Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) führte am Samstag, dem 01.06.2019, eine ca. siebenstündige Fahrradexkursion mit folgender Route durch:
Frohser Berg (Flora/Fauna), Sohlen entlang der Sülze über Dodendorf nach Sülldorf.
Sülzetalradweg weiter über Langenweddingen/Osterweddingen nach Beyendorf.
Station in den Sohlener Bergen mit Endpunkt Einmündung der Sülze in die Elbe.
Die Fahrradexkursion begann 10:00 Uhr am Haltepunkt der Bahn in Schönebeck-Frohse und endete gegen 17:00 Uhr in Magdeburg-Salbke an der Einmündung der Sülze in die Elbe.
Die Fahrradexkursion führte über den Dodendorfer Weg zu allererst zum 115 m hohen Frohser Berg. Zu Anbeginn stellten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer fest, dass der Weg leider keine Begleitgehölze hat. Nach Meinung der Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer empfiehlt es sich entweder Obstgehölze zu pflanzen oder eine sukzessive Entwicklung zuzulassen. Beispielhaft schätzten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer den Wegabschnitt am unmittelbaren Fuß des Frohser Berges ein. Der Endmoränen-Berg ist vor ca. 10.000 Jahren im Rahmen der Weichsel-Kaltzeit entstanden und gehört zu einem eiszeitlich entstandenen Höhenzug, wozu auch der westlich gelegene Kreuzberg und die etwas weiter nördlich gelegenen Sohlener Berge gehören. Der Frohser Berg ist zum größten Teil bewaldet, ist aber ebenfalls von Wiesenbereichen, Streuobstwiesen, offenen Gehölz- und Staudenflächen geprägt. Nach Auffassung der Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer bedarf dieser Höhenzug eines besonderen Schutzes, wozu neben der sukzessiven Entwicklung des Waldgebietes, der Pflege der Streuobstwiesen und Wiesen, aber auch die Verhinderung und Beseitigung von Müll und das Belassen naturnaher Wege gehören muss.
In Magdeburg-Sohlen nahmen die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer die Sohlener Mühle in Augenschein. Laut Auskunft einer vom Landschaftspflegeverband „Grüne Umwelt“ e.V. gestalteten Schautafel, befanden sich einst 10 – 15 Mühlen im Sülzetal, wovon mit Busch- oder Weidenmühle, Amtsmühle, Kirchmühle, Stegmühle, Maschmühle, Sohlener Mühle, Rothener Mühle und Vikarienmühle letztendlich acht Mühlen übrig geblieben sind. Nach Auffassung der anwesenden Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer ist der Erhalt dieser Mühlen zu prüfen, wobei die Gesichtspunkte des Denkmalschutzes sowie des Schutzes von Umwelt, Natur und Landschaft Berücksichtigung finden müssen. Der Zustand der Sohlener Mühle erfordert jeden Fall schnelles Handeln, so die Meinung der der Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer.
In der Gemeinde Sülzetal stellten die der Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer auf dem Weg zwischen den Ortsteilen Dodendorf und Sülldorf fest, dass neben der Befestigung der Fahrspuren des Weges mit Beton, keine Wegbegleitbegrünung besteht. Hier regten die die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer die Pflanzung von Obstgehölzen beidseitig des Weges an. Ein ordnungsgemäßer Transport und Fahrt von landwirtschaftlichen Maschinen mit Geräten dürften keinen Konflikt dazu bilden. Ferner diskutierten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer die Notwendigkeit des Erhalts von naturnaheren, unbefestigten Wegen, welche keine Barrieren für Klein- und Kleinsttieren bilden, Möglichkeiten für Schwalben eröffnet aus Pfützen Schlamm für den Nestbau zu gewinnen sowie einen ungehinderten Verkehr von Kraftfahrzeugen unterbindet.
Ferner gehört der Teil des ca. ca. 20 km langen Flusses Sülze zum Schutzgebiet nach der Fauna-Flora-Habitat (FFH) – Richtlinie „Sülzetal bei Sülldorf (FFH0051)“.
Unter „Schutzgebiete – Natura 2000-Gebiete – Sülzetal bei Sülldorf (FFH0051“, hat das Land Sachsen-Anhalt folgende „Gebietsbeschreibung“, vermerkt, Zitat:
„In der „Magdeburger Börde“ erstreckt sich das FFH-Gebiet in den Tälern von Sülze und Seerennengraben zwischen Sülldorf und Sohlen. Es wird von salzhaltigen Quellaustritten geprägt, die zur Ausbildung von Binnensalzstellen führen. Die Talhänge bestehen aus Muschelkalk, auf denen sich Trockenrasen erhalten konnten.“, Zitat Ende
Ferner sind folgende Angaben zu „Lebensraumtypen und Flora“ enthalten, Zitat:
„Im FFH-Gebiet existieren drei Quellaustritte mit salzhaltigem Wasser, die zur Ausbildung von mehreren Salzstellen als FFH-LRT 1340* Salzwiesen (7 ha) in allen typischen Formen führten. An vegetationsfreie Salzschlickflächen grenzen QuellerFluren, in denen der Gewöhnliche Kurzähren-Queller (Salicornia europaea ssp. brachystachia) dominiert und dem sich Salz-Sode (Suaeda maritima), Stielfrüchtige Salzmelde (Atriplex pedunculata) sowie Flügelsamige Schuppenmiere (Spergularia media) beigesellen. Mit abnehmendem Salzgehalt folgen die Schuppenmieren-Salzschwaden-Gesellschaft mit Salz-Schwaden (Puccinellia distans) und Salz-Schuppenmiere (Spergularia salina) sowie die Salzbinsen-Gesellschaft. In dieser artenreicheren Salzwiese treten neben Salz-Binse (Juncus gerardii) auch Milchkraut (Glaux maritima), Strand-Dreizack (Triglochin maritimum), Strand-Aster (Aster tripolium), Spieß-Melde (Atriplex prostrata), Salz-Hornklee (Lotus tenuis), Strand-Wegerich (Plantago maritima) und Erdbeer-Klee (Trifolum fragiferum) auf. Auf vernässten Standorten wächst das Strandsimsen-Röhricht aus Strand-Simse (Bolboschoenus maritimus) und Gewöhnlichem Schilf (Phragmites australis). Im Seerennengraben siedeln im salzhaltigen Wasser und an den schlammigen Ufern Wasserpflanzengesellschaften, die zum FFH-LRT 3260 Flüsse mit Wasservegetation (< 1 ha) gestellt werden können. Charakteristisch sind Kamm-Laichkraut (Potamogeton pectinatus) und Teichfaden (Zannichellia palustris), zu denen Brunnenkresse (Nasturtium officinale agg.), Blauer Wasser-Ehrenpreis (Veronica anagallisaquatica) und Berle (Berula erecta) treten.
An den Muschelkalkhängen ist der FFH-LRT 6210 Kalk-Trockenrasen (2 ha) in einer eher artenarmen Form ausgebildet. Ihn kennzeichnen Fieder-Zwenke (Brachypodium pinnatum), Furchen-Schwingel (Festuca rupicola), Wiesen-Hafer (Helictotrichen pratense), Feld-Mannstreu (Eryngium campestre), Wiesen-Salbei (Salvia pratensis), Kleiner Odermennig (Agrimonia eupatoria), Rauer Löwenzahn (Leontodon hispidus) und Golddistel (Carlina vulgaris)., Zitat Ende
Im Oktober 2002 stellte im Auftrag des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt das Ingenieurbüro Wolf Blumenthal „Beiträge zu einer Richtlinie zur Erstellung von Managementplänen für Natura 2000- Gebiete, erarbeitet am Beispiel des FFH- Gebietes Nr. 51 „Sülzetal bei Sülldorf“ auf.
Die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer teilten weitgehend u.a. die Zielkonzepte des Managementplanes, wozu die „Ausdehnung der Lebensraumtypen Salzstellen im Binnenland auf Flächen mit geringem Bodensalzkonzentration, Verbesserung der Habitat- und Strukturvielfalt im Bereich des Salzbaches Sülze, Verringerung der Nährstoffeinträge in die Lebensraumtypen“ und die „Verbesserung der hydrologischen Verhältnisse“ gehören. Einen besonderen Schwerpunkt bildet dabei das 23 ha große Naturschutzgebiet „Salzstellen bei Sülldorf“. Innerhalb des von drei Quellaustritten von salzhaltigem Wasser geprägten FFH-Gebietes bestehen mit einer 7 ha großen Salzwiese, mit 1 ha großer Fläche Flüsse und Wasservegetation und 2 ha großen Kalk-Trockenrasen drei FFH-Lebensraumtypen.
Daher fordern die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer das Land Sachsen-Anhalt auf, den angedachten Betonweg im Bereich Sülzetal/Sülldorf nicht bauen zu lassen, um nicht noch weitere Flächen zu versiegeln und das erst Recht im Bereich „Sülzetal bei Sülldorf (FFH0051)“ und Naturschutzgebiet „Salzstellen bei Sülldorf“ zu unterlassen. Derartig befestigte Wege stellen zudem eine Barriere für Klein- und Kleinsttiere dar.
Nach Auffassung der Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer gilt es zudem die natürlichen Entwicklungsmöglichkeiten der Sülze in Form der Mäandrierung zuzulassen sowie dabei aber auch die Gewässerschonstreifen beidseitig auf jeweils mindestens 10 m zu sichern. Dabei darf nach Ansicht der Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer eine Befestigung der Ufer mit Faschinen –wie im Bereich der Amtsmühle in Langenweddingen geschehen- keine Fortsetzung finden. Ferner gilt es zu prüfen, inwieweit eine Entfernung von Sohl- und Uferbefestigungen möglich ist.
Im Bereich des südwestlichen Teil des Südwestbereiches der Sohlener Berge stellten die der Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer umfassende Abholzungen in sukzessiv geprägten Gehölzbeständen fest. Neben der Tatsache des Erhaltes, Schutzes und Weiterentwicklung von Wiesen- und Staudenflächen, erscheint nach Meinung der Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer unbedingt die sukzessive Entwicklung von Gehölzflächen zuzulassen. Somit besteht eine höhere Strukturvielfalt, welche wiederum eine höhere Artenvielfalt erwarten lässt.
Diese Einschätzung ist leider auf die Ackerflächen im Bereich der Sülze nicht übertragbar. Außer Erbsen- und Weizenfelder im Gemeindegebiet Sülzetal, waren vorrangig Felder mit Raps und Mais prägend. In dem Zusammenhang wiesen die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer darauf hin, dass zu DDR-Zeiten etwa 25 Kulturen zum Anbau kamen und die Fruchtfolge dem Ackerbau zu Grunde lag. Dies trug zur Verbesserung der Bodenstruktur sowie auch der Bereitstellung breiterer Nahrungsangebote für den Feldhasen und Insekten bei.
Im Stadtgebiet von Magdeburg im Stadtteil Salbke nahmen Verbauungen und Begradigungen des Flussverlaufes zu. Die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer waren sich einig, dass es zu prüfen gilt, die massiven Verbauungen im Sohl- und Uferbereich sowie die damit verbundene Begradigung zu beseitigen. Ferner fordern sie das Land Sachsen-Anhalt auf jegliche Pläne zum weiteren Aus- und Verbau, einhergehend mit massiven Verspundungen zu unterlassen und für immer vollständig einzustellen. Die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer sehen im Falle der Umsetzung dieser Baumaßnahmen einen klaren Verstoß gegen die Europäische Wasserrahmenrichtlinie (EU-WRRL).
Der Mündungsbereich der Sülze lag einst wesentlich weiter nördlicher. Dabei nahm der Fluss den Bach Klinke noch auf, bevor er in die Elbe mündete. Nunmehr hat die Klinke zentrumsnah einen eigenen Mündungsbereich in die Elbe. Die Verkürzung des Verlaufes der Sülze ging mit Begradigungen und der Errichtung eines Wehres im Mündungsgebiet in die Elbe einher. Im Interesse der Gewährleistung einer biologischen Durchgängigkeit und der Schaffung bzw. Entwicklung naturnaher Flussstrukturen der Sülze gilt es entsprechende, wissenschaftlich fundierte Konzeptionen zu erstellen. Dies entspricht auch der Wasserrahmenrichtlinie der EU.
Zum Abschluss der Fahrradexkursion stellten die der Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer umfassende Vermüllungen im großen Teilen des Verlaufes und so auch im Mündungsgebiet der Sülze in die Elbe fest. Hier ist neben Maßnahmen der Müllvermeidung eine Entfernung von vorhandenen Müll unverzüglich umzusetzen.
Ferner bekräftigten sie die ökologische und landschaftliche Bedeutung der Sülze mit ihrer Arten- und Strukturvielfalt sowie der damit verbundenen Funktion als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten. Eng damit verknüpft schätzten sie ein, dass bestehende Biotop- und Grünverbünde zum Frohser Berg, zum Sohlener Berg, zum Heßberg, zur Elbe sowie zum 282,25 ha großen Naturschutzgebiet „Kreuzhorst“ einen besonderen Schutz, aber auch Ausweitung erfahren sollte.
Der AHA bekräftigte an der Stelle sein sehr großes Interesse zur Bildung einer ehrenamtlichen Arbeitsgruppe für die Sülze, um die Mitwirkung von interessierten Teilen der Bevölkerung zu ermöglichen.
Wer Interesse daran hat, wende sich bitte an folgende Kontaktmöglichkeit:
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)
Internet: http://www.aha-halle.de
E-Mail: aha_halle@yahoo.de
Andreas Liste
Vorsitzender
Halle (Saale), den 02.06.2019
Fotos und Video: Dietmar Hörner