von Trockenheit, aber auch Eutrophierung ist die 31,985 km lange Scheidelache, welche ein sehr wichtiges Rückgrat für einen allumfassenden Biotop- und Grünverbund bildet und zudem mit seiner von Bibern beeinflussten Gewässerdynamik, einen sehr wichtigen Schutzzweck für das ca. 110 ha große Naturschutzgebiet „Schweinert“ darstellt. Um jedoch mehr seine ökologische und hydrologische Bedeutung entfalten zu können, bedarf die Scheidelache breitere, mindestens 10 m breiter Gewässerschonstreifen. Als ein Vorbild kann das bereits erwähnte Feuchtgebiet fungieren.
Im Anschluss daran suchten die Exkursionsteilnehmer den Neugraben im Vorfeld der Ortslage Bomsdorf auf. Zur Entstehung und Entwicklung des 30 km langen Neugrabens, sei aus den Ausführungen des Annaburger Geschichtsfreunds Edwin Kretzschmann zitiert:
„Dieser künstlich angelegte Wasserlauf hatte eine Breite oben 8,00 Meter, unten 6 Ellen und auf jeder Seite eine Erhöhung mit einer Breite von einer Elle.
Er hat eine Länge von 30 km. Am Bau waren ca. 2.300 Mann aus den umliegenden Ämtern zwangsweise zur Arbeit an der Fertigstellung Neugrabens in Fronarbeit durch den Kurfürsten heranbeordert wurden. Begonnen wurden die Arbeiten bei dem Dorfe Grabo am 26. Juni 1576
und beendet wurden diese am12 Oktober 1577 bei dem Dorfe Neumühl. Der Graben hatte die Aufgabe Elsterwasser für die umfassend angelegten Teiche und Gräben zum Schloss Annaburg zu bringen. Das Elsterwasser des Neugrabens hatte für die Einwohnerschaft von Annaburg bis nach dem 2. Weltkrieg, also bis nach1945, eine besondere Bedeutung. Da das Elsterwasser damals sehr sauber und weich war, wurde es an den so genannten Schöppen ( Treppen ) von den Bewohnern gern zum waschen genommen.
Später um 1835 wurde an der Herzbergerstrasse für das Knabenerziehungsinstitut ein Schwimmbassin ausgehoben, welches den Ab und Zufluss durch den Neugraben hatte. Bis nach 1945 konnte hier die Annaburger noch baden gehen. Zur kurfürstlichen Zeit wurde die Fließkraft des Grabens für fünf Wassermühlen genutzt. Auf seinem Lauf hat der Graben durch die Heide auf einer Strecke von ca. 10 km allein 10 zu befahrene Brücken zu unterqueren. Dies sind: die Torgauer, Zätsch, Rotten, Bank, Bretzel, Zschernick, Hegeholz, Kreutz, Schulter und Rotebruch-Brücke.“, Zitat Ende.
Weiter sind in den Ausführungen erwähnt, dass in den dreißiger Jahren, der Reichsarbeitsdienst im dritten Reich hat den stark verschlammten und stellenweise mit Strauchwerk verwachsenen Neugraben beräumte, die Ufer stellenweise mit neuen Faschinen ausgeflochten hatte. Weiterhin schachtete man den Graben tiefer aus und beseitigte starke „hemmende“ Biegungen. Somit erhielt der Graben eine größere Fließgeschwindigkeit. Angesichts der zu erwartenden schrittweise voranschreitenden Eintiefung ist mit zunehmender Austrocknung des Umlandes zu rechnen. Insofern gilt es eher einer Mäandrierung zu befördern.
Die 198,5 km lange Schwarze Elster, welche bei Kindisch im Lausitzer Hügelland im Freistaat Sachsen entspringt, dann das Oberlausitzer Heide- und Teichgebiet, das Senftenberger-Finsterwalder Becken, dabei den Freistaat Sachsen und die Länder Brandenburg und Sachsen-Anhalt sowie u.a. die Ortschaften Elstra, Kamenz, Milstrich, Wittichenau, Hoyerswerda, Elsterheide, Senftenberg, Ruhland, Lauchhammer, Elsterwerda, Bad Liebenwerda, München in Uebigau – Wahrenbrück, Herzberg und Jessen durchfließt und letztendlich südlich von Elster (Elbe) in die Elbe mündet, bildet trotz massiver wasser- und bergbaulicher Eingriffe ein sehr vielfältiges, bedeutsames entwicklungsfähiges und schützenswertes Fluss- und Auensystem.
Die Schwarze Elster gehört zum etwa 148.000 Quadratkilometern Einzugsgebiet der Elbe, welche mit 1.091 Kilometern Länge der vierzehntlängste Fluss in Europa darstellt.
Entlang der Elbe befinden sich zahlreiche arten- und strukturreiche Auenlandschaften, wovon ein großer Teil naturnahe Strukturen besitzen.
Daher sind große Teile der Elbe u.a. als Biosphärenreservate, Landschaftsschutz- und Naturschutzgebiete, Gebiete nach der europäischen Natura 2000-Richtlinie, Europäi-sche Vogelschutzgebiete sowie örtlich als flächenhafte Naturdenkmale ausgewiesen. Andrerseits gibt es immer wieder Ausbaupläne und -aktivitäten, wozu die Uferschotte-rungen und Buhnenertüchtigungen gehören. Ferner haben wasserbauliche Einschrän-kungen durch Deichbaumaßnahmen, Zersiedlung und Verkehrstrassenbau massiv die Aue beeinträchtigt.
Bereits die Ausbaumaßnahmen der Schwarzen Elster in den Jahren 1852 bis 1861 haben, welche im Abschnitt 8 km oberhalb von Senftenberg bis 6 km oberhalb der Kremitzmündung in Folge von Durchstichen zum Wegfall von Mäandern, massiven Begradigungen und zu einer Wasserlaufverkürzung um etwa 30 km sowie Flussnahen Eindeichungen führten, zu massiven Störungen im Fluss- und Auenbereich des sehr bedeutsamen Nebenflusses der Elbe beigetragen.
Ferner fanden im Zeitraum der Jahre 1945 bis 1969 weitere massive Ausbaumaßnahmen im Bereich 6 km oberhalb der Kremitzmündung bis zur Mündung in die Elbe statt, welche einen stark begradigten und vollständig eingedeichten Fluss hinterließen.
Somit verlor der einst stark mäandrierende Unterlauf seine besondere Strukturvielfalt.
Des Weiteren führten großflächige Erschließungen von Braunkohlefeldern zwischen Hoyerswerda und Lauchhammer sowie 13 Talsperren zu weiteren massiven, flächendeckenden und raumübergreifenden anthropogenen Einflüssen im Einzugsgebiet der Schwarzen Elster.
Gegenwärtig sind aber beispielsweise in dem Flussabschnitt zwischen München bis zur Mündung vereinzelte Bestrebungen des Flusses erkennbar wieder Mäandrierungen entstehen zu lassen. Darüber hinaus bilden insbesondere die einst abgetrennten Mäander ein sehr vielfältiges, bedeutsames und schützenswertes Fluss- und Auensystem. Sie dienen als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten.
Der gemeinnützige und ehrenamtliche Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) beabsichtigt daher sich sehr intensiv für den Schutz, Erhalt und naturnahe Entwicklung der Schwarzen Elster, ihrer Fluss- und Auenlandschaften, ihrer Nebengewässer sowie angrenzender Natur- und Kulturlandschaften einzusetzen.
Dies soll in Form von Stellungnahmen, Vorschlägen, Exkursionen sowie Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit geschehen.
Im Rahmen der Fahrradexkursion nahmen die Exkursionsteilnehmer u.a. auch das Gelände Großbusch in der Gemarkung der Stadt Herzberg mit begradigter Kremitz, Wald, Wiese und kleinem Gebäude in Augenschein. Hier könnte nach Auffassung der Exkursionsteilnehmer eine Stätte der Umweltbildung in der Natur ihre Wiederbelebung finden. Dazu sind jedoch grundsätzliche Willensbekundungen des Landkreises Elbe-Elster und der Stadt Herzberg, aber auch des Flächeneigentümers dringend erforderlich.
Die ca. 30 km lange Kremitz mit ihrem 177 km² großem Einzugsgebiet gehört zu den bedeutsamsten Nebengewässern der Schwarzen Elster. Der begradigte Verlauf mit seinen Stauelementen führt insbesondere in Trockenzeiten zu einer umfassenden Verlangsamung der Fließgeschwindigkeit. Dies bewirkt u.a. massive Sedimentablagerungen und verminderten Sauerstoffeintrag. Der mehr oder minder, von Stauanlagen beförderte Fließstillstand hat zudem eine Erhöhung der Wassertemperatur mit eng damit verbundener Verdrängung von im Wasser aufgelösten Sauerstoff zur Folge. Darunter haben insbesondere Fische zu leiden. Daher erscheint es sinnvoll zu sein die Mäandrierung mit Störhölzern und –steinen zu befördern, um letztendlich eine Entfernung der Stauanlagen erreichen zu können. Das ermöglicht zudem eine Durchgängigkeit für Amphibien und Fische, welche eine richtige wesentliche Forderung der EU-Wasserrahmenrichtlinie darstellt.
Das im Unterlauf der Schwarzen Elster mit Anordnung vom 11.09.1967 ausgewiesene 442 ha große Naturschutzgebiet „Untere Schwarze Elster“ ist von umfassenden vielfältigen Auenlandschaften geprägt und lässt deutlich die Altmäander erkennen.
Offenbar basierend auf den im Jahr 1997 entstandenen wissenschaftlichen Artikeln der Goethe-Universität Frankfurt am Main „Vegetationskundliche und faunistische Untersuchungen im NSG „Untere Schwarze Elster“ : 1. Vegetation“ (Guido Warthemann, Birgit Krummhaar) und „Vegetationskundliche und faunistische Untersuchungen im NSG „Untere Schwarze Elster“ : 2. Fauna“ (Klaus-Jürgen Seelig, Bernd Simon, Uwe Zuppke) veröffentlichte Sachsen-Anhalt Natura 2000 folgende Gebietsbeschreibung zum EU SPA Mündungsgebiet der Schwarzen Elster (SPA0016), Zitat:
„Das EU SPA Mündungsgebiet der Schwarzen Elster befindet sich ca. 10 km südöstlich von Lutherstadt Wittenberg und umfasst den Mündungsbereich der Schwarzen Elster in die Elbe. Das 3.921 ha große Gebiet umfasst die weitläufigen Flussauen von Elbe und Schwarzer Elster sowie die Altarme und Altwasser der Naturschutzgebiete Großer Streng, Untere Schwarze Elster und Alte Elbe Bösewig. Die West-Ost-Ausdehnung des EU SPA beträgt zwischen Dabrun und Jessen ca. 14 km. Die südlichen Elbewiesen erstrecken sich bis an die Ortschaften Kleinzerbst und Klöden heran. Innerhalb des EU SPA befinden sich keine Siedlungen, jedoch grenzen zahlreiche Ortschaften an das Schutzgebiet an.

Das EU SPA wurde im Jahr 2000 bereits mit einer Fläche von mehr als 3.300 ha an die EU-Kommission gemeldet und bei der Überarbeitung der Gebietsvorschläge im Jahr 2003 auf die heutige Ausdehnung erweitert. Es ist vollständig in der FFH-Gebietskulisse enthalten, in wesentlichen Teilen als NSG gesichert und zu großen Teilen auch Landschaftsschutzgebiet. Bis auf die Ackerflächen zwischen Bleddin und Wartenburg ist das EU SPA außerdem im Bundesländer übergreifenden Biosphärenreservat Mittelelbe enthalten.

Naturräumlich gehört das Gebiet zum Elbe-Elster-Tiefland innerhalb des Elbe-Mulde-Tieflandes. Als Landschaftseinheiten sind in den auf die Elbeauen entfallenden Flächenanteilen das Dessauer Elbetal und im Ostteil entlang der Schwarzen Elster die Einheiten Annaburger Heide und Schwarze-Elster-Tal vertreten. Große Teile des EU SPA liegen in den natürlichen Überflutungsbereichen von Elbe und Elster. In den Überflutungsauen sind zahlreiche Altarme und Altwasser der beiden Flüsse erhalten. Hochwasserschutzdeiche umgeben nahezu das gesamte EU SPA, wobei die Deichanlagen überwiegend auch die Gebietsgrenze darstellen. Innerhalb der Deichlinie wird Grünlandnutzung in unterschiedlicher Intensität betrieben. Manche Bereiche sind landwirtschaftlich nicht oder nur extensiv nutzbar, jedoch ist auch Intensivgrünland vorhanden (SIMON & SIMON 2007). Die intensive Nutzung führte zu artenarmen Pflanzengesellschaften, nur in unzugänglichen nassen Senken finden sich noch Seggen- und Wasserschwadengesellschaften. In einigen Feuchtwiesen sind auch bemerkenswerte und gefährdete Arten, wie Gottes-Gnadenkraut oder Langblättriger Ehrenpreis, vertreten. Ackerflächen befinden sich innerhalb des Vogelschutzgebietes nur im Bereich südlich von Wartenburg. Die Uferbereiche von Elbe und Schwarzer Elster sowie der Altarme werden von charakteristischen Pflanzengesellschaften der Ufer- und Verlandungszonen oder Schlickflächen eingenommen. Laichkraut- und Wasserschlauchbestände, Igelkolben und Pfeilkraut sind nur einige Beispiele für die Mannigfaltigkeit der Ufervegetation. Die weitläufge, mit ausgedehnten Grünländern, Altwassern, versumpften Flächen, Röhrichten und Hochstaudenfluren durchsetzte Auenlandschaft wird weiterhin durch Weichholzauenreste und Einzelbäume, darunter alte Stieleichen und Ulmen als Reste einer Hartholzaue, strukturiert (SIMON & SIMON 2007).“ Zitat Ende
Nach Auffassung des AHA gilt es länderübergreifend massiv zu untersuchen, wo die Wiedereinbindung der baulich abgetrennten Altmäander ökologisch, hydrologisch und räumlich möglich und sinnvoll erscheint. Ferner gilt es dringend im Rahmen eines ebenfalls länderübergreifenden, ökologisch nachhaltigen Hochwasserkonzeptes zu prüfen, wo umfassende Deichrückverlegungen möglich sind. Dem Anliegen stimmten die anwesenden Exkursionsteilnehmer zu. Insbesondere bei dem Anblick der Struktur des Flusses, der Errichtung neuer Bauten –wie z.B. des Elsterparks in Herzberg- in der Altaue und Hochwassereinzugsgebietes der Schwarzen Elster sowie der massiven Deichneubauten in Sachsen-Anhalt. Dabei bleiben nach Meinung der Exkursionsteilnehmer solche Ereignisse, wie der Deichbruch im Bereich eines Altarms bei Gorsdorf-Hemsendorf, wo der Fluss wieder in sein altes Bett strebte und dem der Landesbetrieb für Hochwasserschutz Sachsen-Anhalt einen noch massiveren Deich entgegensetzen möchte, nicht ausreichend ausgewertet und berücksichtigt. Zudem zeugen sie am Festhalten alter, längst überholter rein wasserbaulicher Lösungen des Umganges mit dem Fluss.
Die Exkursionsteilnehmer fordern hier ein massives Umdenken in Richtung lebendiger Fluss- und Auenlandschaft. Dies ist nach Auffassung der Exkursionsteilnehmer auch im Hinblick auf eine notwendige naturnahere Entwicklung der Elbe und eines nachhaltigen Umgangs mit Hochwasser dringend geboten.
Ferner regt der AHA die Entwicklung eines zusammenhängenden länder- und landschaftsübergreifenden Biotop- und Grünverbundgebietes zwischen der Schwarzen und Weißen Elster an, welche natürlich den Strom Elbe, die Fluss- und Einzugsgebiete gebiete u.a. von Mulde, Saale, Pleiße, Parthe und Reide sowie des Raumes des Erzgebirges, der Dübener Heide und der Lausitz an. Hier gilt es wissenschaftlich fundierte Schutz- und Entwicklungskonzeptionen zu erarbeiten, welche die Aspekte der gegenwärtigen Entwicklung und Schutzwürdigkeit von Umwelt, Natur und Landschaft, der klimatischen und meteorologischen Entwicklung, des Umgangs mit Hochwasser sowie einer darauf abgestimmten Entwicklung als Lebens- und Wirtschaftsraum der Menschen beinhaltet. Ferner gilt es die wissenschaftlich erarbeiteten konzeptionellen Vorschläge einer breiten öffentlichen Diskussion zu unterziehen, um letztendlich daraus die Schutz- und Entwicklungskonzeption mit Gesetzescharakter zu erstellen und verbindlich in Kraft zu setzen.
Auf Grund der vielfältigen Aufgaben beabsichtigt der AHA verstärkt im Rahmen seiner ehrenamtlichen Möglichkeiten seine räumlich, fachlich-inhaltlichen und organisatorischen Tätigkeiten und Aktivitäten im Bereich der Schwarzen Elster, auch im Blick auf die Elbe, zu intensivieren.
Dabei bilden der Erhalt, Schutz und die Entwicklung weiterer Abschnitte zu naturnahen Natur- und Landschaftsräumen, die Erweiterung von Hochwasserräumen, die mögliche Wiederanbindung von den noch zwischen Uebigau-Wahrenbrück und der Mündung in die Elbe bei Elster (Elbe) erkennbaren, mehr oder minder großen ca. 60 Altarmen und eines umwelt- und naturverträglichen Tourismuskonzeptes sowie die Entwicklung eines breitgefächerten Umweltbildungskonzeptes die ersten Arbeitshauptschwerpunkte.
So soll es nach Auffassung des AHA auch verstärkt gelingen, die Bevölkerung in den Schutz, Erhalt und die Entwicklung des vielfältigen Einzugsbereiches der Schwarzen Elster einzubeziehen und somit für eine intensive, ehrenamtliche Mitarbeit zu gewinnen.
In dem Zusammenhang möchte der AHA ehrenamtliche Regional-, Orts- und Arbeitsgruppen in der Region der Schwarzen Elster bilden. In diesen AHA-Gruppen können ehrenamtliche Interessenten unabhängig von Alter, Geschlecht, Bildung und Beruf mitwirken. Wer Interesse hat, wende sich bitte an folgende Kontaktmöglichkeit:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Ortsgruppe Dessau – Roßlau

E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 28.07.2019

Fotos: Dietmar Hörner

Fotos: Andreas Liste

AHA führt Fahrradexkursion entlang der Selke durch

Ballenstedt – Selketalwanderweg – Blick nach Südwesten auf Selke gewässeraufwärts

Samstag, den 03.08., um 13.00 Uhr
Ganztagesradexkursion entlang der Selke
ab Quellgebiet bei Stiege bis zur Parkanlage zum „Oberhof“ der ehemaligen preußischen Staatsdomäne in Gatersleben
Treffpunkt: Bahnhof Stiege
Dauer: ca. 8 Stunden

Die ca. 70 km lange Selke, ihre Aue und die angrenzenden Gebiete gehören zu den ökologisch und strukturell bedeutsamsten Landschaften im mitteldeutschen Raum. Ein großer Teil dieses Territoriums ist deshalb auch als Naturschutzgebiet gesichert. Jedoch gefährden u.a. Hochwasserstaudammpläne bei Strassberg und Meisdorf, Vorhaben zur Einrichtung eines Grauwacketagebaus in das Waldgebiet zwischen Ballenstedt und dem Selketal sowie andere bauliche Begehrlichkeiten das Refugium.
Um auf die Bedeutung, die damit verbundene Schutzwürdigkeit und auf das umfassende Bedrohungspotenzial hinzuweisen und eigene Vorschläge unterbreiten zu können, führt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) am Samstag, dem 03.08.2019, eine ca. achtstündige Ganztagesfahrradexkursion entlang der Selke ab Quellgebiet bei Stiege bis zur Parkanlage zum „Oberhof“ der ehemaligen preußischen Staatsdomäne in Gatersleben durch.
Im Rahmen der Fahrradexkursion lässt sich u.a. die Vielfältigkeit des Einzugsgebietes der Selke deutlich nachvollziehen. Während im Ober- und Mittellauf vorrangig bergiges Umland das Bild prägen, dominieren im unteren Lauf weitläufigere Auenlandschaften. Zum Abschluss ist vorgesehen die interessante Parkanlage zum „Oberhof“ der ehemaligen preußischen Staatsdomäne in Gatersleben mit seinen Gehölzbesonderheiten, Wasser-, Wiesen- und Sukzessionsflächen zu besichtigen.
Desweiteren beabsichtigt der AHA im Rahmen der Fahrradexkursion aber auch aufzeigen, wie ein Jeder an dem Schutz und Erhalt der Selketal, ihrer Aue und ihres Einzugsgebietes mitwirken kann. In dem Zusammenhang möchte der AHA ferner für seine im Aufbau begriffenen ehrenamtlichen Gliederungen Arbeitsgruppe Selke und Ortsgruppe Gatersleben werben.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Fahrradexkursion werden gebeten wetterfeste Kleidung und Rucksackverflegung mitzubringen.
Treff: 13.00 Uhr Bahnhof Stiege
Ende: Bahnhof in Gatersleben

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 27.07.2019

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