Monat: März 2019 (Seite 2 von 3)

AHA hält Schutz der Auen zwischen den Städten Weißenfels, Bad Dürrenberg, Leuna, Merseburg und Halle (Saale) für dringend geboten

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) kann es nicht oft genug erklären, dass der Schutz, der Erhalt, die Betreuung und die Entwicklung von Auenlandschaften eine sehr bedeutsame Erkenntnis beim Planen und Handeln sein muss. Dass die Realität leider oft anders aussieht, muss der AHA oft genug und immer wieder feststellen.

Um sich ein aktuelles Bild der Auenlandschaften zwischen den Städten Weißenfels, Bad Dürrenberg, Leuna, Merseburg und Halle (Saale) zu verschaffen, diente die am 16.03.2019 durchgeführten Fahrradexkursion in diesem Landschaftsraum.

Der Beginn der Fahrradexkursion führte den Weg in Weißenfels in den Auenwaldrest westlich der Großen Brücke und südlich der Eisenbahnstrecke. Im Rahmen der Vorlage von Anfragen und Vorschlägen an den Burgenlandkreis und die Stadt Weißenfels im Januar 2008, bildete dieser Restauenwald eine sehr wichtige Rolle. In nachfolgenden Gesprächen und Beratungen im Umweltausschuss des Stadtrates der Stadt Weißenfels, thematisierte man umfassend das sehr wichtige Thema. Immerhin hat auch dieser Teil der Saaleaue eine ökologisch und hydrologisch sehr wichtige Funktion, wobei dabei insbesondere die Funktionen als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten sowie Überflutungsraum zu nennen sind. Damals spielten auch die Möglichkeiten der Entwicklung dieses Teils der Saaleaue in Folge des Abrisses der einstigen Getreidewirtschaft eine sehr wichtige Rolle.

Der südlich angrenzende Restauenwald gestaltet sich erfreulicherweise weitgehend standortgerecht sukzessiv. Jedoch erfüllte die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer mit Sorge, dass der Restauenwald weiter umfassend und verstärkt mit Vermüllung belastet ist und offenbar häufig als Partyplatz mit Feuerstellen fungiert. Hier waren sich die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer schnell einig, dass hier dringend Abhilfe erforderlich ist. Ferner lassen Spuren vermuten, dass offenbar Lastkraftwagen den Auenwald befahren haben müssen. Ein zerfahrener Weg legt diese Tatsache nah. Neben einer umfassenden Beräumung und Unterbindung des Befahrens mit Kraftfahrzeugen, sind verschärfte Kontrollen vor Ort, dringend geboten.

Nach Auffassung der Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer gilt es im Bereich der einstigen Getreidewirtschaft entstandenen Park an der Saale mehr naturnahe Entwicklungsmöglichkeiten zuzulassen. Insbesondere der Uferstreifen entlang der Saale bietet dafür sehr guten Raum. Störungen geführt haben, während der Errichtungsphase des Parks stattfand. Daher waren sich die Teilnehmer einig, dass die Arbeiten schnell ihr Ende finden müssen, um der Natur den Raum wieder zurückgeben zu können.

Aus dem linksseitigen Fahrradweg entlang der Saale zwischen Weißenfels und Großkorbetha heraus, stellten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer immer wieder fest, dass der gesetzlich fixierte mindestens 10 m breite Gewässerschonstreifen sehr häufig bisher keine Berücksichtigung gefunden hat. Die Ackerflächen reichen da bis zum Ufer heran. Die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer unterstützten dabei die immer wieder vom AHA geforderte Einhaltung der Gewässerschonstreifen von mindestens 10 m. Daher sei noch einmal auf die vielfältige Bedeutung der Gewässerschonstreifen als hydrologischen und ökologischen Entwicklungsraum hingewiesen, da hier die Möglichkeit der Auslebung der Wechselwirkungen zwischen Prall- und Gleithängen sowie des Schutzes, Erhaltes und der weiteren Entwicklung als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten sowie als Teil eines umfassenden Grün- und Biotopverbundes unter Einschluss der Nebengewässer und anderer angrenzender Landschaften und Biotope besteht.

So konnten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer zum Beispiel feststellen, dass sich Biber in dem Teil der Saaleaue aufhalten müssen.

Auffällig für die Teilnehmer waren auch, die landschaftszerschneidenden und –prägenden Wirkungen der Brücken von B 91 bei Weißenfels und der BAB 38 bei Großkorbetha. Ferner nahmen die Exkursionsteilnehmer den Aufbau und die Gestaltung einer Zuwegung zum Klärwerk in Weißenfels zur Kenntnis. Diese stellt mit ihren zu kleinen Durchlässen eine Barrierewirkung für abfließendes Hochwasser dar. So können Rückstauwirkungen ein. Darüber hinaus gilt es perspektivisch zu prüfen, inwieweit ein Standort für das Klärwerk außerhalb des Hochwasserraumes der Saale möglich ist.

Ein Blick über die Saale zur Mündung des Rippachs in die Saale in Dehlitz führte zur Sorge der Teilnehmer, dass ein weiteres Heranrücken von Bauten, den verhältnismäßig naturnaheren Mündungsbereich, bedrohen könnte. Daher geht der dringende Appell diesen naturnaheren Mündungsbereich unbedingt zu schützen und zu erhalten.

Ferner riefen die Bauarbeiten am Ufer der Stadt Weißenfels, Ortsteil Kriechau große Sorge hervor. Die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer mahnten an, dass nicht nur eine weitere Verbauung am Ufer von Flüssen erfolgen darf, sondern das auch massive Rückbaumaßnahmen bei Ufer- und Sohlbefestigungen erfolgen müssen. Dies ist wichtig, um natürliche Lebensräume von Tier- und Pflanzenarten zu erhalten bzw. zu erweitern. Ferner benötigen Fließgewässer –so auch die Saale- naturnahe Entwicklungsmöglichkeiten, welche sich in Mäandrierung und Furkation ausdrücken. Außerdem entspricht das der Wasserrahmenrichtlinie der EU, welcher auch die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet ist.

Der Schkortelbach, welcher seine Quelle in Tagewerben haben muss und den Ostteil von Schkortleben prägt, birgt ein umfassendes Potential einer naturnahen Entwicklung in sich. Dies ist daran zu erkennen, dass vereinzelte Tendenzen von Mäandrierungen erkennbar sind, welche es durch Störhölzer oder –steine zu unterstützen gilt. Im Mündungsbereich in die Saale sind jedoch zwei Kleinwehre erkennbar, welche die biologische Durchlässigkeit massiv einschränken. Im Zuge der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie der EU (WRRL) sind hier entsprechende Maßnahmen erforderlich. Dazu zählt auch die Überprüfung der Gewässerqualität, da offenbar Zuleitungen von Abwasser in den Bach erfolgen.

Im Bereich der Aue zwischen Schkortleben und Großkorbetha war deutlich zu erkennen, dass große Teile der Auenlandschaften ausgedeicht und damit keiner standortgerechten Wechselwirkung zwischen Fluss und Aue bei Hochwasser unterliegt. Neben dem allgemeinen Verlust an Hochwasserausbreitungsräumen, fehlen den Restauenwäldern und –wiesen die unregelmäßig hohen, langen und häufigen Überflutungen, welche sie aber für eine standortgerechte Entwicklung lebensnotwendig benötigen. Von daher mahnen die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer ein umfassendes, länderübergreifendes, wissenschaftlich fundierte Konzeption zum Umgang mit Hochwasser an, welches für die Auen als Schutz- und Erhaltungsmaßnahmen und benötigten Wohnstätten als Ort außerhalb der Hochwasser dienen muss. 

Ein besonderes Augenmerk gilt es nach Auffassung der Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer einem ca. 7 ha großen Restauenwald östlich von Gniebendorf zuzuwenden. Im Südwesten und Nordosten von Streuobstwiesenresten eingerahmt, weist der Auenwald einen offenbar hochwasserbeeinflussten Hartholzauenwaldbestand mit Stieleiche, Gemeiner Esche und Feldulme sowie vereinzelten Hybridpappeln und Silberweiden auf. Der verhältnismäßig junge Gehölzbestand ist zudem von Saalealtverlaufresten, Saaleschlenken und Auskolkungen geprägt, welche den Strukturreichtum eindeutig erhöhen. Die wechselvolle Gehölzdichte des Auenwaldes ermöglicht eine schrittweise Naturverjüngung durch Sukzession und einen gewissen Bestand an nitrophilen Staudenkulturen. In den dichteren Gehölzbeständen ist eine deutliche Strukturierung in Baum-, Strauch- und Feldschicht erkennbar. Zum Zeitpunkt der Fahrradexkursion konnten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer die anfängliche Entfaltung der Frühjahrsflora z.B. bestehend aus Scharbockskraut, Gelben Windröschen, Blausternchen und Goldsternchen sowie vereinzelte Bestände von Schneeglöckchen und Osterglocken erkennen.

Im nordöstlichen Teil befindet sich vom Auenwald eingeschlossen auf einem höheren Plateau eine Streuobstwiese. Nach Auffassung der Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer ist es dringend erforderlich die Reste von angeschwemmten Müll, aber auch herangeschaffte Altreifen in einem Altarmrest zu beräumen. Ansonsten ist eine ungestörte sukzessive Weiter- und Neuentwicklung innerhalb, aber auch eine diesbezügliche räumliche Weiterentwicklung des Auenwaldes nach außen möglich sein. Insbesondere nach Norden und Nordosten besteht hier noch umfassender Raum. Nach Ansicht der Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer bedürfen die Streuobstwiesen einer umfassenden Pflege und Neubepflanzung. Der gegenwärtige Zustand der Streuobstwiese ist sehr besorgniserregend bedarf schnellen Handelns. Darüber hinaus weisen Obstbäume viele Hohlräume aus, welche als Schlaf- und Brutplätze dienen können.

Südlich von Großkorbetha nahmen die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer eine, auf einer Fläche von ca. 15 ha, eine weitere, fast vollständig beseitigte, einstige Streuobstwiese in Augenschein. Nach Meinung der Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer gilt es unbedingt Maßnahmen zum Erhalt der Restbestände und die Wiederherstellung der gesamten Streuobstwiese anzugehen. Inwieweit bereits alte, regionale Obstsorten verloren gegangen, war zu dem Zeitpunkt nicht einzuschätzen gewesen, was aber nicht bedeutet, dass dies bereits geschehen ist. Von daher der dringende Appell an die oder den Flächeneigentümer sowie die Behörden in Landkreis und Gemeinde, das Vorhaben schnellstmöglich anzugehen. Nicht nur ökologische, landschaftliche und kulturhistorische Aspekte sind hier zu betrachten, sondern z.B. ebenfalls der Zusammenhang mit den wieder anlaufenden Schulobstprogrammen der Europäischen Union.

Die Saalealtarme zwischen Großkorbetha und Wengelsdorf, welche offenbar keinen Status als Naturschutzgebiet mehr besitzen, haben ebenso mit zu geringen Gewässerschonstreifen und Ansätzen der Verlandung zu kämpfen, welche vermutlich dem massiven Eintrag von Nährstoffen der umliegenden, intensiv genutzten, zum Exkursionszeitpunkt mit Mais bestandenen Äcker geschuldet sind. Derartige Altarme bilden wichtige Lebens- und Rückzugsräume, wozu u.a. der Eisvogel gehört. Neben der Einhaltung eines mindestens 10 m breiten Gewässerschonstreifens und der Extensivierung der angrenzenden Landwirtschaft, gehört nach Auffassung der Teilnehmer, eine umfassende wissenschaftliche Untersuchung dazu, inwieweit ein Wiederanschluss der Saalealtarme an den Rest des Flusses möglich ist.

Mit Entsetzen und Unverständnis haben die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer die nunmehr umgesetzte Asphaltierung des Radwanderweges zwischen Kleinkorbetha und Bad Dürrenberg aufgenommen. Dieser Teil einer immer weiter voranschreitenden Versiegelung in offene Natur- und Landschaftsräume stellt, insbesondere im Sommer, ein unüberwindliche Barriere für Klein- und Kleinsttiere dar, befördert die vermehrte Nutzung mit Kraftfahrzeuge aller Art und das Fahren mit unangemessener Geschwindigkeit sowie beschädigt das Landschaftsbild. Dafür Steuergelder zu verschwenden sehen die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer als Skandal an und fordern den sofortigen Stopp solcher Baumaßnahmen. Inwieweit ein Rückbau vorhandener Versiegelungen, in finanzieller Verantwortung der Verantwortlichen für Planung und Umsetzung, erfolgen kann, bedarf einer ernsthaften Prüfung. Besonders aus dem Blickwinkel, dass derartige Baumaßnahmen flächendeckend auf zahlreichen Fahrradwegen stattfindet.
Bekanntlich gehören Auenlandschaften zu den arten- und strukturreichsten Landschaften der gemäßigten Zonen der Erde. Sie sind eng mit Flüssen und Bächen verbunden und fungieren als Ausgleichsraum für Wasserschwankungen aller Art. Bei auftretenden Hochwasser nehmen sie die zusätzlichen Wassermassen auf und reduzieren somit die Höhe der Hochwasserflutwelle und die damit verbundene Wucht geballter Wasserkraft. Dabei fungieren insbesondere Auenwälder als Abbremser der Wasserkraft. Zudem kann sich das nun langsamer fließende Wasser von Schlickbestandteilen sowie Treibgut aller Art befreien. Auenlandschaften dienen ferner als Lebens- und Rückzugsraum zahlreicher Tier- und Pflanzenarten. Diese landschaftliche und ökologische Vielfalt lockt zahlreiche stressgeplagte Erholungssuchende an, welche sich an der Natur und Landschaft erfreuen möchten. Als Bestandteil des 36.754 ha großen Landschaftsschutzgebietes „Saaletal“ bildet die Auenlandschaft einen sehr wichtigen Bestandteil der Saaleaue entlang der 413 km langen Saale. Gerade im Raum der Stadt Bad Dürrenberg sind einige Restauenwälder erhalten geblieben. Ferner sorgt der in Bad Dürrenberg einmündende Ellerbach eine weitere ökologische und landschaftliche Belebung der Landschaften in den Landkreisen Saalekreis und Burgenlandkreis. Seit dem Jahr 2000 haben im Rahmen eines von der Stiftung Umwelt, Natur- und Klimaschutz des Landes Sachsen-Anhalt unterstütztem Projekt des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) Schülerinnen und Schüler aus Bad Dürrenberg den Ellerbach untersucht und Vorschläge für die Verbesserung der Wasserqualität unterbreitet. Jedoch fanden auch in dieser Region menschliche Eingriffe in das Flusssystem der Saale statt. Somit erfolgte in den Jahren 1817-1822 eine Regulierung der Saale von Halle (Saale), oberhalb Schieferbrücke bis Weißenfels, was zum Bau von 10 Steinschleusen führte. Zahlreiche Flussbegradigungen und Saalealtarme zeugen noch von diesen Eingriffen. Einen derartigen Teil der Saaleaue bildet eine Mischlandschaft aus Saalealtarm mit begleitenden Auenwaldresten sowie einer Streuobstwiese in der Stadt Bad Dürrenberg, unweit des Ortsteils Kirchfährendorf. Laut Bodenverwaltungs- und verwaltungs GmbH (BVVG) handelt es sich um eine Fläche mit einem Gesamtumfang von 17,0338 ha. Die Gesamtfläche setzt sich aus 10,2618 ha Streuobstwiese, 6,3820 ha Forsten und Holzungen und aus 0,3900 ha Wasserfläche zusammen.

Auf der nunmehr für 115.000,00 Euro veräußerten Fläche erfolgte im 6,3820 ha großen Wehrichtwald Kirchfährendorf umfassende Abholzungen, welche starke strukturelle Störungen und Schädigungen in dem Wald zur Folge hat. Im Rahmen dieser Abholzungen warf man den bereits gut vorangeschrittenen sukzessiven Prozess der Wiederentstehung eines Hartholzauenwaldes z.B. bestehend aus Gemeiner Esche, Stieleiche und Feldulme entscheidend zurück. Hier gilt es nach Auffassung des AHA sämtliche Abholzungen zu stoppen und den Weg zur sukzessiven Auenwaldentwicklung zu öffnen und zu sichern. Die 10,2618 ha große Streuobstwiese bedarf einer nachhaltigen Pflege, um sie zu erhalten. Neben den Pflegemaßnahmen erscheint es nach Meinung des AHA sinnvoll zu sein, eine Sortenbestimmung der Bäume vorzunehmen und eine umfassende Pflege-, Schutz- und Entwicklungskonzeption zu erarbeiten. Ferner hält es der AHA für dringend geboten die Umsetzung der Auflagen der BVVG für die ohne Pacht- und Nutzungsvertrag genutzten Bauten und Nebenanlagen der Motorradsportgemeinschaft Bad Dürrenberg e.V. restlos zu beräumen. Ebenso verweist der AHA darauf, dass laut Darstellungen der BVVG, der Kanu-Club Bad Dürrenberg e.V. eine Teilfläche von ca. 1.500 m² als Vereinsfläche ebenfalls ohne Pacht- bzw. Nutzungsvertrag nutzt. Dabei ist eine Teilfläche mit einem Bootshaus und Blechgaragen für Boote überbaut. Auch hier sieht der AHA massiven Handlungsbedarf innerhalb eines Landschaftsschutzgebietes und Hochwassereinzugsgebietes.

Nunmehr verfolgt der AHA mit großer Aufmerksamkeit die Vorbereitungen der Stadt Bad Dürrenberg zur Landesgartenschau im Jahr 2022. Leider ist mit massiven Eingriffen in den Gehölzbestand im Kurpark sowie an den Hängen zu Saale und Ellerbach zu rechnen. Diese massiven Eingriffe in den Gehölzbereichen lassen umfassende Gehölzverluste erwarten, welche negative Auswirkungen auf Fauna und Flora, aber auch eine erosionsbedingte Gefährdung der Hanglagen bewirken können. Daher hält es der AHA für dringend geboten, diese Eingriffe in die Gehölzbestände im Kurpark und an den Hängen zu den Auen von Saale und Ellerbach auszuschließen.

Der AHA regt stattdessen an, im Kurpark Rasen zu Wiesen zu entwickeln, um neben der optischen Aufwertung durch Blühpflanzen in der gesamten Vegetationsperiode, mehr Nahrungsmöglichkeiten für Insekten anzubieten. Ferner gilt es die Erweiterung von Straßenbaumbeständen und Fassadenbegrünungen im Stadtgebiet in den Blickpunkt zu rücken. Darüber hinaus gilt es zu prüfen, inwieweit eine Umwandlung der intensiv genutzten Ackerfläche in der Saaleaue östlich des Lämmerwiesenweges in eine Mischfläche aus Wiese, Streuobstwiese und sukzessive Auenwaldbereiche möglich ist. In dem Zusammenhang scheint die Pflanzung einer Obstallee bzw. Schaffung einer Kopfweidenallee am östlichen Rand des Lämmerwiesenweges in Richtung Feld sinnvoll zu sein.
Diese Maßnahmen entsprechen eher den Grundsätzen für die Durchführung von Landesgartenschauen vom 19.03.2013 sowie der Ausschreibung für die Durchführung einer Landesgartenschau in Sachsen-Anhalt im Jahr 2022 vom 30.10.2015, welche u.a. den Landschafts-,Natur- und Umweltschutz, das Stadtklima sowie die Entwicklung neuer Grün- und Freiräume im Konzept enthalten soll.

Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt beabsichtigt eine Förderung in Höhe von bis zu 5 Millionen Euro zur Verfügung zu stellen. Auf Grund der Verwendung umfassender öffentlicher Mittel erwartet der AHA nun eine transparente und fachlich-fundierte Planung der Landesgartenschau in Bad Dürrenberg im Jahr 2022. Dazu muss ebenfalls garantiert sein, dass der Schutz von Umwelt, Natur und Landschaft keine Verschlechterung, sondern einen spürbaren Fortschritt erfährt.

Der AHA erklärt sich bereit im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten an einer naturnaheren Entwicklung, einen umfassenden Schutz und Erhalt der Auenlandschaft bei Bad Dürrenberg sowie einer ökologisch orientierten Vorbereitung und Durchführung der Landesgartenschau im Jahr 2022 mitzuwirken.

Die Deichrückverlegungen in der Saaleaue im südlichen Teil der Stadt Bad Dürrenberg ist nach Meinung der Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer ein richtiger und wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Jedoch ergeht die Anregung den Deichverlauf in nordöstlicher Richtung so zurückzuverlegen, dass der unmittelbar angrenzende Auenwald wieder in das Hochwasserregime der Saale zurückkehren kann.
Im Bereich der Mündung des Ellerbaches erörterten die Teilnehmer, das seit dem Jahr 2000 im Rahmen eines von der Stiftung Umwelt, Natur- und Klimaschutz des Landes Sachsen-Anhalt unterstützten Projekts des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) mit Schülerinnen und Schüler aus Bad Dürrenberg den Ellerbach zu untersuchen und Vorschläge für die Verbesserung der Wasserqualität zu unterbreiten.

Die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer waren sich einig, dass die Fortsetzung des Projektes unbedingt gesichert sein muss. Jedoch nahmen die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer mit sehr großem Unverständnis die Befestigung der Ufer von Saale und Ellerbach in Augenschein. Nach Auffassung der Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer verstoßen diese Baumaßnahmen gegen die WRRL der EU. Daher fordern die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer den unverzüglichen Rückbau dieser Uferbefestigungen.

Hinsichtlich des Bauvorhabens zur Errichtung des Wasserkraftwerkes Bad Dürrenberg. In Stellungnahmen vom 05.11.2007 und 11.01.2008 hatte der AHA angemahnt, die Gefahren für den Fischbestand akut zu minimieren, die Durchlässigkeit der Saale mit in Angriff zu nehmen sowie die Ufervegetation nicht zu schädigen bzw. alles zu unternehmen um eine Weiterentwicklung zu ermöglichen. Dies ist wichtig, um die Gewinnung von regenerierbarer Energie aus Wasser nicht dadurch nachhaltig einzutrüben, ebengenannte Aspekte nicht bzw. vollumfänglich zu berücksichtigen.

Im Saaleauengebiet zwischen Wölkau und der Stadt Leuna, Ortsteil Kreypau nahmen die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer die Erläuterungen des AHA zur „Konzeption zur Errichtung eines Feuchtgebietes in der Saaleaue in der Gemeinde Kreypau, unweit des Ortsteiles Wölkau (Landkreis Merseburg-Querfurt)“ vom 02.10.2006 entgegen. Leider gibt es bis heute keine Reaktion des heutigen Landkreises Saalekreis. Die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer begrüßen und unterstützen die Konzeption und appellieren daher an den Landkreis Saalekreis sich endlich des Themas anzunehmen.

Ferner halten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer eine umfassende Deichrückverlegung erforderlich, um dem Fluss mit seiner Aue wieder zu verbinden, um die Retentionsfläche wieder auszuweiten und eine naturnahere Entwicklung zu ermöglichen. Darüber hinaus gilt es die zunehmende Schädigung von Bäumen in Folge des Verbisses von Pferden zu unterbinden.

Mit unvermindert sehr großer Skepsis und ebenso umfassenden Unverständnis diskutierten die Teilnehmer die Fortsetzung der Überlegungen zu einem Weiterbau des Saale-Elster-Kanals bis zur Saale bei Kreypau. Die Frage stellt sich schon nach dem Sinn des Vorhabens, welches auf einer Länge von 12 km ab Hafen Leipzig-Lindenau in den Jahren 1933 bis 1943 gebaut wurde und insgesamt 20 km betragen soll. Einst für 1.000 Tonnen-Schiffe konzipiert, wäre das Vorhaben womöglich zuerst ein teureres, steuerfinanziertes Vorhaben, wobei schon auf der Saale zwischen Halle – Trotha und der Elbe kein derartiges Wasserfahrzeug fährt. Auch die Gefahr des weiteren Ausbaus der Saale zwischen Merseburg und Halle nähme erheblich zu. Das hätte massive Eingriffe in weitgehend unverbaute und somit arten- und strukturreiche Abschnitte der Saale in dem Bereich zur Folge.

Ferner wären auch massive bauliche Maßnahmen an dem 8 km langen nicht gebauten Teil erforderlich. Als Beispiel sei die Notwendigkeit erwähnt, dass ein 22 m Höhenunterschied zwischen Saale und dem Kanal zu überwinden wäre. Dazu plante man damals in Wüsteneutzsch bei Kreypau eine große Schleuse, welche als Doppelschleuse ausgelegt war und der Hub der beiden Schleusenkammern jeweils 10 Meter betragen sollte. Auch wenn die obere Schleusenkammer noch zu ca. 75{742476d910061147bacb9f2d1e63afebae5c969212eff52eb4ea03554537fa31} fertiggestellt wurde, begann man bei der unteren Schleusenkammer lediglich mit den Erdarbeiten für die Fundamente. Trotz alledem müsste womöglich ein kompletter Neubau erfolgen. Darüber hinaus ist man zwar heute ohne weiteres in der Lage Schleusen mit 30 m Hubhöhe zu errichten und zu betreiben, aber im konkreten Fall stellt sich die Frage nach dem Aufwand-Nutzen-Verhältnis. Die bisher vorliegenden Potenzialanalysen gehen selbst von Problemen in der Kostendeckung aus. Nicht umsonst setzt man auch auf Einnahmen aus Vignetten, Parkgebühren und nicht zuletzt auf die Entstehung neuer Wohn- und Gewerbegebiete entlang des Kanals. Angesichts der Tatsache, dass das Gesamtgebiet im Landschaftsschutzgebiet, Europäischem Vogelschutzgebiet, FFH-Gebiet sowie im Überschwemmungsgebiet bzw. im Einzugsgebiet von Hochwasser liegt, sind das angesichts des allseits bekannten Arten- und Strukturreichtums an Fauna und Flora sowie des jüngsten Hochwassers im Juni 2013 die falschen Signale.
Nicht unbeachtet bleiben darf, dass sich in dem bereits existierenden Kanalteil eine eigene Fauna und Flora entwickelt hat, welche im Falle eines weiteren Ausbaus, Schaden -bis zur Totalvernichtung- davontragen könnte. Das trifft im Übrigen auf die gesamte Saale-Elster-Luppe-Aue zu. Des Weiteren befindet sich der Raum zwischen Halle und Leipzig im Regenschatten des Harzes und ist daher von Niederschlagsarmut gekennzeichnet. In naher Zukunft ist von einer Reduzierung der jährlichen Niederschlagsmengen von derzeit ca. 450 mm auf 300 mm auszugehen. Dagegen liegt die Verdunstung bei offenen Wasserflächen erst einmal weiterhin bei ca. 700 mm im Jahr. Auf Grund des voranschreitenden Klimawandels ist somit mit einer umfassenden Verschärfung dieser Situation und somit mit einer weiteren Wasserverknappung zu rechnen. Andrerseits lässt sich durchaus von verstärkten Hochwassersituationen auszugehen, wie erst jüngst das Junihochwasser 2013 aufzeigte.
Derartige Entwicklungen und Tatsachen finden in den bestehenden Potenzialanalysen nicht umfassend genug Berücksichtigung.

Ebenso bedenklich erscheint das Bestreben den individuellen und wirtschaftlichen motorisierten Bootsverkehr zu befördern. Dies hat sich am deutlichsten in der jüngsten Novellierung des Sächsischen Wassergesetzes manifestiert. Dabei hatte man alle massiven und nachvollziehbaren Gründe dies nicht zu tun gröblich vernachlässigt.

Somit erhöht ein Saale-Elster-Kanal mit massiver Nutzung durch motorisierte Schiffe und Boote erheblich die Gefahr des Ausbaus der Fließgewässer im Stadtgebiet von Leipzig an Pleiße und Floßgraben sowie in der Neuseenlandschaft im Süden der Stadt. Ferner ist bei Eintreten des prognostizierten Bootsverkehrs mit einer massiven Zunahme der Abgas- und Lärmbelastungen sowie durch den Betrieb der Motorschrauben mit starken Auf- und Verwirbelungen im Gewässerbett zu rechnen. Dies führt zu massiven Beeinträchtigungen an der Gewässerfauna und -flora
Ebenfalls besteht die Gefahr, dass weitere Verbauungen im Uferbereich der Saale z.B. für Bootsanlegestellen entstehen könnten. Das man sich da wenig um Bau- und Umweltrecht schert, haben z.B. die illegal errichteten Bootsanlegestellen in den Saalekreisortschaften Brachwitz und Salzmünde klar verdeutlicht.

In dem Blickfeld betrachtet, stimmen die Teilnehmer mit der Auffassung des AHA überein. dieses Vorhaben aus ökologischen und ökonomischen Gesichtspunkten sehr skeptisch zu beurteilen. Die 90.000,00 Euro teure, aus Steuermitteln finanzierte Machbarkeitsstudie geht bewusst von einer sehr vielfältig zu betrachtenden sehr hohen Erwartung aus, wenn man 500.000 Touristen im Jahr zu Grunde legt. Das wären 1.369,87 Touristen pro Tag. Dies gilt es jedoch mit großer Skepsis zu betrachten. Entweder es tritt nicht ein und die Steuermittel in Höhe der bisher veranschlagten Gesamtkosten in Höhe von 106.004.035 Euro -u.a. für Kanal und Schiffshebewerk- wären verpulvert oder es tritt ein und es entstehen zahlreiche zusätzliche Straßen, Parkplätze und Gebäude. Verheerend, wenn man an beide Vorstellungen denkt. Angesichts der Tatsache, dass in Deutschland laut Umweltbundesamt und Statistischem Bundesamt die Neuversiegelung von Boden am Tag immer wieder zwischen 80 bis 120 ha hin und her schwankt, stellen derartige Pläne ein verheerendes Signal dar. Mit dem Entzug des Bodens und ist eine Beendigung seiner natürlichen Speicher-, Rückhalte-, Puffer- und Lebensraumfunktion verbunden.

Im Bereich des ca. 17 ha großen Göhlitzscher oder Kreypauer Holzes stellte der AHA den Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer seine „Vorschläge zur Pflege, Entwicklung und Betreuung des Kreypauer Holzes und des Waldes am Waldbad Leuna“ vom 13.08.2001 sowie darauf aufbauende Überlegungen vor. Dazu zählen insbesondere die Erstellung eines wissenschaftlich fundiertem Schutz- und Entwicklungskonzeptes, welches unbedingt eine vollständige Erfassung von Fauna und Flora, die Möglichkeiten und Notwendigkeit einer sukzessiven Verjüngung des Auenwaldes, der unversiegelte Erhalt der Wege sowie die Zukunft der Hundesportanlage beinhalten sollte. Mit großer Sorge nahmen die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer die voranschreitende Verfüllung von Bombentrichtern und Saalealtverläufen mit Siedlungsabfällen. Hier ist nicht nur eine vollständige Beräumung, sondern auch eine strenge Kontrolle zur Vermeidung einer erneuten Vermüllung dringend erforderlich. Ferner unterstützten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer die Prüfung einer umfassenden Rückverlegung der Deiche sowie die sukzessive Ausweitung des Auenwaldes auf die nordwestlich angrenzenden Ackerflächen, welche im Nordwesten durch eine Eisenbahnstrecke, im Nordosten durch den Verbindungsweg zwischen Kreypau und Trebnitz, im Südosten durch Auenwald und Saalealtarm sowie im Südwesten durch die Saale abgegrenzt ist. Eine sukzessive Erweiterung des Restauenwaldes Göhlitzscher oder Kreypauer Holz hätte eine Erweiterung um eine Fläche von ca. 10 ha zur Folge, was zur Beförderung des Arten- und Strukturreichtums sowie zur besseren Filterung des Hochwassers beitragen kann. In dem Blickwinkel betrachtet nahmen die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer mit großem Unverständnis die flächendeckenden Abholzungen nördlich des Deiches am Nordrand des Saalealtverlaufes im Göhlitzscher oder Kreypauer Holz auf. Sie fordern die Verursacher zu ermitteln, zur Rechenschaft zu ziehen und künftig derartige Maßnahmen zu unterlassen.

An dieser Stelle war auch die Entwicklung des Saalealtverlaufes unterhalb der Ortslage der Stadt Leuna Thema bei Gesprächen der Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer. Dabei betonten sie die dringende Notwendigkeit einer naturnahen Entwicklung, wozu das Unterlassen von baulichen Eingriffen gehört. Dazu zählt die ungestörte Entwicklung von ungestörten Röhrichtbereichen als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tierarten. Der starke Nährstoffeintrag –insbesondere aus der Luft und umliegender Bodenflächen- lassen Befürchtungen eines Umkippens des Gewässers befürchten. Der starke Algenbewuchs –selbst in der Wintermonaten- bekräftigen diese Befürchtungen.

Auf Anregung des AHA führten am 13.07.2016 Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Gewässerökologie der Johann-Gottfried-Borlach-Sekundarschule Bad Dürrenberg umfassende Untersuchungen der Wasserqualität durch, was zu folgender zusammenfassenden Beurteilung des Gewässers führte, Zitat:

„Die Beurteilung der Wassergüte erfolgte mittels biologischer Untersuchungsmethoden auf Phyto- und Zooplankton einschließlich der Individuendichte sowie chemische Analysen auf bestimmte chemische Inhaltsstoffe des Wassers. Die biologische Gewässeruntersuchung beschreibt und beurteilt das Gewässer aus biologischer Sicht nach dem Saprobiensystem. Das System basiert auf ökologisch angepassten Organismen (Leitorganismen), die im Wasser leben und fäulnisfähige Stoffe – Saprobier – anzeigen (sapros = Zersetzung, bios = Leben). Die chemische Gewässeruntersuchung hingegen beschreibt und beurteilt das Wasser aus chemischer Sicht nach dem Trophiegrad, der die organische Belastung des Wassers anzeigt, womit man auf die Qualitätsmerkmale des Gewässers schließen kann.

Als ehemaliger Saalealtarm ist dieses Gewässer völlig von der Saale abgeriegelt. Die Speisung des Wasserkörpers erfolgt durch Grundwasser und durch diffuses und einfließendes Oberflächenwasser bei Niederschlägen. Ein oberirdischer Abfluss fehlt.

Auffallend bei den chemischen Analysen ist der hohe Sulfatgehalt von 780 mg pro Liter, der weit über dem Grenzwert liegt. Das Gewässer ist sehr reich an pflanzlicher Biomasse. Insbesondere den submersen (untergetauchten) Wasserpflanzen kommt hier eine besondere Bedeutung zu. Beim Eiweißabbau dieser abgestorbenen pflanzlichen und tierischen Substanz im Wasser wird zunächst Schwefelwasserstoff freigesetzt. Bei genügend Sauerstoff im Wasser wird dieser jedoch rasch zum Sulfat oxydiert (Sulfurikation). Bei Sauerstoffmangel, und dieser trat bei einer Wassertemperatur von über 26°C mit nur 5,45 mg/l ein, reichert sich weiter Schwefelwasserstoff an, der noch zusätzlich aus dem vorhandenen gerade erst gebildeten Sulfat kommt (Desulfurikation). 

Sulfurikation und Desulfurikation werden von verschiedenen Schwefelbakterien besorgt, die dabei die lebensnotwendige Energie gewinnen. Die milchig, trübe Färbung des Wassers stammt von diesen Bakterien. Entnommene Wasserproben rochen eindeutig nach Schwefelwasserstoff.

Bei der biologischen Wasseranalyse konnten fadenförmige Blaualgen der Ordnung Oscillatoria (Schwingalgen) ermittelt werden, die in Massen auftraten. Auch verschiedene Arten Wimpertierchen die massenweise, stellenweise auch häufig vorkamen. Blaualgen und Wimpertierchen dieser Art sind Anzeiger-Organismen eines stark belasteten Gewässers.
Die Wassergüteklasse dieses Gewässers ergab auf Grund der chemischen und biologischen Analysen die Wassergüteklasse 3 mit der Tendenz zur Wassergüte 3,5 alpha-mesosaprob/polysaprob. In dieser Zone finden Prozesse des Abbaus organischer Stoffe im überwiegenden Maße unter reduktivem Milieu statt. Je nach Wassertemperatur ist Sauerstoff nur noch knapp vorhanden. Dafür kann sich Schwefelwasserstoff mit Geruchsbelästigungen oder auch Methangas bilden. Der Grund ist mit Faulschlamm angereichert.

Biologisch wird diese Wassergüte durch Massenentwicklung von Bakterien gekennzeichnet. Neben den massenhaften Bakterien finden sich relativ nur wenige Arten anderer Lebewesen. Diese wenigen besonders angepassten Arten können allerdings in riesiger Individuenzahl auftreten. Kennzeichnend sind Blaualgen, Wimpertiere und einige Geißeltierchen. “, Zitat Ende

Diese Ergebnisse mahnen ein unverzügliches Handeln an. Die Einstufung in Güteklasse III—IV = sehr stark verschmutzt ist als sehr besorgniserregend anzusehen. Die Wasserrahmenrichtlinie der EU (WRRL) vom 22.12.2000 hat dazu u.a. folgendes geregelt, Zitat:

„(33) Das Ziel eines guten Gewässerzustands sollte für jedes Einzugsgebiet verfolgt werden, so dass eine Koordinierung der Maßnahmen für Grundwässer und Oberflächengewässer ein und desselben ökologischen, hydrologischen und hydrogeologischen
Systems erreicht wird.“, Zitat Ende

Der Artikel 1 der WRRL beinhaltet zudem das Gebot der Verbesserung und des Schutzes von Gewässern und ein damit verbundenes Verschlechterungsverbot.

Daher regt der AHA an, Beeinträchtigungsquellen zu suchen und zu prüfen, inwieweit ein Stopp der Negativeinflüsse möglich ist. Ferner ist alles auszuschließen, was ein künstliches Absenken des Wasserstandes begünstigt. Gerade die Abzweigungen von Wasser aus dem Saalebogen zur Bewässerung der öffentlichen Gärten in Leuna gilt es auf den Prüfstand zu stellen. Ebenso bedarf es nach Meinung des AHA einer wissenschaftlichen Überprüfung, inwieweit ein Wiederanschluss des Saalealtarmes ökologisch-hydrologisch sinnvoll erscheint und letztendlich, unter Berücksichtigung der Belange des Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutzes, baulich möglich ist.

Nach Auffassung der Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer gilt es die Wasserqualität des Saalealtarms weiter zu untersuchen, Beeinträchtigungsquellen zu suchen und zu prüfen, inwieweit ein Stopp der Negativeinflüsse möglich ist. Ferner ist alles auszuschließen, was ein künstliches Absenken des Wasserstandes begünstigt. Gerade die die Abzweigungen zur Bewässerung der öffentlichen Gärten in Leuna gilt es auf den Prüfstand zu stellen. Ebenso bedarf es nach Meinung der Exkursionsteilnehmer der wissenschaftlichen Überprüfung, inwieweit ein Wiederanschluss des Saalealtarmes ökologisch-hydrologisch sinnvoll erscheint und letztendlich, unter Berücksichtigung der Belange des Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutzes, baulich möglich ist.

Plänen der Stadt Leuna, den Saalealtarm ggf. als Hafen zu nutzen und auszubauen erteilten die Exkursionsteilnehmer eine klare Absage, da dies zur Zerstörung bzw. Störung eines Lebens- und Rückzugsraumes zahlreicher Tier- und Pflanzenarten und des Landschafts- und Stadtbildes darstellt sowie eine Beeinträchtigung der Wasserqualität zu befürchten ist. Dies stünde eindeutig dem Anliegen und Zielstellungen der WRRL entgegen.
Darüber hinaus äußerten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer ihre schweren Bedenken zu Plänen der Stadt Leuna eine Brücke und Straßentrasse für Kraftfahrzeuge parallel zur bestehenden Bahnbrücke und –damm zu errichten. Von derartigen Plänen geht grundsätzlich das deutliche Signal in die gegensätzliche Richtung zum Abbau von Belastungen der Umwelt mit Abgasen, Feinstaub, Lärm und fortgesetzte Bodenversiegelung aus. Ferner hätten derartige Baumaßnahmen weitere räumliche Einschränkungen der Aue und damit u.a. von Hochwasserräumen zur Folge.

Zudem wäre die Botschaft deutlich – während eine fortgesetzte Einschränkung des bahnverkehrs erfolgt, befördert man den Motorisierten Individualverkehr und den Lasttransport mit seinen Folgen für Umwelt, Natur und Landschaft.

In dem Zusammenhang erörterten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer die Vorschläge des AHA die derzeitige Ackerfläche nordwestlich, nördlich und nordöstlich des Göhlitzscher Holzes diesem Auenwald zur sukzessiven Erweiterung zur Verfügung zu stellen. Dies hätte nicht nur eine wert- und sinnvolle Erweiterung von Lebens- und Rückzugsräumen für Fauna und Flora zur Folge, sondern nimmt dem Hochwasser Kraft und Schwemmgut.

Für die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer ist nicht schlüssig, wozu in der Saaleaue und Hochwassereinzugsgebiet eine derartig ausgebaute Slipanlage erforderlich ist. Zudem beeinträchtigt der Bestand das Landschafts- und Stadtbild. Die asphaltierte Zuwegung stellt zudem eine unnötige Versiegelung von Bodenflächen dar. Auf Grund dessen halten es die Exkursionsteilnehmer für dringend geboten zu prüfen, wer die Planung, die Genehmigung und den Bau veranlasst hat und woher die Finanzierung stammt.

In der ca. 10 ha großen Fasanerie erläuterte der AHA seine im „Rahmenplan zur Erstellung einer Schutz- und Entwicklungskonzeption für die Fasanerie in der Stadt Merseburg, Landkreis Saalekreis“ vom 10.10.2011 niedergeschriebenen Vorschläge zur wissenschaftlichen Bearbeitung des Anliegens, der Beförderung der sukzessiven Verjüngung und nicht zuletzt die Rückverlegung des Deiches, um eine ungehinderte Korrelation zwischen Saale und Fasanerie wiederherzustellen. Im Rahmen der Exkursion berieten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer über die Darstellungen des AHA zu den am 21.12.2016 festgestellten Massenabholzungen. Die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer bekräftigten, dass der Restauenwald die Fasanerie in der Saaleaue zum Schutzgebiet nach der Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie FFH0143 „Elster-Luppe-Aue“, zum europäischen Vogelschutzgebiet EU SPA „Saale-Elster-Aue südlich Halle“ und ist ein Gesetzlich geschütztes Biotope gemäß § 30 Abs. 2 Satz 2 des Bundesnaturschutzgesetzes in Verbindung mit § 22 Absatz 1 Nummer 1, temporäre Flutrinnen in Überschwemmungsgebieten und Auen des Naturschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (NatSchG LSA) gehört und alle Forstmaßnahmen zu unterlassen sind.

Im Bereich des Zusammenflusses von Alter Saale, welche von einer umfassenden Entwicklung der Weichholzaue geprägt ist, stellten die Exkursionsteilnehmer eine umfassende Vermüllung fest. Hier gilt es neben einer unverzüglichen Beseitigung des vermehrten Unrates und Mülls, durch verstärkte Kontrollen eine weitere Vermüllung zu verhindern. Neben der Gefährdung für Mensch und Tier vor Ort, besteht die dringende Gefahr, dass bei Hochwasser eine ungehinderte Weiterverbreitung in der Saaleaue erfolgt.

Mit Unverständnis haben die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer die massenhaften Abholzungen im Bereich der Brücke B 181 über den Mittelkanal aufgenommen. Die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer fordern hier Aufklärung ein und einen Stopp dieser Abholzungen.

Auf dem Gelände der früheren Papierfabrik in Merseburg erörterten die Teilnehmer den „Rahmenplan zur Erstellung einer Konzeption zur Renaturierung des Geländes der ehemaligen Papierfabrik in Merseburg, Mühlberg 07 – 15“ vom 02.12.1998 und seine darin dargelegten Anliegen. Die Teilnehmer stellten dabei fest, dass zwar die baulichen Anlagen nunmehr beseitigt sind, aber die z.B. mit Kraftstoffen, Öl, Schwefel und Säure kontaminierten Böden sich noch vor Ort befinden. Dabei bekräftigten die Teilnehmer die noch immer aktuelle Forderung des AHA, die zum Teil bis 5 m mächtigen Aufschüttungen zu entfernen, um so die gesundheits- und umweltgefährdenden Bestandteile ordnungsgemäß entsorgen zu können. Im Anschluss daran, erhält die Saale Aue zurück, wo sich ein arten- und strukturreicher Auenwald entwickeln kann. Ferner wäre der Aufwand zur Sanierung des Mühlgrabens wesentlich geringer, welcher momentan sich eher durch die Beseitigung von Gehölzen und einhergehenden Verlust von Lebensräumen des Eisvogels artikuliert hat. Die gegenwärtigen Baumaßnahmen haben keinen naturnahen, sondern einen vollständig naturfernen Zustand mit befestigten Ufer- und Sohlbereichen zur Folge. Da eine derartige Entwicklung nicht den Anliegen der WRRL entspricht ist ein unverzüglicher Rückbau der Befestigungen vorzunehmen. Ferner ist die Bereitstellung eines weitaus größeren Raums erforderlich, um eine tatsächliche naturnahe Entwicklung mit Mäandern zu ermöglichen.
Im unteren Abschnitt der Klia erörterten die Teilnehmer den naturfernen Verlauf des Fließgewässers, welcher vollkommen unbefriedigend ist und zudem der europäischen Wasserrahmenrichtlinie widerspricht. Der AHA legte dabei dar, dass seine Vorschläge und Überlegungen, welche er im „Rahmenplan zur Erstellung einer Konzeption zur Renaturierung, Pflege und Entwicklung der Klia in der Stadt Merseburg, Landkreis Merseburg-Querfurt“ vom 07.01.2002 eingearbeitet hatte. Die Teilnehmer mahnen daher eine schnellstmögliche, wissenschaftlich-konzeptionelle Erstellung einer Konzeption zur Renaturierung, Pflege und Entwicklung der Klia in der Stadt Merseburg an.

Im Mündungsgebiet der ca. 20 km langen Laucha in Schkopau mussten man mit Entsetzen und Unverständnis feststellen, dass die Folgen eines massiven Eingriffs in den Gehölzbestand aus dem Jahr 2015 noch deutlich erkennbar waren. Die Fällungen zerstörten nicht nur größere Teile des Gehölzbestandes, sondern beseitigten flächendeckend die sukzessive Entwicklung im Einzugsbereich der Laucha. Daher halten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer eine Unterstützung einer ungestörten sukzessiven Entwicklung für dringend geboten.
Ferner verweist der AHA in dem Zusammenhang darauf, dass eine Sanierung der Hochhalde Schkopau grundsätzlich Zustimmung findet. Inwieweit es Umverlegung der Laucha auf einer Länge von 1,5 km dazu erforderlich ist und eine dosierte Einleitung von kontaminierten Regenwasser der Laucha weiter Schaden zufügt, gilt es nach Vorlage der Planungsunterlagen zu prüfen.

Die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer regten an zu prüfen, inwieweit eine Wiederherstellung des einstigen Saalebogens westlich des Mündungsgebietes der Laucha sinnvoll erscheint. Dafür spräche die Wiederverlängerung des Saaleverlaufs mit einhergehender Möglichkeit der Aufnahme erhöhter Wassermengen mit einhergehender verbesserter Aufnahme von Hochwasser in Fluss und Aue, die Schaffung weiterer Feuchtgebiete als Lebens- und Rückzugsraum für Tiere und Pflanzen, Verbesserung des Klima in Folge der Erhöhung der Luftfeuchtigkeit sowie Aufwertung des Landschafts- und Ortsbildes in Schkopau.

Im Saaleabschnitt unterhalb Merseburger Straße/Planenaer Landstraße haben wieder einmal aufgezeigt, dass die ökologische Notwendigkeit des Bestandes von Gehölzen entlang von Fließgewässern noch immer nicht begriffen worden ist. Hier nahmen die die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer mit Entsetzen umfassende Abholzungen am Saaleufer in Augenschein. Offenbar selbst die begonnene Brutzeit hat von diesen sinnlosen Abholzungen abhalten können.

Im Stadtgebiet von Halle (Saale) erinnerte der AHA gegenüber den Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmern an die vereins- und verbandsübergreifenden Aktivitäten seit dem Jahr 1992 an, welche den unzerschnittenen Erhalt der Saale-Elster-Luppe-Aue zum Ziel haben. Der nunmehrige Bau der ICE-Trasse Nürnberg-Erfurt-Halle/Leipzig-Berlin veranschaulicht eindeutig die immer wieder fachlich fundierten dargelegten umfassenden Bedenken. Man war sich vor Ort einig, dass die heutigen Bahntechniken einen derartigen baulichen, landschafts- und naturzerstörerischen baulichen Gigantismus zu keiner Zeit nötig hatten und haben.

Den Abschluss der Fahrradexkursion bildete der Blick auf die Weiße Elster, welche alsbald nach insgesamt 257 km und einem Einzugsgebiet von 5.154 km², in die Saale mündet. Der AHA erläuterte dabei die Notwendigkeit zum Erhalt, Schutz und zur Entwicklung weiterer Abschnitte zu naturnahen Natur- und Landschaftsräumen, die Erweiterung von Hochwasserräumen, die mögliche Wiederanbindung von Altarmen und eines umwelt- und naturverträglichen Tourismuskonzeptes, die Entwicklung eines breitgefächerten Umweltbildungskonzeptes sowie die Unterstützung des Vorhabens der Ausweisung großer Teile des Gebietes der Weißen Elster ab Gera, über Markkleeberg, Leipzig, den angrenzenden Landkreisen bis nach Halle (Saale) zur Ausweisung zum UNESCO-Weltkulturerbe, die ersten Arbeitshauptschwerpunkte. So lassen sich ökologische, geologische, archäologische, historische, kulturelle, wissenschaftliche, ökonomische, soziale und kulturelle Aspekte umfassender und günstiger ins Verhältnis bringen, um so angemessen zukunftsfähig länderübergreifend eine nachhaltige Entwicklung zu ermöglichen. Perspektivisch erscheint es in dem Zusammenhang sinnvoll zu sein, die Gebiete über Gera, Greiz und Plauen bis ins Erzgebirge nach Tschechien ins Quellgebiet auszuweiten.
Auf Grund der Vielzahl der vielfältigen Aufgaben, wo sich der AHA einbringen möchte, was er z.B. mit der in Merseburg bestehenden ehrenamtlichen Ortsgruppe, welche mit der Umweltbibliothek Merseburg „Jürgen Bernt-Bärtl“ fachlich und räumlich eng verbunden ist, rufen die Teilnehmer zur Mitwirkung im AHA auf. Dazu zählt u.a. die Stärkung der Regionalgruppen in Leipzig und Merseburg-Leuna-Bad Dürrenberg sowie die Bildung einer Gruppe in und um Weißenfels.

Wer Interesse hat, wende sich bitte an folgende Anschriften:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)
Tel.: 0345 – 2002746
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
Internet: http://www.aha-halle.de

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Regionalgruppe Merseburg-Leuna-Bad Dürrenberg/Umweltbibliothek Merseburg „Jürgen Bernt-Bärtl“ (UBM)
Weiße Mauer 33
06217 Merseburg
Tel.: 0176 – 52562945
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Regionalgruppe Leipzig und Umland
Otto-Adam-Straße 14
04157 Leipzig
E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Fotos Andreas Liste

Fotos Isabell Schneider

Der Wolf gehört zur Fauna in Deutschland !

Mit großer Aufmerksamkeit hat der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) die zahlreichen Medienmeldungen aus allen Teilen des Bundesgebiet, dass Rinder, Schafe, Ziegen und Pferde Angriffen des Wolfes zum Opfer gefallen seien. Ohne überhaupt klare fachliche Bestätigungen vorliegen zu haben, stellen Medien und betroffene Landwirte dies als Tatsache fest.

Es ist unbestritten immer ärgerlich und tragisch zugleich, wenn Tiere sterben. Jedoch kann der AHA noch nicht vollumfänglich Beweise erkennen, welche Wölfe als Verursacher des Tötens identifiziert. Ferner stellt sich die sehr ernste Frage, inwieweit das Tiergehege ordnungsgemäß zum Beispiel mit stabilen Zäunen und speziellen Hütehunden gesichert war. Darüber geben häufig die gegenwärtig vorliegenden Angaben leider keine Auskunft. Was jedoch aber schnell auf der Tagesordnung steht ist, dass vereint Bundes- und Landespolitiker vorwiegend aus CDU, CSU, SPD, FDP und AfD im Einklang mit Lobbyverbänden von Waldeigentümern, Jägern und Bauern den Abschuss der Wölfe fordern. Dazu eilen sogar der Ministerpräsidenten und Fachminister in den Bundesländern in die jeweiligen Gebiete, um Duftmarken eigener Art zu setzen. Es wäre auch wünschenswert, wenn diese Leute ebenfalls mal beispielsweise die unmöglichen Haltungsbedingungen von Tieren in Hochleistungsställen, ausgeräumte Agrarlandschaften und die voranschreitende Verbauung offener Landschaft in Augenschein nehmen sowie sich mal kritisch mit den unvermindert anhaltenden Bestrebungen von Forstbetrieben und Waldeigentümern auseinandersetzen, weiter innerhalb von Schutzgebieten, welche als Lebensraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten fungieren, zahlreiche Bäume zu fällen.

Nun zu guter Letzt haben die Länder Niedersachsen und Brandenburg sowie der Freistaat Sachsen nichts besseres zu tun, als zu versuchen den Bundesrat dafür zu gewinnen die Schutzbedingungen für den Wolf zu lockern und letztendlich den Abschuss der streng geschützen Tierart zu legalisieren. Der Jäger und FDP-Bundestagsabgeordnete Karlheinz Busen ist da wenigstens ehrlich und benennt die klare Zielrichtung in dem er erklärte „Schutz vor dem Wolf bringt nur der Abschuss….“
Diese Leute mimen mit Krokodilstränen den großen Bewahrer der Tierhaltung in der Landwirtschaft. Dabei lassen sie Tatendrang missen, indem sie in Kumpanei mit Agrarindustriellen merkliche Verbesserung der Haltungsbedingungen der Tiere verhindern, die Missstände ermittelnden, dokumentierenden und veröffentlichenden Tierschützer kriminalisieren möchten sowie nun nicht gerade mit aktiven Handeln zur Wiederbelebung ausgeräumter und von Monokulturen geprägter Agrarlandschaften in Erscheinung treten.

Abgesehen davon, dass insbesondere Schafhalter seit Jahrzehnten u.a. ganz andere wirtschaftliche Probleme in Form von schlechten Absatz von Wolle haben. Hier sind Hilfen der unehrlichen Tierfreunde nicht in Sicht.
Vollkommen unberücksichtigt bleibt auch, dass das jahrhundertlange gnadenlose Vordringen menschlichen Wirkens in Form von Zersiedelung, Verkehrstrassenbau, Bergbau sowie immer weiterer voranschreitender Intensivierung von Land- und Forstwirtschaft ein Zurückdrängen und eine Zerstörung von angestammten, arten- und strukturreichen Lebensräumen zahlreicher Tier- und Pflanzenarten zur Folge hatten bzw. haben. Tiere wie Wolf, Luchs und Biber sah bzw. sieht man als „Problemtiere“ an. Das führte u.a. dazu, dass in Folge intensiver Jagd das Gebiet des Deutschen Bundes 1850 weitgehend wolfsfrei war. Im Unterschied zum Luchs, gab es immer wieder Zuwanderungen aus dem Osten. Jedoch tötete man sie immer wieder, was mit dem Beitritt der DDR zur BRD im Jahre 1990 und mit der damit verbundenen Unterschutzstellung auch im Osten Deutschlands sein Ende gefunden hatte.

Der Wolf genießt zurzeit folgenden internationalen, europäischen und nationalen Schutz:

  • Washingtoner Artenschutzübereinkommen (WA) Anhang II
  • EG Verordnung 338/97 Anhang A
  • FFH Richtlinie 92/43/EWG Anhang II; prioritäre Art
  • FFH Richtlinie 92/43/EWG Anhang IV
  • Berner Konvention Anhang II

Auch auf Grund der populistisch-vulgären Bedrohung durch permanent bestehende Hasspredigen aus Politik, Verwaltungen, Lobbyverbänden der Jäger, Waldeigentümer und Landwirte, gilt es den Wolf weiter massiv zu schützen.

Dabei müssen endlich obengenannte Kräfte begreifen, dass mit der Rückkehr von Wolf und Luchs in Deutschland zwei Tiere zurückkehren, welche wieder ihren Platz im obersten Teil der Nahrungspyramide einnehmen. Ein Platz, welchen „ersatzweise“ die Jägerschaft über Jahrzehnte für sich beanspruchte. Die Unruhe der Jägerschaft und Waldeigentümer ist daher nicht nachvollziehbar. Noch dazu man immer wieder, gebetsmühlenartig, nie wissenschaftlich begründet von steigenden Beständen an Reh-, Rot-, Dam- und Schwarzwild sprach bzw. spricht.

Signale der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit Svenja Schulze (SPD) den Abschuss des streng geschützten Wolf zu erleichtern, sind besorgniserregend und sind als Kniefall vor den Lobbyisten von Jagd, Bauern und Waldeigentümern sowie deren politischen Freunde in CDU, CSU, FDP und AfD zu sehen. Die gegenwärtige Erklärung der Bundesministerin vom 18.02.2019 kann da nicht beruhigen.
Der AHA sieht zudem die Gefahr, dass im Interesse dieser Lobbyisten auch die einfachere Tötung von Luchs, Biber, Fischotter u.a. anderer streng geschützter Tierarten droht.

Für den AHA gehört es eher zur gesamtgesellschaftlichen Aufgabe arten- und strukturreiche Natur- und Lebensräume zu erhalten und zu schützen sowie Raum zur sukzessiven Ausdehnung zu geben. Ferner gilt es Biotop- und Grünverbundräume zu schützen, zu erhalten, zu stabilisieren und räumlich auszuweiten. Dazu können u.a. die Randstreifen von bestehenden und wiederherzustellenden Wegen und Feldern sowie nicht zuletzt mindestens 10 m breite Gewässerschonstreifen entlang von Fließgewässern aller Größen und Längen dienen. So bestehen auch für Tierarten wie Wolf, Luchs, Biber und Fischotter eher die Möglichkeit artgerechte Lebensräume zu besiedeln und somit sich besser von menschlichen Siedlungen fernzuhalten.

Für den AHA ist es zudem erschreckend, dass bei diesem Bündnis aus Politik, Verwaltungen, Lobbyverbänden der Jagd, Waldeigentümer und Landwirte kein Aufschrei ertönt, wenn es um Fortsetzung des Flächenfrasses für Verkehrs-, Wohn- und Gewerbeflächen und –bauten, damit verbundener Zerschneidung und Einschränkung von Landschafts- Überflutungs- und Naturräumen sowie einer Verarmung der Agrarlandschaft durch Verringerung der Ackerkulturen, der Arten- und Strukturvielfalt durch Verlust bzw. Fehlen von Gehölz- und Grüninseln und –streifen und von Feuchtgebieten und Stauden-, Trocken- und Halbtrockenrasengesellschaften geht. Ziemlich leise geht es auch zu, bei fehlender artgerechter Tierhaltung im Zuge der zunehmenden Industrialisierung der Landwirtschaft sowie des zunehmenden Missbrauch von Landwirtschaft und Böden für Spekulanten aller Art.
Ferner weisen das Umweltbundesamt und das Statistische Bundesamt in Deutschland gegenwärtig eine tagtägliche Neuversiegelung von Boden im Umfang im Umfang von 69 ha Boden aus. Dies geht zumeist zu Lasten von fruchtbaren Böden und der Landwirt-schaft. Das entspricht in etwa einer Fläche von ca. 100 Fußballfeldern und im Jahr in etwa einer Fläche von 25.185 ha -69 ha/Tag x 365 Tage/Jahr = 25.185 ha/Jahr. Im Vergleich dazu die Fläche der Stadt Leipzig, welche 29.760 ha beträgt.

Darüber hinaus führte die Art und Weise des Betreibens der Landwirtschaft auch im Gebiet der einstigen DDR nach 1990 zur Verarmung des Anbaus von Feldkulturen. Von einst 25 verschiedenen Kulturen, sind nur 7 übrig geblieben.

Hier erwartet der AHA auch mehr Handeln der Politik im Bund, in den Ländern und in den Kommunen, anstatt eine massive Hass- und Drohkulisse gegen den Wolf und womöglich irgendwann in dem Umfang auch gegen den Luchs aufzubauen.

Nach Ansicht des AHA müssen erst einmal absolut vorrangig der ungehemmte Flächenfrass sowie ausgeräumte, monokulturell genutzte Agrarlandschaften, aber auch unwürdige Tierhaltungsbedingungen sowie die Ausplünderung von Wäldern schnellstmöglich der Vergangenheit angehören.

Daran mitzuwirken sollte Auftrag an die Bevölkerung sowie politische Gremien und Behörden sein.

Der ehrenamtliche und gemeinnützige AHA bietet dahingehend Interessenten Raum im Rahmen von territorialen Regional- und Ortsgruppen bzw. thematischen Arbeits- und Interessengruppen –wie z.B. die Arbeitsgruppe Feldökologie- mitzuwirken.

Wer noch mehr zu den diesbezüglichen Aktivitäten des AHA erfahren möchte, wende sich bitte an folgende zentrale Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
Internet: http://www.aha-halle.de

AHA fordert Schutz der Fluss- und Auenlandschaften in der Stadt Halle (Saale) sowie weiterhin die sofortige Beendigung der Schiffbarmachung der Wilden Saale !

Im Rahmen einer vom Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) organisierten und durchgeführten vierstündigen Exkursion in die Saaleauenlandschaft im Zentrum bis Süden Halles am 16.02.2019, wo die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer das Gebiet des Holzplatzes, die Pulverweiden sowie die zum 90,7 ha großem Naturschutzgebiet „Rabeninsel und Saaleaue bei Böllberg“ gehören-den Gebiete Untere Aue und Rabeninsel in Augenschein in Augenschein nahmen, berieten und diskutierten über sie die gegenwärtigen Zustände sowie Möglichkeiten der künftigen Entwicklung und des Schutzes des Exkursionsgebietes, aber auch der gesamten Auenlandschaft im Stadtgebiet von Halle (Saale).

Dabei waren sich alle Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer einig, dass das Agieren von Politik und Verwaltung der Stadt Halle (Saale) zu massiven Schädigungen und Bedrohungen geführt haben bzw. führen kann.

Dazu zählen u.a. die massiven Abholzungen und Errichtungen von Asphaltwegen am ca. 10 ha große Naturschutzgebiet (NSG) Peißnitznordspitze, auf der gesamten Peißnitzinsel, auf der Ziegelwiese, auf der Würfelwiese , in Verbindung zwischen Holzplatz und Jungfernwiese, die Eröffnung der Wilden Saale für den Bootsverkehr am 08.06.2018, die Verwüstungen in den Klausbergen sowie die Massenausholzungen am Mühlgraben. Ferner drohen u.a. noch immer Planungen neuer Saalebrücken in Halle (Saale) und Verkehrstrassen durch die Saaleaue und die Errichtung neuer Bootsanlegestellen im gesamten halleschen Stadtgebiet.

Mit großem Unverständnis nahmen die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer am 16.02.2019 den Ausbau von Schlenkerweg und Forstmeisterweg mit Porphyrsplitt in Augenschein. Gleiches gilt es für mögliche Pläne die Zuwegung zur Schleusenanlage zu asphaltieren sowie ggf. Ausholzungen im Wegebereich vorzunehmen. Die Exkursi-onsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer verwiesen darauf, dass die Rabeninsel ein klassischer Auenwald im Einzugsbereich der Saale darstellt und somit hochwasserbeeinflusst ist. So rechnen die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer damit, dass einhergehend mit den Abspülungen derartig ausgebauter Wege der Splitt im gesamten Naturschutz- und FFH-Gebiet verteilt und somit den Boden sowie Fauna und Flora beeinträchtigen könnte. Ferner schätzten Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer ein, dass der Weg ausreichend befestigt ist und zudem besser zum Natur- und Landschaftsbild passt und solche baulichen Eingriffe zu Schädigungen in dem Wurzelraum der angrenzenden Bäume geführt hat. Nunmehr drohen gleiche Ausbaumaßnahmen im ca. 10 ha großen Naturschutzgebiet (NSG) Peißnitznordspitze, welches in enger Korrelation mit dem Naturschutzgebiet ”Forstwerder“ zusammen das FFH-Gebiet „Nordspitze der Peißnitz und Forstwerder in Halle“ bilden. Der AHA hatte mehrfach auf die obengenannten Probleme hingewisen, wozu auch die die öffentliche Begehung am Freitag, den 07.10.2016 mit der Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt Prof. Dr. Claudia Dalbert zählt.

Der AHA fordert nunmehr den Ausschuss für städtische Bauangelegenheiten und Vorgaben nach der VOB, VOL, HOAI und VOF des Stadtrates der Stadt Halle (Saale) dringend auf, am 21.03.2019 dem „Baubeschluss Peißnitznordspitze, Fluthilfemaßnahme 190, Vorlage: VI/2018/04603“ aus o.g. Gründen die Zustimmung zu verweigern.
Möglicherweise dafür veranschlagte Flutgelder sollten eher in Entsiegelungs- und Rückbaumaßnahmen in den Auenlandschaften Ein-satz finden. Dazu gehören z.B. die komplette bauliche Umverlegung des Multimediazentrums an einen hochwasserfernen Standort, der Rückbau der großzügigen Asphaltflächen im Mittelteil der Peißnitzinsel sowie eines Betonpodestes am Ufer der Wilden Saale im Nordteil der Rabeninsel.

Der AHA hat mit Sorge Medienberichte zu Planungen der halleschen Immobiliengruppe Retzlaff aufgenommen, eine schwimmende Bar auf der Saale südöstlich des Amselgrundes und im unmittelbaren nordöstlichen Anschluss an das ca. 10 ha großen Naturschutzgebiet (NSG) Peißnitznordspitze zu errichten, welches in enger Korre-lation mit dem Naturschutzgebiet ”Forstwerder“ zusammen das FFH-Gebiet „Nordspitze der Peißnitz und Forstwerder in Halle“ darstellen.

Derartige Vorhaben zerstören die Uferregion der Saale, führen zu Beeinträchtigungen des Landschafts- und Stadtbildes sowie bedrohen die Entwicklung des Naturschutzgebiet (NSG) Peißnitznordspitze, des Amselgrundes sowie des Biotop- und Grünverbundes entlang der Saale. Zudem betrifft das Vorhaben den unmittelbaren Hochwasserraum der Saale. An der Notwendigkeit Hochwassereinzugsgebiete zu bebauen ändert auch nicht die geplante Verwendung eines Pontonsystems, welches aus Auftriebskörpern aus Kunststoff besteht.

Darüberhinaus besteht traditionell eine gute und ausreichende Gastronomie im Bereich der halleschen Stadtteile Giebichenstein und Kröllwitz. Diese gilt es eher an ihren jeweiligen Standorten zu befördern und in eine wissenschaftlich fundierte Tourismuskonzeption einzubinden.

Ebenfalls mir Sorge betrachtet der AHA den voranschreitenden Ausbau des Saaleabschnittes im Bereich des Pfälzer Ufers, welches u.a. auf Abholzungen und Ausbau des angrenzenden Saaleufers orientiert, um u.a. einen Bootsanlegesteg zu errichten.

Der AHA fordert diese angedachte Zerstörung von Umwelt, Natur und Landschaft nicht zuzulassen. Ferner weist der AHA darauf hin, dass auch dieser Teil der Saaleaue Überflutungsraum der Saale ist, wie man anschaulich bei den jüngsten Hochwasserereignissen in Jahren 2011 und 2013 feststellen konnte.

Zusammenfassend fordert der AHA erneut eine wissenschaftlich fundierte Tourismuskonzeption in und für Halle (Saale), welche Naherholung und Tourismus dem Schutz und Erhalt von Natur, Landschaft und Umwelt unterordnet. Was nützt es uns Natur und Landschaft für Naherholung und Tourismus zu nutzen, wenn diese massiv geschädigt oder gar Zerstörung erfahren soll und somit ihre Arten- und Strukturvielfalt verliert, welche aber u.a. die anziehende Wirkung für die Bevölkerung ausmacht. Daher gilt es die Flusslandschaft der Saale in Halle nicht zu „vermarkten“, sondern zu schützen, zu erhalten und zu bewahren, damit sich auch künftige Generationen in ihr erholen und entspannen können.

Ferner weist der AHA wiederholt auf seine Vorschläge aus dem Jahr 1996 für den Bereich des Holzplatzes hin, wonach im Bereich des einstigen Saalebogens der Wilden Saale, welche über den Sandanger zur Peißnitzinsel führte, eine Wiederbelebung des einst in den Jahren von 1968 bis 1978 bzw. bis 1987 verschütteten Saalearms erfolgt. Dazu ist der Abtrag einer bis 5 bis 8 m mächtigen Aufschüttung, welche aus Bodenaushub, Bauschutt und Abfällen besteht, erforderlich. Dies trägt zur Wiederherstellung eines größeren Überflutungsraumes der Saale bei, erhöht die Vielfalt der landschaftlichen Struktur und eröffnet zudem die sukzessive Erweiterungsmöglichkeit des bestehenden, angrenzenden Auenwaldrestes.

Leider bleiben Reaktionen des Landes Sachsen-Anhalt und der Stadt Halle (Saale) komplett aus. Stattdessen schafft man vollendete Tatsachen bei der Zerstörung von Umwelt, Natur und Landschaft im halleschen Stadtgebiet.

Daher fordert der AHA alle Kandidaten für das Amt des halleschen Oberbürgermeisters sowie die künftigen Kandidatinnen und Kandidaten für den halleschen Stadtrates auf, sich endlich zu dem Themenkreis zu äußern. Nur so lässt sich erkennen, wer von den Damen und Herren das Vertrauen per Wahlmandat im Jahr 2019 verdient hat.

Darüber hinaus ruft der AHA die Bevölkerung auf, sich für einen umfassenden Schutz und Erhalt von Umwelt, Natur und Landschaft in der Stadt Halle (Saale) einzusetzen. Wer dazu Interesse hat, wende sich bitte an folgende Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)
Tel.: 0345 – 2002746
E-Mail: aha_halle@yahoo.de
Internet: http://www.aha-halle.de

AHA begrüßt Demonstrationen der Schülerinnen und Schüler!

Bekanntlich hat das Klima auf der Erde massiven Schaden davon getragen. In dem Blickfeld haben sich im Dezember 2015 auf der Pariser Klimaschutzkonferenz (COP21) 195 Länder erstmals auf ein allgemeines, rechtsverbindliches weltweites Klimaschutzübereinkommen geeinigt.
Die Staaten einigten sich auf

  •  ein langfristiges Ziel, den Anstieg der weltweiten Durchschnittstemperatur auf deutlich unter 2 °C gegenüber vorindustriellen Werten zu begrenzen;
  • das Ziel, den Anstieg auf 1,5 °C zu begrenzen, da dies die Risiken und Folgen des Klimawandels deutlich vermindern würde;
  • Anstrengungen dahingehend, dass die weltweiten Emissionen möglichst bald ihren Gipfel überschreiten, wobei den Entwicklungsländern hierfür mehr Zeit eingeräumt wird;
  • rasche nachfolgende Emissionssenkungen auf Grundlage der besten verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnisse.

Zwar ist es grundsätzlich erfreulich, dass man nach langem Ringen sich auf diese Schwerpunkte einigen konnte, aber letztendlich drückt sich hier der kleinste gemeinsame Nenner aus sowie fehlen konkrete abrechenbare Ziele und Sanktionsmöglichkeiten.

Bundesweit weiß man jetzt schon, dass man die Klimaziele verfehlt. Dazu zählt neben dem halbherzigen Ausbau der Nutzung von erneuerbaren Energien, der Senkung des Individualverkehrs, höhere Haltbarkeit von Produkten und bessere Möglichkeiten zum Austausch schadhafter Bauteile, dass noch immer fossile Brennstoffe zur Energieversorgung beitragen und die Versiegelung von Böden für Verkehrs-, Wohnungs- und Gewerbebauten weiter unvermindert hoch ist.

So haben Umweltbundesamt und das Statistische Bundesamt ermittelt, dass gegenwärtig in Deutschland eine tagtägliche Neuversiegelung von Boden im Umfang im Umfang von 69 ha Boden stattfindet. Dies geht zumeist zu Lasten von fruchtbaren Böden und der Landwirtschaft. Das entspricht in etwa einer Fläche von ca. 100 Fußballfeldern und im Jahr in etwa einer Fläche von 25.185 ha -69 ha/Tag x 365 Tage/Jahr = 25.185 ha/Jahr. Im Vergleich dazu die Fläche der Stadt Leipzig, welche 29.760 ha beträgt. Der nunmehrige Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD hat dazu folgendes vermerkt, Zitat:

„Flächenschutz
Unser Ziel ist, den Flächenverbrauch bis zum Jahr 2030 auf maximal 30 Hektar/Tag zu halbieren. Wir prüfen, mit welchen zusätzlichen planungsrechtlichen und ökonomischen Instrumenten das Ziel erreicht werden kann.“, Zitat Ende

Nach Auffassung des AHA, ist bereits diese Anzahl, angesichts des fortgeschrittenen Versiegelungsgrades, viel zu hoch.

Beispielsweise hat sich das Land Sachsen-Anhalt zudem ein Klimaschutzprogramm 2020 gegeben.

Auch hier sind zwar sehr wichtige Maßnahmen zum Schutz des Klimas benannt, wozu Einsparungen von Energie, die Stärkung von erneuerbaren Energiequellen und die Eindämmung des Motorisierten Individualverkehrs benannt sind.

Aber auch hier besteht eine große Schere zwischen Zielen und deren Umsetzung.

Insofern sind nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) auch die Kommunen gefordert, konkrete Maßnahmen vor Ort zu ergreifen, welche sehr stark ebengenannte Aktivitäten enthalten können.

Dazu zählen nach Ansicht des AHA die Förderung der Photovoltaik auf Gebäuden und des Öffentlichen Nahverkehrs mit Prüfung der Möglichkeiten der fahrscheinlosen Nutzung und der Verbesserung der Anbindungen in das Umland, Austausch von Diesel- in E-Busse, Einschränkung des Individualverkehrs durch entsprechende Verkehrsplanungen wie autofreie Innenstadt, intelligente Grünphasen zu Gunsten des Öffentlichen Nahverkehrs und Umgestaltung von Parkplätzen in Fahrradabstellplätzen, Grünflächen und Kinderspielplätzen sowie die Einrichtung von E-Zapfstellen.

Leider sieht das Handeln von Politik und Verwaltungen in Bund. Ländern und Kommunen noch ganz anders aus. Neben den bereits benannten Flächenversiegelungen hält man krampfhaft an einem Festhalten bzw. stark gebremsten Ausstieg aus der Nutzung fossiler Energieträger fest. Dabei berechtigte soziale Interessen vorzuschieben ist unehrlich und inakzeptabel, da man spätestens seit der Konferenz der Vereinten Nationen für Umwelt und Entwicklung im brasilianischen Rio de Janeiro im Juni 1992 die Pflicht und Notwendigkeit entsprechende Aktivitäten zu entwickeln. Die Politik gibt sich offensichtlich und unverantwortlich vollkommen entspannt, dass man momentan die Klimaziele komplett verfehlt.
Dazu gehört auch die noch primäre Förderung des Motorisierten Verkehr auf Straßen und Autobahnen sowie des Flugverkehrs.

Gerade die Beispiele des an Militanz und Fanatismus grenzenden politischen und medialen Bestrebens des Weiter- und Ausbaus von BAB 14, BAB 143 und B6n/BAB 36 zeigen auf, dass man gar nicht gewillt umzudenken, geschweige anders zu handeln.

Hinzu kommen massive forstwirtschaftliche Eingriffe selbst in Schutzgebieten wie im Hakel, im Plötzkauer Auenwald, in der Dölauer Heide sowie in den Auenwäldern der Städte Schkeuditz und Leipzig. Dabei weiß man genau, dass Waldgebiete nicht nur sehr bedeutsame Lebens- und Rückzugsräume für zahlreiche Tier- und Pflanzarten darstellen, eine sehr wichtige Bedeutung für den Wasserhaushalt und Naherholung haben, sondern durch die Abgabe von Sauerstoff und der Speicherung von Kohlendioxid ebenfalls eine sehr große Bedeutung für den Schutz des Klimas besitzen.

Zu erwähnen sind aber auch die zunehmend ausgeräumten Agrarlandschaften, welche viel zu häufig von dauerhaften Monokulturen, fehlender Fruchtfolge, verfestigten Böden, fehlenden Gehölzstreifen und-inseln, Feuchtgebieten, Saumstreifen aus Gräsern, Kräutern, Hochstauden und Gehölzen sowie Zerschneidungen mit asphaltierten und betonierten Wegen gekennzeichnet sind. Zu DDR-Zeiten baute man noch 25 verschiedene Agrarkulturen an, heute sind prägend allerhöchstens 6 Agrarkulturen auf den Äckern zu finden. Hinzu kommen noch Massentierhaltungen mit häufig unwürdigen Haltungsbedingungen für die Tiere und Massenaufkommen von Gülle, welche auch die Basis für die Feststellung des Umweltbundesamtes in Deutschland führt, dass in der Landwirtschaft nach wie vor Überschüsse an Phosphor im Umfang von 10 kg/ha Landwirtschaftlicher Fläche und bei Stickstoff im Umfang von 20 kg/ha Landwirtschaftlicher Fläche existieren. Artenschwund in der Tier- und Pflanzenwelt sowie Belastungen für Wasser, Klima und der Qualität der Nahrungsgrundlagen von Mensch und Tier sind Folgeerscheinung einer derartigen profitorientierten Landwirtschaft, welche dafür noch auf Kosten des Steuerzahlers Subventionen bekommen. Der AHA ruft daher auch die umwelt- und naturbewussten Landwirte auf sich ebenfalls verstärkt für eine arten- und strukturreiche Agrarlandschaft, Entlastung der Umwelt, Natur und Landschaften von Schadstoffen, artgerechte Tierhaltung sowie Beendigung der fortgesetzten Bodenversiegelung und Flächenzerschneidung einzusetzen.

Nach Ansicht des AHA zeigen alleine diese vielfältigen Probleme im Umgang mit Umwelt, Natur und Landschaft deutlich die Notwendigkeit auf, dass der gesellschaftliche und öffentliche Druck auf unerträglich und unzulässig von umweltfeindlichen Lobbyverbänden beeinflussten Verantwortliche in Politik und Verwaltung eine weitere Erhöhung und Kontinuität erfahren muss.

Daher begrüßt der AHA die nunmehr weltweiten Proteste von Schülerinnen und Schüler an den Freitagen für einen dringend notwendigen und bei weitem immer noch nicht umgesetzten Klimaschutz. Denjenigen, welche da auf die Schulpflicht pochen sei ins Stammbuch geschrieben, dass nicht die Courage und das Engagement aus berechtigter Sorge für Gegenwart und Zukunft des Lebens auf der Erde zu schmähen, zu verunglimpfen und deren Akteuren zu drohen sind, sondern das sich stattdessen die Verantwortlichen in Politik und Verwaltung endlich den Problemen stellen sowie sich alternativen Lösungen nicht weiter verweigern bzw. entgegenstellen. Die Medien haben sich dieser Sache verantwortungsvoll zu stellen und z.B. unangebrachte Belehrungen zum Zeitpunkt der Demonstrationen und kritiklos Drohungen aus Politik und Verwaltungen zu kommentieren zu unterlassen. Demokratie ist eben mehr als Parlamentarismus, Lobbywirtschaft und Abstimmungen aller vier bis sieben Jahren!

Daher fordert der AHA die Verantwortlichen in Politik und Verwaltung, aber auch die gesamte Bevölkerung auf, alles zu tun, dass die berechtigten Ursachen der Demonstrationen der Schülerinnen und Schüler unverzüglich der Vergangenheit angehören.

Der AHA bietet sich an, in seiner im Aufbau begriffenen ehrenamtlichen Arbeitsgruppe Klimaschutz Interessenten zu dem Themenkreis zusammenzuführen und eine Plattform für Engagement zu geben.
Wer noch mehr zu diesen und anderen Aktivitäten des AHA erfahren möchte, wende sich bitte an folgende zentrale Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)
Tel.: 0345 – 2002746
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
Internet: http://www.aha-halle.de

Anhang: Agenda21_Rio1992

3. Arbeitseinsatz des AHA 2019

Am Samstag, den 9.3. 2019 fand ab 10. Uhr der 3. Arbeitseinsatz des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder (AHA) statt, der sich diesmal auf zwei verschiedene Gebiete des Peißnitzareals erstreckte.
Die erste Gruppe der Teilnehmer besserte mit geeignetem Ast- und Zweigmaterial, Wegabsperrungen zum Uferbereich der Saale, im Naturschutzgebiet Peißnitz/Nordspitze aus.
Dabei hatte auch die nachwachsende Generation, dem jahreszeitlichen Wetter entspechend mit Kleidung ausgerüstet, ihren Spaß dabei, tatkräftig mit zu helfen.Es wäre eine Überlegung wert, ob man nicht verpflichtende Vereinbarungen zwischen Stadt und Schulen erstellen kann, Kinder im Unterricht mit Baumpflanzungen zu betrauen und so die Zusammenhänge in der Natur praxisnah fortlaufend zu lehren. Dazu könnten inner- und außerhalb Halles bestimmt geeignete Flächen zur Verfügung gestellt werden.

Leider waren im NSG auch wieder unangeleinte Hunde unterwegs, sodaß es sinnvoll wäre, Inhalte von Hinweisschildern (z.B. NSG) im Unterricht zu erklären.

Auf der Ziegelwiese reparierten und ersetzten inzwischen weitere fleißige Teilnehmer des Arbeitseinsatzes, durch Materialfehler beschädigte und Vandalismus völlig entfernte Querhölzer an den Baumpflanzungen des AHA.

Dazu mußten zum Teil erst passende Stücke gesägt werden.

Zum Schluß wurden noch abgebrochene Zweige fachgerecht geschnitten.

Auf diesem Areal findet Karfreitag, den 19. 4. 2019 ab 10 Uhr die alljährlich sich fortsetzende Baumpflanzung des AHA statt, zu der jeder Interessierte herzlich zum Mitmachen eingeladen ist.

Fotos Christine Fröhlich

Fotos Isabell Schneider

Dietmar Hörner

Bäume pflanzen statt abholzen !

Das ist das Motto unter dem die Initiative „Pro Baum“ (IPB) und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) zum elften Mal auch am Karfreitag, den 19.04.2019 aufrufen, um Bäume auf die Ziegelwiese in Halle (Saale) zu pflanzen. Der Treff ist 10.00 Uhr an der Ochsenbrücke zwischen Riveufer und Ziegelwiese in Halle (Saale).
Mit der Aktion möchten beide Organisationen immer wieder ein deutliches Zeichen für ein umfassendes mehr, statt weniger Gehölze setzen, welche eine große ökologische und landschaftsgestaltende Funktion besitzen.
Bäume und Sträucher dienen als Sauerstoffspender, verbessern den Gehalt an Luftfeuchtigkeit, bieten zahlreichen Tieren Lebensraum und Nahrung, filtern Kohlendioxid, Feinstaub, Ruß und Ozonsmog aus der Luft sowie spenden Schatten. Sie tragen somit entscheidend zur Verbesserung des Klimas bei.

Jedoch die Stadt Halle (Saale) geht rechtlich und praktisch einen anderen Weg. Die nunmehrige hallesche Baumschutzsatzung trägt keinesfalls zum angemessenen Schutz und Erhalt von Bäumen und Sträuchern bei. In der Praxis zeigt sich das mangelnde Schutzverständnis u.a. in den Massenfällungen am Saaleufer am Holzplatz/Pulverweiden, zwischen Genzmerbrücke und Karl-Meseberg-Straße, in der Beesener Straße, im und am Gelände des früheren Gesundbrunnenbades, in der Delitzscher Straße, im Gelände des Sitzes der Leopoldina, in der Berliner Straße, in der Otto-Stomps-Straße, Fiete-Schulze-Straße, am Steintor, auf der Peißnitzinsel sowie nicht zuletzt auch auf der Ziegelwiese. Nunmehr sind z.B. weitere Baumbestände in Teilen der Heideallee und des Gimritzer Damms massiv bedroht.

Erst jüngst holzte man u.a. massiv entlang des Gimritzer Dammes bis zur Heideallee ab, um somit ein Festhalten an einer falschen Umwelt- und Verkehrspolitik der Stadt Halle (Saale) zu manifestieren.

Das Festhalten an der weitgehenden Vernichtung des Gehölzbestandes im Trothaer Wäldchen ist ein weiterer Beweis dafür, dass die Stadt Halle (Saale) ihren Feldzug gegen den Gehölzbestand nicht nur unvermindert, sondern verstärkt fortsetzen möchte.

Dieser inakzeptablen und katastrophalen Gehölzschutzpolitik Halles gegenüber Alternativen aufzuzeigen, dient die Aktion „Bäume pflanzen statt abholzen“.

Im Rahmen der Betreuung und Pflege der bisher umgesetzten Pflanzaktionen führen nunmehr die Initiative „Pro Baum“ (IPB) und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) am Samstag, den 09.03.2019 einen gemeinsamen Arbeitseinsatz durch, um Erneuerungen an den Pfählen und Querhölzern vorzunehmen. Treff ist 10:00 Uhr am Peißnitzhaus (früheres Pionierhaus).

Dieser Arbeitseinsatz dient auch der Vorbereitung der elften Aktion „Bäume pflanzen statt abholzen“, welche am Karfreitag, den 19.04.2019 stattfindet.

Ebenfalls in Vorbereitung der Aktion rufen die Initiative „Pro Baum“ (IPB) und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) die hallesche Bevölkerung zur massiven Mitwirkung auf. Dazu können organisatorische und finanzielle Hilfe beitragen.

Wer finanziell Unterstützung leisten möchte, -z.B. zum Kauf von Bäumen- kann dies unter folgender Bankverbindung des AHA tun:

• BIC: NOLADE21HAL
• IBAN: DE 14 800 537 62 0380 302 257
• Saalesparkasse
• Verwendungszweck „Bäume“

Darüber hinaus können Interessenten auch organisatorisch mitwirken und sich dazu an folgende Anschrift wenden:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. (AHA)
Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)
Tel.: 0345/200 27 46
Internet: http://www.aha-halle.de
E-Mail: aha_halle@yahoo.de

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