Monat: Juni 2019 (Seite 3 von 4)

AHA sieht weiterhin in den gegenwärtigen Planungen zu den Bauvorhaben BAB 143/Westumfahrung Halle und L 159n eine sehr gefährliche Mogelpackung

Nach Ansicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder hat das Bundesverwaltungsgericht am 12.06.2019 mit der Abweisung der Klage gegen den Bau der Bundesautobahn (BAB) 143 – Westumfahrung Halle offensichtlich dem propagandistischen und umweltfeindlichen Feldzug aus Wirtschaft und Politik, von Verwaltungen sowie angeblich unabhängiger Medien nachgegeben und somit ein Zeichen gegen den Schutz und Erhalt von Umwelt, Natur und Landschaft und dem Klimaschutz sowie für eine Fortsetzung der bisherigen umwelt-, natur- und klimafeindlichen Bau- und Verkehrspolitik gesetzt hat. Darin verdeutlicht sich, dass Kräfte innerhalb der Justiz, ebenso wie große Teile der Politik, der Wirtschaft, der Verwaltungen sowie der Medien die Notwendigkeit des Schutzes und Erhaltes von Umwelt, Natur und Landschaft sowie des Klimaschutzes noch immer den Interessen der Bau- und Verkehrslobby unterordnen und somit es offenbar bei dem dringend notwendigen Wandel nur bei Sonntagsreden belassen wollen. Dabei ist praktisches Handeln gefordert. Dazu gehört eben auch radikales Umdenken und Handeln in der Verkehrs- und Umweltpolitik.
Das Bundesverwaltungsgericht hat seinen dringend notwendigen Beitrag dazu nicht geleistet und muss sich nun den Vorwurf gefallen lassen, als Beteiligter bei der voranschreitenden Zerstörung und Beeinträchtigung von Umwelt, Natur, Landschaft und Klima zu fungieren.
Dabei dürfte auch diesen Richtern nicht entgangen sein, dass Deutschland zu den 195 Staaten der Erde gehört, welche im Ergebnis der Klimakonferenz vom 30.11-11.12.2015 in Paris eine Klimaschutzvereinbarung getroffen haben.
Mit dem Übereinkommen von Paris verpflichten sich alle Staaten der Welt, Maßnah-men zum Klimaschutz zu unternehmen, um die Erderwärmung auf deutlich unter 2 °C bzw. 1,5 °C gegenüber vorindustriellem Niveau zu begrenzen.
Dabei gilt es zu wissen, dass laut der vom Umweltbundesamt veröffentlichten Übersicht „Emission der von der UN-Klimarahmenkonvention abgedeckten Treibhausgase“ im Jahr 2018 in Deutschland ein Gesamtausstoß im Umfang von 866 Millionen Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente erfolgt ist, wovon 163 Millionen alleine durch den Verkehr verursacht ist. Somit nimmt der Verkehr einen Anteil in Höhe von 18,82 {742476d910061147bacb9f2d1e63afebae5c969212eff52eb4ea03554537fa31} des Kohlendioxid-Ausstoßes ein.
Ferner müsste eigentlich schon zu bedenken gegeben, dass laut Umweltbundesamt und Statistischem Bundesamt bundesweit noch immer eine tagtägliche Neuversiegelung im Umfang von 66 ha statt, was in etwa 92,44 Fußballfeldern mit den internationalen Maßen 68 m x 105 m = 7.140 m² = 0,714 ha und im Jahr in etwa einer Fläche von zwischen 24.090 ha entspricht. Im Vergleich dazu die Fläche der Stadt Leipzig, welche 29 760 ha beträgt.
Im konkreten Fall weist der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) weiter darauf hin, dass nach seiner Ansicht die gegenwärtigen Planungen zu den Bauvorhaben Westumfahrung Halle/BAB 143 sowie L159n eine riesige ökologische, landschaftliche und siedlungspolitische Mogelpackung darstellt. Die Einplanungen von sogenannten Grünbrücken, verlängerten Tunneln sowie neuen und räumlich verschobenen Wällen ändern nichts daran, dass die erneut der Öffentlichkeit vorgelegten Planungen eindeutig den vom Naturschutzbund (NABU) beim Bundesverwaltungsgericht mit am 17. Januar 2007 verkündeten Urteil erstrittenen vorläufigen Stopp des Bauvorhabens Westumfahrung Halle/BAB 143 unterlaufen. Damals hatte das Bundesverwaltungsgericht nämlich richtigerweise den umwelt- und naturzerstörerischen Charakter des Planungswerks der DEGES und des darauf aufbauenden Planfeststellungsbeschlusses des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt unterstrichen. Den Mut aufzubringen an dieser Fortschreibung der Rechtsprechung hatten die Richter des Bundesverwaltungsgerichts offenbar nicht. Mit dem weitgehendem Beibehalten der bisherigen Trassenführung bekräftigt das Bundesverwaltungsgericht unverantwortlicher Weise auch die Sichtweise der steuerfinanzierten DEGES, dass es keine Alternativplanung gibt, welche nicht zur Schädigung bzw. Vernichtung von großen Teilen ökologisch bedeutsamen und schützenswerten Natur- und Landschaftsbestandteilen führt. An dieser Stelle sei noch einmal darauf hingewiesen, dass der betroffene Raum sich in einem erdgeschichtlich sehr langen Zeitraum entwickelt hat. Heute manifestiert sich dieser langwierige Prozess in einem ökologisch und landschaftlich arten- und strukturreichen Raum. In dem Zusammenhang sei noch einmal erwähnt, dass sich im unmittelbaren Umfeld im 2 km Umkreis 2 Landschaftsschutzgebiete, 5 Naturschutzgebiete, 23 flächenhafte Naturdenkmale und 4 geschützte Landschaftsbestandteile befinden, 2 Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Gebiete, ein Naturschutzgebiet, 1 flächenhaftes Naturdenkmal, 2 Geschützte Landschaftsbestandteile und 2 Landschaftsschutzgebiete durchschnitten werden würden. Namentlich seien z.B. als betroffene Schwerpunkte das FFH-Gebiet Muschelkalkhänge westlich Halle zwischen Lieskau, Zappendorf/Köllme und Bennstedt, die Saaleauenlandschaft zwischen Brachwitz und Salzmünde, das Salzatal sowie das FFH-Gebiet Porphyrkuppenlandschaft nordwestlich Halle zwischen Gimritz, Brachwitz und Döblitz genannt.
Umweltverbände und –vereine haben immer wieder auf verkehrstechnische Alternativen hingewiesen. Verkehrstechnisch gesehen bieten im Westen die B86/B 180 und die B 180 im Raum Sangerhausen bzw. Eisleben zusammen mit den geplanten und bereits gebauten Ortsumgehungen eine Verbindung zwischen der BAB 38 und der BAB 14. Während im Süden und Osten die BAB 9 über die Anschlussstelle Peißen eine Umgehung der Stadt Halle (Saale) darstellt. Zudem führen erst derartige Autobahnen zu einer Vermehrung von Autoverkehr im regionalen und überregionalen Blickfeld gesehen. Die veranschlagten Baukosten von 38 Millionen Euro allein für das Bauprojekt im Raum Salzmünde sind eindeutig für den Erhalt und Ausweitung des Schienennetzes der Bahn und den Ausbau des Öffentlichen Nahverkehrs besser aufgehoben.
Insgesamt gesehen ist eine arten- und strukturreiche Kulturlandschaft mit Schutzgebieten nationaler, europäischer und internationaler Kategorien in ihrem Zusammenhang bedroht, welche zudem uraltes Siedlungs- und Naherholungsgebiet des Menschen ist. Das angedachte Autobahnvorhaben verstößt zudem eindeutig gegen das Recht der Europäischen Union, welche gebetsmühlenartig durch alle möglichen Bundes- und Landespolitiker gepriesen wird.
Die Stadt Halle (Saale) kann ferner ihren Beitrag dahingehend leisten, indem sie Einschränkungen bezüglich des Durchgangsverkehrs trifft. Eine angebliche verkehrliche Entlastung der Stadt Halle (Saale) konnten die Planer bisher nicht glaubhaft beweisen. Alle bisherigen Behauptungen in Bezug auf die BAB 14 und die Osttangente in Halle (Saale) haben sich bisher nicht bestätigt. Insbesondere auch, weil man den sehr hohen Anteil an Ziel- und Quellverkehr in der Stadt Halle (Saale) offenbar außen vor lässt.
Der AHA fordert daher weiter ein massives Umdenken in der Verkehrs-, Umwelt-, Naturschutz- und Finanzpolitik, um derartige Verkehrsprojekte nicht weiter fortzusetzen und räumlich auszudehnen.
Ein bereits in Gang kommendes stumpfsinniges Frohlocken der Gegner eines echten Schutzes von Umwelt, Natur, Landschaft und Klima zeugt nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) davon, dass man die dringende Notwendigkeit eines sofortigen und nachhaltigen Schutzes von Umwelt, Natur, Landschaft und Klima gleichermaßen Menschen, Tieren und Pflanzen dient. Ferner sollten diese Einrichtungen und Personen wissen, dass ein Weiterbau der BAB 143 ein Beispiel für die Verlogenheit und das offenkundige Scheitern von Politik und Verwaltungen bei der tatsächlichen Umsetzung einer zukunftsfähigen Umwelt- und Verkehrspolitik darstellt. Davor die Augen zu verschließen ist hochgradig unverantwortlich und trägt zur Zerstörung der Grundlagen des Lebens auf unserer einmaligen Erde bei.
Aus den oben genannten Gründen fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) weiterhin mit aller Deutlichkeit und Dri nglichkeit dieses kostenintensive, landschafts-, natur- und siedlungsfeindliche BAB 143-Projekt endgültig zu den Akten zu legen. Nur so lässt sich ein sehr wichtiger Beitrag zum Schutz von Umwelt, Natur, Landschaft und Klima leisten. Nicht warme Worte, sondern Taten sind gefragt!

Der AHA bedankt sich bei dem Geschäftsführer der Kaolin- und Tonwerke Salzmünde GmbH Jürgen Rohrmoser, dass er beim Bundesverwaltungsgericht gegen den Weiterbau der BAB 143 geklagt hat.
Gleichzeitig gilt es gegenüber der Bürgerinitiative Saaletal e.V. sehr großen Respekt und Dank auszudrücken, deren Mitglieder und Freunde in ihrer Freizeit engagiert und fundiert das fachliche, finanzielle und organisatorische Rückgrat der Klage gebildet haben.
Ebenso dankt der AHA den Rechtsvertretern des Klägers, welche exzellent die juristische Seite vertreten hatten.

Nach Auffassung des AHA sollte nach Vorlage der schriftlichen Urteilsbegründung durch das Bundesverwaltungsgericht über weitere Schritte zum Schutz des Unteren Saaletals und der angrenzenden Wohngebiete, Umwelt, Natur und Landschaft vor einer Zerschneidung einer 12,6 km langen und mit einer angedachten Nutzbreite zwischen 26 bis 56 m geplanten BAB 143 beraten werden. Dazu könnten Klagen beim Bundesverfassungsgericht bzw. Europäischen Gerichtshof, aber auch Protest- und Mahnaktionen gehören.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) drückt zudem weiterhin die dringende Notwendigkeit aus, dass der bedrohte Lebens-, Landschafts- und Naturraum im unteren Saaletal erhalten und von baulicher Zerschneidung und Zerstörung, damit verbundener weiterer Ausdehnung von Flächenversiegelung, Verlärmung sowie Belastungen mit Abgasen und Feinstaub verschont bleibt.

Wer noch mehr zu den Aktivitäten des AHA zum Schutz, Erhalt und Entwicklung des unteren Saaletals erfahren möchte, wende sich bitte an folgende Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V.

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345/2002746
E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 13.06.2019

Link der Pressemitteilung Nr 46/2019 des Bundesverwaltungsgericht:

https://www.bverwg.de/pm/2019/46

AHA begrüßt angedachten Stopp der Planungen zum Gewerbegebiet Tornau/Oppin

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) hat mit großem Interesse und gewisser Genugtuung die Überlegungen des halleschen Oberbürgermeisters und seiner Verwaltung aufgenommen, dem Stadtrat Halles vorzuschlagen die Planungen zum Gewerbegebiet Tornau/Oppin zu stoppen.

Auch wenn offensichtlich rein finanzielle Gründe ausschlaggebend sein sollen und nicht Belange des Umwelt-, Natur-, Landschafts- und Klimaschutzes, begrüßt der AHA diesen Schritt und fordert daher den halleschen Stadtrat auf dem Anliegen des halleschen Oberbürgermeisters und seiner Verwaltung zu folgen.

Unter anderem im Rahmen seiner am Samstag, dem 30.03.2019, durchgeführten ca. sechsstündigen Fahrradrundexkursion in den nördlichen Saalekreis mit Aufenthalt in der Fasanerie am geschützten Landschaftsbestandteil Seebener Gutspark; im Bergholz mit Naturschutzgebiet Bergholz am Petersberg; im Schlosspark Ostrau; an der Riede; im flächenhaften Naturdenkmal Feuchtwald bei Werderthau sowie im flächenhaften Naturdenkmal Sumpfzypressen-Hain bei Mösthinsdorf „Schlossfuhne“, erläuterte der AHA u.a. seine Position zu einem Gewerbegebiet in Halle-Tornau.
Dabei hat der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) immer wieder seine sehr große Sorge zur Fortsetzung bzw. Forcierung der Planungen zu einem Gewerbegebiet Tornau/Oppin zum Ausdruck gebracht, welche offenbar zur Komplettversiegelung einer 175 ha großen Ackerfläche führen sollte.
Dabei müsste eigentlich schon zu bedenken geben, dass laut Umweltbundesamt und Statistischem Bundesamt bundesweit noch immer eine tagtägliche Neuversiegelung im Umfang von 69 ha Boden stattfindet. Dies geht zumeist zu Lasten von fruchtbaren Böden und der Landwirtschaft. Das entspricht in etwa einer Fläche von ca. 100 Fußball-feldern und im Jahr in etwa einer Fläche von 25.185 ha -69 ha/Tag x 365 Tage/Jahr = 25.185 ha/Jahr. Im Vergleich dazu die Fläche der Stadt Leipzig, welche 29.760 ha beträgt.
Diese wertvollen Ackerflächen mit Bodenwertzahlen zwischen 75 und 80 gehörten zu DDR-Zeiten zum Obstanbaugebiet des Volkseigenen Gutes (VEG) Tornau-Prussendorf und waren fast ausschließlich mit Äpfeln bestanden.
An der Stelle bekräftigt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) erneut, dass es hier Agrarflächen zu entwickeln gilt, welche von einer sehr großen Vielfalt von Ackerkulturen mit einhergehender Fruchtfolge sowie Feldgehölzstreifen und -inseln geprägt sind. Ferner dienen solche Ackerflächen als Kaltluftentstehungsgebiet.
Der AHA warnt gleichzeitig vor Plänen der Politik und Verwaltung der Stadt Halle (Saale) womöglich anderswo bisher unversiegelten Boden für sogenannte Gewerbegebiete zu verbauen. Auch hier gelten obengenannte Gründe.

Nunmehr gilt es dazu Interessenten gewinnen, welche bereit sind im AHA zum Erhalt und Schutz von Umwelt, Natur und Landschaft mitzuwirken. Dazu besteht für Interessenten die Möglichkeit sich an folgende Anschrift zu wenden:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 – 2002746
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 13.06.2019

Für AHA lassen sich nachhaltiger Schutz der Auen und eine damit verbundene Hoch- und Grundwasserkonzeption in Leipzig und Umland nicht voneinander trennen

Leipzig – Nahle an der Burgaue, Mai 2019

Wie bereits mehrfach benannt sowie von vielen Menschen hautnah erlebt, führten zahlreiche Flüsse wie z.B. Elbe, Donau, Saale und Mulde sowie ihre Nebengewässer sehr umfassendes Hochwasser im Juni 2013. Dazu zählen auch ganz klar und deutlich Weiße Elster/Nahle/Luppe, Pleiße und Parthe. Diesmal ausgelöst durch umfassende Niederschlagswasser – aber auch in Folge umfassender Schmelzwasser möglich- , verschärft sich immer wieder die Situation durch umfassend versiegelte Flächen, ausgeräumte Landschaften, überbaute und verschüttete Bäche und Flussarme sowie fehlende Hochwasserausbreitungsräume entlang der Fließgewässer.
Mit dem Anstieg der Grundwasser in Folge der Flutung der früheren Tagebaue ist zudem mit umfassenden Wiederanstiegen der Grundwasserstände zu rechnen.
Nach fortgesetzter Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) gilt es daher auch im Raum der Städte Leipzig, Markkleeberg und Schkeuditz in verantwortlicher Zusammenarbeit mit dem Freistaat Sachsen, Begleitung durch wissenschaftliche Einrichtungen sowie massiver Einbeziehung der Bevölkerung und ihrer Vereine, Verbände und Initiativen unverzüglich eine aktuelle und nachhaltige Konzeption zum Schutz und Entwicklung der Auenlandschaft im Kontext zu einer darauf abgestimmten Hoch- und Grundwasserkonzeption zu entwickeln.
Als Ausgangspunkt sei sich folgende Situation vor Augen geführt, welche u.a. Hans-Dieter Kasparidus vom Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung im Rahmen des 5. Leipziger Auensymposiums am 16.04.2011 darlegte. Er bezifferte die Auenfläche mit 4.563 ha. Weiter führte er aus, dass davon 3.934 ha Altaue sowie 524 ha rezente Aue und 105 ha Fläche Fluss umfassen. Prozentual bedeutet dies, dass 86,22 {742476d910061147bacb9f2d1e63afebae5c969212eff52eb4ea03554537fa31} zwar morphologisch Aue sind, aber in der Regel durch Deiche abgetrennt, keine Überflutung mehr erfahren sowie nur 13,78 {742476d910061147bacb9f2d1e63afebae5c969212eff52eb4ea03554537fa31} einer Überflutung zur Verfügung stehen.
Nach gefestigter Auffassung des AHA ist das eine zutiefst besorgniserregende bzw. bedenkliche Ausgangssituation. Besonders, wenn man sich vor Augen führen muss, dass Aue und Fließgewässer eine enge Verbindung darstellen. Das zum Beispiel große Teile von Auenwäldern im Süden Leipzigs –wo die Pleiße in die Weiße Elster mündet- und im Norden Leipzigs und in Schkeuditz großflächig naturgeschützte Auenwälder wie die Burgaue und Verschlossenes Holz in Schkeuditz hinter Deichen vom Hochwasser abgeschirmt sind, zeugt von einer nicht zu verbergenden Ironie. Eng damit verbunden ist zu hinterfragen, worin der Sinn und Zweck des einst im Jahr 1970 gebauten und nunmehr erfolgten Neubau des Nahleauslassbauwerks liegen soll, wenn umfassende Deichrückverlegungen Altauen wieder in die rezente Auen zurückführen und somit Nahle, Neue Luppe und Weißer Elster wieder einen umfassenden Überflutungsraum zurückerhalten.
Schwerpunkte sollten nach Ansicht des AHA daher an erster Stelle die Einstellung bzw. der Ausschluss von Verbauungen und Versiegelungen in bestehenden Auen und Altauen sowie in Bereichen von verschütteten Altgewässern sein. Ferner ist es erforderlich bestehende versiegelte Flächen zu überprüfen, ob ein Rückbau erfolgen kann.
Eine besondere große Bedeutung kommt zudem einer umfassenden, flächen- und raumdeckenden Rückverlegung von Deichen zu. Dies führt zur Erweiterung von Hochwasserausbreitungsraum, Verringerung von Hochwasserhöhen und damit einer Verringerung der Hochwasserkatastrophengefahr sowie nicht zuletzt auch zur wichtigen Wiederherstellung einer direkten ökologischen und hydrologischen Verbindung zwischen Aue und Fließgewässer. Insbesondere die Auen an Elster, Luppe und Nahle im Norden von Leipzig und im angrenzenden Schkeuditz würden ganz besonders davon profitieren.
Auch der Bereich der Elster-Pleiße-Aue sowie die in Flutung begriffenen Alttagebaue in den Städten Leipzig und Markkleeberg bedürfen einer Einbeziehung in das Hoch- und Grundwasserkonzept. Neben Hochwasser ist mit Wiederanstieg von Grundwasser zu rechnen. Hier sollte nach Auffassung des AHA zum Beispiel der Raum zwischen Markkleeberger See und Pleiße unter Einbeziehung bzw. Berücksichtigung des Geländes der Agra eine besondere Rolle erhalten. So könnte u.a. die Wiederherstellung des alten Verlaufes der Mühlpleiße in Erwägung gezogen werden, um das Wasserabflusssystem zu verbessern sowie zudem eine weitere landschaftliche und ökologische Aufwertung des Raumes zu ermöglichen. Ferner ist das gesamte Gebiet von neuen Verbauungen freizuhalten und zu prüfen, inwieweit bestehende Verbauungen und Versiegelungen einen vollständigen bzw. zu mindestens einen teilweisen Rückbau erfahren können.
Der AHA warnt jedoch immer wieder davor die Alttagebaue verstärkt als Auffangbecken für Hochwasser zu nutzen. Mit einer, laut Leipziger Umweltbürgermeister Heiko Rosenthal, bestehenden Aufnahmekapazität des Zwenkauer Sees im Umfang von 15 Millionen Kubikmetern Flutwasser sind nach Auffassung des AHA aber auch massive Gefahren durch Eintrag von in die Weiße Elster eingespülten Sedimenten, Geröll, Nährstoffen und Pestiziden verbunden. Diese sind gerade während solcher massiven Hochwasser wie Anfang Juni 2013 in dem Fließgewässer enthalten und könnten langfristig die Wasserqualität beeinträchtigen sowie zur schrittweisen Verlandung beitragen. Zudem sei zu bedenken, dass mit Ende der Flutung im Jahr 2014 der dann ca. 10 km² große Zwenkauer See ein Fassungsvermögen von 172 Millionen Kubikmeter haben soll und sich somit ausreichend gefüllt sein dürfte. Da niemand konkret Häufigkeit und Höhe von Hochwasser voraussagen kann, ist dann womöglich mit massiven Wasserschwankungen in einem noch instabilen Alttagebau zu rechnen. Es ist durchaus mit Zeiträumen zwischen 50 und 100 Jahren zu rechnen. Die Zeitrechnung beim Zwenkauer See beginnt mit Beendigung des Braunkohleabbaus im Jahre 1999.
Ferner erfolgt eine Unterbrechung des Weitertransportes von Sedimenten und Geröll, was einhergehend mit Begradigungen von Fließgewässern, zur Eintiefung der Gewässersohlen beitragen und somit eine fortgesetzte Austrocknung der Auen in trockenen Zeiten sowie eine Anbindung an die Aue erschwert oder gar ausschließt. Ein Einströmen von Hochwasser ist entweder kaum oder gar nicht möglich.
Die gegenwärtige Herangehensweise des Umweltbürgermeisters Heiko Rosenthal an den Umgang mit Hochwasser in der nördlichen Aue ist schwer nachzuvollziehen. Auch hier ist eine dringende Deichrückverlegung erforderlich, um eine Wiedereinbeziehung der Aue in das regelmäßige Hochwasserregime von Nahle, Luppe und Weißer Elster zu ermöglichen. Was Herr Rosenthal als „Unkontrollierte Überflutungen“ für „nicht zielführend“ erklärt, gehört zur typischen Dynamik einer Auenlandschaft dazu und darüber definiert sie sich zudem ihre Fauna und Flora. Nur so lassen sich die mit den Austrocknungserscheinungen verbundenen vermehrten Aufkommen von Spitz- und Bergahorn einschränken, da diese Gehölze maximal zwischen 15 und 30 Tagen vertragen. An dieser Stelle sei auf die nachvollziehbare Definition für naturnahe Auen von Professor Dr. Bernd Gerken in seinem Buch „Auen verborgene Lebensadern der Natur“ auf Seite 113 verwiesen, welche sich grob in drei Punkten zusammenfassen lässt, Zitat:

„1.) Auftreten ausgeprägter, periodischer Wasserstandsschwankungen im Rhythmus der natürlichen Wasserführung im Fluß (Schwankungen um 2 bis 4 m)
2.) Abgestuft unterschiedlich lange Überflutungszeiträume in periodischer Folge in Abhängigkeit von der natürlich-naturnahen Geländegestalt (Uferzonen z.B. mehr als 200 Tage; Senken/Flutmulden im Auenwald-/Auenwiesen-Verband um 100 bis über 200 Tage; Hartholzaue-Standorte bis 50, selten mehr Tage im Jahr).
3.) Auftreten der Überflutungen in Form von flächenhaften Abflusses….“, Zitat Ende

Ferner definiert er Auen folgendermaßen, Zitat: „germanisch: auwia, ouwa = Land am Wasser, nasse Wiese, Insel…. Auen sind Ökosysteme höheren Ranges, die aus dem Fließgewässersystem und den angrenzenden Hochflut-beeinflussten Teillebensräumen bestehen.“, Zitat Ende.
Dem folgerichtig ist Professor Bernd Gerkens Definition für einen Auenwald, Zitat: „Wald im Einflussbereich periodischer Überflutungen, die im natürlichen Rhythmus des Wassergangs erfolgen, wie er vom Abflussregime bestimmt wird.“, Zitat Ende.

Nunmehr ist es unser aller Aufgabe genau diese Funktionen wieder herzustellen und alle Projekte daran auszurichten. Eine Revitalisierung von Altarmen muss aber einer gründlichen wissenschaftlichen Prüfung nach ökologischen und hydrologischen Gesichtspunkten unterliegen. Dazu zählen u.a. die Artenzusammensetzung in dem Bereich der Altarme und ihres direkten Umfeldes, der technische Aufwand und deren Folgen für Natur, Landschaft und Umwelt sowie den damit verbundenen finanziellen Aufwand. Nach Auffassung des AHA sind diese Prüfungen nicht ausreichend erfolgt und fehlt zudem eine deutlich erkennbare nachhaltiger länderübergreifende Herangehensweise mit dem Freistaat Thüringen und dem Land Sachsen-Anhalt. Momentan ist erst einmal dafür Sorge zu tragen, dass ein weiteres Eintiefen der Gewässersohlen von Luppe und Nahle unterbleibt. Als sehr wichtigen Schritt dahingehend ist die Zulassung der Mäandrierung, wie in der Nahle bereits fortschreitend geschehen und die Schaffung von Möglichkeiten der Gewässerdurchlässigkeit, um den Weitertransport von Sedimenten und Geröll aus Weißer Elster sowie ihrer Nebengewässer wie z.B. Pleiße und Parthe zu ermöglichen.
Jedoch bedarf insbesondere die Mäandrierung einer Rückgabe von einstiger Aue an das Flusssystem der Weißen Elster/Luppe/Nahle, was sich sehr gut mit Deichrückverlegungen koppeln lässt. Darüber hinaus gilt es den Prozess der Mäandrierung in Gang zu setzen, was durch Störsteine und -hölzer geschehen kann. Diese Maßnahmen können auch zur Erhöhung der Gewässersohle beitragen, da es zum gewissen Verlangsamung des Weitertransportes und –flusses sowie Verbleib von Sedimenten und Geröll führen kann. Ferner bleibt die Durchlässigkeit z.B. für Fische gewahrt.
All diese Maßnahmen tragen zur Revitalisierung der Auenlandschaft der Weißen Elster/Luppe/Nahle sowie ihrer Nebengewässer bei. Sie erhalten ihre natürliche Funktion zurück, führen zur Wiederherstellung auentypischer Tier- und Pflanzenstrukturen und sorgen für eine Zurückdrängung weniger auentypischer und auentypischer Arten, ermöglichen somit eine Ausbreitung des Hochwassers und damit eine entsprechende Reduzierung der Höhen von Hochwasserwellen sowie tragen somit zu einen flächendeckenden, länderübergreifenden Umwelt-, Landschafts- und Naturschutz und nachhaltigem Umgang mit Hochwasser bei. Eng damit verbunden ist auch die Attraktivität zur Nutzung als entsprechend eingeordneten Naherholungsraum. Insofern erfüllt die Aue auch weiterhin ihre Erholungsfunktion für die stressgeplagte Menschheit. Diesbezügliche Sorgen von Leipzigs Umweltbürgermeister sind vollkommen unbegründet und somit nicht nachvollziehbar.
Zusammengefasst hält es der AHA für dringend geboten die „12 Thesen zu Erhaltung, Schutz und Renaturierung des Leipziger Auensystems“ von Prof. Dr. Gerd K. Müller (*07.09.1929 – †07.03.2012) zum Grundsatz des Handelns zum Schutz und der Entwicklung der Auen in Leipzig und ihres Umlandes sowie des damit verbundenen Umgangs mit Hochwasser zu erklären.

Die nunmehr von der Landestalsperrenverwaltung vorgelegten Berechnungen und Dokumente geben nach Auffassung des AHA eigentlich keine neuen Erkenntnisse wider. Auf die offensichtlichen Kernaussagen durch Begradigung zu stark eingetiefte Fließgewässer, fehlende Niederschläge und fehlendes Hochwasser haben Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie Umwelt- und Naturschutzorganisationen immer wieder hingewiesen. Daher sind selbst die offenbar nicht wissenschaftlich fundierten Angaben der Landestalsperrenverwaltung für den AHA nichts Neues und Überraschendes, denn die Aussagen fehlendes Wasser, Verbau an falschen Stellen der Aue und Landwirtschaft im Hochwassereinzugsgebiet haben Wissenschaft sowie Umwelt- und Naturschutzorganisationen schon seit Jahrzehnten fast gebetsmühlenartig immer wieder vorgetragen. In dem Zusammenhang hat kein ernstzunehmender Wissenschaftler und keine korrekt arbeitende Umwelt- und Naturschutzorganisation behauptet, dass alleine wieder einströmendes Hochwasser in die bisherige Altaue nun alle vergangenen und aktuellen Beeinträchtigungen durch den Menschen, wozu Abholzungen, Flächenversiegelungen und Verbauungen, Bodenverdichtungen, intensive Landwirtschaft, Bergbau, Grundwasserabsenkungen sowie Einengung der Retentionsflächen gehören, sofort und unübersehbar beseitigen könnten. Dazu sind die Eingriffe zu umfassend und zu lang gewesen bzw. sind es noch. Daher gilt es unbedingt naturnahere Landschafts- und Naturräume vor Eingriffen zu schützen, derartige Räume – vorrangig sukzessiv – ausweiten zu lassen sowie Kulturlandschaften wie Wiesen, Streuobstwiesen, Kopfweiden und Alleen zu sichern und zu betreuen.
Ferner geht offensichtlich das Dokument von der falschen Annahme aus, dass nur eine vollständige Bespannung der Auenlandschaft mit Hochwasser hilfreich für Natur und Landschaft sei. Dabei berücksichtigen die Autoren dieser Simulationen und Berechnungen nicht das natürliche Vermögen der Böden kapillar Wasser weiterzuleiten. Dazu bedarf es aber unverdichteter Böden, welche durch Masseneinsätze von Holzerntemaschinen und schwerer Landwirtschafts- und Baumaschinen häufig mit Verdichtungen zu kämpfen haben. Daher kann das Dokument der Landestalsperrenverwaltung auch als Aufforderung gelten Auenböden nicht mit schwerer Technik zu befahren und damit weiter zu verdichten und somit zu schädigen, indem sie ihre vielfältigen Speicherungs-, Leitungs- und Pufferungsfunktionen verlieren.
Außerdem appelliert der AHA an die Politik und an die Verwaltungen endlich mit der Falschdarstellungen aufzuräumen, dass Hochwasser vorrangig als Katastrophen anzusehen sind und sogar Natur und Landschaft schaden. Dabei vernachlässigen zahlreiche politisch und behördliche Verantwortliche, dass Auen und Hochwasser eine Einheit bilden und der Mensch zum Beispiel durch Vernichtung und Beschädigungen der Auen, Verbauungen und Einengungen der Retentionsflächen, Überflutungen zu Katastrophen gemacht haben. Daher gehören nach Ansicht des AHA auf jeden Fall auch Bebauungen aller Art in der Aue auf den Prüfstand.
Das Dokument bestärkt somit eher die dringende Erstellung einer wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption mit integriertem Teil Umgang mit Hochwasser für die Auen in Leipzig, Schkeuditz, Markkleeberg sowie deren Umländer. Dazu muss nach Auffassung des AHA neben einer umfassenden Erfassung von Fauna, Flora, Geologie, Hydraulik (Niederschlag, Grund- und Schichtwassersituation), der Grad der bestehenden und noch zu erwartenden Eintiefung der begradigten Fließgewässer und des gegenwärtigen Zustandes und Umganges mit den Auenlandschaften sowie der bestehenden und neu geplanten Verbauungen in und an der Aue, u.a. eine Höhenmodellierung der Auenlandschaften und angrenzender Gebiete gehören. Abgesehen davon, dass sich die Einteilung der Häufigkeit und der Höhe von Hochwasser in gewissen Zeiträumen immer wieder als realitätsfremd herausgestellt haben.
Zudem fordert der AHA erneut auch die Verantwortlichen in Sachsens Politik und Verwaltungen auf, diesbezüglich länderübergreifend mit Tschechien, Thüringen und Sachsen-Anhalt zusammenzuarbeiten.
Außerdem erwartet der AHA eine unverzügliche öffentliche Vorlage der bereits in den Medien auszugsweise dargestellten Berechnungen und Dokumente durch die Landestalsperrenverwaltung, um diese Ergebnisse einer kritischen Diskussion zu unterziehen.

Der AHA möchte seine Positionen zum Schutz, Erhalt und Entwicklung der Auen in den Stadtgebieten von Leipzig, Schkeuditz und Markkleeberg sowie deren Umländer, aber auch länderübergreifend in Form von folgenden vier Exkursionen vor Ort darlegen:

Samstag, den 21.09.2019, um 10.00 Uhr
Fahrradexkursion zum Thema: „Die Parthe durch Stadt und Land“
entlang der Parthe von Taucha nach Leipzig bis zur Mündung in die Weiße Elster
Treffpunkt: Bahnhof Taucha
Dauer: ca. 5 Stunden

Samstag, den 28.09.2019, um 10.00 Uhr
Fahrradexkursion durch die Aue der Weißen Elster
zwischen Zeitz und Leipzig
Im Rahmen der Fahrradexkursion ist ein Aufenthalt im FahrrradStop Göbitz mit Imbissversorgung vorgesehen. Daher wird um Voranmeldung bis zum 31.08.2019 gebeten.
Treffpunkt: Bahnhof Zeitz, Ausgang Baenschstraße unweit der Weißen Elster
Ende: Leipziger Eck, Einmündung der Pleiße in die Weiße Elster
Dauer: ca. 6 Stunden

Samstag, den 02.11.2019, um 10.00 Uhr
Herbstexkursion in die Pleiße-Elster-Aue in der Stadt Leipzig
Treffpunkt: Haltestelle „Koburger Brücke“ (Bus 70: Richtung „Markleeberg-West“)
Endpunkt: Hauptbahnhof Leipzig
Dauer: ca. 3,5 Stunden

Samstag, den 23.11.2019, um 10.00 Uhr
Herbstexkursion zur Burgaue in der Stadt Leipzig
Treffpunkt: Haus „Auensee“
Dauer: ca. 3,5 Stunden

Der AHA ist jedenfalls bereit im Rahmen seiner ehrenamtlichen Möglichkeiten an der Prüfung und Erarbeitung aktueller Konzeptionen zum nachhaltigen Schutz und Entwicklung der Auen und einer eng damit verknüpften Hoch- und Grundwasserkonzeption mitzuwirken. Darüber hinaus ruft der AHA zur aktiven Mitwirkung interessierter Bürgerinnen und Bürger in den Städten Leipzig, Markkleeberg und Schkeuditz auf, sich mit einzubringen. Interessenten können folgendermaßen zum AHA Kontakt aufnehmen:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)

Regionalgruppe Leipzig und Umland
Otto-Adam-Straße 14

04157 Leipzig

E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 10.06.2019

Reaktion auf folgenden Artikel in der Leipziger Volkszeitung:

https://www.lvz.de/Leipzig/Lokales/Selbst-ohne-Deiche-wuerde-Leipzigs-Auwald-nicht-wie-erhofft-geflutet

AHA führt Fahrradexkursion zu den Niesauer Stillingen durch

Samstag, den 15.06., um 10.00 Uhr
Radexkursion zu den Niesauer Stillingen
Route: Bahnhof Wolfen, Überqueren der Eisenbahnbrücke am Wolfener Busch, weiter auf der Zufahrtsstraße zur Siedlung „Am Busch“ in Richtung des alten Klärwerkes, anschließend weiter auf dem Fahrradweg entlang der Fuhne und entlang der Kleingartenanlage „Kochs Mühle“ in Richtung Jeßnitz, von Jeßnitz über die Raguhner Straße/K 2050 nach Raguhn, von Raguhn nach Marke auf dem Muldeauenweg am Finkenbach entlang – vorbei am Finkenberg, an der Ortschaft Priorau und dem Zesen-Denkmal – bis nach Marke, weiter auf dem Muldeauenweg bis zum NSG „Taubequellen“ und anschließend über die Alte Leipziger Straße nach Schierau, weiter durch Schierau (Bahnhofstraße, K 2050, Niesauer Weg) nach Niesau und weiter zu den Niesauer Stillingen, Rückfahrt über Schierau, Priorau und Raguhn nach Wolfen
Treffpunkt: Bahnhof Wolfen
Dauer: ca. 5 Stunden

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) führt am Samstag, dem 15.06.2019, eine ca. fünfstündige Fahrradexkursion zu den Niesauer Stillingen
Fahrtroute: Bahnhof Wolfen, Überqueren der Eisenbahnbrücke am Wolfener Busch, weiter auf der Zufahrtsstraße zur Siedlung „Am Busch“ in Richtung des alten Klärwerkes, anschließend weiter auf dem Fahrradweg entlang der Fuhne und entlang der Kleingartenanlage „Kochs Mühle“ in Richtung Jeßnitz, von Jeßnitz über die Raguhner Straße/K 2050 nach Raguhn, von Raguhn nach Marke auf dem Muldeauenweg am Finkenbach entlang – vorbei am Finkenberg, an der Ortschaft Priorau und dem Zesen-Denkmal – bis nach Marke, weiter auf dem Muldeauenweg bis zum NSG „Taubequellen“ und anschließend über die Alte Leipziger Straße nach Schierau, weiter durch Schierau (Bahnhofstraße, K 2050, Niesauer Weg) nach Niesau und weiter zu den Niesauer Stillingen, Rückfahrt über Schierau, Priorau und Raguhn nach Wolfen
In Anbetracht der Tatsache der besonderen Schutzwürdigkeit der Fluss- und Auenlandschaften von Elbe und Mulde sowie der Fuhne und des Gebietes der Taubequellen sowie angrenzender Landschafts- und Naturräume, ist vorgesehen die Bedeutung und Schutzwürdigkeit dieses arten- und strukturreichen Natur-, Landschafts- und Kulturraumes darzulegen. Insbesondere die vielfältige Natur und Landschaft des Stromes Elbe sowie der weitgehend unverbauten Mulde bieten einen wichtigen ökologischen, kulturellen und touristischen Verbindungsraum.
Ferner hält es der AHA für dringend notwendig auf zahlreiche Bedrohungspotenziale hinzuweisen.
Darüber hinaus beabsichtigt der AHA im Rahmen der Fahrradexkursion eigene Vorstellungen zum Schutz und Entwicklung des Exkursionsgebietes darzulegen. Dazu zählen u.a. konzeptionelle Vorschläge. Ebenso möchte der AHA Vorschläge aufzeigen, wie Interessierte ehrenamtlich mitwirken können und dabei für seine Ortsgruppen Bitterfeld-Wolfen und Dessau-Roßlau werben.
Die Fahrradexkursion beginnt 10.00 Uhr am Bahnhof Wolfen.
Der AHA bittet um wetterfeste Kleidung und entsprechend angemessenes Schuhwerk. Ferner empfiehlt der AHA Rucksackverpflegung mitzunehmen.

Wer noch mehr Interesse an den Aktivitäten des AHA in der Region hat, wende sich bitte an folgende Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)

Ortsgruppe Bitterfeld-Wolfen
c/o Evangelisches Kirchspiel Wolfen
Leipziger Straße 81

06766 Bitterfeld-Wolfen

Tel.: 0173 – 9917836
E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 07.06.2019

AHA führt Mahdarbeiten auf Streuobstwiese am Landhaus in Dessau-Roßlau durch

Streuobstwiese „Am Landhaus“, April 2018

Samstag, den 15.06., um 10.00 Uhr
Arbeitseinsatz in der Streuobstwiese „Am Landhaus“
Treffpunkt: Pension „Landhaus“ Dessau

Am 08.12.2015 haben erfreulicherweise die Stadt Dessau-Roßlau und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) eine Pflege- und Nutzungsvereinbarung ab 01.01.2016 für die Streuobstwiese am Landhaus am Naturschutzgebiet Untere Mulde abgeschlossen. In Folge dessen hatte der AHA mit großer Freude und großem Dank einen Zuschuss der Stiftung Umwelt, Natur- und Klimaschutz des Landes Sachsen-Anhalt zur Förderung von Maßnahmen zum Schutz, Pflege und Betreuung der Streuobstwiese Am Landhaus in der Stadt Dessau-Roßlau beantragt und erhalten. Mit der Förderung durch die Stiftung Umwelt, Natur- und Klimaschutz des Landes Sachsen-Anhalt besteht nun die Basis, in Absprache mit der unteren Naturschutzbehörde der Stadt Dessau-Roßlau, konkret die Pflege- und Betreuungsmaßnahmen durchzuführen.
Somit bildet nunmehr die vollständige praktische Umsetzung der Pflege- und Nutzungsvereinbarung zwischen Stadt Dessau-Roßlau und AHA für die ca. 1,8 ha große Streuobstwiese „Am Landhaus“ in der Unteren Muldeaue einen besonderen Arbeitsschwerpunkt des AHA.
Nunmehr ist der nächste und achte öffentliche Arbeitseinsatz auf der Streuobstwiese am Landhaus am Samstag, dem 15.06.2019, geplant.
Dabei ist vorgesehen Mahdarbeiten auf der Streuobstwiese vorzunehmen.
Interessenten sind selbstverständlich gerne und recht herzlich willkommen.
Der AHA bittet dabei um wetterfeste Arbeitskleidung, wozu unbedingt festes Schuhwerk und Arbeitshandschuhe gehören.
Treff ist 10.00 Uhr am Eingang Landhaus, Am Landhaus 1 in Dessau-Roßlau.

Wer noch mehr zu dem Arbeitseinsatz, zur Betreuung der Streuobstwiese am Landhaus am Naturschutzgebiet Untere Mulde sowie zu den generellen Aktivitäten des AHA erfahren möchte, wende sich bitte an folgende Kontaktmöglichkeit:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)

Ortsgruppe Dessau-Roßlau

E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 07.06.2019

AHA möchte Aktivitäten in der Region Merseburg, Leuna und Bad Dürrenberg verstärken

Leseraum der Umweltbibliothek Merseburg „Jürgen Bernt-Bärtl“

Samstag, den 15.06., von 13.00 bis 18.00 Uhr
Teilnahme am Familien- und Schlossfest Merseburg
Treffpunkt: Schloss Merseburg

Die Umweltbibliothek Merseburg „Jürgen-Bernt-Bärtl“ (UBM) hat nunmehr seit dem 10.03.2007 ihren festen Platz am Standort der im Aufbau befindlichen Regionalgruppe Merseburg-Leuna-Bad Dürrenberg des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA), Weiße Mauer 33 gefunden. Seitdem sind beide Teile des AHA eng miteinander verbunden. Während die Auf- und Einarbeitung der umfassenden Bestände der UBM ihre Fortsetzung findet, hat der AHA mit der Ausweitung des Aktionsradius u.a. auf die Stadt Leuna und die Kerngemeinde Schkopau sowie im Zusammenhang mit den bereits bestehenden Aktivitäten in Bad Dürrenberg, die Bildung einer ehrenamtlichen Regionalgruppe Merseburg-Leuna-Bad Dürrenberg beschlossen. Die besonderen Schwerpunkte der Aktivitäten der nunmehrigen AHA- Regionalgruppe Merseburg-Leuna-Bad Dürrenberg umfassen die fachlich-inhaltliche Begleitung der Umsetzung der Schutz- und Entwicklungskonzeption für die Rischmühleninsel und für die Saaleaue zwischen den Städten Merseburg und Leuna, die weitere Forcierung der konzeptionellen Bearbeitung der Klia und ihres näheren Umfeldes, der auen- und standorttypischen Sanierung des Geländes der früheren Papierfabrik, die Erarbeitung einer Schutz- und Entwicklungskonzeption für die Fasanerie, die wiederholte Unterbreitung von Vorschlägen zur naturnahen Entwicklung des Göhlitzscher (Kreypauer) Holzes, des Hohndorfer Holzes unweit von Meuschau, der Saale-Elster-Luppe-Aue und des Naturschutzgebietes Untere Geiselaue einschließlich des Klyegrabens sowie des Lauchagebietes. Dabei kommt den Mitgliedern der AHA-Regionalgruppe der umfassende Bestand an Literatur und Datenträger der UBM zu Gute.
Ferner möchte der AHA sein Engagement bei der Erfassung und Betreuung des Ellerbaches in Bad Dürrenberg und Umgebung zusammen mit interessierten Schülerinnen und Schülern verstärken und ausweiten. Das im Jahre 2000 gemeinsam mit dem einstigen, im Sommer 2007 geschlossenen Novalis Gymnasium gestartete und von der heutigen Stiftung Umwelt, Natur- und Klimaschutz des Landes Sachsen-Anhalt unterstützte Projekt, ist heutzutage ein sehr bedeutsames Vorhaben in Sachen Umweltbildung sowie Kinder- und Jugendarbeit.

Nunmehr präsentiert sich der AHA zum 50. Merseburger Schlossfest im Schlossgarten am Samstag, dem 15.06.2019, in der Zeit von 13.00 bis 18.00 Uhr. Hier besteht die Möglichkeit sich über die Aktivitäten des AHA und seiner Umweltbibliothek Merseburg „Jürgen-Bernt-Bärtl“ (UBM) zu informieren.

Der AHA möchte auf jeden Fall weitere Interessenten einladen, an der Entwicklung und Betreuung der UBM sowie an der konzeptionellen und der darauf aufbauenden bzw. damit eng verbundenen Tätigkeit der Regionalgruppe Merseburg-Leuna-Bad Dürrenberg mitzuwirken. Dabei spielen Alter, Geschlecht, Beruf, Qualifikation und Nationalität keine Rolle. Wer Interesse hat wende sich bitte an folgende Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)

Regionalgruppe Merseburg-Leuna-Bad Dürrenberg
Umweltbibliothek Merseburg „Jürgen Bernt-Bärtl“ (UBM)
Weiße Mauer 33

06217 Merseburg

Tel.: 0176 – 52562945
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
E-Mail UBM: ubh2004@yahoo.de

Sprechzeit nach telefonischer Vereinbarung

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 07.06.2019

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